Prüfung der Ausschreibung und Vertragsabwicklung eines Bauprojektes - Schweizerische Bundesbahnen AG
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Prüfung der Ausschreibung und Vertragsabwicklung eines Bauprojektes Schweizerische Bundesbahnen AG EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 | FinDel D2/2020
Bestelladresse Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) Adresse de commande Monbijoustrasse 45 Indirizzo di ordinazione 3003 Bern Ordering address Schweiz Bestellnummer 1.19230.916.00415 Numéro de commande Numero di ordinazione Ordering number Zusätzliche Informationen www.efk.admin.ch Complément d’informations info@efk.admin.ch Informazioni complementari twitter: @EFK_CDF_SFAO Additional information + 41 58 463 11 11 Abdruck Gestattet (mit Quellenvermerk) Reproduction Autorisée (merci de mentionner la source) Riproduzione Autorizzata (indicare la fonte) Reprint Authorized (please mention source) EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 2
Inhaltsverzeichnis Das Wesentliche in Kürze ......................................................................................................... 4 L’essentiel en bref ................................................................................................................... 5 L’essenziale in breve ................................................................................................................ 6 Key facts.................................................................................................................................. 8 1 Auftrag und Vorgehen ...................................................................................................10 1.1 Ausgangslage ............................................................................................................... 10 1.2 Prüfungsziel und -fragen.............................................................................................. 10 1.3 Prüfungsumfang und -grundsätze ............................................................................... 10 1.4 Unterlagen und Auskunftserteilung ............................................................................ 10 1.5 Schlussbesprechung .................................................................................................... 11 2 Hintergrundinformationen zum Prüfobjekt ....................................................................12 3 Die Ausschreibungsunterlagen wurden vor der Publikation einer Qualitätssicherung unterzogen ...................................................................................................................14 4 Aspekte der Vertragsführung.........................................................................................15 4.1 Die Vertragsführung ist einfach aufgebaut und funktioniert ...................................... 15 4.2 Die Bestellung von Zusatzleistungen und die dazugehörenden Kontrollnachweise sind nachvollziehbar ............................................................................................................ 16 4.3 Die Rechnungsstellung und -kontrolle erfolgen nachvollziehbar und korrekt ............ 17 4.4 Die Qualitätssicherung auf der Baustelle funktioniert, das Risikomanagement kann noch verbessert werden .............................................................................................. 17 Anhang 1: Rechtsgrundlagen...................................................................................................19 Anhang 2: Abkürzungen ..........................................................................................................20 Anhang 3: Glossar ...................................................................................................................21 EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 3
Prüfung der Ausschreibung und Vertragsabwicklung eines Bauprojektes Schweizerische Bundesbahnen AG Das Wesentliche in Kürze Die Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) realisieren mit Léman 2030 das zurzeit grösste Bahnprogramm in der Westschweiz. Zwischen Genf und Lausanne sollen bis 2030 rund 3,9 Milliarden Franken in den Ausbau der Bahninfrastruktur und ca. 2 Milliarden Fran- ken in die Substanzerhaltung der bestehenden Anlagen investiert werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führte erstmals eine Projektprüfung im Rahmen des Programms Léman 2030 durch. Dabei stand der Werkvertrag für den Bau der Überwer- fung (Saut-de-mouton, SDM) zwischen Renens und Prilly-Malley, mit einer Vertragssumme von rund 29,5 Millionen Franken im Fokus der Prüfung. Die EFK stellte fest, dass die Ausschreibungsunterlagen vor deren Publikation qualitätsgesi- chert wurden und die Ausführungsarbeiten bis zum Prüfungszeitpunkt ohne wesentliche Anpassungen realisiert werden konnten. Auch bei den Aspekten der Vertragsführung (z. B. Rechnungskontrollen, Regiearbeiten, Qualitätssicherung) zeigt sich, trotz punktuel- lem Verbesserungspotenzial, ein positives Gesamtbild. Die einfache Organisation ermöglicht eine Projektführung mit wenigen dokumentierten Vorgaben Beim Projekt SDM hat der Projektleiter SBB (PL SBB) lediglich zwei Verträge zu führen und zu verantworten: Den Planervertrag führt er direkt, der Werkvertrag wird operativ durch die örtliche Bauleitung geführt. Für die Planungs- und Ausführungskoordination zwischen der Baustelle und den SBB-Fach- diensten (z. B. Fahrbahn, Fahrstrom, Betrieb etc.) hat die SBB eine eigens dafür geschaffene Funktion in der Projektorganisation eingesetzt. Damit können die Schnittstellen zwischen den am Projekt Beteiligten gut beherrscht werden. Beim geprüften Vorhaben funktioniert folglich die Umsetzung auch ohne umfassend dokumentierte Vorgaben wie beispielsweise ein Projekthandbuch oder Schnittstellenpapier. Bis auf einzelne Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vertragsführung ist das Projekt SDM gut aufgegleist Bis zum Prüfungszeitpunkt sind Ausführungsarbeiten im Betrag von rund 20,4 Millionen Franken verrechnet worden. Die Endkostenprognose für den Werkvertrag geht von einer Unterschreitung von ca. 200 000 Franken aus. Vor diesem Hintergrund betrachtet, ist das Projekt gut unterwegs. Grundsätzlich funktioniert die Vertragsführung im Projekt SDM gut. Bei einzelnen Themen besteht jedoch punktuelles Verbesserungspotenzial (z. B. einzelne Differenzen zwischen Anträgen und Exceltabellen, Darstellung von Risiken auf der Baustelle). Allerdings handelt es sich dabei um Punkte, die keine umgehenden Massnahmen erfordern. Aus diesem Grund hat die EFK auf die Formulierung von Empfehlungen verzichtet. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 4
Audit de l’appel d’offres et de la gestion des contrats d’un projet de construction Chemins de fer fédéraux suisses L’essentiel en bref Avec Léman 2030, les Chemins de fer fédéraux suisses (CFF) réalisent actuellement le plus grand programme ferroviaire en Suisse romande. D’ici 2030, il est prévu d’investir quelque 3,9 milliards de francs pour l’aménagement de l’infrastructure ferroviaire entre Genève et Lausanne et environ 2 milliards pour l’entretien des installations existantes. Le Contrôle fédéral des finances (CDF) a effectué un premier audit de projet dans le cadre du programme Léman 2030 en mettant l’accent sur le contrat d’entreprise relatif à la cons- truction du saut-de-mouton (SDM) entre Renens et Prilly-Malley. Le montant du contrat s’élève à environ 29,5 millions de francs. Le CDF a constaté que la documentation de l’appel d’offres avait été soumise à un contrôle de qualité avant sa publication et que les travaux avaient pu être réalisés sans modifications majeures jusqu’au moment de l’audit. Malgré les améliorations ponctuelles possibles, le tableau général est également positif en ce qui concerne la gestion des contrats (par ex. contrôles comptables, travaux en régie, assurance qualité). Moins de documents prescriptifs grâce à une organisation simple de la gestion de projet Pour le projet SDM, le chef de projet des CFF gère et est responsable de deux contrats uni- quement : le contrat de planification qu’il gère directement, et le contrat d’entreprise géré au niveau opérationnel par la direction de chantier sur place. Les CFF ont créé une fonction spécifique au sein de l’organisation de projet pour coordon- ner la planification et la réalisation des travaux entre la direction de chantier et les services spécialisés des CFF (voie de roulement, courant de traction, exploitation, etc.). Cela permet une bonne maîtrise des interactions entre les différents intervenants. Ainsi, dans le cadre du projet audité, la mise en œuvre fonctionne même sans documents prescriptifs exhaus- tifs tels qu’un manuel de projet ou une vue d’ensemble des interactions. Sauf quelques améliorations possibles dans la gestion des contrats, le projet SDM est sur les rails Jusqu’au moment de l’audit, des travaux pour un montant avoisinant 20,4 millions de francs avaient été facturés. Pour le contrat d’entreprise, les estimations des coûts finaux sont d’environ 200 000 francs en dessous du montant prévu. De ce point de vue, le projet est en bonne voie. La gestion des contrats du projet SDM est fondamentalement bonne. Des améliorations ponctuelles sont toutefois possibles (par ex. quelques divergences entre les demandes et les tableaux Excel, présentation des risques sur le chantier), mais il ne s’agit pas d’aspects nécessitant des mesures immédiates. Par conséquent, le CDF a renoncé à formuler des recommandations. Texte original en allemand EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 5
Verifica del bando e dell’esecuzione dei contratti relativi a un progetto di costruzione Ferrovie federali svizzere FFS L’essenziale in breve Con il programma Léman 2030 le Ferrovie federali svizzere (FFS) realizzano il progetto fer- roviario attualmente più importante della Svizzera romanda. Entro il 2030, l’asse Ginevra– Losanna beneficerà di investimenti pari a circa 3,9 miliardi di franchi per l’ampliamento dell’infrastruttura ferroviaria e a circa 2 miliardi di franchi per il mantenimento della qualità degli impianti esistenti. Il Controllo federale delle finanze (CDF) ha effettuato per la prima volta una verifica del progetto nell’ambito del programma Léman 2030 concentrandosi sul contratto d’appalto per la costruzione del salto di montone (Saut-de-mouton, SDM) tra Renens e Prilly-Malley. L’importo di tale contratto è di circa 29,5 milioni di franchi. Il CDF ha constatato che la documentazione del bando è stata sottoposta a un controllo di qualità prima della sua pubblicazione e che fino al momento della verifica i lavori di esecu- zione si sono potuti realizzare senza cambiamenti fondamentali. Il quadro generale è posi- tivo anche per quanto concerne i diversi aspetti della gestione dei contratti (ad es. controlli contabili, lavori a regia, garanzia della qualità), nonostante il margine di miglioramento ri- levato in alcuni ambiti specifici. Grazie a un’organizzazione semplice è possibile gestire il progetto senza una documentazione tecnica esaustiva Nel progetto SDM, il capoprogetto delle FFS ha solo due contratti da gestire e di cui è responsabile: il contratto di pianificazione, che gestisce direttamente, e il contratto d’ap- palto, che a livello operativo è gestito dalla direzione locale dei lavori. Le FFS hanno introdotto nell’organizzazione del progetto una funzione specifica per il coordi- namento dei lavori di pianificazione ed esecuzione tra la direzione del cantiere e i servizi spe- cialistici delle FFS (ad es. sede ferroviaria, corrente di trazione, esercizio ecc.). Ciò consente di gestire al meglio i contatti tra le parti coinvolte nel progetto. Di conseguenza, nei progetti verificati, si è potuto rinunciare a una documentazione tecnica esaustiva, come un manuale di progetto o un documento relativo alle interfacce, per eseguire i lavori di attuazione. Il progetto SDM è sulla buona strada, ad eccezione di alcuni possibili miglioramenti nella gestione dei contratti Fino al momento della verifica, per i lavori di esecuzione sono stati fatturati circa 20,4 milioni di franchi. I costi finali stimati per il contratto d’appalto sono inferiori di circa 200 000 franchi a quelli previsti inizialmente. Da questo punto di vista, il progetto è sulla buona strada. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 6
In linea di principio, nel progetto SDM la gestione dei contratti è buona, sebbene per alcuni aspetti vi sia ancora un certo margine di miglioramento (ad es. alcune differenze tra le ri- chieste e le tabelle Excel, rappresentazione dei rischi sul cantiere). Tuttavia, si tratta di ele- menti che non richiedono alcuna misura immediata. Per questo motivo il CDF ha rinunciato a formulare raccomandazioni. Testo originale in tedesco EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 7
Audit of the tender process and contract management of a construction project Swiss Federal Railways Key facts Léman 2030 is currently the Swiss Federal Railways' (SBB) largest railway programme in French-speaking Switzerland. By 2030, around CHF 3.9 billion is to be invested in the ex- pansion of the railway infrastructure between Geneva and Lausanne, and around CHF 2 bil- lion in maintaining the existing system. The Swiss Federal Audit Office (SFAO) conducted its first project audit in the context of the Léman 2030 programme. The audit focused on the work contract for the construction of the overpass (saut-de-mouton, SDM) between Renens and Prilly-Malley, with a contract total of around CHF 29.5 million. The SFAO found that the tender documents had been quality assured prior to publication and that the implementation work had been completed by the time of the audit without any major adjustments. The overall impression was positive also with regard to aspects of contract management (e.g. accounting controls, directorial work, quality assurance), de- spite isolated areas for improvement. Simple organisation enables project management involving few documented specifications In the SDM project, the SBB project manager (SBB PM) has to manage and assume respon- sibility for only two contracts: he or she manages the planner contract directly and the work contract is managed operationally by the local site management. For the coordination of planning and implementation between the construction site and the SBB specialist services (e.g. track, electrification, operations, etc.), the SBB specially cre- ated a function in the project organisation. This enables the interfaces between the parties involved in the project to be well managed. In the case of the project under review, imple- mentation is therefore possible even without comprehensively documented specifications such as a project manual or interface document. Certain possibilities for improvement in contract management, but SDM project is well on track At the time of the audit, implementation work amounting to around CHF 20.4 million had been charged. The final cost forecast for the work contract assumes a cost underrun of approximately CHF 200,000. Against this backdrop, it can be said that the project is well under way. In general, contract management in the SDM project is working well. However, there is room for improvement in specific areas (e.g. individual differences between applications and Excel tables, presentation of risks on the construction site). However, these issues do not require any immediate measures. For this reason, the SFAO decided not to make any recommendations. Original text in German EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 8
Generelle Stellungnahme der SBB Die SBB ist mit den Feststellungen der EFK einverstanden. Insbesondere werden für die an- stehenden grossen Bauarbeiten (z.B. Umbau des Bahnhofes Lausanne) folgende Verbesse- rungsmöglichkeiten umgesetzt: - Ein Prozess/Laufweg für die Bearbeitung und Kontrolle von Regiearbeiten und Zusatzbe- stellungen (OC) wird erstellt. - Wir werden für komplexere Bauvorhaben ein «Baustellenhandbuch» erstellen, in wel- chem die baustellenspezifischen Spielregeln und Prozesse dokumentiert sind. - Dieses Baustellenhandbuch wird auch eine finanzielle Kompetenzordnung für die Geneh- migung von Regiearbeiten und Zusatzbestellungen (OC) für die verschiedenen Baufüh- rungsstufen (örtliche Bauleitung DLT, Oberbauleitung DGT, Projektleitung, etc.) beinhalten. Die festgestellten Unstimmigkeiten zwischen der Excel-Liste und den von den SBB geneh- migten Anträgen für Regie und Zusatzbestellungen (OC) auf der Baustelle «saut de mou- ton» werden bis Ende April 2020 bereinigt. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 9
1 Auftrag und Vorgehen 1.1 Ausgangslage Zwischen Genf und Lausanne realisieren die Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) mit Léman 2030 das zurzeit grösste Bahnprogramm in der Westschweiz. Gesamthaft sollen bis 2030 rund 5,9 Milliarden Franken in den Ausbau und Substanzerhalt des Schienennetzes investiert werden. Die SBB baut zwischen Renens und Prilly-Malley die Überwerfung (Saut-de-mouton, SDM). Gestützt auf das Finanzkontrollgesetz prüft die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) dieses Projekt aus dem Programm Léman 2030. 1.2 Prüfungsziel und -fragen Die Prüfung erfolgte projektbezogen und fokussiert auf den Werkvertrag «Travaux génie civil 8 (TraGC8)» für die Realisierung der Stahlbeton- und Tiefbauarbeiten der «Saut-de- mouton et solde 4ème voie Lausanne-Renens». Die Qualitätssicherung der Ausschreibungs- unterlagen und Aspekte der Vertragsführung standen dabei im Zentrum. Die vereinbarte Vertragssumme beträgt 29,56 Millionen Franken (exkl. MWST). Die formalen Aspekte des Ausschreibungsprozesses wurden nicht geprüft. Für die Beurteilung hat die EFK folgende Prüfungsschwerpunkte festgelegt: Wurden die Ausschreibungsunterlagen für den Werkvertrag «TraGC8» vor der Publika- tion einer angemessenen Qualitätssicherung unterzogen? (Siehe Kapitel 3) Erfolgt die Werkvertragsführung nach klaren Prozessen und ist der aktuelle Projekt- stand jederzeit verfügbar? (Siehe Kapitel 4) 1.3 Prüfungsumfang und -grundsätze Die Prüfung wurde von Frank Ihle (Revisionsleiter) und Géraldine Brügger vom 15. bis 31. Oktober 2019 durchgeführt. Sie erfolgte unter der Federführung von Mischa Waber. Nach Abschluss der Prüftätigkeiten wurde die SBB am 12. November 2019 mündlich über die wesentlichen Feststellungen informiert. Die weitere Projektentwicklung nach dem mündlichen Feedback wurde nicht berücksichtigt. Der vorliegende Bericht verwendet grundsätzlich die deutschsprachigen Begriffe, be- schreibt aber in Klammern die im Projekt SDM festgelegten französischen Bezeichnungen und Abkürzungen. Lesebeispiel: Die Oberbauleitung (Direction général des travaux, DGT). 1.4 Unterlagen und Auskunftserteilung Die notwendigen Auskünfte wurden der EFK von der SBB umfassend und zuvorkommend erteilt. Die gewünschten Unterlagen sowie die benötigte Infrastruktur standen dem Prüf- team vollumfänglich zur Verfügung. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 10
1.5 Schlussbesprechung Der Bericht wurde auf dem Korrespondenzweg auf die inhaltliche Richtigkeit der Feststel- lungen überprüft. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der EFK und der SBB wurde auf die formelle Schlussbesprechung verzichtet. Die EFK dankt für die gewährte Unterstützung und erinnert daran, dass die Überwachung der Empfehlungsumsetzung der Konzernleitung bzw. dem Verwaltungsrat der SBB obliegt. EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 11
2 Hintergrundinformationen zum Prüfobjekt Mit dem Programm Léman 2030 werden in der Westschweiz Kapazitätsengpässe beseitigt, Angebotserweiterungen realisiert und gleichzeitig Substanzerhaltungsmassnahmen am be- stehenden Schienennetz umgesetzt. Die Realisierung der Arbeiten erfolgt über einzelne Projekte (z. B. Stellwerkneubauten, Bahnhofsumbauten und -erweiterungen, Gleiserweite- rungen, Überwerfung etc.) bei denen die SBB Division Infrastruktur als Bauherr auftritt. Bis 2030 will die SBB rund 3,9 Milliarden Franken in den Ausbau und etwa 2 Milliarden Fran- ken in den Substanzerhalt (SE) zwischen Lausanne und Genf investieren. Den grössten Teil der Finanzierung übernimmt der Bund (Ausbau ca. 3 Milliarden Franken, SE rund 2 Milliar- den Franken), vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV). Dabei erfolgt die Finan- zierung über verschiedene Gefässe, wie zum Beispiel die Leistungsvereinbarung (LV), die Ausbauschritte 2025 und 2035, oder die zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur. Mitbe- stellt und -finanziert werden die Projekte zusätzlich durch die Kantone Genf (ca. 400 Milli- onen Franken) und Waadt (ca. 100 Millionen Franken), die Städte Genf (ca. 100 Millionen Franken), Lausanne (ca. 15 Millionen Franken) und Renens (ca. 8 Millionen Franken) sowie durch die SBB Divisionen Personenverkehr und Immobilien (ca. 260 Millionen Franken). Bei dem vorliegenden Audit handelt es sich um eine Erstprüfung der EFK im Rahmen des Programms Léman 2030. Dabei hat die EFK bewusst auf Projektebene und nicht auf Stufe Programm geprüft. Die SBB hat die Planungs- und Ausführungsarbeiten zwischen Renens und Lausanne in 13 Ausschreibungslose aufgeteilt. Das Los TraGC8 beinhaltet dabei den Werkvertrag für die Baumeisterarbeiten der SDM und Teile des vierten Gleises (Unter- und Oberbau). Zusätzlich ist die Erstellung und spätere Demontage einer Schutzwand im Leistungspaket enthalten. Die Bauarbeiten wurden im Oktober 2018 gestartet und sollen im Dezember 2021 beendet werden. Der Projektperimeter des Ausschreibungsloses TraGC8 liegt zwischen den Bahnhöfen Re- nens und Prilly-Malley, die Arbeiten sind wie folgt strukturiert: Abbildung 1: Projektstruktur TraGC8 – Darstellung EFK Das zum Werkvertrag gehörende Leistungsverzeichnis (LV) übernimmt die Strukturen der Objekte (objets) und Bauteile (localisation) bis auf Stufe der einzelnen Normpositionen (z. B. Aushub m3, Beton m3, Schalung m2 etc.). Damit wird sichergestellt, dass die erbrach- ten Leistungen auf die entsprechenden Werkteile (partie d’ouvrage) abgerechnet werden können. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 12
Am 23. Juni 2017 publizierte die SBB die Ausschreibung TraGC8 auf SIMAP 1. Per 12. Oktober 2017 reichten fristgerecht fünf Anbieter jeweils ein Angebot ein und am 15. Juni 2018 er- folgte der Zuschlag an die Implenia Schweiz AG. 1 Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 13
3 Die Ausschreibungsunterlagen wurden vor der Publikation einer Qualitätssicherung unterzogen Gemäss SBB stützen sich die Ausschreibungsunterlagen TraGC8 (z. B. Leistungsverzeichnis, technische Bedingungen, Pläne etc.) auf das Bauprojekt und Detailpläne. Ein expliziter Nachweis der durchgeführten Qualitätssicherung (QS) der Ausschreibungsunterlagen vor deren Publikation liegt nicht vor. Die QS ist jedoch nach Auskunft der SBB ein fester sowie permanenter Bestandteil der SBB-internen und -externen Projektierungsarbeiten. Dabei wurden sowohl Fachstellen der SBB (z. B. Einkauf, Rechtsdienst, Sicherheit) als auch die Projektverfasser Perret-Gentil + Rey & Associés SA (Planergemeinschaft PMSB) einbezogen. Bereits im August 2013 fand eine Überprüfung der Projektierungsergebnisse der Überwer- fung durch einen externen Sachverständigen statt, die im Ergebnis gewisse Ungenauigkei- ten zeigte. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens (Januar 2015) hat das BAV die erneute Prüfung der Überwerfung durch einen unabhängigen Sachverständigen gefordert. Bei der abermaligen Überprüfung durch einen anderen, externen Sachverständigen wur- den nebst den statischen Berechnungen der SDM auch die früheren Beanstandungen ge- prüft. Die Ergebnisse sind im Sachverständigenbericht vom 12. April 2018 festgehalten. Die früheren Ungenauigkeiten wurden behoben, weitere Beanstandungen wurden nicht fest- gestellt. Auch die Sicherheitsmassnahmen für das Bauen unter Betrieb waren Bestandteil der Aus- schreibung. So wurden einzelne Leistungen explizit ausgeschrieben (z. B. Stunden für Si- cherheitswärter), andere mussten als Bestandteil in die Normpositionen eingerechnet werden. Gemäss der verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten der SBB (Direction de sé- curité) wurden die Sicherheitsmassnahmen in den Ausschreibungsunterlagen vor der Pub- likation nochmals kontrolliert. Konkrete Kontrollnachweise dazu bestehen jedoch nicht. Beurteilung Auch wenn die durchgeführte QS der Ausschreibungsunterlagen nicht in jedem Fall mit kon- kreten Nachweisen belegt werden kann, wurde diese nach Auffassung der EFK durchge- führt. Die Endkostenprognose geht zum Prüfungszeitpunkt von einer Unterschreitung der vereinbarten Werkvertragssumme TraGC8 aus (siehe Kapitel 4.2). Dies zeigt, dass die Pro- jektplanung bisher ohne nennenswerte Änderungen umgesetzt werden konnte, was ein In- diz für die gute Qualität der ausgeschriebenen Leistungen ist. Zum anderen attestiert auch der Bericht des externen Sachverständigen die Qualität der erfolgten Ausschreibung, da er bestätigen konnte, dass frühere Beanstandungen ausge- räumt wurden und keine weiteren vorliegen. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 14
4 Aspekte der Vertragsführung 4.1 Die Vertragsführung ist einfach aufgebaut und funktioniert Grundsätzlich verantwortet der Projektleiter SBB (PL SBB) alle abgeschlossenen Verträge bezüglich Einhaltung der Kosten, Termine und Leistungen. Während der PL SBB den Vertrag mit der Planergemeinschaft PMSB direkt führt, erfolgt die operative Führung des Werkver- trages TraGC8 durch die örtliche Bauleitung (Direction locale des travaux, DLT). Sie über- nimmt dabei die klassischen Aufgaben wie bspw. die Kontrolle von Ausmassen und Rechnungen, Regiearbeiten sowie von Zusatzbestellungen (Offres complémentaires, OC). Die DLT wird durch die Planergemeinschaft PMSB gestellt. Das Los TraGC8 ist vertragsmässig einfach strukturiert. Der Bauherr SBB verantwortet dabei nur den Planer- und den Werkvertrag. Auf Projektstufe besteht kein Projekthandbuch oder Schnittstellenpapier, welches die am Projekt beteiligten Rollen mit ihren Aufgaben, Kom- petenzen und Verantwortungen regelt. Anlässlich der ersten Bausitzung im Juli 2017 wur- den zwischen der SBB, der PMSB und dem Bauunternehmer Implenia die «Spielregeln» für die Rechnungskontrollen, Regiearbeiten und OC festgelegt und protokolliert. Die Aufgaben der DLT im Zusammenhang mit der Vertragsführung sind im Pflichtenheft der Ausschreibung, welches Vertragsbestandteil ist, festgehalten (z. B. Kontrolle der Regiear- beiten, OC, Rechnungen etc.). Für die Abbildung der aktuellen Vertragssituation führt die DLT eigene Exceltabellen. Darauf werden Rechnungen, OC und Regiearbeiten unmittelbar nach deren Einreichung abgebildet. Auf dieser Basis erfolgt die finanzielle Werkvertragsab- bildung und die Nachführung der Endkostenprognose. In der Projektorganisation hat die SBB eine Oberbauleitung (Direction générale des travaux, DGT) installiert und durch eine eigene Mitarbeiterin besetzt. Die DGT übernimmt nebst an- derem auch Kontrolltätigkeiten mit Bezug auf die Unternehmerrechnungen, Regiearbeiten und OC. Gleichzeitig koordiniert die DGT in der Rolle als OPC (Ordonnancement, planifica- tion et coordination) auch die Planung und Ausführungsarbeiten zwischen der Baustelle und den SBB-Fachdiensten (z. B. Fahrbahn, Fahrstrom, Telekommunikation). Beurteilung Die zum Baustart festgelegten Spielregeln für die Vertragsführung werden eingehalten. Die vertraglich einfache Organisation und die damit verbundenen, kurzen Kommunikations- wege erlauben es aus Sicht der EFK, im geprüften Projekt auf umfassende Projekthandbü- cher und/oder Schnittstellenpapiere zu verzichten. Die EFK geht jedoch davon aus, dass die SBB bei komplexeren Bauvorhaben mit deutlich mehr Beteiligten die Vorgaben für die Pro- jektabwicklung entsprechend dokumentieren wird. Mit der Installation der OPC hat die SBB eine zentrale Stelle für die Pflege der projektbezo- genen Schnittstellen zwischen den SBB-Fachdiensten und der Baustelle geschaffen. Dieser «single point of contact» unterstützt ebenfalls die Projektumsetzung und trägt dazu bei, dass die Vorgabendokumentation einfach gehalten werden kann. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 15
4.2 Die Bestellung von Zusatzleistungen und die dazugehörenden Kontrollnachweise sind nachvollziehbar Werden Leistungen im Rahmen der Ausführungsarbeiten notwendig, die nicht mit dem Werkvertrag bestellt wurden, müssen diese vor der Ausführung beantragt werden. Einen gezeichneten Prozess, wie allfällige Regiearbeiten, Bestellungsänderungen und/oder Pro- jektanpassungen abgewickelt werden sollen, gibt es auf Stufe Projekt SDM nicht. Wie be- reits erwähnt, wurden die Spielregeln bezüglich Vorgehen an der ersten Bausitzung gemeinsam festgelegt und die Behandlung von Regiearbeiten und/oder OC erfolgen ge- mäss diesen Vorgaben. Regiearbeiten oder OC werden anlässlich der wöchentlichen Bausitzung durch den Bauun- ternehmer angezeigt und protokolliert. Anschliessend erfolgt die formelle Beantragung der Arbeiten, die Kontrolle und Bereinigung durch die DLT und DGT sowie die abschliessende Genehmigung. Da die DLT keine finanziellen Kompetenzen besitzt, müssen alle Entschei- dungen durch die SBB erfolgen. Die Genehmigungen seitens SBB dauern, bedingt durch die Standardformulare (sie müssen von mindestens vier Personen gemäss Kompetenzordnung unterzeichnet werden), teilweise recht lange. Damit kann dem Vertragsgrundsatz, dass keine Arbeiten ohne genehmigten Auftrag ausgeführt werden dürfen, nicht immer entspro- chen werden. Die durchgeführten Kontrollen der Regiearbeiten und OC zeigt die DGT mittels E-Mail der DLT an. Dabei werden teilweise mit einer Nachricht mehrere Regiearbeiten und/oder OC abgehandelt. Die genehmigten Anträge werden auf dem gemeinsamen Filer der SBB und DLT abgelegt. Zusatzleistungen (Regie und OC) führt die DLT auf dem Excel für die Werkvertragsführung nach. Der von der EFK durchgeführte punktuelle Abgleich zwischen dem Excel und den von der SBB genehmigten Anträgen für Regie und OC hat Differenzen ergeben. Zum Zeitpunkt der EFK-Prüfung standen gemäss Excel Ist-Kosten von ungefähr 20,4 Millionen Franken, Re- giearbeiten im Betrag von rund 55 000 Franken und OC von ca. 950 000 Franken zu Buche. Demgegenüber konnten nicht mehr benötigte Leistungen aus dem LV in der Summe von etwa 1,39 Millionen Franken gestrichen werden. Die DLT geht zum Prüfungszeitpunkt da- von aus, dass der Werkvertrag TraGC8 rund 200 000 Franken unter der ursprünglich ver- einbarten Vertragssumme abgerechnet werden kann. Beurteilung Mit entsprechendem Aufwand kann der Beantragungs- und Kontrollprozess von Regiear- beiten und OC nachvollzogen werden. Aus Sicht der EFK könnte ein gezeichneter Prozess / Laufweg für Dritte oder neu ins Projekte kommende Mitarbeitende eine schnellere Einar- beitung ermöglichen. Die Kontrollnachweise zu den Regiearbeiten und OC sind nachvollziehbar. Auch wenn die Differenzen zwischen den Anträgen und dem Excel der DLT im Einzelfall un- wesentlich erscheinen mögen, kann die entstandene Unsicherheit nicht ausgeräumt wer- den. Vor allem mit Blick auf die Endkostenprognose des Werkvertrages TraGC8 erachtet die EFK eine korrekte Abbildung der finanziellen Situation als unabdingbar. Nach Auffassung der EFK ist die SBB angehalten, diese Unstimmigkeiten zu bereinigen. Der Grundsatz, dass keine Arbeiten ohne genehmigten Auftrag ausgeführt werden dürfen, ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Jedoch ist es auch klar, dass die Bauarbeiten nicht EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 16
aufgrund von langdauernden Genehmigungen gestoppt werden können. Vor diesem Hin- tergrund erwartet die EFK, dass die SBB die Gewährung einer finanziellen Kompetenz zu- handen der DLT (auch mit Blick auf zukünftige Projekte) prüfen und ggf. umsetzen wird. Damit kann der administrative Aufwand auf Seite SBB reduziert und der Genehmigungspro- zess beschleunigt werden. 4.3 Die Rechnungsstellung und -kontrolle erfolgen nachvollziehbar und korrekt Implenia stellt monatlich Rechnungen für erbrachte Leistungen. Die Rechnungen resp. die effektiven Leistungen müssen gemäss Vertrag mit einem plantheoretischen, nachvollzieh- baren Ausmass belegt werden. Die materielle Rechnungs-/Ausmasskontrolle erfolgt durch die DLT. Die bereinigte Rechnung wird anschliessend erneut durch die DGT kontrolliert. Erst danach wird die fertige Rechnung durch den Unternehmer an die SBB zur Zahlung versen- det. Sowohl DLT wie auch DGT übernehmen die Rechnungen zwecks Kontrolle in ihre eige- nen Exceltabellen. Die durchgeführten Kontrollen kommuniziert die DGT per E-Mail an die DLT. Auf der jeweiligen Rechnung resp. den dazugehörenden Ausmassdokumenten finden sich nur Kontrollnachweise der DLT. Bei den von der EFK geprüften Unternehmerrechnungen konnten keine Hinweise auf Fehler festgestellt werden. Der PL SBB führt den Planervertrag mit der PMSB direkt. Er kontrolliert auch die Monats- rechnungen der PMSB. Dabei validiert er die in Rechnung gestellten Stunden. Eine effektive Kontrolle resp. der Nachweis der Kontrolltätigkeit (z. B. Abhaken/Visieren der Stundenrapp- orte) ist nicht vorhanden. Die Plausibilisierung der Rechnungen stützt sich zudem auf die von PMSB gelieferten Budget- und Istwerte. Beurteilung Die Rechnungskontrollen sind nachvollziehbar dokumentiert. 4.4 Die Qualitätssicherung auf der Baustelle funktioniert, das Risikomanagement kann noch verbessert werden Qualitätssicherung Bauherrenseitig hat die SBB bereits in der Ausschreibung TraGC8 Vorgaben zu der QS auf der Baustelle erlassen und diese mit dem Bauunternehmer vertraglich vereinbart. Grund- sätzlich ist der Unternehmer verantwortlich, dass die von der SBB bestellten Leistungen in der geforderten Qualität erbracht werden. Dazu hat er ein eigene QS-Konzept mit Kontroll- plänen erstellt über welche er die Qualität der ausgeführten Arbeiten nachweist. Die SBB hat die DLT mit dem Vertragsnachtrag Nr. 4 «DLT Contrôle Qualité» am 27. Sep- tember 2017 beauftragt, die QS auf der Baustelle sicherzustellen. Die DLT überwacht damit einerseits die Umsetzung der QS des Bauunternehmers. Andererseits führt sie aber auch, im Sinne der Unabhängigkeit, eigene Kontrollen durch. Die DLT hat dazu ebenfalls eigene Kontrollpläne erarbeitet. Anlässlich der wöchentlichen Bausitzung ist das Thema des QS- Managements ein Standardtraktandum. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 17
Die zu liefernden resp. die bestellten Qualitäten sind in verschiedenen Dokumenten und Vorgaben festgehalten. So hat die SBB bspw. eigene Vorgaben für armierten Beton oder Abdichtungen erstellt. Aber auch im Leistungsverzeichnis finden sich konkrete Qualitätsan- sprüche (z. B. ME-Werte, Stahlqualität). Damit sind die Zielvorgaben für die QS vorhanden. Die durchzuführenden Kontrollen sind in den Kontrollplänen festgelegt. Dabei werden der Kontrolltyp und -rhythmus, die Durchführungsverantwortung, die zu erreichenden Werte sowie die Massnahmen bei allfälligen Abweichungen festgelegt. Die Kontrollergebnisse werden entsprechend dokumentiert und abgelegt. Risikomanagement Auf Seite SBB ist der Navigator das Standardinstrument für die Projektberichterstattung. Nebst den Terminen, Kosten und der Finanzierung wird auch die Risikosituation abgebildet. Der Projektbericht wird meilensteinbezogen (z. B. Phasenübergänge, Planungsrunden) oder bei Bedarf nachgeführt. Gemäss PL SBB werden Risiken auf der Baustelle, welche eine Re- levanz für den Projekterfolg aufweisen, in den Navigator übernommen. Die Risiken und Massnahmen werden personenscharf zugewiesen. Auf der Baustelle findet rund alle drei Monate die Sitzung «Direction générale de projet» (DGP) statt. Dabei besprechen die PL SBB zusammen mit der PMSB und dem Unternehmer die kommenden Herausforderungen und damit verbundenen möglichen Risiken. Die Sit- zungen werden protokolliert und die Themen (etwa Termine, Kosten, Qualität) mit Ampeln bewertet. Nicht in jedem Fall werden Risiken als solche bezeichnet (z. B. Auswechslung Ge- ometer und intensivere Überwachung DLT). Auch die Zuweisung der Risiken und allfälliger Massnahmen ist für Dritte nicht ohne weiteres erkennbar. Beurteilung Der Aufbau der QS auf der Baustelle ist nach Ansicht der EFK zweckmässig, die Umsetzung erfolgt zielgerichtet und nachvollziehbar. Seitens SBB ist mit dem Navigator das Risikomanagement auf Stufe Projekt standardisiert (z. B Darstellung, Rhythmus etc.). Auf der Baustelle findet die Risikodiskussion quartalweise an der DGP-Sitzung statt. Diese Auseinandersetzung mit den anstehenden Herausforderun- gen ist positiv zu bewerten. Die Protokollierung der Risikosituation und auch die Ampelbe- wertung lassen jedoch keinen eindeutigen Rückschluss auf die konkreten Gefahren und Chancen sowie die Zuweisung der Verantwortung zu. Damit besteht die Gefahr, dass we- sentliche Risiken nicht oder zu spät erkannt werden und das Projektteam im Falle eines Eintritts «überrascht» wird. Die SBB hat bereits am mündlichen Feedback gegenüber der EFK festgehalten, dass sie das Ausbaupotenzial der Risikodarstellung erkannt haben. Daher geht die EFK davon aus, dass entsprechende Präzisierungen vorgenommen werden und verzichtet auf eine Empfehlung. EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 18
Anhang 1: Rechtsgrundlagen Rechtstexte Eisenbahngesetz (EBG) vom 20. Dezember 1957 (Stand am 1. Januar 2018), SR 742.101 Verordnung über Bau und Betrieb der Eisenbahnen (Eisenbahnverordnung, EBV) vom 23. November 1983 (Stand am 15. Mai 2018), SR 742.141.1 Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) vom 20. März 2009 (Stand am 1. Januar 2016), SR 742.140.2 Bundesgesetz über den Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (Bahninfra- strukturfondsgesetz, BIFG) vom 21. Juni 2013 (Stand am 1. Januar 2018), SR 742.140 Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) vom 5. Oktober 1990 (Stand am 1. Januar 2016), SR 616.1 EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 19
Anhang 2: Abkürzungen BAV Bundesamt für Verkehr DGT Direction général des travaux = Oberbauleitung DLT Direction local des travaux = örtliche Bauleitung EFK Eidgenössische Finanzkontrolle LV Leistungsverzeichnis OC Offres complémentaires = Zusatzbestellungen PL SBB Projektleiter Schweizerische Bundesbahnen AG PMSB Perret-Gentil + Rey & Associés SA = Planergemeinschaft QS Qualitätssicherung SBB Schweizerische Bundesbahnen AG SDM Saut-de-mouton = Überwerfung SE Substanzerhalt TraGC8 Travaux génie civil Lot 8 WV Werkvertrag EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 20
Anhang 3: Glossar Überwerfung Eine Überwerfung ist ein brückenähnliches Kreuzungsbauwerk für die niveaufreie Querung von mehreren Gleisen. Dabei werden mittels Rampen und Brückenplatten darunterliegende Gleise überquert. Durch die niveaufreie Kreuzung ist es möglich, die Fahrplankapazität zu erhöhen (z. B. von Halbstunden- auf Viertel- stunden-Takt). Priorisierung der Empfehlungen Die Eidg. Finanzkontrolle priorisiert die Empfehlungen nach den zugrunde liegenden Risi- ken (1 = hoch, 2 = mittel, 3 = klein). Als Risiken gelten beispielsweise unwirtschaftliche Vorhaben, Verstösse gegen die Recht- oder Ordnungsmässigkeit, Haftungsfälle oder Re- putationsschäden. Dabei werden die Auswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Diese Bewertung bezieht sich auf den konkreten Prüfgegenstand (relativ) und nicht auf die Relevanz für die Bundesverwaltung insgesamt (absolut). EFK-19230 | inkl. Stellungnahme | 17. Februar 2020 21
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