Förderperiode 2014 - 2020: Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER Entwicklungsprogramms "EULLE" in Rheinland-Pfalz" - rlp.de
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Förderperiode 2014 – 2020: Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER Entwicklungsprogramms „EULLE“ in Rheinland-Pfalz“ Projektgruppe 2 „Verbesserung der Zukunftsfähigkeit, Regionalität und Rentabilität im Agrar- und Forstbereich“ 21. August 2013, Mainz Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz (MULEWF) Referat 1077 23.08.2013 Folie 1
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 2 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 21. AUGUST 2013 TOP 1 Begrüßung 9:30 – 9:45 Neue Förderperiode 2014 – 2020 Aktueller Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene und TOP 2 Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Programmstrategie Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen (Sts. Dr. Thomas Griese) 9:45 – 10:30 TOP 3 Stellungnahmen zu SÖA, SWOT und den daraus abgeleiteten Handlungsbedarfen 10:30 – 11:00 TOP 4 Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2 11:00 – 12:15 Mittagspause 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen TOP 4 im Handlungsschwerpunkt 2 13:00 – 15:15 TOP 5 Ausblick und weiteres Vorgehen 15:15 – 15:30 23.08.2013 Folie 2
Herzlich willkommen zur Sitzung der Projektgruppe 2 „Verbesserung der Zukunftsfähigkeit, Regionalität und Rentabilität im Agrar- und Forstbereich“ Diskussion der Fördermaßnahmen Heiße Phase auf Basis Startschuss für identifizierten die heiße Phase Handlungsbedarfe zur Erarbeitung (vgl. SÖA und des SWOT) 2. Sitzung Entwicklungs- der Projekt- programms gruppe 2 EULLE 23.08.2013 Folie 3
PROZESS DER PROGRAMMERSTELLUNG Ziel der Projektgruppenarbeit • Projektgruppen sind Nukleus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Wirtschaft und Sozialpartner. Sie diskutieren die Programmdetails und können Abstimmung Stellungnahmen einreichen. der Themen für die nächste • Die Mitglieder der Projektgruppen können Projektgruppen Diskussion zu die Bewerter jederzeit um fachliche Umsetzungsvor- sitzung Stellungnahme bitten. schlägen - Sicht • derbegleiten Fachreferate beteiligtendie WiSo-Partner Projektgruppen. Diskussion der Ergebnisse der bisherigen Workshops 23.08.2013 Folie 4
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 2 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 21. AUGUST 2013 TOP 1 Begrüßung 9:30 – 9:45 Neue Förderperiode 2014 – 2020 Aktueller Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene und Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische TOP 2 Programmstrategie 9:45 – 10:30 Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen (Sts. Dr. Thomas Griese) TOP 3 Stellungnahmen zu SÖA, SWOT und den daraus abgeleiteten 10:30 – 11:00 Handlungsbedarfen TOP 4 Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen im 11:00 – 12:15 Handlungsschwerpunkt 2 Mittagspause 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen TOP 5 13:00 – 15:15 im Handlungsschwerpunkt 2 TOP 6 Ausblick und weiteres Vorgehen 15:15 – 15:30 23.08.2013 Folie 5
TOP 2: NEUE FÖRDERPERIODE 2014 – 2020 - AKTUELLER STAND DER VERHANDLUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE UND RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE RHEINLAND-PFÄLZISCHE PROGRAMMSTRATEGIE EU-Ebene 15.07.2013 – Politische Einigung über Neuausrichtung der GAP im Agrarrat • Direktzahlungen „gerechter und ökologischer“ • Stärkung der Stellung der Landwirte innerhalb der Lebensmittelversorgungskette Einigung zum Mehrjährigen Finanzrahmen und Bestätigung der am 8. Februar 2013 beschlossenen Obergrenzen (Kürzung der Mittel der 2. Säule!), Zustimmung des EU-Parlaments für September angestrebt Verhandlungen zur Allgemeinen Verordnung über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI- Fonds) weit fortgeschritten – Inkrafttreten im Oktober 2013 offen. Revidierte Fassung der ELER-VO • Trilog-Verhandlungen im September zur GAP, Zustimmung des EU-Parlaments voraussichtlich im Oktober 2013 • Verabschiedung durch den Rat für November geplant, Veröffentlichung im Dezember 2013. • Durchführungsbestimmungen im 1. Quartal 2014 ⇒ Übergangsregelungen für AUM vorgesehen. 23.08.2013 Folie 6
TOP 2: NEUE FÖRDERPERIODE 2014 – 2020 - AKTUELLER STAND DER VERHANDLUNGEN AUF EUROPÄISCHER EBENE UND RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE RHEINLAND-PFÄLZISCHE PROGRAMMSTRATEGIE • 2. August 2013 – Einreichung eines Entwurfs der Partnerschaftsvereinbarung durch BMWi bei der EU-KOM - informelle Verhandlungen mit EU-KOM nach der Sommerpause – Wesentliche Aussagen zum ELER fehlen noch. • Entscheidungsbedarf zur nationalen Verteilung der ELER-Mittel – TOP auf der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 28. bis 30. August 2013 in Würzburg Bundesebene • Nationale Rahmenregelung zur Umsetzung der GAK in ELER-Entwicklungsprogrammen wird in Abstimmung mit KOM und den Ländern erstellt. • 13. Juni 2013 – Startup-Workshop „Förderperiode 2014 – 2020 zur Erstellung des neuen ELER-Entwicklungsprogramms in Rheinland-Pfalz“ in Emmelshausen – Startschuss für die heiße Phase der Programmierung • August und September 2013 – jeweils zwei themenspezifische Sitzungen der Projektgruppen zur partnerschaftlichen Erstellung des Entwicklungsprogramms „EULLE“ • Bei Bedarf: Gemeinsames Treffen aller Projektgruppen zum Gesamtprogramm Rheinland-Pfalz • Einreichung (informell) eines ersten Programmentwurfs bei der EU-KOM im 4. Quartal 2013 und Diskussion • Überarbeitung des Programmentwurfs als Endbericht zur Einreichung bei der KOM im [1. Quartal 2014] 23.08.2013 Folie 7
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – EU-Rahmen Kürzungen der ELER Mittel beschlossen: EP hat die Februar-Einigung der Staats- und Regierungschefs akzeptiert: • EU: 84,936 Mrd. Euro in konstanten Preisen 2011 (EU-Förderperiode 2007-2013: 95,741 Mrd. Euro in laufenden Preisen) • D (inoffiziell) 7,303 Mrd. Euro in konstanten Preisen 2011 (EU-Förderperiode 2007-2013: 9,2 Mrd. Euro in laufenden Preisen) • Mittelumschichtungen aus der 1. Säule der GAP zulässig. Mindestens 30 % der ELER-Mittel für Klimaschutz LEADER bleibt obligatorisch Maßnahme Altverpflichtungen, insbesondere der Agrarumweltmaßnahmen sind auszufinanzieren! 23.08.2013 Folie 8
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Verteilung in Deutschland offen! Deutschland erhält 7,303 Mrd. Euro In konstanten Preisen 2011 • Das sind ca. 8,2 Mrd. € in laufenden Preisen für die EU-Förderperiode 2014- 2020 oder ca. 1,18 Mrd. € pro Jahr • Im Vergleich zu 2013 (1,387 Mrd. €) Kürzung um ca. 15 %! (ohne Einrechnung der Indexierungsverluste) Verteilung zwischen den Ländern noch unklar! • BMELV und NBL befürworten Bildung eines Durchschnittsschlüssels der Anteile der EU-Förderperiode 2007 -2013, obwohl NBL keine Konvergenzregionen mehr sind. • RP befürwortet einen Vorwegabzug in Höhe von 30% und Verteilung nach LF für Klimaschutzmaßnahmen, ein Sicherheitsnetz für die NBL und eine Mindestausstattung von 50 €/ha 23.08.2013 Folie 9
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Mindestausstattung für RP Rheinland-Pfalz befürwortet - eine Aufstockung der Direktzahlungen für die ersten 46 ha - einheitliche Flächenprämien in Deutschland - die Unterstützung der Dauergrünlandflächen in den von der Natur benachteiligten Gebieten aus der 1. Säule - eine bedarfsgerechte Neuverteilung der ELER-Mittel ohne Brüche - eine Umschichtung von Mitteln der 1. Säule der GAP in die 2. Säule der GAP Nach dem aktuellen Verhandlungsstand kann Rheinland-Pfalz für die Förderperiode 2014-2020 mit ELER-Mitteln in Höhe von mindestens 251 Millionen € rechnen. Szenario im Start-up-Workshop mit 220 Million € an ELER Mitteln ist überholt: ELER-Mittel Aktions- Aktions- Aktions- Aktions- Technische 2014 - 2020 bereich 1 bereich 2 bereich 3 (20 bereich 4 Hilfe (50 %) (25 %) %) (2 %) (3 %) 220,00 110,00 55,00 44,00 4,40 6,60 23.08.2013 Folie 10
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Neue Varianten für die Programmplanung Alle diskutierten Varianten führen letztlich zu einem höheren ELER-Plafond für Rheinland-Pfalz - 2 Varianten für die Programmplanung 251 Mio. € an ELER-Mitteln als Rückfallvariante 368 Mio. € an ELER-Mitteln als Zielvariante 23.08.2013 Folie 11
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Neue Varianten für die Programmplanung Zielvariante geht von einer bundesweiten Angleichung der Flächenprämien aus. Andere Faktoren für die Entwicklung des Plafonds der 1. Säule der GAP bleiben unberücksichtigt. Zusätzliche Mittel in der Förderperiode für Rheinland- Pfalz von rund 117 Millionen € gegenüber 2013 sollen in die 2. Säule umgeschichtet und ausschließlich im Agrarbereich verwendet werden. Durch den Angleichungsprozess der Flächenprämien in der 1. Säule würde eine Umschichtung dieser Größe durchschnittlich nicht zu Prämienkürzungen für die Landwirte gegenüber 2013 führen. 23.08.2013 Folie 12
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Neues Förderprogramm Im Rahmen der Diskussionen zur Abgrenzung einer rheinland-pfälzischen Nationalparkregion wurde beschlossen: 25 bis 30 Mio. € an ELER-Mitteln für das neue „Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung“ (FLLE) Ausgehend von der im Start-up-Workshop vorgestellten Variante mit 220 Mio. € können die benötigten Mittel ohne Kürzungen der Ansätze für die Handlungsschwerpunkte eingeplant werden. 2 Varianten der Mittelverteilung (Ziel- und Rückfallvariante) 23.08.2013 Folie 13
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Rückfallvariante Sogenannte „Rückfallvariante“ ELER-Mittel Technische HSP 1 HSP 2 HSP 3 HSP 4 FLLE 2014 - 2020 Hilfe. Mio. € 251 Mio. € 113,5 54,4 43,4 4,4 8,8 26,5 % 45,22% 21,67% 17,29% 1,75% 3,51% 10,56% Mio. €/Jahr 16,21 7,77 6,20 0,63 1,26 3,79 Gegenüber dem Start-up-Workshop (110 Mio. €) auch zu Lasten des HSP 2 und HSP 3 gestärkt. 23.08.2013 Folie 14
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen – Zielvariante „Zielvariante“ ELER-Mittel Technische HSP 1 HSP 2 HSP 3 HSP 4 FLLE 2014 – 2020 Hilfe. Mio. € 368 (inkl. 117 Mio. € Umschichtung aus 1. Säule)* Mio. € 190,58 84,9 43,4 4,4 14,72 30 % 51,79% 23,07% 11,79% 1,20% 4,00% 8,15% Mio. €/Jahr 27,23 12,13 6,20 0,63 2,10 4,29 * Die aus der 1. Säule umgeschichteten EU-Mitteln sollen zweckgebunden ausschließlich für landwirtschaftsnahe Bereiche (flächenbezogene Maßnahmen, landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen, Investitionsförderung) eingesetzt werden. Es wird vorgeschlagen, die Mittel prioritär den Handlungsschwerpunkten 1 und 2 zuzuordnen. 23.08.2013 Folie 15
TOP 2: Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen •PAUL: rd. 106,7 Mio. € Flächenbezogene •EULLE Maßnahmen • 92 Mio. € Rückfallvariante •169 Mio. € Zielvariante • PAUL im Jahr 2013 einschl. GAK: 11,6 Mio. € Ländliche • EULLE Bodenordnung • 8,9 Mio. € Rückfallvariante einschl. GAK • 12 Mio. € Zielvariante • PAUL (ohne Diversifizierung und Erhaltung Integrierte ländliche kulturellen Erbes) : rd. 44 Mio. € in den Entwicklung Schwerpunkten 3 und 4 (LEADER, • EULLE (ohne FLLE) • 43,4 Mio. € Rückfallvariante Breitband,…) • 43,4 Mio. € Zielvariante 23.08.2013 Folie 16
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 2 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 21. AUGUST 2013 TOP 1 Begrüßung 9:30 – 9:45 Neue Förderperiode 2014 – 2020 Aktueller Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene und TOP 2 Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Programmstrategie Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen (Sts. Dr. Thomas Griese) 9:45 – 10:30 TOP 3 Stellungnahmen zu SÖA, SWOT und den daraus abgeleiteten Handlungsbedarfen 10:30 – 11:00 TOP 4 Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2 11:00 – 12:15 Mittagspause 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen TOP 4 im Handlungsschwerpunkt 2 13:00 – 15:15 TOP 5 Ausblick und weiteres Vorgehen 15:15 – 15:30 23.08.2013 Folie 17
Projektgruppensitzung 21. August 2013 Projektgruppe 2 zur Erstellung von EULLE 2014-2020 Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen von Wirtschafts- und Sozialpartnern Mainz, den 21. August 2013 Jörg Schramek 18
Zum Inhalt Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen Vorschläge für weitere Handlungsbedarfe Vorschläge zur Maßnahmengestaltung 19
Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen 15 Stellungnahmen von 12 Institutionen Grundsätzliche Anmerkungen u.a. zu folgenden Themen: Zuständigkeiten zwischen Ministerien Aufgabenverteilung zwischen Landwirtschaftskammern und privaten Beratungsringen Herkunft / Verteilung von Fördergeldern (1. & 2. Säulen; EU-Kofinanzierungssätze) Verwaltungsanforderungen / -aufwand Setzung von thematischen Schwerpunkten (z.B. Beratung) Verbindung zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft (Aufgabenverteilung) 20
Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen Hinweise zur SÖA und SWOT, u.a. Ergänzungs- und Gliederungsvorschläge zu diversen Themen in der SÖA Neue Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken Verschiebungen von Punkten innerhalb der SWOT (z.B. von Risiken in Schwächen, etc.) Änderungsvorschläge, bzw. neue Vorschläge hinsichtlich Handlungsbedarfen Erste Vorschläge hinsichtlich der Gestaltung von Maßnahmen 21
Tabellarische Übersicht über die Stellungnahmen Datum der Thema Empfehlung Berücksichtigung Stellungnahme Erläuterungen des Ministeriums bzw. IfLS zur Berücksichtigung der Stellungnahme Veröffentlichung auf der EULLE-Website 22
Neue bzw. erweiterte Handlungsbedarfe – Priorität 2a Förderung auch von landwirtschaftlichen Produkten, die keine Nahrungsmittel sind (Hopfen, Flachs, Tabak, Futtermittel) Förderung der Produktion tierischer Erzeugnisse für den regionalen Absatz (geringer Selbstversorgungsgrad in RLP) Schaffung von größeren Bewirtschaftungseinheiten in Land-, Forstwirtschaft und Weinbau (insbesondere Steillagenweinbau) Förderung der Kompetenz und Technik zur Umsetzung einer kartenbasierten und standortangepassten Bewirtschaftung in den Betrieben 23
Vorschläge zu Maßnahmen – Priorität 2a Flurneuordnung mit dem gesetzlich verankertem „Bottom-up“-Ansatz der Flurbereinigung (Teilnehmergemeinschaft als Trägerin des Verfahrens) Vereinfachung der Technik und der Bewirtschaftung der Steillagen: Förderung von Maschinen, Geräten, Transportbahnen zur Erleichterung des Steillagenweinbaus Beibehaltung und Aufstockung der Beihilfen für Mauerbau und Mauersanierung Initiative für flächendeckende Bewässerungssysteme 24
Vorschläge zu Maßnahmen – Priorität 3a Förderung von Vermarktungsmodellen mit regionalem Bezug bzw. Zertifizierungsverfahren und Erstellungskosten (z.B. für die Erstellung von CO2-Bilanzen als Verkaufsförderung regionaler Produkte) Vorschläge zu Maßnahmen – Priorität 3b Förderung von Mehrgefahrenversicherungen bzw. Hagelversicherungen nicht nur im Weinbau sondern bei allen Sonderkulturen 25
Haben Sie noch Fragen? Jörg Schramek IfLS – Institut für Ländliche Strukturforschung Kurfürstenstraße 49 60486 Frankfurt am Main Telefon 069-972 6683-0 www.ifls.de 26
TAGESORDNUNG SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 2 ZUR ERSTELLUNG DES NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“ AM 21. AUGUST 2013 TOP 1 Begrüßung 9:30 – 9:45 Neue Förderperiode 2014 – 2020 Aktueller Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene und TOP 2 Rahmenbedingungen für die rheinland-pfälzische Programmstrategie Zwei Varianten der potentiellen Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen (Sts. Dr. Thomas Griese) 9:45 – 10:30 Stellungnahmen zu SÖA, SWOT und den daraus abgeleiteten TOP 3 Handlungsbedarfen 10:30 – 11:00 TOP 4 Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2 11:00 – 12:15 Mittagspause 12:15 – 13:00 Präsentation und Diskussion möglicher Maßnahmen TOP 5 im Handlungsschwerpunkt 2 13:00 – 15:15 TOP 6 Ausblick und weiteres Vorgehen 15:15 – 15:30 23.08.2013 Folie 27
TOP 4: Präsentation und Diskussion ausgewählter Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2 - Stand der Programmerstellung Wo stehen wir zurzeit? Fertigstellung der Sozioöko- Start-up- Projektgruppen – nomischen Workshop jeweils 2 Analyse und mit allen Sitzungen der SWOT– Projekt- August/ September Abschlussveranstaltung – Analyse für gruppen – Rheinland-Pfalz 13. Juni Ende 3. Quartal – – April 2013 2013 Programmentwurf SUP 3. Quartal 2013 - Anhörung Programeinreichung Vorläufige Finanzent- Beschlussfassung des Ende 2013 / Anfang scheidung über Erste 2014 schriftlichen EP und des Rates im 4. MFR der EU Stellungnahmen Quartal 2013 der Mitglieder der Projektgruppen Juni – August 23.08.2013 Folie 28
TOP 4: Präsentation und Diskussion ausgewählter Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2 - Stand der Programmerstellung Zielsetzung für die heutige Projektgruppensitzung? • Diskussion der Handlungsbedarfe auf der Basis eingegangener Stellungnahmen • Diskussion der Ausgestaltung konkreter Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2 • …… 23.08.2013 Folie 29
TOP 4: Präsentation und Diskussion ausgewählter Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 2 - Stand der Programmerstellung Grundvariante 251 Mio. € Mittlere Variante 368 Mio. € 2013 Förder- Pro Jahr Förder- Pro Jahr Code Maßnahme periode periode ELER Gesamt 2014 - ELER Gesamt ELER Gesamt 2014 - 2020 2020 Ländliche Bodenordnung und Wegebau 5,7 13,8 19,7 2,8 10,9 34,4 4,9 13,0 INV-PHY (18) davon Ländliche Bodenordnung 4,5 11,6 13,0 1,9 8,9 27,4 3,9 12,0 Förderung von Verarbeitungs- und INV-PHY (18) 1,0 1,9 3,5 0,5 1,5 3,5 0,5 1,5 Vermarktungsstrukturen Einzelbetriebliche Investitionsförderung INV-PHY (18) 6,4 12,9 19,2 2,7 9,2 35,0 5,0 11,5 (Agrarbereich) Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Diversifizierung), Förderung von BUS-DEV (20) 0,2 0,4 3,5 0,5 0,7 3,5 0,5 0,7 Verarbeitungs- und Vermarktungs- strukturen (nicht Anhang I) PROD- GROUP(28) Gründung von Erzeugergemeinschaften 0,0 0,0 3,5 0,5 0,5 3,5 0,5 0,5 Verbesserung und Ausbau der INV-PHY (18) 1,0 1,7 3,5 0,5 1,2 3,5 0,5 1,2 forstwirtschaftlichen Infrastruktur Einrichtung und Tätigkeit operationeller COOP (36) Gruppen der EIP "Landwirtschaftliche 0,0 0,0 1,5 0,2 0,3 1,5 0,2 0,3 Produktivität und Nachhaltigkeit" 23.08.2013 Folie 30
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM Maßnahmen- bezeichnung Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bezug zur ELER-VO Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte 2, a „Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen, insbesondere von Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine Diversifizierung notwendig ist“ Prioritäten, Unterprioritäten 3, a Förderung der Organisation der Nahrungsmittel- und der Nichtnahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft - Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch kurze Versorgungswege Wechselwirkungen mit Priorität 5, 6 Unterstützung von wirtschaftlich tragfähigen Investitionen und zur Bereitstellung öffentliche Güter (mit Beiträgen zum Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz ) Handlungsbedarf Stärkung von Regionen mit strukturellen Defiziten sowie Entwicklungspotenzial im Milchviehbereich (Auslaufen Quotenregelung) (vgl. SWOT/SÖA) Unterstützung bei der Schaffung entsprechender Betriebsstrukturen Unterstützung von Vermarktungsstrategien für Produkte, die dem Schutz der Kulturlandschaft dienen die Produktion von ökologischen und regionalen Erzeugnissen in RLP stärken. Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben: • die Beiträge zum Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz liefern Beitrag zum Handlungsbedarf • die einen Beitrag leisten strukturelle Defizite der Betreibe auszugleichen • die einen Beitrag leisten zur Verbesserung der Betriebsstrukturen • die die Erzeugung bestimmter besonderer Produkte (z. B. ökologische und regionale Erzeugnisse) unterstützen. Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft können investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Gefördert werden Maßnahmen • zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen Förderzweck • Zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes. Zur Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung sollen Investitionen in Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik unterstützt werden. 23.08.2013 Folie 31
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM Maßnahmen- bezeichnung Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bezug zur ELER-VO Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte Förderungsfähig sind • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (bauliche und technischen Einrichtungen) zur Erzeugung, Verarbeitung (begrenzt auf die Eigenproduktion) oder Vermarktung einschließlich Direktvermarktung von Erzeugnissen nach Anhang I EG-Vertrag • anerkannte Maschinensysteme zur Bewirtschaftung von Steillagenrebflächen, Maschinen zur Pflanzenschutzmittelausbringung im Obst- und Weinbau, GPS- Fördergegenstand Geräte Besondere Förderung für tierartgerechte Haltungsverfahren (Premiumförderung): Milchkühe, Aufzuchtrinder, Mastrinder und Mutterkühe: [20 %] • andere Tierarten: [25 - 30 %] • Basisförderung: [5 - 10 %] • Spezialmaschinen: [15 - 25 %] • GAK-Vorgabe: Mindestabstand zwischen Basis- und Premiumförderung: 20 bzw. 10-%-Punkte • ergänzende JL-Förderung: zusätzlicher Zuschuss von 10 %, max. 20.000,- € Art, Umfang und • eine Zuschussobergrenze: [200.000 €] bzw. [35.000 €] Höhe der Zuwendung • EIP: plus 10-%-Punkte (Fördersatz mindestens [25 %]) 23.08.2013 Folie 32
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM Maßnahmen- bezeichnung Agrarinvestitionsförderungsprogramm Bezug zur ELER-VO Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, • bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen oder • die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, Zuwendungs- empfänger gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Kontrollierbarkeit Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben • Besondere Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz • Vorwegbuchführung • Wirtschaftlichkeit der Investition (Investitionskonzept) • Prosperitätsgrenze • Mindestinvestitionsvolumen 10.000 bzw. 30.000 € Zuwendungs- voraussetzung(en) • Ausschluss von Investitionen im Sektor Wein, die in der WMO gefördert werden 23.08.2013 Folie 33
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM Förderausschlüsse: • Maschinen- und Erntelagerhallen (Ausnahme klimatisierter Lagerräume für Obst-, Gemüse und sonstige Sonderkulturen) • Energiegewinnungsanlagen, die durch EEG- oder das KWKG begünstigt werden können • Investitionen im Sektor Wein, die in WMO gefördert werden können Besondere Anforderungen: • bisher: Flächenbindung in der Tierhaltung (2 GV/ha, Einhaltung Schwellenwerte der Nummer 7.1, Spalte 2, des Anhangs der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG) • [Neu: 2 GV/ha, niedrigere Schwellenwerte als BImSchG, Güllelagerkapazität, Anpassung der Anforderungen an die Tierhaltung (Basisförderung), Anforderungen zur Energieeinsparung] 23.08.2013 Folie 34
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 - AGRARINVESTITIONSFÖRDERUNGSPROGRAMM Existenzgründung in der Landwirtschaft: Wie bisher: • Förderung einer Investition möglich, • dafür bestehen Sonderregeln Aber: • Keine Förderung der Betriebsübernahme als solches Neu: Junglandwirteförderung in der 1. Säule 23.08.2013 Folie 35
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN ZUR VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZEUGNISSE Maßnahmen- bezeichnung Förderung von Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Bezug zur ELER-VO Artikel 18 (1)b (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte 2 Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe - Prioritäten, 3 a Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft - Bessere Unterprioritäten Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch … kurze Versorgungswege Handlungsbedarf Die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von ökologischen und/oder regionalen Erzeugnissen in Rheinland-Pfalz stärken. (vgl. SWOT/SÖA) Unterstützung von Wertschöpfungsketten-Partnerschaften mit Schwerpunkt der Regionalvermarktung. − Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit besonderer Kennzeichnung*) − Bessere Stellung der Erzeuger in der Nahrungsmittelkette durch vertragliche Vereinbarung mit Verarbeitern und Vermarktern Beitrag zum (horizontale und vertikale Kooperation in den Wertschöpfungsketten) Handlungsbedarf *) geschützte geografische Angabe (ggA), geschützter Ursprung (gU), ökologische Erzeugnisse, (regionale) Qualitätszeichen Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und • Erzeugerzusammenschlüssen zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene Förderzweck beizutragen. Hierbei sollen Innovationspotenziale erschlossen werden. Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes - insbesondere von Wasser und/oder Energie - leisten und damit die ressourcensparende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes zu unterstützen. Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse Fördergegenstand dienen. (vgl. GAK-Rahmenplan) 23.08.2013 Folie 36
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 FÖRDERUNG VON INVESTITIONEN ZUR VERARBEITUNG UND VERMARKTUNG LANDWIRTSCHAFTLICHER ERZEUGNISSE Maßnahmen- bezeichnung Förderung von Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse • Zuschuss • Erzeugerzusammenschlüsse: 35 % der förderfähigen Investitionskosten Art, Umfang und • KMU: Höhe der • Kleinst- und Kleinunternehmen: 25 % der förderfähigen Investitionskosten Zuwendung • Mittlere Unternehmen: 20 % der förderfähigen Investitionskosten • (Förderfähige Investitionskosten vgl. Rahmenplan GAK) • EIP: ggf. plus 10-%-Punkte, weitere Fördertatbestände Zuwendungs- • Erzeugerzusammenschlüsse empfänger • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung Kontrollierbarkeit Ziel – Ist – Vergleich nach Abschluss der Investition • Die Investition muss der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit besonderer Kennzeichnung*) dienen. • Die Zuwendungsempfänger müssen KMU sein (maximal 250 Beschäftige und 50 Mio. Euro Umsatz)**). • Mindestinvestitionsvolumen: Kleinstunternehmen 30.000 €; Kleine Unternehmen: 50.000 €; Mittlere Unternehmen 100.000 €. Zuwendungs- • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung können nur gefördert werden, wenn sie mindestens voraussetzung(en) fünf Jahre lang mindestens 40 % ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die sie gefördert werden, durch Lieferverträge mit Zusammenschlüssen oder einzelnen Erzeugern auslasten. Es muss der Nachweis eines Beitrags zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes - insbesondere von Wasser und/oder Energie - erbracht werden. (vgl. Rahmenplan GAK) *) vgl. Erläuterungen unter Beitrag zum Handlungsbedarf; **) bisher auch mittelgroße Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftige oder 400 Mio. Euro Umsatz förderfähig. 23.08.2013 Folie 37
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 GRÜNDUNG UND TÄTIGWERDEN VON ERZEUGERZUSAMMENSCHLÜSSEN Maßnahmen- bezeichnung Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen Bezug zur ELER-VO Artikel 28 Gründung von Erzeugergruppierungen 3 a/ b Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft Prioritäten, - Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch … Erzeugergemeinschaften Unterprioritäten - Unterstützung des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben Handlungsbedarf Unzureichende Mengenbündelung in Produktbereichen mit besonderen Kennzeichen (vgl. SWOT/SÖA) − Förderung der Erzeugung und Vermarktung von Produkten mit besonderer Kennzeichnung Beitrag zum − Bessere Stellung der Erzeuger in der Nahrungsmittelkette durch Mengenbündelung in EZG sowie vertragliche Vereinbarung Handlungsbedarf mit Verarbeitern und Vermarktern (horizontale und vertikale Kooperation in den Wertschöpfungsketten) Die Förderung zielt darauf ab, die Gründung und das Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen zu unterstützen sowie deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, die Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen Förderzweck im Hinblick auf Art, Menge und Qualität des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes anzupassen. Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Organisationskosten einschließlich von Organisationskosten der wesentlichen Fördergegenstand Erweiterung einer Erzeugerorganisation. (vgl. Rahmenplan GAK) Zuschüsse zu den nachgewiesenen, förderfähigen Organisationskosten in den ersten fünf Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt Art, Umfang und der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen. Höhe der Maximal 100.000 €/Jahr. Degressive Ausgestaltung der Zuschüsse bezogen auf die Höhe der förderfähigen Organisationskosten Zuwendung und die nachgewiesenen Verkaufserlöse des Erzeugerzusammenschlusses. 23.08.2013 Folie 38
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 GRÜNDUNG UND TÄTIGWERDEN VON ERZEUGERZUSAMMENSCHLÜSSEN Maßnahmen- bezeichnung Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen Zuschüsse zu den nachgewiesenen, förderfähigen Organisationskosten in den ersten fünf Jahren, Art, Umfang und gerechnet ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen. Höhe der Maximal 100.000 €/Jahr. Degressive Ausgestaltung der Zuschüsse bezogen auf die Höhe der förderfähigen Zuwendung Organisationskosten und die nachgewiesenen Verkaufserlöse des Erzeugerzusammenschlusses. Erzeugerzusammenschlüsse: Zuwendungs- • Nach dem Agrarmarktstrukturgesetz anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Zusammenschlüsse empfänger • Erzeugerzusammenschlüsse für Produkte mit besonderer Kennzeichnung (Qualitätsprodukte) Kontrollierbarkeit Soll – Ist – Vergleich anhand Geschäftsplan und Buchführung des Erzeugerzusammenschlusses Die Zuwendungsempfänger müssen KMU sein. Erzeugerzusammenschlüsse müssen unabhängig von ihrer Rechtsform auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein. Die dem Zusammenschluss zugrunde liegenden Verträge bedürfen der Schriftform und müssen der Zielsetzung der Förderung entsprechen. Der dem Erzeugerzusammenschluss zugrunde liegende Vertrag und der Geschäftsplan sowie sonstige Unterlagen müssen die Konzeption und die Ziele des Zusammenschlusses aufzeigen. Die Konzeption muss erkennen lassen, dass der Zusammenschluss a) die unterstellten Produktpreise, Produktions- und Absatzmengen erreichen kann und b) zur Sicherung des landwirtschaftlichen Einkommens beiträgt oder Zuwendungs- c) neue Märkte erschließt oder voraussetzung(e d) der wachsenden Nachfrage nach diesen Produkten entgegenkommt. n) (vgl. Rahmenplan GAK) 23.08.2013 Folie 39
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 LANDWIRTSCHAFTLICHE INFRASTRUKTUR Maßnahmen- bezeichnung Landwirtschaftliche Infrastruktur (Bodenordnung und landwirtschaftlicher Wegebau) Bezug zur ELER-VO Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte 2, a „Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen, insbesondere von Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine Diversifizierung notwendig ist“ 4, a Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologische Vielfalt und Landschaft Prioritäten, Unterprioritäten 6, b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ • Auswirkungen unvermeidbarer Flächenverluste und daraus resultierende Nutzungskonflikte • Sicherung einer flächendeckenden und wettbewerbsfähigen Landbewirtschaftung • ungünstige Infrastrukturen • ungünstige Flurverfassung, Flurstückszersplitterung • Gefahr: Verlust traditioneller Kulturlandschaften/Biodiversität durch Bewirtschaftungsaufgabe (insbesondere in Steil- und Steilstlagen des Weinbaus) Handlungsbedarf • ungünstige Strukturen im Forst Durchführung von Waldflurbereinigungen (vgl. SWOT/SÖA) • Innenentwicklung der Dörfer (demographischer Wandel) − Reduzierung der Auswirkungen unvermeidbarer Flächenverluste und daraus resultierende Nutzungskonflikte durch Bodenordnung und andere begleitende landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnah − Schaffung entsprechender Strukturen durch infrastrukturelle Maßnahmen, mit denen eine flächendeckende und wettbewerbsfähige Landbewirtschaftung gesichert werden kann − Schaffung der erforderlichen Infrastrukturen − Beitrag zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung traditioneller Kulturlandschaften − Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität insbesondere im Steil- und Steilstlagenweinbau Beitrag zum − Unterstützung im Forstbereich durch Waldflurbereinigungen Handlungsbedarf − Stärkung der Innenentwicklung der Dörfer 23.08.2013 Folie 40
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 LANDWIRTSCHAFTLICHE INFRASTRUKTUR Maßnahmen- bezeichnung Landwirtschaftliche Infrastruktur (Bodenordnung und landwirtschaftlicher Wegebau) Bezug zur ELER-VO Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte • Unterstützung einer nachhaltigen, integrierten Entwicklung • der ländlichen Räume mit ihrer Land- und Forstwirtschaft • Sicherung und Weiterentwicklung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungsraum Förderzweck • Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum • Aufwendungen für Neuordnung und Gestaltung des ländlichen Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (Finanzierung der Ausführungskosten) • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen • Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Fördergegenstand Naturhaushalts 23.08.2013 Folie 41
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 LANDWIRTSCHAFTLICHE INFRASTRUKTUR Maßnahmen- bezeichnung Landwirtschaftliche Infrastruktur (Bodenordnung und landwirtschaftlicher Wegebau) Bezug zur ELER-VO Artikel 18 (INV-PHY) Investitionen in materielle Vermögenswerte Infrastruktur: • Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts bis zu 45 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben • sonstige Zuwendungsempfänger bis zu 25 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben • Bei Investitionen zum Erhalt landschaftsprägender Rebflächen in Steillagen (stationäre Transporteinrichtungen, Weinbergsmauern) bis zu 80 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben • Bodenordnung: • bis zu 65 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Weinbergsflurbereinigungsverfahren, ansonsten bis zu 75 % Art, Umfang und • Verfahren mit besonderer Bedeutung zum Erhalt der Kulturlandschaft bis zu 80 % Höhe der Zuwendung • ILEK-Bonus von 10-%-Punkten möglich für Bodenordnung und Infrastruktur − Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverbände u. ä.) − natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Zuwendungs- empfänger Rechts Kontrollierbarkeit Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben Zuwendungs- voraussetzung(en) Es sind keine Veränderungen gegenüber den bisher bestehenden Zuwendungsvoraussetzungen geplant. 23.08.2013 Folie 42
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 LANDWIRTSCHAFTLICHE INFRASTRUKTUR Besonderheiten Flurbereinigungsförderung: • Wegfall der ILEK-Förderung • ab neuer Förderperiode: nur noch Zuschlag von 10-%-Punkten in Leader-Gebieten • Auswirkungen: insbesondere WG-Flurbereinigungen, Steillagenverfahren • Aber: laufende Verfahren sind nicht betroffen! Beregnungsförderung (?) • bisher keine PAUL-Förderung! • Mögliche Rahmenbedingungen für eine Förderung in EULLE: • Fördersatz 15 % • Mittelbereitstellung geht zu Lasten der anderen investiven Maßnahmen 23.08.2013 Folie 43
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 FORSTWIRTSCHAFTLICHER WEGEBAU Maßnahmen- bezeichnung Verbesserung und Ausbau der forstwirtschaftlichen Infrastruktur Bezug zur ELER-VO Artikel 18 (INV-PHY) Prioritäten, 6, c „Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen, Unterprioritäten Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft“ − Steigerung der stofflichen Verwertung von Holz Handlungsbedarf − Biomassesteigerung im Wald (vgl. SWOT/SÖA) − Waldflurbereinigung − Verbesserung der Erschließung des Holzaufkommens aus mittelgroßen, kommunalen Forstbetrieben und Kleinprivatwaldbetrieben; Beitrag zum − Verbesserung der Erschließung der Waldgebiete zur Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung und zur Prävention Handlungsbedarf /Bewältigung von Schadereignissen Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung zugänglich Förderzweck zu machen. Neubau forstwirtschaftlicher Wege, Befestigung bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter forstwirtschaftlicher Wege sowie Fördergegenstand Grundinstandsetzung forstwirtschaftlicher Wege. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Projektförderung, bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Falle von Waldordnungsmaßnahmen 80 % − Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen Zuwendungs- − anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur empfänger Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft Kontrollierbarkeit Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben Zuwendungs- voraussetzung(en) Es sind keine Veränderungen gegenüber den bisher bestehenden Zuwendungsvoraussetzungen geplant. 23.08.2013 Folie 44
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 FÖRDERUNG DER EINKOMMENSDIVERSIFIZIERUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT Maßnahmen- bezeichnung Förderung der Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft Bezug zur ELER-VO Art. 20 b Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstigen Unternehmen – Investitionen in nichtlandwirt. Tätigkeiten 2, a „Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen, insbesondere von Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine Diversifizierung notwendig ist“ 3, a „Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege“ Prioritäten, Unterprioritäten 6, a „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen“ • Unterstützung von Betrieben, die nach besonderen Regeln produzieren (regional, öko oder besonders umweltschonend) bei Produktion, Marktaufbereitung und (Direkt)Vermarktung (insbes. bei Sonderkulturen) Handlungsbedarf • Unterstützung von Vermarktungsstrategien für Produkte, die dem Schutz der Kulturlandschaft dienen (vgl. SWOT/SÖA) • Unterstützung von Wertschöpfungsketten-Partnerschaften mit Schwerpunkt der Direkt-und Regionalvermarktung Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben: − bei Aufbereitung und (Direkt)Vermarktung von nach besonderen Regeln erzeugte Produkte (z. B. ökologische und regionale Erzeugnisse) Beitrag zum − zur Direktvermarktung Handlungsbedarf − zur Einkommensdiversifizierung (in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten) Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit; Förderzweck damit soll ein Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums geleistet werden. 23.08.2013 Folie 45
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 FÖRDERUNG DER EINKOMMENSDIVERSIFIZIERUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT Maßnahmen- bezeichnung Förderung der Einkommensdiversifizierung in der Landwirtschaft Bezug zur ELER-VO Art. 20 b Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstigen Unternehmen – Investitionen in nichtlandwirt. Tätigkeiten Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, z. B. • die Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen (langlebige Wirtschaftsgüter) Fördergegenstand • die Anschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen Zuschussförderung: [15 – 22,5 %] Art, Umfang und Zuschussobergrenze: [100.000 €] Höhe der Zuwendung EIP: plus 10-%-Punkte (Fördersatz mindestens [25 %]) KUP-Förderung Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, − bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG- Zuwendungs- empfänger Mindestgröße erreichen oder − die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen Kontrollierbarkeit Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben • Vorwegbuchführung • Wirtschaftlichkeit der Investition (Investitionskonzept) • Prosperitätsgrenze Zuwendungs- • Mindestinvestitionsvolumen 10.000 € voraussetzung(en) • Investitionen im Bereich „UaBW“ nur bis Gesamtkapazität von 25 Gästebetten • Brennereien: Investitionen im Bereich der Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien (mit einer jährlichen Alkoholproduktion bis zu 10 hl) (neu: Förderung von Brennereigeräten) • Förderausschluss von Investitionen für die Produktion von erneuerbaren Energien, die nach EEG förderfähig sind. 23.08.2013 Folie 46
TOP 4: PRÄSENTATION UND DISKUSSION MÖGLICHER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 FÖRDERUNG DER EINKOMMENSDIVERSIFIZIERUNG IN DER LANDWIRTSCHAFT • Neue Förderung in der GAK [Förderung • Fördersatz bis zu 40 %, max. 1.200 €/ha von KUP] • Mindestinvestitionsvolumen: 7.500 € • Flächenobergrenze je Antragsteller 10 ha Fördervoraus- • Mindestbaumzahl 3.000 Bäume/ha setzungen: • Mindeststandzeit 12 Jahre. 23.08.2013 Folie 47
TOP 4 : PRÄSENTATION UND DISKUSSION WEITERER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 – EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFTEN (EIP) Maßnahmen- Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität bezeichnung und Nachhaltigkeit“ Bezug zur ELER-VO Artikel 36 (CO-OP) Prioritäten, Unter- Sogenannte „horizontale Maßnahme“ = Prioritätenübergreifend prioritäten (insbesondere jedoch Priorität 1) Handlungs- bedarf (vgl. „Erhöhung der Ausgaben im FuE-Bereich sowie Implementierung von SWOT/SÖA) operationellen Gruppen (EIP)“ Beitrag zum − Erhöhte finanzielle Unterstützung des FuE-Bereichs Handlungs- bedarf − Implementierung von operationellen Gruppen (EIP) zur Stärkung von FuE sowie Förderung des (inter-)regionalen Technologie- und Wissenstransfers − Förderung des Wissenstransfers zwischen Forschung und Praxis in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Förderzweck − Schaffung praxisnaher Erprobungs- und Demonstrationsmöglichkeiten für neue Prozesse, Produkte und Dienstleistungen sowie der notwendigen Strukturen für deren Markteinführung 23.08.2013 Folie 48
TOP 4 : PRÄSENTATION UND DISKUSSION WEITERER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 – EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFTEN (EIP) Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität Maßnahmen- bezeichnung und Nachhaltigkeit“ Bezug zur ELER-VO Artikel 36 (CO-OP) − Kosten für die Einrichtung und Durchführung operationeller Gruppen (Aufbau und Betrieb bzw. Neustrukturierung von Netzwerken zwischen der modernen Forschung und Technologie und den Interessengruppen, darunter Landwirte Förder- gegenstand (verpflichtend), Vertreter aus Wirtschaft und Industrie, Beratungsdienste und NGO) − Kosten für die Entwicklung neuer Prozesse, Produkte und Dienstleistungen − Kosten zur Durchführung von Demonstrationsvorhaben und Pilotprojekten ) und Publizierung der Ergebnisse − Für Maßnahme der Artikel 15, 16, 18, 20 und 27 zusätzlich 10 Prozentpunkte gegenüber der Regelförderung. − bis zu 35 % für Pilotvorhaben bei privaten Zuwendungsempfängern (außerhalb der vg. Artikel) Art, Umfang und Höhe − bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der der Zuwendung Verwaltungsbehörde bei Vorhaben mit besonderem öffentlichen Interesse bis zu 90 %) − bis zu [65 %] (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis 90 %) bei öffentlichen Zuwendungsempfängern − bis zu 75 % der Einrichtungskosten der Operationelle Gruppe (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bei Vorhaben mit besonderem öffentlichen Interesse bis zu 100 %) 23.08.2013 Folie 49
TOP 4 : PRÄSENTATION UND DISKUSSION WEITERER MAßNAHMEN IM HANDLUNGSSCHWERPUNKT 2 – EUROPÄISCHE INNOVATIONSPARTNERSCHAFTEN (EIP) Maßnahmen- bezeichnung Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ Bezug zur ELER-VO Artikel 36 (CO-OP) − Landwirte, Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, etc.), Wissenschaftler, Berater , Unternehmen der Landwirtschaft im vor- und nachgelagerten Bereich (Agribusiness) sowie Akteure Zuwendungs -empfänger des ländlichen Raums (Interessengruppen, Verbände, etc.) Die Prüfung der Kontrollierbarkeit durch die Verwaltungsbehörde und Zahlstelle erfolgt Kontrollier- barkeit im Rahmen der Detaildiskussionen. − Zusammenarbeit von mindestens 3 verschiedenen Akteuren, wovon mindestens ein Akteur aus der Land- und Forstwirtschaft stammen muss. Zuwendungs − Aufstellung eines Projektplans mit Zielsetzung sowie Veröffentlichung der -voraus- setzungen Ergebnisse durch OG 23.08.2013 Folie 50
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