Vermögensmanagement Chance - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen 1. Januar 2022 - DWS

 
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DWS Investment GmbH

Vermögensmanagement Chance
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen
1. Januar 2022
Die DWS Investment GmbH verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen
(Stand: 1.10.2021):
Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie
AL GlobalDynamik                                  DWS ESG Investa                             DWS Qi LowVol Europe
Albatros Fonds                                    DWS ESG Stiftungsfonds                      DWS Qi NonEuroQualitätsanleihen
Barmenia Renditefonds DWS                         DWS ESG Top Asien                           DWS SDG Global Equities
Basler-Aktienfonds DWS                            DWS ESG Top World                           DWS Smart Industrial Technologies
Basler-International DWS                          DWS Euro Bond Fund                          DWS Top Dividende
Basler-Rentenfonds DWS                            DWS Euro Flexizins                          DWS Top Europe
Best Managers Concept I                           DWS Europe Dynamic                          DWS Top Portfolio Offensiv
Champions Select Balance                          DWS European Opportunities                  DWS TRC Deutschland
Champions Select Dynamic                          DWS Eurovesta                               DWS TRC ESG Top Asien
CSR Bond Plus                                     DWS Eurozone Bonds Flexible                 DWS TRC Global Growth
DeAM-Fonds BKN-HR                                 DWS Financials Typ O                        DWS TRC Top Dividende
DeAM-Fonds WOP 2                                  DWS German Equities Typ O                   DWS US Growth
DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds                     DWS German Small/Mid Cap                    DWS Vermögensbildungsfonds I
DWS Akkumula                                      DWS Global Communications                   Dynamic Europe Balance
DWS Aktien Schweiz                                DWS Global Emerging Markets Equities        E.ON Aktienfonds DWS
DWS Aktien Strategie Deutschland                  DWS Global Growth                           E.ON Rentenfonds DWS
DWS Artificial Intelligence                       DWS Global Hybrid Bond Fund                 FOS Performance und Sicherheit
DWS Balance                                       DWS Global Natural Resources Equity Typ O   FOS Rendite und Nachhaltigkeit
DWS Balance Portfolio E                           DWS Global Small/Mid Cap                    FOS Strategie-Fonds Nr. 1
DWS Biotech                                       DWS Global Water                            Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS
DWS Concept DJE Globale Aktien                    DWS Health Care Typ O                       LEA-Fonds DWS
DWS Concept GS&P Food                             DWS Internationale Renten Typ O             Löwen-Aktienfonds
DWS Covered Bond Fund                             DWS-Merkur-Fonds 1                          Multi-Index Equity Fund
DWS Defensiv                                      DWS Nomura Japan Growth                     Noris-Fonds
DWS Deutschland                                   DWS Qi European Equity                      Renten Strategie K
DWS Dynamik                                       DWS Qi Eurozone Equity                      Strategiekonzept I
DWS ESG Convertibles                              DWS Qi Exklusiv Renten Chance               Weltportfolio Dynamik
DWS ESG Dynamic Opportunities                     DWS Qi Extra Bond Total Return              Weltportfolio Stabilität

Alternative Investmentfonds (AIF)
Capital Growth Fund                               DWS Vorsorge AS (Flex)                      Vermögensmanagement Chance
DWS Sachwerte                                     FFPB Substanz                               Vermögensmanagement Rendite
DWS Vorsorge AS (Dynamik)                         PWM US Dynamic Growth (USD)                 ZinsPlus
Die Gesellschaft verwaltet zudem derzeit 159 Spezial-Investmentvermögen.
Inhalt

 2   Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil
 2   Hinweis zum Verkaufsprospekt
 2   Verkaufsbeschränkung
 2   Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung
 3   Grundlagen
 4   Verwaltungsgesellschaft
 4   Verwahrstelle
 7   Risikohinweise
15   Anlagegrundsätze und -grenzen
20   Wertpapier-Darlehensgeschäfte
21   Pensionsgeschäfte
21   Kontrahentenauswahl
21   Sicherheitenstrategie
22   Kreditaufnahme
22   Hebelwirkung (Leverage)
23   Bewertung
23   Anteile
26   Kosten
27   Ermittlung der Erträge
27   Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds
28   Auslagerung
31   Faire Behandlung der Anleger / Umgang mit Interessenkonflikten
32   Wirtschaftsprüfer
33   Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen
33   Dienstleister

34   Verkaufsprospekt – Besonderer Teil

38 Anlagebedingungen
38 Allgemeine Anlagebedingungen
44 Besondere Anlagebedingungen
		Vermögensmanagement Chance

49   Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften

                                                                                      1
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil

Hinweis zum Verkaufsprospekt                         Die DWS Investment GmbH und/oder dieses               „Spezifizierten US-Personen“ direkt oder indirekt
                                                     Sondervermögen sind und werden nicht gemäß            unterhaltenen „Finanzkonten“ zu machen. Im All­
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an in die­         dem United States Investment Company Act              gemeinen wird bei FFIs, die dieser Berichtspflicht
sem Verkaufsprospekt behandelten Sonderver­          von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert.      nicht nachkommen, ein Quellensteuerabzug von
mögen erfolgt auf Basis des Verkaufsprospekts,       Die Anteile dieses Sondervermögens sind und           30% auf bestimmte Einkünfte aus US-Quellen
der wesentlichen Anlegerinformationen und            werden nicht gemäß dem United States Securi­          vorgenommen. Diese Regelung wird schrittweise
der Allgemeinen Anlagebedingungen in Verbin­         ties Act von 1933 in seiner gültigen Fassung          im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2014 und 2017
dung mit den Besonderen Anlagebedingungen            oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bun­           eingeführt.
in der jeweils geltenden Fassung. Die „Allge­        desstaates der Vereinigten Staaten von Amerika
meinen Anlagebedingungen“ und die „Beson­            registriert. Dementsprechend werden Anteile           Grundsätzlich haben Nicht-US-Fonds, wie zum
deren Anlagebedingungen“ sind im Anschluss           weder in den Vereinigten Staaten von Amerika          ­Beispiel dieser Fonds, FFI-Status und müssen mit
an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.               noch an oder für Rechnung von US-Personen              dem IRS einen FFI-Vertrag abschließen, sofern sie
                                                     angeboten oder verkauft. Spätere Übertragun­           nicht als „FATCA-konform“ eingestuft werden
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb               gen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von        oder, vorbehaltlich eines zwischenstaatlichen
eines Anteils an diesem Sondervermögen               Amerika beziehungsweise an US-Personen sind            Model 1-Abkommens („IGA“), entweder als
­Interessierten zusammen mit den wesent­             unzulässig. Interessenten müssen gegebenen­            „Reporting Financial Institution“ oder als „Non-
 lichen Anlegerinformationen, dem letzten            falls darlegen, dass sie keine US-Person sind          Reporting Financial Institution“ die Anforderungen
 ­veröffentlichten Jahresbericht sowie dem           und Anteile weder im Auftrag von US-Personen           des IGA ihres Heimatstaates erfüllen. IGAs sind
  gegebenenfalls nach dem Jahresbericht ver­         erwerben noch an US-Personen weiterveräu­              Abkommen zwischen den USA und anderen Staa­
  öffentlichten Halbjahresbericht kostenlos zur      ßern. US-Personen sind Personen, die Staats­           ten zur Umsetzung der FATCA-­Anforderungen. Am
  Verfügung zu stellen. Der am Erwerb eines          angehörige der USA sind oder dort ihren                31. Mai 2013 hat die Bundesrepublik Deutschland
  Anteils Interessierte ist zudem über den           Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig           ein Model 1-Abkommen mit den USA unterzeich­
  jüngsten Nettoinventarwert des Sonder­             sind. US-Personen können auch Personen- oder           net. Die dazugehörige Umsetzungsverordnung ist
  vermögens zu informieren.                          Kapitalgesellschaften sein, die gemäß den              am 29. Juli 2014 in Kraft getreten. Der Fonds
                                                     Gesetzen der USA beziehungsweise eines                 muss daher zu gegebener Zeit die Bestimmungen
Von dem Verkaufsprospekt abweichende                 ­US-Bundesstaats, Territoriums oder einer              eines solchen deutschen IGA einhalten.
­Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht            ­US-­Besitzung gegründet werden.
 ab­gegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf                                                                 Die Verwaltungsgesellschaft wird kontinuierlich
 von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder     In Fällen, in denen die Gesellschaft Kenntnis davon    das Ausmaß der Anforderungen prüfen, die FATCA
 Erklärungen, welche nicht in dem Verkaufspros­     erlangt, dass ein Anteilinhaber eine US-Person ist     und insbesondere das deutsche IGA an sie stellen.
 pekt beziehungsweise in den wesentlichen           oder Anteile für Rechnung einer US-Person hält,        In diesem Zusammenhang kann es unter anderem
 Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt       kann die Gesellschaft die unverzügliche Rückgabe       erforderlich werden, dass die Verwaltungsgesell­
 ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Ver­    der Anteile an die Gesellschaft zum letzten fest­      schaft alle Anleger auffordert, erforderliche Doku­
 kaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils       gestellten Anteilwert verlangen.                       mente zum Nachweis ihrer Steueransässigkeit
 letzten Jahresbericht und dem gegebenenfalls                                                              vorzulegen, um auf dieser Grundlage zu prüfen,
 nach dem Jahresbericht veröffentlichten            Anleger, die als „Restricted Persons“ im Sinne der     ob sie als Spezifizierte US-Personen einzustufen
 Halbjahres­bericht.                                US-Regelung No. 2790 der „National Association         sind.
                                                    of Securities Dealers“ (NASD 2790) anzusehen
Dieser Verkaufsprospekt besteht aus einem           sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermögen         Anleger und für Anleger handelnde Intermediäre
­Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil. Im     der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.              sollten beachten, dass nach den geltenden
 Allgemeinen Teil werden allgemeine Regelun­                                                               Grundsätzen des Fonds Anteile für Rechnung von
 gen zu dem in diesem Verkaufsprospekt              Für Vertriebszwecke darf dieser Verkaufsprospekt       US-Personen weder angeboten noch verkauft
 behandelten Typus von Sondervermögen               nur von Personen verwendet werden, die dafür           werden und spätere Übertragungen von Anteilen
 ­erläutert. Im Besonderen Teil werden spezielle,   über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der     auf US-Personen untersagt sind. Sofern Anteile
  teilweise einschränkende und konkretisierende     Gesellschaft (direkt oder indirekt über entsprechend   von einer US-Person als wirtschaftlichem Eigen­
  Regelungen für das betreffende Sondervermö­       beauftragte Vertriebsstellen) verfügen. Erklärungen    tümer gehalten werden, kann die Verwaltungs­
  gen aufgeführt.                                   oder Zusicherungen Dritter, die nicht in diesem Ver­   gesellschaft nach eigenem Ermessen eine
                                                    kaufsprospekt beziehungsweise in den Unterlagen        Zwangsrücknahme der entsprechenden Anteile
                                                    enthalten sind, sind von der Gesellschaft nicht        vornehmen. Anleger sollten darüber hinaus
Verkaufsbeschränkung                                ­autorisiert.                                          beachten, dass die Definition von Spezifizierten
                                                                                                           US-Personen im Sinne der FATCA-Vorschriften
Die ausgegebenen Anteile dieses Sonderver­          Die Unterlagen sind am Sitz der Gesellschaft           einen größeren Kreis von Anlegern erfasst als die
mögens dürfen nur in Ländern zum Kauf ange­         öffentlich zugänglich.                                 aktuelle Definition von US-Personen.
boten oder verkauft werden, in denen ein
solches Angebot oder ein solcher Verkauf zuläs­     Foreign Account Tax Compliance Act –
sig ist. Sofern nicht von der Gesellschaft oder     „FATCA“                                                Wichtigste rechtliche
einem von ihr beauftragten Dritten eine Erlaubnis   Die Bestimmungen des Foreign Account Tax               Auswirkungen der
zum öffentlichen Vertrieb seitens der örtlichen     ­Compliance Act (allgemein bekannt als „FATCA“)        Vertragsbeziehung
Aufsichtsbehörden erlangt wurde, handelt es          sind Bestandteil des Hiring Incentives to Restore
sich bei diesem Verkaufsprospekt nicht um ein        Employment Act (der „Hire Act“), der im März          Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger
öffentliches Angebot zum Erwerb von Invest­          2010 in den USA in Kraft getreten ist. Diese          Miteigentümer der von diesem Sondervermögen
mentanteilen beziehungsweise darf dieser Ver­        Bestimmungen des US-Rechts dienen der                 gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruch­
kaufsprospekt nicht zum Zwecke eines solchen         Bekämpfung von Steuerflucht durch US-Bürger.          teilen. Er kann über die Vermögensgegenstände
öffentlichen Angebots verwendet werden.              Danach sind Finanzinstitute außerhalb der USA         nicht verfügen. Mit den Anteilen sind vorbehalt­
                                                     („ausländische Finanzinstitute“ oder „FFIs“) ver­     lich der Angaben im Besonderen Teil keine
                                                     pflichtet, der US-Steuerbehörde, dem Internal         Stimmrechte verbunden.
                                                     Revenue Service („IRS“), jährlich Angaben zu von

2
Dem Vertragsverhältnis zwischen DWS Invest-           Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit                 Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen
ment GmbH und An­leger sowie den vorvertrag-          ­Kauf­­ver­trägen oder Dienstleistungsverträgen,       des Risikomanagements des Fonds, die Risiko­
lichen Beziehungen wird deutsches Recht                die auf elektronischem Wege zustande gekom-           managementmethoden, die jüngsten Entwicklun-
zugrunde gelegt. Der Sitz der DWS Investment           men sind, können sich Verbraucher auch an             gen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten
GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anle-            die Online-Streit­beilegungsplattform der EU          Kategorien von Vermögensgegenständen sowie
gers gegen die DWS Investment GmbH aus                 ­wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr).             zur Zusammensetzung der Portfoliostruktur sind
dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher        Als Kontaktadresse der DWS Investment GmbH           in elektronischer oder schriftlicher Form bei der
sind (siehe die folgende Definition) und in             kann dabei folgende E-Mail angegeben werden:         Gesellschaft erhältlich.
einem anderen EU-Staat wohnen, können auch              info@dws.com. Die Plattform ist selbst keine
vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohn-            Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den       Ferner kann der Anleger ergänzende Informatio-
sitz Klage erheben. Sämtliche Veröffentlichun-          ­Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständi-   nen zum sogenannten Zielmarkt und zu den Pro-
gen und Werbeschriften sind in deutscher                 gen nationalen Schlichtungsstelle.                  duktkosten, die sich aufgrund der Umsetzung der
Sprache abzufassen oder mit einer deutschen                                                                  Vorschriften der Richtlinie 2014/65/EU des Europä­
Übersetzung zu versehen. Die DWS Investment           Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von          ischen Parlaments und des Rates über Märkte und
GmbH kann Übersetzungen des Verkaufspros-             einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.             Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richt­
pekts in Sprachen solcher Länder als verbindlich                                                             linien 2002/92/EG und 2011/61/EU (nachfolgend
erklären, in welchen Anteile des Fonds zum                                                                   „MiFID 2-Richtlinie“ oder „MiFID 2“) ergeben,
öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Ansons-        Grundlagen                                             und die die Gesellschaft den Vertriebsstellen zur
ten ist bei Abweichungen zwischen der deut-                                                                  Verfügung stellt, erhalten. Diese sind ebenso in
schen Fassung des Verkaufsprospekts und einer         Das Sondervermögen (der Fonds)                         Textform bei der Gesellschaft erhältlich.
Übersetzung immer die deutsche Fassung maß-           Dieses Sondervermögen (nachfolgend „Fonds“)
geblich. Die DWS Investment GmbH wird ferner          ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen, der         Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern wei-
die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern          von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt,      tere Informationen über die Zusammensetzung
in deutscher Sprache führen. Bei Streitigkeiten       um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie         des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung
können Verbraucher die „Ombudsstelle für              zum Nutzen dieser Anleger zu investieren (nach­        übermittelt, wird sie diese Informationen zeitgleich
Investmentfonds“ des BVI Bundesverband                folgend „Investmentvermögen“). Der Fonds ist           auf Anfrage allen Anlegern des Fonds kostenlos
Investment und Asset Management e.V. als              ein Alternatives Investmentvermögen (nachfol-          zur Verfügung stellen.
zuständige Verbraucherschlichtungsstelle              gend „AIF“) im Sinne des Kapitalanlagegesetz-
an­rufen. Die DWS Investment GmbH nimmt an            buchs (nachfolgend „KAGB“). Er wird von der            Anlagebedingungen und
Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich-         DWS Investment GmbH (nachfolgend „Gesell-              deren Änderungen
tungsstelle teil.                                     schaft“) verwaltet. Die Gesellschaft legt das bei      Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an
                                                      ihr eingelegte Kapital im eigenen Namen für            ­diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abge-
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für                gemeinschaftliche Rechnung der An­leger nach            druckt. Die Anlagebedingungen können von der
Investmentfonds“ lauten:                              dem Grundsatz der Risikomischung in den nach            Gesellschaft geändert werden. Änderungen der
Büro der Ombudsstelle des BVI                         dem KAGB zugelassenen Vermögensgegenstän-               Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung
Bundesverband Investment und Asset                    den gesondert vom eigenen Vermögen in Form              durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrund-
Management e.V.                                       von Sonder­vermögen an.                                 sätze des Fonds sind nur unter der Bedingung
Unter den Linden 42                                                                                           zulässig, dass die Gesellschaft den Anlegern
10117 Berlin                                          In welche Vermögensgegenstände die Gesell-              anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kos-
Telefon: 030 6449046-0                                schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und          ten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurück-
Telefax: 030 6449046-29                               welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat,          zunehmen oder ihre Anteile gegen Anteile an
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de          ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen             Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage-
www.ombudsstelle-investmentfonds.de                   Verordnungen und den Anlagebedingungen, die             grundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern der-
                                                      das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und          artige Investmentvermögen von der Gesellschaft
Verbraucher sind natürliche Personen, die in das      der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen          oder einem anderen Unternehmen aus ihrem
Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der        umfassen einen Allgemeinen und einen Besonde-           ­Konzern verwaltet werden.
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer       ren Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“ und
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet     „Besondere Anlagebedingungen“). Der Fonds              Die vorgesehenen Änderungen werden im
werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.       gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.      ­Bundesanzeiger und darüber hinaus in einer
                                                                                                              ­hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tages-
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschrif-   Verkaufsunterlagen und                                   zeitung oder auf der Internetseite dws.de
ten des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend          Offenlegung von Informationen                            bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Ver­
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen ist    zum Risikomanagement und                                 gütungen und Aufwandserstattungen, die aus
dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen         Vertriebsinformationen gemäß MiFID 2                     dem Fonds entnommen werden dürfen, oder die
­Bundesbank.                                          Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger-          Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentliche
                                                      informationen, die Anlagebedingungen sowie die           Anlegerrechte betreffen, werden die Anleger
Die Kontaktdaten lauten:                              aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind            außerdem über ihre depotführenden Stellen in
Deutsche Bundesbank                                   kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft. Die           Papierform oder elektronischer Form (sogenann-
Schlichtungsstelle                                    Anlagebedingungen sind im Anhang zu diesem               ter „dauerhafter Datenträger“) informiert. Diese
Postfach 11 12 32                                     Verkaufsprospekt abgedruckt. Sie sind ebenso             Information umfasst die wesentlichen Inhalte der
60047 Frankfurt am Main                               erhältlich auf der Internetseite dws.de.                 geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de                                                                              Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der
www.bundesbank.de                                                                                              Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
                                                                                                               weitere Informationen erlangt werden können.

                                                                                                                                                               3
Die Änderungen treten frühestens am Tage              Verwahrstelle                                       Unterverwahrung und
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderun-                                                              Interessenkonflikte
gen von Regelungen zu den Vergütungen und             Identität der Verwahrstelle                         Die Gesellschaft hat die in diesem Abschnitt
Aufwendungserstattungen treten frühestens             Für den Fonds hat das Kreditinstitut State          „Unterverwahrung und Interessenkonflikte“ auf-
vier Wochen nach ihrer Bekanntmachung in              Street Bank International GmbH mit Sitz in          genommenen Angaben und Informationen von
Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein        der Brienner Straße 59, 80333 München,              der Verwahrstelle erhalten und ist insofern auf die
früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderun-           die Funktion der Verwahrstelle übernommen.          rechtzeitige Zurverfügungstellung der vollständi-
gen der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds         ­Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach      gen und richtigen Angaben sowie Informationen
treten ebenfalls f­ rühestens vier Wochen nach         deutschem Recht.                                   durch die Verwahrstelle angewiesen.
Bekanntmachung in Kraft.
                                                      Aufgaben der Verwahrstelle                          Die Verwahrstelle hat die State Street Bank & Trust
                                                      Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung         Company, mit Sitz in One Lincoln Street, Boston,
Verwaltungsgesellschaft                               und der Verwahrung von Sondervermögen vor.          Massachusetts 02111, USA, als ihren Globalen Ver-
                                                      Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut und ver-   wahrer (nachfolgend „Globaler Verwahrer“) mit der
Firma, Rechtsform und Sitz                            wahrt die Vermögensgegenstände in Sperr­            Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände
Die Gesellschaft ist eine am 22. Mai 1956 gegrün-     depots beziehungsweise auf Sperrkonten und          beauftragt. Der Globale Verwahrer wiederum hat
dete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des      überwacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft      die Verwahraufgaben auf verschiedene Unter­
KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit         über die Vermögensgegenstände den Vorschrif-        verwahrer, ansässig in nachfolgend aufgeführten
beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der            ten des KAGB und den Anlagebedingungen              Ländern, übertragen, um die jeweiligen ausländi-
Gesellschaft lautet DWS Investment GmbH.              ­entsprechen. Die Anlage von Vermögens­             schen Vermögensgegenstände in den jeweiligen
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Mainzer         gegenständen in Bankguthaben bei einem             Ländern zu verwahren.
Landstraße 11–17 in 60329 Frankfurt am Main            anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über
und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts          solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung        Der Globale Verwahrer hat die Verwahrung der
Frankfurt am Main unter der ­Nummer HRB 9135           der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle      Vermögensgegenstände in den nachfolgenden
eingetragen.                                           muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die            Ländern auf die angegebenen Unterverwahrer
                                                       Anlage beziehungsweise Verfügung mit den           übertragen:
Die Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1 Absatz 2          Anlage­bedingungen und den Vorschriften des
in Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, Gemischte           KAGB vereinbar ist.
Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB,
Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff.          Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere
KAGB, Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß             ­folgende Aufgaben:
§ 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investment-
gesetz in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden         –– sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück-
Fassung sowie offene inländische Spezial-AIF mit         nahme der Anteile sowie die Anteilwerter-
festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB,               mittlung den Vorschriften des KAGB und den
welche in die in § 284 Absatz 1 und Absatz 2             Anlagebedingungen des Fonds entsprechen;
KAGB mit Ausnahme der in § 284 Absatz 2 Buch-         –– sicherzustellen, dass bei den für gemein-
staben e), f) genannten Vermögensgegenstände             schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
­investieren, verwalten. Darüber hinaus darf die         Geschäften der Gegenwert innerhalb der
 Gesellschaft EU-Investmentvermögen oder                 üb­lichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt
 ­ausländische AIF verwalten, deren zulässige            und dass die Erträge des Fonds gemäß den
  ­Vermögensgegenstände denen für inländische            Vorschriften des KAGB und den Anlagebedin-
   Investmentvermögen entsprechen.                       gungen verwendet werden. Die Verwahr-
                                                         stelle hat darüber hinaus zu prüfen, ob die
Geschäftsführung und Aufsichtsrat                        Anlage auf Sperrkonten oder in Sperrdepots
Nähere Angaben über die Geschäftsführung und             eines anderen Kreditinstitutes, einer Wert­
die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden            papierfirma oder eines anderen Verwahrers
Sie am Schluss dieser Unterlage.                         mit dem KAGB und den Anlagebedingungen
                                                         vereinbar ist. Wenn dies der Fall ist, hat sie
Eigenkapital und zusätzliche                             die Zustimmung zur Anlage zu erteilen;
Eigenmittel                                           –– sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds
Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe            nach den Vorschriften des KAGB und nach
von 115 Mio. Euro (Stand: 31.12.2020). Das               den Anlagebedingungen verwendet werden;
­haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt       –– Überwachung von Kreditaufnahmen durch die
 398,4 Mio. Euro (Stand 31.12.2020).                     Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie
                                                         gegebenenfalls Zustimmung zur Kreditauf-
Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die      nahme, soweit es sich nicht um kurzfristige
sich durch die Verwaltung von AIF ergeben und            Überziehungen handelt, die allein durch ver­
auf berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder          zögerte Gutschriften von Zahlungseingängen
Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt durch:        zustande kommen;
Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01% des          –– sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert­
Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei       papierdarlehen rechtswirksam bestellt und
dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst           jederzeit vorhanden sind.
wird. Diese Eigenmittel sind von dem angegebe-
nen haftenden Eigen­kapital umfasst.

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Name des Unterverwahrers                            Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

Citibank, N.A.                                      Ägypten                   Kairo               Fallgruppe 1
Raiffeisen Bank sh.a.                               Albanien                  Tirana              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       Argentinien               Buenos Aires        Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Australien                Parramatta          Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Bahrain                   Al Seef             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Bangladesch               Dhaka               Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A., Frankreich Belgien                   Pantin              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Paris
mit Unterstützung durch die Niederlassung Brüssel)
via Standard Chartered Bank                         Benin                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire SA		                                                            (Elfenbeinküste)
HSBC Bank Bermuda Ltd.                              Bermuda                   Hamilton            Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                 Bosnien und Herzegowina   Sarajevo            Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Botswana Ltd.               Botswana                  Gaborone            Fallgruppe 1
Citibank, N.A.                                      Brasilien                 São Paulo           Fallgruppe 1
Citibank Europe plc, Bulgaria Branch                Bulgarien                 Sofia               Fallgruppe 1
UniCredit Bulbank AD                                Bulgarien                 Sofia               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Burkina Faso              Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
Banco de Chile                                      Chile                     Santiago de Chile   Fallgruppe 1
HSBC Bank (China) Company Ltd.                      China                     Shanghai            Fallgruppe 1
China Construction Bank Corporation                 China                     Beijing             Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd.            China Connect             Hong Kong           Fallgruppe 1
Banco BCT S.A.                                      Costa Rica                San José            Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden   Dänemark                  Kopenhagen          Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Kopenhagen)
Deutsche Bank AG                                    Deutschland               Eschborn            Fallgruppe 2
State Street Bank International GmbH                Deutschland               München             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Elfenbeinküste            Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
AS SEB Pank                                         Estland                   Tallinn             Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden   Finnland                  Helsinki            Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Helsinki)
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.             Frankreich                Pantin              Fallgruppe 1
JSC Bank of Georgia                                 Georgien                  Tiflis              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Ghana Plc                   Ghana                     Accra               Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A.             Griechenland              Athen               Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Guinea-Bissau             Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                          (Elfenbeinküste)
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Hong Kong                 Hong Kong           Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Indien                    Mumbai              Fallgruppe 2
Citibank, N.A.                                      Indien                    Mumbai              Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Indonesien                Jakarta             Fallgruppe 2
State Street Bank and Trust Company,                Irland                    Edinburgh           Fallgruppe 1
United Kingdom branch
Landsbankinn hf.                                    Island                    Reykjavik           Fallgruppe 1
Bank Hapoalim B.M.                                  Israel                    Tel Aviv            Fallgruppe 1
Intesa Sanpaolo S.p.A.                              Italien                   Mailand             Fallgruppe 1
Mizuho Bank, Ltd.                                   Japan                     Tokio               Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Japan                     Tokio               Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Jordanien                 Amman               Fallgruppe 1
State Street Trust Company Canada                   Kanada                    Toronto             Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Katar                     Doha                Fallgruppe 1
JSC Citibank Kazakhstan                             Kasachstan                Almaty              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Kenya Ltd.                  Kenia                     Nairobi             Fallgruppe 1
Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria         Kolumbien                 Bogotá, D.C.        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Korea (Republik Korea)    Seoul               Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Korea (Republik Korea)    Seoul               Fallgruppe 1
Privredna Banka Zagreb d.d.                         Kroatien                  Zagreb              Fallgruppe 1
Zagrebacka Banka d.d.                               Kroatien                  Zagreb              Fallgruppe 1
HSBC Bank Middle East Ltd.                          Kuwait                    Safat               Fallgruppe 1
AS SEB banka                                        Lettland                  Riga                Fallgruppe 1
AB SEB bankas                                       Litauen                   Vilnius             Fallgruppe 1
Standard Bank PLC                                   Malawi                    Blantyre            Fallgruppe 1

                                                                                                                         5
Name des Unterverwahrers                              Land                      Sitz                Interessenkonflikte*

Standard Chartered Bank Malaysia Berhad             Malaysia                    Kuala Lumpur        Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Mali                        Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Citibank Maghreb S.A.                               Marokko                     Casablanca          Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Mauritius                   Ebène (CyberCity)   Fallgruppe 1
Banco Nacional de México, S.A.                      Mexiko                      Santa Fe            Fallgruppe 1
Standard Bank Namibia Ltd.                          Namibia                     Windhoek            Fallgruppe 1
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Neuseeland                  Auckland            Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services, S.C.A., Frankreich Niederlande                 Pantin              Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Paris mit
Unterstützung durch die Niederlassung Amsterdam)
via Standard Chartered Bank                         Niger                       Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Stanbic IBTC Bank Plc.                              Nigeria                     Lagos               Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Schweden    Norwegen                    Oslo                Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Oslo)
HSBC Bank Oman S.A.O.G.                             Oman                        Seeb                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Austria AG                           Österreich                  Wien                Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Österreich                  Wien                Fallgruppe 2
(Operation durch die Niederlassung Frankfurt a.M.
mit Unterstützung durch die Niederlassung Wien)
Citibank N.A.                                       Panama                      Panama-Stadt        Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG                                    Pakistan                    Karachi             Fallgruppe 2
Citibank del Perú S.A.                              Peru                        Lima                Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank                             Philippinen                 Makati Stadt        Fallgruppe 1
Bank Handlowy w Warszawie S.A.                      Polen                       Warschau            Fallgruppe 1
Deutsche Bank AG, Niederlande (Operation durch      Portugal                    Amsterdam           Fallgruppe 2
die Niederlassung Amsterdam mit Unterstützung
durch die Niederlassung Lissabon)
Citibank Europe plc, Dublin – Romania Branch        Rumänien                    Bukarest            Fallgruppe 1
AO Citibank                                         Russland                    Moskau              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Zambia Plc                  Sambia                      Lusaka              Fallgruppe 1
HSBC Saudi Arabia Ltd.                              Saudi-Arabien               Riad                Fallgruppe 1
Saudi British Bank                                  Saudi-Arabien               Riad                Fallgruppe 1
Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ)             Schweden                    Stockholm           Fallgruppe 1
UBS Switzerland AG                                  Schweiz                     Zürich              Fallgruppe 1
Credit Suisse (Switzerland) Ltd.                    Schweiz                     Zürich              Fallgruppe 1
via Standard Chartered Bank                         Senegal                     Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
UniCredit Bank Serbia JSC                           Serbien                     Belgrad             Fallgruppe 1
Stanbic Bank Zimbabwe Ltd.                          Simbabwe                    Harare              Fallgruppe 1
Citibank N.A.                                       Singapur                    Singapur            Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.    Slowakische Republik        Bratislava          Fallgruppe 1
UniCredit Banka Slovenija d.d.                      Slowenien                   Ljubljana           Fallgruppe 1
Deutsche Bank S.A.E.                                Spanien                     Madrid              Fallgruppe 2
The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd.  Sri Lanka                   Colombo             Fallgruppe 1
UniCredit Bank d.d.                                 Republik Srpska (Bosnien)   Sarajevo            Fallgruppe 1
FirstRand Bank Ltd.                                 Südafrika                   Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Bank of South Africa Ltd.                  Südafrika                   Johannesburg        Fallgruppe 1
Standard Bank Eswatini Ltd.                         Swasiland                   Mbabane             Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd.               Taiwan – R.O.C.             Taipei              Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank Tanzania Ltd.               Tansania                    Dar es Salaam       Fallgruppe 1
Standard Chartered Bank (Thai)                      Thailand                    Bangkok             Fallgruppe 1
Public Company Ltd.
via Standard Chartered Bank                         Togo                        Abidjan             Fallgruppe 1
Côte d’Ivoire S.A.		                                                            (Elfenbeinküste)
Československá obchodni banka, a.s.                 Tschechische Republik       Prag                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s.    Tschechische Republik       Prag                Fallgruppe 1
Union Internationale de Banques                     Tunesien                    Tunis               Fallgruppe 1
Citibank A.Ş.                                       Türkei                      Istanbul            Fallgruppe 1
Deutsche Bank, A.Ş.                                 Türkei                      Istanbul            Fallgruppe 2
Standard Chartered Bank Uganda Ltd.                 Uganda                      Kampala             Fallgruppe 1
JSC Citibank                                        Ukraine                     Kiew                Fallgruppe 1
UniCredit Bank Hungary Zrt.                         Ungarn                      Budapest            Fallgruppe 1
Citibank Europe plc Magyarországi Fióktelepe        Ungarn                      Budapest            Fallgruppe 1
Banco Itaú Uruguay S.A.                             Uruguay                     Montevideo          Fallgruppe 1
State Street Bank and Trust Company                 USA                         North Quincy        Fallgruppe 1

6
Name des Unterverwahrers                                         Land                               Sitz                              Interessenkonflikte*

HSBC Bank Middle East Ltd.                                       Vereinigte Arabische               Dubai                             Fallgruppe 1
                                                                 Emirate
State Street Bank and Trust Company,                             Vereinigtes Königreich             Edinburgh                         Fallgruppe 1
United Kingdom branch
HSBC Bank (Vietnam) Ltd.                                         Vietnam                            Ho-Chi-Minh-Stadt                 Fallgruppe 1
BNP Paribas Securities Services S.C.A., Griechenland             Zypern                             Athen                             Fallgruppe 1
(Operation durch die Niederlassung Athen)

*   Fallgruppe 1: Es werden keine Interessenkonflikte gesehen. Potenzielle Interessenkonflikte würden durch die Gestaltung des Verwahrstellen-/
                   ­Unterverwahrervertrags gesteuert werden.
    Fallgruppe 2: Der Unterverwahrer ist ein mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen.

Zusätzliche Informationen
Die Liste der Unterverwahrer befindet sich auf dem Stand des auf der Titelseite dieses Verkaufsprospektes angegebenen Datums. Auf Verlangen übermittelt
die Gesellschaft den Anlegern ­Informationen auf dem neuesten Stand zur ­Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen und
tatsächlichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Die Liste der Unterverwahrer ist zudem auf
der Internetseite – https://www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise – in ihrer jeweils aktuellsten Fassung abrufbar.

Neben der eigentlichen Verwahrung der aus­             Kontrolle der Kredit­geschäfte und der Abwicklung        2. G
                                                                                                                    esonderte Überwachung der relevanten
ländischen Wertpapiere bei dem ausländischen           und Kontrolle der Handelsgeschäfte dienen. Darü­            Personen.
­Unterverwahrer, die den Usancen und Rechts­           ber h ­ inaus ist das operative Verwahrstellengeschäft   3. Keine schädlichen Abhängigkeiten im
 vorschriften des jeweiligen Lagerlandes folgen,       nach den der Gesellschaft bekanntgegebenen                  Vergütungssystem.
 sorgt der ausländische Unterverwahrer auch            In­formationen vollständig von den Bereichen, die        4. Vermeidung schädlicher Einflussnahme eines
 für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und        Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ver­               Mitarbeiters auf andere Mitarbeiter.
 Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wert­         waltung von Sicherheiten für beispielsweise Wert­        5. Vermeidung von Zuständigkeiten eines Mit­
 papieren bei deren Fälligkeit.                        papier-Darlehensgeschäfte (sogenannte „Collateral           arbeiters für verschiedene Aktivitäten, bei
                                                       Management Services“) und die Übernahme von                 deren simultaner Ausübung Interessen­
Darüber hinaus gibt der Unterverwahrer Informa­        KVG Backoffice Tätigkeiten (sogenanntes „KVG                konflikte entstehen könnten.
tionen über Kapitalmaßnahmen der verwahrten            Backoffice Insourcing“) anbieten, getrennt. In           6. Als Ultima Ratio ist die Mitteilung nicht hin­
ausländischen Wertpapiere weiter.                      ­diesen Fällen der Einlagerung von Aufgaben der             reichend vermeidbarer oder kontrollierbarer
                                                        Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die sogenannte          Interessenkonflikte an den betreffenden
Im Verhältnis zu dem Globalen Verwahrer auf             ­„Divisionslösung“ gemäß BaFin-Rundschreiben               ­Kunden vorgesehen.
­erster Unterverwahrstufe sind nach Auskunft der         08/2015 (WA)/Verwahrstellenrundschreiben bezie­
 Verwahrstelle tatsächliche und potenzielle Inter­       hungsweise BaFin-Rundschreiben 01/2017 (WA)/           Haftung der Verwahrstelle
 essenkonflikte rechtskonform ausgesteuert.              KAMaRisk, nach Auskunft durch die Verwahrstelle        Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver­
 Diesbezüglich verweisen wir auf die nachfolgen­         hinsichtlich räumlicher, personeller sowie funktio­    mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer
 den Ausführungen.                                       naler und hirarchischer Trennung umgesetzt.            Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt
                                                                                                                werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes
Die Verwahrstelle hat der Gesellschaft mitgeteilt,     Die Grundsätze für den Umgang mit Interessen­            eines solchen Vermögensgegenstandes haftet
dass sie mit Interessenkonflikten zusammen­            konflikten („Conflicts of Interest-Policy“) der          die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und
fassend wie folgt umgeht:                              ­Verwahrstelle deckt nach den der Gesellschaft           dessen Anlegern, es sei denn, der Verlust ist auf
                                                        bekanntgegebenen Informationen den Themen­              Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der
Die Compliance Abteilung der Verwahrstelle ist mit      komplex der Interessenkonflikte sowohl aus              Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die
der Funktion der gemäß § 70 Absatz 2 Satz 4 KAGB        WpHG-Sicht als auch aus Verwahrstellen-Sicht ab         nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes
beziehungsweise § 85 Absatz 2 Satz 4 KAGB erfor­        und sieht den Einsatz verschiedener Methoden            bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich
derlichen „unabhängigen Stelle“ betraut.                zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, wel­       nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vor­
                                                        che im Folgenden stichpunktartig dargestellt sind:      schriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht
Der Geschäftsverteilungsplan und die aufbau­                                                                    erfüllt hat.
organisatorische Struktur der Verwahrstelle ent­       1. Kontrolle des Informationsflusses:
sprechen nach den der Gesellschaft mitgeteilten           –– Vorgaben zu Vertraulichkeitsbereichen
Informationen den gesetzlichen und aufsichtsrecht­           ­(„Chinese Walls“) und deren Handhabung            Risikohinweise
lichen Anforderungen und tragen insbesondere der          –– Informationsweitergabe im Unternehmen
Anforderung der Vermeidung von Interessenkonflik­             unter strikter Einhaltung des „Need to            Vor der Entscheidung über den Kauf von
ten Rechnung. So sind der Bereich, der Kreditge­              Know“-Prinzips                                    Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die
schäfte initiiert, sowie bei den Kreditentscheidun­       –– Zugriffsrechte auf Informationen und               nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit
gen über ein Votum verfügt („Markt“) und der                  ­physische Zugangsrechte zu Unterneh­             den anderen in diesem Verkaufsprospekt ent-
Bereich „Handel“ durchgängig bis auf Ebene der                 mensbereichen. So werden zum Beispiel            haltenen Informationen sorgfältig lesen und
Geschäftsleitung von dem Bereich, der bei Kredit­              die Dienstleistungen im Rahmen des               diese bei ihrer Anlageentscheidung berück-
entscheidungen über ein weiteres Votum verfügt                 „KVG Backoffice Insourcing“ derzeit              sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer
(„Marktfolge“), getrennt. Diese Trennung gilt                  ­systemtechnisch vollkommen getrennt             dieser Risiken kann für sich genommen oder
ebenso für die Funktionen, die der Überwachung                  vom ­Verwahrstellengeschäft erbracht            zusammen mit anderen Umständen die Wert-
und Kommunikation der Risiken („Risikocontrol­            –– Vorgaben zum sogenannten „Wall                     entwicklung des Fonds beziehungsweise der
ling“) und den Funktionen, die der Abwicklung und               ­Crossing“                                      im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände

                                                                                                                                                                7
nachteilig beeinflussen und sich damit auch            Änderung der Anlagepolitik                              Aussetzung der Anteilrücknahme unter Verkehrs­
nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Ver­          oder der Anlagebedingungen                              wert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wieder­
äußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu             Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit         aufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger
einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem           Genehmigung der BaFin ändern. Durch eine Ände­          liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rück­
Fonds befindlichen Vermögensgegenstände                rung der Anlagebedingungen können auch den              nahme.
gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteil­                 Anleger betreffende Regelungen geändert wer­            Einer Aussetzung kann ohne erneute Wieder­auf­
erwerbs gefallen sind, so erhält er das von            den. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Ände­        nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine
ihm in den Fonds investierte Kapital nicht             rung der Anlagebedingungen die Anlage­politik des       ­Auflösung des Sondervermögens folgen, zum Bei­
oder nicht vollständig zurück.                         Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu              spiel wenn die Gesellschaft die Verwaltung des
                                                       belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft             Fonds kündigt, um den Fonds aufzulösen. Für den
Der Anleger könnte sein in den Fonds inves­            kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des               Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von
tiertes Kapital teilweise oder sogar ganz ver­         gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespekt­       ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann
lieren. Wertzuwächse können nicht garantiert           rums und damit ohne Änderung der Anlagebedin­            und ihm wesentliche Teile des inves­tierten Kapi­
werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die            gungen und deren Genehmigung durch die BaFin             tals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung
angelegte Summe beschränkt. Eine Nach­                 ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds            ­stehen oder insgesamt verloren gehen.
schusspflicht über das vom Anleger inves­              verbundene Risiko verändern.
tierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den                                                                 Auflösung des Fonds
nachstehend oder an anderer Stelle des Ver­            Beschränkung der Anteilrücknahme                        Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwal­
kaufsprospekts beschriebenen Risiken und               Sofern im Besonderen Teil und in den Anlagebe­          tung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft
Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des            dingungen nichts anderes angegeben ist, darf die        kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung
Fonds durch verschiedene weitere Risiken               Gesellschaft die Rücknahme der Anteile für ins­         ganz auflösen. Das Verwaltungs- und Verfügungs­
und Unsicherheiten beeinträchtigt werden,              gesamt bis zu 15 aufeinander folgende Arbeits­          recht über den Fonds geht nach einer Kündigungs­
die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihen­            tage beschränken. Dies setzt voraus, dass die           frist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle
folge, in der die nachfolgenden Risiken auf­           Rückgabeverlangen der Anleger einen zuvor fest­         über. Für den Anleger besteht daher das Risiko,
geführt werden, enthält weder eine Aussage             gelegten Schwellenwert überschreiten, ab dem            dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht
über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts            die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditäts­         ­realisieren kann. Bei dem Übergang des Fonds
noch über das Ausmaß oder die Bedeutung                situation des Fonds nicht mehr im Interesse der          auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere
bei Eintritt einzelner Risiken.                        Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden                 ­Steuern als deutsche Ertragsteuern belastet
                                                       ­können. Wird der Schwellenwert überschritten,            ­werden. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung
Risiken einer Fondsanlage                               entscheidet die Gesellschaft in pflichtgemäßem            des Liquidationsverfahrens aus dem Depot des
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt,            Ermessen, ob die vo­r­liegenden Rücknahme­                ­Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger
die mit einer Anlage in einen AIF typischer­            verlangen der Anleger beschränkt werden. Hat               mit Ertragsteuern belastet werden.
weise verbunden sind. Diese Risiken können              die Gesellschaft entschieden, die Rücknahme
sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom         zu beschränken, wird sie Anteile zu dem am             Übertragung aller Vermögensgegenstände
Anleger investierte Kapital sowie auf die vom           Abrechnungsstichtag ­geltenden Rücknahmepreis          des Fonds auf ein anderes Investmentvermögen
Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage             lediglich anteilig zurücknehmen; im Übrigen ent­       (Verschmelzung)
auswirken.                                              fällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass        Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensge­
                                                        jedes Rücknahmeverlangen nur anteilig auf Basis        genstände des Fonds auf ein anderes Publikums-
Schwankung des Fondsanteilwertes                        einer von der Gesellschaft ermittelten Quote           Investmentvermögen übertragen. Der Anleger
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem              ­ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil des       kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurückge­
Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in          ­Auftrags wird auch nicht zu einem späteren           ben, (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger
den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des               ­Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt. Für den     des übernehmenden Investmentvermögens
Fonds entspricht dabei der Summe der Markt­                Anleger besteht daher das Risiko, dass seine        wird, (iii) oder gegen Anteile an einem offenen
werte aller Vermögensgegenstände im Fonds­                 Order zur Anteilrückgabe nur anteilig ausgeführt    inländischen Investmentvermögen mit vergleich­
vermögen abzüglich der Summe der Marktwerte                wird und die noch offenen Restorder erneut          baren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern
aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fonds­              ­platzieren muss.                                   die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes
anteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds                                                                 Unternehmen ein solches Investmentvermögen
gehaltenen Vermögensgegenstände und der                Aussetzung der Anteilrücknahme                          mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet.
Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig.         Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile         Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft
Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände             zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche           sämtliche Vermögensgegenstände auf ein OGAW
oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt   Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter           überträgt. Der Anleger muss daher im Rahmen
der Fondsanteilwert.                                   Berücksichtigung der Interessen der Anleger             der Übertragung vorzeitig eine erneute Investiti­
                                                       er­forderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche       onsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe der
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses            Umstände in diesem Sinne können zum Beispiel            Anteile können Ertragsteuern anfallen. Bei einem
durch steuerliche Aspekte                              sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, Rück­     Umtausch der Anteile in Anteile an einem Invest­
Die steuerliche Behandlung von Kapitaler­trägen        nahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang              mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrund­
hängt von den individuellen Verhältnissen des          sowie die Schließung von Börsen oder Märkten,           sätzen kann der Anleger mit Steuern belastet
jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Ände­          Handels­beschränkungen oder sonstige Faktoren,          werden, etwa, wenn der Wert der erhaltenen
rungen unterworfen sein. Für Einzelfragen –            die die Ermittlung des Anteilwertes beeinträch­         Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile
­insbesondere unter Berücksichtigung der               tigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die        zum Zeitpunkt der Anschaffung.
 individuellen steuerlichen Situation – sollte sich    Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszu­
 der Anleger an seinen persönlichen Steuer­­­          setzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger
 berater wenden.                                       oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der Anleger
                                                       kann seine Anteile während dieses Zeitraums
                                                       nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung
                                                       der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken;
                                                       zum Beispiel wenn die Gesellschaft gezwungen
                                                       ist, Vermögensgegenstände während der

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Übertragung des Fonds auf eine andere                –– Nachhaltige Nutzung und Schutz von              Transitionsereignisse oder -bedingungen
Kapitalverwaltungsgesellschaft                          Wasser- und Meeresressourcen
Die Gesellschaft kann die Verwaltung des Fonds       –– Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,          –– Verbote und Einschränkungen
auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft          ­Abfallvermeidung und Recycling                 –– Ausstieg aus fossilen Brennstoffen
übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unver­     –– Vermeidung und Verminderung der                 –– Andere politische Maßnahmen im
ändert, wie auch die Stellung des Anlegers. Der          ­Umweltverschmutzung                               ­Zusammenhang mit der Umstellung zu
Anleger muss aber im Rahmen der Übertragung          –– Schutz gesunder Ökosysteme                           einer ­kohlenstoffarmen Wirtschaft
entscheiden, ob er die neue Kapitalverwaltungs­      –– Nachhaltige LandnutzungSoziales                 –– Technologischer Wandel im Zusammenhang
gesellschaft für ebenso geeignet hält wie die                                                              mit der Umstellung zu einer kohlenstoff­
­bisherige. Wenn er in den Fonds unter neuer         –– Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher          armen Wirtschaft
 ­Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss      Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit,      –– Änderungen der Präferenzen und des
  er seine Anteile zurückgeben. Hierbei können          keine Diskriminierung)                             ­Verhaltens von Kunden
  Ertragsteuern anfallen.                            –– Einhaltung der Arbeitssicherheit und des
                                                        Gesundheitsschutzes                             Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele           –– Angemessene Entlohnung, faire                   wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils,
des Anlegers                                            ­Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität        der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputa­
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger        sowie Aus- und Weiterbildungschancen           tion des zugrunde liegenden Investments führen.
seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der        –– Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten    –– Gewährleistung einer ausreichenden Produkt­     Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits
beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien         sicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz   erwartet und in den Bewertungen der Invest­
der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer     –– Gleiche Anforderungen an Unternehmen in         ments berücksichtigt waren, können sich diese
bestimmten Mindestzahlung bei Rückgabe oder              der Lieferkette                                erheblich negativ auf den erwarteten/geschätz­
eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. Ein        –– Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf      ten Marktpreis und/oder die Liquidität der Anlage
bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabeauf­         die Belange von Gemeinden und sozialen         und somit auf die Rendite des Fonds auswirken.
schlag beziehungsweise ein bei Veräußerung von           Minderheiten
Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann                                                            Marktrisiko im Zusammenhang mit
zudem insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer        Unternehmensführung                                Nachhaltigkeitsrisiken
den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar auf­                                                      Auswirkungen auf den Marktpreis können auch
zehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den    ––   Steuerehrlichkeit                             Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder
ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten.       ––   Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption     Unternehmensführung haben. So können Markt­
                                                     ––   Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand      kurse sich verändern, wenn Unternehmen nicht
Risiken der negativen                                ––   Vorstandsvergütung in Abhängigkeit            nachhaltig handeln und keine Investitionen in
Wertentwicklung des Fonds                                 von Nachhaltigkeit                            nachhaltige Veränderungen vornehmen. Ebenso
(Marktrisiko)                                        ––   Ermöglichung von Whistle Blowing              können strategische Ausrichtungen von Unter­
Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die      ––   Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten        nehmen, die Nachhaltigkeit nicht berücksichtigen,
mit der Anlage in einzelne Vermögensgegen­           ––   Gewährleistung des Datenschutzes              sich negativ auf den Kurs auswirken. Das Repu­
stände durch den Fonds einhergehen. Diese            ––   Offenlegung von Informationen                 tationsrisiko, das aus nicht-nachhaltigem Handeln
­können die Wertentwicklung des Fonds bezie­                                                            von Unternehmen entsteht, kann sich ebenfalls
 hungsweise der im Fonds gehaltenen Vermö­           Als Teil der Umweltthemen berücksichtigt die       negativ auswirken. Nicht zuletzt können auch
 gensgegenstände beeinträchtigen und sich damit      Gesellschaft insbesondere die folgenden Aspekte    physische Schäden durch den Klimawandel oder
 auch nachteilig auf den Anteilwert und auf das      im Zusammenhang mit dem Klimawandel:               Maßnahmen zur Umstellung auf eine kohlen­
 vom Anleger investierte Kapital auswirken.                                                             stoffarme Wirtschaft negative Auswirkungen auf
                                                     Physische Klimaereignisse oder -bedingungen        den Marktpreis haben.
Nachhaltigkeitsrisiko – Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung, ESG                             –– Einzelne Extremwetterereignisse                 Wertveränderungsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine        –– Hitzewellen                                  Die Vermögensgegenstände, in die die Gesell­
Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales             –– Dürren                                       schaft für Rechnung des Fonds investiert, unter­
oder Unternehmensführung, dessen beziehungs­            –– Überschwemmungen                             liegen Risiken. So können Wertverluste auftreten,
weise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell       –– Stürme                                       indem der Marktwert der Vermögensgegenstände
wesentliche negative Auswirkungen auf den               –– Hagelstürme                                  gegenüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa-
Wert des Investments haben können. Dabei                –– Waldbrände                                   und Terminpreise sich unterschiedlich entwickeln.
kann das Nachhaltigkeitsrisiko entweder ein eige­       –– Lawinen
nes Risiko darstellen oder auf andere Risiken ein­   –– Langfristige Klimaveränderungen                 Risiko von negativen Habenzinsen
wirken und wesentlich zum Risiko beitragen, wie         –– Abnehmende Schneemengen                      Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds
zum Beispiel Kursänderungsrisiken, Liquiditäts­         –– Veränderte Niederschlagshäufigkeit           bei der Verwahrstelle oder anderen Banken für
risiken oder Kontrahentenrisiken oder operatio­             und -volumina                               ­Rechnung des Fonds an, wobei die Guthaben
nelle Risiken.                                          –– Unbeständige Wetterbedingungen                marktüblich verzinst werden. Abhängig von der
Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in             –– Steigender Meeresspiegel                      Entwicklung der Zinspolitik der jeweiligen
„Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“              –– Änderungen der Meeresströmungen               ­Zentral- und Notenbanken, insbesondere – und in
(aus dem englischen Environment, Social,                –– Änderungen der Winde                           Abhängigkeit von der jeweiligen Währung des
­Governance), ESG, unterteilt und beziehen              –– Veränderungen der Land- und                    Fonds beziehungsweise der Anteilklasse – der
 sich unter anderem auf folgende Themen:                    ­Bodenproduktivität                           Europäischen Zentralbank, der Federal Reserve
                                                        –– Geringere Wasserverfügbarkeit                  (FED), der Bank of England und/oder der
Umwelt                                                       ­(Wasserrisiko)                              ­Schweizerischen Nationalbank sowie anderen
                                                        –– Versauerung der Ozeane                          Zen­tral- und Notenbanken, können sowohl kurz-,
–– Klimaschutz                                          –– Globale Erwärmung mit regionalen                mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine
–– Anpassung an den Klimawandel                               ­Extremen                                    negative Verzinsung erzielen.
–– Schutz der biologischen Vielfalt

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