Richtlinie Gestaltung - Version 2021 Kriterienkatalog für den grafischen und textlichen Einsatz des Tierschutzlabels
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Richtlinie Gestaltung Version 2021 Kriterienkatalog für den grafischen und textlichen Einsatz des Tierschutzlabels DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND E.V. Seite 1 von 37
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines.............................................................................................................................................3 1.1 Grundlegendes und Ziele..........................................................................................................................3 1.2 Geltungsbereich........................................................................................................................................3 2. Hinweise zum Label ...............................................................................................................................4 2.1 Die zwei Stufen des Tierschutzlabels........................................................................................................4 2.2 Die Verwendung des Labels......................................................................................................................5 2.3 Verbindlicher Freigabeprozess..................................................................................................................6 3. Erscheinungsformen des Labels...........................................................................................................8 3.1. Die Labelversionen in der Übersicht.........................................................................................................8 3.2 Die Farbversionen.....................................................................................................................................9 3.3 Farben und Schriften...............................................................................................................................10 3.4 Die Verwendung des Labels auf verschiedenen Untergründen.............................................................. 11 3.5 Unerlaubte Veränderungen.....................................................................................................................12 4 Die Labelversionen für Verpackungen und Werbung........................................................................13 4.1 Die Originalversion des Labels................................................................................................................13 4.2 Die mittlere Version des Labels...............................................................................................................14 4.3 Die kleinste Version des Labels mit separater URL................................................................................14 4.4 Einsatz des Labels auf Umverpackungen, die für den Verbraucher sichtbar sind..................................15 5 Weitere Verwendung des Labels..........................................................................................................16 5.1 Einsatz des Labels ohne Sterne und Einstufungshinweis.......................................................................16 5.2 Einsatz des Labels in der Produktionskette............................................................................................17 5.3 Einsatz des Labels am Verkaufstresen im Supermarkt...........................................................................18 5.4 Einsatz des Labels an einem Verkaufswagen.........................................................................................20 6 Kennzeichnung zertifizierter Produkte als Zutat................................................................................25 6.1 Zertifizierte Zutat ist namensgebend oder zu mehr als 50 Prozent enthalten.........................................25 6.2 Zertifizierte Zutat ist nicht namensgebend oder zu weniger als 50 Prozent enthalten............................ 26 7 Verwendung von Illustrationen aus der Labelbroschüre..................................................................27 8 Vorgaben bei Formulierungen und Schreibweisen............................................................................28 8.1 Dos und Don’ts im Wording.....................................................................................................................28 8.2 Allgemeine Textbausteine zum Label......................................................................................................29 8.3 Spezifische Formulierungen für einzelne Tierarten.................................................................................30 9. Vorgaben für die Verwendung von Bildern.........................................................................................31 9.1 Vorgaben bei Produkten von Schweinen................................................................................................32 9.2 Vorgaben bei Produkten von Milchkühen................................................................................................33 9.3 Vorgaben bei Produkten von Legehennen..............................................................................................34 9.4 Vorgaben bei Produkten von Masthühnern.............................................................................................35 Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021
1. Allgemeines 1.1 Grundlegendes und Ziele Mit dem Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ werden Produkte tierischen Ursprungs gekennzeichnet, denen Tierschutzstandards mit strengen Anforderungen zugrunde liegen, hinter denen das umfang- reiche Tierschutzlabel-System (TSL-System) steht, dessen Träger und Systemgeber der Deutsche Tierschutzbund ist. Ziel des Deutschen Tierschutzbundes ist es, die Tierschutzsituation landwirtschaftlich genutzter Tiere sofort und spürbar zu verbessern sowie Alternativen zu unterstützen und Lösungswege aufzuzeigen, die heute schon funktionieren. Mit dem Label „Für Mehr Tierschutz“ soll Verbrauchern eine Alternative beim Einkauf von tierischen Erzeugnissen geboten werden. Das TSL-System umfasst kontrollierte Systemketten beginnend mit der Tierhaltung, über den Trans- port und die Schlachtung der Tiere, die Zerlegung und die Verarbeitung bis hin zum Verkauf im Lebensmitteleinzelhandel. Die Einhaltung der TSL-Anforderungen bei den Systemteilnehmern wird regelmäßig und risikoorientiert sowie unangekündigt durch unabhängige, akkreditierte Zertifizierungs- stellen kontrolliert. Dem Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ liegen zwei Anforderungsstufen für die Tierhaltung zu- grunde: eine Einstiegsstufe und eine Premiumstufe. Mit einem größeren Platzangebot, Strukturen und Beschäftigungsmöglichkeiten wird in der Einstiegsstufe die Grundlage für eine tiergerechtere Haltung gelegt. In der Premiumstufe kommen dann weitere Anforderungen dazu, allen voran der Zugang ins Freie. 1.2 Geltungsbereich Diese Richtlinie regelt die grafische und textliche Verwendung des Tierschutzlabels. Liebe Leser*innen, Gleichberechtigung ist dem Deutschen Tierschutzbund sehr wichtig. Aus Gründen der Lesbarkeit haben wir uns allerdings entschieden, in dieser Richtlinie die männliche Form zu verwenden. Auditorinnen, Betriebsleiterinnen, Kontrolleurinnen, Landwirtinnen, Tierärztinnen und Tierhalterinnen sprechen wir damit selbstverständlich immer gleichberechtigt an. Die Redaktion. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 3 von 37
2. Hinweise zum Label Das Tierschutzlabel hat nicht die Intention, zum Kauf tierischer Produkte anzuregen. Solange aber noch Fleisch gegessen wird, soll der Verbraucher sich transparent und klar für mehr Tierschutz entscheiden können. Für die Verwendung des Labels auf Packagings und in der Werbung gilt: Nicht übertreiben, weder bildlich noch textlich dürfen dem Verbraucher Sachverhalte vorgetäuscht werden, die nicht realisiert sind. 2.1 Die zwei Stufen des Tierschutzlabels Das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes ist in zwei Stufen gegliedert. Bei der Verwendung des Labels auf Verpackungen und der Bewerbung einzelner Produkte ist zwingend darauf zu achten, das dem jeweiligen Produkt entsprechende Label zu verwenden. Die Einstiegsstufe (1 Stern) schreibt Die Premiumstufe (2 Sterne) erhöhte Standards gegenüber der sieht eine noch tiergerechtere konventionellen Tierhaltung vor. Diese Haltung und dementsprechend Standards bringen spürbare Verbes- höhere Standards vor. serungen für die Tiere und sind gleich- zeitig von einer großen Anzahl von Erzeugern erfüllbar. So wird eine breite Verfügbarkeit tiergerecht erzeugter Produkte sichergestellt. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 4 von 37
2.2 Die Verwendung des Labels Eindeutiger Bezug auf Produkte, Dienstleistungen etc. Die Zertifizierung bezieht sich immer auf bestimmte Produkte, Dienstleistungen etc. Bei jedem Einsatz des Labels muss dieser Bezug für den Verbraucher klar ersichtlich sein. Er darf in keinem Fall getäuscht werden oder den Eindruck gewinnen, dass eine Marke, eine Produktgruppe oder ein Hersteller grundsätzlich zertifiziert ist, wenn das nicht den Tatsachen entspricht. Wird das Label übergeordnet und nicht in unmittelbarer Nähe des Produkts eingesetzt, z.B. auf einem Verkaufswagen, muss textlich deutlich werden, für welche zertifizierte Ware oder Dienstleistung das Label steht. Keine beschönigenden Bilder Bilder von freilaufenden Tieren sind z.B. untersagt, wenn diese ausschließlich im Stall gehalten werden. Grundsätzlich darf der Lebensraum der Tiere nicht größer und schöner dargestellt werden als er tatsächlich ist! Weitere Details hierzu siehe Anhang. Keine beschönigenden Aussagen Beschönigende Aussagen wie „Milch von glücklichen Kühen“ dürfen ebenfalls nicht getroffen werden. Das Label muss glaubwürdig bleiben. Weitere Details hierzu siehe Textvorgaben. Deutscher Tierschutzbund als klarer Absender Der Deutsche Tierschutzbund muss als Absender des Labels sofort und deutlich erkennbar sein. Daher hat innerhalb aller Werbemaßnahmen eine klare optische und textliche Trennung des Labels von der übrigen Gestaltung zu erfolgen. Dafür bietet sich z.B. ein weiß hinterlegter Kasten an, der idealerweise auch Platz lässt für genauere Erklärungen zum Label. Eine textliche Erklärung kann auch in anderer Form – etwa der regulären Copy – stattfinden, solange sie sach- und fachgerecht ist. Kein Einsatz in ethisch fragwürdigen Medien Das Label darf nicht in Werbemitteln und Medien (z.B. Zeitschriften, TV und Radio) auftauchen, die Fleischkonsum und industrialisierte Tierhaltung verherrlichen oder verharmlosen. Die Werte, für die der Deutsche Tierschutzbund steht, dürfen nicht ad absurdum geführt werden. Kein Einsatz für ökologische/biologische Werbezwecke Außerdem darf das Label keinesfalls für ökologische bzw. biologische Werbezwecke verwendet werden. Während das Bio-Siegel in der Regel hohe Tierschutzstandards lediglich mit einschließt, geht es dem Deutschen Tierschutzbund hauptsächlich um den Schutz der Tiere. Ein Produkt tierischen Ursprungs, das gleichzeitig biologische Standards erfüllt, kann jedoch neben dem Tierschutzlabel auch das Bio-Siegel tragen. Weitergabe nur mit zusätzlichen erläuternden Medien Des Weiteren verpflichten sich Industriepartner, die das Label nutzen wollen, dem Handel erläuternde Medien für die Verwendung am POS bereitzustellen. Dazu gehören z.B. Regalwobbler, Flyer und Handzettel, Leporellos auf der Verpackung, Rückseitengestaltung etc. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 5 von 37
2.3 Verbindlicher Freigabeprozess Jegliche Verpackungen, Werbemittel und sonstige Kommunikationsmaßnahmen, bei denen das Tierschutzlabel zum Einsatz kommt, unterliegen einem verbindlichen Freigabeprozess. Dieser ist ausnahmslos einzuhalten. Es gelten die folgenden Regeln • Alle Kommunikationsmittel müssen dem Deutschen Tierschutzbund rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Die genaue Frist entnehmen Sie bitte Ihrem Markenlizenzvertrag. In jedem Fall beträgt sie mindestens 5 Werktage. • Alle Layouts müssen an folgendes E-Mail-Postfach gesendet werden: freigaben@tierschutzlabel.info • Bei der Freigabe müssen mitgeschickt werden: ○ Schriftliche Angaben zu den genauen Maßen der Verpackung/des Werbemittels ○ Schriftliche Angaben zu den genauen Maßen des eingesetzten Labels sowie zur Labelversion ○ Finale Druckdaten als PDF-Datei, anhand welcher alle Maßangaben und die Labelversion überprüft werden können Bitte berücksichtigen Sie bei der Projektplanung eventuelle Korrekturrückläufe, nach denen Layouts erneut zur Freigabe vorgelegt werden müssen. Produziert werden darf erst nach offizieller Freigabe durch den Deutschen Tierschutzbund. Die Freigabe erfolgt per PDF-Dokument, das vom Deutschen Tierschutzbund ausgefüllt wird (s. Abb. 1). Die Prüfung des Freigabedokumentes ist mit der begleitenden E-Mail Bestandteil jeder Audits und muss im jeweiligen Produktionsbetrieb vorliegen. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 6 von 37
Freigabe zur Logonutzung eit e 1/2) Werbefreigabe (S Markenlizenznehmer Datum Datum r MarkenlizenznehmeBetrieb Betrieb Ansprechpartner Ansprechpartner E-Mail E-Mail Telefon Telefon Verantwortlicher Deutscher Tierschutzbund: nd: utscher Tierschutzbu Verantwortlicher De Stufe: Art der Freigabe: Art der Freigabe: Stufe: Produktauslobung Werbefreigabe Sonstiges: Sonstiges: Werbefreigabe Produktauslobung Art des Produkts: Art des Produkts: Name des Produkts: Name des Produkts: Art der Werbung: Art der Werbung: Freigegebener Text t Freigegebener Tex Freigegebene Verpackung: ckung: Freigegebene Verpa Abb. 1 Freigabedokument Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 7 von 37
3. Erscheinungsformen des Labels 3.1. Die Labelversionen in der Übersicht 52 mm Mindestbreite Original Version 40 mm Mindestbreite Mittlere Version 20 mm Mindestbreite Kleinste Version tierschutzlabel.info 45 mm Mindestbreite Label ohne Sterne (ohne Einstufungshinweis) 18 mm Mindestbreite Label ohne Sterne (ohne Einstufungshinweis) mit separater URL tierschutzlabel.info Schwarz-Weiß-Label ohne URL Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 8 von 37
3.2 Die Farbversionen Ist es nicht möglich, das Label in 4c oder mehreren Echtfarben zu reproduzieren (z.B. aus Kostengründen oder produktionsbedingt), kann auch eine der folgenden Versionen verwendet werden. 1c-Echtfarbumsetzung Zur Anwendung bei Verpackungen und Werbe- mitteln, bei denen nur eine Echtfarbe für das Label zur Verfügung steht. Graustufenumsetzung Zur Anwendung bei allen Verpackungen und Werbemitteln, die nur in Schwarz, Weiß und Grauabstufungen gedruckt werden. Strichumsetzung Zur Anwendung bei allen Verpackungen und Werbemitteln, die nur in Schwarz und Weiß oder Echtfarben gedruckt werden und bei denen die 1c-Echtfarbumsetzung nicht verwendet werden kann. Negativumsetzung Zur Anwendung bei allen Verpackungen und Werbemitteln, die nur in einer Echtfarbe ge- druckt werden – oder wenn für den Einsatz der Strichumsetzung der Fond zu dunkel ist. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 9 von 37
3.3 Farben und Schriften Farben CMYK Farben RGB Farben HKS 1 Farbton 100 c / 0 m / 0 y / 0 k R 0 / G 158 / B 227 HKS 47 70 c / 0 m / 0 y / 0 k R 4 / G 187 / B 238 70 % HKS 47 40 c / 0 m / 0 y / 0 k R 161 / G 217 / B 248 40 % HKS 47 0 c / 15 m / 100 y / 0 k R 255 / G 212 / B 0 10 % HKS 47 Farben pantone Farben pantone 1 Farbton Farben HKS Process Cyan C Process Cyan C HKS 47 298 C 70 % Process Cyan C 70 % HKS 47 291 C 40 % Process Cyan C 40 % HKS 47 116 C 10 % Process Cyan C HKS 4 Anwendung der Farben Graustufen Kreishintergrund des Logos und Schriftfarbe 100 k Hintergrundfarbe der Sternkammer und Domain 70 k Labelhintergrund und Umrandung 40 k Sternfarbe 10 k Schrift Es wird die Rotis sans serif in 3 verschiedenen Schnitten verwendet. Rotis sans serif 55 Rotis sans serif 65 bold Rotis sans serif 75 extra bold ABCDEFGAIJKLMNOPQRSTUVWXYZ ABCDEFGAIJKLMNOPQRSTUVWXYZ ABCDEFGAIJKLMNOPQRSTUVWXYZ abcdefghijklmnopqrstuvwxyz abcdefghijklmnopqrstuvwxyz abcdefghijklmnopqrstuvwxyz FÜR MEHR ZERTIFIZIERT NACH RICHTLINIEN DES DEUTSCHEN TIERSCHUTZBUNDES TIERSCHUTZ Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 10 von 37
3.4 Die Verwendung des Labels auf verschiedenen Untergründen Auf ruhigem Untergrund Auf unruhigem Untergrund Das Label kann auf jeder Art von Untergrund Die Weißbereiche müssen weiß sein, wenn nötig stehen, bevorzugt aber auf einem ruhigen muss das Label weiß hinterdruckt werden, z.B. Hintergrund. Die Schutzzone muss eingehalten bei Druck auf transparenter Folie oder farbigen werden. Untergründen. Auf ruhigem, hellem Untergrund Auf ruhigem, dunklem Untergrund Die Strichumsetzungen sollte nicht auf zu Die Negativumsetzungen sollte nicht auf unruhigem oder zu dunklem Fond stehen. zu unruhigem oder zu hellem Fond stehen. Ausnahmefälle nur, wenn die Lesbarkeit Ausnahmefälle nur, wenn die Lesbarkeit gegeben ist. gegeben ist. Die Strichversion nicht auf Die Negativversion nicht auf Die Graustufenversion nicht vielfarbigem, kontrastwreichem vielfarbigem, kontrastreichem auf vielfarbigem Hintergrund Hintergrund verwenden. Nur Hintergrund verwenden. Nur verwenden, nur für S/W Druck. in Ausnahmefällen, wenn die in Ausnahmefällen, wenn die Lesbarkeit gegeben ist! Lesbarkeit gegeben ist! Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 11 von 37
3.5 Unerlaubte Veränderungen Das Label darf nicht verzerrt werden. Das Label darf nicht eingefärbt werden. tierschut zlabel.info Einstiegsstufe tierschut zlabel.info Einstiegsstufe Die CMYK-, Echtfarb- und Graustufenversionen müssen, wenn nötig, weiß hinterdruckt werden. (z.B. bei Foliendruck oder Druck auf farbigen Untergrund.) Nicht kleiner als die vorgegebene Mindestgröße skalieren. Schriftgrößen und Aufbau sind der jeweils kleinstmöglichen Größe angepasst. Größer darf skaliert werden, idealerweise sollte aber in diesen Fällen die nächstgrößere Labelversion eingesetzt werden. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 12 von 37
4 Die Labelversionen für Verpackungen und Werbung Im Folgenden werden die fünf Versionen des Labels vorgestellt. Grundsätzlich gilt • Das Label ist im Regelfall in der Originalversion (s.u.) zu verwenden. • Das Label ist immer so groß wie möglich einzusetzen. • Das Label muss in sich proportional skaliert werden – Verhältnis von Breite zu Höhe bleibt gleich. • Das Label ist in seiner Größe proportional an die Größe der Verpackung/des Werbemittels anzupassen: je größer die Verpackung/das Werbemittel, desto größer auch das Label. • Das Label muss separat stehen – und darf nicht in Verbindung mit anderen Labeln stehen. 4.1 Die Originalversion des Labels Das Label muss wann immer möglich in der folgenden Originalversion verwendet werden: inklusive Zertifizierungshinweis, Einstufungshinweis und Domain (Pflichtbestandteil), gedruckt im 4C-Modus, in 4 Pantone- oder 2 HKS-Farben. Schutzzone: mindestens 2 mm umlaufend. Innerhalb dieser Zone dürfen sich keine anderen Gestaltungselemente oder Texte befinden. 52 mm Mindestbreite 2 mm 2 mm 2 mm 2 mm Anpassung der Labelgröße an die Packungsgröße! Mittlere oder kleinste Originalversion auf großer Verpackung Labelversion auf großer Verpackung Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 13 von 37
4.2 Die mittlere Version des Labels Nachfolgende Labelversionen – ohne Zertifzierungs- und Einstufungshinweis – sind Ausnahmefälle. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn die oben gezeigte Originalversion nicht genutzt werden kann, z.B. aus Platzgründen bei kleineren Verpackungen. 40 mm Mindestbreite 2 mm 2 mm 2 mm 2 mm 4.3 Die kleinste Version des Labels mit separater URL Kann die Version 4.1 aus Platzgründen nicht Bestandteil des Labels sein, so ist sie bestenfalls in seiner unmittelbaren Nähe, zumindest aber im selben Blickfeld zu platzieren. Beispiel: Befindet sich das Label auf der Etikett-Vorderseite, muss auch die Domain auf die Vorderseite gesetzt werden. Farbe der Domain: schwarz, Mindestgröße: 5,5 Punkt. 20 mm Mindestbreite tierschutzlabel.info URL in unmittelbarer Nähe zum Label URL im selben Blickfeld URL an anderen Packungsseiten Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 14 von 37
4.4 Einsatz des Labels auf Umverpackungen, die für den Verbraucher sichtbar sind Verwendung des Labels in der Originalversion Nicht nur auf eigentlichen Produktverpackungen, sondern auch auf den Umverpackungen und am Regal soll das Tierschutzlabel präsent sein. Auch hier ist zwingend darauf zu achten, dass sich die zertifizierten Produkte deutlich von nicht gekennzeichneten Produkten abheben. Es sind explizit alle Produkte zu markieren, die das Label tragen. Ausgangslage Neben konventionellen Waren finden sich im Regal sowohl zertifizierte Produkte der Einstiegs- als auch der Premiumstufe. Konkrete Anwendung des Labels • Explizite, einzelne Kennzeichnung der Umverpackungen zertifizierter Produkte (z.B. Kartons) • Zwingend Differenzierung zwischen Produkten der Einstiegs- und der Premiumstufe – Verwendung des entsprechenden Labels mit einem oder zwei Sternen • Verwendung der Originalversion des Labels – in 4c, 1c-Echtfarbumsetzung oder Strichumsetzung, jeweils so groß wie möglich • Anbringung des jeweils entsprechenden Labels in der Preisschildleiste neben dem jeweiligen Produktpreis. Es ist zwingend darauf zu achten, dass das Label eindeutig zugeordnet werden kann Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 15 von 37
5 Weitere Verwendung des Labels 5.1 Einsatz des Labels ohne Sterne und Einstufungshinweis Diese Labelversionen dürfen ausschließlich für Dienstleister, Zertifizierungsstellen und Sondersituationen verwendet werden. 45 mm Mindestbreite 18 mm Mindestbreite Dienstleister wie Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe können mit dem Tierschutzlabel gekennzeichnet werden, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dabei gibt es keine Unterscheidung zwischen Premi- um- und Einstiegsstufe. Genauso können auch Zertifizierungsstellen dieses allgemeine Label nutzen. Konkrete Anwendung des Labels • Auf Zertifikaten für Prozesse (Transport, Schlachtung, Verarbeitung) • Auf Checklisten der Bereiche Transport, Schlachtung und Verarbeitung • Auf Internetseiten • Auf dienstleistungs-/prozessbezogenen Informationsflyern und Handzetteln Unzulässig ist der Einsatz dieses Labels in folgenden Fällen • Auf Produktverpackungen • Zur anderweitigen Auslobung bestimmter einzelner Produkte • Auf produktbezogenen Werbemitteln wie Handzetteln, Flyern etc., die vom Kunden mitgenommen werden können • Zur Kaschierung von Produkten der Einstiegsstufe • Auf Tiertransportern Sondersituationen Unter Sondersituationen fällt z.B. die übergeordnete Gestaltung von Verkaufsbereichen wie Markt- wagen oder Supermarktheken, an denen ein- und zweistufige Produkte verkauft werden. In diesen Fällen sind jedoch weitere Maßgaben zu beachten, so die differenzierte Kennzeichnung der einzelnen Produkte. Beispiele auf den folgenden Seiten. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 16 von 37
5.2 Einsatz des Labels in der Produktionskette Labelversion: Schwarz-Weiß, ohne URL Das Label dient entlang der gesamten Produktionskette zur Qualitätsprüfung – z.B. auf Umverpack ungen, die für den Verbraucher nicht sichtbar sind, auf Schildern an Kisten, Kennzeichnungen von Transportverpackungen, Lieferscheinen etc. Somit ist das Label auch hier Pflichtbestandteil. Außerhalb der Produktionskette ist diese Labelversion unzulässig. Konkrete Anwendung des Labels • Explizite, einzelne Kennzeichnung aller Umverpackungen von zertifizierten Produkten • Zwingende Differenzierung zwischen Produkten der Einstiegs- und Premiumstufe –Verwendung des entsprechenden Labels mit einem oder zwei Sternen. (Eine Vermischung von Produkten der Einstiegs- und der Premiumstufe in den Kartons ist unzulässig.) • Integration des Labels in das Verpackungsetikett – so groß und so abgesetzt wie möglich Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 17 von 37
5.3 Einsatz des Labels am Verkaufstresen im Supermarkt 5.3.1 Sortiment mit Produkten der Einstiegs- und der Premiumstufe Grundsätzlich ist zwingend darauf zu achten, dass sich die zertifizierten Produkte deutlich von nicht gekennzeichneten Produkten abheben. Es sind explizit alle Produkte zu markieren, die das Label tragen. Die gelabelten Produkte werden auf Brettern oder in andersfarbigen Schalen präsentiert. Ausgangslage Neben konventionellen Waren gibt es am Verkaufstresen sowohl zertifizierte Produkte der Einstiegs- als auch der Premiumstufe. Konkrete Anwendung des Labels • Explizite, einzelne Kennzeichnung der zertifizierten Produkte – z.B. auf wieder entfernbaren Metoschildern • Zwingend Differenzierung zwischen Produkten der Einstiegs- und der Premiumstufe – Verwendung des entsprechenden Labels mit einem Stern oder zwei Sternen • Plakat an der Tresenrückwand mit dem Tierschutzlabel ohne Sterne und Hinweis auf zertifizierte Produkte: „Hier erhalten Sie Produkte mit dem Tierschutzlabel FÜR MEHR TIERSCHUTZ.“ • Ggf. (temporärer) Aufkleber auf Vitrinenscheibe mit dem Tierschutzlabel ohne Sterne und ergänzendem Schriftzug: „Hier erhalten Sie Produkte mit dem Tierschutzlabel FÜR MEHR TIERSCHUTZ.“ Der Aufkleber muss leicht entfernbar bzw. abdeckbar sein! • Informationsflyer zum Label auf dem Tresen (ca. 4 – 6 Seiten DIN lang, übersichtlicher Auszug aus der Labelbroschüre) – Hierbei unbedingt die Label mit Sternen verwenden. Darüber hinaus erteilt das Verkaufspersonal Auskunft über das Label mit Einstufungshinweis. Seite 18 von 37
5.3.2 Sortiment ausschließlich mit Produkten der Premiumstufe In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass tatsächlich ausschließlich Produkte der Premiumstufe neben den konventionellen Waren verkauft werden. Ausgangslage Neben konventionellen Waren gibt es am Verkaufstresen ausschließlich zertifizierte Produkte der Premiumstufe. Konkrete Anwendung des Labels • Explizite, einzelne Kennzeichnung der zertifizierten Produkte mit dem Label der Premiumstufe • Plakat an der Tresenrückwand mit dem Label der Premiumstufe und Hinweis auf zertifizierte Produkte: „Hier erhalten Sie Produkte mit dem Tierschutzlabel FÜR MEHR TIERSCHUTZ der Premiumstufe“ + weitere kurze Erläuterungen der Kriterien der Premiumstufe – konkrete Formulierungsvorschläge siehe Anhang Textvorgaben • Ggf. (temporärer) Aufkleber auf Vitrinenscheibe mit dem Label der Premiumstufe und ergänzen- dem Schriftzug: „Hier erhalten Sie Produkte mit dem Tierschutzlabel FÜR MEHR TIERSCHUTZ der Premiumstufe“. Der Aufkleber muss leicht entfernbar bzw. abdeckbar sein! • Informationsflyer zum Label der Premiumstufe auf dem Tresen (ca. 4 – 6 Seiten DIN lang, übersichtlicher Auszug aus der Labelbroschüre) Darüber hinaus erteilt das Verkaufspersonal Auskunft über das Label. Seite 19 von 37
5.4 Einsatz des Labels an einem Verkaufswagen 5.4.1 Auslobung des gesamten Wagens mit dem Tierschutzlabel der Einstiegsstufe Ausgangslage Alle tierischen Produkte, die zum Kauf angeboten werden, tragen das Tierschutzlabel der Einstiegsstufe. Konkrete Anwendung des Labels • Prominente Anbringung des Labels der Einstiegsstufe an der Frontseite des Wagens • Ergänzender Schriftzug: „Alle unsere tierischen Produkte tragen das Tierschutzlabel“ • Detaillierte Kennzeichnung der Ware mit dem Label der Einstiegsstufe • Ergänzend Einsatz weiterer Werbemittel wie z.B. Kundenstopper oder Flyer, siehe Seite 24 Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 20 von 37
5.4.2 Auslobung des gesamten Standes mit dem Tierschutzlabel der Premiumstufe Ausgangslage Alle tierischen Produkte, die zum Kauf angeboten werden, tragen das Tierschutzlabel der Premiumstufe. Konkrete Anwendung des Labels • Prominente Anbringung des Labels der Premiumstufe an der Frontseite des Wagens • Ergänzender Schriftzug: „Alle unsere tierischen Produkte tragen das Tierschutzlabel“ • Ggf. ergänzendes Plakat im Wagen, mit dem zusätzlich auf die Premiumprodukte und die Bedeutung für den Tierschutz aufmerksam gemacht werden kann • Detaillierte Kennzeichnung der Ware mit dem Label der Premiumstufe • Ergänzend Einsatz weiterer Werbemittel wie z.B. Kundenstopper oder Flyer, siehe Seite 24 Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 21 von 37
5.4.3 Auslobung des gesamten Wagens mit dem Tierschutzlabel ohne Sterne Ausgangslage Alle tierischen Produkte, die zum Kauf angeboten werden, tragen das Tierschutzlabel – sowohl der Einstiegs- als auch der Premiumstufe. Konkrete Anwendung des Labels • Prominente Anbringung des Labels ohne Sterne an der Frontseite des Wagens • Ergänzender Schriftzug: „Alle unsere tierischen Produkte tragen das Tierschutzlabel“ • Detaillierte Kennzeichnung der Ware nach ein- und zweistufig zertifizierten Produkten • Ergänzend Einsatz weiterer Werbemittel wie z.B. Kundenstopper oder Flyer, siehe Seite 24 Beim Flyer muss das Label mit Einstufungshinweis verwenden. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 22 von 37
5.4.4 Auslobung von Teilen des Sortiments mit dem Tierschutzlabel Ausgangslage Nur ein Teil der tierischen Produkte, die zum Kauf angeboten werden, ist nach den Richtlinien des Tierschutzbundes zertifiziert. Die Produkte können der Einstiegs- und/oder Premiumstufe entsprechen. Konkrete Anwendung des Labels • Prominentes Plakat im Wagen mit dem Tierschutzlabel der entsprechenden Stufe und konkretem Hinweis auf zertifizierte Produkte • Detaillierte Kennzeichnung der zertifizierten Produkte mit dem entsprechenden Label • Ergänzend Einsatz weiterer Werbemittel wie z.B. Kundenstopper oder Flyer, siehe Folgeseite Ist nur ein Teilsortiment zertifiziert, darf nicht der gesamte Wagen ausgelobt werden. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 23 von 37
5.4.5 Alternative oder ergänzende Werbemittel zum Verkaufswagen/-Stand Kann oder soll ein Verkaufswagen/-stand nicht an sich ausgelobt werden, kann die Auszeichnung des (Teil-)Sortiments mit dem Tierschutzlabel auch über Gehwegreiter und Handzettel vermittelt werden. Darüber hinaus können diese Werbemittel ergänzend an einem ausgelobten Stand eingesetzt werden. Gehwegreiter • Plakat mit prominenter Abbildung des Tierschutzlabels der entsprechenden Stufe bzw. des Labels ohne Sterne • Konkrete Informationen zu den zertifizierten Produkten • Ggf. ergänzende Informationen zu den Richtlinien – konkrete Formulierungsvorschläge siehe ab Kapitel 8 Textvorgaben Handzettel Übersichtliche Kurzversion der Labelbroschüre mit den wichtigsten Informationen (z.B. Flyer mit 4 – 6 Seiten DIN lang). Auf Handzetteln/Flyern und weiteren Werbemitteln, die sich auf Produkte beziehen und von Kunden mitgenommen werden können, sind ausnahmslos die Label mit Sternen zu verwenden – je nach Warenangebot das einstufige, das zweistufige oder beide. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 24 von 37
6 Kennzeichnung zertifizierter Produkte als Zutat Bei verarbeiteten Produkten, die zertifizierte Zutaten enthalten, ist in jedem Fall auf das Label hinzuweisen. Die genaue Kennzeichnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, siehe unten. Diese Unterscheidung ist zwingend einzuhalten. 6.1 Zertifizierte Zutat ist namensgebend oder zu mehr als 50 Prozent enthalten Ausgangslage Die zertifizierte Zutat ist namensgebend (z.B. „Salamipizza“) oder zu mehr als 50 Prozent enthalten. Konkrete Anwendung des Labels • Auffällige Kennzeichnung der Produktverpackung mit dem Tierschutzlabel der entsprechenden Stufe (ein oder zwei Sterne) – im Idealfall Verwendung der Originalversion (siehe Seite 8) • Kennzeichnung der zertifizierten Zutat in der Zutatenliste nach folgendem Prinzip: ○ Markierung der entsprechenden Zutat – Einfärbung in Labelblau (CMYK) (sofern die Lesbarkeit gegeben ist) oder, falls das nicht möglich ist, Unterstreichung der Zutat ○ Zutat zusätzlich mit einem Sternchen versehen – Größe entspricht der x-Höhe der Schrift ○ Auflösung des Sternchens mit Fußnotentext in unmittelbarer Nähe zur Zutatenliste inkl. konkreter Angabe der zutreffenden Stufe: „Trägt das Tierschutzlabel (Einstiegsstufe/Premiumstufe) www.tierschutzlabel.info“ Einsatz des Labels auf der Packungs-Vorderseite Zutatenkennzeichnung auf der Packungs-Rückseite Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 25 von 37
6.2 Zertifizierte Zutat ist nicht namensgebend oder zu weniger als 50 Prozent enthalten Ausgangslage Die zertifizierte Zutat ist nicht namensgebend (z.B. „Pizza Tortilla, Pizza Hawaii“, „Pizza Quattro Stagioni“), nur eine Zutat unter vielen oder zu nicht mehr als 50 Prozent enthalten. Konkrete Anwendung des Labels • Keine Auslobung des gesamten Produktes mit dem Tierschutzlabel! • Kennzeichnung der entsprechenden Zutat in der Zutatenliste nach folgendem Prinzip: ○ Markierung der entsprechenden Zutat – Einfärbung in Labelblau (CMYK) (sofern die Lesbar- keit zu 100 Prozent gegeben ist) oder, falls das nicht möglich ist, Unterstreichung der Zutat ○ Zutat zusätzlich mit einem Sternchen versehen – Größe entspricht der x-Höhe der Schrift ○ Auflösung des Sternchens mit Fußnotentext in unmittelbarer Nähe zur Zutatenliste inkl. konkreter Angabe der zutreffenden Stufe: „Trägt das Tierschutzlabel (Einstiegsstufe/ Premiumstufe) www.tierschutzlabel.info“ Label auf die Packungs-Vorderseite Zutatenkennzeichnung auf der Packungs-Rückseite Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 26 von 37
7 Verwendung von Illustrationen aus der Labelbroschüre Zur Erläuterung des Labels bzw. der Bedingungen für die Einstiegs- bzw. Premiumstufe auf Werbemitteln darf grundsätzlich auf Illustrationen und Texte aus der Labelbroschüre „Zeichen für ein besseres Leben. Informationen zum Tierschutzlabel“ zurückgegriffen werden. Dabei sind folgende Regeln zu beachten • Die Illustrationen dürfen nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Label verwendet werden. • Es dürfen nur Illustrationen genutzt werden, die der jeweiligen Labelstufe entsprechen. • Die Illustrationen dürfen nicht verändert oder verfremdet werden. • Die Texte zu den Illustrationen dürfen nicht verändert oder mit anderen Illustrationen kombiniert werden. Weitere Vorgaben zu Bildern und Texten siehe ab Kapitel 8. Bei Bedarf wenden Sie sich an freigaben@tierschutzlabel.info Wir lassen Ihnen die entsprechenden Daten zukommen. Beispiele zu den Illustrationen Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 27 von 37
8 Vorgaben bei Formulierungen und Schreibweisen Je nach Größe und Einsatz einer Verpackung oder eines Werbemittels kann die Abbildung des Labels durch textliche Erläuterungen der Label-Richtlinien ergänzt werden. Im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformation und -aufklärung sind solche über die Angabe der URL hinausgehenden Erläuterungen sogar wünschenswert, wann immer es sich anbietet. Grundsätzlich gilt bei allen Verpackungen und Werbemitteln • Texte müssen ausnahmslos den tatsächlichen Sachverhalt darstellen. • Texte dürfen auf keinen Fall die Umstände beschönigen. • Texte dürfen auf keinen Fall den Verbraucher täuschen. Der Deutsche Tierschutzbund entscheidet über die Zulässigkeit der Texte. Sie unterliegen wie alle Verpackungen und Werbemittel dem Freigabeprozess. Erforderliche Zeit zur Freigabe von Texten durch den Deutschen Tierschutzbund: mindestens 5 Werktage, im Regelfall 10 Werktage. Bitte berücksichtigen Sie eventuelle Korrekturrückläufe, nach denen der Text erneut vorgelegt werden muss. 8.1 Dos und Don’ts im Wording Erlaubt Nicht erlaubt Abkürzung: TSL Abkürzung: TS, DTB, DTSchB Deutscher Tierschutzbund e.V. Tierschutzbund „Für Mehr Tierschutz“ Für mehr Tierschutz „FÜR MEHR TIERSCHUTZ“ Für mehr Tierschutz Zertifiziert nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes Zertifiziert vom Deutschen Tierschutzbund Kontrolliert Alternativ: Durch unabhängige Zertifizierungsgesellschaften durch den Deutschen Tierschutzbund Ausgezeichnet vom zertifiziert. Gekennzeichnet mit dem Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbund Deutschen Tierschutzbundes Tierschutz Tierschutzgeprüft (bei Eiern) Von glücklichen Kühen Von zufriedenen Tieren Aus tiergerechterer / artgerechterer Haltung Aus artgerechter / tiergerechter Haltung Tierschutz im Produktnamen (z.B. Tierschutz-Milch) Für die Einstiegsstufe: - Tierwohl im Produktnamen (z.B. Tierwohl-Milch) - Weidemilch als Produktnamen Achtung: Der Begriff Weidemilch darf grundsätzlich nur für Milch der Premiumstufe des Tierschutz- labels verwendet werden (Ausnahme: Einstiegsstufe TSL mit zusätzlicher Zertifizierung nach Pro Weideland/Weidelandcharta oder einem vergleichbaren Standard). Steht der Ernährungsaspekt der Kühe explizit nicht im Mittelpunkt und sind die Weiden vornehmlich zusätzliche Bewegungsflächen (sogenannte „Joggingweiden“) ist dies eindeutig auf der Verpackung zu deklarieren. Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 28 von 37
8.2 Allgemeine Textbausteine zum Label 8.2.1 Bei Verwendung der Originalversion des Labels Die folgenden Textbausteine können unverändert für Verpackungen und Werbemittel übernommen werden – allerdings ausschließlich in Kombination mit der Originalversion des Labels. Sie müssen da- bei vom Verbraucher immer in direkten Zusammenhang mit dem Label gebracht werden können, sind also in seiner unmittelbaren Nähe zu platzieren. Lange Version: Das Tierschutzlabel FÜR MEHR TIERSCHUTZ kennzeichnet Produkte tierischen Ursprungs, die nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes erzeugt wurden. Danach muss den Tieren die Möglichkeit gegeben werden, ihrem arteigenen Verhalten besser nachzukommen: durch mehr Platz, Beschäftigungsmöglichkeiten und kurze Transportwege, um nur einiges zu nennen. Erfahren Sie mehr unter www.tierschutzlabel.info Mittlere Version: Das Tierschutzlabel FÜR MEHR TIERSCHUTZ kennzeichnet Produkte tierischen Ursprungs, die nach den Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes erzeugt wurden. Erfahren Sie mehr unter www.tierschutzlabel.info Kurze Version: Mit dem Kauf dieses Produktes unterstützen Sie ein Projekt des Deutschen Tier- schutzbundes – FÜR MEHR TIERSCHUTZ in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. 8.2.2 Bei Verwendung einer kleineren Labelversion Wird in einem Werbemittel (Handzettel, Flyer, Prospekt o.ä.) das Label erklärt, aber eine kleinere Labelversion als die Originalversion mit dem textlichen Einstufungshinweis abgebildet, so ist das Wort „Einstiegsstufe“ bzw. „Premiumstufe“ unbedingt im Text zu verwenden. Beispieltext für ein Produkt der Einstiegsstufe vom Masthuhn Dieses Produkt/Diese Produkte tragen das Tierschutzlabel FÜR MEHR TIERSCHUTZ (Einstiegsstufe) des Deutschen Tierschutzbundes. Die verbindlichen Anforderungen des Labels sind darauf ausge- richtet, den Tieren ihre artspezifischen Verhaltensweisen zu ermöglichen und den damit verbundenen Anforderungen an ihre Haltungsumgebung nachzukommen: • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Größeres Platzangebot pro Tier • Abwechslungsreiche Umgebung mit Beschäftigungsmöglichkeiten Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 29 von 37
8.3 Spezifische Formulierungen für einzelne Tierarten Die folgenden Formulierungen können unverändert für Verpackungen und Werbemittel übernommen werden – komplett oder in Auszügen nach eigenem Ermessen. Dabei ist die vorgegebene Zuordnung zur Einstiegs- bzw. Premiumstufe zwingend beizubehalten und muss explizit mit angegeben werden. Eine Vermischung von Kriterien der Einstiegs- und Premiumstufe ist unzulässig. Die Schrägstriche in einzelnen Bulletpunkten markieren jeweils alternative Formulierungen. Formulierungsvorschläge für Legehennen Einstiegsstufe • Reduzierte Besatzdichte/Mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben • Zugang zu Kaltscharrraum/Wintergarten • Gabe von Beschäftigungsmaterial/Zusätzliches Beschäftigungsmaterial/ Zusätzliches Material zum Picken und Scharren • Unkupierte/Nicht gestutzte/Intakte Schnäbel • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Restriktiver Einsatz von Antibiotika Premiumstufe • Reduzierte Besatzdichte/Mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben • Zugang zu Freiland/Grünauslauf/Auslauf und zusätzlich Zugang zu Kaltscharrraum/Wintergarten • Gabe von Beschäftigungsmaterial/Zusätzliches Beschäftigungsmaterial/Zusätzliches Material zum Picken und Scharren • Unkupierte/Nicht gestutzte/Intakte Schnäbel • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Gentechnikfreie Fütterung • Restriktiver Einsatz von Antibiotika Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 30 von 37
9. Vorgaben für die Verwendung von Bildern Bildvorgaben für Verpackungen und Werbemittel Grundsätzlich gilt bei allen Verpackungen und Werbemitteln: Bilder, insbesondere Fotos von Tieren, müssen ausnahmslos den tatsächlichen Sachverhalt darstellen, dürfen auf keinen Fall die Umstände beschönigen oder den Verbraucher täuschen. So dürfen z.B. die Haltungsumstände der Tiere nicht verherrlicht werden. Im Zweifelsfall ist auf die Abbildung von Tieren zu verzichten. Diese verbindlichen Regeln gelten auch für Illustrationen. Bereits bestehende Verpackungen fallen unter den Bestandsschutz. Allgemeine Vorgaben Erlaubt Nicht erlaubt Tiere auf nicht abgegrenzter und nicht als Auslauf erkennbarer Tiere auf Weiden im abgegrenzten Bereich zeigen Fläche darstellen - Lachende Tiere - Landwirte, die ihre Tiere umarmen/bei ihnen im Stroh liegen - Bilder mit Fütterungen aus der Hand Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 31 von 37
9.1 Dos und Dont’s für die Verwendung von Bildern Vorgaben bei Produkten von Schweinen Erlaubt Nicht erlaubt Einstiegsstufe Schweine im Stall Schweine im Auslauf bzw. im Freien Organisches Beschäftigungsmaterial wie z.B. Stroh oder Schweine auf Stroh Heu in Raufen Eine Rasse abbilden, die nicht auf den Betrieben des Die tatsächlich eingesetzte Rasse abbilden Vermarkters gehalten wird - Schweine mit unkupierten Schwänzen (solange Übergangsfrist) Premiumstufe Schweine im Auslauf oder Offenfrontstall Schweine in Buchten ohne Außenklimakontakt Schweine auf Stroheinstreu (oder vergleichbarer Einstreu) - Schweine mit unkupierten Schwänzen Schweine mit kupierten Schwänzen Organisches Beschäftigungsmaterial wie z.B. Stroh oder - Heu in Raufen Eine Rasse abbilden, die nicht auf den Betrieben des Die tatsächlich eingesetzte Rasse abbilden Vermarkters gehalten wird Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 32 von 37
9.2 Dos und Dont’s für die Verwendung von Bildern Vorgaben bei Produkten von Milchkühen Erlaubt Nicht erlaubt Einstiegsstufe Tiere im Stall Tiere im Freien/auf der Wiese Scheuermöglichkeit, z.B. Kuhbürsten - Eine Rasse abbilden, die nicht auf den Betrieben des Vermarkters Die tatsächlich eingesetzte Rasse abbilden gehalten wird Saubere, trockene, eingestreute, weiche, verformbare Dick mit Stroh eingestreute Liegeboxen Liegefläche Tiere in der Gruppe in höherer oder geringerer Besatzdichte Tiere in der Gruppe in der vorgegebenen Besatzdichte abbilden abbilden Alpenlandschaften, wenn die Landwirte nicht aus dieser - Region sind Premiumstufe Je nach den Kriterien dürfen Tiere im Freien dargestellt werden – Tiere im Freien darstellen, obwohl sie NICHT in der konkret, wenn sie in der überwiegenden Zeit Zugang zum Freiland überwiegenden Zeit Zugang zum Freiland haben haben Scheuermöglichkeit, z.B. Kuhbürsten - Eine Rasse abbilden, die nicht auf den Betrieben des Vermarkters Die tatsächlich eingesetzte Rasse abbilden gehalten wird Saubere, trockene, eingestreute, weiche, verformbare Liegefläche Dick mit Stroh eingestreute Liegeboxen Tiere in der vorgegebenen Besatzdichte Tiere in höherer oder geringerer Besatzdichte Alpenlandschaften, wenn die Landwirte nicht aus dieser - Region sind Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 33 von 37
9.3 Dos und Dont’s für die Verwendung von Bildern Vorgaben bei Produkten von Legehennen Erlaubt Nicht erlaubt Einstiegsstufe Hennen mit intakten Schnäbeln Hennen mit kupierten Schnäbeln Hennen im Kaltscharrraum/Wintergarten Hennen im Freiland Hennen in der Gruppe mit der korrekten Besatzdichte abbilden Hennen in der Gruppe mit zu geringer Besatzdichte abbilden Hennen am Strohballen - Hennen mit Beschäftigungsmaterial - Eine Rasse oder Zuchtlinie abbilden, die nicht auf den Betrieben Tatsächlich eingesetzte Zuchtlinie abbilden des Vermarkters gehalten wird Premiumstufe Hennen mit intakten Schnäbeln Hennen mit kupierten Schnäbeln Hennen im Freiland Hennen im Stall Hennen im Kaltscharrraum/Wintergarten - Hennen in der Gruppe mit der korrekten Besatzdichte abbilden Hennen in der Gruppe mit zu geringer Besatzdichte abbilden Hennen am Strohballen - Hennen mit Beschäftigungsmaterial - Eine Rasse oder Zuchtlinie abbilden, die nicht auf den Betrieben Tatsächlich eingesetzte Zuchtlinie abbilden des Vermarkters gehalten wird Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 34 von 37
9.4 Dos und Dont’s für die Verwendung von Bildern Vorgaben bei Produkten von Masthühnern Erlaubt Nicht erlaubt Einstieg Tiere im Stall, Tiere im Kaltscharraum Tiere im Auslauf (Weide) Tiere in höherer oder geringerer Besatzdichte am Ende der Tiere in der vorgegebenen Besatzdichte am Ende der Mastzeit Mastzeit Zugelassene Zuchtlinie Zweinutzungsrassen, Hochleistungszuchtlinie Strohballen, Picksteine, Sitzstangen - - Körnergabe von Hand Premium Auslauf ins Freie Keinen Auslauf zeigen Tiere in der vorgegebenen Besatzdichte Tiere in höherer oder geringerer Besatzdichte Zugelassene Zuchtlinie Zweinutzungsrassen, Hochleistungszuchtlinie Strohballen, Picksteine Sitzstangen Sandbad Rau- oder Saftfutter Körnergabe von Hand Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 35 von 37
Formulierungsvorschläge für Milchkühe Einstiegsstufe • Weiche, trockene, eingestreute Liegeflächen • Regelmäßige Klauenpflege, mindestens einmal jährlich • Scheuerbürsten zur Fellpflege sind vorhanden • Extra Abkalbe- und Krankenbereiche • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Restriktiver Einsatz von Antibiotika Premiumstufe • Weiche, trockene, eingestreute Liegeflächen • Regelmäßige Klauenpflege, mindestens einmal jährlich • Scheuerbürsten zur Fellpflege sind vorhanden • Extra Abkalbe- und Krankenbereiche • Weidegang während der Vegetationsperiode • Zusätzlich gibt es Auslauf in einem Laufhof • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Gentechnikfreie Fütterung • Restriktiver Einsatz von Antibiotika Formulierungsvorschläge für Mastschweine Einstiegsstufe • Ca. die Hälfte/ca. 50 % mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben • Organisches Beschäftigungsmaterial wie z.B. Stroh oder Heu (auch in Pelletform) • Verbot betäubungsloser Ferkelkastration • Kühlungsmöglichkeiten müssen vorhanden sein und bei Bedarf eingesetzt werden • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Restriktiver Einsatz von Antibiotika Premiumstufe • Ca. doppelt so viel Platz wie gesetzlich vorgeschrieben • Planbefestigter und eingestreuter Liegebereich • Außenklimakontakt durch einen Auslauf (oder in Ausnahmefällen durch einen Offenfrontstall) zur Verfügung • Verbot betäubungsloser Ferkelkastration und Schwanzkupieren • Langfaseriges, organisches Beschäftigungsmaterial, z.B. Langstroh zur freien Verfügung • Kühlungsmöglichkeiten müssen vorhanden sein und bei Bedarf eingesetzt werden • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Gentechnikfreie Fütterung • Restriktiver Einsatz von Antibiotika Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 36 von 37
Formulierungsvorschläge für Masthühner Einstiegsstufe • Reduzierte Besatzdichte/Mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben • Zugang zu Kaltscharraum/Wintergarten oder in Ausnahmefällen Zugang zu Außenklima in Louisianaställen • Gabe von Beschäftigungsmaterial/Zusätzliches Beschäftigungsmaterial/Zusätzliches Material zum Picken und Scharren, Strukturen zum Aufbaumen/Sitzstangen und Strohballen • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Restriktiver Einsatz von Antibiotika Premiumstufe • Reduzierte Besatzdichte/Mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben • Zugang zu Kaltscharraum/Wintergarten oder in Ausnahmefällen Zugang zu Außenklima in Louisianaställen • Zugang zu Freiland/Grünauslauf/Auslauf • Gabe von Beschäftigungsmaterial/Zusätzliches Beschäftigungsmaterial/Zusätzliches Material zum Picken und Scharren, Strukturen zum Aufbaumen/Sitzstangen und Strohballen • Erhebung von Gesundheits- und Verhaltensindikatoren • Gentechnikfreie Fütterung • Restriktiver Einsatz von Antibiotika Version: 2021 Gültig ab: 01.01.2021 Seite 37 von 37
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