Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 - Dir. Franz Riegler Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017
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Dir. Franz Riegler
Resümee und Ausblick
aus Sicht der Schulleitung
2016/2017/2018
Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017Danke für die Bereitschaft zur Übernahme der Funktion!
Klassenelternvertreter/in
• Vertreter/in der Klasseneltern
• Kontaktperson
• Multiplikator/in
• Initiator/in
• Berater/in
• wichtige StimmeVeränderungen im Lehrkörper
Mag. Kathrin PHILIPP (PH)
geb. Käfmüller Mag. Monika Propst
Mag. Daniela BRUNNER (BRD) Mag. Claudia Fessler
geb. Asinger
Mag. Kristina VOGLREITER (VO)
geb. Kiendler
Arbeit Mag. Annelies Hotter
Mag. Carina Oberauer
Ruhestand Mag. Christa MoserVeränderungen im Lehrkörper
Mag. Karin BUCHEGGER, BA (BU) Mag. Kathrin PHILIPP (PH)
Fächer: Deutsch, Geschichte, Fächer: Informatik, Religion
Sozialkunde und Politische Bildung
Mag. Sascha KOSATSCHOW, Mag. Marlen RIEGER (RI)
BSc (KO) Fächer: Mathematik, Psychologie und
Fächer: Biologie, Bewegung und Sport Philosophie
Mag. Anna WOHLMUTHER (WO)
Mag. Nadja KULMESCH (KUL)
Klassenvorstand 1b
Klassenvorstand 1d
Fächer: Mathematik, Geometrisches
Fächer: Biologie, Deutsch
Zeichnen, Psychologie und PhilosophieUnterrichtspraktikant/innen 2017/18
Mag. Melanie Barth (BA) Mag. Michaela Mauerhofer (MA)
M und PuP M und CH
Mag. Sonja Brunner (BRS) Mag. Elisabeth Rogen (RO)
M und PuP E und BIUK
Mag. Erna Durakovic (DU) Mag. Julia Sorschag (SO)
D und GWK
M und PH
Mag. Johannes Kurz (KUR)
LAT und GSK/GPBSchülerzahlen
700
680
660
640
620
600
580
560
540
2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18NOST - Neue Oberstufe
Ab der 6. Klasse AHS Semestrierung .
(alle Klassen werden semesterweise geführt)
Jeder Unterrichtsgegenstand wird pro Semester beurteilt
(Zeugnis, keine Schulnachricht)
Lern- und Beurteilungszeiträume werden kürzer
Jeder Unterrichtsgegenstand muss in jedem Semester
positiv abgeschlossen werden.
Sonst: Semesterprüfung über den nicht positiv bzw. nicht
beurteilten Lehrstoff ( Beiblatt zum Semesterzeugnis)NOST - Neue Oberstufe
„Nicht genügend“ oder „nicht beurteilt“ im Zeugnis Semesterprüfung
über den nicht positiv bzw. nicht beurteilten Lehrstoff
Darf grundsätzlich zweimal wiederholt werden
(innerhalb von maximal 2 Semestern)
Bei der zweiten Wiederholung darf die Schülerin/der Schüler eine Prüferin/
einen Prüfer vorschlagen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.
Individuelle, freiwillige Lernbegleitung zur ganzheitlichen Unterstützung
bei einem drohenden »Nicht genügend« (nach Frühwarnung).
Ziel: Verbesserung der gesamten Lernsituation
(z.B.: Lernen lernen, Organisationsunterstützung, etc.)
kein gegenstandsbezogener FörderunterrichtNOST - Neue Oberstufe
Nach den beiden Wiederholungsprüfungstagen im September
mehr als zwei »Nicht genügend«/»Nicht beurteilt« aus den letzten
beiden Semestern (also aus dem letzten Schuljahr) »offen«
Schülerin / der Schüler nicht zum Aufsteigen
in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt
Wiederholung der Schulstufe
(Ausnahme: Einmal ist ein Aufsteigen mit drei »offenen«
Pflichtfächern nach Beschluss der Klassenkonferenz möglich.)NOST - Neue Oberstufe Bei Klassenwiederholung: alle positiv erbrachten Leistungen bleiben erhalten. Bestehende positive Noten können aber auch weiter verbessert werden (Prinzip: Die bessere Note zählt!) Entsprechend den organisatorischen Möglichkeiten am Standort ist es eventuell sinnvoll, den Unterrichtsgegenstand, in dem Leistungsrückstände bestehen, zweimal in der Woche bei unterschiedlichen Lehrenden zu besuchen und dafür einen erfolgreich abgeschlossenen Pflichtgegenstand im Wiederholungsjahr nicht besuchen zu müssen. Über die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen entscheidet die Schulleitung. Die dadurch frei werdende Zeit ist für andere schulische Angebote zu nutzen.
NOST - Neue Oberstufe Antrittsberechtigung zur Reifeprüfung: sämtliche Pflichtgegenstände aus den vorangegangenen Semestern sind positiv abgeschlossen! Beendigung des Schulbesuchs: Überschreitung der Höchstdauer des Schulbesuchs (Regelung wie bisher) wenn nach negativer Beurteilung der zweiten Wiederholung einer Semesterprüfung keine Möglichkeit eines weiteren Antritts besteht.
NOST - Neue Oberstufe
Informationsbroschüren des Unterrichtsministeriums:
Die neue Oberstufe – Individuell und Die neue Oberstufe Kompakt Die Neue Oberstufe Grundstruktur
kompetenzorientiert Grundinformation
und Ziele im ÜberblickWebUntis Um alle Funktionen nutzen zu können, muss man sich anmelden.
• Fehlzeiten Ausdrucken von Entschuldigungszetteln • Schularbeiten-Termine • Hausübungen • Sprechtag-Buchungen
Befragung zu einem möglichen späteren Unterrichtsbeginn
Schülerinnen und Schüler Erziehungsberechtigte Lehrkräfte
2,2
8,5 2
41,7
45,9
50
51,9 48
49,8
8:00 Uhr 8:00 Uhr 8:00 Uhr
7:40 Uhr 7:40 Uhr 7:40 Uhr
anderer Vorschlag anderer Vorschlag anderer VorschlagBefragung zu einem möglichen späteren Unterrichtsbeginn
• Pro 8:00 Uhr
• späterer Schulbeginn aus medizinischen und psychologischen Gründen
• Pro 7:40 Uhr
• öffentliche Verkehrsmittel passen zum Schulbeginn
• Arbeitszeiten der Eltern passen besser keine „Betreuungslücke“
• Viele Schüler/innen wollen außerschulische Angebote nutzen (z.B. Musik-
oder Sportvereine, etc.)
• Andere Vorschläge
• Einige (wenige): noch (viel späterer) Beginn
• Einigen ist es egal, ob die Schule um 7:40 oder 8:00 beginntPflichten der Schüler/innen Bitte um
Unterstützung!
• Lesen der Mails auf der schulischen E-Mail-Adresse
• Anmeldung auf WebUntis (Stundenplan)
• Einhaltung von Terminen und Fristen
• Pünktlichkeit im Unterricht
• Einhaltung der Hausordnung und der Verhaltensvereinbarungen
• Versperren von Wertgegenständen
• Abholung von Fundgegenständen
• Spindschlüssel5 Stufen-Plan - Schwänzen Ab wann ist es „Schwänzen“? Eine Schulpflichtverletzung liegt dann vor, wenn ... • fünf unentschuldigte Tage im Semester oder • 30 unentschuldigte Fehlstunden in einem Semester bzw. • drei aufeinander folgende unentschuldigte Fehltage vorliegen.
Das Wohl des Schülers/der
5 Stufen-Plan - Schwänzen Schülerin steht bei diesem
Maßnahmenpaket im Vordergrund!
Stufe I Stufe III
Gespräch zwischen Schüler, Information über die rechtliche Schritte im
Erziehungsberechtigten und Falle weiterer Schulrechtsverletzung(en)
Lehrperson (Gründe für das
Fernbleiben Vereinbarung) Stufe IV
Einbindung der Jugendwohlfahrt
Stufe II
Hinzuziehung von Stufe V
Beratungssystemen Vereinbarung Anzeige des betroffenen Schülers bei der
Bezirksverwaltungsbehörde durch die
Schulleitung (Höchststrafe: € 440).Nachhilfeprojekt der Schülervertretung
„Schüler helfen Schülern“
170 Nachhilfestunden Anzahl der Stunden pro Klasse #
1. Klasse 4h
2. Klasse 36 h
3. Klasse 15 h
4. Klasse 80 h
5. Klasse 35 hInnovationen am BRG Kepler Kooperationsschule
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