BETRIEBSREGLEMENT Riehenring 175, 4058 Basel - (gültig ab 01.08.2021) - Kinderkrippe Schnäggliparadies

Die Seite wird erstellt Yves-Leander Held
 
WEITER LESEN
BETRIEBSREGLEMENT Riehenring 175, 4058 Basel - (gültig ab 01.08.2021) - Kinderkrippe Schnäggliparadies
_ _ _ ______ ________________ ________________ ________________ _________________
                                         _

               BETRIEBSREGLEMENT
                                    (gültig ab 01.08.2021)
                              Riehenring 175, 4058 Basel

_ _ _ ______ ________________ ________________ ________________ _________________
                                         _

Kinderkrippe Schnäggliparadies/Betriebsreglement//V.5.1 BSL
BETRIEBSREGLEMENT Riehenring 175, 4058 Basel - (gültig ab 01.08.2021) - Kinderkrippe Schnäggliparadies
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Inhaltsverzeichnis

Einleitung
01. Sinn und Zweck
02. Aufnahmekriterien
03. Anmeldeformalitäten
04. Warteliste
05. Betreuungsvertrag
06. Eingewöhnungszeit
07. Tarife
08. Zahlungsbedingungen
09. Öffnungszeiten
10. Bringen und Abholen
11. Feiertage und Betriebsferien
12. Pädagogische Grundsätze
13. Kindergruppen
14. Verpflegung
15. Personal/Zusammenarbeit mit den Eltern
16. Krankheit/Unfall
17. Versicherung
18. Tagesablauf
19. Kita-Schlafen Noch kein Angebot ab 2021
20. Kinderkarten Bring- und Holdienst Noch kein Angebot ab 2021
21. Individuelle Betreuung ausserhalb der Kita-Öffnungszeiten Noch kein Angebot ab 2021
22. Infrastruktur (Räumlichkeiten)
23. Hygiene und Sicherheit
24. Kleidung, Finken, Windeln, eigene Spielsachen
25. Sexuelle Prävention
26. Kündigung
27. Ausschluss
28. Änderung des Betriebsreglementes
29. Gerichtsstand
30. Salvatorische Klausel
31. Schlussbestimmungen

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 2 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

EINLEITUNG

 Die Kinderkrippe Schnäggliparadies (nachstehend «Kita» genannt) ist eine private Institution,
 die aus mehreren Kitas an unterschiedlichen Standorten besteht und sich als familienergän-
 zende Einrichtung zur Betreuung von Kindern versteht.

 Sie soll Eltern entlasten und ihnen ermöglichen, einer geregelten Arbeit nachgehen zu kön-
 nen, sowie Müttern helfen, den Anschluss an die Arbeitswelt nicht zu verlieren.

 Warum sich Familien für unsere Kita entscheiden:
 Weil wir sowohl auf unserer Webseite, als auch im persönlichen Kontakt, Transparenz bie-
 ten, auf die Herausforderungen im Kita-Alltag aufmerksam machen und darauf eingehen.
 Es ist uns wichtig, den Kindern die Möglichkeit zu bieten, sich täglich an der frischen Luft zu bewe-
 gen und zu spielen.

 Was unterscheidet uns von anderen Kitas?
 Vom Aufbau her unterscheiden sich andere Kitas kaum von unserer. Es bestehen jedoch
 grosse Unterschiede bei den Preisen, bei der Umsetzung des Kita-Konzeptes sowie bei der
 Zusammenarbeit mit den Eltern und im Team.

 Aus diesem Grund ist es uns sehr wichtig, dass sich die Eltern bei der Eingewöhnung der Kin-
 der Zeit nehmen, um unsere Kita und unser Team kennenzulernen.

1. Sinn und Zweck

Die Kinderkrippe Schnäggliparadies GmbH betreut Kinder im Vorschulalter, unabhängig
von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft.

Unser Konzept gilt für alle Standorte unserer Kitas, da wir an allen Standorten
gleichermassen Wert darauf legen, dass die Naurverbundenheit und familiäre Atmosphäre
gefördert wird.

Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund: In einer familiären, kreativen und
abwechslungsreichen Umgebung wird das Kind als eigene Persönlichkeit wahrgenommen
und seinen Neigungen und Fähigkeiten sowie seinem Alter entsprechend betreut.

Die Kita entlastet die Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit und schafft durch ihr Angebot eine
wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 3 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

2. Aufnahmekriterien

In der Kita werden Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis und mit Kindergartenalter betreut.
Die Kinder sollen die Kita an mindestens zwei Tag oder vier Halbtage pro Woche besuchen,
damit sie sich gut in die Gruppe integrieren können.

3. Anmeldeformalitäten

Anmeldungen sind mit dem entsprechenden Formular auf der Webseite der Kita zu tätigen
oder mit der ebenfalls auf der Webseite unter «Anmeldung» erhältlichen PDF-Datei
schriftlich per Post oder per E-Mail an die Kita-Leitung zu richten. Diese entscheidet
grundsätzlich über die Aufnahme (falls Gemeindebeiträge beansprucht werden, erfolgt die
Aufnahme unter Vorbehalt der Kostengutsprache durch die Gemeinde).

Es wird eine Einschreibegebühr von CHF 120.00 erhoben (CHF 90.00 für Geschwister). Die
Einschreibegebühr wird zusammen mit den Kosten für die Eingewöhnung sowie dem
Depotbetrag in Rechnung gestellt. Die Einschreibegebühr ist in jedem Fall geschuldet und
ist in keinem Fall (Vertragsrücktritt, Kündigung, vorzeitige Beendigung etc.) erstattbar.

Die Anmeldung muss in der Kita schriftlich und vollständig ausgefüllt eingegangen sein. Die
Kita sendet den Eltern nach Eingang der Anmeldung die allgemeinen Unterlagen zu, auf
denen das Betriebsreglement beruht.

Diese Unterlagen beinhalten:

      Betreuungsvertrag
      Notfallblatt
      Einwilligungserklärung bezüglich Webseite und Facebook
Die vereinbarten Beträge (Eingewöhnung, Depot und Einschreibegebühr) werden
umgehend nach Vorliegen dieses rechtsgültig unterzeichneten Vertrages durch uns er
Treuhandbüro fakturiert und sind im Voraus zu bezahlen. Die Beträge müssen vor Beginn
der Eingewöhnung zwingend auf dem Konto der Kinderkrippe Schnäggliparadies
eingegangen sein.

Das Depot wird Ihnen ohne Zinsen bei Austritt zurückerstattet, allfällige offene und nicht
bezahlte Rechnungen werden vorgängig damit verrechnet. Die Einschreibegebühr ist eine
Gebühr und ist weder anrechen- noch erstattbar.

Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten,
dass Sie das Betriebsreglement inklusive die darin enthaltenen allgemeinen Bedingungen
der      Kinderkrippe     Schnäggliparadies        GmbH       auf      der    Webseite
www.kinderkrippe-schnaeggliparadies.ch gelesen und verstanden haben und erklären

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 4 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

damit ihr ausdrückliches Einverständnis.

4. Warteliste

Kann zum Zeitpunkt der Anmeldung aus Kapazitätsgründen kein Kita-Platz zugewiesen
werden, wird der Antrag auf Wunsch der Eltern auf eine Warteliste gesetzt, welche laufend
aktualisiert wird. Die Eltern werden über freie Plätze umgehend informiert und wir bemühen
uns, ihnen ein Angebot zu unterbreiten, das ihren Bedürfnissen entspricht.

Pro Kind wird eine einmalige Gebühr von CHF 50.00 erhoben, um auf die Warteliste gesetzt
zu werden. Diese Gebühr wird bei einer nachfolgenden Aufnahme des Kindes an die
Einschreibegebühr angerechnet.

5. Betreuungsvertrag

Mit den Eltern wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Das Betriebsreglement ist
Bestandteil dieses Vertrages. Der Betreuungsvertrag kann beidseitig per Ende des ersten
Monats, danach mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. .
Betreuungsdatenänderungen müssen mit einem Mutationsformular 3 Monate im Voraus bei
der Kitaleitung abgegeben werden. Die Kinderkrippenleiterin genehmigt je nach Auslastung
ob die Änderung angenommen werden kann und teilt dies schriftlich mit. Zusatztage können
spontan dazu gebucht werden, wenn Kapazität auf den Gruppen vorhanden ist und werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei Missachtung der Betriebsregeln ist die Kita-Leitung berechtigt, nach erfolgloser
Mahnung den Vertrag fristlos zu kündigen (siehe Ziffer 27 «Ausschluss»).

Der Betreuungsvertrag gilt bei Einreichung des rechtsgültig unterzeichneten Vertrags als
rechtskräftig.

6. Eingewöhnungszeit

Zu Beginn ist es für das Kind und die Eltern eine Umstellung, sich im Kita-Alltag
einzugewöhnen. Dies erfordert viel Einfühlungsvermögen und einen gewissen Zeitraum .
Das schrittweise Einleben erfolgt während zwei bis vier Wochen und wird von den Eltern
und, wenn möglich, der immer gleichen Bezugsperson begleitet und unterstützt.

Nach Eingang des Betreuungsvertrags werden die Eltern von der Kita-Leitung oder der
Bezugsperson kontaktiert, um die Eingewöhnung mit Datum und Zeiten festzulegen.

Der erste Tag beinhaltet eine Stunde, in der das Kind, die Eltern und die Bezugsperson den

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 5 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
 _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

ersten Kontakt und die Bindung aufbauen. Von da an wird, sofern es die Situation erlaubt,
jeder weitere Besuch um eine Stunde verlängert, bis das Pensum der festgelegten
Tagesbetreuung erreicht ist und die Bindung aller Beteiligten gefestigt ist. Wann dieser
Zeitpunkt erreicht ist, wird gemeinsam besprochen und von der Betreuungsperson
festgelegt.

Die Eingewöhnung wird mit CHF 500.00 in Rechnung gestellt. Ist die Eingewöhnungszeit
abgeschlossen, tritt der im Betreuungsvertrag festgelegte Tarif in Kraft.

Die Eingewöhnung ist an dem Tag abgeschlossen, an dem das Kind sein Tagespensum
zum ersten Mal ohne Eltern absolviert und die weiteren Tage ebenfalls allein absolvieren
kann.

7. Tarife

Die detailliert aufgeführten Tarife können der Tarifliste entnommen werden, welche sich
beigefügt am Ende des Betriebsreglements befindet. Die jeweils aktuellen Tarife sind auf
unserer Webseite abzurufen.

Berechnungsgrundlage:

Tagesbetreuung multipliziert mit dem Faktor 4.2 ergibt die Monatspauschale.

Preisreduktionen:

       Bei Bezahlung im Quartal: 2% Rabatt
       Geschwisterrabatt
           ◦    Ab 2 vollen Tagen pro Woche 5% auf die Monatspauschale                                           1)

           ◦    Ab 5 vollen Tagen pro Woche 10% auf die Monatspauschale                                          1)

1)
 Diese Rabatte gelten jeweils nur für das zuerst eingetretene Geschwi ster, tritt ein Geschwister aus der Krippe aus, dann entfällt der
Geschwisterrabatt automatisch

Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten:
Zusatztage können gebucht werden, sofern es die Kapazität zulässt. Diese müssen der
Kita-Leiterin spätestens 48 Std. vor Antritt schriftlich oder telefonisch mitgeteilt und von der
Gruppenleiterin bewilligt werden.

Bewilligte Zusatztage, die im Verhinderungsfall nicht 48 Std. vor Antritt abgemeldet
werden, werden vollumfänglich zum Tagestarif verrechnet.

Fix festgelegte Betreuungstage können nicht abgetauscht werden.

 ________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies            •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 6 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

  Tarif Ganztagesbetreuung:

  Kinder unter 18 Monate.                                          CHF             145.00 *
  Kinder über 18 Monate                                            CHF             125.05 *

  Tarif Halbtagesbetreuung Morgen:

  Kinder unter 18 Monate                                           CHF             83.35*
  Kinder über 18 Monate                                            CHF             72,95 *

  Tarif Halbtagesbetreuung
  Nachmittag:
                                                                   CHF             62.50
  Kinder über
         unter 18
                18 Monate
                   Monate                                          CHF             52,10 *
* Alle Tarife, siehe Berechnungsgrundlage

Verspätungen:
Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder bis 18.30 Uhr abgeholt zu haben. Wiederholte
Verspätungen beim Abholen der Kinder werden pro angefangene Stunde mit CHF 50.—
verrechnet.

Finanzielle Unterstützung:
Eine finanzielle Unterstützung kann bei der der dafür vorgesehenen Fachstelle für
Familienergänzende Betreuung vor Ort beantragt werden und ist (abhängig vom
steuerbaren Einkommen).

Die Kita behält sich das Recht vor, sämtliche Tarife falls notwendig anzupassen. Die Eltern
werden gemäss Ziffer 28 («Änderung des Betriebsreglements») darüber in Kenntnis
gesetzt.

8. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist ein Depot in Höhe von CHF 500.— zu entrichten. Das Depot ist
unverzinslich und wird bei Auflösung des Betreuungsvertrags mit allfälligen
Restforderungen verrechnet.

Die Zahlung wird jeweils am Ersten des Monats, des Quartals oder des Jahres fällig.
Zusätzlicher Aufwand, wie zusätzliche Tage, Notfalltransport, Taxikosten bei Notfällen,
Medikamente etc. werden Ende des Monats, zusammen mit der neuen Monatsrechnung,
in Rechnung gestellt.

Eltern bezahlen nicht für die Anwesenheit des Kindes, sondern für den reservierten Platz.
Absenzen können nicht kompensiert werden. Bei längerem Ausfall wegen Krankheit,
Unfall oder Spitalaufenthalt wird mit ärztlichem Zeugnis nach 30 Tagen bis max. 3 Monate
der Tarif auf 50% reduziert. Danach wird der Krippenplatz anderweitig vergeben.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 7 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Unterbruch: Für die Reservation von Plätzen bei Unterbruch wird im 1. Monat die volle
Taxe fällig, im 2. und 3. Monat 50% (eine längere Reservation ist nicht möglich).

Das Depot und die Einschreibegebühr müssen vor Antritt der Eingewöhnung auf dem Kita-
Konto eingegangen sein.

Die Vertragspartner sind darum besorgt, dass der fällige Betrag vor Betreuungsantritt
beglichen worden ist, ansonsten muss die Eingewöhnung bis auf weiteres verschoben
werden.

9. Öffnungszeiten

Die Kita ist von Montag bis Freitag von 06:30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Die Kita behält sich
das Recht vor, die Öffnungszeiten anzupassen.

10. Bringen und Abholen

Randzeiten sind morgens von 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr, mittags von 11.030 Uhr bis 14.00
Uhr und abends von

17.00 Uhr bis 18.30 Uhr, d.h. die Kinder müssen bis spätestens 09.00 Uhr in der Gruppe
sein und können erst ab 17.00 Uhr abgeholt werden.

Wir bitten die Eltern, die Kinder vor 18.30 Uhr abgeholt zu haben.

Blockzeiten

 Betreuungsmodule                                       Bringzeit                          Abholzeit

 Ganzer Tag                                             6.30 – 9.00 Uhr                    17.00 – 18.30 Uhr
 Vormittag ohne Essen                                   6.30 – 9.00 Uhr                    11.30 Uhr

 Vormittag mit Essen                                    6.30 – 9.00 Uhr                    14.00 Uhr
 Nachmittag mit Essen                                   11.30 Uhr                          17.00 – 18.30 Uhr
 Nachmittag ohne Essen                                  14.00 Uhr                          17.00 – 18.30 Uhr

Während den Blockzeiten können die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden. Dies
ermöglicht einen stressfreien, ruhigen Ablauf. Ausnahmefälle müssen vorgängig mit der
Krippenleitung besprochen werden.

Kinder, die nach 08.00 Uhr in die Krippe kommen, müssen Zuhause gefrühstückt haben.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 8 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Wir sind darauf angewiesen, dass die Kinder pünktlich abgeholt werden. Bei
unangemeldeter Verspätung beim Abholen wird im Wiederholungsfall pro angebrochener
Stunde eine Gebühr in Höhe von CHF 50.— erhoben, die aus den Tarifen der
Zusatzbetreuung berechnet wird (siehe Tarife «Zusätzliche Betreuungs-möglichkeiten»).

Werden Kinder nicht durch ihre eigenen Eltern abgeholt, muss die Kita-Leitung vorgängig
von den Eltern darüber informiert werden, wer bevollmächtigt ist, die Kinder abzuholen.

In Zweifelsfällen erlauben wir uns, die Eltern telefonisch zu kontaktieren. Die abholenden
Personen müssen sich ausweisen können. Falls ein Kind von bestimmten Personen nicht
abgeholt werden darf, muss die Kita-Leitung entsprechend informiert sein.

11. Feiertage und Betriebsferien

 Neujahr                                          01.Januar                              Ganzer Tag
 Fasnachtsmontag                                                                         Geschlossen ab 13.00 Uhr
 Fasnachtsdienstag                                                                       Geschlossen ab 13.00 Uhr
 Tag vor Karfreitag                                                                      Geschlossen ab 13.00 Uhr

 Karfreitag                                                                              Ganzer Tag
 Ostermontag                                                                             Ganzer Tag
 Tag der Arbeit                                   01.Mai                                 Ganzer Tag
 Auffahrt                                                                                Ganzer Tag

 Auffahrtsbrücke                                                                         Ganzer Tag
 Pfingstmontag                                                                           Ganzer Tag
 Tag vor Nationalfeiertag                                                                Geschlossen ab 13.00 Uhr
 Nationalfeiertag                                 01.August                              Ganzer Tag

 Heiligabend                                      24.Dezember                            Geschlossen ab 13.00 Uhr

12. Pädagogische Grundsätze

In unserer Kita kommen verschiedene pädagogische Ausrichtungen zur Anwendung
(Montessori, Rudolf Steiner und Waldorf).

Wir pflegen einen Erziehungsstil, der den Kindern möglichst viel Freiraum lässt. Es ist uns
jedoch wichtig, Regeln festzulegen und klare Grenzen zu setzen.

Für alltägliche Situationen (z.B. beim Anziehen, Zähneputzen, im Strassenverkehr) planen

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 9 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

wir genügend Zeit ein. Gleichzeitig bieten wir den Kindern angemessene Hilfestellung, damit
sie ihre Selbstständigkeit entwickeln können. Nebst gezielten Aktivitäten und Freispiel im
Haus halten wir uns draussen auf, sodass sich die Kinder nach Lust und Laune angemessen
bewegen können.

Jedes Kind respektieren wir als Individuum. Das heisst, der Kita-Alltag bietet den Kindern
Gelegenheit, Gefühle auszudrücken, Konflikte auszutragen und andere wichtige soziale
Erfahrungen zu machen (zum Beispiel mit anderen Kindern teilen, gegenseitiges Helfen).

Eine offene Grundhaltung und ein positives Menschenbild ist den Betreuer/-innen wichtig
und wird an die Kinder weitergegeben. Ebenso wichtig ist für die Kinder, dass sie lernen, mit
persönlichen, körperlichen und emotionalen Grenzen umzugehen.

Die Räumlichkeiten bieten genügend Platz für Rückzugsmöglichkeiten und um sich in
Kleingruppen von drei bis fünf Kindern im Freispiel entfalten zu können.

Neben altersgerechtem Spielangebot lernen die Kinder, mit verschiedenen Materialien und
Hilfsmitteln umzugehen und ihre persönlichen Bedürfnisse einzubringen. Auch bietet die
Kita genügend Platz für rhythmische Aktivitäten.

Täglich machen die Kinder wichtige Erfahrungen mit der Natur. Tiere werden beobachtet
und mit Erde, Steinen, Blättern und Holz werden fantasievolle Spiele entwickelt.

Rituale gehören zu einem strukturierten, den Bedürfnissen der Kinder angepassten
Tagesablauf. Diese vermitteln den Kindern Geborgenheit und Sicherheit. Dazu gehören
beispielsweise Geburtstage feiern, gemeinsames Essen und Morgenkreis.

Die Kita legt sehr grossen Wert darauf, dass sich die Kinder jeden Tag in der Natur bewegen
können, sei es im Garten (Innenhof), auf einem Spaziergang oder durch unseren
Waldnachmittag.

Durch unsere Pflanzplätze (Tröge), die wir teilweise mit den Kindern bepflanzen und
pflegen, lernen sie spielerisch, wie ein Teil unserer Natur funktioniert und was es auch bei
Pflanzen und Tieren an Fürsorge braucht, damit etwas wachsen und gedeihen kann.

Am Wald/Landnachmittag lernen die Kinder, sich mit den Materialien zu beschäftigen, die
von der Natur zur Verfügung gestellt werden. Die Phantasie wird gefördert und Kreativität
kann ausgelebt werden. In einem Alltag, in dem viele Dinge bereits vorgegeben sind, bietet
der Wald/das Land hervorragende Möglichkeiten, damit die Kinder sich einerseits frei
entfalten, andererseits aber auch erkennen können, dass es natürliche Grenzen gibt.

Die Kinder lernen, auf Spuren zu achten, sehen Tiere wie z.B. Rehe, Kühe, Vögel, Igel,
Schnecken, Hasen usw. und erfinden neue Spielsachen. Das jeweilige Thema, das wir im
Wald/auf dem Land vertiefen, wird oft durch die Beobachtungen der Kinder und deren

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 10 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Fragen dazu bestimmt, z.B. «Warum hat der Baum keine Blätter?» oder «Was ist in dem
Loch dieses Baumes?»

Wir legen Wert darauf, dass die Kinder sorgsam mit den Ressourcen unserer Natur
umgehen und spielerisch verstehen, dass es Freude macht, dass jeder von uns seinen Teil
dazu beitragen kann, Sorge zur Natur zu tragen und damit zu bewirken, dass wir uns alle in
der Natur erholen können.

Spaziergänge in Parks, auf Spielplätze, ins Naturmuseum aber auch in den Zoo, bereichern
den Kitaalltag durch Bewegung und abwechslungsreiche neue Eindrücke in der
Gemeinschaft zu erleben. Die Kinder lernen auch, sich im öffentlichen Verkehr aufmerksam
zu bewegen und Regeln zur allgemeinen Sicherheit einzuhalten. Das Reisen mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln ist immer ein willkommenes Abenteuer für die Kinder.

Das ausführliche pädagogische Konzept wird unter der Führung der Kita-Leitung kontrolliert,
angepasst und umgesetzt.

13. Kindergruppen

Kindergruppe:
24 Kinder (Betreuungsplätze) im Alter von 3 Monaten bis und mit Kindergartenalter werden
in zwei altersdurchmischten Gruppen betreut.

Spezifische Aktivitäten wie Ausflüge und Spaziergänge werden nach Aufwand gestaltet und
(der Sicherheit der Kinder angepasst) in ein, zwei oder mehreren Gruppen durchgeführt.
Unsere Ausflüge aufs Land, sind für Kinder die trittsicher 1.Std. laufen können. Wir behalten
uns das Recht vor in Absprache mit den Eltern auch je nach Planung unsere jüngeren Kinder
mit einzubeziehen

In der Krippe stehen sieben Plätze für Säuglinge im Alter von 3 bis 18 Monaten zur
Verfügung, d.h. je 3 bis 4 Kleinkinder pro Gruppe, da ein Säugling aufgrund der intensiveren
Betreuung 1,5 Plätze belegt.

Für Kinder im Alter ab 19 Monaten                                       bis und mit Kindergartenalter                          stehen 14
Betreuungsplätze zur Verfügung.

Zu bestimmten Zeiten, z.B. während den Mahlzeiten oder bei speziellen Aktivitäten, können
die beiden Gruppen zusammengelegt werden.

Spezifische Aktivitäten wie Ausflüge und Spaziergänge werden nach Aufwand gestaltet und
(der Sicherheit der Kinder angepasst) in ein, zwei oder mehreren Gruppen durchgeführt.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 11 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

14. Verpflegung

Die Kita legt grossen Wert auf gesunde und ausgewogene Ernährung. Wir bitten deshalb
die Eltern, ihrem Kind keine Süssigkeiten (Ausnahme: Geburtstage), Snacks etc.
mitzugeben. Für den kleinen Hunger zwischendurch wird gesorgt.

Die Mahlzeiten, die unsere Köchin/Personal zubereitet, sind sehr ausgewogen und saisonal.
Wir wollen die gemeinsamen Mahlzeiten in angenehmer Atmosphäre erleben. Die Kinder
erfahren so, dass Essen und Trinken zum Wohlbefinden beitragen kann. Wir legen Wert auf
nachhaltigen Anbau der Lebensmittel und bevorzugen Fleisch aus artgerechter Tierhaltung.
Allgemein werden Lebensmittel aus der Region sowie Schweizer Fleisch beim Kauf
berücksichtigt.

Beim Zubereiten von Mittagessen oder Zvieri haben die Kinder die Möglichkeit mitzuhelfen.
Vor und nach dem Arbeiten mit Lebensmitteln, werden die Hände gewaschen. Wir arbeiten
nach den Grundlagen der Hygienevorschriften des Bundes.

Bei uns wird am Tisch von allem geschöpft, es besteht jedoch kein Essenszwang. Wir
fordern ein Kind zwar auf, alles einmal zu probieren, das Kind entscheidet letztlich aber
selbst, was es essen mag.

An der Pinnwand im Eingang hängt der aktuelle Menüplan der Woche. Deklariert ist die
Herkunft von Fleisch und Fisch. Bei Fragen zu Allergien in Bezug auf Lebensmittel wenden
sich die Eltern bitte an das Fachpersonal, das sie gerne berät.

Wir berücksichtigen bei der Planung des Menüplans auch Wünsche aller Beteiligten

Wir verpflichten uns zu einem kostenbewussten Umgang mit den finanziellen Mitteln

Wir beziehen uns auf die Schweizerische Lebensmittelpyramide

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 12 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Getränke Quellwasser, Tee ungesüsst, Fruchtsäfte mit Quellwasser verdünnt

Früchte und Gemüse Wir bieten immer frische Saisonfrüchte als Zwischenverpflegung an.
Saisongemüse wird täglich in der Mittagsmahlzeit eingeplant.

Getreide, Kartoffeln und Hülsenfrüchte, Getreideprodukte und Vollkornprodukte sowie
Kartoffeln liefern wichtige Kohlenhydrate. Gerichte mit Hülsenfrüchten werden zum
Kennenlernen gelegentlich angeboten.

Fleisch, Eier, Milchprodukte Fleischgerichte planen wir regelmässig ein. Sie liefern
wichtige Eiweisse fürs Wachstum. Bei den Angeboten achten wir auf Abwechslung. Wir
bevorzugen Schweizer Fleisch aus artgerechter Haltung und Fisch aus Schweizer Zucht.
Bei fleischlosen Gerichten liefern Eier und Milchprodukte hochwertiges Eiweiss.

Fett, Öle, Nüsse und Samen Diese Lebensmittel liefern wertvolle Vitamine und viel
Energie. Wir verwerten hochwertige Pflanzenöle. Mit angemessenen Nussmengen werden
die Zwischenmahlzeiten ergänzt.

Süssigkeiten Da Kinder und Jugendliche in der Regel Süssigkeiten lieben, werden unsere
Mittagsmahlzeiten mit einem Dessert abgerundet. Diverse Gebäcke wollen wir, wenn
möglich, mit den Kindern und Jugendlichen zubereiten.

In der heutigen Zeit treten immer wieder neue Erkenntnisse zu den Themen Ernährung und
Allergien auf. Wir legen Wert darauf, dass Eltern ihr Wissen ebenso an uns weiterleiten wie
wir unseres an sie, damit eine breite Informationsquelle angeboten werden kann.
Bei Allergien oder Unverträglichkeiten muss das Fachpersonal informiert werden

15. Personal, Zusammenarbeit mit den Eltern

Alle Kita-Mitarbeiter/-innen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung.

In der Kita besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zur Fachperson Betreuung oder ein
Schnupperjahr in der Kinderbetreuung als Praktikant/-in zu absolvieren.

Die Anzahl qualifizierter Mitarbeiter/-innen richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen.

Krippenleiter/In:
Ausgebildete/r Krippenleiter/-in mit Führungserfahrung. Regelmässige Besuche von
Fortbildungskursen sind Bedingung. Der Stellenbeschrieb regelt die Aufgaben,
Verantwortlichkeiten und Kompetenzen.

Gruppenleiter/In:
Abgeschlossene Ausbildung als Fachfrau/Fachmann Betreuung (Fachrichtung Kinder-
betreuung). Regelmässige Besuche von Weiterbildungskursen sind erwünscht.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 13 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Zusammenarbeit mit den Eltern:
Zum Wohle der Kinder sind wir auf guten Kontakt und Zusammenarbeit mit den Eltern
angewiesen. Ihre Wünsche, Anregungen und Kritik helfen uns, noch besser zu werden. Über
Komplimente freuen wir uns natürlich auch.

Für ihr Feedback an uns wenden sich die Eltern bitte direkt an unsere Kita-Mitarbeiter/-
innen.

     Jährlich findet ein Elternabend statt
     Jährlich findet ein Schnäggliparadies-Fest statt
     Jährlich findet ein Standortgespräch statt (auf Anfrage der Eltern)

     Wenn Kinder die Krippe verlassen, ein Austrittsgespräch

Periodisch werden selektive Elternbefragungen   durchgeführt, bei denen wir
Verbesserungspotenziale systematisch erfassen und entsprechende Massnahmen
ergreifen werden.

Beim Bringen und Abholen des Kindes besteht die Möglichkeit, sich kurz mit den
Betreuungspersonen       über   das Befinden        des Kindes         auszutauschen. Die
Betreuungspersonen sind darauf angewiesen, dass sie von den Eltern über familieninterne
Veränderungen (wie beispielsweise Trennung, Todesfall usw.) informiert werden; nur so
können sie individuell auf das Kind eingehen. Über wichtige Veränderungen innerhalb der
Kinderkrippe werden die Eltern im Normalfall schriftlich per Elternbrief informiert.

Sollten bei den Eltern Fragen oder Probleme auftauchen oder haben sie ein anderweitiges
Anliegen, bitten wir sie, mit der Kita-Leitung Kontakt aufzunehmen. Jedes Jahr findet
mindestens ein Elternabend statt, an dem über die Kita informiert wird.

Anliegen der Eltern betreffend Betreuung ihres Kindes, werden über das Kita Telefon oder
per E-Mail entgegengenommen. Den Eltern ist es untersagt, das Personal auf deren
privaten Handy zum Kita-Alltag zu befragen.

Bei intensiven Themen wird ein Termin mit der Kita- oder der Gruppenleitung vereinbart, um
Lösungen anzustreben.

Wir bitten die Eltern um Verständnis dafür. Nur so kann sich das Personal voll und ganz den
Aufgaben des Kita-Alltags widmen und ist nicht verpflichtet, ständig auf das Handy zu
schauen. Während ihrer Zeit in der Kita gehört die uneingeschränkte Aufmerksam keit des
Personals den Kindern.

16. Krankheit und Unfall

Allfällige Krankheiten oder Behinderungen durch Unfall des Kindes müssen uns mitgeteilt

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 14 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

werden. In einem solchen Fall benötigen wir auch das Einverständnis des Kinderarztes,
dass das Kind trotzdem in der Kita betreut werden darf. Es ist jedoch Sache des Personals
zu entscheiden, inwieweit ein Kind an den Kita-Aktivitäten teilnehmen kann.

Die Kita lehnt jede Haftung für Folgeschäden oder eine Verzögerung des Heilungsprozesses
ab.

Allergien/regelmässige Medikamente oder andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt
besprochen werden. Bei ansteckenden Krankheiten (Kinderkrankheiten, Lausbefall, Grippe
usw.) sowie Brechdurchfall darf das Kind nicht in die Kita gebracht werden. Die Abmeldung
bei Erkrankung des Kindes hat bis 08.30 Uhr zu erfolgen.

Bei leichten Erkältungskrankheiten darf das Kind nach Absprache mit der Gruppenleiterin in
die Kita kommen.

Bei Erkrankung eines Kindes während des Aufenthalts in der Kita ist die Kita-Leitung
ermächtigt, das Kind nach eigenem Ermessen im Laufe des Tages durch die Eltern abholen
zu lassen.

Die Eltern müssen während der Betreuungszeit in der Kita telefonisch erreichbar sein. Sollte
dies nicht möglich sein, muss eine Notfallnummer hinterlassen werden.

Im Fall einer Epidemie behalten wir uns den Kindern zuliebe vor, die Kita für ein bis drei
Tage geschlossen zu halten.

Ansteckende Krankheiten:
Bei ansteckender Krankheit oder Fieber darf das Kind nicht in die Kita gebracht werden und
muss spätestens bis 09.00 Uhr bei der Kita-Leitung abgemeldet werden. Falls ein Kind im
Laufe des Tages erkrankt, werden die Eltern umgehend informiert. In diesem Fall sind die
Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind schnellst möglichst abzuholen.

Unfall:
Bei einem Notfall (Unfall) ist die Kita-Leitung berechtigt und verpflichtet, das Kind sofort in
ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben.

Bei schwerer Erkrankung oder Unfall eines Kindes sind die Betreuungspersonen berechtigt,
das Kind in fachärztliche Behandlung zu geben. In diesem Fall werden die Eltern umgehend
benachrichtigt. Die daraus entstehenden Kosten tragen die Eltern. Die Kita verfügt über ein
Notfallkonzept.

Umgang mit fiebrigen Kindern:
Besteht der Verdacht, dass ein Kind Fieber hat, wird umgehend seine Körpertemperatur

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 15 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

gemessen.

      Ab einer Körpertemperatur von 37.5°C informieren wir die Eltern und bitten sie, ihr
       Kind baldmöglichst abzuholen.
      Ab einer Körpertemperatur von 38°C muss das Kind sofort abgeholt werden.
Bis das Kind von den Eltern abgeholt wird, soll es ruhigen Aktivitäten nachgehen oder sich
hinlegen. Wir achten darauf, dass das Kind viel trinkt, leicht bekleidet ist und von einer
Bezugsperson eng betreut wird.

Krankheiten, bei denen wir die Kinder nach Hause schicken:

      Starke Erkältung
      Fieber ab 38°C (mind. 24 Stunden fieberfrei, bevor das Kind wieder in die Kita kommt)
      Starker Husten
      Ohrenschmerzen
      Augenentzündungen (Bindehautentzündung mind. 24 Stunden zu Hause bleiben)
      Durchfall (nach dem zweiten Mal innerhalb eines Tages)
      Erbrechen (nach dem zweiten Mal innerhalb eines Tages)
      Alle Kinderkrankheiten (Scharlach, Windpocken, Mumps, Masern, Keuchhusten,
       Röteln, Diphterie, Mundfäule, Dreitagefieber)
      Hand-Mund-Fuss-Krankheit
      Läuse

Wie lange bleiben die Kinder bei Erkrankung zu Hause?
Grundsätzlich gilt: das Kind bleibt zu Hause, bis es einen ganzen Tag lang symptomfrei ist.

Je nachdem, um was für eine Erkrankung es sich handelt, kann der Kinderarzt jedoch eine
längere Zeit zu Hause empfehlen, weil es auch nach Abklingen der Symptome noch zu einer
Ansteckung kommen kann. Solche Fälle werden individuell geregelt.

17. Versicherung

Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Erziehungsberechtigten. Es ist
bei der Anmeldung ein schriftlicher Nachweis dafür zu erbringen.

Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die Kita keinerlei Haftung.
Für Beschädigungen, die ein Kind verursacht, haften die Eltern.

Durch Unfall oder Krankheit verursachte kosten

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 16 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

(Notruf 144, Taxi ins Spital etc.) gehen vollumfänglich zu Lasten der Eltern.

18. Tagesablauf

(möglicher Tagesablauf anhand eines durchschnittlichen Tages)

06.30                                Türöffnung der Krippe
07.30 – 07.30                        Frühstück oder Freispiel
09.00 – 09.15 Uhr                     Gemeinsames Aufräumen und bereit machen für den Singkreis
                                     Startritual und das Z`nüni. Alle gehen die Händewaschen.
9.15-9.45 Uhr                        Gemeinsames Z`nüni.
9.45-11.30 Uhr                       Aktivitäten (Basteln, Spazieren, Ausflüge, Spielplatzbesuche,
                                    Museumsbesuche, Zoo, Spielen im Innenhof etc.).
11.30-11.55                          Wickeln/WC und gemeinsamer Singkreis.
12.00-13.00 Uhr                      Händewaschen und gemeinsames Mittagessen.
13.00-15.00 Uhr                      Zähneputzen, Ruhezeit, in welcher Kinder schlafen oder ruhige
                                    Beschäftigungen nachgehen.
15.00 Uhr                            Aufwachen, Wickeln/WC.
15.15-17.00 Uhr                      Gemeinsames Zvieri, Freispiel, Aktivitäten (Basteln, Spazieren,
                                     Ausflüge, Spielplatzbesuche, Museumsbesuche, Zoo, Spielen im
                                     Innenhof etc.).
17.00-18.00 Uhr                      Kinder werden abgeholt. Freispiel drinnen oder draussen.
18.30 Uhr                            Kinderkrippe schliesst die Türen.

Wir bitten die Eltern, die Kinder pünktlich abzuholen. Bei Verspätung wird jede angefangene
Stunde mit CHF 50.– in Rechnung gestellt.

19. Kita-Schlafen

Wird nicht angeboten in Basel angeboten

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 17 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

20. Kinderarten Bring- und Holdienst

Wird noch nicht angeboten

21. Individuelle Betreuung ausserhalb der Kita-Öffnungszeiten

Wird nicht Angeboten

Verhaltenskodex:
Die Mitarbeitenden der Kita sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Es ist ihnen untersagt,
jegliche internen Kita-Informationen sowie Informationen bezüglich der in der Kita betreuten
Kinder und deren Eltern an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für Informationen, welche
den Mitarbeitenden im Rahmen ihres Privatlebens oder während der privaten
Kinderbetreuung zugetragen werden.

Ebenso verpflichten sich die Eltern, ihren Kinder oder den Mitarbeitenden keine Fragen
bezüglich der Kita sowie deren Kita-Alltag zu stellen. Die Eltern verpflichten sich zudem,
keine Informationen über die private Betreuung und die Betreuungsperson an das Kita-
Personal weiterzugeben.

Die Eltern sind darum besorgt, dass durch die Betreuung ausserhalb der Kita-Zeiten, die von
ihnen angeforderte Betreuungsperson genügend Ruhezeit bekommt, damit während der
darauffolgenden Arbeitstag die Arbeitsqualität nicht beeinträchtigt wird.

Die Kita-Mitarbeitenden verpflichtet sich, gegenüber allen Kindern - inkl. auch jenem,
welches privat betreut wird - Gleichgerechtigkeit walten zu lassen und keines zu bevorzugen.

Sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt werden, wird die Privatbetreuung von der Kita
aufgehoben oder ganz untersagt. Sollte ein Missbrauch des Verhaltenskodex festgestellt
werden, kann die Kita den Mitarbeitenden und/oder den Eltern die sofortige Kündigung
aussprechen.

Die Kita lehnt jegliche Haftung ausserhalb der regulären Öffnungszeiten ab.

Allen Eltern wird das Kita-Betriebsreglement vor Antritt der Eingewöhnung zugestellt. Darin
befinden sich auch die Grundlagen für eine Betreuung der Kinder ausserhalb der
Öffnungszeiten der Kita.

Durch Retournieren des rechtsgültig unterzeichneten Betreuungsvertrags bestätigen die
Eltern, dass sie das Kita-Betriebsreglement aufmerksam gelesen und verstanden haben und

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 18 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

erklären sich damit einverstanden.

22. Infrastruktur (Räumlichkeiten)

Unsere Räumlichkeiten befinden sich im schönen Kleinbasel auf 220 Quadratmeter. Die
grosszügigen freundlich eingerichteten und sehr lichtdurchflutenden Räumlichkeiten bietet
Platz für zwei altersgemischte Gruppen an je 12 Kinder und bietet den Kindern viel Raum
zur altersgerechten Entfaltung. In den ersten Stock kann man bequem mit dem Lift gelangen
oder über das helle Treppenhaus. Wir haben 7 Räume davon 2 Schlaf und Spielzimmer, 3
Spielzimmer, die Kind und altersgerecht eingerichtet sind. Dazu kommt noch ein grosser
Ess- und Kochbereich, wo wir mit den Kindern aktiv Zvieri oder Mittagessen vorbereiten
helfen. Wo wir Themen rund um die Ernährung und Lebensmittel stilgerecht thematisieren
können.

Dank der Aufteilung, Ausstattung und Abtrennung der Räume, sind konzentrierte
Beschäftigung, stiller Rückzug sowie Gruppen-Bewegungsspiele gleichzeitig möglich. Auch
der sanitäre Bereich ist kindgerecht eingerichtet. Da die 220 Quadratmeter auf einer Fläche
im 1 Stock sind, haben wir die Möglichkeit auf allen Gruppen den Überblick zu haben. Die
Räume sind mit Glaswänden getrennt und sehr hell und übersichtlich. Die Kinder haben
sogar die Möglichkeit einfach den Treiben der Wolken oder des Strassenverkehrs
zuzusehen und zu träumen.

Die Kinderwagen können bei uns im Eingang deponiert werden.

Aussenbereich:
Der direkte Ausgang zum Aussenbereich des Innenhofs gibt den Kindern die Möglichkeit,
ohne eine Strasse zu überqueren auf den Spielplatz zu gelangen. Ein grosszügiger,
abgegrenzter Innenhof mit einer Schaukel und grossem Sandkasten bietet den Kindern
Anregungen für Spiele und Erlebnisse im Freien und ist über ein offenes Hochparterre mit
Treppe in den Innenhof zu erreichen.

Parkplätze:
Unmittelbar vor dem Hauseingang befindet sich die Tramstation Musical Theater hier fährt
die Tramlinie 14. Rund um die Liegenschaft sind öffentliche Parkplätze. Vor dem Eingang
Riehenring 175 befindet sich ein Vorplatz mit Veloständer zum mitbenutzen / als Dropzone.
Die Eltern sind verpflichtet zum Bringen und Abholen der Kinder im Quartier, sich einen
Parkplatz zu suchen oder beim Theater zu parkieren.
Mitarbeiter werden gebeten mit den Öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit zu kommen oder
sich in der Stadt eine Parkkarte zu besorgen.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 19 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

23. Hygiene und Sicherheit

Die Räume der Kita erfüllen die gesetzlichen Bau- und Brandschutzvorschriften. Unter
Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte wurden bauliche Massnahmen getroffen sowie
kindgerechte Installationen vorgenommen.

Die Räume sind mit geeignetem Mobiliar den Bedürfnissen der Kinder entsprechend
eingerichtet. Die Materialien decken bezüglich Form und Beschaffenheit die Anforderungen
an Hygiene und Sicherheit.

Der Aussenspielplatz mit den Spielgeräten unterliegt der Liegenschaftsverwaltung, er ist für
Kinder ausgelegt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Kinder sind immer in
Begleitung des Betreuungspersonal im Innenhof.

Reinigungsmittel und andere für Kinder nicht geeignete Mittel werden in verschliessbaren
Kästen, ausserhalb der Reichweite der Kinder aufbewahrt.

Brandschutzmassnahmen:
Das Personal ist betreffend Ernstfallmassnahmen und über die Handhabung                                                                     der
Feuerlöschgeräte instruiert. Ein Evakuationskonzept liegt vor.

Medizinischer Notfall:
Die Krippe verfügt über ein medizinisches Notallkonzept.

Hygiene und Sicherheit:
Die Krippe entspricht der SUVA-Richtlinien für Hygiene und Sicherheit. Die Sicherheit der
Krippe wird regelmässig überprüft. Der Umgang mit Lebensmitteln entspricht den
gesetzlichen Anforderungen.

24. Kleidung, Finken, Windeln, eigene Spielsachen

Die Kinder sollten der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen (je nach Wetter
Regenbekleidung).

Windeln der Marke Pingo werden von der Kinderkrippe während der Betreuungszeit für
den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt

Folgendes benötigt Ihr Kind für den Krippenalltag:
     Finken und Windeln
     Ersatzkleider (Unterwäsche, Socken, Strumpfhosen, Pulli usw.)
     Nuggi, Nuscheli oder Trösterli

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 20 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

     Trinkflasche
     Spezielle Schoppen oder Breipulver
     Spezielles z.B. bei Allergien usw.
    Sommer:
     Badehose/Badeanzug
     Schwimmwindeln
     T-Shirt
     Kurze Hosen
     Socken
    Winter:
     Skianzug
     Schneeschuhe, Handschuhe
     Mütze, Schal ,Strumpfhose ,Pullover
     Lange Hosen, Socken
     Ersatz Body
    Regen:

     Regenjacke/-hose, Gummistiefel
Die Sachen werden jedes Mal von zu Hause mitgebracht oder können in der Kita
deponiert werden. Ausser Trostobjekten wie z.B. Lieblingsschlaftier, Nuggi und Nuscheli
etc. dürfen keine eigenen Spielsachen mitgebracht werden.

Wichtig: Alle Utensilien müssen mit dem Namen des Kindes versehen sein. Dies sorgt für
einen reibungslosen Ablauf beim Anziehen der Kinder und verhindert Unklarheiten.

25. Sexuelle Prävention

In der Kita werden sexuelle Übergriffe gegen Kinder durch die Mitarbeitenden sowie
zwischen den Kindern untereinander in keiner Weise toleriert.

Die Mitarbeitenden der Kita wissen Bescheid über die Problematik von Grenzverletzungen
und sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen und unternehmen alles, um
Grenzverletzungen und Übergriffe zu verhindern.

Die Mitarbeitenden kennen die relevanten Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches
(insbesondere Art. 187 und 188 StGB). Sie sind sich bewusst, dass das Herunterladen,

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 21 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Produzieren     und      Weiterleiten/Verkaufen    kinderpornographischen      Materials
Straftatbestände darstellen und rechtliche Konsequenzen haben, auch wenn dies
ausserhalb der Kita geschieht und ebenfalls dann, wenn andere als die ihnen anvertrauten
Kinder davon betroffen sind.

Sind sexuelle Übergriffe geschehen, unternehmen die Mitarbeitenden die notwendigen
Schritte zur Verhinderung weiterer Übergriffe sowie die Einleitung von Hilfsmassnahmen
für die Opfer (gemäss interner Regelung).

Die Mitarbeitenden sind sich bewusst, dass bei Zuwiderhandeln gegen die Gesetze und
gegen diese Verpflichtungserklärung strafrechtliche oder arbeitsrechtliche Schritte
eingeleitet werden.

Haltung der Mitarbeitenden:
Die Mitarbeitenden der Kita sind dem Schutz und dem Wohlergehen der ihnen anvertrauten
Kinder verpflichtet.

Die Mitarbeitenden überschreiten die Grenzen der noch tolerierbaren Nähe nicht und
wahren die nötige Distanz zu den Kindern. Die Verantwortung liegt immer bei den
Erwachsenen. Das Recht der Kinder auf Integrität, Privat- und Intimsphäre wird nicht
verletzt. Die Mitarbeitenden halten auch dann die nötige Distanz ein, wenn Impulse
allenfalls von Kindern ausgehen.

In Situationen, die Körperkontakt und körperliche Hilfestellungen erfordern, gelten spezielle
Regeln (siehe Ausführungen: Verhaltensregeln während der täglichen Arbeit), sofern diese
das Arbeitspensum der Mitarbeitenden und deren Arbeitsweise nicht nachteilig
beeinflussen.

Handeln bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe/bei sexuellen Übergriffen
Die Kita-Leitung zu informieren hat nichts mit Denunziantentum zu tun, sondern mit
Engagement zu Gunsten der Rechte und des Wohlergehens von Kindern und
Jugendlichen, die Opfer von sexuellen Übergriffen geworden sind.

Ist die Kita-Leitung selbst involviert und/oder reagiert diese nicht, ist die nächsthöhere Stelle
oder eine Fachstelle zu informieren.

Erlangen Kita-Mitarbeitende Kenntnis von sexueller Ausbeutung gegenüber Kindern oder
zwischen Kindern, leiten sie diese Informationen an die Kita-Leitung weiter. Das gleiche gilt
auch in Verdachtssituationen und unabhängig davon, ob die Täterschaft zu den
Mitarbeitenden gehört, ein anderes Kind ist, eine Person aus dem Umfeld des Kindes oder
allenfalls eine unbekannte Person.

Grundsätzlich obliegt es der Kita-Leitung, Kontakt zu Fachstellen und Behörden
herzustellen und die weiteren Schritte zu planen.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 22 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Das direkte Ansprechen des Problems mit den angeschuldigten Personen wird genauso
vermieden wie das direkte Ansprechen des als Opfer bezeichneten Kindes.

Äussert sich ein Opfer direkt bei einem Mitarbeitenden, wird dem Kind erklärt, dass der oder
die Mitarbeitende die Informationen an die Kita-Leitung weiterleiten muss.

Verhaltensregeln während der täglichen Arbeit

Grundsatz: Nähe und Distanz
Die Verantwortung zwischen Nähe und Distanz liegt immer bei den Kita-Mitarbeitende n.
Neben diesem Grundsatz gelten die nachfolgenden Regeln für alle Mitarbeitenden:

Berührung:

Die Kita legt grossen Wert auf einen natürlichen und herzlichen Umgang mit den Kindern.
Das Berühren und Trösten von Kindern ist selbstverständlich.

Küssen von Kindern:
Den Mitarbeitenden ist das Küssen von Kindern untersagt. Alle Handlungen mit sexuellem
Charakter (Berühren von Brust und Genitalien von Kindern und Jugendlichen, etc.) ebenso
wie sexualisierte Sprache sind verboten.

Wickeln:
Wenn gewickelt wird, wird ein(e) Mitarbeitende(r) informiert. Die Kinder werden nur von
einer Bezugsperson gewickelt (keine Schnupperinnen). Die Türe zum Wickelraum bleibt
offen. Das Eincremen im Intimbereich bei Rötung gehört zum Wickeln. Sollte aus
Sicherheitsgründen die Tür einmal geschlossen sein, sind zwei Betreuungspersonen im
Wickelraum anwesend.

Gang aufs WC:
Das Kind wird nur begleitet, wenn es Hilfe benötigt. Dies wird mit den Eltern abgesprochen.

Fiebermessen:
Wenn immer möglich wird das Fieber im Ohr gemessen. Muss das Fieber rektal (After)
gemessen werden, wird dies von der Gruppenleitung entweder in Anwesenheit einer
weiteren Person bzw. im Gruppenzimmer vorgenommen oder andere Anwesende werden
informiert. Das Vorgehen wird mit den Eltern (Eintrittsgespräch) abgesprochen; sie sind
informiert.

Mittagsschlaf und Übernachten:
Beim Einschlafen der Kinder ist ein(e) Mitarbeitende(r) im Schlafzimmer anwesend. Der
Schlaf der Kinder kann von einem Mitarbeitenden spontan überprüft werden. Das Kind wird
nur am Kopf, an der Hand über den Rücken oder dem Bauch sowie den Nasenrücken
gestreichelt, wenn es dies ausdrücklich wünscht.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 23 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Die gleichen Regeln gelten, wenn die Kinder ausnahmsweise in der Kita übernachten.

Baden:
Wird im Sommer im Garten gebadet oder gespielt, tragen die Kinder Badekleider. Die
Kinder werden nur in Ausnahmefällen oder im Zusammenhang mit einer ausgebildeten
Fachperson (FABE) im Haus gebadet/ geduscht - nach Absprache mit der Gruppenleitung
und evtl. auch mit den Eltern und in Anwesenheit einer zweiten Person. Das
Baden/Duschen muss begründet sein.

«Dökterle»:
Das Entdecken des eigenen Körpers gehört zur normalen Entwicklung eines Kindes. Das
Spiel wird zugelassen und soll an einem dafür bestimmten Ort stattfinden. Es ist ein Spiel
zwischen Kindern. Erwachsene nehmen nicht teil an den kindlichen Handlungen. Das Spiel
wird unauffällig beobachtet. Es wird nur eingegriffen, wenn ein Machtgefälle entsteht. Die
Kinder sollen in etwa dem gleichen Alter sein.

Sprache:
Die Geschlechtsteile werden korrekt und einheitlich benannt. Die Kita einigt sich auf
Begrifflichkeiten und kommuniziert diese den Eltern.

Aufklärung:
Es ist nicht Aufgabe der Mitarbeitenden, die Kinder aufzuklären. Stellen die Kinder konkrete
Fragen, werden diese altersgerecht beantwortet und die Eltern anschliessend informiert.

Verabreichen von Medikamenten:
Es wird mit den Eltern vereinbart, wer ein bestimmtes Medikament verabreichen soll
(grundsätzlich die Fachperson).

Fotografieren:
Von den Kindern werden lediglich für berufliche Zwecke Fotos gemacht (z.B.
Dokumentation von Unterlagen). Und das nur von ausgelerntem Fachpersonal. Das
Verwenden für private Zwecke ist untersagt (Handy, PC, Facebook, etc.). Es werden keine
Nackt oder Wickelbilder gemacht. Die Eltern sind über den Verwendungszweck orientiert
und haben ihr Einverständnis gegeben.

Für unsere Facebook und Instagram Firmenseite können Bilder gemacht werden, die
Gruppenaktivitäten zeigen und Eltern sie sich für eine Kita entscheiden wollen, Einblick
gewähren über unseren Kitaaltag. Die Gesichter der Kinder sind auf den Bilder verpixelt
oder unkenntlich gemacht. Allen Eltern wird eine Einwilligungserklärung abgegeben, bei
welcher sie entscheiden, ob ihr Kind für diesen Zweck mit andern abgelichtet werden dürfen
oder nicht.

Die Bilder werden danach gelöscht oder auf der einem Kita USB- Stick abgespeichert.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 24 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
_____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

Alle Angestellten der Kita haben durch die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung
bestätigt, dass sie in der Vergangenheit keinen sexuellen Missbrauch begangen haben und
dies auch zukünftig nicht tun werden. Auch haben sie bestätigt, unsere Regelungen gelesen
und verstanden zu haben und diese umzusetzen.

22. Kündigung

Das Betreuungsverhältnis kann durch die Eltern oder durch die Kinderkrippe
Schnäggliparadies mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats
gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben erfolgen.

Bei vorzeitigem Austritt wird die ganze Kündigungsfrist verrechnet. Bei Vertragsauflösung
vor Vertragsbeginn werden folgende Annullierungskosten verrechnet:

      2 Monate vor Vertragsbeginn: 50% der Monatspauschale
      1 Monat vor Vertragsbeginn: 75% Monatspauschale
      ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 100% Monatspauschale

27. Ausschluss

Kinder können vom Besuch der Kinderkrippe ausgeschlossen werden,

      wenn die Rechnung für den Betreuungsplatz nicht oder zu spät bezahlt wird (wir bitten
      darum, dass ein Dauerauftrag eingerichtet wird);
      wenn Kinder unentschuldigt fehlen;
      bei wiederholtem zu spät Bringen oder Abholen der Kinder;
      wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist;
      wenn der Betrieb durch das Verhalten des Kindes erheblich gestört wird.

28. Änderung des Betriebsreglements

Die Geschäftsleitung der Kita kann das Betriebsreglement jederzeit anpassen und/oder
ergänzen.

Änderungen werden den Eltern schriftlich per E-Mail mindestens drei Monate im Voraus
bekanntgegeben. Sie werden jeweils zum angegebenen Datum wirksam und gelten als
genehmigt, wenn die Eltern den Vertrag nicht innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist
gemäss Ziffer 22 kündigen. Hierauf wird bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies           •    Riehenring 175        •     4058 Basel                                         Seite 25 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies
 _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________

29. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel.

30. Salvatorische Klausel

Ist eine dieser Bestimmungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich
zulässige Bestimmung, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.

31. Schlussbestimmungen

Mit der Anmeldung bzw. Vertragsunterzeichnung bestätigen die Eltern, dieses Betriebs -
reglement gelesen und verstanden zu haben und erklären sich mit dessen Inhalt
einverstanden.

........................................................................................................................................................................................................................

Wir freuen uns, Ihr Kind in unserer familiären Umgebung betreuen zu dürfen.

Basel, Januar 2021

Kinderkrippe Schnäggliparadies
Dominique Holzer-Sturm, Geschäftsführerin

 ________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Kinderkrippe Schnäggliparadies                                •      Riehenring 175                   •       4058 Basel                                                                  Seite 26 von 26
Sie können auch lesen