Rottalbote - Gemeinde Oberrot

 
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Rottalbote - Gemeinde Oberrot
Rottalbote
     Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberrot
     Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung. Herausgeber: Bürger-
     meisteramt Oberrot. Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, 74568 Blaufelden,
     Postfach 11 03, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90. Verantwort-
     lich für den Inhalt: Bürgermeisteramt Oberrot, Rottalstraße 44, Tel. 0 79 77/74-0,
     Telefax 0 79 77/74 44
                                                                                          „... leben und arbeiten im Rottal“

62. Jahrgang                                                DONNERSTAG, den 14. Januar 2021                                Nummer 2

   Liebe Mitbürgerinnen             son gestattet. Kinder der jewei-                          Die Gesamtzahl der Infizierten
   und Mitbürger,                   ligen Haushalte bis einschließ-                           in der Gemeinde Oberrot liegt
                                    lich 14 Jahre zählen dabei nicht                          inzwischen bei 90. Die Fälle von
   der 2. Lockdown, der ursprüng- mit.
                                                                                              Personen, welche sich in häusli-
   lich am 10. Januar enden sollte,
   brachte nicht den erwarteten Eine Auflistung mit den Regelun-                              cher Quarantäne befinden, hat
   Erfolg. Die Inzidenzzahlen konn- gen, die vom 11. bis 31. Januar                           auch in Oberrot weiter zuge-
   ten flächendeckend nicht auf 50 gelten, finden Sie ab Seite 2.                             nommen.
   pro 100.000 Einwohner gesenkt Die Corona-Verordnung für Ba-                                Deshalb appellieren wir weiter-
   werden. Im Landkreis Schwä- den-Württemberg wurde mit                                      hin: Bitte halten Sie die erweiter-
   bisch Hall lag die Inzidenz zum Wirkung vom 11. Januar entspre-
                                                                                              ten Hygiene- und Abstandsre-
   10. Januar 2021 bei 179.         chend angepasst. Diese finden                             geln ein.
   Die Ministerpräsidentenkonfe- Sie auf der Homepage der Ge-
   renz hat daher die Verlängerung meinde.                                                    Informationen und Verordnun-
   des Lockdowns bis 31. Januar Das Rathaus bleibt bis auf Wei-                               gen können sich sehr zeitnah
   2021 beschlossen. Es werden teres geschlossen. Bei Angele-                                 ändern. Auf unserer Homepage
   alle bis 10. Januar befristeten                                                            halten wir Sie mit den neuesten
                                    genheiten, die unbedingt einen
   Maßnahmen bis einschließlich                                                               Verordnungen auf dem Laufen-
                                    persönlichen Kontakt erfordern,
   31. Januar verlängert und um                                                               den.
                                    bitten wir Sie deshalb vorab tele-
   weitere Verschärfungen ergänzt.
                                    fonisch einen Termin zu verein-
   So werden z. B. private Zusam-                                                             Bleiben Sie gesund!
                                    baren.
   menkünfte im Kreis der Angehö-
   rigen des eigenen Hausstandes Das Betreten des Rathauses ist                               Ihr
   und mit maximal einer weiteren nur mit Mund-Nasen-Bedeckung                                Daniel Bullinger
   nicht im Haushalt lebenden Per- erlaubt.                                                   Bürgermeister
Rottalbote - Gemeinde Oberrot
2 – 2/2021                                                                                                                                                            Rottalbote

                                                                                                                                                                         Stand: 08.01.2021

    Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
                                                      NE        Ausgangsbeschränkungen
       Kontaktbeschränkungen                            U                                                                    Arbeiten
       Private Treffen im öffentlichen oder privaten            Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung                 • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet
       Raum nur noch im Kreis des eigenen Haushalts             ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Z.B.:                   die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
       plus höchstens eine weitere Person, die nicht                                                                           ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
       zum eigenen Haushalt gehört.                             Bei Nacht (20 Uhr bis 5 Uhr):                                • Home Office, sofern möglich.
       Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich           • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und                       • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
       14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Regelung             wichtiger Ausbildungszwecke.                                 und Geschäftsbetriebes.
       dient dazu besondere Härtefälle abzufangen.              • Inanspruchnahme medizinischer und                          • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen,
                                                                  veterinärmedizinischer Leistungen.                           sofern nicht online auch in Präsenz
                                                  +             • Begleitung unterstützungsbedürftiger                         durchführbar.
       Regelung für Kinderbetreuung:
       Kinder aus maximal zwei Haushalten dürfen                  Personen und Minderjähriger, Sorge- und                    • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
       zusammen in einer festen, familiär oder                    Umgangsrecht.                                                Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
       nachbarschaftlich organisierten Betreuungs-              • Begleitung Sterbender und Personen in akut                   Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
       gemeinschaften betreut werden.                             lebensbedrohlichen Zuständen.                                (auch im Freien).
                                                                • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B.                 • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                  Gassi gehen oder füttern.                                    auflagen.
                                                 NE             • Besuch von religiösen Veranstaltungen.
       Bildung & Betreuung                          U           • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der
       • Kitas bleiben geschlossen. Wenn die                      öffentlichen Ordnung.                                      Reisen
         Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung           • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8                    Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
         ab dem 18. Januar möglich.                                                                                                                                    NE
                                                                  des Grundgesetzes.                                         sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.      U
       • Kein Präsenzunterricht an Grundschulen.                • Wahlkampfaktivitäten, wie Verteilung von Flyern,           Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
         Versorgung der Schüler*innen mit Lern-                   Plakatierungen oder Informationsstände nach
         material durch die Lehrer*innen. Wenn die                                                                           beschränkungen an tagestouristischen
                                                                  behördlicher Genehmigung möglich.                          Hotspots durch die örtlichen Behörden.
         Infektionszahlen signifikant sinken, Öffnung
         ab dem 18. Januar möglich.                             Bei Tag (5 Uhr bis 20 Uhr) zusätzlich:
       • Kein Präsenzunterricht, sondern Fernunterricht         • Besuch der Notbetreuung in Schulen und Kitas.              Nicht gestattet:
         an allen weiterführenden Schulen.                      • Sport und Bewegung an der frischen Luft                     Touristische Busreisen
       • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                 ausschließlich alleine, mit Angehörigen des                 Touristische Übernachtungsangebote
         möglich und werden individuell festgelegt.               eigenen Haushalts oder mit einer weiteren,                   (auch Campingplätze)
       • Notbetreuungen werden eingerichtet.                      nicht im selben Haushalt lebenden Person.
         Ansprechpartner sind die Schulen und Kitas             • Erledigung von Einkäufen.                                  Weiterhin möglich:
         vor Ort.                                               • Wahrnehmung von Dienstleistungen.                           Geschäftsreisen
       • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                  • Behördengänge                                               Reisen und Übernachten in besonderen
         schließen für den Publikumsverkehr,                    • Blutspendetermine                                             Härtefällen
         Online-Unterricht möglich.
       • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
         schließen.
                • Fahrschulen geschlossen. Online-
                     unterricht möglich. (Ausnahme für
                          berufliche Ausbildungszwecke                                                                                                                   Stand: 08.01.2021
                                 und Katastrophenschutz)
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021                                                Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

         Einzelhandel                                                                                                    Gastronomie
         Der Einzelhandel schließt bis zum 31. Januar.                                                                   Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art
                                                                                                                         bleiben geschlossen.
         Lediglich Geschäfte mit Produkten für den          Besonderheiten:                                              • Ausnahme für Speisen zur Abholung
         täglichen Bedarf bleiben geöffnet:                 • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe                           (bis 20 Uhr) oder Lieferung.
                                                              können Lieferdienste anbieten.                             • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen
            Babyfachmärkte                                 • Geschlossene Einzelhandelsbetriebe NEU                       Getränken im öffentlichen Raum.
            Bäckereien und Konditoreien                      können Abholangebote (Click & Collect)                                                                         NE
            Banken                                           anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für               Kantinen schließen überall dort, wo es die             U
            Drogerien                                        die Abholung vereinbart werden. Die Hygiene-               Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
            Getränkemärkte                                   konzepte vor Ort müssen eingehalten und                    Mitnehmen sind erlaubt.
            Großhandel                                       Warteschlangen vermieden werden.
            Hörgeräteakustiker                             • Handwerksbetriebe, die keine körpernahen
            Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten            Dienstleistungen anbieten, dürfen weiterhin                Veranstaltungen
             sowie Ersatzteilverkauf                          arbeiten.                                                 Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im
            Lebensmittelmärkte                             • Geschäfte mit Mischsortiment dürfen alle                   öffentlichen Raum.
            Metzgereien                                      Waren verkaufen, wenn die Produkte für                     Ausnahmen:
            Optiker                                          den täglichen Bedarf zu 60% überwiegen.                    • Gerichtsverhandlungen.
            Orthopädieschuhtechniker                         Sollte das Sortiment der verbotenen                        • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und
            Poststellen und Paketshops, aber ohne            Artikel überwiegen, darf das Geschäft mit                    Ordnung dienen.
             den Verkauf von weiteren Waren                   einer räumlichen Abtrennung lediglich die                  • Betriebsversammlungen.
            Reformhäuser                                     Artikel des täglichen Bedarfs verkaufen.                   • Prüfungen und deren Vorbereitung.
            Reinigung und Waschsalons                                                                                   • Eheschließungen.
            Reise- und Kundenzentren für den               Regelung für offene Geschäfte:                               • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
             öffentlichen Verkehr                           • Geschäfte mit weniger als 10 m²                              dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe).
            Sanitätshäuser                                   Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in.                     • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen,
            Tafeln                                         • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e                           sowie dazugehörige Unterschriften-
            Tankstellen                                      Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche.                            sammlungen.
            Telefonshops für Reparatur, Austausch          • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
             und Störungsbehebung                             ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
            Tierbedarf- und Futtermärkte                     den Lebensmitteleinzelhandel).
                                                                                                                         Gesundheit & Soziales
            Wochenmärkte                                   • Maskenpflicht vor den Geschäften und                       • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
            Zeitschriften- und Zeitungskioske                auf den Parkplätzen.                                         Pflegeheimen, Senioren- und
                                                            • Gesteuerter Zutritt.                                         Behinderteneinrichtungen.
         Eine vollständige Liste finden Sie auf             • Warteschlangen vermeiden.                                  • Keine Isolation der Betroffenen.
         » Baden-Württemberg.de                                                                                          • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
                                                                                                                           SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen
                                                                                                                           und Besucher*innen.
                                                                                                                         • Regelmäßige, verpflichtende Tests
                                                                                                                           des Pflegepersonals von Alten- und
                                                                                                                           Pflegeheimen.

                                                                                                                             Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

                                                                                                             Fortsetzung auf der nächsten Seite oben
Stand: 08.01.2021

Rottalbote                                                                                                                                                       3 – 2/2021
Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021
       Dienstleistungen                                          Kultur- und Freizeitgestaltung                        Sport
       Geschlossen:                                              Kultur- und Freizeiteinrichtungen                     Sport und Bewegung tagsüber alleine, mit den
        Friseurbetriebe/Barbershops                             bleiben geschlossen.                                  Angehörigen des eigenen Haushalts und einer
        Hundesalons und ähnliche Einrichtungen                                                                        weiteren nicht zum Haushalt gehördenen
                                                                 Geschlossen:                                          Person im öffentlichen Raum sowie auf
        Kosmetikstudios
                                                                  Ateliers (Publikumsverkehr)                         öffentlichen oder privaten weitläufigen Sport-
        Kosmetische Fußpflegesalons                                                                                   anlagen oder -stätten im Freien erlaubt.
                                                                  Ausflugsschiffe
        Massage- und Wellnessbetriebe
                                                                  Bibliotheken und Archive (Abholangebote
        Nagelstudios                                              im wissenschaftlichen Bereich möglich)              Alle weiteren öffentlichen und privaten
        Piercingstudios                                                                                               Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                                  Camping- und Wohnmobilstellplätze
        Prostitutionsgewerbe                                                                                          geschlossen:
                                                                  Diskotheken und Clubs
        Sonnenstudios                                                                                                  Fitnessstudios aller Art
                                                                  Freizeitparks und Indoorspielplätze
        Tattoostudios                                                                                                  Schwimm- und Spaßbäder
                                                                  Kinos und Autokinos
                                                                                                                        Skilifte und Gondeln
                                                                  Kletterparks (drinnen und draußen)
       Geöffnet sind medizinisch notwendige                                                                             Tanz- und Balettschulen
       Dienstleistungen (auch ohne Rezept) in                     Konzerte und Kulturhäuser
                                                                                                                        Thermen und Saunen
       den Bereichen:                                             Krabbelgruppen
                                                                                                                        Vereinssportstätten
        Ergotherapie                                             Messen
                                                                                                                        Wettkampf-, Mannschafts- und
        Fußpflege/Podologie                                      Museen und Ausstellungen
        Logopädie                                                                                                        Kontaktsportstätten
                                                                  Opern
        Physiotherapie                                                                                                 Yogastudios
                                                                  Spielbanken- und hallen
        Rehasport
                                                                  Theater                                             Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen die
                                                                  Tierparks                                           Einrichtungen geöffnet werden.
                                                                  Volksfeste o.ä.
       Religionsausübung                                          Wettannahmestellen                                  Weitläufige Anlagen im Freien geöffnet:
        Gottesdienste und Beerdigungen unter                      Zirkusse                                             Golfplätze
        Hygieneauflagen.                                          Zoologische und botanische Gärten                    Hundesportplätze
        • Einhalten der AHA-Regeln über die                                                                             Reitanlagen
          gesamte Dauer.                                         Geöffnet:                                              Tennisplätze
        • Kein Gemeindegesang.                                    Spielplätze im Freien                                Modellflugplätze
                                                                  Wandern und Spazieren
                                                                                                                       Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthalts-
                                                                                                                       räume ist nicht gestattet.

                                                                                                                       Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                                                                                                                       Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.

                                   Abstand          Hygiene      Alltagsmaske      Corona-App         regelmäßig
                                    halten        praktizieren       tragen          nutzen              lüften
                                                                                                                        Ein ausführliches FAQ finden Sie auf » Baden-Württemberg.de

  Aktuelle Informationen aus Ihrer Gemeinde finden Sie hier im Mitteilungsblatt!

         Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag und Feier-
         Der ärztliche Bereitschaftsdienst an Wochenenden und                          tag von 10.00 bis 20.00 Uhr. Patienten können ohne Voranmel-
         Feiertagen (jeweils von 8.00 bis 22.00 Uhr) wird von der                      dung in die Notfallpraxis kommen.
         Notfallpraxis Schwäbisch Hall am Diakonie-Klinikum
         Schwäbisch Hall GmbH, Diakoniestraße 10, 74523                                Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
         Schwäbisch Hall und von der Notfallpraxis Crailsheim,                         Der augenärztliche Notdienst ist täglich unter der Nummer
         Am Klinikum Crailsheim, Gartenstraße 21, 74564 Crails-                        116 117 abzufragen.
         heim durchgeführt.                                                                          Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
  Die zentrale Rufnummer unter der in der Nacht und an den                                           Der zahnärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der
  Wochenenden und Feiertagen der diensthabende Arzt zu er-                                           Tel.-Nr. 0711/7877799 abzufragen.
  reichen ist, lautet 116 117.
                                                                                                     Apotheke
  Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche                                                    Unter der (aus dem deutschen Festnetz kostenfreien)
  Zentrale Notfallpraxis am Diakoniekrankenhaus Schwäbisch                                           Rufnummer 0800/0022833 können Sie erfragen,
  Hall, Diakoniestraße 10, 74523 Schwäbisch Hall                                                     welche Apotheke Notdienstbereitschaft hat.
  Öffnungszeiten: jeweils an den Wochenenden und Feiertagen
  von 9.00 bis 15.00 Uhr. Eltern können ohne Voranmeldung mit                          Wochenenddienst der Kirchl. Sozialstation Gaildorf
  ihren Kindern in die Notfallpraxis kommen                                            Die Sozialstation Gaildorf, Team Rottal, Erlenhofer Straße 2,
  Zentrale Rufnummer 116 117.                                                          74427 Fichtenberg, ist erreichbar unter Tel. 07971/4216.
  HNO-ärztlicher Notfalldienst                                                         Pflegestützpunkt Landkreis Schwäbisch Hall
  HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Klinikum am Ge-                               Neutrale und kostenfreie Beratung und Information zu Fragen
  sundbrunnen, Am Gesundbrunnen 20-26, 74078 Heilbronn,                                bei Pflege und Hilfen im Alltag. Mo. bis Do., Tel. 0791/755-7888,
  Tel. 116 117.                                                                        E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasha.de, Homepage www.psp-sha.de
4 – 2/2021                                                                                                              Rottalbote

                                                                  Mülltermine
      • Rathaus geschlossen •                                                                                    Leerung Rest-
                                                                                                                 und Biomüll
       Bitte vereinbaren Sie vorab                                    Der     Gelber Sack                        und Grünabfälle
                                                                              Mi., 20.1.2021                     Sa., 16.1.2021
        telefonisch einen Termin
                                                                                                                 Papiertonne
                                                                                                                 Do., 21.1.2021
  Die Gemeinde Oberrot hat das Rathaus bis auf Weite-
  res geschlossen und es erfolgt Einlass nur nach vor-            Öffnungszeiten Wertstoffhof und Häckselplatz:
                                                                  mittwochs von 17.00 bis 19.00 Uhr
  heriger Terminvergabe. Damit kann der Begegnungs-               samstags von   9.00 bis 12.00 Uhr
  verkehr im Haus besser kontrolliert werden. Dies dient
  sowohl dem Schutz der Bürger/innen als auch der Mit-
  arbeiter/innen und damit der Aufrechterhaltung des              Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag
  Dienstbetriebs.                                                             Am 17. Januar Frau Katrin Lange, Haller Straße 24,
                                                                              Hohenhardtsweiler, zum 70. Geburtstag;
  Bei Angelegenheiten, die einen persönlichen Kontakt                         am 18. Januar Frau Klara Thalacker, Brückenstraße 11,
  unbedingt erfordern, bitten wir Sie um vorherige Ter-                       Hausen, zum 70. Geburtstag.
  minvereinbarung:                                                Allen Jubilaren, die aus persönlichen Gründen nicht genannt
  Rathaus Zentrale:        07977/74-0                             werden wollen, gratulieren wir ebenfalls ganz herzlich zu ihrem
  Bürgerbüro: 		           07977/74-22 und 74-23                  Ehrentag.
  Standesamt: 		           07977/74-25
  Friedhofsamt: 		         07977/74-21
  Gemeindekasse:           07977/74-31 und 74-36
                                                                              Aus der Ortsbibliothek
  Bei allen anderen Anliegen nutzen Sie bitte Telefon,
  Telefax oder E-Mail. Die Kontaktdaten aller unserer
  Sachbearbeiter finden Sie unter www.oberrot.de                                    Öffnungszeiten der Bücherei
                                                                                    Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage ist die
  Das Betreten des Rathauses ist nur mit Mund-Nasen-                                Bücherei geschlossen.
  Bedeckung erlaubt.                                                                Wir informieren Sie im Rottalboten, wenn wir
                                                                                    wieder öffnen dürfen.
  Vielen Dank für Ihr Verständnis
  Ihre Gemeindeverwaltung Oberrot

Dran denken .../
Terminvorschau
Tag           Art der Veranstaltung / Ort             Uhrzeit
Sa., 16.1.    Rest- und Biomüllabfuhr             ab 6.00 Uhr
Sa., 16.1.    Jahresfeier FC Oberrot                   entfällt
Mi., 20.1.    Abholung Gelber Sack                ab 6.00 Uhr
Do., 21.1.    Leerung Papiertonne                 ab 6.00 Uhr                Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Mo., 25.1.    Sitzung des Gemeinderats /                                       Grund- und Werkrealschule
              Kulturhalle                           19.00 Uhr
                                                                    Die Gemeinde Oberrot sucht zum neuen Schuljahr 2021/2022
                                                                    (ab 13.09.2021)
                                                                         einen engagierten Menschen (m/w/d)
                                                                        für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
                                                                    an unserer Grund- und Werkrealschule Oberrot.
                                                                    Im Wesentlichen sollen dabei die Schule sowie die gemeind-
                                                                    lichen Betreuungseinrichtungen (Verlässliche Grundschule /
                                                                    Flexible Nachmittagsbetreuung) in allen Bereichen unter-
                                                                    stützt werden.
                                                                    Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
                                                                    senden Sie bitte an das Bürgermeisteramt Oberrot • Rottal-
                                                                    straße 44 • 74420 Oberrot.
Jagd am 16. Januar 2021                                             Für Rückfragen steht Ihnen unter der Rufnummer 07977 /
im Bereich Fornsbach/Wolfenbrück/Jaghaus                            922220 die Schulleiterin Frau Weger gerne zur Verfügung.
                                                                    Wir bitten Sie, keine Originalunterlagen (nur Kopien) zu ver-
Am Samstag 16. Januar 2021 findet eine Jagd auf Schalenwild im
                                                                    wenden, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt,
Bereich Fornsbach/Wolfenbrück/Jaghaus von 9.00 - 13.00 Uhr
                                                                    sondern nach Abschluss des Verfahrens vernichtet werden.
statt.
                                                                    Sie erreichen uns auch per E-Mail unter info@oberrot.de.
Waldnutzer werden gebeten in der Zeit den Wald zu meiden und
von Forstarbeiten abzusehen.
Rottalbote                                                                                                                              5 – 2/2021

Projektaufruf für Kleinprojekte                                        In einem Quickcheck können Interessierte unter bewerbung.er-
im Schwäbischen Wald                                                   finderpreis-bw.de gezielt herausfinden, ob sie den Anforderun-
                                                                       gen entsprechen. Dort sind auch weiterführende Informationen
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-            zum Anmeldeverfahren aufgeführt.
struktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurde das Regional-
budget beschlossen, ein auf Bundesebene ausgewiesener zu-
sätzlicher Fördertopf zur Stärkung des ländlichen Raums. Mit dem       Kreisimpfzentren gehen im ganzen Land
Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Netto-           am 22. Januar an den Start
gesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regio-
nalen Entwicklungskonzeptes in einer LEADER-Region dienen.             Das Ministerium für Soziales und Integration hat in Rücksprache
Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnetto-        mit den Kommunalen Landesverbänden beschlossen, den Start
kosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).                  der Kreisimpfzentren um eine Woche auf den 22. Januar zu ver-
Bund und Länder stellen den LEADER-Regionen in Baden-Würt-             schieben. Grund hierfür sind die Impfstofflieferungen durch den
temberg jährlich (vorerst befristet bis 31.12.2021) bis zu 180.000 €   Bund. Das Land hat bisher knapp 170.000 Impfdosen erhalten,
Fördermittel zur Verfügung. Aus der Region kommen, dank der            die alle bereits verimpft bzw. verplant sind. Eine weitere Lieferung
Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch Hall, Ost-          an Impfstoff wird für dieses Wochenende erwartet und wird den
alb und Heilbronn, weitere 20.000 € Eigenmittel, sodass 200.000 €      Zentralen Impfzentren mit ihren Mobilen Impfteams zugeteilt.
Fördermittel für weitere Projekte im LEADER-Gebiet Schwäbi-            „Es ist nicht möglich und auch nicht sinnvoll, diesen Impfstoff eine
scher Wald eingesetzt werden können.                                   Woche lang bis zum Start der Kreisimpfzentren zu bunkern, wir
Der Fördersatz beträgt 80 %. Es können nur Projektideen einge-         haben immer gesagt, jede Impfdosis, die hier ankommt, wird auch
reicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde.          sofort verimpft“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am
In diesem Förderprogramm gilt das Jährlichkeitsprinzip: Die Pro-       7. Januar in Stuttgart. Erst am 18. Januar erwartet Baden-Württem-
jekte müssen im Jahr der Bewilligung umgesetzt und abgerechnet         berg die nächste Impfstoff-Lieferung vom Bund, die dann anteilig
werden. Der erste Projektaufruf startet am 7. Januar 2021 und          den Kreisimpfzentren zur Verfügung gestellt werden wird. Ab die-
endet am 18. Februar 2021. Das Projekt darf nach positiver Aus-        sem Zeitpunkt können die KIZ Termine dann auch freischalten –
wahl Anfang März begonnen werden und muss bis spätestens               alle bis zum heutigen Zeitpunkt vergebenen Termine behalten
Ende Oktober umgesetzt und abgerechnet sein, um eine Förde-            selbstverständlich ihre Gültigkeit, sie betreffen ausschließlich die
rung zu erhalten.                                                      Zentralen Impfzentren (ZIZ).
Der Projektaufruf 2020 konnte erfolgreich 19 eingereichte Projekt-     Lucha: „Es macht keinen Sinn, die Infrastruktur in den Kreisimpf-
ideen unterstützen und somit zur Entwicklung der ländlichen Re-        zentren hochzufahren, wenn wir keinen Impfstoff haben. Die Land-
gion beitragen.                                                        kreise und Kommunen sind entsprechend informiert. Wir wissen,
Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Un-              dass die Nachfrage groß ist und würden selbstverständlich gerne
ternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraus-            alle bedienen, die geimpft werden wollen. Aber die Situation ist
setzung ist, dass diese im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe mit         nun einmal so, dass wir nur sehr wenig Impfstoff haben, den wir
ihren 28 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Bei-             verteilen können. Die Lage wird sich dann entspannen, wenn wei-
trag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK)           tere Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittelbehörde zuge-
im Schwäbischen Wald leisten. Eine frühzeitige Absprache mit der       lassen sind und wir mehr Termine vergeben können.“
LEADER-Geschäftsstelle wird empfohlen.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalent-
wicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und
überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien be-
wertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Pro-
                                                                                   Oberrot ist voller Energie
jektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale
Entwicklungskonzept stellen wir Ihnen sehr gerne vor und Sie
können diese auf unserer Homepage (https://www.leader-schwae-          Wichtige Frist für Solaranlagen & Co.
bischerwald.de) einsehen.                                              läuft Ende Januar ab
Zur Information: Die 28 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Akti-            Besitzerinnen und Besitzer müssen ihre Anlage bis Ende
onsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise.        Januar in ein bundesweites Register eingetragen – sonst
Im Landkreis Heilbronn sind dies Löwenstein und Wüstenrot. Im          droht ein Stopp der Einspeisevergütung
Ostalbkreis sind Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend,              Wer eine Solaranlage betreibt oder anderweitig dezentral Strom
Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen,                erzeugt, muss einen wichtigen Termin beachten: Bis zum 31. Ja-
Spraitbach, Täferrot sowie der Ortsteil Untergröningen der Ge-         nuar 2021 müssen alle Anlagen im neuen „Marktstammdatenre-
meinde Abtsgmünd beteiligt. Mitgliedsgemeinden im Rems-Murr-           gister“ der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Bei der Bun-
Kreis sind Althütte, Großerlach, Kaisersbach, Murrhardt, Ruders-       desnetzagentur entsteht dadurch erstmals ein Überblick über alle
berg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Welzheim sowie die            dezentralen Erzeugungsanlagen in Deutschland wie Solar- und
Ortsteile Pfahlbronn und Vordersteinenberg der Gemeinde Alfdorf.       Biogasanlagen, Batteriespeicher oder Blockheizkraftwerke.
Im Landkreis Schwäbisch Hall sind die Gemeinden Fichtenberg,           Besitzerinnen und Besitzer im Netzgebiet der Netze BW, die noch
Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Sulzbach-Laufen sowie der Ortsteil       nicht tätig wurden, werden in diesen Tagen nochmals angeschrie-
Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall vertreten.                        ben und auf die Anmeldepflicht aufmerksam gemacht. Ist die An-
                                                                       lage am Stichtag 31. Januar nicht erfasst, hat das Folgen: Die
                                                                       Netzbetreiber dürfen erst dann wieder Einspeisevergütung aus-
                                                                       zahlen, wenn die Registrierung nachgeholt wurde. Die Registrie-
Artur-Fischer-Erfinderpreis                                            rung erfolgt über ein spezielles Online-Portal der Bundesnetz-
Baden-Württemberg 2021 ausgeschrieben                                  agentur unter www.marktstammdatenregister.de. Die dabei
„Wir erleben ungewöhnliche Zeiten!“ – so heißt es in den Aus-          erforderlichen Daten stellt die Netze BW schriftlich oder online zur
schreibungsunterlagen für den Artur-Fischer-Erfinderpreis Baden-       Verfügung.
Württemberg 2021. Die Krise erfordert – und beweist zugleich –
den Erfindergeist, der auch bei dem mit insgesamt 36.000 Euro
dotierten Wettbewerb gefragt ist.                                            Was Sie beachten sollten, wenn Sie Fotos im Mitteilungsblatt
Bei dem alle zwei Jahre stattfindenden Wettbewerb sind private                         in guter Qualität veröffentlichen möchten:
Erfinderinnen und Erfinder sowie Schülerinnen und Schüler aus          • Bitte speichern Sie das unbearbeitete Bild ab.
Baden-Württemberg wieder aufgerufen „kreative Lösungen für             • Ihr Bild muss eine Auflösung von 300 dpi haben (keine geringere Auflösung).
bislang ungelöste Probleme“ zu entwickeln und ihre Ideen ein-          • Das Bild nicht in eine Word-Datei einbetten, sondern als Grafik-Datei (jpg-,
zureichen.                                                               tif- oder pdf-Datei) abspeichern.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2021.
6 – 2/2021                                                                                                                    Rottalbote

                                                                      Projekt 1		 Wo am nötigsten	                            11.935,- €
             Kirchliche Nachrichten                                   Projekt 2		 Paramentenschrank	                             665,- €
                                                                      		Gesamtbetrag	                                         12.600,- €
                                                                      Das Projekt „Paramentenschrank“ ist bereits in der Realisierung.
Evangelische Kirchengemeinde Oberrot                                  Die Schreinerei Benz arbeitet schon daran. Möglich geworden ist
                                                                      dies dadurch, dass die Firma Helber Holz GmbH das komplette
                 Sonntag, 17. Januar 2021                             Holz spendet und die Firma Benz weitere Materialien spendet.
                 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Andreas Balko)        Im Namen unserer Kirchengemeinde möchte ich allen Spende-
                 Predigttext: Joh. 2,1-11 (Die Hochzeit zu Kanaan)    rinnen und Spendern ganz herzlich danken. Egal wie groß Ihre
                 Opfer: Aufgaben der eigenen Kirchengemeinde          Spende ist, sie hilft auf jeden Fall sehr. Wir haben grandiose Ge-
                 Corona-Regeln für Gottesdienste                      meindeglieder, die trotz Corona-Krise unsere Kirchengemeinde
                 - Bitte nur in den Gottesdienst kommen, wenn         wunderbar finanziell unterstützen. Ganz herzlichen Dank!
                   man keine Krankheitszeichen hat.                   Viele liebe Grüße                         Ihr Pfarrer Andreas Balko
                 - Es gilt die 2-Meter Abstandsregel zwischen An-
		                 gehörigen verschiedener Haushalte.
-- Auf das gemeinsame Singen im geschlossenen Raum muss
   verzichtet werden.
                                                                      Kath. Kirchengemeinde St. Michael Oberrot-Hausen
-- Die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt                       Kirchliche Veranstaltungen und Gottesdienst-
   für die gesamte Dauer des Gottesdienstes.                                          ordnung der Kath. Kirchengemeinde St. Mi-
-- Die Erfassung der Teilnehmenden ist verpflichtend.                                 chael Oberrot-Hausen vom 17. – 24. Januar
                                                                                      2021
Ich freue mich trotz all dieser Einschränkungen auf die Gottes-                       17. Januar, Sonntag –
dienste mit Ihnen!                     Ihr Pfarrer Andreas Balko                     2. Sonntag im Jahreskreis B
Heizen der Kirche in Coronazeiten                                                      9.00 Uhr Eucharistiefeier in Hausen
Nach Maßgabe des Oberkirchenrats ist die Bankheizung 30 Mi-                           10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier
nuten vor dem Gottesdienst komplett abzuschalten. Dies gilt zum                       mit Kommunionspendung in Gaildorf
Schutz Ihrer Gesundheit. Wir bitten Sie daher freundlich, sich ent-   10.30 Uhr Eucharistiefeier in Mainhardt
sprechend warm anzuziehen. Da wir entsprechend vorheizen,             20. Januar, Mittwoch
müssen Sie jedoch nicht mit einer wirklich kalten Kirche rechnen.      9.00 Uhr Eucharistiefeier in Gaildorf
                                                                      Keine Eucharistiefeier in Hausen
Videogottesdienste                                                   21. Januar, Donnerstag
Auf YouTube gibt es weiterhin für jeden Sonntag                       18.00 Uhr Eucharistiefeier in Fichtenberg
einen neuen Videogottesdienst aus der Bonifati-                       22. Januar, Freitag
uskirche. Alle Videogottesdienste finden Sie über                     18.00 Uhr Eucharistiefeier in Gaildorf
die Homepage unserer Kirchengemeinde:                                 23. Januar, Samstag
www.kgo.info. Die Liste mit allen Gottesdiensten                      18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Sonntag in Mainhardt
finden Sie auch über www.videogottesdienste.                          24. Januar, Sonntag – 3. Sonntag im Jahreskreis B
dfotos.de. Oder Sie scannen mit dem Handy den nebenstehen-             9.00 Uhr Eucharistiefeier in Hausen
den QR-Code ein und kommen damit direkt auf die Playlist mit          10.30 Uhr Eucharistiefeier in Gaildorf
den Gottesdiensten auf YouTube.         Ihr Pfarrer Andreas Balko    10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung in Main-
                                                                                 hardt
Gemeindeleben während des Lockdowns
Die Entwicklung der Corona-Pandemie ist dynamisch und zwingt
uns zu immer neuen Reaktionen. Die bestehende Regelungen für
unsere Kirchengemeinden werden immer wieder auf Grundlage             Neuapostolische Kirche
der Vorgaben von Land und Bund überprüft. Als württembergische                    Neuapostolische Kirche Fichtenberg
Landeskirche stellen wir den Schutz gefährdeter Menschen in den                   Hauptstraße 23
Vordergrund und möchten möglichst viel dazu beitragen, die Ver-
                                                                                  Donnerstag, den 14. Januar 2021
breitung des Virus´ zu bremsen. Ohne dabei unsere Kernaufgabe
                                                                                  kein Gottesdienst
aus den Augen zu verlieren: Wir wollen für die Menschen da sein,
                                                                                  Sonntag, den 17. Januar 2021
die uns brauchen. Wenn Sie ein seelsorgerliches Gespräch wün-
                                                                                  9.30 Uhr Gottesdienst
schen, können Sie sich gerne an mich wenden. Wir können das
                                                                                  (Teilnahme nach vorheriger Anmeldung)
Gespräch telefonisch führen oder ich komme zu Ihnen und trage
                                                                      Donnerstag, den 21. Januar 2021
dabei eine FFP2-Maske. Auch Trauergespräche führe ich natürlich
                                                                      kein Gottesdienst
weiterhin, ebenfalls mit FFP2-Maske - um Sie und mich zu schützen.
Gottesdienste finden weiterhin statt. Die Schutzvorkehrungen sind     Es besteht die Möglichkeit an den Gottesdiensten zu Hause per
so hoch, dass man eigentlich keine Angst haben muss, sich mit         Telefonübertragung teilzunehmen.
Covid-19 anzustecken. Dennoch habe ich volles Verständnis für         Ferner bieten die Gemeinden Gaildorf und Backnang sonntags
alle, die zur Zeit keinen Gottesdienst in der Kirche besuchen         eine Livestream-Übertragung des Gottesdienstes an.
möchten. Ich biete deshalb für jeden Sonntag einen Videogottes-       Auf dem YouTube-Kanal der Gebietskirche NAK Süd wird mitt-
dienst an. Am letzten Sonntag war ich in Gaildorf und Unterrot im     wochs um 19.30 Uhr ein zentraler Gottesdienst übertragen.
Einsatz, aber ich habe im Vorfeld die Orgelaufnahmen gemacht
und meine Frau hat den Gottesdienst mit Pfarrerin Katharina
Merklein aufgenommen. Ich habe das Material zwar am Sonntag           Evangelische Kirchengemeinde Großerlach/Grab
noch bearbeitet und das Video fertiggestellt. Das Hochladen hat
jedoch bis in die späte Nacht hinein gedauert. Zwischenzeitlich                      Woche vom 17. bis zum 23. Januar 2021
steht das Video online zur Verfügung. Gemeindeleben heißt in                         „Von seiner Fülle haben wir alle genommen Gna-
dieser Zeit, auch andere Wege zu beschreiten als in „normalen“                       de um Gnade.“                     Johannes 1,16
Zeiten.                                                                             Sonntag, 17. Januar 2021 – 2. So. n. Epiphanias
Aufgrund des Corona-Lockdowns können sich die Gruppen und                           10.00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Groß-
Kreise weiterhin nicht treffen. Ich bitte Sie dafür um Verständnis                  erlach, Vikar Jonathan Wahl
und möchte Sie ermuntern, auf andere Weise in Kontakt zu bleiben.     Mittwoch, 20. Januar 2021
Tolles Zwischenergebnis beim Gemeindebeitrag                          16.00 Uhr Konfirmandenunterricht - digital
Wir haben dieses Jahr ein fantastisches Zwischenergebnis er-          Falls Sie nicht zum Gottesdienst kommen können, haben Sie die
reicht. Mit Stand 31. Dezember 2020 betrug der Gesamtbetrag           Möglichkeit, sich die Predigt von jemandem mitbringen zu lassen,
12.600 €.                                                             diese wird nach jedem Gottesdienst ausgelegt.
Rottalbote                                                                                                                 7 – 2/2021

Liebe Gottesdienstbesucherinnen und -besucher,                       Forstbetriebsgemeinschaft Oberrot
da in den neuen Corona-Verordnungen vorgesehen ist, dass die
Heizung in der Kirche eine halbe Stunde vor Gottesdienstbeginn       Nachhaltigkeitsprämie Wald
abgeschaltet werden muss (herumfliegende Aerosole), ist es emp-      Die Prämie für PEFC-zertifizierte Waldflächen beträgt 100 € pro
fehlenswert warme Kleidung zum Gottesdienst anzuziehen.              Hektar.
Wir freuen uns, viele von Ihnen im Gottesdienst begrüßen zu          Es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
dürfen.                                                              • Die Waldfläche muss mindestens 1 Hektar betragen (siehe Ver-
                                                                       anlagungsbescheid der Landwirtschaftlichen BG)
Allgemeine Informationen                                             • Der Antragsteller muss Bewirtschafter der Waldfläche sein (laut
Mit der jetzt erfolgten Lockerung der staatlichen Vorgaben können      Bescheid der Landw. BG)
Gottesdienste unter folgenden Bedingungen gehalten werden:           • Die Waldfläche muss zertifiziert sein - z. B. PEFC-zertifiziert
• Jeder Gottesdienstbesucher darf nur an den gekennzeichneten          (ist durch die Mitgliedschaft in der FBG Oberrot erfüllt)
   Stellen Platz nehmen.                                             • Die Antragstellung ist nur über das Online-Formular auf der
• Wer in einem Familienverbund lebt, darf natürlich auch direkt        Webseite www.bundeswaldpraemie.de möglich.
   nebeneinandersitzen.
• Maskenpflicht bei Betreten der Kirche und auch während des         Im Anschluss an die Datenübermittlung erhält der Antragsteller
   Gottesdienstes.                                                   eine Eingangsbestätigung per E-Mail, welche Unterlagen per Post
• Es werden keine Gesangbücher ausgeteilt, eigene Gesangbü-          noch nachgereicht werden müssen.
   cher dürfen mitgebracht werden. Wir werden die Liedtexte auf      Soweit bis jetzt bekannt, sind folgende Unterlagen dann per Post
   eine Leinwand projizieren, sodass jeder und jede die Texte vor    nachzureichen:
   Augen hat. Es darf jedoch nicht gesungen werden.                  • Lesbare Kopie des letzten Bescheides der Landw. BG
• Bis auf Weiteres feiern wir kürzere Gottesdienste.                 • Lesbare Kopie des PEFC-Zertifikates und der Rechnung
Ev. Pfarramt, Sulzbacher Str. 34, Grab:                                dafür
Pfarrerin Ute von Brandenstein, Tel. 07192/900808                    • Bestätigung der Mitgliedschaft in der FBG
Ev. Gemeindebüro Großerlach/Grab,                                    Bitte kontaktieren Sie nach der Antragstellung die FBG Oberrot,
Stuttgarter Str. 21, Großerlach, Tel. 07903/2238                     Reinhard Lenk, entweder telefonisch, Tel. 07977/272 oder per
Öffnungszeiten: Dienstag:               9.00 Uhr bis 11.00 Uhr       E-Mail: Reinhard.Lenk@googlemail.com.
		                   Donnerstag:       15.30 Uhr bis 17.30 Uhr       Herr Lenk wird Ihnen dann die Bestätigung der Mitgliedschaft bei
2. Vorsitzender des Kirchengemeinderats:                             der FBG Oberrot und eine Kopie des PEFC-Zertifikates und der
Heinz-Walter Hermann, Tel. 07903/2232                                Rechnung zukommen lassen.
                                                                     Wir empfehlen, den Antrag baldmöglichst zu stellen, da die Ge-
Kirchenpflege:                                                       samtfördersumme auf 500 Mio. gedeckelt ist.
Claudia Jocher, Im Biegel 12, Neufürstenhütte, Tel. 07903/7828
Mesnerin Großerlach: Julia Rossijkina, Tel. 0152/28989767            Aufarbeitungshilfe
                                                                     Die Aufarbeitungshilfe von 6,– €/ha Schadholz (Käferholz) kann
Mesner Grab: Tim von Brandenstein, Tel. 07192/900880                 beim Forstamt beantragt werden.
                                                                     Bagatellgrenze sind 40 Festmeter.
                                                                     Wir bitten um Beachtung!                        FBG Oberrot
                Vereinsnachrichten
                                                                                      VdK-Ortsverband Rottal
FC Oberrot
                                                                                       Der Ortsverband informiert:
                 Liebe Mitglieder des FC Oberrot, liebe Bürger                         Krankenkasse zahlt ärztliche Zweitmeinung
                 Ausschuss und Vorstandschaft des FC Oberrot                           Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich
                 wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr. Hoffen          ihren Arzt frei wählen und bei Behandlungen einen zweiten Arzt
                 wir, dass wir die Pandemie im ersten Halbjahr so-   zurate ziehen. Vor bestimmten planbaren Operationen (OPs) be-
                 weit in den Griff bekommen, dass wir spätestens     steht ein gesetzlicher Anspruch auf die ärztliche Zweitmeinung
                 ab dem Sommer davon keine oder nur noch we-         bei Ärzten, die dafür eine besondere Genehmigung haben, infor-
                 nige Einschränkungen haben.                         miert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg
Vielen Dank für die vielen positiven Rückmeldungen und Spenden       in Stuttgart und verweist auf den Gemeinsamen Bundesaus-
zu unserer Mitgliederbroschüre. Das hat uns sehr gefreut.            schuss (G-BA). Der G-BA hat in einer Richtlinie festgelegt, für
Wir haben unsere Überstücke zur Mitnahme beim Nahkauf Sten-          welche OPs dies zurzeit gilt: Gebärmutterentfernung, Mandelope-
gelin ausgelegt. Diese können von Bürgern oder Interessierten        ration und Schulterarthroskopie, künftig noch Amputationen beim
kostenfrei mitgenommen werden.                                       Diabetischen Fußsyndrom sowie Kniegelenkersatz-OPs. Steht
Mein großer Wunsch: Bleiben Sie dem FC Oberrot in jedweder           eine Operation an, bei der ein gesetzlicher Anspruch auf die
Beziehung treu. Wenn es wieder losgehen sollte, sind wir wieder      Zweitmeinung besteht, muss der Arzt den Patienten mindestens
auf alle angewiesen.                                                 zehn Tage vor dem geplanten Eingriff darüber aufklären, dass er
Auf ein gesundes und aktives 2021                                    sich bei speziell qualifizierten Ärzten zur Notwendigkeit des Ein-
Roland Bader, 1. Vorstand FC Oberrot                                 griffs und zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten
PS: Letze Woche wäre die erste und am Samstag unsere zweite          lassen kann. Unter www.116117.de/zweitmeinung kann man sich
Jahresfeier 2021 gewesen. Zur Erinnerung an die Jahresfeiern         nach Ärztinnen und Ärzten mit der Genehmigung für die Zweit-
2020 haben wir die Nachschau zu den Feiern wieder in unsere          meinung umsehen.
Homepage unter www.fc-oberrot.de unter Aktuelles wieder ein-         2. Februar vormerken – „Bündnis“-Veranstaltung zur Wahl
gestellt. Viel Spaß mit den Bildern.                                 Anlässlich der Landtagswahl 2021 will das „Bündnis gegen Alters-
                                                                     armut in Baden-Württemberg“ am Dienstag, 2. Februar, wichtige
                                                                     sozialpolitische Themen mit Kandidatinnen und Kandidaten dis-
                                                                     kutieren. Da wird auch der Sozialverband VdK Baden-Württem-
                                                                     berg dabei sein. Die Veranstaltung, unter anderem mit Minister-
                                                                     präsident Winfried Kretschmann (Grüne), Kultusministerin
                                                                     Susanne Eisenmann (CDU), ihrem Amtsvorgänger Andreas Stoch
                                                                     (SPD), mit FDP-Fraktionschef Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie mit
                                                                     einigen Vertretern von Gewerkschaften und Sozialverbänden aus
                                                                     dem Bündnis, findet im Stuttgarter Rupert-Mayer-Haus statt. Um
                                                                     17.30 Uhr kann sie im Livestream verfolgt werden, denn coronabe-
                                                                     dingt ist für alle der 38 Bündnispartner, Gäste und Interessierte
                                                                     keine Teilnahme vor Ort möglich. Es soll aber die Gelegenheit zum
Chat geben. Als Diskussionsthemen sind unter anderem vorgese-
hen: Alterssicherung und Rente, Bezahlbares Wohnen, Teilhabe
sowie Pflege.

                    Seniorenclub Oberrot
                     Hallo, liebe Seniorinnen und Senioren,
                     wir wünschen euch ein gutes und vor allem
                     gesundes neues Jahr! Da die Corona-Pande-
mie noch anhält, können unsere gemeinsamen Nachmittage lei-
der noch nicht stattfinden.
Bleibt alle gesund, bis wir uns hoffentlich bald wieder treffen dürfen!
Liebe Grüße Isolde mit Team

                 Gartenfreunde
                 Oberrot

                                                                                                           Öffnungszeiten:
                                                                                                           Mo. bis Fr.           9.00 - 12.30 Uhr
                                                                                                           Und Mo., Di., Do.,   13.30 - 17.00 Uhr
   Liebe Gartenfreunde
   Knarrt im Januar Eis und Schnee,
   gibt‘s zur Ernte viel Korn und Klee.                                     Abfallbewusstsein zeigt sich bereits beim Einkaufen!!!
   Wächst das Gras im Januar,
   ist‘s im Sommer in Gefahr.                                             Schwäbischer Albverein,
                                                                          Ortsgruppe Fichtenberg
   Im Januar muss es krachen,
                                                                                         Nachmittagswanderung am 17.01.2021 und
   soll der Frühling lachen.                                                             Frauenwandern am 27.01.2021
                                                                                         Leider müssen wir aufgrund der Corona-Verord-
   Auf kalten trockenen Januar                                                           nung beide Veranstaltungen absagen.
   folgt Schnee im Februar.                    17. Januar (Antoni)                       Weiterhin gute Gesundheit wünscht Ihnen
                                                                                         die Vereinsleitung
   Wenn zu Antoni,
   die Luft ist klar,
   gibt es ein trockenes Jahr.
                                                                             Aus den umliegenden Gemeinden

                                                                          Rinderzuchtverein Gaildorf
                                                                                              Online-Mitgliederversammlung
                                                                                              am Freitag, den 05. Februar 2021
                                                                                              20.00 Uhr – online
                                                                                              Sehr geehrte Mitglieder
                                                                                              des Rinderzuchtvereins Gaildorf,
                                                                                              ein besonderes Jahr 2020 ging zu Ende, auch
Ein paar Bauernregeln – jetzt könnt ihr aussuchen, wie das Gar-           das neue Jahr 2021 wird uns bis auf Weiteres mit den Einschrän-
tenjahr 2021 möglicherweise werden wird. Denn Gartenfreude                kungen aufgrund der Corona-Pandemie begleiten.
wird durch solche Sprüche spannend.                                       Deshalb hat sich der Ausschuss entschieden, auch aufgrund des
Unsere Gärten liegen jetzt noch unter einer Schnee- oder Eis-             guten Verlaufes des Online-Stammtisches, die Mitgliederver-
decke. Es fallen weniger Gartenarbeiten im Freien an. Aber halt,          sammlung traditionell am Pferdemarktwochenende online abzu-
das stimmt nicht ganz: Wenn Sie Laubbäume fällen müssen, ist              halten, allerdings am Freitagabend.
jetzt die richtige Zeit. Zum einen sieht man besser, wo man sägt          Tagesordnung:
und zum anderen fällt weniger Grünschnitt an. Auch ein Rück-              1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden Steffen Kübler
schnitt der sommerblühenden Ziersträucher wird jetzt getätigt. Das        2. Bericht der 1. Vorsitzenden des Jungzüchterclubs Maike Hagel
hat doppelten Nutzen, erstens verleiht er den Sträuchern Kraft            3. Geschäfts- und Kassenbericht von Geschäftsführer Uwe Beiß-
und zweitens ermöglicht er dadurch später eine üppige Blüte.                  wenger
Wenn Sie an frostfreien Tagen nichts mehr drinnen hält, kann man          4. Bericht der Kassenprüfer, Entlastungen der Vorstandschaft
Beete vorbereiten und fertige Komposterde ausbringen.                     5. Grußworte
Gartenarbeit, Gartenfreude und Gartenlust im Kopf und in der              6. Bericht der Leistungsinspektoren
warmen Stube oder Werkstatt hat was für sich und macht viel               7. Bericht der RBW, Michael Schmidt
Spaß: zum Beispiel Fachbücher, Zeitschriften durchstöbern und             8. Sonstiges, Diskussion und Aussprache
sich inspirieren lassen. Gartengestaltungen planen und skizzie-           Nach der Anmeldung per E-Mail erhalten Sie den Zugangslink zur
ren. Gartenmesser, Werkzeug glänzend putzen. einfetten. Denken            GoToMeeting-Plattform.
Sie auch an unsere Tiere, stellen Sie Futter für sie bereit. Auch         Alle angemeldeten Betriebe erhalten ein Vesperpaket am Tag der
sollte man an die Brutzeit denken, Nistkasten und Höhlen bauen            Versammlung nach Hause geliefert.
für unsere gefiederten Freunde. Es macht bestimmt Spaß.                   Anmeldung unter: uwe-beisswenger@lkvbw-beratung.de
Im Januar beginnt doch unser Gartenjahr mit viel Gartenfreude,            Steffen Kübler      Uwe Beißwenger
Gartenlust und Gartenfreunden.                      Doris Lindner         1. Vorsitzender     Geschäftsführer
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