Reglement Jungfrau-Marathon 2020

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Verein Jungfrau-Marathon
                                                               Strandbadstr. 44 / CH-3800 Interlaken
                                                               Tel +41 (0)33 827 62 90
                                                               info@jungfrau-marathon.ch / www.jungfrau-marathon.ch
                                                               MwSt-Nr. CHE 108.878.521 MWST

Reglement Jungfrau-Marathon 2020
Organisator
Verein Jungfrau-Marathon
Strandbadstrasse 44, CH-3800 Interlaken
info@jungfrau-marathon.ch
Tel. +41(0)33 827 62 90
www.jungfrau-marathon.ch

Formal
Im vorliegenden Reglement ist die männliche Person aufgeführt; selbstverständlich betreffen die Ausführungen
jeweils auch das weibliche Geschlecht.

Kategorien
M/F 18, 20, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70
Werden in einer Kategorie weniger als fünf Läufer klassiert, wird die entsprechende Kategorie nicht gewertet
und die Läufer der jüngeren Kategorie zugeteilt. Ausgenommen ist die Kategorie M/F18 – diese wird der
höheren Kategorie zugeteilt.

Teilnahmebedingungen Jungfrau-Marathon
Berechtigt sind sämtliche Läufer mit Jahrgang 2002 oder älter. Die Veranstaltung wird nach den Regeln der
International Association of Athletics Federations (IAAF), der Association of International Marathons and
Distance Races (AIMS), der World Mountain Running Association (WMRA) und Swiss Athletics durchgeführt.
Die offizielle Marathonstrecke muss eingehalten werden und die Anordnungen des Streckendienstes sind zu
befolgen. Startberechtigt ist nur, wer die Athletenerklärung auf der Startkarte ohne Vorbehalt und
Streichungen/Ergänzungen unterzeichnet hat.
Organisatorische Massnahmen gibt der Organisator vor dem Beginn der Veranstaltung bekannt. Die
Anweisungen des Organisators sind unbedingt zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen, die den
ordnungsgemässen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, ist der
Organisator berechtigt, den Betreffenden jederzeit von der Veranstaltung auszuschliessen.
Diese Teilnahmebedingungen sind, in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages
zwischen Organisator und Teilnehmer. Änderungen, die vom Organisator bis zum Start oder während des
Rennens im Internet auf www.jungfrau-marathon.ch oder in Schriftform bekannt gegeben werden, sind
ergänzende Vertragsbestandteile.

Gesundheit
Diese alpine Herausforderung können nur sehr gut trainierte Läufer meistern. Es ist lebensgefährlich, kurz nach
einer infektiösen Krankheit (z.B. Angina, Grippe) oder sogar mit Fieber an den Start zu gehen. Daher
appellieren wir an die Vernunft und Selbstverantwortung der Teilnehmer.
Jeder Läufer nimmt auf eigenes Risiko und Verantwortung an der Veranstaltung Jungfrau-Marathon teil.
Auf der Strecke eingesetzte Ärzte sind berechtigt, Läufer aus medizinischen Gründen aus dem Rennen zu
nehmen. Wird das Rennen trotz ärztlicher Weisung oder hinter dem offiziellen Schlussfahrzeug (Besenbike)
fortgesetzt, so geschieht das auf eigene Verantwortung ausserhalb des Rennens, ohne jeglichen Anspruch auf
die Marathon-Dienstleistungen.

Zu beachten: Auf dem zweiten Streckenabschnitt im alpinen Gelände können rasche Wetterwechsel und
Temperaturschwankungen auftreten. Für die entsprechende Bekleidung sind die Läufer selber besorgt.
Verein Jungfrau-Marathon
                                                                Strandbadstr. 44 / CH-3800 Interlaken
                                                                Tel +41 (0)33 827 62 90
                                                                info@jungfrau-marathon.ch / www.jungfrau-marathon.ch
                                                                MwSt-Nr. CHE 108.878.521 MWST

Startgeld
Das Startgeld wird vom Veranstalter erhoben.

Antidoping
Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durch-
geführt werden. Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Antidoping-Regeln von Swiss Olympic und
anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des
Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch
http://www.antidoping.ch/.

Startnummer und Ummeldung
Jeder Läufer erhält eine Startnummer die persönlich codiert ist. Die Verwendung eines privaten Data-Chips ist
nicht erlaubt. Die Startnummer ist während des Rennens jederzeit sichtbar auf der Brust oder an ein
Startnummernband zu befestigen und darf nicht abgeändert oder gefaltet werden. Zuwiderhandlung
kann zu einer Disqualifikation führen.

Die Ummeldung eines erworbenen Startplatzes muss dem Sekretariat bis am 25. August gemeldet werden. Für
Ummeldungen bis zum 25. August wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben, welche beim Bezug
der Startnummer am Helpdesk zu begleichen ist.
Ummeldungen nach dem 26. August können ausschliesslich am Helpdesk bei der Startnummernausgabe
vorgenommen werden. Die Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 muss am Helpdesk nach der Ummeldung und
beim Bezug der Startnummer bezahlt werden.

Begleitfahrzeuge, Sportgeräte und Tiere
Private Begleitfahrzeuge (motorisiert und/oder unmotorisiert) oder dergleichen sind nicht erlaubt. Auch die
Verwendung von Hilfsmitteln und Sportgeräten (insbesondere von Nordic-Walkingstöcken) ist nicht gestattet.
Die Begleitung durch Tiere auf der Laufstrecke ist verboten.

Disqualifikation
Fairness am Jungfrau-Marathon! Disqualifikationen werden ausgesprochen bei falschen Angaben zur Person
(Name, Jahrgang, Geschlecht) und bei unsportlichem Verhalten (z.B. ein Nicht-Durchlaufen der
Zeiterfassungsposten, Abkürzungen, Laufen ohne gültige Startnummer, Verwendung jeglicher Hilfsmittel,
Missachtung offizieller Anweisungen und Doping). Nicht erlaubt ist zudem die Weitergabe der persönlichen
Startnummer an eine andere Person ohne Einhaltung des offiziellen Ummelde-Verfahrens.
Über Disqualifikationen entscheidet abschliessend die Jury (Rennleitung und Zielchef). Proteste sind schriftlich
bis spätestens dreissig Minuten nach offiziellem Zielschluss beim Zielchef zu deponieren. Es wird eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben, die sofort zu bezahlen ist und bei Gutheissung des Protestes
wieder zurückerstattet wird.

Kontrollschlusszeiten
Das Schlussfahrzeug (Besenbiker) markiert den Schluss des Laufes. Nach seiner Durchfahrt wird die Strecke
für den Verkehr wieder frei gegeben. Läufer, welche vom Besenbike überholt werden, befinden sich ausserhalb
des Rennens und laufen auf eigene Verantwortung weiter - ohne Anspruch auf jegliche Marathon-
Dienstleistungen.
Läufer, welche die Kontrollschlusszeiten überschreiten, werden nicht klassiert und können keine Marathon-
Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen (Verpflegung, Sanität, Streckenposten, Zeitmessung, Rangliste,
Medaille, Finisher T-Shirt usw.).
Nach folgenden Kontrollschlusszeiten wird die Marathonstrecke geschlossen:
   • Wengen Bahnhof (30 km), 4 Std.10 Min. nach persönlichem Start.
   • Wengernalp, Abzweigung Wixi (37,9 km), 5 Std.35 Min. nach persönlichem Start.
Läufer, die nach der Kontrollschlusszeit eintreffen, erhalten einen Vermerk auf ihre persönlich codierte
Startnummer und dürfen das Rennen nicht fortsetzen. Die Startnummer berechtigt zur Fahrt auf die Kleine
Scheidegg, wo das persönliche Gepäck und die Wertsachen abgeholt werden müssen.
Verein Jungfrau-Marathon
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                                                               info@jungfrau-marathon.ch / www.jungfrau-marathon.ch
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Aufgabe
Wer den Wettkampf aufgibt, meldet sich beim nächsten Sanitätsposten. Die Startnummer berechtigt zur
Bahnfahrt auf die Kleine Scheidegg, wo das persönliche Gepäck und die Wertsachen abgeholt werden müssen.
Für die Retourfahrt nach Interlaken ist die Startnummer am Lauftag ebenfalls gültig. Allfällige
Kosten für eine Personensuche werden dem Läufer in Rechnung gestellt.

Haftung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer muss gegen Unfall versichert sein. Der Verein
Jungfrau-Marathon übernimmt bei Unfall, Evakuation, Spitalaufenthalt oder Krankheit keine Haftung. Tritt ein
gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem
Organisator, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes - auch nicht bei Vorliegen eines
Arztzeugnisses (vgl. hierzu die Möglichkeit der Startgeldversicherung bei der Online-Anmeldung).
Der Organisator übernimmt keine Haftung für Verlust und Transportschäden.

Sicherheit
Bei schlechten Wetterverhältnissen und aus Sicherheitsgründen kann die Wettkampfleitung jederzeit Strecken-
und Postenänderungen vornehmen. In diesem Falle können auch die Zeitlimiten angepasst werden. Bei
Streckenänderung wird die Zeitmessung bestmöglich weitergeführt. Aus Sicherheitsgründen behält sich die
Wettkampfleitung das Recht vor, den Wettkampf abzubrechen. Aufgrund eines Wettkampfabbruches, Strecken-
kürzung oder -änderung entstehen keine Ansprüche auf Startgeld-Rückerstattungen oder andere Forderungen.

Preise
Jeder Finisher erhält am Ziel auf der Kleinen Scheidegg das Finisher-Shirt sowie die Medaille. Finisher-Diplome
werden am Abend des Wettkampftages im Festzelt in Interlaken ausgedruckt. Ausserdem kann jeder
Teilnehmer sein Diplom via Internet ausdrucken. Es werden keine Diplome verschickt.

Datenschutzerklärung

Bekenntnis zum Schutz der Personendaten
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Läuferinnen und Läufer ist uns wichtig. Eine Verletzung des
Datenschutzes kann zu einem Verlust des Vertrauens der Läuferinnen und Läufer sowie der Öffentlichkeit
führen und die Durchführung von Laufveranstaltungen gefährden. Daher handeln wir gemäss der europäischen
Datenschutz-Grundverordnung [DSGVO] und des Bundesgesetzes über den Datenschutz [DSG], soweit die
jeweiligen Bestimmungen im Einzelfall zur Anwendung gelangen.
Ergänzend zu dieser Datenschutzerklärung wird auf die Online-Datenschutzerklärung verwiesen.
Für die Zeitmessung und die Erbringung anderer Dienstleistungen haben wir Datasport beauftragt und
verweisen ergänzend auf deren Datenschutzbestimmungen.

Verantwortliche Personen, Kontaktangaben
Für die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Veranstaltung ist der Verein Jungfrau-
Marathon, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken, Schweiz, die verantwortliche Stelle (so insbesondere im Sinne
von Art. 4 Abs. 7 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung [DSGVO] und des Bundesgesetzes über den
Datenschutz [DSG], soweit die jeweiligen Bestimmungen im Einzelfall zur Anwendung gelangen). Sofern die
DSGVO anwendbar ist, ist Startklar - Rose Müller, Bei der Kelter 5, D-74321 Bietigheim-Bissingen unsere
Vertreterin nach Art. 27 DSGVO.
Je nachdem welches Drittunternehmen die Zeitmessung durchführt, müssen alle Läuferinnen und Läufer bei
diesem Unternehmen einen Account eröffnen. Für die Datenbearbeitung betreffend den Account gilt das
Drittunternehmen, das die Zeitmessung durchführt, als verantwortliche Stelle und es gelten die Datenschutz-
erklärungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittunternehmens Datasport AG.
Verein Jungfrau-Marathon
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Outsourcing der Datenverarbeitung (Auftragsverarbeitung)
Unternehmen welche im Auftrag von uns für die Organisation und Durchführung der Laufveranstaltungen, die
Abwicklung von Anmeldungen (online, offline), die Verwaltung der Daten der Teilnehmenden, das Inkasso, die
Zeitmessung, Resultatdienst, Startnummernprozesse, Teilnehmerwerbung und -information für uns tätig sind,
bearbeiten die Daten in unserem Auftrag und für unsere Zwecke. Gemäss Gesetz sind wir verpflichtet, die
Datenbearbeitung durch diese Unternehmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für
eigene Zwecke zu bearbeiten oder an unberechtigte Dritte weiterzugeben.

Anmeldung der Datensammlung beim EDÖB
Wir melden unsere Datensammlungen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten an.

Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Personendaten ist bei Vorliegen einer Einwilligung Art. 6 Abs. 1
lit. a DSGVO bzw. Art. 13 Abs. 1 DSG. Werden die Daten für die Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen
Person einschliesslich vorvertraglicher Massnahmen verarbeitet, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b
DSGVO bzw. Art. 13 Abs. 2 lit. a DSG. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres
Unternehmens oder eines Dritten erforderlich, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bzw. Art. 13 Abs. 1 DSG als
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Dies betrifft beispielsweise das Marketing, sofern Sie der Nutzung Ihrer
Daten zu Marketingzwecken nicht widersprochen haben.

Datenverarbeitungen zur Durchführung der Laufveranstaltung
Für die Anmeldung und Durchführung der Laufveranstaltung werden von den Läuferinnen und Läufern nur der
Name, der Vorname, das Geburtsjahr und die Adresse sowie die E-Mail-Adresse als zwingende Angaben
gefordert. Weitere Daten werden nur auf freiwilliger Basis und nur dann erhoben, wenn es für die Erbringung
einer weiteren Leistung erforderlich ist. Diese Daten verarbeiten wir zum Zweck der Durchführung der
Laufveranstaltung, inklusive Zustellung von Informationen zu Ihrer Teilnahme und der Startunterlagen (digitales
Startpaket) sowie einer Feedbackanfrage nach dem Lauf. Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des
Vertrages, den Sie mit uns geschlossen haben sowie aufgrund eines überwiegenden Interesses von uns.

Erstellung und Veröffentlichung von Start- und Ranglisten
Der Name, der Vorname, der Jahrgang, der Wohnort, die Kategorie und die Laufzeit werden in Ranglisten
publiziert. Eine Publikation der vollständigen Adresse erfolgt nicht.
Am Event werden an verschiedenen Stellen beim Vorbeikommen Zeiten festgehalten und über einen
Transponder elektronisch dem überquerenden Läufer bzw. der Läuferin zugeordnet. Aus diesem Datensatz
werden Runden- und/oder Streckenzeiten für die Läuferinnen und Läufer bestimmt und hieraus Ergebnislisten
gebildet. Diese Daten werden während und nach dem Event vor Ort und im Internet sowie allenfalls in
Printmedien veröffentlicht. Die Publikation der Ranglisten im Internet erfolgt auf der Website des Veranstalters
und auf der Website der Zeitmessungsanbieter Datasport, sowie integriert in die Bestenliste von Swiss
Athletics.
Die Veröffentlichung der Daten dient dem wettkampftypischen Vergleich der Teilnehmer untereinander. Der
Läufer bzw. die Läuferin kann verlangen, dass nach Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Events sein Name
aus der öffentlich einsehbaren Ergebnisliste entfernt wird.
Die Verarbeitung der Daten, die Erstellung und Publikation der Ranglisten dienen der Erfüllung der vertraglich
geschuldeten Leistung. Die Publikation der Daten auf einer Rangliste nach Ablauf von 6 Monaten basiert auf
einem überwiegenden eigenen Interesse des Veranstalters.

Datenverarbeitungen zu eigenen Marketingzwecken
Wir sind dazu berechtigt, Ihre Daten dazu verwenden, um Ihnen Informationen zu weiteren aktuellen Anlässen
zuzustellen. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den im
Folgenden beschriebenen Verfahren einverstanden.
Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen
(nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im
Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die
Einwilligung der Nutzer massgeblich.
Der Newsletter des Jungfrau-Marathons beinhaltet Informationen zu unseren Leistungen, Produkten und zu
unserer Veranstaltung sowie einer Anmeldemöglichkeit und auch Informationen von Dritten. Die Anmeldung zu
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unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine
E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit
sich niemand mit fremden E-Mailadressen anmelden kann.

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wir Sie einen Namen, Vornamen und das Geschlecht, zwecks persönlicher Ansprache im Newsletters
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Der Versand der Newsletter erfolgt mittels des Versanddienstleisters „MailChimp“, einer Newsletterversand-
plattform des US-Anbieters Rocket Science Group, LLC, 675 Ponce De Leon Ave NE #5000, Atlanta, GA
30308, USA. Die Datenschutzbestimmungen des Versanddienstleisters können Sie hier einsehen:
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Der Versanddienstleister wird auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO eingesetzt. Der
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Versanddienstleister nutzt die Daten unserer Newsletterempfänger jedoch nicht, um diese selbst anzuschreiben
oder um die Daten an Dritte weiterzugeben. Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen,
d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden
Newsletters.

Running-Mitgliedschaft
Mit deiner Anmeldung wirst du gleichzeitig Running-Mitglied von Swiss Athletics und des Dachverbandes Swiss
Olympic. Dafür geben wir deinen Namen, sowie deine E-Mail-Adresse an Swiss Athletics weiter. Deine Daten
werden ausschliesslich für den Eintrag als Mitglied verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese
Mitgliedschaft ist für dich kostenlos und läuft (nach einem Jahr) am Ende des folgenden Kalenderjahres aus.
Weitere Informationen unter www.swiss-running.ch/datenschutz.
Du kannst die Einwilligung zur Weitergabe deiner Daten an Swiss Athletics jederzeit schriftlich (info@jungfrau-
marathon.ch) widerrufen.

Datensparsamkeit und Aufbewahrung der Daten
Wir bearbeiten immer nur so viele Daten, wie für den angestrebten Zweck unbedingt erforderlich sind. Wir
bewahren Ihre Daten für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfrist (d.h. in der Regel 10 Jahre) auf.
Wir löschen nicht mehr benötigte Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dagegensprechen
oder wir berechtigt sind, die Daten auf der Basis einer anderen Rechtsgrundlage oder eines überwiegenden
eigenen Interesses weiter aufzubewahren.
Wenn Sie einen Newsletter abonniert haben, können wir bei einer Abmeldung die ausgetragenen E-
Mailadressen für die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist auf Grundlage unserer berechtigten Interessen
speichern bevor wir sie löschen, um eine ehemals gegebene Einwilligung nachweisen zu können. Die
Verarbeitung dieser Daten wird auf den Zweck einer möglichen Abwehr von Ansprüchen beschränkt. Ein
individueller Löschungsantrag ist jederzeit möglich, sofern zugleich das ehemalige Bestehen einer Einwilligung
bestätigt wird.

Weitergabe von Daten an Drittfirmen
Wir geben Personendaten nur an Drittfirmen weiter (Fotoservice, Zeitmesser, Zeitungen, TV-Sender,
Internetdienste, etc.), welche sich vertraglich verpflichten, die Daten nur für einen bestimmten, genau
bezeichneten Zweck zu bearbeiten und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben (z.B. die Zustellung von
Werbung im Startpaket oder die Zustellung für Werbesendungen).
Sofern wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, holen wir vor der Weitergabe von personenbezogenen Daten an
Drittfirmen, welche die Daten für eigene Zwecke (die Erbringung von eigenen Dienstleistungen) bearbeiten bei
der Anmeldung die Einwilligung der Läuferin oder des Läufers ein.
Sofern das geltende Datenschutzrecht dies erlaubt, gehen wir von Ihrer Einwilligung für die Weitergabe Ihrer
personenbezogenen Daten wie Name und Vorname, Privatadresse (Strasse, Nr. PLZ und Ort) Geburtsdatum,
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Telefonnummer, - und E-Mail-Adresse an Partner aus, sofern Sie die Weitergabe der Daten nicht durch eine
Mittelung an die unten angegebene Post- oder Mailadresse untersagen. Diese Partner dürfen die Daten für
deren eigene Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie im Fall von Sponsoren für gezielte Anschriften und
Telefonaktionen (insbesondere für den Alphafotos) im Zusammenhang mit dem Laufevent verwenden. Sie
können die Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte jederzeit widerrufen.

Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie bearbeitet werden. Sie haben
zudem das Recht, die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen
sowie, sofern anwendbar, das Recht auf Datenübertragbarkeit. Ausserdem können Sie einer Verwendung der
Daten zu Marketingzwecken widersprechen.
Diese Rechte bestehen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere berechtigte Interessen
dem Begehren entgegenstehen. Sie haben zudem, sofern dies auf Sie anwendbar ist, ein Beschwerderecht bei
der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Sie sind jederzeit berechtigt, eine einmal erteilte Einwilligung in
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Ihre Rechte können Sie unter: Verein Jungfrau-Marathon, Strandbadstrasse 44, 3800 Interlaken Schweiz oder
unter info@jungfrau-marathon.ch geltend machen.

Datensicherheit
Wir ergreifen angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Sicherung der Daten unserer
Läuferinnen und Läufer insbesondere vor absichtlicher oder zufälliger Vernichtung oder Verfälschung sowie vor
dem Zugriff unberechtigter Dritter. Werden die Daten durch einen Outsourcingpartner wie z.B. Datasport,
iRewind oder Alphafoto bearbeitet, dann versichern wir uns, dass diese die Vorgaben der Datensicherheit
einhalten, ständig kontrollieren und verbessern.
Weitere Informationen und Kontakt
Des Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen unseres Daten-Verarbeiters Datasport.
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