Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds - MDK Bayern
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds Konsultation der Deutsch-Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik: Sektorenübergreifende Versorgung multimorbider (älterer) Patienten Potsdam | 11.07.2019 Prof. Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses und Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA
Schnittstellen ambulant-stationär im deutschen Gesundheitssystem Vor- und nachstationär § 115a SGB V MVZ Ambulantes Operieren § 95 Abs. 2 SGB V § 115b SGB V ASV Ermächtigungen § 116 SGB V § 116b SGB V Krankenhäuser Vertragsärzte Unterversorgung § 116 a SGB V Honorarärzte §§ 115a, 115b Amb. Behandlung im KH SGB V § 116b SGB V (alt) Hochschulambulanzen § 117 SGB V DMP Psychiatrische Institutsamb. § 137f SGB V § 118 SGB V Belegärzte Geriatr. Institutsamb. § 118a SGB V § 121 Abs. 2 SGB V Soz.-Päd. Zentren § 119 SGB V Besond. Vers. Med. Behandlungszentren § 140a SGB V § 119c SGB V Praxiskliniken Spezialamb. an Kinderkliniken § 120 SGB V § 122 SGB V Notfallambulanzen EBM Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 2 | 11. Juli 2019
Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung
GKV-Modernisierungsgesetz 2004: § 116b SGB V Herausforderungen • demografiebedingte Zunahme von Patientinnen und Patienten mit komplexen Erkrankungen (onkologische und fortgeschrittene chronische Erkrankungen) • Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen (insb. Kindern und Jugendlichen) Erhöhter Bedarf an besonders qualifizierter Diagnostik und Therapie und interdisziplinär abgestimmten Versorgungskonzepten „aus einer Hand“ GKV-Modernisierungsgesetz 2004 • Öffnung von Krankenhäusern für ambulante Behandlung • Richtlinie zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL) Ziel: Erleichterter Zugang zu besonders qualifizierter, interdisziplinär abgestimmter Diagnostik und Therapie Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 4 | 11. Juli 2019
Zulassungen zur ABK (§ 116b SGB V) Anzahl § 116b SGB V-Zulassungen und Anzahl anhängiger Klagen nach Bundesländern (Stand 09/2011) 409 Anzahl § 116b-Zulassungen Anzahl Klagen gegen Zulassung 224 157 68 69 69 50 49 50 39 22 29 22 16 28 23 14 8 8 16 8 7 10 0 3 0 0 3 5 2 0 0 BW By B BB HB HH He MV Nds NRW RLP SL Sa S-A S-H Th Quelle: Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen – Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung; Seite 259; eigene Darstellung Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 5 | 11. Juli 2019
GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) 2012: Einführung der ASV Einführung der heutigen Form der ASV: „Wer kann, der darf!“ • Steuerung eines neuen Leistungsangebots/Versorgungsbereichs ausschließlich über Qualitätsanforderungen • für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser und an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer • sektorenübergreifendes Kooperationserfordernis bei onkologischen Erkrankungen • außerhalb der Bedarfsplanung • unmittelbare Vergütung durch die Krankenkassen • Zulassungsverfahrens durch Anzeige bei den erweiterten Landesausschüssen (mit Qualifikationsnachweisen) Ziel: Schaffung eines sektorenübergreifenden Leistungsangebotes mit einheitlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und niedergelassene Spezialisten Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 6 | 11. Juli 2019
ASV: Einheitliche Rahmenbedingungen an der Schnittstelle ambulant-stationär Festlegung des sektorenübergreifend Konkretisierung der sektorenübergreifend Behandlungsumfangs einheitliche Erkrankungen einschl. einheitliche (einschl. nicht im EBM Vergütungssystematik: Definition besonderer Qualitätsanforderungen enthaltener EBM → Verlaufsformen (G-BA) Innovationen) „ASV-Fallpauschalen“ (G-BA) (G-BA) (Ergänzter BA) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 7 | 11. Juli 2019
Wichtigste Strukturqualitätsanforderung der ASV Bildung eines interdisziplinären Teams (Zwiebelschalenmodell): Ebene Präsenzpflicht des Kernteams: • mindestens an einem Tag in der Woche zu festgelegten Zeiten am Tätigkeitsort der Teamleitung (ggf. „gemeinsame 1 Teamleitung Sprechstunde“) davon ausgenommen: • an immobile Apparate gebundene Leistungen, Aufbereitung 2 Kernteam und Untersuchung von Untersuchungsmaterial Facharztstatus: • für Diagnosestellung + leitende Therapieentscheidungen auch im Krankenhaus! Erreichbarkeit: • Namentliche Benennung der Kernteam-Mitglieder und hinzuzuziehende Fachärzte Vertretungsregelung → auch im Krankenhaus! 3 (auf Überweisung/Definitions- oder • Alle am Patienten arbeitenden Ärzte müssen in Indikationsauftrag) angemessener Entfernung vom Tätigkeitsort der Teamleitung praktizieren Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 8 | 11. Juli 2019
Vereinbarung einer Leistungskooperation (gem. § 2 Abs. 2 Satz 3 ASV-RL ) • privatrechtlicher Vertrag eigener Art • Radius der Leistungskooperation • für direkt am Patienten zu erbringende Leistungen: i.d.R. 30 min • Erreichbarkeit von Intensivstation, Notfalllabor oder 24h-Notfallversorgung: maximal 30 min „unter einem Dach“: durch „Vernetzung“: oder • Krankenhaus • zwischen ASV-berechtigten einzelnen Vertragsärzten • MVZ o.ä. • zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten • zwischen Krankenhäusern Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 9 | 11. Juli 2019
Aufbau der ASV-Richtlinie Paragraphenteil der regelt Anforderungen an die ASV, die grundsätzlich für alle in den Anlagen konkretisierten Richtlinie: Leistungen gemeinsam gelten z.B.: • berechtigte ASV-Leistungserbringer ASV • Personelle Anforderungen allgemeiner • Kooperation Paragraphenteil • Qualitätssicherung, Evaluation, Dokumentation Anlagen: konkretisieren die Erkrankungen und Leistungen, die Gegenstand der ASV sind: • Behandlungsumfang • sächliche und organisatorische Anforderungen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 • Mindestmengen • neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) + + + 1 1 1 1 0 1 • jeweils + Appendix (abschließende definierte Leistungsbeschreibung des ASV- 1 0 1 0 1 0 Behandlungsumfangs durch den G-BA) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 10 | 11. Juli 2019
Aufbau einer ASV-Anlage Aufbau und Inhalt der Anlagen: Anlagen: 1. Konkretisierung der Erkrankung Besonderer Krankheitsverlauf (Anlage 1) 2. Behandlungsumfang Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Diagnostik Erkrankungen mit Seltene Erkrankungen Hochspezialisierte Behandlung besonderen und Erkrankungs- Leistungen Krankheitsverläufen zustände mit Beratung entsprechend geringen 3. Anforderungen an Struktur- und Prozessqualität Fallzahlen Personelle Anforderungen Sächliche und organisatorische Anforderungen Dokumentation Mindestmengen 4. Überweisungserfordernis 5. Appendix (Abschnitt 1+2) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 11 | 11. Juli 2019
Aufbau einer ASV-Anlage Beispiel-Anlage „Urologische Tumore“ Anlagen: Kriterien des besonderen Krankheitsverlaufs • Patientinnen und Patienten, die multimodale Therapie oder Kombinationschemotherapie benötigen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 • d.h. entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadjuvante Therapie ist Aufbau und Inhalt der Anlagen: systemische Therapie und/oder eine Strahlentherapie indiziert, die einer 1. Konkretisierung der Erkrankung interdisziplinären oder komplexen Versorgung oder einer besonderen Expertise Besonderer Krankheitsverlauf oder Ausstattung bedarf (Anlage 1) 2. Behandlungsumfang Diagnostik ICD-Codes Behandlung Beratung • C61 Bösartige Neubildung der Prostata 3. Anforderungen an Struktur- und • … Prozessqualität Personelle Anforderungen Sächliche und organisatorische Anforderungen Dokumentation Mindestmengen 4. Überweisungserfordernis 5. Appendix (Abschnitt 1+2) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 12 | 11. Juli 2019
Aufbau einer ASV-Anlage Beispiel-Anlage „Urologische Tumore“ Anlagen: Personelle Anforderungen ein(e) FÄ/FA des interdisziplinären Teams muss über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin verfügen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 a) Teamleitung • Urologie oder Aufbau und Inhalt der Anlagen: • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie 1. Konkretisierung der Erkrankung Besonderer Krankheitsverlauf b) Kernteam (Anlage 1) • Urologie 2. Behandlungsumfang • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Diagnostik • Strahlentherapie Behandlung Beratung c) Hinzuzuziehende Fachärztinnen und Fachärzte 3. Anforderungen an Struktur- und • Anästhesiologie • Neurologie Prozessqualität • Frauenheilkunde und Geburtshilfe • Nuklearmedizin Personelle Anforderungen • Gefäßchirurgie • Pathologie Sächliche und organisatorische Anforderungen • Humangenetik • Psychiatrie/Psychotherapie/ Dokumentation • Innere Medizin und Gastroenterologie Psychosomatische Medizin Mindestmengen • Innere Medizin und Kardiologie • Radiologie 4. Überweisungserfordernis • Innere Medizin und Nephrologie • Viszeralchirurgie 5. Appendix (Abschnitt 1+2) • Laboratoriumsmedizin Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 13 | 11. Juli 2019
Aufbau einer ASV-Anlage Beispiel-Anlage „Urologische Tumore“ Anlagen: Behandlung (Auszug) • Anlage von Kathetern • Ausstellen z. B. von Bescheinigungen, Anträgen, Berichten Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 • Behandlung in Notfallsituationen • Behandlungsplanung (einschließlich Tumorkonferenzen), -durchführung und –kontrolle Aufbau und Inhalt der Anlagen: • Beratung und Anleitung zum Umgang mit Urostoma 1. Konkretisierung der Erkrankung • Medikamentöse Tumortherapien inklusive Infusionstherapie Besonderer Krankheitsverlauf • Perkutane Gastrostomie (Anlage 1) 2. Behandlungsumfang • Psychotherapeutische Beratung und Betreuung Diagnostik • Schmerztherapie Behandlung • Therapie der Harn- und Stuhlinkontinenz Beratung • Zusätzliche Therapieverfahren: Hormon-, Immunotherapie (BCG auch als Instillationstherapie bei 3. Anforderungen an Struktur- und Blasenkarzinom), Lasertherapie, soweit im EBM abgebildet […] Prozessqualität Personelle Anforderungen Folgende Leistungen, die bislang nicht Bestandteil des EBM sind: Sächliche und organisatorische Anforderungen 68GA-PSMA-PET;PET/CT Dokumentation • bei Patienten mit einem PSA-Rezidiv nach radikaler Prostatektomie [...] oder nach alleiniger Mindestmengen Bestrahlung […] 4. Überweisungserfordernis PET; PET/CT (18F-Fluordesoxyglukose) 5. Appendix (Abschnitt 1+2) • bei Seminomen nach Chemotherapie bei Residuen von > 3cm Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 14 | 11. Juli 2019
Aufbau einer ASV-Anlage Beispiel-Anlage „Urologische Tumore“ Anlagen: Sächliche und organisatorische Anforderungen (Auszug) b) eine 24-Stunden-Notfallversorgung mindestens in Form einer Rufbereitschaft […] Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 c) mit der Betreuung beauftragte Pflegefachkräfte mehrheitlich eine staatlich anerkannte Zusatzqualifikation zur onkologischen Pflege besitzen sollen. […] Aufbau und Inhalt der Anlagen: d) […] jede/r Patient/in mit onkologischen Erkrankung (bei Diagnosestellung vor Einleitung der 1. Konkretisierung der Erkrankung Primär- oder Rezidivtherapie) [ist] in einer interdisziplinären Tumorkonferenz durch ein Besonderer Krankheitsverlauf (Anlage 1) Mitglied des Kernteams vorzustellen, in die alle an der Behandlung beteiligten 2. Behandlungsumfang Fachdisziplinen, mindestens die Fachdisziplinen des Kernteams, eingebunden sind. […] Diagnostik Behandlung Beratung 3. Anforderungen an Struktur- und Prozessqualität Personelle Anforderungen Sächliche und organisatorische Anforderungen Dokumentation Mindestmengen 4. Überweisungserfordernis 5. Appendix (Abschnitt 1+2) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 15 | 11. Juli 2019
Aufbau einer ASV-Anlage Beispiel-Anlage „Urologische Tumore“ Anlagen: Mindestmengen pro Kernteam min. 60 Patienten der unter „1 Konkretisierung der Erkrankung“ Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 genannten Indikationsgruppen mit gesicherter Diagnose Aufbau und Inhalt der Anlagen: hinzuzuziehende Fachärzte werden bei Summierung der Mindestmenge nicht 1. Konkretisierung der Erkrankung mitgerechnet Besonderer Krankheitsverlauf (Anlage 1) 2. Behandlungsumfang Bezugs-Zeitraum für die Berechnung Mindestmengen: Diagnostik • Zurückliegende vier Quartale vor Anzeige beim eLA Behandlung Beratung • in zurückliegenden vier Quartalen vor Anzeige müssen mindestens 50% der MM 3. Anforderungen an Struktur- und erreicht sein Prozessqualität Personelle Anforderungen • MM können im 1. ASV-Leistungserbringungsjahr max. um 50% unterschritten Sächliche und organisatorische werden Anforderungen Dokumentation Mindestmengen + zusätzliche Zulassungsvoraussetzung 4. Überweisungserfordernis 5. Appendix (Abschnitt 1+2) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 16 | 11. Juli 2019
Aufbau einer ASV-Anlage Beispiel-Anlage „Urologische Tumore“ Anlagen: Hinzuzuziehende Kernteam Fachärztinnen und Fachärzte Anlage 1 Innere Medizin und Anlage 2 Anlage 3 Hämatologie und Strahlentherapie Nuklearmedizin Lfd. Radiologie Onkologie Bezeichnung der Leistung Urologie Aufbau und Inhalt der Anlagen: Nr. 1. Konkretisierung der Erkrankung Besonderer Krankheitsverlauf (Anlage 1) 2. Behandlungsumfang 5 Gespräch im Zusammenhang mit einer peroralen zytostatischen Diagnostik Tumortherapie (excl. ausschließlich hormonell bzw. antihormonell 1 1 1 0 0 Behandlung wirkender Substanzen (ATC-Klasse L02-Endokrine Therapie)) Beratung 6 68 GA-PSMA-PET bei Patienten mit einem PSA-Rezidiv nach radikaler 3. Anforderungen an Struktur- und Prozessqualität Prostatektomie (durch zwei Messungen bestätigter PSA-Wert >0,2 Personelle Anforderungen ng/ml) oder nach alleiniger Bestrahlung (durch zwei Messungen Sächliche und organisatorische bestätigter PSA-Anstieg von >2 ng/ml über den postinterventionellen 0 0 0 1 1 Anforderungen Nadir) eines lokalisierten Prostatakarzinoms, falls die Lokalisation des Dokumentation Rezidivs durch eine MRT Untersuchung des Beckens nicht möglich Mindestmengen war und für den Patienten eine Operation oder Strahlentherapie im 4. Überweisungserfordernis Falle eines lokalen Rezidivs in Betracht kommt 5. Appendix (Abschnitt 1+2) 7 PET; PET/CT mit 18F-Fluordesoxyglukose bei Seminomen nach 0 0 0 1 1 Chemotherapie bei Residuen von > 3cm Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 17 | 11. Juli 2019
Beratungsstand ASV Anlage 1 Anlage 1: Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Anlage 1 onkologische Erkrankungen - Tumorgruppe 1: In Kraft seit 26. Juli 2014 / 29. Juli 2016 gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle (nach Anpassung an GKV-VSG) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 2: In Kraft seit 10. August 2016 gynäkologische Tumoren Rheumatologische Erkrankungen Erwachsene/Kinder und In Kraft seit 19. April 2018 Jugendliche onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 3: onkologische In Kraft seit 19.April 2018 Erkrankungen urologische Tumoren onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 4: Hauttumoren In Kraft seit 11. Mai 2019 onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 5: Zur Zeit in Beratung Tumoren der Lunge und des Thorax Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 18 | 11. Juli 2019
Beratungsstand ASV Anlage 2 Anlage 2: seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen Anlage 2 Tuberkulose und atypische Mykobakteriose (Anlage Tbc) In Kraft seit 24. April 2014 Marfan-Syndrom (Anlage Marfan) In Kraft seit 30. Juni 2015 pulmonale Hypertonie (Anlage PH) In Kraft seit 1. Juni 2016 Mukoviszidose In Kraft seit 18. März 2017 Morbus Wilson In Kraft seit 12. Juni 2018 Ausgewählte seltene Lebererkrankungen In Kraft seit 16. August 2018 Hämophilie In Kraft seit 4. Juli 2019 Sarkoidose Zur Zeit in Beratung Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 19 | 11. Juli 2019
Vorgaben des Gesetzgebers Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen wie onkologische Erkrankungen (4/11) ✔ Tuberkulose ✔ rheumatologische Erkrankungen ✔ Mukoviszidose ✔ HIV/AIDS Hämophilie ✔ komplexe Erkrankungen im Rahmen der Fehlbildungen, angeborene Skelettsystem- pädiatrischen Kardiologie fehlbildungen und neuromuskuläre Erkrankungen Multiple Sklerose schwerwiegende immunologische Erkrankungen zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie) biliäre Zirrhose ✔ Herzinsuffizienz (NYHA Stadium 3 – 4) primär sklerosierende Cholangitis ✔ Folgeschäden bei Frühgeborenen Morbus Wilson ✔ Querschnittslähmung bei Komplikationen, die eine Transsexualismus interdisziplinäre Versorgung erforderlich machen Versorgung von Kindern mit angeborenen Stoffwechselstörungen hochspezialisierte Leistungen wie Marfan-Syndrom ✔ CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische pulmonale Hypertonie ✔ Leistungen Kurzdarmsyndrom Brachytherapie Versorgung von Patienten vor oder nach Organtransplantation und von lebenden Spendern Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 20 | 11. Juli 2019
ASV-Teams Subspez. gynT (ohne Subspez. Rheuma Rheuma Morbus ausgew. eLA giT Mamma- uroT Tbc Mukovisz. Marfan PH Subspez.) Andere gynT Erw. K+J Wilson seltene LE karzinom Baden-Württemberg 9 4 0 0 0 2 0 8 2 0 2 2 0 Bayern 6 4 0 0 1 0 0 2 1 0 0 2 0 Berlin 8 0 0 1 0 0 0 4 0 0 1 0 3 Brandenburg 3 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 1 0 Bremen 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Hamburg 6 0 0 0 0 1 0 3 0 0 1 0 0 Hessen 11 2 0 0 1 0 0 2 0 0 0 0 0 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Niedersachsen 1 1 0 0 0 1 0 1 0 0 0 2 0 Nordrhein-Westfalen / Nordrhein 26 8 0 0 2 2 0 6 3 0 1 4 0 Nordrhein-Westfalen / Westfalen- 22 4 0 0 1 5 0 3 0 0 1 2 0 Lippe Rheinland-Pfalz 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Saarland 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachsen 3 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Sachsen-Anhalt 5 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Schleswig-Holstein 11 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 Thüringen 2 1 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 Gesamt 118 26 1 1 5 12 0 34 7 0 6 17 0 Quelle: ASV-Servicestelle (Stand: 07/2019) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 21 | 11. Juli 2019
ASV-Teams im Vergleich zu ABK-Zulassungen Eine Einordung Anzahl Teams Anlage 1 Anzahl Teams Anlage 2 Seltene Leber- gynT (ohne Muko- giT Rheuma UroT Tbc Marfan PH erkrankungen Subspez.) visz. (PBC/PSC) Zugelassene Institutionen nach § 116b (alt) 34 (Erw.) 91* 82 60 27* 19* 40* 34 33 (Stand 12/2010) 23 (KuJ) ASV‐Teams nach § 116b (neu) 118 26 11 (Erw.) 5 34 6 16 7 N/V (Stand 07/2019) *Übergangsregelung gemäß § 116b Absatz 8 SGB V ausgelaufen (>3 Jahre seit Inkrafttreten des entsprechenden Richtlinienbeschlusses) Quelle: ASV-Servicestelle, Fürstenberg, Torsten/Gierling, Patrick und Laschat, Mareike (2012): Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen über Mindestmengen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (ABK-RL). Untersuchung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses. Abschlussbericht. Berlin: IGES Institut GmbH. Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 22 | 11. Juli 2019
Evaluation der Richtlinie des G-BA über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL) • Thema einer Förderbekanntmachung des Innovationsfonds für 2019 aus dem Bereich Versorgungsforschung • 4 Anträge eingegangen • Beispiele für Evaluationsziele: a) Identifizierung relevanter, beeinflussbarer Faktoren für die Teilnahmebereitschaft von Leistungserbringern an der ASV („Zugangsbarrieren“) b) Ermittlung der Auswirkungen der ASV auf die Patientenversorgung („Zusatznutzen“ im Vergleich zu Regelversorgung) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 23 | 11. Juli 2019
Der Innovationsfonds
Der Innovationsfonds Fördersumme nach dem “GKV- Fördersumme nach dem “Digitale Versorgungsstärkungsgesetz“ für Versorgung-Gesetz” für 2020-2024 2016-2019 Versorgungsfo rschung (VSF); 35.000.000 € ; 17% Entwicklung oder Weiterentwickl Versorgungsfors ung von chung (VSF); Leitlinien; 75.000.000 € ; 5.000.000 € ; 25% Neue 3% Neue Versorgungsfo Versorgungsfor rmen (NVF); men (NVF); 160.000.000 € ; 225.000.000 € ; 80% 75% Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 25 | 11. Juli 2019
Der Innovationsausschuss als Beteiligte ohne Stimmrecht Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 26 | 11. Juli 2019
Allgemeine Reflektion • Rahmenbedingungen und Prozesse des Innovationsfonds, der Geschäftsstelle und der Ausschüsse sind implementiert. • Mehrere Förderbekanntmachungen und Bewertungen für Versorgungsforschung und neue Versorgungsformen sind abgeschlossen. • Ausschreibungs-, Begutachtungs- und Förderprozesse sind implementiert. • Förderbescheide für das Förderbudget 2016, 2017 und 2018 sind ergangen, 230 Projekte befinden sich derzeit in der Umsetzung. • Anteil der Verwaltungsausgaben vom Förderbudget 2017 = 1,98% für Struktur und Verwaltung, Geschäftsstelle, DLR-Projektträger und Expertenbeirat. • Der Innovationsfonds hat sich in der Deutschen Forschungslandschaft etabliert. • Maßgebliche Impulse für die Weiterentwicklung der Versorgung von Versicherten und Patienten in der GKV konnten bereits durch die ersten zwei Förderjahre initiiert werden. • Patientinnen und Patienten profitieren schon jetzt von neuartigen Kooperationen und unzähligen Projekten mit neuen Versorgungsideen. • Erste Projekte des Bereichs Versorgungsforschung haben schon letztes Jahr ihre Projektlaufzeiten abgeschlossen, im Anschluss werden Ergebnisse veröffentlicht. Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 27 | 11. Juli 2019
Ziele der Projektförderung durch den Innovationsfonds • Der Innovationsfonds fördert insbesondere Vorhaben, • die die sektorenübergreifende Versorgung verbessern und • die ein Umsetzungspotenzial aufweisen sowie solche, • deren Ziel eine dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung ist. • Die Vorhaben müssen auf geltender Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Selektivverträgen) erbracht werden. • Der Innovationsfonds fördert keine Produktinnovationen. Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 28 | 11. Juli 2019
Welche Themenschwerpunkte wurden gesetzt ? Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 29 | 11. Juli 2019
Förderthemen im Bereich neuen Versorgungsformen (Auszug) Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen Gebieten und -prozessen Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen Telemedizin, Telematik, E-Health, elektronische Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle Patientenakte Spezielle Patientengruppen: Versorgungsmodelle: • ältere Menschen • für spezifische Krankheiten und Krankheitsgruppen • Menschen mit psychischen Erkrankungen • für vulnerable Gruppen • pflegebedürftige Menschen • mit übergreifender messbarer Ergebnis- und • Kinder Jugendliche Prozessverantwortung • Menschen mit seltenen Erkrankungen Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen Krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen/Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 30 | 11. Juli 2019
Förderthemen im Bereich der Versorgungsforschung (Auszug) Instrumente zur Messung von Lebensqualität Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Diffusion des medizinischen Fortschritts in die Regelversorgung Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung Verbesserung der Messung der Ergebnisqualität Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung: Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten: • Verbesserung der Patientensicherheit; • Zusammenarbeit von ärztlichem nicht-ärztlichem • nachhaltige Qualitätsförderung; Gesundheitspersonal; • bedarfsgerechte Versorgung • Modelle zur Stärkung der Krankenpflege; • Nutzbarkeit lernender Algorithmen; • Behandlungsoptionen bei Resistenzen Patientenorientierte Pflege unter besonderer Berücksichtigung der Besondere Versorgungssituationen: chronische Erkrankungen und / Arbeitsteilung der Schnittstellen und Integration ausländischer oder Multimorbidität; geriatrische Patienten; Menschen mit anerkannter Pflegefachkräfte Behinderungen Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und / oder Wirtschaftlichkeit Evaluationen von Selektivverträgen der GKV-Versorgung Ursachen, Umfang, Auswirkungen administrativer bürokratischer Evaluation von Richtlinien zur SAPV und Hautkrebsscreening Anforderungen Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 31 | 11. Juli 2019
Themen Bereich Neue Versorgungsformen Förderbekanntmachung für 2019 Eingegangene Anträge (Fristende: 19.03.2019) Themenspezifischer Teil • Versorgungsformen zur Weiterentwicklung einer sektorenunabhängigen 14 Versorgung • Innovative Modelle zur Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung 8 • Telemedizinische Kooperationsnetzwerke von stationären und ambulanten 12 Einrichtungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung • Versorgungsmodelle unter Nutzung der Telematikinfrastruktur 2 Themenoffener Teil • Projekte, die nicht themenspezifisch adressiert werden 53 Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 32 | 11. Juli 2019
Themen Bereich Versorgungsforschung Förderbekanntmachung für 2019 Eingegangene Anträge (Fristende: 19.02.2019) Themenspezifischer Teil • Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität 12 • Barrierefreiheit und Verbesserung der Situation von Menschen mit Assistenzbedarf und deren Angehörigen in der 6 Gesundheitsversorgung • Aufbereitung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen zur Verbesserung der Patientenversorgung • Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Ebene der Patientin/des Patienten 8 • Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Populationsebene 17 • Einfluss evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten auf die Versorgung 23 • Umsetzung und Evaluation der Akten nach § 291a SGB V (ePA) 0 Themenoffener Teil • Projekte, die nicht themenspezifisch adressiert werden 120 Evaluation von Selektivverträgen (EVAS) 1 Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation der Richtlinie des G-BA über die Durchführung der 6 Psychotherapie (PT-RL) Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation der Richtlinie des G-BA über die ambulante 4 spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (ASV-RL) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 33 | 11. Juli 2019
Die ersten Jahre in Zahlen Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 34 | 11. Juli 2019
Neue Versorgungsformen Übersicht Förderung nach Themenfeldern geförderte Projekte aus Versorgungsmodelle in Modellprojekte zur dem Jahr 2018 strukturschwachen oder Arzneimitteltherapie sowie ländlichen Gebieten; 4 Versorgungsmodelle unter Arzneimitteltherapiesicherheit; 4 Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health; 6 Themenoffen; 34 Versorgungsmodelle für spezielle/vulnerable Patientengruppen; 14 (4) Modelle zur Weiterentwicklung von Modelle mit Delegation und Versorgungsstrukturen und –prozessen; 7 Substitution von Leistungen; 4 Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung; 4 Verbesserung der Kommunikation mit Versorgungsmodelle mit übergreifender und Patientinnen und Patienten und Förderung messbarer Ergebnis- und der Gesundheitskompetenz; 9 Prozessverantwortung; 2 Versorgungsmodelle für Versorgungsmodelle für spezifische Menschen mit Behinderungen; Krankheiten/Krankheitsgruppen; 15 Krankheitsübergreifende Sozialleistungsträgerübergreife 4 Versorgungsmodelle; 1 nde Versorgungsmodelle; 9 Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 35 | 11. Juli 2019
Versorgungsforschung Übersicht Förderung nach Themenfeldern Weiterentwicklung der Verbesserung von Instrumenten Zusammenarbeit von Qualitätssicherung, zur Messung von Lebensqualität ärztlichem und nichtärztlichem Evaluation von Richtlinien des G-BA; Qualitätsförderung, für bestimmte Gesundheitspersonal, Stärkung 5 Verbesserung der Patientengruppen; 5 der Krankenpflege; 5 Patientensicherheit; 25 Themenoffen; 60 Verbesserung der Evaluation von Bedarfsgerechtigkeit und/oder Selektivverträgen; 8 Wirtschaftlichkeit der GKV- Versorgung; 28 Messung der Ergebnisqualität; 3 Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Behandlungsoptionen bei Gesundheitswesen auf die Resistenzen; 3 Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Transfer neuer Lösungsansätze; 1 wissenschaftlicher Erkenntnisse, Diffusion des medizinischen Einsatz und Verknüpfung von Fortschritts in die Routinedaten zur Verbesserung Regelversorgung; 2 Versorgung von speziellen der Versorgung; 12 Nutzbarkeit lernender Algorithmen; 3 Patientengruppen; 11 Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 36 | 11. Juli 2019
Resümee • Die riesige Bandbreite der Projekte beweist das hohe Innovationspotenzial. • Die Zahl der Projektanträge belegt, dass bei den Leistungserbringern und Krankenkassen ein erhebliches Innovationspotenzial vorhanden und noch längst nicht ausgeschöpft ist. • Anhand der Evaluationen, die zwingend für jedes Projekt vorgesehen sind, wird systematisch erfasst und geprüft, ob die Ansätze funktionieren, ggf. in strukturell vergleichbare Regionen oder auch auf andere Patientengruppen übertragen und letztlich in die Regelversorgung aufgenommen werden können. • Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung des Innovationsfonds über die ursprünglich vorgesehenen vier Jahre hinaus ist für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland insgesamt ein sehr wichtiger und zukunftsweisender Schritt. Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 37 | 11. Juli 2019
Projekte aus ausgewählten Themenfeldern Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 38 | 11. Juli 2019
REKUP: Rehabilitative Kurzzeitpflege im stationären Umfeld Ziele: • Mittels rehabilitativer Kurzzeitpflege soll bei geriatrischen und traumatologischen Patient/innen ohne akutmedizinischen Behandlungsbedarf die Rehabilitationsfähigkeit hergestellt werden • Rehabilitationspotenzial kann voll ausgeschöpft werden • Erreichen der Rehabilitationsziele gesichert • notwendige Rehabilitationsdauer verkürzt • Nachsorgebedarf verringert • Pflegebedarf reduziert bzw. vermieden (bei geriatrischen Patienten) Durchführung: • Leistungserbringung durch multiprofessionelle Teams in Reha-Einrichtungen • Zuweisung erfolgt durch Akutklinik auf Basis eines Screenings • Leistungsinhalte der stationären Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI, § 39c SGB V) werden um rehabilitative Maßnahmen (insbesondere Therapien zur Aktivierung von Leistungsreserven) ergänzt • Rehabilitationsfähigkeit wird regelmäßig mittels Screening geprüft, sobald vorliegt, wird Reha anhand vereinfachten Antragsverfahrens eingeleitet Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 39 | 11. Juli 2019
NPPV: Verbesserte Versorgung psychischer und neurologischer Erkrankungen 1/3 Ziele: • Steigerung der Versorgungseffizienz • Verringerung der Wartezeiten für Erstkontakt und Therapiebeginn • verbesserte Steuerung von Patienten in der lokalen Versorgungslandschaft und die Koordination durch einen Bezugsarzt/-psycho- therapeut • zeit- und zuwendungsintensive Erstkontakte und bedarfsgerechte Therapie • Optimierung des Informationsflusses zwischen den beteiligten Leistungserbringern • bessere und bedarfsgerechtere Nutzung der Ressourcen der Leistungserbringer • Erhöhung der Therapiekapazitäten durch Schaffung von Gruppenangeboten • Verbesserung der Patientengesundheit • Verringerung der Therapieabbrüche • Reduktion der Krankheitsprogredienz (z. B. Schübe, Chronifizierung) • Steigerung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der Patienten • Reduktion der Krankheitskosten • Reduktion der direkten Kosten (z. B. stationäre Aufenthalte und -verweildauer, Krankengeldbezug, Psychotherapie) und indirekten Kosten (AU-Tage, Beantragung von Erwerbsminderungsrente) Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 40 | 11. Juli 2019
NPPV: Verbesserte Versorgung psychischer und neurologischer Erkrankungen 2/3 Durchführung: • Etablierung einer gestuften und koordinierten Versorgung • frühzeitige Feststellung des Versorgungsbedarfs berufsgruppenübergreifende Akutbehandlung mit unverzüglicher, koordinierter und zuwendungsintensiver Versorgung • Bezugsarzt/-psychotherapeut plant und steuert die Behandlungsschritte. • Dafür stehen im Sinne eines Stepped-Care-Ansatzes diversifizierte Therapiemodule zur Verfügung, die sich aus den aktuellen Leitlinien der jeweiligen Indikation ergeben. • Darüber hinaus werden weitere Behandlungsmodule etabliert (verschiedene Gruppenbehandlungsangebote oder Online-Selbsthilfe), auf die der Arzt/Psychotherapeut niedrigschwellig zugreifen kann. Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 41 | 11. Juli 2019
NPPV: Verbesserte Versorgung psychischer und neurologischer Erkrankungen 3/3 Patienten Eingangsassessment Koordination Modulare Therapie Versorgungsphase Inaktive Hausarzt Facharzt Arzt/Therapeut Online-Selbsthilfe Bezugsarzt Bezugstherapeut Psychotherapeut Gruppentherapie Soziale Dienste Unterstützt durch Koordinationsstelle und IT-System Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 42 | 11. Juli 2019
SANO: Strukturierte ambulante Nachsorge nach Schlaganfall Ziele: • Verbesserung der Versorgung nach ischämischem Schlaganfall sowie bessere Diagnose und Therapie von Komplikationen • Reduktion Krankenhauseinweisungen und Risiko für Komplikationen wie Stürze • Bessere Erfassung von Komplikationen wie Depression und kognitive Beeinträchtigungen bessere Behandlung • Zunahme der Lebensqualität • Verminderung von Folgekosten nach Schlaganfällen Durchführung: • Leitlinien basiertes und strukturiertes Nachsorgeprogramm • Aufbau eines berufsgruppenübergreifenden Netzwerkes bestehend aus Hausärzten, Schlaganfallkoordinator und geschulten Schlaganfallpflegekraft („Stroke Nurse“) an Kliniken sowie Therapeuten, Diätassistenten und Sozialarbeitern • Patienten erhalten ausführliche Beratung, führen Motivationsgespräche und formulieren individuelle Zielvereinbarungen unter Einbeziehung von Angehörigen • Gesunderhaltungspass dient als Steuerungsinstrument • regelmäßige Vorstellungen in Klinik und beim Hausarzt Behandlung von Risikofaktoren kann direkt eingeleitet und mögliche Folgeerkrankungen besser überprüft werden Beispiele aus der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) und aus dem Innovationsfonds | Prof. Josef Hecken Seite 43 | 11. Juli 2019
Innovationsausschuss
Sie können auch lesen