Forum Wireless Automation - Wireless Congress
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Forum Wireless Automation 2. Mai 2019 l Internationales Congress Center Dresden Sehr geehrte Damen und Herren, ohne Wireless kein IoT und kein Industrie 4.0. Moderne Kommu- Die begleitende Fachausstellung bietet Ihnen eine ideale PS: Parallel zum Forum Wireless Automation finden auch die nikationstechnik ohne Kabel – egal ob per Funk oder Licht – ist ein Gelegenheit, Ihre Produkte und Lösungen einem ebenso kompeten- Connect-ec mit den Foren Künstliche Intelligenz und 5G entscheidender Faktor für die industrielle Produktion und weltweit ten wie interessierten Publikum zu präsentieren. Messtechnik sowie der Smart Building Summit statt. vernetzte Wertschöpfungsketten. An den aktuellen Herausforderun- Gleichzeitig ermöglicht Ihnen verschiedenste Sponsoringmöglichkei- Das bedeutet für Sie: Ein noch größeres Fachpublikum für Ihre gen: Zuverlässigkeit und geringe Latenz (URLLC), Verwaltung einer ten die Gelegenheit zur Darstellung Ihres Unternehmens-Image. Produkte und Lösungen! riesigen Anzahl von Endgeräten (mMTC) sowie hohe Datenraten (eMBB) wird weltweit gearbeitet – nicht nur im Rahmen von 5G Weitere Informationen finden Sie auf www.forum-wireless- Mit den besten Grüßen Mobilfunk. automation.de. Das Forum Wireless Automation 2019 am 2. Mai 2019 in Ich würde mich sehr freuen, Sie als Aussteller auf unserem Dresden wird in die aktuellsten Wireless-Techniken für industrielle Forum Wireless Automation in Dresden begrüßen zu dürfen. Corina Prell Anwendungen einführen. Mit dem Fokus auf industrielle Netzwerke Sales Manager Events werden neue, verbesserte Protokolle und Übertragungstechniken, Komponenten und Tools für die Entwicklung und die Implementati- on sowie industrielle Wireless-Applikationen und Sicherheitsaspekte thematisiert. powered by
Forum Wireless Automation 2. Mai 2019 Internationales Congress Center Dresden Eine Location - 5 Veranstaltungen Internationales Congress Center Dresden Bildhinweise: fotolia: #141429960 | vectorplus depositphotos.com: gjp1991; mikkolem Martitim Hotelgesellschaft: DRE_042 2
Forum Wireless Automation 2. Mai 2019 Internationales Congress Center Dresden Kontaktdaten des Ansprechpartners (Hauptaussteller): Buchungsformular – Sponsoring Bitte ausgefüllt zurücksenden an: Firma: ____________________________________________________________ Corina Prell l Fax: +49 (0) 89/255 56-0393 cprell@weka-fachmedien.de Vor-, Nachname: ____________________________________________________________ Telefonnummer: ____________________________________________________________ Ja, wir sind an einem Sponsoring interessiert und möchten folgendes Angebot verbindlich buchen: E-Mail: ____________________________________________________________ Straße, Hausnummer: ____________________________________________________________ Ausstellerpaket n m² Ausstellungsfläche mit Tisch, zwei 6 PLZ, Ort, Land: ____________________________________________________________ vor Ort Stühlen (Tabletop), Stromanschluss und WLAN- Zugang angrenzend an die Seminarräume (Mitaussteller: 1. ___________________________ 2. ___________________________) n 10% auf Gastkarten für Ihre Kunden und Handelspartner Abweichende Rechnungsadresse und Zusatzinformationen: n 25% auf weitere Tickets für Mitarbeiter n 2 kostenfreie Tickets für eigene Mitarbeiter Firma: ____________________________________________________________ n Logopräsenz im Programm* (Auflage ca. 15.000 Stk.) Vor-, Nachname: ____________________________________________________________ im Vorfeld n Firmenlogo auf der Event-Website Ihr Straße, Hausnummer: ____________________________________________________________ inkl. Verlinkung n Ihr Firmenlogo in unseren Newslettern n Ihr Firmenlogo auf Event-Anzeigen in unseren PLZ, Ort, Land: ____________________________________________________________ FachzeitschriftenP n Darstellung Ihres Firmenkurzprofils Bestellnummer: ____________________________________________________________ (1 DIN A4 Seite) auf der Event-Website n Gedrucktes Programm (100 Ex.) für den Ust-ID Nummer: ____________________________________________________________ Versand an Kunden und Partner* im Nachgang n Nachbericht von unseren Redakteuren NEU! n Teilnehmeradressen (E-Mail-Adressen, _____________________ ____________________________________________________________ Name, Vorname, Firma, Ort) als Excel-Tabelle* Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Alle Preise zzgl. MwSt. Normalpreis 3.490 Euro Mitaussteller 1.000 Euro Wir präsentieren Ihr Unternehmen in unseren gezielten Werbemaßnahmen! Bitte übermitteln Sie uns auch Ihr Firmenlogo mit einer Auflösung von mind. 300 dpi (als eps-Datei) an * nur Kontaktdaten der Besucher des Wireless Automation Forums nach Zustimmung der DSGVO cprell@weka-fachmedien.de (spätestens eine Woche nach Anmeldung). 3
Forum Wireless Automation 2. Mai 2019 Internationales Congress Center Dresden Sponsoring Informationen KONGRESSTASCHE — EXCLUSIV STIFTE oder BLÖCKE — EXCLUSIV Mit einem Sponsoring investieren Sie in Ihr Unternehmen- Jeder Teilnehmer, Aussteller, Referent und Pressevertreter erhält bei der Jeder Teilnehmer, Aussteller, Referent und Pressevertreter erhält simage. Nutzen Sie das Forum Wireless Automation 2019 Registrierung eine Kongresstasche mit dem Firmenlogo (2c) des Sponsors. vor Ort einen Stift bzw. einen Block (bitte die Mindestgröße von für Ihren maßgeschneiderten Marketingauftritt und präsen- Dieses Sponsoring sichert Ihnen als Sponsor ein Maximum an visueller A5 beachten). tieren Sie sich als Sponsor! Präsenz und Markenbekanntheit während und noch lange nach der Veranstaltung. Stifte 490 Euro Dieses exklusive Sponsoring-Angebot ist auf eine Firma limitiert! Blöcke 490 Euro Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet die Herstellung der Taschen. Dieses exklusive Sponsoring-Angebot ist auf eine Firma limitiert! IHRE VORTEILE Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet nicht die Herstellung der Stifte bzw. Blöcke. Diese sind von der Sponsorfirma bis zum 18. April 2019 selbst Ihr Unternehmen wird als Sponsor: anzuliefern. n in unserem gedruckten Veranstaltungsprogramm auf Anfrage veröffentlicht (Auflage ca. 15.000 Stück) je 490 Euro n bei ausgewählten Anzeigenkampagnen in unseren Fachzeitschrif- ten erwähnt n auf unserer Veranstaltungshomepage inkl. Weblink vor und wäh- rend unserer Veranstaltung angeführt BEILAGE in der KONGRESSTASCHE LANYARDS — EXCLUSIV n in unseren Event-Newslettern, inklusive Link zu Ihrer Homepage, erwähnt Jeder Teilnehmer, Aussteller, Referent und Pressevertreter erhält bei Jeder Teilnehmer, Aussteller, Referent und Pressevertreter erhält bei der n und erhält gedruckte Werbeflyer zur Versendung an Kunden und der Registrierung eine Kongresstasche mit Ihrer Produktbroschüre. Wenn Registrierung ein Lanyard mit Namensschild. Das Sponsoring beinhaltet Partner keine Kongresstasche ausgegeben wird, plazieren wir Ihre den Druck des Firmennamens, -logos oder Weblinks (1c) auf das Lanyard. Broschüre in den Vortragsräumen und/oder am Zeitungskiosk. Platzieren Sie Ihren Firmennamen, Ihr Logo oder Weblink auf jedem Weitere Vorteile, die Sie als Sponsor genießen Lanyard und Sie werden garantiert einen nachhaltigen Eindruck bei Ihrer Dieses Sponsoring-Angebot ist auf fünf Firmen limitiert! Zielgruppe hinterlassen. Direkter Kontakt und Zugang zu Ihrer Branchen-Community n Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet nicht die Herstellung der Platzierung Ihres Unternehmens in einem Kreis von hochrangigen n Beilagen. Diese sind von der Sponsorfirma bis spätestens 18. April 2019 Dieses exklusive Sponsoring-Angebot ist auf eine Firma limitiert! Entscheidungsträgern selbst anzuliefern. Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet die Herstellung der Lanyards. Steigerung des Bekanntheitsgrades Ihres Unternehmens n Aus technischen Gründen bitten wir um eine Buchung dieses als Sponsor des Smart Building Summit 2018 Angebots bis spätestens 27. März 2019. Erhöhte Aufmerksamkeit vor, während und nach der n Veranstaltung 590 Euro 1.090 Euro ✍ Sichern Sie sich jetzt Ihr Wunschsponsoring. 4
Forum Wireless Automation 2. Mai 2019 Internationales Congress Center Dresden Sponsoring Möglichkeiten BANNER UP ONLINE BANNER Präsentieren Sie Ihr Unternehmen unseren Teilnehmern, Ausstellern, Refe- Alle exklusiven Sponsorings beruhen auf Mit einem Online Banner auf der Veranstaltungswebseite sind Sie immer renten und Pressevertretern auf einem Displaybanner (max. der first-come, first-served Basis. einen Klick voraus: Größe 1,00 m x 2,00 m) in unserer Ausstellung, am Eingang oder vor den Kongressräumen. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Full banner 468 x 60 Pixel 690 Euro Leaderboard 728 x 90 Pixel 1.690 Euro Eigener Banner 490 Euro Gerne bieten wir Ihnen darüber hinaus Banner inklusive Produktion 690 Euro auch individuelle Sponsoringmöglich- Hinweis: Der Banner läuft vom Tag der Abgabe bis Ende Mai 2019. keiten an. Hinweis: Aus technischen Gründen bitten wir um eine Buchung des An- Ich freue mich über Ihren Anruf! gebots Banner inklusive Produktion bis spätestens 18. April 2019. ab 690 Euro ab 490 Euro ✍ Sichern Sie sich jetzt Ihr Wunschsponsoring. 5
Forum Wireless Automation 2. Mai 2019 Internationales Congress Center Dresden Buchungsformular – Sponsoring SPONSORING BANNER UP Bitte ausgefüllt zurücksenden an: Corina Prell l Fax: +49 (0) 89/255 56-0393 Kongresstasche auf Anfrage Eigener Banner 490 Euro cprell@weka-fachmedien.de Beilage in der Kongresstasche 590 Euro Banner inklusive Produktion 690 Euro Ja, wir sind an einem Sponsoring interessiert und Alle Preise zzgl. 19% MwSt. möchten folgendes Angebot verbindlich buchen: Blöcke (min. A5) 490 Euro ONLINE BANNER Stifte 490 Euro Full Banner 468 x 60 Pixel 690 Euro Lanyards 1.090 Euro Leaderboard 728 x 90 Pixel 1.690 Euro Rechnungsadresse: Wir präsentieren Ihr Unternehmen in unseren gezielten Werbemaßnahmen! Bitte übermitteln Sie uns auch Ihr Firmenlogo Firma: _______________________________________________________________________ mit einer Auflösung von mind. 300 dpi (als eps-Datei) an cprell@weka-fachmedien.de Vor-, Nachname: _______________________________________________________________________ (spätestens eine Woche nach Anmeldung). Telefonnummer: _______________________________________________________________________ E-Mail: _______________________________________________________________________ Straße, Hausnummer: _______________________________________________________________________ PLZ, Ort, Land: _______________________________________________________________________ Bestellnummer: _______________________________________________________________________ Ust-ID Nummer: _______________________________________________________________________ _____________________ _______________________________________________________________________ Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift 6
Forum Wireless Automation 2. Mai 2019 Internationales Congress Center Dresden ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der möglich, werden die Aussteller/Sponsoren umgehend informiert. Die bereits bezahlte und Dokumentationen übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung. Gebühr für Ausstellung/Sponsoring/Werbemaßnahmen wird in diesen Fällen erstattet, Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Film- und Tonaufnahmen vom Ausstellungs- WEKA FACHMEDIEN GmbH nicht jedoch, wenn der Veranstalter für Ausstellungs-Sponsoring-/Werbemaßnahmen geschehen, von den Ausstellungsständen und den ausgestellten Exponaten anfertigen zu für die Buchung von Ausstellung/Sponsoring/ bereits in Vorleistung gegangen ist. Weitere Ansprüche wie z.B. auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass es der Zustimmung durch den Aussteller/Sponsor bedarf . Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse Werbemaßnahmen bei Seminaren, Workshops, auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters direkt anfertigen. Fotografien, Film- und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Die An- und Abreise und Übernachtungen sind durch den Tonmitschnitte sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Kongressen, Tagungen, Konferenzen und sonstigen Aussteller/Sponsor selbst zu organisieren, zu buchen und zu bezahlen. Veranstaltungen § 9 Haftung § 4 Ausstellungsfläche, Exponate, Werbung Der Aussteller/Sponsor belegt und benutzt die Ausstellungsfläche auf eigenes Risiko. Der § 1 Geltungsbereich Der Veranstalter stellt dem Aussteller/Sponsor eine Ausstellungs- oder Werbefläche zur Ver- Veranstalter haftet nicht für Schäden, Verluste, Unfälle, Kosten oder Ausgaben, die durch Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen von Ausstel- fügung, weitere Leistungen werden veranstaltungsbezogen geregelt. Die Aufplanung der die Vertreter des Ausstellers, Ausstellungsgegenstände oder Veranstaltungsteilnehmer lungsfläche/Sponsoring- oder Werbemaßnahmen [im Folgenden „Aussteller/Sponsor“] Ausstellungsfläche erfolgt entsprechend den technischen und räumlichen Gegebenheiten, verursacht werden oder dem Aussteller entstehen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung bei Fachausstellungen, Seminaren, Workshops, Kongressen, Tagungen, Konferenzen und ansonsten erfolgt die Platzierung in der Reihenfolge des Buchungseingangs. Die Anmel- des Ausstellungsstandes ist der Aussteller/Sponsor selbst verantwortlich. Dies gilt auch für sonstigen Veranstaltungen [im Folgenden „Veranstaltung“] der WEKA FACHMEDIEN GmbH dung von Mitausstellern ist in Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Genehmigung die Auf- und Abbauzeiten und die Veranstaltung unterbrechende Pausen. Für Beschädi- [im Folgenden „Veranstalter“]. Die Teilnahme als Aussteller/Sponsor an Veranstaltungen durch den Veranstalter möglich. Aussteller/Sponsoren dürfen ihre Exponate, Werbemittel gungen des Mietmobiliars oder der leihweise zur Verfügung gestellten Gegenstände (wie wird ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abwei- und -drucksachen nur an den ihren, vom Veranstalter zugewiesenen Ausstellungs- oder Ausstellungswände, etc.) haftet der Aussteller/Sponsor gegenüber dem Veranstalter. chende Bedingungen des Kunden erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte Werbeflächen einsetzen. Alle Exponate und Werbemittel müssen in klarem thematischen ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Bezug zur Veranstaltung stehen. § 10 Haftungsbeschränkungen Vertragsgrundlagen für die Teilnahme Aussteller/Sponsor an den Veranstaltungen sind Nicht zugelassen sind Exponate, die gegen die Bestimmungen des gewerblichen Recht- Soweit Veranstaltungen in Räumen und auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der neben den Allgemeinen Teilnahmebedingungen (einschließlich veranstaltungsspezifischen schutzes in Deutschland verstoßen (Plagiate). Alle zur Ausstellung eingesetzten Exponate Veranstalter gegenüber dem Aussteller/Sponsor nicht bei Unfällen, Verlust oder Beschädi- Bestimmungen) für Ausstellung/Sponsoring, die Hausordnung des Betreibers der jeweiligen müssen den technischen, insbesondere den brandschutztechnischen gung des Eigentums, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrläs- Veranstaltungsörtlichkeit, die organisatorischen (z.B. Ausstellerinformationen), technischen Richtlinien und Unfallver-hütungsvorschriften entsprechen. sigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. und die übrigen Bestimmungen, die dem Aussteller/Sponsor vor Veranstaltungsbeginn zugehen. § 5 Aufbau und Abbauzeiten § 11 Datenschutz Die jeweiligen Auf- und Abbauzeiten für Aussteller sind verbindlich und werden Der Veranstalter schützt die personenbezogenen Daten des Ausstellers/Sponsors und trifft § 2 Anmeldung, Anmeldebestätigung veranstaltungsbezogen in den Ausstellerinformationen ausgewiesen. alle erforderlichen Maßnahmen für deren Sicherheit. Die Daten werden vom Veranstalter Eine Anmeldung als Aussteller/Sponsor zu Veranstaltungen kann per Brief, Fax oder E-Mail Kosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Aufbau und Abbauzeiten entstehen, gehen zu unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdaten-schutzgesetzes (BDSG), des Teleme- erfolgen. Die Anmeldung wird durch eine schriftliche On- oder Offline- Anmeldebestäti- Lasten des Ausstellers. diengesetzes (TMG) sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften zur Abwicklung, gung durch den Veranstalter rechtsverbindlich. Eine Anmeldung wird mit Eingang beim Betreuung und Auswertung der angebotenen Veranstaltungen und zum Zwecke der Veranstalter für den Aussteller/Sponsor verbindlich. Bei Veranstaltungen mit limitierten § 6 Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Optimierung des Veranstaltungsangebotes erhoben und verwendet nicht aber an Dritte Ausstellungs-/Sponsoringkapazitäten werden die Anmeldungen entsprechend des Ein- Die Gebühr für Ausstellung/Sponsoring/Werbemaßnahmen ist spätestens 10 Tage nach weitergegeben. Aussteller, Sponsoren und Mitveranstalter gelten nicht als Dritte, unterlie- gangsdatums berücksichtigt. Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in gen jedoch ebenfalls den vorgenannten Bestimmungen. Der Ausstellers/Sponsors kann der Zahlungsverzug, so ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über Nutzung seiner Daten für Zwecke der Information jederzeit schriftlich gegenüber der WEKA § 3 Leistung Ausstellung/Sponsoring dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basissatz p.a. zu FACHMEDIEN GmbH, Abteilung Events, Richard-Reitzner-Allee 2, 85540 Haar, Deutschland, Die Konditionen für Ausstellung/Sponsoring/Werbemaßnahmen der jeweiligen Veran- fordern. Falls dem Veranstalter ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, events@weka-fachmedien.de widerrufen oder Adressänderungen vornehmen lassen. staltung und die darin enthaltenen Leistungen sind in den veranstaltungsspezifischen ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bedingungen geregelt. Die Gebühren verstehen sich in EUR pro Veranstaltungstermin zzgl. Rechnung muss grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein. § 12 Gerichtsstand der gesetzlichen MwSt. Ein Anspruch auf die zugeteilte Standfläche besteht erst nach vollständiger Bezahlung der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Rechnungen. Der Nachweis der Bezahlung ist vom Aussteller zu erbringen. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Der Aussteller/Sponsor ist für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen, Sondervermögen ist. Gleiches gilt, soweit der Kunde bei Klageerhebung einen Sitz oder Beilagen bzw. für die rechtzeitige Lieferung der für die Ausstellung/Sponsoring/Werbe- § 7 Stornierung gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. maßnahmen erforderlichen Materialien verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Soweit dem Aussteller/Sponsor kein zwingendes gesetzliches Rücktritts- bzw. Kündigungs- Druckunterlagen ist der Aussteller/Sponsor verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere recht zusteht, ist eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme bis zu 10 Tage nach Erhalt der § 13 Salvatorische Klausel dem Format oder den technischen Vorgaben des Veranstalters entsprechende Vorlagen Anmeldebestätigung möglich, bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die gesamte Sollten die Teilnahmebedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird rechtzeitig zum Druckunterlagenschluss anzuliefern. Sämtliche Leistungen des Veranstal- Gebühr für Ausstellung/Sponsoring/Werbemaßnahmen fällig. Gelingt es dem Veranstalter, hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In ters stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme der Pflichten eine stornierte Ausstellungsfläche/Sponsoring- oder Werbemaßnahme anderweitig zu ver- diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche und Mitwirkungshandlungen des Ausstellers/Sponsors. Der Veranstalter behält sich vor, mieten, so werden dem Aussteller/Sponsor 50 Prozent der Gebühren in Rechnung gestellt. Regelung zu ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung auszufüllen, mit der der angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Eine Stornierung ist schriftlich vorzunehmen und wird erst mit der schriftlichen Bestätigung von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Programms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Der durch den Veranstalter gültig. Veranstalter behält sich vor, Termin, Umfang und Ort der Veranstaltung aus wichtigem Grunde zu ändern. § 8 Urheberrechte Die gedruckten und elektronischen Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunter- Betriebsstörungen, etc.), wegen Ausfall eines wichtigen Veranstaltungsteils, wegen lagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters und des jeweili- Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht gen Verfassers gestattet. Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Vorträge, Präsentationen 7
Sie können auch lesen