REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 - WITTENBERGE, 8. JUNI 2021 - Regionale ...

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
      WITTENBERGE, 8. JUNI 2021
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TOP 2: Einladung, Bekanntmachung, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung

Ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung
• Einladung versendet am 5. Mai 2021
• Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg am 26. Mai 2021
• Feststellung

Beschlussfähigkeit der Regionalversammlung (§ 6 Absatz 4 RegBkPlG)
• Mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmenzahl (mind. 31 Mitglieder)
• Mehrheit der Mitglieder aus der Gruppe der „Landkreise“ (Landräte und von den
  Kreistagen gewählte Vertretungspersonen)
• Feststellung

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TOP 2: Einladung, Bekanntmachung, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen
• Ton- und Bildaufnahmen sind nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder
  zustimmen (§ 9 Abs. 1 Geschäftsordnung)
• Abstimmung

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TOP 2: […] Tagesordnung (TOP 1-8)

Tagesordnung gemäß Einladung vom 05.05.2021
1. Eröffnung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung, Beschluss-
    fähigkeit und Tagesordnung
3. Protokollkontrolle der Regionalversammlung 1/2020 vom 08.10.2020
4. Fragen der Einwohner und Einwohnerinnen zu Inhalten der Tagesordnung
5. Wahl des Vorsitzes der Regionalversammlung und der Stellvertretungen
6. Haushaltssatzung 2021 (Beschluss 1/2021)
7. Behandlung von Anträgen (5 Anträge von 2020)
8. Sachlicher Teilplan Windenergienutzung (Beschluss 2/2021 – Billigung
    Entwurf; Beschluss 3/2021 – Billigung Umweltbericht; Beschluss 4/2021 –
    Beteiligung und Offenlage)

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TOP 2: […] Tagesordnung / Fortsetzung (TOP 9-11)

Tagesordnung gemäß Einladung vom 05.05.2021 (Fortsetzung)

9.  Regionalplanes Energiemanagement (Beschluss 5/2021 – Förderantrag für
    eine Fortsetzung bis 2024)
10. Information/Sonstiges

11. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung (Protokollkontrolle / Klageverfahren)

•    Abstimmung

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TOP 3: Protokollkontrolle der Regionalversammlung 1/2020

• Zu dem Protokoll der öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung 1/2020 vom
  8. Oktober 2020 liegen folgende schriftlichen Hinweise oder Anregungen vor:
  o Dr. Oberlack: Hinweis zu zwei Rechtschreibfehlern auf S. 4 und S. 6
  o Herr Kabuß: Bitte um Ergänzung zu TOP 6.1
      Frage Hr. Kabuß: Führt der Mehrbelastungsausgleich zu einem Abzug bei
      den Schlüsselzuweisungen? Antwort Hr. Kuschel: Nein, der Ausgleich führt
      nicht zum Abzug bei den Schlüsselzuweisungen, sonst wäre es ja kein
      Ausgleich für den entstandenen Mehraufwand der Grundfunktionalen
      Schwerpunkte.

• Abstimmung

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TOP 4: Fragen der Einwohner/innen zu Inhalten der Tagesordnung

Grundlage ist § 7 Absatz 8 der Hauptsatzung der RPG Prignitz-Oberhavel

• Personen mit Hauptwohnsitz in der Planungsregion können bis zu drei konkrete
  Fragen zu stellen, die kurz und sachlich gefasst sein sollen
• die Fragen haben sich auf die Inhalte der aktuellen Tagesordnung zu beziehen
• die Fragesteller haben ihren vollständigen Namen und ihre Anschrift anzugeben
• die Wortmeldung pro Person soll 3 Minuten nicht überschreiten
• der Tagesordnungspunkt soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten
• die Fragen sind mindestens 3 Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich bei der
  Regionalen Planungsstelle einzureichen

• Fragen nicht anwesender Personen werden in der Sitzung nicht behandelt und
  können nicht auf andere Personen übertragen werden

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TOP 4: Fragen der Einwohner/innen zu Inhalten der Tagesordnung

Insgesamt 9 Personen haben Fragen eingereicht (nach Posteingang):
1.   Person 1                            6. Person 6
2.   Person 2                            7. Person 7
3.   Person 3                            8. Person 8
4.   Person 4                            9. Person 9
5.   Person 5

Hinweis! Gemäß § 7 Absatz 8 der Hauptsatzung der RPG Prignitz-Oberhavel wird
der Tagesordnungspunkt spätestens nach dreißig Minuten geschlossen!

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TOP 5: Wahl des Vorsitzes Regionalversammlung und Stellvertretungen

•   Regelung der Hauptsatzung:
    o Der Regionalversammlung obliegt die Wahl des oder der Vorsitzenden der
       Regionalversammlung und der Stellvertretenden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)
    o Wählbar sind die Landräte und die Hauptverwaltungsbeamten und
       Hauptverwaltungsbeamtinnen der amtsfreien Gemeinden und Gemeinde-
       verbände mit mindestens 5.000 Einwohnern (§ 11 Abs. 1)
•   Beschluss 10/2015 vom 16.12.2015
    o Die Regionalversammlung unterstützt das Modell, dass der Vorsitz der
       Regionalversammlung durch einen der drei Landräte wahrgenommen wird.
       In einem Rhythmus von zwei Jahren sollen die Funktion des Vorsitzenden,
       des ersten und zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, rotierend durch die
       Landräte wahrgenommen werden. Gemäß § 11 Absatz 1 wählt die
       Regionalversammlung den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

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TOP 5: Wahl des Vorsitzes Regionalversammlung und Stellvertretungen

•   Letzte Wahl des Vorsitzes endsprechend Beschluss 10/2015:
    o Landrat Uhe ist am 30. April 2019 zum Vorsitzenden der
       Regionalversammlung, Landrat Reinhardt zum Stellv. Vorsitzenden und
       Landrat Weskamp zum 2.Stellv. Vorsitzenden gewählt worden.

•   Kandidaten für die Positionen des Vorsitzes gemäß Beschluss 10/2015 :
    o Landrat Reinhardt als Vorsitzender der Regionalversammlung
    o Landrat Weskamp als Stellv. Vorsitzender der Regionalversammlung
    o Landrat Uhe als 2. Stellv. Vorsitzender der Regionalversammlung.
    o Weitere Kandidaturen?

•   Gemäß Geschäftsordnung kann ein Wahlmodus ohne geheime Wahl bestimmt
    werden (bei Einstimmigkeit)

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TOP 6. Haushaltssatzung 2021

Rahmenbedingungen
• Erhöhte Zuwendungserträge in dem Produkt Regionalplanung
• Gesamtvolumen des Haushaltes erhöht sich durch das Produkt Regionales
   Energiemanagement 2020-2021
• Ausgleich des Saldos durch Restmittel aus den Vorjahren

Ergebnis-/Finanzplan in EUR
                              Ergebnis 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021
Erträge                       614.842         715.888         742.303,00
Aufwendungen                  570.515         792.300         792.936,00
Saldo                          44.327          -76.412         -50.633,00

Einzahlungen                  611.842          712.888         736.303,00
Auszahlungen                  567.515          789.300         786.936,00
Saldo                          44.327          -76.412         - 50.633,00

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TOP 6. Haushaltssatzung 2021

Informationen zum Haushalt 2021

Ergebnisplan 2021 – Erträge und Aufwendungen

• Anpassung der Aufwandslage an die Aufgabenentwicklung in der
  Regionalplanung (Vergabe von Leistungen)

• Zuwendungen vom Land in Höhe 610.705,56 EUR (Produkt 511000
  Regionalplanung)

• Zweckgebundene Zuwendungen von den Landkreisen der Region in Höhe von
  12.500,00 EUR (Produkt 511003 Fortsetzung Reg. Energiemanagement [REM])

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TOP 6. Haushaltssatzung 2021

Informationen zum Haushalt 2021

Ergebnisplan 2021 – Entwicklung der Aufwendungen in ausgewählten Bereichen
                          Ergebnis 2019   Ansatz 2020     Ansatz 2021
                                                                  ___________

Personal                  478.300          484.000,00     484.000,00
Gutachten/Sachverständige 47.032            80.000,00     150.000,00
Rechtsanwaltskosten                         20.000,00      15.000,00
Internet                                     5.000,00      10.000,00

Fortsetzung REM 2020/21                     61.500,00      65.500,00
Fortschreibung REK                          37.500,00      27.500,00

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TOP 6: Haushaltssatzung 2021

Informationen zum Haushalt 2021

Investitionen

• Haushaltsplan 2021: 30.000 EUR sind für Investitionen veranschlagt

• Ziele:
  o Lizenzen für Computerprogramme
  o Haushaltsprogramm
  o PC-Technik / EDV-Infrastruktur
  o Büroausstattung

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TOP 6: Haushaltssatzung 2021

Beschlussvorschlag 1/2021:
Die Regionalversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung
einschließlich der Anlagen für das Jahr 2021. Die Haushaltssatzung ist als Anlage
Bestandteil des Beschlusses.

• Abstimmung

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TOP 7: Behandlung von Anträgen

Anträge aus dem Jahr 2020 (gemäß Geschäftsordnung fristgerecht eingegangen)
• Antrag Frau Riemer vom 26.02.2020 – Einführung 2000 Meter-Abstandsregelung
• Antrag Frau Riemer vom 26.02.2020 – Atommüll-Endlager-Standorte
• Antrag Frau Riemer vom 26.02.2020 – Bebaubarkeit der Windeignungsgebiete
• Antrag Frau Riemer vom 08.06.2020 – Flächensicherung Landwirtschaft
• Antrag Frau Riemer vom 10.08.2020 – fachlichen Bewertungsgrundlage für
  "Gebiete mit hohem Windpotenzial„

Die Regionalversammlung 1/2020 hat die fünf Anträge zunächst an den Planungs-
ausschuss überwiesen. Der Planungsausschuss sollte entsprechende Beschluss-
empfehlungen abgeben.

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 7: Behandlung von Anträgen

Entscheidung der Regionalversammlung 1/2020
• Der Planungsausschuss hat in der Sitzung 5/2020 die Anträge diskutiert und
  folgende Empfehlungen abgegeben:
 o 2000 Meter-Abstandsregelung – einstimmige Empfehlung zur Ablehnung
 o Atommüll-Endlager-Standorte – einstimmige Empfehlung zur Ablehnung in der
   jetzigen Situation. Konkrete Untersuchungsergebnisse sollen abgewartet werden.
 o Bebaubarkeit der Windeignungsgebiete – einstimmige Empfehlung zur Ablehnung
 o Flächensicherung Landwirtschaft – mehrheitliche Empfehlung zur Ablehnung
 o fachlichen Bewertungsgrundlage Windenergie – einstimmige Empfehlung zur
   Ablehnung

• Abstimmung

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Rahmenbedingungen
•   Aufstellung eines fachübergreifenden Regionalplans und Festlegung der
    voraussichtlichen Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungs-
    konzept (Beschluss 1/2019)

•   Festlegung der Eignungsgebiete Windenergienutzung in einem eigenständigen
    sachlichen Teilplan (Beschluss 5/2020)

•   Ende der Planungssicherung nach § 2c Regionalplanungsgesetz am 7. August
    2021 (für zwei Jahre ist die Genehmigung von Windenergieanlagen vorläufig
    unzulässig)

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Politische Positionen des Landes
•   Der Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2019 enthält die Aussage, dass
    Repowering und Ausbau der Windenergie nur außerhalb eines Radius von 1.000
    Meter zur Wohnbebauung stattfinden darf (Kap. Erneuerbare Energien)

•   Das Land hat im Sommer 2020 mitgeteilt, dass es die neu geschaffene Option
    des § 249 Abs. 3 BauGB nutzen wird (Länder können durch Landesgesetz bestimmen,
    welche Mindestabstände zwischen Windenergie- und Wohnnutzung einzuhalten sind. Der Mindest-
    abstand darf höchstens 1.000 m betragen.) Konkretisierungen zu dieser Ankündigung
    wurden nicht mitgeteilt. (s.a. Folie 33 der Präsentation zur Regionalversammlung 1/2020)

•   Das MIL hat am 1. Juni einen ersten Referentenentwurf zu dem „Windabstands-
    gesetz“ in die Verbändebeteiligung gegeben. Prignitz-Oberhavel soll in diesem
    Rahmen eine Stellungnahme abgeben.

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Empfehlungen des Planungsausschusses aus dem Jahr 2020
•   Der Planungsausschuss hat sich 2020 in insgesamt vier Sitzungen intensiv mit
    der Thematik Windenergienutzung befasst und folgende Ergebnisse erzielt:
    o Ein verpflichtender 1.000m-Abstand in Brandenburg hätte erhebliche Auswirkungen
      auf das beschlossene Planungskonzept Prignitz-Oberhavel. Die Fläche der Eignungs-
      gebiete würde sich bei Anwendung des 1.000m-Abstandes erheblich verringern. Mit
      einer Gesamtgröße von ca. 5.000 ha könnten nur noch 0,8 % der Regionsfläche für die
      Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. (Auszug Protokoll PA 3/2020)

    o Der Planungsausschuss empfiehlt die Erarbeitung eines sachlichen Teilplan
      "Windenergie“(Auszug Protokoll PA 4/2020)

    o Der Planungsausschuss bestätigt die Hinweise und Empfehlungen [zu den
      Änderungen] der Planungskriterien „Windenergie“. (Auszug Protokoll PA 5/2020)

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TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen
Diskussion eines 1.000 m Abstandes zu Windenergieanlagen
• Über 600 der insgesamt 981 WEA (Stand 2020) haben einen Abstand von
   weniger als 1.000 m zu Siedlungen und Wohnnutzungen
• Die Regionalplanung muss sich mit der weiteren Entwicklungsfähigkeit der
   Bestandsanlagen (WEA) auseinandersetzen. Sie muss bewerten, ob und in
   welcher Weise sie Eingriffe in die Nutzung dieses Eigentums vornimmt, ob diese
   Eingriffe begründet werden können und verhältnismäßig sind (Entscheidungen der
    Verwaltungsgerichte zu Planverfahren Windenergie)
•   Die Regionalplanung muss prüfen, wie sie mögliche Eingriffe in die Nutzung des
    Eigentums ersetzen kann und ob dieser „Ersatz“ verhältnismäßig ist
•   Mit dem Planungskonzept „Windenergie“ von 2019 können etwa 250 Standorte
    von Windenergieanlagen auch zukünftig entwickelt werden. Zusammen mit
    neuen Flächen für die Windenergie bewertet die Regionalplanung die Eingriffe
    in bestehende WEA als begründet und verhältnismäßig

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen
Diskussion eines 1.000 m Abstandes zu Windenergieanlagen
• Neben den Eingriffen in bestehende Eigentumsrechte hat die Regionalplanung
   die landespolitischen Ziele zum Klimaschutzes und zum Ausbaus der
   Erneuerbaren Energien zu prüfen und zu berücksichtigen. Brandenburg hat für
   2030 das Ziel, dass im Bereich der Windenergie insgesamt 10.500 MW
   elektrische Leistung installiert sind. Für 2020 werden in Brandenburg im Bereich
   Windenergie ca. 7.500 MW angegeben.
• Mit dem Entwurf des sachlichen Teilplans „Windenergienutzung“ kann
   dargestellt werden, dass die o.g. Ziele der Energiestrategie 2030 anteilig in der
   Planungsregion realisiert werden können
• Mit dem Entwurf des sachlichen Teilplans „Windenergienutzung“ kann
   dargestellt werden, dass der Ausbau der Windenergie eine Balance zwischen
   moderater Bestandsentwicklung (mit Bauhöhenbeschränkung!) und moderater
   Entwicklung ganz neuer Gebiete (3 Eignungsgebiete) erreicht werden kann

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen
Diskussion eines 1.000 m Abstandes zu Windenergieanlagen
• Der Planungsausschuss 2020 empfiehlt, möglichst viele Anlagenstandorte in den
   neuen Regionalplan zu integrieren. Unterhalb der 1.000 m Abstandsgrenze
   sollen sich Anlagen nur bis zu einer Bauhöhe von 150 m entwickeln. Je mehr
   Anlagen in die Eignungsgebiete integriert werden können, je geringer ist der
   Bedarf an neuen „Ersatzstandorten“.

•   Als besonders unverträglich wird das Szenario bewertet, in welchem die
    bestehenden Anlagengruppen reihenweise ihren Status als Eignungsgebiet
    verlieren, in der direkten Nachbarschaft als „Ersatzflächen“ aber neue
    Eignungsgebiete mit einem 1.000 m-Abstand entstehen. An mehreren
    Standorten hätte dies eine starke Verdichtung an Windenergieanlagen zur
    Folge.

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TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Änderung der Planungskriterien auf der Grundlage von OVG- Entscheidungen
•   Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich bzgl. der Steuerung der Windenergie in
    den letzten Monaten kritisch mit den Regionalplänen Lausitz-Spreewald und
    Uckermark-Barnim sowie dem Flächennutzungsplan Doberlug-Kirchhain
    auseinandergesetzt
•   Das OVG Berlin-Brandenburg hat in den drei Fällen bemängelt, dass die
    jeweiligen Planungskonzepte eine fehlerhafte Definition der „harten und
    weichen Tabuzonen“ vorgenommen haben
•   Planungsausschuss und Regionalvorstand empfehlen, das Planungskonzept
    Prignitz-Oberhavel hinsichtlich der OVG-Urteile zu prüfen und entsprechende
    Anpassungen vorzunehmen.

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TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Änderung der Planungskriterien auf der Grundlage von OVG- Entscheidungen
•   Grabungsschutzgebiete gemäß § 5 BbgDSchG als weiche statt harte Tabuzone
•   Kur- und Klinikgebiete mit einer harten Tabuzone von 800 m statt 300 m*
•   Freiraumverbund gemäß Z 6.2 LEP HR als harte Tabuzone
•   geschützte Waldgebiete gemäß § 12 LWaldG als weiche statt harte Tabuzone
•   Gewässer I. Ordnung als weiche statt harte Tabuzone
•   Gewässer II. Ordnung als weiche statt harte Tabuzone
•   Wasserschutzgebiete gemäß § 15 BbgWG und § 51 WHG (Schutzzone 1 + 2) als
    weiche statt harte Tabuzone
* Berücksichtigung der OVG-Rechtsprechung zum FNP Doberlug-Kirchhain (notwendige Auseinander-
setzung mit Lärmschutzanforderungen [TA Lärm] bei Definition der harten Tabuzonen des Siedlungs-
abstandes und Differenzierung der unterschiedlichen Lärmschutzanforderungen – hier: höchste
Lärmschutzanforderungen bei Kur- und Klinikgebieten)

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Änderung der Planungskriterien auf der Grundlage von OVG- Entscheidungen
Streichung einzelner Planungskriterien ohne maßgebliche Steuerungswirkung:
• Verbotstatbestände im Umfeld von Horststandorten (z.B. Jagd, jagdliche
    Einrichtungen)
• Vogelschutz gemäß „Helgoländer Papier“ (MLUK fordert ausschließlich die TAK)
• Richtfunkstrecken (keine umfassenden Informationen; ohne Planungsrelevanz)
• Verkehrsinfrastrukturen (aufgrund der Linienstruktur ohne Planungsrelevanz)

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Empfehlung zur weitgehenden Beibehaltung des Planungskonzeptes
•   Beibehaltung der textlichen Festlegungen (2 Ziele und 2 Grundsätze
•   Beibehaltung einer Zone 1 mit Bauhöhenbeschränkung
•   Übernahme von 30 Eignungsgebieten Windenergienutzung

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Eignungsgebiete in mehreren
Planungsschritten

•      Abzug der harten Tabuzonen* vom gesamten Planungsraum (= Potenzialfläche)
•      Abzug der harten und weichen Tabuzonen* vom gesamten Planungsraum
       (Prüfflächen für die Windenergienutzung unter regelmäßiger Anwendung der
       Restriktionskriterien*)
•      Identifizierung der Eignungsgebiete außerhalb der Tabuzonen
•      Überprüfung, ob die Eignungsgebiete in einem nachvollziehbaren und
       begründbaren Verhältnis zur Potenzialfläche stehen („substanzieller Raum“)
*Begriffsdefinitionen des Bundesverwaltungsgerichtes:
• Harte Tabuzonen: Bereiche, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht für die Windenergienutzung in Betracht kommen
• Weiche Tabuzonen: nach den gestalterischen Vorstellungen des Plangebers soll keine Windenergienutzung stattfinden
• Restriktionskriterien: Ermittlung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die für oder gegen die privilegierte Windenergie-
  nutzung sprechen

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – harte Tabuzonen

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – harte und weiche
Tabuzonen

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – harte und weiche
Tabuzonen sowie Restriktionsbereiche

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen

Anstehende Entscheidungen der Regionalversammlung

•   BV 2/2021 – Billigung des Vorentwurfes (Text und Karten)
•   BV 3/2021 – Billigung Umweltbericht und Natura-2000-Vorprüfung
•   BV 4/2021 – Beschluss über Beteiligung und Offenlage

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Vorentwurf
Planinhalt

•   Textliche und zeichnerische Festlegung von Eignungsgebieten Windenergie-
    nutzung (Ausschluss der Windenergienutzung außerhalb der Eignungsgebiete)

•   Textliche und zeichnerische Festlegung von Zonen mit Bauhöhenbeschränkung

•   textliche Festlegungen zur Konfliktminimierung (Grundsatz)
    o Orts- und Landschaftsbild, Bodennutzung, Immissionsschutz, Artenschutz,
       Luftfahrt
    o Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
    o Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der Gemeinde der WEA

•   textliche Festlegungen zum Schutz der Eignungsgebiete vor Beeinträchtigungen
    im Umfeld (Grundsatz)

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Vorentwurf

Wirkungen des Regionalplans

•   Maßgebliches Abwägungsmaterial zur räumlichen Steuerung der
    Windenergienutzung während des Planverfahrens:
    o Errichtung und Planung der WEA soll in den Eignungsgebieten erfolgen

•   Verbindliche räumliche Steuerung der Windenergienutzung mit der
    genehmigten und veröffentlichten Satzung:
    o Errichtung und Planung der WEA nur in Eignungsgebieten

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Vorentwurf

Beschlussvorschlag 2/2021:
Die Regionalversammlung billigt den Vorentwurf des Regionalplans Prignitz-
Oberhavel - sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ bestehend aus einem
Textteil, einer Festlegungskarte und der Begründung in der Fassung vom
28.05.2021.

• Abstimmung

                                                                       36
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Umwelt-
prüfung

Informationen

•   Weitgehende Orientierung an der Umweltprüfung 2018
•   Verfahren zu Festlegung des Untersuchungsrahmens unter Beteiligung der
    berührten öffentlichen Stellen (Scoping) im März/April 2021
•   Festlegung des Untersuchungsrahmens durch den Regionalvorstand mit
    geringen Änderungen ggü. der beteiligten Fassung vom März 2021

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Umwelt-
prüfung

Beschlussvorschlag 3/2021:
Die Regionalversammlung billigt den Umweltbericht zum Regionalplan Prignitz-
Oberhavel - Sachlicher Teilplan " Windenergienutzung " einschließlich der
NATURA-2000-Verträglichkeitsvorprüfung in der vorliegenden Fassung. Der
Umweltbericht ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses.

• Abstimmung

                                                                         38
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Beteiligung / Offenlage

Beschlussvorschlag 4/2021:
Die Regionalversammlung beschließt über die Beteiligung und die öffentliche
Auslegung der Unterlagen zum Entwurf des Regionalplans Prignitz-Oberhavel –
Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“. Der Entwurf des Regionalplans, seine
Begründung sowie Umweltbericht und "Natura 2000"-Verträglichkeitsprüfung werden
im Sommer 2021 für den Zeitraum von zwei Monaten in der Regionalen
Planungsstelle sowie in den Räumen der Kreisverwaltungen Oberhavel, Ostprignitz-
Ruppin und Prignitz öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig ist der Entwurf in das Internet
eingestellt. In dem Zeitraum von drei Monaten können Stellungnahmen zum Entwurf
des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden.
Die Regionale Planungsstelle wird mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens
gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Gesetz zur
Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung beauftragt.

• Abstimmung

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 9: Regionales Energiemanagement (REM)

(Kurz-) Informationen zu Schwerpunkten des REM
• Fortschreibung der Regionalen Energiekonzepte (REK) mit drei weiteren RPG´n
  o Online-Zwischenpräsentation mit guter Beteiligung
  o Abschluss der Fortschreibung im Sommer mit einer Abschlusspräsentation
• Arbeitshilfe „ PV-Freiflächenanlagen“
  o Erste kommunale und regionale Anwendungsgespräche
  o Beteiligung des Entwurfs mit den Kommunen – die später eingegangenen
     Hinweise sollen im Sommer zu einer ersten Überarbeitung führen
• Bewilligung des Förderantrags „Wasserstoffstudie Prignitz-Oberhavel“
  o Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 9: Regionales Energiemanagement (REM)

Verlängerungsoption für das REM
• Anfang 2021 hat das MWAE informiert, dass in den Jahren 2022-24 die Förderung
  des REM fortgesetzt wird
• Die RPG´n wurden aufgefordert, entsprechende Förderanträge zu prüfen bzw.
  vorzubereiten
• Per Umlaufbeschluss hat der Regionalvorstand die Abgabe eines Förderantrags
  empfohlen

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 9: Regionales Energiemanagement (REM)

Beschlussvorschlag 5/2021:
Die Regionalversammlung beschließt, bei der Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB) einen Antrag auf „Umsetzung des Regionalen Energiekonzeptes
über Regionale Energiemanager“ für die Jahre 2022 - 2024 zu stellen. Der Förder-
antrag enthält die folgenden Punkte:
1. Übernahme der Eigenleistung durch die drei Mitglieder der Regionalen
   Planungsgemeinschaft gemäß § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung für die RPG
   Prignitz-Oberhavel.
2. Beibehaltung einer Arbeitsstelle (Energiemanager/in) bei der Regionalen
   Planungsgemeinschaft bis Ende 2024.
3. Bis Herbst 2021 Abstimmung des Arbeitsprogramms 2022 - 2024.

• Abstimmung

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 10: Informationen / Sonstiges

Sachstand „fachübergreifender Plan“ (Gesamtplan)

• Bearbeitung der gemäß LEP HR „pflichtigen Planthemen“:
  o Gebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe [Ziel 2.15 LEP HR]
  o Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte (GIV) [Ziel 2.3 LEP HR]
  o Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz [Ziel 8.5 LEP HR]

• Gebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe:
  o Der Fachbeitrag „oberflächennahe Rohstoffe“ des Landesbergamtes (LBGR)
    wurde in diesem Jahr übergeben

• Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz
  o Der Fachbeitrag „Hochwasserszenario extrem“ des Landesamtes für Umwelt
    (LfU) liegt noch nicht vor

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 10: Informationen / Sonstiges

Stellungnahmen des Regionalvorstandes in 2020/2021

• Der Regionalvorstand gibt entsprechend § 9 Absatz 1 Nr. 4 der Hauptsatzung
  Stellungnahmen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler
  Bedeutung ab.
• Ende 2020 und 2021 waren dies folgende Stellungnahmen:
  o Stellungnahme zu zwei Änderungen des FNP Berlin
  o Stellungnahme zur Aufstellung des länderübergreifenden Raumordnungsplans
     für den Hochwasserschutz
  o Stellungnahme zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Landkreis Mecklen-
     burgische Seenplatte
  o Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

                                                                          44
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 10: Informationen / Sonstiges

Änderung des Regionalplanungsgesetzes

• Auf Antrag der Freien Wähler diskutiert der Landtag eine erneute Änderung des
  Regionalplanungsgesetzes:
  o Vertretung aller amtsfreien Gemeinden und aller Ämter in der Regional-
     versammlung mit bis zu 70 Regionalräten und Regionalrätinnen
  o Verlängerungsmöglichkeit der Anwendung „Planungssicherung“ (§ 2c) für
     zweimal ein Jahr durch die Landesplanungsbehörde

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 10: Informationen / Sonstiges

Information der Staatskanzlei zu dem neuen Prozess „Regionale“

• die vier Akteurs-Gruppen Regionale Wachstumskerne (RWK), Landkreise, Leader-
  Regionen (LAG) und die RPG verständigen sich in einem gemeinsamen Arbeits-
  prozess auf 2 bis 5 „Schlüsselprojekte“ für die Planungsregion

• die „Schlüsselprojekte“ sollen über die bestehenden Förderprogramme
  finanziert werden (analog zum RWK-Prozess)

• im Sommer / Herbst 21 sollen Auftakt- und erste Abstimmungsveranstaltungen
  in der Region stattfinden; die gemeinsamen Schlüsselprojekte sollen nach einem
  Jahr benannt sein

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
TOP 10: Informationen / Sonstiges

Sonstige Themen (bei Bedarf)
• ???
• ???
• ???

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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021
 ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG
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