GEMEINDE WALTENSBURG/VUORZ
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GEMEINDE WALTENSBURG/VUORZ Informationsabend Fusionsprojekte Geschätze Einwohnerinnen, geschätzte Einwohner, Der Gemindevorstand lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner zum Informationsabend betreffend Fusionsprojekte ein. Der Informationsabend findet am Freitag, 27. Mai 2016 um 20:15 in der Turnhalle in Waltensburg/Vuorz statt. 1. Ausgangslage 2. Zielsetzung 3. Gegenüberstellung der Varianten 4. Fusion mit Ilanz 1 5. Fusion mit Brigels und Andiast 6. Die Position des Gemeindevorstandes Bemerkung: In diesem Text wird Ilanz für die Gemeinde Ilanz/Glion verwendet und nicht für die Fraktion Ilanz. In diesem Text wird Brigels für die Gemeinde Breil/Brigels verwendet und nicht für die Fraktion Brigels. 1. Ausgangslage In der Gemeinde Waltensburg verlangt eine am 8. Juni 2013 von der Gemeindeversammlung überwiesene Motion vom Gemeindevorstand, erneut Verhandlung mit Brigels und Andiast in Bezug auf eine Fusion aufzunehmen. Eine am 17. September 2013 eingereichte Initiative verlangt, ein Fusionsprojekt Waltensburg-Ilanz auszuarbeiten und der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen. In der Folge hat der Gemeindevorstand ab Januar 2014 Schritte unternommen, um sowohl Motion wie Initiative zu behandeln. In einem ersten Schritt sind die beiden Fusionsvarianten Brigels-Waltensburg- Andiast und Ilanz-Waltensburg-Andiast einander gegenübergestellt worden dies von Vertretern der Gemeinden Waltensburg und Andiast unter der Leitung von Ursin Fetz, HTW Chur, und unter Einbezug der Gemeindepräsidenten von Brigels und Ilanz sowie des Leiters des Amtes für Gemeinden. Dabei hat sich gezeigt, dass die Vertreter der beiden Gemeinden unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der zukünftigen Ausrichtung ihrer Gemeinden haben. Im aktuellen zweiten Schritt werden die beiden Fusionsvarianten Brigels-Waltensburg-Andiast und Ilanz- Waltensburg einander gegenübergestellt. Die Bevölkerung stimmt am 10. Juni 2016 über diese beiden Varianten ab. Die beiden Fusionsprojekte sind soweit möglich ausgearbeitet worden. Eine vollständige Ausarbeitung war nicht möglich, da sowohl Brigels wie Ilanz erst in konkrete Verhandlungen eintreten, wenn sich Waltensburg für eine Variante entschieden hat. Sie haben jedoch die Ausarbeitung dieser beiden Varianten wo immer möglich unterstützt und ihre Bereitschaft erklärt, bei Annahme der entsprechenden Variante in ein konkretes Fusionsprojekt einzutreten. Ebenso macht der Kanton erst für ein konkretes Fusionsprojekt Angaben zu den zu erwartenden Fusionsbeiträgen. Mit der Abstimmung über die beiden Fusionsprojekte am 10. Juni 2016 sind sowohl Motion wie Initiative erledigt. In einem dritten Schritt wird anschliessend die an der Abstimmung obsiegende Variante inklusive Fusionsvertrag ausgearbeitet und der Gemeindeversammlung zur Abstimmung (Annahme oder Ablehnung des einen Fusionsprojektes) unterbreitet.
2. Zielsetzung Der vorliegende Bericht dient als Information für die Bevölkerung und als Grundlage für den Entscheid, in welche Richtung Waltensburg fusionieren will. Dieser fällt in der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2016, an welcher die hier dargestellten Fusionsprojekte Brigels-Waltensburg-Andiast und Ilanz- Waltensburg in einer Abstimmung einander gegenübergestellt werden. 3. Gegenüberstellung der Varianten Fusion mit Ilanz Bereich Fusion mit Brigels - 2 Sitze im Gemeindeparlament Gemeinde- - 3 Sitze im Gemeindeparlament organe - 1 Sitz im Gemeindevorstand (erste Legislatur) 2 - in Ilanz Gemeinde- - in Brigels - sehr gut mit öV erreichbar verwaltung - Erreichbarkeit mit öV auch bei Erstellung der - Steuerverwaltung bereits jetzt schon mit Ilanz Verbindungsstrasse nicht gesichert gemeinsam - eine Weiterbeschäftigung der - für das Personal der Gemeindeverwaltung Gemeindekanzlisten und seiner Mitarbeitenden besteht keine Möglichkeit für direkte wäre evtl. möglich Weiterbeschäftigung - Standort in Curtginet Feuerwehr - Standort in Curtginet - Zusammenarbeit mit Gemeinde Ilanz müsste - Zusammenarbeit bereits jetzt schon mit Brigels aufgegleist werden - Kindergarten, Primar- und Oberstufe wie bis Schule - Kindergarten, 1. - 4. Primarklasse in Brigels dato in Rueun - 5. - 6. Primarklasse und Oberstufe in Danis - Handelsschule und Berufsschule mit Standort - Gemäss der Anzahl Kinder benötigt es ein Ilanz grösseres Fahrzeug, Finanzierung des Transports - Finanzierung des Transports durch den teilweise durch den Kanton Kanton. Entfallen diese Frequenzen und die - bis dato noch keine gesicherten Angaben, wie entsprechenden Kantonsbeiträge für die Kurse der Transport durchgeführt werden kann und in Richtung Ilanz, wird das Kursangebot Anzahl der Kurse sicherlich reduziert. - Ärzte, Spital, Physiotherapien und Apotheken Gesundheits- - da weniger Kurse mit öV, schlechtere in Ilanz wesen Erreichbarkeit von Ärzten, dem Spital, - sehr gut erreichbar mit ÖV Physiotherapien und Apotheken in Ilanz und Umgebung - Möglichkeit besteht, dass eine Strassen - 4 m breite Verbindungsstrasse mit Verbindungsstrasse analog einer zusätzlichem Wanderweg, total Gesamtbreite Meliorationsstrasse erstellt würde, die nicht für von 6,5 m über Migliè nach Brigels notwendig, den Gesamtverkehr geöffnet wäre. mit gleicher Tonnage wie Durchgangsstrasse Waltensburg - Andiast - wie sich das Verkehrsaufkommen auf die Gemeinde Waltensburg auswirkt, auch für Touristen, die durch das Dorf spazieren, kann nicht vorausgesagt werden - Werkhof in Ruschein, Garage mit Maschinen Werkdienst - Werkhof in Brigels, Garage mit Maschinen für für Strassendienst in Waltensburg Strassendienst in Waltensburg - Weiterbeschäftigung des Gemeindearbeiters - Weiterbeschäftigung des Gemeindearbeiters - ARA in Rueun Kanalisation, - ARA in Rueun ARA - der Gemeindeverband mit der Gemeinde Ilanz wird weiterhin geführt - Nutzungsrechte wie bis anhin Landwirtschaft - Nutzungsrechte wie bis anhin - Forstdienst wie bisher in Rueun Forstwesen - Forstdienst in Brigels - seit Jahren erfolgreiche Zusammenarbeit - neue Investitionen in Forstbetrieb notwendig - Mitglied von Surselva Tourismus Tourismus - Mitglied von Surselva Tourismus - die neue Gemeinde entscheidet über die - die neue Gemeinde entscheidet über die Verwendung der Tourismusabgabe Verwendung der Tourismusabgabe - Steuerfuss von 100 Prozent Steuern - Steuerfuss von 100 Prozent
4. Fusion mit Ilanz Mit der Fusion entsteht eine Gemeinde mit 16‘575 Hektaren und 5030 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31.12.2014). Im 1. Sektor sind 9,1% beschäftigt, im 2. Sektor 18,6% und im 3. Sektor 72,3%. Der Steuerfuss beträgt 100% (Waltensburg aktuell 130%, Ilanz 100%). 4.1 Verfahren a) Verfahren allgemein Eine Fusion zwischen den beiden Gemeinden wird in der Terminologie des Gemeindegesetzes (GG; BR 175.050) als Zusammenschluss bezeichnet. Dafür braucht es gemäss Art. 87 GG die übereinstimmenden Beschlüsse der beteiligten Gemeinden. Stimmen beide Gemeinden der Vorlage zu, gilt die Fusion als zustande gekommen. Die beiden Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Fusionsvertrag), welche nachträglich der Zustimmung der Regierung bedarf (Art. 91 GG). Anschliessend 3 muss der Grosse Rat über den Zusammenschluss befinden (Art. 88 GG). Die Abstimmung in Waltensburg findet an der Gemeindeversammlung und in Ilanz an der Urne statt (gemäss Art. 31 lit. g Gemeindeverfassung). Sie sollen am gleichen Wochenende durchgeführt werden. Eine Beteiligung von Andiast an dieser Fusion bleibt möglich, sofern der Wunsch dazu rechtzeitig angebracht wird. b) Vereinbarung (Fusionsvertrag) Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Art. 91 Abs.1 GG). Die neu gebildete Gemeinde tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Sie übernimmt uneingeschränkt deren Vermögen und Verbindlichkeiten. 4.2 Gemeindename und Wappen Die fusionierte Gemeinde heisst Ilanz/Glion. Der Name Waltensburg bleibt als geografischer Begriff und als Ortsname bestehen. Das Wappen ist dasjenige von Ilanz, die Krone über dem Rhein. 4.3 Gemeindeorgane Ilanz hat ein Parlament von 25 Mitgliedern, zusammengesetzt aus Einwohnerinnen oder Einwohnern der ehemaligen Gemeinden (aktuell: Ilanz 10, Rueun 2, Ruschein 2, Castrisch 2 (über 300 Ew.), übrige Gemeinde je 1). Bei einer Fusion enthält Waltensburg zwei Sitze im Parlament. Dies könnte so gestaltet werden, dass in der laufenden Legislatur die Anzahl Sitze auf 27 erhöht wird und anschliessend Ilanz noch 8 Sitze erhält, so dass das Parlament wieder aus 25 Mitglieder besteht. Die Details müssen konkret ausgearbeitet werden. Die Wahl der ersten Parlamentsmitglieder aus Waltensburg erfolgt noch in der bisherigen Gemeinde. Anschliessend erfolgt die Wahl über die Gesamtgemeinde an der Urne. Die Parlamentssitzungen sind öffentlich. Zudem werden periodisch Informationsveranstaltungen organisiert. Bei Gemeindevorlagen, die vorwiegend das Interesse einzelner bisheriger Gemeinden berühren, können Orientierungsversammlungen vor Ort durchgeführt werden. Die Exekutive (Gemeindevorstand) besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin (Vollamt) und vier Vorstandsmitgliedern und wird von der Bevölkerung an der Urne gewählt. Hier werden keine Vorgaben gemacht werden. Ziel ist es, die fähigsten Personen zu gewinnen.
Übersicht Gemeindeorgane Legislative Urnengemeinde: Wahl des Parlamentes. Dieses wählt die GPK und den Schulrat. Gegen Beschlüsse des Parlamentes besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums. Exekutive Gemeindevorstand (gewählt von der Bevölkerung, 5 Mitglieder) Geschäftsleitung als operatives Organ (bestehend aus Gemeindepräsident, Leiter Kanzlei, Leiter Finanzen, Leiter Infrastruktur, Leiter Schule) 4.4 Gemeindeverwaltung Die allgemeine Verwaltung (Gemeindekanzlei, Steueramt, Bauamt, Sozialamt etc.) ist zentral in Ilanz angesiedelt. Arbeitsplätze, wo keine direkten Kundenkontakte nötig sind, werden an geeigneten 4 dezentralen Standorten platziert. So ist der Forstbetrieb in Rueun und die Wasserversorgung in Castrisch angesiedelt. Die Werkgruppe ist in drei geografische Bereiche mit je eigenem Standort aufgeteilt (z.B. Werkgruppe „Vorab“ in Ruschein für das nördliche Gebiet, d.h. auch Waltensburg). Durch die Konzentration werden Spezialisierungen (z.B. Bauwesen) und Ferien-Stellvertretungen möglich. Flexible Lösungen im Einzelfall (z.B. für ältere Einwohnerinnen und Einwohner) durch die Verwaltung sind möglich. Die „virtuelle Gemeinde“ (Homepage www.ilanz-glion.ch mit Formularen, Gesetzen, Kontakten etc.) ist ausgebaut worden. Der bisherigen Gemeinde Waltensburg wird ein Begegnungslokal zugesichert, welches für Vereinsanlässe aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann. Nicht mehr benötigte Immobilien sollen umgenutzt, vermietet oder verkauft werden. 4.5 Werkdienst Der Werkdienst von Waltensburg wird in die Werkgruppe „Vorab“ mit Sitz in Ruschein integriert. Der Gemeindearbeiter wird von der fusionierten Gemeinde weiter angestellt. Er hat seinen Arbeitsort und den Gerätepark in Waltensburg, kann bei Bedarf aber auch an anderen Orten eingesetzt werden. 4.6 Forstdienst Die fusionierte Gemeinde bildet ein Forstrevier mit dem Forstbetrieb in Rueun, das wie bis anhin wo sinnvoll mit Privaten zusammen arbeitet. Die bestehende Leistungsvereinbarung von Waltensburg mit dem Forstrevier Ilanz wird aufgelöst. An der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Forstrevier ändert sich für Waltensburg mit der Fusion faktisch nichts. 4.7 Schule Bei einer Fusion ändert sich nichts. Die Schülerinnen und Schüler gehen weiterhin in Rueun zur Schule (Kindergarten, 1.-6. Klasse, Oberstufe) und werden romanisch unterrichtet. Der Transport zur Schule erfolgt mit Postauto-Kursen. Der Standort Rueun steht wie alle anderen Schulorte unter der Leitung der Schule Ilanz mit einem Schulrat und einer Schulleitung. Geburtenzahlen Waltensburg 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 3 3 1 4 1 1 2 1 2 1 1 3 2 4 3 Geburtenzahlen Rueun (alle Fraktionen) 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 5 7 2 6 1 4 5 6 4 3 2 4 5 2 4
Die Wahl des Schulstandortes resp. der Klasse ist nicht frei. Die Kinder der romanischen Fraktionen haben die romanische Schule zu besuchen. Wenn die Schülerzahlen eines Standortes mittelfristig im Kindergarten unter 5, in der Primarstufe unter 12 und in der Oberstufe unter 25 fallen, kann das Parlament der fusionierten Gemeinde über den entsprechenden Standort entscheiden. Müssen Schülerinnen und Schüler aus Waltensburg aufgrund von Standortschliessungen den Schulort wechseln, wird prioritär eine Lösung mit anderen romanischen Schulstandorten gesucht. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein romanischer Klassenzug in Ilanz eingerichtet oder – als letzte Möglichkeit – die Schüler in die Scola Bilingua integriert. Die Weiterführung mindestens eines romanischen Klassenzuges innerhalb der Gemeinde Ilanz wird auf jeden Fall garantiert. 5 4.8 Sprache Die neue Gemeinde ist mehrsprachig im Sinne des Sprachengesetzes. Die Amtssprachen sind Romontsch Sursilvan und Deutsch. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die Behörden und die Verwaltung in ihrer angestammten Sprache bedient. Die Gemeinde sorgt dafür, dass die rätoromanische Sprache nicht schleichend aus dem behördlichen Alltag verschwindet. Dazu wurde ein Gesetz über die Amtssprachen sowie ein Gesetz zur Förderung der romanischen Sprache erlassen. Zudem fördert die Gemeinde finanziell und ideell die romanische Sprache nachhaltig. 4.9 Finanzen Die Finanz- und Investitionsplanung 2017-2021 für Waltensburg zeigt ei der laufenden Rechnung einen Cashflow unter der Zielgrösse 100% und ein abnehmendes Eigenkapital. Nötige Investitionen u.a. in Meliorationsstrassen, Wasserversorgung (inkl. Trinkwasserkraftwerk) und Abwasser, Alphütten sowie wünschbare wie ein Kulturgebäude auf Jörgenberg oder eine Modernisierung der Unterkünfte im alten Schulhaus führen mit einem Betrag von CHF 2‘000.00 pro Kopf zu Investitionen über dem kantonalen Schnitt. Ohne Fusion wäre diese Finanzplanung kaum 1:1 umsetzbar und die Investitionen müssten weiter nach hinten verschoben werden. Eine Einbettung der Finanzplanung von Waltensburg in diejenige von Ilanz ist erst im Rahmen eines konkreten Fusionsprojektes und bei Vorliegen des kantonalen Fusionsbeitrages möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass Synergien wirksam und dadurch zusätzliche Mittel für Investitionsvorhaben freigesetzt werden. Damit wird jedoch nicht bestimmt, wo die neue Gemeinde tatsächlich investiert. Dies liegt in der Kompetenz der neuen Gemeinde. Die Senkung des Steuerfusses auf 100% der einfachen Kantonssteuer entlastet die Bevölkerung und steigert die Kaufkraft derselben. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Ilanz ist eine Erhöhung des Steuerfusses kein Thema. 4.10 Gebühren Die Abfallgebühren sind Sache der Regiun Surselva und damit in beiden Gemeinden gleich. Die Ansätze im Bereich Wasser-/Abwasser sind im Verbrauch identisch (CHF 0.50/m3). Die Grundgebühren sind aktuell in Gebäuden mit einer Wohneinheit in Ilanz günstiger, bei zwei Wohneinheiten in beiden Gemeinden etwa gleich und ab drei Wohneinheiten in Waltensburg günstiger. Auch ohne eine Fusion sind die Gemeinden verpflichtet, Gebühren (Grund- bzw. Verbrauchergebühren) und Abgaben verursachergerecht zu gestalten (Vorgabe des Bundesrechts). 4.11 Alpen/Weiden Durch eine Fusion dürfen die jahrelang gewachsenen Strukturen nicht ohne zwingende Gründe abgeändert werden. Das bedeutet, dass die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen auch in der fusionierten Gemeinde weitergeführt wird. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen zunächst den Landwirtschaftsbetrieben der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten Gemeinde und erst dann auswärtigen Bestössern.
Die Alpgenossenschaften sind weiterhin für die Organisation der Bestossung und für den laufenden Unterhalt zuständig. Die Finanzierung des Unterhalts ist Sache der neuen Gemeinde, wo diese auch Eigentümerin der Alp ist. 4.12 Verkehr Verbindungsstrassen Das Strassengesetz lautet wie folgt (Art. 7 Abs. 5 StrG; BR 807.100): „Wird eine bisherige Gemeinde infolge Zusammenschluss zu einer Fraktion einer neuen Gemeinde, so bleibt deren Erschliessungsanspruch für die bisherige Hauptsiedlung bestehen.“ Damit ändert sich am Status der heutigen Verbindungsstrassen durch die Fusion nichts. Sie verbleiben beim Kanton. Öffentlicher Verkehr Am Angebot des öffentlichen Verkehrs (Postautokurse) ändert sich nichts. 6 Privater Verkehr Am Verkehrsaufkommen ändert sich nichts. 4.13 Konzessionsverträge mit Dritten Der bestehende Konzessionsvertrag mit den Bergbahnen wird von der fusionierten Gemeinde unverändert übernommen. Das heisst, dass die Einwohner von Waltensburg auch nach einer Fusion von den Rabatten profitieren. Eine automatische Ausdehnung auf das ganze neue Gemeindegebiet ist nur in Übereinkunft mit den Bergbahnen möglich. 4.14 Bürgergemeinde Die Fusion der politischen Gemeinden hat keine Konsequenzen auf die Bürgergemeinde von Ilanz/Glion. Sie besteht aus den in der politischen Gemeinde Ilanz/Glion wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und in ihrem Entscheid autonom. 4.15 Kirchgemeinden Die Kirchgemeinden sind von der Fusion nicht betroffen. Die neue Gemeinde ist eine paritätische, d.h. religiös gemischte Gemeinde. Die heutigen Friedhöfe bleiben bestehen. Die Feiertage richten sich nach der Konfession der Fraktion. Die Kirchensteuern können unterschiedlich sein und werden von der politischen Gemeinde für die Kirchgemeinde eingezogen. 4.16 Kulturelle Aspekte Die Vereine – als wichtige Stütze des kulturellen Lebens - sind von der Fusion nicht betroffen. Sie bestehen schon heute teilweise aus Mitgliedern mehrerer Gemeinden. 4.17 Identität Auch nach einer Fusion soll die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden eine eigene Identität bewahren. Erfahrungen in Ilanz zeigen, dass dies problemlos möglich ist.
5. Fusion mit Brigels und Andiast Mit der Fusion entsteht eine Gemeinde mit 9678 Hektaren und 1817 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31.12.2014). Im 1. Sektor sind 31,1% beschäftigt, im 2. Sektor 16,0% und im 3. Sektor 52,9%. Der Steuerfuss beträgt 100% (Waltensburg aktuell 130%, Brigels100%). 5.1 Verfahren a) Verfahren allgemein Eine Fusion zwischen den beiden Gemeinden wird in der Terminologie des Gemeindegesetzes (GG; BR 175.050) als Zusammenschluss bezeichnet. Dafür braucht es gemäss Art. 87 GG die übereinstimmenden Beschlüsse der beteiligten Gemeinden. Stimmen die drei Gemeinden der Vorlage zu, gilt die Fusion als zustande gekommen. Die drei Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Fusionsvertrag), welche nachträglich der Zustimmung der Regierung bedarf (Art. 91 GG). Anschliessend 7 muss der Grosse Rat über den Zusammenschluss befinden (Art. 88 GG). Die Abstimmungen in Waltensburg und Andiast finden an der Gemeindeversammlung und in Brigels an der Urne statt. Sie sollen am gleichen Wochenende durchgeführt werden. b) Vereinbarung (Fusionsvertrag) Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Art. 91 Abs.1 GG). Die neu gebildete Gemeinde tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Sie übernimmt uneingeschränkt deren Vermögen und Verbindlichkeiten. 5.2 Gemeindename und Wappen Die fusionierte Gemeinde heisst Breil/Brigels. Der Name Waltensburg bleibt als geografischer Begriff und als Ortsname bestehen. Das Wappen wird neu kreiert. 5.3 Gemeindeorgane Die Struktur der fusionierten Gemeinde ist schlank. Sie hat ein Parlament von 17 Mitgliedern zusammengesetzt zunächst aus je einem Mitglied pro Fraktion und anschliessend aufgeteilt im Verhältnis der Zahl der Einwohnerrinnen und Einwohner am 31. Dezember vor der Wahl. Das ergibt für Waltensburg 3 Sitze (Andiast 2, Brigels Dorf 7, Danis-Tavanasa 4, Dardin 1). Die Exekutive (Gemeindevorstand) besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und vier Vorstandsmitgliedern und wird von der Bevölkerung an der Urne gewählt. In der ersten Legislaturperiode erhalten Waltensburg und Andiast je einen Sitz im Gemeindevorstand. Die Wahl der ersten Parlaments- und Vorstandsmitglieder aus Waltensburg erfolgt noch in der bisherigen Gemeinde. Anschliessend erfolgt die Wahl über die Gesamtgemeinde an der Urne. Ebenfalls an der Urne gewählt werden der Schulrat und die Geschäftsprüfungskomission. Bei der Wahl der Behördenmitglieder und des Schulrates ist eine gerechte Vertretung der Fraktionen zu beachten (aktuelle Gemeindeverfassung Art. 12). Übersicht Gemeindeorgane Legislative Urnengemeinde: Wahl des Parlamentes, des Schulrates und der Geschäftsprüfungskomission gegen Beschlüsse des Parlamentes besteht gemäss Art. 20 der aktuellen Gemeindeverfassung die Möglichkeit des fakultativen Referendums bei grösseren Ausgaben und bei der Rechnungsabnahme.
Exekutive Gemeindevorstand (gewählt von der Bevölkerung, 5 Mitglieder) 5.4 Gemeindeverwaltung Die Allgemeinde Verwaltung (Gemeindekanzlei, Steueramt, Bauamt, Sozialamt etc.) ist zentral in Brigels angesiedelt. Investitionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Räumlichkeiten in der Kanzlei sind nötig. Flexible Lösungen im Einzelfall (z.B. für ältere Einwohnerinnen und Einwohner) durch die Verwaltung sind möglich. Die „virtuelle Gemeinde“ (Homepage mit Formularen, Gesetzen, Kontakten etc.) wird ausgebaut. Der bisherigen Gemeinde Waltensburg wird ein Begegnungslokal zugesichert, welches für Vereinsanlässe aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann. Nicht mehr benötigte Immobilien sollen 8 ungenutzt, vermietet oder verkauft werden. 5.5 Werkdienst Der Werkdienst von Waltensburg wird in der Werkgruppe von Brigels integriert. Der Gemeindearbeiter wird von der fusionieren Gemeinde weiter angestellt. Er hat seinen Arbeitsort und den Gerätepark in Waltensburg, kann bei Bedarf aber auch an anderen Orten eingesetzt werden. 5.6 Forstdienst Die fusioniere Gemeinde bildet ein eigenes Forstrevier mit dem Werkhof in Brigels. Die vorhandenen Maschinen werden übernommen, weitere Investitionen sind jedoch nötig. Die bestehende Leistungsvereinbarung von Waltensburg mit dem Forstrevier Ilanz wird aufgelöst. 5.7 Schule Die Schülerinnen und Schüler gehen in Brigels Dorf (Kindergarten, 1. – 4. Klasse) beziehungsweise in Danis (5. – 6. Klasse, Oberstufe) zur Schule. Es ist vorgesehen, dass wer die Schule in Rueun begonnen hat, sie auch dort abschliesst. Während dieser Übergangszeit gehen einige Kinder in Rueun zur Schule, andere in Brigels Dorf. Der Transport zur Schule erfolgt mit neu zu schaffenden Postauto-Kursen über die noch zu erstellende Verbindungsstrasse Curtginet-Brigels. Gemäss der Anzahl Kinder wird ein normales Postauto benötigt (kein Kleinbus). Die Finanzierung des Transports übernimmt teilweise der Kanton, der Rest verbleibt bei der Gemeinde. Es sind noch keine gesicherten Aussagen möglich, wie der Transport durchgeführt werden kann (z.B. Anzahl der Kurse). Geburtenzahlen Waltensburg 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 3 3 1 4 1 1 2 1 2 1 1 3 2 4 3 Geburtenzahlen Andiast 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 3 0 1 0 0 0 1 1 1 3 1 2 1 0 2 Geburtenzahlen Brigels 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 11 17 16 15 12 15 12 12 14 8 10 12 14 5 15 5.8 Sprache Die neue Gemeinde ist einsprachig Romontsch Sursilvan.
5.9 Finanzen Die Finanz- und Investitionsplanung 2017-2021 für Waltensburg zeigt ei der laufenden Rechnung einen Cashflow unter der Zielgrösse 100% und ein abnehmendes Eigenkapital. Nötige Investitionen u.a. in Meliorationsstrassen, Wasserversorgung (inkl. Trinkwasserkraftwerk) und Abwasser, Alphütten sowie wünschbare wie ein Kulturgebäude auf Jörgenberg oder eine Modernisierung der Unterkünfte im alten Schulhaus führen mit einem Betrag von CHF 2‘000.00 pro Kopf zu Investitionen über dem kantonalen Schnitt. Ohne Fusion wäre diese Finanzplanung kaum 1:1 umsetzbar und die Investitionen müssten weiter nach hinten verschoben werden. Eine Einbettung der Finanzplanung von Waltensburg in diejenige von Andiast und Brigels ist erst im Rahmen eines konkreten Fusionsprojektes und bei Vorliegen des kantonalen Fusionsbeitrages möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass Synergien wirksam und dadurch zusätzliche Mittel für Investitionsvorhaben freigesetzt werden. Damit wird jedoch nicht bestimmt, wo die neue Gemeinde 9 tatsächlich investiert. Dies liegt in der Kompetenz der neuen Gemeinde. Die Senkung des Steuerfusses auf 100% der einfachen Kantonssteuer entlastet die Bevölkerung und steigert die Kaufkraft derselben. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Brigels ist eine Erhöhung des Steuerfusses kein Thema. 5.10 Gebühren Die Abfallgebühren sind Sache der Regiun Surselva und damit in beiden Gemeinden gleich. Die Ansätze beim Wasserverbrauch sind in Waltensburg und Brigels identisch (-.50/m3), in Andiast geringer (-.25/m3). Beim Abwasser sind es in Brigels CHF 1.00-/m3, in Waltensburg CHF 0.50/m3 und in Andiast Fr. 0.60/m3. Die Grundgebühren sind in Waltensburg und Brigels ähnlich; in Andiast richten sie sich nach dem gebäudewert. Auch ohne eine Fusion sind die Gemeinden verpflichtet, Gebühren (Grund- bzw. Verbrauchergebühren) und Abgaben verursachergerecht zu gestalten (Vorgabe des Bundesrechts). 5.11 Alpen/Weiden Durch eine Fusion dürfen die jahrelang gewachsenen Strukturen nicht ohne zwingende Gründe abgeändert werden. Das bedeutet, dass die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen auch in der fusionierten Gemeinde weitergeführt wird. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen zunächst den Landwirtschaftsbetrieben der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten Gemeinde und erst dann auswärtigen Bestössern. Die Alpgenossenschaften sind weiterhin für die Organisation der Bestossung und für den laufenden Unterhalt zuständig. Die Finanzierung des Unterhalts ist Sache der neuen Gemeinde, wo diese auch Eigentümerin der Alp ist. 5.12 Verkehr Verbindungsstrassen Das Strassengesetz lautet wie folgt (Art. 7 Abs. 5 StrG; BR 807.100): „Wird eine bisherige Gemeinde infolge Zusammenschluss zu einer Fraktion einer neuen Gemeinde, so bleibt deren Erschliessungsanspruch für die bisherige Hauptsiedlung bestehen.“ Damit ändert sich am Status der heutigen Verbindungsstrassen durch die Fusion nichts. Sie verbleiben beim Kanton. Als kantonale Verbindungsstrassen gelten die Andiasterstrasse und die Strasse über Tavanasa nach Brigels. Teil des Fusionsprojektes ist eine neue gemeindeeigene Verbindungsstrasse zwischen Waltensburg und Brigels. Sie führt durch Migliè. Sie dient als zusätzliche Verbindung der Fraktionen und als Zubringer für den Schulbus. Aufgrund der Schülerzahlen reicht ein Kleinbus nicht, das heisst sie muss für ein normales Postauto passierbar sein. Die Breite wird damit 4 Meter, die Tragfähigkeit 28 Tonnen. Es kommen zwei Varianten in Frage.
Die erste überquert den Flem näher bei Waltensburg mit einer Brücke von 65 m Länge. Geschätzte Kosten CHF 4.83 Mio. Die zweite überquert den Flem weiter oben mit einer Brücke von 40 m Länge. Geschätzte Kosten CHF 4.17 Mio. Die bestehende Verbindung Curtginet-Brigels ist ein offizieller wanderweg BAW und muss gemäs dem Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege angemessen ersetzt werden, da die neue, asphaltierte Strasse nicht mehr als Wanderweg gilt. Der Ersatz soll die Funktionen des ursprünglichen Weges (v.a. Erholung und Verbindung) möglichst gleichwertig erfüllen. Im Bezug auf die Erholung wird das nur schwer möglich sein. Für die einfachste Variante, nämlich ein Weg parallel zur neuen Strasse mit einem Grünstreifen von 1m Breite dazwischen ist mit zusätzlichen Kosten von CHF 350‘000.00 zu rechnen, bei einem Weg von 1.5 m Breite und 30 cm Fundament (ohne Kosten für Landerwerb). 10 Öffentlicher Verkehr Durch den Wegfall der Schülerfahrten zum Schulstandort Rueun fallen bei der bestehenden Postautoverbindung Ilanz-Waltensburg-Andiast pro Jahr rund 23‘000 Personenfahrten weg (34 Kinder, 18 Fahrten pro Woche, 38 Wochen pro Jahr). Wie weit das Auswirkungen auf die Anzahl der Postautokurte hat, lässt sich nicht bestimmen. Privater Verkehr Die neue Verbindungsstrasse Curtginet-Brigels führt in Waltensburg zu einem höheren Verkehrsaufkommen. Schon heute geben Navigationssysteme für das Ziel Brigels den Weg durch Waltensburg (und über Munsaus) an. Das wird mit der neuen Verbindungsstrasse vermehrt der Fall sein, d.h. Ortskundige (z.B. aus dem Unterland) mit Ziel Brigels werden durch Waltensburg geführt, etwa die Gäste des Resorts Pradas (90‘000 Übernachtungen jährlich). 5.13 Konzessionsverträge mit Dritten Der bestehende Konzessionsvertrag mit den Bergbahnen bleibt bestehen. Das heisst, dass die Einwohner von Waltensburg auch nach einer Fusion von den Rabatten profitieren. 5.14 Bürgergemeinde Die Fusionierte Gemeinde hat keine Bürgergemeinde. 5.15 Kirchgemeinden Die Kirchgemeinden sind von der Fusion nicht betroffen. Die neue Gemeinde ist eine paritätische, d.h. religiös gemischte Gemeinde. Die heutigen Friedhöfe bleiben bestehen. Die Feiertage richten sich nach der Konfession der Fraktion. Die Kirchensteuern können unterschiedlich sein und werden von der politischen Gemeinde für die Kirchgemeinde eingezogen. 5.16 Kulturelle Aspekte Die Vereine – als wichtige Stütze des kulturellen Lebens - sind von der Fusion nicht betroffen. Sie bestehen schon heute teilweise aus Mitgliedern mehrerer Gemeinden. 5.17 Identität Auch nach einer Fusion soll die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden eine eigene Identität bewahren. Erfahrungen in Brigels zeigen, dass dies problemlos möglich ist.
6. Die Position des Gemeindevorstandes Stellt man die beiden Fusionsvarianten einander gegenüber, so gibt es drei wesentliche Unterschiede, die Ausrichtung, die Schule und die neue Verbindungsstrasse, während viele Punkte wie Steuerfuss, Gebühren oder Alpwirtschaft gleich oder ähnlich sind. Ausrichtung Die Ausrichtung nach Ilanz hat historische Wurzeln, sei dies die Reformation, der Kreis Rueun oder der Viehmarkt. Heute ist Ilanz das Zentrum der mittleren Surselva mit einem breiten Angebot an Arbeitsplätzen, Dienstleistungen (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Zivilstandsamt, Grundbuchamt), Einkaufsmöglichkeiten, Kultur, Unterhaltung u.a. Hier sind auch die Chancen für eine mögliche wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft zu finden. Die Ausrichtung nach Brigels bedeutet für Waltensburg einen Spagat. Die Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten usw. bleiben in Ilanz, während Gemeindekanzlei und Schule in Brigels sind, das Grundbuchamt gar in Disentis. Politisch arbeiten die 11 Gemeinden der Cadi zusammen, wenn es etwa um Wahlen oder Entscheide auf der Ebene Region geht. Schule Eine Fusion mit Ilanz ändert bei der Schule nichts. Die Kinder gehen weiterhin nach Rueun in eine romanische Schule. Sie können wie gewohnt über Mittag nach Hause aber auch abends zum Beispiel eine Stunde länger bei einem Klassenkameraden bleiben, da sie mit den ordentlichen Postautokursen zurückfahren können. Bei einer Fusion mit Brigels gibt es neu zwei Schulstandorte: Breil vitg und Danis. Hierfür muss eine von normalen Postautos passierbare Strasse gebaut und ein Schulbusbetrieb eingerichtet werden. Die Flexibilität für die Schülerinnen und Schüler nimmt ab – teils auf Kosten der Eltern (Fahrdienst). Die um jährlich rund 23‘000 geringere Zahl der Fahrgäste der Postautolinie nach Ilanz (Wegfall der Schulfahrten) gefährdet zudem die Zahl der normalen täglichen Kurse, was für ältere Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Touristen nachteilig ist. Verbindungsstrasse Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte in der Schweiz zeigen, dass jede neue Strasse zu mehr Verkehr führt. Dies wird auch mit der neu zu bauenden Verbindungsstrasse so sein. Der Mehrverkehr hat keine andere Möglichkeit, als sich durch die teils enge Strasse von Waltensburg zu schlängeln. Unangenehme oder gar gefährliche Situationen vor allem für Kinder, ältere Menschen, Touristen sowie Probleme beim Kreuzen, mehr Abgase und Lärm sind die Folgen. Da das Ziel des Mehrverkehrs Brigels ist, wird Waltensburg nur durchfahren. Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig. Es wird verschiedentlich argumentiert, eine Verbindungsstrasse würde den Bergbahnen und dem Tourismus neue Möglichkeiten bieten. Die Bergbahnen wünschen sich eine Verbindungsstrasse. Gemäss Aussagen von Marcel Friberg und Beat Zenklusen genügt den Bergbahnen jedoch der Ausbaustandard einer Meliorationsstrasse. Dafür müsste auf Waltensburger Seite lediglich die bestehende Meliorationsstrasse erneuert werden, so wie dies aktuell mit der Strasse zur Alp Dado geschieht. Eine solche Lösung wäre viel günstiger und würde weniger landwirtschaftliche Fläche verbauen. Sie könnte zudem so ausgeführt werden, dass sie für einen Shuttle-Busbetrieb mit Elektrofahrzeugen geeignet ist, welcher die Touristen zwischen Curtginet und Brigels befördert – ein Gewinn für die Bergbahnen und den Tourismus. Eine solche Lösung ist nachhaltig. Sie ist aber nur bei einer Fusion mit Ilanz realisierbar, da eine Fusion mit Brigels und Andiast eine breite Strasse erfordert. Empfehlung Aufgrund der oben aufgeführten Punkte: - wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten - Zusammengehen mit der mittleren Surselva (Perimeter von Surselva Tourismus) - konsequente Ausrichtung statt Spagat - weiterführen der bestehenden Schule - Möglichkeit einer den Tourismus fördernden, das Dorf jedoch nicht belastenden Verbindung empfiehlt der Gemeindevorstand von Waltensburg, am 10. Juni 2016 die Fusionsvariante Waltensburg- Ilanz anzunehmen. Gemeindevorstand Waltensburg Waltensburg, 19. Mai 2016/sc
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