First Private Wealth Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen

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First Private Wealth Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
First Private Wealth
                          Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts
                          Verkaufsprospekt einschließlich
                          Anlagebedingungen

Stand: 01. Oktober 2021
HINWEIS ZUM
VERKAUFSPROSPEKT
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem           Staaten von Amerika registriert. Anteile des       auch ein Verfahren für alternative Streitbeile-
Sondervermögen First Private Wealth erfolgt        First Private Wealth dürfen weder in den Ver-      gung anstrengen.
auf Basis des Verkaufsprospekts, der wesent-       einigten Staaten noch einer US-Person oder
                                                                                                      Die Europäische Kommission hat unter www.
lichen Anlegerinformationen und der Allge-         auf deren Rechnung angeboten oder verkauft
                                                                                                      ec.europa.eu/consumers/odr eine europäi-
meinen Anlagebedingungen in Verbindung mit         werden. Am Erwerb von Anteilen Interessier-
                                                                                                      sche Online-Streitbeilegungsplattform ein-
den Besonderen Anlagebedingungen in der            te müssen gegebenenfalls darlegen, dass sie
                                                                                                      gerichtet. Verbraucher können diese für die
jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen         keine US-Person sind und Anteile weder im
                                                                                                      außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
Anlagebedingungen und die Besonderen An-           Auftrag von US-Personen erwerben noch
                                                                                                      aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienst-
lagebedingungen sind im Anschluss an diesen        an US-Personen weiterveräußern. Zu den
                                                                                                      leistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse
Verkaufsprospekt auf Seite 36 abgedruckt.          US-Personen zählen natürliche Personen,
                                                                                                      der Gesellschaft lautet: info@first-private.de
                                                   wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines
                                                   Staaten haben. US-Personen können auch             Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Teilnah-
Anteils an dem First Private Wealth Interessier-
                                                   Personen- oder Kapitalgesellschaften sein,         me an Streitbeilegungsverfahren vor einer
ten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen
                                                   wenn sie etwa gemäß den Gesetzen der USA           Verbraucherschlichtungsstelle. Bei Streitigkei-
mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht
                                                   bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder      ten können Verbraucher sich an die behörd-
sowie dem gegebenenfalls nach dem Jahres-
                                                   einer US-Besitzung gegründet werden.               liche Verbraucherschlichtungsstelle bei der
bericht veröffentlichten Halbjahresbericht auf
                                                                                                      Bundesanstalt    für     Finanzdienstleistungs-
Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
                                                   Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Ver-        aufsicht (Schlichtungsstelle bei der BaFin,
Daneben sind dem am Erwerb eines Anteils an        tragsbeziehung                                     Grau­rheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,
dem First Private Wealth Interessierten die we-    Durch den Erwerb der Anteile wird der Anle-        www.bafin.de/schlichtungsstelle) wenden.
sentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig        ger Miteigentümer der vom First Private We-
                                                                                                      Verbraucher sind natürliche Personen, die in
vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung        alth gehaltenen Vermögensgegenstände nach
                                                                                                      den Fonds zu einem Zweck investieren, der
zu stellen.                                        Bruchteilen. Er kann über die Vermögensge-
                                                                                                      überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
                                                   genstände nicht verfügen. Mit den Anteilen
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus-                                                             ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge-
                                                   sind keine Stimmrechte verbunden.
künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgege-                                                          rechnet werden kann, die also zu Privatzwe-
ben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der        Sämtliche Veröffentlichungen und Werbe-            cken handeln.
Basis von Auskünften oder Erklärungen, wel-        schriften sind in deutscher Sprache abzufas-
                                                                                                      Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der
che nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den      sen oder mit einer deutschen Übersetzung zu
                                                                                                      Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
wesentlichen Anlegerinformationen enthalten        versehen. Die First Private Investment Manage-
                                                                                                      betreffend Fernabsatzverträge über Finanz-
sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käu-   ment KAG mbH wird ferner die gesamte Kom-
                                                                                                      dienstleistungen können sich die Beteiligten
fers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch      munikation mit ihren Anlegern in deutscher
                                                                                                      auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen
den jeweils letzten Jahresbericht und den ge-      Sprache führen.
                                                                                                      Bundesbank wenden. Die Kontaktdaten lauten:
gebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf-
fentlichten Halbjahresbericht.                     Durchsetzung von Rechten
                                                                                                      Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle
                                                   Das Rechtsverhältnis zwischen der First Private
                                                                                                      Postfach 11 12 32
Anlagebeschränkungen für US-Personen               Investment Management KAG mbH und dem
                                                                                                      60047 Frankfurt,
Die First Private Investment Management KAG        Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
                                                                                                      schlichtung@bundesbank.de
mbH und/oder der First Private Wealth sind         gen richten sich nach deutschem Recht. Der
und werden nicht gemäß dem United States           Sitz der First Private Investment Management       Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Investment Company Act von 1940 in seiner          KAG mbH ist Gerichtsstand für Klagen des An-       Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträ-
gültigen Fassung registriert. Die Anteile des      legers gegen die KVG aus dem Vertragsver-          gen, die auf elektronischem Wege zustande
Fonds sind und werden nicht gemäß dem              hältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe      gekommen sind, können sich Verbraucher
United States Securities Act von 1933 in seiner    die folgende Definition) und in einem anderen      auch an die Online-Streitbeilegungsplattform
gültigen Fassung oder nach den Wertpapier-         EU-Staat wohnen, können auch vor einem             der EU wenden (www.ec.europa.eu/consu-
gesetzen eines Bundesstaates der Vereinigten       zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage        mers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann
                                                   erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen       dabei folgende E-Mail angegeben werden:
                                                           Urteilen richtet sich nach der Zivilpro-   info@first-private.de. Die Plattform ist selbst
                                                           zessordnung, ggf. dem Gesetz über die      keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt
                                                           Zwangsversteigerung und die Zwangs-        den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zu-
HERAUSGEBER DIESES VERKAUFSPROSPEKTES                      verwaltung bzw. der Insolvenzord-          ständigen nationalen Schlichtungsstelle.
                                                           nung. Da die First Private Invest­ ment
Kapitalverwaltungsgesellschaft                                                                        Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von
                                                           Management KAG mbH inländischem
FIRST PRIVATE Investment Management KAG mbH                                                           einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.
                                                           Recht unterliegt, bedarf es keiner Aner-
Westhafenplatz 8 | 60327 Frankfurt am Main                 kennung inländischer Urteile vor deren
Postfach 11 16 63 | 60051 Frankfurt am Main                Vollstreckung.

Telefon: +49 69 505082-0                                  Die Adresse der First Private Investment
Telefax: +49 69 505082-440                                Management KAG mbH lautet:
Internet: www.first-private.de
E-Mail: info@first-private.de                             Westhafenplatz 8, 60327 Frankfurt am
                                                          Main, Deutschland
Geschäftsführer:
Tobias Klein, Thorsten Wegner, Richard Zellmann           Zur Durchsetzung ihrer Rechte können
                                                          Anleger den Rechtsweg vor den or-
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Handelsregister-Nr.: HRB 32877
                                                          dentlichen Gerichten beschreiten oder,
                                                          soweit ein solches zur Verfügung steht,
DAS SONDERVERMÖGEN FIRST PRIVATE WEALTH
HAT FOLGENDE ANTEILKLASSEN:                                                                INHALTSVERZEICHNIS
 ANTEILKLASSE „A“ HAT FOLGENDE
 AUSGESTALTUNGSMERKMALE:*                                                             KURZÜBERSICHT ÜBER DIE PARTNER DES FIRST PRIVATE WEALTH...................2
 WKN:                                       A0KFUX                                    1.	GRUNDLAGEN...........................................................................................................3
 ISIN:                                      DE000A0KFUX6
 Auflagedatum:                              25. November 2008
                                                                                      2.	VERWALTUNGSGESELLSCHAFT.............................................................................4
 Ausgabeaufschlag:                          Wird nicht erhoben                        3.	VERWAHRSTELLE......................................................................................................4
 Rücknahmeabschlag:                         0%
 Verwaltungsvergütung:                      0,50% p. a.**
                                                                                      4.	RISIKOHINWEISE.......................................................................................................6
 An die Wertentwicklung des                 10% des über dem Referenz­                5.	ERLÄUTERUNG DES RISIKOPROFILS DES FONDS........................................... 12
 Fonds gebundene Vergütung:                 wert liegenden Wertzuwach-
                                            ses (vgl. Ziff. 15.2.4).
                                                                                      6.	PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS................................................................... 12
 Mindestanlagesumme:                        1.000.000 EUR
 Kleinste handelbare Einheit:               1 Anteil                                  7.	ANLAGEZIELE, -STRATEGIE, -GRUNDSÄTZE UND -GRENZEN.................... 12
 Ertragsverwendung:                         thesaurierend
                                                                                      8.	SICHERHEITENSTRATEGIE....................................................................................19
 Währung:                                   EUR
 Gesamtkostenquote (TER) 2020:              0,76%                                     9.	KREDITAUFNAHME................................................................................................ 20
 An die Wertentwicklung des                 0,00%
                                                                                      10.	HEBELWIRKUNG (LEVERAGE).............................................................................. 20
 Fonds gebundene Vergütung
 in % des durchschnittlichen
 Nettoinventarwertes 2020:                                                            11.	BEWERTUNG........................................................................................................... 20
* Diese Anteilklasse ist institutionellen Anlegern vorbehalten (vgl. Ziff. 14.1.1).   12.	TEILINVESTMENTVERMÖGEN.............................................................................. 21
** seit dem 01.12.2009, davor 1,25% p.a.
                                                                                      13.	AUSGESTALTUNG DER ANTEILKLASSEN............................................................ 21

 ANTEILKLASSE „B“ HAT FOLGENDE                                                        14.	ANTEILE.....................................................................................................................22
 AUSGESTALTUNGSMERKMALE:
 WKN:                                       A0KFTH                                    15.	KOSTEN.....................................................................................................................24
 ISIN:                                      DE000A0KFTH1                              16.	ZUSAMMENFASSUNG DER VERGÜTUNGSPOLITIK DER KVG...................... 26
 Auflagedatum:                              31. August 2011
 Ausgabeaufschlag:                          3%                                        17.	WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENDUNG
                                                                                            DER ERTRÄGE, GESCHÄFTSJAHR...................................................................... 26
 Rücknahmeabschlag:                         0%
 Verwaltungsvergütung:                      1,50% p. a.*                              18.	AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND VERSCHMELZUNG DES FONDS........27
 An die Wertentwicklung des                 10% des über dem Referenz­
 Fonds gebundene Vergütung:                 wert liegenden Wertzuwach-                19.	AUSLAGERUNG....................................................................................................... 28
                                            ses (vgl. Ziff. 15.2.4)
                                                                                      20.	INTERESSENSKONFLIKTE..................................................................................... 28
 Mindestanlagesumme:                        keine
 Kleinste handelbare Einheit:               0,001 Anteile (sparplanfähig)             21.	KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE VORSCHRIFTEN.................... 29
 Ertragsverwendung:                         thesaurierend
                                                                                      22.	WIRTSCHAFTSPRÜFER.......................................................................................... 34
 Währung:                                   EUR
 Gesamtkostenquote (TER) 2020:              1,69%                                     23.	DIENSTLEISTER....................................................................................................... 34
 An die Wertentwicklung des                 0,00%
 Fonds gebundene Vergütung                                                            24.	ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER / VERBREITUNG DER BERICHTE UND
 in % des durchschnittlichen                                                                SONSTIGE INFORMATIONEN.............................................................................. 34
 Nettoinventarwertes 2020:
* seit dem 31.08.2011 unverändert                                                     25.	WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE
                                                                                            INVESTMENTVERMÖGEN..................................................................................... 34

                                                                                      26.	ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR ANLEGER IN ÖSTERREICH..............35
 ANTEILKLASSE „C“ HAT FOLGENDE
 AUSGESTALTUNGSMERKMALE:*
                                                                                      27.	RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF..............................................................35
 WKN:                                       A0Q95A
 ISIN:                                      DE000A0Q95A6                              ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN...................................................................... 36
 Auflagedatum:                              2. Dezember 2014
                                                                                      BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN....................................................................... 43
 Ausgabeaufschlag:                          wird nicht erhoben
 Rücknahmeabschlag:                         0%
 Verwaltungsvergütung:                      1,25% p. a.*
 An die Wertentwicklung des                 keine
 Fonds gebundene Vergütung:
 Mindestanlagesumme:                        keine
 Kleinste handelbare Einheit:               0,001 Anteile (sparplanfähig)
 Ertragsverwendung:                         ausschüttend
 Währung:                                   EUR
 Gesamtkostenquote (TER) 2020:              1,45%
* Diese Anteilklasse ist insbesondere für institutionelle Anleger sowie die
   Vermittlung durch Vermögensverwalter und unabhängige Anlagebe-
   rater bestimmt (vgl. Ziff. 14.1.1).
** seit dem 02.12.2014 unverändert.
KURZÜBERSICHT ÜBER DIE PARTNER DES
First Private Wealth

1. KAPITALVERWALTUNGSGESELLSCHAFT
First Private Investment Management KAG mbH

Hausanschrift:                                     Aufsichtsrat:
Westhafenplatz 8                                   Michael Christ, Vorsitzender, Frankfurt am Main
D-60327 Frankfurt am Main                          Christian Behring, Bad Soden-Salmünster
                                                   Clemens Lansing, London, Großbritannien
Postanschrift:
Postfach 11 16 63                                  Geschäftsführung:
D-60051 Frankfurt am Main                          Tobias Klein, Frankfurt am Main
                                                   Thorsten Wegner, Wiesbaden
Telefon: +49 69 505082-0                           Richard Zellmann, Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 505082-440
                                                   Gesellschafter:
Internet: www.first-private.de                     FP Management Holding GmbH,
E-Mail: info@first-private.de                      Frankfurt am Main

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital              Die Aktualisierung der Angaben zu Mitgliedern der
am 31.12.2020: 2,557 Mio. EUR                      Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates, der Gesell-
                                                   schafter, des Eigenkapitals und der Verwahrstelle
Eigenmittel                                        erfolgt in den regelmäßig zu erstellenden Halbjah-
am 31.12.2020: 4,100 Mio. EUR                      res- und Jahresberichten.

2. VERWAHRSTELLE                                   3. VERTRIEB IN
The Bank of New York Mellon SA/NV                  DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main   Zahl- und Informationsstelle:
                                                   UniCredit Bank Austria AG
Hausanschrift:
Messeturm                                          Hausanschrift:
Friedrich-Ebert-Anlage 49                          Schottengasse 6-8
D-60327 Frankfurt am Main                          A-1010 Wien
                                                   Österreich
Telefon: +49 69 12014-1000
                                                   Steuerlicher Vertreter:
Regulatorisches Kapital am 31.12.2020:             PwC PricewaterhouseCoopers
3.543 Mio. EUR                                     Wirtschaftsprüfung und
                                                   Steuerberatung GmbH
Gezeichnetes Kapital am 31.12.2020:
1.754,386 Mio.                                     Hausanschrift:
                                                   Erdbergstraße 200
Eingezahltes Kapital am 31.12.2020:                A-1030 Wien
1.754,386 Mio. EUR
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen. Stand: 01. Oktober 2021 | 3

1. GRUNDLAGEN                                                           selkursverluste von nicht auf die Referenzwährung der Anteilklasse
                                                                        lautenden Vermögensgegenständen des Fonds zu vermeiden.
1.1. Das Sondervermögen (der Fonds)
Das Sondervermögen First Private Wealth (nachfolgend „Fonds“) ist       Aufgrund der möglichen unterschiedlichen Ausgestaltung zukünfti-
ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von         ger Anteilklassen kann das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger
Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anla-       mit seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, je nachdem, zu
gestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nachfolgend       welcher Anteilklasse die von ihm erworbenen Anteile gehören. Dies
„Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Investmentvermögen ge-         gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor Steuern erzielt, als
mäß der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und           auch für die Rendite nach Steuern.
des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Ver-
waltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemein-        Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für den
same Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des          ganzen Fonds zulässig, er kann nicht für einzelne Anteilklassen oder
Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der First    Gruppen von Anteilklassen erfolgen.
Private Investment Management KAG mbH (nachfolgend „Gesell-
schaft“) verwaltet. Der First Private Wealth wurde am 25. November      Die Jahres- sowie Halbjahresberichte enthalten die Angabe, unter
2008 für unbestimmte Dauer aufgelegt.                                   welchen Voraussetzungen Anteile mit unterschiedlichen Rechten
                                                                        ausgegeben und welche Rechte den Anteilklassen zugeordnet wer-
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen   den. Darüber hinaus wird für jede Anteilklasse die Anzahl der am Be-
für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz           richtsstichtag umlaufenden Anteile der Anteilklasse sowie der am Be-
der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelassenen Vermö-             richtsstichtag ermittelte Anteilwert bekannt gegeben.
gensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von
Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Ka-         Für den Fonds sind gegenwärtig drei Anteilklassen verfügbar.
pitalanlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rahmen ei-
ner kollektiven Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten     Die Ausgestaltungsmerkmale der Anteilklassen sind im Abschnitt
Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh-   „Ausgestaltung der Anteilklassen“ unter Ziffer 13 dieses Verkaufspro-
merische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist        spekts beschrieben.
ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft
die Gelder der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie         1.3. Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri-        Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die
gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend          Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresbe-
„InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsverhältnis zwi-      richte sind kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle,
schen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin-        den Vertriebspartnern sowie im Internet unter www.first-private.de.
gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil („All-
gemeine Anlagebedingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”).          Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma-
Anlagebedingungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen           nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die
vor deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-        jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten
tungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht        Kategorien von Vermögensgegenständen sind in elektronischer oder
zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.                                    schriftlicher Form bei der Gesellschaft, der Verwahrstelle, den Ver-
                                                                        triebspartnern sowie im Internet unter www.first-private.de erhältlich.
1.2. Anteilklassen
Für den Fonds können jederzeit Anteilklassen gebildet werden, die       1.4. Anlagebedingungen und deren Änderungen
sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des     Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufspros-
Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilwertes einschließlich         pekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen können
des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften, der Verwal-         von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der Anlagebedin-
tungsvergütung, der Mindestanlage oder einer Kombination dieser         gungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin.
Merkmale unterscheiden. Die Rechte der Anleger, die Anteile aus der
bestehenden Anteilklasse erworben haben, bleiben davon jedoch un-       Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be-
berührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung einer neuen      dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre
Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich die Anleger dieser neuen   Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der
Anteilklasse belastet werden.                                           Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an
                                                                        Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kos-
Es ist weder notwendig, dass Anteile einer Anteilklasse im Umlauf       tenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen von der
sind, noch dass Anteile einer neu gebildeten Anteilklasse sofort aus-   Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern
gegeben werden. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteil-      verwaltet werden.
klasse ist deren Wert auf Grundlage des für den gesamten Fonds nach
§ 168 Absatz 1 Satz 1 KAGB ermittelten Wertes zu berechnen.             Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und darü-
                                                                        ber hinaus auf der Internetseite der Gesellschaft www.first-private.de
Der Abschluss von Währungskurssicherungsgeschäften ausschließ-          bekannt gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen und Auf-
lich zu Gunsten einer einzigen Währungsanteilklasse ist zulässig. Für   wandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden dürfen,
Währungsanteilklassen mit einer Währungsabsicherung zugunsten           oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrech-
der Währung dieser Anteilklasse (Referenzwährung) darf die Gesell-      te, werden die Anleger außerdem über ihre depotführenden Stellen
schaft auch unabhängig von § 9 der Allgemeinen Anlagebedingun-          durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für eine
gen Derivate im Sinne des § 197 Abs. 1 KAGB auf Wechselkurse oder       den Zwecken der Informationen angemessene Dauer gespeichert,
Währungen mit dem Ziel einsetzen, Anteilwertverluste durch Wech-        einsehbar und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Pa-
4 | First Private Wealth

pierform oder elektronischer Form (sogenannter „dauerhafter Da-           gensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermö-
tenträger“). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der       gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die
geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in        Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an diesen
Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo              Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob die Ver-
und wie weitere Informationen erlangt werden können.                      fügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den
                                                                          Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen.
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntma-            Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie
chung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und          Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung
Aufwendungserstattungen treten frühestens vier Wochen nach ihrer          der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung
Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein          erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Anlagebedingun-
früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An-          gen und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist.
lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühestens vier Wochen
nach Bekanntmachung in Kraft.                                             Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:

                                                                          ■ Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,
2. VERWALTUNGSGESELLSCHAFT
                                                                          ■ Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie
2.1. Firma, Rechtsform und Sitz                                             die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB und den Anla-
Der Fonds wird von First Private Investment Management KAG mbH              gebedingungen des Fonds entsprechen,
mit Sitz in Frankfurt am Main verwaltet. Gegründet wurde die Gesell-
schaft am 19. November 1990 unter dem Namen Salomon Brothers              ■ Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der
Kapitalanlagegesellschaft mbH. Seit 14. April 2003 firmiert die Gesell-     Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der übli-
schaft als First Private Investment Management KAG mbH.                     chen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,

Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des     ■ Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften
KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung          des KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet werden,
(GmbH).
                                                                          ■ Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft für
Die Gesellschaft durfte seit November 1990 Wertpapier-Sonderver-            Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur Kre-
mögen und seit Februar 1995 Geldmarkt-Sondervermögen verwal-                ditaufnahme,
ten. Nach Inkrafttreten des Investmentgesetzes im Januar 2004 durf-
te die Gesellschaft Richtlinienkonforme Sondervermögen verwalten.         ■ Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapierdarlehen rechts-
Mit Inkrafttreten des KAGB im Juli 2013 hat die Gesellschaft eine           wirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind.
Erlaubnis als OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft und darf Invest-
mentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.                         3.3. Unterverwahrung
                                                                          Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes
2.2. Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat                           Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen:
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die Zusammenset-
zung des Aufsichtsrates finden Sie auf Seite 2 des Verkaufsprospekts.     Verwahrung der Vermögensgegenstände auf eingeschaltete Unter-
                                                                          verwahrer gem. der unten stehenden Auflistung für die betroffenen
2.3. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel                             Märkte. Die Zentralverwahrer sind in der Liste nicht aufgeführt, ihre
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von 2,557 Mio. EUR          Einschaltung ist in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben.
(Stand: 31.12.2020). Das eingezahlte Kapital der Gesellschaft beträgt     Insofern handelt es sich um Marktinfrastruktur und nicht um von der
2,557 Mio. EUR (Stand: 31.12.2020).                                       Verwahrstelle aktiv beauftragte Unterverwahrer.

                                                                          Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehaltenen Vermö-
3. VERWAHRSTELLE                                                          gensgegenstände erfolgt durch:

3.1. Identität der Verwahrstelle
Für den Fonds hat das Kreditinstitut The Bank of New York Mellon           LAND/MARKT                UNTERVERWAHRER
SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, MesseTurm,        Ägypten                   HSBC Egypt S.A.E.
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60327 Frankfurt am Main, die Funktion der
                                                                           Argentinien               The Branch of Citibank, N.A. in the Republic of
Verwahrstelle übernommen. The Bank of New York Mellon SA/NV                                          Argentina
ist eine in Belgien zugelassene und von der dortigen Finanzaufsicht        Australien                Citigroup Pty Limited
NBB – National Bank of Belgium – sowie von der Europäischen Zen-
                                                                           Australien                HSBC Limited
tralbank beaufsichtigte Bank. Das deutsche Verwahrstellen- und Ver-
                                                                           Bahrain                   HSBC Bank Middle East Limited
wahrgeschäft und die damit verbundenen Serviceleistungen werden
von der deutschen Niederlassung, der The Bank of New York Mellon           Bangladesch               HSBC Limited
SA/NV, Asset Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main, erbracht.         Belgien                   The Bank of New York Mellon SA/NV
Diese Niederlassung unterliegt der Aufsicht der BaFin.                     Bermuda                   HSBC Bank Bermuda Limited
                                                                           Botswana                  Stanbic Bank Botswana Limited
3.2. Aufgaben der Verwahrstelle
                                                                           Brasilien                 Citibank N.A., Brazil
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung
                                                                           Brasilien                 Itaú Unibanco S.A.
von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermö-
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen. Stand: 01. Oktober 2021 | 5

LAND/MARKT      UNTERVERWAHRER                                  LAND/MARKT                     UNTERVERWAHRER
Bulgarien       Citibank Europe plc, Bulgaria Branch            Nigeria                        Stanbic IBTC Bank Plc. Nigeria
Chile           Banco de Chile                                  Norwegen                       Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)
Chile           Itaú Corpbanca S.A.                             Oman                           HSBC Bank Oman S.A.O.G.
China           HSBC Bank (China) Company Limited               Österreich                     UniCredit Bank Austria AG
Costa Rica      Banco Nacional de Costa Rica                    Pakistan                       Deutsche Bank AG
Dänemark        Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)         Panama                         Citibank N.A., Panama Branch
Estland         SEB Pank AS                                     Peru                           Citibank del Peru S.A.
Euromarkt       Clearstream Banking S.A.                        Philippinen                    Deutsche Bank AG
Euromarkt       Euroclear Bank SA/NV                            Polen                          Bank Polska Kasa Opieki S.A.
Finnland        Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)         Portugal                       Citibank Europe Plc.
Frankreich      BNP Paribas Securities Services S.C.A.          Rumänien                       Citibank Europe plc Dublin, Romania Branch
Frankreich      The Bank of New York Mellon SA/NV               Russland                       AO Citibank
Ghana           Stanbic Bank Ghana Limited                      Russland                       PJSC ROSBANK
Griechenland    BNP Paribas Securities Services                 Sambia                         Stanbic Bank Zambia Limited
Hong Kong       Deutsche Bank AG                                Saudi Arabien                  HSBC Saudi Arabia
Hong Kong       HSBC Limited                                    Schweden                       Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ)
Hong Kong       Citibank N.A. Hong Kong                         Schweiz                        Credit Suisse (Switzerland) Ltd.
Indien          Deutsche Bank AG                                Schweiz                        UBS Switzerland AG
Indien          HSBC Limited                                    Serbien                        UniCredit Bank Serbia JSC
Indonesien      Deutsche Bank AG                                Simbabwe                       Stanbic Bank Zimbabwe Limited
Irland          The Bank of New York Mellon                     Singapur                       DBS Bank Ltd
Island          Landsbankinn hf.                                Singapur                       Standard Chartered Bank (Singapore) Limited
Israel          Bank Hapoalim B.M.                              Slowakische Republik           Citibank Europe plc, pobocka zahranicnej banky
Italien         The Bank of New York Mellon SA/NV               Slowenien                      UniCredit Banka Slovenia d.d.
Japan           Mizuho Bank, Ltd.                               Spanien                        Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A.
Japan           MUFG Bank Ltd.                                  Spanien                        Caceis Bank Spain, S.A.U.
Jordanien       Standard Chartered Bank, Jordan Branch          Sri Lanka                      HSBC Limited
Kaiman-Inseln   The Bank of New York Mellon                     Südafrika                      The Standard Bank of South Africa Limited
Kanada          CIBC Mellon Trust Company (CIBC Mellon)         Südafrika                      Standard Chartered Bank
Kanalinseln     The Bank of New York Mellon                     Südkorea                       Deutsche Bank AG
Kasachstan      Citibank Kasachstan Joint-Stock Company         Südkorea                       HSBC Limited
Katar           Qatar National Bank                             Swasiland                      Standard Bank Eswatini Limited
Katar           HSBC Limited                                    Taiwan                         HSBC Bank (Taiwan) Limited
Kenia           Stanbic Bank Kenya Limited                      Tansania                       Stanbic Bank Tanzania limited
Kolumbien       Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria     Thailand                       HSBC Limited
Kroatien        Privredna banka Zagreb d.d.                     Tschechische Republik          Citibank Europe plc, organizacni slozka
Kuwait          HSBC Bank Middle East Limited                   Türkei                         Deutsche Bank A.S.
Lettland        AS SEB Banka                                    Tunesien                       Union Internationale de Banques
Litauen         AB SEB bankas                                   U.S.A.                         The Bank of New York Mellon
Luxemburg       Euroclear Bank SA/NV                            U.S.A. Precious Metals         HSBC Bank, USA, N.A.
Malawi          Standard Bank PLC                               Uganda                         Stanbic Bank Uganda Limited
Malaysia        Deutsche Bank (Malaysia) Berhad                 Ukraine                        JSC „Citibank“
Malta           The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset        Ungarn                         Citibank Europe plc. Hungarian Branch Office
                Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main
                                                                Uruguay                        Banco Itaú Uruguay S.A.
Marokko         Citibank Maghreb S.A.
                                                                V.A.E.                         HSBC Bank Middle East Limited (HBME)
Mauritius       HSBC Limited
                                                                Vereinigtes Königreich         Depository and Clearing Centre (DCC) Deutsche
Mexiko          Banco National de México S.A., integrante del                                  Bank AG, London Branch
                Grupo Financiero Banamex
                                                                Vereinigtes Königreich         The Bank of New York Mellon
Mexiko          Banco S3 CACEIS Mexico S.A., Institución de
                Banca Múltiple                                  Vietnam                        HSBC Bank (Vietnam) Limited

Namibia         Standard Bank Namibia Limited                   WAEMU                          Société Générale Côte d’Ivoire

Neuseeland      HSBC Limited                                    Zypern                         BNP Paribas Securities Services

Niederlande     The Bank of New York Mellon SA/NV
6 | First Private Wealth

Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser Übertragung        4. RISIKOHINWEISE
ergeben:
                                                                        Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds
Im Hinblick auf Interessenkonflikte wird darauf hingewiesen, dass die   sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit
BNY Mellon SA/NV, Brüssel, die BNY Mellon, New York, als Unterver-      den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen
wahrer (und umgekehrt) benutzt.                                         sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksich-
                                                                        tigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich
Soweit Unterverwahrer (Drittparteien) oder deren Konzerngesell-         genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertent-
schaften neben der Verwahrtätigkeit auch andere Dienstleistungen        wicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensge-
für die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Nieder-     genstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf
lassung Frankfurt am Main erbringen wird das Risiko von Interessen-     den Anteilwert auswirken.
konflikten bereits dadurch minimiert, dass die betreffenden Gesell-
schaften/Unternehmenseinheiten durch entsprechende vertragliche         Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in
Verpflichtungen mit der The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset        dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstän-
Servicing, Niederlassung Frankfurt am Main zu einer ordnungsgemä-       de gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so
ßen Geschäftsbesorgung verpflichtet sind.                               erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht
                                                                        vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes
Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Interessen-         Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzu-
konflikten wie folgt um:                                                wächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist
                                                                        auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über
Die The Bank of New York Mellon SA/NV, Asset Servicing, Nieder-         das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.
lassung Frankfurt am Main hat für ihre Gesellschaften und konzern-
verbundenen Unternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten            Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufsprospekts
Richtlinien entwickelt die den Umgang mit Interessenkonflikten fest-    beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung
legen. Durch funktionale und hierarchische Trennung werden po-          des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten
tentielle Interessenkonflikte vermieden die bei der Übernahme von       beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfol-
Aufgaben bspw. auch in Bezug auf den Fonds oder den für Rechnung        ge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält we-
des Fonds tätige Gesellschaft entstehen können. In unternehmens-        der eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über
weit gültigen Kodizes sind Maßstäbe und Methoden festgelegt, wie        das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.
potenzielle oder tatsächliche Konflikte identifiziert werden die sich
aus den Geschäftstätigkeiten ergeben können. Diese Maßstäbe und         4.1. Risiken einer Fondsanlage
Methoden umfassen formalisierte Prozesse durch ein internes Mel-        Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in
dewesen Interessenkonflikte regelmäßig zu überwachen und offen zu       einen OGAW typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können
legen. Die Abteilungen sind verpflichtet Interessenkonflikte in Bezug   sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Ka-
auf bestehende und geplante Tätigkeiten oder Geschäftsbeziehungen       pital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage
offen zu legen, zu überwachen und zu steuern respektive zu beseiti-     auswirken.
gen, sofern dies notwendig ist.
                                                                        4.1.1. Schwankung des Fondsanteilwerts
3.4. Haftung der Verwahrstelle                                          Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, geteilt
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstände,      durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des
die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen Stelle ver-     Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögens-
wahrt werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines solchen      gegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe der Markt-
Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem            werte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher
Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse   von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände und
außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für    der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert
Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes beste-        dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der Verbindlich-
hen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Ver-     keiten, so fällt der Fondsanteilwert.
pflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig
nicht erfüllt hat.                                                      4.1.2. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche
                                                                                Aspekte
3.5. Zusätzliche Informationen                                          Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den indi-
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informati-      viduellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig
onen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten,      Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter
zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in       Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Situation – sollte sich
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unter-        der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden.
verwahrer.
                                                                        4.1.3. Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
                                                                        Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung der
                                                                        BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers betroffen
                                                                        sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anlagebe-
                                                                        dingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem
                                                                        Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die An-
                                                                        lagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen
                                                                        Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen. Stand: 01. Oktober 2021 | 7

und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch kann             4.1.7. Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs-
sich das mit dem Fonds verbundene Risiko verändern.                              gesellschaft
                                                                         Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungs-
4.1.4. Aussetzung der Anteilrücknahme                                    gesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unverändert,
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig ausset-       wie auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen
zen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Ausset-        der Übertragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungsge-
zung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich      sellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den
erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne             Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss
können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, Rücknahme-     er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.
verlangen in außergewöhnlichem Umfang sowie die Schließung von
Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder sonstige Fak-            4.1.8. Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers
toren, die die Ermittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben       Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen gewünsch-
kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der         ten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann fallen und
Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der     zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien der
Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile wäh-     Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzah-
rend dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset-      lungszusage bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlageerfolgs des
zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken, z. B. wenn die      Fonds. Anleger könnten somit einen niedrigeren als den ursprüng-
Gesellschaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände während der             lich angelegten Betrag zurück erhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen
Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern.          entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen
Der Anteilwert nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann              entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbesondere bei nur
niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer      kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar
Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der            aufzehren.
Anteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn
die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds          4.1.9. Risiken aus dem Bestehen mehrerer Anteilklassen
dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er       Eine wirtschaftlich unterschiedliche Entwicklung der Anteilklassen
die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass ihm      kann sich aus der rechtlich unterschiedlichen Ausgestaltung der An-
wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht   teile verschiedener Anteilklassen ergeben. Hierzu gehören beispiels-
zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.                      weise die Ausschüttung, die Thesaurierung oder unterschiedlich hohe
                                                                         Verwaltungsvergütungen. Erfolgt für die Anteile einer Anteilklasse
4.1.5. Auflösung des Fonds                                               eine Ausschüttung, für die Anteile einer anderen Anteilklasse jedoch
Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu         eine Thesaurierung, wirkt sich dies ebenso unterschiedlich auf den
kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Ver-        Wert der jeweiligen Anteile aus wie die unterschiedliche Teilhabe an
waltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht           den Erträgen des Fonds. Das gilt auch hinsichtlich der unterschiedlich
nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahrstel-        hohen Verwaltungsvergütung. Die Bezahlung der Verwaltungsvergü-
le über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von       tung mindert insoweit in unterschiedlichem Umfang den jeweiligen
ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Übergang         Anteilwert.
des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern
als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn die Fondsantei-        4.2. Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko)
le nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des          Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in ein-
Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern          zelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. Diese
belastet werden.                                                         Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds
                                                                         gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit
4.1.6. Ü
        bertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein         nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger investierte Ka-
       anderes offenes Publikums-Investmentvermögen (Verschmel-          pital auswirken.
       zung)
Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds           4.2.1. Wertveränderungsrisiken
auf einen anderen OGAW übertragen. Der Anleger kann seine Anteile        Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung des
in diesem Fall (i) zurückgeben oder (ii) behalten mit der Folge, dass    Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste auftre-
er Anleger des übernehmenden OGAW wird oder (iii) gegen Anteile          ten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände gegenüber
an einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit vergleichba-           dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unter-
ren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft oder ein       schiedlich entwickeln.
mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Investmentvermögen
mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Dies gilt gleicher-      4.2.2. Kapitalmarktrisiko
maßen, wenn die Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände              Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt
eines anderen offenen Publikums-Investmentvermögen auf den               insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiede-
Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertra-           rum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirt-
gung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. Bei ei-    schaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen
ner Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem       Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbe-
Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen mit          sondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stim-
vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern be-        mungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Schwankungen der
lastet werden, etwa, wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist      Kurs- und Marktwerte können auch auf Veränderungen der Zinssätze,
als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Anschaffung.            Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sein.
8 | First Private Wealth

4.2.3. Kursänderungsrisiko von Aktien                                      Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkon-
Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und            trakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kursschwankun-
gen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des              ■ Durch die Verwendung von Derivaten können Verluste entstehen,
emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der Branche               die nicht vorhersehbar sind und sogar die für das Derivatgeschäft
und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Ver-             eingesetzten Beträge überschreiten können.
trauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen kann die
Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei         ■ Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Options-
Unternehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an               rechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert
der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind;            und wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft ge-
bei diesen können bereits geringe Veränderungen von Prognosen                zwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch
zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der         Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögens-
frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (so-        wertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden.
genannter Streubesitz) niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und
Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben           ■ Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem
und damit zu höheren Kursschwankungen führen.                                gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann
                                                                             dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlos-
4.2.4. Zinsänderungsrisiko                                                   sen) werden.
Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit
verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt          ■ Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsver-
der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die Marktzinsen              mögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Er-
gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R.            werb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss
die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Markt-        des Geschäfts nicht bestimmbar sein.
zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursent-
wicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen       ■ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht aus-
Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kurs-          geübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet
schwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverz-             entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt.
inslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. Festverzinsliche            Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur
Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als          Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuel-
festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche       len Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem
Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in der                niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der Fonds
Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit länge-         erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der
ren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen          eingenommenen Optionsprämie.
Laufzeit von maximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken.
Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche           ■ Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für
Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleich-             Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem
barer Restlaufzeit unterschiedlich entwickeln.                               bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum
                                                                             Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen.
4.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen                                      Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist
Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstelle         bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar.
oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese Bank-
guthaben ist teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem European           ■ Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts
Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge            (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.
entspricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies
zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. Abhängig von             ■ Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige
der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können          Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen,
sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine nega-          Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein
tive Verzinsung erzielen.                                                    als unrichtig erweisen.

4.2.6. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen                 ■ Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände
Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe in             können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw.
Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des             verkauft werden oder müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt ge-
Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher abhängig von der             kauft bzw. verkauft werden.
Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wertentwick-
lung der zugrunde liegenden Aktien können sich daher auch auf die          Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannte over-the-counter
Wertentwicklung der Wandel- und Optionsanleihe auswirken. Opti-            (OTC)–Geschäfte, können folgende Risiken auftreten:
onsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger
statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein fest-         ■ Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die
gelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse Convertibles), sind in         für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzinstru-
verstärktem Maße von dem entsprechenden Aktienkurs abhängig.                 mente schwer oder gar nicht veräußern kann.

4.2.7. Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften                       ■ Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund
Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der        der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich bzw. mit
                                                                             erheblichen Kosten verbunden sein.
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen. Stand: 01. Oktober 2021 | 9

4.2.8. Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften                        Gesellschaft solche Verbriefungspositionen nicht oder nur mit star-
Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darlehen über        ken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Verzögerung verkau-
Wertpapiere, so überträgt sie diese an einen Darlehensnehmer, der        fen kann.
nach Beendigung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, Menge
und Güte zurück überträgt (Wertpapierdarlehen). Die Gesellschaft hat     4.2.12. Inflationsrisiko
während der Geschäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über ver-         Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensge-
liehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier während der Dauer des       genstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensge-
Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt     genstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds
veräußern, so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen und den üb-        liegen.
lichen Abwicklungszyklus abwarten, wodurch ein Verlustrisiko für den
Fonds entstehen kann.                                                    4.2.13. Währungsrisiko
                                                                         Vermögenswerte des Fonds können in einer anderen Währung als der
4.2.9. Risiken bei Pensionsgeschäften                                    Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzah-
Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so verkauft sie diese      lungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt
und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende der Laufzeit        der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert
zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende           sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fonds-
Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes          vermögens.
festgelegt. Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere während
der Geschäftslaufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie zur     4.2.14. Konzentrationsrisiko
Begrenzung der Wertverluste veräußern wollen, so kann sie dies nur       Erfolgt eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensge-
durch die Ausübung des vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vor-        genstände oder Märkte, dann ist der Fonds von der Entwicklung die-
zeitige Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen Einbußen für       ser Vermögensgegenstände oder Märkte besonders stark abhängig.
den Fonds einhergehen. Zudem kann sich herausstellen, dass der
zum Laufzeitende zu zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die    4.2.15. Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmen-
die Gesellschaft durch die Wiederanlage der als Verkaufspreis erhal-              tanteile
tenen Barmittel erwirtschaftet hat.                                      Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den
                                                                         Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem
Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so kauft sie diese und    Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthalte-
muss sie am Ende einer Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis      nen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anla-
nebst einem Aufschlag wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt.    gestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander
Die in Pension genommenen Wertpapiere dienen als Sicherheiten            unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere
für die Bereitstellung der Liquidität an den Vertragspartner. Etwaige    Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien
Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen dem Fonds nicht zugute.          verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und
                                                                         eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der
4.2.10. Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten          Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Ziel-
Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdarlehens-       fonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht
und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, verliehene Wertpapie-      zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft
re oder in Pension gegebene Wertpapiere können im Wert steigen.          übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammenset-
Die erhaltenen Sicherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um       zung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die
den Lieferungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft           Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann
gegenüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.                    sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Ziel-
                                                                         fondsanteile zurückgibt.
Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staatsanlei-
hen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruk-      Offene Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt,
tur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben verwahrt       könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen.
werden, kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und Geldmarktfonds         Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Ziel-
können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könn-       fonds zu veräußern, indem sie diese gegen Auszahlung des Rück-
ten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller Höhe verfügbar      nahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des
sein, obwohl sie von der Gesellschaft für den Fonds in der ursprüng-     Zielfonds zurückgibt.
lich gewährten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen. Dann
müsste der Fonds die bei den Sicherheiten erlittenen Verluste tragen.    4.2.16. Risiken aus dem Anlagespektrum
                                                                         Unter Beachtung der durch das Gesetz und die Anlagebedingungen
4.2.11. Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt              vorgegebenen Anlagegrundsätze und -grenzen, die für den Fonds ei-
Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen verbriefen (Verbrie-         nen sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsächliche Anlagepoli-
fungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert wurden, nur       tik auch darauf ausgerichtet sein, schwerpunktmäßig Vermögensge-
noch erwerben, wenn der Forderungsschuldner mindestens 5 % des           genstände z. B. nur weniger Branchen, Märkte oder Regionen/Länder
Volumens der Verbriefung als sogenannten Selbstbehalt zurückbehält       zu erwerben. Diese Konzentration auf wenige spezielle Anlagesek-
und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflich-      toren kann mit Risiken (z. B. Marktenge, hohe Schwankungsbreite
tet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe einzuleiten,         innerhalb bestimmter Konjunkturzyklen) verbunden sein. Über den
wenn sich Verbriefungen im Fondvermögen befinden, die diesen             Inhalt der Anlagepolitik informiert der Jahresbericht nachträglich für
EU-Standards nicht entsprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnah-          das abgelaufene Berichtsjahr.
men könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche Verbriefungs-
positionen zu veräußern. Aufgrund rechtlicher Vorgaben für Banken,       4.2.17. Nachhaltigkeitsrisiken
Fondsgesellschaften und Versicherungen besteht das Risiko, dass die      Nachhaltigkeitsrisiken („ESG-Risiken“) sind Ereignisse oder Bedingun-
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