PWM US Dynamic Growth (USD) - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen 1. Oktober 2021

Die Seite wird erstellt Hertha Jacobs
 
WEITER LESEN
DWS Investment GmbH

PWM US Dynamic Growth (USD)
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
1. Oktober 2021
Die DWS Investment GmbH verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen
(Stand: 1.10.2021):
Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
AL GlobalDynamik                                  DWS ESG Investa                             DWS Qi LowVol Europe
Albatros Fonds                                    DWS ESG Stiftungsfonds                      DWS Qi NonEuroQualitätsanleihen
Barmenia Renditefonds DWS                         DWS ESG Top Asien                           DWS SDG Global Equities
Basler-Aktienfonds DWS                            DWS ESG Top World                           DWS Smart Industrial Technologies
Basler-International DWS                          DWS Euro Bond Fund                          DWS Top Dividende
Basler-Rentenfonds DWS                            DWS Euro Flexizins                          DWS Top Europe
Best Managers Concept I                           DWS Europe Dynamic                          DWS Top Portfolio Offensiv
Champions Select Balance                          DWS European Opportunities                  DWS TRC Deutschland
Champions Select Dynamic                          DWS Eurovesta                               DWS TRC ESG Top Asien
CSR Bond Plus                                     DWS Eurozone Bonds Flexible                 DWS TRC Global Growth
DeAM-Fonds BKN-HR                                 DWS Financials Typ O                        DWS TRC Top Dividende
DeAM-Fonds WOP 2                                  DWS German Equities Typ O                   DWS US Growth
DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds                     DWS German Small/Mid Cap                    DWS Vermögensbildungsfonds I
DWS Akkumula                                      DWS Global Communications                   Dynamic Europe Balance
DWS Aktien Schweiz                                DWS Global Emerging Markets Equities        E.ON Aktienfonds DWS
DWS Aktien Strategie Deutschland                  DWS Global Growth                           E.ON Rentenfonds DWS
DWS Artificial Intelligence                       DWS Global Hybrid Bond Fund                 FOS Performance und Sicherheit
DWS Balance                                       DWS Global Natural Resources Equity Typ O   FOS Rendite und Nachhaltigkeit
DWS Balance Portfolio E                           DWS Global Small/Mid Cap                    FOS Strategie-Fonds Nr. 1
DWS Biotech                                       DWS Global Water                            Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS
DWS Concept DJE Globale Aktien                    DWS Health Care Typ O                       LEA-Fonds DWS
DWS Concept GS&P Food                             DWS Internationale Renten Typ O             Löwen-Aktienfonds
DWS Covered Bond Fund                             DWS-Merkur-Fonds 1                          Multi-Index Equity Fund
DWS Defensiv                                      DWS Nomura Japan Growth                     Noris-Fonds
DWS Deutschland                                   DWS Qi European Equity                      Renten Strategie K
DWS Dynamik                                       DWS Qi Eurozone Equity                      Strategiekonzept I
DWS ESG Convertibles                              DWS Qi Exklusiv Renten Chance               Weltportfolio Dynamik
DWS ESG Dynamic Opportunities                     DWS Qi Extra Bond Total Return              Weltportfolio Stabilität

Alternative Investmentfonds (AIF)
Capital Growth Fund                               DWS Vorsorge AS (Flex)                      Vermögensmanagement Chance
DWS Sachwerte                                     FFPB Substanz                               Vermögensmanagement Rendite
DWS Vorsorge AS (Dynamik)                         PWM US Dynamic Growth (USD)                 ZinsPlus
Die Gesellschaft verwaltet zudem derzeit 159 Spezial-Investmentvermögen.
Hinweise für Anleger in der Schweiz

Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage /Kapitalanlagen (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich
ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006
(„KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend
ist / sind und wird / werden diese kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen nicht bei der Eidgenössischen
­Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und / oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die
 ­Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

Die durch die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum Angebot an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen
kollektiven Kapitalanlagen sind auf www.finma.ch ersichtlich. Die Schweizer Version der Verkaufsprospekte der zum
Angebot an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen kollektiven Kapitalanlagen finden Sie auf www.dws.ch.

1. Vertreter in der Schweiz
DWS CH AG
Hardstrasse 201
8005 Zürich, Schweiz

2. Zahlstelle in der Schweiz
Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
1201 Genf, Schweiz

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie ­Jahres- und Halbjahres­
berichte (sofern vorhanden) können beim Vertreter in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte können Retrozessionen
zur Entschädigung für das Anbieten von Fondsanteilen in der Schweiz bezahlen. Mit dieser Entschädigung können
insbesondere folgende Dienstleistungen abgegolten werden:
–– Anbieten von Fondsanteilen;
–– Kundenpflege.

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte, auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet
werden.

Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anleger von
sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädigungen, die sie für das Anbieten erhalten könnten.

Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für das Anbieten der
kollektiven Kapitalanlagen dieser Anleger erhalten, offen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte können beim Angebot in
der Schweiz Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf die betreffenden Anleger
entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie
–– aus Gebühren der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft bezahlt werden und somit das
    Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten;
–– aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden;
–– sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitlichen
    ­Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden.
Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungs­
gesellschaft sind:
–– das vom Anleger gezeichnete Volumen bzw. das von ihm gehaltene Gesamtvolumen in der kollektiven Kapital­
    anlage oder gegebenenfalls in der Produktepalette des Promoters;
–– die Höhe der vom Anleger generierten Gebühren;
–– das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. erwartete Anlagedauer);
–– die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase einer kollektiven Kapitalanlage.

Auf Anfrage des Anlegers legt die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft die entsprechende
Höhe der Rabatte kostenlos offen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist am Sitz des Vertreters Erfüllungsort und Gerichtsstand begründet.
Inhalt

 2   Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil
 2   Hinweis zum Verkaufsprospekt
 2   Verkaufsbeschränkung
 2   Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
 3   Grundlagen
 4   Verwaltungsgesellschaft
 4   Verwahrstelle
 7   Risikohinweise
15   Anlagegrundsätze und -grenzen
20   Wertpapier-Darlehensgeschäfte
20   Pensionsgeschäfte
21   Kontrahentenauswahl
21   Sicherheitenstrategie
22   Kreditaufnahme
22   Hebelwirkung (Leverage)
22   Bewertung
23   Anteile
26   Kosten
27   Ermittlung der Erträge
27   Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds
28   Auslagerung
31   Faire Behandlung der Anleger / Umgang mit Interessenkonflikten
32   Wirtschaftsprüfer
32   Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen
33   Dienstleister

34   Verkaufsprospekt – Besonderer Teil

41   Anlagebedingungen
41   Allgemeine Anlagebedingungen
46   Besondere Anlagebedingungen
		   PWM US Dynamic Growth (USD)

50   Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften

                                                                                      1
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Hinweis zum Verkaufsprospekt                        Die DWS Investment GmbH und/oder dieses               von „Spezifizierten US-Personen“ direkt oder
                                                    Sondervermögen sind und werden nicht gemäß            indirekt unterhaltenen „Finanzkonten“ zu
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an in die­        dem United States Investment Company Act von          machen. Im Allgemeinen wird bei FFIs, die
sem Verkaufsprospekt behandelten Sonderver­         1940 in seiner ­gültigen Fassung registriert. Die     ­dieser Berichtspflicht nicht nachkommen, ein
mögen erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts,      Anteile dieses Sondervermögens sind und wer­           Quellensteuerabzug von 30% auf bestimmte
der wesentlichen Anlegerinformationen und           den nicht gemäß dem United States Securities           Einkünfte aus US-Quellen vorgenommen. Diese
der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbin­        Act von 1933 in seiner gültigen Fassung oder           Regelung wird schrittweise im Zeitraum zwi­
dung mit den Besonderen Anlagebedingungen           nach den Wert­papiergesetzen eines Bundes­             schen dem 1. Juli 2014 und 2017 eingeführt.
in der jeweils geltenden Fassung. Die „Allge­       staates der ­Vereinigten Staaten von Amerika
meinen Anlagebedingungen“ und die „Beson­           registriert. Dementsprechend werden Anteile           Grundsätzlich haben Nicht-US-Fonds, wie zum
deren Anlagebedingungen“ sind im Anschluss          weder in den Vereinigten Staaten von Amerika          Beispiel dieser Fonds, FFI-Status und müssen
an d
   ­ iesen Verkaufsprospekt abgedruckt.             noch an oder für Rechnung von US-Personen             mit dem IRS einen FFI-Vertrag abschließen,
                                                    angeboten oder verkauft. Spätere Übertragungen        sofern sie nicht als „FATCA-konform“ eingestuft
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb              von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Ame­      werden oder, vorbehaltlich eines zwischenstaat­
eines Anteils an diesem Sondervermögen              rika beziehungsweise an US-Personen sind unzu­        lichen Model 1-Abkommens („IGA“), entweder
Interessierten zusammen mit den wesent­             lässig. Interessenten müssen gegebenenfalls           als „Reporting Financial Institution“ oder als
lichen Anlegerinformationen, dem letzten            darlegen, dass sie keine US-­Person sind und          „Non-Reporting Financial Institution“ die Anfor­
­veröffentlichten Jahresbericht sowie dem           Anteile weder im Auftrag von US-Personen              derungen des IGA ihres Heimatstaates erfüllen.
 gegebenenfalls nach dem Jahresbericht ver­         erwerben noch an US-Personen weiterveräu­             IGAs sind Abkommen zwischen den USA und
 öffentlichten Halbjahresbericht kostenlos zur      ßern. US-Personen sind Personen, die Staatsan­        anderen Staaten zur Umsetzung der FATCA-­
 Verfügung zu stellen. Der am Erwerb eines          gehörige der USA sind oder dort ihren Wohnsitz        Anforderungen. Am 31. Mai 2013 hat die Bundes­
 Anteils Interessierte ist zudem über den           haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-­        republik Deutschland ein Model 1-Abkommen
 jüngsten Nettoinventarwert des Sonder­             Personen können auch Personen- oder Kapital­          mit den USA unterzeichnet. Die dazugehörige
 vermögens zu informieren.                          gesellschaften sein, die gemäß den Gesetzen           Umsetzungsverordnung ist am 29. Juli 2014 in
                                                    der USA beziehungsweise eines US-Bundes­              Kraft getreten. Der Fonds muss daher zu gege­
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus­           staates, Territoriums oder einer US-Besitzung         bener Zeit die Bestimmungen eines solchen
künfte oder Erklärungen dürfen nicht abge­          gegründet werden.                                     deutschen IGA einhalten.
geben werden. Jeder Kauf und Verkauf von
Anteilen auf der Basis von Auskünften oder          In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon   Die Verwaltungsgesellschaft wird kontinuierlich
Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufs­          erlangt, dass ein Anteilinhaber eine ­US-Person ist   das Ausmaß der Anforderungen prüfen, die
prospekt beziehungsweise in den wesent­             oder Anteile für Rechnung einer US-Person hält,       FATCA und insbesondere das deutsche IGA an
lichen Anleger­informationen enthalten sind,        kann die Gesellschaft die unverzügliche Rückgabe      sie stellen. In diesem Zusammenhang kann es
erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.      der Anteile an die Gesellschaft zum letzten fest­     unter anderem erforderlich werden, dass die
Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den         gestellten Anteilwert verlangen.                      Verwaltungs­gesellschaft alle Anleger auffordert,
jeweils letzten Jahresbericht und dem gege­                                                               erforderliche Dokumente zum Nachweis ihrer
benenfalls nach dem Jahresbericht veröffent­        Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne der    Steueransässigkeit vorzulegen, um auf dieser
lichten Halbjahresbericht.                          US-Regelung No. 2790 der „National Association        Grundlage zu ­prüfen, ob sie als Spezifizierte
                                                    of Securities Dealers“ (NASD 2790) anzusehen          ­US-Personen einzu­stufen sind.
Dieser Verkaufsprospekt besteht aus einem           sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermögen
Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil.         der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.             Anleger und für Anleger handelnde Intermediäre
Im Allgemeinen Teil werden a ­ llgemeine                                                                  sollten beachten, dass nach den geltenden
Regelungen zu dem in diesem Verkaufspros­           Für Vertriebszwecke darf dieser Verkaufsprospekt      Grundsätzen des Fonds Anteile für Rechnung von
pekt behandelten Typus von Sondervermö­             nur von Personen verwendet werden, die dafür          US-Personen weder angeboten noch verkauft
gen erläutert. Im Besonderen Teil werden            über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der    werden und spätere Übertragungen von Anteilen
spezielle, teilweise einschränkende und             Gesellschaft (direkt oder indirekt über entspre­      auf US-Personen untersagt sind. Sofern Anteile
­konkretisierende Regelungen für das betref­        chend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen.         von einer US-Person als wirtschaftlichem Eigen­
 fende ­Sondervermögen aufgeführt.                  Erklärungen oder Zusicherungen Dritter, die nicht     tümer gehalten werden, kann die Verwaltungs­
                                                    in diesem Verkaufsprospekt beziehungsweise in         gesellschaft nach eigenem Ermessen eine
                                                    den Unterlagen enthalten sind, sind von der           Zwangsrücknahme der entsprechenden Anteile
Verkaufsbeschränkung                                Gesellschaft nicht autorisiert.                       vornehmen. Anleger sollten darüber hinaus
                                                                                                          beachten, dass die Definition von Spezifizierten
Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermö­        Die Unterlagen sind am Sitz der Gesellschaft          US-Personen im Sinne der FATCA-Vorschriften
gens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten       öffentlich zugänglich.                                einen größeren Kreis von Anlegern erfasst als
oder verkauft werden, in denen ein solches Ange­                                                          die aktuelle Definition von US-Personen.
bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern   Foreign Account Tax Compliance Act –
nicht von der Gesellschaft oder einem von ihr       „FATCA“
beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum öffent­     Die Bestimmungen des Foreign Account Tax              Wichtigste rechtliche
lichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichts­    Compliance Act (allgemein bekannt als „FATCA“)        Auswirkungen der
behörden erlangt wurde, handelt es sich bei         sind Bestandteil des Hiring Incentives to Restore     Vertragsbeziehung
diesem Verkaufsprospekt nicht um ein öffentliches   Employment Act (der „Hire Act“), der im März
Angebot zum Erwerb von Investment­anteilen          2010 in den USA in Kraft getreten ist. Diese          Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger
beziehungsweise darf dieser Verkaufs­prospekt       Bestimmungen des US-Rechts dienen der                 Miteigentümer der von diesem Sondervermögen
nicht zum Zwecke eines solchen öffentlichen         Bekämpfung von Steuerflucht durch US-Bürger.          gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruch­
Angebots verwendet werden.                          Danach sind Finanzinstitute außerhalb der USA         teilen. Er kann über die Vermögensgegenstände
                                                    („ausländische Finanzinstitute“ oder „FFIs“) ver­     nicht verfügen. Mit den Anteilen sind vorbehalt­
                                                    pflichtet, der US-Steuerbehörde, dem Internal         lich der Angaben im Besonderen Teil keine
                                                    Revenue Service („IRS“), jährlich Angaben zu          Stimmrechte verbunden.

2
Dem Vertragsverhältnis zwischen DWS Investment          Kontaktadresse der DWS Investment GmbH                Ferner kann der Anleger ergänzende Informatio-
GmbH und ­Anleger sowie den vorvertraglichen            kann dabei folgende E-Mail angegeben werden:          nen zum sogenannten Zielmarkt und zu den Pro-
Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde               info@dws.de. Die Plattform ist selbst keine           duktkosten, die sich aufgrund der Umsetzung der
gelegt. Der Sitz der DWS Investment GmbH ist            Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den        Vorschriften der Richtlinie 2014/65/EU des Europä­
Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die         Parteien lediglich den Kontakt zu einer zustän­       ischen Parlaments und des Rates über Märkte und
DWS Investment GmbH aus dem Vertragsverhält-            digen nationalen Schlichtungsstelle.                  Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richt­
nis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die fol-                                                            linien 2002/92/EG und 2011/61/EU (nachfolgend
gende Definition) und in einem anderen EU-Staat         Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von         „MiFID 2-Richtlinie“ oder „MiFID 2“) ergeben,
wohnen, können auch vor einem zuständigen               einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.            und die die Gesellschaft den Vertriebsstellen zur
Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Sämt­                                                                Verfügung stellt, erhalten. Diese sind ebenso in
liche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in                                                           Textform bei der Gesellschaft erhältlich.
deutscher Sprache abzufassen oder mit einer             Grundlagen
­deutschen Übersetzung zu v­ ersehen. Die DWS                                                                 Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern wei-
 Investment GmbH kann Übersetzungen des Ver-            Das Sondervermögen (der Fonds)                        tere Informationen über die Zusammensetzung
 kaufsprospekts in Sprachen solcher Länder als ver-     Dieses Sondervermögen (nachfolgend „Fonds“)           des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung
 bindlich erklären, in welchen Anteile des Fonds zum    ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der        übermittelt, wird sie diese Informationen zeitgleich
 öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Ansonsten ist   von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt,     auf Anfrage allen Anlegern des Fonds kostenlos
 bei Abweichungen zwischen der deutschen Fas-           um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie        zur Verfügung stellen.
 sung des Verkaufsprospekts und einer Übersetzung       zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nach­
 immer die deutsche Fassung maßgeblich. Die DWS         folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein      Anlagebedingungen und
 Investment GmbH wird ferner die gesamte Kom-           Alternatives Investmentvermögen (nachfolgend          deren Änderungen
 munikation mit ihren Anlegern in deutscher Spra-       „AIF“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs          Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an
 che führen. Bei Streitigkeiten können Verbraucher      (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der DWS             ­diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage
 die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI         Investment GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“)           ab­gedruckt. Die Anlagebedingungen können von
 Bundesverband Investment und Asset Manage-             verwaltet. Die Gesellschaft legt das bei ihr einge-    der Gesellschaft geändert werden. Änderungen
 ment e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungs-      legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaft­       der Anlagebedingungen bedürfen der Geneh­
 stelle anrufen. Die DWS Investment GmbH nimmt          liche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz          migung durch die BaFin. Änderungen der Anlage-
 an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-       der Risikomischung in den nach dem KAGB zu­­           grundsätze des Fonds sind nur unter der
 tungsstelle teil.                                      gelassenen Vermögensgegenständen gesondert             Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den
                                                        vom eigenen Vermögen in Form von Sonder­               Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für                  vermögen an.                                           weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderun-
­Investmentfonds“ lauten:                                                                                      gen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen
 Büro der Ombudsstelle des BVI                          In welche Vermögensgegenstände die Gesell-             Anteile an Investment­vermögen mit vergleichba-
 Bundesverband Investment und Asset                    schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und         ren Anlagegrundsätzen ­kostenlos umzutauschen,
  ­Management e.V.                                      welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat,         sofern derartige Investmentvermögen von der
   Unter den Linden 42                                  ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen            Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen
   10117 Berlin                                         Verordnungen und den Anlagebedingungen, die            aus ihrem Konzern verwaltet werden.
   Telefon: 030 6449046-0                               das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und
   Telefax: 030 6449046-29                              der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen        Die vorgesehenen Änderungen werden im
   E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de         umfassen einen Allgemeinen und einen Beson­           Bundes­anzeiger und darüber hinaus in einer hin-
   www.ombudsstelle-investmentfonds.de                  deren Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“ und        reichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tages­
                                                        „Besondere Anlagebedingungen“). Der Fonds             zeitung oder auf der Internetseite dws.de bekannt
Verbraucher sind natürliche Personen, die in das        gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.     gemacht. Wenn die Änderungen Vergütungen und
Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der                                                                Aufwands­erstattungen, die aus dem Fonds ent-
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer         Verkaufsunterlagen und                                nommen werden dürfen, oder die Anlagegrund-
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet       Offenlegung v­ on Informationen                       sätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte
werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.         zum Risikomanagement und                              betreffen, werden die Anleger außerdem über ihre
                                                        Vertriebsinformationen gemäß MiFID 2                  depot­führenden Stellen in Papierform oder elekt-
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschrif-     Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger-       ronischer Form (sogenannter „dauerhafter Daten-
ten des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend            informationen, die Anlagebedingungen sowie die        träger“) informiert. Diese Information umfasst die
Fernabsatzverträge über Finanz­dienstleistungen ist     aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind         wesent­lichen Inhalte der geplanten Änderungen,
dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen           kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft. Die        ihre ­Hintergründe, die Rechte der Anleger in
­Bundesbank.                                            Anlagebedingungen sind im Anhang zu diesem            Zusammenhang mit der Änderung sowie einen
                                                        Verkaufsprospekt abgedruckt. Sie sind ebenso          Hinweis darauf, wo und wie weitere Informatio-
Die Kontaktdaten lauten:                                erhältlich auf der Internetseite dws.de.              nen erlangt werden können.
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle                                      Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen      Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
Postfach 11 12 32                                       des Risikomanagements des Fonds, die Risiko­          ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
60047 Frankfurt am Main                                 managementmethoden, die jüngsten Entwicklun-          Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen-
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de                       gen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten      dungserstattungen treten frühestens vier
www.bundesbank.de                                       Kategorien von Vermögensgegenständen sowie            Wochen nach ihrer Bekanntmachung in Kraft,
                                                        zur Zusammensetzung der Portfoliostruktur sind        wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein frühe-
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf-            in elektronischer oder schriftlicher Form bei der     rer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der
verträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf        Gesellschaft erhältlich.                              bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten
elektronischem Wege zustande gekommen                                                                         ebenfalls frühestens vier Wochen nach Bekannt-
sind, können sich Verbraucher auch an die                                                                     machung in Kraft.
On­line-Streitbeilegungsplattform der EU wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als

                                                                                                                                                                3
Verwaltungsgesellschaft                              Aufgaben der Verwahrstelle                            Die Verwahrstelle hat die State Street Bank & ­Trust
                                                     Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und       Company, mit Sitz in One Lincoln Street, Boston,
Firma, Rechtsform und Sitz                           der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Ver-       Massachusetts 02111, USA, als ihren Globalen
Die Gesellschaft ist eine am 22. Mai 1956 gegrün-    wahrstelle ist ein Kreditinstitut und verwahrt die    ­Verwahrer (nachfolgend „Globaler Verwahrer“) mit
dete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des     Vermögensgegenstände in Sperrdepots bezie-             der Verwahrung ausländischer Vermögensgegen-
KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit        hungsweise auf Sperrkonten und überwacht, ob           stände beauftragt. Der Globale Verwahrer wiede-
beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der           die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermö-       rum hat die Verwahraufgaben auf verschiedene
Gesellschaft lautet DWS Investment GmbH (bis         gensgegenstände den Vorschriften des KAGB und          Unterverwahrer, ansässig in nachfolgenden Län-
September 2018 Deutsche Asset Management             den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage          dern, übertragen, um die jeweiligen ausländischen
Investment GmbH). Die Gesellschaft hat i­hren Sitz   von Vermögensgegenständen in Bankguthaben              Vermögensgegenstände in den jeweiligen Ländern
in der Mainzer Land­straße 11–17 in 60329 Frank-     bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügun-       zu verwahren.
furt am Main und ist im Handelsregister B des        gen über solche Bankguthaben sind nur mit
Amts­gerichts Frankfurt am Main unter der            Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-       Der Globale Verwahrer hat die Verwahrung der
­Nummer HRB 9135 eingetragen.                        wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn        Vermögensgegenstände in den nachfolgenden
                                                     die Anlage beziehungsweise Verfügung mit den          Ländern auf die angegebenen Unterverwahrer
Die Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1 Absatz 2        Anlagebedingungen und den Vorschriften des            über­tragen:
in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, Gemischte         KAGB vereinbar ist.
Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB,
Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff.         Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
KAGB, Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß            ­folgende Aufgaben:
§ 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investment-
gesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden        –– sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück-
Fassung sowie offene inländische Spezial-AIF mit        nahme der Anteile sowie die Anteilwerter-
festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,              mittlung den Vorschriften des KAGB und den
welche in die in § 284 Absatz 1 und Absatz 2            Anlagebedingungen des Fonds entsprechen;
KAGB mit Ausnahme der in § 284 Absatz 2 Buch-        –– sicherzustellen, dass bei den für gemein-
staben e), f) genannten Vermögensgegenstände            schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
investieren, verwalten. Darüber hinaus darf die         Geschäften der Gegenwert innerhalb der
Gesellschaft EU-Investmentvermögen oder                 üb­lichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt
­ausländische AIF verwalten, deren zulässige            und dass die Erträge des Fonds gemäß den
 ­Vermögensgegenstände denen für inländische            Vorschriften des KAGB und den Anlagebedin-
  Investmentvermögen entsprechen.                       gungen verwendet werden. Die Verwahr-
                                                        stelle hat darüber hinaus zu prüfen, ob die
Geschäftsführung und Aufsichtsrat                       Anlage auf Sperrkonten oder in Sperrdepots
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und            eines anderen Kreditinstitutes, einer Wert­
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden           papierfirma oder eines anderen Verwahrers
Sie am Schluss dieser Unterlage.                        mit dem KAGB und den Anlagebedingungen
                                                        vereinbar ist. Wenn dies der Fall ist, hat sie
Eigenkapital und zusätzliche                            die Zustimmung zur Anlage zu erteilen;
Eigenmittel                                          –– sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe           nach den Vorschriften des KAGB und nach
von 115 Mio. Euro (Stand: 31.12.2020). Das haf-         den Anlagebedingungen verwendet werden;
tende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt          –– Überwachung von Kreditaufnahmen durch
398,4 Mio. Euro (Stand 31.12.2020).                     die Gesellschaft für Rechnung des Fonds
                                                        sowie gegebenenfalls Zustimmung zur
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken,         ­Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um
die sich durch die Verwaltung von AIF ergeben            kurzfristige Überziehungen handelt, die allein
und auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe           durch verzögerte Gutschriften von Zahlungs-
oder Mit­arbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt         eingängen zustande kommen;
durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens            –– sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert­
0,01% des Wertes der Portfolios aller verwalte-          papierdarlehen rechtswirksam bestellt und
ten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft          jederzeit vorhanden sind.
und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von
dem angege­benen haftenden Eigenkapital              Unterverwahrung und
umfasst.                                             Interessenkonflikte
                                                     Die Gesellschaft hat die in diesem Abschnitt
                                                     „Unterverwahrung und Interessenkonflikte“ auf-
Verwahrstelle                                        genommenen Angaben und Informationen von
                                                     der Verwahrstelle erhalten und ist insofern auf die
Identität der Verwahrstelle                          rechtzeitige Zurverfügungstellung der vollstän­
Für den Fonds hat das Kreditinstitut State           digen und richtigen Angaben sowie Informationen
Street Bank International GmbH mit Sitz in           durch die Verwahrstelle angewiesen.
der Brienner Straße 59, 80333 München,
die Funktion der Verwahrstelle übernommen.
Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach
deutschem Recht.

4
Name des Unterverwahrers                            Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

Citibank, N.A.                                      Ägypten                   Kairo               Fallgruppe 1
Raiffeisen Bank sh.a.                               Albanien                  Tirana              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       Argentinien               Buenos Aires        Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Australien                Parramatta          Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Bahrain                   Al Seef             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Bangladesch               Dhaka               Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A., Frankreich Belgien                   Pantin              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Paris
mit Unterstützung durch die Niederlassung Brüssel)
via Standard Chartered Bank                         Benin                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire SA		                                                            (Elfenbeinküste)
HSBC Bank Bermuda Ltd.                              Bermuda                   Hamilton            Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                 Bosnien und Herzegowina   Sarajevo            Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Botswana Ltd.               Botswana                  Gaborone            Fallgruppe 1
Citibank, N.A.                                      Brasilien                 São Paulo           Fallgruppe 1
Citibank Europe plc, Bulgaria Branch                Bulgarien                 Sofia               Fallgruppe 1
UniCredit Bulbank AD                                Bulgarien                 Sofia               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Burkina Faso              Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
Banco de Chile                                      Chile                     Santiago de Chile   Fallgruppe 1
HSBC Bank (China) Company Ltd.                      China                     Shanghai            Fallgruppe 1
China Construction Bank Corporation                 China                     Beijing             Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd.            China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Banco BCT S.A.                                      Costa Rica                San José            Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden   Dänemark                  Kopenhagen          Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Kopenhagen)
Deutsche Bank AG                                    Deutschland               Eschborn            Fallgruppe 2
State Street Bank International GmbH                Deutschland               München             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Elfenbeinküste            Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
AS SEB Pank                                         Estland                   Tallinn             Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden   Finnland                  Helsinki            Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Helsinki)
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.             Frankreich                Pantin              Fallgruppe 1
JSC Bank of Georgia                                 Georgien                  Tiflis              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Ghana Plc                   Ghana                     Accra               Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.             Griechenland              Athen               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Guinea-Bissau             Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Hong Kong                 Hong Kong           Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Indien                    Mumbai              Fallgruppe 2
Citibank, N.A.                                      Indien                    Mumbai              Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Indonesien                Jakarta             Fallgruppe 2
State Street Bank and Trust Company,                Irland                    Edinburgh           Fallgruppe 1
United Kingdom branch
Landsbankinn hf.                                    Island                    Reykjavik           Fallgruppe 1
Bank Hapoalim B.M.                                  Israel                    Tel Aviv            Fallgruppe 1
Intesa Sanpaolo S.p.A.                              Italien                   Mailand             Fallgruppe 1
Mizuho Bank, Ltd.                                   Japan                     Tokio               Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Japan                     Tokio               Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Jordanien                 Amman               Fallgruppe 1
State Street Trust Company Canada                   Kanada                    Toronto             Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Katar                     Doha                Fallgruppe 1
JSC Citibank Kazakhstan                             Kasachstan                Almaty              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Kenya Ltd.                  Kenia                     Nairobi             Fallgruppe 1
Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria         Kolumbien                 Bogotá, D.C.        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Korea (Republik Korea)    Seoul               Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Korea (Republik Korea)    Seoul               Fallgruppe 1
Privredna Banka Zagreb d.d.                         Kroatien                  Zagreb              Fallgruppe 1
Zagrebacka Banka d.d.                               Kroatien                  Zagreb              Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Kuwait                    Safat               Fallgruppe 1
AS SEB banka                                        Lettland                  Riga                Fallgruppe 1
AB SEB bankas                                       Litauen                   Vilnius             Fallgruppe 1
Standard Bank PLC                                   Malawi                    Blantyre            Fallgruppe 1

                                                                                                                         5
Name des Unterverwahrers                              Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

Standard Chartered Bank Malaysia Berhad             Malaysia                    Kuala Lumpur        Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Mali                        Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Citibank Maghreb S.A.                               Marokko                     Casablanca          Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Mauritius                   Ebène (CyberCity)   Fallgruppe 1
Banco Nacional de México, S.A.                      Mexiko                      Santa Fe            Fallgruppe 1
Standard Bank Namibia Ltd.                          Namibia                     Windhoek            Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Neuseeland                  Auckland            Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A., Frankreich Niederlande                 Pantin              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Paris mit
Unterstützung durch die Niederlassung Amsterdam)
via Standard Chartered Bank                         Niger                       Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Stanbic IBTC Bank Plc.                              Nigeria                     Lagos               Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Schweden    Norwegen                    Oslo                Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Oslo)
HSBC Bank Oman S.A.O.G.                             Oman                        Seeb                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Austria AG                           Österreich                  Wien                Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Österreich                  Wien                Fallgruppe 2
(Operation durch die Niederlassung Frankfurt a.M.
mit Unterstützung durch die Niederlassung Wien)
Citibank N.A.                                       Panama                      Panama-Stadt        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Pakistan                    Karachi             Fallgruppe 2
Citibank del Perú S.A.                              Peru                        Lima                Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Philippinen                 Makati Stadt        Fallgruppe 1
Bank Handlowy w Warszawie S.A.                      Polen                       Warschau            Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG, Niederlande (Operation durch      Portugal                    Amsterdam           Fallgruppe 2
die Niederlassung Amsterdam mit Unterstützung
durch die Niederlassung Lissabon)
Citibank Europe plc, Dublin – Romania Branch        Rumänien                    Bukarest            Fallgruppe 1
AO Citibank                                         Russland                    Moskau              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Zambia Plc                  Sambia                      Lusaka              Fallgruppe 1
HSBC Saudi Arabia Ltd.                              Saudi-Arabien               Riad                Fallgruppe 1
Saudi British Bank                                  Saudi-Arabien               Riad                Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ)             Schweden                    Stockholm           Fallgruppe 1
UBS Switzerland AG                                  Schweiz                     Zürich              Fallgruppe 1
Credit Suisse (Switzerland) Ltd.                    Schweiz                     Zürich              Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Senegal                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
UniCredit Bank Serbia JSC                           Serbien                     Belgrad             Fallgruppe 1
Stanbic Bank Zimbabwe Ltd.                          Simbabwe                    Harare              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       Singapur                    Singapur            Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.    Slowakische Republik        Bratislava          Fallgruppe 1
UniCredit Banka Slovenija d.d.                      Slowenien                   Ljubljana           Fallgruppe 1
Deutsche Bank S.A.E.                                Spanien                     Madrid              Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Sri Lanka                   Colombo             Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                 Republik Srpska (Bosnien)   Sarajevo            Fallgruppe 1
FirstRand Bank Ltd.                                 Südafrika                   Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Bank of South Africa Ltd.                  Südafrika                   Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Bank Eswatini Ltd.                         Swasiland                   Mbabane             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd.               Taiwan – R.O.C.             Taipei              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Tanzania Ltd.               Tansania                    Dar es Salaam       Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Thai)                      Thailand                    Bangkok             Fallgruppe 1
Public Company Ltd.
via Standard Chartered Bank                         Togo                        Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Československá obchodni banka, a.s.                 Tschechische Republik       Prag                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.    Tschechische Republik       Prag                Fallgruppe 1
Union Internationale de Banques                     Tunesien                    Tunis               Fallgruppe 1
Citibank A.Ş.                                       Türkei                      Istanbul            Fallgruppe 1
Deutsche Bank, A.Ş.                                 Türkei                      Istanbul            Fallgruppe 2
Standard Chartered Bank Uganda Ltd.                 Uganda                      Kampala             Fallgruppe 1
JSC Citibank                                        Ukraine                     Kiew                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Hungary Zrt.                         Ungarn                      Budapest            Fallgruppe 1
Citibank Europe plc Magyarországi Fióktelepe        Ungarn                      Budapest            Fallgruppe 1

6
Name des Unterverwahrers                                       Land                             Sitz                                   Interessenkonflikte*

Banco Itaú Uruguay S.A.                                        Uruguay                          Montevideo                             Fallgruppe 1
State Street Bank and Trust Company                            USA                              North Quincy                           Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                                     Vereinigte Arabische             Dubai                                  Fallgruppe 1
                                                               Emirate
State Street Bank and Trust Company,                           Vereinigtes Königreich           Edinburgh                              Fallgruppe 1
United Kingdom branch
HSBC Bank (Vietnam) Ltd.                                       Vietnam                          Ho-Chi-Minh-Stadt                      Fallgruppe 1

BNP Paribas Securities Services S.C.A., Griechenland           Zypern                         Athen                              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Athen)
* Fallgruppe 1: Es werden keine Interessenkonflikte gesehen. Potenzielle Interessenkonflikte würden durch die Gestaltung des Verwahrstellen-/
                 ­Unterverwahrervertrags gesteuert werden.
   Fallgruppe 2: Der Unterverwahrer ist ein mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen.

Zusätzliche Informationen

Neben der eigentlichen Verwahrung der auslän­         Abwicklung und Kontrolle der Kreditgeschäfte und                –– Vorgaben zum sogenannten „Wall
dischen Wertpapiere bei dem ausländischen             der Abwicklung und Kon­trolle der Handelsge­                       ­Crossing“
­Unterverwahrer, die den Usancen und Rechts­          schäfte dienen. Darüber ­hinaus ist das operative        2.   Gesonderte Überwachung der relevanten
 vorschriften des jeweiligen Lagerlandes folgen,      Verwahrstellengeschäft nach den der Gesellschaft              Personen.
 sorgt der ausländische Unterverwahrer auch für       bekanntgegebenen Informationen vollständig von           3.   Keine schädlichen Abhängigkeiten im
 die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und           den Bereichen, die Dienstleistungen im Zusam­                 Vergütungssystem.
 Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wert­        menhang mit der Verwaltung von Sicherheiten für          4.   Vermeidung schädlicher Einflussnahme eines
 papieren bei deren Fälligkeit.                       beispielsweise Wertpapier-Darlehensgeschäfte                  Mitarbeiters auf andere Mitarbeiter.
                                                      (sogenannte „Collateral Management Services“)            5.   Vermeidung von Zuständigkeiten eines
Darüber hinaus gibt der Unterverwahrer Informa­       und die Übernahme von KVG Backoffice-Tätigkei­                ­Mit­arbeiters für verschiedene Aktivitäten,
tionen über Kapitalmaßnahmen der verwahrten           ten (sogenanntes „KVG Backoffice-Insourcing“)                  bei deren simultaner Ausübung Interessen­
ausländischen Wertpapiere weiter.                     anbieten, getrennt. In diesen Fällen der Einlage­              konflikte entstehen könnten.
                                                      rung von Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesell­          6.    Als Ultima Ratio ist die Mitteilung nicht hin­
Im Verhältnis zu dem Globalen Verwahrer auf           schaft ist die sogenannte „Divisionslösung“                    reichend vermeidbarer oder kontrollierbarer
­erster Unterverwahrstufe sind nach Auskunft der      gemäß BaFin-Rundschreiben 08/2015 (WA)/­                       Interessenkonflikte an den betreffenden
 Verwahrstelle tatsächliche und potenzielle Inter­    Verwahrstellenrundschreiben beziehungsweise                    ­Kunden vorgesehen.
 essenkonflikte rechtskonform ausgesteuert.           BaFin-Rundschreiben 01/2017 (WA)/KAMaRisk
 Diesbezüglich verweisen wir auf die nachfolgen­      nach Auskunft durch die Verwahrstelle hinsichtlich       Haftung der Verwahrstelle
 den Ausführungen.                                    räumlicher, personeller sowie funktionaler und           Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver­
                                                      ­hirarchischer Trennung umgesetzt.                       mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer
Die Verwahrstelle hat der Gesellschaft mitgeteilt,                                                             Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt
dass sie mit Interessenkonflikten zusammen­           Die Grundsätze für den Umgang mit Interessen­            werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes
fassend wie folgt umgeht:                             konflikten („Conflicts of Interest Policy“) der          eines solchen Vermögensgegenstandes haftet
                                                      ­Verwahrstelle deckt nach den der Gesellschaft           die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und
Die Compliance Abteilung der Verwahrstelle ist mit     bekanntgegebenen Informationen den Themen­              dessen Anlegern, es sei denn, der Verlust ist auf
der Funktion der gemäß § 70 Absatz 2 Satz 4 KAGB       komplex der Interessenkonflikte sowohl aus              Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der
beziehungsweise § 85 Absatz 2 Satz 4 KAGB erfor­       WpHG-Sicht als auch aus Verwahrstellen-Sicht ab         Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die
derlichen „unabhängigen Stelle“ betraut.               und sieht den Einsatz verschiedener Methoden            nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes
                                                       zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor,            bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich
Der Geschäftsverteilungsplan und die aufbau­           welche im Folgenden stichpunktartig dargestellt         nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vor­
organisatorische Struktur der Verwahrstelle ent­       sind:                                                   schriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
sprechen nach den der Gesellschaft mitgeteilten                                                                erfüllt hat.
Informationen den gesetzlichen und aufsichts­         1. Kontrolle des Informationsflusses:
rechtlichen Anforderungen und tragen insbeson­           –– Vorgaben zu Vertraulichkeitsbereichen
dere der Anforderung der Vermeidung von                     ­(„Chinese Walls“) und deren Handhabung            Risikohinweise
Interessenkonflikten Rechnung. So sind der               –– Informationsweitergabe im Unternehmen
Bereich, der Kreditgeschäfte initiiert, sowie bei            unter strikter Einhaltung des „Need to            Vor der Entscheidung über den Kauf von
den Kreditentscheidungen über ein Votum verfügt              Know“-Prinzips                                    Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die
(„Markt“) und der Bereich „Handel“ durchgängig           –– Zugriffsrechte auf Informationen und phy­          nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit
bis auf Ebene der Geschäftsleitung von dem                   sische Zugangsrechte zu Unternehmens­             den anderen in diesem Verkaufsprospekt ent-
Bereich, der bei Kreditentscheidungen über ein               bereichen. So werden zum Beispiel die             haltenen Informationen sorgfältig lesen und
weiteres Votum verfügt („Marktfolge“), getrennt.             Dienstleistungen im Rahmen des „KVG               diese bei ihrer Anlageentscheidung berück-
Diese Trennung gilt ebenso für die Funktionen, die           Backoffice Insourcing“ derzeit system­            sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer
der Überwachung und Kommunikation der Risiken                technisch vollkommen getrennt vom                 dieser Risiken kann für sich genommen oder
(„Risikocontrolling“) und den Funktionen, die der            ­Verwahrstellengeschäft erbracht                  zusammen mit anderen Umständen die

                                                                                                                                                                 7
Wertentwicklung des Fonds beziehungsweise              Änderung der Anlagepolitik                              veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme
der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen-                oder der Anlagebedingungen                              der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als
stände nachteilig beeinflussen und sich damit          Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit         der­jenige vor Aussetzung der Rücknahme.
auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.          Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine Ände­          Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf­
Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds             rung der Anlagebedingungen können auch den              nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine
zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in            Anleger betreffende Regelungen geändert wer­            ­Auflösung des Sondervermögens folgen, zum
dem Fonds befindlichen Vermögensgegen-                 den. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Ände­         ­Beispiel wenn die Gesellschaft die Verwaltung des
stände gegenüber dem Zeitpunkt seines                  rung der Anlagebedingungen die Anlage­politik des         Fonds kündigt, um den Fonds dann aufzulösen.
Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das          Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu               Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er
von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht         belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft              die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren
oder nicht vollständig zurück.                         kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des                kann und ihm wesentliche Teile des investierten
                                                       gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespekt­        Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung
Der Anleger könnte sein in den Fonds inves-            rums und damit ohne Änderung der Anlagebedin­             ­stehen oder insgesamt verloren gehen.
tiertes Kapital teilweise oder sogar ganz              gungen und deren Genehmigung durch die BaFin
­verlieren. Wertzuwächse können nicht garan-           ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds           Auflösung des Fonds
 tiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf         verbundene Risiko verändern.                            Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwal­
 die angelegte Summe beschränkt. Eine                                                                          tung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft
 Nachschusspflicht über das vom Anleger                Beschränkung der Anteilrücknahme                        kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung
 ­investierte Kapital hinaus besteht nicht.            Sofern im Besonderen Teil und in den Anlagebe­          ganz auflösen. Das Verwaltungs- und Verfügungs­
  Neben den nachstehend oder an anderer                dingungen nichts anderes angegeben ist, darf die        recht über den Fonds geht nach einer Kündigungs­
  Stelle des Verkaufsprospekts beschriebenen           Gesellschaft die Rücknahme der Anteile für ins­         frist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle
  Risiken und Unsicherheiten kann die Wert-            gesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits­          über. Für den Anleger besteht daher das Risiko,
  entwicklung des Fonds durch verschiedene             tage beschränken. Dies setzt voraus, dass die           dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht
  weitere Risiken und Unsicherheiten beein-            Rückgabe­verlangen der Anleger einen zuvor fest­        ­realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf
  trächtigt werden, die derzeit nicht bekannt          gelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem             die Verwahrstelle können dem Fonds andere
  sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgen-        die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditäts­          ­Steuern als deutsche Ertragsteuern belastet wer­
  den Risiken aufgeführt werden, enthält               situation des Fonds nicht mehr im Interesse der           den. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des
  weder eine Aussage über die Wahrscheinlich-          Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden kön­             Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anle­
  keit ihres Eintritts noch über das Ausmaß            nen. Wird der Schwellenwert überschritten, ent­           gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
  oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner            scheidet die Gesellschaft in pflichtgemäßem               Ertragsteuern belastet werden.
  Risiken.                                             Ermessen, ob die vo­rliegenden Rücknahmeverlan­
                                                       gen der Anleger beschränkt werden. Hat die              Übertragung aller Vermögensgegenstände
Risiken einer Fondsanlage                              Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu              des Fonds auf ein anderes Investmentvermögen
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt,           beschränken, wird sie Anteile zu dem am Abrech­         (Verschmelzung)
die mit einer Anlage in einen AIF typischer­           nungsstichtag geltenden Rücknahmepreis lediglich        Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen­
weise verbunden sind. Diese Risiken können             anteilig zurücknehmen; im Übrigen entfällt die          stände des Fonds auf ein anderes Publikums-
sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom        Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jedes             Investmentvermögen übertragen. Der Anleger
Anleger investierte Kapital sowie auf die vom          Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis einer         kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben,
Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage            von der Gesellschaft ermittelten Quote ausgeführt       (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des
auswirken.                                             wird. Der nicht ­ausgeführte Teil des Auftrags wird     übernehmenden Investmentvermögens wird,
                                                       auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausge­           (iii) oder gegen Anteile an einem offenen inländi­
Schwankung des Fondsanteilwertes                       führt, sondern verfällt. Für den Anleger besteht        schen Investmentvermögen mit vergleichbaren
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem             daher das Risiko, dass seine Order zur Anteilrück­      Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die
Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in        gabe nur anteilig ausgeführt wird und die noch          Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unter­
den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des            offenen Restorder erneut platzieren muss.               nehmen ein solches Investmentvermögen mit ver­
Fonds entspricht dabei der Summe der Markt­                                                                    gleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies
werte aller Vermögensgegenstände im Fonds­             Aussetzung der Anteilrücknahme                          gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämt­
vermögen abzüglich der Summe der Marktwerte            Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile         liche Vermögensgegenstände auf ein OGAW
aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fonds­          zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche           überträgt. Der Anleger muss daher im Rahmen
anteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds         Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter           der Übertragung vorzeitig eine erneute Investiti­
gehaltenen Vermögensgegenstände und der                Berücksichtigung der Interessen der Anleger             onsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der
Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig.         er­forderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche       Anteile können Ertragsteuern anfallen. Bei einem
Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände             Umstände in diesem Sinne können zum Beispiel            Umtausch der Anteile in Anteile an einem Invest­
oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt   sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, Rück­     mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrund­
der Fondsanteilwert.                                   nahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang              sätzen kann der Anleger mit Steuern belastet
                                                       sowie die Schließung von Börsen oder Märkten,           werden, etwa, wenn der Wert der erhaltenen
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses            Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren,           Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile
durch steuerliche Aspekte                              die die Ermittlung des Anteilwertes beeinträchti­       zum Zeitpunkt der Anschaffung.
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen         gen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die
hängt von den individuellen Verhältnissen des          Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszuset­        Übertragung des Fonds auf eine andere
jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Ände­          zen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder        Kapitalverwaltungsgesellschaft
rungen unterworfen sein. Für Einzelfragen –            der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann   Die Gesellschaft kann die Verwaltung des Fonds
­insbesondere unter Berücksichtigung der               seine Anteile während dieses Zeitraums nicht            auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
 individuellen steuerlichen Situation – sollte sich    zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der          übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unver­
 der Anleger an seinen persönlichen Steuer­            Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; zum         ändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der
 berater wenden.                                       Beispiel wenn die Gesellschaft gezwungen ist,           Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung
                                                       Vermögensgegenstände während der Aussetzung             entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungsge­
                                                       der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu               sellschaft für ebenso geeignet hält wie die

8
­ isherige. Wenn er in den Fonds unter neuer
b                                                    Soziales                                           –– Technologischer Wandel im Zusammenhang
­Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss                                                          mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
 er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können        –– Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher          armen Wirtschaft
 Ertragsteuern anfallen.                                Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit,      –– Änderungen der Präferenzen und des
                                                        keine Diskriminierung)                             ­Verhaltens von Kunden
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele           –– Einhaltung der Arbeitssicherheit und des
des Anlegers                                            Gesundheitsschutzes                             Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger    –– Angemessene Entlohnung, faire                   wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils,
seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der           ­Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität        der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputa­
Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten        sowie Aus- und Weiterbildungschancen           tion des zugrunde liegenden Investments führen.
beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien     –– Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer     –– Gewährleistung einer ausreichenden Produkt­     Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits
bestimmten Mindestzahlung bei Rückgabe oder              sicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz   erwartet und in den Bewertungen der Invest­
eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Ein        –– Gleiche Anforderungen an Unternehmen in         ments berücksichtigt waren, können sich diese
bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeauf­         der Lieferkette                                erheblich negativ auf den erwarteten/geschätz­
schlag beziehungsweise ein bei Veräußerung von       –– Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf      ten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage
Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann             die Belange von Gemeinden und sozialen         und somit auf die Rendite des Fonds auswirken.
zudem insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer            Minderheiten
den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar auf­                                                      Marktrisiko im Zusammenhang mit
zehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den    Unternehmensführung                                Nachhaltigkeitsrisiken
ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.                                                          Auswirkungen auf den Marktpreis können auch
                                                     ––   Steuerehrlichkeit                             Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder
Risiken der negativen                                ––   Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption     Unternehmensführung haben. So können Markt­
Wertentwicklung des Fonds                            ––   Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand      kurse sich verändern, wenn Unternehmen nicht
(Marktrisiko)                                        ––   Vorstandsvergütung in Abhängigkeit            nachhaltig handeln und keine Investitionen in
Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die           von Nachhaltigkeit                            nachhaltige Veränderungen vornehmen. Ebenso
mit der Anlage in einzelne Vermögens­gegen­          ––   Ermöglichung von Whistle Blowing              können strategische Ausrichtungen von Unter­
stände durch den Fonds einhergehen. Diese            ––   Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten        nehmen, die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigen,
­können die Wertentwicklung des Fonds bezie­         ––   Gewährleistung des Datenschutzes              sich negativ auf den Kurs auswirken. Das Repu­
 hungsweise der im Fonds gehaltenen Vermö­           ––   Offenlegung von Informationen                 tationsrisiko, das aus nicht-nachhaltigem Handeln
 gensgegenstände beeinträchtigen und sich damit                                                         von Unternehmen entsteht, kann sich ebenfalls
 auch nachteilig auf den Anteilwert und auf das      Als Teil der Umweltthemen berücksichtigt die       negativ auswirken. Nicht zuletzt können auch
 vom Anleger investierte Kapital auswirken.          Gesellschaft insbesondere die folgenden Aspekte    physische Schäden durch den Klimawandel oder
                                                     im Zusammenhang mit dem Klimawandel:               Maßnahmen zur Umstellung auf eine kohlen­
Nachhaltigkeitsrisiko – Umwelt, Soziales und                                                            stoffarme Wirtschaft negative Auswirkungen auf
Unternehmensführung, ESG                             Physische Klimaereignisse oder -bedingungen        den Marktpreis haben.
Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine
Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales          –– Einzelne Extremwetterereignisse                 Wertveränderungsrisiken
oder Unternehmensführung, dessen beziehungs­            –– Hitzewellen                                  Die Vermögensgegenstände, in die die Gesell­
weise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell       –– Dürren                                       schaft für Rechnung des Fonds investiert, unter­
wesentliche negative Auswirkungen auf den               –– Überschwemmungen                             liegen Risiken. So können Wertverluste auftreten,
Wert des Investments haben können. Dabei                –– Stürme                                       indem der Marktwert der Vermögensgegenstände
kann das Nachhaltigkeitsrisiko entweder ein eige­       –– Hagelstürme                                  gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa-
nes Risiko darstellen oder auf andere Risiken ein­      –– Waldbrände                                   und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.
wirken und wesentlich zum Risiko beitragen, wie         –– Lawinen
zum Beispiel Kursänderungsrisiken, Liquiditäts­      –– Langfristige Klimaveränderungen                 Risiko von negativen Habenzinsen
risiken oder Kontrahentenrisiken oder operatio­         –– Abnehmende Schneemengen                      Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds
nelle Risiken.                                          –– Veränderte Niederschlagshäufigkeit           ­bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für
Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in                 und -volumina                                ­Rechnung des Fonds an, wobei die Guthaben
„Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“              –– Unbeständige Wetterbedingungen                 marktüblich verzinst werden. Abhängig von
(aus dem englischen Environment, Social, Gover­         –– Steigender Meeresspiegel                       der Entwicklung der Zinspolitik der jeweiligen
nance), ESG, unterteilt und beziehen sich unter         –– Änderungen der Meeresströmungen                ­Zen­tral- und Notenbanken, insbesondere – und
anderem auf folgende Themen:                            –– Änderungen der Winde                            in Abhängigkeit von der jeweiligen Währung des
                                                        –– Veränderungen der Land- und                     Fonds beziehungsweise der Anteilklasse – der
Umwelt                                                      ­Bodenproduktivität                            Europäischen Zentralbank, der Federal Reserve
                                                        –– Geringere Wasserverfügbarkeit                   (FED), der Bank of England und/oder der Schwei­
––   Klimaschutz                                             ­(Wasserrisiko)                               zerischen Nationalbank sowie anderen Zentral-
––   Anpassung an den Klimawandel                       –– Versauerung der Ozeane                          und Notenbanken, können sowohl kurz-, mittel-
––   Schutz der biologischen Vielfalt                   –– Globale Erwärmung mit regionalen                als auch langfristige Bankguthaben eine negative
––   Nachhaltige Nutzung und Schutz von                       ­Extremen                                    Verzinsung erzielen.
     Wasser- und Meeresressourcen
––   Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,          Transitionsereignisse oder -bedingungen            Kapitalmarktrisiko
     ­Abfallvermeidung und Recycling                                                                    Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von
––    Vermeidung und Verminderung der                –– Verbote und Einschränkungen                     Finanzprodukten hängt insbesondere von der
      ­Umweltverschmutzung                           –– Ausstieg aus fossilen Brennstoffen              Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum
––     Schutz gesunder Ökosysteme                    –– Andere politische Maßnahmen im                  von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft
––     Nachhaltige Landnutzung                          ­Zusammenhang mit der Umstellung zu             sowie den wirtschaftlichen und politischen
                                                         einer ­kohlenstoffarmen Wirtschaft

                                                                                                                                                              9
Sie können auch lesen