Regenwasser-bewirtschaftung - Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser
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Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Regenwasser- bewirtschaftung Richtlinie und Praxishilfe zum Umgang mit Regenwasser 2022
Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................... 3 2 Geltungsbereich ........................................................................................ 4 3 Zuständigkeiten für Bewilligungen ........................................................ 5 4 Guter Umgang mit Regenwasser ............................................................ 6 4.1 Grundsätze ................................................................................................. 6 4.2 Beispiele ..................................................................................................... 8 5 Quantitativer Umgang mit Regenabwasser ........................................ 13 5.1 Anwendungs- und Geltungsbereich ......................................................... 13 5.2 Ziel und quantitative Anforderungen ........................................................ 13 5.2.1 Erhaltung des natürlichen Wasserkreislaufs ���������������������������������� 13 5.2.2 M inimalanforderung an mittleren Grundstücksabflussbeiwert Ψa 13 5.2.3 A bweichende kommunale Minimalanforderungen an Ψa Impressum in besonderen Fällen ���������������������������������������������������������������������� 13 5.3 Regenwasserbilanz .................................................................................. 14 Rechtlicher Stellenwert 5.3.1 Entwässerungsplanung ������������������������������������������������������������������ 14 Diese Richtlinie und Praxishilfe soll in der Besondere Bauverordnung I (BBV I) als beachtlich erklärt werden. Somit ist die Richtlinie und Praxishilfe massgebend und 5.3.2 Berechnung des Grundstücksabflussbeiwertes Ψa ���������������������� 15 die Bestimmungen sind im Kanton Zürich so umzusetzen. 5.3.3 Beurteilung des Grundstücksabflussbeiwertes Ψa ������������������������ 16 5.4 Versickerung von Regenabwasser ........................................................... 16 Herausgeber Baudirektion 5.4.1 Typen von Versickerungsflächen und -anlagen ����������������������������� 16 Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz 5.4.2 Dimensionierung von Versickerungsanlagen ��������������������������������� 17 Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich 5.5 Ableitung von Regenabwasser gemäss Autoren Generellem Entwässerungsplan (GEP) .................................................... 19 Beat Koller, AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung Dominique Huber, AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge 5.6 Direkteinleitung in Oberflächengewässer ................................................ 19 Daniel Meister, AWEL, Sektion Grundwasser und Wasserversorgung 5.6.1 Abklärung der Notwendigkeit einer Drosselung ���������������������������� 19 Thoralf Thees, AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung 5.6.2 D imensionierung Retentionsvolumen �������������������������������������������� 20 Hans Balmer, AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung Stefan Schmid, AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung 5.6.3 Besondere Bestimmungen ������������������������������������������������������������ 20 Jonas Eppler, ehem. AWEL, Sektion Siedlungsentwässerung 6 Qualitativer Umgang mit Regenabwasser .......................................... 21 6.1 Dach- und Fassadenflächen .................................................................... 22 Gestaltung Zeichenfabrik Roland Ryser // Grafik // Illustration, Am Wasser 55, CH-8049 Zürich 6.1.1 Zulässigkeit ������������������������������������������������������������������������������������� 22 6.1.2 Anwendungstabellen ���������������������������������������������������������������������� 24 Bilder Olivier Brandes Fotografie, Niederglatt 6.2 Verkehrs- und Platzflächen ..................................................................... 36 AWEL 6.2.1 Zulässigkeit ����������������������������������������������������������������������������������� 36 Grün Stadt Zürich 6.2.2 Anwendungstabellen für Wohnzonen ������������������������������������������� 38 Zitiervorschlag 6.2.3 Anwendungstabellen für Industrie- und Gewerbezonen ��������������� 42 AWEL (2022): Richtlinie und Praxishilfe Regenwasserbewirtschaftung 6.2.4 Anwendungstabellen für landwirtschaftliche Betriebe ������������������ 57 6.3 Versickerung auf belasteten Standorten .................................................. 62 AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Anhang ......................................................................................................... 63 Abteilung Gewässerschutz a. Umgang mit Sickerleitungen ..................................................................... 63 Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe 8090 Zürich b. Glossar ...................................................................................................... 64 E-Mail: awel@bd.zh.ch c. Quellen ...................................................................................................... 66 www.awel.zh.ch
1 Einleitung 3 Gemäss Klimaszenarien ist in der Schweiz Bei diesen Entwicklungen spielt der Um- hörden zu beachten (Kapitel 3). Anschlies- künftig mit längeren und heisseren Trocken- gang mit Regenwasser eine zentrale Rolle. send ist der gute Umgang mit Regenwasser perioden zu rechnen [1]. In urbanen Zentren Aus der Sicht des Gewässerschutzes soll inkl. Massnahmenkatalog zu berücksichti- werden die Temperaturen aufgrund des Hit- in Siedlungen der natürliche lokale Was- gen (Kapitel 4). Die quantitativen Anforde- zeinseleffektes noch extremer sein. Die An- serhaushalt erhalten oder nachgebildet rungen an die Regenwasserbehandlung passung an den Klimawandel ist eine wich- werden. Ziel ist es, einen Grossteil des werden in Kapitel 5 beschrieben. Der Be- tige planerische Herausforderung für die jährlichen Niederschlags lokal versickern, lastungsgrad des Regenwassers ist abzu- Gemeinden und Städte sowie auch für den verdunsten und von Pflanzen aufnehmen klären und hängt von der Nutzung und Art Kanton Zürich. Die zunehmende Hitzebe- zu lassen. Mit der vorliegenden Richtlinie der Herkunftsfläche ab (Kapitel 6). In Zu- lastung im Siedlungsraum, Wassermanage- und Praxishilfe erhalten die Gemeinden und lässigkeits- bzw. Anwendungstabellen mit ment in Trockenperioden sowie Häufung Städten ein Werkzeug zur Umsetzung die- diversen Fallbeispielen und Fotos aus der von Starkniederschlägen beschäftigen die ser Ziele und somit die Möglichkeit für einenPraxis werden darin die im Kanton Zürich Fachstellen von kommunalen Verwaltungen zeitgemässen Umgang mit Regenwasser. geltenden Regeln und Vollzugspraktiken für und Planer. Das Versickern von Regenwas- eine klare und schnelle Entscheidungsfin- ser trägt massgeblich zur Reduktion der Nachstehend wird kurz erläutert, wie die dung illustriert. Abwassermengen bei. Diese Abtrennung vorliegende Richtlinie und Praxishilfe ange- reduziert die Entlastung von unbehandel- wandt wird. Zu Beginn eines Bauvorhabens tem Mischabwasser in Oberflächengewäs- ist jeweils die Zuständigkeit zwischen kom- ser bei Regenwetter. munalen und kantonalen Bewilligungsbe- Versickerung und Verdunstung Quantitativer Umgang Drosselung mit Regenwasser vor Einleitung in (Kapitel 5) Oberflächengewässer Zuständigkeiten Guter Umgang Überlauf in Kanalisation für Bewilligungen mit Regenwasser (Kapitel 3) (Kapitel 4) Betriebliche und bauliche Anforderungen Qualitativer Umgang mit Regenwasser (Kapitel 6) Behandlung Abbildung 1: Schema zur Anwendung der Richtlinie und Praxishilfe
2 Geltungsbereich 4 Die vorliegende Richtlinie und Praxishilfe Im Bereich von Wohnbauten (z.B. Einfa- Nicht Bestandteil der Richtlinie und basiert auf der Richtlinie Abwasserbewirt- milienhäuser) sind es z.T. die Architekten Praxishilfe schaftung bei Regenwetter des Verbands selbst, welche die Entwässerungsplanung In dieser Richtlinie und Praxishilfe nicht ein- Schweizer Abwasser- und Gewässer- vornehmen (Kapitel 5.3). Bei grösseren geschlossen sind folgende Aspekte: schutzfachleute (VSA) [2] und der im Kan- Bauvorhaben sind für eine zweckmässige ton Zürich verbindlichen Schweizer Norm Entwässerungsplanung qualifizierte Fach- – Detailplanung und -ausführung sowie SN 592 000 zu Anlagen für die Liegen- planer gefordert. Behörden und private Betrieb und Unterhalt von Versickerungs- schaftsentwässerung des VSA und des Fachpersonen wiederum müssen diese und Retentionsanlagen (siehe Modul DA Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäu- Entwässerungspläne und –konzepte im der Richtlinie zur Abwasserbewirtschaf- detechnikverbands [3]. Als Planungs- und Hinblick auf die eidgenössische und kanto- tung bei Regenwetter [2]) Beurteilungsinstrument ist diese Richtlinie nale Gewässerschutzgesetzgebung sowie – Umgang mit Kunststoffsport- und Kunst- und Praxishilfe für kommunale Baubehör- die Zürcher Vollzugspraxis prüfen und be- stoffrasenplätzen den, Branchenorganisationen und private werten können. Ihnen soll die vorliegende – Umgang mit dezentralen technischen Fachpersonen (siehe Glossar im Anhang) Richtlinie und Praxishilfe helfen, um die Anlagen zur Behandlung von Regenab- gedacht – also für diejenigen, die Vollzugs- Regenwasserbewirtschaftung nach den wasser aufgaben des Gewässerschutzes wahr- Grundsätzen des Gewässerschutzes pla- – Gestaltung von Regenabwassereinlei- nehmen. Sie löst die seit 2005 bestehende nen, beurteilen und kontrollieren zu können. tungen in Oberflächengewässer (siehe Richtlinie und Praxishilfe zur Regenwasser- Leitfaden zu kleinen baulichen Verände- entsorgung des AWEL ab. Die vorliegende Richtlinie und Praxishilfe rungen an Gewässern [4]) präzisiert die Richtlinie des VSA [2] für die – Entwässerung von Baustellen (SIA-Norm Anwendung im Kanton Zürich. Für die As- 431 [11]) pekte, die in der Richtlinie und Praxishilfe – Absicherung von Güterumschlagplätzen, nicht explizit genannt sind, ist die Richtlinie Lagerung und Löschwasserrückhalt des VSA [2] als Stand der Technik zu be- (Vollzugshandbuch Betrieblicher Umwelt- achten. schutz [5]) – Abfallanlagen (Vollzugsordner Abfall und Ressourcen OCH/FLW, KVU [6])
3 Zuständigkeiten für Bewilligungen 5 Im Kanton Zürich liegt ein erheblicher Teil Zuständigkeit des AWEL Zuständigkeit der Gemeinden Fallweise Zuständigkeiten der Bewilligungskompetenzen bei den Ge- Das AWEL ist bei den nachfolgend aufge- In allen anderen Bereichen der Abwasser- Zum Schutz des Trinkwassers ist in rechts- meinden. Die Verantwortung für den ein- führten Bewilligungstatbeständen i.d.R. ge- bewirtschaftung bei Regenwetter liegen gültig ausgeschiedenen Grundwasser- heitlichen und gesetzeskonformen Vollzug mäss der Bauverfahrensverordnung (BVV) die Bewilligungssachverhalte für Einleitun- schutzzonen die Zuständigkeit im Schutz- bleibt jedoch beim Kanton. [20] zuständig für die Bewilligung sowohl bei gen von nicht verschmutztem Abwasser zonenreglement geregelt. Besteht kein der Einleitung von verschmutztem und nicht von Liegenschaften in Oberflächengewäs- Reglement, liegt die Zuständigkeit beim verschmutztem Abwasser in Oberflächen- ser sowie die Versickerung von nicht ver- AWEL. gewässer als auch bei der Versickerung von schmutztem Regen- und Sickerwasser in verschmutztem und nicht verschmutztem der Entscheidungsbefugnis der Gemein- Abwasser (siehe Glossar im Anhang): den. Auch die Bewilligung der Versickerung und Einleitung von behandeltem Regen- – Bei übergeordneten Infrastrukturanlagen abwasser (z.B. über einen Adsorber) wird (Verbindungs- und Hauptverkehrsstras- durch die Gemeinden erteilt. Dies gilt eben- sen) so für den Gewässerschutz in der Landwirt- – In provisorischen Grundwasserschutz- schaft und bei der nichtlandwirtschaftlichen zonen Tierhaltung. – In Grundwasserschutzarealen – Im Bereich von belasteten Standorten (gemäss Kataster der belasteten Stand- orte [KbS]) – Bei Betrieben, die der Störfallverordnung unterstellt sind – Bei Betrieben mit umweltrelevanten und sehr umweltrelevanten Prozessen – Bei Abfallanlagen – Bei Einleitungen in Oberflächengewässer mit Leitungen > 200 mm (Ausnahmen Zürich und Winterthur) Die Prüfung der zu genehmigenden Projek- te durch das AWEL erfolgt lediglich in Be- zug auf die abwassertechnischen Anforde- rungen und nicht hinsichtlich der statischen Bemessung und der hydraulischen Verhält- nisse. Für die hydraulische und statische Bemessung der Leitungen, Schächte und Anlagen gelten die einschlägigen Vorschrif- ten des SIA und des VSA.
4 Guter Umgang mit Regenwasser 6 4.1 Grundsätze Natürlicher Wasserhaushalt einer Wiese Anzustrebender Wasserhaushalt einer Liegenschaft/Siedlung Jahresniederschlag Jahresniederschlag Nicht verschmutztes Regenwasser muss Verdunstung 100% 100% vor der quantitativen Bewirtschaftung nicht Aufnahme durch behandelt werden und kann Gewässer Pflanzen Begrünung nicht verunreinigen. Die quantitative Be- (Evapotranspiration) der Umgebung Verdunstung 40–50% (Bäume) auf begrüntem wirtschaftung von nicht verschmutztem Flachdach Retention und Versickerung Regenwasser folgt gemäss Art. 7 des Bun- Oberflächliche (Retention) in Mulden und Überlauf in desgesetzes über den Schutz der Gewäs- Benetzung Versickerung Retention und Gräben mit Gewässer, ser (Gewässerschutzgesetz, SR 814.2) [14] (Interzeption) in den Boden Versickerung, Überlauf* in RW- oder Entwässerung ca. 10% 80–90% evtl. flächiger MW-Kanalisation folgender Priorisierung: über Schulter auf Oberflächen- Überlauf 0–15% des Grünflächen abfluss (1. Priorität) Jahresnieder- 0–10% schlags 1. Priorität: Nicht verschmutztes Regenwasser muss versickert werden, wo dies aufgrund der Boden Durchlässige Beläge Abbildung 2: Vergleich des örtlichen Bodenverhältnisse machbar und Untergrund Grundwasserabfluss natürlichen aufgrund der Gesetzeslage zulässig ist. Das 30–50% Wasserkreislaufs Versickern über bewachsenen Boden mit mit demjenigen, welcher in Sied- Ober- und Unterboden (womit gleichzeitig lungen anzustre- die Verdunstung und der natürliche Wasser- ben ist kreislauf gefördert werden) ist generell dem *Überlauf oberirdisch sichtbar Versickern ohne Bodenpassage (z.B. über eine Kies- oder Ruderalfläche oder in einer 3. Priorität: Die Regenwasserversickerung darf zu Das Gewässerschutzgesetz verlangt, dass unterirdischen Versickerungsanlage) vor- Ist eine Einleitung in Oberflächengewässer keiner qualitativen Beeinträchtigung des der natürliche Wasserkreislauf zu sichern zuziehen. Im Gegensatz zur unterirdischen nicht möglich, kann die Ableitung des über- Grundwassers führen. In den Grundwas- ist. Demnach verdunstet das Regenwasser Versickerung kann eine oberirdische Versi- schüssigen Regenabwassers in die Misch- serschutzzonen S1 und S2 sowie in den wieder, versickert in den Boden, steht den ckerung zur Verbesserung des Lokalklimas abwasserkanalisation erfolgen. Grundwasserschutzarealen (künftige Zo- Pflanzen zur Verfügung oder reichert das beitragen. Das Ziel ist, dass von der bebau- nen 1 und 2) ist die Versickerung von Re- Grundwasser an. Bei sehr starken Regen- ten Fläche möglichst nicht mehr Regenwas- Die qualitative Bewirtschaftung von Regen- genabwasser grundsätzlich verboten. In der ereignissen, von geneigten Flächen oder ser abfliesst als vor der Bebauung. wasser ist abhängig von der Nutzung und Grundwasserschutzzone S3 sowie in den wassergesättigtem Boden, kann ein Teil den Materialeigenschaften der Herkunfts- Grundwasserschutzarealen (künftige Zone des Regenwassers oberflächlich abfliessen. 2. Priorität: flächen. Es werden dabei verschiedene 3) darf nur nicht verschmutztes Dach- und Im Siedlungsgebiet sind die Beeinträchti- Ist die vollständige Versickerung nicht Belastungsklassen unterschieden (gering, teilweise Platzwasser über bewachsenen gungen so gering wie möglich zu halten. Der machbar, verhältnismässig oder zulässig, mittel oder hoch). Allenfalls bedarf es vor Boden oberflächlich versickert werden. natürliche Wasserkreislauf soll möglichst kann überschüssiges Regenabwasser in der Versickerung bzw. Einleitung einer Be- erhalten bleiben. eine Regenabwasserleitung, welche indi- handlung. Nutzungen von Flächen, die rekt oder direkt in ein Oberflächengewässer Regenabwasser belasten können, müssen mündet, eingeleitet werden. baulich und entwässerungstechnisch von anderen Flächen abgegrenzt werden.
7 Regenwasser nicht verschmutzen Nur überschüssiges Regenabwasser Mit Regenwasser ist so umzugehen, dass von der Liegenschaft ableiten Verschmutzungen möglichst verhindert Das Regenwasser soll nur in Ausnahme- Grundsätze werden. Die Verdünnung von verschmutz- des guten Umgangs fällen, d.h. bei Starkregen oder bei nach- tem Abwasser mit nicht verschmutztem weislich besonders ungünstigen örtlichen mit Regenwasser Abwasser ist nicht zulässig. Somit ist ver- Versickerungsverhältnissen von der Liegen schmutztes Abwasser möglichst an der schaft abgeleitet werden. Die Ableitung soll Quelle zu behandeln [15]. in solchen Fällen gemäss den Vorgaben der Generellen Entwässerungsplanung direkt ins Oberflächengewässer, in die Regen- abwasserkanalisation oder in die Mischab- Zurückhalten, versickern und wasserkanalisation erfolgen. verdunsten lassen Regenwasser ist möglichst weitgehend auf der Liegenschaft zurückzuhalten, so dass es von Pflanzen aufgenommen wird, ver- Mehrfachnutzung fördern sickert und verdunstet. Dies ist auch bei Die Mehrfachnutzung von Versickerungs- ungünstigen örtlichen Verhältnissen anzu- und Retentionsflächen erhöht deren Attrak- streben. Somit bleibt der natürliche Was- tivität. Sie sollen möglichst für die Naher- serhaushalt weitgehend erhalten. holung, Spielplätze, Urban Gardening und dergleichen genutzt werden können. Solche Synergien sichern eine breite Akzeptanz. Versickerungsgebot gilt bei allen Entwässerungssystemen Bewirtschaftung von Regenwasser Nicht verschmutztes Abwasser ist soweit als möglich versickern zu lassen. Dies gilt frühzeitig planen im Mischsystem wie auch im Trennsystem Dem gewässerschutz- und klimafreundli und entlastet die öffentliche Abwasserent- chen Umgang mit Regenwasser soll mög- sorgung. lichst frühzeitig Nachdruck verliehen werden. Bei Bauvorhaben, welche eine Sondernut- zungsplanung (wie Gestaltungs- und Quar- tierpläne) erfordern, sind Flächen verbind- lich für die Versickerung und Verdunstung von Regenwasser zu reservieren.
4.2 Beispiele 8 Um die Grundsätze möglichst gut umzusetzen, wird den Planern empfohlen, bereits im Entwurfsstadium eines Bauvorhabens eine Entwässerungsplanung (Kapitel 5.3) in Absprache mit der Bewilli- gungsbehörde auszuarbeiten. Die folgenden Massnahmen gelten bei üblichen örtlichen Verhältnissen als zweckmässig, machbar und verhältnismässig. Flächen über die Schulter entwässern Das Regenabwasser von befestigen Flä- chen ist über den Rand mit Bodenpassage versickern zu lassen. Beläge wasserdurchlässig gestalten Verkehrsflächen, Wege, Plätze und Park- plätze, die hinsichtlich ihrer Nutzung kei- nen dichten Belag erfordern, sind was- serdurchlässig oder zumindest teilweise wasserdurchlässig zu erstellen, z.B. mit Rasengitter-, Sicker- oder Verbundsteinen, Schotterrasen oder ähnlichen teilweise wasserdurchlässigen Belägen.
4.2 Beispiele 9 Dach- und Platzwasser über belebten Nicht verschmutztes Dachabwasser kann Boden versickern lassen auch in Strauchrabatten, Schotterrasen, Das von befestigten Flächen abfliessende wechselfeuchten Biotopen und sonstigen Regenwasser, das nicht über die Schulter ansprechend in die Umgebungsgestaltung zur Versickerung gebracht werden kann, integrierten Flächen kontrolliert zur Versi- ist in Versickerungsanlagen über eine be- ckerung gebracht werden. lebte Bodenschicht oder mit einer anderen vom VSA anerkannten Behandlung soweit Wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse als machbar, zulässig und verhältnismässig die oberflächliche Versickerung in erster oberirdisch versickern oder verdunsten zu Priorität nicht zweckmässig, nicht verhält- lassen. nismässig oder nicht machbar ist, kann das nicht verschmutzte Dachabwasser in zwei- Das von Dächern abfliessende Regenab- ter Priorität auch unterirdisch zur Versicke- wasser ist prioritär in oberflächlichen Mul- rung gebracht werden. den, Gräben oder gestalteten Retentions- und Versickerungsanlagen zurückzuhalten und soweit als möglich versickern zu lassen.
4.2 Beispiele 10 Flachdächer begrünen Flachdächer sind möglichst zu begrünen und so zu gestalten, dass das darauf anfal- lende Regenwasser möglichst weitgehend zurückgehalten wird. So kann es von Pflan- zen aufgenommen werden oder verduns- ten. Nur bei starken und langanhaltenden Niederschlägen soll das überschüssige Möglichst dezentrale Versickerung Regenwasser vom Dach abgeleitet werden. Das Regenabwasser von befestigten und Weitere Vorteile der Dachbegrünung sind bebauten Flächen ist grundsätzlich mög- die Verbesserung des Innenraumklimas, ein lichst nahe beim Ort, wo es anfällt, zur Ver- ansprechenderes Stadtbild und der lokalkli- sickerung zu bringen. Wenn das Regen- matische Ausgleich. abwasser von Dächern bei jedem Fallrohr zur Versickerung gebracht wird, kann auf die Erstellung von Leitungen und Schäch- ten verzichtet werden. Solche Lösungen sind kostengünstiger als zentrale Versicke- rungsanlagen, und in der Regel findet sich für mehrere dezentrale kleine Sickerflächen eher Platz als für eine grosse zentrale Ver- sickerungsanlage.
4.2 Beispiele 11 Freiflächen begrünen Freiflächen sollen möglichst viele Grünflä- chen aufweisen, von denen das Regenwas- ser nicht oberflächlich abfliesst, sondern von Pflanzen aufgenommen wird, verduns- tet und versickert. Auch über unterirdischen Bauten (z.B. Tiefgaragen) ist die Überde- ckung so aufzubauen und zu begrünen, dass Regenwasser zurückgehalten und von Pflanzen aufgenommen wird und verduns- tet oder in der Hinterfüllung versickert. Wasser erlebbar machen Teiche, begehbare Wasserspiele oder be- wegtes Wasser (z.B. Versprühung) fördern die Verdunstung von Wasser und haben so- mit eine kühlende Wirkung auf das Lokal klima.
12 Biodiversität fördern Die Begrünung im Siedlungsraum (z.B. von Dachflächen) ermöglicht die Förderung der Biodiversität. Die Vielfalt der Strukturen und Materialien ist dabei entscheidend. Regenwasser nutzen Innovative Bewässerungssysteme sammeln und Trinkwasser müssen in jedem Fall strikt Ist das Speichervolumen einer Regenwas- Regenwasser, erfassen mit integrierten getrennt werden, sonst kann es zur Ver- sernutzung bereits ausgeschöpft, fällt bei Sensoren den Feuchtigkeits- resp. Trocken- schmutzung von Trinkwasser kommen. Regenwetter überschüssiges Regenabwas- gehalt der Erde und bewässern automa- ser an. Das überschüssige Regenabwasser tisch die Pflanzen. Bevorzugt werden dabei Es ist aus ökologischer Sicht sinnvoll, Re- ist prioritär oberflächlich zu versickern. In Bewässerungsanlagen für bodengebunde- genwasser bei der Nutzung möglichst klein jedem Fall muss das überschüssige Re- ne Begrünungen (z.B. bodengebundene räumig zu bewirtschaften. Es kann beispiels- genabwasser bereits vor dem Einlauf in das Fassadenbegrünungen) zur lokalen Bewirt- weise das Regenwasser über die Fallleitung Speichervolumen abgenommen werden. schaftung des Regenwassers verwendet. mittels Schieber/Klappe in ein Fass geleitet Somit kann kein abgestandenes Regenab- Auf die Bewässerung mittels Trinkwasser werden und direkt für die Gartenbewässe- wasser aus dem Speichervolumen zur Ver- ist möglichst zu verzichten. Die Leitungs- rung verwendet werden. sickerung oder in ein Oberflächengewässer systeme von Regenwasser (Brauchwasser) gelangen.
5 Quantitativer Umgang mit Regenabwasser 13 5.1 Anwendungs- und Geltungsbereich Die Bestimmungen des vorliegenden Kapi- Betrachtungsperimeter für den Um- tels gelten für die Beurteilung der Liegen- gang mit Regenwasser ist das ganze schaftsentwässerung in quantitativer Grundstück, auf das sich das Baugesuch Hinsicht im Rahmen von Baugesuchen. Sie bezieht. Bei Gesamtüberbauungen umfasst sind grundsätzlich auch im Rahmen von der Betrachtungsperimeter alle beteiligten Quartier- und Gestaltungsplänen zu beach- Grundstücke unter Einschluss der gegebe- ten, damit der gute Umgang mit Regenwas- nenfalls abparzellierten gemeinschaftlichen ser möglichst frühzeitig differenziert geplant Verkehrs- und Platzflächen. wird. 5.2 Ziel und quantitative Anforderungen 5.2.1 Erhaltung des natürlichen 5.2.2 M inimalanforderung an mittleren Wasserkreislaufs Grundstücksabflussbeiwert Ψa Das Ziel des guten Umgangs mit Regenwasser ist, dass von ei- Im Sinne eines praktischen Orientierungs- und Beurteilungswertes nem bebauten Grundstück (einer Liegenschaft) möglichst nicht für den guten Umgang mit Regenwasser auf einer Liegenschaft, mehr Regenwasser abfliesst, als dies im natürlichen Zustand vor wird für den ganzen Kanton Zürich verlangt, dass durchschnittlich der Bebauung der Fall war. Damit sollen die vielfältigen Funktionen nicht mehr als 15 % des Jahresniederschlags von einer Liegen- des natürlichen Wasserkreislaufs möglichst weitgehend erhalten schaft bzw. aus dem Betrachtungsperimeter abfliessen. bleiben. Je nach Topographie, Beschaffenheit von Boden und Untergrund, Vegetation, Niederschlagsmenge und -intenistät und Mittlerer Grundstücksabflussbeiwert Ψa ≤ 15% weiteren lokalen Faktoren variiert die natürliche Wasserbilanz eines unbebauten Grundstücks. Der Anteil des Jahresniederschlags, der im langjährigen Mittel von einem Grundstück abfliesst, wird mit dem mittleren Grund- 5.2.3 Abweichende kommunale stücksabflussbeiwert Ψa in Prozent oder als Dezimalzahl zwi- schen 0 und 1 ausgedrückt. Minimalanforderungen an Ψa Der Grundstücksabflussbeiwert Ψa einer Liegenschaft kann mit in besonderen Fällen dem Rechner zur Regenwasserbewirtschaftung des AWEL, kurz Die Gemeinden können unter Beachtung besonderer örtlicher «AWEL-Regenwasserrechner» abgeschätzt werden. Verhältnisse im Generellen Entwässerungsplan (GEP) oder in einer anderen übergeordneten Planung für bestimmte Gebiete strenge- re Minimalforderungen, z.B. Ψa ≤ 10% für reine Wohnzonen mit hohem Grünflächenanteil, oder erleichterte Minimalanforderungen, z.B. Ψa ≤ 20% für Kern- und Industriezonen, formulieren.
5.3 Regenwasserbilanz Entwässerungsplanung 14 In der "Anleitung und Erläuterung zum AWEL-Regenwasserrechner" finden sich Hinweise und Beispiele. 5.3.1 Entwässerungsplanung Gemeinde Objektbeschrieb Oberdorfingen Bedeutung der Farben der Felder freie Eingabe Kat.-Nr. des Grundstücks/Perimeters (ev. mehrere) 1029 Auswahl aus Dropdownmenü 2 Grundstücks-/Perimeterfläche (amtliche Vermessung) [m ] 500 automatisch zugeordnete und berechnete Daten Angaben zu den Teilflächen gemäss Entwässerungsplan Nr. Bezeichnung Oberflächentyp Entwässerungsart Material und Teilfläche A Spitzenabfluss- Reduzierte Fläche Jahresabfluss- Reduzierte Fläche (freie Eingabe) (Auswahlmenü) (Auswahlmenü) Nutzung (Horizontal- beiwert Ared,S beiwert Ared,a (freie Eingabe projektion) CS bezogen auf Ca bezogen auf Für die Liegenschaft (betroffenes Grund- oder leer) [m 2] aus SN 592 000 Spitzenabfluss 2 Jahresabfluss 2 [m ] [m ] stück) bzw. für den vom Projekt erfassten 1 Dach Schrägdach Ableitung in MW-Kanalisation Tonziegel 120 1.00 120 0.90 108.0 Betrachtungsperimeter muss eine Ent- 2 3 Wintergarten Garage Schrägdach Flachdach mit Kies Ableitung in MW-Kanalisation Ableitung in MW-Kanalisation Glas kein Pestizid 18 15 1.00 0.80 18 12 0.90 0.70 16.2 10.5 wässerungsplanung erstellt werden. Die 4 Sitzplatz Steine, Platten ohne Sickerfugen Dezentrale Versickerung 12 0.60 7 0.25 3.0 5 Hauszugang Steine, Platten ohne Sickerfugen Dezentrale Versickerung 8 0.60 5 0.25 2.0 Entwässerungsplanung umfasst einen 6 Garagenvorplatz Undurchlässiger Hartbelag Ableitung in MW-Kanalisation 18 1.00 18 0.90 16.2 7 Besucherparkplatz Undurchlässiger Hartbelag Dezentrale Versickerung 18 1.00 18 0.90 16.2 Entwässerungsplan und eine Entwäs- 8 Grünfläche Grünfläche Dezentrale Versickerung 291 0.00 0 0.00 0.0 serungstabelle mit den massgeblichen Summe aller Teilflächen A Die Summe aller Teilflächen A muss der Gesamtfläche des Perimeters entsprechen. (Kontrollfeld) 500 500 Angaben zu allen beregneten Teilflächen. Die Entwässerungsplanung muss mit dem Abbildung 4: Beispiel einer Baugesuch eingereicht werden. Grundstücksgrenze Entwässerungstabelle (zum Entwässerungs- – Der Entwässerungsplan zeigt für alle plan in Abb. 3) Bei Dächern mit beregneten Teilflächen mit homogener Dachvorsprung ist die Oberflächenbeschaffenheit, wie mit dem effektive Dachfläche darauf anfallenden Regenwasser bzw. mit 2 4 anzugeben. dem davon abfliessenden Regenabwasser 8 umgegangen wird. – In der Entwässerungstabelle sind für alle beregneten Teilflächen (Herkunftsflä- chen) die massgebenden Informationen festzuhalten. Eine gute Vorlage bietet der 1 3 AWEL-Regenwasserrechner. Grünflächen mit mehreren getrennten Teilflächen können zusammengefasst 8 6 7 werden. Schrittplatten und 5 dergleichen in Grün- flächen sind nicht separat zu erfassen Abbildung 3: Beispiel eines Entwässerungs- plans einer herkömm- lichen Liegenschafts entwässerung im MW-Kanalisation Mischsystem Grundstücksgrenze
15 5.3.2 Berechnung des Grundstücksabflussbeiwertes Ψa Für die Berechnung bzw. Abschätzung des mittleren Grundstücksabflussbeiwertes Ψa stehen der AWEL-Regenwasserrechner und die dazugehörige Bedienungsanleitung auf der Homepage des AWEL zur Verfügung. Der mittlere Grundstücksabflussbeiwert Ψa berechnet sich wie folgt: Summe der abflusswirksamen reduzierten Flächen nach Entwässerungsart Reduzierte Flächen Reduzierte Flächen Ared,S [m2] Ared,a [m2] Reduzierte Fläche A red,Ableitung = ∑ (A i × Ca,i) mit Spitzenabflussbeiwert CS mit Jahresabflussbeiwert Ca Ψa = Versickerung im Betrachtungsperimeter Grundstückfläche (Perimeterfläche) A Perimeter Dezentrale Versickerung Einleitung in Versickerungsanlage 30 0 21 0 Ableitung aus dem Betrachtungsperimeter Einleitung in Fliessgewässer 0 0 Einleitung in stehendes Gewässer 0 0 –R eduzierte Fläche Ared,Ableitung: Ableitung in RW-Kanalisation 0 0 Fiktive Hilfsgrösse, von der das Regen- Ableitung in MW-Kanalisation 168 151 Summe reduzierte Flächen mit Ableitung vom Grundstück abwasser der betrachteten Liegenschaft bzw. aus Betrachtungsperimeter 151 abgeleitet wird und weder versickert noch Prüfung der Minimalanforderung an den mittleren Grundstücksabflussbeiwert Ψa verdunstet. Bruttofläche Grundstück/Betrachtungsperimeter APerimeter 500 Mittlerer Grundstücksabflussbeiwert Ψa Ψa = Σ Ared,a / APerimeter 30% Wenn im kommunalen GEP oder in einer anderen kommunalen Planung eine Minimalanforderung an Ψa festgelegt ruttofläche A i: Beregnete homogene –B wurde, ist die kommunale Anforderung massgeblich. Der kommunale Wert für Ψa ist in der grünen Zelle 10% Teilfläche i der Liegenschaft bzw. des Be- einzutragen. Wenn kein kommunaler Wert für Ψa vorliegt, gilt die kantonale Minimalanforderung von Ψa ≤ 15 %. trachtungsperimeters. Ist die massgebliche Anforderung an Ψa erfüllt? Nein Falls nein: Der Nachweis, dass die Einhaltung der massgeblichen Minimalanforderung an Ψa nicht machbar, nicht verhältnismässig, nicht zulässig oder aus besonderen Gründen nicht zweckmässig ist, ist dem Baugesuch beizulegen. – Jahresabflussbeiwert Ca,i: Der Jah- resabflussbeiwert gibt an, welcher Anteil Hinweis: des Jahresniederschlags im langjährigen Die Jahresabflussbeiwerte Ca,i sind kleiner Abbildung 5: Beispiel einer Berechnung des Grund- Durchschnitt von einer homogenen bereg- als die Spitzenabflussbeiwerte CS gemäss stücksabflussbeiwertes Ψa neten Oberfläche A i abfliesst. Ziffer 3.6.7 in SN 592 000. Die im AWEL-Re- (zum Beispiel in Abb. 3) genwasserrechner angegeben Werte für Ca der beregneten Flächen (Flachdächer mit Kies, begrünte Dächer, Hartbelag, Verbund- steine, Sickersteine usw.) sind für die Be- rechnung des Grundstücksabflussbeiwer- tes Ψa im Kanton Zürich zu verwenden. Diese Grössen stellen generalisierte Erfah- rungswerte dar. Sie entsprechen einem plausiblen Orientierungswert, der aus ver- schiedenen Literaturwerten ermittelt wurde.
MW-Kanalisation 16 5.3.3 Beurteilung des Grundstücksgrenze Grundstücksabflussbeiwertes Ψa 8 – Ist die Minimalanforderung von Ψa ≤ – Mit verhältnismässig einfachen und kos- 2 4 15% oder die kommunal festgelegte Mi- tengünstigen Massnahmen kann der nimalanforderung nicht eingehalten, sind Grundstücksabflussbeiwert Ψa im Beispiel Garagendach begrünt statt nur Kies alle verhältnismässigen Massnahmen zu in Abb. 3 von 30% auf Null reduziert treffen, um den Rückhalt für die Versicke- werden (siehe Abb. 6). In den meisten Fäl- rung, Verdunstung und Pflanzenaufnahme len kann die Minimalanforderung Ψa ≤ des Regenwassers zu fördern und somit 15% deutlich unterschritten werden. Versickerung des die Ableitung von Regenabwasser zu re- 1 3 Regenabwassers duzieren. – Wenn die Minimalanforderungen an den von Garage und Grundstücksabflussbeiwert nicht ein- Vorplatz – Mögliche verhältnismässige Mass- gehalten werden, hat die Bauherrschaft 10 SW nahmen sind: erhöhter Aufbau des Sub nachzuweisen, dass die Einhaltung tech- strats bei Flachdächern, durchlässigere nisch nicht machbar (z.B. in einer Altstadt), Oberflächen von Plätzen und Wegen, ver- nicht verhältnismässig, in qualitativer mehrte Entwässerung über die Schulter, Hinsicht nicht zulässig (z.B. keine Versi- Versickerung des 6 7 vermehrte Ableitung des Regenabwas- ckerung in der Grundwasserschutzzone 9 Regenabwassers 8 von Dach und sers in Versickerungsanlagen, Vergrösse- S2) oder aus besonderen Gründen nicht Wintergarten 5 rung der Retention für die Versickerung/ zweckmässig ist. Verdunstung u.a. Überlauf Garagenvorplatz und Besucherparkplatz mit Abbildung 6: Beispiel eines Verbundsteinen statt Asphalt Grundstücksabflussbeiwer- tes Ψa = Null (Verbesserung MW-Kanalisation des Beispiels in Abb. 3) 5.4 Versickerung von Regenabwasser 5.4.1 Typen von Versickerungsflächen und -anlagen Zur möglichst weitgehenden Erhaltung der Typ A: Oberflächliche Versickerung mit Typ B: Oberflächliche Versickerung auf Typ C: Unterirdische Versickerung, in Funktionen des natürlichen Wasserhaus- Bodenpassage; der Aufbau des Flächen ohne oder mit geringem Sickerschächten und Sickergalerien, halts und Wasserkreislaufs sind die Mass- gewachsenen oder angelegten Bo- Oberbodenanteil, z.B. auf Extensiv zwingend mit vorgeschaltetem nahmen zur Förderung der Versickerung, dens mit Ober- und Unterboden ent- flächen, Schotterrasen, Kiesflächen, Schlammsammler. Verdunstung und Pflanzenaufnahme des spricht hinsichtlich der Behandlung Ruderalflächen, auf durchlässigen Regenwassers in der folgenden Prioritäten- von belastetem Regenabwasser den Belägen (Verbundsteinen, Sicker- Hinweis: folge zu realisieren, die auch in qualitativer Anforderungen gemäss den Anwen- steinen, Rasengittersteinen u.a.), Die oberflächliche Versickerung (1. Priorität Hinsicht zu beachten sind (Kapitel 6). dungstabellen in Kapitel 6. Kiesbanketten und dergleichen. Typ A, 2. Priorität Typ B) ist der unterirdi- schen Versickerung (Typ C) vorzuziehen.
z Überlauf oberirdisch 17 Überlau 5.4.2 Dimensionierung von Versickerungsanlagen Qzu [l/s] A V [m2 ] HÜ [m] jährlich QÜ [l/s] Vret [ m3 ] Massgebliche Parameter – Die spezifische Sickerleistung Sspezif von AE bzw. AE,red [m2 ] Die für die Dimensionierung einer Versi- extensiv bewachsenen Flächen (Versicke- Sspezif [l/(min m2 ) ] ckerungsanlage massgebenden Para- rung Typ B) kann 5 l/(m2 × min) und mehr meter sind in der nachstehenden Abbildung 7 betragen. veranschaulicht und nachfolgend erläutert. rz [l/(s ha)] Ein Berechnungsbeispiel und weitere Hin- – Die Sohle einer Versickerungsanlage QS [l/s] weise zur Dimensionierung von Versicke- muss zum zehnjährlichen Grundwasser- Überlauf oberirdisch rungsanlagen finden sich in der Anleitung hochstand einen Abstand von mindestens Überlauf- zum AWEL-Regenwasserrechner. 1 m aufweisen. Qzu [l/s] jährlichkeit z 2 A V [m ] HÜ [m] Versickerungsleistung von Boden und Vret [ m3 ] QÜ [l/s] Untergrund Die Versickerungsleistung QS in l/min oder Sspezif [l/(min m2 ) ] l/s einer Sickerfläche oder Versickerungs- anlage berechnet sich als versickerungs- wirksame Fläche AV multipliziert mit der QS [l/s] spezifischen Sickerleistung Sspezif. Unterirdische Versickerungsanlagen – Die Eignung für die unterirdische Versi- Abbildung 7: Illustration der Begriffe zur Abschätzung der Ver- ckerung hängt von der Mächtigkeit und sickerungsleistung von Boden und Untergrund QS = AV × Sspezif Durchlässigkeit allenfalls vorhandener feinkörnigen/lehmhaltigen Deckschich- ten, von der Durchlässigkeit der sicker- – Oberirdische Versickerungsanlagen sind fähigen Schicht und dem Abstand des vorzugsweise als flache Mulden und Grä- Grundwasserspiegels von der Terrain- Schlammsammler Versickerungsschacht ben mit einer im Vergleich zur horizontalen oberfläche (Flurabstand) ab. verschliessbarer, dichter Deckel, verschliessbarer, dichter Deckel, Ausdehnung geringen Wassertiefe (auf Beschriftung «Schlammsammler/ Beschriftung «Versickerung» der Höhe des Überlaufs) zu erstellen. – Unterirdische Versickerungsanlagen sind Versickerung» durch ausgewiesene Fachleute nach den ca. 10 cm erhöht – Die spezifische Sickerleistung Sspezif von einschlägigen Vorschriften zu planen. Für evtl. Lüftung bewachsenem Oberboden (Versickerung die Dimensionierung und Gestaltung von Schlammsammler Versickerungsschacht Typ A) beträgt erfahrungsgemäss 0.5 bis Versickerungsanlagen ist insb. das Modul verschliessbarer, dichter Deckel, verschliessbarer, dichter Deckel, Möglich- 2 l/(m2 × min). DA der VSA-Richtlinie [2] zu beachten. Beschriftung «Schlammsammler/ Beschriftung «Versickerung» keit für Versickerung» Zulauf In der Regel sind für unterirdische Versi- Probe- ckerungsanlagen hydrogeologische Ab- ca. 10 cm erhöht nahme evtl. Lüftung klärungen notwendig. Möglich- Hinweis: Zulauf keit für Probe- Die Versickerungskarten der kommuna- nahme len Generellen Entwässerungspläne (GEP) geben nur die Eignung des Untergrundes für eine unterirdische Versickerung an. Die Abbildung 8: Beispiel einer unterirdischen kommunalen Versickerungskarten haben Versickerungsanlage, lediglich hinweisenden Charakter. aus [2]
5.4.2 Dimensionierung von Versickerungsanlagen 18 Retentionsvolumen und Überlaufjähr- Gestaltung des Überlaufs von Ver Nachbarschaftliche Aspekte des Um- lichkeit von Versickerungsanlagen sickerungsanlagen gangs mit Regenabwasser Auch bei unsicheren Untergrundverhält- – Die Überläufe, je nach Festlegung im GEP, – Nach Artikel 689 Abs. 1 des Schweize- nissen können leistungsfähige oberirdische direkt in ein Gewässer, in die Regenab- rischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist je- Versickerungsmulden und -gräben erstellt wasserkanalisation oder in die Mischab- der Grundeigentümer verpflichtet, das werden, wenn ein ausreichendes Reten- wasserkanalisation, müssen oberirdisch Wasser, das von dem oberhalb liegen- tionsvolumen bereitgestellt wird und die sichtbar sein. den Grundstück natürlicherweise ab- Versickerungsanlage mit einem kontrollier- fliesst, aufzunehmen, wie namentlich Re- ten Überlauf ausgestattet wird. – Bei Ableitungen in die Mischabwasserka- genwasser, Schneeschmelze und Wasser nalisation ist ein Geruchsverschluss (z.B. von Quellen, die nicht gefasst sind. Das Retentionsvolumen von Versickerungs- Einlaufschacht mit einem Tauchbogen) anlagen kann mit dem AWEL-Regenwas- einzubauen und sicherzustellen, dass ein – Durch aktive Eingriffe in den Wasserhaus- serrechner dimensioniert werden. Rückfluss von Mischabwasser aus der halt eines Grundstücks dürfen Nachbar- Kanalisation in die Versickerungsanlage grundstücke weder durch oberflächliche – Als Grundlage für die Dimensionierung zuverlässig ausgeschlossen werden kann. noch durch unterirdische Ableitung von von Versickerungsanlagen ist die abfluss- Regenab- und Sickerwasser beeinträch- wirksame reduzierte Fläche Fred,S mit den – Überflutungsempfindliche Objekte, z.B. tigt werden. Spitzenabflussbeiwerten CS gemäss Zif- Lichtschächte, sind nötigenfalls durch fer 7.3.6 der SN 592 000 zu bestimmen. Objektschutzmassnahmen zu schützen –Die Ableitung von Regenabwasser auf Nachbargrundstücke ist nicht zulässig, – Versickerungsanlagen müssen mit einem ausser es wird mit den Betroffenen eine kontrollierten Überlauf auf eine Überlauf- diesbezügliche schriftliche Vereinbarung jährlichkeit von z=1 Jahr dimensioniert getroffen. werden. Abweichende Anforderungen an die Überlaufjährlichkeiten können durch die Gemeinde bestimmt werden.
5.5 A bleitung von Regenabwasser gemäss 19 Generellem Entwässerungsplan (GEP) Überschüssiges Regenabwasser, das trotz Hydraulische Aspekte bei der Ablei- Realisierung aller verhältnismässigen tung in die Kanalisation Massnahmen der Versickerung, Verduns- Eine allfällige Drosselung der Einleitung von tung und Pflanzenaufnahme des Regen- Regenabwasser in die öffentliche Regen- wassers von einer Liegenschaft abgeleitet oder Mischabwasserkanalisation ist im GEP werden muss, ist gemäss Generellem Ent- geregelt. Die hydraulischen Aspekte der wässerungsplan (GEP) vom Grundstück ab- Kanalisation sind nicht Gegenstand der vor- zuleiten. liegenden Richtlinie und Praxishilfe. 5.6 Direkteinleitung in Oberflächengewässer 5.6.1 Abklärung der Notwendigkeit einer Drosselung Im Einzelfall ist bei der Direkteinleitung von a) Der Grundstücksabflussbeiwert Ψa b) Die Einleitmenge Q E,1 = Ared,S × r1 ist c) Die Einleitmenge Q E,1 ist grösser als 10 × Q 347 Regenabwasser in Fliessgewässer eine gemäss AWEL-Regenwasserrechner grösser als 20 l/s (Bagatellgrenze). Drosselung erforderlich, um die aquati- ist grösser als 15% Q347 = Niedrigwasserabfluss des Fliess schen Lebewesen, Lebensgemeinschaften QE,1 = Einleitmenge bei einem 1-jährli- gewässers nach Angabe des AWEL und Lebensräume vor den Auswirkungen chen Starkregen (Anfrage unter www.wasser.zh.ch/ unnatürlich auftretender hydraulischer Ein- Ared,S = an die Einleitung angeschlosse- messdaten) oder geschätzt als Ein- wirkungen zu schützen. ne reduzierte Einzugsgebietsflä- zugsgebietsfläche des Fliessgewäs- che, berechnet mit den Spitzen sers bei der Einleitung multipliziert Ohne anderslautende Vorgaben im GEP abflussbeiwerten CS nach Ziffer mit 4 l/(s × km2) [13]. oder in einer anderen gewässerspezifischen 7.3.6 in SN 592 000 Planung ist eine Drosselung von Regenab- r1 = Regenintensität bei einem 1-jähr wasser vor der direkten Einleitung in Fliess- lichen Starkregen, wenn nicht gewässer notwendig, wenn die folgenden anders vorgegeben = 140 l/(s × ha) drei Kriterien kumulativ erfüllt sind: Für eine reduzierte Fläche Ared,S < 1’430 m2 ist somit keine Drosselung notwendig.
20 5.6.2 Dimensionierung Retentionsvolumen – Ist die Notwendigkeit für eine Drosselung Vorgabe: der direkten Regenabwassereinleitung in – Ist das berechnete Retentionsvolu- ein Fliessgewässer gegeben, so ist die men kleiner als 5 m3, kann auf eine Einleitung ohne anderslautende überge- Retention verzichtet werden. ordnete Vorgabe auf das Zehnfache des Niedrigwasserabflusses Q347 zu drosseln. – Beträgt das Retentionsvolumen 5 bis 10 m3, ist eine Retention von 10 m3 – Das Retentionsvolumen ist mit dem AWEL- zu erstellen. Regenwasserrechner (Tabellenblatt «Reten tion vor Einleitung») auf eine Überlaufjähr- lichkeit von z ≥ 1 Jahr zu dimensionieren. 5.6.3 Besondere Bestimmungen – Im GEP oder in einer anderen gewässer- – Bei der Einleitung von Regenabwasser in spezifischen Planung können abweichen- Seen sind keine Drosselungsmassnah- de Anforderungen an die Drosselung der men nötig. Direkteinleitung von Regenabwasser von Liegenschaften in Fliessgewässer formu- liert werden. – Bei der Regenabwassereinleitung in ein eingedoltes Fliessgewässer, für welches keine Revitalisierung geplant ist, muss in der Regel keine Drosselung erstellt wer- den.
6 Qualitativer Umgang mit Regenabwasser 21 Das vorliegende Kapitel regelt die qualita- Für Beurteilungen von Belastungsklassen, tive Bewirtschaftung von Regenabwasser. welche nicht in diesem Dokument geregelt Einzelne Zulässigkeits- und Anwendungsta- sind, gilt grundsätzlich Kapitel 3 der VSA- bellen verlangen vor der Versickerung oder Richtlinie [2]. Einleitung in ein Oberflächengewässer eine Behandlung «standard» oder eine Behand- lung «erhöht». Verschiedenste technische Adsorber stellen einen neuartigen Typ von Behandlungsanlagen dar. Anforderungen an diese werden nicht in der vorliegenden Richtlinie und Praxishilfe erläutert, sondern in einem separaten Merkblatt1 zu Adsorbern in der Liegenschaftsentwässerung (AWEL, 2022) behandelt. 1 https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/wasser- gewaesser/gewaesserschutz/planung- abwasserentsorgung.html
6.1 Dach- und Fassadenflächen 22 6.1.1 Zulässigkeit Grafik 1 Geringe Belastungsklasse: Versickerung Z.B. Gründach ohne pestizid- Versickerung über belebte Bodenschichten Die folgenden Grafiken geben eine Über- haltige Materialien, Ziegeldach z.B. über eine humusierte Mulde sicht zur Zulässigkeit von Versickerungsan- ohne Installationen aus unbe- lagen. Die Zulässigkeit hängt von der Be- schichteten Metallen Belastungsklasse (z.B. Kupfer) lastungsklasse des Abwassers (gering, mittel oder hoch) sowie der Lage des Versicke- S1 / S2 Mittlere Belastungsklasse: rungsstandorts in der Gewässerschutzkarte S3 Z.B. Dach mit üblichen An- ab (siehe Glossar zu Grundwasserschutz- teilen an unbeschichteten Me- zonen [S1, S2 und S3] und Gewässerschutz- Au tallinstallationen bereichen [Au und üB] im Anhang). Unter- (z.B. Kupferfläche < 50 m2) schieden wird weiter zwischen den üB oberirdischen Versickerungen mit und ohne gering mittel hoch Hohe Belastungsklasse: Z.B. Dach mit erhöhten Antei- Bodenpassage sowie den unterirdischen Grafik 2 len an unbeschichteten Metal- Versickerungen. Die oberirdische Versicke- len (z.B. Kupferfläche ≥ 50 m2) Versickerung ohne belebte Bodenschichten rung ist der unterirdischen vorzuziehen. z.B. über eine Ruderalfläche Belastungsklasse S1 / S2 S3 Au üB gering mittel hoch Legende Grafik 3 Versickerung Unterirdische Versickerung z.B. über einen Versickerungsschacht nicht zulässig oder eine Versickerungsgalerie Belastungsklasse zulässig S1 / S2 zulässig mit Behandlung (Adsorber) S3 S1 / S2 Grundwasserschutzzonen Au S3 üB Au Gewässerschutzbereiche üB gering mittel hoch
6.1.1 Zulässigkeit 23 Grafik 4 Einleitung in Oberflächengewässer Einleitung in Oberflächengewässer Die folgende Grafik gibt eine Übersicht zur Zulässigkeit von Einleitungen. Die Zulässig- keit hängt von der Belastungsklasse (ge- Belastungsklasse ring, mittel oder hoch), dem Gewässertyp (stehendes Gewässer oder Fliessgewässer) Gewässerschutzbereich A o 1) 2) sowie der Gewässerschutzkarte ab. Unter- schieden wird weiter zwischen günstigen ungünstiges Einleitverhältnis 2) und ungünstigen Einleitverhältnissen. Q E,1 > 10 × Q 347 4) übrige Fliessgewässer, 3) stehende Oberflächengewässer gering mittel hoch 1) ür die Einleitung von Abwasser mittlerer Belas- F tung im Bereich Ao sind die Anforderungen mit dem AWEL im Einzelfall abzuklären. 2) ulässig mit Behandlung in Anlage mit Anforde- Z Legende rungsstufe «erhöht» gemäss VSA-Richtlinie. Einleitung 3) Zulässig mit Behandlung in Anlage mit Anforde- nicht zulässig rungsstufe «standard» gemäss VSA-Richtlinie. 4) zulässig Q E,1 entspricht der Einleitmenge bei einem 1-jähr- lichen Regen, Q347 entspricht dem Niedrigwasser- zulässig mit Behandlung (Adsorber) abfluss im Fliessgewässer, welcher an 347 Tage im Jahr überschritten wird. Ao Gewässerschutzbereiche üB
24 6.1.2 Anwendungstabellen Die nachfolgenden Anwendungstabellen illustrieren die zulässigen Entwässerungs- arten und die baulichen und betrieblichen Anforderungen an Dächer und Fassaden: + zulässige Entwässerungsart – nicht zulässige Entwässerungsart üB, Au, S3 Bereiche gemäss Gewässerschutzkarte A, B, C spezielle Bemerkungen oder Anforderungen
6.1.2 Anwendungstabellen 1 Versickerung üB Au S3 Bauliche oder betriebliche Anforderungen 25 Ziegeldächer + + + 1. Priorität: Versickerung über die belebte Bodenschicht mit 30 cm Oberboden A A A B A Unbeschichtete Metallflächen 1 aus Kupfer, Zink, Zinn oder Blei kleiner als 50 m² B minimal erforderlicher Bodenaufbau: ≥ 20 cm Oberboden und ≥ 30 cm Unterboden + + – 2. Priorität: Versickerung ohne Bodenpassage A A A Unbeschichtete Metallflächen 1 aus Kupfer, Zink, Zinn oder Blei kleiner als 50 m² 1 Sämtliche Herkunftsflächen (vertikal und horizontal) wie Lukarnen, Brüstungen, Einfassungen Schrägfenster und Kamine etc. Senkrechte Flächen sind mit einem Faktor 0.2 zu multiplizieren Bei Versickerungsanlagen ist ein ausreichend dimensionierter Schlammsammler gemäss SN 592 000 [3] zu erstellen. Einleitung in Für allfällige Drosselmassnahmen bei Fliessgewässern sind die Bestimmungen nach Kapitel 5.6 zu Oberflächen beachten. gewässer Vor Einleitungen ist ein ausreichend dimensionierter Schlammsammler gemäss SN 592 000 [3] zu er- stellen. + zulässige Entwässerungsart – nicht zulässige Entwässerungsart üB, Au, S3 Bereiche gemäss Gewässerschutzkarte A, B, C spezielle Bemerkungen oder Anforderungen
6.1.2 Anwendungstabellen 2 Versickerung üB Au S3 Bauliche oder betriebliche Anforderungen 26 Glasdächer Glasfassaden + + – 1. Priorität: Versickerung über die belebte Bodenschicht mit 30 cm Oberboden 1 2. Priorität: Versickerung ohne Bodenpassage 1 1 Für allfällige Reinigungsarbeiten dürfen nur Reinigungssysteme ohne Reinigungsmittel verwendet werden, die das anfallende Abwasser aufnehmen. Die Verwendung eines Umstellschiebers (Rei- nigungsabwasser in die Schmutzabwasserleitung – Regenabwasser zur Versickerung) ist nicht zulässig. Bei Versickerungsanlagen ist ein ausreichend dimensionierter Schlammsammler gemäss SN 592 000 [3] zu erstellen. Einleitung in Über betriebliche oder bauliche Vorkehrungen ist zu gewährleisten, dass kein Waschabwasser in ein Oberflächen Oberflächengewässer eingeleitet wird. Für die Reinigung sind Methoden vorzuziehen, bei welchen gewässer möglichst wenig Waschabwasser anfällt, es möglichst am Ort des Anfalls aufgenommen wird oder in die Schmutzabwasserleitung abgeleitet wird. Für allfällige Drosselmassnahmen bei Fliessgewässern sind die Bestimmungen nach Kapitel 5.6 zu beachten. Vor Einleitungen ist ein ausreichend dimensionierter Schlammsammler gemäss SN 592 000 [3] zu er- stellen. + zulässige Entwässerungsart – nicht zulässige Entwässerungsart üB, Au, S3 Bereiche gemäss Gewässerschutzkarte A, B, C spezielle Bemerkungen oder Anforderungen
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