Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda - für den Landkreis Sömmerda

 
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Radverkehrskonzept
für den Landkreis Sömmerda
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Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 1

Herausgeber

Landkreis Sömmerda

Landratsamt Sömmerda
Bahnhofstraße 9, 99610 Sömmerda

Tel: 03634 354-410
E-Mail: tourismus@lra-soemmerda.de
Web: www.lra-soemmerda.de

Impressum

Redaktion und Gestaltung: Landratsamt Sömmerda, Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Redaktionsschluss: Februar 2021
Veröffentlicht: 07.07.2021
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Inhaltsverzeichnis
1.     Vorbetrachtung ............................................................................................................................... 3

1.1       Ausgangssituation ....................................................................................................................... 3
1.2       Kurzportrait: Fahrradfahren im Landkreis Sömmerda ................................................................ 3
1.3       Zielsetzung................................................................................................................................... 4
1.4       Notwendigkeit ............................................................................................................................. 5
1.5       Verantwortlichkeiten für die Radwegeinfrastruktur ................................................................... 6
1.6       Theoretische Grundlagen ............................................................................................................ 7

2.     Begriffsdefinition Radroutennetz nach RVK 2.0 .............................................................................. 8
2.1       „Netzebene I“ – Radfernnetz ...................................................................................................... 8
2.2       „Netzebene II“ – Radhauptrouten............................................................................................... 9
2.3       „Netzebene III“ – lokale Radrouten............................................................................................. 9

3.     Radwegenetz Landkreis Sömmerda ................................................................................................ 9
3.1       Zielgruppen.................................................................................................................................. 9
3.2       Touristische Bedeutung ............................................................................................................. 11
3.3       Radwege-Bestandsnetz ............................................................................................................. 11
3.3.1 Netzbestand Ebene I ................................................................................................................. 14
3.3.2 Netzbestand Ebene II ................................................................................................................ 15
3.4       Entwicklungsperspektiven......................................................................................................... 19
3.4.1 Zielkorridor laut RVK 2.0 ........................................................................................................... 19
3.4.2 Entwicklungsperspektiven Alltagsradverkehr ........................................................................... 21
3.4.3 Entwicklungsperspektiven touristischer Radverkehr ................................................................ 23

4.     Handlungsfelder ............................................................................................................................ 25
4.1       Verkehrssicherheit .................................................................................................................... 25
4.2       E-Bike Ladestationen - Mobilitätswende .................................................................................. 26
4.3       ÖPNV ......................................................................................................................................... 29
4.4       Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................................................. 30

5.     Fördermodalitäten ab 2021 .......................................................................................................... 32

6.     Fazit und Ausblick .......................................................................................................................... 40

Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................... 42

Anlagenverzeichnis................................................................................................................................ 42

Literaturverzeichnis ............................................................................................................................... 49
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  1. Vorbetrachtung

  1.1 Ausgangssituation

Das bestehende Radverkehrskonzept des Landkreises Sömmerda wurde 2011 als Anlage zum
Tourismuskonzept angefertigt und diente primär der Erfassung des touristischen Radverkehrsnetzes
sowie der Darlegung vorteilhafter Entwicklungsperspektiven. Angelehnt an das Radverkehrskonzept
2.0 für den Freistaat Thüringen (RVK 2.0), das als Handlungsgrundlage für die Radverkehrspolitik der
Landesregierung bis 2030 gilt, soll nun neben dem touristischen auch dem Alltagsradverkehr eine
größere Beachtung zukommen.

Besonders aktuelle Trends, wie beispielsweise ein gesteigertes Klima- und Gesundheitsbewusstsein
tragen zur vermehrten Nutzung des Fahrrades als bevorzugtes Verkehrsmittel bei. „Dieses legt laut
dem Report ‚Mobilität in Deutschland‘ nicht nur in seinem Anteil im Verkehrsaufkommen zu, sondern
vor allem auch in der erbrachten Fahrleistung. In der Summe steigern sich die geradelten
Personenkilometer von 2019 gegenüber 2008 um etwa ein Fünftel.“ (Follmer & Gruschwitz, 2018, S.
7).

  1.2 Kurzportrait: Fahrradfahren im Landkreis Sömmerda

Der ländliche Raum, darunter auch der LK Sömmerda, ist geprägt von zergliederten
Siedlungsstrukturen, ausgeprägter Landwirtschaft und einer geringen Bevölkerungs- sowie
Arbeitsplatzdichte. Daraus resultieren weite Strecken zwischen Wohnort, Arbeitsplatz, Schule und
Einkaufsmöglichkeiten. Das Fahrrad, als Verkehrsmittel, bietet hierbei eine Möglichkeit, etwaige
Mobilitätsdefizite zu überwinden. „Mobilität ist Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und
muss für alle zugänglich sein“ (TMIL, 2018, S. 10). Die regionalen und überregionalen touristischen
Radrouten im LK Sömmerda bilden zudem das Rückgrat der ansässigen Tourismuswirtschaft und
tragen maßgeblich zur Naherholung der Bevölkerung bei.

Die Basis für eine anhaltend funktionierende Fahrradmobilität, sowohl im Alltags- als auch im
touristischen Verkehr, bildet ein gut ausgebautes und gepflegtes Radwegenetz. Dieses trägt
maßgeblich zur Standortattraktivität - besonders im ländlichen Raum - bei.
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  1.3 Zielsetzung

Das Radverkehrskonzept des LK Sömmerda 2021 (RVK 2021) orientiert sich stark an den Zielen des RVK
2.0 für den Freistaat Thüringen. Die Verwendung ähnlicher Begrifflichkeiten und Zielsetzungen soll
dauerhaft die Kommunikation zwischen Kreis und Landesebene erleichtern und somit das
Kooperationsklima nachhaltig verbessern.

Zudem dient die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes der Erfassung und Analyse aller sich im
Landkreis befindlichen Radwege, um einen Gesamtüberblick über das bestehende Netz zu
ermöglichen. Somit werden strategisch relevante Lückenschlüsse sichtbar und die Notwendigkeit der
zukunftssicheren Angliederung des ländlichen Raumes an das bestehende Radroutennetz wird
verdeutlicht.

Auf Grundlage der Tourismusstrategie Thüringen 2025 und den damit verbundenen Vorgaben des
Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft (TMWWDG), reicht das
vorhandene touristische Potential des LK Sömmerda nicht aus, um als eine eigenständige Destination
zu fungieren. Mit dem vorliegenden RVK wird ein weiterer Grundstein zur Entwicklung von Strategien
gelegt,   um    sich   mit   einer   Nachbardestination    zu    einer   förderfähigen   Destination-
managementorganisation (DMO), zusammenzuschließen. Eine mögliche Strategie kann dabei
beispielsweise die Erarbeitung qualitativer, überregionaler Radrundrouten sein. Qualität ermisst sich
in diesem Zusammenhang aus den Faktoren Sicherheit, Fahrkomfort und Vernetzung touristischer
Infrastruktur. Zum einen werden dadurch touristische Leitprodukte in die Streckenführung integriert
und zum anderen bietet die Netzausweitung vielfältige Möglichkeiten zur Etablierung des
Alltagsradverkehrs. Diesem wird in Zukunft eine übergeordnete Rolle zukommen, da sich der
fortschreitende demografische Wandel auch auf die Entwicklung der Nahmobilität auswirken wird.
„Alltags- und Freizeitradfahrer nutzen in den ländlichen Räumen überwiegend die gleichen
Verbindungen. Eine Verbesserung der Radwege und im Ergebnis der Wegebeziehungen kommt daher
immer beiden Zielgruppen zugute.“ (Hunger, 2015).

Die Förderung des touristischen Radverkehrs dient somit nicht dem Selbstzweck, sondern beabsichtigt
im Gesamtkontext das Erreichen vieler wichtiger gesellschaftlicher Ziele. (TMIL, 2018, S. 10) Darunter
zählt beispielsweise die Reduzierung schwindender Bevölkerungszahlen in ländlichen Räumen.
Mithilfe des Radwegeausbaus werden vielfältige Möglichkeiten zur Naherholung geschaffen, welche
ebenfalls maßgeblich zur Attraktivität einer Region beitragen.

Laut der RVK 2.0 soll sich der Radverkehrsanteil am Modal-Split (Anteil eines Verkehrsträgers am
gesamten Verkehrsmarkt) im gesamten Freistaat gegenüber dem 2008 ermittelten Wert bis 2025 auf
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12% verdoppeln. „Dies fördert die nachhaltige Mobilitätsentwicklung, unterstützt den Umwelt- und
Klimaschutz sowie die Gesundheits- und Bewegungsförderung, steigert die Lebensqualität und lässt
Tourismus und Wirtschaftsförderung profitieren.“ (TMIL, 2018, S. 7). Diesbezüglich ist im Besonderen
die Elektromobilität durch die voranschreitende Ausweitung der Pedelecs am Fahrradmarkt ein
Ansatzpunkt, um bestehende Verhaltensmuster im Individualverkehr aufzubrechen und mehr
Menschen zum Fahrradfahren zu ermutigen.

Die nachfolgende Konzeption dient als Leitbild für alle Akteure im Tourismus und in den Kommunen,
um die Attraktivität des Fahrrades als Verkehrsmittel im LK Sömmerda weiter zu steigern und zukünftig
im Straßenverkehr stärker zu etablieren.

 1.4 Notwendigkeit

In der aktuell andauernden COVID-19-Pandemie konnte das Fahrrad als krisensicheres Verkehrsmittel
überzeugen. Vielen Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, wurde aufgrund der
Kontaktbeschränkungen die Mobilitätsgrundlage und somit auch die Organisation ihres Alltags
entzogen. Ein kurzfristiger Wechsel auf das Fahrrad, besonders im Zuge der Umstellung des ÖPNV auf
den Ferienfahrplan, war somit unumgänglich. Auch der tägliche Weg zur Arbeit konnte, bei
entsprechenden Witterungsverhältnissen, mit dem Fahrrad absichert werden.

Diese Entwicklung verdeutlicht, wie gut auf unvorhergesehene Mobilitätseinschränkungen unter
Einbezug des Fahrrades als Verkehrsmittel reagiert werden konnte. Diese Erkenntnisse können auch
auf weitere unvorhersehbare Einschränkungen übertragen werden. Beispielsweise jene, welche sich
in den Gemeinden infolge des demografischen Wandels und der damit einhergehenden Überalterung
der Gesellschaft ergeben. Alters-, finanz- oder gesundheitsbedingten Mobilitätsdefiziten könnte durch
ein feingliedrig verzweigtes Radwegenetz nachhaltig entgegengewirkt werden.
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 1.5 Verantwortlichkeiten für die Radwegeinfrastruktur

„Die Ausstattung der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit Radwegen obliegt den jeweiligen
Baulastträgern“ (Bracher & Hertel, 2014, S. 20). Zu den damit einhergehenden Aufgaben zählen Bau,
bauliche Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht. Somit ist die Zuständigkeit eindeutig durch
das Eigentum an dem Weg geregelt, außer es wurden spezifische Regelungen zwischen z.B. Landkreis
und Gemeinde getroffen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick über die bestehenden
Verantwortlichkeiten von Bund, Land, Kreisen und Gemeinden.

 Akteur         Zuständigkeiten
 Bund           - Bundesstraßen (z.B. Mittel für Radwege an Bundesstraßen)
                - Verkehrsforschung und technische Richtlinien
                - steuerliche Rahmenbedingungen der Verkehrsmittel
                - Koordinierungsfunktion
 Freistaat      - Landesstraßen inklusive begleitender Radwege
 Thüringen      - Auftragsverwaltung Bundesstraßen
                - Vergabe von Fördermitteln (insbesondere Infrastruktur)
                - Landesbauordnung (Abstellplätze für Fahrräder)
                - schulische Mobilitätserziehung
                - polizeiliche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit
                - Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
                - Koordinierungsfunktion Landesradverkehrsnetz und kommunale Aktivitäten
                - Wissenstransfer / Bildung für nachhaltige Entwicklung
                - grenzüberschreitende Vermarktung des radtouristischen Angebots
 Landkreis      - Kreisstraßen inklusive begleitender Radwege
                - touristische Radverkehrskonzepte auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte
                - Bau und Unterhaltung der in eigener Baulastträgerschaft liegenden Netzelemente
                - Fahrradmitnahme im Straßenpersonennahverkehr
                - Straßenbegleitende Radwege an Kreisstraßen
                - Koordinierung der gemeindlichen Aktivitäten bei grenzüberschreitenden Netzen
 Gemeinden      - kommunale Verkehrseinrichtungen, Verkehrsentwicklungsplanung
 und Städte       und Radverkehrsnetzplanung
                - Bau und Unterhaltung der in eigener Baulastträgerschaft liegenden Netzelemente
                - Abstellanlagen im öffentlichen Bereich
                - Verknüpfungspunkte zum ÖPNV
                - Beeinflussung des Verkehrsklimas
                - Radwege in eigener Baulastträgerschaft

 Abbildung 1: Eigene Darstellung in Anlehnung an „Wichtige staatliche und kommunale
 Zuständigkeiten für den Radverkehr“ (TMBLM, 2008, S. 11)

Den Kommunen kommt hierbei die größte Bedeutung für den Radverkehr zu, da das dort bestehende
Wegenetz das Radfahren im Alltag und in der Freizeit erst ermöglicht. Jedoch fehlt es oftmals,
besonders im ländlichen Raum, an speziellen Zuständigkeiten in den Verwaltungen. Neben dem
fehlenden Personal sind es meist auch die geringen bis nicht vorhandenen finanziellen Resourcen, die
es nicht ermöglichen, den Radverkehr auf allen Ebenen gezielt zu fördern (TMIL, 2018, S. 14).
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 1.6 Theoretische Grundlagen

- Nationaler Radverkehrsplan 2020

                                            Der NRVP stellt das strategische Grundsatz-
                                            dokument des Bundes für die Radverkehrspolitik
                                            dar.

                                            „Mit ihm werden die grundsätzlichen Leitlinien für
                                            die Radverkehrsförderung der kommenden Jahre
                                            dargestellt      -    ausgerichtet       auf       neue
                                            verkehrspolitische Herausforderungen, wie z.B. die
                                            Förderung des Radverkehrs im ländlichen Raum als
                                            gleichberechtigtes     Verkehrsmittel,     Kapazitäts-
                                            probleme in den Städten oder die zunehmende
                                            Elektromobilität im Radverkehr“ (BMVI, 2020).

- Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen

                                            Das        Radverkehrskonzept    2.0      stellt    die
                                            Handlungsgrundlage für die Radverkehrspolitik der
                                            Landesregierung bis 2030 dar. In dieser wurden
                                            konkrete Entwicklungsziele für den Radverkehrs-
                                            anteil im Straßenverkehr festgelegt.

                                             „Die Handlungsfelder im Radverkehrskonzept 2.0
                                            betreffen die Infrastruktur und das Netz zum
                                            Radfahren einschließlich der Wegweisung, das
                                            Fahrradparken und die Verknüpfung mit dem
                                            öffentlichen Verkehr, den Fahrradtourismus sowie
                                            die Themen Kommunikation, Verhalten und
                                            Bildung“ (BMVI, 2020)
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- Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda

                                              Das bestehende Radverkehrskonzept für den LK
                                              Sömmerda      betrachtet   die   Rad-verkehrlichen
                                              Perspektiven für Alltagsfahrer und Radtouristen im
                                              Kreisgebiet. Dabei wurde das bereits existierende,
                                              kreisliche Radverkehrsnetz erfasst und auf dessen
                                              Basis weitere Entwicklungs-perspektiven benannt
                                              sowie Vermarktungs-strategien zur Steigerung des
                                              Bekanntheitsgrades entwickelt.

  2. Begriffsdefinition Radroutennetz nach RVK 2.0

„Das Radroutennetz Thüringen verbindet alle Ober- und Mittelzentren in Thüringen durch
Radfernwerge und Radhauptrouten miteinander und bildet damit eine Grundstruktur für die
Förderung des Radfahrens im Land“ (Thüringen steigt auf - Radverkehrskonzept 2.0, 2018, S. 25).
Dieses Radroutennetz soll künftig in die nachfolgenden drei Netzebenen untergliedert werden.

 2.1 „Netzebene I“ – Radfernnetz

„Das Radfernnetz bildet die Basis für qualitäts- und erlebnisorientierte Radfernwege, die sich
besonders an Radfernwandernde richten. Das Radfernnetz dient gleichzeitig als Grundgerüst zur
Anbindung aller Landkreise und kreisfreien Städte sowie der im LEP definierten Schwerpunkträume
Tourismus an das Radroutennetz Thüringen“ (Thüringen steigt auf - Radverkehrskonzept 2.0, 2018, S.
26). Im Landkreis Sömmerda sind dieser Netzebene der „Unstrut Radweg (Kennung: I-05)“ und der
„Gera-Radweg (Kennung: I-06)“ zuzuordnen.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda - für den Landkreis Sömmerda
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 9

 2.2 „Netzebene II“ – Radhauptrouten

Die Routen der Netzebene II werden in touristische und alltagstaugliche Radhauptrouten
unterschieden, verdichten das Radfernnetz und verbinden alle Ober- und Mittelzentren. Darunter
zählen im aktuellen Bestand beispielsweise der „Laura-Radweg (Kennung: II-08)“ welcher die
Mittelzentren Weimar und Sömmerda miteinander verbindet.

Touristische Radhauptrouten sind dabei eher erlebnisorientiert ausgebaut, bilden eine Anbindung an
die touristischen Schwerpunkträume und richten sich ebenso an Radurlauber als auch die
einheimische Bevölkerung zur Naherholung.

Alltagstaugliche Radhauptrouten hingegen setzen den Focus auf den Alltagsverkehr zwischen
zentralen Orten im Umfeld von ca. 15 Kilometern. „Der Aspekt der sozialen Sicherheit durch sichere
Führung entlang befahrener bzw. belebter Straßen überwiegt hierbei den Anspruch einer KFZ-armen
oder emissionsfreien Strecke“ (Thüringen steigt auf - Radverkehrskonzept 2.0, 2018, S. 26).

 2.3 „Netzebene III“ – lokale Radrouten

„Lokale Routen verdichten das Radroutennetz Thüringen soweit, dass alle wichtigen Quellen und Ziele
(Ortsteile, Wohngebiete, Schulen, Einkaufszentren, Gewerbegebiete usw.) für den Radverkehr
erschlossen werden. Die Entfernung zwischen Ortsausgang des zentralen Ortes und der Ortsdurchfahrt
der anzubindenden Orte soll nicht größer als fünf Kilometer sein.“ (Thüringen steigt auf -
Radverkehrskonzept 2.0, 2018, S. 27)

  3. Radwegenetz Landkreis Sömmerda

 3.1 Zielgruppen

Die Zielgruppen für Fahrradfahrer sind sehr breit aufgestellt. Es bedarf einer strategischen
Marktdifferenzierung, um die unterschiedlichen Adressaten zu erreichen. Diese Notwendigkeit ergibt
sich zum einen aus dem weiten Altersspektrum der Fahrradfahrer, welches sich aufgrund des
demografischen Wandels in Zukunft immer weiter nach hinten verlagern wird. Zum anderen bedarf es
einer Segmentierung der Bedürfnisse der Radfahrer in Freizeit und Alltag.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 10

„Die größte Zielgruppe bilden Menschen im Erwerbsalter oder in der Ausbildung, welche das Fahrrad
für ihre alltäglichen Wege zur Arbeit, zur Ausbildung, zum Einkaufen, zu Freizeitaktivitäten oder
anderen Erledigungen nutzen oder nutzen könnten.“ (TMIL, 2018, S. 11). Sicherheit und Komfort
stellen für diese Zielgruppe die maßgeblichen Bedingungen für eine zunehmende und kontinuierliche
Nutzung des Fahrrades dar. Für Alltagsradfahrer spielen kurze, effektive und allwettertaugliche
Verbindungen dabei eine übergeordnete Rolle. Freizeitfahrer hingegen legen besonderen Wert auf
den Aspekt der Naherholung, beispielsweise auf natur- und erlebnisreiche Themenrouten. Der Anteil
der fahrradfahrenden Seniorinnen und Senioren wird im Zuge des demografischen Wandels
kontinuierlich zunehmen. Besonders ländliche Regionen sind oftmals von den Auswirkungen der
Überalterung einer Gesellschaft wie beispielsweise der zunehmenden Immobilität betroffen. Das
Fahrrad dient hierbei als Mittel, um das Ausmaß dieser schwindenden Mobilität zu kompensieren. In
diesem Zusammenhang ist der Ausbau der Fahrrad-Elektromobilität von besonderem Interesse, da die
Zuwachsraten von „E-Bike-“, bzw. korrekterweise „Pedelec“-Käufen stetig steigen (Abb. 2).

 Abbildung 2: Absatz von E-Bikes in Deutschland von 2009 – 2019 (Statista 2020)
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 11

  3.2 Touristische Bedeutung

Das existierende touristische Potential des LK Sömmerda soll in den kommenden Jahren weiterhin
optimiert werden. Der Ausbau der Radwegeinfrastruktur besitzt in diesem Kontext einen
übergeordneten Stellenwert. Besonders in ländlich geprägten Regionen bietet der Fahrradtourismus
eine Chance zur touristischen Wertschöpfung. Einzelnen Sehenswürdigkeiten (POIs) wird die
Möglichkeit eingeräumt, sich über den Radtourismus stärker zu vernetzen und gemeinschaftlich zu
vermarkten. An dieser Produktentwicklung arbeitet derzeit der Tourismusverband Thüringer Becken
e.V. auf Grundlage der 2019 erarbeiteten regionalen Tourismuskonzeption.

Im Landkreis Sömmerda wird der touristische Radverkehr vor allem durch die Fernradwege
„Unstrutradweg“ und „Gera-Radweg“ bestimmt. Beide sind durchgängig beschildert und warten mit
Informationstafeln zum Streckenverlauf sowie touristisch relevanten Besonderheiten auf. Mit der
Fertigstellung vom „Weg in die Steinzeit“ erschließt sich dem LK Sömmerda die geplante „Thüringen
Transversale“ als weiterer dominierender Radfernweg vom Rennsteig zum Harz und gewinnt somit
weiter an touristischer Attraktivität.

Infolge der globalen COVID-19-Pandemie ist damit zu rechnen, dass der Inlandstourismus an
Bedeutung gewinnen wird. In diesem Zusammenhang wird besonders der Individual- und
Aktivtourismus in der Natur, fernab von großen Menschenansammlungen, ansteigen. Der
Radtourismus stellt hierbei eine Möglichkeit dar, den Landkreis Sömmerda auf dem inländischen
Tourismusmarkt nachhaltig zu positionieren. Der Ansatz der nachhaltigen Entwicklung entspricht dabei
den Vorgaben von EU, Bundesrepublik und auch den aktuellen Schwerpunktsetzungen der
Fördermittelgeber.

  3.3 Radwege-Bestandsnetz

Das bisherige Radverkehrskonzept des LK Sömmerda, aus dem Jahr 2011, betrachtet hinsichtlich des
Netzbestandes       lediglich    die     touristischen   Themenwege          und   die   sogenannten
„Gebietsradwanderwege“. Das touristische Radwegenetz wurde seitdem weiterentwickelt. Die zuletzt
fertig gestellten Abschnitte sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 12

Radweg                 Korridor
Finnebahn-Radweg       Battgendorf - Großmonra
Finnebahn-Radweg       Rothenberga - Landesgrenze
Weg in die Steinzeit   Kindelbrück - Wildgatter
Weg in die Steinzeit   Bilzingsleben - Kreisgrenze

Im Zuge der Fortschreibung des RVK für den LK Sömmerda wurde im November 2018 seitens des
Landratsamtes eine Übersichtskarte in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen erarbeitet. Diese
Karte enthält bereits Informationen bezüglich existierender sowie zukünftig geplanter,
straßenbegleitender, kombinierter und regionaler Radwege. Weiterhin wird in dieser Übersicht das
touristisch bedeutsame und überregional bekannte Radwegenetz dargestellt und legt somit den
Grundstein für weitere Betrachtungen. Der dargestellte Netzbestand betrachtet dabei lediglich den
Verlauf der Wege, gibt jedoch keinerlei Auskunft über das Oberflächenmaterial, dessen Beschaffenheit
sowie eventuelle Mängel. Eine größere Darstellung ist der Anlage beigefügt.

 Abbildung 3 / A1: Bestands- und Bedarfsanalyse Radwege im Landkreis Sömmerda 2018

Das aktuelle Konzept greift jene Übersicht von 2018 wieder auf und erweitert diese um Metadaten wie
beispielsweise Oberflächenmaterial, -beschaffenheit und -güte. Jene Daten werden in einer Excel
Tabelle erfasst und ebenfalls in das Programm „Garmin Basecamp“ übertragen. Dieses Programm ist
als sehr einfaches und reduziertes Geoinformationsprogramm (GIS) zu verstehen und dient lediglich
der Visualisierung der erfassten Radwege mit entsprechenden GPS-Koordinaten. Damit ermöglicht es
jedem, auch ohne entsprechende Ortskenntnisse, detaillierte Aussagen über einen betreffenden
Radwegeabschnitt treffen zu können. Mit diesem Ansatz wird ein System realisiert, welches
kontinuierlich aktualisiert und erweitert werden kann. Bei Bedarf könnten somit spezifische
Datensätze abgefragt werden, welche für infrastrukturelle Entscheidungsprozesse von Bedeutung
sind. Die erfolgreiche Umsetzung dieses Systems ist jedoch maßgeblich von der regelmäßigen Pflege
der Radwegedaten und somit auch von der Mitarbeit der einzelnen Städte und Kommunen abhängig.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 13

Mit dem RVK soll allen Verwaltungen im Landkreis Sömmerda somit ein dreiteiliges Tool, bestehend
aus Textkörper, Tabellendatenbank und Visualisierung zur Verfügung gestellt werden, um die
infrastrukturelle Entwicklung des Radverkehrs auf Gemeinde und Landkreisebene weiter
voranzutreiben.

Die bedeutendsten Wegeverbindungen der Kategorie I und II wurden bereits durch Befahrungen des
Sachbearbeiters für touristische Infrastruktur aufgenommen und in die Übersichtstabelle (Abb. 4)
übertragen. Mithilfe der Datensammlung können zum Beispiel Aussagen über den Zustand der Wege
und somit auch über eine vergleichbare Gesamtqualität getroffen werden. Bestehende Mängel
können zum gegenwärtigen Zeitpunkt von jedem Radfahrer über den „Mängelmelder“ im
Radroutenplaner Thüringen erfasst und automatisch an den Sachbearbeiter für touristische
Infrastruktur weitergeleitet werden. Dieser bearbeitet die eingegangenen Meldungen und pflegt die
erfolgten Maßnahmen im Mängelmelder ein.

 Abbildung 4: Screenshot Exceltabelle „RVK 2021 Übersicht“
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 14

     3.3.1 Netzbestand Ebene I

I-05 Unstrutradweg
Steckbrief:

 Gesamtlänge: 191 km
 Weglänge auf Kreisgebiet: ca. 37 km
 Durchgängige Beschilderung von der
  Quelle bis zur Mündung
 Allwettertaugliche Oberfläche
 Durchschnittliche Wegequalität: Note 1,8
 Oberflächenbeschaffenheit: Größtenteils
  glatt (asphaltiert/betoniert), lediglich
  1,8 km rau/grob (Pflaster/Schotter)
 Wegbreite: 28 km breiter/9 km schmaler
  als 2 m (besonders Deichabschnitt
  Sömmerda-Griefstedt)
 Kaum Höhenunterschiede (lediglich
  Ortsausgang Ringleben – 20 m Anstieg)
 Touristisch bedeutendster Radweg im LK
 Teilabschnitt der „Thüringen-Transversale“
  (Abschnitt 3.4.3 Entwicklungsperspektiven)

I-06 Gera-Radweg
Steckbrief:

   Gesamtlänge: 73 km
   Weglänge auf Kreisgebiet ca. 13 km
   Durchgängig einheitlich beschildert
   Allwettertaugliche Oberfläche
   Durchschnittliche Wegequalität: Note 1,9
   Oberflächenbeschaffenheit: Größtenteils
    glatt (asphaltiert/betoniert), lediglich
    1,5 km rau/grob (Pflaster/Kies)
   Wegbreite: 7,7 km breiter/ 5,3 km
    schmaler als 2 m (besonders Geradamm 1,2
    m)
   Keine bemerkbaren Höhenunterschiede
   Touristisch bedeutend und alltäglich
    genutzte Anbindung an Erfurt
   Teilabschnitt der „Thüringen-Transversale“
    (Abschnitt 3.4.3 Entwicklungsperspektiven)
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 15

    3.3.2 Netzbestand Ebene II

II-08 Laura-Radweg
Steckbrief:

 Gesamtlänge: 48 km
 Weglänge auf Kreisgebiet ca. 21 km
 Durchgängig einheitlich beschildert
 Allwettertaugliche Oberfläche
 Durchschnittliche Wegequalität: Note 1,8
 Oberflächenbeschaffenheit: Größtenteils
  glatt (asphaltiert/betoniert), lediglich
  1,6 km rau/grob (Pflaster/Beton)
 Wegbreite: durchgängig breiter als 2 m
 Kaum Höhenunterschiede (lediglich
  Alperstedt – Schallenburg 30 m Anstieg)
 Verbindungsspange URW (Sömmerda) -
  Ilmtal-Radweg (Weimar)

II-21 Weg in die Steinzeit
Steckbrief:

 Gesamtlänge: ca. 30 km
 Weglänge auf Kreisgebiet ca. 17 km
 bis Bilzingsleben durchgängig einheitlich
  beschildert
 Allwettertaugliche Oberfläche
 Durchschnittliche Wegequalität: Note 1,9
 Oberflächenbeschaffenheit: Größtenteils
  glatt (asphaltiert/betoniert), lediglich
  1,5 km rau/grob (Pflaster/Beton)
 Wegbreite: durchgängig breiter als 2 m
 Kaum Höhenunterschiede (lediglich
  Kindelbrück – Bilzingsleben (30 m Anstieg)
 Verbindungsspange URW (Sömmerda) –
  Unstrut-Werra-Radweg (Bad
  Frankenhausen)
 Lückenschluss Kyffhäuserkreis: Ende 2021
 Teilabschnitt der „Thüringen-Transversale“
  (Abschnitt 3.4.3 - Entwicklungsperspektiven)
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 16

II-20 Weißensee-Bad Tennstedt



Steckbrief:

   Gesamtlänge: 24 km
   Weglänge auf Kreisgebiet ca. 13 km
   nicht durchgängig einheitlich beschildert
   keine Allwettertaugliche Oberfläche / “Schönwetterweg“
   Durchschnittliche Wegequalität: Note 2,6
   Oberflächenbeschaffenheit: Größtenteils rau/grob (Schotter/Naturboden),
    lediglich 4 km glatt (Asphalt/Beton)
   Wegbreite: durchgängig breiter als 2 m
   mittlere Höhenunterschiede (2x 40 m Anstieg)
   für Alltagsradverkehr nicht zu empfehlen
   naturbezogene Infotafeln entlang der „alten Poststraße“
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 17

II-23 Weißensee-Leubingen-
Kölleda-Lossa (Finnebahn-Radweg)
Steckbrief:

 Gesamtlänge: 32,3 km

 1. Abschnitt: Weißensee-Kölleda 15,4 km

 durchgängig einheitliche Beschilderung in Planung
 Routenführung aktuell laut RVK 2.0 über Stödten
  → keine allwettertaugliche Oberfläche, schlechte
  Wegequalität
  → für Alltagsverkehr ungeeignet
  Besser:
  Änderung der Routenführung straßenbegleitend über
  Dermsdorf
  → geringer Höhenunterschied (15 m Anstieg über
  Dermsdorf)
  → Allwettertaugliche, glatte Oberfläche
  → für Alltagsverkehr geeignet
 Verbindung der Grundzentren Weißensee und Kölleda
  untereinander sowie Anschluss über URW an Sömmerda
 Anbindung der Mittelalterstadt Weißensee an touristisches
  Angebot am URW

 2. Abschnitt: Kölleda-Lossa 16,9 km
  (Finnebahn-Radweg)

 durchgängig einheitlich beschildert
 Allwettertaugliche Oberfläche
 Durchschnittliche Wegequalität: Note 1,8
 Oberflächenbeschaffenheit: Größtenteils glatt
  (Asphalt/Beton), lediglich 2 km rau/grob (Pflaster/Beton)
 Wegbreite: fast durchgängig breiter als 2 m (lediglich 300m
  schmaler)
 Gemäßigter Höhenanstieg: 150 m auf gesamter Strecke
 Anbindung bei Lossa an den „Finne-Radwanderweg“ in
  Sachsen-Anhalt bis zum URW in Memleben
  → perspektivisch Realisierung einer Rundtour um die
  „Hohe Schrecke“
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 18

II-25 Alperstedt - Erfurt
Steckbrief:

   Gesamtlänge: ca. 13 km
   Weglänge auf Kreisgebiet ca. 1,8 km
   durchgängig einheitlich beschildert
   Allwettertaugliche Oberfläche
   Durchschnittliche Wegequalität: Note 1
   Oberflächenbeschaffenheit durchgängig Glatt
    (asphaltiert/betoniert)
   Wegbreite: durchgängig breiter als 2 m
   keine Höhenunterschiede
   Verbindungsspange Erfurt-Sömmerda
   Touristisch bedeutend für das
    Naherholungsgebiet Alperstedter See

In den nachfolgenden Tabellen wird der Bestand an straßenbegleitenden Radwegen an
Bundes- und Landesstraßen sowie Kreisstraßen aufgeführt.

Bundes- und
Landesstraße          Korridor
B4                    Andisleben - Gebesee
B4                    Straußfurt - Vehra
B 85                  Kölleda - Streitseebad
B 86                  Kindelbrück - Kannawurf
B176                  Sömmerda -Tunzenhausen
B 176                 Sömmerda - Frohndorf
B176                  Wundersleben - Straußfurt
L 1051                Sömmerda - Wenigensömmern - Leubingen
L 1051                BAB - Dermsdorf - Streitseebad
L 1054                Schloßvippach - Dielsdorf
L 1057                Rastenberg - Hardisleben
L 2135                Dermsdorf - Kiebitzhöhe

Kreisstraße           Korridor
K 16                  Walschleben, Ortslage
K 16                  Walschleben - Riethnordhausen
K 18                  Elxleben - Walschleben - Andisleben
K 502                 Olbersleben - Ellersleben
K 507                 Kleinneuhausen - Großneuhausen
K 513                 Alperstedt - Stotternheim
K 514                 Schilfa - Gangloffsömmern
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 19

Die Kommunen des Landkreises tragen die Baulast für kommunale Radwege. Für den Bau sind
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das grundsätzliche Bekenntnis der Kommunen zum
Bau von Radwegen sehr unterschiedlich, aber von essentieller Bedeutung. Insbesondere die
Landgemeinde Buttstädt stellte in letzter Zeit mehrere attraktive Radwege her. Die Städte
Weißensee und Sömmerda bauten von bzw. nach Leubingen Radwegverbindungen. Diese sind
als Alltagsradwege, aber auch als touristische Radwege von Bedeutung. Die zuletzt fertig
gestellten kommunalen Radwegverbindungen wurden in der nachfolgenden Tabelle erfasst.

Kommune             Korridor
Buttstädt           Großneuhausen - Vogelsberg
                    Buttstädt - Rudersdorf
                    Hardisleben
Weißensee           Weißensee - Leubingen
Sömmerda            Leubingen - L 1051 (ehem. Trockenwerk)

    3.4 Entwicklungsperspektiven

Die Erfassung, Herstellung und Erweiterung aller Verknüpfungspunkte und Streckenverläufe
des bestehenden und zu erweiternden Radwegenetzes bildet die Basis jeder nachhaltigen
Radverkehrsentwicklung. Sowohl das touristische Potential als auch die Nutzung des
Fahrrades im Alltag, können durch eine nachhaltige Radwegeplanung gesteigert werden.
Bedingung hierfür ist das Verständnis über die zukünftige Notwendigkeit des Radverkehrs in
den leitenden Köpfen der Kommunen.

    3.4.1 Zielkorridor laut RVK 2.0

Im RVK 2.0 des Freistaates Thüringen wurde 2018 der Zielkorridor II-22 definiert, dessen
Verlauf es noch zu bestimmen galt. Durch diesen sollen die Grundzentren Kölleda, Buttstädt
und Bad Sulza sowie die beiden Radfernrouten I-05 (Unstrutradweg) und I-07 (Ilmtal-Radweg)
miteinander verbunden werden.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 20

Abbildung 5: Auszug aus „Radverkehrskonzept 2.0 für den Freistaat Thüringen“

Der Korridor zwischen Kölleda und Buttstädt konnte im Rahmen der Flurneuordnung bis nach
Gutmannshausen fortgeführt werden. Ein straßenbegleitender Radweg entlang der B-85 wäre
der ökonomisch und ökologisch sinnvollste Lückenschluss des festgeschriebenen
Zielkorridors. Diese Einschätzung begründet sich vor allem in der vorrangigen Nutzung als
Alltagsradweg, aufgrund der kürzesten Verbindung beider Grundzentren und der geringen
Höhenunterschiede von ca. zehn Metern entlang der Bundesstraße.

Im Rahmen der Flurneuordnung wurde ebenso der Zielkorridor zwischen Buttstädt und Bad
Sulza bis nach Rudersdorf fortgeführt. Der Lückenschluss nach Bad Sulza empfiehlt sich durch
den Bau eines landwirtschaftlichen Kombiweges über Nirmsdorf nach Zottelstedt.
Nachfolgend verläuft der Korridor auf dem bestehenden Ilmtal Radweg bis nach Bad Sulza.

Im RVK 2.0 wurde weiterhin die Verbindung zwischen Weißensee und Bad Tennstedt, entlang
der alten Poststraße als Radhauptroute II-20 definiert. Die Beschaffenheit der Strecke
widerspricht den festgelegten Anforderungen an die Alltagstauglichkeit aufgrund der
Oberflächenbeschaffenheit und Güte. Dieser Abschnitt soll mittelfristig als ländlicher Weg
ausgebaut werden.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 21

    3.4.2 Entwicklungsperspektiven Alltagsradverkehr

Eine Voraussetzung für die Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split ist die
Verbesserung des Alltagsradverkehrs. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt bei der
Fortschreibung des Thüringer als auch des kreislichen RVKs in der Förderung alltagstauglicher
Radverkehrsrouten. (TMIL, 2018, S. 5). Im speziellen betrifft dies straßenbegleitende
Radwege. Dabei ist nicht erheblich, ob diese entlang von Bundes-, Landes-, Kreis- oder
Kommunalstraßen verlaufen. Ihre Funktion und Bedeutung wird durch die Straßenbaulast
nicht berührt. Sie stellen zumeist die kürzeste und somit auch schnellste Verbindung zweier
Nahziele dar. Steigungen und größere Entfernung spielen mit voranschreitender E-Bike
Mobilität in diesem Zusammenhang eine eher untergeordnete Rolle. Sicherheit sowie der mit
der Oberflächenbeschaffenheit einhergehende Fahrkomfort sind ausschlaggebendere
Faktoren.
Der Bau straßenbegleitender Radwege entlang stark genutzter Verkehrswege bietet die
Möglichkeit, ein Umdenken im Mobilitätsverhalten des motorisierten Individualverkehrs zu
provozieren. Durch den täglichen visuellen Kontakt zur vorliegenden Infrastruktur sowie den
daraus resultierenden ökonomischen, ökologischen und persönlichen Vorteilen, schwindet
sukzessive die Barriere zur täglichen Nutzung des Fahrrades und sichert somit eine nachhaltige
Mobilitätsstruktur.
Der Freistaat Thüringen startete in 2018 ein Programm zum Bau von straßenbegleitenden
Radwegen an Bundes-und Landesstraßen. In dessen Vorbereitung wurden die Kommunen
durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr aufgefordert, ihren Bedarf anzumelden.
Der Landkreis meldete umfangreiche Abschnitte an Bundes- und Landestraßen. Die
Bedarfsermittlung wurde Ende 2020 abgeschlossen. Leider wurden nicht alle Vorschläge
berücksichtigt. Die Ergebnisse wurden dem Landkreis nicht zur Verfügung gestellt. In
nachfolgender Tabelle sind die bei der Bedarfsermittlung untersuchten Abschnitte dargestellt.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 22

 Straße         Korridor
 B4             Gebesee – Henschleben – Vehra
 B4             Straußfurt – Greußen
 B 85           Kölleda – Großneuhausen – Olbersleben
 B 85           Olbersleben – Hauenthal (Bushaltestelle)
 B 86           Straußfurt – Weißensee
 B 86           Weißensee – Günstedt – Kindelbrück
 B 86           Kannawurf – Sachsenburg
 B 176          Tunzenhausen – Wundersleben
 L 1054         Schlossvippach – Sömmerda
 L 1057         Buttstädt – Niederreißen – Oberreißen
 L 1058         Buttstädt – Großbrembach
 L 1058         Großbrembach – Kleinbrembach – Vogelsberg – Orlishausen

Zur besseren räumlichen Einordnung wurden die einzelnen Untersuchungsabschnitte auf der
nachfolgenden Karte des Planungsbüros „Verkehr 2000“ anschaulicher dargestellt.

 Abbildung 7: Bedarfsplanung entlang der Bundes- und Landesstraßen „Verkehr 2000“
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 23

Auch der weitere Ausbau von straßenbegleitenden Radwegen an Kreisstraßen wird
fortlaufend verfolgt. Dafür muss für die in Frage kommenden Abschnitte der Bedarf ermittelt
werden. Dieser ergibt sich z.B. aus der Verkehrsbelastung, der zu erwartenden Nutzung durch
Radverkehr und den topografischen Gegebenheiten. Auch die Länge des Abschnitts, sowie
eventuell notwendiger Grunderwerb sind erhebliche Kostenfaktoren und fließen in die
Betrachtung ein. Anhand der gewonnenen Erfassungsdaten werden die Abschnitte priorisiert
und entsprechend der Haushaltslage durch den Landkreis realisiert.
Die nachfolgende Tabelle stellt die mittelfristig zu realisierenden straßenbegleitenden
Radwege an Kreisstraßen dar.

Kreisstraße           Korridor
K5                    Sprötau - Abzweig L 2140
K 11                  Großrudestedt - Abzweig Siedlung Alperstedt
K 17                  Ringleben - Haßleben
K 515                 Kleinmölsen - Udestedt - Eckstedt - Schloßvippach

    3.4.3 Entwicklungsperspektiven touristischer Radverkehr

Der Fahrradtourismus stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor mit Wachstumspotenzial
dar, welcher gerade in strukturschwachen, ländlichen Regionen zu neuer Wertschöpfung
führen kann. (TMIL, 2018, S. 10) Die neuesten Impulse im Landkreis Sömmerda setzen hierbei
die touristischen Radwege: „Thüringen-Transversale“, „Landweg Thüringer Becken“ sowie der
„Erfurter Radring“.
Die „Thüringen-Transversale“, welche ebenfalls als „Harz-Kyffhäuser-Rennsteig-Radweg“
bezeichnet wird, verläuft in Nord-Süd Richtung durch den gesamten Freistaat. Mit Beendigung
der Bauarbeiten am „Weg in die Steinzeit“ Ende 2021 entsteht hierbei ein weiterer
überregionaler Radweg durch den Landkreis Sömmerda mit erheblicher touristischer
Bedeutung. Die Beckenlage, verbunden mit der hervorragenden Anbindung an den ÖPNV,
sind gute Vorausetzungen für die Entwicklung von Sternrouten, bei welchen der Landkreis
Sömmerda einen dauerhaften Start- und Zielpunkt darstellt. Durch die „Thüringen-
Transversale“ wird der Harzrundweg, über den Unstrut-Werra-Radweg, den „Weg in die
Steinzeit“, den Unstrutradweg und den Gera-Radweg an den Rennsteig-Radweg angebunden.
Ein weiteres Modellprojekt im Sinne des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“,
bildet der „Landweg Thüringer Becken“ (siehe Anlage A2) von Straußfurt nach Bad Tennstedt
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 24

entlang einer alten Bahntrasse. Neben den bereits genannten Fakten bezüglich des
Alltagsverkehrs hat der Radweg ebenfalls eine weitreichende touristische Bedeutung. Der
Anschluss von Straußfurt an den Unstrutradweg ist bei dieser Routenführung über einen
bestehenden Radweg bei Wundersleben gegeben. Der Lückenschluss über Vehra und
Werningshausen ist aufgrund des Klosters St. Wigberti jedoch touristisch attraktiver.

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ wären auch
Lückenschlüsse von Rastenberg zum Finnebahn-Radweg, von Buttstädt nach Buttelstedt und
von Straußfurt nach Greußen und Weißensee denkbar. Im Entwurf des Greußener
Radwegekonzepts ist eine Anbindung entlang der sächsischen Helbe an die Stadt Weißensee
enthalten und eine Verbindung nach Gangloffsömmern. Der Kooperationswillen benachbarter
Kreise und Kommunen ist für die Entwicklung des überregionalen Radwegenetzes von
fundamentaler Bedeutung.

Der „Erfurter Radring“ (siehe Anlage A4) bezeichnet ein Kooperationsprojekt der
angrenzenden Landkreise und der Stadt Erfurt für einen Fahrradweg rund um die Thüringer
Landeshauptstadt. Durch den Rundweg profitiert das ländlich geprägte Umland von der
touristischen Markenstrahlkraft Erfurts und gibt entlang des Weges immer wieder
interessante Sichtachsen auf die Mittelalterstadt preis.

Neben den genannten überregional geplanten touristischen Radwegen gibt es auch
Bestrebungen, auf kommunaler Ebene Lücken im Radwegenetz zu schließen. Die
nachfolgende Übersicht perspektivisch geplanter Lückenschlüsse basiert auf den Zuarbeiten
und Stellungnahmen der Kommunen vom März 2019 sowie Januar 2021. Bei den Zuarbeiten
wurde nicht nach Zuständigkeit differenziert. Dies ist für die Entwicklung des Radwegenetzes
auch nicht maßgeblich, für die Ausführung aber bedeutend, da der größte Teil der
vorgeschlagenen Radwege kommunale Radwege und die Kommunen damit Baulastträger
sind. Grundsätzlich befürwortet der Landkreis Sömmerda die Initiativen im Radwegeausbau
auf kommunaler Ebene. Nach Sondierung werden nachfolgende Radwegeverbindungen in das
RVK aufgenommen.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 25

Kommune               Korridor
VG Straußfurt         Haßleben - Alperstedt
                      Riethnordhausen - Haßleben
                      Straußfurt - Gangloffsömmern - Greußen
                      Straußfurt - Schwerstedt - Ballhausen (Landweg Thüringer Becken in
                      Planung)
VG Kölleda            Großneuhausen-Kleinneuhausen - Ellersleben - Olbersleben
                      Bachra/Schafau - Roldisleben - Rastenberg
                      Kiebitzhöhe - Frohndorf
                      (Wurde beim Land als straßenbegleitender Radweg von uns beantragt -
                      - aber nicht aufgenommen. Daher nur als kommunaler Radweg zu
                      realisieren.)
                      Finnebahn - Radweg (Abzweig Rastenberg bis Haselberg)
                      Fortführung Finnebahn-Radweg in Sachsen - Anhalt
VG Kindelbrück        Kindelbrück - Frömmstedt
                      Vorschlag straßenbegleitend an der K 524 - statt dessen südl. der Kreisstraße
                      als ländlicher Weg

Für die Hohe Schrecke wird derzeit ein Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) erstellt. Darin
sind auch Planungen für Radwegeverbindungen enthalten. Hier sind von Beichlingen Radwege
nach Hemleben und Burgwenden geplant.

    4. Handlungsfelder

    4.1 Verkehrssicherheit

„Die Infrastruktur zum Radfahren muss sicher, komfortabel und als solche möglichst gut
erkennbar sein, um mehr Menschen für die Nutzung des Fahrrades im Alltag zu gewinnen und
bereits Radfahrende zu einer noch stärkeren Nutzung des Fahrrades zu motivieren (TMIL,
2018, S. 17).“ Mit Blick auf die Karte in der Anlage 7.5 wird deutlich, dass sich der Großteil aller
im Landkreis Sömmerda gemeldeten Verkehrsunfälle von 2015-2018 direkt in der Stadt
Sömmerda ereigneten. Laut einer Studie der Fahrradhauptstadt Münster geschehen etwa
60% aller Radverkehrsunfälle beim Abbiegen, Kreuzen oder Einbiegen.

„Hauptunfallursachen bei den durch Autofahrer verursachten Unfälle sind die Nichtbeachtung
der Vorfahrt (34 %), Fehler beim Abbiegen (28 %) und Einfahren in den Fließenden Verkehr
(10 %). Die Hauptunfallursachen der Radfahrer sind hingegen Fahrfehler (19 %),
Nichtbeachten der Vorfahrt (18 %), ungenügender Abstand (15 %) und Alkoholeinfluss (12 %).
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 26

Die Unfallschuld von Radfahrern (46 %) und KFZ-Lenkern (51 %) ist hierbei annähernd gleich.
(Korn & Thiemann-Linden, 2012, S. 2) „

Mit durchschnittlich 46 Verkehrsunfällen im betrachteten Zeitraum von 2015-2018 ist die
Anzahl der Unfälle mit Radfahrern im Vergleich zu den durchschnittlich rund 1600
Gesamtunfällen, laut der Verkehrsunfallstatistik des TMIK, im Landkreis als gering zu
bewerten. Unter diesem Aspekt ist das Fahrrad als relativ Sicheres Verkehrsmittel
einzuschätzen. Diese Vermutung bestätigt ebenfalls der letzte Fahrradklimatest von 2016.
Hierbei teilt sich die Stadt Sömmerda, in Bezug auf das Sicherheitsgefühl, den 2. Platz mit
Ilmenau und Suhl. Lediglich in Rudolstadt fühlten Sich die Radfahrer in der Kategorie
„Kommunen bis 50.000 Einwohner“ sicherer (siehe Anlage A6).

                                2015         2016        2017        2018         Gesamt
 Unfall mit Getöteten           0            0           1           0            1
 Unfall mit Leichtverletzten    38           33          24          29           124
 Unfall mit Schwerverletzten    15           18          10          16           59
 Unfälle Akten gesamt           53           51          35          45           184

 Tabelle: Unfälle mit Radfahrern im Landkreis Sömmerda
 Quelle: Landespolizeidirektion Erfurt

    4.2 E-Bike Ladestationen - Mobilitätswende

Pedelecs - umgangssprachlich auch als „E-Bikes“ bezeichnet - werden immer beliebter und
gewinnen somit deutschlandweit zunehmend an Bedeutung. Laut einer Pressemitteilung des
Zweirad-Industrie-Verbandes sind E-Bikes Verkaufsschlager und Motor der deutschen
Fahrradindustrie. Im März 2020 wurden in Deutschland 1.360.000 E-Bikes verkauft (Abb. 2).

Das einspricht einen mengenmäßen Zuwachs von 39 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (ZIV,
Zahlen – Daten – Fakten zum Deutschen E-Bike-Markt 2019 - Dynamischer Wachstumskurs
der Fahradindustrie setzt sich ungebremst fort, 2020, S. 2). Diese Entwicklung ergibt sich zum
einen aus den veränderten Anforderungen der älteren Zielgruppen, welche mit dem
demographischen Wandel einhergehen und zum anderen trifft die Elektromobilität den
aktuellen Zeitgeist.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 27

Pedelecs ermöglichen mit geringem körperlichem Aufwand die Überwindung größerer
Distanzen und wirken im Alltag beispielsweise Stau und Emissionen entgegen, wodurch die
Lebens- und Aufenthaltsqualität in Städten und Kommunen gesteigert werden könnte.

Anhand dieser Entwicklung begründet sich auch der auf 31,5 Prozent gestiegene Anteil der E-
Bikes am Gesamtfahrradmarkt (Abb. 8). Damit ist 2019 fast jedes dritte verkaufte Fahrrad ein
E-Bike.

 Abbildung 8: Verteilung des Fahrrad-Absatzes in Deutschland im Jahr 2019 nach Modellgruppen

Aus der Erkenntnis, der eben dargestellten Absatzzahlen lässt sich ein zukünftiger Anstieg der
Radwegenutzung durch E-Bikes auch im Landkreis Sömmerda schlussfolgern. Daraus ergibt
sich die Notwendigkeit, die bestehende Infrastruktur auf Bedürfnisse und Anforderungen
dieser    Zielgruppe    anzupassen.    Dies    betrifft   im   Besonderen   eine   durchgängig,
wetterunabhängig befahrbare Fahrbahnoberfläche sowie die flächendeckende Ausweitung
und die digitale Auffindbarkeit der Ladestationen. Des Weiteren stellt die Errichtung
ebenerdiger sowie überwachter Abstellanlagen für alltägliche „Pedelec“-Nutzer ein wichtiges
Qualitätsmerkmal       und   damit    auch    eine    Voraussetzung   für   den    Wechsel     im
Mobilitätsverhalten dar (Wachotsch, Kolodziej, Specht, Kohlmeyer, & Petrikowski, 2014, S.
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 28

14). Aktuell sind im Landkreis Sömmerda über verschiedene Portale nur einzelne
Ladestationen auffindbar. Beispielsweise sind laut der Smartphone-App „E-Station“ (Abb. 9)
zwei E-Bike Ladestationen im LK Sömmerda gelistet, wobei das Potential hierfür erheblich
größer ist.

   Abbildung 9: Screenshots App „E-Station“

Gastronomie, Tourist-Informationen und öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise
Museen müssen auf dieses Thema sensibilisiert und informiert werden da, der Stellenwert des
Themas Elektromobilität zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Eine vollständige Ladung eines „Pedelec“-Akkus mit einer Kapazität von 500 Wh kostet
beispielsweise bei einem Verbrauchspreis von 0,30 € pro KWh insgesamt 0,15 € pro
Komplettladung und hält den E-Biker für ca. 2-4 Stunden, je nach Ladegerät, am Aufladeort.
Oftmals werden die Akkus auch nur bis 50 Prozent geladen, da nur 1 Stunde Pausenzeit
beabsichtigt ist. Somit fallen lediglich 0,07 € für den Gastgeber an.

Diese Zeit könnte für eine Besichtigung oder eine Mahlzeit genutzt werden und somit mit
minimalem Kostenaufwand einen Mehrwert sowohl für Radfahrer als auch den Ladeort
generieren. Aus regionalem Blickwinkel ist die Bäckerei Bergmann ein geeigneter Partner, um
Radverkehrskonzept für den Landkreis Sömmerda I 29

das E-Bike-Ladenetz weiter auszubauen. Durch den „Café-Charakter“ der Filialen und die
hervorragende Flächenabdeckung ergibt sich eine „Win-Win-Situation“ für E-Biker und das
Unternehmen. Die Einführung einer willkommenen Ladekultur in allen Filialen (bei
vorherigem Verzehr) ist beispielsweise im Rahmen der nächsten „Tour de Frömmschdt“ eine
geeignete Variante.

    4.3 ÖPNV

Besonders in ländlich geprägten Gebieten kommt dem ÖPNV eine besondere Verantwortung
und Bedeutung zur Gewährleistung der Mobilitätsansprüche zu. Ebenso ist auch der Landkreis
Sömmerda durch ein weit verzweigtes Nahverkehrsnetz geprägt. In dem aktuell zu
entwickelnden Nahverkehrsplan könnten durch einen Abgleich mit dem Radverkehrskonzept
strategische Lückenschlüsse kompensiert werden. In den Niederflurbussen ist ebenso wie in
den Bahnen die Fahrradmitnahme erlaubt, insofern es der dafür vorgesehene Platz zulässt.
Weiterhin besitzt die Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda mbH einen
Fahrradgepäckträger, welcher an den Bussen montiert werden kann. Dieser wurde jedoch
aufgrund mangelnder Nachfrage wieder zurückgebaut. Unter erneutem Einbezug dieses
Gepäckträgers im Rahmen eines neuen Modellprojektes könnten die bestehenden Radwege
mit dem Nahverkehrsnetz verknüpft werden, um die Fahrgäste etwas unabhängiger vom
bestehenden Fahrplan zu machen, Mobilitätslücken zu füllen und somit den Anteil der
täglichen Radfahrer im Landkreis Sömmerda zu erhöhen. Besonders im Bereich der Hohen
Schrecke, welche durch ein stärker ausgeprägtes Höhenprofil gekennzeichnet ist, ist eine
Verknüpfung von Bus und Rad praktisch. Voraussetzung hierfür ist die Errichtung von sicheren
und wettergeschützten Abstellmöglichkeiten.
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