Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste - Douglas Parkverwaltung KG & Golfclub Schloss Langenstein e.V.

Die Seite wird erstellt Tizian Böttcher
 
WEITER LESEN
Douglas Parkverwaltung KG &
Golfclub Schloss Langenstein e.V.

Richtlinien zum Schutz der
Gesundheit (Covid-19) für
Mitglieder und Gäste
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2020/21

                           Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung …………………………………….…………………………………………………..……... 2

B. Allgemeines ………..………………….……………………………………………………………….. 3

C. Golfplätze – Meisterschaftsplatz und 9-Loch Kurzplatz …………………………………. 3

D. Carts …………………………………………………………………………………………………...….. 4

E. Übungseinrichtungen ………..……………………………………………………..…………...... 4

F. Pro-Stunden und Trainings …..……………………………………………………………..….. 4

G. Gastronomie/Halfway House ………………………………………………………………….. 4

H. Pro-Shop ……………………………………………………………………………………………….... 4

I. Turniere und Damen-/Lavegostage ………………………………………………………….4

J. Folge bei Verstößen ..………………………………………………………………………………. 5

                                      1
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2020/21

A. Einleitung

                           Sehr geehrte Damen und Herren,
                                   liebe Mitglieder,
                                      liebe Gäste,

 der Golfsport in Baden-Württemberg darf im Freien allein oder nur mit einer weiteren
                 Person -kontaktfrei- auch weiterhin betrieben werden!

Mit der Bekanntgabe der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die
     Ausbreitung des Virus Covid-19 vom 16.12.2020, können wir Ihnen heute die
 erfreuliche Nachricht mitteilen, dass der Spielbetrieb auf Golfanlagen nicht untersagt
         wird. Somit können wir auch weiterhin unserem Golfspiel nachgehen.

Dennoch sind hiermit auch weiterhin Regeln verbunden, um deren strikte Einhaltung wir
    Sie, im Interesse Ihrer eigenen und der Gesundheit aller Mitspieler sowie der
                Aufrechterhaltung des Spielbetriebes, bitten möchten.

    Die Douglas Parkverwaltung KG und der Golfclub Schloss Langenstein e.V. haben,
 unter Berücksichtigung der von den Verbänden vorgeschlagenen Leitlinien und der uns
   vorgegebenen Einschränkungen seitens der Landesregierung Baden-Württemberg,
einen Maßnahmenkatalog erstellt. In Anbetracht der Tatsache, dass bei Missachtung der
 einzelnen Hygienebestimmungen eine erneute und sofortige Schließung der Golfanlage
     seitens der Behörden erfolgen kann, bitten wir Sie, liebe Mitglieder und Gäste,
     insbesondere auch in Ihrem eigenen Interesse, unsere Richtlinien vollends und
 uneingeschränkt zu befolgen. Die Douglas Parkverwaltung KG sowie der Vorstand des
Golfclub Schloss Langenstein e.V. werden bei Zuwiderhandlung streng verfahren und mit
                       einer Platzsperre von 4 Wochen ahnden.

 Unser Ziel ist es, möglichst schnell wieder zu einem normalen Betrieb zurückzukehren.
 Anpassungen und Erleichterungen der Richtlinien werden wir zeitnah im Rahmen des
                                  Möglichen umsetzen.

                   Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.

 Schloss Langenstein, den 16.12.2020

 Colin Piltner
 -Clubmanager-

                                           2
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2020/21

B. Allgemeines

   •   Das Betreten der Anlage ist nur Mitgliedern und Inhabern eines Jahres-Greenfees
       gestattet, die
        o über eine Startzeit verfügen (also Spieler, die vorab namentlich im Buchungssystem
            erfasst wurden) oder
        o eine Pro-Stunde gebucht haben oder
        o eine individuelle Trainingszeit für die Übungsanlage gebucht haben.
   •   Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, einen Greenfee-Gast anzumelden. Dieser muss mit
       ihm in einem Flight spielen.
   •   Gästen (ohne Mitglied) ist das Betreten der Anlage bis auf Weiteres nicht gestattet.
   •   Eine Begleitung auf der Golfrunde, das Zuschauen beim Training oder das Verweilen auf
       dem Gelände sind nicht gestattet. Begleitpersonen, die andere Personen zur Runde/zur
       Pro-Stunde/ zum Training bringen oder abholen, müssen im/am Auto verbleiben oder das
       Gelände wieder verlassen.
   •   Jeder Spieler darf frühestens 30 Minuten vor seiner Startzeit/seiner Pro-Stunde/ seiner
       Trainingszeit die Anlage betreten.
   •   Nach dem Ende der Runde/der Pro-Stunde/ der Trainingszeit muss die Anlage innerhalb
       von 30 Minuten verlassen werden.
   •   In den Caddyhallen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes erforderlich. Das
       Betreten der Caddyhallen ist nur zum Abholen und Wegbringen der Golfausrüstung
       gestattet.
   •   Während des gesamten Aufenthalts auf der Anlage ist zu gewährleisten, dass ein Abstand
       von zwei Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten wird.
   •   Die Garderoben sind bis auf Weiteres geschlossen.
   •   Führen Sie zu jeder Zeit ein eigenes Desinfektionsmittel, sowie mindestens einen Mund-
       Nasen-Schutz mit sich.
   •   Das Clubhaus ist bis auf Weiteres geschlossen.
   •   In den Toiletten am Clubhaus dürfen sich bis zu max. 2 Personen gleichzeitig aufhalten.

C. Golfplätze – Meisterschaftsplatz und 9-Loch Kurzplatz

   •   Das Spielen ist ausschließlich nach vorheriger Startzeitenbuchung möglich.
   •   Die Buchung von Startzeiten ist 14 Tage im Voraus möglich.
   •   Es können ausschließlich Flights mit einer Maximalgröße von 2 Personen gebucht
       werden.
   •   Es darf ausschließlich von Tee 1 gestartet werden. Ein Start an Tee 10 ist untersagt.
   •   Das Startzeitenintervall beträgt die auch sonst üblichen 10 Minuten.
   •   Die Reservierung von Startzeiten kann über die PC Caddie Online-Buchung (auf unserer
       Internetseite oder per App) oder zu den entsprechenden Öffnungszeiten, telefonisch im
       Sekretariat erfolgen.
   •   Jedes Mitglied darf unbegrenzt viele Startzeiten für die jeweilige Woche buchen.
   •   Jahresgreenfee Inhaber unseres Partnerclubs Konstanz dürfen unbegrenzt viele
       Startzeiten für die jeweilige Woche buchen.
   •   Mitglieder dürfen ihre Gäste telefonisch oder per Mail im Sekretariat anmelden.

                                               3
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2020/21

D. Carts

   •   Die Nutzung von Carts ist nicht erlaubt.

E. Übungseinrichtungen

   •   Auf der Center-Range können 7 Matten belegt werden.
   •   Die Club-Driving-Range sowie die Rasenabschläge auf der Center-Range sind gesperrt.
   •   Auf dem Putting- und Übungsgrün dürfen ausschließlich eigene Bälle und keine Driving
       Range Bälle genutzt werden.
   •   Auf dem Übungsgrün/ Driving Range ist das Üben ausschließlich mit einem Golflehrer im
       Einzelunterricht, mit einer gebuchten individuellen Trainingszeit oder max. 30 Minuten
       vor der gebuchten Golfrunde gestattet.

F. Pro-Stunden und Trainings

   •   Pro-Stunden (allein oder zu zweit) können gebucht werden.
   •   Das Wintertraining für Kinder und Jugendliche wird bis auf Weiteres ausgesetzt.
   •   Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist der ausrichtende Golflehrer die
       verantwortliche Person, die für die Einhaltung der von der Douglas Parkverwaltung KG
       und des Golfclub Schloss Langenstein e.V. aufgestellten Rahmenbedingen und
       Regelungen verantwortlich ist. In dieser Eigenschaft hat er die Namen aller
       Trainingsteilnehmer zu dokumentieren.

G. Gastronomie/Halfway House

   •   Das Restaurant Toscana sowie Sammys Halfway House bleiben über die Wintermonate
       bis März 2021 geschlossen.

H. Pro-Shop

   •   Für den Pro-Shop gelten die entsprechenden Verordnungen für den Einzelhandel.

I. Turniere, vorgabenwirksame Runden (EDS) und Damen-/Lavegostage

   •   Es finden keine Turniere und kein Golfspiel in Gruppen statt.

                                                  4
Richtlinien zum Schutz der Gesundheit (Covid-19) für Mitglieder und Gäste 2020/21

J. Folge bei Verstößen

   •   Die Starter/Marshals sowie alle Mitarbeiter der Douglas Parkverwaltung KG und des
       Golfclub Schloss Langenstein e.V. sind ausdrücklich ermächtigt, Anweisungen zu erteilen
       und -falls notwendig- Personalien festzustellen und dem Clubmanager zu melden. Bitte
       achten Sie auch gegenseitig darauf, dass ein solcher Vorfall nicht eintritt.
   •   Um nicht durch Nachlässigkeit einzelner Golfspieler Gefahr zu laufen, dass der gesamte
       Golfbetrieb auf behördliche Anordnung wieder geschlossen wird, werden Verstöße
       gegen die Verhaltensrichtlinien konsequent mit einer Platzsperre von 4 Wochen
       geahndet. Rechtsgrundlage ist Ziffer 4 der Hausordnung der Douglas Parkverwaltung KG
       und des Golfclub Schloss Langenstein e.V..

                                                                         Stand: 16.12.2020

                                               5
Sie können auch lesen