Raumlufttechnische Anlagen in Zeiten von COVID-19 - Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den ...
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Allgemeine Lufttechnik Raumlufttechnische Anlagen in Zeiten von COVID-19 Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg – AHA + Lüftung Stand: Februar 2021
RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 1 Inhalt Inhalt Vorwort und Einführung 3 1. Gegenstand und Motivation 5 2. Verfahren zur Bewertung und zum Nachweis 6 eines lüftungstechnischen Infektionsschutzes 3. Definitionen 7 4. Anforderungen an die Lüftung 8 5. Vorgehensweise zum Nachweis der 12 Einhaltung des L-Kriteriums 6. Anlagen 15 7. Beispiele 16 Quellen 21 Literatur 23 Fachabteilung Klima- und Lüftungstechnik im VDMA 24 Impressum
2 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 3 Vorwort und Einführung Diese VDMA-Veröffentlichung basiert in Damit hat der Gesetzgeber die mit Beginn der wesentlichen Passagen auf den Inhalten des Corona-Pandemie eingeführten prominenten FGK-Status-Report 52 „Anforderungen an AHA-Regelung – Abstand halten, Hygiene beach- Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion ten und Alltagsmaske (Mund-Nase-Bedeckung) des Infektionsrisikos über den Luftweg – tragen – faktisch um ein „L“ für Lüften ergänzt. AHA + Lüftung“ [1] in der Ausgabe vom Januar 2021, herausgegeben vom Fachverband Der Begriff L-Kriterium steht somit für eine Gebäude-Klima e.V. (FGK). sachgerechte/infektionsschutzgerechte Lüftung in Zeiten von Pandemien und Epidemien, aber auch in „Normalzeiten“, wenn ein sich aktuell Lüftungsanlagen und Luftreinigungssysteme zeigendes Infektionsgeschehen eine erhöhte können einen erheblichen Beitrag zum Infekti- Gefährdung für die Gesellschaft konkret erwar- onsschutz in Innenräumen leisten, weil sie ten lässt oder bereits darstellt. kontinuierlich die Konzentration luftgetragener Keime in der Raumluft von Innenräumen reduzie- Bisher fehlte jedoch eine einfache Definition des ren. Dies erfolgt durch Zuführung von Außenluft „L“. In der Praxis war somit eine Abschätzung und/oder eine zielführende Luftreinigung. oder gar Feststellung sowie der Nachweis eines Diese Tatsache gilt grundsätzlich und nicht nur in hinreichenden infektionsschutzgerechten Lüftens Bezug auf den seit Anfang 2020 weltweit grassie- nicht möglich. Daher konnten Räume und renden Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19). Gebäude im Hinblick auf lüftungstechnische Abbildung 1: Aerosolausstoß beim Atemvorgang einer Person simuliert in einem Prüfstand Infektionsschutzmaßnahmen nicht individuell Bewährte Methoden zur Lüftung als Infektions- bewertet und auch die Nutzbarkeit in Pande schutzmaßnahme sind bereits in die „SARS-CoV- miezeiten konnte nicht differenziert beurteilt 2-Arbeitsschutzregel“ [2] vom 20. August 2020 werden. eingeflossen, welche unter Koordination der Bun- Das vorliegende Dokument basiert auf den besten zur Verfügung desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Experten der Klima- und Lüftungstechnik aus stehenden Fakten und Kenntnissen – Stand Februar 2021. (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzaus- dem FGK haben ein Verfahren erarbeitet, welches schüssen beim Bundesministerium für Arbeit auf Basis europäischer Normen Anforderungen und Soziales (BMAS) erstellt wurde. Darin an eine sachgerechte/infektionsschutzgerechte Der Inhalt der Broschüre wurde sorgfältig recherchiert und enthalten sind der Stand von Technik, Arbeits Lüftung „L“ definiert und Räume individuell zusammengestellt. Die Information erhebt weder einen Anspruch medizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte bewertbar macht. Wird „L“ nicht erfüllt, können arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse. Aktuelle mit dem Verfahren auch Maßnahmen wie bei- auf Vollständigkeit, noch auf die exakte Auslegung der bestehen- Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in spielsweise zusätzliche Sekundärluftreinigungs- den Rechtsvorschriften. Das Papier darf nicht das Studium der rele- Innenräumen haben zu einer novellierten geräte oder die Reduktion der Belegungsdichte vanten Richtlinien, Gesetze und Verordnungen sowie Normen und „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ [3] aus bewertet werden, um für einen individuellen Dezember 2020 geführt. Basierend auf einem Raum „L“ zu erfüllen. Die Anforderungen sind Technischen Regelwerke ersetzen. Für die Richtigkeit und Vollstän- Expertengespräch unter Beteiligung des VDMA dabei so definiert, dass bei wirtschaftlich und digkeit sowie für zwischenzeitliche Änderungen wird keine Gewähr hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ökologisch vertretbarem Aufwand ein möglichst übernommen. Arbeitsmedizin (BAuA) im Auftrag der Bundes hoher Infektionsschutz erzielt wird. ministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie Gesundheit (BMG) die Empfehlung „Infektions Diese Publikation einschließlich aller Teile ist urheberrechtlich schutzgerechtes Lüften“ [4] der Bundesregierung geschützt. vom 18. September 2020 herausgegeben. Inzwischen ist durch das BMAS am 21. Januar 2021 die „SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist (Corona-ArbSchV)“ [5] erlassen worden. unzulässig (§ 53 UrhG) und strafbar (§ 106 UrhG). Dies gilt insbesondere für das Fotokopieren der Unterlagen, sowie für die Speicherung, Verarbeitung und Verbreitung unter Verwendung elektronischer Systeme.
4 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 5 1. Gegenstand und Motivation Der VDMA unterstützt als Industrie- und Wirt- Das nachfolgend beschriebene Verfahren zur Das hier beschriebene und auf europäischen Nor- Ziel soll es daher sein, auch für die Lüftung und schaftsverband dieses Verfahren, da es eine Bewertung und zum Nachweis eines lüftungs men basierende vereinfachte Bewertungs- und Luftreinigung Regeln und Verfahrensweisen zu differenzierte Bewertung und damit infektions- technischen Infektionsschutzes kann angewen- Nachweisverfahren für Räume und Gebäude ist definieren und zu etablieren. Diese sollen den schutzgerechte Nutzung von Räumen zulässt, so det werden auf private, kommerzielle und dazu vorgesehen, die Einhaltung des L-Kriteriums Stand der Technik sowie der Wissenschaft und dass pauschale Schließungen von Nutz-Räumen öffentliche Gebäude, in welchen man von (sachgerechte/infektionsschutzgerechte Lüftung) Forschung berücksichtigen, den Infektionsschutz- und -Gebäuden ganzer Wirtschaftszweige gelegentlicher Anwesenheit und Nutzung durch auf eine pragmatische und einfache Weise zu zielen und der Gefährdungssituation gerecht vermieden werden können. infizierte Personen ausgehen kann. Dazu zählen ermitteln und zu dokumentieren. werden sowie im Aufwand verhältnismäßig sein. beispielsweise Büros, Schulen, Einkaufsbereiche, Final wird es aber so sein, dass die zur Lüftung Diese VDMA-Information richtet sich in erster Restaurants, kulturelle Veranstaltungsstätten Dabei ist wichtig, dass es bei den AHA-Maßnah- getroffenen Feststellungen und Maßnahmen Linie an Personen, die für Liegenschaften, deren wie Theater und Konzerthäuser und auch Sport- men und dem hier adressierten L-Kriterium (L-Maßnahmen), analog zu den AHA-Maßnah- Betrieb und die Gesundheit der sich darin anlagen. Krankenhäuser und Gesundheitseinrich- darum geht, einen möglichst hohen Nutzen bei men keinen absoluten Schutz werden bieten aufhaltenden Personen Verantwortung tragen. tungen, die in der Regel über eine höhere Dichte noch vertretbarem Aufwand und Auswirkungen können. Dies können Unternehmer, beispielsweise infizierter Personen verfügen, unterliegen (beispielsweise Einschränkungen für den Men- als Betreiber von Veranstaltungsstätten und spezifischen Anforderungen und Regelungen schen, Wirtschaftlichkeitsreduzierung, Energie- Diese Empfehlungen können Ansteckungen mit Freizeiteinrichtungen, Arbeitgeber in der freien und sind daher ausgenommen. verbrauchssteigerung, Komforteinbuße) zu COVID-19 oder anderen infektiösen Organismen Wirtschaft und der Öffentlichen Verwaltung, erbringen. Ein gutes Beispiel für einen solchen nicht ausschließen. Ihre Aufgabe ist es, die beste- aber auch die Privatgesellschaft sein. In fachlicher Der Vorgehensweise aus dem Verfahren haben Kompromiss ist die situations-/infektionslagen- henden Lüftungsempfehlungen umsetzbar und Hinsicht ist es von besonderem Interesse, unter sich die Experten des VDMA angeschlossen und bezogene Pflicht zum Tragen spezifischer benutzerfreundlich zu gestalten. Sie können anderem für Fachplaner der Technischen aufbauend auf den Inhalten des FGK-Status- Maskentypen und das Verbot von Gesichtsvisie- auch individuelle Risikoanalysen nicht ersetzen, Gebäudetechnik (TGA), Unternehmen des TGA- Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luft- ren. Bund und Länder haben Mitte Januar 2021 sondern allenfalls einzelne Bausteine dazu lie- Anlagenbaus, Facility-Service-Dienstleister sowie reinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos eine Vorschrift für das Tragen von sogenannten fern. In jedem Fall erbringen diese Empfehlungen Gutachter und Sachverständige. über den Luftweg – AHA + Lüftung“ [1] weitere OP-Masken oder Masken der Standards FFP2 oder im Hinblick auf die Lüftungsraten einen zielfüh- Beispiele erarbeitet. KN95/N95 im öffentlichen Personennahverkehr renderen Nachweis als die Forderung, die Fenster und beim Einkauf erlassen. Auch wenn diese wiederkehrend für eine gewisse Zeitdauer (Inter- Maskentypen gegenüber Mund-Nase-Bedeckun- vall einer freien Lüftung) zu öffnen. gen eine höhere Schutzwirkung realisieren, so erlaubt der Gesetzgeber situationsabhängig wei- terhin die Verwendung der einfachen Mund- Nase-Bedeckungen. Zertifizierte FFP-Masken für alle Situationen vorzuschreiben wäre bei „Der Hauptübertragungsweg von SARS-COV-2 ist das Einatmen virushaltiger Partikel, die eine infizierte Abwägung von Mehrwert und Mehraufwand Person beim Atmen, Sprechen oder Singen ausstößt. Je höher die Anzahl virushaltiger Partikel in Räumen sowie anderer Nebeneffekte in der aktuellen Pandemie-/Gefährdungssituation offensichtlich ist, desto größer ist auch das Risiko für andere Personen, sich zu infizieren. Wie schwer eine Person nach unverhältnismäßig. einer Infektion erkrankt, hängt ebenfalls davon ab, wie hoch die Virendosis während der Infektion war. Mit Lüftung und Luftreinigung kann also nicht nur das Risiko für Infektionen, sondern auch die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe reduziert werden.“ Dr. med. Thomas Voshaar Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie; Zusatzbezeichnungen für Allergologie, Umweltmedizin, Schlafmedizin, Physikalische Therapie; Fachkunde OIII Labor Chefarzt Med. Klinik III, Schwerpunkt Pneumologie, Allergologie, Klinische Immunologie, Zentrum für Schlaf- und Beatmungsmedizin, Lungenzentrum (DKG), Stiftung Krankenhaus Bethanien für die Grafschaft Moers, Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen
6 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 7 2. Verfahren zur Bewertung und zum Nachweis 3. Definitionen eines lüftungstechnischen Infektionsschutzes 2.1. Ziel des Verfahrens 2.2. Schritte und Ablauf des Verfahrens 3.1. Lüftung, Außenluftvolumenstrom 3.6. Sekundärluftfiltergeräte Das hier beschriebene vereinfachte Verfahren Das Verfahren zur Bewertung und zum Nachweis Luftaustausch mit Außenluft, teilweise auch Geräte, die im Einzelraum aufgestellt Luft aus ermöglicht die Bewertung des lüftungstechni- einer sachgerechten/infektionsschutzgerechten als Frischluft- oder Außenluftvolumenstrom dem Raum ansaugen, durch Filter oder Kombina- schen Infektionsschutzes mit dem Ziel, Einrich- Lüftung im Zusammenhang mit einer möglichen bezeichnet tion von Filtern von Partikeln und/oder Aerosolen tungen mit Hygienekonzept und ausreichender Aerosolübertragung ist in aufeinander aufbau- reinigen und als gereinigte Sekundärluft in den Lüftung auch in Pandemiezeiten weiter betreiben ende Schritte untergliedert, die in Abbildung 1 Raum zurückführen; ein Sekundärluftfiltergerät zu können und nicht pauschal zu schließen. dargestellt sind. 3.2. Zuluft ist ein Sekundärluftreinigungsgerät Das Nachweisverfahren kann von Fachkundigen Aufbereiteter/behandelter Luftvolumenstrom, auf eine nachvollziehbare und eindeutige Weise der einer Zone zugeführt wird und aus unter- durchgeführt und dokumentiert werden. schiedlichen Anteilen von Außenluft, Umluft und 3.7. MPPS Sekundärluft bestehen kann Partikelgröße im Abscheidegradminimum (engl: Most Penetrating Particle Size 3.3. Umluft = Partikelgröße, bei welcher der Abscheidegrad minimal ist) Ermittlung der Fläche und Belegung eines zu bewertenden Raumes Abluft, die der zentralen Luftbehandlungsanlage [Quelle: DIN EN 1822-1:2019-10 [7]] aus verschiedenen Räumen zugeführt wird und als Zuluft für verschiedene Räume wieder- verwertet wird Berechnung des erforderlichen virenfreien Zuluftvolumenstromes in Analogie mit den Anforderungen der Kategorie I von Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] erweitert um einen Aktivitätsfaktor 3.4. Sekundärluft Luftstrom, der ausschließlich einem Raum entnommen und nach Behandlung demselben Vergleich des verfügbaren mit dem erforderlichen Luftvolumenstrom Raum wieder zugeführt wird d aus hen reic 3.5. Sekundärluftreinigungsgeräte eic tausr hen d n ich Geräte, die im Einzelraum aufgestellt Luft aus dem Raum ansaugen, durch physikalische Auswahl der erforderlichen Maßnahmen Verfahren von Partikeln, Aerosolen und/oder (alternativ oder kombiniert): Schadsubstanzen reinigen und als gereinigte Sekundärluft in den Raum zurückführen a) Anpassung der Belegung Umsetzung Dokumentation der Einhaltung (umgangssprachlich auch als Luftreiniger b) Erhöhung des Außenluftvolumen des L-Kriteriums bezeichnet); das Reinigungsverfahren kann auf stromes Filtration, Inaktivierung durch UV-C Bestrahlung c) Zusätzliche Luftreinigung mit Umluft oder anderen Verfahren beruhen oder Sekundärluft Abbildung 2: Schritte im Bewertungs- und Nachweisverfahren einer sachgerechten/infektionsschutzgerechten Lüftung
8 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 9 4. Anforderungen an die Lüftung Raumtyp Gesamter Außenluftvolumenstrom 4.1. Außenluftvolumenströme Dabei ist Außenluftvolumenstrom pro m2 Die Kriterien werden in Anlehnung an den qtot notwendiger Außenluftvolumenstrom m3/h; Außenluftvolumenstrom Grundfläche des Raumes Grundfläche des Raumes Außenluftvolumenstrom Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] definiert. Kategorie der Außenluft Außerdem wird CO2 als korrelierende Größe n der Auslegungswert für die Anzahl zu den vom Menschen erzeugten Aerosolen von Personen im Raum; Personenanzahl Aktivitätsfaktor und einer vollständigen Durchmischung qp Luftwechsel angenommen (zusätzliche Informationen die Lüftungsrate für die Nutzung pro Person pro Person zur Lüftungseffektivität in 6.2.). je Person, m3/(h ∙ Person); Für einen ausreichenden Infektionsschutz über AR die Grundfläche des Raumes, m2; den Luftweg sollte so viel virusfreie Luft als Zuluft bereitgestellt werden, wie Frischluft benötigt qB die Lüftungsrate für Gebäudeemissionen, AR n qp qB fAkt qtot n=qtot/(AR x 3m) qtot/n würde, um CO2-Werte in besetzten Räumen unter m3/(h ∙ m2). 800 bis 1.000 ppm zu halten. Nach Entwurf – [m2] [m3/h × [m3/h × – [m3/h] [1/h] [m3/h x DIN EN 16798-1:2015-07 [6] entspricht das Der Luftvolumenstrom je unangepasster Person Person] m2] Person] Räumen der Kategorie I, also der höchsten (qp) zur Verdünnung von menschlichen Emissio- Kategorie für Luftqualität. nen (biologischen Ausdünstungen) kann Entwurf Seminarraum I 25 75 36 3,6 1,0 1.170 5,2 47 DIN EN 16798-1:2015-07 [6], Tabelle B.2.1.2-1 Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] enthält im entnommen werden. Seminarraum II 25 75 25 2,5 1,0 812 3,6 33 informativen Anhang B.2 (Grundlage der Kriterien für Raumluftqualität und Lüftungsraten) ein Ver- Die Lüftungsraten (qB) für die Gebäude Seminarraum III 25 75 14 1,4 1,0 455 2 18 fahren zur Ermittlung der Auslegungs-Lüftungs- emissionen ergibt sich nach Entwurf rate für Räume und Gebäude auf der Grundlage DIN EN 16798-1:2015-07 [6], Tabelle B.2.1.2-2. der wahrgenommenen Luftqualität (Verfahren 1 Im Standardfall ist ein Gebäude schadstoffarm. in B.2.1.2). Tabelle 1: Außenluftströme am Beispiel Seminarraum mit mittlerer Belegung Ab einer Belegungsdichte größer 20 m2 je Person Der notwendige Außenluftvolumenstrom qtot ist qB = 0 zu setzen. wird wie im Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6], 6.2.2.2 beschrieben berechnet und um einen Die Gesamt-Lüftungsrate darf 15 m3/h je Person Aktivitätsfaktor fAkt ergänzt. Es ergibt sich unten- nach Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] nicht stehender Gleichung (1). unterschreiten. Für eine mäßige Aktivität erscheint ein Außen- Die Raumluftqualität (Schadstoffe, Gerüche, luftvolumenstrom der Kategorie I als zielführend Arbeitsleistung und empfundene Luftqualität), qtot = (n ∙ qp + AR ∙ qB) ∙ fAkt Tabelle 1 zeigt für das Beispiel eines Seminar im Hinblick auf eine Reduzierung des Infektions- die sich mit 20 m³/h pro Person pro Stunde ein- (1) raumes mit einer mittleren Belegung die sich in risikos. stellt, ist mäßig und entspricht dem absoluten Kategorie I, II und III ergebenden Außenluft Minimum. Grundsätzlich werden unabhängig volumenströme. Ein Außenluftvolumenstrom von ca. 20 m3/h vom Infektionsschutz höhere Außenluftvolumen- pro Person darf auch bei Einsatz von Sekundär- ströme gemäß der geltenden Normen empfoh- luftreinigungs- und -filtergeräten niemals unter- len. schritten werden. Dies gilt auch unter den Rand- bedingungen einer möglichen Fensterlüftung.
10 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 11 4.2. Aktivität, Aerosole und zeitliche Erhöhte körperliche Aktivität erhöht die CO2- 4.3. Sekundär-/Umluftbehandlung Beispielsweise erhöht sich der zu reinigende Abhängigkeit Abgabe der Personen. Die Außenluftvolumen- Luftvolumenstrom bei einer Reinigungseffizienz ströme nach Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 Für den Infektionsschutz im Zusammenhang mit von 80 % um das 1,25-fache (1/0,8 = 1,25). Die Aerosolabgabe ist stark von der Stimm [6] sind für normale Büroarbeit definiert. der COVID-19 Aerosolübertragung ist es un- aktivität abhängig [8] und liegt typischerweise erheblich (unter der Voraussetzung, dass der Hier muss ergänzend berücksichtigt werden, dass zwischen 50 (beispielsweise beim Atmen) bis Daher wird bei Räumen mit erhöhter körperlicher Mindestaußenluftvolumenstrom gegeben ist, gereinigte Um- oder Sekundärluft nicht in der 1.000 Partikel pro Sekunde (beim Singen). oder Stimmaktivität ein vereinfachter Aktivitäts- siehe 4.1.), ob Außenluft/Frischluft oder gerei- Lage ist, die CO2-Konzentration zu senken oder faktor fAkt vorgesehen (siehe 4.1.). nigte Umluft- oder Sekundärluft zur Verfügung die feuchten und gasförmigen Schadstofflasten gestellt wird. Umluft oder Sekundärluft muss aus Räumen abzuführen. allerdings für eine äquivalente Betrachtung einen Reinigungseffekt von annähernd 100 % (>99 %) in Bezug auf aktive Viren oder Größe 4.4. Vorgehensweise nach anderen Verfahren von Partikeln mit dem höchsten Durchlassgrad (MPPS beispielsweise nach DIN EN 1822-1:2019- Detailliertere und ausführlichere Auslegungen 10 [7]) aufweisen. nach wissenschaftlichen Grundlagen und an- deren gängigen Normen und Richtlinien, wie Aktivitätsmodus der Personen fAkt Hier zählt die Summe aus Außenluft/Frischluft beispielsweise nach VDI 6040 Blatt 2 [9] (Raum- im Raum Beispiele und gereinigter Luft mit Reinigungseffekt von lufttechnik – Schulen – Ausführungshinweise mind. 99 % (siehe oben). Bei kleinerer Reini- (VDI-Lüftungsregeln, VDI-Schulbaurichtlinien)), Mäßig Einzelhandel, Verkaufsraum, Supermarkt, Kaufhaus gungs-/Inaktivierungseffizienz kann die Luft erfüllen ebenfalls immer dann das L-Kriterium, die Personen atmen normal (90 %) menge entsprechend angepasst werden. wenn die Geräte und Anlagen so dimensioniert Veranstaltung, Kino, Theater (Zuschauer), und sprechen nur vereinzelt (10 %) sind, dass mit ihrem Betrieb und nach den Theater (Foyer), Kongress, Messe keine erhöhte körperliche Aktivität jeweiligen Richtlinien eine CO2-Konzentration Klassenzimmer, Hörsaal, Vorlesungsraum, Seminar, 1 qV,tot,x% = qv,tot,100% / fAerosol (2) von 1.000 ppm zu keiner Zeit überschritten Gruppenraum im Kindergarten wird. Oder es werden entsprechende Reinigungs- Büro effizienzen und Übertragungsminderungen bei Sicherstellung eines Mindestaußenluftvolu- Hotelzimmer Dabei ist menstromes nachgewiesen. Museum, Ausstellung, Bibliothek qV,tot,x% der Volumenstrom bei einem Luftreini- Hoch Friseur, Kosmetik gungseffekt, bezogen auf Viren/Aerosol die Mehrzahl der Personen spricht, von x %; Restaurant, Café, Kantine ist körperlich aktiv oder atmet mit 1,3 erhöhter Frequenz Besprechungsraum, Sitzungszimmer qv,tot,100% der Volumenstrom bei einem Luftreini- gungseffekt, bezogen auf Viren/Aerosol Turnhalle von ca. 100 %; Fitness, Sport, Chorraum 1,6 fAerosol die Reinigungseffizienz des Systems, Typische Raumhöhen wurden teilweise über den Aktivitätsfaktor berücksichtigt. bezogen auf aktive Aerosole. Tabelle 2: Aktivitätsmodi von Personen für unterschiedliche Gebäude- und Raumtypen
12 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 13 5. Vorgehensweise zum Nachweis der Einhaltung des L-Kriteriums 5.1. Randbedingungen Zusätzliche Maßnahmen, die einzeln oder in 5.3. Sekundärluftreinigungssysteme • Akustik Kombination umgesetzt zur Einhaltung von „L“ Die Schallleistungspegel bei spezifischen Volu- Folgende Festlegungen sind geeignet, eine führen sind: 5.3.1. Allgemeine Anforderungen menströmen sind anzugeben. Dabei sind das ausreichende Lüftung auch in Pandemiezeiten gesamte Gerät (inkl. der Reinigungseinheit) zu dokumentieren: 1. Erhöhung des Außenluftvolumenstromes Für Sekundärluftreinigungssysteme gibt es noch und alle Bauraumeinflüsse zu berücksichtigen. der Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage), keine verbindlichen Normen und Festlegungen. • Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] um die Kategorie I zu erreichen Einhaltung Geeignet erscheinen aus derzeitiger Sichtweise Die Schallleistung ist die einzige Größe, Kategorie I: von „L“. folgende Systeme: welche die Schallemission einer Einheit Hohe Luftqualität, empfohlen für Räume raumunabhängig beschreibt. Daher sind und Nutzungen, die auch in Pandemiezeiten 2. Reduzierung der Belegungsdichte mit • Sekundärluftfiltergeräte mit HEPA Filtern Schallwerte immer als Schallleistung anzu eine umfängliche Lüftung mit Außenluft Personen, um die Kategorie I zu erreichen mindestens der Klasse H13 oder H14 nach geben. Angaben des Schalldrucks ohne sicherstellen sollen. Einhaltung von „L“. DIN EN 1822-1:2019-10 [7] zusätzliche Raumdefinition oder mit aus- Diese Kategorie erfüllt die einschlägigen schließlicher Angabe einer bestimmten Empfehlungen der Hygiene auch in Pandemie- 3. Ergänzender Einsatz von Sekundärluftreini- • Sekundärluftreinigungsgeräte mit UV-C Entfernung sind als einzige Schallangabe zeiten (Aerosol und Tröpfcheninfektion) und gungssystemen, damit bei richtiger Dimen- nicht ausreichend. somit das L-Kriterium. sionierung die Belegungsdichte in Kategorie II • Verschiedene Kombinationen von Feinstaub oder ggf. III beibehalten werden kann filtern mind. ePM1 60 % (siehe auch 4.3.) • Luftführung • Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] Einhaltung von „L“. Die Luftführung ist so auszuführen, dass der Kategorie II: Folgende grundsätzliche Merkmale müssen Raum ganzflächig erreicht wird und es gleich- Normale Luftqualität, empfohlen für Räume Der für die Nutzung berechnete Außenluftvolu- Sekundärluftfiltergeräte und Sekundärluftreini- zeitig keine Einschränkung auf die Raumnut- und Nutzungen, die in normalen Nutzungs menstrom der Kategorie I (unter Berücksichti- gungsgeräte mit UV-C aufweisen: zung gibt. szenarien eine gute Luftqualität sicherstellt. gung des Aktivitätsfaktors) ist der Maßstab für In Pandemiezeiten jedoch werden ohne die Erfüllung des L-Kriteriums für das Lüftungs- • Wirksamkeit des Reinigungsverfahrens • Sicherheit zusätzliche Maßnahmen die einschlägigen system. Die Wirksamkeit des Reinigungsverfahrens Direkte und indirekte Gefahren für Nutzer im Empfehlungen für die Hygiene in Pandemie- (in Bezug auf Viren oder deren Größe) im Luft- Raum sind bei Verwendung jeder Technologie zeiten nicht vollumfänglich erfüllt. strom muss auszuschließen. 5.2. Anpassung der Belegung 1. nachgewiesen sein, beispielsweise durch • DIN EN 16798-3:2017-11 [10] Kategorie III: Tests und Herstellernachweis auf der Akzeptable Luftqualität, empfohlen für Zur Erfüllung des L-Kriteriums kann die maximale Grundlage normativer Vorgaben wie 5.3.2. Berücksichtigung im notwendigen Räume und Nutzungen, die in normalen Belegungsdichte mit Personen also immer so beispielsweise DIN EN 1822-1:2019-10 [7] Außenluftvolumenstrom Nutzungsszenarien die Mindestanforde weit reduziert werden, dass die Kategorie I nach für Schwebstofffilter und rungen an die Luftqualität sicherstellt. Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] erreicht 2. für spezifische Volumenströme angegeben Geräte, welche die Anforderungen nach 5.3.1. In Pandemiezeiten jedoch werde ohne wird. Sofern das nicht umfänglich möglich ist, werden. erfüllen, können den notwendigen Außenluft zusätzliche Maßnahmen die einschlägigen können zusätzliche Maßnahmen vorgesehen volumenstrom durch Umluft-/Sekundärluft Empfehlungen für die Hygiene in Pande werden. • Energieverbrauch ergänzen, solange mindestens ein Außenluft miezeiten nicht erfüllt. Die elektrischen Leistungsaufnahmen bei spe- volumenstrom der Kategorie II oder III nach zifischen Volumenströmen sind anzugeben. Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] eingehalten Dabei sind das gesamte Gerät (inkl. der Reini- wird. gungseinheit) und alle Bauraumeinflüsse zu berücksichtigen.
14 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 15 6. Anlagen Für das Beispiel Seminarraum in 4.1 bedeutet 5.5. Außenluftvolumenstrom bei Fensterlüftung 6.1. Zeitlicher Verlauf und Raumvolumen Die im Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 [6] fest- dies: gelegten Luftvolumenströme basieren auf einer Der Außenluftvolumenstrom bei manueller Fens- Grundsätzlich steigt das Risiko einer Ansteckung ε Lüftungseffektivität V = 1. Dieser Wert ist immer • Außenluftvolumenstrom 1.170 m3/h, oder terlüftung kann nicht mit einfachen Methoden mit der Aufenthaltsdauer und der Aerosolkonzen- dann zu verwenden, wenn die Lüftungseffektivi- quantifiziert nachgewiesen und vor allem nicht tration im Raum [11] [12]. Die Aufenthaltsdauer tät nicht für jeden Auslegungsfall (Lasten, Tempe- • Außenluftvolumenstrom 455 m3/h und ganzjährig sichergestellt werden. Deshalb ist stark von organisatorischen Randbedingungen raturen, Luftvolumenströme) nachgewiesen Sekundärluftvolumenstrom 715 m3/h. müssen hierbei CO2-Messgeräte oder -ampeln abhängig und kann sich kurzfristig ändern oder werden kann. Ist die Lüftungseffektivität bekannt, eingesetzt werden. Die Einhaltung der geforder- wird nicht beachtet. Eine Berücksichtigung all dann ist für diesen Nachweis der ungünstigste Kombination mit Fensterlüftung und CO2- ten Lüftungsraten zur Erreichung von 800 bis dieser Faktoren würde das Ziel dieses Verfahrens ε Fall (höchster V-Wert) zu verwenden. Messgeräten bzw. Lüftungsampel siehe 5.5. 1.000 ppm CO2 ist ohne Messeinrichtung, nur sprengen und die Eindeutigkeit einschränken. durch Festlegung einer Fensteröffnungsdauer, Aus diesem Grunde wurde in diesem vereinfach- Nach DIN EN 16798-3:2017-11 [10] kann die immer unzureichend. Zur Sicherstellung des ten Verfahren darauf verzichtet. Lüftungsrate in Abhängigkeit der nachgewiese- 5.4. Umluft bei zentralen RLT-Anlagen geforderten Luftwechsels unter schwankenden nen Lüftungseffektivität wie folgt korrigiert Randbedingungen (Wind, Thermik, Öffnungs- werden: Umluft ist so weit wie möglich zu vermeiden. dauer) muss immer ein höherer Luftwechsel 6.2. Lüftungseffektivität Eine Filterung der Umluft kann abalog 5.3.1. mit den entsprechenden Energieverlusten und anteilig zur Erfüllung des notwendigen Luftvolu- Komforteinschränkungen in Kauf genommen Die Lüftungseffektivität εV beschreibt den qV,tot,εV = qV,tot / εV (4) menstromes angesetzt werden, sofern der not- werden. Zusammenhang zwischen der Aerosolkonzentra- wendige Außenluftvolumenstrom entsprechend tion und der Luftverteilung im Raum. Dieser 4.1. erfüllt ist. Sekundärluftreinigungsgeräte nach 5.3.1. können Zusammenhang hängt jedoch von einer Vielzahl auch mit Fensterlüftung kombiniert werden. von Parametern ab, darunter Quellenverteilung, Dabei ist Da bei Umluft der Aspekt/die Gefahr der Kreuz- Der anrechenbare Außenluftvolumenstrom in Raumluftströmung und Thermik im Raum. Nach kontamination im Gebäude gegeben ist, dies Kombination mit einer CO2-Messung wird hierbei DIN EN 16798-3:2017-11 [10] wird diese wie heißt, eine Verbreitung des Aerosols über den wie folgt angesetzt: folgt definiert: qV,tot,εV der Luftvolumenstrom unter einzelnen Raum hinaus erfolgen kann, muss bei Berücksichtigung der nachgewiesenen der Behandlung der Umluft auf einen sehr hohen • CO2-Konzentration bis 800 ppm: Lüftungseffektivität; Reinigungseffekt Wert gelegt werden. Dieser Anrechnung eines Außenluftvolumenstroms εV = (ϲE – ϲs) / (ϲI – ϲs) (3) muss gemäß 4.3 bei annähernd 100 % liegen. entsprechend Kategorie I qV,tot der Luftvolumenstrom bei εV = 1; • CO2-Konzentration bis 1.000 ppm: εV die Lüftungseffektivität. Anrechnung eines Außenluftvolumenstroms Dabei ist entsprechend Kategorie II ε Anmerkung: Weitere Hinweise für V gibt der εV die Lüftungseffektivität; CEN/TR 16798-4:2017-06 [13]. • CO2-Konzentration bis 1.500 ppm: Anrechnung eines Außenluftvolumenstroms ϲE die Verunreinigungskonzentration entsprechend Kategorie III in der Abluft; • Ohne CO2-Messung oder CO2-Konzentration ϲs die Verunreinigungskonzentration über 1.500 ppm: in der Zuluft; Keine Anrechnung ϲI die Verunreinigungskonzentration in Atmungshöhe.
16 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 17 Seminarraum oder Klassenzimmer 7. Beispiele (1) (2) (3) (4) (5) (6) Betrachtungsfall/Maßnahme Nur mechanische Anpassung der Mechanische Lüftung Fensterlüftung Fensterlüftung Lüftung Belegung plus Sekundärluft- plus Sekundärluft- reinigungssystem reinigungssystem Raumnutzung Seminarraum/ Seminarraum/ Seminarraum/ Seminarraum/ Seminarraum/ 7.1. Seminarraum oder Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Klassenzimmer Personenanzahl im Raum n 25 10 25 25 25 Beispiel 1 zeigt die Vorgehensweise und Fußbodenfläche des Raumes AR [m ]2 75 75 75 75 75 h Varianten für einen Seminarraum oder ein Höhe des Raumes [m] 3 3 3 3 3 Klassenzimmer. Raumvolumen - [m ]3 225 225 225 225 225 • Spalte 2: Ausgangszustand Belegungsdichte - [m /Person] 2 3,0 7,5 3,0 3,0 3,0 Typische Belegungsdichte 3 3 3 3 3 • Spalte 3: Eine Belegungsreduzierung auf 10 Abstand zwischen Personen - [m] 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 Personen führt bei dem vorhandenen Außen- luftvolumenstrom nicht zu einer Erfüllung Abstand ^2 - [m] 2,25 2,25 2,25 2,25 2,25 des L-Kriteriums. vereinfacht über Flächenbelegung quadr. ja ja ja ja ja Notwendiger Luftvolumenstrom • Spalte 4: Ein zusätzliches Sekundärluftreini- für L-Kriterium gungssystem mit mindestens 715 m3/h führt Volumenstrom für Kategorie I qtot [m3/h] 1170 630 1170 1170 1170 zur Erfüllung des L-Kriteriums. Aktivitätsfaktor fAKT - 1 1 1 1 1 • Spalte 5: Eine Fensterlüftungsstrategie auf V + L [m3/h] 1170 630 1170 1170 1170 maximal 800 ppm mit CO2-Messung führt zu Erzielter Luftwechsel n [1/h] 5,2 2,8 5,2 5,2 5,2 einer Erfüllung des L-Kriteriums (Lüftung min- Volumenstrom pro Person qtot /n [m3/h · Person] 46,8 destens alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern. Begleiterscheinungen sind Zug Anrechenbarer Luftvolumenstrom aus Fensterlüftung probleme und Energieverluste). CO2-Messung maximal [ppm] 800 1500 • Spalte 6: Eine Fensterlüftungsstrategie auf Anrechenbarer Luftvolumenstrom [m /h] 1170 3 455 maximal 1.500 ppm mit CO2-Messung in Tatsächlicher Außenluftvolumenstrom Kombination mit einem Sekundärluftreini- RLT-Lüftung gungssystem mit mindestens 715 m3/h führt Auslegungvolumenstrom zu einer Erfüllung des L-Kriteriums. pro Person [m3/h] 18,2 18,2 18,2 Außenluftvolumenstrom gefördert von RLT-Anlage [m3/h] 455 455 455 0 0 Anrechenbarer Außenluftvolumenstrom über Fenster [m3/h] 1170 455 Summe anrechenbarer Außenluft- volumenstrom 455 455 455 1170 455 Minimaler Luftvolumenstrom (sauberer) für Sekundärluftreinigung [m3/h] 715 715 Korrektur Filter - H13 oder H14 H13 oder H14 Mindestbedarf Sekundärluft mit gewähltem Filter [m3/h] 715 715 Ausgewählter Luftvolumenstrom [m3/h] 750 800 L-Kriterium eingehalten Nein Nein Ja Ja Ja
18 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 19 Großraumbüro (1) (2a) (2b) (3) (4) 7.2. Großraumbüro Nur mechanische Lüftung Nur Mechanische Lüftung Anpassung der Belegung Mechanische Lüftung ausgelegt für Kategorie I ausgelegt für Kategorie II plus Sekundärluft- Beispiel 2 zeigt die Vorgehensweise und Varian- Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 reinigungssystem ten für ein Großraumbüro. [6] [6] Raumnutzung Großraumbüro Großraumbüro Großraumbüro Großraumbüro • Spalte 2a: Ausgangszustand, Auslegung des Raumes gemäß Entwurf DIN EN 16798- Personenanzahl im Raum n 10 10 4 10 1:2015-07 [6] Kategorie I. Dieser Raum und die Fußbodenfläche des Raumes AR [m2] 70 70 70 70 Lüftungsanlage erfüllen die Anforderungen Höhe des Raumes h [m] 3 3 3 3 des L-Kriteriums. Raumvolumen - [m3] 210 210 210 210 Belegungsdichte - [m2/Person] 7,0 7,0 17,5 7,0 • Spalte 2b: Ausgangszustand. Gleicher Raum wie (2a) aber Auslegung der Lüftungsanlagen Typische Belegungsdichte 3 3 3 3 nach Kategorie II. Dieser Raum und die Lüf- Abstand zwischen Personen - [m] 1,5 1,5 1,5 1,5 tungsanlage erfüllen nicht die Anforderungen Abstand ^2 - [m] 2,25 2,25 2,25 2,25 des L-Kriteriums. vereinfacht über Flächenbelegung quadr. ja ja ja ja • Spalte 3: Eine Belegungsreduzierung auf Notwendiger Luftvolumenstrom 4 Personen führt bei dem vorhandenen für L-Kriterium Außenluftvolumenstrom zu einer Erfüllung Volumenstrom für Kategorie I qtot [m3/h] 612 612 396 612 des L-Kriteriums. Aktivitätsfaktor fAKT - 1 1 1 1 V + L [m3/h] 612 612 396 612 • Spalte 4: Ein zusätzliches Sekundärluftreini- gungssystem mit mindestens 212 m3/h führt Erzielter Luftwechsel n [1/h] 2,9 2,9 1,9 2,9 zur Erfüllung des L-Kriteriums auch bei der Volumenstrom pro Person qtot /n [m3/h · Person] 61,2 61,2 ursprünglichen Belegung mit 10 Personen Tatsächlicher Außenluftvolumenstrom (2b). RLT-Lüftung Auslegungvolumenstrom pro Person [m3/h] 65 40 Außenluftvolumentrom gefördert von RLT-Anlage [m3/h] 650 400 400 400 Anrechenbarer Außenluftvolumenstrom über Fenster [m3/h] Summe anrechenbarer Außenluft- volumenstrom 650 400 400 400 Minimaler Luftvolumenstrom (sauberer) für Sekundärluftreinigung [m3/h] 212 Korrektur Filter - H13 oder H14 Mindestbedarf Sekundärluft mit gewähltem Filter [m3/h] 212 Ausgewählter Luftvolumenstrom [m /h] 3 250 L-Kriterium eingehalten Ja Nein Ja Ja
20 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 21 Quellen 7.3. Fitnessstudio 7.5 Restaurant [1] FGK-Status-Report 52 Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg - AHA + Lüftung Ein Fitnessstudio mit 30 Personen, 120 m² Grund- Ein Restaurant mit 50 Personen, 100 m² Grund Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), Januar 2021 fläche und einer Lüftungsanlage mit 2.000 m³/h fläche und einer Lüftungsanlage mit 2.000 m³/h Kostenloser Download unter https://www.fgk.de/index.php/literatur-shop Außenluft erfüllt das L-Kriterium zunächst nicht, Außenluft erfüllt das L-Kriterium zunächst nicht, kann aber durch eine der folgenden Maßnahmen kann aber durch eine der folgenden Maßnahmen [2] SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Erfüllung des L-Kriteriums kommen und zur Erfüllung des L-Kriteriums kommen und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), gemeinsam erstellt von bei Einhaltung der anderen AHA-Regeln als vom bei Einhaltung der anderen AHA-Regeln als vom den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), lüftungstechnischen Infektionsschutz ausrei- lüftungstechnischen Infektionsschutz ausrei- 20. August 2020 chend sicher betrachtet werden: chend sicher betrachtet werden: Kostenloser Download unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische- Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html • Reduktion der Belegung von 30 auf • Reduktion der Belegung von 50 auf 22 Personen 32 Personen [3] Vorabversion der geänderten Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), gemeinsam erstellt von den • Erhöhung der Luftmenge von 2.000 m³/h • Erhöhung der Luftmenge von 2.000 m³/h Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), auf 2.420 m³/h auf 2.808 m³/h 18. Dezember 2020 Kostenloser Download unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische- • Einsatz eines zusätzlichen Luftreinigers • Einsatz eines zusätzlichen Luftreinigers Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html mit H13-Filter und 420 m³/h mit H13-Filter und 808 m³/h [4] BAuA Fokus Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie, Empfehlung der Bundesregierung 7.4. Theater Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), basierend auf den Ergebnissen eines Expertenaustausches unter der Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Ein Theatersaal mit 1.000 Personen, 1.000 m² Arbeitsmedizin (BAuA), begleitet durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Grundfläche und einer Lüftungsanlage mit das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundeskanzleramt, 18. September 2020 20.000 m³/h Außenluft erfüllt das L-Kriterium Kostenloser Download unter https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/ zunächst nicht, kann aber durch eine der folgen- Lueftung.html den Maßnahmen zur Erfüllung des L-Kriteriums kommen und bei Einhaltung der anderen AHA- [5] SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) Regeln als vom lüftungstechnischen Infektions- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 21. Januar 2021 schutz ausreichend sicher betrachtet werden: Kostenloser Download unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/sars-cov-2-arbeits- schutzverord-nung.html;jsessionid=7112F810C844F99722AC3150991E84AD.delivery1-master • Reduktion der Belegung von 1.000 auf 455 Personen [6] Entwurf DIN EN 16798-1:2015-07 Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energie • Erhöhung der Luftmenge von 20.000 m³/h effizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik; – Module auf 39.600 m³/h M1-6; Deutsche und Englische Fassung prEN 16798-1:2015 • Einsatz mehrerer zusätzlicher Luftreiniger [7] DIN EN 1822-1:2019-10 Schwebstofffilter (EPA, HEPA und ULPA) – mit H13-Filter und in Summe 19.600 m³/h Teil 1: Klassifikation, Leistungsprüfung, Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 1822-1:2019 [8] Emissionsrate und Partikelgröße von Bioaerosolen beim Atmen, Sprechen und Husten Hermann-Rietschel-Institut – TU Berlin, A. Hartmann; J. Lange; H. Rotheudt; M. Kriegel Kostenloser Download unter https://depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/11451 Online Rechner unter https://hri-pira.github.io/
22 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L 23 Literatur [9] VDI 6040 Blatt 2 Raumlufttechnik – Schulen – Ausführungshinweise (VDI-Lüftungsregeln, Folgende weitere Schriften sind im Kontext dieser Veröffentlichung von Interesse: VDI-Schulbaurichtlinien) Verein Deutscher Ingenieure, VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik • VDI 6040 Blatt 1 Raumlufttechnik – Schulen – Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln, VDI-Schulbaurichtlinien) [10] DIN EN 16798-3:2017-11 Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Verein Deutscher Ingenieure, VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik Teil 3: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klima anlagen und Raumkühlsysteme (Module M5-1, M5-4); Deutsche Fassung EN 16798-3:2017 • Möglichkeiten zur Bewertung der Lüftung anhand der CO2-Konzentration Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Sachgebiet „Oberflächentechnik und [11] Anzahl der mit SARS-CoV-2 beladenen Partikel in der Raumluft und deren eingeatmete Menge, Schweißen“ im Fachbereich „Holz und Metall“ der DGUV, 02. November 2020 sowie die Bewertung des Infektionsrisikos, sich darüber mit Covid-19 anzustecken Kostenloser Download unter www.dguv.de, Webcode: d544775 Hermann-Rietschel-Institut – TU Berlin, Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel, 07. Dezember 2020, (Version 4) • Beispielhafte Risikobewertung für verschiedene Alltagssituationen Kostenloser Download unter https://depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/11767.4 Hermann-Rietschel-Institut – TU Berlin, A. Hartmann; M. Kriegel Kostenloser Download unter http://dx.doi.org/10.14279/depositonce-10714.2 [12] Abschätzung des Infektionsrisikos durch aerosolgebundene Viren in belüfteten Räumen D. Müller; K. Rewitz; D. Derwein; T. M. Burgholz; M. Schweiker; J. Bardey; P. Tappler, White Paper, • Ausbreitung von virenbeladenen Aerosolen in Räumen RWTH-EBC 2020-005, Aachen, 2020, DOI: 10.18154/RWTH-2020-11340 Hermann-Rietschel-Institut – TU Berlin, A. Hartmann; J. Lange; L. Schumann; M. Kriegel Kostenloser Download unter https://publications.rwth-aachen.de/record/795437 Erschienen in Contamination Control Report 2/2020 Online Rechner unter http://risico.eonerc.rwth-aachen.de Lesbar unter https://issuu.com/sigwerbgmbh/docs/ccr_2_2020_web [13] CEN/TR 16798-4:2017-06 Energieeffizienz von Gebäuden – • Predicted Infection Risk for Aerosol Transmission of SARS-CoV-2 Teil 4: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Anforderungen an die Leistung von Lüftungs- und M. Kriegel; U. Buchholz; P. Gastmeier; P. Bischoff; I. Abdelgawad; A. Hartmann Klimaanlagen und Raumkühlsystemen – Technischer Bericht – Interpretation der Anforderungen Kostenloser Download unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.10.08.20209106v5 der EN 16798-3 • Vereinfachte Abschätzung des Infektionsrisikos durch aerosolgebundene Viren in belüfteten Räumen D. Müller; K. Rewitz; D. Derwein; T. M. Burgholz; White Paper, RWTH-EBC 2020-003, Aachen, 2020, 10.18154/RWTH-2020-08332 Kostenloser Download unter https://publications.rwth-aachen.de/record/795437 In der VDMA-Reihe Raumlufttechnische Anlagen in Zeiten von COVID-19 sind bisher folgende Ausgaben erschienen: • Grundlagen zum Betrieb und zur Nutzung, Dezember 2020 • Empfehlungen für das Gesundheitswesen, April 2020 • Bewertung des Infektionsrisikos durch aerosolgebundene Viren bei unterschiedlichen Lüftungs- und Luftreinigungsverfahren in Räumen, Februar 2021
24 RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN IN ZEITEN VON COVID-19 – LÜFTEN IM ZUGE VON AHA + L Fachabteilung Klima- und Lüftungstechnik im VDMA Die Fachabteilung betreut mehr als 80 namhafte werk zu Bundesministerien und deren Unterbe- Hersteller von lüftungstechnischen Anlagen, hörden, dem DIN und VDI, anderen Verbänden Komponenten und Bauelementen für häusliche, und Interessensgruppen. gewerbliche und industrielle Anwendungen. Im DIN-Normenausschuss Maschinenbau (NAM) Sie führt die folgenden Gremien führt die Fachabteilung die DIN-Arbeitsaus- schüsse • Geschäftsführer Erfahrungsaustausch Industrieventilatoren (GF Erfa IVent) • Ventilatoren (NA 060-09-11 AA) unter anderem als Spiegelausschuss zu • Arbeitskreis Luftfilter CEN/TC 156/WG 17 Fans und ISO/TC 117 Fans • Arbeitskreis Sekundärluftreinigungsgeräte • Luftfilter (NA 060-09-21 AA) und -systeme (Luftreiniger) unter anderem als Spiegelausschuss zu CEN/TC 195 Cleaning equipment for air • Arbeitsgemeinschaft Instandhaltung and other gases und ISO/TC 142 Cleaning Gebäudetechnik (AIG) equipment for air and other gases Führende deutsche Hersteller der Klima- und • Luftbehandlungsgeräte (NA 060-09-31 AA) Lüftungstechnik arbeiten unter dem Dach des unter anderem als Spiegelausschuss zu VDMA in oben genannten Gremien der Fachab- CEN/TC 156/WG 5 Air handling units teilung zusammen. Ungeachtet ihrer Rolle als Wettbewerber am Markt, greifen die Mitglieds- • Sekundärluftreinigungsgeräte und -systeme unternehmen aktuelle und langfristige Probleme (Luftreiniger) (NA 060-09-32 AA) und Themen auf, diskutieren diese und erarbei- unter anderem als Spiegelausschuss zu ten Lösungen und Hilfestellungen. Diese tragen ISO/TC 142/WG 2 UV-C technology und sie in verschiedenen Formaten, darunter Infor ISO/TC 142/JWG 11 Joint ISO/TC 142 – mationsschriften und Lieferverzeichnisse, in die IEC/TC 59 WG: Portable room air cleaners Öffentlichkeit. Ein traditioneller Schwerpunkt for comfort applications liegt in der Erstellung von VDMA-Einheitsblättern als Technische Regel. Wirtschafts- und Statistik- Innerhalb des DIN erfolgen zu spezifischen daten sind wichtige Informationspakete, die Projekten Kooperationen mit anderen durch eigene Fachstatistiken zu spezifischen DIN-Normenausschüssen, darunter beispiels- Komponenten, unter anderem Ventilatoren und weise den DIN-Normenausschüssen Heiz- und Luftfilter, wirkungsvoll ergänzt werden. Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS) und Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG). Die Unternehmen präsentieren sich fallweise im Rahmen von VDMA-Gemeinschaftsständen auf In ISO und CEN führt die Geschäftsstelle, Fachmessen und bereichern Kongresse und Sym- mit deutschen Experten als Vorsitzende, posien mit Fachvorträgen. Der Fachverband Allge- die Sekretariate mehrerer Arbeitsgruppen. meine Lufttechnik, und über ihn die Mitgliedsun- ternehmen aus der Klima- und Lüftungstechnik, ist Mitglied im europäischen Sektorverband Euro- Ansprechpartner vent Association - Europe’s Industry Association for Indoor Climate, Process Cooling, and Food Dipl.-Ing. (FH) Thomas Damm Cold Chain Technologies. Die Fachabteilung Telefon +49 69 6603-1279 Klima- und Lüftungstechnik unterhält ein Netz- E-Mail thomas.damm@vdma.org
Impressum Impressum Herausgeber Layout und Satz VDMA e. V. VDMA DesignStudio, Frankfurt am Main Allgemeine Lufttechnik Klima- und Lüftungstechnik Lyoner Straße 18 Bildnachweise 60528 Frankfurt am Main Titelbild Romolo Tavani/adobe.stock.com Seite 2 TROX GmbH Seite 4 Stiftung Krankenhaus Bethanien Redaktion für die Grafschaft Moers Wolf Hartmann LTG Aktiengesellschaft Udo Jung Stand TROX GmbH Februar 2021 © Copyright by Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel Allgemeine Lufttechnik Hermann-Rietschel-Institut (HRI) Technische Universität Berlin Dipl.-Ing. (FH) Martin Lenz Trox GmbH Prof. Dr.-Ing. Dirk Müller Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik RWTH Aachen Andreas von Thun BerlinerLuft. Technik GmbH Dipl.-Ing. Ralf Wagner LTG Aktiengesellschaft Dipl.-Ing. (FH) Thomas Damm VDMA e. V. Dr. Thomas Schräder VDMA e. V.
VDMA e. V. Allgemeine Lufttechnik Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main Telefon +49 69 6603-1227 Fax +49 69 6603-2227 E-Mail thomas.schraeder@vdma.org Internet alt.vdma.org DesignStudio alt.vdma.org
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