BRIEF NATIONAL Produkt- und Preisverzeichnis - Gültig ab 1.7.2020 - Post
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BRIEF NATIONAL Produkt- und Preisverzeichnis PRIO-SENDUNG Gültig ab 1.7.2020
Inhaltsverzeichnis Gültig ab 1.7.2020 (Ausgabe Nr. 5/2020) 1 Dienstleistungsangebot........................................................3 7 Zusatzleistungen....................................................................6 1.1 Allgemein..................................................................................3 7.1 Sendungsverfolgung..............................................................6 1.2 Allgemeine Maß- und Gewichtsgrenzen..........................3 7.2 Einschreiben............................................................................6 1.3 Bezahlung des Entgelts durch den Kunden ...................3 7.3 Zusatzmarke Christkindl......................................................7 2 Sendungsgestaltung............................................................. 4 8 Entgelte.....................................................................................7 2.1 Allgemein................................................................................. 4 8.1 Beförderungsentgelte für Basisprodukte.......................7 2.2 Empfänger............................................................................... 4 8.2 Entgelte für Zusatzleistungen............................................7 2.3 Abgabestelle........................................................................... 4 8.3 Sonstige Entgelte...................................................................7 2.4 Postleitzahlen......................................................................... 4 9 Rabatte.................................................................................... 8 2.5 Bestimmungsort.................................................................... 4 9.1 Allgemeines............................................................................. 8 2.6 Absender................................................................................. 4 9.2 Voraussetzungen allgemein............................................... 8 3 Versandbedingungen........................................................... 4 9.3 Rabatte für Vorleistungen, Definitionen......................... 8 3.1 Allgemeines............................................................................. 4 9.4 Rabattstaffel Vorleistungen................................................9 3.2 Aufgabe, Aufgabeort, Aufgabezeit................................... 4 9.5 Mengenrabatte.......................................................................9 3.3 Formblätter..............................................................................5 Anhang 1 Muster Stundungsvereinbarung..............................10 4 Basisprodukte.........................................................................5 4.1 Brief S........................................................................................5 4.2 Brief M......................................................................................5 4.3 Päckchen S...............................................................................5 4.4 Päckchen M..............................................................................5 5 Spezialsendungen..................................................................5 5.1 Blindensendung......................................................................5 6 Vorausverfügung....................................................................6 6.1 Nicht nachsenden..................................................................6 6.2 Nicht retournieren.................................................................6 6.3 Postlagernd..............................................................................6 2 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
1 Dienstleistungsangebot 1.3 Bezahlung des Entgelts durch den Kunden Die ordnungsgemäße Bezahlung des Entgelts ist 1.1 Allgemein Voraussetzung für die Annahme und Zustellung der Sendung. 1.1.1 Die Österreichische Post AG (im Folgenden: Post) ist ein Massenbeförderer, der einen universellen Post- 1.3.1 Freimachung dienst zu allgemein erschwinglichen Preisen anbietet Eine Freimachung durch den Kunden kann auf folgen- und daher organisatorisch auf eine möglichst einfa- de Arten erfolgen: che, standardisierte Abwicklung einer großen Anzahl von Sendungen ausgerichtet ist. 1.3.1.1 Briefmarken Es dürfen nur gültige, von der Post herausgegebene 1.1.2 Prio-Briefsendungen und Prio-Päckchen (im Folgen- Briefmarken verwendet werden. den „Sendungen“) sind adressierte Sendungen von bis zu 2 kg, deren Beförderung und Zustellung vom Ausländische Briefmarken sowie Briefmarken die Absender verlangt wird und die von der Post nach beschädigt, verändert oder bereits zur Freimachung Maßgabe dieser Versandbedingungen angenommen benutzt wurden, dürfen nicht verwendet werden. werden. Für an einem Werktag, ausgenommen Sams- tag, bis zur Schlusszeit zur Beförderung übergebenen 1.3.1.2 Freistempelabdruck (eingelieferten) Sendungen beträgt die Beförderungs- An Stelle von Briefmarken können Freistempelab- laufzeit in der Regel einen Werktag, ausgenommen drucke als Zeichen der Entgeltentrichtung verwendet Samstag. Zusatzleistungen sind bei diesen Sendungen werden. Nähere Bestimmungen dazu enthalten die möglich. Benutzungsbestimmungen Frankiermaschinen, abruf- bar unter post.at/geschaeftlich_versenden_brief_ 1.1.3 Sendungen, ausgenommen solche in Kartenform versand_frankiermaschinen.php. und Faltbriefsendungen (Punkt 2), müssen mit einer Umhüllung/Verpackung (z.B. Kuvert) versehen und 1.3.1.3 Barfreimachungsvermerk nach Inhalt und Umfang so sicher verpackt sein, dass Voraussetzung für „Bar freigemachte Sendungen“ ist sie während des gesamten Beförderungslaufes gegen die gleichzeitige Aufgabe von mindestens 20 Sendun- Verlust oder Beschädigung sowie gegen Beanspru- gen des gleichen Basisproduktes (siehe Punkt 4) mit chungen, denen die Sendung während der Beför- dem gleichen Gewicht. derung durch Druck, Stoß oder Fall ausgesetzt ist, geschützt sind. Die Sendungen müssen sortiert nach Basisprodukten in einer Post-Geschäftsstelle mit einer entsprechen- 1.1.4 Schäden an der Verpackung bzw. Umhüllung kön- den Aufgabeliste eingeliefert werden (siehe post.at/ nen, sofern keine offensichtliche Beschädigung oder geschaeftlich_versenden_brief_oesterreich_produkte. Minderung des Inhalts vorliegt, von der Post behoben php). werden, soweit dies die betrieblichen Möglichkeiten gestatten. Die verrechnungsrelevanten Angaben in der Aufga- beliste werden von der Post überprüft. Weichen die 1.2 Allgemeine Maß- und Gewichtsgrenzen Angaben des Absenders davon ab, gilt das durch die Post festgestellte Ergebnis als richtig und bildet die –– Höchstgewicht: Grundlage für die (Nach)Verrechnung der zu entrich- Basisprodukte und Antwortsendungen: tenden Entgelte. 2.000 Gramm Blindensendungen: 7.000 Gramm Unrichtige Angaben des Absenders in Bezug auf Stückzahl, Grammatur und Basisprodukt schaden –– Mindestmaße: L 140 mm × B 90 mm nicht dem wirksamen Vertragsabschluss gemäß den für die konkrete Auflieferung anwendbaren pro- –– Höchstmaße: duktspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Es gelten folgende Höchstmaße: der Post in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus- Länge + Breite + Höhe = max. 900 mm ses (Punkt 1.2.1 der AGB) geltenden Fassung. Größte Ausdehnung = max. 500 mm Auf den Sendungen ist einer der unter post.at/ Davon abweichend ist für Päckchen M mit der barfreimachung angeführten Freimachungsvermerke Zusatzleistung Sendungsverfolgung folgendes anzubringen. Layoutvorgaben und Textierung sind Höchstmaß zulässig: zwingend einzuhalten. L 1000 mm × B 600 mm × H 600 mm 1.3.1.4 Frankierautomat Für Sendungen in Kartenform: Mittels dieser Selbstbedienungseinrichtung wählt Mindeststärke: 160 g/m² Flächengewicht der Kunde die passende Beförderungsleistung. Der Frankierautomat druckt den entsprechenden Frei- Für Sendungen in Rollenform gelten folgende machungsvermerk, dieser ist vom Kunden auf der Höchstmaße: Sendung anzubringen. Länge + 2x Durchmesser = max. 900 mm Länge = max. 500 mm 3 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
1.3.2 Bezahlung am Schalter einer Post-Geschäftsstelle 2.3 Abgabestelle Die Bezahlung des Entgelts für nicht vom Kunden Die Abgabestelle ist so genau zu bezeichnen, dass freigemachte Sendungen ist bei Aufgabe am Schalter eine ordnungsgemäße und rasche Zustellung möglich einer Post-Geschäftsstelle möglich. ist. 2 Sendungsgestaltung Zur Bezeichnung der Abgabestelle gehört die Angabe der Straße und der Hausnummer. Bei Adressen mit 2.1 Allgemein mehreren Abgabestellen sind darüber hinaus insbe- Die Anschrift und sonstige Angaben müssen in lateini- sondere Block, Stiege und Türnummer anzugeben. schen Buchstaben und arabischen Ziffern angegeben Diese sind mit einem Schrägstrich zu trennen. Bei und so geschrieben sein, dass sie nicht ausgelöscht Postfachinhabern kommt an diese Stelle „Postfach“ werden können. Die Mindestschriftgröße für die An- und gegebenenfalls die Nummer des Faches; bei post- schrift und die Absenderangabe ist 10 pt. lagernden Sendungen ist die Bezeichnung „Postla- gernd“ als Abgabestelle anzugeben. Auf der Sendung sind folgende Angaben anzubringen: 2.4 Postleitzahlen –– der Empfänger Postleitzahlen sind gemäß dem Postleitzahlfinder, –– die Abgabestelle welcher unter post.at verfügbar ist, zu verwenden. Die –– die Postleitzahl und der Bestimmungsort Angabe einer Postfach-PLZ ist nur bei Verwendung –– bei Sendungen mit Zusatzleistungen der Absender eines Postfaches in der Adresse zulässig. Musteranschrift: 2.5 Bestimmungsort Frau 1. Anrede (optional) Für die Bezeichnung des Bestimmungsortes ist der Michaela Sommer 2. Empfänger: Name/Firmenbezeichnung Postleitzahlfinder der Post maßgeblich. Auwinkel 16/13/5 3. Abgabestelle: Straße, Hausnr./Stiege/Türnr. 1010 Wien 4. Postleitzahl, Bestimmungsort Wenn sich der Name des PLZ-Ortes nicht mit dem Ortsnamen deckt, ist der Ortsname ohne Angabe des Vorgeschriebene Angaben und Vermerke sind, soweit PLZ-Ortes direkt neben der PLZ anzugeben. nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, vom Absen- der auf der Anschriftseite der Sendung anzubringen. Das Bundesland ist nur anzugeben, wenn es ein Be- Sonstige Vermerke oder Abbildungen dürfen auf der standteil der Bezeichnung des Bestimmungsortes ist Anschriftseite angebracht werden, soweit dadurch (z.B.: St. Johann in Tirol). nicht die Anschrift, vorgeschriebene Angaben oder Vermerke des Absenders oder von der Post ange- 2.6 Absender brachte Vermerke beeinträchtigt werden. Die Absenderangabe ist links oben im Bereich bis 40 mm von der Oberkante anzubringen. In Ausnahme- Abbildungen müssen sich von gültigen Briefmarken fällen kann diese auch auf der Rückseite angebracht sowie von Post- und Absender-Freistempelabdrucken werden. deutlich unterscheiden. Wird diese Angabe im Fenster oder auf Adress-Eti- 2.2 Empfänger ketten angebracht, so ist diese unbedingt einzeilig, Vor- und Zuname bzw. Firmenbezeichnung und Kon- deutlich abgesetzt und oberhalb der Empfängeradres- taktperson (auch zweizeilig möglich). Der Empfänger se anzugeben. kann auf nicht eingeschriebenen Sendungen auch durch verabredete Zeichen, Ziffern und Worte (Chiff- Muster für eine einzeilige Absenderangabe re) bezeichnet sein. (Fensterkuvert, oberhalb der Anschrift): Ergänzende Angaben: Muster GmbH, Musterstraße 7; 1010 Musterstadt Die Angabe „zu Handen“ ist vor dem Namen und un- terhalb einer Firmenbezeichnung anzugeben. Die An- 3 Versandbedingungen gabe „c/o“ oder ähnliches ist unterhalb des Namens und vor einer Firmenbezeichnung anzugeben. 3.1 Allgemeines Die Post behält sich das Recht vor, auf den Sendun- Beispiele: gen postdienstliche Vermerke, gegebenenfalls mittels Klebeetiketten sowie Strichcodes anzubringen. Österreichische Post AG Zu Handen Max Mustermann 3.2 Aufgabe, Aufgabeort, Aufgabezeit Rochusplatz 1 1030 Wien 3.2.1 Bei jeder Post-Geschäftsstelle sind die jeweils vorge- sehenen Annahmezeiten in der Dienstübersicht (DÜ) Max Mustermann angegeben; diese sind an einer allgemein zugängli- c/o Österreichische Post AG chen Stelle angebracht. Abweichende Annahmezeiten Rochusplatz 1 können mit der Post gesondert vereinbart werden, 1030 Wien z. B. bei großen Sendungsmengen. 4 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
3.2.2 Sendungen mit der Zusatzleistung Sendungsverfol- 4.3 Päckchen S gung, Einschreibsendungen bzw. bar freigemachte Sendungen sind bei jeweils hierfür bestimmten –– Gewicht: 0 - 2.000 g Post-Geschäftsstellen zu den vorgesehenen Annah- –– Mindestmaße: 140 mm × 90 mm mezeiten aufzugeben. Sendungen mit der Zusatzleis- –– Höchstmaße: 353 mm × 250 mm tung Einschreiben bzw. Sendungsverfolgung können –– Höchststärke: 30 mm auch beim Landzusteller oder via Post-Versandboxen aufgegeben werden. 4.4 Päckchen M 3.2.3 Einzelne Sendungen ohne Zusatzleistungen können –– Gewicht: 0 - 2.000 g durch Einwurf in Briefkästen aufgegeben werden. –– Mindestmaße: 140 mm x 90 mm –– Höchstmaße: 1.000 mm x 600 mm 3.2.4 Inwieweit bei Landzustellern Sendungen aufgegeben –– Höchststärke: 600 mm werden können, ist in der Dienstübersicht festgelegt. Sendungen über Länge + Breite + Höhe = 900 mm 3.3 Formblätter bzw. einer größten Ausdehnung über 500 mm bis zum Soweit bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Format L 1.000 mm × B 600 mm × H 600 mm sind Post die Verwendung von Formblättern vorgesehen ausschließlich mit der Zusatzleistung Sendungsverfol- ist, sind diese in der zum Zeitpunkt des Vertragsab- gung zu versenden. schlusses (Punkt 1.2.1 der AGB) geltenden Fassung zu verwenden – siehe post.at/briefnational. Nicht Sendungen in Rollenform können nur als Päckchen von der Post bezogene Formblätter müssen mit den M ohne Sendungsverfolgung mit dem Höchstformat von der Post herausgegebenen in Form, Größe und Länge + 2 x Durchmesser = max. 900 mm sowie max. Aufdruck übereinstimmen. Ob die betriebliche Kon- Länge 500 mm versandt werden. Ein Päckchen M mit formität allfälliger postfremder Formblätter im Sinne Sendungsverfolgung muss quaderförmig sein. dieses PPV gegeben ist, entscheidet die Post. Die Formblätter sind vollständig vom Absender auszufül- 5 Spezialsendungen len. 5.1 Blindensendung 4 Basisprodukte 5.1.1 Allgemein Erfüllt eine Sendung die Voraussetzungen für Ma- Bei Blindensendungen handelt es sich für den Ab- schinenfähigkeit gemäß den unter post.at/richtigad- sender um entgeltfreie Sendungen, die nur einem ressieren veröffentlichten Besonderen Bedingungen eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung steht. Voraussetzungen für die Maschinenfähigkeit nicht, Beim Absender oder Empfänger einer Blindensendung wird das Entgelt des nächst höheren Basisproduktes muss es sich um eine amtlich anerkannte Blindenan- verrechnet. stalt oder eine blinde Person handeln. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Aufgabe Als Blindensendung können Sendungen aller 4 von handgeschrieben beanschrifteten Sendungen, Basisprodukte versendet werden. Die Sendungen welche sonst den Kriterien gem. den Besonderen müssen offen aufgegeben werden damit der Inhalt Bedingungen Voraussetzungen für die Maschinenfä- jederzeit leicht geprüft werden kann. higkeit entsprechen, bei einer Aufgabemenge von bis zu 300 Stück. –– Höchstgewicht: 7.000 g Päckchen können ohne zusätzliches Entgelt mit der Zulässiger Inhalt Zusatzleistung Sendungsverfolgung versendet wer- den. –– Schriftstücke in Blindenschrift, –– Korrespondenz oder Literatur in jedem beliebigen 4.1 Brief S Format einschließlich für Blinde bestimmte Tonauf- zeichnungen, –– Gewicht: 0 - 20 g –– Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, –– Mindestmaße: 140 mm × 90 mm –– Geräte oder Materialien jeglicher Art, einschließlich –– Höchstmaße: 235 mm × 162 mm Gegenstände wie speziell angepasste CDs, Blin- –– Höchststärke: 5 mm denschriften, Ausrüstung, Blindenuhren, (weiße) Blindenstöcke sowie Aufnahmegeräte welche zur 4.2 Brief M Unterstützung bzw. Überwindung der Blindheit dienen. –– Gewicht: 21 - 75 g –– Mindestmaße: 140 mm × 90 mm 5.1.2 Bezeichnung –– Höchstmaße: 235 mm × 162 mm –– Höchststärke: 5 mm Auf der Anschriftseite muss die Bezeichnung „Blin- densendung“ oder „Envois pour les aveugles“ ange- bracht sein. 5 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
Zusätzlich kann die Sendung mit einem weißen Eti- sie in der festgelegten Form erfolgen und das dafür kett mit nachfolgender Abbildung gekennzeichnet vorgesehene Entgelt entrichtet worden ist. werden: Bei Sendungen mit Zusatzleistung ist die Angabe eines Absenders zwingend erforderlich. weißer Hintergrund Entgelte siehe Punkt 8.2. Symbol schwarz/weiß 7.1 Sendungsverfolgung Die Zusatzleistung Sendungsverfolgung kann ohne zu- sätzliches Entgelt für die Basisprodukte Päckchen S und Päckchen M in Anspruch genommen werden. Die Aufgabe der Sendung wird durch die Post bestätigt Blindensendungen, für die keine zusätzlichen Leistun- und der weitere Sendungsverlauf wird dem Absender gen in Anspruch genommen werden, sind rechts oben in Form von Sendungstatus in der Sendungsverfol- mit dem Vermerk „Nicht stempeln“ zu versehen. gung unter post.at unter der Sendungsnummer zur Verfügung gestellt. Der letztgültige Sendungsstatus 5.1.3 Zusatzleistungen steht für einen Zeitraum von 6 Monaten online zur Verfügung. Als Zusatzleistungen gegen Entrichtung des jeweiligen Entgeltes sind möglich: Die Sendungen mit Zusatzleistung Sendungsver- folgung werden ohne Übernahmebestätigung in die –– Einschreiben dafür vorgesehene Einrichtung eingelegt, sofern dies –– Eigenhändig aufgrund der Größe möglich ist, oder an der Abga- –– Übernahmeschein bestelle zugestellt. Ist die Zustellung nicht möglich, so wird diese Sendung für den Empfänger bis zum 6 Vorausverfügung Ende der Abholfrist bei der von der Post bestimmten Benachrichtigungsstelle zur Abholung bereitgehalten. Hinweise des Absenders sind nur verbindlich, wenn sie in der festgelegten Form erfolgen. Die Zusatzleistung Sendungsverfolgung ist nicht in Kombination mit weiteren Zusatzleistungen (z.B. Ein- 6.1 Nicht nachsenden schreiben etc.) möglich. Durch den Vermerk „Nicht nachsenden“ kann der Absender verfügen, dass die Sendung trotz Vorliegen Werden gleichzeitig mindestens 20 Sendungen mit eines gültigen Nachsendeauftrages nicht nachgesen- der Zusatzleistung Sendungsverfolgung aufgegeben, det wird. Die Sendung wird an den Absender retour- kann die Post die Erstellung eines Avisofiles über eine niert. Die neue Anschrift des Empfängers wird dem lizenzierte Versandsoftware verlangen. Die Informati- Absender nicht bekannt gegeben. onen finden Sie dazu unter post.at. 6.2 Nicht retournieren 7.2 Einschreiben Unzustellbare Sendungen werden nicht an den Absen- Die Aufgabe der Sendung wird durch die Post bestä- der retourniert. Der entsprechende Vermerk ist z.B. tigt. Durch die Integration von Track & Trace (T&T) in „Nicht retournieren“ bzw. „Retouren an Postfach 555, Einschreiben kann der Absender über post.at anhand 1008 Wien“ oder ein Vermerk mit gleicher Bedeutung. der Aufgabenummer den Sendungsstatus verfolgen. Der letztgültige Sendungsstatus steht für einen Zeit- Die Sendungen werden durch die Post vernichtet. raum von 6 Monaten online zur Verfügung. 6.3 Postlagernd Werden gleichzeitig mindestens 5 Sendungen aufge- Sendungen mit dem Vermerk „Postlagernd“ als Ab- geben, kann die Post die Verwendung und Ausferti- gabestelle werden bei der entsprechenden Post-Ge- gung eines von der Post aufgelegten Postaufgabebu- schäftsstelle für mindestens 14 Kalendertage, die ches oder einer mittels EDV erstellten Aufgabeliste dem Tag ihres Einlangens folgen, zur Abholung bereit- verlangen. gehalten. Dem Absender wird, gegebenenfalls auf sein Verlan- Eine Benachrichtigung des Empfängers erfolgt nicht. gen, eine Bestätigung über die Entgegennahme der Sendungen ohne Zusatzleistung werden an die Per- Sendung und/oder ihre Aushändigung erteilt. son abgegeben, die sich zur Abholung meldet. Bei Aufgabe via Post-Versandbox wird automatisch 7 Zusatzleistungen auf Basis der vom Absender gescannten Sendungs- nummer ein Beleg gedruckt. Alle Vermerke über Zusatzleistungen müssen ober- halb der Anschrift und/oder durch ein entsprechen- Die Zusatzleistung Einschreiben kann für alle Ba- des Label deutlich sichtbar angegeben werden. sisprodukte bis zum Höchstmaß Länge + Breite + Höhe = 900 mm und einer Ausdehnung von max. 500 Hinweise des Absenders sind nur verbindlich, wenn mm in Anspruch genommen werden (vgl. PPV Pkt. 1.2). 6 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
Bei Sendungen mit einem Wert bzw. einem Interesse und als Bestätigung an den Absender zurückgesen- von über EUR 50,- ist die Aufgabe als Einschreiben det. Im Einvernehmen mit der Post kann anstelle des vorgeschrieben; unterbleibt diese, ist die Haftung der physischen Übernahmescheins eine elektronische Post mit EUR 50,- begrenzt. Übermittlung der Zustelldaten samt Unterschrift vereinbart werden. Sendungen mit folgendem Inhalt müssen bei sons- tigem Haftungsausschluss gem. Punkt 4.2 der AGB 7.3 Zusatzmarke Christkindl Brief National als ein Produkt der Post mit Wertanga- Unter Verwendung der von der Post aufgelegten Zu- be aufgegeben werden: satzmarke können Sendungen an saisonale Post-Ge- schäftsstellen gesendet werden, z.B.: Postamt Christ- –– gültige in- und ausländische Zahlungsmittel kindl, etc. –– Wertpapiere –– Edelmetalle (z.B.: Gold, Silber, Platin) Die mit Zusatzmarken versehenen Sendungen müssen –– Schmuck (z.B.: Uhren), Schmucksteine und Edel- bei einer Post-Geschäftsstelle aufgegeben werden. steine (Kristalle) –– Juwelen Die auf den Sendungen aufgeklebten Briefmarken –– Goldnuggets werden mit dem Poststempelabdruck der saisonalen –– Gold- und Silbermünzen Post-Geschäftsstelle entwertet und danach an den –– Schecks Empfänger weitergeleitet. –– Kredit-, Scheck- und Bankomatkarten –– Sparbücher 8 Entgelte –– gültige in- und ausländische Briefmarken –– gültige in- und ausländische Telefonwertkarten Sämtliche angeführten Entgelte verstehen sich als –– ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen, -bankno- Nettoentgelte, d.h. exklusive aller gesetzlich geschul- ten und -telefonwertkarten deten Abgaben und Steuern, insbesondere der USt. –– Kunstgegenstände –– sonstige Wertgegenstände Die Post behält sich vor, die Entwicklung des VPI (Ver- –– Sendungen mit einem über EUR 75,- hinausgehen- braucherpreisindex) 2015 sowie die Mengenentwick- den Wert oder Interesse. lung bei künftigen Preisanpassungen entsprechend zu berücksichtigen. §§ 20, 21, 22 PMG bleiben davon 7.2.1 Zusatzleistungen bei eingeschriebenen Sendungen unberührt. 7.2.1.1 Absender-Info via SMS oder E-Mail 8.1 Beförderungsentgelte für Basisprodukte* Der Absender gibt bei Aufgabe der Einschreibsendung seine E-Mail-Adresse oder seine Handynummer an Produkt EUR und erhält automatisch an das gewählte Medium eine Brief S 0,85 Zustellnachricht per E-Mail oder SMS. Brief M 1,35 Diese Zusatzleistung gilt für maximal 50 Stück pro Päckchen S 2,75 Auflieferung. Bei Aufliefermengen von mehr als 50 Stück ist vorab mit der Post Rücksprache zu halten, Päckchen M 4,30 damit der Informationstransfer bewerkstelligt werden * Universaldienst, umsatzsteuerfrei kann. 7.2.1.2 Eigenhändig 8.2 Entgelte für Zusatzleistungen Die Sendung ist mit dem Vermerk „Eigenhändig“ zu Diese Entgelte werden zusätzlich zum entspre- EUR kennzeichnen. chenden Beförderungsentgelt verrechnet Die Abgabe der Sendung erfolgt nur an die in der An- Zusatzleistungen im Universaldienst schrift genannte oder an eine bevollmächtigte Person. Sendungsverfolgung 1 0,00 7.2.1.3 Nicht an Postbevollmächtigte Einschreiben 2,30 Mit dem Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“ zu- Übernahmeschein 2 2,20 sätzlich zum Vermerk „Eigenhändig“ kann der Absen- der verfügen, dass die Sendung nicht an Personen, die Zusatzleistungen außerhalb des Universaldienstes auf Grund einer gültigen Postvollmacht bzw. rechts- Absender-Info via SMS oder E-Mail 2 0,10 geschäftlichen Vollmacht übernahmeberechtigt sind, ausgefolgt werden soll. Eigenhändig 2 2,20 7.2.1.4 Übernahmeschein Nicht an Postbevollmächtigte 3 1,50 Die Sendung ist mit dem Vermerk „Übernahmeschein“ Zusatzmarke Christkindl 0,85 oder „ÜS“ zu kennzeichnen. Der ausgefüllte Übernah- meschein ist durch Anbringen auf der Rückseite der 1 Nur in Verbindung mit den Basisprodukten Päckchen S und Päckchen M möglich 2 Nur in Verbindung mit Einschreiben möglich Sendung beizufügen. Bei Abgabe der Sendung wird 3 Nur in Verbindung mit Einschreiben und eigenhändig möglich der Übernahmeschein vom Übernehmer unterzeichnet 7 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
8.3 Sonstige Entgelte so mit Angabe von Sonstige Leistungen * EUR –– Auflieferort Nachforschung 4,00 –– Aufliefertag –– Aufliefermengen Postlagernd – bezahlt der Empfänger bei 1,00 Sendungsabgabe je Sendung Die Übermittlung hat elektronisch (.txt oder .xls) an die E-Mail Adresse infomail.streuplan@post.at zu * Universaldienst, umsatzsteuerfrei erfolgen. Die Avisierung über eine lizenzierte Versand- 9 Rabatte software (z.B. Versandmanager der Post) ersetzt die Vorankündigung per E-Mail. 9.1 Allgemeines Bei Erbringung der untenstehenden Vorleistungen 9.3.2 Vorleistung 2 – Aviso Streuplan inkl. Auflieferort und und bei Erreichung einer gewissen Stückzahl von Menge Sendungen werden Sofortrabatte gewährt. Der Absender übermittelt zusätzlich zu den Angaben aus Vorleistung 1 einen entsprechenden Streuplan, Die Bemessungsgrundlage der Rabatte ergibt sich mindestens fünf Werktage vorab. aus den, dem Kunden für die jeweilige Auflieferung in Rechnung gestellten und von diesem zu entrichtenden Die Übermittlung hat elektronisch (.txt oder .xls) an Netto-Beförderungsentgelten. Die Netto-Beförde- die E-Mail Adresse infomail.streuplan@post.at zu rungsentgelte verstehen sich exkl. aller gesetzlich erfolgen. geschuldeten Steuern und Abgaben, insbesondere der USt. Die Bemessungsgrundlage wird um allfällige Die Avisierung über eine lizenzierte Versandsoftware Gutschriften vermindert. (z.B. Versandmanager der Post) ersetzt die Vorankün- digung per E-Mail. Die Post ist berechtigt zu prüfen, ob die Rabattvor- aussetzungen eingehalten wurden. Wird festgestellt, Diese Vorleistung subsumiert Vorleistung 1, daher ist dass die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, wird der Rabatt für Vorleistung 1 in diesem Rabatt bereits nachträglich die Differenz auf die regulären Beförde- inkludiert und wird nicht zusätzlich gewährt. rungsentgelte gemäß Punkt 8 in Rechnung gestellt. 9.3.3 Vorleistung 3 – Sortierung nach Eigen- und Fremd- 9.2 Voraussetzungen allgemein Verteilzentrum Pro Auflieferung sind die folgenden Kriterien zu erfül- Der Absender übernimmt die Sortierung inkl. Kenn- len (kumulativ): zeichnung seiner Aufliefermengen getrennt nach Aufgabe-Verteilzentrum und Fremd-Verteilzentren. –– Sendungen der Basisprodukte Brief S, Brief M und Auch eine getrennte Übergabe der sortierten Mengen Päckchen S in Behältern ist erforderlich. –– Mindestmenge pro Auflieferung: 2.500 Stück Sendungen Eigen-Verteilzentrum bedeutet, dass Sendungen im –– Sendungen sortiert nach Basisprodukten und Verteilgebiet des Aufgabe-Verteilzentrums liegen. Formaten –– Die Sendungen werden ohne Zusatzleistungen Das Fremd-Verteilzentrum dagegen beinhaltet Sen- versendet dungen, die außerhalb des Aufgabe-Verteilgebietes –– Die Sendungen müssen maschinenfähig sein - liegen. Spezifikationen siehe Besondere Bedingungen Voraussetzungen für die Maschinenfähigkeit Das Aufgabe-Verteilzentrum meint das Verteilzent- –– Auflieferung in den von der Post hierfür be- rum, in dem die Sendungen aufgegeben werden. stimmten Post-Geschäftsstellen (siehe post.at/ geschaeftlich) 9.3.4 Vorleistung 4 – Sortierung nach Ziel-Verteilzentrum –– Freimachungsvermerk gemäß Punkt 1.3.1.3 muss Der Absender übernimmt zusätzlich zur Sortierung verwendet werden aus Vorleistung 3, die Sortierung inklusive Kennzeich- –– Auflieferung in A-Behältern der Post oder nach nung seiner Aufliefermengen getrennt nach den jewei- Absprache mit der Post in Kuvert Kartons ligen Ziel-Verteilzentren. Ziel-Verteilzentrum meint –– Entgeltentrichtung über gültige Stundungsverein- jenes Verteilzentrum, für welches die Sendungen barung nach Maßgabe AGB Pkt. 1.5.2 (siehe Muster bestimmt sind. gemäß Anhang 1) Der Rabatt wird ab einer Menge von 100.000 Stück 9.3 Rabatte für Vorleistungen, Definitionen gewährt. Diese Vorleistung subsumiert Vorleistung Die Rabatte sind modular gestaltet. Verschiedene 3, daher ist der Rabatt für Vorleistung 3 in diesem Kombinationen sind möglich. Rabatt bereits inkludiert und wird nicht zusätzlich ge- währt. 9.3.1 Vorleistung 1 – Aviso Auflieferort, Zeitpunkt und Menge Der Absender übermittelt unter Angabe seiner Kun- Die Sortierung der Sendungen nach Ziel-Verteilzent- dennummer mindestens fünf Werktage vorab ein Avi- ren erfolgt auf Basis der Postleitzahl der Empfänger- anschrift. Die Zuordnung der Postleitzahl-Bereiche zu 8 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
den einzelnen Verteilzentren ist unter post.at/ geschaftlich abrufbar. 9.3.5 Vorleistung 5 – Genaue Gewichtsangabe Der Absender hat exakt das Gewicht pro einzelner Sendung in der Aufgabeliste zu erfassen. Zusätzlich ist das Gesamtgewicht der Auflieferung anzuführen. 9.3.6 Vorleistung 6 – Früheinlieferung bis 14:00 Uhr Erforderlich ist die Einlieferung bis 14:00 Uhr. Es gilt hier der Zeitpunkt der Übergabe der Lieferpa- piere in der Annahmestelle. 9.3.7 Vorleistung 7 – Früheinlieferung bis 11:00 Uhr Erforderlich ist die Einlieferung bis 11:00 Uhr. Es gilt hier der Zeitpunkt der Übergabe der Lieferpapiere in der Annahmestelle. Diese Vorleistung subsumiert Vorleistung 6, daher ist der Rabatt für Vorleistung 6 in diesem Rabatt bereits inkludiert und wird nicht zusätzlich gewährt. 9.4 Rabattstaffel Vorleistungen Vorleistungen Rabatt in % Vorleistung 1 0,50 Vorleistung 2 (inkl. Vorleistung 1) 1,00 Vorleistung 3 0,50 Vorleistung 4 (inkl. Vorleistung 3) 1,50 Vorleistung 5 0,50 Vorleistung 6 0,50 Vorleistung 7 (inkl. Vorleistung 6) 0,75 9.5 Mengenrabatte Stück Rabatt in % ab 20.001 0,50 ab 50.001 1,50 ab 100.001 2,50 9 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
8 Anhang 1 Muster Stundungsvereinbarung 1 Anhang 1 Muster Stundungsvereinbarung 10 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
Produkt und Preisverzeichnis Eco-Sendung zu den AGB Brief National 11 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
Österreichische Post AG Unternehmenszentrale Division Brief & Finanzen Rochusplatz 1, 1030 Wien Post-Kundenservice: Business-Hotline: 0800 212 212 Privatkunden: 0800 010 100 post.at/kundenservice post.at post.at/geschaeftlich Stand: 1. Juli 2020. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Rechtsform: Aktiengesellschaft. Sitz in politischer Gemeinde Wien. FN 180219d des Handelsgerichts Wien. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter post.at/datenschutz
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