Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 - Dir. Franz Riegler Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017
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Dir. Franz Riegler Resümee und Ausblick aus Sicht der Schulleitung 2016/2017/2018 Elternausschuss-Sitzung, 16. Nov. 2017
Danke für die Bereitschaft zur Übernahme der Funktion! Klassenelternvertreter/in • Vertreter/in der Klasseneltern • Kontaktperson • Multiplikator/in • Initiator/in • Berater/in • wichtige Stimme
Veränderungen im Lehrkörper Mag. Kathrin PHILIPP (PH) geb. Käfmüller Mag. Monika Propst Mag. Daniela BRUNNER (BRD) Mag. Claudia Fessler geb. Asinger Mag. Kristina VOGLREITER (VO) geb. Kiendler Arbeit Mag. Annelies Hotter Mag. Carina Oberauer Ruhestand Mag. Christa Moser
Veränderungen im Lehrkörper Mag. Karin BUCHEGGER, BA (BU) Mag. Kathrin PHILIPP (PH) Fächer: Deutsch, Geschichte, Fächer: Informatik, Religion Sozialkunde und Politische Bildung Mag. Sascha KOSATSCHOW, Mag. Marlen RIEGER (RI) BSc (KO) Fächer: Mathematik, Psychologie und Fächer: Biologie, Bewegung und Sport Philosophie Mag. Anna WOHLMUTHER (WO) Mag. Nadja KULMESCH (KUL) Klassenvorstand 1b Klassenvorstand 1d Fächer: Mathematik, Geometrisches Fächer: Biologie, Deutsch Zeichnen, Psychologie und Philosophie
Unterrichtspraktikant/innen 2017/18 Mag. Melanie Barth (BA) Mag. Michaela Mauerhofer (MA) M und PuP M und CH Mag. Sonja Brunner (BRS) Mag. Elisabeth Rogen (RO) M und PuP E und BIUK Mag. Erna Durakovic (DU) Mag. Julia Sorschag (SO) D und GWK M und PH Mag. Johannes Kurz (KUR) LAT und GSK/GPB
Schülerzahlen 700 680 660 640 620 600 580 560 540 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18
NOST - Neue Oberstufe Ab der 6. Klasse AHS Semestrierung . (alle Klassen werden semesterweise geführt) Jeder Unterrichtsgegenstand wird pro Semester beurteilt (Zeugnis, keine Schulnachricht) Lern- und Beurteilungszeiträume werden kürzer Jeder Unterrichtsgegenstand muss in jedem Semester positiv abgeschlossen werden. Sonst: Semesterprüfung über den nicht positiv bzw. nicht beurteilten Lehrstoff ( Beiblatt zum Semesterzeugnis)
NOST - Neue Oberstufe „Nicht genügend“ oder „nicht beurteilt“ im Zeugnis Semesterprüfung über den nicht positiv bzw. nicht beurteilten Lehrstoff Darf grundsätzlich zweimal wiederholt werden (innerhalb von maximal 2 Semestern) Bei der zweiten Wiederholung darf die Schülerin/der Schüler eine Prüferin/ einen Prüfer vorschlagen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Individuelle, freiwillige Lernbegleitung zur ganzheitlichen Unterstützung bei einem drohenden »Nicht genügend« (nach Frühwarnung). Ziel: Verbesserung der gesamten Lernsituation (z.B.: Lernen lernen, Organisationsunterstützung, etc.) kein gegenstandsbezogener Förderunterricht
NOST - Neue Oberstufe Nach den beiden Wiederholungsprüfungstagen im September mehr als zwei »Nicht genügend«/»Nicht beurteilt« aus den letzten beiden Semestern (also aus dem letzten Schuljahr) »offen« Schülerin / der Schüler nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt Wiederholung der Schulstufe (Ausnahme: Einmal ist ein Aufsteigen mit drei »offenen« Pflichtfächern nach Beschluss der Klassenkonferenz möglich.)
NOST - Neue Oberstufe Bei Klassenwiederholung: alle positiv erbrachten Leistungen bleiben erhalten. Bestehende positive Noten können aber auch weiter verbessert werden (Prinzip: Die bessere Note zählt!) Entsprechend den organisatorischen Möglichkeiten am Standort ist es eventuell sinnvoll, den Unterrichtsgegenstand, in dem Leistungsrückstände bestehen, zweimal in der Woche bei unterschiedlichen Lehrenden zu besuchen und dafür einen erfolgreich abgeschlossenen Pflichtgegenstand im Wiederholungsjahr nicht besuchen zu müssen. Über die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen entscheidet die Schulleitung. Die dadurch frei werdende Zeit ist für andere schulische Angebote zu nutzen.
NOST - Neue Oberstufe Antrittsberechtigung zur Reifeprüfung: sämtliche Pflichtgegenstände aus den vorangegangenen Semestern sind positiv abgeschlossen! Beendigung des Schulbesuchs: Überschreitung der Höchstdauer des Schulbesuchs (Regelung wie bisher) wenn nach negativer Beurteilung der zweiten Wiederholung einer Semesterprüfung keine Möglichkeit eines weiteren Antritts besteht.
NOST - Neue Oberstufe Informationsbroschüren des Unterrichtsministeriums: Die neue Oberstufe – Individuell und Die neue Oberstufe Kompakt Die Neue Oberstufe Grundstruktur kompetenzorientiert Grundinformation und Ziele im Überblick
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• Fehlzeiten Ausdrucken von Entschuldigungszetteln • Schularbeiten-Termine • Hausübungen • Sprechtag-Buchungen
Befragung zu einem möglichen späteren Unterrichtsbeginn Schülerinnen und Schüler Erziehungsberechtigte Lehrkräfte 2,2 8,5 2 41,7 45,9 50 51,9 48 49,8 8:00 Uhr 8:00 Uhr 8:00 Uhr 7:40 Uhr 7:40 Uhr 7:40 Uhr anderer Vorschlag anderer Vorschlag anderer Vorschlag
Befragung zu einem möglichen späteren Unterrichtsbeginn • Pro 8:00 Uhr • späterer Schulbeginn aus medizinischen und psychologischen Gründen • Pro 7:40 Uhr • öffentliche Verkehrsmittel passen zum Schulbeginn • Arbeitszeiten der Eltern passen besser keine „Betreuungslücke“ • Viele Schüler/innen wollen außerschulische Angebote nutzen (z.B. Musik- oder Sportvereine, etc.) • Andere Vorschläge • Einige (wenige): noch (viel späterer) Beginn • Einigen ist es egal, ob die Schule um 7:40 oder 8:00 beginnt
Pflichten der Schüler/innen Bitte um Unterstützung! • Lesen der Mails auf der schulischen E-Mail-Adresse • Anmeldung auf WebUntis (Stundenplan) • Einhaltung von Terminen und Fristen • Pünktlichkeit im Unterricht • Einhaltung der Hausordnung und der Verhaltensvereinbarungen • Versperren von Wertgegenständen • Abholung von Fundgegenständen • Spindschlüssel
5 Stufen-Plan - Schwänzen Ab wann ist es „Schwänzen“? Eine Schulpflichtverletzung liegt dann vor, wenn ... • fünf unentschuldigte Tage im Semester oder • 30 unentschuldigte Fehlstunden in einem Semester bzw. • drei aufeinander folgende unentschuldigte Fehltage vorliegen.
Das Wohl des Schülers/der 5 Stufen-Plan - Schwänzen Schülerin steht bei diesem Maßnahmenpaket im Vordergrund! Stufe I Stufe III Gespräch zwischen Schüler, Information über die rechtliche Schritte im Erziehungsberechtigten und Falle weiterer Schulrechtsverletzung(en) Lehrperson (Gründe für das Fernbleiben Vereinbarung) Stufe IV Einbindung der Jugendwohlfahrt Stufe II Hinzuziehung von Stufe V Beratungssystemen Vereinbarung Anzeige des betroffenen Schülers bei der Bezirksverwaltungsbehörde durch die Schulleitung (Höchststrafe: € 440).
Nachhilfeprojekt der Schülervertretung „Schüler helfen Schülern“ 170 Nachhilfestunden Anzahl der Stunden pro Klasse # 1. Klasse 4h 2. Klasse 36 h 3. Klasse 15 h 4. Klasse 80 h 5. Klasse 35 h
Innovationen am BRG Kepler Kooperationsschule
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