R.ifriTh MEDIZINISCHE - UNIVERSITÄT WIEN - Österreichisches Parlament
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6661/AB XXVII. GP - Anfragebeantwortung - Stellungnahme Medizinische Universität Wien 1 von 6 r.ifriTh MEDIZINISCHE ~UNIVERSITÄT WIEN Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Minoritenplatz 5 1010Wien Die Medizinische Universität Wien nimmt zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 6694/J-NR/2021 betreffend „Erasmus+ während der COVID-19 Pandemie" zur Weiterleitung an das Parlament wie folgt Stellung : Zur Frage 5: Wurden Studierenden, die Auslandsstudienaufenthalte angestrebt hatten und aufgrund von COVID-19 nicht antreten konnten, von den Heimateinrichtungen brauchbare Alternativangebote gemacht? a. Wenn ja, welche? Den Studierenden im Diplomstudium Humanmedizin an der MedUni Wien steht primär im dritten Studienabschnitt, d.h. ab dem fünften Studienjahr, ein Mobilitätsfenster offen. Dieser Abschnitt hat einen klaren Fokus auf klinisch-praktische Tätigkeiten in ausgewählten Lehrkrankenhäusern, die gemäß den Bestimmungen des Curriculums im fünften Studienjahr eng mit theoretischen Lehreinheiten verknüpft sind. Der Lehrinhalt ist in 7 Tertiale (Fächer) unterteilt, wird in sechs spezifischen Kombinationen ermöglicht und in Kleingruppen zu je fünf Studierenden unterrichtet. Diese Kombination aus Tertialen und Gruppen stellt in der Kleingruppenbewirtschaftung einerseits eine sehr hohe Qualität sicher, ist andererseits jedoch -für mehr als 680 Studierende - äußerst komplex zu organisieren. Um die Komplexität all dieser Aspekte gut zusammenführen zu können und eine verlässliche Planung für die Studierenden sicherzustellen, plant die MedUni Wien sowohl das fünfte Studienjahr als auch die internationalen Programm-Mobilitäten ihrer Studierenden mit einer Vorlaufzeit von mehr als 11 5 Jahren. Aufgrund der COVID-19-Ausnahmesituation wurde es für die MedUni Wien - aus den zu Frage 8 (siehe unten) näher erläuterten Gründen - unumgänglich, die Student Mobility Studies-Mobilitäten/Programme im fünften Studienjahr des Humanmedizinstudiums auszusetzen. Im Studienjahr 2020/2021 war es dennoch möglich, allen Studierenden im Diplomstudium Humanmedizin an der MedUni Wien, die einen geplanten Auslandsaufenthalt aufgrund von COVID-19 nicht antreten konnten, im Rahmen der Kleingruppenbewirtschaftung einen Platz für die klinisch-praktis che .Ausbi ldung in Wien zur Verfügung zu stellen. Seite 1 von 6 www.parlament.gv.at
2 von 6 6661/AB XXVII. GP - Anfragebeantwortung - Stellungnahme Medizinische Universität Wien Medizinstudierende im sechsten Studienjahr (Klinisch-Praktisches Jahr) konnten und können weiterhin über Studierendenpraktika/Trainingsmobilitäten z.B. über SMT Student Mobility for Traineeships etc Auslandsstudienaufenthalte antreten. Aufgrund der sich durch COVID-19 schwierig gestaltenden internationalen Mobilität wurden die Maßnahmen der nationalen Mobilität vor allem im fünften Studienjahr neu bewertet und stärker auf nationale Mobilität gesetzt. Die nationale Mobilität im sechsten Studienjahr (Klinisch-Praktisches Jahr) ist bereits durch die große Zahl an Lehrkrankenhäusern und Lehrordinationen in diesem Bereich gut gewährleistet. Nationale Mobilitätprogramme im klinischen Bereich und wissenschaftliche Mobilitätsprogramme für Studierende werden weiter an Bedeutung gewinnen. Die Förderung der Kooperation mit Lehrkrankenhäusern verschiedener Versorgungsstufen und dem niedergelassenen Bereich inklusive mobiler Dienste wird eine stärkere Rolle spielen sowie die Mobilität der Studierenden zwischen diesen Gesundheitsversorgungsbereichen (vgl. auch Entwicklungsplan der MedUni Wien 2022-2027 1 S. 45-46). Unabhängig von den Erasmus-Mobilitätsprogrammen bleibt es den Medizinstudierenden weiters unbenommen, im Rahmen von selbstorganisierten „Free-Mover Aufenthalten" klinisch-praktische Ausbildungsinhalte zu absolvieren. Studierende nehmen in diesem Fall selbstverantwortlich internationale Mobilitäten wahr-trotz des aufklärenden Hinweises der MedUni Wien von selbstorganisierten Aufenthalten wegen pandemiebedingter Unwägbarkeiten abzusehen. Diese Studierenden der MedUni Wien sind in der Organisation auf sich gestellt und erhalten keine finanziellen Zuschüsse aus einem Mobilitätsprogramm. Zur Sicherstellung der Leistungsanerkennung wird den Studierenden ein Vorausanerkennungsbescheid ausgestellt. Leider zeigt sich bereits, dass sich auch diese Mobilitäten für Medizinstudierende weiterhin schwierig gestalten, da Kliniken bereits zugesagte Plätze aufgrund von COVID-19 bedingten Unsicherheiten wieder zurückziehen und Studierende Absagen für ihre bereits geplanten Aufenthalte erhalten. b. Wenn nein, warum nicht? Siehe 5a. Seite 2 von 6 www.parlament.gv.at
6661/AB XXVII. GP - Anfragebeantwortung - Stellungnahme Medizinische Universität Wien 3 von 6 Zur Frage 6: Welche Konsequenzen gab es für mobi/itätswillige Studierende, in deren Studienplänen bzw. Curricula Auslandsstudienaufenthalte oder Praktika verpflichtend vorgesehen sind und denen pandemiebedingt Studienzeitverzögerungen entstanden sind? a. Welche Studien an welchen Institutionen waren davon betroffen? An der Medizinischen Universität Wien sind in den Curricula der ordentlichen Studien keine verRflichtenden Auslandsstudienaufenthalte oder Praktika vorgesehen. Wie bereits zu Frage 5a, angemerkt, war es im Studienjahr 2020/2021 möglich, allen Studierenden im Diplomstudium Humanmedizin an der MedUni Wien, die einen geplanten Auslandsaufenthalt aufgrund von COVID-19 nicht antreten konnten, im Rahmen der Kleingruppenbewirtschaftung einen Platz für die klinisch-praktische Ausbildung in Wien zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne wurden bislang keine pandemiebedingten Studienzeitverzögerungen geltend gemacht. b. Wie viele Mobi/itätswillige, die sich allenfalls bereits in den Nominierungsveifahren befanden, konnten ihre Auslandsstudienaufenthalte nicht antreten? Siehe bereits 6a. c. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um diese Studierenden zu unterstützen, falls ihnen hier Studienzeitverzögerungen entstanden sind? Siehe 6a bzw. 5a. Zu Frage 8: In einem Schreiben des internationalen Büros der Medizinischen Universität Wien, das neben Nationalratsabgeordneten auch das BMBWF erhielt, wird angekündigt, dass die MUW im Studienjahr 2021/22 keine Studierendenmobilität zulassen wird. Ist eine derart vorgesehene restriktiv-antizipatorische Vorgangsweise mit der lnternationa/isierungsstrategie des BMBWF vereinbar? a. Wenn ja, mit welcher ministeriellen Begründung? Zu Frage 8 darf seitens der MedUni Wien angemerkt werden, dass die Studierendenmobilität (in den nachstehend näher beschriebenen Bereichen bzw Programmen) nicht für das gesamte Studienjahr 2021/2022 1 sondern lediglich für das Wintersemester 2021/2022 sistiert wurde. Das International Office der MedUni Wien hat die Bewerbung um Outgoing-Plätze im November 2020 regulär gestartet. Die Plätze wurden gemäß den definierten Kriterien ausgeschrieben, zugeteilt, vergeben und mit entsprechenden Learning-Agreements vorbereitet. Zu diesem Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, internationale Mobilitäten ab dem Wintersemester 2021/2022 relativ „normal" -vielleicht mit einzelnen Ausnahmen - umsetzen zu können. Leider hat sich gezeigt, dass im laufe des ersten Quartals 2021 Partneruniversitäten aus dem Europäischen Raum - aber auch darüber hinaus - die perspektivischen (und vertraglich vereinbarten) Aufenthalte für Medizinstudierende ausgeschlossen bzw. abgesagt haben. Die MedUni Wien konnte damit Studierende nicht wie vorgesehen an diese Universitäten nominieren. Beispielsweise haben alle drei Partneruniversitäten in Finnland, Bergen in Seite 3 von 6 www.parlament.gv.at
4 von 6 6661/AB XXVII. GP - Anfragebeantwortung - Stellungnahme Medizinische Universität Wien Norwegen, Cadiz in Spanien, sowie drei Partneruniversitäten in Japan und weitere in China, die Aufnahme von Medizinstudierenden für das Wintersemester 2021/2022 ausgesetzt. Japanische Partneruniversitäten setzten internationale Mobilitäten für bis zu zwei Jahre aus, mit dem Hinweis diese Entscheidung eventuell früher wieder aufzuheben. Darüber hinaus hat sich im Februar/März 2021 gezeigt, dass vielfältige Unsicherheiten bzgl. der internationalen Studierendenmobilität- insbesondere für Medizinstudierende - bestehen. Beispielsweise war/ist es vollkommen unklar, wie in den einzelnen Partnerländern bzw. an einzelnen Kliniken, mit einer nachgewiesenen COVID-19 Immunität umgegangen wird bzw. ob/wie Studierende an eventuell erforderliche Impfungen kommen, um ihre COVID-19 Immunität über den gesamten Auslandsaufenthalt (im Minimum 3 Monate, oft längere Aufenthalte) gewährleistet zu bekommen. Die Zutrittsberechtigung zu den einzelnen Lehrkrankenhäusern wird jedoch an eine aufrechte, nachweisbare Immunität gekoppelt sein. All dies sind Faktoren, auf die die MedUni Wien keinen Einfluss nehmen kann, die jedoch die internationale Mobilität von Medizinstudierenden kurzfristig und relevant beeinträchtigen. Wie zu Frage 5a bereits ausgeführt, steht den Studierenden im Diplomstudium Humanmedizin an der MedUni Wien primär im dritten Studienabschnitt, d.h. ab dem fünften Studienjahr, ein Mobilitätsfenster offen. Dieser Abschnitt hat einen klaren Fokus auf klinisch-praktische Tätigkeiten in ausgewählten Lehrkrankenhäusern, die gemäß den Bestimmungen des Curriculums im fünften Studienjahr eng mit theoretischen Lehreinheiten verknüpft sind. Aufgrund der Komplexität der Anforderungen plant die MedUni Wien sowohl das fünfte Studienjahr als auch die internationalen Programm- Mobilitäten ihrer Studierenden mit einer Vorlaufzeit von mehr als 1,5 Jahren. Die MedUni Wien nominiertjährlich rund 1/3 ihrer Studierenden aus dem fünften Studienjahr für internationale Mobilitäten weltweit. Der Großteil dieser Mobilitäten wird über Erasmus+, SEMP und bilaterale Kooperationen realisiert. In all diesen Programmen übernimmt die MedUni Wien verbindliche Zusagen und darüber hinaus Verantwortung für jede/n einzelne/n Outgoing- und lncoming-Studierende/n, insgesamt für mehrere hundert international mobile Medizinstudierende. In welchem Ausmaß und wie viele Studierende von potentiellen Einschränkungen betroffen wären, mit punktuell massiven Auswirkungen (z.B. kein Zutritt zu Lehrkrankenhäusern wodurch der Lernerwerb und die Anerkennung gefährdet wären), war/ist bis dato kaum abschätzbar. Klar war/ist jedoch, dass weder das Ausmaß des unsicheren Rahmens noch die limitierten Ressourcen (vgl. die Kleingruppenbewirtschaftung im gesamten fünften Studienjahr) sowie unterschiedliche Vorgaben/Vorkehrungen der einzelnen Lehrkrankenhäuser und Abteilungen es möglich machen, für eine unbekannte Anzahl an Medizinstudierenden Plätze in Wien vorzuhalten. Ebenso bieten virtuelle Mobilitäten oder hybride Alternativen im Bereich der klinisch-praktischen Ausbildung von Medizinstudierenden keine - schon gar nicht annähernd qualitativ- gleichwertige Lernmöglichkeit. Zudem bietet der methodisch-qualitativ hochwertige Seite 4 von 6 www.parlament.gv.at
6661/AB XXVII. GP - Anfragebeantwortung - Stellungnahme Medizinische Universität Wien 5 von 6 Kleingruppenunterricht im fünften Studienjahr kaum bzw. nur sehr begrenzten Spielraum, Studierende deren internationale Mobilität kurzfristig abgesagt wird oder die während einzelner Tertiale abgebrochen werden muss, in Wien im fünften Studienjahr wieder einzugliedern. Die MedUni Wien ist - sowohl als öffentliche Universität als auch als Teilnehmerin von Erasmus+ - dazu verpflichtet, für alle Studierenden die gleichen Bedingungen sicherzustellen und kann daher keine Einzellösungen für Studierende zur Teilnahme an internationalen Programm-Mobilitäten ermöglichen . Es wäre auch vertraglich und faktisch unmöglich, Studierende für einen Auslandsaufenthalt zu nominieren aber im Gegenzug keine lncoming-Studierenden in Wien aufzunehmen. Zudem fragen bereits seit Monaten Erasmus+ Partneruniversitäten nach, ob sie an die MedUni Wien im Studienjahr 2021/2022 mehr Studierende als bisher nominieren können, da auch an diesen Universitäten die klinischen Ressourcen pandemiebedingt begrenzt sind. Ebenso war/ist leider auch unklar, ob und welche weitere Partneruniversitäten geplante Mobilitäten potentiell (kurzfristig) absagen oder wie sich die tatsächlich mögliche curriculare und klinische Einbindung für Medizinstudierende gestalten wird . Darüber hinaus war/ist unklar welche Unsicherheit und/oder Aufwände (z.B. in finanzieller Hinsicht) auf Studierende durch Reiseeinschränkungen, Quarantäne und durch kurzfristige Änderungen (Zugangsbeschränkungen zu Lehrkrankenhäusern wegen hoher lnzidenz/Cluster oder regionaler gesundheitspolitischer Entscheidungen) zukommen. Die MedUni Wien hat sich daher im März 2021, nach Abwägung der vielfältigen Aspekte dafür entschieden, ihren Medizinstudierenden Planungssicherheit zu ermöglichen und die internationale Programm-Mobilität „SMS Student Mobility Studies" für das fünfte Studienjahr im Wintersemester 2021/2022 auszusetzen. In die Entscheidungsfindung waren insbesondere im Rahmen der durch das Vizerektorat Lehre geführten Task Force „Krisenstab Lehre COVID-19 Vertreterinnen und Entscheidungsträgerinnen verschiedener 11 operativer Bereiche, Fachexpertinnen aus dem medizinischen Bereich (insb. der Epidemiearzt der MedUni Wien/ AKH Wien, Umweltmedizinerinnen etc) sowie zahlreiche Studierendenvertreterinnen eingebunden. Zum Zeitpunkt der Entscheidung, d.h. im Frühjahr 20211 waren weder die tatsächliche Durchimpfungsrate der relevanten Gruppen noch die Umsetzung bzw. Anwendbarkeit des „Grünen Passes" für das Wintersemester 2021/2022 absehbar. Es ist nochmals hervorzuheben, dass für die Studierenden-Mobilität im Rahmen der klinisch-praktischen Ausbildung in Lehrkrankenhäusern für Medizinstudierende mit Patientinnenkontakt weitaus komplexere Anforderungen gelten bzw. zu bedenken sind, als dies z.B. für Studien mit vordergründig theoretisch vermittelbaren Inhalten der Fall wäre. Von den SMS Student Mobility Studies-Mobilitäten/Programmen, die im Wintersemester 2021/2022 geplant waren, konnte ein beträchtlicher Teil in das Sommersemester 2022 Seite 5 von 6 www.parlament.gv.at
6 von 6 6661/AB XXVII. GP - Anfragebeantwortung - Stellungnahme Medizinische Universität Wien verlegt werden (ein großer Teil der Studierenden hatte sich zudem ohnedies für das Sommersemester beworben). Nicht betroffen von dem Aussetzen der internationalen Programm-Mobilität im Wintersemester 2021/2022 sind die Studierendenpraktika/Trainingsmobilitäten (SMT Student Mobility for Traineeships), die an der MedUni Wien das sechste Studienjahr (Klinisch-Praktisches Jahr) betreffen . Das sechste Studienjahr ist auf die klinisch-praktische Tätigkeit fokussiert, ohne begleitende Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen oder Seminare an der Universität (wie im fünften Studienjahr). Weiters ist das Platzmanagement im sechsten Studienjahr dezentral organisiert. Die Studierenden melden sich selbständig in den von der MedUni Wien akkreditieren Lehrkrankenhäusern in ganz Österreich an bzw. gehen ins Ausland . Das Platzmanagement (auch betreffend die Lehrkrankenhäuser) wird im fünften Studienjahr zentral organisiert und ist somit im Vergleich zum sechsten Studienjahr weniger flexibel und im Falle einer (insb. pandemiebedingten) Absage sehr schwer zu kompensieren . Studierende, die im fünften Studienjahr via Erasmus+/SEMP/Kooperationen ins Ausland gehen, werden über bilaterale Verträge - die auf Gegenseitigkeit beruhen - „ausgetauscht" und sind curricular an der jeweiligen Universität eingebunden. Bei diesen internationalen Programm-Mobilitäten wie „SMS Student Mobility Studies" ist genau definiert, wie vielen Studierenden pro Destination als Outgoing/lncoming eine Studierendenmobilität ermöglicht werden kann. Die Ermöglichung der Studierenden-Mobilität für das fünfte Studienjahr durch die MedUni Wien hängt daher untrennbar mit der Bereitschaft/Verfügbarkeit der jeweiligen Partner-Einrichtungen zusammen, die - wie oben bereits dargestellt- pandemiebedingt leider ihrerseits den Studierendenaustausch aussetzen mussten . Demgegenüber sind für die Studierendenpraktika/Trainingsmobilitäten (SMT Student Mobility for Traineeships), die an der MedUni Wien konkret das Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) betreffen, keine solchen wechselseitigen Austausch-/ Aufnahmeverpflichtungen vorgesehen. SMT Student Mobility for Traineeships sind möglich und werden regulär durchgeführt. Univ.-Prof.in Dr. ' Vizerektorin für Leh r Wien, 09.06 . 2021 Seite 6 von 6 www.parlament.gv.at
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