Sport - FREIZEITPLANER 2021 - Freizeit - VKM im Kreis Gütersloh
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Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Förderbedarf. FREIZEITPLANER 2021 Freizeit Sport Reisen
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Liebe Leserin, lieber Leser! Ein sehr herausforderndes Jahr liegt hinter uns und ich möchte mich herzlich für Ihr Verständnis und Vertrauen in dieser Zeit bedanken. Auch wenn niemand genau weiß, was das Jahr 2021 bringen mag, möchten wir optimistisch nach vorne blicken. Um flexibel auf die Situation, aber auch auf die Wünsche unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer reagieren zu können, finden Sie in diesem Katalog zunächst nur die kurzfristige Planung für die Freizeitangebote für die ersten drei Monate. Informationen zu den weiteren Tagesangeboten wird es in Zukunft quartalsweise geben. Die Reisen und Ferienspiele sind für das gesamte Jahr 2021 hier enthalten. Nachdem ich nun ein halbes Jahr nur im Hintergrund arbeiten konnte, freue ich mich sehr Sie in 2021 auch persönlich kennen- lernen zu können! Ich hoffe, dass wir mit unserem Programm auch in diesem Jahr Ihren Geschmack treffen. Für 2021 gibt es eine kleine Änderung, auf die ich direkt hinweisen VKM – Für Menschen möchte: der Betreuungsschlüssel wurde nochmal etwas angepasst, mit Förderbedarf e.V. damit wir eine bestmögliche Betreuung und Begleitung sicher- Bolzenmarkt 3 stellen können. 33397 Rietberg Bitte beachten Sie, dass bei der Buchung von Freizeiten ein Telefon 0 52 41 / 50 46 - 78 Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sehr empfehlenswert ist! Telefax 0 52 44 / 40 57 64-89 Jetzt wünsche ich Ihnen aber erst einmal viel Spaß beim Blättern MaleMaria.Krueler@vkmgt.de und freue mich auf zahlreiche Anmeldungen. www.vkmgt.de Mit lieben Grüßen www.facebook.de/vkmgt Ihre Male Maria Krüler Sie haben andere Vorstellungen und Wünsche und finden Herausgeber: nichts Passendes? Oder Sie haben Lust, gemeinsam mit uns VKM – Für Menschen ein Angebot auf die Beine zu stellen? mit Förderbedarf e.V. Dann sprechen Sie mich an. Gerne organisieren wir in Bereich Freizeit, Sport, Reisen Absprache mit Ihnen weitere Angebote. Bolzenmarkt 3 Satz & Layout: VKM – Für Menschen mit Förderbedarf 33397 Rietberg Auflage: 1.500 Exemplare
Inhaltsverzeichnis Vorwort Herausgeber 3 Reisen ****-Haus De Follenhoegh / Niederlande 5 Landhotel Klaukenhof / Sauerland 6 Düsseldorf City Hostel 7 Jugendherbergde Petershagen 8 Ferienspiele 9-10 Ausflüge / Online-Angebote 11 – 14 Lust auf… Theater, Zirkus, Kino, oder… 14 Wir über uns 15 – 16 Anmeldungen 2021 17 – 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen VKM 19 – 20 Beitrittserklärung 21 Wir suchen Dich! Werde VKM-Betreuer 22 – 23 4
Reisen ****Haus De Follenhoegh / Niederlande Holland ist immer eine Reise wert und da die Fahrt im letzten Jahr ausfallen musste, haben wir kurzerhand noch einmal gebucht. Das Haus liegt optimal, mit Blick auf´s Wasser und vieles ist fußläufig erreichbar. Ein Ausflug in den Freizeitpark steht bestimmt auf dem Programm. Genauso wie Schwimmen und Shoppen. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern mit Halbpension. Wann Freitag 26.03. bis Freitag 02.04.2021 Wo Haus „De Follenhoegh“, Vollenhove, Niederlande Abfahrt 11 Uhr Treffpunkt Parkplatz Gartenschaupark Mitte, Torfweg, Rietberg Wer ab 14 Jahren Betreuerschl. 1/6 1/4 1/2 1/1 Betreuung 445 Euro 505 Euro 565 Euro 685 Euro Unterkunft 630 Euro 630 Euro 630 Euro 630 Euro Reisepreis 1.075 Euro 1.135 Euro 1.195 Euro 1.315 Euro Unterbringung in Mehrbettzimmern mit Halbpension Anmerkung Maximale Teilnehmerzahl: 12 Anmeldung bitte bis 29.01.2021 5
Reisen Landhotel Klaukenhof / Sauerland Auf geht’s ins Land der 1000 Berge. Das Landhotel Klaukenhof liegt im idyllischen Tal, frei von Durchgangsverkehr, umgeben von Wäldern und Wiesen – nicht weit von den bekannten Orten Attendorn, Schmallenberg oder dem Biggesee entfernt. Außerdem bietet die Klaukenhof-Crew jede Menge Action an. Untergebracht sind wir in Doppelzimmern mit Vollpension. Wann Sonntag, 04.07. bis Sonntag, 11.07.2021 Wo Landhotel Klaukenhof, Hammecketal 4, 57368 Lennestadt-Burbecke Abfahrt 11 Uhr Treffpunkt Parkplatz Gartenschaupark Mitte, Torfweg, Rietberg Wer ab 6 Jahren Betreuerschl. 1/6 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Betreuung 419 Euro 494 Euro 569 Euro 724 Euro ja Unterkunft 721 Euro 721 Euro 721 Euro 721 Euro Reisepreis 1.140 Euro 1.215 Euro 1.290 Euro 1.445 Euro Unterbringung in Doppelzimmern mit Vollpension Anmerkung Maximale Teilnehmerzahl: 15 Anmeldung bitte bis 26.03.2021 6
Reisen Düsseldorf City Hostel Ab in die Großstadt! Mit Blick auf Rhein, Medienhafen, Fernsehturm und Altstadt liegt die Jugendherberge Düsseldorf direkt an den Rheinwiesen. Egal ob Shopping, Kultur, Feiern, Politik, Natur: Düsseldorf ist extrem vielseitig, sodass hier jeder auf seine Kosten kommt. Untergebracht sind wir in Doppelzimmern mit Halbpension. Wann Montag, 19.07. bis Sonntag, 25.07.2021 Wo DJH City Hostel Düsseldorf, Düsseldorfer Straße 1, 40545 Düsselsorf Treffpunkt Hauptbahnhof Gütersloh, Willy-Brandt-Platz 2, 33330 Gütersloh Wer ab 14 Jahren Betreuerschl. 1/6 1/4 1/2 1/1 Rollstruhl Betreuung 394 Euro 444 Euro 504 Euro 609 Euro ja Unterkunft 456 Euro 456 Euro 456 Euro 456 Euro Reisepreis 850 Euro 900 Euro 960 Euro 1.065 Euro Unterbringung in Doppelzimmern mit Halbpension; Zugreise Anmerkung Maximale Teilnehmerzahl: 12 Anmeldung bitte bis 29.02.2021 7
Reisen Jugendherberge Petershagen Das Jugendgästehaus liegt direkt an der Weser und ist idealer Ausgangspunkt zu tollen Aktivitä- ten – z.B. den PottsPark, den Dinosaurierpark oder die Glashütte Gernheim. Auch das Gästehaus mitsamt Außengelände hat einiges zu bieten. Langeweile ist hier definitiv ein Fremdwort. Wann Sonntag, 17.10. bis Freitag, 22.10.2021 Wo Jugendgästehaus Petershagen, Mindener Straße 51, 32469 Petershagen 10:00 Uhr Abfahrt ab Kita Tausendfüßler, Treffpunkt Ostring 58, 33378 Rheda-Wiedenbrück Wer ab 6 Jahren Betreuerschl. 1/6 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Betreuung 343 Euro 393 Euro 483 Euro 523 Euro ja Unterkunft 517 Euro 517 Euro 517 Euro 517 Euro Reisepreis 860 Euro 910 Euro 955 Euro 1.040 Euro Unterbringung in Mehrbettzimmern mit Vollpension Anmerkung Maximale Teilnehmerzahl: 12 Anmeldung bitte bis: 16.04.2021 8
Ferienspiele Keine Lust auf Langeweile in den Ferien? Dann mach mit bei unseren Ferienspielen! Spielen, Basteln, Ausflüge machen – da sind Spaß und gute Laune garantiert! Die Preise enthalten Verpflegung (Mittagessen, Snack, Getränke) und Eintrittspreise. Inklusive Ferienspiele Ostern 4 Tage, Montag bis Donnerstag, 29.03. bis 01.04.2021, Wann 09:00 - 16:00 Uhr Jugendhaus Südtorschule Wo Delbrücker Straße 1, 33397 Rietberg Wer 6 - 14 Jahre Betreuerschl. 1/7 1/5 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Kosten/Tag 30,- Euro 55,- Euro 65,- Euro 80,- Euro 105,- Euro ja Maximale Teilnehmerzahl: 5 Anmerkung Anmeldungen bitte bis 12.02.2021 Inklusive Ferienspiele Sommer 10 Tage, jeweils Montag bis Freitag, 02.08. bis 13.08.2021, Wann 09:00 - 14:00 Uhr Jugendhaus Südtorschule Wo Delbrücker Straße 1, 33397 Rietberg Wer 6 - 14 Jahre Betreuerschl. 1/7 1/5 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Kosten/Tag 30,- Euro 55,- Euro 65,- Euro 80,- Euro 105,- Euro ja Maximale Teilnehmerzahl: 15 Anmerkung Es sind auch Einzeltermine buchbar. Bitte Frühstück und wenn nötig Autositz mitgeben. Anmeldungen bitte bis 02.07.2021 9
Ferienspiele Inklusive Ferienspiele Herbst - jeden Tag ein Ausflug 5 Tage, 11.10. bis 15.10.2021, Wann 09:00 - 14:00 Uhr Wo wird noch bekanntgegeben Wer 6 - 14 Jahre Betreuerschl. 1/7 1/5 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Kosten/Tag 30,- Euro 55,- Euro 65,- Euro 80,- Euro 105,- Euro ja Maximale Teilnehmerzahl: 15 Anmerkung Es sind auch Einzeltermine buchbar. Anmeldungen bitte bis 17.09.2021 10
Online-Angebote Das ist unser Programm für die Monate Januar bis März. Egal, ob Museum, Bewegung oder Spiel – egal ob im persönlichen Kontakt oder Online. Hier gibt es eine Menge Spaß! Online-Angebote Auch im Januar heißt es weiter: Kontakte reduzieren! Aus diesem Grund werden wir uns im Bereich Freizeit, Sport und Reisen nicht persönlich treffen können und Ausflüge machen. Weil wir aber gerne mit Euch in Kontakt bleiben und ein wenig Abwechslung in den Alltag bringen möchten, werden wir Online-Angebote planen. Dort kann gespielt, gebastelt, gelesen oder einfach gequatscht werden. Wir sind für alle Ideen offen! Ihr braucht dazu nur ein internetfähiges Gerät, das über Kamera und Mikrofon verfügt (Handy, Computer, Tablet, etc.), Internet, eine Emailadresse und schon kann es losgehen. Also meldet euch, wenn ihr dabei sein möchtet oder schon eine tolle Idee habt, was man online gemeinsam machen könnte! 11
Ausflüge Sealife Wann Samstag, 06.02.2021, 10.00 bis 17.00 Uhr Treffpunkt Kita Tausendfüßler, Ostring 58, 33378 Rheda-Wiedenbrück Wo Sealife Oberhausen, Zum Aquarium 1, 46047 Oberhausen Wer ab 6 Jahre Betreuerschl. 1/7 1/5 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Kosten/Tag 52,50 Euro 60,- Euro 67,50 Euro 78,75 Euro 97,50 Euro ja zzgl. 16,00 Euro Eintritt, Verpflegung bitte mitgeben. Anmerkung Anmeldungen bitte eine Woche vor dem Termin. Kegeln Freitag, 12.02.2021, Wann von 17.00 - 19.00 Uhr Wo Landgasthaus Pöppelbaum, Am Postdamm 28, 33378 Rheda-Wiedenbrück Wer ab 12 Jahre Betreuerschl. 1/7 1/5 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Einzeltermin 35,- Euro 40,- Euro 50,- Euro 57,50 Euro 70,- Euro ja zzgl. 5,00 Euro fürs Kegeln + Verpflegung Anmerkung Anmeldungen bitte eine Woche vor einem Termin. 12
Ausflüge Schwimmen im Erlebnisbad „Die Welle“ Dientag, 16.02.2021, Wann 16.30 - 18.30 Uhr Wo Die Welle Gütersloh, Stadtring Sundern 10, 33332 Gütersloh Wer 5 - 14 Jahre Betreuerschl. 1/7 1/5 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Kosten/Tag 50,- Euro 40,- Euro 70,- Euro 85,- Euro 110,- Euro ja Einzeltermine 25,- Euro 30,- Euro 35,- Euro 42,50 Euro 55,- Euro ja Anmerkung zzgl. Eintritt: 3,40 Euro für 90 Min. + 0,90 Euro je 20 Min. Ishara Familienbad Wann Samstag, 20.02.2021, 12.30 - 17.30 Uhr Treffpunkt Kita Tausendfüßler, Ostring 58, 33378 Rheda-Wiedenbrück Wo Ishara Familienbad, Europa Platz 1, 33613 Bielefeld Wer ab 14 Jahren Betreuerschl. 1/7 1/5 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Kosten/Tag 52,50 Euro 60,- Euro 67,50 Euro 78,75 Euro 97,50 Euro ja zzgl. 5,50 Euro Eintritt, Verpflegung bitte mitgeben. Anmerkung Anmeldungen bitte eine Woche vor dem Termin. 13
Ausflüge Bowling RedBowl in Oelde Wann Samstag,13.03.2021, 14:00 - 17 :30 Uhr Treffpunkt Kita Tausendfüßler, Ostring 58, 33378 Rheda-Wiedenbrück Wo Red Bowl Oelde, Von-Büren-Allee 21, 59302 Oelde Wer ab 14 Jahren Betreuerschl. 1/7 1/5 1/4 1/2 1/1 Rollstuhl Kosten/Tag 35,- Euro 40,- Euro 45,- Euro 52,50 Euro 65,- Euro ja zzgl. 7,00 Euro Bowlen + 1,90 Euro Leihschuhe, Verpflegung bitte mitgeben. Anmerkung Anmeldungen bitte eine Woche vor dem Termin. Lust auf … Urlaub, Theater, Zirkus, Kino, oder … - Stadionbesuch Arminia Bielefeld - Konzertbesuch - Eisbahn - Zoo-Safaripark Stukenbrock - Trampolinhalle - oder etwas ganz Anderes? Gerne organisieren wir auch ein entsprechendes Gruppenangebot und organisieren auch ganz andere Aktionen. Lassen Sie es uns einfach wissen! 14
Wir über uns Das ist der VKM – Unser Name ist Programm: V = Vielfalt, K = Kompetenz, M = für Menschen mit Förderbedarf Der VKM – Für Menschen mit Förderbedarf e.V. in Gütersloh ist seit 1970 als gemeinnütziger Verein aktiv. Um passgenau tätig zu sein, wurde 2016 die VKM gGmbH als Tochterunternehmen des Vereins gegründet. Beide Unternehmen sind eng miteinander verbunden. Zusammen sind sie der VKM – Für Menschen mit Förderbedarf. Die Geschäftsstelle des VKM befindet sich in Rietberg, die Tätigkeiten finden im gesamten Kreis Gütersloh statt. Unsere Kernkompetenz ist es, Menschen mit Förderbedarf bei ihren täglichen Herausforderungen zu unterstützen, zu begleiten und zu fördern. Mit mehr als 120 Mitarbeitern bieten wir vielfältige Leistungen und kompetente Unterstützungen für Menschen mit Förderbedarf und deren Angehörige an. Jährlich erleben das mehr als 400 Menschen direkt. Hinzu kommen fast 800 Angehörige, denen unsere Angebote indirekt zugutekommen. Das leistet der VKM im Kreis Gütersloh Der VKM bietet Menschen eine qualitativ hochwertige und individuell zugeschnittene Leistung und unterstützt sie in vielfältigen Lebensbereichen. Dafür stehen unsere sozialen Einrichtungen: Ambulant Betreutes Wohnen Wir helfen Menschen im Alter von 18 bis 65 Jahren mit körperlicher und geistiger Behinderung, selbstständig in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft zu leben. Gleichzeitig fördern wir damit eine inklusive Gesellschaft, in denen Menschen mit und ohne Behinderung nah beieinander leben können. Familienunterstützender Dienst Menschen jeden Alters werden begleitet und betreut, um deren Angehörige zu entlasten. Je nach individuellem Bedarf sind das Freizeitausflüge, Zuhauseaktivitäten oder Terminbegleitungen. Freizeit, Sport, Reisen Eine große Bandbreite von Freizeitaktivitäten für Menschen mit und ohne Förderbedarf haben wir im Repertoire. Unsere Sportangebote, Ausflüge, Ferienspiele oder Reisen richten sich an alle Interessierten. Wenn Sie mehr erfahren möchten, sind wir gerne für Sie da. Unsere Bürozeiten sind: Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr 15
Wir über uns Frühförderung Unsere Frühförderstelle bietet seit Januar 2007 für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten oder einer drohenden oder bereits bestehenden Behinderung im Kreisgebiet Gütersloh die Komplexleistung Frühförderung an. Diese beinhaltet eine pädagogische und therapeutische Unterstützung des Kindes und seiner Familie. Außerdem bietet die Frühförderstelle solitäre Heilpädagogik an. Inklusive Kitas Als Lern- und Spielorte sind unsere drei Kitas sehr angesehen. Die Kinder genießen die liebevolle und kompetente Betreuung und Förderung durch unsere fachlich geschulten Teams. Die Besonder- heit der Kitas entsteht durch die inklusive und naturverbundene Ausrichtung, welche einzigartig im Kreis Gütersloh ist. Unsere Kita Tausendfüßler in Wiedenbrück hat insgesamt 60 Plätze, davon werden 16 Plätze von Kindern mit Behinderung genutzt. Die Kita Wirbelwind in Halle ist Lern- und Spielort für 82 Kinder, davon sind 8 Plätze für Kinder mit Behinderung reserviert. Mit insgesamt 20 Kindern ist unser Waldkindergarten in Rheda sehr individuell und naturverbunden ausgerichtet. Schulbegleitung Unsere Begleiter ermöglichen Kindern und jungen Men- schen mit Unterstützungsbedarf sinnvolle Teilhabe am Bildungswesen. Schüler und Studenten haben einen per- sönlichen Begleiter an ihrer Seite, der beim Ausgleich von körperlichen, geistigen und/oder sozial-emotionalen Defizi- ten unterstützt. Dadurch entstehen größtmögliche Selbst- VKM – Für Menschen bestimmung und Selbstständigkeit. mit Förderbedarf e.V. Bolzenmarkt 3 Teilhabeberatung (EUTB) im Kreis Gütersloh 33397 Rietberg Mit der Diakonischen Stiftung Ummeln realisieren wir im Kreis Gütersloh dieses Angebot im Auftrag des Bundes- Telefon 0 52 44 / 40 57 64-71 ministeriums für Arbeit und Soziales. Alle Menschen mit Telefax 0 52 44 / 40 57 64-89 Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen, sowie deren Angehörige können sich trägerunabhängig info@vkmgt.de www.vkmgt.de www.facebook.de/vkmgt Bankverbindung Bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh IBAN DE76 4786 0125 0301 2154 00 BIC GENODEM1GTL Spendenkonto Bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh Alle Spenden und IBAN DE49 4786 0125 0301 2154 01 Mitgliedsbeiträge sind BIC GENODEM1GTL steuerlich abzugsfähig. 16
Anmeldung Anmeldung – Freizeitprogramm 2021 Bitte mit Rückseite ausfüllen, abtrennen und an uns schicken: VKM – Für Menschen mit Förderbedarf (Freizeit, Sport, Reisen), Bolzenmarkt 3, 33397 Rietberg Vorname: Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Telefon: E-Mail: Betreuerschlüssel: n 1/7 n 1/5 n 1/4 n 1/2 n 1/1 (bitte ankreuzen) Zur praktischen Arbeit sind Anamnese- und Notfallbögen, Datenblätter sowie ein Betreuungsvertrag inklusive der Anlagen Einverständniserklärung für die Entbindung von der Schweigepflicht, Einver- ständniserklärung für Fotos sowie die Informationspflicht gem. Art. 13 EU-DSGVO erforderlich, die zur internen Verwendung in schriftlicher und elektronischer Form unter Beachtung der Datenschutzrechte von uns archiviert bzw. gespeichert werden. Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer, bzw. die gesetzlichen Vertreter, dem automatisch zu. Ich erkenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Die jeweils aktuellen AGB sind bindend und jederzeit auf unserer Homepage oder auf Anfrage in unserer Geschäftsstelle in Rietberg einsehbar. n Bitte informieren Sie mich über aktuelle Termine und Veranstaltungen per E-Mail. Datum Vorname/Nachname/Unterschrift 17
Anmeldung Anmeldung zu den Freizeitangeboten 2021 Bitte hier alle Angebote ankreuzen, an denen eine Teilnahme gewünscht wird. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der jeweiligen Angebote! Reisen Inklusive Ferienspiele Freizeit Niederlande 26.03. - 02.04. Ferienspiele Ostern 29.03. - 01.04. Freizeit Klaukenhof 04.07. - 11.07. Ferienspiele Sommer 02.08. - 13.08. Freizeit Düsseldorf 19.07. - 25.07. Ferienspiele Herbst 11.10. - 15.10. Freizeit Petershagen 17.10. - 22.10. Ausflüge Sealife 06.02. Ishara Familienbad 20.02. Bowling RedBowl in Oelde 13.03. Kegeln 12.02. Schwimmen im Erlebnisbad „Die Welle“ 16.02. 18
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des VKM – Für Menschen mit Förderbedarf e.V. für den Bereich Freizeit, Sport und Reisen (nachfolgend FSR genannt) §1 Geltungsbereich Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden Bestandteil des zwischen dem jeweiligen Teilnehmer und dem FSR geschlossenen Vertrages. Den nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Regelungen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. §2 Vertrag/Vertragsabschluss (1) Alle Angebote des FSR können grundsätzlich von allen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung genutzt werden. Besonderheiten zu den Teilnahmebedingungen, Konditionen oder Betreuerschlüssel sind den entsprechenden Angebotsbeschreibungen im Prospekt oder der VKM-Homepage zu entnehmen und zu beachten. (2) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Teilnahme an den Angeboten. Eine unsererseits angenommene Reservierung für einen Platz enthält nicht zugleich eine verbindliche Zusage für die Teilnahme. (3) Voraussetzung für die Teilnahme ist die schriftliche Anmeldung auf einem dafür vorgesehenen Anmeldeformular oder – je nach Verfügbarkeit – die Online- Anmeldung über unsere Homepage. Anmeldungen gelten ausschließlich für den auf den Anmeldeformularen angegebenen Zeitraum und für die angegebene Person. Die Anmeldung ist nicht übertragbar. (4) Mit Zugang der Anmeldung bei uns gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages über die betreffende Veranstaltung/Reise ab, welches wir innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch schriftliche Bestätigung gegenüber dem Teilnehmer annehmen können. Der Teilnehmervertrag kommt wirksam erst mit rechtzeitigem Zugang unserer schriftlichen Bestätigung beim Teilnehmer zustande. (5) Mündliche Absprachen oder sonstige schriftliche Mitteilungen ersetzen nicht das Anmeldeformular und unsere schriftliche Bestätigung. Solche Absprachen/Mitteilungen sind im Zweifel unverbindlich und können insbesondere einem rein informativen Zweck dienen. (6) Wir behalten uns vor, die Teilnehmer in Gruppen einzuteilen und diese nach intern aufgestellten Kriterien zusammenzustellen. §3 Abrechnung (1) Wie sind berechtigt, mit der Anmeldebestätigung eine angemessene Anzahlung auf den vereinbarten Teilnahmepreis zu verlangen, die innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzahlungsrechnung an uns zu zahlen ist. (2) Wird mit der Anmeldebestätigung von uns eine Anzahlung gefordert und diese nicht innerhalb der in Absatz (1) genannten Frist gezahlt, sind wir nach ergebnislosem Ablauf einer weiteren schriftlich gesetzten Zahlungsfrist von 3 Tagen berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Teilnehmer von dem Vertrag zurück zu treten. (3) Nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung erteilen wir dem Teilnehmer eine direkt auf ihn ausgestellte und an ihn gerichtete Rechnung, die der Teilnehmer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung auszugleichen hat. (4) Der Teilnehmer hat ggf. die Möglichkeit die Rechnung direkt bei seiner Pflegekasse zur Erstattung der Kosten einzureichen. Dabei legt er fest, ob der zu erstattende Betrag aus dem „Topf“ der Verhinderungspflege oder der zusätzlichen Betreuungsleistungen genommen werden soll. Zu diesem Zweck fügen wir unserer Rechnung einen Einzelnachweis für die Kasse bei. §4 Vertragsänderungen (1) Wir sind berechtigt, auch nach Vertragsschluss einseitig Änderungen bezüglich der Reisen/Veranstaltungen vorzunehmen, sofern die jeweilige Änderung für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der gegenseitigen berechtigten Interessen zumutbar und für sie ein triftiger Grund gegeben ist. Dies gilt auch für eine Erhöhung des Teilnahme-/Reisepreises aufgrund der Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren, zu deren Einbehaltung/Weiterleitung wir verpflichtet sind (z.B. Bettensteuer, Kurtaxe, etc.). (2) Im Übrigen sind wir zur Erhöhung des Teilnahme-/Reisepreises nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Veranstaltungs- /Reisetermins mehr als vier Monate liegen und sich nach Vertragsschluss Preissteigerungen (z.B. bei den Beförderungskosten) ergeben, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. §5 Betreuung / Foto- und Videoaufnahmen (1) Während der Veranstaltung werden die Teilnehmer durch Mitarbeiter von uns betreut. Diese Mitarbeiter müssen keine ausgebildeten Fachkräfte sein. (2) Wir behalten uns vor, die Einteilung in einen Betreuerschlüssel während der Maßnahme anzupassen. (3) Im Rahmen der Reise/Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht. Einzelne Aufnahmen werden von uns für Veröffentlichungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Freizeitplaner, Homepage, Flyer, Dokumentationen, Presseartikel) verwendet. Auf eine Namensnennung wird verzichtet. Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der jeweilige Teilnehmer mit einer Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen, auf denen er abgebildet ist, im Rahmen des vorgenannten Zwecks einverstanden. Diese Einverständniserklärung kann der Teilnehmer jederzeit ohne Mitteilung eines Grundes mittels schriftlicher Erklärung uns gegenüber widerrufen. §6 Anamnesebogen und Datenerhebungsunterlagen (1) Zur praktischen Arbeit sind Anamnesebögen und Datenblätter erforderlich, die zur internen Verwendung in schriftlicher oder elektronischer Form unter Beachtung der Datenschutzrechte von uns archiviert bzw. gespeichert werden. Mit der Nutzung unserer Angebote stimmt der Teilnehmer dem automatisch zu. (2) Der Teilnehmer bzw. seine Angehörigen sind verpflichtet, die Anamnesebögen/Datenblätter wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Für Schäden, die allein auf eine unrichtige, fehlende oder veraltete Angabe zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. (3) Veränderungen des Allgemeinzustandes (insbesondere psychische Verhaltensauffälligkeiten) sind uns unaufgefordert bei der Anmeldung oder während der laufenden Veranstaltung unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen und in den persönlichen Unterlagen bzw. dem Anamnesebogen zu ergänzen. §7 Haftung (1) Wegen der Verletzung einer dem Teilnehmer gegenüber bestehenden Pflicht sind wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe der im Folgenden genannten Bestimmungen verpflichtet, Schadenersatz und Aufwendungsersatz zu leisten. Sämtliche aufgeführten Haftungsbegrenzungen gelten ausdrücklich nicht für Schadenersatzansprüche wegen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Seite 1/2 19
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des VKM – Für Menschen mit Förderbedarf e.V. für den Bereich Freizeit, Sport und Reisen (nachfolgend FSR genannt) (2) Wir haften nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung dem Teilnehmer gegenüber bestehender Pflichten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (insbesondere die Pflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung der jeweiligen Veranstaltung) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. Ein Verzicht auf gesetzliche Ausschlüsse oder Einschränkungen der Haftung ist damit nicht verbunden. (3) Im Falle der Haftung wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ersetzen wir den nachgewiesenen Schaden des Teilnehmers in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und -höhe für uns bei Vertragsschluss als Folge einer solchen Pflichtverletzung voraussehbar und für den Teilnehmer nicht anwendbar war. Dies gilt gleichermaßen für Vermögensschäden, selbst wenn diese grob fahrlässig verursacht worden sein sollten. (4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.), die Verletzung von Nebenpflichten und für eine deliktische Haftung. (5) Vom Teilnehmer geltend gemachte Ansprüche müssen unverzüglich und schriftlich und gegenüber angezeigt werden. Der entstandene Schaden muss (z. B. durch Vorlage von Belegen) nachvollziehbar und uns zuzuordnen sein. (6) Wir haften nicht für verloren gegangene oder im Rahmen einer Veranstaltung/Reise durch andere Teilnehmer beschädigte persönliche (Wert-) Gegenstände. (7) Wir haften nicht für Geräte oder Materialien, die der Teilnehmer im Rahmen seiner Teilnahme an der Veranstaltung mit sich führt oder zur Verfügung stellt. (8) Für durch den Teilnehmer verursachte Schäden haftet der Teilnehmer selbst, bzw. seine Versicherung. (9) Wir übernehmen keine Haftung für Leistungen von Fremdanbietern, sofern wir nur als Vermittler dieser Fremdleistung tätig werden. Ausgeschlossen ist daher unter anderem die Haftung für von Fremdanbietern verursachte Leistungsstörungen, deren Leistung wir im Rahmen unseres Veranstaltungsangebotes in Anspruch nehmen (Reiseveranstalter, Teilnahme an externen Veranstaltern, etc.). §8 Stornierung/Vertragsbeendigung durch den Teilnehmer (1) Mit Eingang der Anmeldung bei uns wird diese verbindlich. Eine Stornierung (freie Kündigung oder Kündigung aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben) der verbindlichen Anmeldung bzw. des geschlossenen Vertrages kann ausschließlich schriftlich auf dem Postweg oder per Fax erfolgen. (2) Im Falle der Stornierung in einem Zeitraum von 99-22 Tagen vor Beginn der Reise/Veranstaltung fallen 30% der Reisekosten an, drei Wochen oder weniger vor Beginn der Reise/Veranstaltung hat der Teilnehmer den vollen vereinbarten Teilnahmepreis abzgl. des Wertes der ersparten Aufwendungen zu zahlen (§651 i BGB). Sollten wir bis zum Beginn der Reise/Veranstaltung einen adäquaten Ersatzteilnehmer finden, werden lediglich die Kosten, die aufgrund der Stornierung und der Bemühung um einen Ersatzteilnehmer anfallen, in Rechnung gestellt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. (3) Für die Stornierung einer Reservierung werden keine Kosten erhoben (Reservierungen sind beidseitig unverbindlich). (4) Sollte ein Teilnehmer eine Reise/Veranstaltung aus krankheitsbedingten Gründen oder sonstigen persönlichen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vorzeitig verlassen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Rückreise/Heimfahrt erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Teilnehmers und ist vom Teilnehmer bzw. seinen Angehörigen zu organisieren. Dies gilt auch bei Tagesveranstaltungen. §9 Rücktritt / Kündigung (1) Wir sind berechtigt, die Veranstaltung vor ihrem Beginn abzusagen bzw. von dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag durch schriftliche Erklärung zurück zu treten, wenn sich Umstände, die nicht durch uns zur vertreten sind, ergeben, die eine Durchführung der Veranstaltung nicht oder nur unter deutlich erschwerten Umständen möglich machen (geringere Teilnehmerzahl als im Angebot angegeben, Personalmangel aufgrund einer Krankheitswelle, o.ä.). (2) Wir sind zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist berechtigt, wenn während einer laufenden Reise/Veranstaltung ein zur Zeit der Anmeldung nicht absehbare Verschlimmerung des gesundheitlichen Allgemeinzustandes des Teilnehmers eintreten sollte, insbesondere in Form psychischer Verhaltensauffälligkeiten. Von diesem Kündigungsrecht werden wir nur nach genauer Abwägung unserer und der berechtigten Interessen des betroffenen Teilnehmers sowie der übrigen Teilnehmer Gebrauch machen. Im Falle der Kündigung behalten wir den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung unter Anrechnung in Folge der Kündigung ersparter Aufwendungen und anderweitig Verwendungsmöglichkeiten der Veranstaltungs-/Reiseleistung. §10 Höhere Gewalt Wird die Durchführung der Reise/Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt in § 651 j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen einer solchen Kündigung ergeben sich aus dem Gesetz. §11 Schlussbestimmungen (1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem Zweck wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Im Falle einer sich später ergebenden Vertragslücke haben die Parteien eine Regelung zu finden, die demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien bei Vertragsschluss vereinbart hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten. (2) Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder einzelnen Paragraphen oder deren Unterpunkte ohne nennen von Gründen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir dem Teilnehmer schriftlich unter Benennung einer Widerspruchsfrist zur Verfügung stellen mit dem ausdrücklichem Hinweis, dass nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Zustimmung des Teilnehmers zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erteilt gilt und diese fortan für das Vertragsverhältnis mit uns Anwendung finden. Rietberg, November 2018 Seite 2/2 20
Beitrittserklärung Hiermit beantrage/n ich/wir die Mitgliedschaft im VKM – Für Menschen mit Förderbedarf e.V. Name, Vorname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Geburtsdatum: Telefon: E-Mail: Beruf (freiwillige Angabe): Ich erkläre mich mit der Zahlung des Jahresbeitrags in Höhe von 44,- Euro einverstanden. Der Betrag soll einmal jährlich zum 1. Juli eingezogen werden. Spende n Zusätzlich möchte ich gerne eine regelmäßige Summe in Höhe von _______ Euro pro Jahr spenden, um damit die wertvolle Arbeit mit Menschen mit Förderbedarf zu unterstützen. Auch dieser Betrag soll einmal jährlich zum 1. Juli eingezogen werden. (Bitte ggf. ankreuzen) Ort, Datum Unterschrift Einzugsermächtigung Die Beiträge sind bis auf Widerruf von dem angegebenen Konto einzuziehen: Name, Vorname: (Kontoinhaber) IBAN: BIC: Ort, Datum Unterschrift VKM – Für Menschen mit Förderbedarf e.V. Bolzenmarkt 3 · 33379 Rietberg | Tel. 0 52 44 / 40 57 64-80 · Fax 0 52 44 / 40 57 64-89 · info@vkmgt.de · www.vkmgt.de Amtsgericht Gütersloh · VR 20199 · Steuernummer 347/5914\0272 · Vorstand: Kristina Witschel Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG · BIC GENODEM1GTL · IBAN DE76 4786 0125 0301 2154 00 21
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