ODDO BHF Algo Sustainable Leaders - VERKAUFSPROSPEKT UND ANLAGEBEDINGUNGEN 1.7.2021 - ALTE LEIPZIGER ...
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ODDO BHF Algo Sustainable Leaders VERKAUFSPROSPEKT UND ANLAGEBEDINGUNGEN 1.7.2021 Kapitalverwaltungsgesellschaft: ODDO BHF Asset Management GmbH
Der Kauf und Verkauf von Fondsanteilen erfolgt auf der Basis des Verkaufs Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investment prospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen und der „Allgemeinen fonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. als Anlagebedingungen“ in Verbindung mit den „Besonderen Anlagebedin zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ODDO BHF Asset gungen“ in der jeweils geltenden Fassung. Die „Allgemeinen Anlagebedin Management GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich- gungen“ und die „Besonderen Anlagebedingungen“ sind im Anschluss an tungsstelle teil. diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Fondsanteils Inte Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: ressierten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit dem letzten ver Büro der Ombudsstelle des BVI öffentlichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahres Bundesverband Investment und Asset Management e. V. bericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Unter den Linden 42 Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb eines Fondsanteils 10117 Berlin Interessierten die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Telefon: (0 30) 6 44 90 46 - 0 Vertragsschluss kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Telefax: (0 30) 6 44 90 46 - 29 Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärun E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de gen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis Internet: www.ombudsstelle-investmentfonds.de von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Zweck ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer durch den jeweils letzten Jahresbericht und den gegebenenfalls nach dem selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Anlagebeschränkungen für US-Personen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen Die ODDO BHF Asset Management GmbH und/oder der Fonds sind und ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. werden nicht gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile des Fonds sind und wer Die Kontaktdaten lauten: den nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner gül Deutsche Bundesbank tigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Schlichtungsstelle Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Fonds dürfen Postfach 11 12 32 weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Person oder auf deren 60047 Frankfurt am Main Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen Inte E-Mail: schlichtung@bundesbank.de ressierte müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person sind Internet: www.bundesbank.de und Anteile weder im Auftrag von US-Personen erwerben noch an US-Per sonen weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen u. a. natürliche Perso Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleis- nen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. US-Perso tungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, nen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der oder einer US-Besitzung gegründet werden. ODDO BHF Asset Management GmbH kann dabei folgende E-Mail ange- geben werden: kundenservice@oddo-bhf.com. Die Plattform ist selbst keine Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kon- takt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsver- Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm- fahren unberührt. rechte verbunden. Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume Durchsetzung von Rechten Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund Das Rechtsverhältnis zwischen ODDO BHF Asset Management GmbH und mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume des- dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach jenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, deutschem Recht. Der Sitz der ODDO BHF Asset Management GmbH ist so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die ODDO BHF Asset Manage- Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerru- ment GmbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe fen. Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift bzw. die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können der Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine stän- Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozess- digen Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Ver- ordnung, gegebenenfalls dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die käufer nachweist, dass entweder der Käufer keine natürliche Person ist, die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ODDO BHF Asset das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen Management GmbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Aner- Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder es zur Verhandlung kennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. auf Initiative des Käufers gekommen ist, d. h. er den Käufer zu den Verhand- Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den lungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Briefe, steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. Telefonanrufe, E-Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), Die ODDO BHF Asset Management GmbH hat sich zur Teilnahme an besteht kein Widerrufsrecht. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ver- pflichtet.
Inhalt Verkaufsprospekt – Risiken aufgrund der Besteuerung auf der Fondseingangsseite 11 Grundlagen6 – Zinsänderungsrisiko12 – Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen 6 – Risiko von negativen Habenzinsen 12 – Anlagebedingungen und deren Änderungen 6 – Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 12 Verwaltungsgesellschaft7 – Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften 12 – Geschäftsführung und Aufsichtsrat 7 – Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften 13 – Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel 7 – Risiken bei Pensionsgeschäften 13 Verwahrstelle7 – Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt – Aufgaben der Verwahrstelle 7 von Sicherheiten 13 – Interessenkonflikte7 – Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt 13 – Haftung der Verwahrstelle 7 – Inflationsrisiko13 – Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle 7 – Währungsrisiko14 – Unterverwahrung8 – Konzentrationsrisiko14 – Zusätzliche Informationen 8 – Risiken im Zusammenhang mit der Investition Risikohinweise8 in Investmentanteile 14 – Schwankung des Fondsanteilwertes 9 – Risiken aus dem Anlagespektrum 14 – Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch – Marktrisiken im Zusammenhang mit steuerliche Aspekte 9 Nachhaltigkeitsrisiken14 – Änderung der Anlagepolitik oder der Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität Anlagebedingungen 9 des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) 14 – Aussetzung der Anteilrücknahme 9 – Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände 14 – Auflösung des Fonds 9 – Risiko durch Kreditaufnahme 15 – Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen – Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen 15 (Verschmelzung)9 – Risiko bei Feiertagen in bestimmten – Übertragung des Fonds auf eine andere Kapital Regionen bzw. Ländern 15 verwaltungsgesellschaft10 Kontrahentenrisiken inklusive Kredit- – Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers 10 und Forderungsrisiko 15 Risiken der negativen Wertentwicklung – Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken des Fonds (Marktrisiko) 10 (außer zentrale Kontrahenten) 15 – Nachhaltigkeitsrisiken10 – Risiko durch zentrale Kontrahenten 15 – Einfluss von ESG-Risiken 11 – Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften 16 – Wertveränderungsrisiken11 – Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- Darlehensgeschäften16 – Kapitalmarktrisiko11 – Kursänderungsrisiko von Aktien 11 3
Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 16 Kreditaufnahme31 – Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände Hebelwirkung (Leverage) 31 oder Naturkatastrophen 16 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung 31 – Computerkriminalität (Cyber Crime) 16 – An einer Börse zugelassene bzw. an einem organisierten – Länder- oder Transferrisiko 16 Markt gehandelte Vermögensgegenstände 31 – Rechtliche und politische Risiken 17 – Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder – Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs 32 steuerliches Risiko 17 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner – Schlüsselpersonenrisiko17 Vermögensgegenstände32 – Verwahrrisiko17 – Nichtnotierte Schuldverschreibungen und – Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen Schuldscheindarlehen32 (Abwicklungsrisiko)17 – Optionsrechte und Terminkontrakte 32 – Unterschiedliche Entwicklung der Anteilklassen 17 – Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Risikoprofil des Fonds 17 Investmentvermögen und Darlehen 32 Erhöhte Volatilität 18 – Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände32 ODDO BHF Algo Sustainable Leaders 18 Teilinvestmentvermögen32 Profil des typischen Anlegers 20 Anteile32 Anlageziele 21 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 32 Anlagegrundsätze22 – Ausgabe von Anteilen 32 – Wertpapiere 23 – Rücknahme von Anteilen 33 – Geldmarktinstrumente23 – Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme 33 – Bankguthaben25 – Aussetzung der Anteilrücknahme 33 – Sonstige Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen25 – Umtausch von Anteilen 33 – Anlagegrenzen für Wertpapiere, Geldmarktinstrumente Liquiditätsmanagement33 auch unter Einsatz von Derivaten und Bankguthaben 26 Börsen und Märkte 34 – Derivate27 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen 34 – Wertpapier-Darlehensgeschäfte29 Ausgabe- und Rücknahmepreis und Kosten 35 – Pensionsgeschäfte30 – Ausgabe- und Rücknahmepreis 35 Sicherheitenstrategie30 – Aussetzung der Errechnung des – Arten der zulässigen Sicherheiten 30 Ausgabe-/Rücknahmepreises35 – Umfang der Besicherung 30 – Ausgabeaufschlag35 – Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge – Rücknahmeabschlag35 der Bewertung (Haircut-Strategie) 30 – Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 35 – Anlage von Barsicherheiten 31 – Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 35 4
Verwaltungs- und sonstige Kosten 35 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) 45 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen 38 – Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds 45 Angabe einer Gesamtkostenquote (Laufende Kosten) 38 – Ausschüttungen46 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen 38 – Vorabpauschalen46 Vergütungspolitik39 – Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 46 – Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft 39 – Negative steuerliche Erträge 47 Angaben zur Wertentwicklung 39 – Abwicklungsbesteuerung47 – ODDO BHF Algo Sustainable Leaders CRW-EUR 39 Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen 48 – ODDO BHF Algo Sustainable Leaders DIW-EUR 40 Steuerausländer49 – Anteilklassen CRW-SEK [H], CNW-EUR, CPW-EUR, DPW-EUR, DRW-EUR, CIW-EUR und Ad missionem 40 Solidaritätszuschlag49 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren 40 Kirchensteuer49 Geschäftsjahr und Ertragsverwendung 40 Ausländische Quellensteuer 49 – Geschäftsjahr40 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen 49 – Ausschüttung40 Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen 49 – Gutschrift der Ausschüttungen 40 Allgemeiner Hinweis 50 – Thesaurierung40 Wirtschaftsprüfer50 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 41 Dienstleister50 – Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 41 – Rechtsanwaltskanzleien50 – Verfahren bei Auflösung des Fonds 41 Zahlungen an die Anleger/Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen 50 – Übertragung des Fonds 41 Weitere von der Gesellschaft verwaltete – Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds 41 Investmentvermögen51 – Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds 41 Auslagerung42 Unterverwahrung52 – Fondsadministration42 – Weitere Auslagerungen 42 Anlagebedingungen des Fonds 54 Interessenkonflikte42 Allgemeine Anlagebedingungen 54 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 43 Besondere Anlagebedingungen 60 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) 44 – Ausschüttungen44 Wichtige Informationen für Anleger in Österreich 64 – Vorabpauschalen44 Zusätzliche Informationen für österreichische Anleger 64 – Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene 45 – Zahl- und Informationsstelle in Österreich 64 – Weitere Investmentvermögen, die von der Gesellschaft verwaltet werden 64 5
Verkaufsprospekt Grundlagen und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind Das Sondervermögen ODDO BHF Algo Sustainable Leaders in elektronischer oder schriftlicher Form bei der Gesellschaft (nachfolgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsame erhältlich. Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich. Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsam- Dies beinhaltet bei Vorliegen eines berechtigten Interesses auch melt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nut- Bestandsinformationen zu allen in Deutschland domizilier- zen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend „Investment- ten Publikumsfonds, die von ODDO BHF Asset Management vermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen gemäß der GmbH verwaltet werden unter Wahrung einer angemessenen Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des zeitlichen Verzögerung. Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für Anlagebedingungen und deren Änderungen gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs- Er wird von der ODDO BHF Asset Management GmbH (nach- prospekt abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von der folgend „Gesellschaft“) verwaltet. Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedin- Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eige- gungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderun- nen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach gen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderun- zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen gen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Bedin- Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Geschäfts- gung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, zweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgeleg- ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttre- ten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Vermögens- ten der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen verwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage- eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmerische grundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige Invest- Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist aus- mentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Unter- geschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft nehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger sie dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazu- und darüber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft unter gehörigen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz „am.oddo-bhf.com“ bekannt gemacht. Betreffen die Änderungen (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze des regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“ außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium und „Besondere Anlagebedingungen“). Anlagebedingungen für informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren Verwen- Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und dung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder (nachfolgend „BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört elektronischer Form (sogenannter „dauerhafter Datenträger“). nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplan- ten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden können. Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah- Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft und der Verwahr- Vergütungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens stelle erhältlich. Informationen zu den Strategien der Gesellschaft 3 Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit zur Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozess Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. und zur Berücksichtigung der wesentlichen negativen Auswir- Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten kungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ebenfalls frühestens 3 Monate nach Bekanntmachung in Kraft. bei einzelnen Fonds finden Sie unter „am.oddo-bhf.com“. Infor- mationen in Bezug auf das nachhaltige Anlageziel des Fonds fin- den Sie unter ,,am.oddo-bhf.com‘‘. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risi- komanagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden 6 VERKAUFSPROSPEKT
Verwaltungsgesellschaft ten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesell- Die Gesellschaft ist eine am 15. November 1969 gegründete schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erworben Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlage- hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über gesetzbuchs (KAGB) in der Rechtsform einer Gesellschaft mit die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben lautet ODDO BHF Asset Management GmbH. Die Gesellschaft bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über sol- hat ihren Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft darf seit 1970 che Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle Wertpapier-Sondervermögen für private und institutionelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, Anleger verwalten. wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen Die Gesellschaft hat gemäß § 20 KAGB eine Erlaubnis zur und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Verwaltung von Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richt Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Auf- linie (seit 2006), Gemischte Investmentvermögen (seit 2006), gaben: Sonstige Investmentvermögen (seit 2009), Hedgefonds und – Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, Dach-Hedgefonds (seit 2009), Geschlossene inländische Pub- – Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile likums-AIF (seit 2009), Geschlossene inländische Spezial-AIF sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB (seit 2006), Allgemeine offene inländische Spezial-AIF (seit und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, 2006), Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen (seit 2006) – Sicherstellung, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung sowie zur Finanzportfolioverwaltung, individueller Vermögens- der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb verwaltung und Anlageberatung sowie Vertrieb von Anteilen der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, oder Aktien an fremden Investmentvermögen und Anlagever- – Sicherstellung, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- mittlung. Die Gesellschaft wurde am 30. April 2018 mit der schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft verschmolzen. wendet werden, – Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft Geschäftsführung und Aufsichtsrat für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme, Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusam- – Sicherstellung, dass Sicherheiten für Wertpapier-Darlehen mensetzung des Aufsichtsrates finden Sie am Ende des Verkaufs- rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. prospekts. Sie werden im Jahresbericht aktualisiert. Interessenkonflikte Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Mögliche Interessenkonflikte werden im Rahmen des Interessen Angaben über das gezeichnete und eingezahlte Eigenkapital konfliktmanagements der Gesellschaft berücksichtigt (siehe der Gesellschaft finden Sie am Ende des Verkaufsprospekts. Abschnitt „Interessenkonflikte“). Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben, die Haftung der Verwahrstelle nicht der OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alterna- tive Investmentfonds (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegen Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter z urückzuführen stände, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer ande sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens ren Stelle verwahrt werden, verantwortlich. Im Falle des 0,01 Prozent des Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF, Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver- wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. wahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen Anlegern, es sei Diese Eigenmittel sind von dem angegebenen eingezahlten denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des Einflussbe- Kapital umfasst. reichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich- Verwahrstelle tungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Aufgaben der Verwahrstelle Firma, Rechtsform und Sitz der Verwahrstelle Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Ver- wahrung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt Für den Fonds hat das Kreditinstitut die The Bank of New York die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkon- Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am VERKAUFSPROSPEKT 7
Main, MesseTurm, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frank- Methoden umfassen formalisierte Prozesse durch ein inter- furt am Main, die Funktion der Verwahrstelle übernommen. nes Meldewesen, Interessenkonflikte regelmäßig zu überwa- The Bank of New York Mellon SA/NV ist eine in Belgien zuge- chen und offen zu legen. Die Abteilungen sind verpflichtet lassene und von der dortigen Finanzaufsicht NBB – National Interessenkonflikte in Bezug auf bestehende und geplante Bank of Belgium – beaufsichtigte Bank. Das deutsche Verwahr- Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen offen zu legen, zu stellen- und Verwahrgeschäft und die damit verbundenen Ser- überwachen und zu steuern respektive zu beseitigen, sofern viceleistungen werden von der deutschen Niederlassung, der dies notwendig ist. The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Nieder Die in diesem Abschnitt aufgeführten Informationen wurden lassung Frankfurt am Main, erbracht. Diese Niederlassung der Gesellschaft von der Verwahrstelle mitgeteilt. Die Gesell- unterliegt der Aufsicht der BaFin. schaft hat diese Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Information durch die Verwahrstelle Unterverwahrung angewiesen und kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen nicht überprüfen. Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Ver- mögensgegenstände erfolgt durch die Verwahrstelle sowie durch Zusätzliche Informationen die von der Verwahrstelle eingeschalteten Unterverwahrer. Die Unterverwahrer der jeweiligen Märkte sind am Ende des Ver- Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor- kaufsprospekts aufgeführt. Die Zentralverwahrer sind nicht auf- mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren geführt, da es sich bei Zentralverwahrern nicht um von der Ver- Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interes wahrstelle aktiv beauftragte Unterverwahrer handelt. senkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahr Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterver- stelle oder der Unterverwahrer. wahrung ergeben: – Im Hinblick auf Interessenkonflikte wird darauf hingewie- sen, dass die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Risikohinweise Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, die The Bank of New York Mellon (Muttergesellschaft) als Unterverwah- Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem rer (und umgekehrt) benutzt. Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise Soweit Unterverwahrer (Drittparteien) oder deren zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt ent Konzerngesellschaften neben der Verwahrtätigkeit auch haltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer andere Dienstleistungen für die The Bank of New York Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusam am Main, erbringen, wird das Risiko von Interessenkon- men mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Fonds flikten bereits dadurch minimiert, dass die betreffenden bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nachtei Gesellschaften/Unternehmenseinheiten durch entspre- lig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteil chende vertragliche Verpflichtungen mit der The Bank of wert auswirken. New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Frankfurt am Main, zu einer ordnungsgemäßen Geschäfts- Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen besorgung verpflichtet sind. Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines – Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Interessenkonflikten wie folgt um: Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servi- Der Anleger kann sein in den Fonds investiertes Kapital teil cing, Niederlassung Frankfurt am Main, hat für ihre Gesell- weise oder ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garan schaften und konzernverbundenen Unternehmen im Rah- tiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte men ihrer Geschäftstätigkeiten Richtlinien entwickelt, die Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom den Umgang mit Interessenkonflikten festlegen. Durch Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. funktionale und hierarchische Trennung werden potenzielle Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Ver Interessenkonflikte vermieden, die bei der Übernahme von kaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten Aufgaben beispielsweise auch in Bezug auf den Fonds oder kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene wei die für Rechnung des Fonds tätige Gesellschaft entstehen tere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die können. In unternehmensweit gültigen Kodizes sind Maß- derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfol stäbe und Methoden festgelegt, wie potenzielle oder tat- genden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage sächliche Konflikte identifiziert werden, die sich aus den über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Aus Geschäftstätigkeiten ergeben können. Diese Maßstäbe und maß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. 8 VERKAUFSPROSPEKT
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anteilwertes beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anord- Anlage in ein Investmentvermögen typischerweise verbunden nen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszuset- sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, zen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlich- auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anle- keit erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile während ger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aus- setzung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; z. B. Schwankung des Fondsanteilwertes wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrs- Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, wert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Anteilrücknahme kann niedriger liegen als derjenige vor Aus- Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Markt- setzung der Rücknahme. werte aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüg- Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der lich der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Rücknahme der Anteile direkt eine Auflösung des Fonds folgen, Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im z. B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht rea- Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlich lisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des investierten keiten, so fällt der Fondsanteilwert. Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte Auflösung des Fonds Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – ins- der Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den besondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerli- Fonds geht nach einer Kündigungsfrist von 6 Monaten auf die chen Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, Steuerberater wenden. dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Änderung der Anlagepolitik oder der Anlage Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet wer- bedingungen den. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidations verfahrens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmi kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. gung der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers betroffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds Änderung der Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Investmentvermögen ändern oder sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten (Verschmelzung) erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem inner- halb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren Fonds auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das seine Anteile in diesem Fall zurückgeben, oder behalten mit mit dem Fonds verbundene Risiko verändern. der Folge, dass er Anleger des übernehmenden OGAW wird, oder gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investment- Aussetzung der Anteilrücknahme vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes Unterneh- Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus- men ein solches Investmentvermögen mit vergleichbaren Anla- setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine gegrundsätzen verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in offenen Publikums-Investmentvermögen auf den Fonds über- diesem Sinne können z. B. sein: wirtschaftliche oder politische trägt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Ü bertragung Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbe- einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. schränkungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem Invest- VERKAUFSPROSPEKT 9
mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Das Nachhaltigkeitsrisiko kann entweder ein eigenes Risiko Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, wenn der Wert der darstellen oder auf andere Risiken einwirken und wesentlich zu erhaltenen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum diesen beitragen, wie z. B. Kursänderungsrisiken, Liquiditäts- Zeitpunkt der Anschaffung. risiken, Kontrahentenrisiken oder operationelle Risiken. Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in „Umwelt, Soziales und Übertragung des Fonds auf eine andere Kapital Unternehmensführung“ (,,ESG‘‘) unterteilt und beziehen sich verwaltungsgesellschaft unter anderem auf folgende Themen: Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwal- Umwelt tungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger – Klimaschutz muss aber im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er die – Anpassung an den Klimawandel neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für ebenso geeignet hält – Schutz der biologischen Vielfalt wie die bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung – Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres- nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge- ressourcen ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. – Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers – Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung – Schutz gesunder Ökosysteme Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen – Nachhaltige Landnutzung gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es b estehen Soziales keine Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe oder – Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Anleger könnten Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung) somit einen niedrigeren als den ursprünglich angelegten Betrag – Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zurück erhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Aus- – Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeits- gabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen entrich platz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen teter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur – Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder – Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, ein- sogar aufzehren. schließlich Gesundheitsschutz – Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette – Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds von Gemeinden und sozialen Minderheiten (Marktrisiko) Unternehmensführung Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einherge- – Steuerehrlichkeit hen. Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. – Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträch- – Nachhaltigkeitsmanagement durch den Vorstand tigen und sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das – Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit vom Anleger investierte Kapital auswirken. – Ermöglichung von Whistle Blowing – Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten Nachhaltigkeitsrisiken – Gewährleistung des Datenschutzes – Offenlegung von Informationen Die Vermögenswerte des Fonds können durch Nachhaltigkeits risiken beeinträchtigt werden. Unter Nachhaltigkeitsrisiken Emittenten, deren Wertpapiere direkt oder indirekt vom Fonds versteht man Ereignisse und/oder Zustände in Bezug auf gehalten werden, können wirtschaftlichen Risiken oder Reputa „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ (,,ESG-Envi- tionsrisiken ausgesetzt sein, welche durch die N ichteinhaltung ronment, Social und Governance‘‘), welche, wenn sie eintreten, von ESG-Standards oder durch physische Risiken des Klima eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswir- wandels verursacht werden. Die Nachhaltigkeitsrisiken können kung auf die Vermögenswerte des Fonds verursachen können. zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrunde 10 VERKAUFSPROSPEKT
liegenden Investments führen. Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken Kursänderungsrisiko von Aktien nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Investments berücksichtigt waren, können sich diese erheblich negativ auf Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankun- den erwarteten/geschätzten Marktpreis und/oder die Liquidität gen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs- der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds auswirken. schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwick- Einfluss von ESG-Risiken lungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Die Verwendung von ESG-Kriterien kann die Wertentwick- Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. lung des Fonds beeinflussen, weshalb sich diese von der Wert- Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst entwicklung ähnlicher Fonds, bei denen solche Kriterien nicht über einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen angewendet werden, in positiver oder negativer Weise unter- organisierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits scheiden kann. Wenn für einen Fonds Ausschlusskriterien auf- geringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegun- grund von ökologischen, sozialen oder ethischen Kriterien fest- gen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im gelegt werden, kann dies dazu führen, dass der Fonds darauf Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streu- verzichtet, bestimmte Vermögensgegenstände zu erwerben, besitz) niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufs- wenn ein Erwerb vorteilhaft wäre, oder dass der Fonds Vermö- aufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und gensgegenstände verkauft, wenn ein Verkauf nachteilig wäre. damit zu höheren Kursschwankungen führen. Die für den Fonds bestehenden Branchenausschlüsse können nicht direkt mit den eigenen, subjektiven, ethischen Ansichten Risiken aufgrund der Besteuerung auf der des Anlegers korrespondieren. Fondseingangsseite Die Bewertung eines Wertpapiers oder eines Emittenten nach ESG-Kriterien kann auf Informationen und Daten von Am 26. Juli 2016 wurde das Investmentsteuerreformgesetz externen ESG-Rating-Anbietern beruhen, die möglicherweise verkündet, mit dem u. a. das Investmentsteuergesetz und das unvollständig, fehlerhaft oder nicht verfügbar sind. Daher Einkommensteuergesetz geändert werden. Danach ist zur besteht die Gefahr der Falschbewertung. Die ESG-Kriterien Vermeidung von Steuergestaltungen (sogenannte Cum/Cum- können nicht vollständig, hinreichend genau, geeignet oder Geschäfte) eine Regelung vorgesehen, nach der Dividenden angemessen sein oder nicht korrekt angewendet werden; oder deutscher Aktien und Erträge deutscher eigenkapitalähnlicher der Fonds könnte ein indirektes Engagement bei Emittenten Genussrechte mit definitiver Kapitalertragsteuer belastet wer- haben, die die ESG-Kriterien nicht erfüllen. den. Diese Regelung ist – anders als der Hauptteil dieses Geset- zes, der zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist – bereits zum Wertveränderungsrisiken 1. Januar 2016 rückwirkend in Kraft getreten. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rech- Anders als bisher sollen deutsche Fonds unter bestimmten nung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Voraussetzungen auf der Fondseingangsseite mit einer definiti- Wertverluste auftreten, indem der Marktwert der Vermögens ven deutschen Kapitalertragsteuer in Höhe von 15 Prozent auf gegenstände gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- die Bruttodividende belastet werden. Dies soll dann der Fall und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln. sein, wenn deutsche Aktien und deutsche eigenkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds nicht ununterbrochen 45 Tage inner- Kapitalmarktrisiko halb von 45 Tagen vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapitalerträge (= 91-Tageszeitraum) gehalten werden und in die- Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten sen 45 Tagen nicht ununterbrochen Mindestwertänderungsrisi- hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ken von 70 Prozent bestehen („45-Tage-Regelung“). Auch eine ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft Verpflichtung zur unmittelbaren oder mittelbaren Vergütung sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun- der Kapitalerträge an eine andere Person (z. B. durch Swaps, gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allge- Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte) führt zur Kapital- meine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können ertragsteuerbelastung. auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und In diesem Rahmen können Kurssicherungs- oder Terminge- Gerüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und Marktwerte schäfte schädlich sein, die das Risiko aus deutschen Aktien oder können auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechselkurse deutschen eigenkapitalähnlichen Genussrechten unmittelbar oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein. oder mittelbar absichern. Kurssicherungsgeschäfte über Wert- und Preisindizes gelten dabei als mittelbare Absicherung. Falls VERKAUFSPROSPEKT 11
nahestehende Personen an dem Fonds beteiligt sind, können Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen deren Absicherungsgeschäfte ebenfalls schädlich sein. Hieraus ergeben sich verschiedene Risiken. Es kann nicht Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe ausgeschlossen werden, dass der Anteilpreis eines Fonds ver- in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Ent- gleichsweise niedriger ausfällt, wenn für eine mögliche Steuer- wicklung des Wertes von Wandel- und Optionsanleihen ist daher schuld des Fonds Rückstellungen gebildet werden. Selbst wenn abhängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die die Steuerschuld nicht entsteht und deshalb Rückstellungen auf- Risiken der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien gelöst werden, kommt ein vergleichsweise höherer Anteilpreis können sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- möglicherweise nicht den Anlegern zugute, die im Zeitpunkt und Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emit- der Rückstellungsbildung an dem Fonds beteiligt waren. Zwei- tenten das Recht einräumen, dem Anleger statt der Rückzahlung tens könnte die Neuregelung um den Dividendenstichtag dazu eines Nominalbetrages eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von führen, dass die Kauf- und Verkaufspreise für betroffene Aktien Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind in verstärktem stärker als sonst auseinander laufen, was insgesamt zu unvorteil- Maße von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig. hafteren Marktkonditionen führen kann. Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Zinsänderungsrisiko Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschlie- Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Mög- ßen. Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von lichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken ver- im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. S teigen bunden: die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der – Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste ent- Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen stehen, die nicht vorhersehbar sind und sogar die für das Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs Derivatgeschäft eingesetzten Beträge überschreiten können. festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt – Kursänderungen des Basiswerts können den Wert eines dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wert- Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermin- papiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese dert sich der Wert und wird das Derivat hierdurch wert- Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der los, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Fest- Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des verzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben gerin- einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der gere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Fonds ebenfalls Verluste erleiden. Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzei- – Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument ten haben demgegenüber in der Regel geringere Renditen als zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geld Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich marktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von neutralisiert (geschlossen) werden. maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben – Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Wäh- Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim rung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleich- unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver- barer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln. lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäftes nicht bestimm- bar sein. Risiko von negativen Habenzinsen – Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahr wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte stelle oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht diese Bankguthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögens- dem European Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich werten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Euribor unter zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren die vereinbarte Marge, so führt dies zu negativen Zinsen auf als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Fonds dem entsprechenden Konto. Abhängig von der Entwicklung erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl der eingenommenen Optionsprämie. kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negative – Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesell- Verzinsung erzielen. schaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die D ifferenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. 12 VERKAUFSPROSPEKT
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