Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen

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Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen
UBS Asset Management
                                                   (Deutschland) GmbH
                                                             März 2021

Verkaufsprospekt
 und Anlagebedingungen

Verkaufsprospekt
UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland
UBS (D) Equity Fund - Smaller German Companies
UBS (D) Equity Fund - Global Opportunity
Organisation

Kapitalverwaltungsgesellschaft                               Aufsichtsrat
(KVG oder Gesellschaft)
UBS Asset Management                                         André Müller-Wegner (Vorsitzender)
(Deutschland) GmbH                                           Head GWM Client Coverage
Bockenheimer Landstraße 2-4                                  UBS Asset Management, Zürich
60306 Frankfurt am Main
Telefon (069) 1369-5000                                      Dierk von Schuckmann (Stellvertretender Vorsitzender)
Telefax (069) 1369-5002                                      CFO Asset Management
www.ubs.com/deutschlandfonds                                 UBS Asset Management, Zürich

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung            Dominicus Freiherr von Mentzingen
                                                             Kraichtal-Menzingen
Gründung: 13.07.1989

Handelsregister:
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 31040                     Geschäftsführung
                                                             Reiner Hübner
Haftendes Eigenkapital
                                                             Raphael Schmidt-Richter
am 31.12.2019: EUR 10.310.511,75
                                                             Jörg Sihler
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital
am 31.12.2019: EUR 7.669.400,00
                                                             Wirtschaftsprüfer
                                                             Ernst & Young GmbH
Gesellschafter                                               Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                                                             Eschborn/Frankfurt am Main
UBS Beteiligungs-GmbH & Co. KG,
Frankfurt am Main

Verwahrstelle
UBS Europe SE
Bockenheimer Landstraße 2-4
60306 Frankfurt am Main
Telefon (069) 2179-0
Telefax (069) 2179-6511

Hartes Kernkapital (CET1)
am 31.12.2019: EUR 3.679.080.263,39

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital
am 31.12.2019: EUR 446.001.000,00

Zahlstelle
UBS Europe SE

(Stand: März 2021)

Über Änderungen der auf dieser Seite enthaltenen Angaben
informieren regelmäßig die Halbjahres- und Jahresberichte.
Inhaltsverzeichnis

Hinweis zum Verkaufsprospekt ..................... 5                   Wertveränderungsrisiken ................................. 11

Anlagebeschränkungen für US-Personen..... 5                            Kapitalmarktrisiko ............................................ 11
                                                                       Kursänderungsrisiko von Aktien ....................... 11
Wichtigste rechtliche Auswirkungen der
Vertragsbeziehung .......................................... 5         Zinsänderungsrisiko ......................................... 12

Durchsetzung von Rechten ............................ 6                Risiko von negativen Habenzinsen ................... 12
                                                                       Kursänderungsrisiko von Wandel- und
Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb                                      Optionsanleihen .............................................. 12
der ständigen Geschäftsräume ...................... 6
                                                                       Risiken im Zusammenhang mit
Grundlagen ...................................................... 7    Derivatgeschäften ............................................ 12

Die Sondervermögen (die Fonds) ........................ 7              Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften.... 13

Verkaufsunterlagen und Offenlegung                                     Risiken bei Pensionsgeschäften ........................ 13
von Informationen ............................................. 7      Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
Anlagebedingungen und deren Änderungen ..... 7                         von Sicherheiten .............................................. 13

Verwaltungsgesellschaft ................................ 8             Risiko bei Verbriefungspositionen
                                                                       ohne Selbstbehalt ............................................ 13
Firma, Rechtsform und Sitz................................. 8          Inflationsrisiko.................................................. 14
Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat ..... 8                     Währungsrisiko ................................................ 14
Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ............ 8                Konzentrationsrisiko ........................................ 14
Verwahrstelle .................................................. 8     Risiken im Zusammenhang mit der Investition
Identität der Verwahrstelle ................................. 8        in Investmentanteile ......................................... 14

Aufgaben der Verwahrstelle ............................... 8           Risiken aus dem Anlagespektrum..................... 14

Interessenkonflikte ............................................. 9    Risiken der eingeschränkten oder erhöhten
                                                                       Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammen-
Unterverwahrung ............................................... 9      hang mit vermehrten Zeichnungen oder
                                                                       Rückgaben (Liquiditätsrisiko) ............................ 14
Haftung der Verwahrstelle ................................. 9
                                                                       Risiko aus der Anlage in Vermögens-
Zusätzliche Informationen .................................. 9
                                                                       gegenstände .................................................... 14
Risikohinweise ................................................. 9
                                                                       Risiko durch Kreditaufnahme ........................... 15
Risiken einer Fondsanlage ................................ 10          Risiken durch vermehrte Rückgaben
Schwankung des Fondsanteilwerts ................... 10                 oder Zeichnungen ............................................ 15

Beeinflussung des individuellen Ergebnisses                            Risiko bei Feiertagen in bestimmten
durch steuerliche Aspekte ................................ 10          Regionen / Ländern .......................................... 15

Änderung der Anlagepolitik oder der                                    Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und
Anlagebedingungen ......................................... 10         Forderungsrisiko .............................................. 15

Aussetzung der Anteilrücknahme ..................... 10                Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken
                                                                       (außer zentrale Kontrahenten) ......................... 15
Auflösung des Fonds ........................................ 10
                                                                       Risiko durch zentrale Kontrahenten ................. 15
Übertragung aller Vermögensgegenstände
des Fonds auf ein anderes offenes Publikums-                           Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften . 16
Investmentvermögen (Verschmelzung) ............. 11                    Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-
Übertragung des Fonds auf eine andere                                  Darlehensgeschäften ....................................... 16
Kapitalverwaltungsgesellschaft ......................... 11            Operationelle und sonstige Risiken des Fonds .. 16
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele                             Risiken durch kriminelle Handlungen,
des Anlegers .................................................... 11   Missstände oder Naturkatastrophen ................ 16
Risiken der negativen Wertentwicklung                                  Länder- oder Transferrisiko .............................. 16
des Fonds (Marktrisiko) .................................... 11
                                                                       Rechtliche und politische Risiken ...................... 16
Änderung der steuerlichen Rahmen-                                       Swaps .............................................................. 27
bedingungen, steuerliches Risiko ...................... 16
                                                                        Swaptions ........................................................ 27
Investmentsteuerreform ................................... 17
                                                                        Credit Default Swaps ....................................... 27
Steuerliche Risiken durch Wertabsicherungs-
                                                                        Total Return Swaps .......................................... 28
geschäfte für wesentlich beteiligte Anleger ...... 17
                                                                        In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente .. 28
Schlüsselpersonenrisiko .................................... 17
                                                                        OTC-Derivatgeschäfte ...................................... 28
Verwahrrisiko ................................................... 17
                                                                        Wertpapier-Darlehensgeschäfte ....................... 28
Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen
(Abwicklungsrisiko) .......................................... 17       Pensionsgeschäfte ........................................... 29
ESG-Risiken ...................................................... 18   Sicherheitenstrategie ....................................... 29
Erläuterung des Risikoprofil der Fonds ....... 18                       Arten der zulässigen Sicherheiten .................... 29

Erhöhte Volatilität ......................................... 18        Umfang der Besicherung ................................. 29
                                                                        Sicherheitenbewertung und Strategie für
Profil des typischen Anlegers ....................... 18
                                                                        Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) ... 29
Anlageziele, -Strategie,-Grundsätze                                     Anlage von Barsicherheiten.............................. 29
und -Grenzen ................................................. 19
                                                                        Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit ... 30
Anlageziel und -strategie .................................. 19         Kreditaufnahme ............................................... 30
ESG-Integration ................................................ 19     Hebelwirkung (Leverage) ................................. 30
Nachhaltigkeits-Ausschlusspolitik ..................... 20              Bewertung ..................................................... 30
Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht ...................... 20
                                                                        Allgemeine Regeln für die Vermögens-
Vermögensgegenstände ................................... 20             bewertung ....................................................... 30
Wertpapiere ..................................................... 21    An einer Börse zugelassene / an einem
Geldmarktinstrumente ..................................... 22           organisiertem Markt gehandelte
                                                                        Vermögensgegenstände .................................. 30
Bankguthaben ................................................. 23
                                                                        Nicht an Börsen notierte oder an organisierten
Sonstige Vermögensgegenstände und                                       Märkten gehandelte Vermögensgegenstände
deren Anlagegrenzen ....................................... 23          oder Vermögensgegenstände ohne
Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geld-                                 handelbaren Kurs ............................................ 31
marktinstrumente auch unter Einsatz von                                 Besondere Regeln für die Bewertung
Derivaten sowie Bankguthaben ........................ 24                einzelner Vermögensgegenstände ................... 31
Anlagegrenze für Schuldverschreibungen                                  Nichtnotierte Schuldverschreibungen ............... 31
mit besonderer Deckungsmasse ....................... 24
                                                                        Optionsrechte und Terminkontrakte ................ 31
Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten ........ 24
                                                                        Bankguthaben, Festgelder, Anteile an
Kombination von Anlagegrenzen ..................... 25                  Investmentvermögen und Darlehen ................. 31
Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten ..... 25                      Auf ausländische Währung lautende
Anlagegrenzen für Geldmarktinstrumente                                  Vermögensgegenstände .................................. 31
und Bankguthaben .......................................... 25          Teilinvestmentvermögen .................................. 31
Steuerliche Anlagequoten für Aktienfonds ....... 25                     Anteile ........................................................... 31
Investmentanteile und deren Anlagegrenzen.... 25                        Einlieferungspflicht für effektive Stücke ........... 31
Information der Anleger bei Aussetzung                                  Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ........... 32
der Rücknahme von Zielfondsanteilen .............. 26
                                                                        Ausgabe von Anteilen ...................................... 32
Derivate.......................................................... 26
                                                                        Rücknahme von Anteilen ................................. 32
Terminkontrakte .............................................. 27
                                                                        Abrechnung bei Anteilausgabe und
Optionsgeschäfte ............................................. 27       -rücknahme ..................................................... 32

                                                                                                                                                  3
Aussetzung der Anteilrücknahme ..................... 32                  Darstellung der Rechtslage
                                                                         ab dem 1. Januar 2018 .................................... 44
Liquiditätsmanagement .................................... 33
                                                                         Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) ...... 44
Börsen und Märkte .......................................... 34
                                                                         Ausschüttungen .............................................. 44
Faire Behandlung der Anleger
und Anteilklassen ............................................. 34       Vorabpauschalen ............................................. 45
Ausgabe- und Rücknahmepreis ........................ 34                  Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene ........ 46
Aussetzung der Errechnung des                                            Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .. 46
Ausgabe- und Rücknahmepreises ..................... 34
                                                                         Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds ... 46
Ausgabeaufschlag ............................................ 34
                                                                         Ausschüttungen .............................................. 47
Rücknahmeabschlag ........................................ 34
                                                                         Vorabpauschalen ............................................. 48
Veröffentlichung der Ausgabe-
                                                                         Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene ........ 48
und Rücknahmepreise ...................................... 34
                                                                         Negative steuerliche Erträge............................. 49
Kosten ............................................................ 35
                                                                         Abwicklungsbesteuerung................................. 49
Kosten bei Ausgabe und Rücknahme
der Anteile ....................................................... 35   Zusammenfassende Übersicht für die
                                                                         Besteuerung bei üblichen betriebliche
Verwaltungs- und sonstige Kosten ............. 35                        Anlegergruppen .............................................. 50
Besonderheiten beim Erwerb von                                           Steuerausländer ............................................... 51
Investmentanteilen ........................................... 36
                                                                         Solidaritätszuschlag ......................................... 51
Angabe einer Gesamtkostenquote ................... 36
                                                                         Kirchensteuer................................................... 51
Abweichender Kostenausweis durch
                                                                         Ausländische Quellensteuer ............................. 51
Vertriebsstellen ................................................ 37
                                                                         Folgen der Verschmelzung von
Vergütungspolitik ............................................. 37
                                                                         Investmentfonds .............................................. 51
Einbindung in den UBS-Konzern ...................... 37
                                                                         Automatischer Informationsaustausch
Beschreibung der Vergütungspolitik ................. 37                  in Steuersachen ............................................... 51
Wertentwicklung, Ermittlung und                                          Allgemeiner Hinweis ........................................ 52
Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr .... 38
                                                                         Wirtschaftsprüfer .......................................... 53
Wertentwicklung (Stand: Ende Januar 2021) .... 38
                                                                         Dienstleister/Berater .................................... 53
Ermittlung der Erträge,
Ertragsausgleichsverfahren ............................... 40            Zahlungen an die Anleger / Verbreitung
                                                                         der Berichte und sonstige Informationen ... 53
Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ............. 40
                                                                         Weitere von der Gesellschaft verwaltete
Auflösung, Übertragung und
                                                                         Investmentvermögen ................................... 54
Verschmelzung des Fonds ............................ 40

Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . 40                         Allgemeine Anlagebedingungen ................ 55

Verfahren bei Auflösung des Fonds .................. 40                  Besondere Anlagebedingungen

Übertragung des Fonds .................................... 41            UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland ...... 64

Voraussetzungen für die Verschmelzung                                    UBS (D) Equity Fund - Smaller
des Fonds ......................................................... 41   German Companies ......................................... 68

Rechte der Anleger bei der Verschmelzung                                 UBS (D) Equity Fund - Global Opportunity ........ 72
des Fonds ......................................................... 41
Auslagerung .................................................. 42

Interessenskonflikte ...................................... 42

Kurzangaben über steuerrechtliche
Vorschriften ................................................... 44
                                                                                                                                               4
Verkaufsprospekt                                    Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem
                                                    Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht.

UBS (D) Aktienfonds-Special I                       Anlagebeschränkungen                   für      US-
Deutschland                                         Personen
UBS (D) Equity Fund - Smaller                       Anlegern, die US Persons sind, dürfen keine Antei-
                                                    le dieser Fonds angeboten, verkauft oder ausgelie-
German Companies                                    fert werden. Eine US Person ist eine Person, die:
                                                    (i) eine United States Person im Sinne von Para-
UBS (D) Equity Fund - Global Op-                        graf 7701(a)(30) des US Internal Revenue Code
portunity                                               von 1986 in der geltenden Fassung sowie der
                                                        in dessen Rahmen erlassenen Treasury Regula-
                                                        tions ist;
Hinweis zum Verkaufsprospekt                        (ii) eine US Person im Sinne von Regulation S des
                                                         US-Wertpapiergesetzes von 1933 (17 CFR §
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an den Son-            230.902(k)) ist;
dervermögen UBS (D) Aktienfonds-Special I
Deutschland, UBS (D) Equity Fund - Smaller Ger-     (iii) keine Non-United States Person im Sinne von
man Companies und UBS (D) Equity Fund - Global            Rule 4.7 der US Commodity Futures Trading
Opportunity erfolgt auf der Basis des Verkaufs-           Commission Regulations (17 CFR § 4.7(a)(1)(iv))
prospekts, der wesentlichen Anlegerinformatio-            ist;
nen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in        (iv) sich im Sinne von Rule 202(a)(30)-1 des US In-
Verbindung mit den Besonderen Anlagebedin-               vestment Advisers Act von 1940 in der gelten-
gungen in der jeweils geltenden Fassung. Die All-        den Fassung in den Vereinigten Staaten auf-
gemeinen Anlagebedingungen und die Besonde-              hält; oder
ren Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
sen Verkaufsprospekt auf Seite 55 bzw. auf den      (v) ein Trust, eine Rechtseinheit oder andere
Seiten 64, 68, und 72 abgedruckt.                       Struktur ist, die zu dem Zweck gegründet wur-
                                                        de, dass US Persons in den Fonds investieren
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines            können.
Anteils an dem UBS (D) Aktienfonds-Special I
Deutschland, dem UBS (D) Equity Fund - Smaller      Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ge-
German Companies bzw. dem UBS (D) Equity Fund       gebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person
- Global Opportunity Interessierten sowie jedem     sind und Anteile weder im Auftrag von US-
Anleger des jeweiligen Fonds zusammen mit dem       Personen erwerben noch an US-Personen weiter-
letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem    veräußern.
gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffent-
lichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos
zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am       Wichtigste rechtliche Auswirkungen
Erwerb eines Anteils an dem UBS (D) Aktienfonds-    der Vertragsbeziehung
Special I Deutschland, dem UBS (D) Equity Fund -
Smaller German Companies bzw. dem UBS (D)
                                                    Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Mitei-
Equity Fund - Global Opportunity Interessierten
                                                    gentümer der vom UBS (D) Aktienfonds-Special I
die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig
                                                    Deutschland, vom UBS (D) Equity Fund - Smaller Ger-
vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu
                                                    man Companies bzw. vom UBS (D) Equity Fund - Global
stellen.
                                                    Opportunity gehaltenen Vermögensgegenstände nach
Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus-           Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände
künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben      nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrech-
werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von   te verbunden.
Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in
                                                    Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind
dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen
                                                    in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deut-
Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt aus-
                                                    schen Übersetzung zu versehen. Die UBS Asset Ma-
schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs-
                                                    nagement (Deutschland) GmbH wird ferner die gesamte
prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten
                                                                                                         5
Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Spra-       zwecken handeln.
che führen.
                                                          Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften
                                                          des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatz-
Durchsetzung von Rechten                                  verträge über Finanzdienstleistungen ist dies die
                                                          Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank.
Das Rechtsverhältnis zwischen UBS Asset Management
(Deutschland) GmbH und dem Anleger sowie die vor-         Die Kontaktdaten lauten:
vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem     Deutsche Bundesbank
Recht.                                                    Schlichtungsstelle
Der Sitz der UBS Asset Management (Deutschland)           Postfach 11 12 32
GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen      60047 Frankfurt,
die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver-     E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
braucher sind (siehe die folgende Definition) und in      www.bundesbank.de
einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor
einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage         Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen
erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen     oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem
richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem       Wege zustande gekommen sind, können sich Verbrau-
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangs-       cher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der
verwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die UBS          EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als
Asset Management (Deutschland) GmbH inländischem          Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail-
Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländi-   Adresse      bzw.    Website    angegeben      werden:
scher Urteile vor deren Vollstreckung.                    www.ubs.com/de/de/asset_management/private_invest
                                                          ors/contact_us..
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den          Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle,
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten      sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt
oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein    zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.
                                                          Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem
Die UBS Asset Management (Deutschland) GmbH hat           Streitbeilegungsverfahren unberührt.
sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds-
                                                          Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb
stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband         der ständigen Geschäftsräume
Investment und Asset Management e.V. als zuständige
Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die UBS Asset      Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investment-
Management (Deutschland) GmbH und der UBS (D)             vermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außer-
Aktienfonds-Special I Deutschland, der UBS (D) Equity     halb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustan-
Fund - Smaller German Companies bzw. der (D) Equity       de, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt
Fund - Global Opportunity nehmen an Streitbeile-          hat, so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in
gungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.        Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb
                                                          einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Über das
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investment-        Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift
fonds" lauten:                                            oder in der Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht
Büro der Ombudsstelle des BVI                             besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile
Bundesverband Investment                                  verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen
und Asset Management e.V.                                 Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht,
Unter den Linden 42                                       wenn der Verkäufer nachweist, dass (i) entweder der
10117 Berlin                                              Käufer keine natürliche Person ist, die das Rechtsge-
Telefon: (030) 6449046-0                                  schäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruf-
Telefax: (030) 6449046-29                                 lichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrau-
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de              cher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des Käu-
www.ombudsstelle-investmentfonds.de                       fers gekommen ist, d.h. er den Käufer zu den Verhand-
                                                          lungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käu-
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds    fers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich
zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder         über Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonan-
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen   rufe, E-Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzver-
Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privat-    träge), besteht kein Widerrufsrecht.

                                                                                                                    6
Grundlagen                                                Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesell-
                                                          schaft.

Die Sondervermögen (die Fonds)                            Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Infor-
                                                          mationen
Die Sondervermögen UBS (D) Aktienfonds-Special
Deutschland, UBS (D) Equity Fund - Smaller Ger-           Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinfor-
man Companies und UBS (D) Equity Fund - Global            mationen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen
Opportunity (nachfolgend zusammen „Fonds" oder            Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich
einzeln „OGAW-Sondervermögen“) sind Organismen            bei der Gesellschaft sowie auf der Website
für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von          www.ubs.com/deutschlandfonds
Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer fest-
gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu     Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des
investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Die       Risikomanagements des Fonds, die Risikomanagement-
Fonds sind Investmentvermögen gemäß der Richtlinie        methoden und die jüngsten Entwicklungen bei den
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates      Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von
vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und       Vermögensgegenständen sind auf der Website
Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga-        www.ubs.com/deutschlandfonds oder in schriftlicher
nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren             Form bei der Gesellschaft erhältlich.
(nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege-
setzbuchs (nachfolgend „KAGB"). Sie werden von der        Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere In-
UBS Asset Management (Deutschland) GmbH (nachfol-         formationen über die Zusammensetzung des jeweiligen
gend „Gesellschaft“) verwaltet. Der UBS (D) Aktien-       Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung übermit-
fonds-Special Deutschland wurde am 01. Oktober            telt, wird sie diese Informationen zeitgleich auf ihrer
1973, der UBS (D) Equity Fund - Smaller German            Website einstellen.
Companies am 01. März 1993 und der UBS (D) Equi-
ty Fund - Global Opportunity am 01. Oktober 1973
für jeweils unbestimmte Dauer aufgelegt.                  Anlagebedingungen und deren Änderungen

Die Fondswährung des jeweiligen OGAW-Sonder-              Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen
vermögens ist Euro.                                       Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die
                                                          Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geän-
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im   dert werden. Änderungen der Anlagebedingungen
eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der          bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderun-
Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in          gen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätz-
den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-            lich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Ge-
ständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von        sellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des
Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des jeweili-        Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die
gen Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festge-   Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile ent-
legten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven        weder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der
Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten       Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen
Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine      Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anla-
aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehalte-      gegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derar-
nen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In wel-      tige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder
che Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder      einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern ver-
der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie      waltet werden.
dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den
dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investment-          Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesan-
steuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlage-       zeiger und darüber hinaus in einer hinreichend verbrei-
bedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den        teten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder auf der
Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin-    Website www.ubs.com/deutschlandfonds bekannt ge-
gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Beson-        macht.
deren Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Be-
sondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen            Betreffen die Änderungen Vergütungen und Aufwand-
für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor           serstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden
deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanz-        dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder
dienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden.       wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger außer-

                                                                                                                 7
dem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medi-     Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat
um informiert, auf welchem Informationen für eine den
Zwecken der Informationen angemessene Dauer ge-          Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die
speichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben       Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden Sie unter
werden, etwa in Papierform oder in elektronischer        dem Punkt „Organisation” am Anfang des Verkaufs-
Form (sogenannter „dauerhafter Datenträger“). Diese      prospekts.
Information umfasst die wesentlichen Inhalte der ge-
planten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der
                                                         Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel
Anleger in Zusammenhang mit der Änderung sowie
einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informatio-
                                                         Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und
nen erlangt werden können.
                                                         eingezahlten Kapitals finden Sie unter dem Punkt „Or-
                                                         ganisation” am Anfang des Verkaufsprospekts.
Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen
                                                         Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich
zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen
                                                         durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die nicht der
treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntma-
                                                         OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen
chung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin
                                                         Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf
ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen
                                                         berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter
der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten
                                                         zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in
ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekannt-
                                                         Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Port-
machung in Kraft.
                                                         folios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich
                                                         überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind
Verwaltungsgesellschaft                                  von dem angegebenen Kapital umfasst.

Firma, Rechtsform und Sitz                               Verwahrstelle
Die Gesellschaft ist eine am 13.07.1989 gegründete
                                                         Identität der Verwahrstelle
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in
der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter
                                                         Für die Fonds UBS (D) Aktienfonds-Special I
Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet UBS
                                                         Deutschland, UBS (D) Equity Fund - Smaller Ger-
Asset Management (Deutschland) GmbH. Die Gesell-
                                                         man Companies und UBS (D) Equity Fund - Global
schaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
                                                         Opportunity hat das Kreditinstitut UBS Europe SE mit
                                                         Sitz in 60306 Frankfurt am Main, Bockenheimer Land-
Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- und AIF-
                                                         straße 2-4, das Amt der Verwahrstelle übernommen.
Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die
                                                         Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem
Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1 Abs. 2 in Verbin-
                                                         Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagengeschäft so-
dung mit §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentver-
                                                         wie das Wertpapiergeschäft.
mögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, Sonstige Investment-
vermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, Dach-Hedgefonds
gemäß §§ 225 ff. KAGB, Altersvorsorge-Sonderver-         Aufgaben der Verwahrstelle
mögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87
Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 gelten-    Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der
den Fassung, offene inländische Spezial-AIF mit festen   Verwahrung von Sondervermögen vor.
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die
in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermö-         Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände
gensgegenstände investieren sowie Allgemeine offene      in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögens-
inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Aus-      gegenständen, die nicht verwahrt werden können,
schluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in       prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft
die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Ver-       Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erwor-
mögensgegenstände investieren, verwalten. Darüber        ben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Ge-
hinaus darf die Gesellschaft EU-OGAW, EU-AIF und         sellschaft über die Vermögensgegenstände den Vor-
ausländische AIF verwalten, sofern deren zulässige       schriften des KAGB und den Anlagebedingungen ent-
Vermögensgegenstände denen für inländische Invest-       sprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem ande-
mentvermögen entsprechen.                                ren Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche
                                                         Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahr-
                                                         stelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung
                                                                                                                  8
erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den              Verwahrvertrag nebst Service Level Agreement ab-
Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB               geschlossen.
vereinbar ist.
                                                           Haftung der Verwahrstelle
Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende
Aufgaben:
                                                           Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögens-
• Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,             gegenstände verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer
                                                           Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt werden.
• Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme
                                                           Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegen-
  der Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile
                                                           standes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds
  den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedin-
                                                           und dessen Anlegern, es sei denn, der Verlust ist auf
  gungen des Fonds entsprechen,
                                                           Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahr-
• Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche      stelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust
  Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der           eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die
  Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre         Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Ver-
  Verwahrung gelangt,                                      pflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindes-
                                                           tens fahrlässig nicht erfüllt hat.
• Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den
  Vorschriften des KAGB und nach den Anlage-
  bedingungen verwendet werden,                            Zusätzliche Informationen
• Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Ge-
                                                           Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anle-
  sellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebe-
                                                           gern Informationen auf dem neuesten Stand zur Ver-
  nenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme,
                                                           wahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern
• Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapier-       sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammen-
  darlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vor-       hang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Un-
  handen sind.                                             terverwahrer.

Interessenkonflikte                                        Risikohinweise
Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der          Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen
Übernahme der Verwahrstellenfunktion für den Fonds         an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden
ergeben:                                                   Risikohinweise zusammen mit den anderen in die-
•   Die UBS Europe SE ist ein mit der Gesellschaft ver-    sem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen
    bundenes Unternehmen. Zur Vermeidung von po-           sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage-
    tentiellen Interessenkonflikten hat die Gesellschaft   entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines
    mit der Verwahrstelle einen Verwahrstellenvertrag      oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge-
    abgeschlossen.                                         nommen oder zusammen mit anderen Umständen
                                                           die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds
                                                           gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig
Unterverwahrung                                            beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf
                                                           den Anteilwert auswirken.
Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben
auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) über-         Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu
tragen:                                                    einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem
• Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehal-         Fonds befindlichen Vermögensgegenstände ge-
  tenen Vermögensgegenstände erfolgt durch die in          genüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs ge-
  der Schweiz ansässige UBS Switzerland AG.                fallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds
                                                           investierte Kapital nicht oder nicht vollständig
Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser       zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds in-
Übertragung ergeben:                                       vestiertes Kapital teilweise oder - in Einzelfällen -
                                                           sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht
•   Der Unterverwahrer UBS Switzerland AG ist ein mit      garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf
    der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen. Zur         die angelegte Summe beschränkt. Eine Nach-
    Vermeidung von potentiellen Interessenkonflikten       schusspflicht über das vom Anleger investierte
    hat die Verwahrstelle mit dem Unterverwahrer einen     Kapital hinaus besteht nicht.
                                                                                                                  9
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des           des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespekt-
Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherhei-           rums und damit ohne Änderung der Anlagebedingun-
ten kann die Wertentwicklung des Fonds durch               gen und deren Genehmigung durch die BaFin ändern.
verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten            Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene
beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt           Risiko verändern.
sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden
Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine
                                                           Aussetzung der Anteilrücknahme
Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts
noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei
                                                           Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeit-
Eintritt einzelner Risiken.
                                                           weilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände
                                                           vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung
Risiken einer Fondsanlage                                  der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen las-
                                                           sen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne kön-
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit       nen z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Krisen,
einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden        Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang
sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den An-     sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Han-
teilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie    delsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die
auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsan-       Ermittlung des Anteilswerts beeinträchtigen. Daneben
lage auswirken.                                            kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die
                                                           Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im
                                                           Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforder-
Schwankung des Fondsanteilwerts
                                                           lich ist. Der Anleger kann seine Anteile während dieses
                                                           Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset-
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des
                                                           zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken;
Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr ge-
                                                           z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögens-
langten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei
                                                           gegenstände während der Aussetzung der Anteilrück-
der Summe der Marktwerte aller Vermögensgegen-
                                                           nahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert
stände im Fondsvermögen abzüglich der Summe der
                                                           nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann nied-
Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der
                                                           riger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah-
Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds
                                                           me. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf-
gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der
                                                           nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auflö-
Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert
                                                           sung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn die Ge-
dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der
                                                           sellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den
Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert.
                                                           Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher
                                                           das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer
Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch          nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile
steuerliche Aspekte                                        des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur
                                                           Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen.
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt
von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anle-   Auflösung des Fonds
gers ab und kann künftig Änderungen unterworfen
sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter Berücksich-    Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des
tigung der individuellen steuerlichen Situation – sollte   Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds
sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater      nach Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das
wenden.                                                    Verfügungsrecht über den Fonds geht nach einer Kün-
                                                           digungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle
                                                           über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er
Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebe-
                                                           die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann.
dingungen
                                                           Bei dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle
                                                           können dem Fonds andere Steuern als deutsche Ertrags-
Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Ge-
                                                           steuern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach
nehmigung der BaFin ändern. Dadurch können auch
                                                           Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Depot
Rechte des Anlegers betroffen sein. Die Gesellschaft
                                                           des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit
kann etwa durch eine Änderung der Anlagebedingun-
                                                           Ertragssteuern belastet werden.
gen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann
die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die
Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb

                                                                                                                  10
Übertragung aller Vermögensgegenstände des                  Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds
Fonds auf ein anderes offenes Publikums-                    (Marktrisiko)
Investmentvermögen (Verschmelzung)
                                                            Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der
Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen-             Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den
stände des Fonds auf einen anderen OGAW über-               Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Wertent-
tragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i)   wicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Ver-
zurückgeben, (ii) oder behalten mit der Folge, dass er      mögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit
Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) oder             nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger
gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investment-        investierte Kapital auswirken.
vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen um-
tauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr ver-     Wertveränderungsrisiken
bundenes Unternehmen ein solchen Investmentvermö-
gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet.         Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für
Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtli-      Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So
che Vermögensgegenstände eines anderen offenen              können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert
Publikums-Investmentvermögen auf den Fonds über-            der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstands-
trägt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertra-        preis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unter-
gung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung        schiedlich entwickeln.
treffen. Bei einer Rückgabe des Anteils können Ertrags-
steuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in
                                                            Kapitalmarktrisiko
Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichba-
ren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern
                                                            Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz-
belastet werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen
                                                            produkten hängt insbesondere von der Entwicklung der
Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum
                                                            Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen
Zeitpunkt der Anschaffung.
                                                            Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und
                                                            politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Län-
Übertragung des Fonds auf eine andere Kapital-              dern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwick-
verwaltungsgesellschaft                                     lung insbesondere an einer Börse können auch irratio-
                                                            nale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Ge-
Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapi-       rüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und Markt-
talverwaltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt     werte können auch auf Veränderungen der Zinssätze,
dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des         Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurück-
Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Über-         zuführen sein.
tragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwal-
tungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bis-
                                                            Kursänderungsrisiko von Aktien
herige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung
nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile
                                                            Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs-
zurückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.
                                                            schwankungen und somit auch dem Risiko von Kurs-
                                                            rückgängen. Diese Kursschwankungen werden insbe-
Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des An-          sondere durch die Entwicklung der Gewinne des emit-
legers                                                      tierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der
                                                            Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sei-      beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das
nen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert       jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung eben-
des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger         falls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei Unter-
führen. Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft        nehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren Zeit-
oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzah-      raum an der Börse oder einem anderen organisierten
lungszusage bei Rückgabe oder eines bestimmten Anla-        Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits gerin-
geerfolgs des Fonds. Anleger könnten somit einen nied-      ge Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbe-
rigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurück       wegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei
erhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Aus-     handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen
gabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen         Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, so können
entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbe-           bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke
sondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer         Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu
Anlage reduzieren oder sogar aufzehren.                     höheren Kursschwankungen führen.

                                                                                                                   11
Zinsänderungsrisiko                                           Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die   Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte
Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau          abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie
ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpa-           der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind
piers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den          mit folgenden Risiken verbunden:
Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die
                                                              •   Durch die Verwendung von Derivaten können Ver-
Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen
                                                                  luste entstehen, die nicht vorhersehbar sind und so-
der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wert-
                                                                  gar die für das Derivatgeschäft eingesetzten Beträge
papiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die
                                                                  überschreiten können.
aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in
etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kurs-          •   Kursänderungen des Basiswertes können den Wert
schwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der            eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermin-
festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus.          dern. Vermindert sich der Wert und wird das Deri-
Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten              vat hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft ge-
haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpa-          zwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu
piere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpa-           lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zu-
piere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in               grunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds
der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wert-           ebenfalls Verluste erleiden.
papiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente
                                                              •   Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes In-
besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal
                                                                  strument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann feh-
397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben
                                                                  len. Eine Position in Derivaten kann dann unter Um-
können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche
                                                                  ständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlos-
Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente
                                                                  sen) werden.
mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwi-
ckeln.                                                        •   Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der
                                                                  Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst wer-
Risiko von negativen Habenzinsen                                  den, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basis-
                                                                  werte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Ab-
Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der            schluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.
Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des
                                                              •   Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die
Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zins-
                                                                  Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der
satz vereinbart, der dem European Interbank Offered
                                                                  Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass
Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge ent-
                                                                  die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt.
spricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge,
                                                                  Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr,
so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechen-
                                                                  dass der Fonds zur Abnahme von Vermögens-
den Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspoli-
                                                                  werten zu einem höheren als dem aktuellen Markt-
tik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-,
                                                                  preis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu
mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negative
                                                                  einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis
Verzinsung erzielen.
                                                                  verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust
                                                                  in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenomme-
Kursänderungsrisiko von Wandel- und Options-
                                                                  nen Optionsprämie.
anleihen
                                                              •   Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die
Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die             Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist,
Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwer-              die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde
ben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Opti-              gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt
onsanleihen ist daher abhängig von der Kursentwick-               der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu
lung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wertent-            tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden.
wicklung der zugrunde liegenden Aktien können sich                Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Termin-
daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und                kontrakts nicht bestimmbar.
Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem
Emittenten das Recht einräumen dem Anleger statt der          •   Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines
Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein                Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten ver-
festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse                 bunden.
Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem ent-          •   Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen
sprechenden Aktienkurs abhängig.                                  über die künftige Entwicklung von zugrunde lie-
                                                                                                                      12
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