Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS - Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen 1. März 2021
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DWS Investment GmbH Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen 1. März 2021
Die DWS Investment GmbH verwaltet zurzeit folgende Investmentvermögen (Stand: 1.3.2021): Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie AL GlobalDynamik DWS ESG Investa DWS SDG Global Equities Albatros Fonds DWS ESG Stiftungsfonds DWS Smart Industrial Technologies Barmenia Renditefonds DWS DWS ESG Top Asien DWS Telemedia Typ O Basler-Aktienfonds DWS DWS ESG Top World DWS Top Dividende Basler-International DWS DWS Euro Bond Fund DWS Top Europe Basler-Rentenfonds DWS DWS Euro Flexizins DWS Top Portfolio Offensiv Best Managers Concept I DWS Europe Dynamic DWS TRC Deutschland Champions Select Balance DWS European Opportunities DWS TRC ESG Top Asien Champions Select Dynamic DWS Eurovesta DWS TRC Global Growth CSR Bond Plus DWS Eurozone Bonds Flexible DWS TRC Top Dividende DeAM-Fonds BKN-HR DWS Financials Typ O DWS US Growth DeAM-Fonds WOP 2 DWS German Equities Typ O DWS Vermögensbildungsfonds I DEGEF-Bayer-Mitarbeiter-Fonds DWS German Small/Mid Cap Dynamic Europe Balance DWS Akkumula DWS Global Growth E.ON Aktienfonds DWS DWS Aktien Schweiz DWS Global Hybrid Bond Fund E.ON Rentenfonds DWS DWS Aktien Strategie Deutschland DWS Global Natural Resources Equity Typ O FOS Performance und Sicherheit DWS Artificial Intelligence DWS Global Small/Mid Cap FOS Rendite und Nachhaltigkeit DWS Balance DWS Global Water FOS Strategie-Fonds Nr. 1 DWS Balance Portfolio E DWS Health Care Typ O Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS DWS Biotech DWS Internationale Renten Typ O LEA-Fonds DWS DWS Concept DJE Globale Aktien DWS Inter-Renta Löwen-Aktienfonds DWS Concept GS&P Food DWS-Merkur-Fonds 1 Multi-Index Equity Fund DWS Covered Bond Fund DWS Nomura Japan Growth Noris-Fonds DWS Defensiv DWS Qi European Equity Renten Strategie K DWS Deutschland DWS Qi Eurozone Equity Strategiekonzept I DWS Dynamik DWS Qi Exklusiv Renten Chance Weltportfolio Dynamik DWS Emerging Markets Typ O DWS Qi Extra Bond Total Return Weltportfolio Stabilität DWS ESG Convertibles DWS Qi LowVol Europe DWS ESG Dynamic Opportunities DWS Qi NonEuroQualitätsanleihen Alternative Investmentfonds (AIF) Capital Growth Fund DWS Vorsorge AS (Flex) Vermögensmanagement Chance DWS Sachwerte FFPB Substanz Vermögensmanagement Rendite DWS Vorsorge AS (Dynamik) PWM US Dynamic Growth (USD) ZinsPlus Die Gesellschaft verwaltet zudem derzeit 159 Spezial-Investmentvermögen.
Inhalt 2 Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil 2 Hinweis zum Verkaufsprospekt 2 Anlagebeschränkungen 2 Wichtigste rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung 3 Grundlagen 3 Verwaltungsgesellschaft 4 Verwahrstelle 8 Risikohinweise 14 Anlagegrundsätze und -grenzen 18 Wertpapier-Darlehensgeschäfte 18 Pensionsgeschäfte 18 Kontrahentenauswahl 19 Sicherheitenstrategie 20 Kreditaufnahme 20 Hebelwirkung (Leverage) 20 Bewertung 21 Teilinvestmentvermögen 21 Anteile 23 Kosten 24 Ermittlung der Erträge 24 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 25 Auslagerung 28 Faire Behandlung der Anleger / Umgang mit Interessenkonflikten 29 Wirtschaftsprüfer 29 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte und sonstige Informationen 29 Dienstleister 30 Verkaufsprospekt – Besonderer Teil 34 Anlagebedingungen 34 Allgemeine Anlagebedingungen 39 Besondere Anlagebedingungen Gottlieb Daimler Aktienfonds DWS 41 Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften 1
Verkaufsprospekt – Allgemeiner Teil Hinweis zum Verkaufsprospekt Erwerb von Investmentanteilen beziehungs Wichtigste rechtliche weise darf dieser Verkaufsprospekt nicht zum Auswirkungen der Der Kauf und Verkauf von Anteilen an in Zwecke eines solchen öffentlichen Angebots Vertragsbeziehung diesem Verkaufsprospekt behandelten verwendet werden. Sondervermögen erfolgt auf Basis des Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Verkaufsprospekts, der wesentlichen Anleger Für Vertriebszwecke darf dieser Verkaufsprospekt Miteigentümer der von diesem Sondervermögen informationen und der Allgemeinen Anlage nur von Personen verwendet werden, die dafür gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruch bedingungen in Verbindung mit den über eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der teilen. Er kann über die Vermögensgegenstände Besonderen Anlagebedingungen in der Gesellschaft (direkt oder indirekt über entspre nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine jeweils geltenden Fassung. Die „Allgemeinen chend beauftragte Vertriebsstellen) verfügen. Stimmrechte verbunden. Anlagebedingungen“ und die „Besonderen Anlagebedingungen“ sind im Anschluss an Die Gesellschaft prüft kontinuierlich Anforderun Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. gen, die gesetzliche Regelungen – auch anderer werden in deutscher Sprache abgefasst oder mit Staaten – an sie stellen. Es kann daher erforder einer deutschen Übersetzung versehen. Die Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb lich werden, dass sie Anleger auffordert, erfor Gesellschaft kann Übersetzungen des Verkaufs eines Anteils an diesem Sondervermögen derliche Dokumente zum Nachweis vor allem im prospekts in Sprachen solcher Länder als ver Interessierten sowie jedem Anleger des Hinblick auf Geldwäsche oder Steueransässigkeit bindlich erklären, in welchen Anteile des Fonds Sondervermögens zusammen mit dem letz vorzulegen. zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. ten veröffentlichten Jahresbericht sowie dem Ansonsten ist bei Abweichungen zwischen der gegebenenfalls nach dem Jahresbericht ver Anlagebeschränkungen für deutschen Fassung des Verkaufsprospekts und öffentlichten Halbjahresbericht auf Verlangen US-Personen einer Übersetzung immer die deutsche Fassung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben Die hiermit angebotenen Anteile wurden nicht maßgeblich. Die Gesellschaft wird ferner die sind dem am Erwerb eines Anteils an dem von der United States Securities and Exchange gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in Sondervermögen Interessierten die wesent Commission („SEC“) oder einer anderen Regie deutscher Sprache, in der Sprache des Landes, in lichen Anlegerinformationen rechtzeitig vor rungsbehörde der Vereinigten Staaten von Ame der das Sondervermögen zum öffentlichen Ver Vertragsschluss kostenlos zur Verfügung zu rika genehmigt, und weder die SEC, noch eine trieb zugelassen ist oder in englischer Sprache stellen. andere Behörde der Vereinigten Staaten von führen. Amerika hat die Richtigkeit oder Zweckdienlich Von dem Verkaufsprospekt abweichende keit dieses Verkaufsprospekts überprüft. Die Durchsetzung von Rechten Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht Anteile werden außerhalb der Vereinigten Staa Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft abgegeben werden. Jeder Kauf und Verkauf ten von Amerika in Übereinstimmung mit der und dem Anleger sowie die vertraglichen Bezie von Anteilen auf der Basis von Auskünften Regulation S des United States Securities Act hungen richten sich nach deutschem Recht. Der oder Erklärungen, welche nicht in dem Ver von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen kaufsprospekt beziehungsweise in den „Securities Act“) angeboten und verkauft. Jede des Anlegers gegen die Gesellschaft aus dem wesentlichen Anlegerinformationen enthalten Person, die eine US-Person (entsprechend der Vertragsverhältnis. Anleger, die Verbraucher sind sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Definition des Begriffes „U.S. person“ gemäß (siehe die folgende Definition) und in einem Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergänzt Regulation S des Securities Act) ist, ist nicht anderen EU-Staat wohnen, können auch vor durch den jeweils letzten Jahresbericht und berechtigt, in den Fonds zu investieren. Die einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht Gesellschaft wurde und wird nicht als Invest Klage erheben. veröffentlichten Halbjahresbericht. mentgesellschaft gemäß dem United States Investment Company Act von 1940 in der geän Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Dieser Verkaufsprospekt besteht aus einem derten Fassung („Investment Company Act“) Sondervermögen zu einem Zweck investieren, Allgemeinen Teil und einem Besonderen Teil. registriert und unterliegt daher nicht den Bestim der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch Im Allgemeinen Teil werden allgemeine Rege mungen des Investment Company Act, welche ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuge lungen zu dem in diesem Verkaufsprospekt den Schutz von Anlegern in registrierten Invest rechnet werden kann, die also zu Privatzwecken behandelten Typus von Sondervermögen erläu mentgesellschaften gewährleisten sollen. handeln. tert. Im Besonderen Teil werden spezielle, teil weise einschränkende und konkretisierende Die Anteile dürfen nicht an US-Personen verkauft, Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger Regelungen für das betreffende Sonder abgetreten, übertragen, verpfändet, sicherungs den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten vermögen aufgeführt. übereignet, US-Personen zugerechnet, mit Rech beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfü ten von US-Personen belastet oder mit gung steht, auch ein Verfahren für alternative US-Personen getauscht werden, und Derivate Streitbeilegung anstrengen. Anlagebeschränkungen kontrakte, Tauschgeschäfte („Swap“), struktu rierte Schuldverschreibungen („structured note“) Die Gesellschaft hat sich zur Teilnahme an Streit Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermö oder andere Vereinbarungen dürfen nicht US-Per beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich gens dürfen nur in Ländern zum Kauf angeboten sonen unmittelbar, mittelbar oder synthetisch tungsstelle verpflichtet. oder verkauft werden, in denen ein solches Rechte an den Anteilen einräumen oder US- Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Personen den Bestimmungen solcher Verein Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Sofern nicht von der DWS Investment GmbH barungen in Bezug auf die Anteile unterwerfen „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI („Gesellschaft“) oder einem von ihr beauftragten (jeweils die „Übertragung“). Jede derartige Über Bundesverband Investment und Asset Manage Dritten eine Erlaubnis zum öffentlichen Vertrieb tragung an eine US-Person ist nichtig. ment e.V. als zuständige Verbraucherschlich seitens der örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt tungsstelle anrufen. Die Gesellschaft nimmt an wurde, handelt es sich bei diesem Verkaufs Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlich prospekt nicht um ein öffentliches Angebot zum tungsstelle teil. 2
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für und der Gesellschaft regeln. Die Anlagebedin- schaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des Investmentfonds“ lauten: gungen umfassen einen Allgemeinen und einen Fonds sind nur unter der Bedingung zulässig, Besonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingun- dass die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Büro der Ombudsstelle des BVI gen“ und „Besondere Anlagebedingungen“). Anteile entweder ohne weitere Kosten vor dem Bundesverband Investment und Anlagebedingungen für ein Publikums-Invest- Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen Asset Management e.V. mentvermögen müssen vor deren Verwendung oder ihre Anteile gegen Anteile an Investment- Unter den Linden 42 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen 10117 Berlin aufsicht („BaFin“) genehmigt werden. kostenlos umzutauschen, sofern derartige Invest- Telefon: (030) 6449046-0 mentvermögen von der Gesellschaft oder einem Telefax: (030) 6449046-29 Verkaufsunterlagen und anderen Unternehmen aus ihrem Konzern ver- E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de Offenlegung von Informationen zum waltet werden. www.ombudsstelle-investmentfonds.de Risikomanagement Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kauf- informationen, die Anlagebedingungen sowie die Bundesanzeiger und auf der Internetseite verträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind www.dws.de bekannt gemacht. Betreffen die elektronischem Wege zustande gekommen sind, kostenlos erhältlich bei der Gesellschaft auf der Änderungen Vergütungen und Aufwandserstattun- können sich Verbraucher auch an die Online- Internetseite www.dws.de. gen, die aus dem Fonds entnommen werden dür- Streitbeilegungsplattform der EU wenden fen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt- Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen wesentliche Anlegerrechte, werden die Anleger adresse der Gesellschaft kann dabei folgende des Risikomanagements des Fonds, die außerdem über ihre depotführenden Stellen durch E-Mail angegeben werden: info@dws.com. Die Risikomanagementmethoden, die jüngsten ein Medium informiert, auf welchem Informatio- Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der nen für eine den Zwecken der Informationen sondern vermittelt den Parteien lediglich den wichtigsten Kategorien von Vermögensgegen angemessene Dauer gespeichert, einsehbar und Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlich- ständen sowie zur Zusammensetzung der Port unverändert wiedergegeben werden, etwa in tungsstelle. foliostruktur sind in elektronischer oder schrift Papierform oder elektronischer Form („dauerhafter licher Form bei der Gesellschaft erhältlich. Datenträger“). Diese Information umfasst die Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern wei- ihre Hintergründe, die Rechte der Anleger in tere Informationen über die Zusammensetzung Zusammenhang mit der Änderung sowie einen des Fondsportfolios oder dessen Wertentwick- Hinweis darauf, wo und wie weitere Informatio- Grundlagen lung übermittelt, wird sie diese Informationen nen erlangt werden können. zeitgleich allen Anlegern des Fonds kostenlos zur Das Sondervermögen (der Fonds) Verfügung stellen. Die Änderungen treten frühestens am Tage nach Dieses Sondervermögen („Fonds“) ist ein Orga- ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von nismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Offenlegung von Vertriebsinformationen Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen- Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß MiFID 2 dungserstattungen treten frühestens drei Monate gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Der Anleger kann ergänzende Informationen zum nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht Nutzen dieser Anleger zu investieren („Invest- sogenannten Zielmarkt und zu den Produktkosten, mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt mentvermögen“). Der Fonds ist ein Investment- die sich aufgrund der Umsetzung der Vorschriften bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anla- vermögen gemäß der Europäischen Richtlinie der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Par gegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühes- 2009/65/EG in der jeweiligen Version („OGAW“) laments und des Rates über Märkte und Finanz tens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs instrumente sowie zur Aufhebung der Richtlinien („KAGB“). Er wird von der Gesellschaft verwal- 2002/92/EG und 2011/61/EU („MiFID 2-Richtlinie“ tet. Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte oder „MiFID 2“) ergeben, und die die Gesellschaft Verwaltungsgesellschaft Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftliche den Vertriebsstellen zur Verfügung stellt, erhalten. Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Firma, Rechtsform und Sitz Risikomischung in den nach dem KAGB zugelas- Die Gesellschaft übermittelt zusätzliche, das Die Gesellschaft ist eine am 22. Mai 1956 gegrün- senen Vermögensgegenständen gesondert vom Profil des typischen Anlegers beziehungsweise dete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen die Zielkundengruppe für dieses Finanzprodukt KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft mit an. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse betreffende Informationen an Vertriebsstellen beschränkter Haftung („GmbH“). Die Firma der der Gesellschaft. und Vertriebspartner. Wird der Anleger beim Gesellschaft lautet DWS Investment GmbH. Erwerb von Anteilen durch Vertriebsstellen bezie- Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Mainzer Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapital- hungsweise Vertriebspartner der Gesellschaft Landstraße 11–17 in 60329 Frankfurt am Main anlage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie beraten oder vermitteln diese den Kauf, weisen und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts im Rahmen einer kollektiven Vermögensverwal- sie ihm daher gegebenenfalls zusätzliche Infor- Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 9135 tung mittels der bei ihm eingelegten Mittel mationen aus, die sich auch auf das Profil des eingetragen. beschränkt; eine operative Tätigkeit und eine typischen Anlegers beziehen. aktive unternehmerische Bewirtschaftung der Die Gesellschaft hat eine Erlaubnis als OGAW- gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausge- Anlagebedingungen und deren Kapitalverwaltungsgesellschaft und als AIF-Kapital- schlossen. Änderungen verwaltungsgesellschaft nach dem KAGB. Die Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an Gesellschaft darf OGAW gemäß § 1 Absatz 2 in In welche Vermögensgegenstände die Gesell- diesen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage Verbindung mit §§ 192 ff. KAGB, Gemischte Invest- schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und abgedruckt. Die Anlagebedingungen können von mentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB, Sonstige welche Bestimmungen sie dabei zu beachten der Gesellschaft geändert werden. Änderungen Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- der Anlagebedingungen bedürfen der Genehmi- Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuer- gung durch die BaFin. Änderungen der Anlage- KAGB in Verbindung mit § 87 Investmentgesetz in gesetz („InvStG“) und den Anlagebedingungen, grundsätze des Fonds bedürfen zusätzlich der der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung sowie die das Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Gesell- offene inländische Spezial-AIF mit festen 3
Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere die in § 284 Absatz 1 und Absatz 2 KAGB mit Aus- folgende Aufgaben: nahme der in § 284 Absatz 2 Buchstaben e), f) genannten Vermögensgegenstände investieren, –– Ausgabe und Rücknahme der Anteile des verwalten. Darüber hinaus darf die Gesellschaft Fonds; EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF –– sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück- verwalten, deren zulässige Vermögensgegen- nahme der Anteile sowie die Wertermittlung stände denen für inländische Investmentvermögen der Anteile den Vorschriften des KAGB und entsprechen. den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen; Geschäftsführung und Aufsichtsrat –– sicherzustellen, dass bei den für gemein- Nähere Angaben über die Geschäftsführung und schaftliche Rechnung der Anleger getätigten die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden Geschäften der Gegenwert innerhalb der Sie am Schluss des Verkaufsprospekts. üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt; –– sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds Eigenkapital und zusätzliche nach den Vorschriften des KAGB und nach Eigenmittel den Anlagebedingungen verwendet werden; Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe –– Überwachung von Kreditaufnahmen durch von 115 Millionen Euro (Stand: 31.12.2019). Das die Gesellschaft für Rechnung des Fonds haftende Eigenkapital der Gesellschaft beträgt sowie gegebenenfalls Zustimmung zur 289,2 Millionen Euro (Stand 31.12.2019). Kreditaufnahme; –– sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, papier-Darlehen rechtswirksam bestellt und die sich durch die Verwaltung von Investment jederzeit vorhanden sind. vermögen ergeben, die nicht der OGAW-Richt linie entsprechen, sogenannte alternativen Unterverwahrung Investmentvermögen („AIF“), und auf berufliche Die Gesellschaft hat die in diesem Abschnitt Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter „Unterverwahrung“ aufgenommenen Aufgaben zurückzuführen sind, abgedeckt durch Eigen und Informationen von der Verwahrstelle erhalten mittel in Höhe von wenigstens 0,01% des und ist insofern auf die rechtzeitige Zurverfügung- Wertes der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei stellung der vollständigen und richtigen Angaben dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst sowie Informationen durch die Verwahrstelle wird. Diese Eigenmittel sind von dem eingezahl- angewiesen. ten Kapital umfasst. Die Verwahrstelle hat die State Street Bank & Trust Company, mit Sitz in One Lincoln Street, Boston, Verwahrstelle Massachusetts 02111, USA, als ihren Globalen Verwahrer („Globaler Verwahrer“) mit der Verwah- Identität der Verwahrstelle rung ausländischer Vermögensgegenstände beauf- Für den Fonds hat das Kreditinstitut State tragt. Der Globale Verwahrer wiederum hat die Street Bank International GmbH mit Sitz in Verwahraufgaben auf verschiedene Unterverwah- der Brienner Straße 59, 80333 München, rer, ansässig in nachfolgend aufgeführten Ländern, die Funktion der Verwahrstelle übernommen. übertragen, um die jeweiligen ausländischen Ver- Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut nach mögensgegenstände in den jeweiligen Ländern zu deutschem Recht. verwahren: Aufgaben der Verwahrstelle Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Ver- wahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in Sperrdepots beziehungsweise auf Sperrkonten. Bei Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesellschaft Eigentum an diesen Vermögensge- genständen erworben hat. Die Verwahrstelle über- wacht, ob die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügungen über solche Bank- guthaben sind nur mit Zustimmung der Verwahr- stelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bezie- hungsweise Verfügung mit den Anlagebedingun- gen und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. 4
Name des Unterverwahrers Land Sitz Interessenkonflikte* HSBC Bank Egypt S.A.E. Ägypten Kairo Fallgruppe 1 Raiffeisen Bank sh.a. Albanien Tirana Fallgruppe 1 Citibank N.A. Argentinien Buenos Aires Fallgruppe 1 The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Australien Sydney Fallgruppe 1 HSBC Bank Middle East Ltd. Bahrain Al Seef Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank Bangladesch Dhaka Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG, Netherlands Belgien Amsterdam Fallgruppe 2 (Operation durch die Niederlassung Amsterdam mit Unterstützung durch die Niederlassung Brüssel) via Standard Chartered Bank Benin Abidjan Fallgruppe 1 Côte d’Ivoire SA (Elfenbeinküste) HSBC Bank Bermuda Ltd. Bermuda Hamilton Fallgruppe 1 UniCredit Bank d.d. Bosnien und Herzegowina Sarajevo Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank Botswana Ltd. Botswana Gaborone Fallgruppe 1 Citibank, N.A. Brasilien São Paulo Fallgruppe 1 Citibank Europe plc, Bulgarien Branch Bulgarien Sofia Fallgruppe 1 UniCredit Bulbank AD Bulgarien Sofia Fallgruppe 1 via Standard Chartered Bank Burkina Faso Abidjan Fallgruppe 1 Côte d’Ivoire S.A. (Elfenbeinküste) Itaú CorpBanca S.A. Chile Santiago de Chile Fallgruppe 1 HSBC Bank (China) Company Ltd. China Shanghai Fallgruppe 1 China Construction Bank Corporation China Beijing Fallgruppe 1 The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. China Hong Kong Fallgruppe 1 Citibank N.A. China Hong Kong Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd. China Hong Kong Fallgruppe 1 Clearstream Banking S.A. Clearstream Luxemburg Fallgruppe 1 Banco BCT S.A. Costa Rica San José Fallgruppe 1 Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden Dänemark Kopenhagen Fallgruppe 1 Nordea Bank AB (publ) (Operation durch Dänemark Kopenhagen Fallgruppe 1 Niederlassung Nordea Bank Danmark AB (publ), Sverige) Deutsche Bank AG Deutschland Eschborn Fallgruppe 2 State Street Bank International GmbH Deutschland München Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank Elfenbeinküste Abidjan Fallgruppe 1 Côte d’Ivoire S.A. (Elfenbeinküste) AS SEB Pank Estland Tallinn Fallgruppe 1 Euroclear Bank S.A./N.V. Euroclear Brüssel Fallgruppe 1 Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ), Schweden Finnland Helsinki Fallgruppe 1 (Operation durch die Niederlassung Helsinki) Nordea Bank AB (publ) Schweden (Operation durch Finnland Helsinki Fallgruppe 1 Niederlassung Nordea Bank AB (publ), Finnland) Deutsche Bank AG Frankreich Amsterdam Fallgruppe 2 (Operation durch die Niederlassung Amsterdam) JSC Bank of Georgia Georgien Tiflis Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank Ghana Ltd. Ghana Accra Fallgruppe 1 BNP Paribas Securities Services S.C.A. Griechenland Athen Fallgruppe 1 via Standard Chartered Bank Guinea-Bissau Abidjan Fallgruppe 1 Côte d’Ivoire S.A. (Elfenbeinküste) Standard Chartered Bank (Hong Kong) Ltd. Hong Kong Hong Kong Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG Indien Mumbai Fallgruppe 2 The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Indien Mumbai Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG Indonesien Jakarta Fallgruppe 2 State Street Bank and Trust Company, Irland Edinburgh Fallgruppe 1 United Kingdom branch Landsbankinn hf. Island Reykjavik Fallgruppe 1 Bank Hapoalim B.M. Israel Tel Aviv Fallgruppe 1 Deutsche Bank S.p.A. Italien Mailand Fallgruppe 2 Scotia Investments Jamaica Ltd. Jamaika Kingston Fallgruppe 1 Mizuho Bank Ltd. Japan Tokio Fallgruppe 1 The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Japan Tokio Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank Jordanien Amman Fallgruppe 1 State Street Trust Company Canada Kanada Toronto Fallgruppe 1 HSBC Bank Middle East Ltd. Katar Doha Fallgruppe 1 JSC Citibank Kazakhstan Kasachstan Almaty Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank Kenya Ltd. Kenia Nairobi Fallgruppe 1 Cititrust Colombia S.A. Sociedad Fiduciaria Kolumbien Bogotá, D.C. Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG Korea (Republik Korea) Seoul Fallgruppe 2 5
Name des Unterverwahrers Land Sitz Interessenkonflikte* The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Korea (Republik Korea) Seoul Fallgruppe 1 Privredna Banka Zagreb d.d. Kroatien Zagreb Fallgruppe 1 Zagrebacka Banka d.d. Kroatien Zagreb Fallgruppe 1 HSBC Bank Middle East Ltd. Kuwait Safat Fallgruppe 1 AS SEB banka Lettland Riga Fallgruppe 1 AB SEB bankas Litauen Vilnius Fallgruppe 1 Standard Bank Ltd. Malawi Blantyre Fallgruppe 1 Deutsche Bank (Malaysia) Berhad Malaysia Kuala Lumpur Fallgruppe 2 Standard Chartered Bank Malaysia Berhad Malaysia Kuala Lumpur Fallgruppe 1 via Standard Chartered Bank Mali Abidjan Fallgruppe 1 Côte d’Ivoire S.A. (Elfenbeinküste) Citibank Maghreb Marokko Casablanca Fallgruppe 1 The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Mauritius Ebène (CyberCity) Fallgruppe 1 Banco Nacional de México S.A. Mexiko Mexiko-Stadt Fallgruppe 1 Standard Bank Namibia Ltd. Namibia Windhoek Fallgruppe 1 The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Neuseeland Auckland Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG Niederlande Amsterdam Fallgruppe 2 via Standard Chartered Bank Niger Abidjan Fallgruppe 1 Côte d’Ivoire S.A. (Elfenbeinküste) Stanbic IBTC Bank Plc. Nigeria Lagos Fallgruppe 1 Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Schweden Norwegen Oslo Fallgruppe 1 Nordea Bank AB (publ) Schweden (Operation durch Norwegen Oslo Fallgruppe 1 die Niederlassung Nordea Bank AB (publ) Norwegen) HSBC Bank Oman S.A.O.G. Oman Seeb Fallgruppe 1 UniCredit Bank Austria AG Österreich Wien Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG Österreich Wien Fallgruppe 2 Citibank N.A. Panama Panama-Stadt Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG Pakistan Karachi Fallgruppe 2 Citibank del Perú S.A. Peru Lima Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG Philippinen Makati City Fallgruppe 2 Bank Handlowy w Warszawie S.A. Polen Warschau Fallgruppe 1 Bank Polska Kasa Opieki S.A Polen Warschau Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG (Operation durch die Portugal Amsterdam Fallgruppe 2 Niederlassung Amsterdam mit Unterstützung durch die Niederlassung Lissabon) Citibank, N.A. Puerto Rico San Juan Fallgruppe 1 Citibank Europe plc, Dublin – Rumänien Branch Rumänien Bukarest Fallgruppe 1 AO Citibank Russland Moskau Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank Zambia Plc Sambia Lusaka Fallgruppe 1 HSBC Saudi Arabia Ltd. Saudi-Arabien Riad Fallgruppe 1 Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Schweden Stockholm Fallgruppe 1 Nordea Bank AB (publ) Schweden Stockholm Fallgruppe 1 UBS Switzerland AG Schweiz Zürich Fallgruppe 1 Credit Suisse (Switzerland) Ltd. Schweiz Zürich Fallgruppe 1 via Standard Chartered Bank Senegal Abidjan Fallgruppe 1 Côte d’Ivoire S.A. (Elfenbeinküste) UniCredit Bank Serbia JSC Serbien Belgrad Fallgruppe 1 Stanbic Bank Zimbabwe Ltd. Simbabwe Harare Fallgruppe 1 Citibank N.A. Singapur Singapur Fallgruppe 1 United Overseas Bank Ltd. Singapur Singapur Fallgruppe 1 UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s. Slowakische Republik Bratislava Fallgruppe 1 UniCredit Banka Slovenija d.d. Slowenien Ljubljana Fallgruppe 1 Deutsche Bank S.A.E. Spanien Madrid Fallgruppe 2 The Hongkong and Shanghai Banking Corporation Ltd. Sri Lanka Colombo Fallgruppe 1 UniCredit Bank d.d. Republik Srpska (Bosnien) Sarajevo Fallgruppe 1 FirstRand Bank Ltd. Südafrika Johannesburg Fallgruppe 1 Standard Bank of South Africa Ltd. Südafrika Johannesburg Fallgruppe 1 Standard Bank Swaziland Ltd. Swasiland Mbabane Fallgruppe 1 Deutsche Bank AG Taiwan Taipei Fallgruppe 2 Standard Chartered Bank (Taiwan) Ltd. Taiwan Taipei Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank Tanzania Ltd. Tansania Daressalam Fallgruppe 1 Standard Chartered Bank (Thai) Thailand Bangkok Fallgruppe 1 Public Company Ltd. via Standard Chartered Bank Togo Abidjan Fallgruppe 1 Côte d’Ivoire S.A. (Elfenbeinküste) Československá obchodni banka, a.s. Tschechische Republik Prag Fallgruppe 1 6
Name des Unterverwahrers Land Sitz Interessenkonflikte* UniCredit Bank Czech Republic and Slovakia, a.s. Tschechische Republik Prag Fallgruppe 1 Union Internationale de Banques Tunesien Tunis Fallgruppe 1 Citibank A.Ş. Türkei Istanbul Fallgruppe 1 Deutsche Bank, A.Ş. Türkei Istanbul Fallgruppe 2 Standard Chartered Bank Uganda Ltd. Uganda Kampala Fallgruppe 1 PJSC Citibank Ukraine Kiew Fallgruppe 1 UniCredit Bank Hungary Zrt. Ungarn Budapest Fallgruppe 1 Citibank Europe plc Magyarországi Fióktelepe Ungarn Budapest Fallgruppe 1 Banco Itaú Uruguay S.A. Uruguay Montevideo Fallgruppe 1 State Street Bank and Trust Company USA Boston Fallgruppe 1 Citibank N.A. Venezuela Caracas Fallgruppe 1 HSBC Bank Middle East Ltd. Vereinigte Arabische Dubai Fallgruppe 1 Emirate – (ADX) State Street Bank and Trust Company, Vereinigtes Königreich Edinburgh Fallgruppe 1 United Kingdom branch HSBC Bank (Vietnam) Ltd. Vietnam Ho-Chi-Minh-Stadt Fallgruppe 1 BNP Paribas Securities Services S.C.A. Zypern Athen Fallgruppe 1 (Operation durch die Niederlassung Athens) * Fallgruppe 1: Es werden keine Interessenkonflikte gesehen. Potenzielle Interessenkonflikte würden durch die Gestaltung des Verwahrstellen-/ Unterverwahrervertrags gesteuert werden. Fallgruppe 2: Der Unterverwahrer ist ein mit der Gesellschaft verbundenes Unternehmen. Zusätzliche Informationen Die Liste der Unterverwahrer befindet sich auf dem Stand des auf der Titelseite dieses Verkaufsprospektes angegebenen Datums. Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen und tatsächlichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. Die Liste der Unterverwahrer ist zudem auf der Internetseite – https://www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise – in ihrer jeweils aktuellsten Fassung abrufbar. Neben der eigentlichen Verwahrung der aus Bereich, der Kreditgeschäfte initiiert, sowie bei und sieht den Einsatz verschiedener Methoden ländischen Vermögensgegenstände bei dem aus- den Kreditentscheidungen über ein Votum verfügt zur Vermeidung von Interessenkonflikten vor, wel- ländischen Unterverwahrer, die den Usancen und („Markt“), und der Bereich „Handel“ durchgängig che im Folgenden stichpunktartig dargestellt sind: Rechtsvorschriften des jeweiligen Lagerlandes bis auf Ebene der Geschäftsleitung von dem folgen, sorgt der ausländische Unterverwahrer Bereich, der bei Kreditentscheidungen über ein 1. Kontrolle des Informationsflusses: auch für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und weiteres Votum verfügt („Marktfolge“), getrennt. –– Vorgaben zu Vertraulichkeitsbereichen Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wert Diese Trennung gilt ebenso für die Funktionen, die („Chinese Walls“) und deren Handhabung papieren bei deren Fälligkeit. Darüber hinaus gibt der Überwachung und Kommunikation der Risiken –– Informationsweitergabe im Unterneh- der Unterverwahrer Informationen über Kapital- („Risikocontrolling“) und den Funktionen, die der men unter strikter Einhaltung des maßnahmen der verwahrten ausländischen Abwicklung und Kontrolle der Kreditgeschäfte und „Need to Know“ Prinzips. Wertpapiere weiter. der Abwicklung und Kontrolle der Handelsge- –– Zugriffsrechte auf Informationen und schäfte dienen. Darüber hinaus ist das operative physische Zugangsrechte zu Unter- Im Verhältnis zu dem Globalen Verwahrer auf Verwahrstellengeschäft nach den der Gesellschaft nehmensbereichen. So werden zum erster Unterverwahrstufe sind nach Auskunft der bekanntgegebenen Informationen vollständig von Beispiel die Dienstleistungen im Rah- Verwahrstelle tatsächliche und potenzielle Inte den Bereichen, die Dienstleistungen im Zusam- men des „KVG Backoffice Insourcing“ ressenkonflikte rechtskonform ausgesteuert. menhang mit der Verwaltung von Sicherheiten für derzeit systemtechnisch vollkommen Diesbezüglich verweisen wir auf die nachfolgen- beispielsweise Wertpapier-Darlehensgeschäfte getrennt vom Verwahrstellengeschäft den Ausführungen. („Collateral Management Services“) und die erbracht. Übernahme von KVG Backoffice-Tätigkeiten („KVG –– Vorgaben zum sogenannten Die Verwahrstelle hat der Gesellschaft mitgeteilt, Backoffice Insourcing“) anbieten, getrennt. In die- „Wall Crossing“ dass sie mit Interessenkonflikten zusammen sen Fällen der Einlagerung von Aufgaben der 2. Gesonderte Überwachung der relevanten fassend wie folgt umgeht: Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die sogenannte Personen. „Divisionslösung“ gemäß BaFin-Rundschreiben 3. Keine schädlichen Abhängigkeiten im Die Compliance Abteilung der Verwahrstelle ist 08/2015 (WA)/Verwahrstellenrundschreiben Vergütungssystem. mit der Funktion der gemäß § 70 Absatz 2 Satz 4 beziehungsweise BaFin-Rundschreiben 01/2017 4. Keine schädliche Einflussnahme eines KAGB beziehungsweise § 85 Absatz 2 Satz 4 (WA)/KAMaRisk, nach Auskunft durch die Verwahr- Mitarbeiters auf andere Mitarbeiter. KAGB erforderlichen „unabhängigen Stellen“ stelle hinsichtlich räumlicher, personeller sowie 5. Vermeidung von Zuständigkeiten eines Mit betraut. funktionaler und hierarchischer Trennung arbeiters für verschiedene Aktivitäten, bei umgesetzt. deren simultaner Ausübung Interessen Der Geschäftsverteilungsplan und die aufbau konflikte entstehen können. organisatorische Struktur der Verwahrstelle ent- Die Grundsätze für den Umgang mit Interessen- 6. Als Ultima Ratio ist die Mitteilung nicht hin sprechen nach den der Gesellschaft mitgeteilten konflikten („Conflict of Interest Policy“) der reichend vermeidbarer oder kontrollierbarer Informationen den gesetzlichen und aufsichts- Verwahrstelle deckt nach den der Gesellschaft Interessenkonflikte an den betreffenden rechtlichen Anforderungen und tragen insbeson- bekanntgegebenen Informationen den Themen- Kunden vorgesehen. dere der Anforderung der Vermeidung von komplex der Interessenkonflikte sowohl aus Interessenkonflikten Rechnung. So sind der WpHG-Sicht als auch aus Verwahrstellen-Sicht ab 7
Haftung der Verwahrstelle Risiken einer Fondsanlage Fonds kündigt, um den Fonds aufzulösen. Für den Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die Anleger besteht daher das Risiko, dass er die von mögensgegenstände verantwortlich, die von ihr mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann oder mit ihrer Zustimmung von einer anderen verbunden sind. Diese Risiken können sich nach und ihm wesentliche Teile des investierten Kapi Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes teilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger tals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung eines solchen Vermögensgegenstandes haftet investierte Kapital sowie auf die vom Anleger stehen oder insgesamt verloren gehen. die Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Änderung der Anlagepolitik oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Schwankung des Fondsanteilwertes der Anlagebedingungen Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes Wert des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in mit Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätzlich den Verkehr gelangten Anteile. Der Wert des können auch Rechte des Anlegers betroffen sein. nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vor Fonds entspricht dabei der Summe der Markt Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung schriften des KAGB mindestens fahrlässig nicht werte aller Vermögensgegenstände im Fonds der Anlagebedingungen die Anlagepolitik des erfüllt hat. vermögen abzüglich der Summe der Marktwerte Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsan belastenden Kosten erhöhen. Die Gesellschaft Zusätzliche Informationen teilwert ist daher von dem Wert der im Fonds kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den gehaltenen Vermögensgegenstände und der gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlage Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. spektrums und damit ohne Änderung der Anlage zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände bedingungen und deren Genehmigung durch die Unterverwahrern sowie zu möglichen Interes oder steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem senkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Fondsanteilwert. Daher kann der Anteilwert Fonds verbundene Risiko verändern. der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. zum Zeitpunkt des Anteilverkaufes niedriger sein als zum Zeitpunkt des Anteilerwerbs. Der Anle Auflösung des Fonds ger kann daher möglicherweise weniger zurück Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwal Risikohinweise erhalten als er investiert hat. tung des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der Verwaltung Vor der Entscheidung über den Kauf von Beeinflussung des individuellen Ergebnisses ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die durch steuerliche Aspekte Fonds geht nach einer Kündigungsfrist von sechs nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen Monaten auf die Verwahrstelle über. Für den Anle den anderen in diesem Verkaufsprospekt ent- hängt von den individuellen Verhältnissen des ger besteht daher das Risiko, dass er die von ihm haltenen Informationen sorgfältig lesen und jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Ände geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei diese bei ihrer Anlageentscheidung berück- rungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle sichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer insbesondere unter Berücksichtigung der können dem Fonds andere Steuern als deutsche dieser Risiken kann für sich genommen oder individuellen steuerlichen Situation – sollte sich Ertragsteuern belastet werden. Wenn die Fonds zusammen mit anderen Umständen die Wert- der Anleger an seinen persönlichen Steuer anteile nach Beendigung des Liquidationsverfah entwicklung des Fonds beziehungsweise der berater wenden. rens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände werden, kann der Anleger mit Ertragsteuern nachteilig beeinflussen und sich damit auch Aussetzung der Anteilrücknahme belastet werden. nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Ver- Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile äußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Übertragung aller Vermögensgegenstände einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter des Fonds auf ein anderes offenes Publikums- Fonds befindlichen Vermögensgegenstände Berücksichtigung der Interessen der Anleger Investmentvermögen (Verschmelzung) gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhn Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensge werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm liche Umstände in diesem Sinne können zum genstände des Fonds auf einen anderen OGAW in den Fonds investierte Kapital nicht oder Beispiel s ein: wirtschaftliche oder politische übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in nicht vollständig zurück. Krisen, Rücknahmeverlangen in außergewöhn diesem Fall (i) zurückgeben, (ii) oder behalten mit lichem Umfang sowie die Schließung von Börsen der Folge, dass er Anleger des übernehmenden Der Anleger könnte sein in den Fonds investier- oder Märkten, Handelsbeschränkungen oder OGAW wird, (iii) oder gegen Anteile an einem tes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteil offenen Publikums-Investmentvermögen mit ver ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht wertes beeinträchtigen. Daneben kann die BaFin gleichbaren Anlagegrundsätzen umtauschen, garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist anordnen, dass die Gesellschaft die Rücknahme sofern die Gesellschaft oder ein mit ihr verbun auf die angelegte Summe beschränkt. Eine der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im Inter denes Unternehmen ein solches Investment Nachschusspflicht über das vom Anleger esse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforder vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen investierte Kapital hinaus besteht nicht. Die lich ist. Der Anleger kann seine Anteile während verwaltet. Dies gilt gleichermaßen, wenn die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Fall Gesellschaft sämtliche Vermögensgegenstände aufgeführt werden, enthält weder eine Aus- einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann der eines anderen offenen Publikums-Investment sage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts Anteilwert sinken; zum Beispiel wenn die Gesell vermögens auf den Fonds überträgt. Der Anleger noch über die Verlusthöhe bei dem Eintreten schaft gezwungen ist, Vermögensgegenstände muss daher im Rahmen der Übertragung vorzei dieser Risiken. Neben den nachstehend oder während der Aussetzung der Anteilrücknahme tig eine erneute Investitionsentscheidung treffen. an anderer Stelle des Verkaufsprospekts unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertrag beschriebenen Risiken kann die Wertentwick- nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann steuern anfallen. Bei einem Umtausch der lung des Fonds auch durch weitere, derzeit niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Anteile in Anteile an einem Investmentvermögen noch nicht erkannte oder noch nicht beste- Rücknahme. mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der hende Risiken beeinträchtigt werden. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederauf Anleger mit Steuern belastet werden, etwa, nahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Auf wenn der Wert der erhaltenen Anteile höher ist lösung des Sondervermögens folgen, zum als der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt der Beispiel wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Anschaffung. 8
Übertragung des Fonds auf eine andere –– Vermeidung und Verminderung der Umwelt Transitionsereignisse oder -bedingungen Kapitalverwaltungsgesellschaft verschmutzung Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere –– Schutz gesunder Ökosysteme –– Verbote und Einschränkungen Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der –– Nachhaltige Landnutzung –– Ausstieg aus fossilen Brennstoffen Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch –– Andere politische Maßnahmen im Zusammen die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber Soziales hang mit der Umstellung zu einer kohlenstoff im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er armen Wirtschaft die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für –– Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher –– Technologischer Wandel im Zusammenhang ebenso geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, mit der Umstellung zu einer kohlenstoff den Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert keine Diskriminierung) armen Wirtschaft bleiben möchte, muss er seine Anteile zurück –– Einhaltung der Arbeitssicherheit und des –– Änderungen der Präferenzen und des geben. Hierbei können Ertragsteuern anfallen. Gesundheitsschutzes Verhaltens von Kunden –– Angemessene Entlohnung, faire Bedingun Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele gen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- Die Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer des Anlegers und Weiterbildungschancen wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger –– Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputa seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der –– Gewährleistung einer ausreichenden tion des zugrunde liegenden Investments führen. Anteilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten Produktsicherheit, einschließlich Gesund beim Anleger führen. Es bestehen keine Garantien heitsschutz Sofern die Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer –– Gleiche Anforderungen an Unternehmen in erwartet und in den Bewertungen der Invest bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe der Lieferkette ments berücksichtigt waren, können sich diese oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. –– Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf erheblich negativ auf den erwarteten/geschätz Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabe die Belange von Gemeinden und sozialen ten Marktpreis und/oder die Liquidität der aufschlag beziehungsweise ein bei Veräußerung Minderheiten Anlage und somit auf die Rendite des Fonds von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann auswirken. zudem insbesondere bei nur kurzer Anlagedauer Unternehmensführung den Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar auf Marktrisiko im Zusammenhang mit zehren. Anleger könnten einen niedrigeren als den –– Steuerehrlichkeit Nachhaltigkeitsrisiken ursprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. –– Maßnahmen zur Verhinderung von Auswirkungen auf den Marktpreis können auch Korruption Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder Risiken der negativen –– Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand Unternehmensführung haben. So können Wertentwicklung des Fonds –– Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Marktkurse sich verändern, wenn Unternehmen (Marktrisiko) Nachhaltigkeit nicht nachhaltig handeln und keine Investitionen Die unten stehenden Risiken können die Wert –– Ermöglichung von Whistle Blowing in nachhaltige Veränderungen vornehmen. entwicklung des Fonds beziehungsweise der im –– Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten Ebenso können strategische Ausrichtungen von Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände –– Gewährleistung des Datenschutzes Unternehmen, die Nachhaltigkeit nicht berück beeinträchtigen und sich damit auch nachteilig –– Offenlegung von Informationen sichtigen, sich negativ auf den Kurs auswirken. auf den Anteilwert und auf das vom Anleger Das Reputationsrisiko, das aus nicht-nachhal investierte Kapital auswirken. Als Teil der Umweltthemen berücksichtigt die tigem Handeln von Unternehmen entsteht, Gesellschaft insbesondere die folgenden Aspekte kann sich ebenfalls negativ auswirken. Nicht Nachhaltigkeitsrisiko – Umwelt, Soziales und im Zusammenhang mit dem Klimawandel: zuletzt können auch physische Schäden durch Unternehmensführung, ESG den K limawandel oder Maßnahmen zur Umstel Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Physische Klimaereignisse oder -bedingungen lung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft nega Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales tive Auswirkungen auf den Marktpreis haben. oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren –– Einzelne Extremwetterereignisse Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche –– Hitzewellen negative Auswirkungen auf den Wert des Invest –– Dürren Wertveränderungsrisiken ments haben können. Dabei kann das Nachhaltig –– Überschwemmungen Die Vermögensgegenstände, in die die Gesell keitsrisiko entweder ein eigenes Risiko darstellen –– Stürme schaft für Rechnung des Fonds investiert, oder auf andere Risiken einwirken und wesentlich –– Hagelstürme unterliegen Risiken. So können Wertverluste zum Risiko beitragen, wie zum Beispiel Kursände –– Waldbrände auftreten, indem der Marktwert der Vermögens rungsrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahenten –– Lawinen gegenstände gegenüber dem Einstandspreis risiken oder operationelle Risiken. –– Langfristige Klimaveränderungen fällt oder Kassa- und Terminpreise sich unter Diese Ereignisse oder Bedingungen werden in –– Abnehmende Schneemengen schiedlich entwickeln. „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ –– Veränderte Niederschlagshäufigkeit und (aus dem englischen Environment, Social, -volumina Risiko von negativen Habenzinsen Governance), ESG, unterteilt und beziehen sich –– Unbeständige Wetterbedingungen Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei unter anderem auf folgende Themen: –– Steigender Meeresspiegel der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rech –– Änderungen der Meeresströmungen nung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist Umwelt –– Änderungen der Winde teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro –– Veränderungen der Land- und Boden pean Interbank Offered Rate („Euribor“) abzüg –– Klimaschutz produktivität lich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt –– Anpassung an den Klimawandel –– Geringere Wasserverfügbarkeit der Euribor unter die vereinbarte Marge, so führt –– Schutz der biologischen Vielfalt (Wasserrisiko) dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechen –– Nachhaltige Nutzung und Schutz von –– Versauerung der Ozeane den Konto. Abhängig von der Entwicklung der Wasser- und Meeresressourcen –– Globale Erwärmung mit regionalen Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können –– Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Extremen sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bank Abfallvermeidung und Recycling guthaben eine negative Verzinsung erzielen. 9
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