ODDO BHF Algo Sustainable Leaders - VERKAUFSPROSPEKT UND ANLAGEBEDINGUNGEN 1.7.2021 - ALTE LEIPZIGER ...

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ODDO BHF Algo Sustainable Leaders - VERKAUFSPROSPEKT UND ANLAGEBEDINGUNGEN 1.7.2021 - ALTE LEIPZIGER ...
ODDO BHF Algo Sustainable Leaders
VERKAUFSPROSPEKT
UND ANLAGEBEDINGUNGEN
1.7.2021

Kapitalverwaltungsgesellschaft: ODDO BHF Asset Management GmbH
Der Kauf und Verkauf von Fondsanteilen erfolgt auf der Basis des Verkaufs­         Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investment­
prospekts, der wesentlichen Anleger­informationen und der „Allgemeinen         fonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. als
Anlagebedingun­gen“ in Verbindung mit den „Besonderen Anlagebedin­             zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ODDO BHF Asset
gungen“ in der jeweils geltenden Fassung. Die „Allge­mei­nen Anlagebedin­      Management GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-
gungen“ und die „Besonderen Anlagebedingungen“ sind im Anschluss an            tungsstelle teil.
diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.
     Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Fondsanteils Inte­           Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten:
ressierten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten ver­
                                                                               Büro der Ombudsstelle des BVI
öffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahres­
                                                                               Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
bericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur
                                                                               Unter den Linden 42
Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Fondsanteils
                                                                               10117 Berlin
Interessierten die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor
                                                                               Telefon: (0 30) 6 44 90 46 - 0
­Vertragsschluss kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
                                                                               Telefax: (0 30) 6 44 90 46 - 29
     Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärun­
                                                                               E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
 gen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis
                                                                               Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de
 von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt
 bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt         Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck
 ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt      investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
 durch den jeweils letzten Jahresbericht und den gegebenenfalls nach dem       ­selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also
 Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.                              zu Privatzwecken handeln.
                                                                               Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen
Anlagebeschränkungen für US-Personen
                                                                               Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen
Die ODDO BHF Asset Management GmbH und/oder der Fonds sind und                 ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank.
werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940
in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und wer­    Die Kontaktdaten lauten:
den nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gül­
                                                                               Deutsche Bundesbank
tigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der
                                                                               Schlichtungsstelle
Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Fonds dürfen
                                                                               Postfach 11 12 32
weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren
                                                                               60047 Frankfurt am Main
Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Inte­
                                                                               E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
ressierte müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind
                                                                               Internet: www.bundesbank.de
und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Per­
sonen weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen u. a. natürliche Perso­       Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleis-
nen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-Perso­       tungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind,
nen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa       können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der
gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums            EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der
oder einer US-Besitzung gegründet werden.                                      ODDO BHF Asset Management GmbH kann dabei folgende E-Mail ange-
                                                                               geben werden: kundenservice@oddo-bhf.com. Die Plattform ist selbst keine
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung                       Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kon-
                                                                               takt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom
Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die       Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsver-
Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm-        fahren unberührt.
rechte verbunden.
                                                                               Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume
Durchsetzung von Rechten
                                                                               Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund
Das Rechtsverhältnis zwischen ODDO BHF Asset Management GmbH und               mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume des-
dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach           jenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat,
deutschem Recht. Der Sitz der ODDO BHF Asset Management GmbH ist               so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne
Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die ODDO BHF Asset Manage-         Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerru-
ment GmbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe     fen. Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift bzw.
die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können          der Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn
auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die        derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine stän-
Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozess-   digen Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Ver-
ordnung, gegebenenfalls dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die        käufer nachweist, dass entweder der Käufer keine natürliche Person ist, die
Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ODDO BHF Asset              das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen
Management GmbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Aner-          Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder es zur Verhandlung
kennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung.                          auf Initiative des Käufers gekommen ist, d. h. er den Käufer zu den Verhand-
     Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den        lungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei
ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung      Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Briefe,
steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.          Telefonanrufe, E-Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge),
     Die ODDO BHF Asset Management GmbH hat sich zur Teilnahme an              besteht kein Widerrufsrecht.
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ver-
pflichtet.
Inhalt

Verkaufsprospekt                                                – Risiken aufgrund der Besteuerung
                                                                  auf der Fondseingangsseite                            11
Grundlagen6
                                                                – Zinsänderungsrisiko12
– Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen    6
                                                                – Risiko von negativen Habenzinsen                      12
– Anlagebedingungen und deren Änderungen                  6
                                                                – Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen   12
Verwaltungsgesellschaft7
                                                                – Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften         12
– Geschäftsführung und Aufsichtsrat                       7
                                                                – Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften            13
– Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                7
                                                                – Risiken bei Pensionsgeschäften                        13
Verwahrstelle7
                                                                – Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
– Aufgaben der Verwahrstelle                              7
                                                                  von Sicherheiten                                      13
– Interessenkonflikte7
                                                                – Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt   13
– Haftung der Verwahrstelle                               7
                                                                – Inflationsrisiko13
– Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle            7
                                                                – Währungsrisiko14
– Unterverwahrung8
                                                                – Konzentrationsrisiko14
– Zusätzliche Informationen                               8
                                                                – Risiken im Zusammenhang mit der Investition
Risikohinweise8                                                  in Investmentanteile                                  14

– Schwankung des Fondsanteilwertes                        9    – Risiken aus dem Anlagespektrum                        14

– Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch             – Marktrisiken im Zusammenhang mit
  steuerliche Aspekte                                     9      Nachhaltigkeitsrisiken14

– Änderung der Anlagepolitik oder der                           Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität
  Anlage­bedingungen                                      9    des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten
                                                                Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko)          14
– Aussetzung der Anteilrücknahme                          9
                                                                – Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände         14
– Auflösung des Fonds                                     9
                                                                – Risiko durch Kreditaufnahme                           15
– Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds
  auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen          – Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen    15
  (Verschmelzung)9
                                                                – Risiko bei Feiertagen in bestimmten
– Übertragung des Fonds auf eine andere Kapital­                  Regionen bzw. Ländern                                 15
  verwaltungsgesellschaft10
                                                                Kontrahentenrisiken inklusive Kredit-
– Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 10   und Forderungsrisiko                                    15

Risiken der negativen Wertentwicklung                           – Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken
des Fonds (Marktrisiko)                                  10      (außer zentrale Kontrahenten)                         15

– Nachhaltigkeitsrisiken10                                     – Risiko durch zentrale Kontrahenten                    15

– Einfluss von ESG-Risiken                                11   – Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften         16

– Wertveränderungsrisiken11                                    – Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-
                                                                  Darlehensgeschäften16
– Kapitalmarktrisiko11

– Kursänderungsrisiko von Aktien                          11

                                                                                                                              3
Operationelle und sonstige Risiken des Fonds         16   Kreditaufnahme31

    – Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände          Hebelwirkung (Leverage)                                   31
      oder Naturkatastrophen                             16
                                                               Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung              31
    – Computerkriminalität (Cyber Crime)                 16
                                                               – An einer Börse zugelassene bzw. an einem organisierten
    – Länder- oder Transferrisiko                        16     Markt gehandelte Vermögensgegenstände                   31

    – Rechtliche und politische Risiken                  17   – Nicht an Börsen notierte oder an organisierten
                                                                 Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder
    – Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen,
                                                                 Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs              32
      steuerliches Risiko                                17
                                                               Besondere Regeln für die Bewertung einzelner
    – Schlüsselpersonenrisiko17
                                                               Vermögensgegenstände32
    – Verwahrrisiko17
                                                               – Nichtnotierte Schuldverschreibungen und
    – Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen               Schuldscheindarlehen32
      (Abwicklungsrisiko)17
                                                               – Optionsrechte und Terminkontrakte                       32
    – Unterschiedliche Entwicklung der Anteilklassen     17
                                                               – Bankguthaben, Festgelder, Anteile an
    Risikoprofil des Fonds                               17     Investment­vermögen und Darlehen                        32

    Erhöhte Volatilität                                  18   – Auf ausländische Währung lautende
                                                                 Vermögensgegenstände32
    ODDO BHF Algo Sustainable Leaders                    18
                                                               Teilinvestmentvermögen32
    Profil des typischen Anlegers                        20
                                                               Anteile32
    Anlageziele                                          21
                                                               Ausgabe und Rücknahme von Anteilen                        32
    Anlagegrundsätze22
                                                               – Ausgabe von Anteilen                                    32
    – Wertpapiere                                        23
                                                               – Rücknahme von Anteilen                                  33
    – Geldmarktinstrumente23
                                                               – Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme             33
    – Bankguthaben25
                                                               – Aussetzung der Anteilrücknahme                          33
    – Sonstige Vermögensgegenstände und deren
      Anlagegrenzen25                                         – Umtausch von Anteilen                                   33

    – Anlagegrenzen für Wertpapiere, Geldmarktinstrumente      Liquiditätsmanagement33
      auch unter Einsatz von Derivaten und Bankguthaben  26
                                                               Börsen und Märkte                                         34
    – Derivate27
                                                               Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen            34
    – Wertpapier-Darlehensgeschäfte29
                                                               Ausgabe- und Rücknahmepreis und Kosten                    35
    – Pensionsgeschäfte30
                                                               – Ausgabe- und Rücknahmepreis                             35
    Sicherheitenstrategie30
                                                               – Aussetzung der Errechnung des
    – Arten der zulässigen Sicherheiten                  30     Ausgabe-/Rücknahmepreises35

    – Umfang der Besicherung                             30   – Ausgabeaufschlag35

    – Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge        – Rücknahmeabschlag35
      der Bewertung (Haircut-Strategie)                  30
                                                               – Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile            35
    – Anlage von Barsicherheiten                         31
                                                               – Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise       35

4
Verwaltungs- und sonstige Kosten                       35   Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)            45

Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen      38   – Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds           45

Angabe einer Gesamtkostenquote (Laufende Kosten)       38   – Ausschüttungen46

Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen      38   – Vorabpauschalen46

Vergütungspolitik39                                         – Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene                  46

– Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft                39   – Negative steuerliche Erträge                          47

Angaben zur Wertentwicklung                            39   – Abwicklungsbesteuerung47

– ODDO BHF Algo Sustainable Leaders CRW-EUR            39   Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung
                                                             bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen               48
– ODDO BHF Algo Sustainable Leaders DIW-EUR            40
                                                             Steuerausländer49
– Anteilklassen CRW-SEK [H], CNW-EUR, CPW-EUR,
  DPW-EUR, DRW-EUR, CIW-EUR und Ad missionem           40   Solidaritätszuschlag49

Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren     40   Kirchensteuer49

Geschäftsjahr und Ertragsverwendung                    40   Ausländische Quellensteuer                              49

– Geschäftsjahr40                                           Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen             49

– Ausschüttung40                                            Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen     49

– Gutschrift der Ausschüttungen                        40   Allgemeiner Hinweis                                     50

– Thesaurierung40                                           Wirtschaftsprüfer50

Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds     41   Dienstleister50

– Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds          41   – Rechtsanwaltskanzleien50

– Verfahren bei Auflösung des Fonds                    41   Zahlungen an die Anleger/Verbreitung der Berichte
                                                             und sonstige Informationen                              50
– Übertragung des Fonds                                41
                                                             Weitere von der Gesellschaft verwaltete
– Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds      41
                                                             Investmentvermögen51
– Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds   41

Auslagerung42                                               Unterverwahrung52
– Fondsadministration42

– Weitere Auslagerungen                                42   Anlagebedingungen des Fonds                             54
Interessenkonflikte42                                       Allgemeine Anlagebedingungen                            54
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften         43   Besondere Anlagebedingungen                             60
Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)             44

– Ausschüttungen44                                          Wichtige Informationen für Anleger in Österreich        64
– Vorabpauschalen44                                         Zusätzliche Informationen für österreichische Anleger   64
– Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene                 45   – Zahl- und Informationsstelle in Österreich            64

                                                             – Weitere Investmentvermögen, die von der Gesellschaft
                                                               verwaltet werden                                      64

                                                                                                                           5
Verkaufsprospekt

    Grundlagen                                                            und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen
                                                                          der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind
    Das Sondervermögen ODDO BHF Algo Sustainable Leaders                  in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesellschaft
    (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame               erhältlich. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
    Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsam-            Dies beinhaltet bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auch
    melt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nut-         Bestandsinformationen zu allen in Deutschland domizilier-
    zen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Investment-           ten Publikumsfonds, die von ODDO BHF Asset Management
    vermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß der            GmbH verwaltet werden unter Wahrung einer angemessenen
    Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des             zeitlichen Verzögerung.
    Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und
    Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für           Anlagebedingungen und deren Änderungen
    gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“)
    im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“).           Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs-
    Er wird von der ODDO BHF Asset Management GmbH (nach-                 prospekt abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von der
    folgend „Gesellschaft“) verwaltet.                                    Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedin-
        Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige-     gungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderun-
    nen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach             gen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der
    dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB                 Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderun-
    zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen              gen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedin-
    Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts-                gung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet,
    zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgeleg-      ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttre-
    ten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögens-            ten der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen
    verwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt;         Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage-
    eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische             grundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige Invest-
    Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist aus-          mentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unter-
    geschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft          nehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden.
    die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen               Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger
    sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazu-        und darüber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft unter
    gehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz               „am.oddo-bhf.com“ bekannt gemacht. Betreffen die ­Änderungen
    (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das             Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds
    Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft           entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des
    regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen              Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger
    und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“             außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium
    und „Besondere Anlagebedingungen“). Anlagebedingungen für             informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der
    ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwen-             Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und
    dung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht          unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder
    (nachfolgend „BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört              elektronischer Form (sogenannter „dauerhafter Datenträger“).
    nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.                            Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan-
                                                                          ten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in
    Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen                  Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf,
                                                                          wo und wie weitere Informationen erlangt werden können.
    Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen ­Anlegerinformationen,             Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer
    die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah-        Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den
    resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft und der Verwahr-      Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens
    stelle erhältlich. Informationen zu den Strategien der Gesellschaft   3 Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit
    zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess       Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
    und zur Berücksichtigung der wesentlichen negativen Auswir-           Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten
    kungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren           ebenfalls frühestens 3 Monate nach Bekanntmachung in Kraft.
    bei einzelnen Fonds finden Sie unter „am.oddo-bhf.com“. Infor-
    mationen in Bezug auf das nachhaltige Anlageziel des Fonds fin-
    den Sie unter ,,am.oddo-bhf.com‘‘.
        Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risi-
    komanagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden

6   VERKAUFSPROSPEKT
Verwaltungsgesellschaft                                          ten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden
                                                                 können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesell-
Die Gesellschaft ist eine am 15. November 1969 gegründete        schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlage-       hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über
gesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit      die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den
beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft          Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben
­lautet ODDO BHF Asset Management GmbH. Die Gesellschaft         bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über sol-
 hat ihren Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft darf seit 1970   che Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle
 Wertpapier-Sondervermögen für private und institutionelle       zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen,
 Anleger verwalten.                                              wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen
     Die Gesellschaft hat gemäß § 20 KAGB eine Erlaubnis zur     und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist.
Verwaltung von Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richt­              Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Auf-
linie (seit 2006), Gemischte Investmentvermögen (seit 2006),     gaben:
Sonstige Investmentvermögen (seit 2009), Hedgefonds und          – Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
Dach-Hedgefonds (seit 2009), Geschlossene inländische Pub-       – Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile
likums-AIF (seit 2009), Geschlossene inländische Spezial-AIF         sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB
(seit 2006), Allgemeine offene inländische Spezial-AIF (seit         und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,
2006), Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (seit 2006)      – Sicherstellung, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung
sowie zur Finanzportfolioverwaltung, individueller Vermögens-        der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb
verwaltung und Anlageberatung sowie Vertrieb von Anteilen            der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
oder Aktien an fremden Investmentvermögen und Anlagever-         – Sicherstellung, dass die Erträge des Fonds nach den Vor-
mittlung. Die Gesellschaft wurde am 30. April 2018 mit der           schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-
FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft verschmolzen.                wendet werden,
                                                                 – Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft
Geschäftsführung und Aufsichtsrat                                    für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung
                                                                     zur Kreditaufnahme,
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusam-          – Sicherstellung, dass Sicherheiten für Wertpapier-Darlehen
mensetzung des Aufsichtsrates finden Sie am Ende des Verkaufs-       rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind.
prospekts. Sie werden im Jahresbericht aktualisiert.
                                                                 Interessenkonflikte
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
                                                                 Mögliche Interessenkonflikte werden im Rahmen des Interessen­
Angaben über das gezeichnete und eingezahlte Eigenkapital        konfliktmanagements der Gesellschaft berücksichtigt (siehe
der Gesellschaft finden Sie am Ende des Verkaufsprospekts.       Abschnitt „Interessenkonflikte“).
    Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich
durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die         Haftung der Verwahrstelle
nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alterna-
tive Investmentfonds (nachfolgend „AIF“), und auf beruf­liche    Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegen­
Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter z­ urückzuführen    stände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer ande­
sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens        ren Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des
0,01 Prozent des Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF,    Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver-
wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird.       wahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, es sei
Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen eingezahlten          denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Einflussbe-
Kapital umfasst.                                                 reichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die
                                                                 nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet
                                                                 die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-
Verwahrstelle                                                    tungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig
                                                                 nicht erfüllt hat.
Aufgaben der Verwahrstelle
                                                                 Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Ver-
wahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt       Für den Fonds hat das Kreditinstitut die The Bank of New York
die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkon-       Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am

                                                                                                 VERKAUFSPROSPEKT                7
Main, MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frank-                Methoden umfassen formalisierte Prozesse durch ein inter-
    furt am Main, die Funktion der Verwahrstelle übernommen.                nes Meldewesen, Interessenkonflikte regelmäßig zu überwa-
    The Bank of New York Mellon SA/NV ist eine in Belgien zuge-             chen und offen zu legen. Die Abteilungen sind verpflichtet
    lassene und von der dortigen Finanzaufsicht NBB – National              Interessenkonflikte in Bezug auf bestehende und geplante
    Bank of Belgium – beaufsichtigte Bank. Das deutsche Verwahr-            Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen offen zu legen, zu
    stellen- und Verwahrgeschäft und die damit verbundenen Ser-             überwachen und zu steuern respektive zu beseitigen, sofern
    viceleistungen werden von der deutschen Niederlassung, der              dies notwendig ist.
    The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Nieder­         Die in diesem Abschnitt aufgeführten Informationen wurden
    lassung Frankfurt am Main, erbracht. Diese Niederlassung            der Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt. Die Gesell-
    unterliegt der Aufsicht der BaFin.                                  schaft hat diese Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist
                                                                        jedoch auf Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle
    Unterverwahrung                                                     angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im
                                                                        Einzelnen nicht überprüfen.
    Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Ver-
    mögensgegenstände erfolgt durch die Verwahrstelle sowie durch       Zusätzliche Informationen
    die von der Verwahrstelle eingeschalteten Unterverwahrer. Die
    Unterverwahrer der jeweiligen Märkte sind am Ende des Ver-          Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor-
    kaufsprospekts aufgeführt. Die Zentralverwahrer sind nicht auf-     mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren
    geführt, da es sich bei Zentralverwahrern nicht um von der Ver-     Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interes­
    wahrstelle aktiv beauftragte Unterverwahrer handelt.                senkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahr­
        Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterver-     stelle oder der Unterverwahrer.
    wahrung ergeben:
    – Im Hinblick auf Interessenkonflikte wird darauf hingewie-
        sen, dass die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset          Risikohinweise
        Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, die The Bank
        of New York Mellon (Muttergesellschaft) als Unterverwah-        Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem
        rer (und umgekehrt) benutzt.                                    Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise
    		 Soweit Unterverwahrer (Drittparteien) oder deren                 zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt ent­
        ­Konzerngesellschaften neben der Verwahrtätigkeit auch          haltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer
         andere Dienstleistungen für die The Bank of New York           Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder
         Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt         mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusam­
         am Main, erbringen, wird das Risiko von Interessenkon-         men mit anderen Umständen die Wert­entwicklung des Fonds
         flikten bereits dadurch minimiert, dass die betreffenden       bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nachtei­
         Gesellschaften/Unternehmenseinheiten durch entspre-            lig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteil­
         chende vertragliche Verpflichtungen mit der The Bank of        wert auswirken.
         New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung              Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem
         Frankfurt am Main, zu einer ordnungsgemäßen Geschäfts-         Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen
         besorgung verpflichtet sind.                                   Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines
    – Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den               Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den
         ­Interessenkonflikten wie folgt um:                            Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.
    		 Die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servi-              Der Anleger kann sein in den Fonds investiertes Kapital teil­
          cing, Niederlassung Frankfurt am Main, hat für ihre Gesell-   weise oder ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garan­
          schaften und konzernverbundenen Unternehmen im Rah-           tiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte
          men ihrer Geschäftstätigkeiten Richtlinien entwickelt, die    Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom
          den Umgang mit Interessenkonflikten festlegen. Durch          Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.
          funktionale und hierarchische Trennung werden potenzielle         Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Ver­
          Interessenkonflikte vermieden, die bei der Übernahme von      kaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten
          Aufgaben beispielsweise auch in Bezug auf den Fonds oder      kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene wei­
          die für Rechnung des Fonds tätige Gesellschaft entstehen      tere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die
          können. In unternehmensweit gültigen Kodizes sind Maß-        derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfol­
          stäbe und Methoden festgelegt, wie potenzielle oder tat-      genden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage
          sächliche Konflikte identifiziert werden, die sich aus den    über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Aus­
          Geschäftstätigkeiten ergeben können. Diese Maßstäbe und       maß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

8   VERKAUFSPROSPEKT
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer        Anteilwertes beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anord-
Anlage in ein Investmentvermögen typischerweise verbunden         nen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszuset-
sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert,    zen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlich-
auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anle-   keit erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile während
ger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken.                dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aus-
                                                                  setzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B.
Schwankung des Fondsanteilwertes                                  wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände
                                                                  während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrs-
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds,        wert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der
geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile.    Anteilrücknahme kann niedriger liegen als derjenige vor Aus-
Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Markt-          setzung der Rücknahme.
werte aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüg-               Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der
lich der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des         Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des Fonds folgen,
Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im          z. B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt,
Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der            um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher
Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser       das Risiko, dass er die von ihm geplante Halte­dauer nicht rea-
Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlich­        lisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des investierten
keiten, so fällt der Fondsanteilwert.                             Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Ver­fügung stehen oder
                                                                  insgesamt verloren gehen.
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch
steuerliche Aspekte                                               Auflösung des Fonds

Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den      Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds
individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann   zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung
künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – ins-      der Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den
besondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerli-      Fonds geht nach einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf die
chen Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen   Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko,
Steuerberater wenden.                                             dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
                                                                  Bei dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem
Änderung der Anlagepolitik oder der Anlage­                       Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet wer-
bedingungen                                                       den. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidations­
                                                                  verfahrens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden,
Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmi­          kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden.
gung der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des
Anlegers betroffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine    Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds
Änderung der Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds        auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen
ändern oder sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten          (Verschmelzung)
erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem inner-
halb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums    Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des
und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren           Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann
Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das       seine Anteile in diesem Fall zurückgeben, oder behalten mit
mit dem Fonds verbundene Risiko verändern.                        der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird,
                                                                  oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investment-
Aussetzung der Anteilrücknahme                                    vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen,
                                                                  sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unterneh-
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus-   men ein solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla-
setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine      gegrundsätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die
Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger      Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen
erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in      offenen Publikums-Investmentvermögen auf den Fonds über-
diesem Sinne können z. B. sein: wirtschaftliche oder politische   trägt. Der Anleger muss daher im Rahmen der ­Ü bertragung
Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang            vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei
sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbe-          einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen.
schränkungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des       Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem Invest-

                                                                                                   VERKAUFSPROSPEKT                  9
mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der             Das Nachhaltigkeitsrisiko kann entweder ein eigenes Risiko
     Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, wenn der Wert der       darstellen oder auf andere Risiken einwirken und wesentlich zu
     erhaltenen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum    diesen beitragen, wie z. B. Kursänderungsrisiken, Liquiditäts-
     Zeitpunkt der Anschaffung.                                         risiken, Kontrahentenrisiken oder operationelle Risiken. Diese
                                                                        Ereignisse oder Bedingungen werden in „Umwelt, Soziales und
     Übertragung des Fonds auf eine andere Kapital­                     Unternehmensführung“ (,,ESG‘‘) unterteilt und beziehen sich
     verwaltungsgesellschaft                                            unter anderem auf folgende Themen:

     Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwal-     Umwelt
     tungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar
     unverändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger       –   Klimaschutz
     muss aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die         –   Anpassung an den Klimawandel
     neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält       –   Schutz der biologischen Vielfalt
     wie die bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung     –   Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres-
     nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge-       ressourcen
     ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.                       –   Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung
                                                                            und Recycling
     Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers            –   Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
                                                                        –   Schutz gesunder Ökosysteme
     Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen           –   Nachhaltige Landnutzung
     gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds
     kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es b­ estehen    Soziales
     keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter ­hinsichtlich
     einer bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder           – Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine
     eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Anleger ­könnten           Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung)
     somit einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag     – Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
     zurück erhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Aus-     – Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeits-
     gabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrich­         platz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen
     teter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur           – Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
     kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder         – Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, ein-
     sogar aufzehren.                                                     schließlich Gesundheitsschutz
                                                                        – Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette
                                                                        – Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange
     Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds                      von Gemeinden und sozialen Minderheiten
     (Marktrisiko)
                                                                        Unternehmensführung
     Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage
     in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einherge-         –   Steuerehrlichkeit
     hen. Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw.       –   Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
     der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträch-           –   Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand
     tigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das     –   Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit
     vom Anleger investierte Kapital auswirken.                         –   Ermöglichung von Whistle Blowing
                                                                        –   Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
     Nachhaltigkeitsrisiken                                             –   Gewährleistung des Datenschutzes
                                                                        –   Offenlegung von Informationen
     Die Vermögenswerte des Fonds können durch Nachhaltigkeits­
     risiken beeinträchtigt werden. Unter ­Nachhaltigkeitsrisiken       Emittenten, deren Wertpapiere direkt oder indirekt vom Fonds
     versteht man Ereignisse und/oder Zustände in Bezug auf             gehalten werden, können wirtschaftlichen Risiken oder Reputa­
     „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ (,,ESG-Envi-            tionsrisiken ausgesetzt sein, welche durch die N­ ichteinhaltung
     ronment, Social und Governance‘‘), welche, wenn sie eintreten,     von ESG-Standards oder durch physische Risiken des Klima­
     eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswir-    wandels verur­sacht werden. Die Nachhaltigkeitsrisiken ­können
     kung auf die Vermögenswerte des Fonds verursachen können.          zu einer wesentlichen Verschlechterung des ­Finanzprofils, der
                                                                        ­Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrunde­

10   VERKAUFSPROSPEKT
liegen­den Investments führen. Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken   Kursänderungsrisiko von Aktien
nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Investments
berücksichtigt waren, können sich diese erheblich negativ auf      Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankun-
den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität      gen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs-
der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds auswirken.          schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der
                                                                   Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwick-
Einfluss von ESG-Risiken                                           lungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
                                                                   beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige
Die Verwendung von ESG-Kriterien kann die Wertentwick-             Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls ­beeinflussen.
lung des Fonds beeinflussen, weshalb sich diese von der Wert-      Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst
entwicklung ähnlicher Fonds, bei denen solche Kriterien nicht      über einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen
angewendet werden, in positiver oder negativer Weise unter-        organisierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits
scheiden kann. Wenn für einen Fonds Ausschlusskriterien auf-       geringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegun-
grund von ökologischen, sozialen oder ethischen Kriterien fest-    gen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im
gelegt werden, kann dies dazu führen, dass der Fonds darauf        Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streu-
verzichtet, bestimmte Vermögensgegenstände zu erwerben,            besitz) niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufs-
wenn ein Erwerb vorteilhaft wäre, oder dass der Fonds Vermö-       aufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und
gensgegenstände verkauft, wenn ein Verkauf nachteilig wäre.        damit zu höheren Kursschwankungen führen.
    Die für den Fonds bestehenden Branchenausschlüsse können
nicht direkt mit den eigenen, subjektiven, ethischen Ansichten     Risiken aufgrund der Besteuerung auf der
des Anlegers korrespondieren.                                      Fondseingangsseite
    Die Bewertung eines Wertpapiers oder eines ­Emittenten
nach ESG-Kriterien kann auf Informationen und Daten von            Am 26. Juli 2016 wurde das Investmentsteuerreformgesetz
externen ESG-Rating-Anbietern beruhen, die ­möglicherweise         verkündet, mit dem u. a. das Investmentsteuergesetz und das
unvollständig, fehlerhaft oder nicht verfügbar sind. Daher         Einkommensteuergesetz geändert werden. Danach ist zur
besteht die Gefahr der Falschbewertung. Die ESG-Kriterien          Vermeidung von Steuergestaltungen (sogenannte Cum/Cum-
können nicht vollständig, hinreichend genau, geeignet oder         Geschäfte) eine Regelung vorgesehen, nach der Dividenden
angemessen sein oder nicht korrekt angewendet werden; oder         deutscher Aktien und Erträge deutscher eigenkapitalähnlicher
der Fonds könnte ein indirektes Engagement bei Emittenten          Genussrechte mit definitiver Kapitalertragsteuer belastet wer-
haben, die die ESG-Kriterien nicht erfüllen.                       den. Diese Regelung ist – anders als der Hauptteil dieses Geset-
                                                                   zes, der zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist – bereits zum
Wertveränderungsrisiken                                            1. Januar 2016 rückwirkend in Kraft getreten. Sie lässt sich wie
                                                                   folgt zusammenfassen:
Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rech-             Anders als bisher sollen deutsche Fonds unter bestimmten
nung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können          Voraussetzungen auf der Fondseingangsseite mit einer definiti-
Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögens­         ven deutschen Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 Prozent auf
gegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa-         die Bruttodividende belastet werden. Dies soll dann der Fall
und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.                  sein, wenn deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche
                                                                   Genussrechte vom Fonds nicht ununterbrochen 45 Tage inner-
Kapitalmarktrisiko                                                 halb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der
                                                                   Kapitalerträge (= 91-Tageszeitraum) gehalten werden und in die-
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten            sen 45 Tagen nicht ununterbrochen Mindestwertänderungsrisi-
hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte           ken von 70 Prozent bestehen („45-Tage-Regelung“). Auch eine
ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft       Verpflichtung zur unmittelbaren oder mittelbaren Vergütung
sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun-         der Kapitalerträge an eine andere Person (z. B. durch Swaps,
gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allge-     Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte) führt zur Kapital-
meine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können           ertragsteuerbelastung.
auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und                 In diesem Rahmen können Kurssicherungs- oder Terminge-
Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und Marktwerte          schäfte schädlich sein, die das Risiko aus deutschen Aktien oder
können auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechselkurse          deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten unmittelbar
oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein.             oder mittelbar absichern. Kurssicherungsgeschäfte über Wert-
                                                                   und Preisindizes gelten dabei als mittelbare Absicherung. Falls

                                                                                                     VERKAUFSPROSPEKT                    11
nahestehende Personen an dem Fonds beteiligt sind, können           Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen
     deren Absicherungsgeschäfte ebenfalls schädlich sein.
         Hieraus ergeben sich verschiedene Risiken. Es kann nicht        Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe
     ausgeschlossen werden, dass der Anteilpreis eines Fonds ver-        in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Ent-
     gleichsweise niedriger ausfällt, wenn für eine mögliche Steuer-     wicklung des Wertes von Wandel- und Optionsanleihen ist daher
     schuld des Fonds Rückstellungen gebildet werden. Selbst wenn        abhängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die
     die Steuerschuld nicht entsteht und deshalb Rückstellungen auf-     Risiken der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien
     gelöst werden, kommt ein vergleichsweise höherer Anteilpreis        können sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel-
     möglicherweise nicht den Anlegern zugute, die im Zeitpunkt          und Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emit-
     der Rückstellungsbildung an dem Fonds beteiligt waren. Zwei-        tenten das Recht einräumen, dem Anleger statt der Rückzahlung
     tens könnte die Neuregelung um den Dividendenstichtag dazu          eines Nominalbetrages eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von
     führen, dass die Kauf- und Verkaufspreise für betroffene Aktien     Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind in verstärktem
     stärker als sonst auseinander laufen, was insgesamt zu unvorteil-   Maße von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig.
     hafteren Marktkonditionen führen kann.
                                                                         Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
     Zinsänderungsrisiko
                                                                         Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschlie-
     Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög-    ßen. Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von
     lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das       Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken ver-
     im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. S   ­ teigen   bunden:
     die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der              – Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste ent-
     Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen       stehen, die nicht vorhersehbar sind und sogar die für das
     Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs           Derivatgeschäft eingesetzten Beträge überschreiten können.
     festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt          – Kursänderungen des Basiswerts können den Wert eines
     dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wert-            Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermin-
     papiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese              dert sich der Wert und wird das Derivat hierdurch wert-
     Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der             los, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die ­erworbenen
     festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Fest-         Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des
     verzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben gerin-          einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der
     gere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren         Fonds ebenfalls Verluste erleiden.
     Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzei-      – Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument
     ten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als             zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in
     festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geld­            Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich
     marktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von           neutralisiert (geschlossen) werden.
     maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben        – Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des
     können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Wäh-          Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim
     rung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleich-          unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver-
     barer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.                         lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäftes nicht bestimm-
                                                                            bar sein.
     Risiko von negativen Habenzinsen                                    – Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option
                                                                            nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht
     Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahr­        wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte
     stelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für              Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht
     diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der          die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögens-
     dem European Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich                werten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder
     einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Euribor unter             zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem ­niedrigeren
     die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf           als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Fonds
     dem entsprechenden Konto. Abhängig von der Entwicklung                 erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus
     der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl             der eingenommenen Optionsprämie.
     kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negative     – Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesell-
     Verzinsung erzielen.                                                   schaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die D
                                                                                                                                ­ ifferenz
                                                                            zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und
                                                                            dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw.

12   VERKAUFSPROSPEKT
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