Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 - Dir. Franz Riegler Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017

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Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 - Dir. Franz Riegler Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017
Dir. Franz Riegler

 Resümee und Ausblick
aus Sicht der Schulleitung
    2016/2017/2018
    Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017
Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 - Dir. Franz Riegler Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017
Danke für die Bereitschaft zur Übernahme der Funktion!
          Klassenelternvertreter/in
           • Vertreter/in der Klasseneltern
           • Kontaktperson
           • Multiplikator/in
           • Initiator/in
           • Berater/in
           • wichtige Stimme
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Veränderungen im Lehrkörper
            Mag. Kathrin PHILIPP (PH)
            geb. Käfmüller                  Mag. Monika Propst
            Mag. Daniela BRUNNER (BRD)      Mag. Claudia Fessler
            geb. Asinger
            Mag. Kristina VOGLREITER (VO)
            geb. Kiendler

  Arbeit    Mag. Annelies Hotter
                                            Mag. Carina Oberauer
Ruhestand   Mag. Christa Moser
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Veränderungen im Lehrkörper
Mag. Karin BUCHEGGER, BA (BU)          Mag. Kathrin PHILIPP (PH)
Fächer: Deutsch, Geschichte,           Fächer: Informatik, Religion
Sozialkunde und Politische Bildung

Mag. Sascha KOSATSCHOW,                Mag. Marlen RIEGER (RI)
BSc (KO)                               Fächer: Mathematik, Psychologie und
Fächer: Biologie, Bewegung und Sport   Philosophie

                                       Mag. Anna WOHLMUTHER (WO)
Mag. Nadja KULMESCH (KUL)
                                       Klassenvorstand 1b
Klassenvorstand 1d
                                       Fächer: Mathematik, Geometrisches
Fächer: Biologie, Deutsch
                                       Zeichnen, Psychologie und Philosophie
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Unterrichtspraktikant/innen 2017/18

Mag. Melanie Barth (BA)    Mag. Michaela Mauerhofer (MA)
M und PuP                  M und CH

Mag. Sonja Brunner (BRS)   Mag. Elisabeth Rogen (RO)
M und PuP                  E und BIUK

Mag. Erna Durakovic (DU)   Mag. Julia Sorschag (SO)
D und GWK
                           M und PH

Mag. Johannes Kurz (KUR)
LAT und GSK/GPB
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Schülerzahlen
700
680
660
640
620
600
580
560
540
      2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18
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NOST – Neue Oberstufe
    am BRG Kepler ab 1. September 2019
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NOST - Neue Oberstufe
Ab der 6. Klasse AHS  Semestrierung .
     (alle Klassen werden semesterweise geführt)
 Jeder Unterrichtsgegenstand wird pro Semester beurteilt
     (Zeugnis, keine Schulnachricht)
 Lern- und Beurteilungszeiträume werden kürzer
 Jeder Unterrichtsgegenstand muss in jedem Semester
      positiv abgeschlossen werden.

Sonst: Semesterprüfung über den nicht positiv bzw. nicht
beurteilten Lehrstoff ( Beiblatt zum Semesterzeugnis)
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NOST - Neue Oberstufe
„Nicht genügend“ oder „nicht beurteilt“ im Zeugnis  Semesterprüfung
über den nicht positiv bzw. nicht beurteilten Lehrstoff
 Darf grundsätzlich zweimal wiederholt werden
   (innerhalb von maximal 2 Semestern)
Bei der zweiten Wiederholung darf die Schülerin/der Schüler eine Prüferin/
  einen Prüfer vorschlagen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.
Individuelle, freiwillige Lernbegleitung zur ganzheitlichen Unterstützung
bei einem drohenden »Nicht genügend« (nach Frühwarnung).
    Ziel: Verbesserung der gesamten Lernsituation
           (z.B.: Lernen lernen, Organisationsunterstützung, etc.)
    kein gegenstandsbezogener Förderunterricht
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NOST - Neue Oberstufe
  Nach den beiden Wiederholungsprüfungstagen im September

mehr als zwei »Nicht genügend«/»Nicht beurteilt« aus den letzten
  beiden Semestern (also aus dem letzten Schuljahr) »offen«

          Schülerin / der Schüler nicht zum Aufsteigen
           in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt

                  Wiederholung der Schulstufe
     (Ausnahme: Einmal ist ein Aufsteigen mit drei »offenen«
  Pflichtfächern nach Beschluss der Klassenkonferenz möglich.)
NOST - Neue Oberstufe
Bei Klassenwiederholung:
 alle positiv erbrachten Leistungen bleiben erhalten.
 Bestehende positive Noten können aber auch weiter verbessert
  werden (Prinzip: Die bessere Note zählt!)

Entsprechend den organisatorischen Möglichkeiten am Standort ist es eventuell sinnvoll, den
Unterrichtsgegenstand, in dem Leistungsrückstände bestehen, zweimal in der Woche bei unterschiedlichen
Lehrenden zu besuchen und dafür einen erfolgreich abgeschlossenen Pflichtgegenstand im
Wiederholungsjahr nicht besuchen zu müssen. Über die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen
Unterrichtsgegenständen entscheidet die Schulleitung. Die dadurch frei werdende Zeit ist für andere
schulische Angebote zu nutzen.
NOST - Neue Oberstufe

Antrittsberechtigung zur Reifeprüfung:  sämtliche Pflichtgegenstände
aus den vorangegangenen Semestern sind positiv abgeschlossen!

Beendigung des Schulbesuchs:
 Überschreitung der Höchstdauer des Schulbesuchs (Regelung wie bisher)
 wenn nach negativer Beurteilung der zweiten Wiederholung einer
Semesterprüfung keine Möglichkeit eines weiteren Antritts besteht.
NOST - Neue Oberstufe
       Informationsbroschüren des Unterrichtsministeriums:

 Die neue Oberstufe – Individuell und   Die neue Oberstufe Kompakt   Die Neue Oberstufe Grundstruktur
kompetenzorientiert Grundinformation
        und Ziele im Überblick
WebUntis
Um alle Funktionen nutzen zu können, muss man sich anmelden.
•   Fehlzeiten  Ausdrucken von Entschuldigungszetteln
•   Schularbeiten-Termine
•   Hausübungen
•   Sprechtag-Buchungen
Befragung zu einem möglichen späteren Unterrichtsbeginn
Schülerinnen und Schüler   Erziehungsberechtigte              Lehrkräfte
                                       2,2
          8,5                                                      2

                    41,7
                                                 45,9
                                                                             50
                            51,9                        48
   49,8

      8:00 Uhr                     8:00 Uhr                  8:00 Uhr
      7:40 Uhr                     7:40 Uhr                  7:40 Uhr
      anderer Vorschlag            anderer Vorschlag         anderer Vorschlag
Befragung zu einem möglichen späteren Unterrichtsbeginn
 • Pro 8:00 Uhr
    • späterer Schulbeginn aus medizinischen und psychologischen Gründen
 • Pro 7:40 Uhr
    • öffentliche Verkehrsmittel passen zum Schulbeginn
    • Arbeitszeiten der Eltern passen besser  keine „Betreuungslücke“
    • Viele Schüler/innen wollen außerschulische Angebote nutzen (z.B. Musik-
      oder Sportvereine, etc.)
 • Andere Vorschläge
    • Einige (wenige): noch (viel späterer) Beginn
    • Einigen ist es egal, ob die Schule um 7:40 oder 8:00 beginnt
Pflichten der Schüler/innen                       Bitte um
                                                Unterstützung!
• Lesen der Mails auf der schulischen E-Mail-Adresse
• Anmeldung auf WebUntis (Stundenplan)
• Einhaltung von Terminen und Fristen
• Pünktlichkeit im Unterricht
• Einhaltung der Hausordnung und der Verhaltensvereinbarungen
• Versperren von Wertgegenständen
• Abholung von Fundgegenständen
• Spindschlüssel
5 Stufen-Plan - Schwänzen
Ab wann ist es „Schwänzen“?

Eine Schulpflichtverletzung liegt dann vor, wenn ...

• fünf unentschuldigte Tage im Semester oder
• 30 unentschuldigte Fehlstunden in einem Semester bzw.
• drei aufeinander folgende unentschuldigte Fehltage

vorliegen.
Das Wohl des Schülers/der
5 Stufen-Plan - Schwänzen              Schülerin steht bei diesem
                                       Maßnahmenpaket im Vordergrund!

Stufe I                            Stufe III
Gespräch zwischen Schüler,         Information über die rechtliche Schritte im
Erziehungsberechtigten und         Falle weiterer Schulrechtsverletzung(en)
Lehrperson (Gründe für das
Fernbleiben  Vereinbarung)        Stufe IV
                                   Einbindung der Jugendwohlfahrt
Stufe II
Hinzuziehung von                   Stufe V
Beratungssystemen  Vereinbarung   Anzeige des betroffenen Schülers bei der
                                   Bezirksverwaltungsbehörde durch die
                                   Schulleitung (Höchststrafe: € 440).
Nachhilfeprojekt der Schülervertretung
                       „Schüler helfen Schülern“

170 Nachhilfestunden        Anzahl der Stunden pro Klasse   #
                            1. Klasse                        4h
                            2. Klasse                       36 h
                            3. Klasse                       15 h
                            4. Klasse                       80 h
                            5. Klasse                       35 h
Innovationen am BRG Kepler

Kooperationsschule
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