BRIEF NATIONAL Produkt- und Preisverzeichnis - Gültig ab 1.7.2020 - Post

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BRIEF NATIONAL
Produkt- und Preisverzeichnis
PRIO-SENDUNG
Gültig ab 1.7.2020
Inhaltsverzeichnis
Gültig ab 1.7.2020 (Ausgabe Nr. 5/2020)

1     Dienstleistungsangebot........................................................3                    7     Zusatzleistungen....................................................................6

1.1   Allgemein..................................................................................3       7.1   Sendungsverfolgung..............................................................6

1.2   Allgemeine Maß- und Gewichtsgrenzen..........................3                                     7.2   Einschreiben............................................................................6

1.3   Bezahlung des Entgelts durch den Kunden ...................3                                       7.3   Zusatzmarke Christkindl......................................................7

2     Sendungsgestaltung............................................................. 4                  8     Entgelte.....................................................................................7

2.1   Allgemein................................................................................. 4       8.1   Beförderungsentgelte für Basisprodukte.......................7

2.2   Empfänger............................................................................... 4         8.2   Entgelte für Zusatzleistungen............................................7

2.3   Abgabestelle........................................................................... 4          8.3   Sonstige Entgelte...................................................................7

2.4   Postleitzahlen......................................................................... 4          9     Rabatte.................................................................................... 8

2.5   Bestimmungsort.................................................................... 4               9.1   Allgemeines............................................................................. 8

2.6   Absender................................................................................. 4        9.2   Voraussetzungen allgemein............................................... 8

3     Versandbedingungen........................................................... 4                    9.3   Rabatte für Vorleistungen, Definitionen......................... 8

3.1   Allgemeines............................................................................. 4         9.4   Rabattstaffel Vorleistungen................................................9

3.2   Aufgabe, Aufgabeort, Aufgabezeit................................... 4                              9.5   Mengenrabatte.......................................................................9

3.3   Formblätter..............................................................................5         Anhang 1 Muster Stundungsvereinbarung..............................10

4     Basisprodukte.........................................................................5

4.1   Brief S........................................................................................5

4.2   Brief M......................................................................................5

4.3   Päckchen S...............................................................................5

4.4   Päckchen M..............................................................................5

5     Spezialsendungen..................................................................5

5.1   Blindensendung......................................................................5

6     Vorausverfügung....................................................................6

6.1   Nicht nachsenden..................................................................6

6.2   Nicht retournieren.................................................................6

6.3   Postlagernd..............................................................................6

2 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
1       Dienstleistungsangebot                                            1.3     Bezahlung des Entgelts durch den Kunden
                                                                                  Die ordnungsgemäße Bezahlung des Entgelts ist
1.1     Allgemein                                                                 Voraussetzung für die Annahme und Zustellung der
                                                                                  Sendung.
1.1.1   Die Österreichische Post AG (im Folgenden: Post) ist
        ein Massenbeförderer, der einen universellen Post-                1.3.1   Freimachung
        dienst zu allgemein erschwinglichen Preisen anbietet                      Eine Freimachung durch den Kunden kann auf folgen-
        und daher organisatorisch auf eine möglichst einfa-                       de Arten erfolgen:
        che, standardisierte Abwicklung einer großen Anzahl
        von Sendungen ausgerichtet ist.                                   1.3.1.1 Briefmarken
                                                                                  Es dürfen nur gültige, von der Post herausgegebene
1.1.2   Prio-Briefsendungen und Prio-Päckchen (im Folgen-                         Briefmarken verwendet werden.
        den „Sendungen“) sind adressierte Sendungen von
        bis zu 2 kg, deren Beförderung und Zustellung vom                         Ausländische Briefmarken sowie Briefmarken die
        Absender verlangt wird und die von der Post nach                          beschädigt, verändert oder bereits zur Freimachung
        Maßgabe dieser Versandbedingungen angenommen                              benutzt wurden, dürfen nicht verwendet werden.
        werden. Für an einem Werktag, ausgenommen Sams-
        tag, bis zur Schlusszeit zur Beförderung übergebenen              1.3.1.2 Freistempelabdruck
        (eingelieferten) Sendungen beträgt die Beförderungs-                      An Stelle von Briefmarken können Freistempelab-
        laufzeit in der Regel einen Werktag, ausgenommen                          drucke als Zeichen der Entgeltentrichtung verwendet
        Samstag. Zusatzleistungen sind bei diesen Sendungen                       werden. Nähere Bestimmungen dazu enthalten die
        möglich.                                                                  Benutzungsbestimmungen Frankiermaschinen, abruf-
                                                                                  bar unter post.at/geschaeftlich_versenden_brief_
1.1.3   Sendungen, ausgenommen solche in Kartenform                               versand_frankiermaschinen.php.
        und Faltbriefsendungen (Punkt 2), müssen mit einer
        Umhüllung/Verpackung (z.B. Kuvert) versehen und                   1.3.1.3 Barfreimachungsvermerk
        nach Inhalt und Umfang so sicher verpackt sein, dass                      Voraussetzung für „Bar freigemachte Sendungen“ ist
        sie während des gesamten Beförderungslaufes gegen                         die gleichzeitige Aufgabe von mindestens 20 Sendun-
        Verlust oder Beschädigung sowie gegen Beanspru-                           gen des gleichen Basisproduktes (siehe Punkt 4) mit
        chungen, denen die Sendung während der Beför-                             dem gleichen Gewicht.
        derung durch Druck, Stoß oder Fall ausgesetzt ist,
        geschützt sind.                                                           Die Sendungen müssen sortiert nach Basisprodukten
                                                                                  in einer Post-Geschäftsstelle mit einer entsprechen-
1.1.4   Schäden an der Verpackung bzw. Umhüllung kön-                             den Aufgabeliste eingeliefert werden (siehe post.at/
        nen, sofern keine offensichtliche Beschädigung oder                       geschaeftlich_versenden_brief_oesterreich_produkte.
        Minderung des Inhalts vorliegt, von der Post behoben                      php).
        werden, soweit dies die betrieblichen Möglichkeiten
        gestatten.                                                                Die verrechnungsrelevanten Angaben in der Aufga-
                                                                                  beliste werden von der Post überprüft. Weichen die
1.2     Allgemeine Maß- und Gewichtsgrenzen                                       Angaben des Absenders davon ab, gilt das durch die
                                                                                  Post festgestellte Ergebnis als richtig und bildet die
        –– Höchstgewicht:                                                         Grundlage für die (Nach)Verrechnung der zu entrich-
           Basisprodukte und Antwortsendungen:                                    tenden Entgelte.
           2.000 Gramm
           Blindensendungen: 7.000 Gramm                                          Unrichtige Angaben des Absenders in Bezug auf
                                                                                  Stückzahl, Grammatur und Basisprodukt schaden
        –– Mindestmaße: L 140 mm × B 90 mm                                        nicht dem wirksamen Vertragsabschluss gemäß den
                                                                                  für die konkrete Auflieferung anwendbaren pro-
        –– Höchstmaße:                                                            duktspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
           Es gelten folgende Höchstmaße:                                         der Post in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlus-
           Länge + Breite + Höhe = max. 900 mm                                    ses (Punkt 1.2.1 der AGB) geltenden Fassung.
           Größte Ausdehnung = max. 500 mm
                                                                                  Auf den Sendungen ist einer der unter post.at/
           Davon abweichend ist für Päckchen M mit der                            barfreimachung angeführten Freimachungsvermerke
           Zusatzleistung Sendungsverfolgung folgendes                            anzubringen. Layoutvorgaben und Textierung sind
           Höchstmaß zulässig:                                                    zwingend einzuhalten.
           L 1000 mm × B 600 mm × H 600 mm
                                                                          1.3.1.4 Frankierautomat
           Für Sendungen in Kartenform:                                           Mittels dieser Selbstbedienungseinrichtung wählt
           Mindeststärke: 160 g/m² Flächengewicht                                 der Kunde die passende Beförderungsleistung. Der
                                                                                  Frankierautomat druckt den entsprechenden Frei-
           Für Sendungen in Rollenform gelten folgende                            machungsvermerk, dieser ist vom Kunden auf der
           Höchstmaße:                                                            Sendung anzubringen.
           Länge + 2x Durchmesser = max. 900 mm
           Länge = max. 500 mm

3 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
1.3.2   Bezahlung am Schalter einer Post-Geschäftsstelle                         2.3     Abgabestelle
        Die Bezahlung des Entgelts für nicht vom Kunden                                  Die Abgabestelle ist so genau zu bezeichnen, dass
        freigemachte Sendungen ist bei Aufgabe am Schalter                               eine ordnungsgemäße und rasche Zustellung möglich
        einer Post-Geschäftsstelle möglich.                                              ist.

2       Sendungsgestaltung                                                               Zur Bezeichnung der Abgabestelle gehört die Angabe
                                                                                         der Straße und der Hausnummer. Bei Adressen mit
2.1     Allgemein                                                                        mehreren Abgabestellen sind darüber hinaus insbe-
        Die Anschrift und sonstige Angaben müssen in lateini-                            sondere Block, Stiege und Türnummer anzugeben.
        schen Buchstaben und arabischen Ziffern angegeben                                Diese sind mit einem Schrägstrich zu trennen. Bei
        und so geschrieben sein, dass sie nicht ausgelöscht                              Postfachinhabern kommt an diese Stelle „Postfach“
        werden können. Die Mindestschriftgröße für die An-                               und gegebenenfalls die Nummer des Faches; bei post-
        schrift und die Absenderangabe ist 10 pt.                                        lagernden Sendungen ist die Bezeichnung „Postla-
                                                                                         gernd“ als Abgabestelle anzugeben.
        Auf der Sendung sind folgende Angaben anzubringen:
                                                                                 2.4     Postleitzahlen
        –– der Empfänger                                                                 Postleitzahlen sind gemäß dem Postleitzahlfinder,
        –– die Abgabestelle                                                              welcher unter post.at verfügbar ist, zu verwenden. Die
        –– die Postleitzahl und der Bestimmungsort                                       Angabe einer Postfach-PLZ ist nur bei Verwendung
        –– bei Sendungen mit Zusatzleistungen der Absender                               eines Postfaches in der Adresse zulässig.

        Musteranschrift:                                                         2.5     Bestimmungsort
        Frau		                  1. Anrede (optional)                                     Für die Bezeichnung des Bestimmungsortes ist der
        Michaela Sommer         2. Empfänger: Name/Firmenbezeichnung                     Postleitzahlfinder der Post maßgeblich.
        Auwinkel 16/13/5        3. Abgabestelle: Straße, Hausnr./Stiege/Türnr.
        1010 Wien		             4. Postleitzahl, Bestimmungsort                          Wenn sich der Name des PLZ-Ortes nicht mit dem
                                                                                         Ortsnamen deckt, ist der Ortsname ohne Angabe des
        Vorgeschriebene Angaben und Vermerke sind, soweit                                PLZ-Ortes direkt neben der PLZ anzugeben.
        nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, vom Absen-
        der auf der Anschriftseite der Sendung anzubringen.                              Das Bundesland ist nur anzugeben, wenn es ein Be-
        Sonstige Vermerke oder Abbildungen dürfen auf der                                standteil der Bezeichnung des Bestimmungsortes ist
        Anschriftseite angebracht werden, soweit dadurch                                 (z.B.: St. Johann in Tirol).
        nicht die Anschrift, vorgeschriebene Angaben oder
        Vermerke des Absenders oder von der Post ange-                           2.6     Absender
        brachte Vermerke beeinträchtigt werden.                                          Die Absenderangabe ist links oben im Bereich bis 40
                                                                                         mm von der Oberkante anzubringen. In Ausnahme-
        Abbildungen müssen sich von gültigen Briefmarken                                 fällen kann diese auch auf der Rückseite angebracht
        sowie von Post- und Absender-Freistempelabdrucken                                werden.
        deutlich unterscheiden.
                                                                                         Wird diese Angabe im Fenster oder auf Adress-Eti-
2.2     Empfänger                                                                        ketten angebracht, so ist diese unbedingt einzeilig,
        Vor- und Zuname bzw. Firmenbezeichnung und Kon-                                  deutlich abgesetzt und oberhalb der Empfängeradres-
        taktperson (auch zweizeilig möglich). Der Empfänger                              se anzugeben.
        kann auf nicht eingeschriebenen Sendungen auch
        durch verabredete Zeichen, Ziffern und Worte (Chiff-                             Muster für eine einzeilige Absenderangabe
        re) bezeichnet sein.                                                             (Fensterkuvert, oberhalb der Anschrift):

        Ergänzende Angaben:                                                              Muster GmbH, Musterstraße 7; 1010 Musterstadt
        Die Angabe „zu Handen“ ist vor dem Namen und un-
        terhalb einer Firmenbezeichnung anzugeben. Die An-                       3       Versandbedingungen
        gabe „c/o“ oder ähnliches ist unterhalb des Namens
        und vor einer Firmenbezeichnung anzugeben.                               3.1     Allgemeines
                                                                                         Die Post behält sich das Recht vor, auf den Sendun-
        Beispiele:                                                                       gen postdienstliche Vermerke, gegebenenfalls mittels
                                                                                         Klebeetiketten sowie Strichcodes anzubringen.
        Österreichische Post AG
        Zu Handen Max Mustermann                                                 3.2     Aufgabe, Aufgabeort, Aufgabezeit
        Rochusplatz 1
        1030 Wien                                                                3.2.1   Bei jeder Post-Geschäftsstelle sind die jeweils vorge-
                                                                                         sehenen Annahmezeiten in der Dienstübersicht (DÜ)
        Max Mustermann                                                                   angegeben; diese sind an einer allgemein zugängli-
        c/o Österreichische Post AG                                                      chen Stelle angebracht. Abweichende Annahmezeiten
        Rochusplatz 1                                                                    können mit der Post gesondert vereinbart werden,
        1030 Wien                                                                        z. B. bei großen Sendungsmengen.

4 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
3.2.2 Sendungen mit der Zusatzleistung Sendungsverfol-                    4.3     Päckchen S
      gung, Einschreibsendungen bzw. bar freigemachte
      Sendungen sind bei jeweils hierfür bestimmten                               –– Gewicht:         0 - 2.000 g
      Post-Geschäftsstellen zu den vorgesehenen Annah-                            –– Mindestmaße:     140 mm × 90 mm
      mezeiten aufzugeben. Sendungen mit der Zusatzleis-                          –– Höchstmaße:      353 mm × 250 mm
      tung Einschreiben bzw. Sendungsverfolgung können                            –– Höchststärke:    30 mm
      auch beim Landzusteller oder via Post-Versandboxen
      aufgegeben werden.                                                  4.4     Päckchen M

3.2.3 Einzelne Sendungen ohne Zusatzleistungen können                             –– Gewicht:         0 - 2.000 g
      durch Einwurf in Briefkästen aufgegeben werden.                             –– Mindestmaße:     140 mm x 90 mm
                                                                                  –– Höchstmaße:      1.000 mm x 600 mm
3.2.4 Inwieweit bei Landzustellern Sendungen aufgegeben                           –– Höchststärke:    600 mm
      werden können, ist in der Dienstübersicht festgelegt.
                                                                                  Sendungen über Länge + Breite + Höhe = 900 mm
3.3     Formblätter                                                               bzw. einer größten Ausdehnung über 500 mm bis zum
        Soweit bei der Inanspruchnahme von Leistungen der                         Format L 1.000 mm × B 600 mm × H 600 mm sind
        Post die Verwendung von Formblättern vorgesehen                           ausschließlich mit der Zusatzleistung Sendungsverfol-
        ist, sind diese in der zum Zeitpunkt des Vertragsab-                      gung zu versenden.
        schlusses (Punkt 1.2.1 der AGB) geltenden Fassung
        zu verwenden – siehe post.at/briefnational. Nicht                         Sendungen in Rollenform können nur als Päckchen
        von der Post bezogene Formblätter müssen mit den                          M ohne Sendungsverfolgung mit dem Höchstformat
        von der Post herausgegebenen in Form, Größe und                           Länge + 2 x Durchmesser = max. 900 mm sowie max.
        Aufdruck übereinstimmen. Ob die betriebliche Kon-                         Länge 500 mm versandt werden. Ein Päckchen M mit
        formität allfälliger postfremder Formblätter im Sinne                     Sendungsverfolgung muss quaderförmig sein.
        dieses PPV gegeben ist, entscheidet die Post. Die
        Formblätter sind vollständig vom Absender auszufül-               5       Spezialsendungen
        len.
                                                                          5.1     Blindensendung
4       Basisprodukte
                                                                          5.1.1   Allgemein
        Erfüllt eine Sendung die Voraussetzungen für Ma-                          Bei Blindensendungen handelt es sich für den Ab-
        schinenfähigkeit gemäß den unter post.at/richtigad-                       sender um entgeltfreie Sendungen, die nur einem
        ressieren veröffentlichten Besonderen Bedingungen                         eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung steht.
        Voraussetzungen für die Maschinenfähigkeit nicht,                         Beim Absender oder Empfänger einer Blindensendung
        wird das Entgelt des nächst höheren Basisproduktes                        muss es sich um eine amtlich anerkannte Blindenan-
        verrechnet.                                                               stalt oder eine blinde Person handeln.

        Ausgenommen von dieser Regelung ist die Aufgabe                           Als Blindensendung können Sendungen aller 4
        von handgeschrieben beanschrifteten Sendungen,                            Basisprodukte versendet werden. Die Sendungen
        welche sonst den Kriterien gem. den Besonderen                            müssen offen aufgegeben werden damit der Inhalt
        Bedingungen Voraussetzungen für die Maschinenfä-                          jederzeit leicht geprüft werden kann.
        higkeit entsprechen, bei einer Aufgabemenge von bis
        zu 300 Stück.                                                             –– Höchstgewicht: 7.000 g

        Päckchen können ohne zusätzliches Entgelt mit der                         Zulässiger Inhalt
        Zusatzleistung Sendungsverfolgung versendet wer-
        den.                                                                      –– Schriftstücke in Blindenschrift,
                                                                                  –– Korrespondenz oder Literatur in jedem beliebigen
4.1     Brief S                                                                      Format einschließlich für Blinde bestimmte Tonauf-
                                                                                     zeichnungen,
         –– Gewicht:            0 - 20 g                                          –– Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift,
         –– Mindestmaße:        140 mm × 90 mm                                    –– Geräte oder Materialien jeglicher Art, einschließlich
         –– Höchstmaße:         235 mm × 162 mm                                      Gegenstände wie speziell angepasste CDs, Blin-
         –– Höchststärke:       5 mm                                                 denschriften, Ausrüstung, Blindenuhren, (weiße)
                                                                                     Blindenstöcke sowie Aufnahmegeräte welche zur
4.2     Brief M                                                                      Unterstützung bzw. Überwindung der Blindheit
                                                                                     dienen.
         –– Gewicht:            21 - 75 g
         –– Mindestmaße:        140 mm × 90 mm                            5.1.2   Bezeichnung
         –– Höchstmaße:         235 mm × 162 mm
         –– Höchststärke:       5 mm                                              Auf der Anschriftseite muss die Bezeichnung „Blin-
                                                                                  densendung“ oder „Envois pour les aveugles“ ange-
                                                                                  bracht sein.

5 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
Zusätzlich kann die Sendung mit einem weißen Eti-                       sie in der festgelegten Form erfolgen und das dafür
        kett mit nachfolgender Abbildung gekennzeichnet                         vorgesehene Entgelt entrichtet worden ist.
        werden:
                                                                                Bei Sendungen mit Zusatzleistung ist die Angabe
                                                                                eines Absenders zwingend erforderlich.
                                 weißer Hintergrund
                                                                                Entgelte siehe Punkt 8.2.

                                 Symbol schwarz/weiß                      7.1   Sendungsverfolgung
                                                                                Die Zusatzleistung Sendungsverfolgung kann ohne zu-
                                                                                sätzliches Entgelt für die Basisprodukte Päckchen S
                                                                                und Päckchen M in Anspruch genommen werden. Die
                                                                                Aufgabe der Sendung wird durch die Post bestätigt
        Blindensendungen, für die keine zusätzlichen Leistun-                   und der weitere Sendungsverlauf wird dem Absender
        gen in Anspruch genommen werden, sind rechts oben                       in Form von Sendungstatus in der Sendungsverfol-
        mit dem Vermerk „Nicht stempeln“ zu versehen.                           gung unter post.at unter der Sendungsnummer zur
                                                                                Verfügung gestellt. Der letztgültige Sendungsstatus
5.1.3   Zusatzleistungen                                                        steht für einen Zeitraum von 6 Monaten online zur
                                                                                Verfügung.
        Als Zusatzleistungen gegen Entrichtung des jeweiligen
        Entgeltes sind möglich:                                                 Die Sendungen mit Zusatzleistung Sendungsver-
                                                                                folgung werden ohne Übernahmebestätigung in die
         –– Einschreiben                                                        dafür vorgesehene Einrichtung eingelegt, sofern dies
         –– Eigenhändig                                                         aufgrund der Größe möglich ist, oder an der Abga-
         –– Übernahmeschein                                                     bestelle zugestellt. Ist die Zustellung nicht möglich,
                                                                                so wird diese Sendung für den Empfänger bis zum
6       Vorausverfügung                                                         Ende der Abholfrist bei der von der Post bestimmten
                                                                                Benachrichtigungsstelle zur Abholung bereitgehalten.
        Hinweise des Absenders sind nur verbindlich, wenn
        sie in der festgelegten Form erfolgen.                                  Die Zusatzleistung Sendungsverfolgung ist nicht in
                                                                                Kombination mit weiteren Zusatzleistungen (z.B. Ein-
6.1     Nicht nachsenden                                                        schreiben etc.) möglich.
        Durch den Vermerk „Nicht nachsenden“ kann der
        Absender verfügen, dass die Sendung trotz Vorliegen                     Werden gleichzeitig mindestens 20 Sendungen mit
        eines gültigen Nachsendeauftrages nicht nachgesen-                      der Zusatzleistung Sendungsverfolgung aufgegeben,
        det wird. Die Sendung wird an den Absender retour-                      kann die Post die Erstellung eines Avisofiles über eine
        niert. Die neue Anschrift des Empfängers wird dem                       lizenzierte Versandsoftware verlangen. Die Informati-
        Absender nicht bekannt gegeben.                                         onen finden Sie dazu unter post.at.

6.2     Nicht retournieren                                                7.2   Einschreiben
        Unzustellbare Sendungen werden nicht an den Absen-                      Die Aufgabe der Sendung wird durch die Post bestä-
        der retourniert. Der entsprechende Vermerk ist z.B.                     tigt. Durch die Integration von Track & Trace (T&T) in
        „Nicht retournieren“ bzw. „Retouren an Postfach 555,                    Einschreiben kann der Absender über post.at anhand
        1008 Wien“ oder ein Vermerk mit gleicher Bedeutung.                     der Aufgabenummer den Sendungsstatus verfolgen.
                                                                                Der letztgültige Sendungsstatus steht für einen Zeit-
        Die Sendungen werden durch die Post vernichtet.                         raum von 6 Monaten online zur Verfügung.

6.3     Postlagernd                                                             Werden gleichzeitig mindestens 5 Sendungen aufge-
        Sendungen mit dem Vermerk „Postlagernd“ als Ab-                         geben, kann die Post die Verwendung und Ausferti-
        gabestelle werden bei der entsprechenden Post-Ge-                       gung eines von der Post aufgelegten Postaufgabebu-
        schäftsstelle für mindestens 14 Kalendertage, die                       ches oder einer mittels EDV erstellten Aufgabeliste
        dem Tag ihres Einlangens folgen, zur Abholung bereit-                   verlangen.
        gehalten.
                                                                                Dem Absender wird, gegebenenfalls auf sein Verlan-
        Eine Benachrichtigung des Empfängers erfolgt nicht.                     gen, eine Bestätigung über die Entgegennahme der
        Sendungen ohne Zusatzleistung werden an die Per-                        Sendung und/oder ihre Aushändigung erteilt.
        son abgegeben, die sich zur Abholung meldet.
                                                                                Bei Aufgabe via Post-Versandbox wird automatisch
7       Zusatzleistungen                                                        auf Basis der vom Absender gescannten Sendungs-
                                                                                nummer ein Beleg gedruckt.
        Alle Vermerke über Zusatzleistungen müssen ober-
        halb der Anschrift und/oder durch ein entsprechen-                      Die Zusatzleistung Einschreiben kann für alle Ba-
        des Label deutlich sichtbar angegeben werden.                           sisprodukte bis zum Höchstmaß Länge + Breite +
                                                                                Höhe = 900 mm und einer Ausdehnung von max. 500
        Hinweise des Absenders sind nur verbindlich, wenn                       mm in Anspruch genommen werden (vgl. PPV Pkt. 1.2).

6 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
Bei Sendungen mit einem Wert bzw. einem Interesse                       und als Bestätigung an den Absender zurückgesen-
        von über EUR 50,- ist die Aufgabe als Einschreiben                      det. Im Einvernehmen mit der Post kann anstelle des
        vorgeschrieben; unterbleibt diese, ist die Haftung der                  physischen Übernahmescheins eine elektronische
        Post mit EUR 50,- begrenzt.                                             Übermittlung der Zustelldaten samt Unterschrift
                                                                                vereinbart werden.
        Sendungen mit folgendem Inhalt müssen bei sons-
        tigem Haftungsausschluss gem. Punkt 4.2 der AGB                   7.3   Zusatzmarke Christkindl
        Brief National als ein Produkt der Post mit Wertanga-                   Unter Verwendung der von der Post aufgelegten Zu-
        be aufgegeben werden:                                                   satzmarke können Sendungen an saisonale Post-Ge-
                                                                                schäftsstellen gesendet werden, z.B.: Postamt Christ-
         –– gültige in- und ausländische Zahlungsmittel                         kindl, etc.
         –– Wertpapiere
         –– Edelmetalle (z.B.: Gold, Silber, Platin)                            Die mit Zusatzmarken versehenen Sendungen müssen
         –– Schmuck (z.B.: Uhren), Schmucksteine und Edel-                      bei einer Post-Geschäftsstelle aufgegeben werden.
            steine (Kristalle)
         –– Juwelen                                                             Die auf den Sendungen aufgeklebten Briefmarken
         –– Goldnuggets                                                         werden mit dem Poststempelabdruck der saisonalen
         –– Gold- und Silbermünzen                                              Post-Geschäftsstelle entwertet und danach an den
         –– Schecks                                                             Empfänger weitergeleitet.
         –– Kredit-, Scheck- und Bankomatkarten
         –– Sparbücher                                                    8     Entgelte
         –– gültige in- und ausländische Briefmarken
         –– gültige in- und ausländische Telefonwertkarten                      Sämtliche angeführten Entgelte verstehen sich als
         –– ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen, -bankno-                     Nettoentgelte, d.h. exklusive aller gesetzlich geschul-
            ten und -telefonwertkarten                                          deten Abgaben und Steuern, insbesondere der USt.
         –– Kunstgegenstände
         –– sonstige Wertgegenstände                                            Die Post behält sich vor, die Entwicklung des VPI (Ver-
         –– Sendungen mit einem über EUR 75,- hinausgehen-                      braucherpreisindex) 2015 sowie die Mengenentwick-
            den Wert oder Interesse.                                            lung bei künftigen Preisanpassungen entsprechend
                                                                                zu berücksichtigen. §§ 20, 21, 22 PMG bleiben davon
7.2.1   Zusatzleistungen bei eingeschriebenen Sendungen                         unberührt.

7.2.1.1 Absender-Info via SMS oder E-Mail                                 8.1   Beförderungsentgelte für Basisprodukte*
        Der Absender gibt bei Aufgabe der Einschreibsendung
        seine E-Mail-Adresse oder seine Handynummer an                                         Produkt                                  EUR
        und erhält automatisch an das gewählte Medium eine                                     Brief S                                  0,85
        Zustellnachricht per E-Mail oder SMS.
                                                                                               Brief M                                  1,35
        Diese Zusatzleistung gilt für maximal 50 Stück pro
                                                                                             Päckchen S                                 2,75
        Auflieferung. Bei Aufliefermengen von mehr als 50
        Stück ist vorab mit der Post Rücksprache zu halten,                                  Päckchen M                                 4,30
        damit der Informationstransfer bewerkstelligt werden
                                                                                * Universaldienst, umsatzsteuerfrei
        kann.

7.2.1.2 Eigenhändig                                                       8.2   Entgelte für Zusatzleistungen
        Die Sendung ist mit dem Vermerk „Eigenhändig“ zu                         Diese Entgelte werden zusätzlich zum entspre-                      EUR
        kennzeichnen.                                                            chenden Beförderungsentgelt verrechnet

        Die Abgabe der Sendung erfolgt nur an die in der An-                     Zusatzleistungen im Universaldienst
        schrift genannte oder an eine bevollmächtigte Person.                    Sendungsverfolgung 1                                               0,00

7.2.1.3 Nicht an Postbevollmächtigte                                             Einschreiben                                                       2,30
        Mit dem Vermerk „Nicht an Postbevollmächtigte“ zu-
                                                                                 Übernahmeschein 2                                                  2,20
        sätzlich zum Vermerk „Eigenhändig“ kann der Absen-
        der verfügen, dass die Sendung nicht an Personen, die                    Zusatzleistungen außerhalb des Universaldienstes
        auf Grund einer gültigen Postvollmacht bzw. rechts-
                                                                                 Absender-Info via SMS oder E-Mail 2                                0,10
        geschäftlichen Vollmacht übernahmeberechtigt sind,
        ausgefolgt werden soll.                                                  Eigenhändig 2                                                      2,20

7.2.1.4 Übernahmeschein                                                          Nicht an Postbevollmächtigte 3                                     1,50
        Die Sendung ist mit dem Vermerk „Übernahmeschein“                        Zusatzmarke Christkindl                                            0,85
        oder „ÜS“ zu kennzeichnen. Der ausgefüllte Übernah-
        meschein ist durch Anbringen auf der Rückseite der                      1 Nur in Verbindung mit den Basisprodukten Päckchen S und Päckchen M möglich
                                                                                2 Nur in Verbindung mit Einschreiben möglich
        Sendung beizufügen. Bei Abgabe der Sendung wird                         3 Nur in Verbindung mit Einschreiben und eigenhändig möglich
        der Übernahmeschein vom Übernehmer unterzeichnet

7 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
8.3     Sonstige Entgelte                                                         so mit Angabe von

         Sonstige Leistungen *                                      EUR           –– Auflieferort
         Nachforschung                                             4,00           –– Aufliefertag
                                                                                  –– Aufliefermengen
         Postlagernd – bezahlt der Empfänger bei
                                                                   1,00
         Sendungsabgabe je Sendung                                                Die Übermittlung hat elektronisch (.txt oder .xls) an
                                                                                  die E-Mail Adresse infomail.streuplan@post.at zu
        * Universaldienst, umsatzsteuerfrei
                                                                                  erfolgen. Die Avisierung über eine lizenzierte Versand-
9       Rabatte                                                                   software (z.B. Versandmanager der Post) ersetzt die
                                                                                  Vorankündigung per E-Mail.
9.1     Allgemeines
        Bei Erbringung der untenstehenden Vorleistungen                   9.3.2   Vorleistung 2 – Aviso Streuplan inkl. Auflieferort und
        und bei Erreichung einer gewissen Stückzahl von                           Menge
        Sendungen werden Sofortrabatte gewährt.                                   Der Absender übermittelt zusätzlich zu den Angaben
                                                                                  aus Vorleistung 1 einen entsprechenden Streuplan,
        Die Bemessungsgrundlage der Rabatte ergibt sich                           mindestens fünf Werktage vorab.
        aus den, dem Kunden für die jeweilige Auflieferung in
        Rechnung gestellten und von diesem zu entrichtenden                       Die Übermittlung hat elektronisch (.txt oder .xls) an
        Netto-Beförderungsentgelten. Die Netto-Beförde-                           die E-Mail Adresse infomail.streuplan@post.at zu
        rungsentgelte verstehen sich exkl. aller gesetzlich                       erfolgen.
        geschuldeten Steuern und Abgaben, insbesondere
        der USt. Die Bemessungsgrundlage wird um allfällige                       Die Avisierung über eine lizenzierte Versandsoftware
        Gutschriften vermindert.                                                  (z.B. Versandmanager der Post) ersetzt die Vorankün-
                                                                                  digung per E-Mail.
        Die Post ist berechtigt zu prüfen, ob die Rabattvor-
        aussetzungen eingehalten wurden. Wird festgestellt,                       Diese Vorleistung subsumiert Vorleistung 1, daher ist
        dass die Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, wird                       der Rabatt für Vorleistung 1 in diesem Rabatt bereits
        nachträglich die Differenz auf die regulären Beförde-                     inkludiert und wird nicht zusätzlich gewährt.
        rungsentgelte gemäß Punkt 8 in Rechnung gestellt.
                                                                          9.3.3 Vorleistung 3 – Sortierung nach Eigen- und Fremd-
9.2     Voraussetzungen allgemein                                               Verteilzentrum
        Pro Auflieferung sind die folgenden Kriterien zu erfül-                 Der Absender übernimmt die Sortierung inkl. Kenn-
        len (kumulativ):                                                        zeichnung seiner Aufliefermengen getrennt nach
                                                                                Aufgabe-Verteilzentrum und Fremd-Verteilzentren.
        –– Sendungen der Basisprodukte Brief S, Brief M und                     Auch eine getrennte Übergabe der sortierten Mengen
           Päckchen S                                                           in Behältern ist erforderlich.
        –– Mindestmenge pro Auflieferung:
           2.500 Stück Sendungen                                                  Eigen-Verteilzentrum bedeutet, dass Sendungen im
        –– Sendungen sortiert nach Basisprodukten und                             Verteilgebiet des Aufgabe-Verteilzentrums liegen.
           Formaten
        –– Die Sendungen werden ohne Zusatzleistungen                             Das Fremd-Verteilzentrum dagegen beinhaltet Sen-
           versendet                                                              dungen, die außerhalb des Aufgabe-Verteilgebietes
        –– Die Sendungen müssen maschinenfähig sein -                             liegen.
           Spezifikationen siehe Besondere Bedingungen
           Voraussetzungen für die Maschinenfähigkeit                             Das Aufgabe-Verteilzentrum meint das Verteilzent-
        –– Auflieferung in den von der Post hierfür be-                           rum, in dem die Sendungen aufgegeben werden.
           stimmten Post-Geschäftsstellen (siehe post.at/
           geschaeftlich)                                                 9.3.4   Vorleistung 4 – Sortierung nach Ziel-Verteilzentrum
        –– Freimachungsvermerk gemäß Punkt 1.3.1.3 muss                           Der Absender übernimmt zusätzlich zur Sortierung
           verwendet werden                                                       aus Vorleistung 3, die Sortierung inklusive Kennzeich-
        –– Auflieferung in A-Behältern der Post oder nach                         nung seiner Aufliefermengen getrennt nach den jewei-
           Absprache mit der Post in Kuvert Kartons                               ligen Ziel-Verteilzentren. Ziel-Verteilzentrum meint
        –– Entgeltentrichtung über gültige Stundungsverein-                       jenes Verteilzentrum, für welches die Sendungen
           barung nach Maßgabe AGB Pkt. 1.5.2 (siehe Muster                       bestimmt sind.
           gemäß Anhang 1)
                                                                                  Der Rabatt wird ab einer Menge von 100.000 Stück
9.3     Rabatte für Vorleistungen, Definitionen                                   gewährt. Diese Vorleistung subsumiert Vorleistung
        Die Rabatte sind modular gestaltet. Verschiedene                          3, daher ist der Rabatt für Vorleistung 3 in diesem
        Kombinationen sind möglich.                                               Rabatt bereits inkludiert und wird nicht zusätzlich ge-
                                                                                  währt.
9.3.1   Vorleistung 1 – Aviso Auflieferort, Zeitpunkt und Menge
        Der Absender übermittelt unter Angabe seiner Kun-                         Die Sortierung der Sendungen nach Ziel-Verteilzent-
        dennummer mindestens fünf Werktage vorab ein Avi-                         ren erfolgt auf Basis der Postleitzahl der Empfänger-
                                                                                  anschrift. Die Zuordnung der Postleitzahl-Bereiche zu

8 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
den einzelnen Verteilzentren ist unter post.at/
        geschaftlich abrufbar.

9.3.5   Vorleistung 5 – Genaue Gewichtsangabe
        Der Absender hat exakt das Gewicht pro einzelner
        Sendung in der Aufgabeliste zu erfassen. Zusätzlich
        ist das Gesamtgewicht der Auflieferung anzuführen.

9.3.6 Vorleistung 6 – Früheinlieferung bis 14:00 Uhr
      Erforderlich ist die Einlieferung bis 14:00 Uhr.
      Es gilt hier der Zeitpunkt der Übergabe der Lieferpa-
      piere in der Annahmestelle.

9.3.7   Vorleistung 7 – Früheinlieferung bis 11:00 Uhr
        Erforderlich ist die Einlieferung bis 11:00 Uhr. Es gilt
        hier der Zeitpunkt der Übergabe der Lieferpapiere in
        der Annahmestelle.

        Diese Vorleistung subsumiert Vorleistung 6, daher ist
        der Rabatt für Vorleistung 6 in diesem Rabatt bereits
        inkludiert und wird nicht zusätzlich gewährt.

9.4     Rabattstaffel Vorleistungen

         Vorleistungen                                     Rabatt in %

         Vorleistung 1                                         0,50

         Vorleistung 2 (inkl. Vorleistung 1)                   1,00

         Vorleistung 3                                         0,50

         Vorleistung 4 (inkl. Vorleistung 3)                   1,50

         Vorleistung 5                                         0,50

         Vorleistung 6                                         0,50

         Vorleistung 7 (inkl. Vorleistung 6)                   0,75

9.5     Mengenrabatte

         Stück                                             Rabatt in %

         ab 20.001                                             0,50

         ab 50.001                                             1,50

         ab 100.001                                            2,50

9 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
8 Anhang 1 Muster Stundungsvereinbarung

1   Anhang 1 Muster Stundungsvereinbarung

    10 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
Produkt und Preisverzeichnis Eco-Sendung zu den AGB Brief National

 11 – Produkt und Preisverzeichnis Prio-Sendung zu den AGB Brief National
Österreichische Post AG
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Stand: 1. Juli 2020.
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