Förderperiode 2014 - 2020: Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER Entwicklungsprogramms "EULLE" in Rheinland-Pfalz" - rlp.de

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Förderperiode 2014 – 2020: Projektgruppen zur
         Erstellung des neuen ELER
     Entwicklungsprogramms „EULLE“
             in Rheinland-Pfalz“

 Projektgruppe 2 „Verbesserung der Zukunftsfähigkeit, Regionalität und
    Rentabilität im Agrar- und Forstbereich“ 21. August 2013, Mainz

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des
Landes Rheinland-Pfalz (MULEWF)
Referat 1077

                                                                    23.08.2013   Folie 1
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 2 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 21. AUGUST 2013

TOP 1   Begrüßung                                                                       9:30 – 9:45

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
        Aktueller Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene und
TOP 2   Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Programmstrategie
        Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die
        Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen (Sts. Dr. Thomas Griese)                    9:45 – 10:30

TOP 3   Stellungnahmen zu SÖA, SWOT und den daraus abgeleiteten
        Handlungsbedarfen
                                                                                        10:30 – 11:00

TOP 4   Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 2
                                                                                        11:00 – 12:15

Mittagspause                                                                            12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen
TOP 4
        im Handlungsschwerpunkt 2
                                                                                        13:00 – 15:15

TOP 5   Ausblick und weiteres Vorgehen                                                  15:15 – 15:30

                                                                           23.08.2013    Folie 2
Herzlich willkommen

zur Sitzung der Projektgruppe 2 „Verbesserung der
Zukunftsfähigkeit, Regionalität und Rentabilität im
Agrar- und Forstbereich“

                                           Diskussion der
                                         Fördermaßnahmen
                         Heiße Phase          auf Basis
                       Startschuss für     identifizierten
                       die heiße Phase   Handlungsbedarfe
                       zur Erarbeitung     (vgl. SÖA und
                             des               SWOT)
         2. Sitzung     Entwicklungs-
        der Projekt-     programms
         gruppe 2           EULLE

                                                23.08.2013   Folie 3
PROZESS DER PROGRAMMERSTELLUNG

     Ziel der Projektgruppenarbeit
         •   Projektgruppen sind Nukleus der
             partnerschaftlichen Zusammenarbeit
             zwischen Verwaltung und Wirtschaft und
             Sozialpartner. Sie diskutieren die
             Programmdetails und können Abstimmung
             Stellungnahmen einreichen. der Themen für
                                            die nächste
         •   Die Mitglieder der Projektgruppen   können
                                            Projektgruppen
                        Diskussion zu
             die Bewerter  jederzeit um fachliche
                        Umsetzungsvor-      sitzung
             Stellungnahme    bitten.
                        schlägen   - Sicht
         •              derbegleiten
             Fachreferate   beteiligtendie
                        WiSo-Partner
             Projektgruppen.
       Diskussion der
       Ergebnisse der
       bisherigen
       Workshops

                                                     23.08.2013   Folie 4
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 2 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 21. AUGUST 2013

TOP 1   Begrüßung                                                              9:30 – 9:45

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
        Aktueller Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene und
        Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische
TOP 2   Programmstrategie                                                      9:45 – 10:30
        Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die
        Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen (Sts. Dr. Thomas
        Griese)
TOP 3   Stellungnahmen zu SÖA, SWOT und den daraus abgeleiteten                10:30 – 11:00
        Handlungsbedarfen

TOP 4   Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen im                     11:00 – 12:15
        Handlungsschwerpunkt 2

Mittagspause                                                                   12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen
TOP 5                                                                          13:00 – 15:15
        im Handlungsschwerpunkt 2

TOP 6   Ausblick und weiteres Vorgehen                                         15:15 – 15:30

                                                                  23.08.2013    Folie 5
TOP 2: NEUE FÖRDERPERIODE 2014 – 2020
 - AKTUELLER STAND DER VERHANDLUNGEN AUF
 EUROPÄISCHER EBENE UND RAHMENBEDINGUNGEN FÜR
 DIE RHEINLAND-PFÄLZISCHE PROGRAMMSTRATEGIE

EU-Ebene
     15.07.2013 – Politische Einigung über Neuausrichtung der GAP im Agrarrat
     • Direktzahlungen „gerechter und ökologischer“
     • Stärkung der Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelversorgungskette

          Einigung zum Mehrjährigen Finanzrahmen und Bestätigung der am 8. Februar 2013 beschlossenen
          Obergrenzen (Kürzung der Mittel der 2. Säule!), Zustimmung des EU-Parlaments für September angestrebt

          Verhandlungen zur Allgemeinen Verordnung über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-
          Fonds) weit fortgeschritten – Inkrafttreten im Oktober 2013 offen.

     Revidierte Fassung der ELER-VO
     • Trilog-Verhandlungen im September zur GAP, Zustimmung des EU-Parlaments voraussichtlich im Oktober
       2013
     • Verabschiedung durch den Rat für November geplant, Veröffentlichung im Dezember 2013.
     • Durchführungsbestimmungen im 1. Quartal 2014 ⇒ Übergangsregelungen für AUM vorgesehen.

                                                                                    23.08.2013        Folie 6
TOP 2: NEUE FÖRDERPERIODE 2014 – 2020
  - AKTUELLER STAND DER VERHANDLUNGEN AUF
  EUROPÄISCHER EBENE UND RAHMENBEDINGUNGEN FÜR
  DIE RHEINLAND-PFÄLZISCHE PROGRAMMSTRATEGIE

                  • 2. August 2013 – Einreichung eines Entwurfs der Partnerschaftsvereinbarung durch
                    BMWi bei der EU-KOM - informelle Verhandlungen mit EU-KOM nach der Sommerpause
                    – Wesentliche Aussagen zum ELER fehlen noch.
                  • Entscheidungsbedarf zur nationalen Verteilung der ELER-Mittel – TOP auf der Amtschef-
                    und Agrarministerkonferenz vom 28. bis 30. August 2013 in Würzburg
Bundesebene       • Nationale Rahmenregelung zur Umsetzung der GAK in ELER-Entwicklungsprogrammen
                    wird in Abstimmung mit KOM und den Ländern erstellt.

                  • 13. Juni 2013 – Startup-Workshop „Förderperiode 2014 – 2020 zur Erstellung des neuen
                    ELER-Entwicklungsprogramms in Rheinland-Pfalz“ in Emmelshausen – Startschuss für
                    die heiße Phase der Programmierung
                  • August und September 2013 – jeweils zwei themenspezifische Sitzungen der
                    Projektgruppen zur partnerschaftlichen Erstellung des Entwicklungsprogramms „EULLE“
                  • Bei Bedarf: Gemeinsames Treffen aller Projektgruppen zum Gesamtprogramm
Rheinland-Pfalz   • Einreichung (informell) eines ersten Programmentwurfs bei der EU-KOM im 4. Quartal
                    2013 und Diskussion
                  • Überarbeitung des Programmentwurfs als Endbericht zur Einreichung bei der KOM im
                    [1. Quartal 2014]

                                                                             23.08.2013        Folie 7
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen
Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und
Maßnahmen – EU-Rahmen

Kürzungen der ELER Mittel beschlossen:
EP hat die Februar-Einigung der Staats- und Regierungschefs akzeptiert:
• EU:
  84,936 Mrd. Euro in konstanten Preisen 2011
  (EU-Förderperiode 2007-2013: 95,741 Mrd. Euro in laufenden Preisen)
• D (inoffiziell)
  7,303 Mrd. Euro in konstanten Preisen 2011
  (EU-Förderperiode 2007-2013: 9,2 Mrd. Euro in laufenden Preisen)
• Mittelumschichtungen aus der 1. Säule der GAP zulässig.

Mindestens 30 % der ELER-Mittel für Klimaschutz

LEADER bleibt obligatorisch Maßnahme

Altverpflichtungen, insbesondere der Agrarumweltmaßnahmen sind
auszufinanzieren!

                                                                          23.08.2013   Folie 8
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen
Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und
Maßnahmen – Verteilung in Deutschland offen!

Deutschland erhält 7,303 Mrd. Euro In konstanten Preisen 2011

 • Das sind ca. 8,2 Mrd. € in laufenden Preisen für die EU-Förderperiode 2014-
   2020 oder ca. 1,18 Mrd. € pro Jahr
 • Im Vergleich zu 2013 (1,387 Mrd. €) Kürzung um ca. 15 %! (ohne
   Einrechnung der Indexierungsverluste)

Verteilung zwischen den Ländern noch unklar!
 • BMELV und NBL befürworten Bildung eines Durchschnittsschlüssels der
   Anteile der EU-Förderperiode 2007 -2013, obwohl NBL keine
   Konvergenzregionen mehr sind.
 • RP befürwortet einen Vorwegabzug in Höhe von 30% und Verteilung nach
   LF für Klimaschutzmaßnahmen, ein Sicherheitsnetz für die NBL und eine
   Mindestausstattung von 50 €/ha

                                                          23.08.2013   Folie 9
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen
  Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und
  Maßnahmen – Mindestausstattung für RP

Rheinland-Pfalz befürwortet
- eine Aufstockung der Direktzahlungen für die ersten 46 ha
- einheitliche Flächenprämien in Deutschland
- die Unterstützung der Dauergrünlandflächen in den von der Natur
  benachteiligten Gebieten aus der 1. Säule
- eine bedarfsgerechte Neuverteilung der ELER-Mittel ohne Brüche
- eine Umschichtung von Mitteln der 1. Säule der GAP in die 2.
  Säule der GAP

  Nach dem aktuellen Verhandlungsstand kann Rheinland-Pfalz für die
  Förderperiode 2014-2020 mit ELER-Mitteln in Höhe von
  mindestens 251 Millionen € rechnen.

       Szenario im Start-up-Workshop mit 220 Million € an ELER Mitteln ist
       überholt:

                     ELER-Mittel   Aktions-     Aktions-      Aktions-       Aktions-    Technische
                     2014 - 2020   bereich 1    bereich 2   bereich 3 (20    bereich 4      Hilfe
                                    (50 %)       (25 %)          %)            (2 %)        (3 %)
                       220,00       110,00       55,00         44,00            4,40        6,60

                                                                            23.08.2013     Folie 10
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf
die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Neue
Varianten für die Programmplanung

                Alle diskutierten Varianten führen letztlich zu einem höheren
                ELER-Plafond für Rheinland-Pfalz - 2 Varianten für die
                Programmplanung

                     251 Mio. € an ELER-Mitteln
                     als Rückfallvariante

                 368 Mio. € an ELER-Mitteln
                 als Zielvariante

                                                              23.08.2013   Folie 11
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf
die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Neue
Varianten für die Programmplanung

             Zielvariante geht von einer bundesweiten Angleichung der
             Flächenprämien aus.

                 Andere Faktoren für die Entwicklung des Plafonds der 1. Säule der
                 GAP bleiben unberücksichtigt.

                 Zusätzliche Mittel in der Förderperiode für Rheinland-
                 Pfalz von rund 117 Millionen € gegenüber 2013 sollen
                 in die 2. Säule umgeschichtet und ausschließlich im
                 Agrarbereich verwendet werden.
             Durch den Angleichungsprozess der Flächenprämien in der 1. Säule
             würde eine Umschichtung dieser Größe durchschnittlich nicht zu
             Prämienkürzungen für die Landwirte gegenüber 2013 führen.

                                                              23.08.2013   Folie 12
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen
Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und
Maßnahmen – Neues Förderprogramm

    Im Rahmen der Diskussionen zur Abgrenzung einer rheinland-pfälzischen
                   Nationalparkregion wurde beschlossen:

                 25 bis 30 Mio. € an ELER-Mitteln für das neue
      „Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung“ (FLLE)

 Ausgehend von der im Start-up-Workshop vorgestellten Variante
 mit 220 Mio. € können die benötigten Mittel ohne Kürzungen der
   Ansätze für die Handlungsschwerpunkte eingeplant werden.

 2 Varianten der Mittelverteilung (Ziel- und Rückfallvariante)

                                                             23.08.2013   Folie 13
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen
 Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und
 Maßnahmen – Rückfallvariante

  Sogenannte „Rückfallvariante“

  ELER-Mittel                                               Technische
                 HSP 1    HSP 2       HSP 3         HSP 4                     FLLE
  2014 - 2020                                                  Hilfe.

    Mio. €                                    251
    Mio. €      113,5    54,4         43,4           4,4       8,8            26,5
      %         45,22%   21,67%   17,29%            1,75%    3,51%           10,56%
  Mio. €/Jahr   16,21    7,77         6,20          0,63      1,26            3,79

Gegenüber dem Start-up-Workshop
(110 Mio. €) auch zu Lasten des HSP
2 und HSP 3 gestärkt.
                                                                23.08.2013      Folie 14
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen
Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und
Maßnahmen – Zielvariante

 „Zielvariante“
 ELER-Mittel                                                           Technische
                HSP 1         HSP 2         HSP 3          HSP 4                         FLLE
 2014 – 2020                                                              Hilfe.

   Mio. €                      368 (inkl. 117 Mio. € Umschichtung aus 1. Säule)*
   Mio. €      190,58        84,9           43,4            4,4           14,72           30
     %         51,79%       23,07%        11,79%          1,20%           4,00%          8,15%
 Mio. €/Jahr    27,23       12,13           6,20            0,63           2,10          4,29

 * Die aus der 1. Säule umgeschichteten EU-Mitteln sollen zweckgebunden ausschließlich für
 landwirtschaftsnahe Bereiche (flächenbezogene Maßnahmen, landwirtschaftliche
 Infrastrukturmaßnahmen, Investitionsförderung) eingesetzt werden.
 Es wird vorgeschlagen, die Mittel prioritär den Handlungsschwerpunkten 1 und 2 zuzuordnen.

                                                                            23.08.2013      Folie 15
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen
Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte
und Maßnahmen

                          •PAUL: rd. 106,7 Mio. €
  Flächenbezogene         •EULLE
     Maßnahmen             • 92 Mio. € Rückfallvariante
                           •169 Mio. € Zielvariante

                         • PAUL im Jahr 2013 einschl. GAK: 11,6 Mio. €
      Ländliche          • EULLE
    Bodenordnung           • 8,9 Mio. € Rückfallvariante einschl. GAK
                           • 12 Mio. € Zielvariante

                         • PAUL (ohne Diversifizierung und Erhaltung
 Integrierte ländliche     kulturellen Erbes) : rd. 44 Mio. € in den
     Entwicklung           Schwerpunkten 3 und 4
      (LEADER,           • EULLE (ohne FLLE)
                           • 43,4 Mio. € Rückfallvariante
     Breitband,…)          • 43,4 Mio. € Zielvariante

                                                          23.08.2013   Folie 16
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 2 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 21. AUGUST 2013

TOP 1   Begrüßung                                                                       9:30 – 9:45

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
        Aktueller Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene und
TOP 2   Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Programmstrategie
        Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die
        Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen (Sts. Dr. Thomas Griese)                    9:45 – 10:30

TOP 3
        Stellungnahmen zu SÖA, SWOT und den daraus abgeleiteten
        Handlungsbedarfen                                                               10:30 – 11:00

TOP 4   Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 2
                                                                                        11:00 – 12:15

Mittagspause                                                                            12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen
TOP 4
        im Handlungsschwerpunkt 2
                                                                                        13:00 – 15:15

TOP 5   Ausblick und weiteres Vorgehen                                                  15:15 – 15:30

                                                                           23.08.2013   Folie 17
Projektgruppensitzung 21. August 2013
Projektgruppe 2 zur Erstellung von EULLE 2014-2020

  Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen von Wirtschafts- und Sozialpartnern

  Mainz, den 21. August 2013

  Jörg Schramek

                                                                                        18
Zum Inhalt

 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen

 Vorschläge für weitere Handlungsbedarfe

 Vorschläge zur Maßnahmengestaltung

                                                   19
Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen

 15 Stellungnahmen von 12 Institutionen

 Grundsätzliche Anmerkungen u.a. zu folgenden Themen:

   Zuständigkeiten zwischen Ministerien

   Aufgabenverteilung zwischen Landwirtschaftskammern und privaten Beratungsringen

   Herkunft / Verteilung von Fördergeldern (1. & 2. Säulen; EU-Kofinanzierungssätze)

   Verwaltungsanforderungen / -aufwand

   Setzung von thematischen Schwerpunkten (z.B. Beratung)

   Verbindung zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft (Aufgabenverteilung)

                                                                                       20
Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen

 Hinweise zur SÖA und SWOT, u.a.

   Ergänzungs- und Gliederungsvorschläge zu diversen Themen in der SÖA

   Neue Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken

   Verschiebungen von Punkten innerhalb der SWOT (z.B. von Risiken in Schwächen, etc.)

 Änderungsvorschläge, bzw. neue Vorschläge hinsichtlich
 Handlungsbedarfen

 Erste Vorschläge hinsichtlich der Gestaltung von Maßnahmen

                                                                                         21
Tabellarische Übersicht über die Stellungnahmen

   Datum der
                     Thema          Empfehlung     Berücksichtigung
 Stellungnahme

 Erläuterungen des Ministeriums bzw. IfLS zur Berücksichtigung der
 Stellungnahme

 Veröffentlichung auf der EULLE-Website

                                                                      22
Neue bzw. erweiterte Handlungsbedarfe – Priorität 2a

 Förderung auch von landwirtschaftlichen Produkten, die keine
 Nahrungsmittel sind (Hopfen, Flachs, Tabak, Futtermittel)
 Förderung der Produktion tierischer Erzeugnisse für den regionalen
 Absatz (geringer Selbstversorgungsgrad in RLP)
 Schaffung von größeren Bewirtschaftungseinheiten in Land-,
 Forstwirtschaft und Weinbau (insbesondere Steillagenweinbau)
 Förderung der Kompetenz und Technik zur Umsetzung einer
 kartenbasierten und standortangepassten Bewirtschaftung in den
 Betrieben

                                                                      23
Vorschläge zu Maßnahmen – Priorität 2a

 Flurneuordnung mit dem gesetzlich verankertem „Bottom-up“-Ansatz
 der Flurbereinigung (Teilnehmergemeinschaft als Trägerin des
 Verfahrens)
 Vereinfachung der Technik und der Bewirtschaftung der Steillagen:
   Förderung von Maschinen, Geräten, Transportbahnen zur Erleichterung
   des Steillagenweinbaus

   Beibehaltung und Aufstockung der Beihilfen für Mauerbau und Mauersanierung

   Initiative für flächendeckende Bewässerungssysteme

                                                                                24
Vorschläge zu Maßnahmen – Priorität 3a

 Förderung von Vermarktungsmodellen mit regionalem Bezug bzw.
 Zertifizierungsverfahren und Erstellungskosten (z.B. für die Erstellung
 von CO2-Bilanzen als Verkaufsförderung regionaler Produkte)

Vorschläge zu Maßnahmen – Priorität 3b

 Förderung von Mehrgefahrenversicherungen bzw. Hagelversicherungen
 nicht nur im Weinbau sondern bei allen Sonderkulturen

                                                                           25
Haben Sie noch Fragen?

Jörg Schramek

IfLS – Institut für Ländliche Strukturforschung
Kurfürstenstraße 49
60486 Frankfurt am Main

Telefon 069-972 6683-0
www.ifls.de

                                                  26
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 2 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 21. AUGUST 2013

TOP 1   Begrüßung                                                                       9:30 – 9:45

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
        Aktueller Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene und
TOP 2   Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Programmstrategie
        Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die
        Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen (Sts. Dr. Thomas Griese)                    9:45 – 10:30

        Stellungnahmen zu SÖA, SWOT und den daraus abgeleiteten
TOP 3
        Handlungsbedarfen                                                               10:30 – 11:00

TOP 4
        Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 2
                                                                                        11:00 – 12:15

Mittagspause                                                                            12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen
TOP 5
        im Handlungsschwerpunkt 2
                                                                                        13:00 – 15:15

TOP 6   Ausblick und weiteres Vorgehen                                                  15:15 – 15:30

                                                                           23.08.2013   Folie 27
TOP 4: Präsentation und Diskussion ausgewählter
Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2
- Stand der Programmerstellung

Wo stehen wir zurzeit?

 Fertigstellung
 der Sozioöko-                 Start-up-                 Projektgruppen –
  nomischen                   Workshop                       jeweils 2
  Analyse und                  mit allen                    Sitzungen
  der SWOT–                    Projekt-                       August/
                                                            September                 Abschlussveranstaltung –
  Analyse für                 gruppen –
Rheinland-Pfalz                13. Juni                                               Ende 3. Quartal –
  – April 2013                   2013                                                 Programmentwurf

                                                                                                   SUP 3. Quartal
                                                                                                   2013 - Anhörung      Programeinreichung
               Vorläufige
               Finanzent-                                               Beschlussfassung des                            Ende 2013 / Anfang
             scheidung über               Erste                                                                         2014
                                       schriftlichen                    EP und des Rates im 4.
               MFR der EU
                                    Stellungnahmen                      Quartal 2013
                                    der Mitglieder der
                                     Projektgruppen
                                      Juni – August

                                                                                                           23.08.2013            Folie 28
TOP 4: Präsentation und Diskussion ausgewählter
Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2
- Stand der Programmerstellung

   Zielsetzung für die heutige
   Projektgruppensitzung?
   • Diskussion der Handlungsbedarfe auf der
     Basis eingegangener Stellungnahmen
   • Diskussion der Ausgestaltung konkreter
     Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2
   • ……

                                                  23.08.2013   Folie 29
TOP 4: Präsentation und Diskussion ausgewählter
    Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2
    - Stand der Programmerstellung

                                                                             Grundvariante 251 Mio. € Mittlere Variante 368 Mio. €
                                                                2013         Förder-      Pro Jahr        Förder-       Pro Jahr
   Code                        Maßnahme                                      periode
                                                                                                          periode
                                                          ELER Gesamt         2014 -   ELER   Gesamt                  ELER      Gesamt
                                                                                                        2014 - 2020
                                                                               2020

               Ländliche Bodenordnung und Wegebau         5,7      13,8       19,7     2,8     10,9        34,4       4,9         13,0
INV-PHY (18)

               davon Ländliche Bodenordnung               4,5      11,6       13,0     1,9      8,9        27,4       3,9         12,0
               Förderung von Verarbeitungs- und
INV-PHY (18)                                              1,0          1,9     3,5     0,5      1,5         3,5       0,5          1,5
               Vermarktungsstrukturen
               Einzelbetriebliche Investitionsförderung
INV-PHY (18)                                              6,4      12,9       19,2     2,7      9,2        35,0       5,0         11,5
               (Agrarbereich)
               Einzelbetriebliche Investitionsförderung
               (Diversifizierung), Förderung von
BUS-DEV (20)                                              0,2          0,4     3,5     0,5      0,7         3,5       0,5          0,7
               Verarbeitungs- und Vermarktungs-
               strukturen (nicht Anhang I)
  PROD-
 GROUP(28)     Gründung von Erzeugergemeinschaften        0,0          0,0     3,5     0,5      0,5         3,5       0,5          0,5

               Verbesserung und Ausbau der
INV-PHY (18)                                              1,0          1,7     3,5     0,5      1,2         3,5       0,5          1,2
               forstwirtschaftlichen Infrastruktur

               Einrichtung und Tätigkeit operationeller
 COOP (36)     Gruppen der EIP "Landwirtschaftliche       0,0          0,0     1,5     0,2      0,3         1,5       0,2          0,3
               Produktivität und Nachhaltigkeit"

                                                                                                       23.08.2013            Folie 30
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM
       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM

Maßnahmen-
bezeichnung         Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Bezug zur ELER-VO   Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte
                    2, a „Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen, insbesondere von
                    Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine
                    Diversifizierung notwendig ist“
Prioritäten,
Unterprioritäten    3, a   Förderung der Organisation der Nahrungsmittel- und der Nichtnahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der
                    Landwirtschaft - Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch kurze Versorgungswege
                    Wechselwirkungen mit Priorität 5, 6
                    Unterstützung von wirtschaftlich tragfähigen Investitionen und zur Bereitstellung öffentliche Güter (mit Beiträgen zum
                    Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz )
Handlungsbedarf     Stärkung von Regionen mit strukturellen Defiziten sowie Entwicklungspotenzial im Milchviehbereich (Auslaufen Quotenregelung)
(vgl. SWOT/SÖA)     Unterstützung bei der Schaffung entsprechender Betriebsstrukturen
                    Unterstützung von Vermarktungsstrategien für Produkte, die dem Schutz der Kulturlandschaft dienen
                    die Produktion von ökologischen und regionalen Erzeugnissen in RLP stärken.
                    Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben:
                    • die Beiträge zum Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz liefern
Beitrag zum
Handlungsbedarf
                    • die einen Beitrag leisten strukturelle Defizite der Betreibe auszugleichen
                    • die einen Beitrag leisten zur Verbesserung der Betriebsstrukturen
                    • die die Erzeugung bestimmter besonderer Produkte (z. B. ökologische und regionale Erzeugnisse) unterstützen.
                    Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und
                    multifunktionalen Landwirtschaft können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden.
                    Gefördert werden Maßnahmen
                    • zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
Förderzweck         • Zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
                    • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
                    unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes.
                    Zur Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung sollen Investitionen in Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und
                    Informationstechnik unterstützt werden.
                                                                                                               23.08.2013             Folie 31
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       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM

Maßnahmen-
bezeichnung         Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Bezug zur ELER-VO   Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte

                    Förderungsfähig sind
                    • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (bauliche und technischen
                      Einrichtungen) zur Erzeugung, Verarbeitung (begrenzt auf die Eigenproduktion)
                      oder Vermarktung einschließlich Direktvermarktung von Erzeugnissen nach
                      Anhang I EG-Vertrag
                    • anerkannte Maschinensysteme zur Bewirtschaftung von Steillagenrebflächen,
                      Maschinen zur Pflanzenschutzmittelausbringung im Obst- und Weinbau, GPS-
Fördergegenstand      Geräte
                    Besondere Förderung für tierartgerechte Haltungsverfahren (Premiumförderung):
                    Milchkühe, Aufzuchtrinder, Mastrinder und Mutterkühe: [20 %]
                    • andere Tierarten: [25 - 30 %]
                    • Basisförderung: [5 - 10 %]
                    • Spezialmaschinen: [15 - 25 %]
                    • GAK-Vorgabe: Mindestabstand zwischen Basis- und Premiumförderung: 20 bzw.
                      10-%-Punkte
                    • ergänzende JL-Förderung: zusätzlicher Zuschuss von 10 %, max. 20.000,- €
Art, Umfang und     • eine Zuschussobergrenze: [200.000 €] bzw. [35.000 €]
Höhe der
Zuwendung           • EIP: plus 10-%-Punkte (Fördersatz mindestens [25 %])
                                                                                      23.08.2013   Folie 32
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         HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
         - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM

Maßnahmen-
bezeichnung          Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Bezug zur ELER-VO    Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte

                     Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten
                     Rechtsform,
                     • bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die
                       die ALG-Mindestgröße erreichen oder
                     • die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche,
Zuwendungs-
empfänger              gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Kontrollierbarkeit   Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben
                     •   Besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt-
                         oder Klimaschutz
                     •   Vorwegbuchführung
                     •   Wirtschaftlichkeit der Investition (Investitionskonzept)
                     •   Prosperitätsgrenze
                     •   Mindestinvestitionsvolumen 10.000 bzw. 30.000 €
Zuwendungs-
voraussetzung(en)    •   Ausschluss von Investitionen im Sektor Wein, die in der WMO gefördert werden

                                                                                       23.08.2013   Folie 33
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       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM

 Förderausschlüsse:
  • Maschinen- und Erntelagerhallen (Ausnahme klimatisierter Lagerräume
    für Obst-, Gemüse und sonstige Sonderkulturen)
  • Energiegewinnungsanlagen, die durch EEG- oder das KWKG begünstigt
    werden können
  • Investitionen im Sektor Wein, die in WMO gefördert werden können
 Besondere Anforderungen:
  • bisher:
    Flächenbindung in der Tierhaltung (2 GV/ha, Einhaltung Schwellenwerte
    der Nummer 7.1, Spalte 2, des Anhangs der 4. Verordnung zur
    Durchführung des BImSchG)
  • [Neu:
    2 GV/ha, niedrigere Schwellenwerte als BImSchG, Güllelagerkapazität,
    Anpassung der Anforderungen an die Tierhaltung (Basisförderung),
    Anforderungen zur Energieeinsparung]

                                                         23.08.2013   Folie 34
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       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM

  Existenzgründung in der Landwirtschaft:

  Wie bisher:
   • Förderung einer Investition möglich,
   • dafür bestehen Sonderregeln
  Aber:
   • Keine Förderung der Betriebsübernahme als
     solches

   Neu: Junglandwirteförderung in der 1. Säule
                                                            23.08.2013   Folie 35
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       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
          FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN ZUR VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG
          LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZEUGNISSE

Maßnahmen-
bezeichnung         Förderung von Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Bezug zur ELER-VO   Artikel 18 (1)b (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte
                    2   Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen
                        Betriebe -
Prioritäten,        3 a Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft - Bessere
Unterprioritäten        Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch … kurze Versorgungswege

Handlungsbedarf     Die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von ökologischen und/oder regionalen Erzeugnissen in Rheinland-Pfalz stärken.
(vgl. SWOT/SÖA)     Unterstützung von Wertschöpfungsketten-Partnerschaften mit Schwerpunkt der Regionalvermarktung.
                    − Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit besonderer Kennzeichnung*)
                    − Bessere Stellung der Erzeuger in der Nahrungsmittelkette durch vertragliche Vereinbarung mit Verarbeitern und Vermarktern
Beitrag zum             (horizontale und vertikale Kooperation in den Wertschöpfungsketten)
Handlungsbedarf     *) geschützte geografische Angabe (ggA), geschützter Ursprung (gU), ökologische Erzeugnisse, (regionale) Qualitätszeichen
                    Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von
                    • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und
                    • Erzeugerzusammenschlüssen
                    zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene
Förderzweck
                    beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden.
                    Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes - insbesondere von
                    Wasser und/oder Energie - leisten und damit die ressourcensparende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen
                    Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes zu unterstützen.
                    Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung,
                    marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
Fördergegenstand    dienen. (vgl. GAK-Rahmenplan)

                                                                                                             23.08.2013             Folie 36
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          FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN ZUR VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG
          LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZEUGNISSE

Maßnahmen-
bezeichnung          Förderung von Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

                     • Zuschuss
                     • Erzeugerzusammenschlüsse: 35 % der förderfähigen Investitionskosten
Art, Umfang und      • KMU:
Höhe der               • Kleinst- und Kleinunternehmen: 25 % der förderfähigen Investitionskosten
Zuwendung
                       • Mittlere Unternehmen: 20 % der förderfähigen Investitionskosten
                     • (Förderfähige Investitionskosten vgl. Rahmenplan GAK)
                     • EIP: ggf. plus 10-%-Punkte, weitere Fördertatbestände

Zuwendungs-          • Erzeugerzusammenschlüsse
empfänger            • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung
Kontrollierbarkeit   Ziel – Ist – Vergleich nach Abschluss der Investition
                     • Die Investition muss der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit
                        besonderer Kennzeichnung*) dienen.
                     • Die Zuwendungsempfänger müssen KMU sein (maximal 250 Beschäftige und 50 Mio. Euro Umsatz)**).
                     • Mindestinvestitionsvolumen: Kleinstunternehmen 30.000 €; Kleine Unternehmen: 50.000 €; Mittlere
                        Unternehmen 100.000 €.
Zuwendungs-
                     • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung können nur gefördert werden, wenn sie mindestens
voraussetzung(en)       fünf Jahre lang mindestens 40 % ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die sie gefördert
                        werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten.
                     Es muss der Nachweis eines Beitrags zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes -
                     insbesondere von Wasser und/oder Energie - erbracht werden.
                     (vgl. Rahmenplan GAK)
                     *) vgl. Erläuterungen unter Beitrag zum Handlungsbedarf; **) bisher auch mittelgroße Unternehmen mit weniger als 750
                     Beschäftige oder 400 Mio. Euro Umsatz förderfähig.
                                                                                                              23.08.2013             Folie 37
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       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
          GRÜNDUNG UND TÄTIGWERDEN VON ERZEUGERZUSAMMENSCHLÜSSEN

Maßnahmen-
bezeichnung         Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen
Bezug zur ELER-VO   Artikel 28 Gründung von Erzeugergruppierungen

                    3 a/ b Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft
Prioritäten,        - Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch … Erzeugergemeinschaften
Unterprioritäten    - Unterstützung des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben

Handlungsbedarf     Unzureichende Mengenbündelung in Produktbereichen mit besonderen Kennzeichen
(vgl. SWOT/SÖA)

                    − Förderung der Erzeugung und Vermarktung von Produkten mit besonderer Kennzeichnung
Beitrag zum         − Bessere Stellung der Erzeuger in der Nahrungsmittelkette durch Mengenbündelung in EZG sowie vertragliche Vereinbarung
Handlungsbedarf       mit Verarbeitern und Vermarktern (horizontale und vertikale Kooperation in den Wertschöpfungsketten)
                    Die Förderung zielt darauf ab, die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen zu unterstützen sowie
                    deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf
                    der Erzeugerebene beizutragen.
                    Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Förderzweck         im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen.
                    Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Organisationskosten einschließlich von Organisationskosten der wesentlichen
Fördergegenstand    Erweiterung einer Erzeugerorganisation. (vgl. Rahmenplan GAK)
                    Zuschüsse zu den nachgewiesenen, förderfähigen Organisationskosten in den ersten fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt
Art, Umfang und     der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen.
Höhe der            Maximal 100.000 €/Jahr. Degressive Ausgestaltung der Zuschüsse bezogen auf die Höhe der förderfähigen Organisationskosten
Zuwendung           und die nachgewiesenen Verkaufserlöse des Erzeugerzusammenschlusses.

                                                                                                            23.08.2013             Folie 38
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       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
        GRÜNDUNG UND TÄTIGWERDEN VON ERZEUGERZUSAMMENSCHLÜSSEN

Maßnahmen-
bezeichnung          Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen

                     Zuschüsse zu den nachgewiesenen, förderfähigen Organisationskosten in den ersten fünf Jahren,
Art, Umfang und      gerechnet ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen.
Höhe der             Maximal 100.000 €/Jahr. Degressive Ausgestaltung der Zuschüsse bezogen auf die Höhe der förderfähigen
Zuwendung            Organisationskosten und die nachgewiesenen Verkaufserlöse des Erzeugerzusammenschlusses.

                     Erzeugerzusammenschlüsse:
Zuwendungs-          • Nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Zusammenschlüsse
empfänger            • Erzeugerzusammenschlüsse für Produkte mit besonderer Kennzeichnung (Qualitätsprodukte)

Kontrollierbarkeit   Soll – Ist – Vergleich anhand Geschäftsplan und Buchführung des Erzeugerzusammenschlusses
                     Die Zuwendungsempfänger müssen KMU sein.
                     Erzeugerzusammenschlüsse müssen unabhängig von ihrer Rechtsform auf Dauer, mindestens aber für
                     fünf Jahre, angelegt sein. Die dem Zusammenschluss zugrunde liegenden Verträge bedürfen der
                     Schriftform und müssen der Zielsetzung der Förderung entsprechen.
                     Der dem Erzeugerzusammenschluss zugrunde liegende Vertrag und der Geschäftsplan sowie sonstige
                     Unterlagen müssen die Konzeption und die Ziele des Zusammenschlusses aufzeigen. Die Konzeption
                     muss erkennen lassen, dass der Zusammenschluss
                     a)      die unterstellten Produktpreise, Produktions- und Absatzmengen erreichen kann und
                     b)      zur Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens beiträgt oder
Zuwendungs-          c)      neue Märkte erschließt oder
voraussetzung(e      d)      der wachsenden Nachfrage nach diesen Produkten entgegenkommt.
n)                   (vgl. Rahmenplan GAK)

                                                                                           23.08.2013        Folie 39
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       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       LANDWIRTSCHAFTLICHE INFRASTRUKTUR

Maßnahmen-
bezeichnung         Landwirtschaftliche Infrastruktur (Bodenordnung und landwirtschaftlicher Wegebau)
Bezug zur ELER-VO   Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte
                    2, a „Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe mit erheblichen strukturellen
                    Problemen, insbesondere von Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in
                    bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine Diversifizierung notwendig ist“
                    4, a Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologische Vielfalt und Landschaft
Prioritäten,
Unterprioritäten    6, b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“
                    • Auswirkungen unvermeidbarer Flächenverluste und daraus resultierende Nutzungskonflikte
                    • Sicherung einer flächendeckenden und wettbewerbsfähigen Landbewirtschaftung
                    • ungünstige Infrastrukturen
                    • ungünstige Flurverfassung, Flurstückszersplitterung
                    • Gefahr: Verlust traditioneller Kulturlandschaften/Biodiversität durch Bewirtschaftungsaufgabe
                      (insbesondere in Steil- und Steilstlagen des Weinbaus)
Handlungsbedarf     • ungünstige Strukturen im Forst Durchführung von Waldflurbereinigungen
(vgl. SWOT/SÖA)     • Innenentwicklung der Dörfer (demographischer Wandel)
                    − Reduzierung der Auswirkungen unvermeidbarer Flächenverluste und daraus resultierende
                      Nutzungskonflikte durch Bodenordnung und andere begleitende landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnah
                    − Schaffung entsprechender Strukturen durch infrastrukturelle Maßnahmen, mit denen eine
                      flächendeckende und wettbewerbsfähige Landbewirtschaftung gesichert werden kann
                    − Schaffung der erforderlichen Infrastrukturen
                    − Beitrag zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung traditioneller Kulturlandschaften
                    − Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität insbesondere im Steil- und
                      Steilstlagenweinbau
Beitrag zum         − Unterstützung im Forstbereich durch Waldflurbereinigungen
Handlungsbedarf     − Stärkung der Innenentwicklung der Dörfer                                   23.08.2013      Folie 40
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       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       LANDWIRTSCHAFTLICHE INFRASTRUKTUR

Maßnahmen-
bezeichnung         Landwirtschaftliche Infrastruktur (Bodenordnung und landwirtschaftlicher Wegebau)
Bezug zur ELER-VO   Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte

                    • Unterstützung einer nachhaltigen, integrierten Entwicklung
                    • der ländlichen Räume mit ihrer Land- und Forstwirtschaft
                    • Sicherung und Weiterentwicklung ländlicher Räume als Lebens-,
                      Arbeits-, Erholungsraum
Förderzweck         • Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum
                    • Aufwendungen für Neuordnung und Gestaltung des ländlichen
                      Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur in Verfahren nach dem
                      Flurbereinigungsgesetz (Finanzierung der Ausführungskosten)
                    • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
                    • Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen
Fördergegenstand      Naturhaushalts

                                                                                       23.08.2013       Folie 41
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM
       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       LANDWIRTSCHAFTLICHE INFRASTRUKTUR

Maßnahmen-
bezeichnung          Landwirtschaftliche Infrastruktur (Bodenordnung und landwirtschaftlicher Wegebau)
Bezug zur ELER-VO    Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte

                     Infrastruktur:
                     • Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts bis zu 45 v.H. der
                       zuwendungsfähigen Ausgaben
                     • sonstige Zuwendungsempfänger bis zu 25 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben
                     • Bei Investitionen zum Erhalt landschaftsprägender Rebflächen in Steillagen (stationäre
                       Transporteinrichtungen, Weinbergsmauern) bis zu 80 v.H. der zuwendungsfähigen
                       Ausgaben
                     • Bodenordnung:
                     • bis zu 65 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bei
                       Weinbergsflurbereinigungsverfahren, ansonsten bis zu 75 %
Art, Umfang und      • Verfahren mit besonderer Bedeutung zum Erhalt der Kulturlandschaft bis zu 80 %
Höhe der
Zuwendung            • ILEK-Bonus von 10-%-Punkten möglich für Bodenordnung und Infrastruktur
                     − Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und
                       Bodenverbände u. ä.)
                     − natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten
Zuwendungs-
empfänger              Rechts
Kontrollierbarkeit   Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben
Zuwendungs-
voraussetzung(en)    Es sind keine Veränderungen gegenüber den bisher bestehenden Zuwendungsvoraussetzungen geplant.

                                                                                               23.08.2013          Folie 42
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM
       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       LANDWIRTSCHAFTLICHE INFRASTRUKTUR

 Besonderheiten Flurbereinigungsförderung:
 •   Wegfall der ILEK-Förderung
 •   ab neuer Förderperiode: nur noch Zuschlag von 10-%-Punkten in Leader-Gebieten
 •   Auswirkungen: insbesondere WG-Flurbereinigungen, Steillagenverfahren
 •   Aber: laufende Verfahren sind nicht betroffen!

 Beregnungsförderung (?)
 •   bisher keine PAUL-Förderung!
 •   Mögliche Rahmenbedingungen für eine Förderung in EULLE:
 •   Fördersatz 15 %
 •   Mittelbereitstellung geht zu Lasten der anderen investiven Maßnahmen

                                                                    23.08.2013   Folie 43
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM
       HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
       FORSTWIRTSCHAFTLICHER WEGEBAU

Maßnahmen-
bezeichnung          Verbesserung und Ausbau der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
Bezug zur ELER-VO    Artikel 18 (INV-PHY)

Prioritäten,         6, c „Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen,
Unterprioritäten     Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft“
                     − Steigerung der stofflichen Verwertung von Holz
Handlungsbedarf      − Biomassesteigerung im Wald
(vgl. SWOT/SÖA)      − Waldflurbereinigung
                     − Verbesserung der Erschließung des Holzaufkommens aus mittelgroßen, kommunalen Forstbetrieben und
                       Kleinprivatwaldbetrieben;
Beitrag zum          − Verbesserung der Erschließung der Waldgebiete zur Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und zur Prävention
Handlungsbedarf        /Bewältigung von Schadereignissen

                     Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige
                     Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung zugänglich
Förderzweck          zu machen.
                     Neubau forstwirtschaftlicher Wege, Befestigung bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter forstwirtschaftlicher Wege sowie
Fördergegenstand     Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege.
Art, Umfang und
Höhe der
Zuwendung            Projektförderung, bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Falle von Waldordnungsmaßnahmen 80 %
                     − Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen
                       Flächen
Zuwendungs-          − anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur
empfänger              Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

Kontrollierbarkeit   Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben
Zuwendungs-
voraussetzung(en)    Es sind keine Veränderungen gegenüber den bisher bestehenden Zuwendungsvoraussetzungen geplant.
                                                                                                                 23.08.2013              Folie 44
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN
         IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
              FÖRDERUNG DER EINKOMMENSDIVERSIFIZIERUNG IN DER
              LANDWIRTSCHAFT

Maßnahmen-
bezeichnung         Förderung der Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft
Bezug zur ELER-VO   Art. 20 b Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstigen Unternehmen – Investitionen in nichtlandwirt. Tätigkeiten
                    2, a „Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen, insbesondere von
                    Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine
                    Diversifizierung notwendig ist“
                    3, a „Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die
                    Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege“
Prioritäten,
Unterprioritäten    6, a „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen“

                    •   Unterstützung von Betrieben, die nach besonderen Regeln produzieren (regional, öko oder besonders umweltschonend) bei
                        Produktion, Marktaufbereitung und (Direkt)Vermarktung (insbes. bei Sonderkulturen)
Handlungsbedarf     •   Unterstützung von Vermarktungsstrategien für Produkte, die dem Schutz der Kulturlandschaft dienen
(vgl. SWOT/SÖA)     •   Unterstützung von Wertschöpfungsketten-Partnerschaften mit Schwerpunkt der Direkt-und Regionalvermarktung
                    Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben:
                    − bei Aufbereitung und (Direkt)Vermarktung von nach besonderen Regeln erzeugte Produkte (z. B. ökologische und regionale
                       Erzeugnisse)
Beitrag zum         − zur Direktvermarktung
Handlungsbedarf     − zur Einkommensdiversifizierung (in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten)

                    Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit;
Förderzweck         damit soll ein Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums geleistet werden.

                                                                                                                23.08.2013              Folie 45
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN
         IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
              FÖRDERUNG DER EINKOMMENSDIVERSIFIZIERUNG IN DER
              LANDWIRTSCHAFT

Maßnahmen-
bezeichnung          Förderung der Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft
Bezug zur ELER-VO    Art. 20 b Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstigen Unternehmen – Investitionen in nichtlandwirt. Tätigkeiten

                     Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, z. B.
                     • die Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen (langlebige Wirtschaftsgüter)
Fördergegenstand
                     • die Anschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher
                       Einkommensquellen
                     Zuschussförderung: [15 – 22,5 %]
Art, Umfang und
                     Zuschussobergrenze: [100.000 €]
Höhe der
Zuwendung            EIP: plus 10-%-Punkte (Fördersatz mindestens [25 %])
                     KUP-Förderung
                     Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform,
                     − bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-
Zuwendungs-
empfänger              Mindestgröße erreichen oder
                     − die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder
                       mildtätige Zwecke verfolgen
Kontrollierbarkeit   Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben
                     •   Vorwegbuchführung
                     •   Wirtschaftlichkeit der Investition (Investitionskonzept)
                     •   Prosperitätsgrenze
Zuwendungs-          •   Mindestinvestitionsvolumen 10.000 €
voraussetzung(en)    •   Investitionen im Bereich „UaBW“ nur bis Gesamtkapazität von 25 Gästebetten
                     •   Brennereien: Investitionen im Bereich der Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien (mit einer
                         jährlichen Alkoholproduktion bis zu 10 hl) (neu: Förderung von Brennereigeräten)
                     •   Förderausschluss von Investitionen für die Produktion von erneuerbaren Energien, die nach EEG förderfähig sind.

                                                                                                                 23.08.2013              Folie 46
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN
       IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
     FÖRDERUNG DER EINKOMMENSDIVERSIFIZIERUNG IN DER
     LANDWIRTSCHAFT

                                 • Neue Förderung in der GAK
       [Förderung                • Fördersatz bis zu 40 %, max. 1.200 €/ha
        von KUP]                 • Mindestinvestitionsvolumen: 7.500 €

                                 • Flächenobergrenze je Antragsteller 10 ha
     Fördervoraus-               • Mindestbaumzahl 3.000 Bäume/ha
      setzungen:                 • Mindeststandzeit 12 Jahre.

                                                               23.08.2013     Folie 47
TOP 4 : PRÄSENTATION UND DISKUSSION WEITERER
         MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
               – EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFTEN (EIP)

Maßnahmen-     Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität
bezeichnung
               und Nachhaltigkeit“
Bezug zur
ELER-VO        Artikel 36 (CO-OP)
Prioritäten,
Unter-
               Sogenannte „horizontale Maßnahme“ = Prioritätenübergreifend
prioritäten    (insbesondere jedoch Priorität 1)
Handlungs-
bedarf (vgl.
               „Erhöhung der Ausgaben im FuE-Bereich sowie Implementierung von
SWOT/SÖA)      operationellen Gruppen (EIP)“

Beitrag zum
               − Erhöhte finanzielle Unterstützung des FuE-Bereichs
Handlungs-
bedarf
               − Implementierung von operationellen Gruppen (EIP) zur Stärkung von FuE
                 sowie Förderung des (inter-)regionalen Technologie- und Wissenstransfers
               − Förderung des Wissenstransfers zwischen Forschung und Praxis in der
                 Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
Förderzweck    − Schaffung praxisnaher Erprobungs- und Demonstrationsmöglichkeiten für
                 neue Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie der notwendigen
                 Strukturen für deren Markteinführung

                                                                               23.08.2013      Folie 48
TOP 4 : PRÄSENTATION UND DISKUSSION WEITERER
        MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
              – EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFTEN (EIP)

              Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität
Maßnahmen-
bezeichnung   und Nachhaltigkeit“
Bezug zur
ELER-VO       Artikel 36 (CO-OP)
              − Kosten für die Einrichtung und Durchführung operationeller Gruppen
                (Aufbau und Betrieb bzw. Neustrukturierung von Netzwerken zwischen der modernen
                Forschung und Technologie und den Interessengruppen, darunter Landwirte
Förder-
gegenstand      (verpflichtend), Vertreter aus Wirtschaft und Industrie, Beratungsdienste und NGO)
              − Kosten für die Entwicklung neuer Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
              − Kosten zur Durchführung von Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekten ) und
                Publizierung der Ergebnisse
              − Für Maßnahme der Artikel 15, 16, 18, 20 und 27 zusätzlich 10 Prozentpunkte gegenüber
                der Regelförderung.
              − bis zu 35 % für Pilotvorhaben bei privaten Zuwendungsempfängern (außerhalb der vg.
                Artikel)
Art, Umfang
und Höhe      − bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der
der
Zuwendung
                Verwaltungsbehörde bei Vorhaben mit besonderem öffentlichen Interesse bis zu 90 %)
              − bis zu [65 %] (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis 90 %) bei öffentlichen
                Zuwendungsempfängern
              − bis zu 75 % der Einrichtungskosten der Operationelle Gruppe (mit Zustimmung der
                Verwaltungsbehörde bei Vorhaben mit besonderem öffentlichen Interesse bis zu 100 %)
                                                                              23.08.2013      Folie 49
TOP 4 : PRÄSENTATION UND DISKUSSION WEITERER
         MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2
               – EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFTEN (EIP)

Maßnahmen-
bezeichnung    Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“
Bezug zur
ELER-VO        Artikel 36 (CO-OP)
               − Landwirte, Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen,
                 Kompetenzzentren, etc.), Wissenschaftler, Berater , Unternehmen der
                 Landwirtschaft im vor- und nachgelagerten Bereich (Agribusiness) sowie Akteure
Zuwendungs
-empfänger       des ländlichen Raums (Interessengruppen, Verbände, etc.)
               Die Prüfung der Kontrollierbarkeit durch die Verwaltungsbehörde und Zahlstelle erfolgt
Kontrollier-
barkeit        im Rahmen der Detaildiskussionen.
               − Zusammenarbeit von mindestens 3 verschiedenen Akteuren, wovon mindestens ein
                 Akteur aus der Land- und Forstwirtschaft stammen muss.
Zuwendungs     − Aufstellung eines Projektplans mit Zielsetzung sowie Veröffentlichung der
-voraus-
setzungen        Ergebnisse durch OG

                                                                                                         23.08.2013              Folie 50
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