REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 - WITTENBERGE, 8. JUNI 2021 - Regionale ...
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REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 2: Einladung, Bekanntmachung, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung Ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung • Einladung versendet am 5. Mai 2021 • Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg am 26. Mai 2021 • Feststellung Beschlussfähigkeit der Regionalversammlung (§ 6 Absatz 4 RegBkPlG) • Mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Stimmenzahl (mind. 31 Mitglieder) • Mehrheit der Mitglieder aus der Gruppe der „Landkreise“ (Landräte und von den Kreistagen gewählte Vertretungspersonen) • Feststellung 2
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 2: Einladung, Bekanntmachung, Beschlussfähigkeit, Tagesordnung Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen • Ton- und Bildaufnahmen sind nur zulässig, wenn alle anwesenden Mitglieder zustimmen (§ 9 Abs. 1 Geschäftsordnung) • Abstimmung 3
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 2: […] Tagesordnung (TOP 1-8) Tagesordnung gemäß Einladung vom 05.05.2021 1. Eröffnung durch den Vorsitzenden 2. Feststellung ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung, Beschluss- fähigkeit und Tagesordnung 3. Protokollkontrolle der Regionalversammlung 1/2020 vom 08.10.2020 4. Fragen der Einwohner und Einwohnerinnen zu Inhalten der Tagesordnung 5. Wahl des Vorsitzes der Regionalversammlung und der Stellvertretungen 6. Haushaltssatzung 2021 (Beschluss 1/2021) 7. Behandlung von Anträgen (5 Anträge von 2020) 8. Sachlicher Teilplan Windenergienutzung (Beschluss 2/2021 – Billigung Entwurf; Beschluss 3/2021 – Billigung Umweltbericht; Beschluss 4/2021 – Beteiligung und Offenlage) 4
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 2: […] Tagesordnung / Fortsetzung (TOP 9-11) Tagesordnung gemäß Einladung vom 05.05.2021 (Fortsetzung) 9. Regionalplanes Energiemanagement (Beschluss 5/2021 – Förderantrag für eine Fortsetzung bis 2024) 10. Information/Sonstiges 11. Nicht öffentlicher Teil der Sitzung (Protokollkontrolle / Klageverfahren) • Abstimmung 5
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 3: Protokollkontrolle der Regionalversammlung 1/2020 • Zu dem Protokoll der öffentlichen Sitzung der Regionalversammlung 1/2020 vom 8. Oktober 2020 liegen folgende schriftlichen Hinweise oder Anregungen vor: o Dr. Oberlack: Hinweis zu zwei Rechtschreibfehlern auf S. 4 und S. 6 o Herr Kabuß: Bitte um Ergänzung zu TOP 6.1 Frage Hr. Kabuß: Führt der Mehrbelastungsausgleich zu einem Abzug bei den Schlüsselzuweisungen? Antwort Hr. Kuschel: Nein, der Ausgleich führt nicht zum Abzug bei den Schlüsselzuweisungen, sonst wäre es ja kein Ausgleich für den entstandenen Mehraufwand der Grundfunktionalen Schwerpunkte. • Abstimmung 6
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 4: Fragen der Einwohner/innen zu Inhalten der Tagesordnung Grundlage ist § 7 Absatz 8 der Hauptsatzung der RPG Prignitz-Oberhavel • Personen mit Hauptwohnsitz in der Planungsregion können bis zu drei konkrete Fragen zu stellen, die kurz und sachlich gefasst sein sollen • die Fragen haben sich auf die Inhalte der aktuellen Tagesordnung zu beziehen • die Fragesteller haben ihren vollständigen Namen und ihre Anschrift anzugeben • die Wortmeldung pro Person soll 3 Minuten nicht überschreiten • der Tagesordnungspunkt soll die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten • die Fragen sind mindestens 3 Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich bei der Regionalen Planungsstelle einzureichen • Fragen nicht anwesender Personen werden in der Sitzung nicht behandelt und können nicht auf andere Personen übertragen werden 7
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 4: Fragen der Einwohner/innen zu Inhalten der Tagesordnung Insgesamt 9 Personen haben Fragen eingereicht (nach Posteingang): 1. Person 1 6. Person 6 2. Person 2 7. Person 7 3. Person 3 8. Person 8 4. Person 4 9. Person 9 5. Person 5 Hinweis! Gemäß § 7 Absatz 8 der Hauptsatzung der RPG Prignitz-Oberhavel wird der Tagesordnungspunkt spätestens nach dreißig Minuten geschlossen! 8
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 5: Wahl des Vorsitzes Regionalversammlung und Stellvertretungen • Regelung der Hauptsatzung: o Der Regionalversammlung obliegt die Wahl des oder der Vorsitzenden der Regionalversammlung und der Stellvertretenden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) o Wählbar sind die Landräte und die Hauptverwaltungsbeamten und Hauptverwaltungsbeamtinnen der amtsfreien Gemeinden und Gemeinde- verbände mit mindestens 5.000 Einwohnern (§ 11 Abs. 1) • Beschluss 10/2015 vom 16.12.2015 o Die Regionalversammlung unterstützt das Modell, dass der Vorsitz der Regionalversammlung durch einen der drei Landräte wahrgenommen wird. In einem Rhythmus von zwei Jahren sollen die Funktion des Vorsitzenden, des ersten und zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, rotierend durch die Landräte wahrgenommen werden. Gemäß § 11 Absatz 1 wählt die Regionalversammlung den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. 9
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 5: Wahl des Vorsitzes Regionalversammlung und Stellvertretungen • Letzte Wahl des Vorsitzes endsprechend Beschluss 10/2015: o Landrat Uhe ist am 30. April 2019 zum Vorsitzenden der Regionalversammlung, Landrat Reinhardt zum Stellv. Vorsitzenden und Landrat Weskamp zum 2.Stellv. Vorsitzenden gewählt worden. • Kandidaten für die Positionen des Vorsitzes gemäß Beschluss 10/2015 : o Landrat Reinhardt als Vorsitzender der Regionalversammlung o Landrat Weskamp als Stellv. Vorsitzender der Regionalversammlung o Landrat Uhe als 2. Stellv. Vorsitzender der Regionalversammlung. o Weitere Kandidaturen? • Gemäß Geschäftsordnung kann ein Wahlmodus ohne geheime Wahl bestimmt werden (bei Einstimmigkeit) 10
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 6. Haushaltssatzung 2021 Rahmenbedingungen • Erhöhte Zuwendungserträge in dem Produkt Regionalplanung • Gesamtvolumen des Haushaltes erhöht sich durch das Produkt Regionales Energiemanagement 2020-2021 • Ausgleich des Saldos durch Restmittel aus den Vorjahren Ergebnis-/Finanzplan in EUR Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Erträge 614.842 715.888 742.303,00 Aufwendungen 570.515 792.300 792.936,00 Saldo 44.327 -76.412 -50.633,00 Einzahlungen 611.842 712.888 736.303,00 Auszahlungen 567.515 789.300 786.936,00 Saldo 44.327 -76.412 - 50.633,00 11
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 6. Haushaltssatzung 2021 Informationen zum Haushalt 2021 Ergebnisplan 2021 – Erträge und Aufwendungen • Anpassung der Aufwandslage an die Aufgabenentwicklung in der Regionalplanung (Vergabe von Leistungen) • Zuwendungen vom Land in Höhe 610.705,56 EUR (Produkt 511000 Regionalplanung) • Zweckgebundene Zuwendungen von den Landkreisen der Region in Höhe von 12.500,00 EUR (Produkt 511003 Fortsetzung Reg. Energiemanagement [REM]) 12
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 6. Haushaltssatzung 2021 Informationen zum Haushalt 2021 Ergebnisplan 2021 – Entwicklung der Aufwendungen in ausgewählten Bereichen Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 ___________ Personal 478.300 484.000,00 484.000,00 Gutachten/Sachverständige 47.032 80.000,00 150.000,00 Rechtsanwaltskosten 20.000,00 15.000,00 Internet 5.000,00 10.000,00 Fortsetzung REM 2020/21 61.500,00 65.500,00 Fortschreibung REK 37.500,00 27.500,00 13
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 6: Haushaltssatzung 2021 Informationen zum Haushalt 2021 Investitionen • Haushaltsplan 2021: 30.000 EUR sind für Investitionen veranschlagt • Ziele: o Lizenzen für Computerprogramme o Haushaltsprogramm o PC-Technik / EDV-Infrastruktur o Büroausstattung 14
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 6: Haushaltssatzung 2021 Beschlussvorschlag 1/2021: Die Regionalversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen für das Jahr 2021. Die Haushaltssatzung ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses. • Abstimmung 15
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 7: Behandlung von Anträgen Anträge aus dem Jahr 2020 (gemäß Geschäftsordnung fristgerecht eingegangen) • Antrag Frau Riemer vom 26.02.2020 – Einführung 2000 Meter-Abstandsregelung • Antrag Frau Riemer vom 26.02.2020 – Atommüll-Endlager-Standorte • Antrag Frau Riemer vom 26.02.2020 – Bebaubarkeit der Windeignungsgebiete • Antrag Frau Riemer vom 08.06.2020 – Flächensicherung Landwirtschaft • Antrag Frau Riemer vom 10.08.2020 – fachlichen Bewertungsgrundlage für "Gebiete mit hohem Windpotenzial„ Die Regionalversammlung 1/2020 hat die fünf Anträge zunächst an den Planungs- ausschuss überwiesen. Der Planungsausschuss sollte entsprechende Beschluss- empfehlungen abgeben. 16
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 7: Behandlung von Anträgen Entscheidung der Regionalversammlung 1/2020 • Der Planungsausschuss hat in der Sitzung 5/2020 die Anträge diskutiert und folgende Empfehlungen abgegeben: o 2000 Meter-Abstandsregelung – einstimmige Empfehlung zur Ablehnung o Atommüll-Endlager-Standorte – einstimmige Empfehlung zur Ablehnung in der jetzigen Situation. Konkrete Untersuchungsergebnisse sollen abgewartet werden. o Bebaubarkeit der Windeignungsgebiete – einstimmige Empfehlung zur Ablehnung o Flächensicherung Landwirtschaft – mehrheitliche Empfehlung zur Ablehnung o fachlichen Bewertungsgrundlage Windenergie – einstimmige Empfehlung zur Ablehnung • Abstimmung 17
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Rahmenbedingungen • Aufstellung eines fachübergreifenden Regionalplans und Festlegung der voraussichtlichen Kriterien für ein schlüssiges gesamträumliches Planungs- konzept (Beschluss 1/2019) • Festlegung der Eignungsgebiete Windenergienutzung in einem eigenständigen sachlichen Teilplan (Beschluss 5/2020) • Ende der Planungssicherung nach § 2c Regionalplanungsgesetz am 7. August 2021 (für zwei Jahre ist die Genehmigung von Windenergieanlagen vorläufig unzulässig) 18
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Politische Positionen des Landes • Der Koalitionsvertrag der Landesregierung von 2019 enthält die Aussage, dass Repowering und Ausbau der Windenergie nur außerhalb eines Radius von 1.000 Meter zur Wohnbebauung stattfinden darf (Kap. Erneuerbare Energien) • Das Land hat im Sommer 2020 mitgeteilt, dass es die neu geschaffene Option des § 249 Abs. 3 BauGB nutzen wird (Länder können durch Landesgesetz bestimmen, welche Mindestabstände zwischen Windenergie- und Wohnnutzung einzuhalten sind. Der Mindest- abstand darf höchstens 1.000 m betragen.) Konkretisierungen zu dieser Ankündigung wurden nicht mitgeteilt. (s.a. Folie 33 der Präsentation zur Regionalversammlung 1/2020) • Das MIL hat am 1. Juni einen ersten Referentenentwurf zu dem „Windabstands- gesetz“ in die Verbändebeteiligung gegeben. Prignitz-Oberhavel soll in diesem Rahmen eine Stellungnahme abgeben. 19
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Empfehlungen des Planungsausschusses aus dem Jahr 2020 • Der Planungsausschuss hat sich 2020 in insgesamt vier Sitzungen intensiv mit der Thematik Windenergienutzung befasst und folgende Ergebnisse erzielt: o Ein verpflichtender 1.000m-Abstand in Brandenburg hätte erhebliche Auswirkungen auf das beschlossene Planungskonzept Prignitz-Oberhavel. Die Fläche der Eignungs- gebiete würde sich bei Anwendung des 1.000m-Abstandes erheblich verringern. Mit einer Gesamtgröße von ca. 5.000 ha könnten nur noch 0,8 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. (Auszug Protokoll PA 3/2020) o Der Planungsausschuss empfiehlt die Erarbeitung eines sachlichen Teilplan "Windenergie“(Auszug Protokoll PA 4/2020) o Der Planungsausschuss bestätigt die Hinweise und Empfehlungen [zu den Änderungen] der Planungskriterien „Windenergie“. (Auszug Protokoll PA 5/2020) 20
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Diskussion eines 1.000 m Abstandes zu Windenergieanlagen • Über 600 der insgesamt 981 WEA (Stand 2020) haben einen Abstand von weniger als 1.000 m zu Siedlungen und Wohnnutzungen • Die Regionalplanung muss sich mit der weiteren Entwicklungsfähigkeit der Bestandsanlagen (WEA) auseinandersetzen. Sie muss bewerten, ob und in welcher Weise sie Eingriffe in die Nutzung dieses Eigentums vornimmt, ob diese Eingriffe begründet werden können und verhältnismäßig sind (Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu Planverfahren Windenergie) • Die Regionalplanung muss prüfen, wie sie mögliche Eingriffe in die Nutzung des Eigentums ersetzen kann und ob dieser „Ersatz“ verhältnismäßig ist • Mit dem Planungskonzept „Windenergie“ von 2019 können etwa 250 Standorte von Windenergieanlagen auch zukünftig entwickelt werden. Zusammen mit neuen Flächen für die Windenergie bewertet die Regionalplanung die Eingriffe in bestehende WEA als begründet und verhältnismäßig 21
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Diskussion eines 1.000 m Abstandes zu Windenergieanlagen • Neben den Eingriffen in bestehende Eigentumsrechte hat die Regionalplanung die landespolitischen Ziele zum Klimaschutzes und zum Ausbaus der Erneuerbaren Energien zu prüfen und zu berücksichtigen. Brandenburg hat für 2030 das Ziel, dass im Bereich der Windenergie insgesamt 10.500 MW elektrische Leistung installiert sind. Für 2020 werden in Brandenburg im Bereich Windenergie ca. 7.500 MW angegeben. • Mit dem Entwurf des sachlichen Teilplans „Windenergienutzung“ kann dargestellt werden, dass die o.g. Ziele der Energiestrategie 2030 anteilig in der Planungsregion realisiert werden können • Mit dem Entwurf des sachlichen Teilplans „Windenergienutzung“ kann dargestellt werden, dass der Ausbau der Windenergie eine Balance zwischen moderater Bestandsentwicklung (mit Bauhöhenbeschränkung!) und moderater Entwicklung ganz neuer Gebiete (3 Eignungsgebiete) erreicht werden kann 22
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Diskussion eines 1.000 m Abstandes zu Windenergieanlagen • Der Planungsausschuss 2020 empfiehlt, möglichst viele Anlagenstandorte in den neuen Regionalplan zu integrieren. Unterhalb der 1.000 m Abstandsgrenze sollen sich Anlagen nur bis zu einer Bauhöhe von 150 m entwickeln. Je mehr Anlagen in die Eignungsgebiete integriert werden können, je geringer ist der Bedarf an neuen „Ersatzstandorten“. • Als besonders unverträglich wird das Szenario bewertet, in welchem die bestehenden Anlagengruppen reihenweise ihren Status als Eignungsgebiet verlieren, in der direkten Nachbarschaft als „Ersatzflächen“ aber neue Eignungsgebiete mit einem 1.000 m-Abstand entstehen. An mehreren Standorten hätte dies eine starke Verdichtung an Windenergieanlagen zur Folge. 23
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Änderung der Planungskriterien auf der Grundlage von OVG- Entscheidungen • Das OVG Berlin-Brandenburg hat sich bzgl. der Steuerung der Windenergie in den letzten Monaten kritisch mit den Regionalplänen Lausitz-Spreewald und Uckermark-Barnim sowie dem Flächennutzungsplan Doberlug-Kirchhain auseinandergesetzt • Das OVG Berlin-Brandenburg hat in den drei Fällen bemängelt, dass die jeweiligen Planungskonzepte eine fehlerhafte Definition der „harten und weichen Tabuzonen“ vorgenommen haben • Planungsausschuss und Regionalvorstand empfehlen, das Planungskonzept Prignitz-Oberhavel hinsichtlich der OVG-Urteile zu prüfen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen. 24
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Änderung der Planungskriterien auf der Grundlage von OVG- Entscheidungen • Grabungsschutzgebiete gemäß § 5 BbgDSchG als weiche statt harte Tabuzone • Kur- und Klinikgebiete mit einer harten Tabuzone von 800 m statt 300 m* • Freiraumverbund gemäß Z 6.2 LEP HR als harte Tabuzone • geschützte Waldgebiete gemäß § 12 LWaldG als weiche statt harte Tabuzone • Gewässer I. Ordnung als weiche statt harte Tabuzone • Gewässer II. Ordnung als weiche statt harte Tabuzone • Wasserschutzgebiete gemäß § 15 BbgWG und § 51 WHG (Schutzzone 1 + 2) als weiche statt harte Tabuzone * Berücksichtigung der OVG-Rechtsprechung zum FNP Doberlug-Kirchhain (notwendige Auseinander- setzung mit Lärmschutzanforderungen [TA Lärm] bei Definition der harten Tabuzonen des Siedlungs- abstandes und Differenzierung der unterschiedlichen Lärmschutzanforderungen – hier: höchste Lärmschutzanforderungen bei Kur- und Klinikgebieten) 25
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Änderung der Planungskriterien auf der Grundlage von OVG- Entscheidungen Streichung einzelner Planungskriterien ohne maßgebliche Steuerungswirkung: • Verbotstatbestände im Umfeld von Horststandorten (z.B. Jagd, jagdliche Einrichtungen) • Vogelschutz gemäß „Helgoländer Papier“ (MLUK fordert ausschließlich die TAK) • Richtfunkstrecken (keine umfassenden Informationen; ohne Planungsrelevanz) • Verkehrsinfrastrukturen (aufgrund der Linienstruktur ohne Planungsrelevanz) 26
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Empfehlung zur weitgehenden Beibehaltung des Planungskonzeptes • Beibehaltung der textlichen Festlegungen (2 Ziele und 2 Grundsätze • Beibehaltung einer Zone 1 mit Bauhöhenbeschränkung • Übernahme von 30 Eignungsgebieten Windenergienutzung 27
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Eignungsgebiete in mehreren Planungsschritten • Abzug der harten Tabuzonen* vom gesamten Planungsraum (= Potenzialfläche) • Abzug der harten und weichen Tabuzonen* vom gesamten Planungsraum (Prüfflächen für die Windenergienutzung unter regelmäßiger Anwendung der Restriktionskriterien*) • Identifizierung der Eignungsgebiete außerhalb der Tabuzonen • Überprüfung, ob die Eignungsgebiete in einem nachvollziehbaren und begründbaren Verhältnis zur Potenzialfläche stehen („substanzieller Raum“) *Begriffsdefinitionen des Bundesverwaltungsgerichtes: • Harte Tabuzonen: Bereiche, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht für die Windenergienutzung in Betracht kommen • Weiche Tabuzonen: nach den gestalterischen Vorstellungen des Plangebers soll keine Windenergienutzung stattfinden • Restriktionskriterien: Ermittlung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die für oder gegen die privilegierte Windenergie- nutzung sprechen 28
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – harte Tabuzonen 29
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – harte und weiche Tabuzonen 30
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – harte und weiche Tabuzonen sowie Restriktionsbereiche 31
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen 32
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Informationen Anstehende Entscheidungen der Regionalversammlung • BV 2/2021 – Billigung des Vorentwurfes (Text und Karten) • BV 3/2021 – Billigung Umweltbericht und Natura-2000-Vorprüfung • BV 4/2021 – Beschluss über Beteiligung und Offenlage 33
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Vorentwurf Planinhalt • Textliche und zeichnerische Festlegung von Eignungsgebieten Windenergie- nutzung (Ausschluss der Windenergienutzung außerhalb der Eignungsgebiete) • Textliche und zeichnerische Festlegung von Zonen mit Bauhöhenbeschränkung • textliche Festlegungen zur Konfliktminimierung (Grundsatz) o Orts- und Landschaftsbild, Bodennutzung, Immissionsschutz, Artenschutz, Luftfahrt o Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung o Ausgleichsmaßnahmen vorzugsweise in der Gemeinde der WEA • textliche Festlegungen zum Schutz der Eignungsgebiete vor Beeinträchtigungen im Umfeld (Grundsatz) 34
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Vorentwurf Wirkungen des Regionalplans • Maßgebliches Abwägungsmaterial zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung während des Planverfahrens: o Errichtung und Planung der WEA soll in den Eignungsgebieten erfolgen • Verbindliche räumliche Steuerung der Windenergienutzung mit der genehmigten und veröffentlichten Satzung: o Errichtung und Planung der WEA nur in Eignungsgebieten 35
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Vorentwurf Beschlussvorschlag 2/2021: Die Regionalversammlung billigt den Vorentwurf des Regionalplans Prignitz- Oberhavel - sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ bestehend aus einem Textteil, einer Festlegungskarte und der Begründung in der Fassung vom 28.05.2021. • Abstimmung 36
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Umwelt- prüfung Informationen • Weitgehende Orientierung an der Umweltprüfung 2018 • Verfahren zu Festlegung des Untersuchungsrahmens unter Beteiligung der berührten öffentlichen Stellen (Scoping) im März/April 2021 • Festlegung des Untersuchungsrahmens durch den Regionalvorstand mit geringen Änderungen ggü. der beteiligten Fassung vom März 2021 37
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Billigung Umwelt- prüfung Beschlussvorschlag 3/2021: Die Regionalversammlung billigt den Umweltbericht zum Regionalplan Prignitz- Oberhavel - Sachlicher Teilplan " Windenergienutzung " einschließlich der NATURA-2000-Verträglichkeitsvorprüfung in der vorliegenden Fassung. Der Umweltbericht ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses. • Abstimmung 38
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 8: Sachlicher Teilplan Windenergienutzung – Beteiligung / Offenlage Beschlussvorschlag 4/2021: Die Regionalversammlung beschließt über die Beteiligung und die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Entwurf des Regionalplans Prignitz-Oberhavel – Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“. Der Entwurf des Regionalplans, seine Begründung sowie Umweltbericht und "Natura 2000"-Verträglichkeitsprüfung werden im Sommer 2021 für den Zeitraum von zwei Monaten in der Regionalen Planungsstelle sowie in den Räumen der Kreisverwaltungen Oberhavel, Ostprignitz- Ruppin und Prignitz öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig ist der Entwurf in das Internet eingestellt. In dem Zeitraum von drei Monaten können Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abgegeben werden. Die Regionale Planungsstelle wird mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung beauftragt. • Abstimmung 39
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 9: Regionales Energiemanagement (REM) (Kurz-) Informationen zu Schwerpunkten des REM • Fortschreibung der Regionalen Energiekonzepte (REK) mit drei weiteren RPG´n o Online-Zwischenpräsentation mit guter Beteiligung o Abschluss der Fortschreibung im Sommer mit einer Abschlusspräsentation • Arbeitshilfe „ PV-Freiflächenanlagen“ o Erste kommunale und regionale Anwendungsgespräche o Beteiligung des Entwurfs mit den Kommunen – die später eingegangenen Hinweise sollen im Sommer zu einer ersten Überarbeitung führen • Bewilligung des Förderantrags „Wasserstoffstudie Prignitz-Oberhavel“ o Vorbereitung der Ausschreibung und Vergabe 40
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 9: Regionales Energiemanagement (REM) Verlängerungsoption für das REM • Anfang 2021 hat das MWAE informiert, dass in den Jahren 2022-24 die Förderung des REM fortgesetzt wird • Die RPG´n wurden aufgefordert, entsprechende Förderanträge zu prüfen bzw. vorzubereiten • Per Umlaufbeschluss hat der Regionalvorstand die Abgabe eines Förderantrags empfohlen 41
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 9: Regionales Energiemanagement (REM) Beschlussvorschlag 5/2021: Die Regionalversammlung beschließt, bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einen Antrag auf „Umsetzung des Regionalen Energiekonzeptes über Regionale Energiemanager“ für die Jahre 2022 - 2024 zu stellen. Der Förder- antrag enthält die folgenden Punkte: 1. Übernahme der Eigenleistung durch die drei Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft gemäß § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung für die RPG Prignitz-Oberhavel. 2. Beibehaltung einer Arbeitsstelle (Energiemanager/in) bei der Regionalen Planungsgemeinschaft bis Ende 2024. 3. Bis Herbst 2021 Abstimmung des Arbeitsprogramms 2022 - 2024. • Abstimmung 42
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 10: Informationen / Sonstiges Sachstand „fachübergreifender Plan“ (Gesamtplan) • Bearbeitung der gemäß LEP HR „pflichtigen Planthemen“: o Gebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe [Ziel 2.15 LEP HR] o Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte (GIV) [Ziel 2.3 LEP HR] o Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz [Ziel 8.5 LEP HR] • Gebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe: o Der Fachbeitrag „oberflächennahe Rohstoffe“ des Landesbergamtes (LBGR) wurde in diesem Jahr übergeben • Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz o Der Fachbeitrag „Hochwasserszenario extrem“ des Landesamtes für Umwelt (LfU) liegt noch nicht vor 43
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 10: Informationen / Sonstiges Stellungnahmen des Regionalvorstandes in 2020/2021 • Der Regionalvorstand gibt entsprechend § 9 Absatz 1 Nr. 4 der Hauptsatzung Stellungnahmen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler Bedeutung ab. • Ende 2020 und 2021 waren dies folgende Stellungnahmen: o Stellungnahme zu zwei Änderungen des FNP Berlin o Stellungnahme zur Aufstellung des länderübergreifenden Raumordnungsplans für den Hochwasserschutz o Stellungnahme zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Landkreis Mecklen- burgische Seenplatte o Stellungnahme zum Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 44
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 10: Informationen / Sonstiges Änderung des Regionalplanungsgesetzes • Auf Antrag der Freien Wähler diskutiert der Landtag eine erneute Änderung des Regionalplanungsgesetzes: o Vertretung aller amtsfreien Gemeinden und aller Ämter in der Regional- versammlung mit bis zu 70 Regionalräten und Regionalrätinnen o Verlängerungsmöglichkeit der Anwendung „Planungssicherung“ (§ 2c) für zweimal ein Jahr durch die Landesplanungsbehörde 45
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 10: Informationen / Sonstiges Information der Staatskanzlei zu dem neuen Prozess „Regionale“ • die vier Akteurs-Gruppen Regionale Wachstumskerne (RWK), Landkreise, Leader- Regionen (LAG) und die RPG verständigen sich in einem gemeinsamen Arbeits- prozess auf 2 bis 5 „Schlüsselprojekte“ für die Planungsregion • die „Schlüsselprojekte“ sollen über die bestehenden Förderprogramme finanziert werden (analog zum RWK-Prozess) • im Sommer / Herbst 21 sollen Auftakt- und erste Abstimmungsveranstaltungen in der Region stattfinden; die gemeinsamen Schlüsselprojekte sollen nach einem Jahr benannt sein 46
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 TOP 10: Informationen / Sonstiges Sonstige Themen (bei Bedarf) • ??? • ??? • ??? 47
REGIONALVERSAMMLUNG 1/2021 ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG
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