Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser

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Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Regenwasser-
bewirtschaftung
Richtlinie und Praxishilfe zum
Umgang mit Regenwasser
2022
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
Inhalt
                                                                                     1 Einleitung ................................................................................................... 3
                                                                                     2 Geltungsbereich ........................................................................................ 4
                                                                                     3 Zuständigkeiten für Bewilligungen ........................................................ 5
                                                                                     4 Guter Umgang mit Regenwasser ............................................................ 6
                                                                                     4.1 Grundsätze ................................................................................................. 6
                                                                                     4.2 Beispiele ..................................................................................................... 8
                                                                                     5 Quantitativer Umgang mit Regenabwasser ........................................ 13
                                                                                     5.1 Anwendungs- und Geltungsbereich ......................................................... 13
                                                                                     5.2 Ziel und quantitative Anforderungen ........................................................ 13
                                                                                          5.2.1 Erhaltung des natür­lichen Wasserkreislaufs ���������������������������������� 13
                                                                                          5.2.2 M inimalanforderung an mittleren Grundstücks­abflussbeiwert Ψa  13
                                                                                          5.2.3 A bweichende kommunale Minimalanforderungen an Ψa
Impressum
                                                                                                 in besonderen Fällen ���������������������������������������������������������������������� 13
                                                                                     5.3 Regenwasserbilanz .................................................................................. 14
Rechtlicher Stellenwert                                                                   5.3.1 Entwässerungsplanung ������������������������������������������������������������������ 14
Diese Richtlinie und Praxishilfe soll in der Besondere Bauverordnung I (BBV I) als
beachtlich erklärt werden. Somit ist die Richtlinie und Praxishilfe massgebend und        5.3.2 Berechnung des Grundstücksabflussbeiwertes Ψa ���������������������� 15
die Bestimmungen sind im Kanton Zürich so umzusetzen.                                     5.3.3 Beurteilung des Grundstücksabflussbeiwertes Ψa ������������������������ 16
                                                                                     5.4 Versickerung von Regenabwasser ........................................................... 16
Herausgeber
Baudirektion                                                                              5.4.1 Typen von Versickerungsflächen und -anlagen ����������������������������� 16
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz                 5.4.2 Dimensionierung von Versickerungsanlagen ��������������������������������� 17
Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich
                                                                                     5.5 Ableitung von Regenabwasser gemäss
Autoren                                                                                  Generellem Entwässerungsplan (GEP) .................................................... 19
Beat Koller, AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung
Dominique Huber, AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge       5.6 Direkteinleitung in Oberflächengewässer ................................................ 19
Daniel Meister, AWEL, Sektion Grundwasser und Wasserversorgung                            5.6.1 Abklärung der Notwendigkeit einer Drosselung ���������������������������� 19
Thoralf Thees, AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung                                        5.6.2 D imensionierung Retentionsvolumen �������������������������������������������� 20
Hans Balmer, AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung
Stefan Schmid, AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung                                        5.6.3 Besondere Bestimmungen ������������������������������������������������������������ 20
Jonas Eppler, ehem. AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung
                                                                                     6 Qualitativer Umgang mit Regenabwasser .......................................... 21
                                                                                     6.1 Dach- und Fassadenflächen .................................................................... 22
Gestaltung
Zeichenfabrik Roland Ryser // Grafik // Illustration, Am Wasser 55, CH-8049 Zürich       6.1.1 Zulässigkeit ������������������������������������������������������������������������������������� 22
                                                                                         6.1.2 Anwendungstabellen ���������������������������������������������������������������������� 24
Bilder
Olivier Brandes Fotografie, Niederglatt                                              6.2 Verkehrs- und Platzflächen ..................................................................... 36
AWEL                                                                                     6.2.1 Zulässigkeit ����������������������������������������������������������������������������������� 36
Grün Stadt Zürich
                                                                                         6.2.2 Anwendungstabellen für Wohnzonen ������������������������������������������� 38
Zitiervorschlag                                                                          6.2.3 Anwendungstabellen für Industrie- und Gewerbezonen ��������������� 42
AWEL (2022): Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserbewirtschaftung                       6.2.4 Anwendungstabellen für landwirtschaftliche Betriebe ������������������ 57
                                                                                     6.3 Versickerung auf belasteten Standorten .................................................. 62
AWEL Amt für
Abfall, Wasser, Energie und Luft                                                     Anhang .........................................................................................................    63
Abteilung Gewässerschutz                                                             a. Umgang mit Sickerleitungen .....................................................................                 63
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
8090 Zürich                                                                          b. Glossar ......................................................................................................   64
E-Mail: awel@bd.zh.ch                                                                c. Quellen ......................................................................................................   66
www.awel.zh.ch
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
1 Einleitung                                                                                                                                                         3

Gemäss Klimaszenarien ist in der Schweiz      Bei diesen Entwicklungen spielt der Um-      hörden zu beachten (Kapitel 3). Anschlies-
künftig mit längeren und heisseren Trocken-   gang mit Regenwasser eine zentrale Rolle.    send ist der gute Umgang mit Regenwasser
perioden zu rechnen [1]. In urbanen Zentren   Aus der Sicht des Gewässerschutzes soll      inkl. Massnahmenkatalog zu berücksichti-
werden die Temperaturen aufgrund des Hit-     in Siedlungen der natürliche lokale Was-     gen (Kapitel 4). Die quantitativen Anforde-
zeinseleffektes noch extremer sein. Die An-   serhaushalt erhalten oder nachgebildet       rungen an die Regenwasserbehandlung
passung an den Klimawandel ist eine wich-     werden. Ziel ist es, einen Grossteil des     werden in Kapitel 5 beschrieben. Der Be-
tige planerische Herausforderung für die      jährlichen Niederschlags lokal versickern,   lastungsgrad des Regenwassers ist abzu-
Gemeinden und Städte sowie auch für den       verdunsten und von Pflanzen aufnehmen        klären und hängt von der Nutzung und Art
Kanton Zürich. Die zunehmende Hitzebe-        zu lassen. Mit der vorliegenden Richtlinie   der Herkunftsfläche ab (Kapitel 6). In Zu-
lastung im Siedlungsraum, Wassermanage-       und Praxishilfe erhalten die Gemeinden und   lässigkeits- bzw. Anwendungstabellen mit
ment in Trockenperioden sowie Häufung         Städten ein Werkzeug zur Umsetzung die-      diversen Fallbeispielen und Fotos aus der
von Starkniederschlägen beschäftigen die      ser Ziele und somit die Möglichkeit für einenPraxis werden darin die im Kanton Zürich
Fachstellen von kommunalen Verwaltungen       zeitgemässen Umgang mit Regenwasser.         geltenden Regeln und Vollzugspraktiken für
und Planer. Das Versickern von Regenwas-                                                   eine klare und schnelle Entscheidungsfin-
ser trägt massgeblich zur Reduktion der       Nachstehend wird kurz erläutert, wie die dung illustriert.
Abwassermengen bei. Diese Abtrennung          vorliegende Richtlinie und Praxishilfe ange-
reduziert die Entlastung von unbehandel-      wandt wird. Zu Beginn eines Bauvorhabens
tem Mischabwasser in Oberflächengewäs-        ist jeweils die Zuständigkeit zwischen kom-
ser bei Regenwetter.                          munalen und kantonalen Bewilligungsbe-                                                           Versickerung
                                                                                                                                             und Verdunstung

                                                                                                                  Quantitativer Umgang        Drosselung
                                                                                                                   mit Regenwasser          vor Einleitung in
                                                                                                                       (Kapitel 5)        Oberflächengewässer

                                       Zuständigkeiten                          Guter Umgang                                             Überlauf in Kanalisation
                                      für Bewilligungen                        mit Regenwasser
                                          (Kapitel 3)                              (Kapitel 4)

                                                                                                                                         Betriebliche und bauliche
                                                                                                                                              Anforderungen
                                                                                                                   Qualitativer Umgang
                                                                                                                    mit Regenwasser
                                                                                                                        (Kapitel 6)
                                                                                                                                               Behandlung
                                Abbildung 1: Schema zur Anwendung der
                                Richtlinie und Praxishilfe
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
2 Geltungsbereich                                                                                                                                 4

Die vorliegende Richtlinie und Praxishilfe     Im Bereich von Wohnbauten (z.B. Einfa-            Nicht Bestandteil der Richtlinie und
basiert auf der Richtlinie Abwasserbewirt-     milienhäuser) sind es z.T. die Architekten        Praxishilfe
schaftung bei Regenwetter des Verbands         selbst, welche die Entwässerungsplanung           In dieser Richtlinie und Praxishilfe nicht ein-
Schweizer Abwasser- und Gewässer-              vornehmen (Kapitel 5.3). Bei grösseren            geschlossen sind folgende Aspekte:
schutzfachleute (VSA) [2] und der im Kan-      Bauvorhaben sind für eine zweckmässige
ton Zürich verbindlichen Schweizer Norm        Entwässerungsplanung qualifizierte Fach-          – Detailplanung und -ausführung sowie
SN 592 000 zu Anlagen für die Liegen-          planer gefordert. Behörden und private               Betrieb und Unterhalt von Versickerungs-
schaftsentwässerung des VSA und des            Fachpersonen wiederum müssen diese                   und Retentionsanlagen (siehe Modul DA
Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäu-       Entwässerungspläne und –konzepte im                  der Richtlinie zur Abwasserbewirtschaf-
detechnikverbands [3]. Als Planungs- und       Hinblick auf die eidgenössische und kanto-           tung bei Regenwetter [2])
Beurteilungsinstrument ist diese Richtlinie    nale Gewässerschutzgesetzgebung sowie             – Umgang mit Kunststoffsport- und Kunst-
und Praxishilfe für kommunale Baubehör-        die Zürcher Vollzugspraxis prüfen und be-            stoffrasenplätzen
den, Branchenorganisationen und private        werten können. Ihnen soll die vorliegende         – Umgang mit dezentralen technischen
Fachpersonen (siehe Glossar im Anhang)         Richtlinie und Praxishilfe helfen, um die            Anlagen zur Behandlung von Regenab-
gedacht – also für diejenigen, die Vollzugs-   Regenwasserbewirtschaftung nach den                  wasser
aufgaben des Gewässerschutzes wahr-            Grundsätzen des Gewässerschutzes pla-             – Gestaltung von Regenabwassereinlei-
nehmen. Sie löst die seit 2005 bestehende      nen, beurteilen und kontrollieren zu können.         tungen in Oberflächengewässer (siehe
Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasser-                                                         Leitfaden zu kleinen baulichen Verände-
entsorgung des AWEL ab.                        Die vorliegende Richtlinie und Praxishilfe           rungen an Gewässern [4])
                                               präzisiert die Richtlinie des VSA [2] für die     – Entwässerung von Baustellen (SIA-Norm
                                               Anwendung im Kanton Zürich. Für die As-              431 [11])
                                               pekte, die in der Richtlinie und Praxishilfe      – Absicherung von Güterumschlagplätzen,
                                               nicht explizit genannt sind, ist die Richtlinie      Lagerung und Löschwasserrückhalt
                                               des VSA [2] als Stand der Technik zu be-             (Vollzugshandbuch Betrieblicher Umwelt-
                                               achten.                                              schutz [5])
                                                                                                 – Abfallanlagen (Vollzugsordner Abfall und
                                                                                                    Ressourcen OCH/FLW, KVU [6])
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
3 Zuständigkeiten für Bewilligungen                                                                                                                                                      5

Im Kanton Zürich liegt ein erheblicher Teil   Zuständigkeit des AWEL                          Zuständigkeit der Gemeinden                    Fallweise Zuständigkeiten
der Bewilligungskompetenzen bei den Ge-       Das AWEL ist bei den nachfolgend aufge-         In allen anderen Bereichen der Abwasser-       Zum Schutz des Trinkwassers ist in rechts-
meinden. Die Verantwortung für den ein-       führten Bewilligungstatbeständen i.d.R. ge-     bewirtschaftung bei Regenwetter liegen         gültig ausgeschiedenen Grundwasser-
heitlichen und gesetzeskonformen Vollzug      mäss der Bauverfahrensverordnung (BVV)          die Bewilligungssachverhalte für Einleitun-    schutzzonen die Zuständigkeit im Schutz-
bleibt jedoch beim Kanton.                    [20] zuständig für die Bewilligung sowohl bei   gen von nicht verschmutztem Abwasser           zonenreglement geregelt. Besteht kein
                                              der Einleitung von verschmutztem und nicht      von Liegenschaften in Oberflächengewäs-        Reglement, liegt die Zuständigkeit beim
                                              verschmutztem Abwasser in Oberflächen-          ser sowie die Versickerung von nicht ver-      AWEL.
                                              gewässer als auch bei der Versickerung von      schmutztem Regen- und Sickerwasser in
                                              verschmutztem und nicht verschmutztem           der Entscheidungsbefugnis der Gemein-
                                              Abwasser (siehe Glossar im Anhang):             den. Auch die Bewilligung der Versickerung
                                                                                              und Einleitung von behandeltem Regen-
                                              – Bei übergeordneten Infrastrukturanlagen      abwasser (z.B. über einen Adsorber) wird
                                                 (Verbindungs- und Hauptverkehrsstras-        durch die Gemeinden erteilt. Dies gilt eben-
                                                 sen)                                         so für den Gewässerschutz in der Landwirt-
                                              – In provisorischen Grundwasserschutz-         schaft und bei der nichtlandwirtschaftlichen
                                                 zonen                                        Tierhaltung.
                                              – In Grundwasserschutzarealen
                                              – Im Bereich von belasteten Standorten
                                                 (gemäss Kataster der belasteten Stand-
                                                 orte [KbS])
                                              – Bei Betrieben, die der Störfallverordnung
                                                 unterstellt sind
                                              – Bei Betrieben mit umweltrelevanten und
                                                 sehr umweltrelevanten Prozessen
                                              – Bei Abfallanlagen
                                              – Bei Einleitungen in Oberflächengewässer
                                                 mit Leitungen > 200 mm (Ausnahmen
                                                 Zürich und Winterthur)

                                              Die Prüfung der zu genehmigenden Projek-
                                              te durch das AWEL erfolgt lediglich in Be-
                                              zug auf die abwassertechnischen Anforde-
                                              rungen und nicht hinsichtlich der statischen
                                              Bemessung und der hydraulischen Verhält-
                                              nisse. Für die hydraulische und statische
                                              Bemessung der Leitungen, Schächte und
                                              Anlagen gelten die einschlägigen Vorschrif-
                                              ten des SIA und des VSA.
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
4 Guter Umgang mit Regenwasser                                                                                                                                                                                           6

4.1 Grundsätze
                                               Natürlicher Wasserhaushalt einer Wiese                 Anzustrebender Wasserhaushalt einer Liegenschaft/Siedlung

                                                                        Jahresniederschlag                                                      Jahresniederschlag
Nicht verschmutztes Regenwasser muss
                                                Verdunstung                  100%                                                                   100%
vor der quantitativen Bewirtschaftung nicht     Aufnahme durch
behandelt werden und kann Gewässer              Pflanzen                                               Begrünung
nicht verunreinigen. Die quantitative Be-       (Evapotranspiration)                                  der Umgebung              Verdunstung
                                                40–50%                                                (Bäume)                   auf begrüntem
wirtschaftung von nicht verschmutztem                                                                                           Flachdach
                                                                                                                                                                                Retention und
                                                                                                                                                                                Versickerung
Regenwasser folgt gemäss Art. 7 des Bun-                                                                       Oberflächliche
                                                                                                                                (Retention)
                                                                                                                                                                                in Mulden und     Überlauf in
desgesetzes über den Schutz der Gewäs-                         Benetzung      Versickerung                     Retention und                                                    Gräben mit        Gewässer,
ser (Gewässerschutzgesetz, SR 814.2) [14]                      (Interzeption) in den Boden                     Versickerung,                                                    Überlauf*         in RW- oder
                                                                                                                                                  Entwässerung
                                                               ca. 10%        80–90%                           evtl. flächiger                                                                     MW-Kanalisation
folgender Priorisierung:                                                                                                                          über Schulter auf
                                                                                        Oberflächen-            Überlauf                                                                           0–15% des
                                                                                                                                                  Grünflächen
                                                                                        abfluss                 (1. Priorität)                                                                     Jahresnieder-
                                                                                        0–10%                                                                                                     schlags
1. Priorität:
Nicht verschmutztes Regenwasser muss
versickert werden, wo dies aufgrund der                        Boden                                                                                      Durchlässige Beläge                            Abbildung 2:
                                                                                                                                                                                                         Vergleich des
örtlichen Bodenverhältnisse machbar und           Untergrund                Grundwasserabfluss                                                                                                            natür­lichen
aufgrund der Gesetzeslage zulässig ist. Das                                 30–50%                                                                                                                       Wasser­kreislaufs
Versickern über bewachsenen Boden mit                                                                                                                                                                    mit demjenigen,
                                                                                                                                                                                                         welcher in Sied-
Ober- und Unterboden (womit gleichzeitig                                                                                                                                                                 lungen anzustre-
die Verdunstung und der natürliche Wasser-                                                                                                                                                               ben ist
kreislauf gefördert werden) ist generell dem                                                                                                                     *Überlauf oberirdisch sichtbar
Versickern ohne Bodenpassage (z.B. über
eine Kies- oder Ruderalfläche oder in einer    3. Priorität:                                         Die Regenwasserversickerung darf zu                   Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass
unterirdischen Versickerungsanlage) vor-       Ist eine Einleitung in Oberflächengewässer             keiner qualitativen Beeinträchtigung des              der natürliche Wasserkreislauf zu sichern
zuziehen. Im Gegensatz zur unterirdischen      nicht möglich, kann die Ableitung des über-            Grundwassers führen. In den Grundwas-                 ist. Demnach verdunstet das Regenwasser
Versickerung kann eine oberirdische Versi-     schüssigen Regenabwassers in die Misch-                serschutzzonen S1 und S2 sowie in den                 wieder, versickert in den Boden, steht den
ckerung zur Verbesserung des Lokalklimas       abwasserkanalisation erfolgen.                         Grundwasserschutzarealen (künftige Zo-                Pflanzen zur Verfügung oder reichert das
beitragen. Das Ziel ist, dass von der bebau-                                                          nen 1 und 2) ist die Versickerung von Re-             Grundwasser an. Bei sehr starken Regen-
ten Fläche möglichst nicht mehr Regenwas-      Die qualitative Bewirtschaftung von Regen-             genabwasser grundsätzlich verboten. In der            ereignissen, von geneigten Flächen oder
ser abfliesst als vor der Bebauung.            wasser ist abhängig von der Nutzung und                Grundwasserschutzzone S3 sowie in den                 wassergesättigtem Boden, kann ein Teil
                                               den Materialeigenschaften der Herkunfts-               Grundwasserschutzarealen (künftige Zone               des Regenwassers oberflächlich abfliessen.
2. Priorität:                                 flächen. Es werden dabei verschiedene                  3) darf nur nicht verschmutztes Dach- und             Im Siedlungsgebiet sind die Beeinträchti-
Ist die vollständige Versickerung nicht        Belastungsklassen unterschieden (gering,               teilweise Platzwasser über bewachsenen                gungen so gering wie möglich zu halten. Der
machbar, verhältnismässig oder zulässig,       mittel oder hoch). Allenfalls bedarf es vor            Boden oberflächlich versickert werden.                natürliche Wasserkreislauf soll möglichst
kann überschüssiges Regenabwasser in           der Versickerung bzw. Einleitung einer Be-                                                                   erhalten bleiben.
eine Regenabwasserleitung, welche indi-        handlung. Nutzungen von Flächen, die
rekt oder direkt in ein Oberflächengewässer    Regenabwasser belasten können, müssen
mündet, eingeleitet werden.                    baulich und entwässerungstechnisch von
                                               anderen Flächen abgegrenzt werden.
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
7

                     Regenwasser nicht verschmutzen                     Nur überschüssiges Regenabwasser
                          Mit Regenwasser ist so umzugehen, dass        von der Liegenschaft ableiten
                          Verschmutzungen möglichst verhindert               Das Regenwasser soll nur in Ausnahme-
        Grundsätze        werden. Die Verdünnung von verschmutz-
des guten Umgangs                                                            fällen, d.h. bei Starkregen oder bei nach-
                          tem Abwasser mit nicht verschmutztem               weislich besonders ungünstigen örtlichen
  mit Regenwasser         Abwasser ist nicht zulässig. Somit ist ver-        Versickerungsverhältnissen von der Liegen­
                          schmutztes Abwasser möglichst an der               schaft abgeleitet werden. Die Ableitung soll
                          Quelle zu behandeln [15].                          in solchen Fällen gemäss den Vorgaben der
                                                                             Generellen Entwässerungsplanung direkt
                                                                             ins Oberflächengewässer, in die Regen-
                                                                             abwasserkanalisation oder in die Mischab-
                     Zurückhalten, versickern und                            wasserkanalisation erfolgen.
                     verdunsten lassen
                          Regenwasser ist möglichst weitgehend auf
                          der Liegenschaft zurückzuhalten, so dass
                          es von Pflanzen aufgenommen wird, ver-        Mehrfachnutzung fördern
                          sickert und verdunstet. Dies ist auch bei          Die Mehrfachnutzung von Versickerungs-
                          ungünstigen örtlichen Verhältnissen anzu-          und Retentionsflächen erhöht deren Attrak-
                          streben. Somit bleibt der natürliche Was-          tivität. Sie sollen möglichst für die Naher-
                          serhaushalt weitgehend erhalten.                   holung, Spielplätze, Urban Gardening und
                                                                             dergleichen genutzt werden können. Solche
                                                                             Synergien sichern eine breite Akzeptanz.

                     Versickerungsgebot gilt bei allen
                     Entwässerungssystemen                              Bewirtschaftung von Regenwasser
                          Nicht verschmutztes Abwasser ist soweit
                          als möglich versickern zu lassen. Dies gilt   frühzeitig planen
                          im Mischsystem wie auch im Trennsystem             Dem gewässerschutz- und klimafreundli­
                          und entlastet die öffentliche Abwasserent-         chen Umgang mit Regenwasser soll mög-
                          sorgung.                                           lichst frühzeitig Nachdruck verliehen werden.
                                                                             Bei Bauvorhaben, welche eine Sondernut-
                                                                             zungsplanung (wie Gestaltungs- und Quar-
                                                                             tierpläne) erfordern, sind Flächen verbind-
                                                                             lich für die Versickerung und Verdunstung
                                                                             von Regenwasser zu reservieren.
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
4.2 Beispiele                                                                                                                  8

       Um die Grundsätze möglichst gut umzusetzen, wird den Planern
       empfohlen, bereits im Entwurfsstadium eines Bauvorhabens eine
       Entwässerungsplanung (Kapitel 5.3) in Absprache mit der Bewilli-
       gungsbehörde auszuarbeiten. Die folgenden Massnahmen gelten
       bei üblichen örtlichen Verhältnissen als zweckmässig, machbar
       und verhältnismässig.                                                         Flächen über die Schulter entwässern
                                                                                     Das Regenabwasser von befestigen Flä-
                                                                                     chen ist über den Rand mit Bodenpassage
                                                                                     versickern zu lassen.

                                       Beläge wasserdurchlässig gestalten
                                       Verkehrsflächen, Wege, Plätze und Park-
                                       plätze, die hinsichtlich ihrer Nutzung kei-
                                       nen dichten Belag erfordern, sind was-
                                       serdurchlässig oder zumindest teilweise
                                       wasserdurchlässig zu erstellen, z.B. mit
                                       Rasengitter-, Sicker- oder Verbundsteinen,
                                       Schotterrasen oder ähnlichen teilweise
                                       wasserdurchlässigen Belägen.
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
4.2   Beispiele

                                                                                                              9

                  Dach- und Platzwasser über belebten          Nicht verschmutztes Dachabwasser kann
                  Boden versickern lassen                      auch in Strauchrabatten, Schotterrasen,
                  Das von befestigten Flächen abfliessende     wechselfeuchten Biotopen und sonstigen
                  Regenwasser, das nicht über die Schulter     ansprechend in die Umgebungsgestaltung
                  zur Versickerung gebracht werden kann,       integrierten Flächen kontrolliert zur Versi-
                  ist in Versickerungsanlagen über eine be-    ckerung gebracht werden.
                  lebte Bodenschicht oder mit einer anderen
                  vom VSA anerkannten Behandlung soweit        Wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse
                  als machbar, zulässig und verhältnismässig   die oberflächliche Versickerung in erster
                  oberirdisch versickern oder verdunsten zu    Priorität nicht zweckmässig, nicht verhält-
                  lassen.                                      nismässig oder nicht machbar ist, kann das
                                                               nicht verschmutzte Dachabwasser in zwei-
                  Das von Dächern abfliessende Regenab- ter Priorität auch unterirdisch zur Versicke-
                  wasser ist prioritär in oberflächlichen Mul- rung gebracht werden.
                  den, Gräben oder gestalteten Retentions-
                  und Versickerungsanlagen zurückzuhalten
                  und soweit als möglich versickern zu lassen.
Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
4.2   Beispiele

                                                                                                                10

                                                                  Flachdächer begrünen
                                                                  Flachdächer sind möglichst zu begrünen
                                                                  und so zu gestalten, dass das darauf anfal-
                                                                  lende Regenwasser möglichst weitgehend
                                                                  zurückgehalten wird. So kann es von Pflan-
                                                                  zen aufgenommen werden oder verduns-
                                                                  ten. Nur bei starken und langanhaltenden
                                                                  Niederschlägen soll das überschüssige
                  Möglichst dezentrale Versickerung               Regenwasser vom Dach abgeleitet werden.
                  Das Regenabwasser von befestigten und           Weitere Vorteile der Dachbegrünung sind
                  bebauten Flächen ist grundsätzlich mög-         die Verbesserung des Innenraumklimas, ein
                  lichst nahe beim Ort, wo es anfällt, zur Ver-   ansprechenderes Stadtbild und der lokalkli-
                  sickerung zu bringen. Wenn das Regen-           matische Ausgleich.
                  abwasser von Dächern bei jedem Fallrohr
                  zur Versickerung gebracht wird, kann auf
                  die Erstellung von Leitungen und Schäch-
                  ten verzichtet werden. Solche Lösungen
                  sind kostengünstiger als zentrale Versicke-
                  rungsanlagen, und in der Regel findet sich
                  für mehrere dezentrale kleine Sickerflächen
                  eher Platz als für eine grosse zentrale Ver-
                  sickerungsanlage.
4.2   Beispiele

                                                                                                11

      Freiflächen begrünen
      Freiflächen sollen möglichst viele Grünflä-
      chen aufweisen, von denen das Regenwas-
      ser nicht oberflächlich abfliesst, sondern
      von Pflanzen aufgenommen wird, verduns-
      tet und versickert. Auch über unterirdischen
      Bauten (z.B. Tiefgaragen) ist die Überde-
      ckung so aufzubauen und zu begrünen,
      dass Regenwasser zurückgehalten und von
      Pflanzen aufgenommen wird und verduns-
      tet oder in der Hinterfüllung versickert.

                                                     Wasser erlebbar machen
                                                     Teiche, begehbare Wasserspiele oder be-
                                                     wegtes Wasser (z.B. Versprühung) fördern
                                                     die Verdunstung von Wasser und haben so-
                                                     mit eine kühlende Wirkung auf das Lokal­
                                                     klima.
12

Biodiversität fördern
Die Begrünung im Siedlungsraum (z.B. von
Dachflächen) ermöglicht die Förderung der
Biodiversität. Die Vielfalt der Strukturen und
Materialien ist dabei entscheidend.

           Regenwasser nutzen
           Innovative Bewässerungssysteme sammeln       und Trinkwasser müssen in jedem Fall strikt Ist das Speichervolumen einer Regenwas-
           Regenwasser, erfassen mit integrierten       getrennt werden, sonst kann es zur Ver- sernutzung bereits ausgeschöpft, fällt bei
           Sensoren den Feuchtigkeits- resp. Trocken-   schmutzung von Trinkwasser kommen.           Regenwetter überschüssiges Regenabwas-
           gehalt der Erde und bewässern automa-                                                     ser an. Das überschüssige Regenabwasser
           tisch die Pflanzen. Bevorzugt werden dabei   Es ist aus ökologischer Sicht sinnvoll, Re- ist prioritär oberflächlich zu versickern. In
           Bewässerungsanlagen für bodengebunde-        genwasser bei der Nutzung möglichst klein­ jedem Fall muss das überschüssige Re-
           ne Begrünungen (z.B. bodengebundene          räumig zu bewirtschaften. Es kann beispiels- genabwasser bereits vor dem Einlauf in das
           Fassadenbegrünungen) zur lokalen Bewirt-     weise das Regenwasser über die Fallleitung Speichervolumen abgenommen werden.
           schaftung des Regenwassers verwendet.        mittels Schieber/Klappe in ein Fass geleitet Somit kann kein abgestandenes Regenab-
           Auf die Bewässerung mittels Trinkwasser      werden und direkt für die Gartenbewässe- wasser aus dem Speichervolumen zur Ver-
           ist möglichst zu verzichten. Die Leitungs-   rung verwendet werden.                       sickerung oder in ein Oberflächengewässer
           systeme von Regenwasser (Brauchwasser)                                                    gelangen.
5 Quantitativer Umgang mit Regenabwasser                                                                                                                              13

5.1 Anwendungs- und Geltungsbereich
               Die Bestimmungen des vorliegenden Kapi-          Betrachtungsperimeter für den Um-
               tels gelten für die Beurteilung der Liegen-      gang mit Regenwasser ist das ganze
               schaftsentwässerung in quantitativer             Grundstück, auf das sich das Baugesuch
               Hinsicht im Rahmen von Baugesuchen. Sie          bezieht. Bei Gesamtüberbauungen umfasst
               sind grundsätzlich auch im Rahmen von            der Betrachtungsperimeter alle beteiligten
               Quartier- und Gestaltungsplänen zu beach-        Grundstücke unter Einschluss der gegebe-
               ten, damit der gute Umgang mit Regenwas-         nenfalls abparzellierten gemeinschaftlichen
               ser möglichst frühzeitig differenziert geplant   Verkehrs- und Platzflächen.
               wird.

5.2 Ziel und quantitative Anforderungen
5.2.1 Erhaltung des natür­lichen                                                     5.2.2 M
                                                                                             inimalanforderung an mittleren
      Wasserkreislaufs                                                                      Grundstücks­abflussbeiwert Ψa
     Das Ziel des guten Umgangs mit Regenwasser ist, dass von ei-                                 Im Sinne eines praktischen Orientierungs- und Beurteilungswertes
     nem bebauten Grundstück (einer Liegenschaft) möglichst nicht                                 für den guten Umgang mit Regenwasser auf einer Liegenschaft,
     mehr Regenwasser abfliesst, als dies im natürlichen Zustand vor                              wird für den ganzen Kanton Zürich verlangt, dass durchschnittlich
     der Bebauung der Fall war. Damit sollen die vielfältigen Funktionen                          nicht mehr als 15 % des Jahresniederschlags von einer Liegen-
     des natürlichen Wasserkreislaufs möglichst weitgehend erhalten                               schaft bzw. aus dem Betrachtungsperimeter abfliessen.
     bleiben. Je nach Topographie, Beschaffenheit von Boden und
     Untergrund, Vegetation, Niederschlagsmenge und -intenistät und                               Mittlerer Grundstücksabflussbeiwert Ψa ≤ 15%
     weiteren lokalen Faktoren variiert die natürliche Wasserbilanz eines
     unbebauten Grundstücks.

     Der Anteil des Jahresniederschlags, der im langjährigen Mittel
     von einem Grundstück abfliesst, wird mit dem mittleren Grund-                    5.2.3 Abweichende kommunale
     stücksabflussbeiwert Ψa in Prozent oder als Dezimalzahl zwi-
     schen 0 und 1 ausgedrückt.                                                              Minimalanforderungen an Ψa
     Der Grundstücksabflussbeiwert Ψa einer Liegenschaft kann mit
                                                                                             in besonderen Fällen
     dem Rechner zur Regenwasserbewirtschaftung des AWEL, kurz                                    Die Gemeinden können unter Beachtung besonderer örtlicher
     «AWEL-Regenwasserrechner» abgeschätzt werden.                                                Verhältnisse im Generellen Entwässerungsplan (GEP) oder in einer
                                                                                                  anderen übergeordneten Planung für bestimmte Gebiete strenge-
                                                                                                  re Minimalforderungen, z.B. Ψa ≤ 10% für reine Wohnzonen mit
                                                                                                  hohem Grünflächenanteil, oder erleichterte Minimalanforderungen,
                                                                                                  z.B. Ψa ≤ 20% für Kern- und Industriezonen, formulieren.
5.3 Regenwasserbilanz                                                                                                                                                               Entwässerungsplanung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               14

                                                                                                                                                      In der "Anleitung und Erläuterung zum AWEL-Regenwasserrechner" finden sich Hinweise und Beispiele.

5.3.1 Entwässerungsplanung                                       Gemeinde
                                                                                                                  Objektbeschrieb
                                                                                                                                                    Oberdorfingen
                                                                                                                                                                                                                                                                                             Bedeutung der Farben der Felder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                       freie Eingabe
                                                                 Kat.-Nr. des Grundstücks/Perimeters (ev. mehrere)                                       1029                                                                                                                                   Auswahl aus Dropdownmenü
                                                                                                                         2
                                                                 Grundstücks-/Perimeterfläche (amtliche Vermessung) [m ]                                 500                                                                                                                            automatisch zugeordnete und berechnete Daten

                                                                                                                                                                   Angaben zu den Teilflächen gemäss Entwässerungsplan
                                                                   Nr.                           Bezeichnung                                        Oberflächentyp                    Entwässerungsart        Material und                       Teilfläche A   Spitzenabfluss-   Reduzierte Fläche   Jahresabfluss-     Reduzierte Fläche
                                                                                                (freie Eingabe)                                    (Auswahlmenü)                        (Auswahlmenü)            Nutzung                         (Horizontal-       beiwert             Ared,S           beiwert               Ared,a
                                                                                                                                                                                                             (freie Eingabe                       projektion)         CS            bezogen auf            Ca               bezogen auf
Für die Liegenschaft (betroffenes Grund-                                                                                                                                                                        oder leer)                           [m 2]      aus SN 592 000     Spitzenabfluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                            2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Jahresabfluss
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  2
                                                                                                                                                                                                                                                                                        [m ]                                   [m ]
stück) bzw. für den vom Projekt erfassten                                1   Dach                                                    Schrägdach                                   Ableitung in MW-Kanalisation               Tonziegel                   120               1.00                120                0.90                 108.0

Betrachtungsperimeter muss eine Ent-                                     2
                                                                         3
                                                                             Wintergarten
                                                                             Garage
                                                                                                                                     Schrägdach
                                                                                                                                     Flachdach mit Kies
                                                                                                                                                                                  Ableitung in MW-Kanalisation
                                                                                                                                                                                  Ableitung in MW-Kanalisation
                                                                                                                                                                                                                             Glas
                                                                                                                                                                                                                             kein Pestizid
                                                                                                                                                                                                                                                          18
                                                                                                                                                                                                                                                          15
                                                                                                                                                                                                                                                                           1.00
                                                                                                                                                                                                                                                                           0.80
                                                                                                                                                                                                                                                                                                18
                                                                                                                                                                                                                                                                                                12
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  0.90
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  0.70
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        16.2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        10.5
wässerungsplanung erstellt werden. Die                                   4   Sitzplatz                                               Steine, Platten ohne Sickerfugen             Dezentrale Versickerung                                                 12               0.60                  7                0.25                   3.0
                                                                         5   Hauszugang                                              Steine, Platten ohne Sickerfugen             Dezentrale Versickerung                                                  8               0.60                  5                0.25                   2.0
Entwässerungsplanung umfasst einen                                       6   Garagenvorplatz                                         Undurchlässiger Hartbelag                    Ableitung in MW-Kanalisation                                            18               1.00                 18                0.90                  16.2
                                                                         7   Besucherparkplatz                                       Undurchlässiger Hartbelag                    Dezentrale Versickerung                                                 18               1.00                 18                0.90                  16.2
Entwässerungsplan und eine Entwäs-                                       8   Grünfläche                                              Grünfläche                                   Dezentrale Versickerung                                                291               0.00                  0                0.00                   0.0
serungstabelle mit den massgeblichen                                         Summe aller Teilflächen A
                                                                             Die Summe aller Teilflächen A muss der Gesamtfläche des Perimeters entsprechen.
                                                                                                                                                                                  (Kontrollfeld)                                                         500
                                                                                                                                                                                                                                                         500
Angaben zu allen beregneten Teilflächen.
Die Entwässerungsplanung muss mit dem
                                                                                                                                                                                                                                                                                      Abbildung 4: Beispiel einer
Baugesuch eingereicht werden.                                       Grundstücksgrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                                          Entwässerungstabelle
                                                                                                                                                                                                                                                                                           (zum Entwässerungs-
– Der Entwässerungsplan zeigt für alle                                                                                                                                                                                                                                                          plan in Abb. 3)
                                                                                                                                                                                                                           Bei Dächern mit
   beregneten Teilflächen mit homogener                                                                                                                                                                                    Dachvorsprung ist die
   Ober­flächenbeschaffenheit, wie mit dem                                                                                                                                                                                 effektive Dachfläche
   darauf anfallenden Regenwasser bzw. mit                                                                                                             2                                     4                             anzugeben.
   dem davon abfliessenden Regenabwasser                                                8
   umgegangen wird.

– In der Entwässerungstabelle sind für
   alle beregneten Teilflächen (Herkunftsflä-
   chen) die massgebenden Informationen
   festzuhalten. Eine gute Vorlage bietet der                                                                                                                   1                                                     3

  AWEL-Regenwasserrechner.

                                                                    Grünflächen mit
                                                                    mehreren getrennten
                                                                    Teilflächen können
                                                                    zusammengefasst                                                                                           8                                     6                        7
                                                                    werden.
                                                                                                                                                                    Schrittplatten und
                                                                                                                                                     5              dergleichen in Grün-
                                                                                                                                                                    flächen sind nicht
                                                                                                                                                                    separat zu erfassen

                                        Abbildung 3: Beispiel
                                        eines Entwässerungs-
                                        plans einer herkömm-
                                         lichen Liegenschafts­
                                             entwässerung im                                                                                     MW-Kanalisation
                                                 Mischsystem

                                                                    Grundstücksgrenze
15
5.3.2 Berechnung des Grundstücksabflussbeiwertes Ψa

Für die Berechnung bzw. Abschätzung des
mittleren Grundstücksabflussbeiwertes Ψa
stehen der AWEL-Regenwasserrechner und
die dazugehörige Bedienungsanleitung auf
der Homepage des AWEL zur Verfügung.
Der mittlere Grundstücksabflussbeiwert Ψa
berechnet sich wie folgt:
                                                                                                                            Summe der abflusswirksamen reduzierten Flächen nach Entwässerungsart
                                                                                                                                                                      Reduzierte Flächen               Reduzierte Flächen
                                                                                                                                                                           Ared,S [m2]                     Ared,a [m2]
        Reduzierte Fläche A red,Ableitung = ∑ (A i × Ca,i)                                                                                                       mit Spitzenabflussbeiwert CS     mit Jahresabflussbeiwert Ca
Ψa =                                                                                                                                              Versickerung im Betrachtungsperimeter

       Grundstückfläche (Perimeterfläche) A Perimeter                                          Dezentrale Versickerung
                                                                                               Einleitung in Versickerungsanlage
                                                                                                                                                                                               30
                                                                                                                                                                                                0
                                                                                                                                                                                                                               21
                                                                                                                                                                                                                                0
                                                                                                                                                Ableitung aus dem Betrachtungsperimeter
                                                                                               Einleitung in Fliessgewässer                                                                     0                               0
                                                                                               Einleitung in stehendes Gewässer                                                                 0                               0
–R
  eduzierte Fläche Ared,Ableitung:                                                           Ableitung in RW-Kanalisation                                                                     0                               0
 Fiktive Hilfsgrösse, von der das Regen-                                                       Ableitung in MW-Kanalisation                                                                   168                             151
                                                                                               Summe reduzierte Flächen mit Ableitung vom Grundstück
 abwasser der betrachteten Liegenschaft                                                        bzw. aus Betrachtungsperimeter
                                                                                                                                                                                                                              151

 abgeleitet wird und weder versickert noch                                                                             Prüfung der Minimalanforderung an den mittleren Grundstücksabflussbeiwert Ψa
 verdunstet.                                                                                   Bruttofläche Grundstück/Betrachtungsperimeter          APerimeter                                                                              500
                                                                                               Mittlerer Grundstücksabflussbeiwert Ψa                 Ψa = Σ Ared,a / APerimeter                                                             30%

                                                                                               Wenn im kommunalen GEP oder in einer anderen kommunalen Planung eine Minimalanforderung an Ψa festgelegt
  ruttofläche A i: Beregnete homogene
–B                                                                                             wurde, ist die kommunale Anforderung massgeblich. Der kommunale Wert für Ψa ist in der grünen Zelle                                           10%
 Teilfläche i der Liegenschaft bzw. des Be-                                                    einzutragen. Wenn kein kommunaler Wert für Ψa vorliegt, gilt die kantonale Minimalanforderung von Ψa ≤ 15 %.

  trachtungsperimeters.                                                                        Ist die massgebliche Anforderung an Ψa erfüllt?                                                                            Nein
                                                                                               Falls nein: Der Nachweis, dass die Einhaltung der massgeblichen Minimalanforderung an Ψa nicht machbar, nicht verhältnismässig, nicht zulässig oder
                                                                                               aus besonderen Gründen nicht zweckmässig ist, ist dem Baugesuch beizulegen.
– Jahresabflussbeiwert Ca,i: Der Jah-
   resabflussbeiwert gibt an, welcher Anteil   Hinweis:
   des Jahresniederschlags im langjährigen     Die Jahresabflussbeiwerte Ca,i sind kleiner    Abbildung 5: Beispiel einer
                                                                                              Berechnung des Grund-
   Durchschnitt von einer homogenen bereg-     als die Spitzenabflussbeiwerte CS gemäss       stücksabflussbeiwertes Ψa
   neten Oberfläche A i abfliesst.             Ziffer 3.6.7 in SN 592 000. Die im AWEL-Re-    (zum Beispiel in Abb. 3)
                                               genwasserrechner angegeben Werte für Ca
                                               der beregneten Flächen (Flachdächer mit
                                               Kies, begrünte Dächer, Hartbelag, Verbund-
                                               steine, Sickersteine usw.) sind für die Be-
                                               rechnung des Grundstücksabflussbeiwer-
                                               tes Ψa im Kanton Zürich zu verwenden.
                                               Diese Grössen stellen generalisierte Erfah-
                                               rungswerte dar. Sie entsprechen einem
                                               plausiblen Orientierungswert, der aus ver-
                                               schiedenen Lite­raturwerten ermittelt wurde.
MW-Kanalisation

                                                                                                                                                                                                      16
5.3.3 Beurteilung des
                                                                                                 Grundstücksgrenze

Grundstücksabflussbeiwertes Ψa
                                                                                                                  8

– Ist die Minimalanforderung von Ψa ≤ – Mit verhältnismässig einfachen und kos-
                                                                                                                                            2                  4
  15% oder die kommunal festgelegte Mi- tengünstigen Massnahmen kann der
   nimalanforderung nicht eingehalten, sind     Grundstücksabflussbeiwert Ψa im Beispiel                                                                                 Garagendach begrünt
                                                                                                                                                                         statt nur Kies
   alle verhältnismässigen Massnahmen zu        in Abb. 3 von 30% auf Null reduziert
   treffen, um den Rückhalt für die Versicke- werden (siehe Abb. 6). In den meisten Fäl-
   rung, Verdunstung und Pflanzenaufnahme       len kann die Minimalanforderung Ψa ≤
   des Regenwassers zu fördern und somit 15% deutlich unterschritten werden.
                                                                                                                                                                                   Versickerung des
   die Ableitung von Regenabwasser zu re-                                                                                                       1                         3        Regenabwassers
   duzieren.                                 – Wenn die Minimalanforderungen an den                                                                                               von Garage und
                                                Grundstücksabflussbeiwert nicht ein-                                                                                               Vorplatz
– Mögliche verhältnismässige Mass-             gehalten werden, hat die Bauherrschaft                                                                                                      10
                                                                                                                                          SW
   nahmen sind: erhöhter Aufbau des Sub­ nachzuweisen, dass die Einhaltung tech-
   strats bei Flachdächern, durchlässigere      nisch nicht machbar (z.B. in einer Altstadt),
   Oberflächen von Plätzen und Wegen, ver- nicht verhältnismässig, in qualitativer
   mehrte Entwässerung über die Schulter, Hinsicht nicht zulässig (z.B. keine Versi-                                   Versickerung des                                   6             7
   vermehrte Ableitung des Regenabwas- ckerung in der Grundwasserschutzzone                             9              Regenabwassers                  8
                                                                                                                       von Dach und
   sers in Versickerungsanlagen, Vergrösse- S2) oder aus besonderen Gründen nicht                                      Wintergarten
                                                                                                                                            5
   rung der Retention für die Versickerung/ zweckmässig ist.
   Verdunstung u.a.                                                                                         Überlauf

                                                                                                                                                                     Garagenvorplatz und
                                                                                                                                                                     Besucherparkplatz mit
                                                                   Abbildung 6: Beispiel eines                                                                       Verbundsteinen statt Asphalt
                                                                   Grundstücksabflussbeiwer-
                                                                  tes Ψa = Null (Verbesserung                                             MW-Kanalisation
                                                                      des Beispiels in Abb. 3)

5.4 Versickerung von Regenabwasser
5.4.1 Typen von Versickerungsflächen und -anlagen
Zur möglichst weitgehenden Erhaltung der Typ A: Oberflächliche Versickerung mit Typ B: Oberflächliche Versickerung auf                            Typ C: Unterirdische Versickerung, in
Funktionen des natürlichen Wasserhaus-           Bodenpassage; der Aufbau des            Flächen ohne oder mit geringem                                     Sickerschächten und Sickergalerien,
halts und Wasserkreislaufs sind die Mass-        ge­wachsenen oder angelegten Bo-        Oberbodenanteil, z.B. auf Extensiv­                                zwingend    mit   vorgeschaltetem
nahmen zur Förderung der Versickerung,           dens mit Ober- und Unterboden ent-      flächen, Schotterrasen, Kiesflächen,                               Schlamm­sammler.
Verdunstung und Pflanzenaufnahme des             spricht hinsichtlich der Behandlung     Ruderalflächen, auf durchlässigen
Regenwassers in der folgenden Prioritäten-       von belastetem Regenabwasser den        Belägen (Verbundsteinen, Sicker-                           Hinweis:
folge zu realisieren, die auch in qualitativer   Anforderungen gemäss den Anwen-         steinen, Rasengittersteinen u.a.),                         Die oberflächliche Versickerung (1. Priorität
Hinsicht zu beachten sind (Kapitel 6).           dungstabellen in Kapitel 6.             Kiesbanketten und dergleichen.                             Typ A, 2. Priorität Typ B) ist der unterirdi-
                                                                                                                                                    schen Versickerung (Typ C) vorzuziehen.
z

                                                                                                                                                                                                                                             Überlauf
                                                                                                                                                                                                                                             oberirdisch

                                                                                                                                                                                                                                                  17 Überlau
5.4.2 Dimensionierung von Versickerungsanlagen                                                                                                                                      Qzu [l/s]
                                                                                                                                                                                                              A V [m2 ]                  HÜ [m]
                                                                                                                                                                                                                                                     jährlich

                                                                                                                                                                                                                                                     QÜ [l/s]
                                                                                                                                                                                                                   Vret [ m3 ]
Massgebliche Parameter                      – Die spezifische Sickerleistung Sspezif von
                                                                                                                AE bzw. AE,red [m2 ]
Die für die Dimensionierung einer Versi-       extensiv bewachsenen Flächen (Versicke-
                                                                                                                                                                                                                Sspezif [l/(min m2 ) ]
ckerungsanlage massgebenden Para-              rung Typ B) kann 5 l/(m2 × min) und mehr
meter sind in der nachstehenden Abbildung 7    betragen.
veranschaulicht und nachfolgend erläutert.                                                                                                   rz [l/(s ha)]

Ein Berechnungsbeispiel und weitere Hin- –    Die Sohle einer Versickerungsanlage                                                                                                                                        QS [l/s]
weise zur Dimensionierung von Versicke-        muss zum zehnjährlichen Grundwasser-                                                                                                             Überlauf
                                                                                                                                                                                                oberirdisch
rungsanlagen finden sich in der Anleitung      hochstand einen Abstand von mindestens
                                                                                                                                                                                                        Überlauf-
zum AWEL-Regenwasserrechner.                   1 m aufweisen.                                                                               Qzu [l/s]                                                   jährlichkeit z
                                                                                                                                                                    2
                                                                                                                                                              A V [m ]                    HÜ [m]
Versickerungsleistung von Boden und                                                                                                                                Vret [ m3 ]
                                                                                                                                                                                                       QÜ [l/s]

Untergrund
Die Versickerungsleistung QS in l/min oder                                                                                                                      Sspezif [l/(min m2 ) ]
l/s einer Sickerfläche oder Versickerungs-
anlage berechnet sich als versickerungs-
wirksame Fläche AV multipliziert mit der                                                                                                                                 QS [l/s]
spezifischen Sickerleistung Sspezif.          Unterirdische Versickerungsanlagen
                                              – Die Eignung für die unterirdische Versi-            Abbildung 7: Illustration der Begriffe zur Abschätzung der Ver-
                                                 ckerung hängt von der Mächtigkeit und               sickerungsleistung von Boden und Untergrund
            QS = AV × Sspezif                    Durchlässigkeit allenfalls vorhandener
                                                 feinkörnigen/lehmhaltigen Deckschich-
                                                 ten, von der Durchlässigkeit der sicker-
– Oberirdische Versickerungsanlagen sind        fähigen Schicht und dem Abstand des
  vorzugsweise als flache Mulden und Grä-        Grundwasserspiegels von der Terrain-
                                                                                                                                  Schlammsammler                                     Versickerungsschacht
  ben mit einer im Vergleich zur horizontalen    oberfläche (Flurabstand) ab.                                                     verschliessbarer, dichter Deckel,                  verschliessbarer, dichter Deckel,
  Ausdehnung geringen Wassertiefe (auf                                                                                            Beschriftung «Schlammsammler/                      Beschriftung «Versickerung»
  der Höhe des Überlaufs) zu erstellen.       – Unterirdische Versickerungsanlagen sind                                          Versickerung»

                                                 durch ausgewiesene Fachleute nach den                                        ca. 10 cm erhöht
– Die spezifische Sickerleistung Sspezif von    einschlägigen Vorschriften zu planen. Für                                                                                           evtl. Lüftung
  bewachsenem Oberboden (Versickerung            die Dimensionierung und Gestaltung von
                                                                                                        Schlammsammler                       Versickerungsschacht
  Typ A) beträgt erfahrungsgemäss 0.5 bis        Versickerungsanlagen ist insb. das Modul               verschliessbarer, dichter Deckel,    verschliessbarer, dichter Deckel,
                                                                                                                                                                                                               Möglich-
  2 l/(m2 × min).                                DA der VSA-Richtlinie [2] zu beachten.                 Beschriftung «Schlammsammler/        Beschriftung «Versickerung»
                                                                                                                                                                                                               keit für
                                                                                                        Versickerung»                           Zulauf
                                                 In der Regel sind für unterirdische Versi-                                                                                                                    Probe-
                                                 ckerungsanlagen hydrogeologische Ab-                 ca. 10 cm erhöht                                                                                         nahme
                                                                                                                                             evtl. Lüftung
                                                 klärungen notwendig.
                                                                                                                                                                Möglich-
                                              Hinweis:                                                             Zulauf
                                                                                                                                                                keit für
                                                                                                                                                                Probe-
                                              Die Versickerungskarten der kommuna-                                                                              nahme
                                              len Generellen Entwässerungspläne (GEP)
                                              geben nur die Eignung des Untergrundes
                                              für eine unterirdische Versickerung an. Die     Abbildung 8: Beispiel
                                                                                               einer unterirdischen
                                              kommunalen Versickerungskarten haben            Versickerungsanlage,
                                              lediglich hinweisenden Charakter.                              aus [2]
5.4.2 Dimensionierung von Versickerungsanlagen

                                                                                                                                                18

      Retentionsvolumen und Überlaufjähr-            Gestaltung des Überlaufs von Ver­             Nachbarschaftliche Aspekte des Um-
      lichkeit von Versickerungsanlagen              sickerungsanlagen                             gangs mit Regenabwasser
      Auch bei unsicheren Untergrundverhält-         – Die Überläufe, je nach Festlegung im GEP, – Nach Artikel 689 Abs. 1 des Schweize-
      nissen können leistungsfähige oberirdische        direkt in ein Gewässer, in die Regenab-      rischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist je-
      Versickerungsmulden und -gräben erstellt          wasserkanalisation oder in die Mischab-      der Grundeigentümer verpflichtet, das
      werden, wenn ein ausreichendes Reten-             wasserkanalisation, müssen oberirdisch       Wasser, das von dem oberhalb liegen-
      tionsvolumen bereitgestellt wird und die          sichtbar sein.                               den Grundstück natürlicherweise ab-
      Versickerungsanlage mit einem kontrollier-                                                     fliesst, aufzunehmen, wie namentlich Re-
      ten Überlauf ausgestattet wird.                – Bei Ableitungen in die Mischabwasserka-      genwasser, Schneeschmelze und Wasser
                                                        nalisation ist ein Geruchsverschluss (z.B.   von Quellen, die nicht gefasst sind.
      Das Retentionsvolumen von Versickerungs-          Einlaufschacht mit einem Tauchbogen)
      anlagen kann mit dem AWEL-Regenwas-               einzubauen und sicherzustellen, dass ein – Durch aktive Eingriffe in den Wasserhaus-
      serrechner dimensioniert werden.                  Rückfluss von Mischabwasser aus der          halt eines Grundstücks dürfen Nachbar-
                                                        Kanalisation in die Versickerungsanlage      grundstücke weder durch oberflächliche
      –
       Als Grundlage für die Dimensionierung            zuverlässig ausgeschlossen werden kann.      noch durch unterirdische Ableitung von
       von Versickerungsanlagen ist die abfluss-                                                     Regenab- und Sickerwasser beeinträch-
       wirksame reduzierte Fläche Fred,S mit den     – Überflutungsempfindliche Objekte, z.B.       tigt werden.
       Spitzenabflussbeiwerten CS gemäss Zif-           Lichtschächte, sind nötigenfalls durch
       fer 7.3.6 der SN 592 000 zu bestimmen.           Objektschutzmassnahmen zu schützen         –Die Ableitung von Regenabwasser auf
                                                                                                     Nachbargrundstücke ist nicht zulässig,
      – Versickerungsanlagen müssen mit einem                                                       ausser es wird mit den Betroffenen eine
        kontrollierten Überlauf auf eine Überlauf-                                                   diesbezügliche schriftliche Vereinbarung
        jährlichkeit von z=1 Jahr dimensioniert                                                      getroffen.
        werden. Abweichende Anforderungen an
        die Überlaufjährlichkeiten können durch
        die Gemeinde bestimmt werden.
5.5 A
     bleitung von Regenabwasser gemäss                                                                                                                                                                 19

    Generellem Entwässerungsplan (GEP)
Überschüssiges Regenabwasser, das trotz         Hydraulische Aspekte bei der Ablei-
Realisierung   aller  verhältnismässigen        tung in die Kanalisation
Massnahmen der Versickerung, Verduns-           Eine allfällige Drosselung der Einleitung von
tung und Pflanzenaufnahme des Regen-            Regenabwasser in die öffentliche Regen-
wassers von einer Liegenschaft abgeleitet       oder Mischabwasserkanalisation ist im GEP
werden muss, ist gemäss Generellem Ent-         geregelt. Die hydraulischen Aspekte der
wässerungsplan (GEP) vom Grundstück ab-         Kanalisation sind nicht Gegenstand der vor-
zuleiten.                                       liegenden Richtlinie und Praxishilfe.

5.6 Direkteinleitung in Oberflächengewässer
5.6.1 Abklärung der Notwendigkeit einer Drosselung
Im Einzelfall ist bei der Direkteinleitung von a) Der Grundstücksabflussbeiwert Ψa             b) Die Einleitmenge Q E,1 = Ared,S × r1 ist    c) Die Einleitmenge Q E,1 ist grösser als 10 × Q 347
Regenabwasser in Fliessgewässer eine               gemäss AWEL-Regenwasserrechner                   grösser als 20 l/s (Bagatellgrenze).
Drosselung erforderlich, um die aquati-            ist grös­ser als 15%                                                                            Q347 =	Niedrigwasserabfluss des Fliess­
schen Lebewesen, Lebensgemeinschaften                                                             QE,1 =	Einleitmenge bei einem 1-jährli-                 gewässers nach Angabe des AWEL
und Lebensräume vor den Auswirkungen                                                                       chen Starkregen                                 (Anfrage unter www.wasser.zh.ch/
unnatürlich auftretender hydraulischer Ein-                                                       Ared,S =	an die Einleitung angeschlosse-                messdaten) oder geschätzt als Ein-
wirkungen zu schützen.                                                                                     ne reduzierte Einzugsgebietsflä-                zugsgebietsfläche des Fliessgewäs-
                                                                                                           che, berechnet mit den Spitzen­                 sers bei der Einleitung multipliziert
Ohne anderslautende Vorgaben im GEP                                                                        abfluss­beiwerten CS nach Ziffer                mit 4 l/(s × km2) [13].
oder in einer anderen gewässerspezifischen                                                                 7.3.6 in SN 592 000
Planung ist eine Drosselung von Regenab-                                                          r1 =	Regenintensität bei einem 1-jähr­
wasser vor der direkten Einleitung in Fliess-                                                              lichen Starkregen, wenn nicht
gewässer notwendig, wenn die folgenden                                                                     anders vorgegeben = 140 l/(s × ha)
drei Kriterien kumulativ erfüllt sind:
                                                                                                  Für eine reduzierte Fläche
                                                                                                  Ared,S < 1’430 m2
                                                                                                  ist somit keine Drosselung notwendig.
20
5.6.2 Dimensionierung Retentionsvolumen

– Ist die Notwendigkeit für eine Drosselung Vorgabe:
   der direkten Regenabwassereinleitung in – Ist das berechnete Retentionsvolu-
   ein Fliessgewässer gegeben, so ist die       men kleiner als 5 m3, kann auf eine
   Einleitung ohne anderslautende überge-       Retention verzichtet werden.
   ordnete Vorgabe auf das Zehnfache des
   Niedrigwasserabflusses Q347 zu drosseln. – Beträgt das Retentionsvolumen 5 bis
                                                10 m3, ist eine Retention von 10 m3
– Das Retentionsvolumen ist mit dem AWEL-      zu erstellen.
   Regenwasserrechner (Tabellenblatt «Reten­
   tion vor Einleitung») auf eine Überlaufjähr-
   lichkeit von z ≥ 1 Jahr zu dimensionieren.

5.6.3 Besondere Bestimmungen

– Im GEP oder in einer anderen gewässer- – Bei der Einleitung von Regenabwasser in
  spezifischen Planung können abweichen-     Seen sind keine Drosselungsmassnah-
  de Anforderungen an die Drosselung der     men nötig.
  Direkteinleitung von Regenabwasser von
  Liegenschaften in Fliessgewässer formu-
  liert werden.

–
 Bei der Regenabwassereinleitung in ein
 eingedoltes Fliessgewässer, für welches
 keine Revitalisierung geplant ist, muss in
 der Regel keine Drosselung erstellt wer-
 den.
6 Qualitativer Umgang mit Regenabwasser                                                               21

       Das vorliegende Kapitel regelt die qualita-      Für Beurteilungen von Belastungsklassen,
       tive Bewirtschaftung von Regenabwasser.          welche nicht in diesem Dokument geregelt
       Einzelne Zulässigkeits- und Anwendungsta-        sind, gilt grundsätzlich Kapitel 3 der VSA-
       bellen verlangen vor der Versickerung oder       Richtlinie [2].
       Einleitung in ein Oberflächengewässer eine
       Behandlung «standard» oder eine Behand-
       lung «erhöht». Verschiedenste technische
       Adsorber stellen einen neuartigen Typ von
       Behandlungsanlagen dar. Anforderungen
       an diese werden nicht in der vorliegenden
       Richtlinie und Praxishilfe erläutert, sondern
       in einem separaten Merkblatt1 zu Adsorbern
       in der Liegenschaftsentwässerung (AWEL,
       2022) behandelt.

       1
           https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wasser-
            gewaesser/gewaesserschutz/planung-
            abwasserentsorgung.html
6.1 Dach- und Fassadenflächen                                                                                               22

6.1.1 Zulässigkeit

                                               Grafik 1                                   Geringe Belastungsklasse:
Versickerung                                                                              Z.B. Gründach ohne pestizid-
                                               Versickerung über belebte Bodenschichten
Die folgenden Grafiken geben eine Über-                                                   haltige Materialien, Ziegeldach
                                               z.B. über eine humusierte Mulde
sicht zur Zulässigkeit von Versickerungsan-                                               ohne Installationen aus unbe-
lagen. Die Zulässigkeit hängt von der Be-                                                 schichteten Metallen
                                                            Belastungsklasse              (z.B. Kupfer)
lastungsklasse des Abwassers (gering, mittel
oder hoch) sowie der Lage des Versicke-        S1 / S2
                                                                                          Mittlere Belastungsklasse:
rungsstandorts in der Gewässerschutzkarte
                                               S3                                         Z.B. Dach mit üblichen An-
ab (siehe Glossar zu Grundwasserschutz-                                                   teilen an unbeschichteten Me-
zonen [S1, S2 und S3] und Gewässerschutz-      Au                                         tallinstallationen
bereichen [Au und üB] im Anhang). Unter-                                                  (z.B. Kupferfläche < 50 m2)
schieden wird weiter zwischen den              üB
oberirdischen Versickerungen mit und ohne                  gering mittel      hoch        Hohe Belastungsklasse:
                                                                                          Z.B. Dach mit erhöhten Antei-
Bodenpassage sowie den unterirdischen
                                               Grafik 2                                   len an unbeschichteten Metal-
Versickerungen. Die ober­irdische Versicke-                                               len (z.B. Kupferfläche ≥ 50 m2)
                                               Versickerung ohne belebte Bodenschichten
rung ist der unterirdischen vorzuziehen.
                                               z.B. über eine Ruderalfläche

                                                            Belastungsklasse
                                               S1 / S2
                                               S3
                                               Au
                                               üB
                                                           gering mittel      hoch
Legende                                        Grafik 3
Versickerung                                   Unterirdische Versickerung
                                               z.B. über einen Versickerungsschacht
      nicht zulässig                           oder eine Versickerungsgalerie
                                                            Belastungsklasse
      zulässig
                                               S1 / S2
      zulässig mit Behandlung
      (Adsorber)                               S3
S1 / S2 Grundwasserschutzzonen                 Au
S3
                                               üB
Au    Gewässerschutzbereiche
üB                                                         gering mittel      hoch
6.1.1   Zulässigkeit

                                                                                                                                                    23

                                                                                       Grafik 4
        Einleitung in Oberflächengewässer
                                                                                       Einleitung in Oberflächengewässer
        Die folgende Grafik gibt eine Übersicht zur
        Zulässigkeit von Einleitungen. Die Zulässig-
        keit hängt von der Belastungsklasse (ge-
                                                                                                                           Belastungsklasse
        ring, mittel oder hoch), dem Gewässertyp
        (stehendes Gewässer oder Fliessgewässer)                                       Gewässerschutzbereich A o
                                                                                                                                       1)      2)

        sowie der Gewässerschutzkarte ab. Unter-
        schieden wird weiter zwischen günstigen                                        ungünstiges Einleitverhältnis                           2)

        und ungünstigen Einleitverhältnissen.                                          Q E,1 > 10 × Q 347 4)
                                                                                       übrige Fliessgewässer,                                  3)
                                                                                       stehen­de Oberflächengewässer
                                                                                                                          gering mittel     hoch

                                                                                       1)
                                                                                             ür die Einleitung von Abwasser mittlerer Belas-
                                                                                            F
                                                                                            tung im Bereich Ao sind die Anforderungen mit
                                                                                            dem AWEL im Einzelfall abzuklären.

                                                                                       2)
                                                                                             ulässig mit Behandlung in Anlage mit Anforde-
                                                                                            Z
                                                       Legende                              rungsstufe «erhöht» gemäss VSA-Richtlinie.
                                                       Einleitung
                                                                                       3)
                                                                                            Zulässig mit Behandlung in Anlage mit Anforde-
                                                             nicht zulässig                 rungsstufe «standard» gemäss VSA-Richtlinie.

                                                                                       4)
                                                             zulässig                       Q E,1 entspricht der Einleitmenge bei einem 1-jähr-
                                                                                             lichen Regen, Q347 entspricht dem Niedrigwasser-
                                                             zulässig mit Behandlung
                                                             (Adsorber)                     abfluss im Fliessgewässer, welcher an 347 Tage im
                                                                                            Jahr überschritten wird.
                                                       Ao
                                                             Gewässerschutzbereiche
                                                       üB
24
6.1.2 Anwendungstabellen

         Die nachfolgenden Anwendungstabellen
         illustrieren die zulässigen Entwässerungs-
         arten und die baulichen und betrieblichen
         Anforderungen an Dächer und Fassaden:

         +            zulässige Entwässerungsart
         –            nicht zulässige Entwässerungsart
         üB, Au, S3   Bereiche gemäss Gewässerschutzkarte
         A, B, C      spezielle Bemerkungen oder Anforderungen
6.1.2   Anwendungstabellen

        1                                                       Versickerung
                                                                üB    Au   S3
                                                                                Bauliche oder betriebliche Anforderungen                                                           25

        Ziegeldächer
                                                                +     +     +   1. Priorität: Versickerung über die belebte Bodenschicht mit 30 cm Oberboden
                                                                A     A     A
                                                                            B   A Unbeschichtete Metallflächen 1 aus Kupfer, Zink, Zinn oder Blei kleiner als 50 m²

                                                                                B minimal erforderlicher Bodenaufbau:
                                                                                   ≥ 20 cm Oberboden und
                                                                                   ≥ 30 cm Unterboden

                                                                +     +     –   2. Priorität: Versickerung ohne Bodenpassage
                                                                A     A
                                                                                A Unbeschichtete Metallflächen 1 aus Kupfer, Zink, Zinn oder Blei kleiner als 50 m²

                                                                                1   Sämtliche Herkunftsflächen (vertikal und horizontal) wie Lukarnen, Brüstungen, Einfassungen
                                                                                    Schrägfenster und Kamine etc. Senkrechte Flächen sind mit einem Faktor 0.2 zu multiplizieren

                                                                                Bei Versickerungsanlagen ist ein ausreichend dimensionierter Schlammsammler gemäss
                                                                                SN 592 000 [3] zu erstellen.

                                                                Einleitung in   Für allfällige Drosselmassnahmen bei Fliessgewässern sind die Bestimmungen nach Kapitel 5.6 zu
                                                                Oberflächen­    beachten.
                                                                gewässer
                                                                                Vor Einleitungen ist ein ausreichend dimensionierter Schlammsammler gemäss SN 592 000 [3] zu er-
                                                                                stellen.

        +            zulässige Entwässerungsart
        –            nicht zulässige Entwässerungsart
        üB, Au, S3   Bereiche gemäss Gewässerschutzkarte
        A, B, C      spezielle Bemerkungen oder Anforderungen
6.1.2   Anwendungstabellen

        2                                                       Versickerung
                                                                üB    Au   S3
                                                                                Bauliche oder betriebliche Anforderungen                                                              26

        Glasdächer
        Glasfassaden                                            +     +     –   1. Priorität: Versickerung über die belebte Bodenschicht mit 30 cm Oberboden 1

                                                                                2. Priorität: Versickerung ohne Bodenpassage 1

                                                                                1   Für allfällige Reinigungsarbeiten dürfen nur Reinigungssysteme ohne Reinigungsmittel verwendet
                                                                                    werden, die das anfallende Abwasser aufnehmen. Die Verwendung eines Umstellschiebers (Rei-
                                                                                    nigungsabwasser in die Schmutzabwasserleitung – Regenabwasser zur Versickerung) ist nicht
                                                                                    zulässig.

                                                                                Bei Versickerungsanlagen ist ein ausreichend dimensionierter Schlammsammler gemäss
                                                                                SN 592 000 [3] zu erstellen.

                                                                Einleitung in   Über betriebliche oder bauliche Vorkehrungen ist zu gewährleisten, dass kein Waschabwasser in ein
                                                                Oberflächen­    Oberflächengewässer eingeleitet wird. Für die Reinigung sind Methoden vorzuziehen, bei welchen
                                                                gewässer        möglichst wenig Waschabwasser anfällt, es möglichst am Ort des Anfalls aufgenommen wird oder in
                                                                                die Schmutzabwasserleitung abgeleitet wird.

                                                                                Für allfällige Drosselmassnahmen bei Fliessgewässern sind die Bestimmungen nach Kapitel 5.6 zu
                                                                                beachten.

                                                                                Vor Einleitungen ist ein ausreichend dimensionierter Schlammsammler gemäss SN 592 000 [3] zu er-
                                                                                stellen.

        +            zulässige Entwässerungsart
        –            nicht zulässige Entwässerungsart
        üB, Au, S3   Bereiche gemäss Gewässerschutzkarte
        A, B, C      spezielle Bemerkungen oder Anforderungen
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