Reglement - Kinderbetreuungsdienst - CMS Sierre

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Reglement – Kinderbetreuungsdienst
                                           KIBE Salgesch
                                            2021 - 2022

Koordinaten der Struktur
KIBE Salgesch, 079 705 93 46

1. Pädagogisches Konzept
Die UAPE (Unité d'Accueil Pour Ecoliers) ist ein Partner der Familie, mit dem sie für das Wohl der Kinder
zusammenarbeitet. Seine Aufgabe ist es, Schulkinder bis zum Alter von 12 Jahren in einer sicheren
Umgebung aufzunehmen, die ihre soziale Interaktion und kognitive Entwicklung in einem flexibleren
Rahmen als dem der Schule fördert. Das Gruppenleben ermöglicht dem Kind, insbesondere durch das
Spiel, sein kreatives und relationales Potential zu entdecken, zu erforschen, nachzuahmen und
auszudrücken.
Die Arbeit des pädagogischen Teams basiert auf Werten wie Respekt, Toleranz, Sicherheit, Verfügbarkeit
und Zuhören.
Ergänzend zur Familienorganisation wird alles getan, um eine der Situation und den Besonderheiten des
jeweiligen Kindes angepasste Antwort zu geben.
Die Kinder werden erfahrenen Mitarbeitern im Bereich der Kindheit anvertraut, die ihr pädagogisches
Handeln mit Bezug auf die Bedürfnisse und Interessen Ihres Kindes ausarbeiten.

2. Organisation der Einrichtung
Die Kinder werden in der Gruppe von der 1H bis zur 8H aufgenommen.

3. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der KiBe sind folgende:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 11:20 Uhr bis 18:00 Uhr.
Am Freitag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr für die 1-2H, von 11:30 Uhr bis 13:30 für die 3H bis 8H, und von
15:00 Uhr bis 18:00 Uhr ist für 1H bis 8H geöffnet.
An Freitagen wo der Waldkindergarten ausfällt gelten die Öffnungszeiten von 11:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

Ein Ferienplan, der pro Schuljahr neu angepasst wird, informiert über die Schliessungstage und -wochen.
Auf Anfrage der Eltern kann die KIBE während der Ferienzeit eine Betreuungsalternative anbieten.
4. Einschreibung – Aufnahmebedingungen
Die Anmeldung ist für das aktuelle oder das kommende Schuljahr gültig. Sie muss jährlich erneuert
werden.

Prioritär werden Kinder aufgenommen:
     deren Eltern in der Gemeinde Salgesch wohnhaft sind
     deren Eltern berufstätig sind.
Für alle in der KIBE eingeschriebenen Kinder ist eine unregelmässige Betreuung gemäss den zur
Verfügung stehenden Plätzen möglich.
Die Anmeldung muss bis spätestens zum 15. des Vormonats an den Verantwortlichen Persom
zurückgegeben werden

5. Betrieb

5.1 Bringen und Abholen des Kindes
Bei ihrer Ankunft helfen die Eltern ihrem Kind, sich im Umkleideraum vorzubereiten. Sie sind gebeten, ihr
Kind zur Gruppe zu führen und es dort abzuholen, damit sie das Umfeld sehen, indem sich ihr Kind
entwickelt.

Die Eltern müssen dem anwesenden Personal das Bringen und das Abholen ihres Kindes in der
Gruppe melden. Falls Sie aus irgendwelchen Gründen ihr Kind nicht in der KIBE abholen können,
müssen sie die persönlichen Daten (Name, Vorname, Beziehung zum Kind, Telefonnummer) der Person
angeben, die berechtigt ist ihr Kind abzuholen. Bei der Abholung gilt Ausweispflicht.

Die Tagesstätte lehnt jegliche Verantwortung ab für den Verlust oder die Beschädigung von Objekten,
Kleidern oder Schmuckstücken, die den Kindern gehören, sowie jegliche Objekte, die in den Lokalen oder
Umkleideräumen vergessen wurden.

5.2 Betrieb der KIBE
Die Kinder, die den 1. und 2. Kindergarten (1H und 2H) besuchen, werden ausserhalb der Schulstunden
ständig betreut. Das Erziehungspersonal wird sie vom Schulhof abholen und dorthin zurückbringen und
wartet, bis die Kinder von den Lehrern übernommen werden. Ab der 1. Primarklasse (3H), bewegen sich
die Kinder selbständig zwischen dem Schulhauseingang und der KIBE. Die Kinder werden aus
Sicherheitsgründen von den Eltern und Betreuungspersonal regelmässig hingewiesen den Schulweg
ohne Umwege zu tätigen. Die Verantwortung des Schulwegs obliegt den Eltern, die KIBE haftet nicht für
Verspätungen.

Die KIBE bietet keine Hausaufgabenhilfe an. Diese Aufgabe liegt in der Verantwortlichkeit der Eltern.
Möchte das Kind jedoch während seines Aufenthalts in der KIBE Hausaufgaben machen, steht ihm ein
günstiges Umfeld zur Verfügung.

5.3 Mahlzeiten
Die Tagesstätte bietet mittags Mahlzeiten an, die von einem Koch aus der Region zubereitet werden. Das
Z'vieri wird jedoch vom Personal zubereitet.

Falls ein Kind aus medizinisch belegten Gründen, z.B. eine Allergie, bestimmte Lebensmittel nicht essen
darf, werden die Eltern gebeten, ihre eigenen Mahlzeiten in die Tagesstätte zu bringen.
6. Absenzen
Aus Sicherheits- und Organisationsgründen muss jegliche Absenz spätestens am Vorabend der
Tagesstätte gemeldet werden. Bei Meldung am selben Tag wird die bestellte Mahlzeit fakturiert. Die
Absenzen müssen direkt der Tagesstätte gemeldet werden Tel. 079 705 93 46.

7. Unfall – Krankheiten – Notfälle
Das Kind muss im Rahmen seiner obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichert sein
(KVG). Diese Versicherung deckt das Unfallrisiko während seines Aufenthalts in der KIBE.

Die Eltern müssen während des Tages erreichbar sein. Dementsprechend muss uns sofort jegliche
Änderung von Telefonnummern kommuniziert werden. In Problemfällen werden zuerst die Eltern
informiert. Sind letztere nicht erreichbar oder ist es ein Notfall, leitet die Tagesstätte alle notwendigen
Massnahmen ein.

Beim Unterzeichnen eines Betreuungsvertrages delegiert der Elternteil, wenn dieser nicht rasch erreicht
werden konnte, teilweise die Vollmacht an die Direktion der Tagesstätte, der das Kind anvertraut wird, bei
während des Tages aufgetretenen Krankheiten oder Unfällen alle notwendigen Massnahmen zu
ergreifen. In Notfällen ist die Direktion auch befugt, einen Krankenwagen zu rufen, damit das Kind zur
Pflege transportiert werden kann. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten der Eltern.

Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht von der Betreuungseinrichtung aufgenommen werden. Um
jegliche Ansteckungsfahr zu verhindern, müssen die Eltern die Tagesstätte über den Gesundheitszustand
ihres Kinders sowie fehlende von den Kinderärzten empfohlene Impfungen informieren. Nach
Abwesenheit infolge einer schweren oder ansteckenden Krankheit kann von den Eltern bei der Rückkehr
des Kindes ein Arztzeugnis verlangt werden. Die Verantwortliche des Sektors steht Ihnen zur Verfügung
für nähere Informationen über Gesundheitsprobleme, die die Aufnahme in der KIBE ausschliessen. In
diesem Fall sind die Eltern gebeten, eine andere Betreuungslösung als letztere vorzusehen.
Krankheiten/Situationen, die seitens des Personals besondere Pflege oder beachtliche Achtsamkeit
verlangen,       können        zum        vorübergehenden         Betreuungsausschluss         führen.
Die Eltern können sich auch in dem auf unserer Website www.cms-sierre.ch verfügbaren Krankenblatt
über die Bedingungen für die Rückkehr in die Gemeinschaft informieren.

8. Beziehung zwischen Eltern und Erziehungsteam
Das Erziehungsteam kann aus verschiedenen Arten von Berufsleuten gemäss den gültigen kantonalen
Normen bestehen.
    Kindererzieher/in
    Sozialpädagogische/r Fachfrau/-mann, oder gleichwertige Berufe
    Hilfspersonal
    Praktikant/in oder Lernende/r

Das Betreuungspersonal behält sich das Recht vor bei komplexen Situationen einen Psychologen
beizuziehen, der der Dienststelle angeschlossen ist.

Die Eltern können jederzeit eine Unterredung mit dem Erziehungspersonal verlangen. Beim täglichen
Bringen und Abholen kann jegliche nutzdienliche Information mit den Eltern ausgetauscht werden und
begünstigt den guten Verlauf der Betreuung des Kindes.
9. Ausgang, verschiedene Anlässe
Regelmässig werden Spaziergänge ausserhalb der Tagesstätte organisiert. Grundsätzlich erfolgen diese
zu Fuss. Durch Unterzeichnung des Vertrags und im Rahmen der Aktivitäten ausserhalb der Tagesstätte
wird das Betreuungsteam von der elterlichen Gewalt ermächtigt, mit dem Kind während des laufenden
Schuljahres den ÖV zu benutzen.

Anlässlich des Ausgangs oder besonderer Ereignisse (Geburtstags - Schulspaziergang am Jahresende
- Weihnachtsfeier - Fastnacht…) fotografiert das Betreuungspersonal die Kinder zu internen Zwecken.
Falls Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind fotografiert wird, können Sie das Erziehungsteam entsprechend
informieren.

Kein Foto wird ohne vorheriges Einverständnis der Eltern aufgenommen, um es zu veröffentlichen.

10. Vertragsmodalität
10.1 Vertragsgültigkeit
Die Planung der Betreuungstage Ihres Kindes wird auf dem Einschreibeformular angegeben, was als
Betreuungsvertrag gilt. Die Einschreibung ist gültig und verbindlich für das beginnende oder laufende
Schuljahr. Der Betreuungsvertrag beginnt im August (ab dem ersten Tag des neuen Schuljahres) und
endet im August des Folgejahres (Freitag vor Schulanfang). Unter der Voraussetzung, dass Plätze frei
sind und insofern alle Bedingungen erfüllt sind, ist eine Einschreibung jedoch jederzeit möglich.

Der Vertrag ist erst dann gültig, wenn er von den Eltern und der Einrichtung unterschrieben ist und die
unterschriebene Bescheinigung der Arbeitgeber vorliegt. Ein Vermittlungsauftrag, der nicht innerhalb von
10 Tagen nach Erhalt an die Einrichtung zurückgegeben wird, wird fristlos gekündigt. Die Eltern sind
verpflichtet, das Zentrum jederzeit über alle Änderungen ihrer beruflichen Situation zu informieren. Wird
der Vertrag vor Inkrafttreten und innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, werden die Leistungen nicht in
Rechnung gestellt. Bei Kündigung innerhalb eines Monats zum Monatsende werden die Leistungen ab
dem Datum des Vertragsbeginns bis zum Ende der Kündigungsfrist in Rechnung gestellt.

Das vorliegende Reglement tritt am 18.08.2021 in Kraft.

10.2 Vertragsänderung
Eine Änderung des Leistungsvertrages wird nur unter Berücksichtigung der Verfügbarkeiten der
Tagesstätte (mehr oder weniger Betreuungstage).
Die Reduktion der gewünschten Betreuungstage muss von den Eltern mittels einer schriftlichen
Vorankündigung von 1 Monaten auf das Ende eines Monats eingereicht werden.

Die Tagesstätte behält sich auch das Recht vor, bei Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit eines Elternteils
(oder Verkleinerung der Stellenprozente) die Präsenzzeit des Kindes zu verändern, wenn die
Zulassungsbedingungen nicht mehr erfüllt sind.

10.3 Vertragskündigung
Der Betreuungsvertrag kann jederzeit mittels einer schriftlichen Vorankündigung von 1 Monaten auf das
Ende eines Monats gekündigt werden.

Ist das Kind wiederholt ein ständiger Störenfried oder benimmt es sich aggressiv, vereinbart das
Erziehungspersonal ein Gespräch mit den Eltern. Wird nach den mit den Eltern besprochenen
Massnahmen keine Verbesserung festgestellt, behält sich die Tagesstätte nach einer schriftlichen
Vorwarnung das Recht vor, den Betreuungsvertrag unverzüglich aufzulösen.
11. Tarife
11.1 Art der Tarifgestaltung
Grundsätzlich wird bei der KIBE ein Stundentarif angewendet. Eine begonnene Stunde ist eine ganze
fakturierte Stunde. Während den Schulferien oder Halbtagen oder Freitagen (z.B. Montagnachmittag)
wird die Präsenz in der KIBE aufgrund eines Halbtagestarifs, ¾ eines Tages oder eines Tages fakturiert.
Früheres Verlassen (z.B. Mitte Nachmittag aufgrund ausserschulischer Tätigkeiten) zieht keinen
reduzierten Tarif nach sich.

Tarife für in der Gemeinde Salgesch wohnhafte Kinder:

Betreuungspreis                 Fr. 5.85 / je Stunde Betreuung (2H – 8H)

Ganztags                        Fr. 44.00
¾ Tag                           Fr. 37.00 (Mittagszeit + Halbtagesbetreuung – 1H)
½ Tag                           Fr. 25.00 (Halbtagesbetreuung – 1H)

Preis Schülermahlzeit           Fr. 9.00
Preis Z'Vieri                   Fr. 2.00

Es liegt in der Verantwortlichkeit der Eltern, dem Sekretariat Adress- und Domiziländerungen sofort
mitzuteilen.

11.2 Fakturierung von Absenzen
Jegliche Absenz, was auch immer der Grund dafür ist, wird gemäss dem Betreuungsvertrag fakturiert.

Für äusserste Ausnahmefälle und Absenzen infolge lang anhaltender Krankheit/Unfall, kann die Direktion
jedoch vom oben angegebenen Prinzip abweichen. Dazu muss spätestens 10 Tage nach der Rückkehr
des Kindes eine schriftliche Anfrage an die Chefin der Abteilung gerichtet werden.

Die Abwesenheiten aufgrund von Schulaktivitäten (Schulspaziergang, Skitage, usw.), werden nicht
verrechnet unter der Bedingung, dass diese bis am Vorabend von den Eltern mitgeteilt wurden.

Besteht Verdacht auf Krankheit, werden die Betreuungsleistungen beim Heimschicken des Kindes durch
die Erzieherinnen gemäss dem Leistungsvertrag vollumfänglich fakturiert, auch wenn das Kind nicht in
den Genuss der ganzen Leistungen kam.

Die Mahlzeiten werden nicht fakturiert, insofern die Absenz spätestens am Vorabend gemeldet wurde.

Im Krankheitsfall des Kindes können die Eltern ein formelles Notfallsystem, wie z. B. das Rote Kreuz, in
Anspruch nehmen. In diesem Fall und bei Präsentierung der Rechnung der in Anspruch genommenen
Organisation werden die Absenztage nicht fakturiert.
Die Abwesenheit des Kindes wird auf Vorweisung der Rechnung innert 10 Tagen nach dessen Rückkehr
nicht verrechnet.

11.3 Abrechnungszeitraum
Die Leistungen werden monatlich (im Prinzip vom 16. bis 15.) aufgrund der Einschreibung fakturiert. Die
Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Bei Nichtbezahlen innerhalb der verlangten
Zahlungsfrist, werden zusätzlich Mahnungsspesen in Rechnung gestellt. Die Leistungen können jederzeit
infolge häufiger Zahlungsverspätung eingestellt werden.
11.4 Kenntnisnahme der Tarife
Durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigt die Familie, vom Reglement der KIBE sowie
seiner Beilage der Tarife Kenntnis genommen zu haben und erklärt diese anzunehmen. Der Tarif beträgt
Fr. 5.85 je Stunde in der KIBE und Fr. 44.- je Tag.

12. Schlussbestimmungen
Jede in diesem Reglement nicht vorgesehene Situation wird von der Direktion des
Kinderbetreuungsdienstes des SMZ Siders von Fall zu Fall behandelt.

13. Kontroll- und Überwachungsorgan
Die Kantonale Dienststelle für Jugendhilfe ist das Unterstützungs-, Überwachungs- und Rekursorgan bei
Problemfällen.

Adresse: Kantonale Jugenddienststelle, 1950 Sitten - Tel. 027 606 48 20

Salgesch, April 2021
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