DWS Global Natural Resources Equity Typ O - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen 1. März 2021 - Generali

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DWS Investment GmbH

DWS Global Natural Resources
Equity Typ O
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
1. März 2021
Die DWS Investment GmbH verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen
(Stand: 1.3.2021):
Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
AL GlobalDynamik                                  DWS ESG Investa                             DWS SDG Global Equities
Albatros Fonds                                    DWS ESG Stiftungsfonds                      DWS Smart Industrial Technologies
Barmenia Renditefonds DWS                         DWS ESG Top Asien                           DWS Telemedia Typ O
Basler-Aktienfonds DWS                            DWS ESG Top World                           DWS Top Dividende
Basler-International DWS                          DWS Euro Bond Fund                          DWS Top Europe
Basler-Rentenfonds DWS                            DWS Euro Flexizins                          DWS Top Portfolio Offensiv
Best Managers Concept I                           DWS Europe Dynamic                          DWS TRC Deutschland
Champions Select Balance                          DWS European Opportunities                  DWS TRC ESG Top Asien
Champions Select Dynamic                          DWS Eurovesta                               DWS TRC Global Growth
CSR Bond Plus                                     DWS Eurozone Bonds Flexible                 DWS TRC Top Dividende
DeAM-Fonds BKN-HR                                 DWS Financials Typ O                        DWS US Growth
DeAM-Fonds WOP 2                                  DWS German Equities Typ O                   DWS Vermögensbildungsfonds I
DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds                     DWS German Small/Mid Cap                    Dynamic Europe Balance
DWS Akkumula                                      DWS Global Growth                           E.ON Aktienfonds DWS
DWS Aktien Schweiz                                DWS Global Hybrid Bond Fund                 E.ON Rentenfonds DWS
DWS Aktien Strategie Deutschland                  DWS Global Natural Resources Equity Typ O   FOS Performance und Sicherheit
DWS Artificial Intelligence                       DWS Global Small/Mid Cap                    FOS Rendite und Nachhaltigkeit
DWS Balance                                       DWS Global Water                            FOS Strategie-Fonds Nr. 1
DWS Balance Portfolio E                           DWS Health Care Typ O                       Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS
DWS Biotech                                       DWS Internationale Renten Typ O             LEA-Fonds DWS
DWS Concept DJE Globale Aktien                    DWS Inter-Renta                             Löwen-Aktienfonds
DWS Concept GS&P Food                             DWS-Merkur-Fonds 1                          Multi-Index Equity Fund
DWS Covered Bond Fund                             DWS Nomura Japan Growth                     Noris-Fonds
DWS Defensiv                                      DWS Qi European Equity                      Renten Strategie K
DWS Deutschland                                   DWS Qi Eurozone Equity                      Strategiekonzept I
DWS Dynamik                                       DWS Qi Exklusiv Renten Chance               Weltportfolio Dynamik
DWS Emerging Markets Typ O                        DWS Qi Extra Bond Total Return              Weltportfolio Stabilität
DWS ESG Convertibles                              DWS Qi LowVol Europe
DWS ESG Dynamic Opportunities                     DWS Qi NonEuroQualitätsanleihen

Alternative Investmentfonds (AIF)
Capital Growth Fund                               DWS Vorsorge AS (Flex)                      Vermögensmanagement Chance
DWS Sachwerte                                     FFPB Substanz                               Vermögensmanagement Rendite
DWS Vorsorge AS (Dynamik)                         PWM US Dynamic Growth (USD)                 ZinsPlus
Die Gesellschaft verwaltet zudem derzeit 159 Spezial-Investmentvermögen.
Hinweise für Anleger in der Schweiz

Der Vertrieb von Anteilen dieser kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen (die „Anteile“) in der Schweiz
richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom
23. Juni 2006 („KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind.
Entsprechend ist / sind und wird / werden diese kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen nicht bei der
Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und / oder jegliche andere Unterlagen, die
sich auf die Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

Die durch die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zum Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen
kollektiven Kapitalanlagen sind auf www.finma.ch ersichtlich. Die Schweizer Version der Verkaufsprospekte der zum
Vertrieb an nicht-qualifizierte Anleger zugelassenen kollektiven Kapitalanlagen finden Sie auf www.dws.ch.

1. Vertreter in der Schweiz
DWS CH AG
Hardstrasse 201
8005 Zürich, Schweiz

2. Zahlstelle in der Schweiz
Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
1201 Genf, Schweiz

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie ­Jahres- und Halbjahres­
berichte (sofern vorhanden) können beim Vertreter in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte können Retrozessionen zur
Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Mit dieser
Entschädigung können insbesondere folgende Dienstleistungen abgegolten werden:
–– Vertriebstätigkeit;
–– Kundenpflege.

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte, auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet
werden.

Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten eine transparente Offenlegung und informieren den Anleger von
sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädigungen, die sie für den Vertrieb erhalten könnten.

Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für den Vertrieb der
kollektiven Kapitalanlagen dieser Anleger erhalten, offen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte können im Vertrieb in der
Schweiz oder von der Schweiz aus Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf
die betreffenden Anleger entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie
–– aus Gebühren der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft bezahlt werden und somit das
    Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten;
–– aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden;
–– sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitlichen
    Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden.
Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungs­
gesellschaft sind:
–– das vom Anleger gezeichnete Volumen bzw. das von ihm gehaltene Gesamtvolumen in der kollektiven Kapital­
    anlage oder gegebenenfalls in der Produktepalette des Promoters;
–– die Höhe der vom Anleger generierten Gebühren;
–– das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. erwartete Anlagedauer);
–– die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase einer kollektiven Kapitalanlage.

Auf Anfrage des Anlegers legt die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft die entsprechende
Höhe der Rabatte kostenlos offen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die in der Schweiz und von der Schweiz aus vertriebenen Anteile ist am Sitz des Vertreters Erfüllungsort und
Gerichtsstand begründet.
Inhalt

 2     Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil
 2     Hinweis zum Verkaufsprospekt
 2     Anlagebeschränkungen
 2     Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
 3     Grundlagen
 3     Verwaltungsgesellschaft
 4     Verwahrstelle
 8     Risikohinweise
14     Anlagegrundsätze und -grenzen
18     Wertpapier-Darlehensgeschäfte
18     Pensionsgeschäfte
18     Kontrahentenauswahl
19     Sicherheitenstrategie
20     Kreditaufnahme
20     Hebelwirkung (Leverage)
20     Bewertung
21     Teilinvestmentvermögen
21     Anteile
23     Kosten
24     Ermittlung der Erträge
24     Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds
25     Auslagerung
28     Faire Behandlung der Anleger / Umgang mit Interessenkonflikten
29     Wirtschaftsprüfer
29     Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen
29     Dienstleister

30     Verkaufsprospekt – Besonderer Teil

35     Anlagebedingungen
35     Allgemeine Anlagebedingungen
40		   Besondere Anlagebedingungen
		     DWS Global Natural Resources Equitiy Typ O

43     Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften

                                                                                        1
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Hinweis zum Verkaufsprospekt                        Erwerb von Investmentanteilen beziehungs­            Wichtigste rechtliche
                                                    weise darf dieser Verkaufsprospekt nicht zum         Auswirkungen der
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an in             Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots           Vertragsbeziehung
­diesem Verkaufsprospekt behandelten                ­verwendet werden.
 ­Sondervermögen erfolgt auf Basis des                                                                   Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger
  ­Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anleger­     Für Vertriebszwecke darf dieser Verkaufsprospekt     Miteigentümer der von diesem Sondervermögen
   informationen und der Allgemeinen Anlage­        nur von Personen verwendet werden, die dafür         gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruch­
   bedingungen in Verbindung mit den                über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der   teilen. Er kann über die Vermögensgegenstände
   Besonderen Anlagebedingungen in der              Gesellschaft (direkt oder indirekt über entspre­     nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine
   jeweils geltenden Fassung. Die „Allgemeinen      chend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen.        Stimmrechte verbunden.
   Anlagebedingungen“ und die „Besonderen
   Anlagebedingungen“ sind im Anschluss an          Die Gesellschaft prüft kontinuierlich Anforderun­    Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
   ­diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.             gen, die gesetzliche Regelungen – auch anderer       werden in deutscher Sprache abgefasst oder mit
                                                    Staaten – an sie stellen. Es kann daher erforder­    einer deutschen Übersetzung versehen. Die
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb              lich werden, dass sie Anleger auffordert, erfor­     Gesellschaft kann Übersetzungen des Verkaufs­
eines Anteils an diesem Sondervermögen              derliche Dokumente zum Nachweis vor allem im         prospekts in Sprachen solcher Länder als ver­
Interessierten sowie jedem Anleger des              Hinblick auf Geldwäsche oder Steuer­ansässigkeit     bindlich erklären, in welchen Anteile des Fonds
Sonder­vermögens zusammen mit dem letz­             vorzulegen.                                          zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind.
ten ­ver­öffentlichten Jahresbericht sowie dem                                                           Ansonsten ist bei Abweichungen zwischen der
gegebenenfalls nach dem Jahresbericht ver­          Anlagebeschränkungen für ­                           deutschen Fassung des Verkaufsprospekts und
öffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen       US-Personen                                          einer Übersetzung immer die deutsche Fassung
kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben         Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht         maßgeblich. Die Gesellschaft wird ferner die
sind dem am Erwerb eines Anteils an dem             von der United States Securities and Exchange        gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
Sondervermögen Interessierten die wesent­           Commission („SEC“) oder einer anderen Regie­         deutscher Sprache, in der Sprache des Landes, in
lichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor         rungsbehörde der Vereinigten Staaten von Ame­        der das Sondervermögen zum öffentlichen Ver­
Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu          rika genehmigt, und weder die SEC, noch eine         trieb zugelassen ist oder in englischer Sprache
stellen.                                            andere Behörde der Vereinigten Staaten von           führen.
                                                    Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlich­
Von dem Verkaufsprospekt abweichende                keit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die         Durchsetzung von Rechten
­Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht            Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staa­       Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft
 abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf           ten von Amerika in Übereinstimmung mit der           und dem Anleger sowie die vertraglichen Bezie­
 von Anteilen auf der Basis von Auskünften          Regulation S des United States Securities Act        hungen richten sich nach deutschem Recht. Der
 oder Erklärungen, welche nicht in dem Ver­         von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der        Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen
 kaufsprospekt beziehungsweise in den               „Securities Act“) angeboten und verkauft. Jede       des Anlegers gegen die Gesellschaft aus dem
 wesentlichen Anleger­informationen enthalten       Person, die eine US-Person (entsprechend der         Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind
 sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des        Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß         (siehe die folgende Definition) und in einem
 Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt         Regulation S des Securities Act) ist, ist nicht      anderen EU-Staat wohnen, können auch vor
 durch den jeweils letzten Jahresbericht und        berechtigt, in den Fonds zu investieren. Die         einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz
 dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht          Gesellschaft wurde und wird nicht als Invest­        Klage erheben.
 veröffentlichten Halbjahresbericht.                mentgesellschaft gemäß dem United States
                                                    Investment Company Act von 1940 in der geän­         Verbraucher sind natürliche Personen, die in das
Dieser Verkaufsprospekt besteht aus einem           derten Fassung („Investment Company Act“)            Sondervermögen zu einem Zweck investieren,
­Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil.        registriert und unterliegt daher nicht den Bestim­   der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
 Im Allgemeinen Teil werden allgemeine Rege­        mungen des Investment Company Act, welche            ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuge­
 lungen zu dem in diesem Verkaufsprospekt           den Schutz von Anlegern in registrierten Invest­     rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken
 behandelten Typus von Sondervermögen erläu­        mentgesellschaften gewährleisten sollen.             handeln.
 tert. Im Besonderen Teil werden spezielle, teil­
 weise einschränkende und konkretisierende          Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft,    Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger
 Regelungen für das betreffende Sonder­             abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungs­      den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten
 vermögen aufgeführt.                               übereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rech­       beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfü­
                                                    ten von US-Personen belastet oder mit                gung steht, auch ein Verfahren für alternative
                                                    US-Personen getauscht werden, und Derivate­          Streitbeilegung anstrengen.
Anlagebeschränkungen                                kontrakte, Tauschgeschäfte („Swap“), struktu­
                                                    rierte Schuldverschreibungen („structured note“)     Die Gesellschaft hat sich zur Teilnahme an Streit­
Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermö­        oder andere Vereinbarungen dürfen nicht US-Per­      beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich­
gens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten       sonen unmittelbar, mittelbar oder synthetisch        tungsstelle verpflichtet.
oder verkauft werden, in denen ein solches          Rechte an den Anteilen einräumen oder US-­
Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist.      Personen den Bestimmungen solcher Verein­            Bei Streitigkeiten können Verbraucher die
Sofern nicht von der DWS Investment GmbH            barungen in Bezug auf die Anteile unterwerfen        „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI
(„Gesellschaft“) oder einem von ihr beauftragten    (jeweils die „Übertragung“). Jede derartige Über­    Bundesverband Investment und Asset Manage­
Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb    tragung an eine US-Person ist nichtig.               ment e.V. als zuständige Verbraucherschlich­
seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt                                                          tungsstelle anrufen. Die Gesellschaft nimmt an
wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufs­                                                              Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich­
prospekt nicht um ein öffentliches Angebot zum                                                           tungsstelle teil.

2
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für               und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin-          schaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des
­Investmentfonds“ lauten:                            gungen umfassen einen Allgemeinen und einen            Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig,
                                                     Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingun-           dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre
Büro der Ombudsstelle des BVI                        gen“ und „Besondere Anlagebedingungen“).               Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem
Bundesverband Investment und                         Anlagebedingungen für ein Publikums-Invest-            Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen
Asset Management e.V.                                mentvermögen müssen vor deren Verwendung               oder ihre Anteile gegen Anteile an Investment-
Unter den Linden 42                                  von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-       vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
10117 Berlin                                         aufsicht („BaFin“) genehmigt werden.                   kostenlos umzutauschen, sofern derartige Invest-
Telefon: (030) 6449046-0                                                                                    mentvermögen von der Gesellschaft oder einem
Telefax: (030) 6449046-29                            Verkaufsunterlagen und                                 anderen Unternehmen aus ihrem Konzern ver-
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de         Offenlegung von Informationen zum                      waltet werden.
www.ombudsstelle-investmentfonds.de                  Risikomanagement
                                                     Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger-        Die vorgesehenen Änderungen werden im
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf-         informationen, die Anlagebedingungen sowie die         ­Bundesanzeiger und auf der Internetseite
verträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf     aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind           www.dws.de bekannt gemacht. Betreffen die
elektronischem Wege zustande gekommen sind,          kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft auf der       Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattun-
können sich Verbraucher auch an die Online-          Internetseite www.dws.de.                               gen, die aus dem Fonds entnommen werden dür-
Streitbeilegungsplattform der EU wenden ­                                                                    fen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-       Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen        wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger
adresse der Gesellschaft kann dabei folgende         des Risikomanagements des Fonds, die                    außerdem über ihre depotführenden Stellen durch
E-Mail angegeben werden: info@dws.com. Die           ­Risiko­managementmethoden, die jüngsten                ein Medium informiert, auf welchem Informatio-
Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle,    ­Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der        nen für eine den Zwecken der Informationen
sondern vermittelt den Parteien lediglich den          wichtigsten Kategorien von Vermögensgegen­            angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und
Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlich-       ständen sowie zur Zusammensetzung der Port­           unverändert wiedergegeben werden, etwa in
tungsstelle.                                           foliostruktur sind in elektronischer oder schrift­    Papierform oder elektronischer Form („dauerhafter
                                                       licher Form bei der Gesellschaft erhältlich.          Datenträger“). Diese Information umfasst die
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von                                                                wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen,
einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.           Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern wei-         ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in
                                                     tere Informationen über die Zusammensetzung             Zusammenhang mit der Änderung sowie einen
                                                     des Fondsportfolios oder dessen Wertentwick-            Hinweis darauf, wo und wie weitere Informatio-
Grundlagen                                           lung übermittelt, wird sie diese Informationen          nen erlangt werden können.
                                                     zeitgleich allen Anlegern des Fonds kostenlos zur
Das Sondervermögen (der Fonds)                       Verfügung stellen.                                     Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
Dieses Sondervermögen („Fonds“) ist ein Orga-                                                               ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
nismus für gemeinsame Anlagen, der von einer         Offenlegung von Vertriebsinformationen                 Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen-
Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es        gemäß MiFID 2                                          dungserstattungen treten frühestens drei Monate
gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum         Der Anleger kann ergänzende Informationen zum          nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht
Nutzen dieser Anleger zu investieren („Invest-       sogenannten Zielmarkt und zu den Produktkosten,        mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt
mentvermögen“). Der Fonds ist ein Investment-        die sich aufgrund der Umsetzung der Vorschriften       bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anla-
vermögen gemäß der Europäischen Richtlinie           der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Par­        gegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühes-
2009/65/EG in der jeweiligen Version („OGAW“)        laments und des Rates über Märkte und Finanz­          tens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft.
im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs                instrumente sowie zur Aufhebung der Richtlinien
(„KAGB“). Er wird von der Gesellschaft verwal-       2002/92/EG und 2011/61/EU („MiFID 2-Richtlinie“
tet. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte    oder „MiFID 2“) ergeben, und die die Gesellschaft      Verwaltungsgesellschaft
Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche       den Vertriebsstellen zur Verfügung stellt, erhalten.
Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der                                                                 Firma, Rechtsform und Sitz
Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas-         Die Gesellschaft übermittelt zusätzliche, das          Die Gesellschaft ist eine am 22. Mai 1956 gegrün-
senen Vermögensgegenständen gesondert vom            ­Profil des typischen Anlegers beziehungsweise         dete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des
eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen           die Zielkundengruppe für dieses Finanzprodukt         KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit
an. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse         betreffende Informationen an Vertriebsstellen         beschränkter Haftung („GmbH“). Die Firma der
der Gesellschaft.                                     und Vertriebspartner. Wird der Anleger beim           Gesellschaft lautet DWS Investment GmbH.
                                                      Erwerb von Anteilen durch Vertriebsstellen bezie-     Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Mainzer
Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapital-     hungsweise Vertriebspartner der Gesellschaft          ­Landstraße 11–17 in 60329 ­Frankfurt am Main
anlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie       beraten oder vermitteln diese den Kauf, weisen         und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts
im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwal-          sie ihm daher gegebenenfalls zusätzliche Infor-        Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 9135
tung mittels der bei ihm eingelegten Mittel           mationen aus, die sich auch auf das Profil des         eingetragen.
beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine         typischen Anlegers beziehen.
aktive unternehmerische Bewirtschaftung der                                                                 Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW-­
gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausge-           Anlagebedingungen und deren                            Kapitalverwaltungsgesellschaft und als AIF-Kapital-
schlossen.                                           Änderungen                                             verwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die
                                                     Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an             Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1 Absatz 2 in
In welche Vermögensgegenstände die Gesell-           diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage            Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Invest-
schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und       abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von           mentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, Sonstige
welche Bestimmungen sie dabei zu beachten            der Gesellschaft geändert werden. Änderungen           Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB,
hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri-       der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmi-            Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347
gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuer-         gung durch die BaFin. Änderungen der Anlage-           KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in
gesetz („InvStG“) und den Anlagebedingungen,         grundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der           der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung sowie
die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern       Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesell-          offene inländische Spezial-AIF mit festen

                                                                                                                                                             3
Anlage­bedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in         Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
die in § 284 Absatz 1 und Absatz 2 KAGB mit Aus-       ­folgende Aufgaben:
nahme der in § 284 Absatz 2 Buchstaben e), f)
genannten Vermögensgegenstände investieren,            –– Ausgabe und Rücknahme der Anteile des
verwalten. Darüber hinaus darf die Gesellschaft           Fonds;
EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF            –– sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück-
verwalten, deren zulässige Vermögensgegen-                nahme der Anteile sowie die Wertermittlung
stände denen für inländische Investmentvermögen           der Anteile den Vorschriften des KAGB und
entsprechen.                                              den Anlagebedingungen des Fonds
                                                          ­entsprechen;
Geschäftsführung und Aufsichtsrat                      –– sicherzustellen, dass bei den für gemein-
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und               schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden              Geschäften der Gegenwert innerhalb der
Sie am Schluss des Verkaufsprospekts.                      üb­lichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt;
                                                       –– sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds
Eigenkapital und zusätzliche                               nach den Vorschriften des KAGB und nach
Eigenmittel                                                den Anlagebedingungen verwendet werden;
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe          –– Überwachung von Kreditaufnahmen durch
von 115 Millionen Euro (Stand: 31.12.2019). Das            die Gesellschaft für Rechnung des Fonds
haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt             sowie gegebenenfalls Zustimmung zur
289,2 Millionen Euro (Stand 31.12.2019).                   ­Kreditaufnahme;
                                                       –– sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert­
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken,             papier-Darlehen rechtswirksam bestellt und
die sich durch die Verwaltung von Investment­               jederzeit vorhanden sind.
vermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richt­
linie entsprechen, sogenannte alternativen             Unterverwahrung
Investmentvermögen („AIF“), und auf berufliche         Die Gesellschaft hat die in diesem Abschnitt
­Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter          „Unterverwahrung“ aufgenommenen Aufgaben
 zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigen­           und Informationen von der Verwahrstelle erhalten
 mittel in Höhe von wenigstens 0,01% des               und ist insofern auf die rechtzeitige Zurverfügung-
 ­Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei   stellung der vollständigen und richtigen Angaben
  dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst       sowie Informationen durch die Verwahrstelle
  wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahl-      an­gewiesen.
  ten Kapital umfasst.
                                                       Die Verwahrstelle hat die State Street Bank & Trust
                                                       Company, mit Sitz in One Lincoln Street, Boston,
Verwahrstelle                                          Massachusetts 02111, USA, als ihren Globalen
                                                       ­Verwahrer („Globaler Verwahrer“) mit der Verwah-
Identität der Verwahrstelle                             rung ausländischer Vermögensgegenstände beauf-
Für den Fonds hat das Kreditinstitut State              tragt. Der Globale Verwahrer wiederum hat die
Street Bank International GmbH mit Sitz in              Verwahraufgaben auf verschiedene Unterverwah-
der Brienner Straße 59, 80333 München,                  rer, ansässig in nachfolgend aufgeführten Ländern,
die Funktion der Verwahrstelle übernommen.              übertragen, um die jeweiligen ausländischen Ver-
Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach           mögensgegenstände in den jeweiligen Ländern zu
deutschem Recht.                                        verwahren:

Aufgaben der Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Ver-
wahrstelle verwahrt die Vermögens­gegenstände in
Sperrdepots beziehungsweise auf Sperrkonten.
Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt
werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die
Gesellschaft Eigentum an ­diesen Vermögensge-
genständen erworben hat. Die Verwahrstelle über-
wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über
die Vermögensgegenstände den Vorschriften des
KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen.
Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen
Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bank-
guthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahr-
stelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre
Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bezie-
hungsweise Verfügung mit den Anlagebedingun-
gen und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist.

4
Name des Unterverwahrers                              Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

HSBC Bank Egypt S.A.E.                                Ägypten                   Kairo               Fallgruppe 1
Raiffeisen Bank sh.a.                                 Albanien                  Tirana              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                         Argentinien               Buenos Aires        Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.    Australien                Sydney              Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                            Bahrain                   Al Seef             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                               Bangladesch               Dhaka               Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG, Netherlands                         Belgien                   Amsterdam           Fallgruppe 2
(Operation durch die Niederlassung Amsterdam
mit Unterstützung durch die Niederlassung Brüssel)
via Standard Chartered Bank                           Benin                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire SA		                                                              (Elfenbeinküste)
HSBC Bank Bermuda Ltd.                                Bermuda                   Hamilton            Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                   Bosnien und Herzegowina   Sarajevo            Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Botswana Ltd.                 Botswana                  Gaborone            Fallgruppe 1
Citibank, N.A.                                        Brasilien                 São Paulo           Fallgruppe 1
Citibank Europe plc, Bulgarien Branch                 Bulgarien                 Sofia               Fallgruppe 1
UniCredit Bulbank AD                                  Bulgarien                 Sofia               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                           Burkina Faso              Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Itaú CorpBanca S.A.                                   Chile                     Santiago de Chile   Fallgruppe 1
HSBC Bank (China) Company Ltd.                        China                     Shanghai            Fallgruppe 1
China Construction Bank Corporation                   China                     Beijing             Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.    China                     Hong Kong           Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                         China                     Hong Kong           Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd.              China                     Hong Kong           Fallgruppe 1
Clearstream Banking S.A.                              Clearstream               Luxemburg           Fallgruppe 1
Banco BCT S.A.                                        Costa Rica                San José            Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden     Dänemark                  Kopenhagen          Fallgruppe 1
Nordea Bank AB (publ) (Operation durch                Dänemark                  Kopenhagen          Fallgruppe 1
Niederlassung Nordea Bank Danmark AB (publ), Sverige)
Deutsche Bank AG                                      Deutschland               Eschborn            Fallgruppe 2
State Street Bank International GmbH                  Deutschland               München             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                               Elfenbeinküste            Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
AS SEB Pank                                           Estland                   Tallinn             Fallgruppe 1
Euroclear Bank S.A./N.V.                              Euroclear                 Brüssel             Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden     Finnland                  Helsinki            Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Helsinki)
Nordea Bank AB (publ) Schweden (Operation durch       Finnland                  Helsinki            Fallgruppe 1
Niederlassung Nordea Bank AB (publ), Finnland)
Deutsche Bank AG                                      Frankreich                Amsterdam           Fallgruppe 2
(Operation durch die Niederlassung Amsterdam)
JSC Bank of Georgia                                   Georgien                  Tiflis              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Ghana Ltd.                    Ghana                     Accra               Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services S.C.A.                Griechenland              Athen               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                           Guinea-Bissau             Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd.              Hong Kong                 Hong Kong           Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                      Indien                    Mumbai              Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.    Indien                    Mumbai              Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                      Indonesien                Jakarta             Fallgruppe 2
State Street Bank and Trust Company,                  Irland                    Edinburgh           Fallgruppe 1
United Kingdom branch
Landsbankinn hf.                                      Island                    Reykjavik           Fallgruppe 1
Bank Hapoalim B.M.                                    Israel                    Tel Aviv            Fallgruppe 1
Deutsche Bank S.p.A.                                  Italien                   Mailand             Fallgruppe 2
Scotia Investments Jamaica Ltd.                       Jamaika                   Kingston            Fallgruppe 1
Mizuho Bank Ltd.                                      Japan                     Tokio               Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.    Japan                     Tokio               Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                               Jordanien                 Amman               Fallgruppe 1
State Street Trust Company Canada                     Kanada                    Toronto             Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                            Katar                     Doha                Fallgruppe 1
JSC Citibank Kazakhstan                               Kasachstan                Almaty              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Kenya Ltd.                    Kenia                     Nairobi             Fallgruppe 1
Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria           Kolumbien                 Bogotá, D.C.        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                      Korea (Republik Korea)    Seoul               Fallgruppe 2

                                                                                                                           5
Name des Unterverwahrers                             Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Korea (Republik Korea)      Seoul               Fallgruppe 1
Privredna Banka Zagreb d.d.                        Kroatien                    Zagreb              Fallgruppe 1
Zagrebacka Banka d.d.                              Kroatien                    Zagreb              Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                         Kuwait                      Safat               Fallgruppe 1
AS SEB banka                                       Lettland                    Riga                Fallgruppe 1
AB SEB bankas                                      Litauen                     Vilnius             Fallgruppe 1
Standard Bank Ltd.                                 Malawi                      Blantyre            Fallgruppe 1
Deutsche Bank (Malaysia) Berhad                    Malaysia                    Kuala Lumpur        Fallgruppe 2
Standard Chartered Bank Malaysia Berhad            Malaysia                    Kuala Lumpur        Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                        Mali                        Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                           (Elfenbeinküste)
Citibank Maghreb                                   Marokko                     Casablanca          Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Mauritius                   Ebène (CyberCity)   Fallgruppe 1
Banco Nacional de México S.A.                      Mexiko                      Mexiko-Stadt        Fallgruppe 1
Standard Bank Namibia Ltd.                         Namibia                     Windhoek            Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Neuseeland                  Auckland            Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                   Niederlande                 Amsterdam           Fallgruppe 2
via Standard Chartered Bank                        Niger                       Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                           (Elfenbeinküste)
Stanbic IBTC Bank Plc.                             Nigeria                     Lagos               Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Schweden   Norwegen                    Oslo                Fallgruppe 1
Nordea Bank AB (publ) Schweden (Operation durch    Norwegen                    Oslo                Fallgruppe 1
die Niederlassung Nordea Bank AB (publ) Norwegen)
HSBC Bank Oman S.A.O.G.                            Oman                        Seeb                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Austria AG                          Österreich                  Wien                Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                   Österreich                  Wien                Fallgruppe 2
Citibank N.A.                                      Panama                      Panama-Stadt        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                   Pakistan                    Karachi             Fallgruppe 2
Citibank del Perú S.A.                             Peru                        Lima                Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                   Philippinen                 Makati City         Fallgruppe 2
Bank Handlowy w Warszawie S.A.                     Polen                       Warschau            Fallgruppe 1
Bank Polska Kasa Opieki S.A                        Polen                       Warschau            Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG (Operation durch die              Portugal                    Amsterdam           Fallgruppe 2
Niederlassung Amsterdam mit Unterstützung
durch die Niederlassung Lissabon)
Citibank, N.A.                                     Puerto Rico                 San Juan            Fallgruppe 1
Citibank Europe plc, Dublin – Rumänien Branch      Rumänien                    Bukarest            Fallgruppe 1
AO Citibank                                        Russland                    Moskau              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Zambia Plc                 Sambia                      Lusaka              Fallgruppe 1
HSBC Saudi Arabia Ltd.                             Saudi-Arabien               Riad                Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ)            Schweden                    Stockholm           Fallgruppe 1
Nordea Bank AB (publ)                              Schweden                    Stockholm           Fallgruppe 1
UBS Switzerland AG                                 Schweiz                     Zürich              Fallgruppe 1
Credit Suisse (Switzerland) Ltd.                   Schweiz                     Zürich              Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                        Senegal                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                           (Elfenbeinküste)
UniCredit Bank Serbia JSC                          Serbien                     Belgrad             Fallgruppe 1
Stanbic Bank Zimbabwe Ltd.                         Simbabwe                    Harare              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                      Singapur                    Singapur            Fallgruppe 1
United Overseas Bank Ltd.                          Singapur                    Singapur            Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.   Slowakische Republik        Bratislava          Fallgruppe 1
UniCredit Banka Slovenija d.d.                     Slowenien                   Ljubljana           Fallgruppe 1
Deutsche Bank S.A.E.                               Spanien                     Madrid              Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Sri Lanka                   Colombo             Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                Republik Srpska (Bosnien)   Sarajevo            Fallgruppe 1
FirstRand Bank Ltd.                                Südafrika                   Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Bank of South Africa Ltd.                 Südafrika                   Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Bank Swaziland Ltd.                       Swasiland                   Mbabane             Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                   Taiwan                      Taipei              Fallgruppe 2
Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd.              Taiwan                      Taipei              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Tanzania Ltd.              Tansania                    Daressalam          Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Thai)                     Thailand                    Bangkok             Fallgruppe 1
Public Company Ltd.
via Standard Chartered Bank                        Togo                        Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                           (Elfenbeinküste)
Československá obchodni banka, a.s.                Tschechische Republik       Prag                Fallgruppe 1

6
Name des Unterverwahrers                                        Land                              Sitz                               Interessenkonflikte*

UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.                Tschechische Republik             Prag                               Fallgruppe 1
Union Internationale de Banques                                 Tunesien                          Tunis                              Fallgruppe 1
Citibank A.Ş.                                                   Türkei                            Istanbul                           Fallgruppe 1
Deutsche Bank, A.Ş.                                             Türkei                            Istanbul                           Fallgruppe 2
Standard Chartered Bank Uganda Ltd.                             Uganda                            Kampala                            Fallgruppe 1
PJSC Citibank                                                   Ukraine                           Kiew                               Fallgruppe 1
UniCredit Bank Hungary Zrt.                                     Ungarn                            Budapest                           Fallgruppe 1
Citibank Europe plc Magyarországi Fióktelepe                    Ungarn                            Budapest                           Fallgruppe 1
Banco Itaú Uruguay S.A.                                         Uruguay                           Montevideo                         Fallgruppe 1
State Street Bank and Trust Company                             USA                               Boston                             Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                                   Venezuela                         Caracas                            Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                                      Vereinigte Arabische              Dubai                              Fallgruppe 1
		                                                              Emirate – (ADX)
State Street Bank and Trust Company,                            Vereinigtes Königreich            Edinburgh                          Fallgruppe 1
United Kingdom branch
HSBC Bank (Vietnam) Ltd.                                        Vietnam                           Ho-Chi-Minh-Stadt                  Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services S.C.A.                          Zypern                            Athen                              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Athens)
*   Fallgruppe 1: Es werden keine Interessenkonflikte gesehen. Potenzielle Interessenkonflikte würden durch die Gestaltung des Verwahrstellen-/
                   ­Unterverwahrervertrags gesteuert werden.
    Fallgruppe 2: Der Unterverwahrer ist ein mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen.

Zusätzliche Informationen
Die Liste der Unterverwahrer befindet sich auf dem Stand des auf der Titelseite dieses Verkaufsprospektes angegebenen Datums. Auf Verlangen übermittelt
die Gesellschaft den Anlegern ­Informationen auf dem neuesten Stand zur ­Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen und
tatsächlichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Die Liste der Unterverwahrer ist zudem auf
der Internetseite – https://www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise – in ihrer jeweils aktuellsten Fassung abrufbar.

Neben der eigentlichen Verwahrung der aus­             Bereich, der Kreditgeschäfte initiiert, sowie bei       und sieht den Einsatz verschiedener Methoden
ländischen Vermögensgegenstände bei dem aus-           den Kreditentscheidungen über ein Votum verfügt         zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, wel-
ländischen Unterverwahrer, die den Usancen und         („Markt“), und der Bereich „Handel“ durchgängig         che im Folgenden stichpunktartig dargestellt sind:
Rechtsvorschriften des jeweiligen Lagerlandes          bis auf Ebene der Geschäftsleitung von dem
­folgen, sorgt der ausländische Unterverwahrer         Bereich, der bei Kreditentscheidungen über ein          1. Kontrolle des Informationsflusses:
 auch für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und   weiteres Votum verfügt („Marktfolge“), getrennt.           –– Vorgaben zu Vertraulichkeitsbereichen
 Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wert­         Diese Trennung gilt ebenso für die Funktionen, die              ­(„Chinese Walls“) und deren Handhabung
 papieren bei deren Fälligkeit. Darüber hinaus gibt    der Überwachung und Kommunikation der Risiken                    –– Informationsweitergabe im Unterneh-
 der Unterverwahrer Informationen über Kapital-        („Risikocontrolling“) und den Funktionen, die der                   men unter strikter Einhaltung des
 maßnahmen der verwahrten ausländischen                Abwicklung und Kontrolle der Kreditgeschäfte und                    „Need to Know“ Prinzips.
 ­Wertpapiere weiter.                                  der Abwicklung und Kontrolle der Handelsge-                      –– Zugriffsrechte auf Informationen und
                                                       schäfte dienen. Darüber hinaus ist das operative                    physische Zugangsrechte zu Unter-
Im Verhältnis zu dem Globalen Verwahrer auf            Verwahrstellengeschäft nach den der Gesellschaft                    nehmensbereichen. So werden zum
­erster Unterverwahrstufe sind nach Auskunft der       bekanntgegebenen Informationen vollständig von                      Beispiel die Dienstleistungen im Rah-
 Verwahrstelle tatsächliche und potenzielle Inte­      den Bereichen, die Dienstleistungen im Zusam-                       men des „KVG Backoffice Insourcing“
 ressenkonflikte rechtskonform ausgesteuert.           menhang mit der Verwaltung von Sicherheiten für                     derzeit systemtechnisch vollkommen
 Diesbezüglich verweisen wir auf die nachfolgen-       beispielsweise Wertpapier-Darlehensgeschäfte                        getrennt vom ­Verwahrstellengeschäft
 den Ausführungen.                                     („Collateral Management Services“) und die                          erbracht.
                                                       ­Übernahme von KVG Backoffice-Tätigkeiten („KVG            –– Vorgaben zum sogenannten
Die Verwahrstelle hat der Gesellschaft mitgeteilt,      Backoffice Insourcing“) anbieten, getrennt. In die-             „Wall Crossing“
dass sie mit Interessenkonflikten zusammen­             sen Fällen der Einlagerung von Aufgaben der            2. Gesonderte Überwachung der relevanten
fassend wie folgt umgeht:                               ­Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die sogenannte        Personen.
                                                         „Divisionslösung“ gemäß BaFin-Rundschreiben           3. Keine schädlichen Abhängigkeiten im
Die Compliance Abteilung der Verwahrstelle ist           08/2015 (WA)/Verwahrstellenrundschreiben                 Vergütungssystem.
mit der Funktion der gemäß § 70 Absatz 2 Satz 4          ­beziehungsweise BaFin-Rundschreiben 01/2017          4. Keine schädliche Einflussnahme eines
KAGB beziehungsweise § 85 Absatz 2 Satz 4                 (WA)/KAMaRisk, nach Auskunft durch die Verwahr-         ­Mit­arbeiters auf andere Mitarbeiter.
KAGB erforderlichen „unabhängigen Stellen“                stelle hinsichtlich räumlicher, personeller sowie    5. Vermeidung von Zuständigkeiten eines Mit­
betraut.                                                  funktionaler und hierarchischer Trennung                 arbeiters für verschiedene Aktivitäten, bei
                                                          um­gesetzt.                                              deren simultaner Ausübung Interessen­
Der Geschäftsverteilungsplan und die aufbau­                                                                       konflikte entstehen können.
organisatorische Struktur der Verwahrstelle ent-       Die Grundsätze für den Umgang mit Interessen-           6. Als Ultima Ratio ist die Mitteilung nicht hin­
sprechen nach den der Gesellschaft mitgeteilten        konflikten („Conflict of Interest Policy“) der              reichend vermeidbarer oder kontrollierbarer
Informationen den gesetzlichen und aufsichts-          ­Verwahrstelle deckt nach den der Gesellschaft              Interessenkonflikte an den betreffenden
rechtlichen Anforderungen und tragen insbeson-          bekanntgegebenen Informationen den Themen-                 ­Kunden vorgesehen.
dere der Anforderung der Vermeidung von                 komplex der Interessenkonflikte sowohl aus
Interessenkonflikten Rechnung. So sind der              WpHG-Sicht als auch aus Verwahrstellen-Sicht ab

                                                                                                                                                                7
Haftung der Verwahrstelle                           Risiken einer Fondsanlage                              Fonds kündigt, um den Fonds aufzulösen. Für den
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver­   Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die       Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von
mögensgegenstände verantwortlich, die von ihr       mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise          ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann
oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen         verbunden sind. Diese Risiken können sich nach­        und ihm wesentliche Teile des investierten Kapi­
Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes      teilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger         tals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung
eines solchen Vermögensgegenstandes haftet          investierte Kapital sowie auf die vom Anleger          ­stehen oder insgesamt verloren gehen.
die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und           geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken.
dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf                                                           Änderung der Anlagepolitik oder
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der       Schwankung des Fondsanteilwertes                       der Anlagebedingungen
Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die      Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem             Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen
nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes        Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in        mit Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch
bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich    den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des            können auch Rechte des Anlegers betroffen sein.
nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vor­    Fonds entspricht dabei der Summe der Markt­            Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung
schriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht      werte aller Vermögensgegenstände im Fonds­             der Anlagebedingungen die Anlagepolitik des
erfüllt hat.                                        vermögen abzüglich der Summe der Marktwerte            Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu
                                                    aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsan­        belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft
Zusätzliche Informationen                           teilwert ist daher von dem Wert der im Fonds           kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den      gehaltenen Vermögensgegenstände und der                gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlage­
Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand       Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig.         spektrums und damit ohne Änderung der Anlage­
zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den       Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände             bedingungen und deren Genehmigung durch die
Unterverwahrern sowie zu möglichen Interes­         oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt   BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem
senkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit     der Fondsanteilwert. Daher kann der Anteilwert         Fonds verbundene Risiko verändern.
der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.          zum Zeitpunkt des Anteilverkaufes niedriger sein
                                                    als zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs. Der Anle­         Auflösung des Fonds
                                                    ger kann daher möglicherweise weniger zurück­          Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwal­
Risikohinweise                                      erhalten als er investiert hat.                        tung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft
                                                                                                           kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung
Vor der Entscheidung über den Kauf von              Beeinflussung des individuellen Ergebnisses            ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den
Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die           durch steuerliche Aspekte                              Fonds geht nach einer Kündigungsfrist von sechs
nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit           Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen         Monaten auf die Verwahrstelle über. Für den Anle­
den anderen in diesem Verkaufsprospekt ent-         hängt von den individuellen Verhältnissen des          ger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm
haltenen Informationen sorgfältig lesen und         jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Ände­          geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei
diese bei ihrer Anlageentscheidung berück-          rungen unterworfen sein. Für Einzelfragen –            dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle
sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer         ­insbesondere unter Berücksichtigung der               können dem Fonds andere Steuern als deutsche
dieser Risiken kann für sich genommen oder           individuellen steuerlichen Situation – sollte sich    Ertragsteuern belastet werden. Wenn die Fonds­
zusammen mit anderen Umständen die Wert-             der Anleger an seinen persönlichen Steuer­            anteile nach Beendigung des Liquidationsverfah­
entwicklung des Fonds beziehungsweise der            berater wenden.                                       rens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht
im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände                                                                   werden, kann der Anleger mit Ertragsteuern
nachteilig beeinflussen und sich damit auch         Aussetzung der Anteilrücknahme                         ­belastet werden.
nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Ver-       Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile
äußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu          zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche          Übertragung aller Vermögensgegenstände
einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem        Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter          des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-
Fonds befindlichen Vermögensgegenstände             Berücksichtigung der Interessen der Anleger            Investmentvermögen (Verschmelzung)
gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler-            erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhn­           Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensge­
werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm       liche Umstände in diesem Sinne können zum              genstände des Fonds auf einen anderen OGAW
in den Fonds investierte Kapital nicht oder         Beispiel s­ ein: wirtschaftliche oder politische       übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in
nicht vollständig zurück.                           ­Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn­            diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit
                                                     lichem Umfang sowie die Schließung von Börsen         der Folge, dass er Anleger des übernehmenden
Der Anleger könnte sein in den Fonds investier-      oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder              OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem
tes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar     sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteil­     offenen Publikums-Investmentvermögen mit ver­
ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht            wertes beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin        gleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen,
garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist       anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme         sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbun­
auf die angelegte Summe beschränkt. Eine             der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Inter­      denes Unternehmen ein solches Investment­
Nachschusspflicht über das vom Anleger               esse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforder­    vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
­investierte Kapital hinaus besteht nicht. Die       lich ist. Der Anleger kann seine Anteile während      verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die
 Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken       dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall      Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände
 auf­geführt werden, enthält weder eine Aus-         einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der         eines anderen offenen Publikums-Investment­
 sage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts    Anteilwert sinken; zum Beispiel wenn die Gesell­      vermögens auf den Fonds überträgt. Der Anleger
 noch über die Verlusthöhe bei dem Eintreten         schaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände            muss daher im Rahmen der Übertragung vorzei­
 dieser Risiken. Neben den nachstehend oder          während der Aussetzung der Anteilrücknahme            tig eine erneute Investitionsentscheidung treffen.
 an anderer Stelle des Verkaufs­prospekts            unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert       Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertrag­
 beschriebenen Risiken kann die Wertentwick-         nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann          steuern anfallen. Bei einem Umtausch der
 lung des Fonds auch durch weitere, derzeit          niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der    Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen
 noch nicht erkannte oder noch nicht beste-          Rücknahme.                                            mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der
 hende Risiken beeinträchtigt werden.                Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf­         Anleger mit Steuern belastet werden, etwa,
                                                     nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auf­      wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist
                                                     lösung des Sondervermögens folgen, zum                als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der
                                                     Beispiel wenn die Gesellschaft die Verwaltung des     Anschaffung.

8
Übertragung des Fonds auf eine andere                 –– Vermeidung und Verminderung der Umwelt­        Transitionsereignisse oder -bedingungen
Kapitalverwaltungsgesellschaft                           verschmutzung
Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere       –– Schutz gesunder Ökosysteme                     –– Verbote und Einschränkungen
Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der        –– Nachhaltige Landnutzung                        –– Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch                                                         –– Andere politische Maßnahmen im Zusammen­
die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber      Soziales                                             hang mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er                                                               armen Wirtschaft
die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für           –– Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher      –– Technologischer Wandel im Zusammenhang
ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in       Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit,        mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
den Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert        keine Diskriminierung)                            armen Wirtschaft
bleiben möchte, muss er seine Anteile zurück­         –– Einhaltung der Arbeitssicherheit und des       –– Änderungen der Präferenzen und des
geben. Hierbei können Ertragsteuern anfallen.            Gesundheitsschutzes                               ­Verhaltens von Kunden
                                                      –– Angemessene Entlohnung, faire Bedingun­
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele               gen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus-     Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer
des Anlegers                                             und Weiterbildungschancen                      wesentlichen Verschlechterung des Finanz­profils,
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger     –– Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit        der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputa­
seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der         –– Gewährleistung einer ausreichenden             tion des zugrunde liegenden Investments führen.
Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten        ­Produktsicherheit, einschließlich Gesund­
beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien          heitsschutz                                   Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits
der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer      –– Gleiche Anforderungen an Unternehmen in        erwartet und in den Bewertungen der Invest­
bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe             der Lieferkette                               ments berücksichtigt waren, können sich diese
oder eines bestimmten Anlage­erfolgs des Fonds.       –– Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf     erheblich negativ auf den erwarteten/geschätz­
Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabe­         die Belange von Gemeinden und sozialen        ten Marktpreis und/oder die Liquidität der
aufschlag beziehungsweise ein bei Veräußerung             Minderheiten                                  Anlage und somit auf die Rendite des Fonds
von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann                                                        auswirken.
zudem insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer         Unternehmensführung
den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar auf­                                                      Marktrisiko im Zusammenhang mit
zehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den     –– Steuerehrlichkeit                              Nachhaltigkeitsrisiken
ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.        –– Maßnahmen zur Verhinderung von                 Auswirkungen auf den Marktpreis können auch
                                                         ­Korruption                                    Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder
Risiken der negativen                                 –– Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand       Unternehmensführung haben. So können
Wertentwicklung des Fonds                             –– Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von         Marktkurse sich verändern, wenn Unternehmen
(Marktrisiko)                                             Nachhaltigkeit                                nicht nachhaltig handeln und keine Investitionen
Die unten stehenden Risiken können die Wert­          –– Ermöglichung von Whistle Blowing               in nachhaltige Veränderungen vornehmen.
entwicklung des Fonds beziehungsweise der im          –– Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten         Ebenso können strategische Ausrichtungen von
Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände                 –– Gewährleistung des Datenschutzes               Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht berück­
beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig        –– Offenlegung von Informationen                  sichtigen, sich negativ auf den Kurs auswirken.
auf den Anteilwert und auf das vom Anleger                                                              Das Reputationsrisiko, das aus nicht-nachhal­
investierte Kapital auswirken.                        Als Teil der Umweltthemen berücksichtigt die      tigem Handeln von Unternehmen entsteht,
                                                      Gesellschaft insbesondere die folgenden Aspekte   kann sich ebenfalls negativ auswirken. Nicht
Nachhaltigkeitsrisiko – Umwelt, Soziales und          im Zusammenhang mit dem Klima­wandel:             zuletzt können auch physische Schäden durch
Unternehmensführung, ESG                                                                                den K­ limawandel oder Maßnahmen zur Umstel­
Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine      Physische Klimaereignisse oder -bedingungen       lung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft nega­
Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales                                                             tive Auswirkungen auf den Marktpreis haben.
oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren           –– Einzelne Extremwetterereignisse
Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche        –– Hitzewellen
negative Auswirkungen auf den Wert des Invest­           –– Dürren                                      Wertveränderungsrisiken
ments haben können. Dabei kann das Nachhaltig­           –– Überschwemmungen                            Die Vermögensgegenstände, in die die Gesell­
keitsrisiko entweder ein eigenes Risiko darstellen       –– Stürme                                      schaft für Rechnung des Fonds investiert,
oder auf andere Risiken einwirken und wesentlich         –– Hagelstürme                                 ­unterliegen Risiken. So können Wertverluste
zum Risiko beitragen, wie zum Beispiel Kursände­         –– Waldbrände                                   ­auftreten, indem der Marktwert der Vermögens­
rungsrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahenten­      –– Lawinen                                       gegenstände gegenüber dem Einstandspreis
risiken oder operationelle Risiken.                   –– Langfristige Klimaveränderungen                  fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unter­
Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in              –– Abnehmende Schneemengen                       schiedlich entwickeln.
„Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“               –– Veränderte Niederschlagshäufigkeit und
(aus dem englischen Environment, Social,                     -volumina                                  Risiko von negativen Habenzinsen
Governance), ESG, unterteilt und beziehen sich           –– Unbeständige Wetterbedingungen              Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei
unter anderem auf folgende Themen:                       –– Steigender Meeresspiegel                    der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rech­
                                                         –– Änderungen der Meeresströmungen             nung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist
Umwelt                                                   –– Änderungen der Winde                        teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro­
                                                         –– Veränderungen der Land- und Boden­          pean Interbank Offered Rate („Euribor“) abzüg­
–– Klimaschutz                                               produktivität                              lich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt
–– Anpassung an den Klimawandel                          –– Geringere Wasserverfügbarkeit               der Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt
–– Schutz der biologischen Vielfalt                         ­(Wasserrisiko)                             dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechen­
–– Nachhaltige Nutzung und Schutz von                    –– Versauerung der Ozeane                      den Konto. Abhängig von der Entwicklung der
   ­Wasser- und Meeresressourcen                         –– Globale Erwärmung mit regionalen            Zinspolitik der Europäischen Zentralbank ­können
–– Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,                   ­Extremen                                   sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bank­
    Abfallvermeidung und Recycling                                                                      guthaben eine negative Verzinsung erzielen.

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