Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg - www.gemeindeentwicklung.at
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Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.......................................................................................................... 4 1.1 Ziele und Aufgaben. .......................................................................................... 4 2. Organisation. .................................................................................................... 4 2.1 Salzburger Landesregierung............................................................................ 4 2.2 Amt der Salzburger Landesregierung. ............................................................. 5 2.3 Projektgruppe Gemeindeentwicklung. .............................................................. 5 2.3.1 Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR)................................ 5 2.3.2 Salzburger Bildungswerk (SBW)...................................................................... 5 2.4 Gemeindeentwicklungsbeirat............................................................................. 5 3. Förderkriterien und Förderübersicht.............................................................. 6 4. Leistungen der Gemeindeentwicklung (GE)....................................................... 8 4.1 Umfassend betreute „GE-Gemeinde“.................................................................. 8 4.1.1 Was ist eine umfassende Betreuung?................................................................ 8 4.1.2 WER kann ansuchen?........................................................................................ 8 4.1.3 WIE ist der Ablauf?.......................................................................................... 8 4.2 Förderung von einzelnen GE-Projekten........................................................... 9 4.2.1 Was ist ein Einzelprojekt?................................................................................ 9 4.2.2 WER kann ansuchen?...................................................................................... 10 4.2.3 WIE ist der Ablauf?........................................................................................ 10 4.3 GE - Jahresschwerpunkt und Interne Projekte, Initiativen ........................... 10 4.4 EU-Projekte.................................................................................................... 11 4.5 Übergangsbestimmungen. ................................................................................ 11 5. Genese der neuen Richtlinien. ........................................................................ 11 5.1 Bürgermeisterbefragung................................................................................ 11 5.2 Workshop........................................................................................................ 11 5.3 Einzelgespräche.............................................................................................. 11 6. Beilagen, Formulare. ...................................................................................... 11 Herausgeber: Dr. Peter Gutschner, Vorsitzender des Beirates der Gemeindeentwicklung DI Peter Haider, Geschäftsführer des SIR, Leiter der Gemeindeentwicklung Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Schillerstraße 25, Stiege Nord, 3. Stock 5020 Salzburg Erstellt: DI Peter Haider, Egon Leitner MBA, DI Robert Krasser, DI Christine Stadler Dr. Günther Signitzer, Dr. Anita Moser, MSc Alexander Glas Layout: DI Robert Krasser, Monika Seidl-Musil Fotos: Gemeindeentwicklung (2), Schweinöster (1) Salzburg 2015 Seite 2 Salzburg 2015
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg Vorwort Gesellschaft im Wandel: Die Gemeindeentwicklung Salzburg unterstützt BürgerIn- nenbeteiligung Unsere Gesellschaft ist lebendig und in einem stetigen Wandel. Wir werden älter, ändern unsere Familienformen und unsere Ansprüche an ein gutes erfülltes Leben. Das stellt Gemeinden und Städte vor immer neue Herausforderungen: Kinderbe- treuung, Versorgung älterer Menschen, Schaffung von neuem, leistbarem Wohn- raum, Arbeitsplätzen, Bewegungs- und Freizeiteinrichtungen und Erhaltung von bestehender Infrastruktur. Das soziale Miteinander in der Gemeinde will unterstützt werden. Es braucht Möglichkeiten der Begegnungen der Generationen bzw. mit neu zugezogenen NachbarInnen. Wichtig ist dabei auch, der Abwanderung und der Ausdünnung der ländlichen Regionen entgegen zu wirken. Um diese Aufgaben gut erfüllen zu können, ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger notwendig. Ehrenamtliches, bürgerschaftliches Engagement ist für die Zukunft der Salzburger Gemeinden wichtig. Die Gemeindeentwicklung Salzburg unterstützt Projekte – sowohl in Gemeinden, Stadtteilen als auch Regional- verbänden – und ermutigt so zur Realisierung von guten Ideen. Sie berät, unterstützt und fördert die Aktivitäten organisatorisch, mit Fachwissen und auch finanziell. Da die Bedürfnisse der Menschen unterschiedlich und viel- fältig sind, ist auch das Team der Gemeindeentwicklung fachlich sehr breit aufgestellt und kann so in sozialen, kulturellen, planerischen und gestalterischen Fragen kompetente Unterstützung bieten. Als für die Gemeindeentwicklung ressortzuständiges Mitglied der Salzburger Landesregierung danke ich allen Salzburgerinnen und Salzburgern für ihre Ideen für ein gutes Zusammenleben und ihr großes ehrenamtliches Engagement. Greifen Sie zu, nutzen Sie die Angebote der Gemeindeentwicklung, die sich auf eine über 25- jährige Erfahrung gründen. Landesrätin Mag.a Martina Berthold MBA Seite 3
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg 1. Einleitung – umfassende Konzepte als Grundlage für die Ent- wicklung auf lokaler und regionaler Ebene unter- Die Gemeindeentwicklung Salzburg (GE) versteht stützen sich als Kompetenzzentrum zur Erhaltung und Ver- – bedeutsame, innovative Modellprojekte fördern besserung der Lebensqualität in den Gemeinden, und entwickeln Städten und Regionen im Land Salzburg. Wir setzen – Bürgerbeteiligung von der Projektentwicklung bis uns mit Bürgerinnen und Bürgern, Politikerinnen und zur Umsetzung initiieren Politikern, Expertinnen und Experten an einen Tisch, – Bewusstsein für Prozesse schaffen, welche die überlegen und beraten gemeinsam, wo die Zukunft- Lebensqualität in Stadt und Land erhalten und schancen liegen und was die besten Entwicklungs- weiter verbessern chancen für Salzburg und die jeweilige Gemeinde sind. Ganz entscheidend für den Erfolg unseres 2. Organisation Handelns ist die Mithilfe engagierter Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Gemeindeentwicklungs-Maßnahmen 2.1 Salzburger Landesregierung und -Projekte sind nur dann erfolgreich, wenn sie von der Bevölkerung mitgetragen und mitentschieden Die Gemeindeentwicklung ist im Ressortbereich von werden. Unsere Rolle sehen wir darin, Gemeinden, Landesrätin Mag.a Martina Berthold MBA verankert. Regionalverbände und Stadtteilvereine auf ihrem Ihr obliegen Weg in die Zukunft bestmöglich zu beraten, zu unter- – die Kenntnisnahme der Richtlinien und die Vorla- stützen und zu begleiten. ge an die Salzburger Landesregierung – der Beschluss über die Aufnahme von Gemeinden 1.1 Ziele und Aufgaben und Stadtteilvereinen zur umfassenden Betreuung in das Programm der Gemeindeentwicklung – Initiativen auf Gemeindeebene themenbezogen – der Beschluss über die Unterstützung von Pro- koordinieren und betreuen jekten und die Freigabe der Förderungsmittel an – Projekte und Maßnahmen auf lokaler und regio- Gemeinden, Stadtteilvereine und Regionalverbän- naler Ebene organisatorisch und finanziell unter- de stützen Salzburger Landesregierung Ressort Landesrätin Mag.a Martina Berthold MBA Beirat der Gemeindentwicklung Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung Vorsitz - Referat Abteilung Wissenschaft und Forschung, Referat 2/04: Hochschulen, Wissenschaft und Hochschulen, Wissenschaft Zukunftsfragen und Zukunftsfragen Projektgruppe Gemeindeentwicklung Leiter der Projektgruppe Gemeindeentwicklung SIR - Mitarbeiter SBW - Mitarbeiter Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen Salzburger Bildungswerk Grafik 1: Organigramm der Gemeindeentwicklung Krasser 2014 Seite 4 Salzburg 2015
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg – die Zustimmung zu den Jahresarbeitsprogram- SBW für diesen Bereich. men und Tätigkeitsberichten der Projektgruppe MitarbeiterInnen Gemeindeentwicklung – die Zustimmung zu allen Projekten der Gemein- – Die MitarbeiterInnen werden vom SIR und SBW deentwicklung im Rahmen der Personal- und Sachsubvention – die Zustimmung zur Auswahl der Jahresthemen des Landes beigestellt. – die Zustimmung zu den transnationalen Projekten – Es können weitere MitarbeiterInnen vom SIR und der Gemeindeentwicklung (EU-Projekte) SBW im Einvernehmen mit der jeweiligen Ge- – die Bestellung der Leitung der Projektgruppe auf schäftsführung für einzelne Projekte zugezogen Vorschlag der Vorstände des SIR (Salzburger werden. Dafür erfolgt eine finanzielle Abgeltung. Institut für Raumordnung und Wohnen) und des – Dienststelle der MitarbeiterInnen sind das SIR SBW (Salzburger Bildungswerk) und das SBW. 2.2 Amt der Salzburger Landesregierung 2.3.1 Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) Innerhalb des Amtes der Salzburger Landesregierung liegt die Zuständigkeit entsprechend der Geschäfts- – Das SIR stellt MitarbeiterInnen für die Projekt- einteilung des Landes Salzburg bei der Abteilung gruppe im Umfang der Personal- und Sachsub- 2. Wissenschaft und Forschung 2/04: Hochschulen, vention des Landes zur Dienstleistung bereit. Wissenschaft und Zukunftsfragen. Dem Referat ob- – Die Einstellung und Zuteilung von Mitarbeite- liegt weiters der Vorsitz im Beirat der Gemeindeent- rInnen für diesen Bereich erfolgt ausschließlich wicklung. mit Zustimmung der Leitung und im Rahmen der Personal- und Sachsubventionen des Landes und 2.3 Projektgruppe Gemeindeentwicklung anderen Erträgen. – Das SIR führt die Personal- und Sachsubvention Leitung des Landes für diesen Bereich in einem eigenen Budgetansatz. – Die Leitung wird einer Person übertragen, die nachstehendem Anforderungsprofil entspricht: Ab- 2.3.2 Salzburger Bildungswerk (SBW) geschlossenes Universitätsstudium, Erfahrung im Bereich der Gemeinde- und Regionalentwicklung – Das SBW stellt MitarbeiterInnen für die Projekt- und Kenntnisse im Projektmanagement. gruppe im Umfang der Personal- und Sachsub- – Diese Person ist verantwortlich für die Leitung vention des Landes zur Dienstleistung bereit. und Koordination aller Projekte und Maßnahmen, – Die Einstellung und Zuteilung von Mitarbeite- welche die Gemeindeentwicklung betreffen. Diese rInnen für diesen Bereich erfolgt ausschließlich Tätigkeit umfasst sowohl die fachliche Leitung der mit Zustimmung der Leitung und im Rahmen der Gemeindebetreuung als auch die Leitung der Öf- Personal- und Sachsubventionen des Landes und fentlichkeitsarbeit der Gemeindeentwicklung. anderen Erträgen. – Dem / der LeiterIn obliegen die Geschäftsführung – Das SBW führt die Personal- und Sachsubvention des Beirates der Gemeindeentwicklung und die des Landes für diesen Bereich in einem eigenen Abwicklung der Landesförderungen. Budgetansatz. – Er / sie bestimmt über den Einsatz der Sponsormittel – Das SBW verwaltet die Sponsormittel gemäß dem unter Abstimmung mit den Sponsoren und den Tä- Sponsorvertrag. tigkeitseinsatz der zugeteilten MitarbeiterInnen. – Er / sie ist AnsprechpartnerIn für das Ressort. 2.4 Gemeindeentwicklungsbeirat – Dem / der GeschäftsführerIn obliegt die Kontrolle über die Verwendung der Personal-, Projekt- und Alle Förderansuchen der Gemeinden, Regionalver- Sachsubventionen des Landes an das SIR und Salzburg 2015 Seite 5
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg bände und Stadtteilvereine sind an den Beirat zu Gestaltungswettbewerbe, Ideenfindung) richten. Dieser legt unter Zuhilfenahme der Kriterien – Planungen (z.B. Bauplanung, Freiraumgestaltung) über die Förderfähigkeit und –höhe dem ressortzu- Nicht gefördert werden: ständigen Regierungsmitglied die Bewertung der Förderanträge vor. Der Gemeindeentwicklungsbeirat – Projekte ohne besonderen Anspruch (z.B. lang- tagt voraussichtlich zu folgenden Terminen: jährig bekannte, erprobte, standardisierte Pro- jekte) 1. Dienstag im März – Pflichtaufgaben der Gemeinde (z.B. Gehälter 1. Dienstag im Juni Schneeräumung) 1. Dienstag im Oktober – Laufende oder abgeschlossene Projekte, die nicht 1. Dienstag im Dezember innerhalb eines Gemeindeentwicklungsprozesses oder anderer vom Beirat anerkannter Prozesse Die Förderansuchen müssen jeweils mindestens eine entwickelt wurden, sowie die Durchführung glei- Woche vor dem Sitzungstermin in der Geschäftsstel- cher Projekte über mehrere Jahre. le des Beirats eingelangt sein. Grundlagen und Kriterien zur Beurteilung von Wenn es durch besondere Gegebenheiten erforder- Projekten der Gemeindeentwicklung Salzburg: lich ist von den Richtlinien abzuweichen, ist der Beirat der Gemeindeentwicklung damit zu befassen. Die folgende Liste von Kriterien wird vom Beirat zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit und För- derungshöhe herangezogen. Um ein Projekt als 3. Förderkriterien und Förderübersicht förderungswürdig einzustufen, sind die Kriterien „kla- re Konzeptionierung“, „gute Umsetzungschancen“, Gemeinden, Regionalverbänden und Stadtteilverei- „Bürgerbeteiligung“ und „Maßstabsgerechtigkeit des nen soll unbürokratisch und schnell geholfen werden, Projektes“ jedenfalls zu erfüllen. Die weiteren Krite- innovative Projekte im Rahmen der Gemeindeent- rien geben Aufschluss über die maximale Förderhöhe wicklung umzusetzen. Die nunmehr 25-jährige Erfah- für das Projekt. Der endgültige Fördersatz berück- rung in der Gemeindeentwicklungsarbeit hat gezeigt, sichtigt auch die von der Abt. 1 des Amtes der Salz- dass Geld (Förderbeträge) in Wissen und Know-how burger Landesregierung zur Verfügung gestellte Liste am sinnvollsten angelegt ist und nur so dauerhaft über die Finanzstärke der Gemeinden. Früchte trägt. Aus diesem Grund werden schwer- punktmäßig projektvorbereitende Prozesse gefördert. Alle eingereichten Förderungsansuchen werden nach Diese sollten jedoch keinen wissenschaftlichen Cha- folgenden Kriterien, entsprechend Tabelle 1, bewer- rakter aufweisen, sondern vielmehr pragmatisch und tet: umsetzungsorientiert sein. Verfahrenskriterien Gefördert werden: – Klare Konzeptionierung – Umsetzungschancen – Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Presseaussendungen, – Bürgerbeteiligung Veranstaltungsankündigungen, Bewusstseinsbil- dung) Inhaltliche Kriterien – Bildungsarbeit (z.B. Schulungen, Seminare, Ex- Soziokulturelle Kriterien kursionen) – Maßstabsgerechtigkeit des Projektes – Bürgerbeteiligungsprozesse (z.B. Workshops, – Berücksichtigung von Interessen förderungswür- Charrettes) diger Bevölkerungsgruppen – Bestandsaufnahmen (z.B. Studien, Bauaufnah- – Bewusstseinsbildung men) Ökologische Kriterien – Entwicklung von Projekten und Konzepten (z.B. – Emissionswirkungen Seite 6 Salzburg 2015
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg – Auswirkungen auf den Naturraum dermittel des Landes gewährt werden. Es können – Umfang und Art des Ressourceneinsatzes daher auch grundsätzlich förderbare Projekte auf- Wirtschaftliche Kriterien grund fehlender finanzieller Mittel als nicht förderbar – Wirkung während der Projekt- und Umsetzungs- eingestuft werden. phase Um die Bindung der finanziellen und personellen – Dauerhafte Auswirkungen Mittel planbar zu erhalten, bleibt eine erteilte Förder- – Innovativer Charakter und Originalität des Vorha- zusage 18 Monate aufrecht. Werden die zugesagten bens Fördergelder seitens des Antragstellers nicht inner- – Pilot- und Vorzeigeprojekte halb dieser 18 Monate mittels Verwendungsnachweis angefordert, erlischt die Förderzusage automatisch. Weitere Förderbestimmungen: Stadtteilvereine im Programm der Gemeindeentwick- lung erhalten die Fördergelder unmittelbar nach der Eine Förderung kann nur im Rahmen der im Bereich Förderzusage ausbezahlt. Ein Verwendungsnach- Gemeindeentwicklung zur Verfügung gestellten För- weis über diesen Betrag ist spätestens 18 Monate nach Ausbezahlung vorzulegen. Kriteriengruppe Nr. Kriterium Aspekte/ Beispiele Gewichtung Verfahrenskriterien 1 Klare Konzeptionierung Zeitpläne, Durchführungsorganisation, Einbindung vorhandener Konzepte 2 Umsetzungschancen Politischer Wille, Eigenmittelbereitstellung zur Förderung erforderlich 3 Bürgerbeteiligung Bürgerbeirat, Öffentlichkeitsarbeit Inhaltliche Kriterien Soziokulturelle 4 Maßstabsgerechtigkeit Dimension des Projekts („passt in die zur Förderung Kriterien Gemeinde“) erforderlich 5 Berücksichtigung förderungswürdiger Kinder, Jugendliche, Pendler … Bevölkerungsgruppen Gleichberechtigung 6 Bewusstseinsbildung Bewusstsein für Prozesse schaffen, die die Lebensqualität in Stadt und Land erhalten und weiter verbessern Ökologische Kriterien 7 Emissionswirkungen Luft, Wasser, Boden, Lärm, Verkehr, Energie, Abfall 8 Auswirkungen auf den Naturraum Landschaftsbild, Artenschutz, Wasserhaushalt Bei Erfüllung Erhöhung der 9 Umfang und Art des Verwendete Materialien, geschlos- Förderung möglich Ressourceneinsatzes sene Stoffkreisläufe, regionale Ressourcenbasis Wirtschaftliche 10 Wirkung während der Projekt- und Wertschöpfung und Beschäftigung (lokal/ Kriterien Umsetzungsphase regional) 11 Dauerhafte Wirkungen Wertschöpfung und Beschäftigung (lokal/regional), Netzwerkbildung, Infrastruktureffekt, Qualifikationsniveau, Folgebelastungen (Folgekosten) 12 Innovativer Charakter des Projekts Pilot- und Vorzeigeprojekte Bei Erfüllung wei- tere Erhöhung der Förderung möglich Tabelle 1: Förderkriterien für GE-Projekte nach Prof. Scherrer Krasser 2009 Salzburg 2015 Seite 7
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg 4. Leistungen der Gemeindeentwicklung Projekte zur Gemeindeentwicklung umzusetzen (z.B. Ortsgestaltung und Sozialprojekt mit Kindern). 4.1 Umfassend betreute „GE-Gemeinde“ Jährlich werden ein bis zwei Gemeinden bzw. Stadt- und „Gemeindeinitiative“ teilvereine in das Programm der Gemeindeentwick- lung aufgenommen. 4.1.1 Was ist eine umfassende Betreuung? 4.1.2 WER kann ansuchen? Eine Gemeinde oder ein Stadtteilverein wird dann als „Gemeindeentwicklungsgemeinde“ bezeichnet, Alle Salzburger Gemeinden und gegründete Stadt- wenn sie/er für die Dauer von mindestens fünf Jahren teilvereine der Landeshauptstadt können in das betreut wird. Dies setzt eine kontinuierliche und enga- Programm der Gemeindeentwicklung aufgenommen gierte Arbeitsweise seitens der BürgerInnen und der werden. Auch jene Gemeinden, die bereits in den Gemeinde voraus. vergangenen 25 Jahren entweder für fünf oder zehn Unter einer „Gemeindeinitiative“ verstehen wir die Jahre im Programm der Dorf- und Stadterneuerung schriftliche Beschlussfassung einer Gemeinde, über bzw. Gemeindeentwicklung waren, können wieder mehrere Jahre Projekte zu einem bestimmten The- aufgenommen werden. menschwerpunkt vorzubereiten und durchzuführen. Dabei können von der Gemeindeentwickung aufbe- 4.1.3 WIE ist der Ablauf? reitete Themen übernommen (z.B. Generationendorf- projekt, Altern in guter Gesellschaft) oder von den BürgermeisterIn der Gemeinde oder Obmann/-frau BürgerInnen einer Gemeinde selbst entwickelt wer- des Vereins für Stadtteilentwicklung stellt ein Ansu- den. Jedenfalls muss es zu den Zielen der Gemein- chen mittels beiliegendem Formular an den: deentwicklung der jeweiligen Gemeinde passen und den Richtlinien der Gemeindeentwicklung entspre- Beirat der Gemeindeentwicklung chen. Wichtig hierbei ist die Zustimmung der Gemein- Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen devertretung (Vereinsvorstand bei Stadtteilvereinen). Schillerstraße 25 Es wird der Wille der Gemeinde vorausgesetzt, in- A-5020 Salzburg nerhalb dieser fünf Jahre mehrere verschiedenartige Förderung von GE-Gemeinden und Stadtteilvereinen Nicht GE- GE- Gemeinden Regionalverbände Stadtteilvereine Gemeinden Förderfähig Ja Nein Nein Ja Höchste Fördersumme pro Jahr und Euro 40.000 Euro 20.000 Antragsteller Fördersatz nach Förderkriterien nach Förderkriterien und Finanzstärke der 50 - 100% Gemeinde Finanzierungs- abhängig (Entscheidung des GE-Beirats) Dauer 5 Jahre, Wieder- 5 Jahre, Wieder- aufnahme möglich aufnahme möglich Betreuungsleistung durch höchstens 300 Stunden höchstens 300 GE-MitarbeiterInnen pro Jahr Stunden pro Jahr Förderfähigkeit von Umsetzungen im Ja, für kleine Ja Rahmen von Gemeindeinitiativen Maßnahmen bis Euro 15.000 im Budgetrahmen von Euro 40.000 Tabelle 2: Förderung von GE-Gemeinden und Stadtteilen Krasser 2009 Seite 8 Salzburg 2015
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg In Erstgesprächen erfolgt eine Strategieentwicklung digital übermittelt werden. zur Vorgangsweise in der Gemeinde. Diese Vor- gangsweise wird in Zusammenarbeit mit Bürgermei- Welche Leistungen erhält der Antragsteller? sterIn, Gemeinderat und Interessensgruppen festge- legt. Betreuungsleistungen: Bei Stadtteilen der Landeshauptstadt Salzburg ist die Die Betreuung und Beratung durch das Team der Gründung eines Vereines mit dem Namen „Verein Gemeindeentwicklung ist für die Gemeinde kosten- Stadtteilentwicklung ‚Name‘“ (z.B. Verein Stadtteilent- los. Die maximale Betreuungsleistung pro Jahr be- wicklung Gnigl) erforderlich. Dieser hat das Aufnah- schränkt sich auf 300 Arbeitsstunden. Die Leistung meansuchen zu stellen. Die Strategieentwicklung zur der Öffentlichkeitsarbeit für Gemeinden (z.B. Ein- Vorgangsweise erfolgt mit den Vorstandsmitgliedern schaltungen in Lokalzeitungen) ist dem Projektmaß- bzw. Interessensgruppen des Stadtteiles. stab entsprechend begrenzt. Startphase Gemeinde / Stadtteilverein: Finanzielle Förderungen: Je nach definierter Vorgangsweise finden öffent- Eine Gemeinde kann für ihre, im Rahmen der Ge- liche Einführungsworkshops unter Bürgerbeteili- meindeentwicklung ausgearbeiteten Projekte jeder- gung, Stadtteilfrühstücke, Experten- und Fachver- zeit Förderanträge an den Beirat der Gemeindeent- anstaltungen oder Exkursionen statt. Es wird ein wicklung stellen. Gemeinden und Stadtteilvereine der Zukunftsprofil erarbeitet. Daran sollen sich politische Stadt Salzburg, die Gemeindeinitiativen durchführen, Vertretungen und Interessensgruppen beteiligen. stellen am Ende des Kalenderjahres einen Förde- Das Zukunftsprofil wird bei Gemeinden von der rantrag über die gesamten Projekte, die im Rahmen Gemeindevertretung und bei Stadtteilvereinen vom dieser Initiative mit entsprechender Betreuung durch Vereinsvorstand beschlossen. eine/-n MitarbeiterIn der Gemeindeentwicklung abge- Stadtteilvereine sind den Gemeinden gleichgestellt. wickelt wurden. Die Höhe der Förderung richtet sich Wurde durch andere Programme oder Initiativen z.B. nach der Qualität des eingereichten Projektes und AGENDA 21 Prozesse, etc. bereits ein umfassendes der Finanzstärke der Gemeinde. Bei Stadtteilverei- Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet, kann die- nen entscheidet der GE-Beirat über den Fördersatz. ser Schritt entfallen. Jedenfalls muss jedoch ein schriftlicher Bericht über die gewünschte Vorgehens- Welche Pflichten hat der Antragsteller? weise in den folgenden fünf Jahren vorgelegt werden. Es sind die Förderrichtlinien des Landes Salzburg einzuhalten. Bei Publikationen, Einladungen und Aufnahme: Veranstaltungen sind die entsprechenden Logos Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm desLandes, der Gemeindeentwicklung und deren wird über Vorschlag des Gemeindeentwicklungs-Bei- Sponsoren anzubringen. rates von der Salzburger Landesregierung getroffen. 4.2 Förderung von einzelnen GE-Pro- Betreuungsphase: jekten Die Betreuungsphase dauert fünf Jahre, ab dem Zeitpunkt der Aufnahme, die jeweils zu Jahresbeginn 4.2.1 Was ist ein Einzelprojekt? stattfindet. Während dieser Zeit ist es der Gemeinde Die Richtlinien sehen vor, dass auch spezifische, klar möglich, für Projekte Betreuungsleistungen und För- definierte, innovative Projekte von „Nicht-Gemein- dergelder von der Landesregierung zu erhalten. deentwicklungs-Gemeinden“ von der Gemeindeent- wicklung unterstützt werden können. Das bedeutet, Evaluierungsphase: dass Gemeinden mit singulären Projektwünschen, Nach Ablauf der fünf Jahre ist von der Gemeinde ein die im Bereich der Gemeindeentwicklung liegen, un- schriftlicher Bericht mit Fotodokumentation über die terstützt werden. Gleiches gilt für Regionalverbände, durchgeführten Projekte und Maßnahmen beim Beirat die sich mit Regionalentwicklung beschäftigen. der Gemeindeentwicklung abzugeben. Dieser soll auch Salzburg 2015 Seite 9
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg 4.2.2 WER kann ansuchen? Alle Gemeinden und Regionalverbände Salzburgs Evaluierungsphase: können um Förderung für ein Einzelprojekt ansu- Nach Abschluss des Projektes ist ein schriftlicher chen. Wichtig hierbei ist, dass bereits in der Frühpha- Bericht mit Fotodokumentation vorzulegen. se der Projektentwicklung die Gemeindeentwicklung eingebunden wird. Welche Pflichten hat der Antragsteller? Es sind die Förderrichtlinien des Landes Salzburg 4.2.3 WIE ist der Ablauf? einzuhalten. Bei Publikationen, Einladungen und Die Antragstellung erfolgt mittels beiliegenden For- Veranstaltungen sind die entsprechenden Logos des mulars an den Beirat der Gemeindeentwicklung. Landes, der Gemeindeentwicklung und deren Spon- soren anzubringen. Betreuungsphase: Die Betreuungsphase erstreckt sich über die Laufzeit 4.3 GE-Jahresschwerpunkt und Interne des Projektes. Projekte, Aufbereitung von Themen Betreuungsleistungen: Das Team der Gemeindeentwicklung bearbeitet jähr- Die Betreuung und Beratung durch das Team der lich, unter Mitarbeit internationaler Experten, ein Gemeindeentwicklung ist für den Antragsteller ko- kritisches, aktuelles Thema, das jeweils klar definiert stenlos. Die Betreuungsleistung richtet sich nach und abgegrenzt wird. Das Thema soll für die Salzbur- dem Umfang des Projektes, beträgt maximal aber ger Gemeinden und Regionen relevant sein und auf 100 Arbeitsstunden pro Jahr. Herausforderungen der Zukunft Bezug nehmen. Im Rahmen dieses thematischen Schwerpunktes sollen Finanzielle Förderungen: Veranstaltungen stattfinden. Das Jahresthema wird Der Antragsteller kann für sein Projekt Förderanträge mit einer Abschlussveranstaltung beendet und in an den Beirat der Gemeindeentwicklung stellen. Die Salzburger Medien publiziert. Höhe der Förderung richtet sich nach dem Grundför- Neben den oben angeführten Aufgaben ist die Ge- dersatz von 40% zuzüglich einem Steigerungsbetrag meindeentwicklung in mehrere österreich- und euro- und der Finanzstärke der Gemeinde (siehe Tabelle 3) paweite Netzwerke eingebunden. Kleinere Maßnah- Förderung von GE-Einzelprojekten Nicht GE- Gemeinden Regionalverbände Stadtteilvereine GE-Gemeinden Förderfähig Nein Ja Ja Nein Höchste Fördersumme pro Jahr Euro 20.000 Euro 40.000 Fördersatz nach Förderkriterien nach Förderkriterien und Finanzstärke 50 - 100 % der Gemeinde Dauer je nach Projektdauer je nach Projektdauer Betreuungsleistung durch Mitarbeiter Ja, projektabhängig, Ja, projektabhängig, der GE höchstens 100 h p.a. höchstens 100 h p.a. Förderfähigkeit von Umsetzungen Ja, für kleine Ja, für kleine Maßnahmen bis Maßnahmen bis Euro 10.000 im o.a. Euro 10.000 im o.a. Budgetrahmen Budgetrahmen Tabelle 3: Förderung von GE-Einzelprojekten Seite 10 Salzburg 2015
Richtlinien der Gemeindeentwicklung Salzburg men, Tagungen, Ortsbildmessen oder interne Publi- kationen sind erforderlich. Im Rahmen des Budgets soll ein entsprechender Anteil für diese Ausgaben reserviert werden. Diese Projekte werden dem Beirat für Gemeindeentwicklung zur Bewilligung vorgelegt. 4.4 EU-Projekte Die Gemeindeentwicklung bemüht sich um Mitar- beit bei transnationalen EU-Projekten mit Gemein- de- und Regionsbezug. Salzburger Gemeinden und Regionen profitieren von zusätzlichen Fördermitteln und Erfahrungsaustausch. Pilotregionen profitieren zusätzlich durch die Entwicklung konkreter Maßnah- men. Namentlich sind dies derzeit die Programm- schienen Interreg IVA und IVB sowie URBACT. An- gestrebt wird die kontinuierliche Teilnahme an zwei bis drei parallel laufenden EU-Projekten. Damit wird auch den Interessen des Landes an der Beteiligung an EU-Projekten Rechnung getragen. 4.5 Übergangsbestimmungen Die bisher aufgenommenen Gemeinden oder Stadt- teilvereine behalten ihren Status bis zum Ausschei- den aus dem Landesprogramm bei. Es besteht jedoch die Möglichkeit für Gemeinden und Stadt- teilvereine, vorzeitig aus dem bisherigen Programm auszuscheiden. Eine Neuaufnahme oder Förderung von Einzelprojekten entsprechend den Richtlinien ist dann möglich. Die vorliegenden Richtlinien treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. 5. Beilagen, Formulare – Antrag auf Aufnahme in das Programm der Gemeindeentwicklung – Antrag auf Unterstützung eines Einzelprojektes – Förderungsansuchen des Landes Salzburg – Verwendungsnachweis des Landes Die Beilagen sind auch unter www.gemeindeentwicklung.at downzuloaden. Salzburg 2015 Seite 11
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