Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen Ausgabe März 2021
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Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen Ausgabe März 2021
Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe Firmenspiegel Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwahrstelle Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf Telefon (02 21) 390 95-0 Eigenkapital: 2.519,0 Mio. Euro Telefax (02 21) 390 95-400 (Stand 30.06.2020) E-Mail: info@monega.de Internet: www.monega.de gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EURO 5,2 Mio. Anlageberater haftendes Eigenkapital: EURO 5,2 Mio. DEVK Asset Management GmbH (Stand 31.12.2019) Riehler Straße 190, 50735 Köln gegründet: 11.12.1999 Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Tersteegenstr. 19-23, 40474 Düsseldorf Aufsichtsrat Bernd Zens, Vorsitzender Sonstige Angaben Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Wertpapierkennnummer: A0YJUM Manfred Stevermann, stv. Vorsitzender ISIN: DE000A0YJUM2 Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank West eG Prof. Dr. Jochen Axer Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Zuständige Aufsichtsbehörde Detlef Bierbaum Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bankier i.R. Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main Dr. Anton Buchhart (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der Barmenia Versicherungen Veröffentlichungen Joachim Gallus Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise, Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der DEVK aktuelle Verkaufsprospekte, Jahresberichte und Halbjahresberichte Versicherungen sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) im Internet Ulrich Gericke unter www.monega.de einsehbar. Managing Director der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Carola Schroeder (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied) Mitglied des Vorstandes der Barmenia Versicherungen Dietmar Scheel Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen Geschäftsführung Bernhard Fünger Christian Finke Gesellschafter DEVK Rückversicherungs- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Köln MoBet Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln Sparda-Bank West e.G., Düsseldorf 1
Monega Rohstoffe Inhalt Inhaltsverzeichnis Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Verkaufbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Anlagebeschränkungen für US-Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Durchsetzung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Das Sondervermögen (der Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsführung und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Primebroker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Anlageberater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Investmentvermögen (Verschmelzung) . . . . . . . . . . . . 11 Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2
Inhalt Monega Rohstoffe Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände, Naturkatastrophen oder andere äußere Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Verwahrrisiko. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Profil des typischen Anlegers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Investmentprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kombination von Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Weitere Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Sonstige Anlageinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Anlagegrenze für bestimmte Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Anlagegrenze für in Form von Wertpapieren und Sonstigen Anlageinstrumenten erworbenen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Investmentanteile an OGAW und Gemischten Sondervermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Anteile an Sonstigen Sondervermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Immobilienfonds-Anteile und Single-Hedgefonds-Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Weitere Anlagegrenzen für alle Zielfonds außer OGAW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Total Return Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Sicherheiten im Zusammenhang mit Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3
Monega Rohstoffe Inhalt Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Unverbriefte Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Transaktioskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Verfahren bei Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Übertragung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Dienstleister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Wertentwicklung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Anlage Unterverwahrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 4
Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe Hinweis zum Verkaufsprospekt Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des Sondervermögens nicht für den Vertrieb in Kanada bestimmt. Die Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen Anteile dürfen von keiner Gesellschaft in Kanada angeboten oder Monega Rohstoffe erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der verkauft werden. wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen An lagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebe Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot der dingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkun- Anlagebedingungen und die Besonderen Anlage bedingungen gen unterworfen sein. sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an Anlagebeschränkungen für USPersonen dem Sondervermögen Interessierten zusammen mit den wesentlichen Anlegerinformationen, dem letzten veröffent Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der Mone- lichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem ga Rohstoffe sind und werden nicht gemäß dem US-Gesetz über Jahres bericht veröffentlichtem Halbjahresbericht kostenlos Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (United States Investment zur Verfügung zu stellen. Der am Erwerb eines Anteils Inte Company Act) in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile ressierte ist zudem über den jüngsten Nettoinventarwert des des Fonds sind und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz Sondervermögens zu informieren. von 1933 (United States Securities Act) in seiner gültigen Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Verei- Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Er nigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Monega Roh- klärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und stoffe dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Per- Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er son oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. An klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den dem Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt sie keine US-Personen sind und Anteile weder im Auftrag von US- ausschließlich auf Risiko des Käufers. Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US- Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letz dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US- ten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, bericht veröffentlichten Halbjahresbericht. die gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden. Verkaufsbeschränkung In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass ein Anteilinhaber eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in einer US-Person hält, kann die Gesellschaft die unverzügliche Ländern zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Ange- Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestell- bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Ge- ten Anteilwert verlangen. sellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden Anleger, die als „Restricted Person“ im Sinne der US-Regelung erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht No. 2790 der „National Association of Security Dealers“ (NASD um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen; 2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermö- der Verkaufsprospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen gen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen. öffentlichen Angebots angewendet werden. 5
Monega Rohstoffe Verkaufsprospekt Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertrags Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat sich zur Teilnah- beziehung me an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle verpflichtet. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Monega Rohstoffe gehaltenen Vermögensgegenstände Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In- nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt an Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deut- Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH wird Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut- lauten: scher Sprache führen. Büro der Ombudsstelle des BVI Durchsetzung von Rechten Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Das Rechtsverhältnis zwischen der Monega Kapitalanlagegesell- Unter den Linden 42 schaft mbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Bezie- 10117 Berlin hungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Monega Telefon: (030) 64490460 Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Telefax: (030) 644904629 Anlegers gegen die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aus EMail: info@ombudsstelleinvestmentfonds.de dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die www.ombudsstelleinvestmentfonds.de folgende Def inition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Monega Roh- Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen stoffe zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge- die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der In- rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. solvenzordnung. Da die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung in- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeile- ländischer Urteile vor deren Vollstreckung. gungsverfahren unberührt. Die Adresse der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH lautet: Stolkgasse 25-45, 50667 Köln Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein sol- ches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streit- beilegung anstrengen. 6
Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe Grundlagen Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, Das Sondervermögen (der Fonds) die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah- Das Sondervermögen Monega Rohstoffe (nachfolgend „Fonds“) resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie im Internet ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl unter www.monega.de erhältlich. von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nach- Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die Investmentfonds (nachfolgend „AIF“) im Sinne des Kapitalanlage- jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich- gesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Monega tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Wunsch Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) ver- des Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich. waltet. Der Monega Rohstoffe wurde am 30. April 2012 für unbe- stimmte Dauer aufgelegt. Neben privaten Anlegern sind auch institutionelle Anleger wie Banken und Versicherungen häufig in Investmentvermögen in- Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen vestiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer auf- Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem sichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas- geforderten Mindestinformationen hinausgehen. Dazu gehören senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen beispielsweise Reports wie VAG-Reporting, Solvency- oder in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds MaRisk-Reportings sowie umfangreiche Portfolioinformationen ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage strategie die z.B. täglich als csv-Dateien versandt werden. Informationen im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwal- bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit tungsgesellschaften der Investmentvermögen ab. und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögens- Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anleger bietet gegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf die Gesellschaft an, ihren privaten Anlegern diese Informationen und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich in gleichem Maße zukommen lassen. Hierzu können Anleger der aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem In- Gesellschaft per E-Mail an info@monega.de zusammen mit ihren vestmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebe- Personendaten (Kundenstatus: privat oder institutionell, Vor- und dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) den In- der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen formationswunsch mitteilen. Die Gesellschaft wird nach Prüfung, Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebe- ob ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen dingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin- besteht, der Interessent also Anleger im Fonds ist, dem Anleger gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- Fonds übermitteln, woraus dieser dann auswählen kann. sicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur In- solvenzmasse der Gesellschaft. Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informatio- nen zum Fonds zur Verfügung stellt, haben die Anleger die Mög- lichkeit, diese auf Nachfrage von der Gesellschaft ebenfalls zu erhalten. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Website, auf wel- chem Wege zusätzliche Informationen zum Fonds erhältlich sind, so dass diese dann allen Anlegern auf Nachfrage zeitgleich zur Verfügung gestellt werden können. 7
Monega Rohstoffe Verkaufsprospekt Anlagebedingungen und deren Änderungen zialfonds einschließlich Hedgefonds verwalten (Erlaubnis Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs- vom 03.09.2020). Zudem verfügt sie über eine Erlaubnis zur prospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermitt- können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der lung sowie zur grenzüberschreitenden Verwaltung von EU-AIF Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. und EU-OGAW (Erlaubnis vom 13.12.2016). Die Gesellschaft Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ände- (BaFin) beaufsichtigt und unterliegt den Bestimmungen des rungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be- KAGB. dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammenset- an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen zung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis finden Sie kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen zu Beginn des Verkaufsprospekts. von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und eingezahl- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und ten Kapitals finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts. darüber hinaus unter www.monega.de bekannt gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze die Verwaltung von AIF ergeben und auf berufliche Fahrlässig- des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge- außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst. elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände- rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammen- Verwahrstelle hang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen erlangt werden können. Identität der Verwahrstelle Für den Fonds hat das Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekannt- mit Sitz in 40212 Düsseldorf, Königsallee 21/23, eingetragen im machung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergü- Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 54447, tungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Verwahrstelle Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Wert- Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten papiergeschäft. ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Aufgaben der Verwahrstelle Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah- Verwaltungsgesellschaft rung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Firma, Rechtsform und Sitz Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft Die Gesellschaft ist eine am 11. Dezember 1999 gegründete Kapi- die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an talverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände der Gesellschaft lautet Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH. den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entspre- Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln. chen. In Bezug auf zum Sondervermögen gehörende Geldmittel stellt die Verwahrstelle sicher, dass diese auf gesonderten Geld- Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine Erlaubnis als OGAW- konten bei der Verwahrstelle selbst oder einem anderen Kredit- Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 05.01.2011) und institut angelegt werden. Die Anlage in Bankguthaben bei einem AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 18.12.2014) anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankgut- im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie darf haben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die I nve s t m e n t ve r m ö g e n n a c h d e r O G AW- R i c h t l i n i e , G e - Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage mischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermö- bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschrif- gen und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlage- ten des KAGB vereinbar ist. Bei Geschäften, die die Gesellschaft bedingungen (Spezial fonds) verwalten. Weiterhin darf sie für den Fonds tätigt, überwacht die Verwahrstelle, ob diese den geschlossene inländische Publikums-AIF, geschlossene inlän- Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. dische Spezial-AIF und allgemeine offene inländische Spe- 8
Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah- • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, rung ergeben: • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB Potenzielle Interessenkonflikte können sich ergeben, wenn die und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, Verwahrstelle einzelne Verwahraufgaben bzw. die Unterverwah- • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung rung an ein weiteres Unternehmen überträgt. Sollte es sich bei der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb diesem weiteren Unternehmen um ein mit der der Verwahrstel- der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, le verbundenes Unternehmen (z.B. Konzernmutter) handeln, so • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor- könnten sich hieraus im Zusammenspiel zwischen diesem Un- schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- ternehmen und der Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte wendet werden, ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein mit ihr verbundenes • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft Unternehmen bei der Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung Wahl des Unterverwahrers gegenüber gleichwertigen anderen An- zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um kurzfristige bietern bevorzugen). Überziehungen handelt, die allein durch verzögerte Gutschrif- ten von Zahlungseingängen zustande kommen. Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Interessen- konflikten wie folgt um: Interessenkonflikte Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der Die Verwahrstelle hat angemessene und wirksame interne Re- Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben: gelwerke eingeführt, um eigene potentielle Interessenkonflikte entweder vollständig zu vermeiden bzw. in den Fällen, in denen Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle mit weiteren Aufgaben, dies nicht möglich ist, eine potentielle Schädigung der Anlegerin- wie zum Beispiel der Ausführung von Wertpapiergeschäften oder teressen auszuschließen. Die Einhaltung dieser Regelwerke wird der Devisenkonvertierung, beauftragen. Der Konflikt entsteht aus durch eine unabhängige Compliance Funktion überwacht. Zudem der daraus bestehenden Doppelfunktion der Verwahrstelle. überprüft die Verwahrstelle im Falle der Auslagerung der Portfolio- verwaltung durch die Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover- Der Umgang der Gesellschaft mit Interessenkonflikten ist im Ab- waltung beauftragte Manager nicht auch als Unterverwahrer der schnitt „Interessenkonflikte“ dargestellt. Verwahrstelle tätig ist oder wird. Unterverwahrung Haftung der Verwahrstelle Für den Fonds ist das im Abschnitt „Firma, Rechtsform und Sitz Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän- der Verwahrstelle“ aufgeführte Unternehmen als Verwahrstelle de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von ernannt worden. Die Verwahrstelle kann Verwahraufgaben nach einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines § 81 KAGB auf ein anderes Unternehmen („Unterverwahrer“) solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen- auslagern. Die folgenden Informationen hat die Gesellschaft von über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat die auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulie- zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- ferung der Information durch die Verwahrstelle angewiesen und gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen nicht über- lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des prüfen. KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. Die Verwahrstelle hat folgende Verwahraufgaben übertragen: Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor- Die Verwahrung der Vermögensgegenstände ist für einige Märkte mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren auf die HSBC Bank plc. als Global Custodian übertragen. HSBC Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen- Bank plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf weitere Un- konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle terverwahrer übertragen. Die in der „Anlage Unterverwahrung“ oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt die beigefügte Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unterverwahrer Gesellschaft den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus dar, die von der Verwahrstelle direkt oder von HSBC Bank plc. denen sie sich für die Verwahrstelle entschieden hat. als Global Custodian in Anspruch genommen werden können. Die „Anlage Unterverwahrung“ ist dem Verkaufsprospekt beigefügt. Primebroker Die Inanspruchnahme des/der exakten Unterverwahrer/s kann aus der „Anlage Unterverwahrung“ in Verbindung mit den zulässigen Die Gesellschaft verwendet aktuell im Rahmen der Verwaltung Märkten gemäß der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedin- des Fonds keinen Primebroker. gungen sowie den Ausführungen im Verkaufsprospekt entnommen werden. 9
Monega Rohstoffe Verkaufsprospekt Anlageberater Fonds getätigt werden können. Dabei handelt der Anlageberater unter Wahrung der Interessen der Anleger sowie unter Beachtung Die Gesellschaft hat mit der Beratung des Fonds die DEVK Asset des Grundsatzes der besten Ausführung („Best Execution“). Der Management GmbH, Riehler Straße 190, 50735 Köln, beauftragt. Anlageberater handelt bei der Ausführung seiner Pflichten mit Der Anlageberater erteilt der Gesellschaft unter ständiger Beob- der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er haftet bei der Er- achtung der Wertpapiermärkte, der ständigen Analyse der Zusam- füllung seiner vertraglichen Pflichten im gesetzlich vorgesehenen mensetzung der Wertpapierbestände und sonstigen Anlagen des Umfang. Gegenüber der Gesellschaft haftet er für Vorsatz und Fonds Empfehlungen für den Kauf oder den Verkauf von Vermö- Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Wertentwicklung des Son- gensgegenständen, für die Ausübung von Optionsrechten sowie dervermögens ist ausgeschlossen. Der Anlageberater wird von der den Einsatz von Derivaten. Der Anlage berater kann der Gesell- Gesellschaft aus der Verwaltungsvergütung vergütet. Zusätzliche schaft Broker und Händler empfehlen, über die Geschäfte für den Kosten entstehen dem Fonds durch die Beratung nicht. 10
Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe Risikohinweise Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers be- sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell- berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände- den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehal rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Risiko verändern. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit Aussetzung der Anteilrücknahme punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus- Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Antei setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine lerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän- angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Ge- sellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Ri zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwun- nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An- Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken. als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile Risiken einer Fondsanlage direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer An- die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds lage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte der Fondsanlage auswirken. Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Schwankung des Fondsanteilwerts Auflösung des Fonds Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds- die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus anteilwert. dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein an- Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den deres offenes Investmentvermögen (Verschmelzung) individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe- auf ein anderes Publikums-Investmentvermögen übertragen. Der sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer- oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden berater wenden. Investmentvermögens wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offe- 11
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