Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg - www.gemeindeentwicklung.at

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Richtlinien der
Gemeindeentwicklung
      Salzburg

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Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

Inhaltsverzeichnis

1.    Einleitung.......................................................................................................... 4
1.1 Ziele und Aufgaben. .......................................................................................... 4
2.    Organisation. .................................................................................................... 4
2.1	Salzburger Landesregierung............................................................................ 4
2.2 Amt der Salzburger Landesregierung. ............................................................. 5
2.3 Projektgruppe Gemeindeentwicklung. .............................................................. 5
2.3.1	Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR)................................ 5
2.3.2	Salzburger Bildungswerk (SBW)...................................................................... 5
2.4	Gemeindeentwicklungsbeirat............................................................................. 5
3.	Förderkriterien und Förderübersicht.............................................................. 6
4.	Leistungen der Gemeindeentwicklung (GE)....................................................... 8
4.1	Umfassend betreute „GE-Gemeinde“.................................................................. 8
4.1.1	Was ist eine umfassende Betreuung?................................................................ 8
4.1.2	WER kann ansuchen?........................................................................................ 8
4.1.3	WIE ist der Ablauf?.......................................................................................... 8
4.2	Förderung von einzelnen GE-Projekten........................................................... 9
4.2.1	Was ist ein Einzelprojekt?................................................................................ 9
4.2.2	WER kann ansuchen?...................................................................................... 10
4.2.3	WIE ist der Ablauf?........................................................................................ 10
4.3	GE - Jahresschwerpunkt und Interne Projekte, Initiativen ........................... 10
4.4 EU-Projekte.................................................................................................... 11
4.5	Übergangsbestimmungen. ................................................................................ 11
5.	Genese der neuen Richtlinien. ........................................................................ 11
5.1	Bürgermeisterbefragung................................................................................ 11
5.2	Workshop........................................................................................................ 11
5.3 Einzelgespräche.............................................................................................. 11
6.	Beilagen, Formulare. ...................................................................................... 11

 Herausgeber:
 Dr. Peter Gutschner, Vorsitzender des Beirates der Gemeindeentwicklung
 DI Peter Haider, Geschäftsführer des SIR, Leiter der Gemeindeentwicklung
 Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen
 Schillerstraße 25, Stiege Nord, 3. Stock
 5020 Salzburg

 Erstellt: DI Peter Haider, Egon Leitner MBA, DI Robert Krasser, DI Christine Stadler
 Dr. Günther Signitzer, Dr. Anita Moser, MSc Alexander Glas
 Layout: DI Robert Krasser, Monika Seidl-Musil
 Fotos: Gemeindeentwicklung (2), Schweinöster (1)
 Salzburg 2015
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Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

Vorwort

Gesellschaft im Wandel: Die Gemeindeentwicklung Salzburg unterstützt BürgerIn-
nenbeteiligung

Unsere Gesellschaft ist lebendig und in einem stetigen Wandel. Wir werden älter,
ändern unsere Familienformen und unsere Ansprüche an ein gutes erfülltes Leben.
Das stellt Gemeinden und Städte vor immer neue Herausforderungen: Kinderbe-
treuung, Versorgung älterer Menschen, Schaffung von neuem, leistbarem Wohn-
raum, Arbeitsplätzen, Bewegungs- und Freizeiteinrichtungen und Erhaltung von
bestehender Infrastruktur.

Das soziale Miteinander in der Gemeinde will unterstützt werden. Es braucht
Möglichkeiten der Begegnungen der Generationen bzw. mit neu zugezogenen
NachbarInnen. Wichtig ist dabei auch, der Abwanderung und der Ausdünnung
der ländlichen Regionen entgegen zu wirken. Um diese Aufgaben gut erfüllen zu können, ist die Beteiligung
der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement ist für die Zukunft der
Salzburger Gemeinden wichtig.

Die Gemeindeentwicklung Salzburg unterstützt Projekte – sowohl in Gemeinden, Stadtteilen als auch Regional-
verbänden – und ermutigt so zur Realisierung von guten Ideen. Sie berät, unterstützt und fördert die Aktivitäten
organisatorisch, mit Fachwissen und auch finanziell. Da die Bedürfnisse der Menschen unterschiedlich und viel-
fältig sind, ist auch das Team der Gemeindeentwicklung fachlich sehr breit aufgestellt und kann so in sozialen,
kulturellen, planerischen und gestalterischen Fragen kompetente Unterstützung bieten.

Als für die Gemeindeentwicklung ressortzuständiges Mitglied der Salzburger Landesregierung danke ich allen
Salzburgerinnen und Salzburgern für ihre Ideen für ein gutes Zusammenleben und ihr großes ehrenamtliches
Engagement. Greifen Sie zu, nutzen Sie die Angebote der Gemeindeentwicklung, die sich auf eine über
25- jährige Erfahrung gründen.

Landesrätin Mag.a Martina Berthold MBA

                                                                                                         Seite 3
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

1. Einleitung                                                      – umfassende Konzepte als Grundlage für die Ent-
                                                                     wicklung auf lokaler und regionaler Ebene unter-
Die Gemeindeentwicklung Salzburg (GE) versteht                       stützen
sich als Kompetenzzentrum zur Erhaltung und Ver-                   – bedeutsame, innovative Modellprojekte fördern
besserung der Lebensqualität in den Gemeinden,                       und entwickeln
Städten und Regionen im Land Salzburg. Wir setzen                  – Bürgerbeteiligung von der Projektentwicklung bis
uns mit Bürgerinnen und Bürgern, Politikerinnen und                  zur Umsetzung initiieren
Politikern, Expertinnen und Experten an einen Tisch,               – Bewusstsein für Prozesse schaffen, welche die
überlegen und beraten gemeinsam, wo die Zukunft-                     Lebensqualität in Stadt und Land erhalten und
schancen liegen und was die besten Entwicklungs-                     weiter verbessern
chancen für Salzburg und die jeweilige Gemeinde
sind. Ganz entscheidend für den Erfolg unseres                     2. Organisation
Handelns ist die Mithilfe engagierter Bürgerinnen und
Bürger vor Ort. Gemeindeentwicklungs-Maßnahmen                     2.1    Salzburger Landesregierung
und -Projekte sind nur dann erfolgreich, wenn sie von
der Bevölkerung mitgetragen und mitentschieden                     Die Gemeindeentwicklung ist im Ressortbereich von
werden. Unsere Rolle sehen wir darin, Gemeinden,                   Landesrätin Mag.a Martina Berthold MBA verankert.
Regionalverbände und Stadtteilvereine auf ihrem                    Ihr obliegen
Weg in die Zukunft bestmöglich zu beraten, zu unter-               – die Kenntnisnahme der Richtlinien und die Vorla-
stützen und zu begleiten.                                             ge an die Salzburger Landesregierung
                                                                   – der Beschluss über die Aufnahme von Gemeinden
1.1       Ziele und Aufgaben                                          und Stadtteilvereinen zur umfassenden Betreuung
                                                                      in das Programm der Gemeindeentwicklung
– Initiativen auf Gemeindeebene themenbezogen                      – der Beschluss über die Unterstützung von Pro-
  koordinieren und betreuen                                           jekten und die Freigabe der Förderungsmittel an
– Projekte und Maßnahmen auf lokaler und regio-                       Gemeinden, Stadtteilvereine und Regionalverbän-
  naler Ebene organisatorisch und finanziell unter-                   de
  stützen

                     Salzburger Landesregierung
                       Ressort Landesrätin Mag.a Martina Berthold MBA                          Beirat der
                                                                                           Gemeindentwicklung
                                                                                               Salzburg
                  Amt der Salzburger Landesregierung                                            Vorsitz - Referat
      Abteilung Wissenschaft und Forschung, Referat 2/04: Hochschulen, Wissenschaft und     Hochschulen, Wissenschaft
                                       Zukunftsfragen                                          und Zukunftsfragen

                                         Projektgruppe Gemeindeentwicklung

                              Leiter der Projektgruppe Gemeindeentwicklung

                         SIR - Mitarbeiter                                    SBW - Mitarbeiter
              Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen                   Salzburger Bildungswerk

Grafik 1: Organigramm der Gemeindeentwicklung                                                                       Krasser 2014

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Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

– die Zustimmung zu den Jahresarbeitsprogram-              SBW für diesen Bereich.
  men und Tätigkeitsberichten der Projektgruppe          MitarbeiterInnen
  Gemeindeentwicklung
– die Zustimmung zu allen Projekten der Gemein-          – Die MitarbeiterInnen werden vom SIR und SBW
  deentwicklung                                            im Rahmen der Personal- und Sachsubvention
– die Zustimmung zur Auswahl der Jahresthemen              des Landes beigestellt.
– die Zustimmung zu den transnationalen Projekten        – Es können weitere MitarbeiterInnen vom SIR und
  der Gemeindeentwicklung (EU-Projekte)                    SBW im Einvernehmen mit der jeweiligen Ge-
– die Bestellung der Leitung der Projektgruppe auf         schäftsführung für einzelne Projekte zugezogen
  Vorschlag der Vorstände des SIR (Salzburger              werden. Dafür erfolgt eine finanzielle Abgeltung.
  Institut für Raumordnung und Wohnen) und des           – Dienststelle der MitarbeiterInnen sind das SIR
  SBW (Salzburger Bildungswerk)                            und das SBW.

2.2    Amt der Salzburger Landesregierung                2.3.1 Salzburger Institut für Raumordnung
                                                               und Wohnen (SIR)
Innerhalb des Amtes der Salzburger Landesregierung
liegt die Zuständigkeit entsprechend der Geschäfts-      – Das SIR stellt MitarbeiterInnen für die Projekt-
einteilung des Landes Salzburg bei der Abteilung           gruppe im Umfang der Personal- und Sachsub-
2. Wissenschaft und Forschung 2/04: Hochschulen,           vention des Landes zur Dienstleistung bereit.
Wissenschaft und Zukunftsfragen. Dem Referat ob-         – Die Einstellung und Zuteilung von Mitarbeite-
liegt weiters der Vorsitz im Beirat der Gemeindeent-       rInnen für diesen Bereich erfolgt ausschließlich
wicklung.                                                  mit Zustimmung der Leitung und im Rahmen der
                                                           Personal- und Sachsubventionen des Landes und
2.3    Projektgruppe Gemeindeentwicklung                   anderen Erträgen.
                                                         – Das SIR führt die Personal- und Sachsubvention
Leitung                                                    des Landes für diesen Bereich in einem eigenen
                                                           Budgetansatz.
– Die Leitung wird einer Person übertragen, die
  nachstehendem Anforderungsprofil entspricht: Ab-       2.3.2 Salzburger Bildungswerk (SBW)
  geschlossenes Universitätsstudium, Erfahrung im
  Bereich der Gemeinde- und Regionalentwicklung          – Das SBW stellt MitarbeiterInnen für die Projekt-
  und Kenntnisse im Projektmanagement.                     gruppe im Umfang der Personal- und Sachsub-
– Diese Person ist verantwortlich für die Leitung          vention des Landes zur Dienstleistung bereit.
  und Koordination aller Projekte und Maßnahmen,         – Die Einstellung und Zuteilung von Mitarbeite-
  welche die Gemeindeentwicklung betreffen. Diese          rInnen für diesen Bereich erfolgt ausschließlich
  Tätigkeit umfasst sowohl die fachliche Leitung der       mit Zustimmung der Leitung und im Rahmen der
  Gemeindebetreuung als auch die Leitung der Öf-           Personal- und Sachsubventionen des Landes und
  fentlichkeitsarbeit der Gemeindeentwicklung.             anderen Erträgen.
– Dem / der LeiterIn obliegen die Geschäftsführung       – Das SBW führt die Personal- und Sachsubvention
  des Beirates der Gemeindeentwicklung und die             des Landes für diesen Bereich in einem eigenen
  Abwicklung der Landesförderungen.                        Budgetansatz.
– Er / sie bestimmt über den Einsatz der Sponsormittel   – Das SBW verwaltet die Sponsormittel gemäß dem
  unter Abstimmung mit den Sponsoren und den Tä-           Sponsorvertrag.
  tigkeitseinsatz der zugeteilten MitarbeiterInnen.
– Er / sie ist AnsprechpartnerIn für das Ressort.        2.4   Gemeindeentwicklungsbeirat
– Dem / der GeschäftsführerIn obliegt die Kontrolle
  über die Verwendung der Personal-, Projekt- und        Alle Förderansuchen der Gemeinden, Regionalver-
  Sachsubventionen des Landes an das SIR und

Salzburg 2015                                                                                         Seite 5
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

bände und Stadtteilvereine sind an den Beirat zu             Gestaltungswettbewerbe, Ideenfindung)
richten. Dieser legt unter Zuhilfenahme der Kriterien      – Planungen (z.B. Bauplanung, Freiraumgestaltung)
über die Förderfähigkeit und –höhe dem ressortzu-          Nicht gefördert werden:
ständigen Regierungsmitglied die Bewertung der
Förderanträge vor. Der Gemeindeentwicklungsbeirat          – Projekte ohne besonderen Anspruch (z.B. lang-
tagt voraussichtlich zu folgenden Terminen:                  jährig bekannte, erprobte, standardisierte Pro-
                                                             jekte)
                1. Dienstag im März                        – Pflichtaufgaben der Gemeinde (z.B. Gehälter
                1. Dienstag im Juni                          Schneeräumung)
              1. Dienstag im Oktober                       – Laufende oder abgeschlossene Projekte, die nicht
             1. Dienstag im Dezember                         innerhalb eines Gemeindeentwicklungsprozesses
                                                             oder anderer vom Beirat anerkannter Prozesse
Die Förderansuchen müssen jeweils mindestens eine            entwickelt wurden, sowie die Durchführung glei-
Woche vor dem Sitzungstermin in der Geschäftsstel-           cher Projekte über mehrere Jahre.
le des Beirats eingelangt sein.
                                                           Grundlagen und Kriterien zur Beurteilung von
Wenn es durch besondere Gegebenheiten erforder-            Projekten der Gemeindeentwicklung Salzburg:
lich ist von den Richtlinien abzuweichen, ist der Beirat
der Gemeindeentwicklung damit zu befassen.                 Die folgende Liste von Kriterien wird vom Beirat
                                                           zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit und För-
                                                           derungshöhe herangezogen. Um ein Projekt als
3. Förderkriterien und Förderübersicht                     förderungswürdig einzustufen, sind die Kriterien „kla-
                                                           re Konzeptionierung“, „gute Umsetzungschancen“,
Gemeinden, Regionalverbänden und Stadtteilverei-           „Bürgerbeteiligung“ und „Maßstabsgerechtigkeit des
nen soll unbürokratisch und schnell geholfen werden,       Projektes“ jedenfalls zu erfüllen. Die weiteren Krite-
innovative Projekte im Rahmen der Gemeindeent-             rien geben Aufschluss über die maximale Förderhöhe
wicklung umzusetzen. Die nunmehr 25-jährige Erfah-         für das Projekt. Der endgültige Fördersatz berück-
rung in der Gemeindeentwicklungsarbeit hat gezeigt,        sichtigt auch die von der Abt. 1 des Amtes der Salz-
dass Geld (Förderbeträge) in Wissen und Know-how           burger Landesregierung zur Verfügung gestellte Liste
am sinnvollsten angelegt ist und nur so dauerhaft          über die Finanzstärke der Gemeinden.
Früchte trägt. Aus diesem Grund werden schwer-
punktmäßig projektvorbereitende Prozesse gefördert.        Alle eingereichten Förderungsansuchen werden nach
Diese sollten jedoch keinen wissenschaftlichen Cha-        folgenden Kriterien, entsprechend Tabelle 1, bewer-
rakter aufweisen, sondern vielmehr pragmatisch und         tet:
umsetzungsorientiert sein.
                                                           Verfahrenskriterien
Gefördert werden:                                          – Klare Konzeptionierung
                                                           – Umsetzungschancen
– Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseaussendungen,          – Bürgerbeteiligung
  Veranstaltungsankündigungen, Bewusstseinsbil-
  dung)                                                    Inhaltliche Kriterien
– Bildungsarbeit (z.B. Schulungen, Seminare, Ex-           Soziokulturelle Kriterien
  kursionen)                                               – Maßstabsgerechtigkeit des Projektes
– Bürgerbeteiligungsprozesse (z.B. Workshops,              – Berücksichtigung von Interessen förderungswür-
  Charrettes)                                                diger Bevölkerungsgruppen
– Bestandsaufnahmen (z.B. Studien, Bauaufnah-              – Bewusstseinsbildung
  men)                                                     Ökologische Kriterien
– Entwicklung von Projekten und Konzepten (z.B.            – Emissionswirkungen

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Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

– Auswirkungen auf den Naturraum                                      dermittel des Landes gewährt werden. Es können
– Umfang und Art des Ressourceneinsatzes                              daher auch grundsätzlich förderbare Projekte auf-
Wirtschaftliche Kriterien                                             grund fehlender finanzieller Mittel als nicht förderbar
– Wirkung während der Projekt- und Umsetzungs-                        eingestuft werden.
  phase                                                               Um die Bindung der finanziellen und personellen
– Dauerhafte Auswirkungen                                             Mittel planbar zu erhalten, bleibt eine erteilte Förder-
– Innovativer Charakter und Originalität des Vorha-                   zusage 18 Monate aufrecht. Werden die zugesagten
  bens                                                                Fördergelder seitens des Antragstellers nicht inner-
– Pilot- und Vorzeigeprojekte                                         halb dieser 18 Monate mittels Verwendungsnachweis
                                                                      angefordert, erlischt die Förderzusage automatisch.
Weitere Förderbestimmungen:                                           Stadtteilvereine im Programm der Gemeindeentwick-
                                                                      lung erhalten die Fördergelder unmittelbar nach der
Eine Förderung kann nur im Rahmen der im Bereich                      Förderzusage ausbezahlt. Ein Verwendungsnach-
Gemeindeentwicklung zur Verfügung gestellten För-                     weis über diesen Betrag ist spätestens 18 Monate
                                                                      nach Ausbezahlung vorzulegen.

  Kriteriengruppe        Nr.                  Kriterium                         Aspekte/ Beispiele                     Gewichtung

 Verfahrenskriterien
                           1    Klare Konzeptionierung                Zeitpläne, Durchführungsorganisation,
                                                                      Einbindung vorhandener Konzepte

                           2    Umsetzungschancen                     Politischer Wille, Eigenmittelbereitstellung     zur Förderung
                                                                                                                        erforderlich

                           3    Bürgerbeteiligung                     Bürgerbeirat, Öffentlichkeitsarbeit

Inhaltliche Kriterien
    Soziokulturelle        4    Maßstabsgerechtigkeit                 Dimension des Projekts („passt in die            zur Förderung
      Kriterien                                                       Gemeinde“)                                        erforderlich
                           5    Berücksichtigung förderungswürdiger   Kinder, Jugendliche, Pendler …
                                Bevölkerungsgruppen                   Gleichberechtigung

                           6    Bewusstseinsbildung                   Bewusstsein für Prozesse schaffen, die
                                                                      die Lebensqualität in Stadt und Land
                                                                      erhalten und weiter verbessern

Ökologische Kriterien      7    Emissionswirkungen                    Luft, Wasser, Boden, Lärm, Verkehr,
                                                                      Energie, Abfall

                           8    Auswirkungen auf den Naturraum        Landschaftsbild, Artenschutz,
                                                                      Wasserhaushalt                                    Bei Erfüllung
                                                                                                                       Erhöhung der
                           9    Umfang und Art des                    Verwendete Materialien, geschlos-              Förderung möglich
                                Ressourceneinsatzes                   sene Stoffkreisläufe, regionale
                                                                      Ressourcenbasis

    Wirtschaftliche       10    Wirkung während der Projekt- und      Wertschöpfung und Beschäftigung (lokal/
       Kriterien                Umsetzungsphase                       regional)

                          11    Dauerhafte Wirkungen                  Wertschöpfung und Beschäftigung
                                                                      (lokal/regional), Netzwerkbildung,
                                                                      Infrastruktureffekt, Qualifikationsniveau,
                                                                      Folgebelastungen (Folgekosten)

                          12    Innovativer Charakter des Projekts    Pilot- und Vorzeigeprojekte                     Bei Erfüllung wei-
                                                                                                                     tere Erhöhung der
                                                                                                                     Förderung möglich
Tabelle 1: Förderkriterien für GE-Projekte nach Prof. Scherrer                                                              Krasser 2009

Salzburg 2015                                                                                                                   Seite 7
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

4. Leistungen der Gemeindeentwicklung                           Projekte zur Gemeindeentwicklung umzusetzen (z.B.
                                                                Ortsgestaltung und Sozialprojekt mit Kindern).
4.1       Umfassend betreute „GE-Gemeinde“                      Jährlich werden ein bis zwei Gemeinden bzw. Stadt-
          und „Gemeindeinitiative“                              teilvereine in das Programm der Gemeindeentwick-
                                                                lung aufgenommen.
4.1.1 Was ist eine umfassende Betreuung?
                                                                4.1.2 WER kann ansuchen?
Eine Gemeinde oder ein Stadtteilverein wird dann
als „Gemeindeentwicklungsgemeinde“ bezeichnet,                  Alle Salzburger Gemeinden und gegründete Stadt-
wenn sie/er für die Dauer von mindestens fünf Jahren            teilvereine der Landeshauptstadt können in das
betreut wird. Dies setzt eine kontinuierliche und enga-         Programm der Gemeindeentwicklung aufgenommen
gierte Arbeitsweise seitens der BürgerInnen und der             werden. Auch jene Gemeinden, die bereits in den
Gemeinde voraus.                                                vergangenen 25 Jahren entweder für fünf oder zehn
Unter einer „Gemeindeinitiative“ verstehen wir die              Jahre im Programm der Dorf- und Stadterneuerung
schriftliche Beschlussfassung einer Gemeinde, über              bzw. Gemeindeentwicklung waren, können wieder
mehrere Jahre Projekte zu einem bestimmten The-                 aufgenommen werden.
menschwerpunkt vorzubereiten und durchzuführen.
Dabei können von der Gemeindeentwickung aufbe-                  4.1.3 WIE ist der Ablauf?
reitete Themen übernommen (z.B. Generationendorf-
projekt, Altern in guter Gesellschaft) oder von den             BürgermeisterIn der Gemeinde oder Obmann/-frau
BürgerInnen einer Gemeinde selbst entwickelt wer-               des Vereins für Stadtteilentwicklung stellt ein Ansu-
den. Jedenfalls muss es zu den Zielen der Gemein-               chen mittels beiliegendem Formular an den:
deentwicklung der jeweiligen Gemeinde passen und
den Richtlinien der Gemeindeentwicklung entspre-                       Beirat der Gemeindeentwicklung
chen. Wichtig hierbei ist die Zustimmung der Gemein-            Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen
devertretung (Vereinsvorstand bei Stadtteilvereinen).                            Schillerstraße 25
Es wird der Wille der Gemeinde vorausgesetzt, in-                                A-5020 Salzburg
nerhalb dieser fünf Jahre mehrere verschiedenartige

Förderung von GE-Gemeinden und Stadtteilvereinen
                                                                  Nicht GE-
                                          GE- Gemeinden                          Regionalverbände        Stadtteilvereine
                                                                 Gemeinden
                Förderfähig                      Ja                 Nein                 Nein                   Ja

  Höchste Fördersumme pro Jahr und
                                             Euro 40.000                                                    Euro 20.000
            Antragsteller

                Fördersatz               nach Förderkriterien                                           nach Förderkriterien
                                        und Finanzstärke der                                                 50 - 100%
                                             Gemeinde                                                      Finanzierungs-
                                                                                                              abhängig
                                                                                                         (Entscheidung des
                                                                                                            GE-Beirats)

                   Dauer                   5 Jahre, Wieder-                                               5 Jahre, Wieder-
                                          aufnahme möglich                                               aufnahme möglich

          Betreuungsleistung durch      höchstens 300 Stunden                                             höchstens 300
            GE-MitarbeiterInnen                pro Jahr                                                  Stunden pro Jahr

  Förderfähigkeit von Umsetzungen im        Ja, für kleine                                                      Ja
   Rahmen von Gemeindeinitiativen          Maßnahmen bis
                                           Euro 15.000 im
                                          Budgetrahmen von
                                            Euro 40.000

Tabelle 2: Förderung von GE-Gemeinden und Stadtteilen                                                         Krasser 2009

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Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

In Erstgesprächen erfolgt eine Strategieentwicklung       digital übermittelt werden.
zur Vorgangsweise in der Gemeinde. Diese Vor-
gangsweise wird in Zusammenarbeit mit Bürgermei-          Welche Leistungen erhält der Antragsteller?
sterIn, Gemeinderat und Interessensgruppen festge-
legt.                                                     Betreuungsleistungen:
Bei Stadtteilen der Landeshauptstadt Salzburg ist die     Die Betreuung und Beratung durch das Team der
Gründung eines Vereines mit dem Namen „Verein             Gemeindeentwicklung ist für die Gemeinde kosten-
Stadtteilentwicklung ‚Name‘“ (z.B. Verein Stadtteilent-   los. Die maximale Betreuungsleistung pro Jahr be-
wicklung Gnigl) erforderlich. Dieser hat das Aufnah-      schränkt sich auf 300 Arbeitsstunden. Die Leistung
meansuchen zu stellen. Die Strategieentwicklung zur       der Öffentlichkeitsarbeit für Gemeinden (z.B. Ein-
Vorgangsweise erfolgt mit den Vorstandsmitgliedern        schaltungen in Lokalzeitungen) ist dem Projektmaß-
bzw. Interessensgruppen des Stadtteiles.                  stab entsprechend begrenzt.

Startphase Gemeinde / Stadtteilverein:                    Finanzielle Förderungen:
Je nach definierter Vorgangsweise finden öffent-          Eine Gemeinde kann für ihre, im Rahmen der Ge-
liche Einführungsworkshops unter Bürgerbeteili-           meindeentwicklung ausgearbeiteten Projekte jeder-
gung, Stadtteilfrühstücke, Experten- und Fachver-         zeit Förderanträge an den Beirat der Gemeindeent-
anstaltungen oder Exkursionen statt. Es wird ein          wicklung stellen. Gemeinden und Stadtteilvereine der
Zukunftsprofil erarbeitet. Daran sollen sich politische   Stadt Salzburg, die Gemeindeinitiativen durchführen,
Vertretungen und Interessensgruppen beteiligen.           stellen am Ende des Kalenderjahres einen Förde-
Das Zukunftsprofil wird bei Gemeinden von der             rantrag über die gesamten Projekte, die im Rahmen
Gemeindevertretung und bei Stadtteilvereinen vom          dieser Initiative mit entsprechender Betreuung durch
Vereinsvorstand beschlossen.                              eine/-n MitarbeiterIn der Gemeindeentwicklung abge-
Stadtteilvereine sind den Gemeinden gleichgestellt.       wickelt wurden. Die Höhe der Förderung richtet sich
Wurde durch andere Programme oder Initiativen z.B.        nach der Qualität des eingereichten Projektes und
AGENDA 21 Prozesse, etc. bereits ein umfassendes          der Finanzstärke der Gemeinde. Bei Stadtteilverei-
Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet, kann die-         nen entscheidet der GE-Beirat über den Fördersatz.
ser Schritt entfallen. Jedenfalls muss jedoch ein
schriftlicher Bericht über die gewünschte Vorgehens-      Welche Pflichten hat der Antragsteller?
weise in den folgenden fünf Jahren vorgelegt werden.      Es sind die Förderrichtlinien des Landes Salzburg
                                                          einzuhalten. Bei Publikationen, Einladungen und
Aufnahme:                                                 Veranstaltungen sind die entsprechenden Logos
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm        desLandes, der Gemeindeentwicklung und deren
wird über Vorschlag des Gemeindeentwicklungs-Bei-         Sponsoren anzubringen.
rates von der Salzburger Landesregierung getroffen.
                                                          4.2    Förderung von einzelnen GE-Pro-
Betreuungsphase:                                                 jekten
Die Betreuungsphase dauert fünf Jahre, ab dem
Zeitpunkt der Aufnahme, die jeweils zu Jahresbeginn       4.2.1 Was ist ein Einzelprojekt?
stattfindet. Während dieser Zeit ist es der Gemeinde      Die Richtlinien sehen vor, dass auch spezifische, klar
möglich, für Projekte Betreuungsleistungen und För-       definierte, innovative Projekte von „Nicht-Gemein-
dergelder von der Landesregierung zu erhalten.            deentwicklungs-Gemeinden“ von der Gemeindeent-
                                                          wicklung unterstützt werden können. Das bedeutet,
Evaluierungsphase:                                        dass Gemeinden mit singulären Projektwünschen,
Nach Ablauf der fünf Jahre ist von der Gemeinde ein       die im Bereich der Gemeindeentwicklung liegen, un-
schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation über die      terstützt werden. Gleiches gilt für Regionalverbände,
durchgeführten Projekte und Maßnahmen beim Beirat         die sich mit Regionalentwicklung beschäftigen.
der Gemeindeentwicklung abzugeben. Dieser soll auch

Salzburg 2015                                                                                            Seite 9
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

4.2.2 WER kann ansuchen?
Alle Gemeinden und Regionalverbände Salzburgs                 Evaluierungsphase:
können um Förderung für ein Einzelprojekt ansu-               Nach Abschluss des Projektes ist ein schriftlicher
chen. Wichtig hierbei ist, dass bereits in der Frühpha-       Bericht mit Fotodokumentation vorzulegen.
se der Projektentwicklung die Gemeindeentwicklung
eingebunden wird.                                             Welche Pflichten hat der Antragsteller?
                                                              Es sind die Förderrichtlinien des Landes Salzburg
4.2.3 WIE ist der Ablauf?                                     einzuhalten. Bei Publikationen, Einladungen und
Die Antragstellung erfolgt mittels beiliegenden For-          Veranstaltungen sind die entsprechenden Logos des
mulars an den Beirat der Gemeindeentwicklung.                 Landes, der Gemeindeentwicklung und deren Spon-
                                                              soren anzubringen.
Betreuungsphase:
Die Betreuungsphase erstreckt sich über die Laufzeit          4.3      GE-Jahresschwerpunkt und Interne
des Projektes.                                                         Projekte, Aufbereitung von Themen

Betreuungsleistungen:                                         Das Team der Gemeindeentwicklung bearbeitet jähr-
Die Betreuung und Beratung durch das Team der                 lich, unter Mitarbeit internationaler Experten, ein
Gemeindeentwicklung ist für den Antragsteller ko-             kritisches, aktuelles Thema, das jeweils klar definiert
stenlos. Die Betreuungsleistung richtet sich nach             und abgegrenzt wird. Das Thema soll für die Salzbur-
dem Umfang des Projektes, beträgt maximal aber                ger Gemeinden und Regionen relevant sein und auf
100 Arbeitsstunden pro Jahr.                                  Herausforderungen der Zukunft Bezug nehmen. Im
                                                              Rahmen dieses thematischen Schwerpunktes sollen
Finanzielle Förderungen:                                      Veranstaltungen stattfinden. Das Jahresthema wird
Der Antragsteller kann für sein Projekt Förderanträge         mit einer Abschlussveranstaltung beendet und in
an den Beirat der Gemeindeentwicklung stellen. Die            Salzburger Medien publiziert.
Höhe der Förderung richtet sich nach dem Grundför-            Neben den oben angeführten Aufgaben ist die Ge-
dersatz von 40% zuzüglich einem Steigerungsbetrag             meindeentwicklung in mehrere österreich- und euro-
und der Finanzstärke der Gemeinde (siehe Tabelle 3)           paweite Netzwerke eingebunden. Kleinere Maßnah-
Förderung von GE-Einzelprojekten
                                                               Nicht
                                         GE- Gemeinden                           Regionalverbände       Stadtteilvereine
                                                           GE-Gemeinden
              Förderfähig                     Nein                Ja                     Ja                    Nein

    Höchste Fördersumme pro Jahr                              Euro 20.000            Euro 40.000

              Fördersatz                                  nach Förderkriterien   nach Förderkriterien
                                                           und Finanzstärke          50 - 100 %
                                                            der Gemeinde

                 Dauer                                    je nach Projektdauer   je nach Projektdauer

  Betreuungsleistung durch Mitarbeiter                    Ja, projektabhängig,   Ja, projektabhängig,
                der GE                                    höchstens 100 h p.a.   höchstens 100 h p.a.

   Förderfähigkeit von Umsetzungen                           Ja, für kleine         Ja, für kleine
                                                           Maßnahmen bis          Maßnahmen bis
                                                          Euro 10.000 im o.a.    Euro 10.000 im o.a.
                                                            Budgetrahmen           Budgetrahmen

Tabelle 3: Förderung von GE-Einzelprojekten

Seite 10                                                                                                       Salzburg 2015
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg

men, Tagungen, Ortsbildmessen oder interne Publi-
kationen sind erforderlich. Im Rahmen des Budgets
soll ein entsprechender Anteil für diese Ausgaben
reserviert werden. Diese Projekte werden dem Beirat
für Gemeindeentwicklung zur Bewilligung vorgelegt.

4.4      EU-Projekte

Die Gemeindeentwicklung bemüht sich um Mitar-
beit bei transnationalen EU-Projekten mit Gemein-
de- und Regionsbezug. Salzburger Gemeinden und
Regionen profitieren von zusätzlichen Fördermitteln
und Erfahrungsaustausch. Pilotregionen profitieren
zusätzlich durch die Entwicklung konkreter Maßnah-
men. Namentlich sind dies derzeit die Programm-
schienen Interreg IVA und IVB sowie URBACT. An-
gestrebt wird die kontinuierliche Teilnahme an zwei
bis drei parallel laufenden EU-Projekten. Damit wird
auch den Interessen des Landes an der Beteiligung
an EU-Projekten Rechnung getragen.

4.5      Übergangsbestimmungen

Die bisher aufgenommenen Gemeinden oder Stadt-
teilvereine behalten ihren Status bis zum Ausschei-
den aus dem Landesprogramm bei. Es besteht
jedoch die Möglichkeit für Gemeinden und Stadt-
teilvereine, vorzeitig aus dem bisherigen Programm
auszuscheiden. Eine Neuaufnahme oder Förderung
von Einzelprojekten entsprechend den Richtlinien ist
dann möglich.

Die vorliegenden Richtlinien treten mit 1. Jänner 2015
in Kraft.

5. Beilagen, Formulare

– Antrag auf Aufnahme in das Programm der
  Gemeindeentwicklung
– Antrag auf Unterstützung eines Einzelprojektes
– Förderungsansuchen des Landes Salzburg
– Verwendungsnachweis des Landes

Die Beilagen sind auch unter

www.gemeindeentwicklung.at downzuloaden.

      Salzburg 2015                                      Seite 11
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