BETRIEBSREGLEMENT Riehenring 175, 4058 Basel - (gültig ab 01.08.2021) - Kinderkrippe Schnäggliparadies
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_ _ _ ______ ________________ ________________ ________________ _________________ _ BETRIEBSREGLEMENT (gültig ab 01.08.2021) Riehenring 175, 4058 Basel _ _ _ ______ ________________ ________________ ________________ _________________ _ Kinderkrippe Schnäggliparadies/Betriebsreglement//V.5.1 BSL
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Inhaltsverzeichnis Einleitung 01. Sinn und Zweck 02. Aufnahmekriterien 03. Anmeldeformalitäten 04. Warteliste 05. Betreuungsvertrag 06. Eingewöhnungszeit 07. Tarife 08. Zahlungsbedingungen 09. Öffnungszeiten 10. Bringen und Abholen 11. Feiertage und Betriebsferien 12. Pädagogische Grundsätze 13. Kindergruppen 14. Verpflegung 15. Personal/Zusammenarbeit mit den Eltern 16. Krankheit/Unfall 17. Versicherung 18. Tagesablauf 19. Kita-Schlafen Noch kein Angebot ab 2021 20. Kinderkarten Bring- und Holdienst Noch kein Angebot ab 2021 21. Individuelle Betreuung ausserhalb der Kita-Öffnungszeiten Noch kein Angebot ab 2021 22. Infrastruktur (Räumlichkeiten) 23. Hygiene und Sicherheit 24. Kleidung, Finken, Windeln, eigene Spielsachen 25. Sexuelle Prävention 26. Kündigung 27. Ausschluss 28. Änderung des Betriebsreglementes 29. Gerichtsstand 30. Salvatorische Klausel 31. Schlussbestimmungen ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 2 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ EINLEITUNG Die Kinderkrippe Schnäggliparadies (nachstehend «Kita» genannt) ist eine private Institution, die aus mehreren Kitas an unterschiedlichen Standorten besteht und sich als familienergän- zende Einrichtung zur Betreuung von Kindern versteht. Sie soll Eltern entlasten und ihnen ermöglichen, einer geregelten Arbeit nachgehen zu kön- nen, sowie Müttern helfen, den Anschluss an die Arbeitswelt nicht zu verlieren. Warum sich Familien für unsere Kita entscheiden: Weil wir sowohl auf unserer Webseite, als auch im persönlichen Kontakt, Transparenz bie- ten, auf die Herausforderungen im Kita-Alltag aufmerksam machen und darauf eingehen. Es ist uns wichtig, den Kindern die Möglichkeit zu bieten, sich täglich an der frischen Luft zu bewe- gen und zu spielen. Was unterscheidet uns von anderen Kitas? Vom Aufbau her unterscheiden sich andere Kitas kaum von unserer. Es bestehen jedoch grosse Unterschiede bei den Preisen, bei der Umsetzung des Kita-Konzeptes sowie bei der Zusammenarbeit mit den Eltern und im Team. Aus diesem Grund ist es uns sehr wichtig, dass sich die Eltern bei der Eingewöhnung der Kin- der Zeit nehmen, um unsere Kita und unser Team kennenzulernen. 1. Sinn und Zweck Die Kinderkrippe Schnäggliparadies GmbH betreut Kinder im Vorschulalter, unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft. Unser Konzept gilt für alle Standorte unserer Kitas, da wir an allen Standorten gleichermassen Wert darauf legen, dass die Naurverbundenheit und familiäre Atmosphäre gefördert wird. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund: In einer familiären, kreativen und abwechslungsreichen Umgebung wird das Kind als eigene Persönlichkeit wahrgenommen und seinen Neigungen und Fähigkeiten sowie seinem Alter entsprechend betreut. Die Kita entlastet die Eltern bei ihrer Erziehungsarbeit und schafft durch ihr Angebot eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 3 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ 2. Aufnahmekriterien In der Kita werden Kinder ab dem 3. Lebensmonat bis und mit Kindergartenalter betreut. Die Kinder sollen die Kita an mindestens zwei Tag oder vier Halbtage pro Woche besuchen, damit sie sich gut in die Gruppe integrieren können. 3. Anmeldeformalitäten Anmeldungen sind mit dem entsprechenden Formular auf der Webseite der Kita zu tätigen oder mit der ebenfalls auf der Webseite unter «Anmeldung» erhältlichen PDF-Datei schriftlich per Post oder per E-Mail an die Kita-Leitung zu richten. Diese entscheidet grundsätzlich über die Aufnahme (falls Gemeindebeiträge beansprucht werden, erfolgt die Aufnahme unter Vorbehalt der Kostengutsprache durch die Gemeinde). Es wird eine Einschreibegebühr von CHF 120.00 erhoben (CHF 90.00 für Geschwister). Die Einschreibegebühr wird zusammen mit den Kosten für die Eingewöhnung sowie dem Depotbetrag in Rechnung gestellt. Die Einschreibegebühr ist in jedem Fall geschuldet und ist in keinem Fall (Vertragsrücktritt, Kündigung, vorzeitige Beendigung etc.) erstattbar. Die Anmeldung muss in der Kita schriftlich und vollständig ausgefüllt eingegangen sein. Die Kita sendet den Eltern nach Eingang der Anmeldung die allgemeinen Unterlagen zu, auf denen das Betriebsreglement beruht. Diese Unterlagen beinhalten: Betreuungsvertrag Notfallblatt Einwilligungserklärung bezüglich Webseite und Facebook Die vereinbarten Beträge (Eingewöhnung, Depot und Einschreibegebühr) werden umgehend nach Vorliegen dieses rechtsgültig unterzeichneten Vertrages durch uns er Treuhandbüro fakturiert und sind im Voraus zu bezahlen. Die Beträge müssen vor Beginn der Eingewöhnung zwingend auf dem Konto der Kinderkrippe Schnäggliparadies eingegangen sein. Das Depot wird Ihnen ohne Zinsen bei Austritt zurückerstattet, allfällige offene und nicht bezahlte Rechnungen werden vorgängig damit verrechnet. Die Einschreibegebühr ist eine Gebühr und ist weder anrechen- noch erstattbar. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass Sie das Betriebsreglement inklusive die darin enthaltenen allgemeinen Bedingungen der Kinderkrippe Schnäggliparadies GmbH auf der Webseite www.kinderkrippe-schnaeggliparadies.ch gelesen und verstanden haben und erklären ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 4 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ damit ihr ausdrückliches Einverständnis. 4. Warteliste Kann zum Zeitpunkt der Anmeldung aus Kapazitätsgründen kein Kita-Platz zugewiesen werden, wird der Antrag auf Wunsch der Eltern auf eine Warteliste gesetzt, welche laufend aktualisiert wird. Die Eltern werden über freie Plätze umgehend informiert und wir bemühen uns, ihnen ein Angebot zu unterbreiten, das ihren Bedürfnissen entspricht. Pro Kind wird eine einmalige Gebühr von CHF 50.00 erhoben, um auf die Warteliste gesetzt zu werden. Diese Gebühr wird bei einer nachfolgenden Aufnahme des Kindes an die Einschreibegebühr angerechnet. 5. Betreuungsvertrag Mit den Eltern wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Das Betriebsreglement ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Betreuungsvertrag kann beidseitig per Ende des ersten Monats, danach mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. . Betreuungsdatenänderungen müssen mit einem Mutationsformular 3 Monate im Voraus bei der Kitaleitung abgegeben werden. Die Kinderkrippenleiterin genehmigt je nach Auslastung ob die Änderung angenommen werden kann und teilt dies schriftlich mit. Zusatztage können spontan dazu gebucht werden, wenn Kapazität auf den Gruppen vorhanden ist und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Missachtung der Betriebsregeln ist die Kita-Leitung berechtigt, nach erfolgloser Mahnung den Vertrag fristlos zu kündigen (siehe Ziffer 27 «Ausschluss»). Der Betreuungsvertrag gilt bei Einreichung des rechtsgültig unterzeichneten Vertrags als rechtskräftig. 6. Eingewöhnungszeit Zu Beginn ist es für das Kind und die Eltern eine Umstellung, sich im Kita-Alltag einzugewöhnen. Dies erfordert viel Einfühlungsvermögen und einen gewissen Zeitraum . Das schrittweise Einleben erfolgt während zwei bis vier Wochen und wird von den Eltern und, wenn möglich, der immer gleichen Bezugsperson begleitet und unterstützt. Nach Eingang des Betreuungsvertrags werden die Eltern von der Kita-Leitung oder der Bezugsperson kontaktiert, um die Eingewöhnung mit Datum und Zeiten festzulegen. Der erste Tag beinhaltet eine Stunde, in der das Kind, die Eltern und die Bezugsperson den ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 5 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ ersten Kontakt und die Bindung aufbauen. Von da an wird, sofern es die Situation erlaubt, jeder weitere Besuch um eine Stunde verlängert, bis das Pensum der festgelegten Tagesbetreuung erreicht ist und die Bindung aller Beteiligten gefestigt ist. Wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, wird gemeinsam besprochen und von der Betreuungsperson festgelegt. Die Eingewöhnung wird mit CHF 500.00 in Rechnung gestellt. Ist die Eingewöhnungszeit abgeschlossen, tritt der im Betreuungsvertrag festgelegte Tarif in Kraft. Die Eingewöhnung ist an dem Tag abgeschlossen, an dem das Kind sein Tagespensum zum ersten Mal ohne Eltern absolviert und die weiteren Tage ebenfalls allein absolvieren kann. 7. Tarife Die detailliert aufgeführten Tarife können der Tarifliste entnommen werden, welche sich beigefügt am Ende des Betriebsreglements befindet. Die jeweils aktuellen Tarife sind auf unserer Webseite abzurufen. Berechnungsgrundlage: Tagesbetreuung multipliziert mit dem Faktor 4.2 ergibt die Monatspauschale. Preisreduktionen: Bei Bezahlung im Quartal: 2% Rabatt Geschwisterrabatt ◦ Ab 2 vollen Tagen pro Woche 5% auf die Monatspauschale 1) ◦ Ab 5 vollen Tagen pro Woche 10% auf die Monatspauschale 1) 1) Diese Rabatte gelten jeweils nur für das zuerst eingetretene Geschwi ster, tritt ein Geschwister aus der Krippe aus, dann entfällt der Geschwisterrabatt automatisch Zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten: Zusatztage können gebucht werden, sofern es die Kapazität zulässt. Diese müssen der Kita-Leiterin spätestens 48 Std. vor Antritt schriftlich oder telefonisch mitgeteilt und von der Gruppenleiterin bewilligt werden. Bewilligte Zusatztage, die im Verhinderungsfall nicht 48 Std. vor Antritt abgemeldet werden, werden vollumfänglich zum Tagestarif verrechnet. Fix festgelegte Betreuungstage können nicht abgetauscht werden. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 6 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Tarif Ganztagesbetreuung: Kinder unter 18 Monate. CHF 145.00 * Kinder über 18 Monate CHF 125.05 * Tarif Halbtagesbetreuung Morgen: Kinder unter 18 Monate CHF 83.35* Kinder über 18 Monate CHF 72,95 * Tarif Halbtagesbetreuung Nachmittag: CHF 62.50 Kinder über unter 18 18 Monate Monate CHF 52,10 * * Alle Tarife, siehe Berechnungsgrundlage Verspätungen: Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder bis 18.30 Uhr abgeholt zu haben. Wiederholte Verspätungen beim Abholen der Kinder werden pro angefangene Stunde mit CHF 50.— verrechnet. Finanzielle Unterstützung: Eine finanzielle Unterstützung kann bei der der dafür vorgesehenen Fachstelle für Familienergänzende Betreuung vor Ort beantragt werden und ist (abhängig vom steuerbaren Einkommen). Die Kita behält sich das Recht vor, sämtliche Tarife falls notwendig anzupassen. Die Eltern werden gemäss Ziffer 28 («Änderung des Betriebsreglements») darüber in Kenntnis gesetzt. 8. Zahlungsbedingungen Bei Vertragsabschluss ist ein Depot in Höhe von CHF 500.— zu entrichten. Das Depot ist unverzinslich und wird bei Auflösung des Betreuungsvertrags mit allfälligen Restforderungen verrechnet. Die Zahlung wird jeweils am Ersten des Monats, des Quartals oder des Jahres fällig. Zusätzlicher Aufwand, wie zusätzliche Tage, Notfalltransport, Taxikosten bei Notfällen, Medikamente etc. werden Ende des Monats, zusammen mit der neuen Monatsrechnung, in Rechnung gestellt. Eltern bezahlen nicht für die Anwesenheit des Kindes, sondern für den reservierten Platz. Absenzen können nicht kompensiert werden. Bei längerem Ausfall wegen Krankheit, Unfall oder Spitalaufenthalt wird mit ärztlichem Zeugnis nach 30 Tagen bis max. 3 Monate der Tarif auf 50% reduziert. Danach wird der Krippenplatz anderweitig vergeben. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 7 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Unterbruch: Für die Reservation von Plätzen bei Unterbruch wird im 1. Monat die volle Taxe fällig, im 2. und 3. Monat 50% (eine längere Reservation ist nicht möglich). Das Depot und die Einschreibegebühr müssen vor Antritt der Eingewöhnung auf dem Kita- Konto eingegangen sein. Die Vertragspartner sind darum besorgt, dass der fällige Betrag vor Betreuungsantritt beglichen worden ist, ansonsten muss die Eingewöhnung bis auf weiteres verschoben werden. 9. Öffnungszeiten Die Kita ist von Montag bis Freitag von 06:30 bis 18.30 Uhr geöffnet. Die Kita behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten anzupassen. 10. Bringen und Abholen Randzeiten sind morgens von 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr, mittags von 11.030 Uhr bis 14.00 Uhr und abends von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr, d.h. die Kinder müssen bis spätestens 09.00 Uhr in der Gruppe sein und können erst ab 17.00 Uhr abgeholt werden. Wir bitten die Eltern, die Kinder vor 18.30 Uhr abgeholt zu haben. Blockzeiten Betreuungsmodule Bringzeit Abholzeit Ganzer Tag 6.30 – 9.00 Uhr 17.00 – 18.30 Uhr Vormittag ohne Essen 6.30 – 9.00 Uhr 11.30 Uhr Vormittag mit Essen 6.30 – 9.00 Uhr 14.00 Uhr Nachmittag mit Essen 11.30 Uhr 17.00 – 18.30 Uhr Nachmittag ohne Essen 14.00 Uhr 17.00 – 18.30 Uhr Während den Blockzeiten können die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden. Dies ermöglicht einen stressfreien, ruhigen Ablauf. Ausnahmefälle müssen vorgängig mit der Krippenleitung besprochen werden. Kinder, die nach 08.00 Uhr in die Krippe kommen, müssen Zuhause gefrühstückt haben. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 8 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Wir sind darauf angewiesen, dass die Kinder pünktlich abgeholt werden. Bei unangemeldeter Verspätung beim Abholen wird im Wiederholungsfall pro angebrochener Stunde eine Gebühr in Höhe von CHF 50.— erhoben, die aus den Tarifen der Zusatzbetreuung berechnet wird (siehe Tarife «Zusätzliche Betreuungs-möglichkeiten»). Werden Kinder nicht durch ihre eigenen Eltern abgeholt, muss die Kita-Leitung vorgängig von den Eltern darüber informiert werden, wer bevollmächtigt ist, die Kinder abzuholen. In Zweifelsfällen erlauben wir uns, die Eltern telefonisch zu kontaktieren. Die abholenden Personen müssen sich ausweisen können. Falls ein Kind von bestimmten Personen nicht abgeholt werden darf, muss die Kita-Leitung entsprechend informiert sein. 11. Feiertage und Betriebsferien Neujahr 01.Januar Ganzer Tag Fasnachtsmontag Geschlossen ab 13.00 Uhr Fasnachtsdienstag Geschlossen ab 13.00 Uhr Tag vor Karfreitag Geschlossen ab 13.00 Uhr Karfreitag Ganzer Tag Ostermontag Ganzer Tag Tag der Arbeit 01.Mai Ganzer Tag Auffahrt Ganzer Tag Auffahrtsbrücke Ganzer Tag Pfingstmontag Ganzer Tag Tag vor Nationalfeiertag Geschlossen ab 13.00 Uhr Nationalfeiertag 01.August Ganzer Tag Heiligabend 24.Dezember Geschlossen ab 13.00 Uhr 12. Pädagogische Grundsätze In unserer Kita kommen verschiedene pädagogische Ausrichtungen zur Anwendung (Montessori, Rudolf Steiner und Waldorf). Wir pflegen einen Erziehungsstil, der den Kindern möglichst viel Freiraum lässt. Es ist uns jedoch wichtig, Regeln festzulegen und klare Grenzen zu setzen. Für alltägliche Situationen (z.B. beim Anziehen, Zähneputzen, im Strassenverkehr) planen ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 9 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ wir genügend Zeit ein. Gleichzeitig bieten wir den Kindern angemessene Hilfestellung, damit sie ihre Selbstständigkeit entwickeln können. Nebst gezielten Aktivitäten und Freispiel im Haus halten wir uns draussen auf, sodass sich die Kinder nach Lust und Laune angemessen bewegen können. Jedes Kind respektieren wir als Individuum. Das heisst, der Kita-Alltag bietet den Kindern Gelegenheit, Gefühle auszudrücken, Konflikte auszutragen und andere wichtige soziale Erfahrungen zu machen (zum Beispiel mit anderen Kindern teilen, gegenseitiges Helfen). Eine offene Grundhaltung und ein positives Menschenbild ist den Betreuer/-innen wichtig und wird an die Kinder weitergegeben. Ebenso wichtig ist für die Kinder, dass sie lernen, mit persönlichen, körperlichen und emotionalen Grenzen umzugehen. Die Räumlichkeiten bieten genügend Platz für Rückzugsmöglichkeiten und um sich in Kleingruppen von drei bis fünf Kindern im Freispiel entfalten zu können. Neben altersgerechtem Spielangebot lernen die Kinder, mit verschiedenen Materialien und Hilfsmitteln umzugehen und ihre persönlichen Bedürfnisse einzubringen. Auch bietet die Kita genügend Platz für rhythmische Aktivitäten. Täglich machen die Kinder wichtige Erfahrungen mit der Natur. Tiere werden beobachtet und mit Erde, Steinen, Blättern und Holz werden fantasievolle Spiele entwickelt. Rituale gehören zu einem strukturierten, den Bedürfnissen der Kinder angepassten Tagesablauf. Diese vermitteln den Kindern Geborgenheit und Sicherheit. Dazu gehören beispielsweise Geburtstage feiern, gemeinsames Essen und Morgenkreis. Die Kita legt sehr grossen Wert darauf, dass sich die Kinder jeden Tag in der Natur bewegen können, sei es im Garten (Innenhof), auf einem Spaziergang oder durch unseren Waldnachmittag. Durch unsere Pflanzplätze (Tröge), die wir teilweise mit den Kindern bepflanzen und pflegen, lernen sie spielerisch, wie ein Teil unserer Natur funktioniert und was es auch bei Pflanzen und Tieren an Fürsorge braucht, damit etwas wachsen und gedeihen kann. Am Wald/Landnachmittag lernen die Kinder, sich mit den Materialien zu beschäftigen, die von der Natur zur Verfügung gestellt werden. Die Phantasie wird gefördert und Kreativität kann ausgelebt werden. In einem Alltag, in dem viele Dinge bereits vorgegeben sind, bietet der Wald/das Land hervorragende Möglichkeiten, damit die Kinder sich einerseits frei entfalten, andererseits aber auch erkennen können, dass es natürliche Grenzen gibt. Die Kinder lernen, auf Spuren zu achten, sehen Tiere wie z.B. Rehe, Kühe, Vögel, Igel, Schnecken, Hasen usw. und erfinden neue Spielsachen. Das jeweilige Thema, das wir im Wald/auf dem Land vertiefen, wird oft durch die Beobachtungen der Kinder und deren ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 10 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Fragen dazu bestimmt, z.B. «Warum hat der Baum keine Blätter?» oder «Was ist in dem Loch dieses Baumes?» Wir legen Wert darauf, dass die Kinder sorgsam mit den Ressourcen unserer Natur umgehen und spielerisch verstehen, dass es Freude macht, dass jeder von uns seinen Teil dazu beitragen kann, Sorge zur Natur zu tragen und damit zu bewirken, dass wir uns alle in der Natur erholen können. Spaziergänge in Parks, auf Spielplätze, ins Naturmuseum aber auch in den Zoo, bereichern den Kitaalltag durch Bewegung und abwechslungsreiche neue Eindrücke in der Gemeinschaft zu erleben. Die Kinder lernen auch, sich im öffentlichen Verkehr aufmerksam zu bewegen und Regeln zur allgemeinen Sicherheit einzuhalten. Das Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist immer ein willkommenes Abenteuer für die Kinder. Das ausführliche pädagogische Konzept wird unter der Führung der Kita-Leitung kontrolliert, angepasst und umgesetzt. 13. Kindergruppen Kindergruppe: 24 Kinder (Betreuungsplätze) im Alter von 3 Monaten bis und mit Kindergartenalter werden in zwei altersdurchmischten Gruppen betreut. Spezifische Aktivitäten wie Ausflüge und Spaziergänge werden nach Aufwand gestaltet und (der Sicherheit der Kinder angepasst) in ein, zwei oder mehreren Gruppen durchgeführt. Unsere Ausflüge aufs Land, sind für Kinder die trittsicher 1.Std. laufen können. Wir behalten uns das Recht vor in Absprache mit den Eltern auch je nach Planung unsere jüngeren Kinder mit einzubeziehen In der Krippe stehen sieben Plätze für Säuglinge im Alter von 3 bis 18 Monaten zur Verfügung, d.h. je 3 bis 4 Kleinkinder pro Gruppe, da ein Säugling aufgrund der intensiveren Betreuung 1,5 Plätze belegt. Für Kinder im Alter ab 19 Monaten bis und mit Kindergartenalter stehen 14 Betreuungsplätze zur Verfügung. Zu bestimmten Zeiten, z.B. während den Mahlzeiten oder bei speziellen Aktivitäten, können die beiden Gruppen zusammengelegt werden. Spezifische Aktivitäten wie Ausflüge und Spaziergänge werden nach Aufwand gestaltet und (der Sicherheit der Kinder angepasst) in ein, zwei oder mehreren Gruppen durchgeführt. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 11 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ 14. Verpflegung Die Kita legt grossen Wert auf gesunde und ausgewogene Ernährung. Wir bitten deshalb die Eltern, ihrem Kind keine Süssigkeiten (Ausnahme: Geburtstage), Snacks etc. mitzugeben. Für den kleinen Hunger zwischendurch wird gesorgt. Die Mahlzeiten, die unsere Köchin/Personal zubereitet, sind sehr ausgewogen und saisonal. Wir wollen die gemeinsamen Mahlzeiten in angenehmer Atmosphäre erleben. Die Kinder erfahren so, dass Essen und Trinken zum Wohlbefinden beitragen kann. Wir legen Wert auf nachhaltigen Anbau der Lebensmittel und bevorzugen Fleisch aus artgerechter Tierhaltung. Allgemein werden Lebensmittel aus der Region sowie Schweizer Fleisch beim Kauf berücksichtigt. Beim Zubereiten von Mittagessen oder Zvieri haben die Kinder die Möglichkeit mitzuhelfen. Vor und nach dem Arbeiten mit Lebensmitteln, werden die Hände gewaschen. Wir arbeiten nach den Grundlagen der Hygienevorschriften des Bundes. Bei uns wird am Tisch von allem geschöpft, es besteht jedoch kein Essenszwang. Wir fordern ein Kind zwar auf, alles einmal zu probieren, das Kind entscheidet letztlich aber selbst, was es essen mag. An der Pinnwand im Eingang hängt der aktuelle Menüplan der Woche. Deklariert ist die Herkunft von Fleisch und Fisch. Bei Fragen zu Allergien in Bezug auf Lebensmittel wenden sich die Eltern bitte an das Fachpersonal, das sie gerne berät. Wir berücksichtigen bei der Planung des Menüplans auch Wünsche aller Beteiligten Wir verpflichten uns zu einem kostenbewussten Umgang mit den finanziellen Mitteln Wir beziehen uns auf die Schweizerische Lebensmittelpyramide ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 12 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Getränke Quellwasser, Tee ungesüsst, Fruchtsäfte mit Quellwasser verdünnt Früchte und Gemüse Wir bieten immer frische Saisonfrüchte als Zwischenverpflegung an. Saisongemüse wird täglich in der Mittagsmahlzeit eingeplant. Getreide, Kartoffeln und Hülsenfrüchte, Getreideprodukte und Vollkornprodukte sowie Kartoffeln liefern wichtige Kohlenhydrate. Gerichte mit Hülsenfrüchten werden zum Kennenlernen gelegentlich angeboten. Fleisch, Eier, Milchprodukte Fleischgerichte planen wir regelmässig ein. Sie liefern wichtige Eiweisse fürs Wachstum. Bei den Angeboten achten wir auf Abwechslung. Wir bevorzugen Schweizer Fleisch aus artgerechter Haltung und Fisch aus Schweizer Zucht. Bei fleischlosen Gerichten liefern Eier und Milchprodukte hochwertiges Eiweiss. Fett, Öle, Nüsse und Samen Diese Lebensmittel liefern wertvolle Vitamine und viel Energie. Wir verwerten hochwertige Pflanzenöle. Mit angemessenen Nussmengen werden die Zwischenmahlzeiten ergänzt. Süssigkeiten Da Kinder und Jugendliche in der Regel Süssigkeiten lieben, werden unsere Mittagsmahlzeiten mit einem Dessert abgerundet. Diverse Gebäcke wollen wir, wenn möglich, mit den Kindern und Jugendlichen zubereiten. In der heutigen Zeit treten immer wieder neue Erkenntnisse zu den Themen Ernährung und Allergien auf. Wir legen Wert darauf, dass Eltern ihr Wissen ebenso an uns weiterleiten wie wir unseres an sie, damit eine breite Informationsquelle angeboten werden kann. Bei Allergien oder Unverträglichkeiten muss das Fachpersonal informiert werden 15. Personal, Zusammenarbeit mit den Eltern Alle Kita-Mitarbeiter/-innen verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. In der Kita besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zur Fachperson Betreuung oder ein Schnupperjahr in der Kinderbetreuung als Praktikant/-in zu absolvieren. Die Anzahl qualifizierter Mitarbeiter/-innen richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen. Krippenleiter/In: Ausgebildete/r Krippenleiter/-in mit Führungserfahrung. Regelmässige Besuche von Fortbildungskursen sind Bedingung. Der Stellenbeschrieb regelt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Gruppenleiter/In: Abgeschlossene Ausbildung als Fachfrau/Fachmann Betreuung (Fachrichtung Kinder- betreuung). Regelmässige Besuche von Weiterbildungskursen sind erwünscht. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 13 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Zusammenarbeit mit den Eltern: Zum Wohle der Kinder sind wir auf guten Kontakt und Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen. Ihre Wünsche, Anregungen und Kritik helfen uns, noch besser zu werden. Über Komplimente freuen wir uns natürlich auch. Für ihr Feedback an uns wenden sich die Eltern bitte direkt an unsere Kita-Mitarbeiter/- innen. Jährlich findet ein Elternabend statt Jährlich findet ein Schnäggliparadies-Fest statt Jährlich findet ein Standortgespräch statt (auf Anfrage der Eltern) Wenn Kinder die Krippe verlassen, ein Austrittsgespräch Periodisch werden selektive Elternbefragungen durchgeführt, bei denen wir Verbesserungspotenziale systematisch erfassen und entsprechende Massnahmen ergreifen werden. Beim Bringen und Abholen des Kindes besteht die Möglichkeit, sich kurz mit den Betreuungspersonen über das Befinden des Kindes auszutauschen. Die Betreuungspersonen sind darauf angewiesen, dass sie von den Eltern über familieninterne Veränderungen (wie beispielsweise Trennung, Todesfall usw.) informiert werden; nur so können sie individuell auf das Kind eingehen. Über wichtige Veränderungen innerhalb der Kinderkrippe werden die Eltern im Normalfall schriftlich per Elternbrief informiert. Sollten bei den Eltern Fragen oder Probleme auftauchen oder haben sie ein anderweitiges Anliegen, bitten wir sie, mit der Kita-Leitung Kontakt aufzunehmen. Jedes Jahr findet mindestens ein Elternabend statt, an dem über die Kita informiert wird. Anliegen der Eltern betreffend Betreuung ihres Kindes, werden über das Kita Telefon oder per E-Mail entgegengenommen. Den Eltern ist es untersagt, das Personal auf deren privaten Handy zum Kita-Alltag zu befragen. Bei intensiven Themen wird ein Termin mit der Kita- oder der Gruppenleitung vereinbart, um Lösungen anzustreben. Wir bitten die Eltern um Verständnis dafür. Nur so kann sich das Personal voll und ganz den Aufgaben des Kita-Alltags widmen und ist nicht verpflichtet, ständig auf das Handy zu schauen. Während ihrer Zeit in der Kita gehört die uneingeschränkte Aufmerksam keit des Personals den Kindern. 16. Krankheit und Unfall Allfällige Krankheiten oder Behinderungen durch Unfall des Kindes müssen uns mitgeteilt ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 14 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ werden. In einem solchen Fall benötigen wir auch das Einverständnis des Kinderarztes, dass das Kind trotzdem in der Kita betreut werden darf. Es ist jedoch Sache des Personals zu entscheiden, inwieweit ein Kind an den Kita-Aktivitäten teilnehmen kann. Die Kita lehnt jede Haftung für Folgeschäden oder eine Verzögerung des Heilungsprozesses ab. Allergien/regelmässige Medikamente oder andere Empfindlichkeiten müssen beim Eintritt besprochen werden. Bei ansteckenden Krankheiten (Kinderkrankheiten, Lausbefall, Grippe usw.) sowie Brechdurchfall darf das Kind nicht in die Kita gebracht werden. Die Abmeldung bei Erkrankung des Kindes hat bis 08.30 Uhr zu erfolgen. Bei leichten Erkältungskrankheiten darf das Kind nach Absprache mit der Gruppenleiterin in die Kita kommen. Bei Erkrankung eines Kindes während des Aufenthalts in der Kita ist die Kita-Leitung ermächtigt, das Kind nach eigenem Ermessen im Laufe des Tages durch die Eltern abholen zu lassen. Die Eltern müssen während der Betreuungszeit in der Kita telefonisch erreichbar sein. Sollte dies nicht möglich sein, muss eine Notfallnummer hinterlassen werden. Im Fall einer Epidemie behalten wir uns den Kindern zuliebe vor, die Kita für ein bis drei Tage geschlossen zu halten. Ansteckende Krankheiten: Bei ansteckender Krankheit oder Fieber darf das Kind nicht in die Kita gebracht werden und muss spätestens bis 09.00 Uhr bei der Kita-Leitung abgemeldet werden. Falls ein Kind im Laufe des Tages erkrankt, werden die Eltern umgehend informiert. In diesem Fall sind die Eltern dazu verpflichtet, ihr Kind schnellst möglichst abzuholen. Unfall: Bei einem Notfall (Unfall) ist die Kita-Leitung berechtigt und verpflichtet, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Bei schwerer Erkrankung oder Unfall eines Kindes sind die Betreuungspersonen berechtigt, das Kind in fachärztliche Behandlung zu geben. In diesem Fall werden die Eltern umgehend benachrichtigt. Die daraus entstehenden Kosten tragen die Eltern. Die Kita verfügt über ein Notfallkonzept. Umgang mit fiebrigen Kindern: Besteht der Verdacht, dass ein Kind Fieber hat, wird umgehend seine Körpertemperatur ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 15 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ gemessen. Ab einer Körpertemperatur von 37.5°C informieren wir die Eltern und bitten sie, ihr Kind baldmöglichst abzuholen. Ab einer Körpertemperatur von 38°C muss das Kind sofort abgeholt werden. Bis das Kind von den Eltern abgeholt wird, soll es ruhigen Aktivitäten nachgehen oder sich hinlegen. Wir achten darauf, dass das Kind viel trinkt, leicht bekleidet ist und von einer Bezugsperson eng betreut wird. Krankheiten, bei denen wir die Kinder nach Hause schicken: Starke Erkältung Fieber ab 38°C (mind. 24 Stunden fieberfrei, bevor das Kind wieder in die Kita kommt) Starker Husten Ohrenschmerzen Augenentzündungen (Bindehautentzündung mind. 24 Stunden zu Hause bleiben) Durchfall (nach dem zweiten Mal innerhalb eines Tages) Erbrechen (nach dem zweiten Mal innerhalb eines Tages) Alle Kinderkrankheiten (Scharlach, Windpocken, Mumps, Masern, Keuchhusten, Röteln, Diphterie, Mundfäule, Dreitagefieber) Hand-Mund-Fuss-Krankheit Läuse Wie lange bleiben die Kinder bei Erkrankung zu Hause? Grundsätzlich gilt: das Kind bleibt zu Hause, bis es einen ganzen Tag lang symptomfrei ist. Je nachdem, um was für eine Erkrankung es sich handelt, kann der Kinderarzt jedoch eine längere Zeit zu Hause empfehlen, weil es auch nach Abklingen der Symptome noch zu einer Ansteckung kommen kann. Solche Fälle werden individuell geregelt. 17. Versicherung Haftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der Erziehungsberechtigten. Es ist bei der Anmeldung ein schriftlicher Nachweis dafür zu erbringen. Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die Kita keinerlei Haftung. Für Beschädigungen, die ein Kind verursacht, haften die Eltern. Durch Unfall oder Krankheit verursachte kosten ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 16 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ (Notruf 144, Taxi ins Spital etc.) gehen vollumfänglich zu Lasten der Eltern. 18. Tagesablauf (möglicher Tagesablauf anhand eines durchschnittlichen Tages) 06.30 Türöffnung der Krippe 07.30 – 07.30 Frühstück oder Freispiel 09.00 – 09.15 Uhr Gemeinsames Aufräumen und bereit machen für den Singkreis Startritual und das Z`nüni. Alle gehen die Händewaschen. 9.15-9.45 Uhr Gemeinsames Z`nüni. 9.45-11.30 Uhr Aktivitäten (Basteln, Spazieren, Ausflüge, Spielplatzbesuche, Museumsbesuche, Zoo, Spielen im Innenhof etc.). 11.30-11.55 Wickeln/WC und gemeinsamer Singkreis. 12.00-13.00 Uhr Händewaschen und gemeinsames Mittagessen. 13.00-15.00 Uhr Zähneputzen, Ruhezeit, in welcher Kinder schlafen oder ruhige Beschäftigungen nachgehen. 15.00 Uhr Aufwachen, Wickeln/WC. 15.15-17.00 Uhr Gemeinsames Zvieri, Freispiel, Aktivitäten (Basteln, Spazieren, Ausflüge, Spielplatzbesuche, Museumsbesuche, Zoo, Spielen im Innenhof etc.). 17.00-18.00 Uhr Kinder werden abgeholt. Freispiel drinnen oder draussen. 18.30 Uhr Kinderkrippe schliesst die Türen. Wir bitten die Eltern, die Kinder pünktlich abzuholen. Bei Verspätung wird jede angefangene Stunde mit CHF 50.– in Rechnung gestellt. 19. Kita-Schlafen Wird nicht angeboten in Basel angeboten ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 17 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ 20. Kinderarten Bring- und Holdienst Wird noch nicht angeboten 21. Individuelle Betreuung ausserhalb der Kita-Öffnungszeiten Wird nicht Angeboten Verhaltenskodex: Die Mitarbeitenden der Kita sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Es ist ihnen untersagt, jegliche internen Kita-Informationen sowie Informationen bezüglich der in der Kita betreuten Kinder und deren Eltern an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für Informationen, welche den Mitarbeitenden im Rahmen ihres Privatlebens oder während der privaten Kinderbetreuung zugetragen werden. Ebenso verpflichten sich die Eltern, ihren Kinder oder den Mitarbeitenden keine Fragen bezüglich der Kita sowie deren Kita-Alltag zu stellen. Die Eltern verpflichten sich zudem, keine Informationen über die private Betreuung und die Betreuungsperson an das Kita- Personal weiterzugeben. Die Eltern sind darum besorgt, dass durch die Betreuung ausserhalb der Kita-Zeiten, die von ihnen angeforderte Betreuungsperson genügend Ruhezeit bekommt, damit während der darauffolgenden Arbeitstag die Arbeitsqualität nicht beeinträchtigt wird. Die Kita-Mitarbeitenden verpflichtet sich, gegenüber allen Kindern - inkl. auch jenem, welches privat betreut wird - Gleichgerechtigkeit walten zu lassen und keines zu bevorzugen. Sollte einer dieser Punkte nicht erfüllt werden, wird die Privatbetreuung von der Kita aufgehoben oder ganz untersagt. Sollte ein Missbrauch des Verhaltenskodex festgestellt werden, kann die Kita den Mitarbeitenden und/oder den Eltern die sofortige Kündigung aussprechen. Die Kita lehnt jegliche Haftung ausserhalb der regulären Öffnungszeiten ab. Allen Eltern wird das Kita-Betriebsreglement vor Antritt der Eingewöhnung zugestellt. Darin befinden sich auch die Grundlagen für eine Betreuung der Kinder ausserhalb der Öffnungszeiten der Kita. Durch Retournieren des rechtsgültig unterzeichneten Betreuungsvertrags bestätigen die Eltern, dass sie das Kita-Betriebsreglement aufmerksam gelesen und verstanden haben und ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 18 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ erklären sich damit einverstanden. 22. Infrastruktur (Räumlichkeiten) Unsere Räumlichkeiten befinden sich im schönen Kleinbasel auf 220 Quadratmeter. Die grosszügigen freundlich eingerichteten und sehr lichtdurchflutenden Räumlichkeiten bietet Platz für zwei altersgemischte Gruppen an je 12 Kinder und bietet den Kindern viel Raum zur altersgerechten Entfaltung. In den ersten Stock kann man bequem mit dem Lift gelangen oder über das helle Treppenhaus. Wir haben 7 Räume davon 2 Schlaf und Spielzimmer, 3 Spielzimmer, die Kind und altersgerecht eingerichtet sind. Dazu kommt noch ein grosser Ess- und Kochbereich, wo wir mit den Kindern aktiv Zvieri oder Mittagessen vorbereiten helfen. Wo wir Themen rund um die Ernährung und Lebensmittel stilgerecht thematisieren können. Dank der Aufteilung, Ausstattung und Abtrennung der Räume, sind konzentrierte Beschäftigung, stiller Rückzug sowie Gruppen-Bewegungsspiele gleichzeitig möglich. Auch der sanitäre Bereich ist kindgerecht eingerichtet. Da die 220 Quadratmeter auf einer Fläche im 1 Stock sind, haben wir die Möglichkeit auf allen Gruppen den Überblick zu haben. Die Räume sind mit Glaswänden getrennt und sehr hell und übersichtlich. Die Kinder haben sogar die Möglichkeit einfach den Treiben der Wolken oder des Strassenverkehrs zuzusehen und zu träumen. Die Kinderwagen können bei uns im Eingang deponiert werden. Aussenbereich: Der direkte Ausgang zum Aussenbereich des Innenhofs gibt den Kindern die Möglichkeit, ohne eine Strasse zu überqueren auf den Spielplatz zu gelangen. Ein grosszügiger, abgegrenzter Innenhof mit einer Schaukel und grossem Sandkasten bietet den Kindern Anregungen für Spiele und Erlebnisse im Freien und ist über ein offenes Hochparterre mit Treppe in den Innenhof zu erreichen. Parkplätze: Unmittelbar vor dem Hauseingang befindet sich die Tramstation Musical Theater hier fährt die Tramlinie 14. Rund um die Liegenschaft sind öffentliche Parkplätze. Vor dem Eingang Riehenring 175 befindet sich ein Vorplatz mit Veloständer zum mitbenutzen / als Dropzone. Die Eltern sind verpflichtet zum Bringen und Abholen der Kinder im Quartier, sich einen Parkplatz zu suchen oder beim Theater zu parkieren. Mitarbeiter werden gebeten mit den Öffentlichen Verkehrsmittel zur Arbeit zu kommen oder sich in der Stadt eine Parkkarte zu besorgen. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 19 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ 23. Hygiene und Sicherheit Die Räume der Kita erfüllen die gesetzlichen Bau- und Brandschutzvorschriften. Unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte wurden bauliche Massnahmen getroffen sowie kindgerechte Installationen vorgenommen. Die Räume sind mit geeignetem Mobiliar den Bedürfnissen der Kinder entsprechend eingerichtet. Die Materialien decken bezüglich Form und Beschaffenheit die Anforderungen an Hygiene und Sicherheit. Der Aussenspielplatz mit den Spielgeräten unterliegt der Liegenschaftsverwaltung, er ist für Kinder ausgelegt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Kinder sind immer in Begleitung des Betreuungspersonal im Innenhof. Reinigungsmittel und andere für Kinder nicht geeignete Mittel werden in verschliessbaren Kästen, ausserhalb der Reichweite der Kinder aufbewahrt. Brandschutzmassnahmen: Das Personal ist betreffend Ernstfallmassnahmen und über die Handhabung der Feuerlöschgeräte instruiert. Ein Evakuationskonzept liegt vor. Medizinischer Notfall: Die Krippe verfügt über ein medizinisches Notallkonzept. Hygiene und Sicherheit: Die Krippe entspricht der SUVA-Richtlinien für Hygiene und Sicherheit. Die Sicherheit der Krippe wird regelmässig überprüft. Der Umgang mit Lebensmitteln entspricht den gesetzlichen Anforderungen. 24. Kleidung, Finken, Windeln, eigene Spielsachen Die Kinder sollten der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen (je nach Wetter Regenbekleidung). Windeln der Marke Pingo werden von der Kinderkrippe während der Betreuungszeit für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt Folgendes benötigt Ihr Kind für den Krippenalltag: Finken und Windeln Ersatzkleider (Unterwäsche, Socken, Strumpfhosen, Pulli usw.) Nuggi, Nuscheli oder Trösterli ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 20 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Trinkflasche Spezielle Schoppen oder Breipulver Spezielles z.B. bei Allergien usw. Sommer: Badehose/Badeanzug Schwimmwindeln T-Shirt Kurze Hosen Socken Winter: Skianzug Schneeschuhe, Handschuhe Mütze, Schal ,Strumpfhose ,Pullover Lange Hosen, Socken Ersatz Body Regen: Regenjacke/-hose, Gummistiefel Die Sachen werden jedes Mal von zu Hause mitgebracht oder können in der Kita deponiert werden. Ausser Trostobjekten wie z.B. Lieblingsschlaftier, Nuggi und Nuscheli etc. dürfen keine eigenen Spielsachen mitgebracht werden. Wichtig: Alle Utensilien müssen mit dem Namen des Kindes versehen sein. Dies sorgt für einen reibungslosen Ablauf beim Anziehen der Kinder und verhindert Unklarheiten. 25. Sexuelle Prävention In der Kita werden sexuelle Übergriffe gegen Kinder durch die Mitarbeitenden sowie zwischen den Kindern untereinander in keiner Weise toleriert. Die Mitarbeitenden der Kita wissen Bescheid über die Problematik von Grenzverletzungen und sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen und unternehmen alles, um Grenzverletzungen und Übergriffe zu verhindern. Die Mitarbeitenden kennen die relevanten Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (insbesondere Art. 187 und 188 StGB). Sie sind sich bewusst, dass das Herunterladen, ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 21 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Produzieren und Weiterleiten/Verkaufen kinderpornographischen Materials Straftatbestände darstellen und rechtliche Konsequenzen haben, auch wenn dies ausserhalb der Kita geschieht und ebenfalls dann, wenn andere als die ihnen anvertrauten Kinder davon betroffen sind. Sind sexuelle Übergriffe geschehen, unternehmen die Mitarbeitenden die notwendigen Schritte zur Verhinderung weiterer Übergriffe sowie die Einleitung von Hilfsmassnahmen für die Opfer (gemäss interner Regelung). Die Mitarbeitenden sind sich bewusst, dass bei Zuwiderhandeln gegen die Gesetze und gegen diese Verpflichtungserklärung strafrechtliche oder arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden. Haltung der Mitarbeitenden: Die Mitarbeitenden der Kita sind dem Schutz und dem Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet. Die Mitarbeitenden überschreiten die Grenzen der noch tolerierbaren Nähe nicht und wahren die nötige Distanz zu den Kindern. Die Verantwortung liegt immer bei den Erwachsenen. Das Recht der Kinder auf Integrität, Privat- und Intimsphäre wird nicht verletzt. Die Mitarbeitenden halten auch dann die nötige Distanz ein, wenn Impulse allenfalls von Kindern ausgehen. In Situationen, die Körperkontakt und körperliche Hilfestellungen erfordern, gelten spezielle Regeln (siehe Ausführungen: Verhaltensregeln während der täglichen Arbeit), sofern diese das Arbeitspensum der Mitarbeitenden und deren Arbeitsweise nicht nachteilig beeinflussen. Handeln bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe/bei sexuellen Übergriffen Die Kita-Leitung zu informieren hat nichts mit Denunziantentum zu tun, sondern mit Engagement zu Gunsten der Rechte und des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von sexuellen Übergriffen geworden sind. Ist die Kita-Leitung selbst involviert und/oder reagiert diese nicht, ist die nächsthöhere Stelle oder eine Fachstelle zu informieren. Erlangen Kita-Mitarbeitende Kenntnis von sexueller Ausbeutung gegenüber Kindern oder zwischen Kindern, leiten sie diese Informationen an die Kita-Leitung weiter. Das gleiche gilt auch in Verdachtssituationen und unabhängig davon, ob die Täterschaft zu den Mitarbeitenden gehört, ein anderes Kind ist, eine Person aus dem Umfeld des Kindes oder allenfalls eine unbekannte Person. Grundsätzlich obliegt es der Kita-Leitung, Kontakt zu Fachstellen und Behörden herzustellen und die weiteren Schritte zu planen. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 22 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Das direkte Ansprechen des Problems mit den angeschuldigten Personen wird genauso vermieden wie das direkte Ansprechen des als Opfer bezeichneten Kindes. Äussert sich ein Opfer direkt bei einem Mitarbeitenden, wird dem Kind erklärt, dass der oder die Mitarbeitende die Informationen an die Kita-Leitung weiterleiten muss. Verhaltensregeln während der täglichen Arbeit Grundsatz: Nähe und Distanz Die Verantwortung zwischen Nähe und Distanz liegt immer bei den Kita-Mitarbeitende n. Neben diesem Grundsatz gelten die nachfolgenden Regeln für alle Mitarbeitenden: Berührung: Die Kita legt grossen Wert auf einen natürlichen und herzlichen Umgang mit den Kindern. Das Berühren und Trösten von Kindern ist selbstverständlich. Küssen von Kindern: Den Mitarbeitenden ist das Küssen von Kindern untersagt. Alle Handlungen mit sexuellem Charakter (Berühren von Brust und Genitalien von Kindern und Jugendlichen, etc.) ebenso wie sexualisierte Sprache sind verboten. Wickeln: Wenn gewickelt wird, wird ein(e) Mitarbeitende(r) informiert. Die Kinder werden nur von einer Bezugsperson gewickelt (keine Schnupperinnen). Die Türe zum Wickelraum bleibt offen. Das Eincremen im Intimbereich bei Rötung gehört zum Wickeln. Sollte aus Sicherheitsgründen die Tür einmal geschlossen sein, sind zwei Betreuungspersonen im Wickelraum anwesend. Gang aufs WC: Das Kind wird nur begleitet, wenn es Hilfe benötigt. Dies wird mit den Eltern abgesprochen. Fiebermessen: Wenn immer möglich wird das Fieber im Ohr gemessen. Muss das Fieber rektal (After) gemessen werden, wird dies von der Gruppenleitung entweder in Anwesenheit einer weiteren Person bzw. im Gruppenzimmer vorgenommen oder andere Anwesende werden informiert. Das Vorgehen wird mit den Eltern (Eintrittsgespräch) abgesprochen; sie sind informiert. Mittagsschlaf und Übernachten: Beim Einschlafen der Kinder ist ein(e) Mitarbeitende(r) im Schlafzimmer anwesend. Der Schlaf der Kinder kann von einem Mitarbeitenden spontan überprüft werden. Das Kind wird nur am Kopf, an der Hand über den Rücken oder dem Bauch sowie den Nasenrücken gestreichelt, wenn es dies ausdrücklich wünscht. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 23 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Die gleichen Regeln gelten, wenn die Kinder ausnahmsweise in der Kita übernachten. Baden: Wird im Sommer im Garten gebadet oder gespielt, tragen die Kinder Badekleider. Die Kinder werden nur in Ausnahmefällen oder im Zusammenhang mit einer ausgebildeten Fachperson (FABE) im Haus gebadet/ geduscht - nach Absprache mit der Gruppenleitung und evtl. auch mit den Eltern und in Anwesenheit einer zweiten Person. Das Baden/Duschen muss begründet sein. «Dökterle»: Das Entdecken des eigenen Körpers gehört zur normalen Entwicklung eines Kindes. Das Spiel wird zugelassen und soll an einem dafür bestimmten Ort stattfinden. Es ist ein Spiel zwischen Kindern. Erwachsene nehmen nicht teil an den kindlichen Handlungen. Das Spiel wird unauffällig beobachtet. Es wird nur eingegriffen, wenn ein Machtgefälle entsteht. Die Kinder sollen in etwa dem gleichen Alter sein. Sprache: Die Geschlechtsteile werden korrekt und einheitlich benannt. Die Kita einigt sich auf Begrifflichkeiten und kommuniziert diese den Eltern. Aufklärung: Es ist nicht Aufgabe der Mitarbeitenden, die Kinder aufzuklären. Stellen die Kinder konkrete Fragen, werden diese altersgerecht beantwortet und die Eltern anschliessend informiert. Verabreichen von Medikamenten: Es wird mit den Eltern vereinbart, wer ein bestimmtes Medikament verabreichen soll (grundsätzlich die Fachperson). Fotografieren: Von den Kindern werden lediglich für berufliche Zwecke Fotos gemacht (z.B. Dokumentation von Unterlagen). Und das nur von ausgelerntem Fachpersonal. Das Verwenden für private Zwecke ist untersagt (Handy, PC, Facebook, etc.). Es werden keine Nackt oder Wickelbilder gemacht. Die Eltern sind über den Verwendungszweck orientiert und haben ihr Einverständnis gegeben. Für unsere Facebook und Instagram Firmenseite können Bilder gemacht werden, die Gruppenaktivitäten zeigen und Eltern sie sich für eine Kita entscheiden wollen, Einblick gewähren über unseren Kitaaltag. Die Gesichter der Kinder sind auf den Bilder verpixelt oder unkenntlich gemacht. Allen Eltern wird eine Einwilligungserklärung abgegeben, bei welcher sie entscheiden, ob ihr Kind für diesen Zweck mit andern abgelichtet werden dürfen oder nicht. Die Bilder werden danach gelöscht oder auf der einem Kita USB- Stick abgespeichert. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 24 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ Alle Angestellten der Kita haben durch die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt, dass sie in der Vergangenheit keinen sexuellen Missbrauch begangen haben und dies auch zukünftig nicht tun werden. Auch haben sie bestätigt, unsere Regelungen gelesen und verstanden zu haben und diese umzusetzen. 22. Kündigung Das Betreuungsverhältnis kann durch die Eltern oder durch die Kinderkrippe Schnäggliparadies mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Bei vorzeitigem Austritt wird die ganze Kündigungsfrist verrechnet. Bei Vertragsauflösung vor Vertragsbeginn werden folgende Annullierungskosten verrechnet: 2 Monate vor Vertragsbeginn: 50% der Monatspauschale 1 Monat vor Vertragsbeginn: 75% Monatspauschale ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn: 100% Monatspauschale 27. Ausschluss Kinder können vom Besuch der Kinderkrippe ausgeschlossen werden, wenn die Rechnung für den Betreuungsplatz nicht oder zu spät bezahlt wird (wir bitten darum, dass ein Dauerauftrag eingerichtet wird); wenn Kinder unentschuldigt fehlen; bei wiederholtem zu spät Bringen oder Abholen der Kinder; wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist; wenn der Betrieb durch das Verhalten des Kindes erheblich gestört wird. 28. Änderung des Betriebsreglements Die Geschäftsleitung der Kita kann das Betriebsreglement jederzeit anpassen und/oder ergänzen. Änderungen werden den Eltern schriftlich per E-Mail mindestens drei Monate im Voraus bekanntgegeben. Sie werden jeweils zum angegebenen Datum wirksam und gelten als genehmigt, wenn die Eltern den Vertrag nicht innerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist gemäss Ziffer 22 kündigen. Hierauf wird bei der Bekanntgabe besonders hingewiesen. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 25 von 26
Betriebsreglement Kinderkrippe Schnäggliparadies _____________________________________________________________________________________________________________________________ ___________________ 29. Gerichtsstand Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Basel. 30. Salvatorische Klausel Ist eine dieser Bestimmungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Parteiwillen am nächsten kommt. 31. Schlussbestimmungen Mit der Anmeldung bzw. Vertragsunterzeichnung bestätigen die Eltern, dieses Betriebs - reglement gelesen und verstanden zu haben und erklären sich mit dessen Inhalt einverstanden. ........................................................................................................................................................................................................................ Wir freuen uns, Ihr Kind in unserer familiären Umgebung betreuen zu dürfen. Basel, Januar 2021 Kinderkrippe Schnäggliparadies Dominique Holzer-Sturm, Geschäftsführerin ________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kinderkrippe Schnäggliparadies • Riehenring 175 • 4058 Basel Seite 26 von 26
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