GEMEINDE WALTENSBURG/VUORZ

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GEMEINDE WALTENSBURG/VUORZ
GEMEINDE WALTENSBURG/VUORZ
    Informationsabend Fusionsprojekte
    Geschätze Einwohnerinnen, geschätzte Einwohner,
    Der Gemindevorstand lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner zum Informationsabend betreffend
    Fusionsprojekte ein. Der Informationsabend findet am Freitag, 27. Mai 2016 um 20:15 in der Turnhalle in
    Waltensburg/Vuorz statt.

                         1. Ausgangslage
                         2. Zielsetzung
                         3. Gegenüberstellung der Varianten
                         4. Fusion mit Ilanz
1                        5. Fusion mit Brigels und Andiast
                         6. Die Position des Gemeindevorstandes

    Bemerkung: In diesem Text wird Ilanz für die Gemeinde Ilanz/Glion verwendet und nicht für die Fraktion Ilanz.
               In diesem Text wird Brigels für die Gemeinde Breil/Brigels verwendet und nicht für die Fraktion Brigels.

    1. Ausgangslage

    In der Gemeinde Waltensburg verlangt eine am 8. Juni 2013 von der Gemeindeversammlung überwiesene
    Motion vom Gemeindevorstand, erneut Verhandlung mit Brigels und Andiast in Bezug auf eine Fusion
    aufzunehmen. Eine am 17. September 2013 eingereichte Initiative verlangt, ein Fusionsprojekt
    Waltensburg-Ilanz auszuarbeiten und der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

    In der Folge hat der Gemeindevorstand ab Januar 2014 Schritte unternommen, um sowohl Motion wie
    Initiative zu behandeln. In einem ersten Schritt sind die beiden Fusionsvarianten Brigels-Waltensburg-
    Andiast und Ilanz-Waltensburg-Andiast einander gegenübergestellt worden dies von Vertretern der
    Gemeinden Waltensburg und Andiast unter der Leitung von Ursin Fetz, HTW Chur, und unter Einbezug der
    Gemeindepräsidenten von Brigels und Ilanz sowie des Leiters des Amtes für Gemeinden. Dabei hat sich
    gezeigt, dass die Vertreter der beiden Gemeinden unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der
    zukünftigen Ausrichtung ihrer Gemeinden haben.

    Im aktuellen zweiten Schritt werden die beiden Fusionsvarianten Brigels-Waltensburg-Andiast und Ilanz-
    Waltensburg einander gegenübergestellt. Die Bevölkerung stimmt am 10. Juni 2016 über diese beiden
    Varianten ab.

    Die beiden Fusionsprojekte sind soweit möglich ausgearbeitet worden. Eine vollständige Ausarbeitung war
    nicht möglich, da sowohl Brigels wie Ilanz erst in konkrete Verhandlungen eintreten, wenn sich
    Waltensburg für eine Variante entschieden hat. Sie haben jedoch die Ausarbeitung dieser beiden Varianten
    wo immer möglich unterstützt und ihre Bereitschaft erklärt, bei Annahme der entsprechenden Variante in
    ein konkretes Fusionsprojekt einzutreten. Ebenso macht der Kanton erst für ein konkretes Fusionsprojekt
    Angaben zu den zu erwartenden Fusionsbeiträgen.

    Mit der Abstimmung über die beiden Fusionsprojekte am 10. Juni 2016 sind sowohl Motion wie Initiative
    erledigt.

    In einem dritten Schritt wird anschliessend die an der Abstimmung obsiegende Variante inklusive
    Fusionsvertrag ausgearbeitet und der Gemeindeversammlung zur Abstimmung (Annahme oder Ablehnung
    des einen Fusionsprojektes) unterbreitet.
2. Zielsetzung

    Der vorliegende Bericht dient als Information für die Bevölkerung und als Grundlage für den Entscheid, in
    welche Richtung Waltensburg fusionieren will. Dieser fällt in der Gemeindeversammlung vom 10. Juni
    2016, an welcher die hier dargestellten Fusionsprojekte Brigels-Waltensburg-Andiast und Ilanz-
    Waltensburg in einer Abstimmung einander gegenübergestellt werden.

    3. Gegenüberstellung der Varianten

    Fusion mit Ilanz                                    Bereich          Fusion mit Brigels
    - 2 Sitze im Gemeindeparlament                      Gemeinde-        - 3 Sitze im Gemeindeparlament
                                                        organe           - 1 Sitz im Gemeindevorstand (erste Legislatur)
2   - in Ilanz                                          Gemeinde-        - in Brigels
    - sehr gut mit öV erreichbar                        verwaltung       - Erreichbarkeit mit öV auch bei Erstellung der
    - Steuerverwaltung bereits jetzt schon mit Ilanz                     Verbindungsstrasse nicht gesichert
    gemeinsam                                                            - eine Weiterbeschäftigung der
    - für das Personal der Gemeindeverwaltung                            Gemeindekanzlisten und seiner Mitarbeitenden
    besteht keine Möglichkeit für direkte                                wäre evtl. möglich
    Weiterbeschäftigung
    - Standort in Curtginet                             Feuerwehr        - Standort in Curtginet
    - Zusammenarbeit mit Gemeinde Ilanz müsste                           - Zusammenarbeit bereits jetzt schon mit Brigels
    aufgegleist werden
    - Kindergarten, Primar- und Oberstufe wie bis       Schule           - Kindergarten, 1. - 4. Primarklasse in Brigels
    dato in Rueun                                                        - 5. - 6. Primarklasse und Oberstufe in Danis
    - Handelsschule und Berufsschule mit Standort                        - Gemäss der Anzahl Kinder benötigt es ein
    Ilanz                                                                grösseres Fahrzeug, Finanzierung des Transports
    - Finanzierung des Transports durch den                              teilweise durch den Kanton
    Kanton. Entfallen diese Frequenzen und die                           - bis dato noch keine gesicherten Angaben, wie
    entsprechenden Kantonsbeiträge für die Kurse                         der Transport durchgeführt werden kann und
    in Richtung Ilanz, wird das Kursangebot                              Anzahl der Kurse
    sicherlich reduziert.
    - Ärzte, Spital, Physiotherapien und Apotheken      Gesundheits-     - da weniger Kurse mit öV, schlechtere
    in Ilanz                                            wesen            Erreichbarkeit von Ärzten, dem Spital,
    - sehr gut erreichbar mit ÖV                                         Physiotherapien und Apotheken in Ilanz und
                                                                         Umgebung
    - Möglichkeit besteht, dass eine                    Strassen         - 4 m breite Verbindungsstrasse mit
    Verbindungsstrasse analog einer                                      zusätzlichem Wanderweg, total Gesamtbreite
    Meliorationsstrasse erstellt würde, die nicht für                    von 6,5 m über Migliè nach Brigels notwendig,
    den Gesamtverkehr geöffnet wäre.                                     mit gleicher Tonnage wie Durchgangsstrasse
                                                                         Waltensburg - Andiast
                                                                         - wie sich das Verkehrsaufkommen auf die
                                                                         Gemeinde Waltensburg auswirkt, auch für
                                                                         Touristen, die durch das Dorf spazieren, kann
                                                                         nicht vorausgesagt werden
    - Werkhof in Ruschein, Garage mit Maschinen         Werkdienst       - Werkhof in Brigels, Garage mit Maschinen für
    für Strassendienst in Waltensburg                                    Strassendienst in Waltensburg
    - Weiterbeschäftigung des Gemeindearbeiters                          - Weiterbeschäftigung des Gemeindearbeiters
    - ARA in Rueun                                      Kanalisation,    - ARA in Rueun
                                                        ARA              - der Gemeindeverband mit der Gemeinde Ilanz
                                                                         wird weiterhin geführt
    - Nutzungsrechte wie bis anhin                      Landwirtschaft   - Nutzungsrechte wie bis anhin
    - Forstdienst wie bisher in Rueun                   Forstwesen       - Forstdienst in Brigels
    - seit Jahren erfolgreiche Zusammenarbeit                            - neue Investitionen in Forstbetrieb notwendig
    - Mitglied von Surselva Tourismus                   Tourismus        - Mitglied von Surselva Tourismus
    - die neue Gemeinde entscheidet über die                             - die neue Gemeinde entscheidet über die
    Verwendung der Tourismusabgabe                                       Verwendung der Tourismusabgabe
    - Steuerfuss von 100 Prozent                        Steuern          - Steuerfuss von 100 Prozent
4. Fusion mit Ilanz

    Mit der Fusion entsteht eine Gemeinde mit 16‘575 Hektaren und 5030 Einwohnerinnen und Einwohnern
    (Stand 31.12.2014). Im 1. Sektor sind 9,1% beschäftigt, im 2. Sektor 18,6% und im 3. Sektor 72,3%. Der
    Steuerfuss beträgt 100% (Waltensburg aktuell 130%, Ilanz 100%).

    4.1 Verfahren
    a) Verfahren allgemein
    Eine Fusion zwischen den beiden Gemeinden wird in der Terminologie des Gemeindegesetzes (GG; BR
    175.050) als Zusammenschluss bezeichnet. Dafür braucht es gemäss Art. 87 GG die übereinstimmenden
    Beschlüsse der beteiligten Gemeinden. Stimmen beide Gemeinden der Vorlage zu, gilt die Fusion als
    zustande gekommen. Die beiden Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung
    (Fusionsvertrag), welche nachträglich der Zustimmung der Regierung bedarf (Art. 91 GG). Anschliessend
3
    muss der Grosse Rat über den Zusammenschluss befinden (Art. 88 GG).

    Die Abstimmung in Waltensburg findet an der Gemeindeversammlung und in Ilanz an der Urne statt
    (gemäss Art. 31 lit. g Gemeindeverfassung). Sie sollen am gleichen Wochenende durchgeführt werden.

    Eine Beteiligung von Andiast an dieser Fusion bleibt möglich, sofern der Wunsch dazu rechtzeitig
    angebracht wird.

    b) Vereinbarung (Fusionsvertrag)
    Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Art. 91 Abs.1 GG).
    Die neu gebildete Gemeinde tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Sie übernimmt
    uneingeschränkt deren Vermögen und Verbindlichkeiten.

    4.2 Gemeindename und Wappen
    Die fusionierte Gemeinde heisst Ilanz/Glion. Der Name Waltensburg bleibt als geografischer Begriff und als
    Ortsname bestehen.

    Das Wappen ist dasjenige von Ilanz, die Krone über dem Rhein.

    4.3 Gemeindeorgane
    Ilanz hat ein Parlament von 25 Mitgliedern, zusammengesetzt aus Einwohnerinnen oder Einwohnern der
    ehemaligen Gemeinden (aktuell: Ilanz 10, Rueun 2, Ruschein 2, Castrisch 2 (über 300 Ew.), übrige
    Gemeinde je 1). Bei einer Fusion enthält Waltensburg zwei Sitze im Parlament. Dies könnte so gestaltet
    werden, dass in der laufenden Legislatur die Anzahl Sitze auf 27 erhöht wird und anschliessend Ilanz noch 8
    Sitze erhält, so dass das Parlament wieder aus 25 Mitglieder besteht. Die Details müssen konkret
    ausgearbeitet werden.

    Die Wahl der ersten Parlamentsmitglieder aus Waltensburg erfolgt noch in der bisherigen Gemeinde.
    Anschliessend erfolgt die Wahl über die Gesamtgemeinde an der Urne.

    Die Parlamentssitzungen sind öffentlich. Zudem werden periodisch Informationsveranstaltungen
    organisiert. Bei Gemeindevorlagen, die vorwiegend das Interesse einzelner bisheriger Gemeinden
    berühren, können Orientierungsversammlungen vor Ort durchgeführt werden.

    Die Exekutive (Gemeindevorstand) besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin (Vollamt) und
    vier Vorstandsmitgliedern und wird von der Bevölkerung an der Urne gewählt. Hier werden keine
    Vorgaben gemacht werden. Ziel ist es, die fähigsten Personen zu gewinnen.
Übersicht Gemeindeorgane
    Legislative
    Urnengemeinde: Wahl des Parlamentes. Dieses wählt die GPK und den Schulrat.
    Gegen Beschlüsse des Parlamentes besteht die Möglichkeit des fakultativen Referendums.

    Exekutive
    Gemeindevorstand (gewählt von der Bevölkerung, 5 Mitglieder)
    Geschäftsleitung als operatives Organ (bestehend aus Gemeindepräsident, Leiter Kanzlei, Leiter Finanzen,
    Leiter Infrastruktur, Leiter Schule)

    4.4 Gemeindeverwaltung
    Die allgemeine Verwaltung (Gemeindekanzlei, Steueramt, Bauamt, Sozialamt etc.) ist zentral in Ilanz
    angesiedelt. Arbeitsplätze, wo keine direkten Kundenkontakte nötig sind, werden an geeigneten
4   dezentralen Standorten platziert. So ist der Forstbetrieb in Rueun und die Wasserversorgung in Castrisch
    angesiedelt. Die Werkgruppe ist in drei geografische Bereiche mit je eigenem Standort aufgeteilt (z.B.
    Werkgruppe „Vorab“ in Ruschein für das nördliche Gebiet, d.h. auch Waltensburg). Durch die
    Konzentration werden Spezialisierungen (z.B. Bauwesen) und Ferien-Stellvertretungen möglich. Flexible
    Lösungen im Einzelfall (z.B. für ältere Einwohnerinnen und Einwohner) durch die Verwaltung sind möglich.

    Die „virtuelle Gemeinde“ (Homepage www.ilanz-glion.ch mit Formularen, Gesetzen, Kontakten etc.) ist
    ausgebaut worden.

    Der bisherigen Gemeinde Waltensburg wird ein Begegnungslokal zugesichert, welches für Vereinsanlässe
    aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann. Nicht mehr benötigte Immobilien sollen
    umgenutzt, vermietet oder verkauft werden.

    4.5 Werkdienst
    Der Werkdienst von Waltensburg wird in die Werkgruppe „Vorab“ mit Sitz in Ruschein integriert. Der
    Gemeindearbeiter wird von der fusionierten Gemeinde weiter angestellt. Er hat seinen Arbeitsort und den
    Gerätepark in Waltensburg, kann bei Bedarf aber auch an anderen Orten eingesetzt werden.

    4.6 Forstdienst
    Die fusionierte Gemeinde bildet ein Forstrevier mit dem Forstbetrieb in Rueun, das wie bis anhin wo
    sinnvoll mit Privaten zusammen arbeitet. Die bestehende Leistungsvereinbarung von Waltensburg mit dem
    Forstrevier Ilanz wird aufgelöst. An der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Forstrevier ändert sich für
    Waltensburg mit der Fusion faktisch nichts.

    4.7 Schule
    Bei einer Fusion ändert sich nichts. Die Schülerinnen und Schüler gehen weiterhin in Rueun zur Schule
    (Kindergarten, 1.-6. Klasse, Oberstufe) und werden romanisch unterrichtet. Der Transport zur Schule
    erfolgt mit Postauto-Kursen. Der Standort Rueun steht wie alle anderen Schulorte unter der Leitung der
    Schule Ilanz mit einem Schulrat und einer Schulleitung.

    Geburtenzahlen Waltensburg

    2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011    2012   2013   2014   2015
     3       3      1      4      1      1      2      1      2      1      1       3      2      4      3

    Geburtenzahlen Rueun (alle Fraktionen)

    2001   2002   2003   2004   2005   2006   2007   2008   2009   2010   2011    2012   2013   2014   2015
     5       7      2      6      1      4      5      6      4      3      2       4      5      2      4
Die Wahl des Schulstandortes resp. der Klasse ist nicht frei. Die Kinder der romanischen Fraktionen haben
    die romanische Schule zu besuchen.

    Wenn die Schülerzahlen eines Standortes mittelfristig im Kindergarten unter 5, in der Primarstufe unter 12
    und in der Oberstufe unter 25 fallen, kann das Parlament der fusionierten Gemeinde über den
    entsprechenden Standort entscheiden.

    Müssen Schülerinnen und Schüler aus Waltensburg aufgrund von Standortschliessungen den Schulort
    wechseln, wird prioritär eine Lösung mit anderen romanischen Schulstandorten gesucht. Sollte dies nicht
    möglich sein, wird ein romanischer Klassenzug in Ilanz eingerichtet oder – als letzte Möglichkeit – die
    Schüler in die Scola Bilingua integriert. Die Weiterführung mindestens eines romanischen Klassenzuges
    innerhalb der Gemeinde Ilanz wird auf jeden Fall garantiert.

5   4.8 Sprache
    Die neue Gemeinde ist mehrsprachig im Sinne des Sprachengesetzes. Die Amtssprachen sind Romontsch
    Sursilvan und Deutsch. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die Behörden und die
    Verwaltung in ihrer angestammten Sprache bedient. Die Gemeinde sorgt dafür, dass die rätoromanische
    Sprache nicht schleichend aus dem behördlichen Alltag verschwindet. Dazu wurde ein Gesetz über die
    Amtssprachen sowie ein Gesetz zur Förderung der romanischen Sprache erlassen. Zudem fördert die
    Gemeinde finanziell und ideell die romanische Sprache nachhaltig.

    4.9 Finanzen
    Die Finanz- und Investitionsplanung 2017-2021 für Waltensburg zeigt ei der laufenden Rechnung einen
    Cashflow unter der Zielgrösse 100% und ein abnehmendes Eigenkapital. Nötige Investitionen u.a. in
    Meliorationsstrassen, Wasserversorgung (inkl. Trinkwasserkraftwerk) und Abwasser, Alphütten sowie
    wünschbare wie ein Kulturgebäude auf Jörgenberg oder eine Modernisierung der Unterkünfte im alten
    Schulhaus führen mit einem Betrag von CHF 2‘000.00 pro Kopf zu Investitionen über dem kantonalen
    Schnitt. Ohne Fusion wäre diese Finanzplanung kaum 1:1 umsetzbar und die Investitionen müssten weiter
    nach hinten verschoben werden.

    Eine Einbettung der Finanzplanung von Waltensburg in diejenige von Ilanz ist erst im Rahmen eines
    konkreten Fusionsprojektes und bei Vorliegen des kantonalen Fusionsbeitrages möglich. Es kann davon
    ausgegangen werden, dass Synergien wirksam und dadurch zusätzliche Mittel für Investitionsvorhaben
    freigesetzt werden. Damit wird jedoch nicht bestimmt, wo die neue Gemeinde tatsächlich investiert. Dies
    liegt in der Kompetenz der neuen Gemeinde.

    Die Senkung des Steuerfusses auf 100% der einfachen Kantonssteuer entlastet die Bevölkerung und
    steigert die Kaufkraft derselben. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Ilanz ist eine
    Erhöhung des Steuerfusses kein Thema.

    4.10 Gebühren
    Die Abfallgebühren sind Sache der Regiun Surselva und damit in beiden Gemeinden gleich. Die Ansätze im
    Bereich Wasser-/Abwasser sind im Verbrauch identisch (CHF 0.50/m3). Die Grundgebühren sind aktuell in
    Gebäuden mit einer Wohneinheit in Ilanz günstiger, bei zwei Wohneinheiten in beiden Gemeinden etwa
    gleich und ab drei Wohneinheiten in Waltensburg günstiger.
    Auch ohne eine Fusion sind die Gemeinden verpflichtet, Gebühren (Grund- bzw. Verbrauchergebühren)
    und Abgaben verursachergerecht zu gestalten (Vorgabe des Bundesrechts).

    4.11 Alpen/Weiden
    Durch eine Fusion dürfen die jahrelang gewachsenen Strukturen nicht ohne zwingende Gründe abgeändert
    werden. Das bedeutet, dass die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen auch in
    der fusionierten Gemeinde weitergeführt wird. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen
    zunächst den Landwirtschaftsbetrieben der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten
    Gemeinde und erst dann auswärtigen Bestössern.
Die Alpgenossenschaften sind weiterhin für die Organisation der Bestossung und für den laufenden
    Unterhalt zuständig. Die Finanzierung des Unterhalts ist Sache der neuen Gemeinde, wo diese auch
    Eigentümerin der Alp ist.

    4.12 Verkehr
    Verbindungsstrassen
    Das Strassengesetz lautet wie folgt (Art. 7 Abs. 5 StrG; BR 807.100): „Wird eine bisherige Gemeinde infolge
    Zusammenschluss zu einer Fraktion einer neuen Gemeinde, so bleibt deren Erschliessungsanspruch für die
    bisherige Hauptsiedlung bestehen.“ Damit ändert sich am Status der heutigen Verbindungsstrassen durch
    die Fusion nichts. Sie verbleiben beim Kanton.

    Öffentlicher Verkehr
    Am Angebot des öffentlichen Verkehrs (Postautokurse) ändert sich nichts.
6
    Privater Verkehr
    Am Verkehrsaufkommen ändert sich nichts.

    4.13 Konzessionsverträge mit Dritten
    Der bestehende Konzessionsvertrag mit den Bergbahnen wird von der fusionierten Gemeinde unverändert
    übernommen. Das heisst, dass die Einwohner von Waltensburg auch nach einer Fusion von den Rabatten
    profitieren. Eine automatische Ausdehnung auf das ganze neue Gemeindegebiet ist nur in Übereinkunft
    mit den Bergbahnen möglich.

    4.14 Bürgergemeinde
    Die Fusion der politischen Gemeinden hat keine Konsequenzen auf die Bürgergemeinde von Ilanz/Glion.
    Sie besteht aus den in der politischen Gemeinde Ilanz/Glion wohnhaften Ortsbürgerinnen und Ortsbürgern.
    Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und in ihrem Entscheid autonom.

    4.15 Kirchgemeinden
    Die Kirchgemeinden sind von der Fusion nicht betroffen. Die neue Gemeinde ist eine paritätische, d.h.
    religiös gemischte Gemeinde. Die heutigen Friedhöfe bleiben bestehen. Die Feiertage richten sich nach der
    Konfession der Fraktion. Die Kirchensteuern können unterschiedlich sein und werden von der politischen
    Gemeinde für die Kirchgemeinde eingezogen.

    4.16 Kulturelle Aspekte
    Die Vereine – als wichtige Stütze des kulturellen Lebens - sind von der Fusion nicht betroffen. Sie bestehen
    schon heute teilweise aus Mitgliedern mehrerer Gemeinden.

    4.17 Identität
    Auch nach einer Fusion soll die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden eine eigene Identität
    bewahren. Erfahrungen in Ilanz zeigen, dass dies problemlos möglich ist.
5. Fusion mit Brigels und Andiast

    Mit der Fusion entsteht eine Gemeinde mit 9678 Hektaren und 1817 Einwohnerinnen und Einwohnern
    (Stand 31.12.2014). Im 1. Sektor sind 31,1% beschäftigt, im 2. Sektor 16,0% und im 3. Sektor 52,9%. Der
    Steuerfuss beträgt 100% (Waltensburg aktuell 130%, Brigels100%).

    5.1 Verfahren
    a) Verfahren allgemein
    Eine Fusion zwischen den beiden Gemeinden wird in der Terminologie des Gemeindegesetzes (GG; BR
    175.050) als Zusammenschluss bezeichnet. Dafür braucht es gemäss Art. 87 GG die übereinstimmenden
    Beschlüsse der beteiligten Gemeinden. Stimmen die drei Gemeinden der Vorlage zu, gilt die Fusion als
    zustande gekommen. Die drei Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung
    (Fusionsvertrag), welche nachträglich der Zustimmung der Regierung bedarf (Art. 91 GG). Anschliessend
7
    muss der Grosse Rat über den Zusammenschluss befinden (Art. 88 GG).

    Die Abstimmungen in Waltensburg und Andiast finden an der Gemeindeversammlung und in Brigels an der
    Urne statt. Sie sollen am gleichen Wochenende durchgeführt werden.

    b) Vereinbarung (Fusionsvertrag)
    Die beteiligten Gemeinden regeln die neuen Rechtsverhältnisse in einer Vereinbarung (Art. 91 Abs.1 GG).
    Die neu gebildete Gemeinde tritt in die Rechtsverhältnisse der bisherigen Gemeinden ein. Sie übernimmt
    uneingeschränkt deren Vermögen und Verbindlichkeiten.

    5.2 Gemeindename und Wappen
    Die fusionierte Gemeinde heisst Breil/Brigels. Der Name Waltensburg bleibt als geografischer Begriff und
    als Ortsname bestehen.

    Das Wappen wird neu kreiert.

    5.3 Gemeindeorgane
    Die Struktur der fusionierten Gemeinde ist schlank. Sie hat ein Parlament von 17 Mitgliedern
    zusammengesetzt zunächst aus je einem Mitglied pro Fraktion und anschliessend aufgeteilt im Verhältnis
    der Zahl der Einwohnerrinnen und Einwohner am 31. Dezember vor der Wahl. Das ergibt für Waltensburg 3
    Sitze (Andiast 2, Brigels Dorf 7, Danis-Tavanasa 4, Dardin 1).

    Die Exekutive (Gemeindevorstand) besteht aus einem Präsidenten oder einer Präsidentin und vier
    Vorstandsmitgliedern und wird von der Bevölkerung an der Urne gewählt. In der ersten Legislaturperiode
    erhalten Waltensburg und Andiast je einen Sitz im Gemeindevorstand.

    Die Wahl der ersten Parlaments- und Vorstandsmitglieder aus Waltensburg erfolgt noch in der bisherigen
    Gemeinde. Anschliessend erfolgt die Wahl über die Gesamtgemeinde an der Urne.

    Ebenfalls an der Urne gewählt werden der Schulrat und die Geschäftsprüfungskomission. Bei der Wahl der
    Behördenmitglieder und des Schulrates ist eine gerechte Vertretung der Fraktionen zu beachten (aktuelle
    Gemeindeverfassung Art. 12).

    Übersicht Gemeindeorgane
    Legislative
    Urnengemeinde: Wahl des Parlamentes, des Schulrates und der Geschäftsprüfungskomission gegen
    Beschlüsse des Parlamentes besteht gemäss Art. 20 der aktuellen Gemeindeverfassung die Möglichkeit des
    fakultativen Referendums bei grösseren Ausgaben und bei der Rechnungsabnahme.
Exekutive
    Gemeindevorstand (gewählt von der Bevölkerung, 5 Mitglieder)

    5.4 Gemeindeverwaltung
    Die Allgemeinde Verwaltung (Gemeindekanzlei, Steueramt, Bauamt, Sozialamt etc.) ist zentral in Brigels
    angesiedelt. Investitionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Räumlichkeiten in der Kanzlei sind nötig.
    Flexible Lösungen im Einzelfall (z.B. für ältere Einwohnerinnen und Einwohner) durch die Verwaltung sind
    möglich.

    Die „virtuelle Gemeinde“ (Homepage mit Formularen, Gesetzen, Kontakten etc.) wird ausgebaut.

    Der bisherigen Gemeinde Waltensburg wird ein Begegnungslokal zugesichert, welches für Vereinsanlässe
    aber auch für andere Veranstaltungen genutzt werden kann. Nicht mehr benötigte Immobilien sollen
8   ungenutzt, vermietet oder verkauft werden.

    5.5 Werkdienst
    Der Werkdienst von Waltensburg wird in der Werkgruppe von Brigels integriert. Der Gemeindearbeiter
    wird von der fusionieren Gemeinde weiter angestellt. Er hat seinen Arbeitsort und den Gerätepark in
    Waltensburg, kann bei Bedarf aber auch an anderen Orten eingesetzt werden.

    5.6 Forstdienst
    Die fusioniere Gemeinde bildet ein eigenes Forstrevier mit dem Werkhof in Brigels. Die vorhandenen
    Maschinen werden übernommen, weitere Investitionen sind jedoch nötig. Die bestehende
    Leistungsvereinbarung von Waltensburg mit dem Forstrevier Ilanz wird aufgelöst.

    5.7 Schule
    Die Schülerinnen und Schüler gehen in Brigels Dorf (Kindergarten, 1. – 4. Klasse) beziehungsweise in Danis
    (5. – 6. Klasse, Oberstufe) zur Schule. Es ist vorgesehen, dass wer die Schule in Rueun begonnen hat, sie
    auch dort abschliesst. Während dieser Übergangszeit gehen einige Kinder in Rueun zur Schule, andere in
    Brigels Dorf.
    Der Transport zur Schule erfolgt mit neu zu schaffenden Postauto-Kursen über die noch zu erstellende
    Verbindungsstrasse Curtginet-Brigels. Gemäss der Anzahl Kinder wird ein normales Postauto benötigt (kein
    Kleinbus). Die Finanzierung des Transports übernimmt teilweise der Kanton, der Rest verbleibt bei der
    Gemeinde. Es sind noch keine gesicherten Aussagen möglich, wie der Transport durchgeführt werden kann
    (z.B. Anzahl der Kurse).

    Geburtenzahlen Waltensburg

    2001   2002   2003    2004   2005   2006   2007   2008   2009    2010   2011   2012   2013   2014    2015
     3       3      1       4      1      1      2      1      2       1      1      3      2      4       3

    Geburtenzahlen Andiast

    2001   2002   2003    2004   2005   2006   2007   2008   2009    2010   2011   2012   2013   2014    2015
     3       0      1       0      0      0      1      1      1       3      1      2      1      0       2

    Geburtenzahlen Brigels

    2001   2002   2003    2004   2005   2006   2007   2008   2009    2010   2011   2012   2013   2014    2015
     11     17     16      15     12     15     12     12     14      8      10     12     14     5       15

    5.8 Sprache
    Die neue Gemeinde ist einsprachig Romontsch Sursilvan.
5.9 Finanzen
    Die Finanz- und Investitionsplanung 2017-2021 für Waltensburg zeigt ei der laufenden Rechnung einen
    Cashflow unter der Zielgrösse 100% und ein abnehmendes Eigenkapital. Nötige Investitionen u.a. in
    Meliorationsstrassen, Wasserversorgung (inkl. Trinkwasserkraftwerk) und Abwasser, Alphütten sowie
    wünschbare wie ein Kulturgebäude auf Jörgenberg oder eine Modernisierung der Unterkünfte im alten
    Schulhaus führen mit einem Betrag von CHF 2‘000.00 pro Kopf zu Investitionen über dem kantonalen
    Schnitt. Ohne Fusion wäre diese Finanzplanung kaum 1:1 umsetzbar und die Investitionen müssten weiter
    nach hinten verschoben werden.

    Eine Einbettung der Finanzplanung von Waltensburg in diejenige von Andiast und Brigels ist erst im
    Rahmen eines konkreten Fusionsprojektes und bei Vorliegen des kantonalen Fusionsbeitrages möglich. Es
    kann davon ausgegangen werden, dass Synergien wirksam und dadurch zusätzliche Mittel für
    Investitionsvorhaben freigesetzt werden. Damit wird jedoch nicht bestimmt, wo die neue Gemeinde
9   tatsächlich investiert. Dies liegt in der Kompetenz der neuen Gemeinde.

    Die Senkung des Steuerfusses auf 100% der einfachen Kantonssteuer entlastet die Bevölkerung und
    steigert die Kaufkraft derselben. Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Gemeinde Brigels ist eine
    Erhöhung des Steuerfusses kein Thema.

    5.10 Gebühren
    Die Abfallgebühren sind Sache der Regiun Surselva und damit in beiden Gemeinden gleich. Die Ansätze
    beim Wasserverbrauch sind in Waltensburg und Brigels identisch (-.50/m3), in Andiast geringer (-.25/m3).
    Beim Abwasser sind es in Brigels CHF 1.00-/m3, in Waltensburg CHF 0.50/m3 und in Andiast Fr. 0.60/m3.
    Die Grundgebühren sind in Waltensburg und Brigels ähnlich; in Andiast richten sie sich nach dem
    gebäudewert.
    Auch ohne eine Fusion sind die Gemeinden verpflichtet, Gebühren (Grund- bzw. Verbrauchergebühren)
    und Abgaben verursachergerecht zu gestalten (Vorgabe des Bundesrechts).

    5.11 Alpen/Weiden
    Durch eine Fusion dürfen die jahrelang gewachsenen Strukturen nicht ohne zwingende Gründe abgeändert
    werden. Das bedeutet, dass die bisherige Nutzung der gemeindeeigenen Heimweiden und Alpen auch in
    der fusionierten Gemeinde weitergeführt wird. Die verfügten Nutzungsrechte auf den Alpen stehen
    zunächst den Landwirtschaftsbetrieben der bisherigen Gemeinden zu, dann denjenigen der fusionierten
    Gemeinde und erst dann auswärtigen Bestössern.
    Die Alpgenossenschaften sind weiterhin für die Organisation der Bestossung und für den laufenden
    Unterhalt zuständig. Die Finanzierung des Unterhalts ist Sache der neuen Gemeinde, wo diese auch
    Eigentümerin der Alp ist.

    5.12 Verkehr
    Verbindungsstrassen
    Das Strassengesetz lautet wie folgt (Art. 7 Abs. 5 StrG; BR 807.100): „Wird eine bisherige Gemeinde infolge
    Zusammenschluss zu einer Fraktion einer neuen Gemeinde, so bleibt deren Erschliessungsanspruch für die
    bisherige Hauptsiedlung bestehen.“ Damit ändert sich am Status der heutigen Verbindungsstrassen durch
    die Fusion nichts. Sie verbleiben beim Kanton. Als kantonale Verbindungsstrassen gelten die
    Andiasterstrasse und die Strasse über Tavanasa nach Brigels.

    Teil des Fusionsprojektes ist eine neue gemeindeeigene Verbindungsstrasse zwischen Waltensburg und
    Brigels. Sie führt durch Migliè. Sie dient als zusätzliche Verbindung der Fraktionen und als Zubringer für den
    Schulbus.

    Aufgrund der Schülerzahlen reicht ein Kleinbus nicht, das heisst sie muss für ein normales Postauto
    passierbar sein. Die Breite wird damit 4 Meter, die Tragfähigkeit 28 Tonnen. Es kommen zwei Varianten in
    Frage.
Die erste überquert den Flem näher bei Waltensburg mit einer Brücke von 65 m Länge. Geschätzte Kosten
     CHF 4.83 Mio. Die zweite überquert den Flem weiter oben mit einer Brücke von 40 m Länge. Geschätzte
     Kosten CHF 4.17 Mio.

     Die bestehende Verbindung Curtginet-Brigels ist ein offizieller wanderweg BAW und muss gemäs dem
     Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege angemessen ersetzt werden, da die neue, asphaltierte Strasse
     nicht mehr als Wanderweg gilt. Der Ersatz soll die Funktionen des ursprünglichen Weges (v.a. Erholung und
     Verbindung) möglichst gleichwertig erfüllen. Im Bezug auf die Erholung wird das nur schwer möglich sein.

     Für die einfachste Variante, nämlich ein Weg parallel zur neuen Strasse mit einem Grünstreifen von 1m
     Breite dazwischen ist mit zusätzlichen Kosten von CHF 350‘000.00 zu rechnen, bei einem Weg von 1.5 m
     Breite und 30 cm Fundament (ohne Kosten für Landerwerb).

10   Öffentlicher Verkehr
     Durch den Wegfall der Schülerfahrten zum Schulstandort Rueun fallen bei der bestehenden
     Postautoverbindung Ilanz-Waltensburg-Andiast pro Jahr rund 23‘000 Personenfahrten weg (34 Kinder, 18
     Fahrten pro Woche, 38 Wochen pro Jahr). Wie weit das Auswirkungen auf die Anzahl der Postautokurte
     hat, lässt sich nicht bestimmen.

     Privater Verkehr
     Die neue Verbindungsstrasse Curtginet-Brigels führt in Waltensburg zu einem höheren
     Verkehrsaufkommen. Schon heute geben Navigationssysteme für das Ziel Brigels den Weg durch
     Waltensburg (und über Munsaus) an. Das wird mit der neuen Verbindungsstrasse vermehrt der Fall sein,
     d.h. Ortskundige (z.B. aus dem Unterland) mit Ziel Brigels werden durch Waltensburg geführt, etwa die
     Gäste des Resorts Pradas (90‘000 Übernachtungen jährlich).

     5.13 Konzessionsverträge mit Dritten
     Der bestehende Konzessionsvertrag mit den Bergbahnen bleibt bestehen. Das heisst, dass die Einwohner
     von Waltensburg auch nach einer Fusion von den Rabatten profitieren.

     5.14 Bürgergemeinde
     Die Fusionierte Gemeinde hat keine Bürgergemeinde.

     5.15 Kirchgemeinden
     Die Kirchgemeinden sind von der Fusion nicht betroffen. Die neue Gemeinde ist eine paritätische, d.h.
     religiös gemischte Gemeinde. Die heutigen Friedhöfe bleiben bestehen. Die Feiertage richten sich nach der
     Konfession der Fraktion. Die Kirchensteuern können unterschiedlich sein und werden von der politischen
     Gemeinde für die Kirchgemeinde eingezogen.

     5.16 Kulturelle Aspekte
     Die Vereine – als wichtige Stütze des kulturellen Lebens - sind von der Fusion nicht betroffen. Sie bestehen
     schon heute teilweise aus Mitgliedern mehrerer Gemeinden.

     5.17 Identität
     Auch nach einer Fusion soll die Einwohnerschaft der bisherigen Gemeinden eine eigene Identität
     bewahren. Erfahrungen in Brigels zeigen, dass dies problemlos möglich ist.
6. Die Position des Gemeindevorstandes

     Stellt man die beiden Fusionsvarianten einander gegenüber, so gibt es drei wesentliche Unterschiede, die
     Ausrichtung, die Schule und die neue Verbindungsstrasse, während viele Punkte wie Steuerfuss, Gebühren
     oder Alpwirtschaft gleich oder ähnlich sind.
     Ausrichtung
     Die Ausrichtung nach Ilanz hat historische Wurzeln, sei dies die Reformation, der Kreis Rueun oder der
     Viehmarkt. Heute ist Ilanz das Zentrum der mittleren Surselva mit einem breiten Angebot an
     Arbeitsplätzen,   Dienstleistungen     (z.B. Ärzte,     Zahnärzte,    Zivilstandsamt,   Grundbuchamt),
     Einkaufsmöglichkeiten, Kultur, Unterhaltung u.a. Hier sind auch die Chancen für eine mögliche
     wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft zu finden. Die Ausrichtung nach Brigels bedeutet für
     Waltensburg einen Spagat. Die Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten usw. bleiben in Ilanz, während
     Gemeindekanzlei und Schule in Brigels sind, das Grundbuchamt gar in Disentis. Politisch arbeiten die
11
     Gemeinden der Cadi zusammen, wenn es etwa um Wahlen oder Entscheide auf der Ebene Region geht.
     Schule
     Eine Fusion mit Ilanz ändert bei der Schule nichts. Die Kinder gehen weiterhin nach Rueun in eine
     romanische Schule. Sie können wie gewohnt über Mittag nach Hause aber auch abends zum Beispiel eine
     Stunde länger bei einem Klassenkameraden bleiben, da sie mit den ordentlichen Postautokursen
     zurückfahren können.
     Bei einer Fusion mit Brigels gibt es neu zwei Schulstandorte: Breil vitg und Danis. Hierfür muss eine von
     normalen Postautos passierbare Strasse gebaut und ein Schulbusbetrieb eingerichtet werden. Die
     Flexibilität für die Schülerinnen und Schüler nimmt ab – teils auf Kosten der Eltern (Fahrdienst). Die um
     jährlich rund 23‘000 geringere Zahl der Fahrgäste der Postautolinie nach Ilanz (Wegfall der Schulfahrten)
     gefährdet zudem die Zahl der normalen täglichen Kurse, was für ältere Einwohnerinnen und Einwohner
     sowie für Touristen nachteilig ist.
     Verbindungsstrasse
     Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte in der Schweiz zeigen, dass jede neue Strasse zu mehr Verkehr
     führt. Dies wird auch mit der neu zu bauenden Verbindungsstrasse so sein. Der Mehrverkehr hat keine
     andere Möglichkeit, als sich durch die teils enge Strasse von Waltensburg zu schlängeln. Unangenehme
     oder gar gefährliche Situationen vor allem für Kinder, ältere Menschen, Touristen sowie Probleme beim
     Kreuzen, mehr Abgase und Lärm sind die Folgen. Da das Ziel des Mehrverkehrs Brigels ist, wird
     Waltensburg nur durchfahren. Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig.
     Es wird verschiedentlich argumentiert, eine Verbindungsstrasse würde den Bergbahnen und dem
     Tourismus neue Möglichkeiten bieten. Die Bergbahnen wünschen sich eine Verbindungsstrasse. Gemäss
     Aussagen von Marcel Friberg und Beat Zenklusen genügt den Bergbahnen jedoch der Ausbaustandard
     einer Meliorationsstrasse. Dafür müsste auf Waltensburger Seite lediglich die bestehende
     Meliorationsstrasse erneuert werden, so wie dies aktuell mit der Strasse zur Alp Dado geschieht. Eine
     solche Lösung wäre viel günstiger und würde weniger landwirtschaftliche Fläche verbauen. Sie könnte
     zudem so ausgeführt werden, dass sie für einen Shuttle-Busbetrieb mit Elektrofahrzeugen geeignet ist,
     welcher die Touristen zwischen Curtginet und Brigels befördert – ein Gewinn für die Bergbahnen und den
     Tourismus. Eine solche Lösung ist nachhaltig. Sie ist aber nur bei einer Fusion mit Ilanz realisierbar, da eine
     Fusion mit Brigels und Andiast eine breite Strasse erfordert.
     Empfehlung
     Aufgrund der oben aufgeführten Punkte:
         -   wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten
         -   Zusammengehen mit der mittleren Surselva (Perimeter von Surselva Tourismus)
         -   konsequente Ausrichtung statt Spagat
         -   weiterführen der bestehenden Schule
         -   Möglichkeit einer den Tourismus fördernden, das Dorf jedoch nicht belastenden Verbindung
     empfiehlt der Gemeindevorstand von Waltensburg, am 10. Juni 2016 die Fusionsvariante Waltensburg-
     Ilanz anzunehmen.

                                                                                    Gemeindevorstand Waltensburg
                                                                                      Waltensburg, 19. Mai 2016/sc
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