Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

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ÉTABLISSEMENT CANTONAL D’ASSURANCE DES BÂTIMENTS, FRIBOURG
                                    ECAB - Inspection cantonale des sapeurs-pompiers
                                         KANTONALE GEBÄUDEVERSICHERUNG, FREIBURG
                                              KGV - Kantonales Feuerwehrinspektorat
                                                           Freiburg, 18. November 2010
                                                           Korrektur vom 5.07.2011

       Richtlinie
     betreffend die
      persönliche
    Ausrüstung in der
       Feuerwehr

ECAB/Directive-equipement-pers-v14d.doc                         Kommandoakten, 17. Kapitel
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Inhaltsverzeichnis

1      Allgemeines ................................................................................................................3
1.1    Grundlagen .................................................................................................................3
1.2    Ziele ............................................................................................................................3
1.3    Bekleidungsarten ........................................................................................................4
1.4    Das Tragen der persönlichen Ausrüstung ...................................................................4
2      Persönliche Ausrüstung für Angehörige der Feuerwehr ..............................................4
2.1    Brandschutzbekleidung ...............................................................................................4
2.2    Einsatztenue ...............................................................................................................5
2.3    Ausgangsanzug ..........................................................................................................6
3      Persönliche Ausrüstung für Angehörige des Strassen-Polizeidienstes .......................7
3.1    Einsatztenue ...............................................................................................................7
3.2    Einsatztenue ...............................................................................................................8
3.3    Ausgangsanzug ..........................................................................................................8
4      Bekleidung für Instruktoren .........................................................................................8
5      Besonderheiten der persönlichen Ausrüstung .............................................................8
5.1    Dienstgradabzeichen ..................................................................................................8
6      Helme .........................................................................................................................8
7      Besondere Bestimmungen ........................................................................................10
7.1    Westen und Überzieher ............................................................................................10
7.2    Subventionierungsregeln für persönliche Ausrüstung ...............................................10
8      Inkraftsetzung ...........................................................................................................11

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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

1       Allgemeines
1.1     Grundlagen

     Kantonales Gesetz vom 12. November 1964 betreffend die Feuerpolizei und den
     Schutz gegen Elementarschäden (SGF 731.0.1)

     Verordnung vom 28. Dezember 1965 betreffend die Feuerpolizei und den Schutz
     gegen Elementarschäden (SGF 731.0.11)

     Verordnung vom 29. Dezember 1967 betreffend die Richtlinien für die
     Gewährung von Beiträgen an die Kosten der Feuerschutz- und
     Feuerbekämpfungsmassnahmen (SGF 731.3.21)

     Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen
     Einrichtungen und Geräten (STEG, SR 819.1)

     Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Sicherheit von technischen
     Einrichtungen und Geräten (STEV, SR 819.11)

     Richtlinie 89/686/EWG vom 21.12.1989 - Persönliche Schutzausrüstungen
     (PSA), mit nachfolgenden Aktualisierungen

     Prinzipien und Empfehlungen der FKS (Feuerwehr-Koordination Schweiz), in :
     „Zuständigkeiten Bereich Fachtechnik ab 1.10.2007“

     Reglement SFV (Schweizerischer Feuerwehrverband) „Grundschule im
     Feuerwehrdienst“, Ausgabe 1996, und Aktualisierungen

     Weisungen für den Material/Gerätedienst der FKS (provisorische Ausgabe 2010)

     Bericht „Feuerwehr 2010-2015 – FriFire“ von März 2010

1.2     Ziele
a)      Die persönliche Ausrüstung für Angehörige der Feuerwehr (AdF) soll
        -   die optimale, persönliche Sicherheit im Einsatz garantieren
        -   in langem Einsatz bequem und sicher sein
        -   einheitliche Uniform innerhalb des Feuerwehrkorps sein
        -   zu einer gewissen Einheit innerhalb des Kantons führen
        -   pflegeleicht sein
b)      Die gewählte Ausrüstung muss den EN-Normen entsprechen, die von der FKS
spezifiziert und empfohlen sind.

c)      Ihre Vereinheitlichung soll den gemeinsamen Einkauf pro Region begünstigen.

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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

1.3       Bekleidungsarten
Wir unterscheiden
-   Brandschutzbekleidung
-   Einsatzbekleidung für die Angehörigen des Polizeidienstes
-   Einsatzbekleidung
-   Ausgangsanzug
-   Bekleidung für Instruktoren

1.4       Das Tragen der persönlichen Ausrüstung
Ist nur für dienstliche Zwecke gestattet.
Ist gestattet für die Teilnahme an Versammlungen der Bezirksverbände und des kantonalen
Feuerwehrverbands.

2         Persönliche Ausrüstung für Angehörige der Feuerwehr
2.1       Brandschutzbekleidung
Element                Zweck/Funktion             Ausführung                       Norm, siehe 7.2
Brandschutzweste       Brandeinsatz =             Überwiegend blau,                EN 469
                       obligatorische             dunkelblau oder schwarz ;
                       Ausrüstung                 eine 2. Farbe ist zulässig
                                                  (zweifarbiges Tenue)
                                                  Integrierter Gürtel oder
                                                  Rettungsgurt zugelassen
                                                  Familienname auf Velcro-
                                                  Streifen wird empfohlen
                                                  Für Kader :
                                                  Dienstgradabzeichen
Brandschutz-           Brandeinsatz =             dito                             dito
überhose               obligatorische
                       Aurüstung
Helm                   Einsatz = obligatorische   Gemäss Ziffer 6                  EN 443
                       Ausrüstung                                                  Visiere
                                                                                   EN 14458
                                                                                   Gesichts-
                                                                                   schutz
                                                                                   EN 166
Stiefel                Einsatz = obligatorische   Antistatische Sohle,             EN 345/2-S3
                       Ausrüstung                 rutschfest, hitzebeständig
                                                  und dicht, frontale
                                                  Schutzkappe aus Metall
                                                  Subventionsfähiger Betrag
                                                  Maximal CHF 200.- pro Paar
                                                  (inkl. MwSt.)

Handschuhe             Einsatz = obligatorische   brand-, abnutzungs- und          EN 659,
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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

Element                Zweck/Funktion           Ausführung                         Norm, siehe 7.2
                       Ausrüstung               schnittresistent                   cat. III
                                                Subventionsfähiger Betrag
                                                Maximal CHF 110.- pro Paar
                                                (inkl. MwSt.)
Rettungsgurt           Einsatz nach Bedarf      Der in der Brandschutzweste
                                                integrierte Gürtel muss die
                                                Anforderungen der Norm EN
                                                358 erfüllen. Er muss
                                                kontrolliert werden können
                                                wie der Rettungsgurt
                                                (EN 362).
Rettungsseil           Einsatz nach Bedarf      Geflochtenes Seil aus              EN 362
                                                Kunstfasern, mit Karabiner         EN 1891
                                                versehen
Hilfsstrick            Einsatz nach Bedarf      Geflochtenes Seil aus              EN 362
                                                Kunstfasern, mit Karabiner
                                                versehen
Bandschlinge          Einsatz = empfohlene                                         EN 354
(anstatt Hilfsstrick) Ausrüstung                                                   EN 795

Empfehlung: die Rettungsgurte, Rettungsseile          und    Hilfsstricke   können     Teil   des
Kollektivmaterials des Feuerwehrkorps sein.
Beispiel einer Brandschutzbekleidung

2.2     Einsatztenue
Element                 Funktion/Zweck          Ausführung                         Norm, siehe 7.2
ein- oder               Instruktionseinsatz     Überwiegend blau,
zweiteiliger Anzug      und andere =            dunkelblau oder schwarz ;
                        obligatorische          eine 2. Farbe ist zulässig
                        Ausrüstung              (zweifarbiges Tenue)
                        Ausrüstung für          Familienname auf Velcro-
                        bestimmte Einsätze      Streifen wird empfohlen
                        zulässig
                                                Für Kader :
                                                Dienstgradabzeichen

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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

Element                 Funktion/Zweck           Ausführung                        Norm, siehe 7.2
Schirmmütze             Instruktionsdienst und   Überwiegend blau,
                        andere = empfohlene      dunkelblau oder schwarz,
                        Ausrüstung
Wintermütze             Instruktionsdienst und   Aus Wolle oder ähnlichem
                        andere = empfohlene      Material, überwiegend blau
                        Ausrüstung
T-shirt                 Instruktionsdienst und   Überwiegend blau,
                        andere =                 dunkelblau oder schwarz
                        obligatorische
                        Ausrüstung
Poloshirt (anstatt      Instruktionsdienst und   dito
T-shirt)                andere = zulässige
                                                 Für Kader :
                        Ausrüstung
                                                 Dienstgradabzeichen

Beispiele für Arbeitsanzug

           zweifarbig blau/gelb                           einfarbiger Kombianzug

2.3       Ausgangsanzug
Element               Funktion/Zweck         Ausführung                            Norm, siehe
                                                                                   7.2
Hose                  Offizieller Anlass =   Überwiegend blau, dunkelblau
                      Ausrüstung zulässig    oder schwarz; eine zweite Farbe
                                             ist zulässig (zweifarbiger Anzug)
                                             Ein allfälliger Farbstreifen muss
                                             rot sein.

Hemd                  dito                   Hellblau mit Achselpatten für den
                                             Dienstgrad der Kader.

Poloshirt (anstatt    dito                   Einheitliche Farbe innerhalb des
Hemd)                                        FW-Korps mit korps-eigener
                                             Aufschrift oder Bezeichnung
                                             „Feuerwehr“

Pullover              dito                   Überwiedgend blau mit
                                             Dienstgradabzeichen für die
                                             Kader.

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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

Element               Funktion/Zweck          Ausführung                             Norm, siehe
                                                                                     7.2
Parka                 dito                    Überwiegend blau, dunkelblau
                                              oder schwarz; eine zweite Farbe
                                              ist zulässig (zweifarbiger Anzug)
                                              Velcro-Streifen mit Familienname
                                              wird empfohlen
                                              Dienstgradabzeichen für Kader

Ein solches Tenue ist nicht Vorschrift.

3         Persönliche Ausrüstung für Angehörige des Strassen-
          Polizeidienstes
3.1       Einsatztenue
Element                  Funktion/Zweck            Ausführung                     Norme, siehe 7.2
Parka, Mantel oder       Verkehrsregelung =        Überwiegend blau,        EN 471
Brandschutzweste         obligatorische            dunkelblau oder schwarz; empfohlen
                         Ausrüstung                eine zweite Farbe ist
                                                   zulässig (zweifarbiger
                                                   Anzug)

weiche                   Verkehrsregelung =        Überwiegend blau,
Kopfbedeckung            obligatorische            dunkelblau oder schwarz
                         Ausrüstung
Stiefel                  Verkehrsregelung =        dunkle Farbe                   EN 345/2-S3
                         obligatorische
                         Ausrüstung
reflektierende           Verkehrsregelung =        gelb
Manschetten              obligatorische
                         Ausrüstung
Leuchtstab               Verkehrsregelung =        weiss oder gelb
                         obligatorische
                         Ausrüstung
Gilet/Warnweste          Verkehrsregelung =        gelb                           EN 471
                         obligatorische
                                                   orange akzeptiert für die
                         Ausrüstung, wenn das
                                                   Ausrüstungen die vor
                         Tenue nicht der Norm
                                                   dem 18.11.2010 gekauft
                         EN 471 entspricht
                                                   wurden
Helm                     Einsatz = oblig.          siehe Ziffer 6                 EN 443
                         Ausrüstung;
                         Verkehrsregelung =
                         empfohlene Ausrüstung
Wintermütze              Instruktionseinsatz und   Aus Wolle oder
                         andere = empfohlene       ähnlichem Material;
                         Ausrüstung                überwiegend blau

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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

Falls das Tenue nicht der Norm EN 471 entspricht, muss der gelbe Gilet/Warnweste
getragen werden.
Wenn Manschetten und Leuchtstab nicht zur persönlichen Ausrüstung gehören, müssen sie
Teil des kollektiven Korpsmaterials sein.
3.2    Einsatztenue
        wie 2.2
3.3    Ausgangsanzug
        wie 2.3

4      Bekleidung für Instruktoren
Die Bekleidung für Instruktoren ist in einer gesonderten Weisung geregelt.

5      Besonderheiten der persönlichen Ausrüstung
5.1    Dienstgradabzeichen
Gemäss Modell der Schweizer Armee.

6      Helme
                                           Helm lemon fluo oder weiss
                                           = Einsatzhelm für Angehörige der Feuerwehr
                                           Beschriftung   gemäss        Anordnungen        des
                                           Bezirksverbands*

                                           Helm lemon oder weiss mit einem roten
                                           Streifen = Einsatzhelm für FW-Unteroffiziere (für
                                           Off zugelassen)
                                           Beschriftung gemäss Anordnungen des
                                           Bezirksverbands *

                                           Roter Helm = Einsatzhelm für FW-Offiziere
                                           Beschriftung   gemäss        Anordnungen        des
                                           Bezirksverbands *

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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

                                            Roter Helm mit einem gelben Streifen
                                            =Einsatzhelm für Kdt eines kommunalen oder
                                            interkommunalen FW-Korps
                                            Beschriftung   gemäss        Anordnungen       des
                                            Bezirksverbands *

                                            Helm nickelfarben     oder    grau     mit   einem
                                            roten Streifen
                                            =Einsatzhelm für STP-Kommandanten

                                            Helm nickelfarben     oder    grau     mit   einem
                                            gelben Streifen
                                            =Einsatzhelm des Kantonalen FW-Inspektors und
                                            seines Stv

                      -                     Der gelbe Nackenschutz ist den AdF eines
                                            Stützpunktes vorbehalten.
                                            Schwarzer Helm
                                            = FW-Instruktor

                                          Andere Helme

                 Die farbliche Unterscheidung ist dieselbe wie für den Helm F1

Wir empfehlen, die Farbstreifen direkt beim Helmlieferanten zu bestellen.

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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

           Betriebs-FW-Korps oder FW-Gruppe eines Unternehmens
                                   Helm weiss oder lemon
                                   = AdF des Unternehmens
                                   Beschriftung gemäss Anordnungen des Bezirksverbands*

                                   gelber Helm
                                   = FW-Kader des Unternehmens
                                   Beschriftung gemäss Anordnungen des Bezirksverbands*
                                   gelber Helm mit einem roten Streifen
                                   =Chef der Betriebs-FW

* Identifizierung des Intervenierenden durch Beschriftung auf dem Helm
    Freiwillig : Die Beschriftung wird gemäss Identifikationsliste des Bezirksverbands erstellt

7       Besondere Bestimmungen
7.1     Westen und Überzieher
Die Westen und Überzieher gehören nicht zum persönlichen Material.

Wenn die Bekleidung nicht der EN-Norm 471 entspricht, so ist das Tragen einer gelben
(oder orangen) Weste bei allen Einsätzen auf Autobahnen, sowie für exponierte AdF auf
Strassen obligatorisch.

7.2     Subventionierungsregeln für persönliche Ausrüstung
Die unter Ziffer 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 6 und 7.1 beschriebenen Ausrüstungsgegenstände, die der
jeweils neusten EN-Norm entsprechen, werden von der KGV subventioniert.

Die entsprechenden EN-Normen müssen auf den Offerten und Rechnungen, die dem
Subventionsantrag beigelegt werden, aufgeführt sein.

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Richtlinie betreffend die persönliche Ausrüstung in der Feuerwehr

8       Inkraftsetzung
Die vorliegende Richtlinie tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Die Gemeinden verfügen über die
im Anhang festgelegten Fristen, um ihre Vorgaben mit dieser Richtlinie in Übereinstimmung
zu bringen.

                                          Kantonale Gebäudeversicherung Freiburg
                                      Der Direktor         Der Kantonale FW-Inspektor

                                  Jean-Claude Cornu             Oberstlt Guy Wicki

Anhang : Umsetzungsfristen

Verteiler :     Sicherheits- und Justizdirektion
                Oberämter
                Gemeinden
                FW-Instruktoren
                FW-Kommandanten (2 Ex.) davon 1 für das Kdt-Dossier

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