Regionale Arbeitsmarktstrategie im Alb-Donau-Kreis Programmjahr 2021 - für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förder-periode 2014-2020
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Dezernat 4 - Jugend und Soziales Regionale Arbeitsmarktstrategie im Alb-Donau-Kreis für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Förder- periode 2014-2020 Programmjahr 2021
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 INHALT 1. Vorbemerkung ............................................................................................................... 2 2. Die Ausgangssituation für die ESF-Ziele im Alb-Donau-Kreis ........................................ 2 2.1. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1 ............................................. 2 2.2 Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1 ............................................. 7 2.3 Handlungsbedarf auf der Grundlage der Ausgangsbeschreibung ............................... 11 3 Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen ................................................. 13 3.1 Das spezifische Ziel B 1.1 ............................................................................................. 13 3.2 Das spezifische Ziel C 1.1 ............................................................................................. 14 3.3 Ökologische Nachhaltigkeit und Querschnittsthemen in den spezifischen Zielen B 1.1 und C 1.1. ..................................................................................................................... 16 4 Umsetzung der Ziele .................................................................................................... 17 5 Festlegung der Evaluationsschritte ............................................................................. 18 Landratsamt Alb-Donau-Kreis Dezernat 4 - Jugend und Soziales Claudia Sobkowiak Geschäftsstelle-ESF Schillerstraße 30 89077 Ulm Telefon: 0731 185-4746 Telefax: 0731 185-22 4746 E-Mail: claudia.sobkowiak@alb-donau-kreis.de 1
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 1. Vorbemerkung Der ESF-Arbeitskreis des Alb-Donau-Kreises hat am 15.07.2020 seine ESF-Strategie für das Jahr 2021 beschlossen. Für die regionalisierte Umsetzung des ESF Baden-Württemberg steht dem ESF-Arbeitskreis Alb-Do- nau-Kreis für das Jahr 2021 ein Mittelkontingent in Höhe von insgesamt 180.000 € zur Verfügung. Es sind folgende zwei Ziele des Operationellen Programms des Landes Baden-Württemberg relevant: B 1.1: Verbesserung der Beschäftigungschancen und der Teilhabechancen von Menschen, die be- sonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. C 1.1: Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Die regionale ESF-Förderung konzentriert sich demnach auf Zielgruppen mit besonderem Förderbe- darf im Rechtskreis SGB II, so etwa Langzeitarbeitslosen, aber auch auf junge Menschen, die vom Schulabbruch bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Neben den beiden spezifischen Zielen erfolgt die Umsetzung des ESF in Baden- Württemberg auch regional unter Beachtung der bereichsübergreifenden Grundsätze (Quer- schnittsziele und Querschnittsthemen) des ESF: Gleichstellung von Frauen und Männer, sowie von Menschen mit Migrationshintergrund, Älteren und Menschen mit Behinderungen, der Chancen- gleichheit und Nichtdiskriminierung, der ökologischen Nachhaltigkeit sowie Förderung der transna- tionalen Zusammenarbeit. 2. Die Ausgangssituation für die ESF-Ziele im Alb-Donau-Kreis 2.1. Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel B 1.1 Die Ausgangssituation im Alb-Donau-Kreis kann im Hinblick auf das spezifische Ziel B.1.1 durch eine Analyse der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II, der arbeitslosen Personen mit Migrationshintergrund und der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach ausgewählten Merkmalen beschrieben werden. Als Datenquelle dient in diesem Jahr das im Auftrag der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg von der ISG GmbH erstellte Da- tenset, in dem die wesentlichen Werte für die Analyse enthalten sind. Der landeseinheitlich angelegte Datenstand verweist auf den Monat September 2019. Dies entspricht zwar nicht dem jeweils aktuellen Stand, aber der September gilt in der Arbeits- marktstatistik als der Monat mit den geringsten saisonalen Schwankungen. 2.1.1 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II Im Alb-Donau-Kreis sind im September 2019 insgesamt 2.715 Personen als arbeitslos gemel- det, 1.538 Personen im Rechtskreis des SGB III und 1.177 Personen im Rechtskreis des SGB 2
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 II. Die Arbeitslosenquote insgesamt liegt bei 2,4 % (SGB II bei 1,0 % und SGB III bei 1,3 %). Die Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg beträgt im SGB III 1,6 % und im SGB II 1,6 %. Die Anteile einzelner Personengruppen am Gesamtbestand der Arbeitslosen im SGB II sieht im Vergleich zum Land Baden-Württemberg folgendermaßen aus: Merkmal Alb-Donau-Kreis Baden-Württemberg 15-25 Jahre 12,0 % 7,9 % 55 Jahre und älter 19,2 % 17,5 % Langzeitarbeitslose 34,5 % 40,0 % Ohne abgeschl. Berufsausbildung 66,6 % 66,6 % Ausländer/innen 50,8 % 43,2 % Schwerbehinderte 5,1 % 6,4 % Alleinerziehende 9,7 % 11,6 % Die Arbeitslosenquote (insgesamt) im Alb-Donau-Kreis liegt im September 2019 bei 2,4 % (In Baden-Württemberg liegt diese Quote bei 3,2 %). Frauen und Männer im SGB II Die Differenzierung nach Geschlecht zeigt, dass im Alb-Donau-Kreis 45,3 % der Arbeitslosen im SGB II Frauen (533 Personen) und 54,7 % Männer (644 Personen) sind. Im Landesschnitt liegt der Frauenanteil im SGB II bei 46,0 %. Der Anteil der Frauen im SGB II liegt bei 45,3 %, etwas unter dem Landesschnitt. Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II Insgesamt waren 141 junge Erwachsene unter 25 Jahren im Alb-Donau-Kreis als arbeitslos im SGB II registriert. Dies entspricht einem Anteil von 12 % an allen SGB II-Arbeitslosen (Baden- Württemberg 7,9 %). Der Anteil der unter 25-jährigen im SGB II liegt mit 12 % über dem Landesschnitt. Ältere Arbeitslose im SGB II 226 Personen oder 19,2 % der SGB II-Arbeitslosen waren älter als 55 Jahre. Der Wert auf Landesebene liegt mit 17,5 % unter der regionalen Quote. 3
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 Der Anteil über 55-jähriger im SGB II liegt mit 19,2 % über dem Landesschnitt. Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II Im September 2019 waren von allen Arbeitslosen im Bestand SGB II insgesamt 34,5 % lang- zeitarbeitslos (entspricht 406 Personen). Der Landesschnitt Baden-Württemberg liegt bei 40,0 %. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen im SGB II liegt mit 34,5 % unter dem Landesschnitt. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im SGB II 784 Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II (entspricht 66,6 % aller Arbeitslosen im Rechtskreis) verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. 66,6 % der SGB II-Arbeitslosen verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Ausländer/innen im SGB II Der Anteil der ausländischen arbeitslosen Personen im SGB II liegt bei 50,8 % (598 Personen) und damit über dem Landesschnitt von 43,2 %. 50,8 % aller Arbeitslosen im SGB II haben keinen deutschen Pass. Im Landesvergleich 43,2 %) liegt diese Quote über dem Durchschnitt. Personen mit einer Schwerbehinderung im SGB II 5,1 % aller Arbeitslosen im SGB II im Alb-Donau-Kreis haben eine Schwerbehinderung 60 Per- sonen. Der Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung im SGB II liegt mit 5,1 % unter dem Lan- desschnitt (6,4 %). Alleinerziehende im SGB II Im September 2019 werden im Rechtskreis des SGB II insgesamt 114 alleinerziehende Ar- beitslose gezählt. Dies entspricht einem Anteil von 9,7 % an allen registrierten SGB II-Arbeits- losen (Landesschnitt Baden-Württemberg: 11,6 %). Der Anteil alleinerziehender Arbeitsloser im SGB II liegt mit 9,7 % unter dem Landesschnitt. 4
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 2.1.1 Arbeitslose im Rechtskreis SGB II – Stand Mai 2020 (Corona-Pandemie) Im Alb-Donau-Kreis sind im Mai 2020 insgesamt 3.771 Personen als arbeitslos gemeldet, 2.380 Personen im Rechtskreis des SGB III und 1.391 Personen im Rechtskreis des SGB II. Die Arbeitslosenquote insgesamt liegt bei 3,2 % (SGB II bei 1,2 % und SGB III bei 2,0 %). Die Ar- beitslosenquote in Baden-Württemberg beträgt im SGB III 2,3 % und im SGB II 2,0 %, insge- samt 4,3 %. Im Vergleich zum September 2019 stiegt die Gesamtarbeitslosenzahl im Alb-Donau-Kreis von insgesamt 2.715 Personen auf 3.771 Personen an (ein Plus von 1.056 Personen). Im Rechts- kreis des SGB III verzeichnet sich ein Anstieg um 842 Personen und im Rechtskreis SGB II ein Anstieg um 214 Personen. Die Arbeitslosenquote insgesamt stiegt im Vergleich von 2,4 % auf 3,2 % an (SGB II von 1,0 % auf 1,2 % und SBG III von 1,3 % auf 2,0 %). 2.1.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II Da sich das spezifische Ziel B 1.1 nicht nur an Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II richtet, sondern u. a. auch die Bedarfsgemeinschaften mit in den Fokus nimmt, sind nachfolgend ei- nige Daten zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 SGB II1 (eLb) ausge- wertet. Auch diese Daten sind im Datenset enthalten und beziehen sich auf den Berichtsmo- nat September 2019 mit dem Referenzmonat September 2018. Insgesamt zählen im Alb-Donau-Kreis 2857 Personen zu den erwerbsfähigen Leistungsbe- rechtigten. Das bedeutet, dass rechnerisch 2,2 erwerbsfähige Leistungsberechtigte auf eine arbeitslose Person im Bestand des SGB II entfallen. Von den eLb sind 1512 Personen weiblich (entspricht 52,9 %). Gegenüber dem Vorjahresmonat ist ein Abstieg der eLb um 3,38 % (-100 Personen) zu verzeichnen. Die Anteile einzelner Personengruppen am Gesamtbestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sehen im Vergleich zum Land Baden-Württemberg folgendermaßen aus: Merkmal Alb-Donau-Kreis Baden-Württemberg Unter 25 Jahre 20,8 % 17,9 % 55 Jahre und älter 14,5 % 18,4% Alleinerziehende 15,3 % 14,5 % Ausländer/inn 54,7 % 46,3 % 1 Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundes- republik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte). 5
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 Der Frauenanteil liegt bei 52,9 %. Zum Vorjahresvergleich sank die Zahl der eLb um -3,38 Prozent, bei den Frauen im Vergleich um -2,95 %. Altersgruppen Für die einzelnen Altersgruppen stellt sich die Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsbe- rechtigten wie folgt dar: 20,8 % der Gruppe sind unter 25 Jahre alt (594 Personen), 64,8 % zwischen 25 bis 55 Jahre (1850 Personen) und 14,5 % sind 55 Jahre und älter (413 Personen). Im Vorjahresvergleich fällt auf, dass die Altersgruppe unter 25 Jahre nur einen Rückgang von 3,6 % (-22 Personen) aufweist, die Altersgruppe 25 bis unter 55 Jahre einen Rückgang um 1,3% (-24 Personen) und die Altersgruppe über 55 Jahre einen erheblichen Rückgang von 11,6% (-54 Personen). Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter zwischen 25 und 55 Jahren ist die Größte mit 64,8 %. Alleinerziehende in der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) Die Alleinerziehenden machen im September 2019 einen Anteil von 15,3 % aller erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten aus (Baden-Württemberg: 14,5 %). Das heißt, dass sowohl der Anteil als auch dementsprechend die Personenzahl (437 Personen) über den der alleinerzie- henden Arbeitslosen im SGB II liegen (9,7 % / 114 Personen). Die Quote der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten liegt mit 15,3 % über der der Arbeitslosen im SGB II und knapp über dem Landesschnitt bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Ausländer/innen in der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) In der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II haben im Alb-Donau-Kreis 1563 Personen eine nichtdeutsche Nationalität. Dies entspricht einem Anteil von 54,7 % in Baden-Württemberg 46,3 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat zeigt sich bei der Gesamt- gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Ausländer/innen ein Abstieg um 0,8 % (12 Personen). Es zeigt sich ein geringer Abstieg der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ohne deutschen Pass im Vorjahresvergleich. 6
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 2.1.3 Personen mit Migrationshintergrund im Alb-Donau-Kreis Seit Mitte 2013 ist es möglich, die Entwicklungen am Arbeitsmarkt auch unter dem Aspekt des Migrationshintergrundes abzubilden, da in allen Agenturen für Arbeit und allen Jobcen- tern Personen, die auf Leistungen des SGB II angewiesen sind, zum Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 2 SGB III befragt werden (vgl. hierzu Methodenbericht der BA 2012). Aktuell liegen Daten für den Berichtsmonat Juni 2019 vor, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. o Von allen befragten Arbeitslosen im Alb-Donau-Kreis haben 54,7 % im Rechtskreis SGB II einen Migrationshintergrund (1.154 Personen). In Baden-Württemberg lag dieser Anteil bei 58,8 %. o Der Anteil weiblicher Arbeitsloser unter den Personen mit Migrationshintergrund liegt mit 54,7 % über dem Anteil derer ohne Migrationshintergrund 45,3 %. o Hinsichtlich der Altersgruppen der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund zeigt sich fol- gende Verteilung: 57,9 % sind unter 25 Jahre, 61,3 % zwischen 25 und 55 Jahre, 37,6 % der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind 55 Jahre und älter. o Hinsichtlich der schulischen und beruflichen Ausbildung zeigte sich, dass 73 % der arbeits- losen Menschen mit Migrationshintergrund keinen Hauptschulabschluss haben. Auch bei der beruflichen Ausbildung waren große Unterschiede zu beobachten: So konnten 73,8% der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund keine abgeschlossene Berufsausbildung vor- weisen. 54,7 % der befragten SGB II Arbeitslosen im Alb-Donau-Kreis verfügen über einen Migrati- onshintergrund (MH). Die Geschlechterverteilung zeigt einen Frauenanteil von 54,7 % 2.2 Die regionale Ausgangslage für das spezifische Ziel C 1.1 Anhand der folgenden Basisindikatoren wird die Ausgangssituation im Alb-Donau-Kreis im Hinblick auf das spezifische Ziel C.1.1 durch die Situation der Schulabgänger/innen aus allge- meinbildenden und beruflichen Schulen2 beschrieben. Hinsichtlich der Schulabgänger/innen aus allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zeigt sich im Jahresvergleich 2018 (letzter statistisch verfügbarer Datensatz) im Landkreis Alb-Do- nau-Kreis folgendes Bild: 2 Unter der Bezeichnung ‚berufliche Schulen’ sind folgende Schulformen zusammengefasst: Berufsschulen in Teilzeit und Vollzeit, Berufsfachschulen, Berufsoberschulen, Fachschulen, berufliche Gymnasien, Be- rufskollegs und Schulen für Berufe des Gesundheitswesens. 7
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 Tabelle 1 Schulabgänger/innen allgemeine und berufliche Schulen 2016 bis 2018 (in % und Anzahl) Jahr ohne HS-Abschluss mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl 2018 4,9 91 22,8 428 52,4 983 19,9 374 (1.876 Abgän- ger/innen) 2017 Allgemein- 5,7 113 22,0 435 52,0 1.019 20,0 411 bildende (1.978 Abgän- Schulen ger/innen) 2016 (2.149 Abgän- ger/innen) 5,8 125 24,0 516 50,9 1.093 19,3 415 Jahr mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl 2018 (431 Abgän- 16,9 73 21,1 91 61,9 267 ger/innen) Berufliche 2017 Schulen (421 Abgän- 5,9 25 24,0 101 70,0 295 ger/innen) 2016 (430 Abgän- 9,5 41 24,9 107 65,6 282 ger/innen) Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, (Schulstatistik 2016/2017, 2018) 8
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 Tabelle 2 Schulabgänger/innen allgemeine und berufliche Schulen 2017/18 im Landesvergleich ohne HS-Ab- Abgänger/innen 2018 mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife schluss Allgemeinbildende Schulen ADK B-W ADK B-W ADK B-W ADK B-W Gesamt in % 4,9 6,5 22,8 16,2 52,4 46,6 19,9 30,8 Gesamt in Zahlen 91 6.951 428 17.493 983 50.161 374 33.143 Ausländer in % 18,2 18,7 37,9 30,4 38,6 38,8 5,3 12,1 Ausländer in Zahlen 24 1.968 50 3.199 51 4.077 7 1.268 Deutsche in % 3,8 5,1 21,7 14,7 53,4 47,4 21 32,8 Deutsche in Zahlen 67 4.983 378 14.294 932 46.084 367 31.875 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Schulstatistik 2017/2018) Abgänger/innen 2018 mit HS-Abschluss mittlerer Abschluss FH-/ Hochschulreife Berufliche Schulen ADK B-W ADK B-W ADK B-W Gesamt in % 16,9 13,5 21,1 17,4 61,91 69,1 Gesamt in Zahlen 73 6.791 91 8757 267 34.789 Ausländer in % 74 52 17,8 16,4 8,2 31,6 Ausländer in Zahlen 54 3.922 13 1.236 6 2.381 Deutsche in % 5,3 6,7 21,8 17,6 72,9 75,7 Deutsche in Zahlen 19 2869 78 7521 261 32408 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Schulstatistik 2018) Während im Alb-Donau-Kreis 37,9 % aller ausländischen Schulabgänger/innen der allgemein- bildenden Schulen den Hauptschulabschluss und mit 38,6 % den mittleren Bildungsabschluss erreichen, liegt dieser Anteil bei den deutschen Absolventen/innen beim Hauptschulab- schluss bei 21,7 % und beim mittleren Abschluss bei 53,4 %. Der Anteil der ausländischen Abgänger ohne Hauptschulabschluss beträgt 18,2 % und der Anteil der deutschen Abgänger ohne Hauptschulabschluss beträgt 3,8 %. Auf der anderen Seite schließen 5,3 % der auslän- dischen Jugendlichen die allgemeine Schule mit der Fach-/ Hochschulreife ab, im Vergleich dazu 21 % der deutschen Schulabgänger/innen. Bei den beruflichen Schulen zeigt die Verteilung der Abschlüsse einen ähnlichen Trend: der Anteil von schwächeren Abschlüssen liegt bei Personen ohne deutschen Pass beim mittleren Abschluss sowie der Fach-/Hochschulreife. Bei der Zielgruppe der Maßnahmen im spezifischen Ziel C 1.1 handelt es sich – wie oben be- reits beschrieben – um Schüler/innen und Jugendliche, die sich formal zwar im System Schule bzw. im Übergangssystem von Schule zu Beruf befinden, de facto aber durch die Angebote 9
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 in den Systemen nicht (mehr) erreicht werden. Vor diesem Hintergrund kann zunächst ange- nommen werden, dass Absolventen/innen der allgemeinbildenden Schulen ohne Haupt- schulabschluss unstrittig zu der Zielgruppe gehören. Es gehören aber auch ebensolche jungen Menschen im Landkreis dazu, deren prekäre Situation durch die amtliche Schulstatistik nicht hinreichend abgebildet werden kann. Im Rahmen der Ausgangsanalyse wurden daher ein- zelne Fachkräfte aus den Bereichen Schule, Übergangssystem, Jugendarbeit und Jugendsozi- alarbeit mittels eines Erhebungsbogens befragt, der explizit nach der geschätzten Größe der Zielgruppe, aber auch nach soziodemographischen und sozialen Merkmalen dieser jungen Menschen fragte. Folgende Aussagen lassen sich auf Basis der Auswertung dieser kleinen Befragung zusammenfassen: Im Alb-Donau-Kreis wird die Zahl der von Schulabbruch bedrohten Jugendlichen seitens der Jugendberufshilfe auf ca. 22,0 % eines Jahrgangs (davon etwa 50 % Mädchen) geschätzt, der Anteil ausbildungsferner Jugendlicher wird mit ca. 35 % beziffert (davon 55 % junge Frauen). Die Schüler in der Ausbildungsvorbereitung (AV) und des Vorqualifizierungsjahres in Arbeit / Beruf (VAB) sind oftmals in sozial schwierigen Situationen bzw. in schwierigen Familienver- hältnissen (Selbstüberschätzung, viele Schulabbrüche, Überforderung durch die Anforderun- gen in den 2-jährigen Berufsfachschulen, Schulabstinenz, Psychiatrieerfahrungen, Einnahme von Drogen und Medikamente, Traumata, mangelnde Sprachkenntnisse, undefinierbarer Bil- dungsstand, soziale Armut). Diese Gruppe ist in der Regel zwischen 16 und 21 Jahre alt mit heftigen Lebensläufen, oft mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung. Zunehmend sind dies Schüler aus den Werksrealschulen und Gymnasien bzw. Übertrittsschüler der Werksre- alschulen in das Gymnasium oder Schüler mit schlechtem Hauptschulabschluss, die danach in die zweijährigen Berufsfachschulen wechseln. Diese Gruppe hat auf Nachfrage der Lebens- ziele nach der Schule oft keine Zukunftsaussichten. Zur Erreichung der Zielgruppe gibt es bestehende Angebote der Schulsozialarbeit und Bera- tungsangebote, Beratungslehrer, Schulseelsorge, Berufsberatung, Vermittlung an Fachstel- len (bei freiwilliger Mitwirkung), Migrationsdienste, freie Träger und Integrationsmanager. Wichtige Hilfen für diese Jugendlichen seien v. a. spezielle pädagogische Angebote für AV/VAB-Schüler, mit kürzeren oder individuellen Unterrichtszeiten, innovativer Benotung bei geflüchteten Schülern sowie eine Mischung aus Deutsch, Praxis, Therapie und Sozialarbeit. Ein weiterer möglicher Projektansatz wäre, eine gelungene Tagesstruktur besser zu errei- chen, um Regeln wie Pünktlichkeit und die permanente Anwesenheit individueller begreifen lernen. 10
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 2.3 Handlungsbedarf auf der Grundlage der Ausgangsbeschreibung Auf Basis der Ergebnisse der Ausgangsbeschreibung des Arbeitsmarktes im Alb-Donau-Kreis werden hier die jeweiligen Handlungsbedarfe im Hinblick auf die Interventionsfelder des re- gionalisierten ESF dargestellt. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen Insgesamt zeigt sich vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Ar- beit (September 2019) eine positive Entwicklung, die in den beiden Rechtskreisen des SGB II und des SGB III greift. Der Anteil der Arbeitslosen im SGB II liegt mit 41,1 % deutlich unter der Quote im Landesschnitt (56,6 %). Es wird aber auch deutlich, dass im Alb-Donau-Kreis nicht alle Personengruppen im SGB II gleichermaßen von dieser Entwicklung profitieren. So be- steht weiterhin ein Förderbedarf für Langzeitleistungsbeziehende bzw. Langzeitarbeitslose im SGB II, Alleinerziehende (hier überwiegend Frauen), für Arbeitslose unter 25 und über 55 Jahren, für Arbeitslose ohne deutschen Pass bzw. mit Migrationshintergrund sowie für Leis- tungsbeziehende ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auch mit Blick auf die erwerbsfä- higen Leistungsberechtigten zeigen sich die benannten Personengruppen als diejenigen mit einem vermeintlich hohen Unterstützungsbedarf. Von der Gruppe der arbeitslosen Men- schen mit Migrationshintergrund sind mit einer Quote von 54,8 % deutlich mehr Personen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) angewiesen und dabei noch in höherem Maße langzeitarbeitslos. Sie verfügen darüber hinaus über ein niedrigeres schu- lisches und berufliches Ausbildungsniveau, was zwar unter dem Landesschnitt liegt, sich aber als Hemmnis bei der Vermittlung in Arbeit erweist. Vom Jobcenter wird für das Jahr 2021 für besonders benachteiligte Personen folgendes Pro- jekt angeboten: Das Projekt „Ab jetzt III“, das u. a. Alleinerziehende unterstützt. Der Handlungsbedarf für den ESF in diesem Interventionsfeld bestand und besteht weiterhin in der Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeits- markt. Es gilt, für die benannten Personengruppen die Heranführung an Maßnahmen der Arbeitsförderung mit einer individuellen beruflichen Perspektive zu verknüpfen. Diese Ange- bote sollen helfen, Lebensverhältnisse zu stabilisieren, um durch niedrigschwellige Integrati- onsangebote Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund einer stei- genden Bedeutung sozialer Inklusion in der europäischen Arbeits- und Beschäftigungspolitik, sollen im Rahmen dieses Ziels auch Menschen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt heran- geführt werden. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit Insgesamt liegen über die Zielgruppe des spezifischen Ziels C 1.1, nämlich Schüler/innen und junge Menschen, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schuli- schen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können, nur ge- ringe statistische Regionaldaten vor. Ausgehend von den Daten der Schulabgangsstatistik 11
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 zeigt sich mit Blick auf die Absolventen/innen ohne Hauptschulabschluss, dass in besonderer Weise ausländische Schüler/innen hiervon betroffen sind. Die Problemstruktur jener Schüler/innen, die sich zwar in schulischen Systemen befinden, aber von Schulabbruch oder Schulversagen bedroht sind, zeigt sich v. a. in prekären familiä- ren Situationen, psychischen Belastungen/Erkrankungen, innerfamiliären Konflikten, ggf. auch Suchtproblematik. Zugleich stehen auch eine fehlende Tagesstruktur, schlechte (Selbst- organisation, Probleme im Sozialverhalten, gedachte Perspektivlosigkeit, geringes Selbst- wertgefühl, mangelnde Einbindung in den Klassenverband sowie geringe Konzentrations- spanne bei schulischen Aufgaben gegen einen erfolgreichen Schulabschluss bei diesen Ju- gendlichen. Maßnahmen müssen demnach dort ansetzen, wo die Problemlagen der Schüler/innen über die standardisierten Angebote der Schulen, der Schulsozialarbeit und der Jugendsozialarbeit nicht ausreichend beantwortet werden können. Diese Maßnahmen müssen sehr kleinschrit- tig und individuell angelegt sein, um schulmüde Jugendliche durch professionelle Hilfestel- lung und Aktivierung ihrer Familien bzw. ihres sozialen Umfeldes wieder auf den Weg in Rich- tung Schulabschluss zu bringen. Dabei müssen im Sinne eines Fallmanagements die relevan- ten Akteure der Unterstützungssysteme (Schule, Jugendarbeit, Soziale Dienste, auch Vereine etc.) an der Reintegration beteiligt werden. 12
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 3. Formulierung von Zielen; Definition der Zielgruppen Folgend werden die spezifischen Ziele des Operationellen Programms, die vom Land für die Regionalisierung zur Verfügung gestellt werden, im Einzelnen aufgegriffen. Der ESF-Arbeitskreis für den Alb-Donau-Kreis hat sich in der Strategiesitzung am 15.07.2020 auf die folgenden Zielgruppen und mögliche Maßnahmen in der Umsetzung des regionalen ESF im Jahr 2021 verständigt. Wir wünschen uns integrative Ansätze, die verschiedene Lebenswelten zusammenbringen. Die Projektträger sind aufgefordert, in ihren regionalen Antragskonzepten neben den spezi- fischen Zielen auch die bereichsübergreifenden Grundsätze (Querschnittsziele) des ESF, näm- lich die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Chancengleichheit und Nichtdiskrimi- nierung sowie ökologische Nachhaltigkeit und Querschnittsthemen (soziale Innovation und Transnationalität) zu berücksichtigen bzw. darzustellen. 3.1 Das spezifische Ziel B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. 3.1.1 Zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern zu B.1.1 Das Gleichstellungsziel ist es, den Anteil von Frauen an den Maßnahmen zu erhöhen, min- destens entsprechend ihres Anteils an der Zielgruppe. Im Alb-Donau-Kreis beträgt der Anteil von Frauen an den Langzeitarbeitslosen 49,2 %. Perspektivisch ist die Arbeitsmarktintegra- tion von Frauen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung das Ziel, mit einer langfristigen Zielperspektive auf eine stabile Beschäftigungssituation mit existenzsicherndem Einkommen. 3.1.2 Zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu B.1.1 Einige Teilgruppen im SGB II sind hinsichtlich ihrer Integrationsfähigkeit in Beschäftigung arbeitsmarktferner als andere. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund, Älteren und für Menschen mit Behinderungen. Das Chancengleichheitsziel ist es, den Zugang und die bedarfsgerechte Förderung dieser Per- sonengruppen zu verbessern und ihren Anteil an den Förderungen zu erhöhen. Dazu gehört neben spezifischen Akquisitionswegen zur Erreichung dieser Teilzielgruppen auch die Bereit- stellung von spezifischer Beratungskompetenz und von geeigneten Assistenzleistungen. 13
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 3.1.3 Die Zielgruppen für das Ziel B.1.1 Sind arbeitsmarktferne SGB II-Bezieher mit multiplen Vermittlungshemmnissen: Langzeitleistungsbeziehende, die einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bedürfen. Erziehende, ältere Leistungsberechtigte, Personen mit Migrationshintergrund, Men- schen mit Behinderungen und Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die durch regionale ESF-Projekte besonders adressiert werden sollen. Zuwanderer/innen aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten sowie Flüchtlinge und Asyl- suchende bzw. Asylbewerber/innen in sozialen Problemlagen. 3.1.4 Die möglichen Ansätze für das Ziel B.1.1 Maßnahmen zur Stabilisierung von Lebensverhältnissen: kultur- und geschlechtersen- sible, individualisierte, personenbezogene und sozialraumorientierte Hilfen mit sozial- pädagogischer Betreuung, vernetzte Maßnahmen unter Einbindung des sozialen Umfel- des/der Familie. Abbau von Sprachdefiziten sowie die Vermittlung von berufsbezogenen Sprachkennt- nissen, soweit nicht durch ein anderes Programm gefördert. Abbau der Hemmnisse, um den Zugang zu Angeboten der Arbeitsförderung zu ermögli- chen. In Verbindung mit den vorgenannten Ansätzen: Vermittlung von Schlüsselqualifikatio- nen, Vermittlung oder (Wieder-) Herstellung von Basiskompetenzen. Möglichkeiten zur flexiblen Anpassung der Ziele mit Blick auf die Vermittlung von Kom- petenzen im Rahmen von Digitalisierung. 3.2 Das spezifische Ziel C 1.1 Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. 3.2.1 Zum Querschnittsziel Gleichstellung von Frauen und Männern zu C 1.1 Schüler zeigen häufiger als Schülerinnen ein als Schulverweigerung klassifiziertes Verhaltens- muster. Jedoch werden Mädchen in den Förderungen tendenziell untererfasst, etwa da ent- sprechende Interventionen eher bei nach außen gerichtetem Verhalten einsetzen, das sozi- alisationsbedingt bei Jungen eher vorkommt als bei Mädchen, deren Verhalten eher nach 14
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 innen gerichtet ist. Jungen verlassen die Schule etwas häufiger als Mädchen ohne Schulab- schluss. Junge Frauen ohne Schulabschluss bleiben wiederum häufiger als junge Männer ohne Schulabschluss auch ohne Berufsausbildung. Frauen ohne Berufsausbildung haben die mit Abstand niedrigste Erwerbsbeteiligung. Das Gleichstellungsziel ist es, den Anteil von Mädchen und jungen Frauen in den Hilfeange- boten bei Bedarf zu erhöhen. In den Maßnahmen sollen Geschlechterstereotype und ethni- sche Stereotype reflektiert werden und eine gendersensible Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Bedeutung von Schulabschlüssen, Bildungsübergängen und einer eigenständigen Existenzsicherung erfolgen. 3.2.2 Zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung zu C.1.1 Das Chancengleichheitsziel ist es, den Anteil v. a. von jungen Menschen mit Migrationshinter- grund in den Hilfeangeboten zu erhöhen. In den Maßnahmen sollen sprach- und kultursensible Unterstützungsleistungen erbracht werden, die für die Zielgruppe einen Beitrag zur Verbesse- rung ihrer schulischen Abschlussperspektiven und damit für ihren Einstig in die berufliche Aus- bildung und Beschäftigung leisten. 3.2.3 Die Zielgruppen für das Ziel C.1.1 Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulab- bruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr aus- reichend erreicht werden können. Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Ange- boten der Übergangs- und Ausbildungssysteme nicht oder nicht mehr ausreichend er- reicht werden können. Ausbildungsferne junge Menschen, die von der Jugendsozialarbeit und der Jugendbe- rufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Zuwanderer/innen aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten sowie Flüchtlinge und Asyl- suchende bzw. Asylbewerber/innen. 3.2.4 Die möglichen Ansätze für das Ziel C.1.1 Aktivierende Arbeit unter Einbeziehung von Sozial- bzw. Lebensräumen, Maßnahmen der Elternarbeit. 15
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 Aufsuchende Beratung und sozialpädagogische Begleitung zur Erweiterung der freien Jugendarbeit. Aufzeigen von Anschlussperspektiven im Rahmen individueller Förderansätze. Hinführung zum Wiedereinstieg in die schulische/berufliche Ausbildung bzw. in das be- stehende Unterstützungssystem der Regelförderung. Migrationsspezifische Förderung zur Integration von Jugendlichen. Abbau von Schrift- und Sprachhindernissen und schulischen Qualifikationsdefiziten, Auf- bau von Motivation. Einbeziehung von Lehrern/innen und Multiplikatoren/-innen aus Schule, Berufsbera- tung, Ausbildungsbegleitung. Organisation/Durchführung zwischen schulischen und außerschulischen Trägern der Ju- gendhilfe. Möglichkeiten zur flexiblen Anpassung der Ziele mit Blick auf die Vermittlung von Kom- petenzen im Rahmen von Digitalisierung. 3.3 Ökologische Nachhaltigkeit und Querschnittsthemen in den spezifischen Zielen B 1.1 und C 1.1. 3.3.1 Ökologische Nachhaltigkeit als Querschnittsziel regionaler ESF-Umsetzung Ansätze der ökologischen Nachhaltigkeit können Projektträger etwa durch Maßnahmen der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen oder sparsamer Umgang mit Ressourcen im spezifischen Ziel B 1.1 oder durch naturnahe erlebnispädagogische Module im spezifischen Ziel C 1.1 umsetzen. Auch die berufliche Orientierung von Teilnehmen- den auf Green Jobs kann ein Element ökologischer Nachhaltigkeit sein. Projektträger sollen – wenn ihre Projekte entsprechende Ansätze zur ökologischen Nachhal- tigkeit enthalten - diese in ihren Projektanträgen anführen und konkret beschreiben. 3.3.2 Soziale Innovation Als Soziale Innovationen können neue Projektkonzeptionen und -formen verstanden werden, die gleichzeitig sozialen (neuen) Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht werden (wir- kungsvoller als z. B. vorhandene Regelförderungen) und neue soziale Beziehungen oder Ko- operationen schaffen. 16
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 3.3.3 Transnationalität Auch im Rahmen der regionalen Umsetzung des ESF in Baden-Württemberg sind transnatio- nale Formen der Zusammenarbeit oder des Austausches möglich. Transnationale Komponen- ten wie Partnerschaften, Erfahrungsaustausche oder andere gemeinsame Aktivitäten mit Partnern europäischen Ländern sind Teil der Förderstrategie des ESF-Baden-Württemberg und werden daher begrüßt. Wenn Antragsteller transnationale Aktivitäten vorsehen, sollen sie diese im Projektantrag anführen und konkret beschreiben. 4. Umsetzung der Ziele Die zur Ausschreibung zur Verfügung stehenden ESF-Mittel betragen für das Jahr 2021 insge- samt 180.000 Euro. Auf der Basis der im ESF-Arbeitskreis beschlossenen Arbeitsmarktstrate- gie wird die Ausschreibung für die Projektanträge 2021 veröffentlicht. Die amtliche Bekannt- machung der Strategie und deren Förderschwerpunkte erfolgt durch einen Verweis in einer Pressemitteilung auf der Internetseite des Alb-Donau-Kreises. Projektträger können bis zur Antragsfrist 30.09.2020 ihre Projektanträge unter Nutzung des elektronischen Antragsverfahrens ELAN zentral bei der L-Bank einreichen. Das für die neue Förderperiode aktualisierte ELAN-Tool steht auf der bekannten Internetseite www.esf.bw.se zur Verfügung. Zur Antragstellung sind des Weiteren zu berücksichtigen: Die L-Bank wird nur regionale ESF-Projekte bewilligen, deren förderfähige Gesamtkos- ten einen Betrag von 30.000 € nicht unterschreiten und die eine Förderung für mindes- tens 10 Teilnehmende beantragen. Der ESF-Förderanteil an der öffentlichen Finanzierung des Projektantrages soll im För- derrahmen zwischen mind. 35 % und max. 50 % liegen. Kooperationen von Projektträgern in der Antragstellung und Umsetzung werden vom ESF-Arbeitskreis ausdrücklich begrüßt. Aufgrund der notwendigen Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist darauf zu achten, dass sich regionale Projektkonzepte deutlich von den Konzepten der Bundesprogramme abgrenzen. Im Rahmen der Arbeitskreissitzung findet die Priorisierung anhand des Ranking-Verfahrens statt. Das Antragsranking erfolgt unter der Berücksichtigung folgender einheitlicher Auswahl- kriterien: Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen im Rahmen des ESF einschließlich einer gesicherten Finanzierung. Qualifikation und Leistungsfähigkeit (Zuverlässigkeit) des Antragstellers/der Kooperati- onspartner. 17
Landratsamt Alb-Donau-Kreis / ESF-Arbeitsmarktstrategie 2020 Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der in der Strategie fest- gelegten Ziele, Querschnittsziele und Querschnittsthemen. Die Geschäftsstelle des ESF-Arbeitskreises ist Ansprechpartnerin für die Träger während der Projektentwicklung und der Projektlaufzeit. 5. Festlegung der Evaluationsschritte Die Verfahren der Ergebnissicherung orientieren sich an den festgelegten Zielen des Arbeits- kreises sowie an der Umsetzung der Querschnittsziele (Gleichstellung der Geschlechter, Nachhaltigkeit und Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung) und Querschnittsthemen (Transnationale Zusammenarbeit und Soziale Innovation) durch: Den Abgleich des bewilligten Antrags mit dem Sachbericht im Verwendungsnachweis des jeweiligen ESF-Projekts, Qualitätsberichtserstattung zur regionalen Ergebnissicherung durch die Projektträger im Rahmen der Sachberichtserstattung, Projekt- und Ergebnispräsentationen im Kontext von jährlich stattfindenden Sitzungen des regionalen ESF-Arbeitskreises nach einem vorgegebenen Format. 18
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