Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
UBS Asset Management (Deutschland) GmbH März 2021 Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen Verkaufsprospekt UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland UBS (D) Equity Fund - Smaller German Companies UBS (D) Equity Fund - Global Opportunity
Organisation Kapitalverwaltungsgesellschaft Aufsichtsrat (KVG oder Gesellschaft) UBS Asset Management André Müller-Wegner (Vorsitzender) (Deutschland) GmbH Head GWM Client Coverage Bockenheimer Landstraße 2-4 UBS Asset Management, Zürich 60306 Frankfurt am Main Telefon (069) 1369-5000 Dierk von Schuckmann (Stellvertretender Vorsitzender) Telefax (069) 1369-5002 CFO Asset Management www.ubs.com/deutschlandfonds UBS Asset Management, Zürich Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Dominicus Freiherr von Mentzingen Kraichtal-Menzingen Gründung: 13.07.1989 Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 31040 Geschäftsführung Reiner Hübner Haftendes Eigenkapital Raphael Schmidt-Richter am 31.12.2019: EUR 10.310.511,75 Jörg Sihler Gezeichnetes und eingezahltes Kapital am 31.12.2019: EUR 7.669.400,00 Wirtschaftsprüfer Ernst & Young GmbH Gesellschafter Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eschborn/Frankfurt am Main UBS Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main Verwahrstelle UBS Europe SE Bockenheimer Landstraße 2-4 60306 Frankfurt am Main Telefon (069) 2179-0 Telefax (069) 2179-6511 Hartes Kernkapital (CET1) am 31.12.2019: EUR 3.679.080.263,39 Gezeichnetes und eingezahltes Kapital am 31.12.2019: EUR 446.001.000,00 Zahlstelle UBS Europe SE (Stand: März 2021) Über Änderungen der auf dieser Seite enthaltenen Angaben informieren regelmäßig die Halbjahres- und Jahresberichte.
Inhaltsverzeichnis Hinweis zum Verkaufsprospekt ..................... 5 Wertveränderungsrisiken ................................. 11 Anlagebeschränkungen für US-Personen..... 5 Kapitalmarktrisiko ............................................ 11 Kursänderungsrisiko von Aktien ....................... 11 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung .......................................... 5 Zinsänderungsrisiko ......................................... 12 Durchsetzung von Rechten ............................ 6 Risiko von negativen Habenzinsen ................... 12 Kursänderungsrisiko von Wandel- und Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb Optionsanleihen .............................................. 12 der ständigen Geschäftsräume ...................... 6 Risiken im Zusammenhang mit Grundlagen ...................................................... 7 Derivatgeschäften ............................................ 12 Die Sondervermögen (die Fonds) ........................ 7 Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften.... 13 Verkaufsunterlagen und Offenlegung Risiken bei Pensionsgeschäften ........................ 13 von Informationen ............................................. 7 Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt Anlagebedingungen und deren Änderungen ..... 7 von Sicherheiten .............................................. 13 Verwaltungsgesellschaft ................................ 8 Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Selbstbehalt ............................................ 13 Firma, Rechtsform und Sitz................................. 8 Inflationsrisiko.................................................. 14 Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat ..... 8 Währungsrisiko ................................................ 14 Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel ............ 8 Konzentrationsrisiko ........................................ 14 Verwahrstelle .................................................. 8 Risiken im Zusammenhang mit der Investition Identität der Verwahrstelle ................................. 8 in Investmentanteile ......................................... 14 Aufgaben der Verwahrstelle ............................... 8 Risiken aus dem Anlagespektrum..................... 14 Interessenkonflikte ............................................. 9 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Liquidität des Fonds und Risiken im Zusammen- Unterverwahrung ............................................... 9 hang mit vermehrten Zeichnungen oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) ............................ 14 Haftung der Verwahrstelle ................................. 9 Risiko aus der Anlage in Vermögens- Zusätzliche Informationen .................................. 9 gegenstände .................................................... 14 Risikohinweise ................................................. 9 Risiko durch Kreditaufnahme ........................... 15 Risiken einer Fondsanlage ................................ 10 Risiken durch vermehrte Rückgaben Schwankung des Fondsanteilwerts ................... 10 oder Zeichnungen ............................................ 15 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses Risiko bei Feiertagen in bestimmten durch steuerliche Aspekte ................................ 10 Regionen / Ländern .......................................... 15 Änderung der Anlagepolitik oder der Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und Anlagebedingungen ......................................... 10 Forderungsrisiko .............................................. 15 Aussetzung der Anteilrücknahme ..................... 10 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken (außer zentrale Kontrahenten) ......................... 15 Auflösung des Fonds ........................................ 10 Risiko durch zentrale Kontrahenten ................. 15 Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds auf ein anderes offenes Publikums- Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften . 16 Investmentvermögen (Verschmelzung) ............. 11 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- Übertragung des Fonds auf eine andere Darlehensgeschäften ....................................... 16 Kapitalverwaltungsgesellschaft ......................... 11 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds .. 16 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele Risiken durch kriminelle Handlungen, des Anlegers .................................................... 11 Missstände oder Naturkatastrophen ................ 16 Risiken der negativen Wertentwicklung Länder- oder Transferrisiko .............................. 16 des Fonds (Marktrisiko) .................................... 11 Rechtliche und politische Risiken ...................... 16
Änderung der steuerlichen Rahmen- Swaps .............................................................. 27 bedingungen, steuerliches Risiko ...................... 16 Swaptions ........................................................ 27 Investmentsteuerreform ................................... 17 Credit Default Swaps ....................................... 27 Steuerliche Risiken durch Wertabsicherungs- Total Return Swaps .......................................... 28 geschäfte für wesentlich beteiligte Anleger ...... 17 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente .. 28 Schlüsselpersonenrisiko .................................... 17 OTC-Derivatgeschäfte ...................................... 28 Verwahrrisiko ................................................... 17 Wertpapier-Darlehensgeschäfte ....................... 28 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) .......................................... 17 Pensionsgeschäfte ........................................... 29 ESG-Risiken ...................................................... 18 Sicherheitenstrategie ....................................... 29 Erläuterung des Risikoprofil der Fonds ....... 18 Arten der zulässigen Sicherheiten .................... 29 Erhöhte Volatilität ......................................... 18 Umfang der Besicherung ................................. 29 Sicherheitenbewertung und Strategie für Profil des typischen Anlegers ....................... 18 Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) ... 29 Anlageziele, -Strategie,-Grundsätze Anlage von Barsicherheiten.............................. 29 und -Grenzen ................................................. 19 Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit ... 30 Anlageziel und -strategie .................................. 19 Kreditaufnahme ............................................... 30 ESG-Integration ................................................ 19 Hebelwirkung (Leverage) ................................. 30 Nachhaltigkeits-Ausschlusspolitik ..................... 20 Bewertung ..................................................... 30 Jährlicher Nachhaltigkeitsbericht ...................... 20 Allgemeine Regeln für die Vermögens- Vermögensgegenstände ................................... 20 bewertung ....................................................... 30 Wertpapiere ..................................................... 21 An einer Börse zugelassene / an einem Geldmarktinstrumente ..................................... 22 organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände .................................. 30 Bankguthaben ................................................. 23 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Sonstige Vermögensgegenstände und Märkten gehandelte Vermögensgegenstände deren Anlagegrenzen ....................................... 23 oder Vermögensgegenstände ohne Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geld- handelbaren Kurs ............................................ 31 marktinstrumente auch unter Einsatz von Besondere Regeln für die Bewertung Derivaten sowie Bankguthaben ........................ 24 einzelner Vermögensgegenstände ................... 31 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen Nichtnotierte Schuldverschreibungen ............... 31 mit besonderer Deckungsmasse ....................... 24 Optionsrechte und Terminkontrakte ................ 31 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten ........ 24 Bankguthaben, Festgelder, Anteile an Kombination von Anlagegrenzen ..................... 25 Investmentvermögen und Darlehen ................. 31 Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten ..... 25 Auf ausländische Währung lautende Anlagegrenzen für Geldmarktinstrumente Vermögensgegenstände .................................. 31 und Bankguthaben .......................................... 25 Teilinvestmentvermögen .................................. 31 Steuerliche Anlagequoten für Aktienfonds ....... 25 Anteile ........................................................... 31 Investmentanteile und deren Anlagegrenzen.... 25 Einlieferungspflicht für effektive Stücke ........... 31 Information der Anleger bei Aussetzung Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ........... 32 der Rücknahme von Zielfondsanteilen .............. 26 Ausgabe von Anteilen ...................................... 32 Derivate.......................................................... 26 Rücknahme von Anteilen ................................. 32 Terminkontrakte .............................................. 27 Abrechnung bei Anteilausgabe und Optionsgeschäfte ............................................. 27 -rücknahme ..................................................... 32 3
Aussetzung der Anteilrücknahme ..................... 32 Darstellung der Rechtslage ab dem 1. Januar 2018 .................................... 44 Liquiditätsmanagement .................................... 33 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) ...... 44 Börsen und Märkte .......................................... 34 Ausschüttungen .............................................. 44 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen ............................................. 34 Vorabpauschalen ............................................. 45 Ausgabe- und Rücknahmepreis ........................ 34 Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene ........ 46 Aussetzung der Errechnung des Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) .. 46 Ausgabe- und Rücknahmepreises ..................... 34 Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds ... 46 Ausgabeaufschlag ............................................ 34 Ausschüttungen .............................................. 47 Rücknahmeabschlag ........................................ 34 Vorabpauschalen ............................................. 48 Veröffentlichung der Ausgabe- Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene ........ 48 und Rücknahmepreise ...................................... 34 Negative steuerliche Erträge............................. 49 Kosten ............................................................ 35 Abwicklungsbesteuerung................................. 49 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile ....................................................... 35 Zusammenfassende Übersicht für die Besteuerung bei üblichen betriebliche Verwaltungs- und sonstige Kosten ............. 35 Anlegergruppen .............................................. 50 Besonderheiten beim Erwerb von Steuerausländer ............................................... 51 Investmentanteilen ........................................... 36 Solidaritätszuschlag ......................................... 51 Angabe einer Gesamtkostenquote ................... 36 Kirchensteuer................................................... 51 Abweichender Kostenausweis durch Ausländische Quellensteuer ............................. 51 Vertriebsstellen ................................................ 37 Folgen der Verschmelzung von Vergütungspolitik ............................................. 37 Investmentfonds .............................................. 51 Einbindung in den UBS-Konzern ...................... 37 Automatischer Informationsaustausch Beschreibung der Vergütungspolitik ................. 37 in Steuersachen ............................................... 51 Wertentwicklung, Ermittlung und Allgemeiner Hinweis ........................................ 52 Verwendung der Erträge, Geschäftsjahr .... 38 Wirtschaftsprüfer .......................................... 53 Wertentwicklung (Stand: Ende Januar 2021) .... 38 Dienstleister/Berater .................................... 53 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren ............................... 40 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen ... 53 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr ............. 40 Weitere von der Gesellschaft verwaltete Auflösung, Übertragung und Investmentvermögen ................................... 54 Verschmelzung des Fonds ............................ 40 Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds . 40 Allgemeine Anlagebedingungen ................ 55 Verfahren bei Auflösung des Fonds .................. 40 Besondere Anlagebedingungen Übertragung des Fonds .................................... 41 UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland ...... 64 Voraussetzungen für die Verschmelzung UBS (D) Equity Fund - Smaller des Fonds ......................................................... 41 German Companies ......................................... 68 Rechte der Anleger bei der Verschmelzung UBS (D) Equity Fund - Global Opportunity ........ 72 des Fonds ......................................................... 41 Auslagerung .................................................. 42 Interessenskonflikte ...................................... 42 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften ................................................... 44 4
Verkaufsprospekt Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbericht. UBS (D) Aktienfonds-Special I Anlagebeschränkungen für US- Deutschland Personen UBS (D) Equity Fund - Smaller Anlegern, die US Persons sind, dürfen keine Antei- le dieser Fonds angeboten, verkauft oder ausgelie- German Companies fert werden. Eine US Person ist eine Person, die: (i) eine United States Person im Sinne von Para- UBS (D) Equity Fund - Global Op- graf 7701(a)(30) des US Internal Revenue Code portunity von 1986 in der geltenden Fassung sowie der in dessen Rahmen erlassenen Treasury Regula- tions ist; Hinweis zum Verkaufsprospekt (ii) eine US Person im Sinne von Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (17 CFR § Der Kauf und Verkauf von Anteilen an den Son- 230.902(k)) ist; dervermögen UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland, UBS (D) Equity Fund - Smaller Ger- (iii) keine Non-United States Person im Sinne von man Companies und UBS (D) Equity Fund - Global Rule 4.7 der US Commodity Futures Trading Opportunity erfolgt auf der Basis des Verkaufs- Commission Regulations (17 CFR § 4.7(a)(1)(iv)) prospekts, der wesentlichen Anlegerinformatio- ist; nen und der Allgemeinen Anlagebedingungen in (iv) sich im Sinne von Rule 202(a)(30)-1 des US In- Verbindung mit den Besonderen Anlagebedin- vestment Advisers Act von 1940 in der gelten- gungen in der jeweils geltenden Fassung. Die All- den Fassung in den Vereinigten Staaten auf- gemeinen Anlagebedingungen und die Besonde- hält; oder ren Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- sen Verkaufsprospekt auf Seite 55 bzw. auf den (v) ein Trust, eine Rechtseinheit oder andere Seiten 64, 68, und 72 abgedruckt. Struktur ist, die zu dem Zweck gegründet wur- de, dass US Persons in den Fonds investieren Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines können. Anteils an dem UBS (D) Aktienfonds-Special I Deutschland, dem UBS (D) Equity Fund - Smaller Am Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ge- German Companies bzw. dem UBS (D) Equity Fund gebenenfalls darlegen, dass sie keine US-Person - Global Opportunity Interessierten sowie jedem sind und Anteile weder im Auftrag von US- Anleger des jeweiligen Fonds zusammen mit dem Personen erwerben noch an US-Personen weiter- letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem veräußern. gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffent- lichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Wichtigste rechtliche Auswirkungen Erwerb eines Anteils an dem UBS (D) Aktienfonds- der Vertragsbeziehung Special I Deutschland, dem UBS (D) Equity Fund - Smaller German Companies bzw. dem UBS (D) Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Mitei- Equity Fund - Global Opportunity Interessierten gentümer der vom UBS (D) Aktienfonds-Special I die wesentlichen Anlegerinformationen rechtzeitig Deutschland, vom UBS (D) Equity Fund - Smaller Ger- vor Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu man Companies bzw. vom UBS (D) Equity Fund - Global stellen. Opportunity gehaltenen Vermögensgegenstände nach Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus- Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrech- werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von te verbunden. Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deut- Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt aus- schen Übersetzung zu versehen. Die UBS Asset Ma- schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs- nagement (Deutschland) GmbH wird ferner die gesamte prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten 5
Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Spra- zwecken handeln. che führen. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatz- Durchsetzung von Rechten verträge über Finanzdienstleistungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank. Das Rechtsverhältnis zwischen UBS Asset Management (Deutschland) GmbH und dem Anleger sowie die vor- Die Kontaktdaten lauten: vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Deutsche Bundesbank Recht. Schlichtungsstelle Der Sitz der UBS Asset Management (Deutschland) Postfach 11 12 32 GmbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen 60047 Frankfurt, die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- E-Mail: schlichtung@bundesbank.de braucher sind (siehe die folgende Definition) und in www.bundesbank.de einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbrau- Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangs- cher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der verwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die UBS EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Asset Management (Deutschland) GmbH inländischem Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail- Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländi- Adresse bzw. Website angegeben werden: scher Urteile vor deren Vollstreckung. www.ubs.com/de/de/asset_management/private_invest ors/contact_us.. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Die UBS Asset Management (Deutschland) GmbH hat Streitbeilegungsverfahren unberührt. sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombuds- Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb stelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband der ständigen Geschäftsräume Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die UBS Asset Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investment- Management (Deutschland) GmbH und der UBS (D) vermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außer- Aktienfonds-Special I Deutschland, der UBS (D) Equity halb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustan- Fund - Smaller German Companies bzw. der (D) Equity de, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt Fund - Global Opportunity nehmen an Streitbeile- hat, so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in gungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Über das Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investment- Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift fonds" lauten: oder in der Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht Büro der Ombudsstelle des BVI besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile Bundesverband Investment verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen und Asset Management e.V. Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, Unter den Linden 42 wenn der Verkäufer nachweist, dass (i) entweder der 10117 Berlin Käufer keine natürliche Person ist, die das Rechtsge- Telefon: (030) 6449046-0 schäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruf- Telefax: (030) 6449046-29 lichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrau- E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de cher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des Käu- www.ombudsstelle-investmentfonds.de fers gekommen ist, d.h. er den Käufer zu den Verhand- lungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käu- Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds fers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder über Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonan- ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen rufe, E-Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzver- Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privat- träge), besteht kein Widerrufsrecht. 6
Grundlagen Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesell- schaft. Die Sondervermögen (die Fonds) Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Infor- mationen Die Sondervermögen UBS (D) Aktienfonds-Special Deutschland, UBS (D) Equity Fund - Smaller Ger- Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinfor- man Companies und UBS (D) Equity Fund - Global mationen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Opportunity (nachfolgend zusammen „Fonds" oder Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich einzeln „OGAW-Sondervermögen“) sind Organismen bei der Gesellschaft sowie auf der Website für gemeinsame Anlagen, die von einer Anzahl von www.ubs.com/deutschlandfonds Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer fest- gelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des investieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). Die Risikomanagements des Fonds, die Risikomanagement- Fonds sind Investmentvermögen gemäß der Richtlinie methoden und die jüngsten Entwicklungen bei den 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Vermögensgegenständen sind auf der Website Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Orga- www.ubs.com/deutschlandfonds oder in schriftlicher nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren Form bei der Gesellschaft erhältlich. (nachfolgend „OGAW“) im Sinne des Kapitalanlagege- setzbuchs (nachfolgend „KAGB"). Sie werden von der Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere In- UBS Asset Management (Deutschland) GmbH (nachfol- formationen über die Zusammensetzung des jeweiligen gend „Gesellschaft“) verwaltet. Der UBS (D) Aktien- Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung übermit- fonds-Special Deutschland wurde am 01. Oktober telt, wird sie diese Informationen zeitgleich auf ihrer 1973, der UBS (D) Equity Fund - Smaller German Website einstellen. Companies am 01. März 1993 und der UBS (D) Equi- ty Fund - Global Opportunity am 01. Oktober 1973 für jeweils unbestimmte Dauer aufgelegt. Anlagebedingungen und deren Änderungen Die Fondswährung des jeweiligen OGAW-Sonder- Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen vermögens ist Euro. Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geän- Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im dert werden. Änderungen der Anlagebedingungen eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der bedürfen der Genehmigung durch die BaFin. Änderun- Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in gen der Anlagegrundsätze des Fonds bedürfen zusätz- den nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- lich der Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Ge- ständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von sellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des Sondervermögen an. Der Geschäftszweck des jeweili- Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die gen Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß einer festge- Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile ent- legten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven weder ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Vermögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Änderungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen Mittel beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine Anteile an Sondervermögen mit vergleichbaren Anla- aktive unternehmerische Bewirtschaftung der gehalte- gegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derar- nen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. In wel- tige Investmentvermögen von der Gesellschaft oder che Vermögensgegenstände die Gesellschaft die Gelder einem anderen Unternehmen aus ihrem Konzern ver- der Anleger anlegen darf und welche Bestimmungen sie waltet werden. dabei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Investment- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesan- steuergesetz (nachfolgend „InvStG“) und den Anlage- zeiger und darüber hinaus in einer hinreichend verbrei- bedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen den teten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder auf der Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- Website www.ubs.com/deutschlandfonds bekannt ge- gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Beson- macht. deren Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Be- sondere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen Betreffen die Änderungen Vergütungen und Aufwand- für ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor serstattungen, die aus dem Fonds entnommen werden deren Verwendung von der Bundesanstalt für Finanz- dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder dienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden. wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger außer- 7
dem über ihre depotführenden Stellen durch ein Medi- Vorstand/Geschäftsführung und Aufsichtsrat um informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der Informationen angemessene Dauer ge- Nähere Angaben über die Geschäftsführung und die speichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden Sie unter werden, etwa in Papierform oder in elektronischer dem Punkt „Organisation” am Anfang des Verkaufs- Form (sogenannter „dauerhafter Datenträger“). Diese prospekts. Information umfasst die wesentlichen Inhalte der ge- planten Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel Anleger in Zusammenhang mit der Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informatio- Nähere Angaben über die Höhe des gezeichneten und nen erlangt werden können. eingezahlten Kapitals finden Sie unter dem Punkt „Or- ganisation” am Anfang des Verkaufsprospekts. Die Änderungen treten frühestens am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen durch die Verwaltung von Fonds ergeben, die nicht der treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntma- OGAW-Richtlinie entsprechen, sogenannte alternativen chung in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin Investmentvermögen (nachfolgend „AIF“), und auf ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Änderungen berufliche Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter der bisherigen Anlagegrundsätze des Fonds treten zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigenmittel in ebenfalls frühestens drei Monate nach Bekannt- Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Port- machung in Kraft. folios aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel sind Verwaltungsgesellschaft von dem angegebenen Kapital umfasst. Firma, Rechtsform und Sitz Verwahrstelle Die Gesellschaft ist eine am 13.07.1989 gegründete Identität der Verwahrstelle Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Für die Fonds UBS (D) Aktienfonds-Special I Haftung (GmbH). Die Firma der Gesellschaft lautet UBS Deutschland, UBS (D) Equity Fund - Smaller Ger- Asset Management (Deutschland) GmbH. Die Gesell- man Companies und UBS (D) Equity Fund - Global schaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Opportunity hat das Kreditinstitut UBS Europe SE mit Sitz in 60306 Frankfurt am Main, Bockenheimer Land- Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- und AIF- straße 2-4, das Amt der Verwahrstelle übernommen. Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1 Abs. 2 in Verbin- Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagengeschäft so- dung mit §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Investmentver- wie das Wertpapiergeschäft. mögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, Sonstige Investment- vermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, Dach-Hedgefonds gemäß §§ 225 ff. KAGB, Altersvorsorge-Sonderver- Aufgaben der Verwahrstelle mögen gemäß § 347 KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in der bis zum 21. Juli 2013 gelten- Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der den Fassung, offene inländische Spezial-AIF mit festen Verwahrung von Sondervermögen vor. Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermö- Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände gensgegenstände investieren sowie Allgemeine offene in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögens- inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB unter Aus- gegenständen, die nicht verwahrt werden können, schluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, welche in prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Ver- Eigentum an diesen Vermögensgegenständen erwor- mögensgegenstände investieren, verwalten. Darüber ben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen der Ge- hinaus darf die Gesellschaft EU-OGAW, EU-AIF und sellschaft über die Vermögensgegenstände den Vor- ausländische AIF verwalten, sofern deren zulässige schriften des KAGB und den Anlagebedingungen ent- Vermögensgegenstände denen für inländische Invest- sprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem ande- mentvermögen entsprechen. ren Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahr- stelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung 8
erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung mit den Verwahrvertrag nebst Service Level Agreement ab- Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB geschlossen. vereinbar ist. Haftung der Verwahrstelle Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögens- • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, gegenstände verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt werden. • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rücknahme Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegen- der Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile standes haftet die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedin- und dessen Anlegern, es sei denn, der Verlust ist auf gungen des Fonds entsprechen, Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahr- • Sicherzustellen, dass bei den für gemeinschaftliche stelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet die Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Ver- Verwahrung gelangt, pflichtungen nach den Vorschriften des KAGB mindes- tens fahrlässig nicht erfüllt hat. • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlage- bedingungen verwendet werden, Zusätzliche Informationen • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Ge- Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anle- sellschaft für Rechnung des Fonds sowie gegebe- gern Informationen auf dem neuesten Stand zur Ver- nenfalls Zustimmung zur Kreditaufnahme, wahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wertpapier- sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammen- darlehen rechtswirksam bestellt und jederzeit vor- hang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Un- handen sind. terverwahrer. Interessenkonflikte Risikohinweise Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus der Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen Übernahme der Verwahrstellenfunktion für den Fonds an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden ergeben: Risikohinweise zusammen mit den anderen in die- • Die UBS Europe SE ist ein mit der Gesellschaft ver- sem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen bundenes Unternehmen. Zur Vermeidung von po- sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage- tentiellen Interessenkonflikten hat die Gesellschaft entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines mit der Verwahrstelle einen Verwahrstellenvertrag oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge- abgeschlossen. nommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig Unterverwahrung beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Die Verwahrstelle hat die folgenden Verwahraufgaben auf ein anderes Unternehmen (Unterverwahrer) über- Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu tragen: einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem • Die Verwahrung der für Rechnung des Fonds gehal- Fonds befindlichen Vermögensgegenstände ge- tenen Vermögensgegenstände erfolgt durch die in genüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs ge- der Schweiz ansässige UBS Switzerland AG. fallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig Folgende Interessenkonflikte könnten sich aus dieser zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds in- Übertragung ergeben: vestiertes Kapital teilweise oder - in Einzelfällen - sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht • Der Unterverwahrer UBS Switzerland AG ist ein mit garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf der Verwahrstelle verbundenes Unternehmen. Zur die angelegte Summe beschränkt. Eine Nach- Vermeidung von potentiellen Interessenkonflikten schusspflicht über das vom Anleger investierte hat die Verwahrstelle mit dem Unterverwahrer einen Kapital hinaus besteht nicht. 9
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespekt- Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherhei- rums und damit ohne Änderung der Anlagebedingun- ten kann die Wertentwicklung des Fonds durch gen und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbundene beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt Risiko verändern. sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussetzung der Anteilrücknahme Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeit- Eintritt einzelner Risiken. weilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung Risiken einer Fondsanlage der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen las- sen. Außergewöhnliche Umstände in diesem Sinne kön- Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit nen z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Krisen, einer Anlage in einen OGAW typischerweise verbunden Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den An- sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Han- teilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie delsbeschränkungen oder sonstige Faktoren, die die auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsan- Ermittlung des Anteilswerts beeinträchtigen. Daneben lage auswirken. kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforder- Schwankung des Fondsanteilwerts lich ist. Der Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall einer Ausset- Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des zung der Anteilrücknahme kann der Anteilwert sinken; Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Verkehr ge- z. B. wenn die Gesellschaft gezwungen ist, Vermögens- langten Anteile. Der Wert des Fonds entspricht dabei gegenstände während der Aussetzung der Anteilrück- der Summe der Marktwerte aller Vermögensgegen- nahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert stände im Fondsvermögen abzüglich der Summe der nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann nied- Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der riger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah- Fondsanteilwert ist daher von dem Wert der im Fonds me. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf- gehaltenen Vermögensgegenstände und der Höhe der nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auflö- Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert sung des Sondervermögens folgen, z.B. wenn die Ge- dieser Vermögensgegenstände oder steigt der Wert der sellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, um den Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteilwert. Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch nicht realisieren kann und dass ihm wesentliche Teile steuerliche Aspekte des investierten Kapitals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insgesamt verloren gehen. Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Anle- Auflösung des Fonds gers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere unter Berücksich- Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des tigung der individuellen steuerlichen Situation – sollte Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater nach Kündigung der Verwaltung ganz auflösen. Das wenden. Verfügungsrecht über den Fonds geht nach einer Kün- digungsfrist von sechs Monaten auf die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass er Änderung der Anlagepolitik oder der Anlagebe- die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. dingungen Bei dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Fonds andere Steuern als deutsche Ertrags- Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Ge- steuern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach nehmigung der BaFin ändern. Dadurch können auch Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem Depot Rechte des Anlegers betroffen sein. Die Gesellschaft des Anlegers ausgebucht werden, kann der Anleger mit kann etwa durch eine Änderung der Anlagebedingun- Ertragssteuern belastet werden. gen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb 10
Übertragung aller Vermögensgegenstände des Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds Fonds auf ein anderes offenes Publikums- (Marktrisiko) Investmentvermögen (Verschmelzung) Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen- Anlage in einzelne Vermögensgegenstände durch den stände des Fonds auf einen anderen OGAW über- Fonds einhergehen. Diese Risiken können die Wertent- tragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall (i) wicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Ver- zurückgeben, (ii) oder behalten mit der Folge, dass er mögensgegenstände beeinträchtigen und sich damit Anleger des übernehmenden OGAW wird, (iii) oder nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger gegen Anteile an einem offenen Publikums-Investment- investierte Kapital auswirken. vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen um- tauschen, sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr ver- Wertveränderungsrisiken bundenes Unternehmen ein solchen Investmentvermö- gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft sämtli- Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So che Vermögensgegenstände eines anderen offenen können Wertverluste auftreten, indem der Marktwert Publikums-Investmentvermögen auf den Fonds über- der Vermögensgegenstände gegenüber dem Einstands- trägt. Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertra- preis fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unter- gung vorzeitig eine erneute Investitionsentscheidung schiedlich entwickeln. treffen. Bei einer Rückgabe des Anteils können Ertrags- steuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Kapitalmarktrisiko Anteile an einem Investmentvermögen mit vergleichba- ren Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit Steuern Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz- belastet werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen produkten hängt insbesondere von der Entwicklung der Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Zeitpunkt der Anschaffung. Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Län- Übertragung des Fonds auf eine andere Kapital- dern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwick- verwaltungsgesellschaft lung insbesondere an einer Börse können auch irratio- nale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Ge- Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere Kapi- rüchte einwirken. Schwankungen der Kurs- und Markt- talverwaltungsgesellschaft übertragen. Der Fonds bleibt werte können auch auf Veränderungen der Zinssätze, dadurch zwar unverändert, wie auch die Stellung des Wechselkurse oder der Bonität eines Emittenten zurück- Anlegers. Der Anleger muss aber im Rahmen der Über- zuführen sein. tragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwal- tungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bis- Kursänderungsrisiko von Aktien herige. Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert bleiben möchte, muss er seine Anteile Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs- zurückgeben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. schwankungen und somit auch dem Risiko von Kurs- rückgängen. Diese Kursschwankungen werden insbe- Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des An- sondere durch die Entwicklung der Gewinne des emit- legers tierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sei- beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das nen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung eben- des Fonds kann fallen und zu Verlusten beim Anleger falls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei Unter- führen. Es bestehen keine Garantien der Gesellschaft nehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren Zeit- oder Dritter hinsichtlich einer bestimmten Mindestzah- raum an der Börse oder einem anderen organisierten lungszusage bei Rückgabe oder eines bestimmten Anla- Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits gerin- geerfolgs des Fonds. Anleger könnten somit einen nied- ge Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbe- rigeren als den ursprünglich angelegten Betrag zurück wegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei erhalten. Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Aus- handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen gabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, so können entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem, insbe- bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke sondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. höheren Kursschwankungen führen. 11
Zinsänderungsrisiko Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie ändert, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpa- der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind piers besteht. Steigen die Marktzinsen gegenüber den mit folgenden Risiken verbunden: Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen i.d.R. die • Durch die Verwendung von Derivaten können Ver- Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen luste entstehen, die nicht vorhersehbar sind und so- der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wert- gar die für das Derivatgeschäft eingesetzten Beträge papiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die überschreiten können. aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kurs- • Kursänderungen des Basiswertes können den Wert schwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermin- festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich stark aus. dern. Vermindert sich der Wert und wird das Deri- Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten vat hierdurch wertlos, kann die Gesellschaft ge- haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpa- zwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu piere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpa- lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zu- piere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber in grunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds der Regel geringere Renditen als festverzinsliche Wert- ebenfalls Verluste erleiden. papiere mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes In- besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maximal strument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann feh- 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben len. Eine Position in Derivaten kann dann unter Um- können sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche ständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlos- Währung lautender zinsbezogener Finanzinstrumente sen) werden. mit vergleichbarer Restlaufzeit unterschiedlich entwi- ckeln. • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst wer- Risiko von negativen Habenzinsen den, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basis- werte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Ab- Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der schluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. Verwahrstelle oder anderen Banken für Rechnung des • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Fonds an. Für diese Bankguthaben ist teilweise ein Zins- Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der satz vereinbart, der dem European Interbank Offered Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge ent- die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. spricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechen- dass der Fonds zur Abnahme von Vermögens- den Konto. Abhängig von der Entwicklung der Zinspoli- werten zu einem höheren als dem aktuellen Markt- tik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, preis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine negative einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis Verzinsung erzielen. verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenomme- Kursänderungsrisiko von Wandel- und Options- nen Optionsprämie. anleihen • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, Anleihe in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwer- die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde ben. Die Entwicklung des Werts von Wandel- und Opti- gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt onsanleihen ist daher abhängig von der Kursentwick- der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu lung der Aktie als Basiswert. Die Risiken der Wertent- tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. wicklung der zugrunde liegenden Aktien können sich Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Termin- daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und kontrakts nicht bestimmbar. Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das Recht einräumen dem Anleger statt der • Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Rückzahlung eines Nominalbetrags eine im Vorhinein Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten ver- festgelegte Anzahl von Aktien anzudienen (Reverse bunden. Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem ent- • Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen sprechenden Aktienkurs abhängig. über die künftige Entwicklung von zugrunde lie- 12
Sie können auch lesen