Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald) - "Lübbener Stadtanzeiger"
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Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald) „Lübbener Stadtanzeiger“ Jahrgang 26 Lübben (Spreewald), den 15. Dezember 2017 Nummer 12
Lübben (Spreewald) -2- Nr. 12/2017 Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald) „Lübbener Stadtanzeiger“ Das Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald) erscheint grundsätzlich einmal im Monat. Es ist im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübben, Vermittlung, erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement von der Stadt Lübben (Spreewald) bezogen werden. IMPRESSUM - Herausgeber: Stadt Lübben (Spreewald), 15907 Lübben, Poststraße 5 - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald), Herr Lars Kolan, Poststraße 5, 15907 Lübben, Telefon 7 90 und Frau Dörthe Ziemer, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Poststraße 5, 15907 Lübben, Telefon 7 90 - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Amtsblatt kann außerhalb des Verbreitungsgebietes einzeln für 2,65 € oder zum Abopreis von 31,80 € (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,65 € pro Ausgabe oder zum Abopreis von 19,80 € über den Linus Wittich Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlos- sen.. Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen Schulanmeldung für die SchulanfängerInnen im Jahr 2018 Seite 2 Bekanntmachung der Auslegung des Wirtschaftsplanes 2018 der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) Seite 3 Bekanntmachung der Anlage des Wirtschaftsplanes 2018 der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) Seite 3 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 23. November 2017 Seite 4 Fahrplan der Lübbener Stadtlinie Seite 5 Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung 2018 Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Schulanmeldung für die SchulanfängerInnen zur Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule, als auch zur Liuba-Grund- im Jahr 2018 schule erfolgt. Die Aufstellung der Zuordnung der aufgeführten Straßenzüge zur Nach §§ 36 ff des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg jeweiligen Grundschule des Schulbezirkes III für das Schuljahr (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der 2018/2019 ist aus der Anlage zu entnehmen. Diese Zuordnung gilt Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl.I/02, Nr.08, S.78), zu- auch für die im Vorjahr von der Einschulung zurückgestellten Kin- letzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 16], der. S.ber.GVBl.I/17 [Nr.22]) beginnt für Kinder, die bis zum 30.Sep- Die Anmeldung der SchulanfängerInnen bei der für ihren Wohnsitz tember 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburts- zuständigen Grundschule erfolgt durch die Eltern/Personensorge- jahr vom 01. Oktober 2011 bis zum 30.September 2012) und noch berechtigten unter Vorlage der Geburtsurkunde und dem persön- keine Schule besuchen, am 01. August 2018 die Schulpflicht. lichen Erscheinen des Schulanfängers/der Schulanfängerin. • Kinder, die in der Zeit vom 1.Oktober 2018 bis zum 31. Dezem- Weiterhin wird auf die Nachweispflicht der Eltern zur Sprach- ber 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, in begründeten standsfeststellung und Sprachförderung gemäß § 37 Absatz 2 Bbg- Ausnahmefällen auch die Kinder, die nach dem 31. Dezember SchulG und der mit dieser gesetzlichen Vorschrift verbundenen 2018, jedoch vor dem 01. August 2019 das sechste Lebensjahr SprachfestFörderverordnung (SfFV) vom 03. August 2009 (GVBl. vollenden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern vorzeitig II/09, [Nr. 25], S. 505), zuletzt geändert durch die Zweite Verord- in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. nung zur SprachfestFörderverordnung vom 25.Juni 2015 (GVBl. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung. II/15, [Nr. 28]), hingewiesen. Danach müssen Eltern für ihre Kin- • Schulpflichtige Kinder können gemäß § 51 BbgSchulG im Aus- der die Teilnahmebestätigung über die Teilnahme an der Sprach- nahmefall auf schriftlichen Antrag der Eltern nach schulärztli- standsfeststellung bei der Schulanmeldung vorlegen. cher Untersuchung und nach Beratung durch die Schulleitung für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Von der Teilnahmeverpflichtung an der Sprachstandsfeststellung Dabei soll jedoch eine anderweitige Förderung, insbesondere befreit sind Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den durch den Besuch einer Kindertagesstätte, gewährleistet sein. 31.Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Der Antrag ist nur einmal zulässig. Brandenburg besuchen. Eine Kopie des Betreuungsvertrages ist bei Die Verwaltung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) weist Schulanmeldung in der Schule vorzulegen. darauf hin, dass die im Vorjahr zurückgestellten Mädchen und Ebenfalls befreit sind Kinder, die sich in einer sprachtherapeuti- Jungen erneut in der jeweils zuständigen Grundschule angemel- schen Behandlung befinden oder Kinder, bei welchen aufgrund der det werden müssen. Die Zuordnung zur zuständige Grundschule Art und Schwere Ihrer Behinderung eine Sprachstandsfeststellung erfolgt gemäß der aktuellen Satzung über die Schulbezirke der nicht durchgeführt werden kann. Der entsprechende Befreiungs- Grundschulen der Stadt Lübben (Spreewald) in der Fassung der Be- nachweis (Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs kanntmachung vom 13.Februar 2004, zuletzt geändert durch die oder an einer sprachtherapeutischen Behandlung) ist bei der 3.Satzung zur Änderung der hier genannten Satzung in der Fassung Schulanmeldung in der Schule vorzulegen. der Bekanntmachung vom 14.Oktober 2016. Termine der Schulanmeldung: Für die Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule (1. Grundschule) wur- Die Schulanmeldungen in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschu- de der Schulbezirk I und für die Liuba-Grundschule (2. Grundschu- le, Dreilindenweg 20, 15907 Lübben (Spreewald); Tel.: 03546 le) der Schulbezirk II gebildet. Der Schulbezirk III stellt ein Über- 4066; erfolgen am 15.01.,16.01.,17.01.,18.01.,22.01., 23.01. und schneidungsgebiet dar, in dem die Zuordnung der Straßen sowohl 24.01.2018. Gleichzeitig finden am Tag der Schulanmeldungen für
Nr. 12/2017 -3- Lübben (Spreewald) die SchulanfängerInnen der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule Die aktuelle Fassung der Satzung über die Schulbezirke der Grund- die schulärztlichen Einschulungsuntersuchungen statt. schulen der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ist auf der Für die SchulanfängerInnen der Liuba-Grundschule, Wettiner Stra- Internetseite der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) unter ße 1, 15907 Lübben (Spreewald); Tel.: 03546 7204; erfolgen die www.luebben-rathaus.de/Verwaltung/Satzungen/Schulen Schulanmeldungen am 14.02. 15.02. und 20.02.2018. Die schul- ärztlichen Einschulungsuntersuchungen finden gesondert für die Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), 16.11.2017 SchulanfängerInnen der Liuba-Grundschule am 28.02., 01.03., 05.03., 06.03., 07.03., 08.03. und 12.03.2018 statt. Konkrete Anmeldetermine werden den Eltern/Personensorgebe- rechtigten von den jeweils zuständigen Grundschulen schriftlich Lars Kolan mitgeteilt. Bürgermeister Bei eventuellen Rückfragen stehen den Eltern/Personensorgebe- rechtigten die Schulleitungen der Grundschulen sowie Frau Hill Bekanntmachung der Auslegung (Tel.: 03546 792509)/Sachgebiet Bildung und Soziales der Stadt des Wirtschaftsplanes 2018 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) gern zur Verfügung. der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) Anlage Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald Aufteilung des Schulbezirkes III nach Straßen für das Schuljahr wurde mit Schreiben vom 14.11.2017 der Kreditaufnahme und der 2018/2019 Verpflichtungsermächtigung die Genehmigung erteilt. Zuordnung zur 1. Grundschule (Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschu- Der Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Lübben (Spree- le), Dreilindenweg 20/ Schulbezirk III/1: wald) mit den dazu gehörenden Anlagen liegt ab dem 18. Dezem- ber 2017 zur Einsichtnahme für jedermann im Zimmer 224 des Rat- hauses der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) während der Akazienstraße Eisenbahnstraße Mühlbergweg Sprechzeiten aus. Am Bahnhof Ellerborn Neuendorfer Dorfstraße Bekanntmachung der Anlage Am Burglehn Eschenallee Podeckaweg des Wirtschaftsplanes 2018 Am Hirsewinkel Feldstraße Schänkenweg der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) Am Neuhaus Gartenstraße Schoberweg Beschluss 2017/067, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Lüb- Am Südbahnhof Geschwister-Scholl- Schulstraße ben (Spreewald)/Lubin (Błota) Nr. 12 vom 15.12.2017 Straße Festsetzungen zum Wirtschaftsplan 2018 Am Teich Hainmühlenweg Spreestraße Festsetzung nach § 14 Absatz 1 Nr. 1 Eigenbetriebsverordnung für An der Feuerwache Heideweg Steinkirchener das Wirtschaftsjahr 2018 Dorfstraße Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbe- triebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ausbau Kimpernweg Thomas-Müntzer- Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) durch Beschluss vom 28.09.2017 Straße den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt: Birkenstraße Kurze Straße Töpferweg Es betragen Birkenweg Langer Rücken Treppendorfer Straße 1.1 im Erfolgsplan Blumenfelde Laubenstraße Weinbergstraße die Erträge 3.293.063 € die Aufwendungen 2.924.731 € Breitscheidstraße Lübbener Straße Ziegelstraße der Jahresgewinn 368.332 € Cottbuser Straße Lubolzer Weg Zum Wendenfürst der Jahresverlust 0€ Dorfaue Märkische Straße 1.2 im Finanzplan Mittelzufluss/Mittelabfluss Zuordnung zur 2. Grundschule (Liuba-Grundschule), aus laufender Geschäftstätigkeit 1.362.461 € Wettiner Straße 1/Schulbezirk III/2: Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -2.075.500 € Am Eichengrund Brauhausgasse Logenstraße Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -483.498 € Am Güterbahnhof Breite Straße Majoransheide Es werden festgesetzt Am Markt Brunnenstraße Mittelstraße 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 200.000 € Am Schutzgraben Burglehnstraße Parkstraße 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 1.950.000 € Am Wäldchen Friedensstraße Paul-Gerhardt-Straße Badergasse Hartmannsdorfer Spielbergstraße Straße Bahnhofstraße Hubertusweg Sternstraße Baumgasse Jägerstraße Treppendorfer Dorfstraße Hauptverwaltungsbeamter Bergstraße Kastanienallee Waisenstraße Berliner Chaussee Lindenstraße Waldstraße Blumenstraße
Lübben (Spreewald) -4- Nr. 12/2017 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 23. November 2017 Die Stadtverordneten beschlossen im öffentlichen Teil der Sitzung: Beschluss Nr.: 2017/092 Beschluss Nr.: 2017/094 Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte rot um- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) randet gekennzeichnete Teilfläche des am Mühlbergweg in dem bestätigt das beiliegende Antwortschreiben auf die Petition vom Gewerbegebiet in Lübben (Spreewald) OT Neuendorf gelegenen 01.08.2017. kommunalen Grundstückes Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flur- Der Beschluss wurde einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen gefasst. stück 894 mit ca. 2.823 m2 wird zu dem Zweck der Errichtung eines Gebäudes für den Weinfachgroß- und -einzelhandel mit einem Ge- Die Stadtverordneten beschlossen im nichtöffentlichen Teil der Sit- samtinvestitionsvolumen von ca. 500.000,00 € veräußert. zung: Der Verkauf erfolgt zu dem vorläufigen Kaufpreis von 36.134,40 €. Beschluss Nr.: 2017/090 Der Wertausgleich für eine Mehr- oder Mindergröße gegenüber Das in dem Wohngebiet „Brunnenstraße“ an der öffentlichen Ver- der angenommenen Fläche von 2.823 m2 erfolgt auf der Basis von kehrsanlage „Am Wäldchen“ in Lübben (Spreewald) gelegene kom- 12,80 €/m2. munale Grundstück Gemarkung Lübben, Flur 16, Flurstück 349 mit Für die Finanzierung des Kaufpreises und des Investitionsvorha- 815 m2 wird zu dem Zweck der Errichtung eines Wohngebäudes bens wird die Belastungsvollmacht von 550.000,00 € bewilligt. veräußert. Der Beschluss wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung ge- Der Verkauf erfolgt zu dem Kaufpreis von 48.900,00 €, das ent- fasst. spricht 60,00 €/m2. Für die Finanzierung des Investitionsvorhabens wird die Belas- Beschluss Nr.: 2017/093 tungsvollmacht bis zur Höhe von 250.000,00 € bewilligt. Das in dem Wohngebiet „Brunnenstraße“ an der öffentlichen Ver- Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. kehrsanlage „Am Wäldchen“ in Lübben (Spreewald) gelegene kom- munale Grundstück Gemarkung Lübben, Flur 16, Flurstück 356 mit Beschluss Nr.: 2017/091 960 m2 wird zu dem Zweck der Errichtung eines Wohngebäudes Das in dem Wohngebiet „Brunnenstraße“ an der öffentlichen Ver- veräußert. kehrsanlage „Am Wäldchen“ in Lübben (Spreewald) gelegene kommu- Der Verkauf erfolgt zu dem Kaufpreis von 57.600,00 €, das ent- nale Grundstück Gemarkung Lübben, Flur 16, Flurstück 358 mit 890 m2 spricht 60,00 €/m2. wird zu dem Zweck der Errichtung eines Wohngebäudes veräußert. Für die Finanzierung des Investitionsvorhabens wird die Belas- Der Verkauf erfolgt zu dem Kaufpreis von 53.400,00 €, das ent- tungsvollmacht bis zur Höhe von 200.000,00 € bewilligt. spricht 60,00 €/m2. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Für die Finanzierung des Investitionsvorhabens wird die Belas- tungsvollmacht bis zur Höhe von 300.000,00 € bewilligt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Nr. 12/2017 -5- Lübben (Spreewald) Fahrplan der Lübbener Stadtlinie
Lübben (Spreewald) -6- Nr. 12/2017
Nr. 12/2017 -7- Lübben (Spreewald) Sitzungsplan der Stadtverordnetenversammlung 2018
Lübben (Spreewald) -8- Nr. 12/2017 Wegweiser durch die Stadtverwaltung Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) (alle Telefonnummern haben die Vorwahl 03546, sofern nicht anders angegeben) Anschrift: Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) Fachbereich II – Ordnung, Bildung und Soziales Poststr. 5 Gewerbe/ all. Ordnungs- Tel. 79-2504/2511 15907 Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) angelegenheiten gewerbeamt@luebben.de Postfach: PF 1551 oder 1561, Bußgeldstelle Tel. 79-2503 15905 Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota) bussgeldstelle@luebben.de Einwohnermeldeamt Tel. 79-2508 Zentrale: Tel.: (03546) 79-0 meldeamt@luebben.de Sprechzeiten Bürgerbüro : Fax: 79-2560 Mo 8 – 12 Uhr Bürgerbüro/Fundbüro Tel. 79-2505/2506/2507 Di 9 – 19 Uhr buergerbuero@luebben.de Mi/Fr 9 – 14 Uhr Standesbeamte/ Tel. 79-2513/2514/2515 Do 9 – 17 Uhr Fax: 79-2549 Fachbereiche: standesamt@luebben.de Di 9 – 12 und 13 – 18 Uhr Schulen, Jugendarbeit, Tel. 79-2509 Do 9 – 12 und 13 – 15 Uhr Sport schulen@luebben.de Fr 9 – 12 Uhr Kindertagesstätten Tel. 79-2510 kitas@luebben.de Internet: http://www.luebben.de Ehrenamtsmanagement/ Tel. 79 – 2403 E-Mail: info@luebben.de Kultur, Museum, Bibliothek ehrenamt@luebben.de kultur@luebben.de Bereich Bürgermeister Politessen Tel. 79-2502 Bürgermeister Tel. 79-2100 Sekretariat Tel. 79-2101 Fachbereich III – Bauwesen Fax: 79-2150 Fachbereichsleiter buergermeister@luebben.de (stellv. Bürgermeister) Tel. 79-2200 Bürgerinitiative Tel. 79-2100 Sekretariat Tel. 79-2201 „Tolerantes Lübben“ toleranz@luebben.de Fax: 79-2250 Wirtschaftsförderung / Tel. 79-2105 bauwesen@luebben.de Fördermittelakquise wifoe@luebben.de Gebäudemanagement Tel. 79-2202 Öffentlichkeitsarbeit Tel. 79-2102 - kaufmännisch Tel. 79-2207 pressestelle@luebben.de - technisch (Hochbau) Tel. 79-2211 Rechtsangelegenheiten/ Tel. 79-2103 gebaeude@luebben.de Beteiligungen/ rechtsamt@luebben.de Tiefbau Tel. 79-2205/2212 Versicherungen tiefbau@luebben.de Büro der Stadtverordneten- Tel. 79-2104 Straßenunterhaltung Tel. 79-2208 versammlung / stadtverordnete@luebben.de Tiefbau/Öff. Gewässer/ Tel. 79-2112 Gemeindeorgane beitraege@luebben.de Personalwesen Tel. 79-2315 Schachtscheine personalwesen@luebben.de Stadtplanung Tel. 79-2204 stadtplanung@luebben.de Fachbereich I – Finanzen und Innere Verwaltung Stadtplanung/ Fachbereichsleiter Tel. 79-2300 Planungsrecht Tel. 79-2206/2203 Sekretariat Tel. 79-2301 DSK-Sanierungsträger Tel. 79-2402 (nur donnerstags) Fax: 79-2350 Klimaschutzmanager Tel. 79-2213 finanzen@luebben.de Baubetriebshof Tel. 2253010 Leiter Stadtkasse Tel. 79-2302 (Puschkinstr. 5a) Fax: 2253029 Vollstreckung / Barkasse Tel. 79-2313 baubetriebshof@luebben.de Steuern und Abgaben Tel. 79-2310 steuern@luebben.de Friedhofsverwaltung Tel. 3153 Steuern und Abgaben, Buch- friedhofsverwaltung@luebben.de haltung/Personenkonten Tel. 79-2311 (Bergstr. 8a) Fax. 2784744 Buchhaltung Sachkonten Tel. 79-2301 Mieten/Pachten Tel. 79-2308 (Änderungen vorbehalten) Liegenschaften Tel. 79-2309 liegenschaften@luebben.de Weitere Einrichtungen Beschaffung/Einkauf Tel. 79-2314 Mehrzweckhalle Tel. 226804 beschaffung@luebben.de mehrzweckhalle@luebben.de (Wettiner Str.) Fax. 226805 Fachbereich II – Ordnung, Bildung und Soziales Fachbereichsleiter Tel. 79-2500 Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) - SEL Sekretariat Tel. 79-2501 Tel. 79- 2400/2409 Fax: 79-2550 sel@luebben.de ordnungswesen@luebben.de Bereitschaft: 170 / 911 83 85
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