Gemeinde Gais Gemeindekanzlei - Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei Gesuch um Aufnahme der Pflichtschützen | Antrag Gemeinderat Speicher Der Gemeinderat nimmt den Antrag des Gemeinderates Speicher zur Kenntnis und nach Abwägen der Gegeben- heiten und der Vorgespräche wird dem Antrag – die Pflichtschützen aus der Gemeinde Speicher für das Absol- vieren des obligatorischen Bundesprogrammes aufzunehmen - zugestimmt. Die Gemeinde Speicher wird den Antrag an das zuständige Departement in die Wege leiten. Per Ende 2020 kann der Schützenstand Speicher nicht mehr benutzt werden, da dieser die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt. An der Hauptversammlung vom 7. April 2018 haben die Mitglieder der Militär- schützengesellschaft Speicher beschlossen, die Schiesstätigkeiten per Ende 2019 einzustellen. Stetiger Rück- gang der aktiven Mitglieder, der Pflichtschützen und fehlende Nachfolge im Vorstand haben den Militär- schützenverein zu diesem Schritt bewogen. Gemäss den Bundesvorschriften ist jede Gemeinde verpflichtet, für die Schiesspflichtigen eine Möglichkeit zu schaffen, die obligatorischen ausserdienstlichen Schiessen zu absolvieren, sei es in der eigenen oder in einer anderen Gemeinde. Kann die Möglichkeit nicht mehr in der eigenen Gemeinde angeboten werden, entscheidet letztlich das Departement Sicherheit und Justiz Appenzell A.Rh. über die Zuweisung in eine andere Gemeinde. Zwischen der Gemeinde Gais, den Sportschützen Gais und der Gemeinde Speicher haben bereits 2017 Gespräche stattgefunden. Damals ging es darum, für die Militärschützen Speicher eine neue Heimat zu finden. Durch die Auflösung des Militärschützenvereins hat sich die ganze Problematik wesentlich vereinfacht. In Speicher gibt es derzeit 92 Pflichtschützen. Davon haben im Jahr 2017 deren 54 auf der Schiessanlage Speicher das Obligatorische absolviert. 38 Schützen haben auf einer fremden Anlage geschossen. Die vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2013 zeigen etwa das gleiche Bild. Es ist aber anzunehmen, dass nicht alle Schützen nach Gais abwandern werden. Es ist schwierig eine Prognose zu stellen. Zu rechnen ist mit etwa 30 - 40 Schützen. Vernehmlassung Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege | Teilrevision Der Gemeinderat hat gegen den vorliegenden Entwurf der Teilrevision zum Gesetz über die Verwaltungsrechts- pflege keine Einwände anzubringen und nimmt daher im befürwortenden Sinne Stellung. Der Regierungsrat hat einen Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege zu- handen der Vernehmlassung verabschiedet. Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG, bGS 143.1) wurde seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2003 nur punktuell angepasst, letztmals am 13. September 2010 im Zusammenhang mit dem Erlass des Justizgesetzes (bGS 145.31). Aufgrund von Änderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. die Digitalisierung), Änderungen von eidgenössischen Erlassen (insbesondere des Bundesgesetzes über das Bundesgericht, des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren und der Zivilprozessordnung) und aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis ergibt sich beim VRPG in verschiedener Hinsicht Anpassungsbedarf.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei Vernehmlassung | Vorläufige Verordnung zur Gewährleistung des Rechtsweges in Staatshaftungsverfahren Der Entwurf für eine vorläufige Verordnung zur Gewährleistung des Rechtsweges in Staatshaftungsverfahren haben die Gemeinden die Gelegenheit erhalten, im Rahmen einer Konsultation hierzu Stellung zu nehmen. Mit Urteil des Bundesgerichts 4A_546/2013 vom 13. März 2014 wurde eine Beschwerde gegen den Kanton Appenzell Ausserrhoden betreffend medizinische Staatshaftung teilweise gutgeheissen und ans Obergericht zurückgewiesen. Gemäss diesem Urteil gilt für Fälle der medizinischen Staatshaftung der Grundsatz der „double instance“. Dies, weil es sich bei der medizinischen Staathaftung um eine öffentlich-rechtliche Angele- genheit handelt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zivilrecht steht. Öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche werden nach geltendem Recht gestützt auf Art. 57 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege im Klageverfahren durch das Obergericht entschieden. Somit ent- scheidet gemäss dieser Bestimmung nur eine kantonale Instanz. Damit wird dem Erfordernis der „double in- stance“ im Bereich der medizinischen Staatshaftung nicht Rechnung getragen. Um der Problematik der „double instance“ gerecht zu werden, soll das Staathaftungsrecht generell geprüft werden. Damit aber möglichst bald Klarheit über den Instanzenzug bei der medizinischen Staatshaftung besteht, soll hierzu eine vorläufige Verordnung erlassen werden, welche bis zum Inkrafttreten des Staathaftungs- gesetzes gilt. Gegen den Entwurf der vorläufigen Verordnung zur Gewährleistung des Rechtsweges in Staatshaftungs- verfahren werden keine Einwände angebracht. Ebenso zeigen die Abklärungen, dass die Gemeinde Gais in den letzten Jahrzehnten mit dem Verfahren zur Staatshaftung nicht betroffen war. Ersatz-Anschaffung Pneulader Forstbetrieb Der Pneulader Zettelmeier ZL 801 mit Jahrgang 1991 wurde im Jahr 1999 als Occasionsmaschine angeschafft. Die Maschine leistete während dieser Zeit rund 9‘400 Betriebsstunden und funktionierte sehr zuverlässig. Bevor nun größere Reparaturarbeiten anfallen, soll die Maschine ersetzt werden. Der Einsatzbereich vom Radlader konnte laufen ausgebaut werden. Am Anfang brauchte man die Maschine vor allem im Schnitzelbetrieb. Ein wertvoller Dienst leistete der Radlader zunehmend auch bei der Schneeräumung und mit der Anschaffung diverser Anbaugeräte stieg der Einsatz stetig. Im Durchschnitt leistet der Pneulader 400 Betriebsstunden pro Jahr. Der Einsatzbereich im Winterdienst kann mit ei- ner neuen effizienteren und schnelleren Maschine noch ausgebaut werden. Vor allem grosse Plätze könnten in Zukunft mit einem leicht grösseren Pneulader effizienter, platzschonender und günstiger vom Schnee befreit werden. Drei mögliche Maschinen konnten vom Forstpersonal wäh- rend mindestens einer Woche getestet werden. Aus finan- zieller und technischer Sicht sticht schnell das Angebot von der Vorführmaschine der Firma Menzi Muck AG hervor. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Kommission Land- und Forstwirtschaft, das Angebot der Firma Menzi Muck AG mit dem Vorführfahrzeug „Atlas Weycor AR 95e Super“ zum Preis von Fr. 149‘800.- zu erwerben, zu.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei Grobkonzept «750 Jahre Gais» im Jahr 2022 Die Kulturkommission Gais wurde vom Gemeinderat beauftragt, ein Grobkonzept zur Feierlichkeit «750 Jahre Gais» auszuarbeiten. Die Kulturkommission und zwei Mitglieder der Tourismuskommission haben zu die- sem Zweck eine Arbeitsgruppe gebildet. Daraus resultierte die Ideenwerkstatt vom 24. März 2018. Auf der Basis der Ideen und weiteren Anknüpfungspunkten wurde ein Konzeptentwurf erarbeitet. Dieses Grobkonzept soll lediglich die Leitidee und die Rahmenbedingungen zu den Feierlichkeiten definieren und will primär eine Entscheidungshilfe darstellen. o Was: «750 Jahre Gais» o Wer: Zielgruppe ist die Öffentlichkeit; BewohnerInnen von Gais und Gäste o Wie: Die Feierlichkeiten sollen ungewohnt, überraschend und oft auch verwunderlich sein. Innovativ und der Bevölkerung nachhaltige Erlebnisse ermöglichen. Dem Logo «Gais naturgemacht» wird Rechnung getragen werden. o Wo: Verschiedene Schauplätze in Gais sind denkbar und je nach Event anzupassen o Wann: Im Jahr 2022 / Hauptfest am 7.5.2022 o Was: Auf der Basis der genannten Ideen entworfen o Warum: Treffunkte für alle. Ein kulturelles und gesellschaftliches Programm mit Lockwirkung Wichtig ist, auf Bestehendem aufzubauen und was Gais bereits bietet, zu stärken und verstärkt ins Bewusstsein zu rücken. Das Konzept für das Dorfjubiläum 2022 ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Dem Jubiläum ein «Thema» geben. Alle Aktivitäten sollen zum Thema passen. Das Projektteam wird das Motto definieren. Ein aussagekräftiges Logo muss gestaltet werden. Ideenwerkstatt vom 24. März 2018 Erkenntnisse aus der Ideenwerkstatt o Ein zentraler Festakt bildet den Schwerpunkt der Feierlichkeiten. o Verschiedene, kleinere Anlässe dem Motto entsprechend finden übers Jahr verteilt statt. o Ortsansässige Betriebe und Vereine sind zwingend zu involvieren. o Um eine einfache und effiziente Organisation und Führungsstruktur zu erhalten, muss das Projektteam bereits im Jahr 2018 gebildet werden. o Der Projektzeitplan wurde optimiert, so dass auch «grössere und zeitintensivere» Projekte realisiert werden könnten. o Überregionale Ausstrahlungskraft entwickeln o Jubiläum als «Aufhänger» nutzen für Investition in die Zukunft der Gemeinde Gais o Verzicht auf Festschrift oder Theater, dafür innovative Formen wie Film oder Liebeserklärungen an Gais in Buchform ernsthaft prüfen. Der Anlass zeigte, wo die Gemeinde Entwicklungspotential hat: Dorfplatz, Badi, Kronengarten. Von vielen Teil- nehmerinnen und Teilnehmern wurden diese Themen häufig angesprochen. Dies kann bauliche Massnahmen zur Folge haben und soll in den dafür zuständigen Gemeindegremien angepackt werden. Projekte sind unabhängig vom Jubiläum zu prüfen. Falls eine Realisierung bis 2022 angestrebt wird, können diese «neu geschaffenen Räume» für die Festaktivitäten genutzt werden.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei Ideen aus der Werkstatt gruppiert Events Optisches / Beständiges o 4-Jahreszeiten Treffen | Markt | Wanderungen o Historische Stationen o Guiness-Weltrekord o Geo-Caching o Fest | Festakt o Bänke überall im Dorf o Nostalgie-Chilbi (dito Adventsmarkt) o Digitale Zeitreise o Bestehendes unterstützen (Dorffest usw.) o Openair Bibliothek o Kinderfest o Wanderweg-Wasserfälle | Rotbach o Rundgang Bauernbetriebe o Holzskulpturen o Tag des offenen Dorfes o Bäume pflanzen o Bachputzete o Sofa auf Dorfplatz o Markus-Evangelium o Schlittelweg vom Gäbris o Film über Gais o Aussichtsturm auf dem Sommersberg o Jugendanlass monatlich o Glascontainer Politik o Alters-Anlass monatlich o Eisbahn mit Eisweg ergänzen o Blumenfenster Dies und das Strukturelles o Lebensqualität fördern o Badi (u.a. Wärmeverbung) o Online-Plattform mit Gaiser Produkten o Dorfplatz o Appenzeller Bahnen als Partner o Gemeindehaus-Pärkli o Einkaufsvorteile im Dorf zeigen o Wiederbelebung Dorfmuseum o Molke o Shuttle-Betrieb „Bahnhof - Dorf – Klinik“ o Begegnungen mit anderen Orten o Moorhütten nutzen o Partnerschaften eingehen o Guter Zweck o Gewerbe Show o … Der Gemeinderat dankt allen Beteiligten, welche einen Beitrag zu diesem Konzept geleistet haben. Das vorlie- gende Grobkonzept findet grundsätzlich Anklang beim Gemeinderat. Als Bindeglied zur Gemeinde wird Gemein- derätin Katja Pantaleo-Palancon bezeichnet. Die Kulturkommission wird beauftragt, die weiteren Abklärungen und Organisation im Sinne des Grobkonzeptes in die Wege zu leiten. Arbeitsvergaben und Baustart Abdankungsgebäude Friedhof Gais Der Gemeinderat vergibt in einem ersten Schritt die Baumeisterarbeiten für das Abdankungsgebäude auf dem Friedhof Gais an die Firma Sutter AG, Appenzell, und für die Erdarbeiten an die ortsansässige Firma Rusch GmbH. Die übrigen Arbeitsgattungen werden voraus- sichtlich an der nächsten Gemeinderatssitzung vergeben. Die Bauarbeiten starten am Montag, 18. September 2018, mit dem Abriss des bestehenden Gebäudes. Auch während den Arbeiten ist der Besuch des Friedhofes weiterhin möglich. Kleinere Einschränkungen können möglich sein. Aufbahrungen während der Bauzeit erfolgen in Appenzell. Frau Anaïs Bleiker, Bestattungsamt Gais (+41 71 791 80 80), gibt gerne ergänzende Auskünfte.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei Gemeindeverwaltung | Lehrstelle 2017 als Kauffrau | Kaltrina Orllati Der Gemeinderat nimmt vom neuen Lehrverhältnis zwischen Kaltrina Orllati und der Gemeindekanzlei Kenntnis. Die Schülerin aus Niederteu- fen wird mit Lehrbeginn Sommer 2019 während drei Jahren als Kauffrau in der Gemeindeverwaltung ausgebildet. Die künftige Lernende wird vom Verwaltungspersonal und vom Gemeinderat bereits heute herzlich willkommen geheissen. Unterstützungsgesuch | Turnunterhaltung TV Gais Der Gemeinderat gewährt dem Turnverein Gais einen Beitrag von Fr. 500.- für die Turnunterhalt 2018. Der Turnverein Gais (TV Gais) veranstaltet nach acht Jahren wieder eine Turnunterhaltung am 23./24. Novem- ber 2018 unter dem Motto „FMGääs“. Der TV Gais erhofft sich mit dieser Unterhaltung eine finanzielle Grundlage zu schaffen, um auch in Zukunft diverse Anlässe zu Gunsten der Jugendriege, des Vereinslebens und auch des Sports mitfinanziert zu können. Weiter möchte der TV Gais mit dieser Unterhaltung sich selbst bewerben und hofft nach den Vorstellungen auf Neumitglieder um den Fortbestand des Vereins sicherzustellen. Letztlich soll diese Unterhaltung auch den Teamgeist des gesamten TV Gais stärken, fördern und für sämtliche Mitglieder ein greifbares, echtes und nachhaltiges Erlebnis darstellen. Unterstützungsgesuch | 10. Braunvieh-Eliteschau 2018 Die Braunvieh Züchtergruppe AR organisiert am Freitagabend 30. November 2018 im Pferdesportzentrum Starkenmühle wiederum einen Ausstellungsanlass. Dabei werden 77 Vereinsmitglieder aus dem Kanton Appen- zell Ausserrhoden die Möglichkeit haben, insgesamt etwa 60 Kühe und 30 Jungtiere einem interessierten Publi- kum aus nah und fern zu präsentieren. Zusätzlich werden wiederum fünf Züchtergruppen aus der Ostschweiz eingeladen, um drei ihrer Tiere zu präsentieren. Die bisher durchgeführten Schauen fanden stets grossen Anklang beim interessierten Publikum. Die Organisato- ren ersuchen um finanzielle Unterstützung dieses Anlasses. Der Gemeinderat nahm den Antrag zur Kenntnis und ist bereit, das Sponsoring „Bester Züchter“ für diese Elite-Schau im Betrag von Fr. 600.- zu übernehmen.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei Regionale Feuerschau | Budget 2019 Der Gemeinderat nimmt das Budget 2018 der regionalen Feuerschau zur Kenntnis. Gemäss den Unterlagen wer- den keine aussergewöhnlichen Ausgaben erwartet, weshalb sich diese auf Basis des Vorjahres stützen. Der Aufwand der Prüfung und Bewilligung seien in etwa gleichgeblieben. Gemäss Vertrag der regionalen Feuer- schau Mitteland AR vom 19.12.2007 werden die anfallenden Kosten im Verhältnis der Einwohnerzahlen unter den Mittelländer-Gemeinden aufgeteilt. Der Verteilschlüssel für die Gemeinde Gais beträgt 18% (unverändert), was einen Betrag von Fr. 12‘015.- entspreche. Änderungen zum Fahrplan 2019 auf den Linien der Appenzeller Bahnen Grund für die Überarbeitung des Fahrplans der Appenzeller Bahnen am Morgen sind die Reaktionen von Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs, die im Rahmen der Fahr- planvernehmlassung (28.5. bis 17.6.2018) gemacht wurden. Im Rahmen der Fahrplanvernehmlassung für den Fahrplan 2019 seien rund 60 Eingaben zum neuen Fahrplan eingegan- gen. Davon beziehen sich rund die Hälfte der Eingaben auf die Anschlüsse der Appenzeller Bahnen (AB) in St.Gallen von Gais/Bühler/Teufen Richtung Zürich. Hauptproblem sei, dass der schnelle IC nach Zürich mit Abfahrt um .25 und .55 um eine Minute verfehlt werde. Grundsätzlich ist zu sagen, dass es zur Hauptsache aus nachfolgenden drei Gründen keine optima- le Lösung gibt: o Die Regional- und Fernverkehrszüge kommen in St.Gallen aus allen Richtungen zu sehr unterschiedli- chen Zeiten an. So wären von der AB bessere Anschlüsse an den Fern- und Regionalverkehr möglich, wenn die Züge vor der halben Stunde ankommen und kurz nachher wieder abfahren würden. o Der schnelle IC von/nach Zürich fährt nicht durchgehend halbstündlich; eine Ausrichtung des Taktes auf diese Züge würde deshalb für viele Züge tagsüber und vor allem abends eine weitere, deutliche Verlängerung der Umsteigezeiten bedeuten. Deshalb sind generell keine optimalen Anschlüsse auf alle Fernverkehrsverbindungen über den ganzen Tag möglich. o Die Kreuzungsstelle im Güterbahnhof St.Gallen (Inbetriebnahme geplant auf 2021) fehlt noch. Diese Kreuzungsstelle ermöglicht kürzere Durchgangszeiten in St.Gallen. Übergangsfahrplan ab Dezember 2018 bis ca. Dezember 2021 Um die Nachteile der knapp verpassten Anschlüsse von Gais/Bühler/Teufen Richtung Zürich zu minimieren und weitere Verbesserungen zu erzielen, wurde von der AB im Juli 2018 ein Lastrichtfahrplan bis 9 Uhr erarbeitet. Dazu wurde das ganze Fahrplangefüge zwischen Appenzell und St.Gallen um 6 Minuten und zwischen Trogen und St.Gallen um 2 Minuten vorverschoben. Das gibt gegenüber dem in der Fahrplanvernehmlassung publizier- ten Fahrplan folgende Vorteile: o Die Anschlüsse von Gais/Bühler/Teufen nach Zürich auf den schnellen Fernverkehr verbessern sich mit nur noch 5 Minuten Umsteigezeit deutlich.
Gemeinde Gais Gemeindekanzlei o Die Eilzüge von Appenzell nach St.Gallen mit Ankunft in St.Gallen um 06.33 und 07.33 Uhr haben neu einen 4-Minuten-Anschluss auf den langsamen Fernverkehr mit Halt in Gossau, Flawil, Uzwil und Wil. o Die Verbindungen von Trogen/Speicher bleiben in St.Gallen in alle Richtungen praktisch gleich. o Die Y4-Takt Züge von Trogen/Speicher erhalten neu einen 3-Minuten-Anschluss auf den langsamen Fernverkehr Richtung Zürich. o Die Anschlüsse von Gais/Bühler/Teufen Richtung Rorschach/Sargans/Chur werden besser. o Die Anschlüsse am Morgen in Appenzell Richtung Wasserauen können wiederhergestellt werden. o Dank der früheren Ankunft der Linie 855 in Gais können die Züge der Linie 856 Gais-Altstätten am Morgen 3 Minuten früher abfahren und zusätzlich einen Anschluss nach Heerbrugg herstellen. Aber es gibt auch Nachteile. So verlängern sich die Anschlüsse von Gais/Bühler/Teufen auf den langsamen Fernverkehr in der einen halben Stunde um 6 Minuten und in der Gegenrichtung verschlechtern sich die Anschlüsse aus Richtung Zürich nach Teufen/Bühler/Gais deutlich. Ausserdem leidet bei einem Lastrichtfahr- plan die Merkbarkeit der Abfahrtszeiten, da die Züge nicht über den ganzen Tag zur gleichen Minute abfahren. Da aber am Morgen zwischen 6 und 9 Uhr rund 6x mehr Personen von Gais/Bühler/Teufen nach Zürich fahren als umgekehrt gibt es deutlich mehr Gewinner als Verlierer. Deshalb haben sich die an den Linien der AB beteiligten Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden klar für die Umsetzung des Übergangsfahrplans mit Gültigkeit ab 9. Dezember 2018 ausgesprochen. Zwischen 08.30 Uhr und 09.00 Uhr wird der Fahrplan wieder in die ursprüngliche Fahrlage zurückverschoben, da sich die Fahrgastströme in beide Richtungen angleichen und sich am Nachmittag/Abend in die andere Richtung verlagern. Die Appenzeller Bahnen sind mit Bezug auf die erwähnte schwierige Ausgangslage überzeugt, die bestmögliche Lösung gefunden zu haben. Spätestens wenn die neue Streckenführung durch den Güterbahnhof (geplant auf 2021) realisiert ist, werde der Übergangsfahrplan/Lastrichtfahrplan durch einen neuen Fahrplan abgelöst. Globale Strassenbeiträge an die Gemeinden Gemäss Art. 6a des Einführungsgesetzes zum BG über den Strassenverkehr stehen 25% des Ertrages der kan- tonalen Motorfahrzeugsteuern des vorangegangen Rechnungsjahres den Gemeinden zu. Vom kantonalen Ertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA steht den Gemeinden gemäss Art. 5 des Gesetzes über die Strassenrechnung und die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für obgenannten Zwecke ein Anteil von 20% zu. Aktuell haben acht Ausserrhoder Gemeinden ein genehmigtes Strassenverzeichnis: Rehetobel, Wald, Teufen, Reute, Urnäsch, Waldstatt, Heiden und Speicher. Diese acht und die Gemeinden, welche ihr Strassenverzeichnis bis am 1. August 2018 öffentlich aufgelegt haben (dazu gehört auch die Gemeinde Gais), erhalten die Auszahlung auf der Basis der neuen Zahlen, unabhängig von allfälligen Einsprachen zum Verzeichnis. o LSVA 2017 | Anteil Gemeinden Total 20% Fr. 650‘295.70 o Motorfahrzeugsteuern 2017 | Anteil Gemeinden 25% Fr. 5'329'350.80 o LSVA-Anteil Gemeinde Gais 7.1% Fr. 46'182.00 o Anteil Motorfahrzeugsteuern Anteil Gemeinde Gais 7.1% Fr. 378'478.00
Sie können auch lesen