Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen Ausgabe März 2021

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Verkaufsprospekt Monega Rohstoffe - Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen Ausgabe März 2021
Verkaufsprospekt
Monega Rohstoffe
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen
für das Gemischte Sondervermögen
Ausgabe März 2021
Verkaufsprospekt                                                                                              Monega Rohstoffe

    Firmenspiegel

Kapitalverwaltungsgesellschaft                             Verwahrstelle
Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH                       HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Stolkgasse 25-45, 50667 Köln,                              Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf
Telefon (02 21) 390 95-0                                   Eigenkapital:                       2.519,0 Mio. Euro
Telefax (02 21) 390 95-400                                 (Stand 30.06.2020)
E-Mail: info@monega.de
Internet: www.monega.de
gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EURO 5,2 Mio.       Anlageberater
haftendes Eigenkapital:                EURO 5,2 Mio.       DEVK Asset Management GmbH
(Stand 31.12.2019)                                         Riehler Straße 190, 50735 Köln
gegründet: 11.12.1999

                                                           Wirtschaftsprüfer
                                                           KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                           Tersteegenstr. 19-23, 40474 Düsseldorf

Aufsichtsrat
Bernd Zens, Vorsitzender                                   Sonstige Angaben
     Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen       Wertpapierkennnummer: A0YJUM
Manfred Stevermann, stv. Vorsitzender                      ISIN: DE000A0YJUM2
     Vorsitzender des Vorstandes der Sparda-Bank West eG
Prof. Dr. Jochen Axer
     Wirtschaftsprüfer, Steuerberater                      Zuständige Aufsichtsbehörde
Detlef Bierbaum                                            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
     Bankier i.R.                                          Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main
Dr. Anton Buchhart (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied)
     Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der Barmenia
     Versicherungen                                        Veröffentlichungen
Joachim Gallus                                             Neben den gesetzlichen Veröffentlichungen sind die Fondspreise,
     Hauptabteilungsleiter Kapitalanlagen der DEVK         aktuelle Verkaufsprospekte, Jahresberichte und Halbjahresberichte
     Versicherungen                                        sowie die wesentlichen Anlegerinformationen (KID) im Internet
Ulrich Gericke                                             unter www.monega.de einsehbar.
     Managing Director der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Carola Schroeder (unabhängiges Aufsichtsrats-Mitglied)
     Mitglied des Vorstandes der Barmenia Versicherungen
Dietmar Scheel
     Mitglied des Vorstandes der DEVK Versicherungen

Geschäftsführung
Bernhard Fünger
Christian Finke

Gesellschafter
DEVK Rückversicherungs- und
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Köln

MoBet Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln

Sparda-Bank West e.G., Düsseldorf

                                                                                                                             1
Monega Rohstoffe                                                                                                                                                                                        Inhalt

     Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Verkaufbeschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Anlagebeschränkungen für US-Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
  Durchsetzung von Rechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Das Sondervermögen (der Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
  Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Geschäftsführung und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Identität der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Aufgaben der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
  Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
  Zusätzliche Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Primebroker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Anlageberater . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
  Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
     Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Investmentvermögen (Verschmelzung) . . . . . . . . . . . . 11
     Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
  Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
     Risiko von negativen Habenzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
     Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
  Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammenhang
  mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
     Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiko durch Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
  Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2
Inhalt                                                                                                                                                                                     Monega Rohstoffe

  Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände, Naturkatastrophen oder andere äußere Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
     Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Verwahrrisiko. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
     Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Erläuterung des Risikoprofils des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Profil des typischen Anlegers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
  Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
     Investmentprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
     Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
     Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
     Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
     Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
     Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz von Derivaten sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . 21
        Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
        Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
        Kombination von Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
        Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
     Weitere Vermögensgegenstände und deren Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
        Sonstige Anlageinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
        Anlagegrenze für bestimmte Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
     Anlagegrenze für in Form von Wertpapieren und Sonstigen Anlageinstrumenten erworbenen Beteiligungen
     an Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
     Investmentanteile an OGAW und Gemischten Sondervermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
     Anteile an Sonstigen Sondervermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
     Immobilienfonds-Anteile und Single-Hedgefonds-Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Weitere Anlagegrenzen für alle Zielfonds außer OGAW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
     Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
        Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
        Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
        Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
        Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
        Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
        Total Return Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
        In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
        OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
     Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
     Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
  Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
     Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
     Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
     Sicherheitenbewertung und Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
     Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
     Sicherheiten im Zusammenhang mit Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
  Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
  Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
  Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
     Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
        An einer Börse zugelassene/an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
        Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder
        Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
     Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
        Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

                                                                                                                                                                                                               3
Monega Rohstoffe                                                                                                                                                                                            Inhalt

        Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
        Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Investmentvermögen und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
        Unverbriefte Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
        Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
   Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
     Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
     Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
     Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
     Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
   Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
   Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
   Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
     Vergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
     Transaktioskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
     Sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
     Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
   Angabe einer Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
   Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Vergütungspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
   Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
   Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
   Ertragsverwendung und Geschäftsjahr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
   Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
   Verfahren bei Auflösung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
   Übertragung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
   Voraussetzungen für die Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
   Rechte der Anleger bei der Verschmelzung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Interessenkonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Dienstleister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstigen Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Von der Gesellschaft verwaltete Investmentvermögen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Wertentwicklung des Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Anlage Unterverwahrung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

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Verkaufsprospekt                                                                                                         Monega Rohstoffe

Hinweis zum Verkaufsprospekt                                          Zudem sind die hier genannten Informationen und Anteile des
                                                                      Sondervermögens nicht für den Vertrieb in Kanada bestimmt. Die
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen               Anteile dürfen von keiner Gesellschaft in Kanada angeboten oder
Monega Rohstoffe erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts, der         verkauft werden.
wesentlichen Anlegerinformationen und der Allgemeinen An­
lagebedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebe­            Die Verbreitung dieses Verkaufsprospekts und das Angebot der
dingungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Allgemeinen           Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkun-
Anlagebedingungen und die Besonderen Anlage bedingungen               gen unterworfen sein.
sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.

Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils an               Anlagebeschränkungen für US­Personen
dem Sondervermögen Interessierten zusammen mit den
wesentlichen Anlegerinformationen, dem letzten veröffent­             Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH und/oder der Mone-
lichten Jahresbericht sowie dem gegebenenfalls nach dem               ga Rohstoffe sind und werden nicht gemäß dem US-Gesetz über
Jahres bericht veröffentlichtem Halbjahresbericht kostenlos           Kapitalanlagegesellschaften von 1940 (United States Investment
zur Verfügung zu stellen. Der am Erwerb eines Anteils Inte­           Company Act) in seiner gültigen Fassung registriert. Die Anteile
ressierte ist zudem über den jüngsten Nettoinventarwert des           des Fonds sind und werden nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz
Sondervermögens zu informieren.                                       von 1933 (United States Securities Act) in seiner gültigen Fassung
                                                                      oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Verei-
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Er­               nigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des Monega Roh-
klärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Kauf und               stoffe dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch einer US-Per-
Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er­            son oder auf deren Rechnung angeboten oder verkauft werden. An
klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt bzw. in den           dem Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. darlegen, dass
wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt             sie keine US-Personen sind und Anteile weder im Auftrag von US-
ausschließlich auf Risiko des Käufers.                                Personen erwerben noch an US-Personen weiterveräußern. US-
                                                                      Personen sind Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder
Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letz­             dort ihren Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. US-
ten Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres­             Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein,
bericht veröffentlichten Halbjahresbericht.                           die gemäß den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
                                                                      Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet werden.

Verkaufsbeschränkung                                                  In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon erlangt, dass
                                                                      ein Anteilinhaber eine US-Person ist oder Anteile für Rechnung
Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in         einer US-Person hält, kann die Gesellschaft die unverzügliche
Ländern zum Kauf angeboten werden, in denen ein solches Ange-         Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft zum letzten festgestell-
bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Ge-   ten Anteilwert verlangen.
sellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis
zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden     Anleger, die als „Restricted Person“ im Sinne der US-Regelung
erlangt wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht      No. 2790 der „National Association of Security Dealers“ (NASD
um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen;        2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermö-
der Verkaufsprospekt darf dann nicht zum Zwecke eines solchen         gen der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.
öffentlichen Angebots angewendet werden.

                                                                                                                                       5
Monega Rohstoffe                                                                                                         Verkaufsprospekt

Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertrags­                       Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH hat sich zur Teilnah-
beziehung                                                              me an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
                                                                       tungsstelle verpflichtet.
Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer
der vom Monega Rohstoffe gehaltenen Vermögensgegenstände               Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In-
nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht          vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset
verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden.           Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
                                                                       anrufen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nimmt an
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deut-          Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
scher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung
zu versehen. Die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH wird             Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“
ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deut-           lauten:
scher Sprache führen.
                                                                       Büro der Ombudsstelle des BVI
Durchsetzung von Rechten                                               Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Das Rechtsverhältnis zwischen der Monega Kapitalanlagegesell-          Unter den Linden 42
schaft mbH und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Bezie-           10117 Berlin
hungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Monega          Telefon: (030) 6449046­0
Kapitalanlagegesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des         Telefax: (030) 6449046­29
Anlegers gegen die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aus            E­Mail: info@ombudsstelle­investmentfonds.de
dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die       www.ombudsstelle­investmentfonds.de
folgende Def inition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz            Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Monega Roh-
Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen            stoffe zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer
richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über        gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge-
die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der In-          rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.
solvenzordnung. Da die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung in-        Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeile-
ländischer Urteile vor deren Vollstreckung.                            gungsverfahren unberührt.

Die Adresse der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH lautet:
Stolkgasse 25-45, 50667 Köln

Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg
vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein sol-
ches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streit-
beilegung anstrengen.

6
Verkaufsprospekt                                                                                                          Monega Rohstoffe

Grundlagen                                                            Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen
                                                                      Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen,
Das Sondervermögen (der Fonds)                                        die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjah-
Das Sondervermögen Monega Rohstoffe (nachfolgend „Fonds“)             resberichte sind kostenlos bei der Gesellschaft sowie im Internet
ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl       unter www.monega.de erhältlich.
von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten
Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nach-       Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma-
folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist ein Alternativer         nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die
Investmentfonds (nachfolgend „AIF“) im Sinne des Kapitalanlage-       jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich-
gesetzbuchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der Monega              tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind auf Wunsch
Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend „Gesellschaft“) ver-       des Anlegers in schriftlicher Form bei der Gesellschaft erhältlich.
waltet. Der Monega Rohstoffe wurde am 30. April 2012 für unbe-
stimmte Dauer aufgelegt.                                              Neben privaten Anlegern sind auch institutionelle Anleger wie
                                                                      Banken und Versicherungen häufig in Investmentvermögen in-
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen       vestiert. Diese Investoren benötigen zur Erfüllung ihrer auf-
Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem             sichtsrechtlichen Pflichten Informationen, die über die gesetzlich
Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas-            geforderten Mindestinformationen hinausgehen. Dazu gehören
senen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen            beispielsweise Reports wie VAG-Reporting, Solvency- oder
in Form von Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des Fonds           MaRisk-Reportings sowie umfangreiche Portfolioinformationen
ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage strategie   die z.B. täglich als csv-Dateien versandt werden. Informationen
im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung mittels der           dieser Art fragen institutionelle Anleger bei den Kapitalverwal-
bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit       tungsgesellschaften der Investmentvermögen ab.
und eine aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen
Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In welche Vermögens-         Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anleger bietet
gegenstände die Gesellschaft die Gelder der Anleger anlegen darf      die Gesellschaft an, ihren privaten Anlegern diese Informationen
und welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich        in gleichem Maße zukommen lassen. Hierzu können Anleger der
aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem In-            Gesellschaft per E-Mail an info@monega.de zusammen mit ihren
vestmentsteuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlagebe-         Personendaten (Kundenstatus: privat oder institutionell, Vor- und
dingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und         Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) den In-
der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfassen einen         formationswunsch mitteilen. Die Gesellschaft wird nach Prüfung,
Allgemeinen und einen Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebe-          ob ein berechtigtes Interesse an diesen weiteren Informationen
dingungen” und „Besondere Anlagebedingungen”). Anlagebedin-           besteht, der Interessent also Anleger im Fonds ist, dem Anleger
gungen für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor deren          eine Übersicht über ggf. vorhandene weitere Informationen zum
Verwendung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-        Fonds übermitteln, woraus dieser dann auswählen kann.
sicht („BaFin“) genehmigt werden. Der Fonds gehört nicht zur In-
solvenzmasse der Gesellschaft.                                        Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informatio-
                                                                      nen zum Fonds zur Verfügung stellt, haben die Anleger die Mög-
                                                                      lichkeit, diese auf Nachfrage von der Gesellschaft ebenfalls zu
                                                                      erhalten. Die Gesellschaft informiert auf ihrer Website, auf wel-
                                                                      chem Wege zusätzliche Informationen zum Fonds erhältlich sind,
                                                                      so dass diese dann allen Anlegern auf Nachfrage zeitgleich zur
                                                                      Verfügung gestellt werden können.

                                                                                                                                        7
Monega Rohstoffe                                                                                                                       Verkaufsprospekt

Anlagebedingungen und deren Änderungen                                               zialfonds einschließlich Hedgefonds verwalten (Erlaubnis
Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufs-                          vom 03.09.2020). Zudem verfügt sie über eine Erlaubnis zur
prospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen                       Finanzportfolioverwaltung, Anlageberatung und Anlagevermitt-
können von der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der                          lung sowie zur grenzüberschreitenden Verwaltung von EU-AIF
Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung durch die BaFin.                          und EU-OGAW (Erlaubnis vom 13.12.2016). Die Gesellschaft
Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich                        wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Ände-                        (BaFin) beaufsichtigt und unterliegt den Bestimmungen des
rungen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur unter der Be-                         KAGB.
dingung zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet,
ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten                      Geschäftsführung und Aufsichtsrat
der Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile                        Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammenset-
an Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen                           zung des Aufsichtsrates und den Gesellschafterkreis finden Sie
kostenlos umzutauschen, sofern derartige Investmentvermögen                          zu Beginn des Verkaufsprospekts.
von der Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen aus ihrem
Konzern verwaltet werden.                                                            Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
                                                                                     Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und eingezahl-
Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und                             ten Kapitals finden Sie zu Beginn des Verkaufsprospekts.
darüber hinaus unter www.monega.de bekannt gemacht. Betreffen
die Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattungen, die aus                         Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch
dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrundsätze                         die Verwaltung von AIF ergeben und auf berufliche Fahrlässig-
des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger                         keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abge-
außerdem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medium                           deckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent
informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken                           des Werts der Portfolios der verwalteten AIF, wobei dieser Betrag
der Informationen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar                           jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von
und unverändert wiedergegeben werden, etwa in Papierform oder                        dem angegebenen haftenden Eigenkapital umfasst.
elektronischer Form (sogenannter dauerhafter Datenträger). Diese
Information umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten Ände-
rungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in Zusammen-                       Verwahrstelle
hang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
weitere Informationen erlangt werden können.                                         Identität der Verwahrstelle
                                                                                     Für den Fonds hat das Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekannt-                         mit Sitz in 40212 Düsseldorf, Königsallee 21/23, eingetragen im
machung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergü-                            Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 54447,
tungen und Aufwendungserstattungen treten frühestens drei                            die Funktion der Verwahrstelle übernommen. Die Verwahrstelle
Monate nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit                            ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit
Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.                          ist das Giro-, Einlagen- und Kreditgeschäft sowie das Wert-
Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten                          papiergeschäft.
ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft.
                                                                                     Aufgaben der Verwahrstelle
                                                                                     Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah-
Verwaltungsgesellschaft                                                              rung von Sondervermögen vor. Die Verwahrstelle verwahrt die
                                                                                     Vermögensgegenstände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei
Firma, Rechtsform und Sitz                                                           Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft
Die Gesellschaft ist eine am 11. Dezember 1999 gegründete Kapi-                      die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an
talverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform                       diesen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma                        die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände
der Gesellschaft lautet Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH.                        den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entspre-
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln.                                             chen. In Bezug auf zum Sondervermögen gehörende Geldmittel
                                                                                     stellt die Verwahrstelle sicher, dass diese auf gesonderten Geld-
Die Gesellschaft verfügt derzeit über eine Erlaubnis als OGAW-                       konten bei der Verwahrstelle selbst oder einem anderen Kredit-
Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 05.01.2011) und                        institut angelegt werden. Die Anlage in Bankguthaben bei einem
AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Erlaubnis vom 18.12.2014)                        anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankgut-
im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sie darf                              haben sind nur mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die
I nve s t m e n t ve r m ö g e n n a c h d e r O G AW- R i c h t l i n i e , G e -   Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage
mischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermö-                                bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und den Vorschrif-
gen und offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlage-                            ten des KAGB vereinbar ist. Bei Geschäften, die die Gesellschaft
bedingungen (Spezial fonds) verwalten. Weiterhin darf sie                            für den Fonds tätigt, überwacht die Verwahrstelle, ob diese den
geschlossene inländische Publikums-AIF, geschlossene inlän-                          Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen.
dische Spezial-AIF und allgemeine offene inländische Spe-

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Verkaufsprospekt                                                                                                         Monega Rohstoffe

Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:        Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Unterverwah-
• Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,                       rung ergeben:
• Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile
   sowie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des KAGB          Potenzielle Interessenkonflikte können sich ergeben, wenn die
   und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,                  Verwahrstelle einzelne Verwahraufgaben bzw. die Unterverwah-
• Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung       rung an ein weiteres Unternehmen überträgt. Sollte es sich bei
   der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb         diesem weiteren Unternehmen um ein mit der der Verwahrstel-
   der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,                  le verbundenes Unternehmen (z.B. Konzernmutter) handeln, so
• Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vor-          könnten sich hieraus im Zusammenspiel zwischen diesem Un-
   schriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-            ternehmen und der Verwahrstelle potenzielle Interessenkonflikte
   wendet werden,                                                    ergeben (z.B. könnte die Verwahrstelle ein mit ihr verbundenes
• Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft             Unternehmen bei der Vergabe von Verwahraufgaben oder bei der
   für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung            Wahl des Unterverwahrers gegenüber gleichwertigen anderen An-
   zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um kurzfristige          bietern bevorzugen).
   Überziehungen handelt, die allein durch verzögerte Gutschrif-
   ten von Zahlungseingängen zustande kommen.                        Die Verwahrstelle geht nach eigenen Angaben mit den Interessen-
                                                                     konflikten wie folgt um:
Interessenkonflikte
Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Übernahme der      Die Verwahrstelle hat angemessene und wirksame interne Re-
Verwahrstellenfunktion für den Fonds ergeben:                        gelwerke eingeführt, um eigene potentielle Interessenkonflikte
                                                                     entweder vollständig zu vermeiden bzw. in den Fällen, in denen
Die Gesellschaft kann die Verwahrstelle mit weiteren Aufgaben,       dies nicht möglich ist, eine potentielle Schädigung der Anlegerin-
wie zum Beispiel der Ausführung von Wertpapiergeschäften oder        teressen auszuschließen. Die Einhaltung dieser Regelwerke wird
der Devisenkonvertierung, beauftragen. Der Konflikt entsteht aus     durch eine unabhängige Compliance Funktion überwacht. Zudem
der daraus bestehenden Doppelfunktion der Verwahrstelle.             überprüft die Verwahrstelle im Falle der Auslagerung der Portfolio-
                                                                     verwaltung durch die Gesellschaft, dass der mit der Portfoliover-
Der Umgang der Gesellschaft mit Interessenkonflikten ist im Ab-      waltung beauftragte Manager nicht auch als Unterverwahrer der
schnitt „Interessenkonflikte“ dargestellt.                           Verwahrstelle tätig ist oder wird.

Unterverwahrung                                                      Haftung der Verwahrstelle
Für den Fonds ist das im Abschnitt „Firma, Rechtsform und Sitz       Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän-
der Verwahrstelle“ aufgeführte Unternehmen als Verwahrstelle         de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von
ernannt worden. Die Verwahrstelle kann Verwahraufgaben nach          einer anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines
§ 81 KAGB auf ein anderes Unternehmen („Unterverwahrer“)             solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen-
auslagern. Die folgenden Informationen hat die Gesellschaft von      über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist
der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die Gesellschaft hat die      auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle
Informationen auf Plausibilität geprüft. Sie ist jedoch auf Zulie-   zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-
ferung der Information durch die Verwahrstelle angewiesen und        gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz-
kann die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen nicht über-    lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des
prüfen.                                                              KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.

Die Verwahrstelle hat folgende Verwahraufgaben übertragen:           Zusätzliche Informationen
                                                                     Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Infor-
Die Verwahrung der Vermögensgegenstände ist für einige Märkte        mationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren
auf die HSBC Bank plc. als Global Custodian übertragen. HSBC         Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessen-
Bank plc. wiederum hat ggf. die Verwahrung auf weitere Un-           konflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle
terverwahrer übertragen. Die in der „Anlage Unterverwahrung“         oder der Unterverwahrer. Ebenfalls auf Verlangen übermittelt die
beigefügte Länderliste, stellt sämtliche mögliche Unterverwahrer     Gesellschaft den Anlegern Informationen zu den Gründen, aus
dar, die von der Verwahrstelle direkt oder von HSBC Bank plc.        denen sie sich für die Verwahrstelle entschieden hat.
als Global Custodian in Anspruch genommen werden können. Die
„Anlage Unterverwahrung“ ist dem Verkaufsprospekt beigefügt.
                                                                     Primebroker
Die Inanspruchnahme des/der exakten Unterverwahrer/s kann aus
der „Anlage Unterverwahrung“ in Verbindung mit den zulässigen        Die Gesellschaft verwendet aktuell im Rahmen der Verwaltung
Märkten gemäß der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedin-            des Fonds keinen Primebroker.
gungen sowie den Ausführungen im Verkaufsprospekt entnommen
werden.

                                                                                                                                       9
Monega Rohstoffe                                                                                                     Verkaufsprospekt

Anlageberater                                                      Fonds getätigt werden können. Dabei handelt der Anlageberater
                                                                   unter Wahrung der Interessen der Anleger sowie unter Beachtung
Die Gesellschaft hat mit der Beratung des Fonds die DEVK Asset     des Grundsatzes der besten Ausführung („Best Execution“). Der
Management GmbH, Riehler Straße 190, 50735 Köln, beauftragt.       Anlageberater handelt bei der Ausführung seiner Pflichten mit
Der Anlageberater erteilt der Gesellschaft unter ständiger Beob-   der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er haftet bei der Er-
achtung der Wertpapiermärkte, der ständigen Analyse der Zusam-     füllung seiner vertraglichen Pflichten im gesetzlich vorgesehenen
mensetzung der Wertpapierbestände und sonstigen Anlagen des        Umfang. Gegenüber der Gesellschaft haftet er für Vorsatz und
Fonds Empfehlungen für den Kauf oder den Verkauf von Vermö-        Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Wertentwicklung des Son-
gensgegenständen, für die Ausübung von Optionsrechten sowie        dervermögens ist ausgeschlossen. Der Anlageberater wird von der
den Einsatz von Derivaten. Der Anlage berater kann der Gesell-     Gesellschaft aus der Verwaltungsvergütung vergütet. Zusätzliche
schaft Broker und Händler empfehlen, über die Geschäfte für den    Kosten entstehen dem Fonds durch die Beratung nicht.

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Verkaufsprospekt                                                                                                        Monega Rohstoffe

Risikohinweise                                                       Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebedingungen
                                                                     Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds         der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte des Anlegers be-
sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit        troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der
den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informa­          Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie
tionen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung       kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell-
berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken     schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und
kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umstän­             vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände-
den die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehal­           rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die
tenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich          BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene
damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken.                  Risiko verändern.

Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeit­            Aussetzung der Anteilrücknahme
punkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen                Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig aus-
Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Antei­           setzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine
lerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds        Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger
investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der         erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in
Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise      diesem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische
oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse kön­         Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang
nen nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die     sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschrän-
angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das          kungen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts
vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht.                beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Ge-
                                                                     sellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufs­           im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist.
prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die          Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht
Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Ri­             zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme
siken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit          kann der Anteilwert sinken; z.B. wenn die Gesellschaft gezwun-
nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden        gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An-
Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über           teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert
die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß          nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger liegen,
oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.                   als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. Einer Aussetzung
                                                                     kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile
Risiken einer Fondsanlage                                            direkt eine Auflösung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer An-       die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Fonds
lage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken       dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass
können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger       er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann und dass
investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer    ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für unbestimmte
der Fondsanlage auswirken.                                           Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.

Schwankung des Fondsanteilwerts                                      Auflösung des Fonds
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds,           Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu
geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile.       kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der
Der Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte         Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds
aller Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der            geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver-
Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der          wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass
Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen       er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei
Vermögensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des          dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds
Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände           andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet werden. Wenn
oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds-      die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsverfahrens aus
anteilwert.                                                          dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
                                                                     Ertragssteuern belastet werden.
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steuerliche
Aspekte                                                              Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein an-
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den         deres offenes Investmentvermögen (Verschmelzung)
individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann      Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des Fonds
künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe-       auf ein anderes Publikums-Investmentvermögen übertragen. Der
sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen        Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückgeben, (ii)
Situation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuer-   oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden
berater wenden.                                                      Investmentvermögens wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offe-

                                                                                                                                      11
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