Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald) - "Lübbener Stadtanzeiger"

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Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald) - "Lübbener Stadtanzeiger"
Amtsblatt

    für die Stadt Lübben (Spreewald)
                „Lübbener Stadtanzeiger“

Jahrgang 26      Lübben (Spreewald), den 15. Dezember 2017   Nummer 12
Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald) - "Lübbener Stadtanzeiger"
Lübben (Spreewald)                                                                         -2-                                                                               Nr. 12/2017

                                                                             Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald)
                                                                                     „Lübbener Stadtanzeiger“

            Das Amtsblatt für die Stadt Lübben (Spreewald) erscheint grundsätzlich einmal im Monat.
            Es ist im Verwaltungsgebäude der Stadt Lübben, Vermittlung, erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement von der Stadt
            Lübben (Spreewald) bezogen werden.
IMPRESSUM

            - Herausgeber: Stadt Lübben (Spreewald), 15907 Lübben, Poststraße 5
            - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Lübben (Spreewald), Herr Lars Kolan, Poststraße 5, 15907 Lübben,
              Telefon 7 90 und Frau Dörthe Ziemer, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Poststraße 5, 15907 Lübben, Telefon 7 90
            - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0
              Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

               Das Amtsblatt kann außerhalb des Verbreitungsgebietes einzeln für 2,65 € oder zum Abopreis von 31,80 € (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,65 €
               pro Ausgabe oder zum Abopreis von 19,80 € über den Linus Wittich Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg, bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und
               Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
               Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlos-
               sen..

                             Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen
   Schulanmeldung für die SchulanfängerInnen im Jahr 2018                                                                                                                      Seite 2
   Bekanntmachung der Auslegung des Wirtschaftsplanes 2018 der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald)                                                                            Seite 3
   Bekanntmachung der Anlage des Wirtschaftsplanes 2018 der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald)                                                                               Seite 3
   Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 23. November 2017                                                                                                            Seite 4
   Fahrplan der Lübbener Stadtlinie                                                                                                                                            Seite 5
   Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung 2018                                                                                                                       Seite 7

                                                                 Amtliche Bekanntmachungen

     Schulanmeldung für die SchulanfängerInnen                                                  zur Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule, als auch zur Liuba-Grund-
                  im Jahr 2018                                                                  schule erfolgt.
                                                                                                Die Aufstellung der Zuordnung der aufgeführten Straßenzüge zur
Nach §§ 36 ff des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg                                 jeweiligen Grundschule des Schulbezirkes III für das Schuljahr
(Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der                                  2018/2019 ist aus der Anlage zu entnehmen. Diese Zuordnung gilt
Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl.I/02, Nr.08, S.78), zu-                                 auch für die im Vorjahr von der Einschulung zurückgestellten Kin-
letzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2017 (GVBl.I/17, [Nr. 16],                             der.
S.ber.GVBl.I/17 [Nr.22]) beginnt für Kinder, die bis zum 30.Sep-                                Die Anmeldung der SchulanfängerInnen bei der für ihren Wohnsitz
tember 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburts-                                    zuständigen Grundschule erfolgt durch die Eltern/Personensorge-
jahr vom 01. Oktober 2011 bis zum 30.September 2012) und noch                                   berechtigten unter Vorlage der Geburtsurkunde und dem persön-
keine Schule besuchen, am 01. August 2018 die Schulpflicht.                                     lichen Erscheinen des Schulanfängers/der Schulanfängerin.
• Kinder, die in der Zeit vom 1.Oktober 2018 bis zum 31. Dezem-                                 Weiterhin wird auf die Nachweispflicht der Eltern zur Sprach-
    ber 2018 das sechste Lebensjahr vollenden, in begründeten                                   standsfeststellung und Sprachförderung gemäß § 37 Absatz 2 Bbg-
    Ausnahmefällen auch die Kinder, die nach dem 31. Dezember                                   SchulG und der mit dieser gesetzlichen Vorschrift verbundenen
    2018, jedoch vor dem 01. August 2019 das sechste Lebensjahr
                                                                                                SprachfestFörderverordnung (SfFV) vom 03. August 2009 (GVBl.
    vollenden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern vorzeitig
                                                                                                II/09, [Nr. 25], S. 505), zuletzt geändert durch die Zweite Verord-
    in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.
                                                                                                nung zur SprachfestFörderverordnung vom 25.Juni 2015 (GVBl.
    Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.
                                                                                                II/15, [Nr. 28]), hingewiesen. Danach müssen Eltern für ihre Kin-
• Schulpflichtige Kinder können gemäß § 51 BbgSchulG im Aus-
                                                                                                der die Teilnahmebestätigung über die Teilnahme an der Sprach-
    nahmefall auf schriftlichen Antrag der Eltern nach schulärztli-
                                                                                                standsfeststellung bei der Schulanmeldung vorlegen.
    cher Untersuchung und nach Beratung durch die Schulleitung
    für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden.                                    Von der Teilnahmeverpflichtung an der Sprachstandsfeststellung
    Dabei soll jedoch eine anderweitige Förderung, insbesondere                                 befreit sind Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den
    durch den Besuch einer Kindertagesstätte, gewährleistet sein.                               31.Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes
    Der Antrag ist nur einmal zulässig.                                                         Brandenburg besuchen. Eine Kopie des Betreuungsvertrages ist bei
Die Verwaltung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) weist                                 Schulanmeldung in der Schule vorzulegen.
darauf hin, dass die im Vorjahr zurückgestellten Mädchen und                                    Ebenfalls befreit sind Kinder, die sich in einer sprachtherapeuti-
Jungen erneut in der jeweils zuständigen Grundschule angemel-                                   schen Behandlung befinden oder Kinder, bei welchen aufgrund der
det werden müssen. Die Zuordnung zur zuständige Grundschule                                     Art und Schwere Ihrer Behinderung eine Sprachstandsfeststellung
erfolgt gemäß der aktuellen Satzung über die Schulbezirke der                                   nicht durchgeführt werden kann. Der entsprechende Befreiungs-
Grundschulen der Stadt Lübben (Spreewald) in der Fassung der Be-                                nachweis (Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
kanntmachung vom 13.Februar 2004, zuletzt geändert durch die                                    oder an einer sprachtherapeutischen Behandlung) ist bei der
3.Satzung zur Änderung der hier genannten Satzung in der Fassung                                Schulanmeldung in der Schule vorzulegen.
der Bekanntmachung vom 14.Oktober 2016.                                                         Termine der Schulanmeldung:
Für die Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule (1. Grundschule) wur-                                 Die Schulanmeldungen in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschu-
de der Schulbezirk I und für die Liuba-Grundschule (2. Grundschu-                               le, Dreilindenweg 20, 15907 Lübben (Spreewald); Tel.: 03546
le) der Schulbezirk II gebildet. Der Schulbezirk III stellt ein Über-                           4066; erfolgen am 15.01.,16.01.,17.01.,18.01.,22.01., 23.01. und
schneidungsgebiet dar, in dem die Zuordnung der Straßen sowohl                                  24.01.2018. Gleichzeitig finden am Tag der Schulanmeldungen für
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Nr. 12/2017                                                       -3-                                              Lübben (Spreewald)

die SchulanfängerInnen der Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschule        Die aktuelle Fassung der Satzung über die Schulbezirke der Grund-
die schulärztlichen Einschulungsuntersuchungen statt.               schulen der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) ist auf der
Für die SchulanfängerInnen der Liuba-Grundschule, Wettiner Stra-    Internetseite der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) unter
ße 1, 15907 Lübben (Spreewald); Tel.: 03546 7204; erfolgen die      www.luebben-rathaus.de/Verwaltung/Satzungen/Schulen
Schulanmeldungen am 14.02. 15.02. und 20.02.2018. Die schul-
ärztlichen Einschulungsuntersuchungen finden gesondert für die      Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota), 16.11.2017
SchulanfängerInnen der Liuba-Grundschule am 28.02., 01.03.,
05.03., 06.03., 07.03., 08.03. und 12.03.2018 statt.
Konkrete Anmeldetermine werden den Eltern/Personensorgebe-
rechtigten von den jeweils zuständigen Grundschulen schriftlich     Lars Kolan
mitgeteilt.                                                         Bürgermeister
Bei eventuellen Rückfragen stehen den Eltern/Personensorgebe-
rechtigten die Schulleitungen der Grundschulen sowie Frau Hill                Bekanntmachung der Auslegung
(Tel.: 03546 792509)/Sachgebiet Bildung und Soziales der Stadt                  des Wirtschaftsplanes 2018
Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) gern zur Verfügung.
                                                                        der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald)
Anlage                                                              Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald
Aufteilung des Schulbezirkes III nach Straßen für das Schuljahr     wurde mit Schreiben vom 14.11.2017 der Kreditaufnahme und der
2018/2019                                                           Verpflichtungsermächtigung die Genehmigung erteilt.
Zuordnung zur 1. Grundschule (Friedrich-Ludwig-Jahn-Grundschu-      Der Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Lübben (Spree-
le), Dreilindenweg 20/ Schulbezirk III/1:                           wald) mit den dazu gehörenden Anlagen liegt ab dem 18. Dezem-
                                                                    ber 2017 zur Einsichtnahme für jedermann im Zimmer 224 des Rat-
                                                                    hauses der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) während der
 Akazienstraße        Eisenbahnstraße      Mühlbergweg              Sprechzeiten aus.
 Am Bahnhof           Ellerborn            Neuendorfer
                                           Dorfstraße                          Bekanntmachung der Anlage
 Am Burglehn          Eschenallee          Podeckaweg                           des Wirtschaftsplanes 2018
 Am Hirsewinkel       Feldstraße           Schänkenweg                  der Stadtentwässerung Lübben (Spreewald)
 Am Neuhaus           Gartenstraße         Schoberweg               Beschluss 2017/067, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Lüb-
 Am Südbahnhof        Geschwister-Scholl- Schulstraße               ben (Spreewald)/Lubin (Błota) Nr. 12 vom 15.12.2017
                      Straße                                                   Festsetzungen zum Wirtschaftsplan 2018
 Am Teich             Hainmühlenweg        Spreestraße              Festsetzung nach § 14 Absatz 1 Nr. 1 Eigenbetriebsverordnung für
 An der Feuerwache    Heideweg             Steinkirchener           das Wirtschaftsjahr 2018
                                           Dorfstraße               Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbe-
                                                                    triebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
 Ausbau               Kimpernweg           Thomas-Müntzer-
                                                                    Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) durch Beschluss vom 28.09.2017
                                           Straße
                                                                    den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 festgestellt:
 Birkenstraße         Kurze Straße         Töpferweg                Es betragen
 Birkenweg            Langer Rücken        Treppendorfer Straße     1.1 im Erfolgsplan
 Blumenfelde          Laubenstraße         Weinbergstraße               die Erträge                                      3.293.063 €
                                                                        die Aufwendungen                                 2.924.731 €
 Breitscheidstraße    Lübbener Straße      Ziegelstraße                 der Jahresgewinn                                   368.332 €
 Cottbuser Straße     Lubolzer Weg         Zum Wendenfürst              der Jahresverlust                                         0€
 Dorfaue              Märkische Straße                              1.2 im Finanzplan
                                                                        Mittelzufluss/Mittelabfluss
Zuordnung zur 2. Grundschule (Liuba-Grundschule),                       aus laufender Geschäftstätigkeit                 1.362.461 €
Wettiner Straße 1/Schulbezirk III/2:                                    Mittelzufluss/Mittelabfluss
                                                                        aus der Investitionstätigkeit                   -2.075.500 €
 Am Eichengrund       Brauhausgasse        Logenstraße                  Mittelzufluss/Mittelabfluss
                                                                        aus der Finanzierungstätigkeit                    -483.498 €
 Am Güterbahnhof      Breite Straße        Majoransheide            Es werden festgesetzt
 Am Markt             Brunnenstraße        Mittelstraße             2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf                   200.000 €
 Am Schutzgraben      Burglehnstraße       Parkstraße               2.2 der Gesamtbetrag der
                                                                        Verpflichtungsermächtigungen                     1.950.000 €
 Am Wäldchen          Friedensstraße       Paul-Gerhardt-Straße
 Badergasse           Hartmannsdorfer      Spielbergstraße
                      Straße
 Bahnhofstraße        Hubertusweg          Sternstraße
 Baumgasse            Jägerstraße          Treppendorfer
                                           Dorfstraße               Hauptverwaltungsbeamter
 Bergstraße           Kastanienallee       Waisenstraße
 Berliner Chaussee    Lindenstraße         Waldstraße
 Blumenstraße
Lübben (Spreewald)                                                -4-                                                      Nr. 12/2017

                      Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 23. November 2017
Die Stadtverordneten beschlossen im öffentlichen Teil der Sitzung:    Beschluss Nr.:        2017/092
Beschluss Nr.:        2017/094                                        Die in dem beigefügten Auszug aus der Liegenschaftskarte rot um-
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)          randet gekennzeichnete Teilfläche des am Mühlbergweg in dem
bestätigt das beiliegende Antwortschreiben auf die Petition vom       Gewerbegebiet in Lübben (Spreewald) OT Neuendorf gelegenen
01.08.2017.                                                           kommunalen Grundstückes Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flur-
Der Beschluss wurde einstimmig bei zwei Stimmenthaltungen gefasst.    stück 894 mit ca. 2.823 m2 wird zu dem Zweck der Errichtung eines
                                                                      Gebäudes für den Weinfachgroß- und -einzelhandel mit einem Ge-
Die Stadtverordneten beschlossen im nichtöffentlichen Teil der Sit-   samtinvestitionsvolumen von ca. 500.000,00 € veräußert.
zung:                                                                 Der Verkauf erfolgt zu dem vorläufigen Kaufpreis von 36.134,40 €.
Beschluss Nr.:       2017/090                                         Der Wertausgleich für eine Mehr- oder Mindergröße gegenüber
Das in dem Wohngebiet „Brunnenstraße“ an der öffentlichen Ver-        der angenommenen Fläche von 2.823 m2 erfolgt auf der Basis von
kehrsanlage „Am Wäldchen“ in Lübben (Spreewald) gelegene kom-         12,80 €/m2.
munale Grundstück Gemarkung Lübben, Flur 16, Flurstück 349 mit        Für die Finanzierung des Kaufpreises und des Investitionsvorha-
815 m2 wird zu dem Zweck der Errichtung eines Wohngebäudes            bens wird die Belastungsvollmacht von 550.000,00 € bewilligt.
veräußert.                                                            Der Beschluss wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung ge-
Der Verkauf erfolgt zu dem Kaufpreis von 48.900,00 €, das ent-        fasst.
spricht 60,00 €/m2.
Für die Finanzierung des Investitionsvorhabens wird die Belas-        Beschluss Nr.:       2017/093
tungsvollmacht bis zur Höhe von 250.000,00 € bewilligt.               Das in dem Wohngebiet „Brunnenstraße“ an der öffentlichen Ver-
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.                               kehrsanlage „Am Wäldchen“ in Lübben (Spreewald) gelegene kom-
                                                                      munale Grundstück Gemarkung Lübben, Flur 16, Flurstück 356 mit
Beschluss Nr.:       2017/091                                         960 m2 wird zu dem Zweck der Errichtung eines Wohngebäudes
Das in dem Wohngebiet „Brunnenstraße“ an der öffentlichen Ver-        veräußert.
kehrsanlage „Am Wäldchen“ in Lübben (Spreewald) gelegene kommu-       Der Verkauf erfolgt zu dem Kaufpreis von 57.600,00 €, das ent-
nale Grundstück Gemarkung Lübben, Flur 16, Flurstück 358 mit 890 m2   spricht 60,00 €/m2.
wird zu dem Zweck der Errichtung eines Wohngebäudes veräußert.        Für die Finanzierung des Investitionsvorhabens wird die Belas-
Der Verkauf erfolgt zu dem Kaufpreis von 53.400,00 €, das ent-        tungsvollmacht bis zur Höhe von 200.000,00 € bewilligt.
spricht 60,00 €/m2.                                                   Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Für die Finanzierung des Investitionsvorhabens wird die Belas-
tungsvollmacht bis zur Höhe von 300.000,00 € bewilligt.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Nr. 12/2017                 -5-                  Lübben (Spreewald)

              Fahrplan der Lübbener Stadtlinie
Lübben (Spreewald)   -6-   Nr. 12/2017
Nr. 12/2017                          -7-                          Lübben (Spreewald)

              Sitzungsplan der Stadtverordnetenversammlung 2018
Lübben (Spreewald)                                       -8-                                                  Nr. 12/2017

 Wegweiser durch die Stadtverwaltung Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota)
 (alle Telefonnummern haben die Vorwahl 03546, sofern nicht anders angegeben)

 Anschrift:  Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota)      Fachbereich II – Ordnung, Bildung und Soziales
 		Poststr. 5                                              Gewerbe/ all. Ordnungs- Tel.        79-2504/2511
             15907 Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota)      angelegenheiten		          gewerbeamt@luebben.de
 Postfach:		 PF 1551 oder 1561,                            Bußgeldstelle		            Tel.     79-2503
             15905 Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota)      			bussgeldstelle@luebben.de
                                                           Einwohnermeldeamt          Tel.     79-2508
 Zentrale:		  Tel.: (03546) 79-0                           			meldeamt@luebben.de
 Sprechzeiten Bürgerbüro :                                 			Fax:                             79-2560
 		           Mo        8 – 12 Uhr                         Bürgerbüro/Fundbüro        Tel.     79-2505/2506/2507
 		           Di        9 – 19 Uhr                         			buergerbuero@luebben.de
 		           Mi/Fr     9 – 14 Uhr                         Standesbeamte/		           Tel.     79-2513/2514/2515
 		           Do        9 – 17 Uhr                         			Fax:                             79-2549
 		Fachbereiche:                                           			standesamt@luebben.de
 		           Di        9 – 12 und 13 – 18 Uhr             Schulen, Jugendarbeit,     Tel.     79-2509
 		           Do        9 – 12 und 13 – 15 Uhr             Sport			schulen@luebben.de
 		           Fr        9 – 12 Uhr                         Kindertagesstätten         Tel.     79-2510
                                                           			kitas@luebben.de
 Internet:		         http://www.luebben.de                 Ehrenamtsmanagement/ Tel.           79 – 2403
 E-Mail:		           info@luebben.de                       Kultur, Museum, Bibliothek ehrenamt@luebben.de
                                                           			kultur@luebben.de
 Bereich Bürgermeister                                     Politessen		 Tel.                   79-2502
 Bürgermeister		            Tel.     79-2100
 Sekretariat		 Tel.                  79-2101               Fachbereich III – Bauwesen
 			Fax:                             79-2150               Fachbereichsleiter
 			buergermeister@luebben.de                              (stellv. Bürgermeister)    Tel. 79-2200
 Bürgerinitiative		         Tel.     79-2100               Sekretariat		 Tel.              79-2201
 „Tolerantes Lübben“        toleranz@luebben.de            			Fax:                         79-2250
 Wirtschaftsförderung /     Tel.     79-2105               			bauwesen@luebben.de
 Fördermittelakquise        wifoe@luebben.de               Gebäudemanagement          Tel. 79-2202
 Öffentlichkeitsarbeit      Tel.     79-2102               - kaufmännisch		           Tel. 79-2207
 			pressestelle@luebben.de                                - technisch (Hochbau)      Tel. 79-2211
 Rechtsangelegenheiten/     Tel.     79-2103               			gebaeude@luebben.de
 Beteiligungen/		           rechtsamt@luebben.de           Tiefbau			Tel.                  79-2205/2212
 Versicherungen                                            			tiefbau@luebben.de
 Büro der Stadtverordneten- Tel.     79-2104               Straßenunterhaltung        Tel. 79-2208
 versammlung / 		           stadtverordnete@luebben.de     Tiefbau/Öff. Gewässer/     Tel. 79-2112
 Gemeindeorgane                                            			beitraege@luebben.de
 Personalwesen		            Tel.     79-2315               Schachtscheine
 			personalwesen@luebben.de                               Stadtplanung		             Tel. 79-2204
                                                           			stadtplanung@luebben.de
 Fachbereich I – Finanzen und Innere Verwaltung            Stadtplanung/
 Fachbereichsleiter		       Tel.     79-2300               Planungsrecht		            Tel. 79-2206/2203
 Sekretariat		 Tel.                  79-2301               DSK-Sanierungsträger       Tel. 79-2402 (nur donnerstags)
 			Fax:                             79-2350               Klimaschutzmanager         Tel. 79-2213
 			finanzen@luebben.de                                    Baubetriebshof		           Tel. 2253010
 Leiter Stadtkasse		        Tel.     79-2302               (Puschkinstr. 5a)		        Fax: 2253029
 Vollstreckung / Barkasse   Tel.     79-2313               			baubetriebshof@luebben.de
 Steuern und Abgaben        Tel.     79-2310
 			steuern@luebben.de                                     Friedhofsverwaltung Tel. 3153
 Steuern und Abgaben, Buch-                                			friedhofsverwaltung@luebben.de
 haltung/Personenkonten Tel.         79-2311               (Bergstr. 8a)		     Fax. 2784744
 Buchhaltung Sachkonten Tel.         79-2301
 Mieten/Pachten		           Tel.     79-2308               (Änderungen vorbehalten)
 Liegenschaften		           Tel.     79-2309
 			liegenschaften@luebben.de                              Weitere Einrichtungen
 Beschaffung/Einkauf        Tel.     79-2314               Mehrzweckhalle		      Tel. 226804
 			beschaffung@luebben.de                                 			mehrzweckhalle@luebben.de
                                                           (Wettiner Str.)		     Fax. 226805
 Fachbereich II – Ordnung, Bildung und Soziales
 Fachbereichsleiter		       Tel.     79-2500               Stadtentwässerung Lübben (Spreewald) - SEL
 Sekretariat		 Tel.                  79-2501               			Tel.                           79- 2400/2409
 			Fax:                             79-2550               			sel@luebben.de
 			ordnungswesen@luebben.de                               			                      Bereitschaft: 170 / 911 83 85
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