DWS Artificial Intelligence - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen 31. Dezember 2021 - PrismaLife

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DWS Investment GmbH

DWS Artificial Intelligence
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
31. Dezember 2021
Die DWS Investment GmbH verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen
(Stand: 1.10.2021):
Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
AL GlobalDynamik                                  DWS ESG Investa                             DWS Qi LowVol Europe
Albatros Fonds                                    DWS ESG Stiftungsfonds                      DWS Qi NonEuroQualitätsanleihen
Barmenia Renditefonds DWS                         DWS ESG Top Asien                           DWS SDG Global Equities
Basler-Aktienfonds DWS                            DWS ESG Top World                           DWS Smart Industrial Technologies
Basler-International DWS                          DWS Euro Bond Fund                          DWS Top Dividende
Basler-Rentenfonds DWS                            DWS Euro Flexizins                          DWS Top Europe
Best Managers Concept I                           DWS Europe Dynamic                          DWS Top Portfolio Offensiv
Champions Select Balance                          DWS European Opportunities                  DWS TRC Deutschland
Champions Select Dynamic                          DWS Eurovesta                               DWS TRC ESG Top Asien
CSR Bond Plus                                     DWS Eurozone Bonds Flexible                 DWS TRC Global Growth
DeAM-Fonds BKN-HR                                 DWS Financials Typ O                        DWS TRC Top Dividende
DeAM-Fonds WOP 2                                  DWS German Equities Typ O                   DWS US Growth
DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds                     DWS German Small/Mid Cap                    DWS Vermögensbildungsfonds I
DWS Akkumula                                      DWS Global Communications                   Dynamic Europe Balance
DWS Aktien Schweiz                                DWS Global Emerging Markets Equities        E.ON Aktienfonds DWS
DWS Aktien Strategie Deutschland                  DWS Global Growth                           E.ON Rentenfonds DWS
DWS Artificial Intelligence                       DWS Global Hybrid Bond Fund                 FOS Performance und Sicherheit
DWS Balance                                       DWS Global Natural Resources Equity Typ O   FOS Rendite und Nachhaltigkeit
DWS Balance Portfolio E                           DWS Global Small/Mid Cap                    FOS Strategie-Fonds Nr. 1
DWS Biotech                                       DWS Global Water                            Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS
DWS Concept DJE Globale Aktien                    DWS Health Care Typ O                       LEA-Fonds DWS
DWS Concept GS&P Food                             DWS Internationale Renten Typ O             Löwen-Aktienfonds
DWS Covered Bond Fund                             DWS-Merkur-Fonds 1                          Multi-Index Equity Fund
DWS Defensiv                                      DWS Nomura Japan Growth                     Noris-Fonds
DWS Deutschland                                   DWS Qi European Equity                      Renten Strategie K
DWS Dynamik                                       DWS Qi Eurozone Equity                      Strategiekonzept I
DWS ESG Convertibles                              DWS Qi Exklusiv Renten Chance               Weltportfolio Dynamik
DWS ESG Dynamic Opportunities                     DWS Qi Extra Bond Total Return              Weltportfolio Stabilität

Alternative Investmentfonds (AIF)
Capital Growth Fund                               DWS Vorsorge AS (Flex)                      Vermögensmanagement Chance
DWS Sachwerte                                     FFPB Substanz                               Vermögensmanagement Rendite
DWS Vorsorge AS (Dynamik)                         PWM US Dynamic Growth (USD)                 ZinsPlus
Die Gesellschaft verwaltet zudem derzeit 159 Spezial-Investmentvermögen.
Hinweise für Anleger in Österreich

Einrichtung für Privatanleger in Österreich gemäß Art. 92 der Richtlinie (EU) 2019/1160
ist die

Deutsche Bank AG
Filiale Wien
Fleischmarkt 1
1010 Wien, Österreich
Email: wm.austria@db.com

Bei dieser Stelle können

– die Rücknahme der Anteile durchgeführt bzw. Rücknahmeanträge eingereicht werden.
–	die Anleger kostenlos sämtliche Informationen, wie Verkaufsprospekte samt Anlagebedingungen,
   „Wesentliche Anlegerinformationen“, Jahres- und Halbjahresberichte sowie die Ausgabe- und
   Rücknahmepreise erhalten und sonstige Angaben und Unterlagen erfragen bzw. einsehen;
   zudem sind diese Dokumente über die Internetseite www.dws.com erhältlich.
– Zahlungen an die Anteilinhaber weitergeleitet werden.
Hinweise für Anleger in der Schweiz

Das Angebot von Anteilen dieser kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen (die „Anteile“) in der Schweiz richtet sich
ausschliesslich an qualifizierte Anleger, wie sie im Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006
(„KAG“) in seiner jeweils gültigen Fassung und in der umsetzenden Verordnung („KKV“) definiert sind. Entsprechend
ist / sind und wird / werden diese kollektive / kollektiven Kapitalanlage / Kapitalanlagen nicht bei der Eidgenössischen
­Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Dieses Dokument und / oder jegliche andere Unterlagen, die sich auf die
 ­Anteile beziehen, dürfen in der Schweiz einzig qualifizierten Anlegern zur Verfügung gestellt werden.

Die durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zum Angebot an nicht qualifizierte Anleger zugelassenen
kollektiven Kapitalanlagen sind auf www.finma.ch ersichtlich. Die Schweizer Version der Verkaufsprospekte der zum
Angebot an nicht qualifizierte Anleger zugelassenen kollektiven Kapitalanlagen finden Sie auf www.dws.ch.

1. Vertreter in der Schweiz
DWS CH AG
Hardstrasse 201
CH-8005 Zürich

2. Zahlstelle in der Schweiz
Deutsche Bank (Suisse) SA
Place des Bergues 3
CH-1201 Genf

3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, „Wesentliche Anlegerinformationen“ sowie ­Jahres- und Halbjahres­
berichte (sofern vorhanden) können beim Vertreter in der Schweiz kostenlos bezogen werden.

4. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft sowie deren Beauftragte können Retrozessionen
zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz bezahlen. Mit dieser Entschädigung können
insbesondere folgende Dienstleistungen abgegolten werden:
–– Vertriebstätigkeit;
–– Kundenpflege.

Retrozessionen gelten nicht als Rabatte, auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet
werden.

Die Offenlegung des Empfangs der Retrozessionen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des FIDLEG.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte können im Vertrieb in
der Schweiz Rabatte auf Verlangen direkt an Anleger bezahlen. Rabatte dienen dazu, die auf die betreffenden Anleger
entfallenden Gebühren oder Kosten zu reduzieren. Rabatte sind zulässig, sofern sie
–– aus Gebühren der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft bezahlt werden und somit das
    Fondsvermögen nicht zusätzlich belasten;
–– aufgrund von objektiven Kriterien gewährt werden;
–– sämtlichen Anlegern, welche die objektiven Kriterien erfüllen und Rabatte verlangen, unter gleichen zeitlichen
    ­Voraussetzungen im gleichen Umfang gewährt werden.
Die objektiven Kriterien zur Gewährung von Rabatten durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungs­
gesellschaft sind:
–– das vom Anleger gezeichnete Volumen bzw. das von ihm gehaltene Gesamtvolumen in der kollektiven Kapital­
    anlage oder gegebenenfalls in der Produktepalette des Promoters;
–– die Höhe der vom Anleger generierten Gebühren;
–– das vom Anleger praktizierte Anlageverhalten (z.B. erwartete Anlagedauer);
–– die Unterstützungsbereitschaft des Anlegers in der Lancierungsphase einer kollektiven Kapitalanlage.

Auf Anfrage des Anlegers legt die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. Verwaltungsgesellschaft die entsprechende
Höhe der Rabatte kostenlos offen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die in der Schweiz angebotenen Anteile ist der Erfüllungsort am Sitz des Vertreters. Der Gerichtsstand liegt am
Sitz des Vertreters oder am Sitz oder Wohnsitz des Anlegers.
Inhalt

 2     Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil
 2     Hinweis zum Verkaufsprospekt
 2     Anlagebeschränkungen
 2     Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
 3     Grundlagen
 4     Verwaltungsgesellschaft
 4     Verwahrstelle
 8     Risikohinweise
20     Anlagegrundsätze und -grenzen, Vermögensgegenstände, Masterfonds
24     In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente
24     Kreditaufnahme
24     Hebelwirkung (Leverage)
25     Bewertung
25     Teilinvestmentvermögen
25     Anteile
28     Kosten
29     Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Feederfonds
30     Auslagerung
33     Faire Behandlung der Anleger / Umgang mit Interessenkonflikten
34		   Master-Feeder-Vereinbarung, Verwahrstellenvereinbarung
35     Wirtschaftsprüfer
35     Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen
35     Dienstleister

36     Verkaufsprospekt – Besonderer Teil

42     Anlagebedingungen
42     Allgemeine Anlagebedingungen
48     Besondere Anlagebedingungen
		     DWS Artificial Intelligence

51     Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften

                                                                                        1
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Hinweis zum Verkaufsprospekt                         Für Vertriebszwecke darf dieser Verkaufspros­        nicht verfügen. Mit den Anteilen sind vorbehalt­
                                                     pekt nur von Personen verwendet werden, die          lich der Angaben im Besonderen Teil keine
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an in              dafür über eine ausdrückliche schriftliche Erlaub­   Stimmrechte verbunden.
­diesem Verkaufsprospekt behandelten                 nis der Gesellschaft (direkt oder indirekt über
 ­Sondervermögen erfolgt auf Basis des Ver­          entsprechend beauftragte Vertriebsstellen)           Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
  kaufsprospekts, der wesentlichen Anleger­         ­verfügen.                                            werden in deutscher Sprache abgefasst oder mit
  informationen und der Allgemeinen                                                                       einer deutschen Übersetzung versehen. Die
  Anlagebedingungen in Verbindung mit den           Die Gesellschaft prüft kontinuierlich Anforderun­     Gesellschaft kann Übersetzungen des Verkaufspro­
  Besonderen Anlagebedingungen in der               gen, die gesetzliche Regelungen – auch anderer        spekts in Sprachen solcher Länder als verbindlich
  jeweils geltenden Fassung. Die „Allgemeinen       Staaten – an sie stellen. Es kann daher erforder­     erklären, in welchen Anteile des Fonds zum öffent­
  Anlagebedingungen“ und die „Besonderen            lich werden, dass sie Anleger auffordert, erfor­      lichen Vertrieb zugelassen sind. Ansonsten ist bei
  Anlagebedingungen“ sind im Anschluss an           derliche Dokumente zum Nachweis vor allem             Abweichungen zwischen der deutschen Fassung
  ­diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.              im Hinblick auf Geldwäsche oder Steueran­             des Verkaufsprospekts und einer Übersetzung
                                                    sässigkeit vorzulegen.                                immer die deutsche Fassung maßgeblich. Die
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb                                                                    Gesellschaft wird ferner die gesamte Kommunika­
eines Anteils an diesem Sondervermögen              Anlagebeschränkungen für                              tion mit ihren Anlegern in deutscher Sprache, in
Interessierten sowie jedem Anleger des              US-Personen                                           der Sprache des Landes, in der das Sondervermö­
­Sondervermögens zusammen mit dem letz­             Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht          gen zum öffentlichen Vertrieb zugelassen ist oder
 ten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem       von der United States Securities and Exchange         in englischer Sprache führen.
 gegebenenfalls nach dem Jahresbericht ver­         Commission („SEC“) oder einer anderen Regie­
 öffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen      rungsbehörde der Vereinigten Staaten von Ame­         Durchsetzung von Rechten
 kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben        rika genehmigt, und weder die SEC noch eine           Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft
 sind dem am Erwerb eines Anteils an dem            andere Behörde der Vereinigten Staaten von            und dem Anleger sowie die vertraglichen Bezie­
 Sondervermögen Interessierten die wesent­          Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlich­       hungen richten sich nach deutschem Recht. Der
 lichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor        keit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die          Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen
 Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu         Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staa­        des Anlegers gegen die Gesellschaft aus dem
 stellen.                                           ten von Amerika in Übereinstimmung mit der            ­Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind
                                                    Regulation S des United States Securities Act          (siehe die folgende Definition) und in einem ande­
Von dem Verkaufsprospekt abweichende                von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der          ren EU-Staat wohnen, können auch vor einem
­Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab­­­­     „Securities Act“) angeboten und verkauft. Jede         zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage
 gegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf von         Person, die eine US-Person (entsprechend der           ­erheben.
 Anteilen auf der Basis von Auskünften oder         Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß
 Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufspros­     Regulation S des Securities Act) ist, ist nicht       Verbraucher sind natürliche Personen, die in das
 pekt beziehungsweise in den wesentlichen           berechtigt, in den Fonds zu investieren. Die          Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der
 Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt       Gesellschaft wurde und wird nicht als Invest­         überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
 ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Ver­    mentgesellschaft gemäß dem United States              selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
 kaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils       Investment Company Act von 1940 in der geän­          werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.
 letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls       derten Fassung („Investment Company Act“)
 nach dem Jahresbericht veröffentlichten            registriert und unterliegt daher nicht den            Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger
 Halbjahres­bericht.                                Bestimmungen des Investment Company Act,              den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten
                                                    welche den Schutz von Anlegern in registrierten       beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung
Dieser Verkaufsprospekt besteht aus einem           Investmentgesellschaften gewährleisten sollen.        steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile­
­Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil. Im                                                           gung anstrengen.
 Allgemeinen Teil werden allgemeine Regelungen      Die Anteile dürfen nicht an US-Personen ver­
 zu dem in diesem Verkaufsprospekt behandel­        kauft, abgetreten, übertragen, verpfändet,            Die Gesellschaft hat sich zur Teilnahme an Streit­
 ten Typus von Sondervermögen erläutert. Im         sicherungsübereignet, US-Personen zugerech­           beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich­
 Besonderen Teil werden spezielle, teilweise ein­   net, mit Rechten von US-Personen belastet             tungsstelle verpflichtet.
 schränkende und konkretisierende Regelungen        oder mit US-Personen getauscht werden, und
 für das betreffende Sondervermögen aufgeführt.     Derivatekontrakte, Tauschgeschäfte („Swap“),          Bei Streitigkeiten können Verbraucher die
                                                    strukturierte Schuldverschreibungen („struc­          „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bun­
                                                    tured note“) oder andere Vereinbarungen dürfen        desverband Investment und Asset Management
Anlagebeschränkungen                                nicht US-Personen unmittelbar, mittelbar oder         e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
                                                    synthetisch Rechte an den Anteilen einräumen          anrufen. Die Gesellschaft nimmt an Streitbeile­
Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermö­        oder US-Personen den Bestimmungen solcher             gungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
gens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten       Vereinbarungen in Bezug auf die Anteile unter­
oder verkauft werden, in denen ein solches Ange­    werfen (jeweils die „Übertragung“). Jede der­         Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für
bot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern   artige Übertragung an eine US-Person ist              ­Investmentfonds“ lauten:
nicht von der DWS Investment GmbH („Gesell­         nichtig.
schaft“) oder einem von ihr beauftragten Dritten                                                          Büro der Ombudsstelle des BVI
eine Erlaubnis zum öffent­lichen Vertrieb seitens                                                         Bundesverband Investment und
der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde,      Wichtigste rechtliche                                 Asset Management e.V.
handelt es sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht   Auswirkungen der                                      Unter den Linden 42
um ein öffentliches Angebot zum Erwerb von          Vertragsbeziehung                                     10117 Berlin
Investmentanteilen beziehungsweise darf dieser                                                            Telefon: (030) 6449046-0
Verkaufsprospekt nicht zum ­Zwecke eines solchen    Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger         Telefax: (030) 6449046-29
öffentlichen Angebots v­ erwendet werden.           Miteigentümer der von diesem Sondervermögen           E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                    gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruch­           www.ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                    teilen. Er kann über die Vermögensgegenstände

2
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf­           Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen             Anlagebedingungen und
verträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf       umfassen einen Allgemeinen und einen Besonde­          deren Änderungen
elektronischem Wege zustande gekommen sind,            ren Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“ und           Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an
können sich Verbraucher auch an die Online-­           „Besondere Anlagebedingungen“).                        diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage
Streitbeilegungsplattform der EU wenden                                                                       abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt­         Verkaufsunterlagen und                                 der Gesellschaft geändert werden. Änderungen der
adresse der Gesellschaft kann dabei folgende           Offenlegung von Informationen zum                      Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung
E-Mail angegeben werden: info@dws.com. Die             ­Risikomanagement                                      durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze
Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle,     Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger­        des Feederfonds sind nur unter der Bedingung
sondern vermittelt den Parteien lediglich den          informationen, die Anlagebedingungen sowie die         zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern
­Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlich­      aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte des           anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere
 tungsstelle.                                          ­Feederfonds sind kostenlos erhältlich bei der         Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen
                                                        Gesellschaft auf der Internetseite www.dws.de.        zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von                                                                 an Investmentvermögen mit vergleichbaren
einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.             Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen       Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen,
                                                       des Risikomanagements des Feederfonds, die             sofern derartige Investmentvermögen von der
                                                       Risikomanagementmethoden, die jüngsten Ent­            Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen
Grundlagen                                             wicklungen bei den Risiken und Renditen der wich­      aus ihrem Konzern verwaltet werden.
                                                       tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen
Das Sondervermögen                                     sowie zur Zusammensetzung der Portfoliostruktur        Die vorgesehenen Änderungen werden im
(der Feederfonds)                                      sind in elektronischer oder schriftlicher Form bei     Bundesanzeiger und auf der Internetseite
Dieses Sondervermögen (nachfolgend „Fonds“             der Gesellschaft erhältlich.                           www.dws.de bekannt gemacht. Betreffen die
oder „Feederfonds“) ist ein Organismus für                                                                    Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattun­
gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von           Des Weiteren sind der Verkaufsprospekt, die            gen, die aus dem Feederfonds entnommen wer­
Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer         wesentlichen Anlegerinformationen, der Jahres-         den dürfen, oder den Wechsel des Masterfonds
festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser         und Halbjahresbericht sowie weitere Informationen      oder sonstige Anlagegrundsätze des Feederfonds,
Anleger zu investieren („Investmentvermögen“).         zum Masterfonds auf Anfrage bei der Gesellschaft       oder wesentliche Anlegerrechte, werden die Anle­
Der Fonds ist ein Feederfonds gemäß der Euro­          erhältlich, ebenso die Master-Feeder-Vereinbarung      ger außerdem über ihre depotführenden Stellen
päischen Richtlinie 2009/65/EG in der jeweiligen       zwischen diesem Feederfonds und dem Master­            durch eine Medium informiert, auf welchem Infor­
Version („OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege­         fonds.                                                 mationen für eine den Zwecken der Informationen
setzbuchs („KAGB“). Er wird von der Gesellschaft                                                              angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und
verwaltet. Die Gesellschaft legt das bei ihr einge­    Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern wei­        unverändert wiedergegeben werden, etwa in
legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaft­       tere Informationen über die Zusammensetzung            Papierform oder elektronischer Form („dauerhafter
liche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz          des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung        Datenträger“). Diese Information umfasst die
der Risikomischung in den nach dem KAGB zuge­          übermittelt, wird sie diese Informationen zeitgleich   wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen,
lassenen Vermögensgegenständen gesondert vom           allen Anlegern des Feederfonds kostenlos zur Ver­      ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in
eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen            fügung stellen.                                        Zusammenhang mit der Änderung sowie einen
an. Bei dem Fonds handelt es sich um einen richt­                                                             Hinweis darauf, wo und wie weitere Informationen
linienkonformen Feederfonds im Sinne des § 1           Offenlegung von Vertriebsinformationen                 erlangt werden können.
Absatz 19 Nummer 11 KAGB. Masterfonds im               gemäß MiFID 2
Sinne des § 1 Absatz 19 Nummer 12 KAGB ist der         Der Anleger kann ergänzende Informationen zum          Bei einem Wechsel des Masterfonds erhalten die
von der DWS Investment S.A. verwaltete DWS             sogenannten Zielmarkt und zu den Produktkosten,        Anleger außerdem folgende Informationen und
Invest Artificial Intelligence („Masterfonds“), ein    die sich aufgrund der Umsetzung der Vorschriften       Unterlagen:
Teilfonds des DWS Invest, eine Investmentgesell­       der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Par­
schaft mit variablem Kapital („SICAV“) nach luxem­     laments und des Rates über Märkte und Finanz­          –– e  inen Hinweis, dass die BaFin die Anlage in
burger Recht. Als solcher legt der Feederfonds         instrumente sowie zur Änderung der Richtlinien              den neuen Masterfonds genehmigt hat;
dauerhaft mindestens 85% des Wertes des Fonds          2002/92/EG und 2011/61/EU („MiFID 2-Richtlinie“        –– die neuen wesentlichen Anlegerinformatio­
in Anteilen des Masterfonds an. Der Feederfonds        oder „MiFID 2“) ergeben, und die die Gesellschaft           nen dieses Feederfonds und des neuen
gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.      den Vertriebsstellen zur Verfügung stellt, erhalten.        ­Masterfonds;
                                                       Die Gesellschaft übermittelt zusätzliche, das Profil   –– das Datum, ab dem der überwiegende Teil
Der Geschäftszweck des Feederfonds ist auf die         des typischen Anlegers beziehungsweise die                 des Feederfonds in Anteile des neuen
Kapitalanlage gemäß einer festgelegten Anlage­         ­Zielkundengruppe für dieses Finanzprodukt betref­         ­Masterfonds angelegt wird; und
strategie im Rahmen einer kollektiven Vermögens­        fende Informationen an Vertriebsstellen und Ver­      –– einen Hinweis darauf, dass die Anleger vor
verwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel       triebspartner. Wird der Anleger beim Erwerb von             diesem Datum mindestens 30 Tage lang das
beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive    Anteilen durch Vertriebsstellen beziehungsweise             Recht haben, die kostenlose Rücknahme
unternehmerische Bewirtschaftung der gehaltenen         Vertriebspartner der Gesellschaft beraten oder              ihrer Anteile zu verlangen, gegebenenfalls
Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen.                ­vermitteln diese den Kauf, weisen sie ihm daher            unter Anrechnung der Gebühren, die zur
                                                         gegebenenfalls zusätzliche Informationen aus, die          Abdeckung der Rücknahmekosten entstan­
In welche Vermögensgegenstände die Gesellschaft          sich auch auf das Profil des typischen Anlegers            den sind.
die Gelder der Anleger anlegen darf und welche           beziehen.
Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt                                                                Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verord­                                                                  ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
nungen sowie dem Investmentsteuergesetz                                                                       Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen­
(„InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das                                                                 dungserstattungen treten frühestens vier Wochen
Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der                                                                nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht

                                                                                                                                                              3
mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt    Verwahrstelle                                         Die Verwahrstelle hat die State Street Bank &
bestimmt wurde. Ein Wechsel des Masterfonds                                                              Trust Company, mit Sitz in One Lincoln Street,
oder sonstige Änderungen der bisherigen Anlage­    Identität der Verwahrstelle                           Boston, Massachusetts 02111, USA, als ihren
grundsätze des Feederfonds treten ebenfalls        Für den Feederfonds hat das Kreditinstitut            ­Globalen Verwahrer („Globaler Verwahrer“) mit
­frühestens vier Wochen nach Bekanntmachung        State ­Street Bank International GmbH mit Sitz         der Verwahrung ausländischer Vermögensgegen­
 in Kraft.                                         in der Brienner Straße 59, 80333 München,              stände beauftragt. Der Globale Verwahrer wiede­
                                                   die Funktion der Verwahrstelle übernommen.             rum hat die Verwahraufgaben auf verschiedene
                                                   Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach          Unterverwahrer, ansässig in nachfolgend aufge­
Verwaltungsgesellschaft                            deutschem Recht.                                       führten Ländern, übertragen, um die jeweiligen
                                                                                                          ausländischen Vermögensgegenstände in den
Firma, Rechtsform und Sitz                         Aufgaben der Verwahrstelle                             jeweiligen Ländern zu verwahren.
Die Gesellschaft ist eine am 22. Mai 1956          Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung
gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im       und der Verwahrung von Sondervermögen vor.            Der Globale Verwahrer hat die Verwahrung der
Sinne des KAGB in der Rechtsform einer             Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögens­             Vermögensgegenstände in den nachfolgenden
­Gesellschaft mit beschränkter Haftung             gegenstände in Sperrdepots beziehungsweise            Ländern auf die angegebenen Unterverwahrer
 („GmbH“). Die Firma der Gesellschaft lautet       auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen,           übertragen.
 DWS Investment GmbH. Die Gesellschaft hat         die nicht verwahrt werden können, prüft die
 ihren Sitz in der Mainzer ­Landstraße 11–17 in    Verwahrstelle, ob die Gesellschaft Eigentum
 60329 Frankfurt am Main und ist im Handels­       an diesen Vermögensgegenständen erworben
 register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main     hat. Die Verwahrstelle überwacht, ob die
 unter der Nummer HRB 9135 eingetragen.            Verfügungen der Gesellschaft über die Vermö­
                                                   gensgegenstände den Vorschriften des KAGB
Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW-      und den Anlagebedingungen entsprechen. Die
Kapitalverwaltungsgesellschaft und als AIF-­       Anlage in Bankguthaben bei einem anderen
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB.      Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche
Die Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1               Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der
Absatz 2 in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB,        Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle
Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218          muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die
ff. KAGB, Sonstige Investmentvermögen gemäß        Anlage beziehungsweise Verfügung mit den
§§ 220 ff. KAGB, Altersvorsorge-Sondervermö­       Anlagebedingungen und den Vorschriften des
gen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87        KAGB vereinbar ist.
Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013
geltenden Fassung sowie offene inländische         Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen           ­folgende Aufgaben:
gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284
Absatz 1 und Absatz 2 KAGB mit Ausnahme der        –– Ausgabe und Rücknahme der Anteile des
in § 284 Absatz 2 Buchstaben e), f) genannten         Feederfonds;
Vermögensgegenstände investieren, verwalten.       –– sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück­
Darüber hinaus darf die Gesellschaft EU-Invest­       nahme der Anteile sowie die Wertermittlung
mentvermögen oder ­ausländische AIF verwalten,        der Anteile den Vorschriften des KAGB und
deren zulässige ­Vermögensgegenstände denen           den Anlagebedingungen des Feederfonds
für inländische Investmentvermögen                    entsprechen;
­entsprechen.                                      –– sicherzustellen, dass bei den für gemein­
                                                      schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
Geschäftsführung und Aufsichtsrat                     Geschäften der Gegenwert innerhalb der
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und          üb­lichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt;
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden      –– sicherzustellen, dass die Erträge des Feeder­
Sie am Schluss des Verkaufsprospekts.                 fonds nach den Vorschriften des KAGB und
                                                      nach den Anlagebedingungen verwendet
Eigenkapital und zusätzliche                          werden;
Eigenmittel                                        –– Überwachung von Kreditaufnahmen durch
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe         die Gesellschaft für Rechnung des Feeder­
von 115 Mio. Euro (Stand: 31.12.2020). Das            fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung zur
­haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt       Kreditaufnahme;
 398,4 Mio. Euro (Stand 31.12.2020).               –– sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert­
                                                      papier-Darlehen rechtswirksam bestellt und
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken,       jederzeit vorhanden sind.
die sich durch die Verwaltung von Investment­
vermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richt­        Unterverwahrung
linie entsprechen, sogenannte alternativen         Die Gesellschaft hat die in diesem Abschnitt
Investmentvermögen („AIF“), und auf beruf­         „Unterverwahrung“ aufgenommenen Aufgaben
liche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitar­      und Informationen von der Verwahrstelle erhalten
beiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch        und ist insofern auf die rechtzeitige Zurverfügung­
Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01%           stellung der vollständigen und richtigen Angaben
des Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF,   sowie Informationen durch die Verwahrstelle
wobei dieser Betrag jährlich überprüft und         angewiesen.
­angepasst wird. Diese Eigenmittel sind von
 dem eingezahlten Kapital umfasst.

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Name des Unterverwahrers                            Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

Citibank, N.A.                                      Ägypten                   Kairo               Fallgruppe 1
Raiffeisen Bank sh.a.                               Albanien                  Tirana              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       Argentinien               Buenos Aires        Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Australien                Parramatta          Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Bahrain                   Al Seef             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Bangladesch               Dhaka               Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A., Frankreich Belgien                   Pantin              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Paris
mit Unterstützung durch die Niederlassung Brüssel)
via Standard Chartered Bank                         Benin                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire SA		                                                            (Elfenbeinküste)
HSBC Bank Bermuda Ltd.                              Bermuda                   Hamilton            Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                 Bosnien und Herzegowina   Sarajevo            Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Botswana Ltd.               Botswana                  Gaborone            Fallgruppe 1
Citibank, N.A.                                      Brasilien                 São Paulo           Fallgruppe 1
Citibank Europe plc, Bulgaria Branch                Bulgarien                 Sofia               Fallgruppe 1
UniCredit Bulbank AD                                Bulgarien                 Sofia               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Burkina Faso              Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
Banco de Chile                                      Chile                     Santiago de Chile   Fallgruppe 1
HSBC Bank (China) Company Ltd.                      China                     Shanghai            Fallgruppe 1
China Construction Bank Corporation                 China                     Beijing             Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd.            China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Banco BCT S.A.                                      Costa Rica                San José            Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden   Dänemark                  Kopenhagen          Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Kopenhagen)
Deutsche Bank AG                                    Deutschland               Eschborn            Fallgruppe 2
State Street Bank International GmbH                Deutschland               München             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Elfenbeinküste            Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
AS SEB Pank                                         Estland                   Tallinn             Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden   Finnland                  Helsinki            Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Helsinki)
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.             Frankreich                Pantin              Fallgruppe 1
JSC Bank of Georgia                                 Georgien                  Tiflis              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Ghana Plc                   Ghana                     Accra               Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.             Griechenland              Athen               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Guinea-Bissau             Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Hong Kong                 Hong Kong           Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Indien                    Mumbai              Fallgruppe 2
Citibank, N.A.                                      Indien                    Mumbai              Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Indonesien                Jakarta             Fallgruppe 2
State Street Bank and Trust Company,                Irland                    Edinburgh           Fallgruppe 1
United Kingdom branch
Landsbankinn hf.                                    Island                    Reykjavik           Fallgruppe 1
Bank Hapoalim B.M.                                  Israel                    Tel Aviv            Fallgruppe 1
Intesa Sanpaolo S.p.A.                              Italien                   Mailand             Fallgruppe 1
Mizuho Bank, Ltd.                                   Japan                     Tokio               Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Japan                     Tokio               Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Jordanien                 Amman               Fallgruppe 1
State Street Trust Company Canada                   Kanada                    Toronto             Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Katar                     Doha                Fallgruppe 1
JSC Citibank Kazakhstan                             Kasachstan                Almaty              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Kenya Ltd.                  Kenia                     Nairobi             Fallgruppe 1
Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria         Kolumbien                 Bogotá, D.C.        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Korea (Republik Korea)    Seoul               Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Korea (Republik Korea)    Seoul               Fallgruppe 1
Privredna Banka Zagreb d.d.                         Kroatien                  Zagreb              Fallgruppe 1
Zagrebacka Banka d.d.                               Kroatien                  Zagreb              Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Kuwait                    Safat               Fallgruppe 1
AS SEB banka                                        Lettland                  Riga                Fallgruppe 1
AB SEB bankas                                       Litauen                   Vilnius             Fallgruppe 1
Standard Bank PLC                                   Malawi                    Blantyre            Fallgruppe 1

                                                                                                                         5
Name des Unterverwahrers                              Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

Standard Chartered Bank Malaysia Berhad             Malaysia                    Kuala Lumpur        Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Mali                        Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Citibank Maghreb S.A.                               Marokko                     Casablanca          Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Mauritius                   Ebène (CyberCity)   Fallgruppe 1
Banco Nacional de México, S.A.                      Mexiko                      Santa Fe            Fallgruppe 1
Standard Bank Namibia Ltd.                          Namibia                     Windhoek            Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Neuseeland                  Auckland            Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A., Frankreich Niederlande                 Pantin              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Paris mit
Unterstützung durch die Niederlassung Amsterdam)
via Standard Chartered Bank                         Niger                       Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Stanbic IBTC Bank Plc.                              Nigeria                     Lagos               Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Schweden    Norwegen                    Oslo                Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Oslo)
HSBC Bank Oman S.A.O.G.                             Oman                        Seeb                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Austria AG                           Österreich                  Wien                Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Österreich                  Wien                Fallgruppe 2
(Operation durch die Niederlassung Frankfurt a.M.
mit Unterstützung durch die Niederlassung Wien)
Citibank N.A.                                       Panama                      Panama-Stadt        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Pakistan                    Karachi             Fallgruppe 2
Citibank del Perú S.A.                              Peru                        Lima                Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Philippinen                 Makati Stadt        Fallgruppe 1
Bank Handlowy w Warszawie S.A.                      Polen                       Warschau            Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG, Niederlande (Operation durch      Portugal                    Amsterdam           Fallgruppe 2
die Niederlassung Amsterdam mit Unterstützung
durch die Niederlassung Lissabon)
Citibank Europe plc, Dublin – Romania Branch        Rumänien                    Bukarest            Fallgruppe 1
AO Citibank                                         Russland                    Moskau              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Zambia Plc                  Sambia                      Lusaka              Fallgruppe 1
HSBC Saudi Arabia Ltd.                              Saudi-Arabien               Riad                Fallgruppe 1
Saudi British Bank                                  Saudi-Arabien               Riad                Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ)             Schweden                    Stockholm           Fallgruppe 1
UBS Switzerland AG                                  Schweiz                     Zürich              Fallgruppe 1
Credit Suisse (Switzerland) Ltd.                    Schweiz                     Zürich              Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Senegal                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
UniCredit Bank Serbia JSC                           Serbien                     Belgrad             Fallgruppe 1
Stanbic Bank Zimbabwe Ltd.                          Simbabwe                    Harare              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       Singapur                    Singapur            Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.    Slowakische Republik        Bratislava          Fallgruppe 1
UniCredit Banka Slovenija d.d.                      Slowenien                   Ljubljana           Fallgruppe 1
Deutsche Bank S.A.E.                                Spanien                     Madrid              Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Sri Lanka                   Colombo             Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                 Republik Srpska (Bosnien)   Sarajevo            Fallgruppe 1
FirstRand Bank Ltd.                                 Südafrika                   Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Bank of South Africa Ltd.                  Südafrika                   Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Bank Eswatini Ltd.                         Swasiland                   Mbabane             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd.               Taiwan – R.O.C.             Taipei              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Tanzania Ltd.               Tansania                    Dar es Salaam       Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Thai)                      Thailand                    Bangkok             Fallgruppe 1
Public Company Ltd.
via Standard Chartered Bank                         Togo                        Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Československá obchodni banka, a.s.                 Tschechische Republik       Prag                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.    Tschechische Republik       Prag                Fallgruppe 1
Union Internationale de Banques                     Tunesien                    Tunis               Fallgruppe 1
Citibank A.Ş.                                       Türkei                      Istanbul            Fallgruppe 1
Deutsche Bank, A.Ş.                                 Türkei                      Istanbul            Fallgruppe 2
Standard Chartered Bank Uganda Ltd.                 Uganda                      Kampala             Fallgruppe 1
JSC Citibank                                        Ukraine                     Kiew                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Hungary Zrt.                         Ungarn                      Budapest            Fallgruppe 1
Citibank Europe plc Magyarországi Fióktelepe        Ungarn                      Budapest            Fallgruppe 1
Banco Itaú Uruguay S.A.                             Uruguay                     Montevideo          Fallgruppe 1
State Street Bank and Trust Company                 USA                         North Quincy        Fallgruppe 1

6
Name des Unterverwahrers                                        Land                            Sitz                                Interessenkonflikte*

HSBC Bank Middle East Ltd.                                      Vereinigte Arabische            Dubai                               Fallgruppe 1
                                                                Emirate
State Street Bank and Trust Company,                            Vereinigtes Königreich          Edinburgh                           Fallgruppe 1
United Kingdom branch
HSBC Bank (Vietnam) Ltd.                                        Vietnam                         Ho-Chi-Minh-Stadt                   Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services S.C.A., Griechenland            Zypern                          Athen                               Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Athen)
*   Fallgruppe 1: Es werden keine Interessenkonflikte gesehen. Potenzielle Interessenkonflikte würden durch die Gestaltung des Verwahrstellen-/
                   ­Unterverwahrervertrags gesteuert werden.
    Fallgruppe 2: Der Unterverwahrer ist ein mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen.

Zusätzliche Informationen
Die Liste der Unterverwahrer befindet sich auf dem Stand des auf der Titelseite dieses Verkaufsprospektes angegebenen Datums. Auf Verlangen übermittelt
die Gesellschaft den Anlegern ­Informationen auf dem neuesten Stand zur ­Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen und
tatsächlichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Die Liste der Unterverwahrer ist zudem auf
der Internetseite – https://www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise – in ihrer jeweils aktuellsten Fassung abrufbar.

Neben der eigentlichen Verwahrung der aus­             und Kontrolle der Handelsgeschäfte dienen.             2. Gesonderte Überwachung der relevanten
ländischen Vermögensgegenstände bei dem                Darüber hinaus ist das operative Verwahrstel-             Personen.
­ausländischen Unterverwahrer, die den Usancen         lengeschäft nach den der Gesellschaft bekannt-         3. Keine schädlichen Abhängigkeiten im
 und Rechtsvorschriften des jeweiligen Lagerlandes     gegebenen Informationen vollständig von den               Vergütungssystem.
 folgen, sorgt der ausländische Unterverwahrer         Bereichen, die Dienstleistungen im Zusammen-           4. Keine schädliche Einflussnahme eines
 auch für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil-       hang mit der ­Verwaltung von Sicherheiten für             ­Mitarbeiters auf andere Mitarbeiter.
 und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren           beispielsweise Wertpapier-Darlehensgeschäfte           5. Vermeidung von Zuständigkeiten eines
 Wert­papieren bei deren Fälligkeit.                   („Collateral Management Services“) und die                 ­Mitarbeiters für verschiedene Aktivitäten,
                                                       Übernahme von KVG Backoffice-Tätigkeiten                    bei deren simultaner Ausübung Interessen­
Darüber hinaus gibt der Unterverwahrer Informa-        („KVG Backoffice Insourcing“) anbieten,                     konflikte entstehen können.
tionen über Kapitalmaßnahmen der verwahrten            getrennt. In diesen Fällen der Einlagerung von         6. Als Ultima Ratio ist die Mitteilung nicht hin­
ausländischen Wertpapiere weiter.                      Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft                 reichend vermeidbarer oder kontrollierbarer
                                                       ist die sogenannte „Divisionslösung“ gemäß                  Interessenkonflikte an den betreffenden
Im Verhältnis zu dem Globalen Verwahrer auf            BaFin-Rundschreiben 08/2015 (WA)/Verwahr-                   ­Kunden vorgesehen.
­erster Unterverwahrstufe sind nach Auskunft der       stellenrundschreiben beziehungsweise BaFin-
 Verwahrstelle tatsächliche und potenzielle Inter-     Rundschreiben 01/2017 (WA)/KAMaRisk nach               Haftung der Verwahrstelle
 essenkonflikte rechtskonform ausgesteuert.            Auskunft durch die Verwahrstelle hinsichtlich          Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver­
 Diesbezüglich verweisen wir auf die nachfolgen-       räumlicher, personeller sowie funktionaler und         mögensgegenstände verantwortlich, die von ihr
 den Ausführungen.                                     hierarchischer Trennung umgesetzt.                     oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen
                                                                                                              Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes
Die Verwahrstelle hat der Gesellschaft mitgeteilt,     Die Grundsätze für den Umgang mit Interessen-          eines solchen Vermögensgegenstandes haftet
dass sie mit Interessenkonflikten zusammen­            konflikten („Conflict of Interest Policy“) der         die Verwahrstelle gegenüber dem Feederfonds
fassend wie folgt umgeht:                              ­Verwahrstelle deckt nach den der Gesellschaft         und dessen Anlegern, es sei denn, der Verlust ist
                                                        bekanntgegebenen Informationen den Themen-            auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs
Die Compliance Abteilung der Verwahrstelle ist mit      komplex der Interessenkonflikte sowohl aus            der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden,
der Funktion gemäß § 70 Absatz 2 Satz 4 KAGB            WpHG-Sicht als auch aus Verwahrstellen-Sicht          die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstan-
beziehungsweise § 85 Absatz 2 Satz 4 KAGB               ab und sieht den Einsatz verschiedener Metho-         des bestehen, haftet die Verwahrstelle grund-
­erforderlichen „unabhängigen Stellen“ betraut.         den zur Vermeidung von Interessenkonflikten           sätzlich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach
                                                        vor, welche im Folgenden stichpunktartig dar­         den Vorschriften des KAGB mindestens fahrlässig
Der Geschäftsverteilungsplan und die aufbau­            gestellt sind:                                        nicht erfüllt hat.
organisatorische Struktur der Verwahrstelle ent-
sprechen nach den der Gesellschaft mitgeteilten        1. Kontrolle des Informationsflusses:                  Zusätzliche Informationen
Informationen den gesetzlichen und aufsichts-             –– Vorgaben zu Vertraulichkeitsbereichen            Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den
rechtlichen Anforderungen und tragen insbeson-               ­(„Chinese Walls“ und deren Handhabung           Anlegern Informationen auf dem neuesten
dere der Anforderung der Vermeidung von                       –– Informationsweitergabe im Unter­             Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu
Interessenkonflikten Rechnung. So sind der                        nehmen unter strikter Einhaltung des        den Unterverwahrern sowie zu möglichen Inter-
Bereich, der Kreditgeschäfte initiiert, sowie bei                 „Need to Know“ Prinzips.                    essenkonflikten in Zusammenhang mit der
den Kreditentscheidungen über ein Votum ver-                  –– Zugriffsrechte auf Informationen und         Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unter­
fügt („Markt“), und der Bereich „Handel“ durch-                   physische Zugangsrechte zu Unter-           verwahrer.
gängig bis auf Ebene der Geschäftsleitung von                     nehmensbereichen. So werden zum
dem Bereich, der bei Kreditentscheidungen                         Beispiel die Dienstleistungen im Rah-
über ein weiteres Votum verfügt („Marktfolge“),                   men des „KVG Backoffice Insourcing“
getrennt. Diese Trennung gilt ebenso für die                      derzeit systemtechnisch vollkommen
Funktionen, die der Überwachung und Kommu-                        getrennt vom Verwahrstellengeschäft
nikation der Risiken („Risikocontrolling“) und                    erbracht.
den Funktionen, die der Abwicklung und Kon­               –– Vorgaben zum sogenannten „Wall
trolle der Kreditgeschäfte und der Abwicklung                 ­Crossing“

                                                                                                                                                                  7
Risikohinweise                                   Risiken einer Fondsanlage                              beschränken, wird sie Anteile zu dem am
                                                 in den Feederfonds                                     Abrechnungsstichtag geltenden Rücknahmepreis
Die Risiken, die mit einer Anlage in den         Im Folgenden werden die Risiken dargestellt,           lediglich anteilig ­zurücknehmen; im Übrigen ent­
­Feederfonds verbunden sind, stehen in engem     die mit einer Anlage in diesen Feederfonds             fällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass
 Zusammenhang mit den Risiken, die von den       ­typischerweise verbunden sind. Diese Risiken          jedes Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis
 im Masterfonds enthaltenen Vermögensgegen­       können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf        einer von der Gesellschaft ermittelten Quote aus­
 ständen ausgehen. Diese Risiken können           das vom Anleger investierte Kapital sowie auf         geführt wird. Der nicht ausgeführte Teil des Auf­
 jedoch durch die Streuung der Vermögens­         die vom Anleger geplante Haltedauer der Fonds­        trags wird auch nicht zu einem späteren
 anlagen innerhalb des Masterfonds reduziert      anlage auswirken.                                     Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den
 werden.                                                                                                Anleger besteht daher das Risiko, dass seine
                                                 Schwankung des Fondsanteilwertes                       Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt
Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht       Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem             wird und die noch offenen Restorder erneut plat­
­möglich, das Management des Masterfonds         Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in        zieren muss.
 zu kontrollieren. Dessen Anlageentscheidun­     den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des
 gen müssen nicht zwingend mit den Annah­        Fonds entspricht dabei der Summe der Markt­            Aussetzung der Anteilrücknahme
 men oder Erwartungen der Gesellschaft           werte aller Vermögensgegenstände im Fonds­             Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile
 übereinstimmen. Der Feederfonds muss            vermögen abzüglich der Summe der Marktwerte            zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche
 gemäß seinen Vertragsbedingungen stets zu       aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fonds­          Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter
 mindestens 85% in Anteile am Masterfonds        anteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds         Berücksichtigung der Interessen der Anleger
 angelegt sein. Auch bei einer negativen Wert­   gehaltenen Vermögensgegenstände und der                erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche
 entwicklung dieser Anteile muss die Gesell­     Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig.         Umstände in diesem Sinne können zum Beispiel
 schaft diese Vorgabe einhalten.                 Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände             sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, Rück­
                                                 oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt   nahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang
Vor der Entscheidung über den Kauf von           der Fondsanteilwert.                                   sowie die Schließung von Börsen oder Märkten,
Anteilen an dem Feederfonds sollten Anleger                                                             Handelsbeschränkungen oder sonstige Faktoren,
die nachfolgenden Risikohinweise zusam­          Beeinflussung des individuellen Ergebnisses            die die Ermittlung des Anteilwertes beeinträchti­
men mit den anderen in diesem Verkaufs­          durch steuerliche Aspekte                              gen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die
prospekt enthaltenen Informationen               Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen         Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszuset­
sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage­     hängt von den individuellen Verhältnissen des          zen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder
entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt       jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderun­       der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger kann
eines oder mehrerer dieser Risiken kann für      gen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe­        seine Anteile während dieses Zeitraums nicht
sich genommen oder zusammen mit ande­            sondere unter Berücksichtigung der individuellen       zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der
ren Umständen die Wertentwicklung des            steuerlichen Situation – sollte sich der Anleger an    Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; zum
Feederfonds beziehungsweise der im               seinen persönlichen Steuerberater wenden.              Beispiel wenn die Gesellschaft gezwungen ist,
Feeder­fonds gehaltenen Vermögensgegen­                                                                 Vermögensgegenstände während der Aussetzung
stände nachteilig beeinflussen und sich          Änderung der Anlagepolitik oder                        der Anteilrücknahme unter Verkehrswert zu
damit auch nachteilig auf den Anteilwert         der Anlagebedingungen                                  veräußern. Der Anteilwert nach Wiederaufnahme
auswirken. Veräußert der Anleger Anteile an      Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen            der Anteilrücknahme kann niedriger liegen, als
dem Feederfonds zu einem Zeitpunkt, in           mit Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine           derjenige vor Aussetzung der Rücknahme.
dem die Kurse der in dem Feederfonds             Änderung der Anlagebedingungen können auch             Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf­
befindlichen Vermögensgegenstände gegen­         den Anleger betreffende Regelungen geändert            nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine
über dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs          werden. Die Gesellschaft kann etwa durch eine          Auflösung des Sondervermögens folgen, zum
gefallen sind, so erhält er das von ihm in den   Änderung der Anlagebedingungen die Anlage­             Beispiel wenn die Gesellschaft die Verwaltung des
Fonds investierte Kapital nicht oder nicht       politik des Fonds ändern oder sie kann die dem         Fonds kündigt und das Verwaltungsrecht zwecks
vollständig zurück.                              Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die               Abwicklung des Fonds auf die Verwahrstelle
                                                 Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem inner­       übergeht. Für den Anleger besteht daher das
Der Anleger könnte sein in den Feederfonds       halb des gesetzlich und vertraglich zulässigen         Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer
investiertes Kapital teilweise oder sogar ganz   Anlagespektrums und damit ohne Änderung der            nicht realisieren kann und ihm wesentliche Teile
verlieren. Wertzuwächse können nicht garan­      Anlagebedingungen und deren Genehmigung                des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit
tiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf    durch die BaFin ändern. Hierdurch kann sich das        nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt
die angelegte Summe beschränkt. Eine Nach­       mit dem Fonds verbundene Risiko verändern.             verloren gehen.
schusspflicht über das vom Anleger inves­
tierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den   Beschränkung der Anteilrücknahme                       Auflösung des Fonds
nachstehend oder an anderer Stelle des Ver­      Sofern im Besonderen Teil und in den Anlagebe­         Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwal­
kaufsprospekts beschriebenen Risiken und         dingungen nichts anderes angegeben ist, darf die       tung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft
Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des      Gesellschaft die Rücknahme der Anteile für ins­        kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung
Fonds durch verschiedene weitere Risiken         gesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits­         ganz auflösen. Das Verwaltungs- und Verfügungs­
und Unsicherheiten beeinträchtigt werden,        tage beschränken. Dies setzt voraus, dass die          recht über den Fonds geht nach einer Kündigungs­
die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihen­      Rückgabeverlangen der Anleger einen zuvor fest­        frist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle
folge, in der die nachfolgenden Risiken auf­     gelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem           über. Für den Anleger besteht daher das Risiko,
geführt werden, enthält weder eine Aussage       die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditäts­        dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht
über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts      situation des Fonds nicht mehr im Interesse der        ­realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds auf
noch über das Ausmaß oder die Bedeutung          Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden kön­           die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steu­
bei Eintritt einzelner Risiken.                  nen. Wird der Schwellenwert überschritten, ent­         ern als deutsche Ertragsteuern belastet werden.
                                                 scheidet die Gesellschaft in pflichtgemäßem             Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des
                                                 Ermessen, ob die vor­liegenden Rücknahmever­            Liquidationsverfahrens aus dem Depot des Anle­
                                                 langen der Anleger beschränkt werden. Hat die           gers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
                                                 Gesellschaft entschieden, die Rücknahme zu              Ertragsteuern belastet ­werden.

8
Übertragung aller Vermögensgegenstände                 stände beeinträchtigen und sich damit auch nach-     Als Teil der Umweltthemen berücksichtigt die
­des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-          teilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger    Gesellschaft insbesondere die folgenden Aspekte
 Investmentvermögen (Verschmelzung)                    investierte Kapital auswirken.                       im Zusammenhang mit dem Klimawandel:
 Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensge-
 genstände des Fonds auf einen anderen OGAW            Nachhaltigkeitsrisiko – Umwelt, Soziales und         Physische Klimaereignisse oder -bedingungen
 übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in         Unternehmensführung, ESG
 diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) behalten mit der    Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine     –– Einzelne Extremwetterereignisse
 Folge, dass er Anleger des übernehmenden              Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales             –– Hitzewellen
 OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem          oder Unternehmensführung, dessen beziehungs-            –– Dürren
 offenen Publikums-Investmentvermögen mit              weise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell       –– Überschwemmungen
 ­vergleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen,         wesentliche negative Auswirkungen auf den               –– Stürme
  sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbunde-   Wert des Investments haben können. Dabei                –– Hagelstürme
  nes Unternehmen ein solches Investmentver­           kann das Nachhaltigkeitsrisiko entweder ein eige-       –– Waldbrände
  mögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen           nes Risiko darstellen oder auf andere Risiken ein-      –– Lawinen
  verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die         wirken und wesentlich zum Risiko beitragen, wie      –– Langfristige Klimaveränderungen
  Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände          zum Beispiel Kursänderungsrisiken, Liquiditäts­         –– Abnehmende Schneemengen
  eines anderen offenen Publikums-Investment­          risiken oder Kontrahentenrisiken oder operatio-         –– Veränderte Niederschlagshäufigkeit und
  vermögens auf den Fonds überträgt. Der Anleger       nelle Risiken.                                              -volumina
  muss daher im Rahmen der Übertragung vorzei-         Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in             –– Unbeständige Wetterbedingungen
  tig eine erneute Investitionsentscheidung treffen.   „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“              –– Steigender Meeresspiegel
  Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertrag-        (aus dem englischen Environment, Social,                –– Änderungen der Meeresströmungen
  steuern anfallen. Bei einem Umtausch der             ­Governance), ESG, unterteilt und beziehen sich         –– Änderungen der Winde
  Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen        unter anderem auf folgende Themen:                     –– Veränderungen der Land- und
  mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der                                                                    Bodenproduktivität
  Anleger mit Steuern belastet werden, etwa,           Umwelt                                                  –– Geringere Wasserverfügbarkeit
  wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist                                                                   (Wasserrisiko)
  als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der     ––   Klimaschutz                                        –– Versauerung der Ozeane
  Anschaffung.                                         ––   Anpassung an den Klimawandel                       –– Globale Erwärmung mit regionalen
                                                       ––   Schutz der biologischen Vielfalt                       Extremen
Übertragung des Fonds auf eine andere                  ––   Nachhaltige Nutzung und Schutz von ­­
Kapitalverwaltungsgesellschaft                              Wasser- und Meeresressourcen                    Transitionsereignisse oder -bedingungen
Die Gesellschaft kann das Verwaltungs- und             ––   Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
­Ver­fügungsrecht über den Fonds auf eine andere            Abfallvermeidung und Recycling                  –– Verbote und Einschränkungen
 Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der        ––   Vermeidung und Verminderung der                 –– Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
 Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch            Umweltverschmutzung                             –– Andere politische Maßnahmen im Zusam-
 die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber      ––   Schutz gesunder Ökosysteme                         menhang mit der Umstellung zu einer
 im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er          ––   Nachhaltige Landnutzung                            ­kohlenstoffarmen Wirtschaft
 die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für                                                                –– Technologischer Wandel im Zusammenhang
 ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn          Soziales                                                 mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
 er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht                                                                   armen Wirtschaft
 in­vestiert bleiben möchte, muss er seine Anteile     –– Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher         –– Änderungen der Präferenzen und des Verhal-
 zurückgeben. Hierbei können Ertragsteuern                Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit,            tens von Kunden
 ­anfallen.                                               keine Diskriminierung)
                                                       –– Einhaltung der Arbeitssicherheit und des          Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele                Gesundheitsschutzes                               wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils,
des Anlegers                                           –– Angemessene Entlohnung, faire Bedingun-           der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputa-
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anle-           gen am Arbeitsplatz, Diversität sowie ­           tion des zugrunde liegenden Investments führen.
ger seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht.             Aus- und Weiterbildungschancen
Der Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Ver-       –– Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit           Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits
lusten beim Anleger führen. Es bestehen keine          –– Gewährleistung einer ausreichenden Produkt-       erwartet und in den Bewertungen der Invest-
Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsicht-         sicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz      ments berücksichtigt waren, können sich diese
lich einer bestimmten Mindestzahlungszusage            –– Gleiche Anforderungen an Unternehmen in           erheblich negativ auf den erwarteten/geschätz-
bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlage­                der Lieferkette                                   ten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage
erfolgs des Fonds. Ein bei Erwerb von Anteilen         –– Inklusive Projekte beziehungsweise Rück-          und somit auf die Rendite des Feederfonds
entrichteter Ausgabeaufschlag beziehungsweise             sichtnahme auf die Belange von Gemeinden          ­auswirken.
ein bei Veräußerung von Anteilen entrichteter             und sozialen Minderheiten
Rücknahmeabschlag kann zudem insbesondere                                                                   Marktrisiko im Zusammenhang mit
bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer            Unternehmensführung                                  Nachhaltigkeitsrisiken
Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Anleger                                                             Auswirkungen auf den Marktpreis können auch
könnten einen niedrigeren als den ursprünglich         ––   Steuerehrlichkeit                               Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder
angelegten Betrag zurückerhalten.                      ––   Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption       Unternehmensführung haben. So können Markt-
                                                       ––   Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand        kurse sich verändern, wenn Unternehmen nicht
Risiken der negativen                                  ––   Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von          nachhaltig handeln und keine Investitionen in
Wertentwicklung des Feederfonds                             Nachhaltigkeit                                  nachhaltige Veränderungen vornehmen. Ebenso
(Marktrisiko)                                          ––   Ermöglichung von Whistle Blowing                können strategische Ausrichtungen von Unter-
Die unten stehenden Risiken können die Wert­           ––   Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten          nehmen, die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigen,
entwicklung des Feederfonds beziehungsweise            ––   Gewährleistung des Datenschutzes                sich negativ auf den Kurs auswirken. Das Repu-
der im Feederfonds gehaltenen Vermögensgegen-          ––   Offenlegung von Informationen                   tationsrisiko, das aus nicht-nachhaltigem Handeln

                                                                                                                                                           9
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