Ärzte im Dauereinsatz gegen das Coronavirus - KVSA

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Ärzte im Dauereinsatz gegen das Coronavirus - KVSA
Pressemitteilung

             Ärzte im Dauereinsatz gegen das Coronavirus

Magdeburg, 13. Januar 2021.

Die Corona-Pandemie stellt die niedergelassenen Ärzte immer wieder vor
enorme Herausforderungen, die sie bisher gemeistert haben und auch
weiterhin meistern werden. „Sie waren und sind die ersten
Ansprechpartner bei der Versorgung von Covid-19-Patienten. Sie sind der
Schutzwall vor den Krankenhäusern, damit diese nicht kollabieren“, betont
Dr. Jörg Böhme, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), beim Online-Pressegespräch der
Heilberufler. Der traditionelle Neujahrsempfang selbst findet
pandemiebedingt nicht statt.

Trotz dieser zusätzlichen Anstrengung ist die Versorgung der Patienten mit akuten und
chronischen Erkrankungen weiterhin gesichert. Um das Infektionsrisiko in den Arztpraxen
zu minimieren, sind in den meisten Praxen organisatorische oder räumliche Veränderungen
erfolgt.

Zum Schutz der Haus- und Fachärzte, der Psychotherapeuten sowie des Personals hat die
KVSA aus Lieferungen vom Bund und aus eigener Akquise persönliche Schutzausrüstung
an die rund 3000 Praxen verteilt. Die KVSA wurde zum Logistiker.

Zudem haben sich viele Ärzte bereiterklärt, in den Fieberambulanzen im Land tätig zu sein.
Bis zu 20 solcher Praxen und einige mobile Dienste hat die KVSA als Träger eingerichtet,
in Zusammenarbeit mit den Vertragsärzten und Gesundheitsämtern.

Und die KVSA unterstützt das Land beziehungsweise die Landkreise bei der Umsetzung
der Impfstrategie: Sie rekrutiert innerhalb kürzester Zeit mehr als 820 Vertragsärzte, 135
Ruheständler und etwa 30 weitere Ärzte, die bereit sind, die Impfungen gegen Covid-19
vorzunehmen, und erstellt die Dienstpläne. Während der Einsatz in den Impfzentren dieser
Tage startet, sind bereits um die 200 Ärzte in 30 mobilen Impfteams unterwegs. So sind
beispielsweise in der vergangenen Woche bis zu 40 Ärzte pro Tag mit Corona-
Schutzimpfungen in Pflegeheimen gebunden gewesen.

Bei zahlreichen Patienten, die in den Praxen behandelt werden, stellt sich erst im
Nachhinein heraus, dass eine Corona-Infektion vorliegt. Die ambulant tätigen Ärzte nehmen
Abstriche und versorgen Patienten in Pflegeheimen. Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes
haben die ambulant tätigen Ärzte zusätzlich eine Vielzahl von Kontakten zu
Coronapatienten. Vor dem Hintergrund der Sicherstellung der ambulanten medizinischen
Versorgung sollte dringend die Impfung der ambulant tätigen Ärzte/Psychotherapeuten und
des Praxispersonals durchgeführt werden.
Ärzte im Dauereinsatz gegen das Coronavirus - KVSA
„Zweifelsohne hat das vergangene Jahr uns einiges abverlangt – und das wird sich auch
im neuen Jahr nicht so schnell ändern“, so Dr. Jörg Böhme. „Aber es hat sich wieder einmal
gezeigt: Die Ärzte und die Psychotherapeuten sowie ihre ärztliche Selbstverwaltung, die
KVSA, sind Problemlöser und beweisen eine starke Leistungsfähigkeit.“

Im Impfen gegen das Coronavirus liegt nun die große Hoffnung. Aus der Pandemie muss
eine beherrschbare oder wenigstens eine halbwegs handhabbare Größe werden. Der
Einsatz der vielen engagierten Ärzte und des Praxispersonals, neben ihrer täglichen Arbeit,
in den Fieberambulanzen und in den Impfzentren wird auf Dauer nicht möglich sein. Sollten
Impfstoffe zugelassen und verfügbar sein, die auch ein Verabreichen im normalen
Praxisalltag ermöglichen, muss das Impfen umgehend in die Praxen der niedergelassenen
Ärzte verlagert werden.

„Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte stehen bereit, um in ihren Praxen gegen
Corona zu impfen, sobald es möglich ist“, sagt der KVSA-Vorsitzende.

In der Saison 2019/2020 sind in Sachsen-Anhalt 700.000 Patienten gegen das
Influenzavirus (Grippevirus) geimpft worden. Die Zahlen verdeutlichen, dass ein gut
eingespielter organisatorischer Ablauf in den Praxen eine flächendeckende und zügige
Durchimpfung ermöglicht, so Dr. Böhme.

Foto: Dr. Jörg Böhme, Vorsitzender des Vorstands der KVSA.                       Quelle: KVSA

Ergänzend zur Pressemitteilung finden Sie im Anhang:

KVSA_Versorgungssituation
Überblick über die aktuelle Versorgungssituation in Sachsen-Anhalt mit Zahlen
Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten,
freie Stellen,
Status vertragsärztlicher Tätigkeit

KVSA_Maßnahmenplan_Januar_2021
Übersicht über Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zur
Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung

Die KVSA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem
Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der
KVSA. Derzeit hat sie ca. 4.000 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder
psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ
hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.
Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und
gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen
über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und
Dienstleistungsangeboten.

Ansprechpartner für die Medien:
Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Heike Liensdorf, Tel. 0391 627-6147
Fax 0391 627-878147
E-Mail: pro@kvsa.de
Haus- und Fachärzte, Sachsen-Anhalt
                                                                                                                                                                                    Bevölkerung
                                                                                                                                                                                    31.12.2019
                                                                                                                                                                                    unter 18 Jahre       15 %
                                                                                                                                                                                    18 bis 64 Jahre      58 %
                                                                                                                                                                                    65 Jahre u. älter    27 %

                                                                                                                                                                                    seit 2004:
                                                                                                                                                                                    - Anstellungen zu 1/4,
                                                                                                                                                                                       1/2, 3/4 und ganz bei
                                                                                                                                                                                       MVZ mgl.
                                                                                                                                                                                    seit 2007:
                                                                                                                                                                                    - halber Versorgungs-
                                                                                                                                                                                      auftrag und
                                                                                                                                                                                    - Anstellungen zu 1/4,
                                                                                                                                                                                      1/2, 3/4 und ganz bei
                                                                                                                                                                                      Vertragsarzt mgl.

Quellen: Arztregister d. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, zum 31.12 d.J., ausschließl. bedarfsplanungsrelevante Stellen (und MGK-Chirurgen) mit Tätigkeitsaufnahme berücksichtigt
         (erstmals ab 31.12.2016 für den Auswertungszeitraum ab Jahr 2005) sowie Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Einwohner zum 31.12. d.J.

                Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt                                                                                                                                                     1
Haus- und Fachärzte, Sachsen-Anhalt, Altersgruppen
                                                                                                                                                                                 Hausärzte
                                                                                                                                                                                 Durchschnittsalter:
                                                                                                                                                                                 54,01   Jahre
                                                                                                                                                                                 60 Jahre und älter:
                                                                                                                                                                                 32,6%    (474 Ärzte)

                                                                                                                                                                                  Fachärzte
                                                                                                                                                                                  Durchschnittsalter:
                                                                                                                                                                                  54,01 Jahre
                                                                                                                                                                                  60 Jahre und älter:
                                                                                                                                                                                  28,8% (623 Ärzte)

Quelle: Arztregister d. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, zum 31.12.2020, ausschließl. Ärzte bedarfsplanungsrelevanter Stellen (und MGK-Chirurgen) mit Tätigkeitsaufnahme berücksichtigt; Zählung nach Personen

               Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt                                                                                                                                                                    2
Psychotherapeuten, Sachsen-Anhalt

                                                                                                                                                                                 2013 und 2019:
                                                                                                                                                                                 Schaffung neuer
                                                                                                                                                                                 Psychotherapeuten-
                                                                                                                                                                                 stellen durch
                                                                                                                                                                                 Änderung von §101
                                                                                                                                                                                 Abs. 4 SGB V und
                                                                                                                                                                                 Anpassungen der
                                                                                                                                                                                 Bedarfsplanungs-
                                                                                                                                                                                 richtlinie

Quellen: Arztregister d. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, zum 31.12.d.J. , Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, ausschließl. bedarfsplanungsrelevante
         Stellen mit Tätigkeitsaufnahme berücksichtigt; sowie Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Einwohner zum 31.12.d.J. (erstmals ab 31.12.2016 für den Auswertungszeitraum ab Jahr 2005)

               Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt                                                                                                                                                   3
Psychotherapeuten, Sachsen-Anhalt, Altersgruppen
                                                                                                                                                                          Psychotherapeuten
                                                                                                                                                                          Durchschnittsalter:
                                                                                                                                                                          49,09 Jahre
                                                                                                                                                                          60 Jahre und älter:
                                                                                                                                                                          16,5% (82 Psychoth.)

Quelle: Arztregister d. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, zum 31.12.2020, ausschließlich Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bedarfsplanungsrelevanter Stellen mit
        Tätigkeitsaufnahme berücksichtigt; Zählung nach Personen

               Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt                                                                                                                                                              4
Freie Stellen, hausärztliche und allgemeine fachärztliche Versorgung

    Versorgungsebene                                     Arztgruppe                                                  37. Versorgungsstandsmitteilung
    hausärztliche Versorgung                             Hausärzte                                                                  277,5
    allgemeine fachärztliche                             Augenärzte                                                                  8,5
    Versorgung                                           Chirurgen und Orthopäden                                                    0,5
                                                         Hautärzte                                                                     8
                                                         HNO-Ärzte                                                                     1
                                                         Kinder- und Jugendärzte                                                     5,5
                                                         Nervenärzte                                                                 10,5
                                                          ausschließlich Neurologen                                                    3
                                                          ausschließlich Psychiater                                                   1,5
                                                         Psychotherapeuten                                                             9
                                                          ausschließlich ärztliche
                                                          Psychotherapeuten                                                          33
                                                         Urologen                                                                     2

    Quelle: 37. Versorgungsstandsmitteilung für die vertragsärztliche Versorgung des Landes Sachsen-Anhalt; Arztstand: 20.08.2020

  Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt                                                                                                           5
Freie Stellen, spezialisierte und gesonderte fachärztliche Versorgung

 Versorgungsebene             Arztgruppe                                                                                    37. Versorgungsstandsmitteilung
 spezialisierte fachärztliche Anästhesisten                                                                                                 1
 Versorgung                   Fachinternisten                                                                                               0
                               ausschließlich Rheumatologen                                                                                2,5
                              Kinder- und Jugendpsychiater                                                                                  6
                              Radiologen                                                                                                    -
 gesonderte fachärztliche Humangenetiker                                                                                                    -
 Versorgung                   Laborärzte                                                                                                   0,5
                              Neurochirurgen                                                                                                1
                              Nuklearmediziner                                                                                             2,5
                              Pathologen                                                                                                    -
                              Rehamediziner                                                                                                 9
                              Strahlentherapeuten                                                                                           -
                              Transfusionsmediziner                                                                                         -

  Quelle: 37. Versorgungsstandsmitteilung für die vertragsärztliche Versorgung des Landes Sachsen-Anhalt; Arztstand: 20.08.2020

  Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt                                                                                                                  6
Status vertragsärztlicher Tätigkeit

Quelle: Arztregister d. Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, zum 31.12 d.J., ausschließl. bedarfsplanungsrelevante Stellen (und MGK-Chirurgen) mit Tätigkeitsaufnahme berücksichtigt

               Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt                                                                                                                                      7
Stand: Januar 2021

         Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
             zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt unternimmt zahlreiche Aktivitäten und stellt
Fördermittel bereit, um Ärzte für die vertragsärztliche Versorgung zu gewinnen.
Die Angebote reichen vom Medizinstudium über die Weiterbildung zum Facharzt bis zur
Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit:
                                     Medizinstudium
 Vergabe von Studienplätzen im Rahmen der Landarztquote
      Vorbereitung der Auswahlentscheidung/Durchführung des Bewerbungsverfahrens
        durch die KVSA
      5% der Studienplätze der Universitäten Magdeburg und Halle
      seit Wintersemester 2020/2021
 Förderung der Famulatur
      200,00 Euro/Monat jeweils für den Studierenden und den ambulant tätigen
        Ausbilder (maximal 2 Monate je Studierenden)
 finanzielle Förderung der Lehrbeauftragten für Allgemeinmedizin
 Aufbau und Unterstützung der Lehrstühle für Allgemeinmedizin an den Universitäten
  Halle und Magdeburg
 Stipendien für Medizinstudierende (Vertrag zwischen Land, AOK und KV aus Juli 2010,
  Programm befristet bis 12/2013, anschließend alleiniges Programm der KV ab 01/2014)
      Allgemeines Stipendienprogramm
        möglich für Medizinstudierende an allen deutschen Hochschulen
              200,00 Euro /Monat im 3. Studienjahr
              300,00 Euro /Monat im 4. Studienjahr
              500,00 Euro /Monat im 5. Studienjahr
              700,00 Euro /Monat im 6. Studienjahr
      Stipendienprogramm der Klassen „Allgemeinmedizin“ und „Hausärzte“
               möglich für Medizinstudierende der „Klasse Hausärzte“ der Universität
                  Magdeburg und der „Klasse Allgemeinmedizin“ der Universität Halle
               800,00 Euro/Monat für die gesamte Regelstudienzeit
 Blockpraktikum Allgemeinmedizin
      Förderung für die Medizinstudierenden, die ihr Blockpraktikum Allgemeinmedizin
        außerhalb der Universitätsstädte Magdeburg und Halle absolvieren:
            Radius bis zu 20 km: 150,00 Euro
            Radius über 20 km: 250,00 Euro
 Praktisches Jahr – Abschnitt Allgemeinmedizin (4 Monate)
      Förderung für die Medizinstudierenden in Höhe von 649,00 Euro pro Monat
      Förderung für weitere 10 Lehrpraxen je Universität in Höhe von 500,00 Euro pro
         Monat (zusätzlich zu dem von den Universitäten zur Verfügung gestelltem
         Kontingent an Lehrpraxen)
 Prüfertätigkeit
      Um die Abnahme der Prüfungen zum Staatsexamen sicherstellen zu können, wird
         pro Jahr die Finanzierung von bis zu 10 Prüfungstagen übernommen.
         Niedergelassene Kollegen, die sich als Prüfer zur Verfügung stellen, erhalten eine
         Aufwandsentschädigung.
Stand: Januar 2021

                                Facharzt-Weiterbildung

 Förderung der ambulanten Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
      5.000 Euro bis 5.500 Euro/Monat gemäß Vereinbarung auf Bundesebene
      zzgl. ggf. 1.000,- Euro/Monat bei Verpflichtung zur Tätigkeit in Sachsen-Anhalt
        gemäß Beschluss des Landesausschusses Sachsen-Anhalt

 Förderung der ambulanten Weiterbildung in weiteren Fachgebieten
      ca. 53 Vollzeit-Weiterbildungsstellen in 2021: 5.000 Euro/Monat, die sich auf
        folgende Fachgebiete verteilen:
             Augenheilkunde
             Frauenheilkunde und Geburtshilfe
             Kinder- und Jugendmedizin
             Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
             Haut-und Geschlechtskrankheiten
             Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie
             Neurologie
             Physikalische und Rehabilitative Medizin
             Psychiatrie und Psychotherapie
             Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
             Allgemeinchirurgie
             Urologie

          Weitere Fördermöglichkeiten:
          Ambulante Weiterbildung in der Augenheilkunde
              1.000 Euro/Monat bei Verpflichtung zur Tätigkeit in Sachsen-Anhalt aus
                 Mitteln des Landesausschusses

 Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KOSTA) unter Beteiligung KV und
  Ärztekammer
      Organisation des Weiterbildungsablaufs zum Facharzt für Allgemeinmedizin
      Regelmäßige Fortbildungsangebote für Ärzte in Weiterbildung
      Regelmäßiger Informationsaustausch mit Regionalverbünden

 Einrichtung von Kompetenzzentren Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
      Ansiedlung der Kompetenzzentren an den Instituten für Allgemeinmedizin der
         Universitäten Magdeburg und Halle (seit September 2017)
      Koordination der Arbeit der beiden Zentren ist angesiedelt bei der KVSA
      Ziele:
              Schaffung und Weiterentwicklung einer regionalen, flächendeckenden
                 Betreuungsstruktur für die Studierenden der Medizin in Halle und
                 Magdeburg sowie Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für
                 Allgemeinmedizin
              Sicherstellung      einer     qualitativ hochwertigen,    praxisrelevanten
                 Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
              Planung der gesamten Weiterbildung bereits zu Beginn
              Bindung der Studierenden und Ärzte in Weiterbildung an eine ambulante
                 hausärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt
      Kooperationspartner: AOK Sachsen-Anhalt, Ärztekammer Sachsen-Anhalt,
         Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Ministerium für Arbeit, Soziales und
         Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Martin-Luther-Universität Halle-
         Wittenberg, Universitätsklinikum Halle (Saale), Medizinische Fakultät der OvGU
         Magdeburg
Stand: Januar 2021

                             Vertragsärztliche Tätigkeit

 Mindestumsatzgarantie
      auf Beschluss des Vorstandes für Sicherstellungspraxen

 Sicherstellungszuschläge gem. Beschluss des Landesausschusses
     (Seit 2006, aktuell Beschluss des Landesausschusses vom 23.12.2020):
      Investitionskostenzuschüsse bis 60.000 Euro (Praxisgründung/-übernahme)
      Anstellungsförderung 10.000 Euro
      Umzugskosten bis zu 10.000 Euro
      Nebenbetriebsstättenförderung 15.000 Euro
              ausgeschriebene Nebenbetriebsstätte auf Beschluss des Vorstandes
      Vertretungsförderung max. 4.800 Euro
      Fördergebiete:
              Hausärzte:      in   unterversorgten    bzw.   drohend  unterversorgten
                Mittelbereichen oder Gebieten mit lokalem Versorgungsbedarf
              konservativ tätige Augenärzte: Gebiete mit lokalem Versorgungsbedarf
                (Stadt Zerbst, Landeshauptstadt Magdeburg)
              Hautärzte: Unterversorgung im Planungsbereich Salzwedel
              Kinder- und Jugendpsychiater: drohende Unterversorgung in der
                Raumordnungsregion Magdeburg

 Kooperation mit Kommunen
      Unterstützung    niederlassungswilliger  Ärzte    bei    der     Suche    nach
       Praxisräumlichkeiten, Wohnung, Kindertageseinrichtungen, u.a.

 Nichtärztliche Praxisassistentin
      Unterstützung der ambulant tätigen Ärzte durch besonders qualifizierte
         Praxisassistentinnen
      Übernahme von Hausbesuchen auf Anordnung des Arztes

 Betrieb von Eigeneinrichtungen der KVSA
      In Regionen mit erheblichen Versorgungsengpässen Einrichtung und Betrieb von
         Praxen zur Aufrechterhaltung der Versorgung

 Niederlassungsberatung
      Standortanalyse,      Bewertung     der   Erfolgsaussichten des  geplanten
         Versorgungsangebots
      betriebswirtschaftliche Beratung, Praxisbewertungen
      Praxisbörse, -vermittlung, Kooperationsbörse
      Individuelle Beratung zu Kooperationsformen (Berufsausübungsgemeinschaften,
         MVZ, Ärztenetz)

 Weitere Beratungsangebote der KVSA
     Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um die vertragsärztliche Tätigkeit
     Angebot von Seminaren und Workshops zu den Themen „Niederlassung“ und
        „Existenzgründung“ mit weiteren Partnern
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