SAISON 2016/17 BAYERISCHER BASKETBALLVERBAND BEZIRK OBERFRANKEN ADRESSEN ORDNUNGEN SPIELPLÄNE
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BBV - Bezirk Oberfranken Inhalt Adressen Vorstand.....................................................................................3 Vereine........................................................................................4 Ordnungen DBB-Spielordnung (DBB-SO)..............................................9 BBV - Spielordnung (BBV-SO).......................................... 21 DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)........................... 15 Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe .25 DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)....................................... 17 Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe... 33 Spielbetrieb - Adressen Spielbetrieb - Spiele Bezirksoberliga Damen A (BODA).................................. 35 Bezirksoberliga Herren (BOH)......................................... 49 Bezirksoberliga Damen B (BODB).................................. 35 Bezirksoberliga Damen A (BODA).................................. 49 Bezirksoberliga Herren (BOH)......................................... 36 Bezirksoberliga Damen B (BODB).................................. 50 Bezirksliga Herren (BLH).................................................... 36 Bezirksliga Herren (BLH).................................................... 50 Bezirksklasse Herren A (BKHA)........................................ 37 Bezirksklasse Herren A (BKHA)........................................ 51 Bezirksklasse Herren B (BKHB)........................................ 37 Bezirksklasse Herren B (BKHB)........................................ 51 Kreisliga Herren A (KLHA)................................................. 38 Kreisliga Herren A (KLHA)................................................. 52 Kreisliga Herren B (KLHB).................................................. 38 Kreisliga Herren B (KLHB).................................................. 52 Senioren Ü35 Herren (S35M)........................................... 39 Senioren Ü40 Herren (S40M)........................................... 39 Bezirksliga Ü40 männlich (Ü40M).................................. 52 Senioren Ü45 Herren (S45M)........................................... 39 Bezirksliga Ü45 männlich (Ü45M).................................. 53 Bezirkspokal Herren (BPH)................................................ 39 Bezirkspokal Herren (BPH)................................................ 53 Kreispokal Herren (KPH).................................................... 39 Kreispokal Herren (KPH).................................................... 53 Bezirkspokal Damen (BPD)............................................... 39 Bezirkspokal Damen (BPD)............................................... 53 Bezirksoberliga U20 männlich (U20M1)...................... 40 Bezirksoberliga U20 (U20M1).......................................... 53 Bezirksoberliga U19 weiblich (U19W1)........................ 40 Bezirksoberliga U19 (U19W1)......................................... 53 Bezirksoberliga U18 männlich (U18M1)...................... 41 Bezirksoberliga U18 (U18M1).......................................... 53 Bezirksliga U18 männlich (U18M2)............................... 41 Bezirksliga U18 (U18M2)................................................... 54 Bezirksklasse U18 männlich (U18M3).......................... 41 Bezirksklasse U18 (U18M3).............................................. 54 Bezirksoberliga U17 weiblich (U17W1)........................ 41 Bezirksoberliga U17 (U17W1)......................................... 54 Bezirksoberliga U16 männlich (U16M1)...................... 42 Bezirksoberliga U16 (U16M1).......................................... 54 Bezirksliga U16 männlich (U16M2)............................... 42 Bezirksliga U16 (U16M2)................................................... 54 Bezirksklasse U16 männlich A (U16M3A).................... 43 Bezirksklasse U16 A (U16M3A)....................................... 55 Bezirksklasse U16 männlich B (U16M3B).................... 43 Bezirksklasse U16 B (U16M3B)........................................ 55 Bezirksoberliga U14 männlich (U14M1)...................... 44 Bezirksoberliga U14 (U14M1).......................................... 56 Bezirksliga U14 männlich (U14M2)............................... 44 Bezirksliga U14 (U14M2)................................................... 56 Bezirksklasse U14 männlich (U14M3).......................... 45 Bezirksklasse U14 (U14M3).............................................. 57 Bezirksoberliga U13 weiblich (U13W1)........................ 45 Bezirksoberliga U13 (U13W1)......................................... 57 Spielhallen...................................................................... 46 Anhang Hinweise zum Jugendspielbetrieb................................ 58 Schiedsrichterkostenabrechnung ............................... 60 DBB Musterspielbogen (Ausfüllhilfe)........................... 64 2 Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Vorstand Vorstand Ehrenvorsitzender Minireferent Herbert Franke franke[at]wscomdesign.de Martina Förner nina.foerner[at]pertinereadkemmern. Post: Fliederweg 10, 96215 Lichtenfels de Fon: 09571/70710 Post: Bockgasse 14a, 96164 Kemmern Fon: 09544/981498 , 0179/4908048 Ehrenvorsitzender Jürgen Vogel vogel.sen[at]web.de Jugend Beisitzer 1 Post: Bleyerstr. 14, 95500 Heinersreuth Clemens Rüb clemens.rueb[at] Fon: 0921/44632 djk-bamberg-basketball.de Post: Zieglerschlag 1a, 96049 Bamberg 1. Vorsitzender Fon: 0951/603179 Reiner Hoffmann hoffmann.reiner53[at]web.de Post: Eichenweg 51, 96149 Breitengüßbach Jugend Beisitzer 2 Fon: 09544/2689 , 0152/24409244 Thomas Lorber tlorber[at]web.de Post: Altenburger Str. 89, 96049 Bamberg 2. Vorsitzender Fon: 0171/9354822 Erik Nöchel erik.noechel[at]bbv-online.de Post: Cosima-Wagner-Str. 25, 95444 Bayreuth Jugendlehrgänge (Abrechung) Fon: 0160/7556182 Udo Schilling udo[at]schilling.net Post: Kloster-Langheim-Str. 14, 96050 Bamberg Finanzreferent Fon: 0170/4819352 Norbert Geißner norbert.geissner[at]bbv-online.de Post: Richard-Wagner-Str. 42a, 95444 Bayreuth Vorsitzender der Rechtskammer Fon: 0921/5160440 , 0171/4825598 Wolfgang Hörnlein jack[at]bbc-coburg.com Post: Kasernenstr. 14, 96450 Coburg, 0151/25306123 Sportreferent Herren Klaus Wolf klaus.wolf[at]bbv-online.de SR-Einsatzleiter West Post: Cosima-Wagner-Str. 27, 95444 Bayreuth Michael Schilling sr-west[at]online.de Fon: 0921/16873900 , 0151/54855402 Post: Holzgartenstr. 13, 96050 Bamberg Fon: 0951/9329568 , 0170/8805785 Sportreferent Damen Meinhard Madinger m.madinger[at]web.de SR-Einsatzleiter Ost Post: Lönsstr. 17, 96317 Kronach Detlef Dittrich sr-ost[at]online.de Fon: 09261/2173 , 0172/9463592 Post: Fabrikstr. 4, 96175 Pettstadt Fon: 0175 5914066 Jugendreferent Michael Kunz coachmichl[at]gmx.de Redaktion Basketball-Blättla Post: Oberer Kapellberg 10, 96103 Hallstadt Klaus Wolf klaus.wolf[at]bbv-online.de Fon: 0951/72211 , 0171/2665066 Post: Cosima-Wagner-Str. 27, 95444 Bayreuth Fon: 0921/16873900 , 0151/54855402 Trainerreferent Norbert Nicklas nyppsiss[at]pronics.de Bankverbindung Post: Sophienthal 89, 95466 Weidenberg n.a. Fon: 09278/985636 , 0151/16262155 Schiedsrichterreferent Internet-Seiten des Bezirks Stefan Weckwerth sweckwerth[at]web.de http://ftp.bbv-online.de/ofr Post: Max-Reger-Str. 30, 96317 Kronach Fon: 09261/61823 , 0171/2726738 Schulsportreferent Kerstin Högen kerstin.hoegen[at]t-online.de Post: Hohenlohestr. 7, 96163 Gundelsheim Fon: 0951/5190482 , 01525 3127045 Saison 2016/2017 3
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Vereine Vereine Brose Baskets e.V. (BRO, 0240460) 1. FC Baunach (BAU, 0240406) Vereinsanschrift: Vereinsanschrift: Brose Baskets Geschäftsstelle info[at]brosebaskets.de Jochen Hirmke joachim.hirmke[at]arcor.de Geisfelder Straße 14 a, 96050 Bamberg Fraunhoferstr. 18, 96050 Bamberg Fon: 0951/16532 Jugendwart: Schiedsrichterwart: Patrick Hwastunow patrick.hwastunow[at]googlemail.com Detlef Busch detlefbusch[at]t-online.de Fon: 0170/98609440 Fon: 0151/12251961 , 0951/9648274 Jugendwart: Georg Lang geo.lang[at]online.de DJK Don Bosco Bamberg (DJK, 0240401) Fon: 0951/30180413 , 0171/4358848 Vereinsanschrift: Michael Schilling Basketball[at]DJK-Bamberg.de Holzgartenstr. 13, 96050 Bamberg BBC Bayreuth (BT, 0240455) Fon: 0951/9329568 , 0170/8805785 Vereinsanschrift: Schiedsrichterwart: BBC Geschäftstelle T. Dressel thomas.dressel[at] N.N. Schiedsrichter[at]DJK-Bamberg.de bbc-bayreuth.de Fon: 09519329568 Brunnenstr. 7, 95444 Bayreuth Jugendwart: Fon: 0921 16800077 , 0172-8109007 Fax: 0921 16800077 Johanna Beck jugend[at]djk-bamberg.de Schiedsrichterwart: Fon: 0170/5588550 Klaus Wolf klaus.wolf[at]bbv-online.de Fon: 0921/16873900 , 0151/54855402 Jugendwart: Post-SV Bamberg (POST, 0240403) Marcel Schröder marcel.schroeder96[at]gmail.com Vereinsanschrift: Fon: 0157 72521222 Klaus Bertelmann Klaus.Bertelmann[at]postsportverein.de Am Luitpoldhain 29, 96050 Bamberg BSC Saas Bayreuth (SAAS, 0240434) Fon: 0170/8566655 Vereinsanschrift: Schiedsrichterwart: Martin Schmidt schmidt.martin[at]gmail.com Harald Pappenscheller pappenscheller[at]arcor.de Nenntmannsreuth 28, 95460 Bad Berneck Fon: 0951/131203 Fon: 0176/81389585 Jugendwart: Christoph Bertelmann christoph[at]bertelmaenner.de Fon: 0163/2542970 TSV Bindlach (BIND, 0240457) Vereinsanschrift: Carlo Steiner mail[at]carlosteiner.de TSG 2005 Bamberg (TSG, 0240405) Wieland-Wagner-Str. 3a, 95444 Bayreuth Vereinsanschrift: Fon: 0151/14013429 Wolfgang Franke bw-franke[at]t-online.de Schiedsrichterwart: Altenburger Strasse 31, 96047 Bamberg Matthias Wadenstorfer ma.wadenstorfer[at]web.de Fon: 0951/203410 , 0179/5102975 Fon: 0170/2347621 Schiedsrichterwart: Johann Lechner lechner.johann[at]siemens.com Bischberg Baskets (BISH, 0240461) Fon: 09547/603170 , 09131/984429 Vereinsanschrift: Michael Düthorn m.duethorn[at]freenet.de TTL Basketball Bamberg (TTL, 0240436) Am Reuthersbach 7, 96120 Bischberg Vereinsanschrift: Fon: 0163/6392318 TTL Basketball Bamberg info[at]ttl-basketball-bamberg. Schiedsrichterwart: de Michael Düthorn m.duethorn[at]freenet.de Ernst-Zinner-Str. 29, 96052 Bamberg Fon: 0163/6392318 Fon: 0176 63170758 Jugendwart: Schiedsrichterwart: Barbara Klug barbara.klug[at]gmx.de Christoph Popp christoph_popp[at]yahoo.de Fon: 0151/23322509 Fon: 0951 1832079 , 0175 2019861 Jugendwart: Dieter Hofmann hofmann[at]ttl-basketball-bamberg.de Fon: 0176/83681308 4 Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Vereine TSV Breitengüßbach (BREI, 0240408) DJK Eggolsheim (EGG, 0240412) Vereinsanschrift: Vereinsanschrift: Thorsten Glahn thorsten.glahn[at]t-online.de Alexander Roppelt alex-heiner[at]web.de Am Ziedergraben 38a, 96103 Hallstadt-Dörfleins Schillerstr. 8, 91330 Eggolsheim Fon: 0160/3652071 Fon: 09545/1652 , 01578-9614051 Schiedsrichterwart: Schiedsrichterwart: Manuel Förtsch manuel.foertsch[at]t-online.de Heinrich Roppelt eggolsheim[at]web.de Fon: 09544/987321 , 0151/21298040 Fon: 09545/4718 , 0178-7187040 Jugendwart: Jugendwart: Hans-Jürgen Uch hjuch[at]gmx.de Max Rahm rahm.max[at]googlemail.com Fon: 09542/7254 , 01575 7475678 , 0170-5658225 TSV Burgwindheim (BURG, 0240432) VfB Forchheim (FO, 0240462) Vereinsanschrift: Vereinsanschrift: Manfred Dorn manfreddorn8[at]t-online.de Josef Heilmann heilmann.josef[at]web.de Am Stückberg 6, 96154 Burgwindheim Forchheimer Str. 19, 91353 Hausen Fon: 09551/544 , 0160/91327027 Fon: 09191 978479 Fax: 09191 979504 Schiedsrichterwart: Kilian Schmidt kilian.schmidt.architektur[at]gmail.com SV Gundelsheim (GUND, 0240414) Fon: 0176 20284201 Vereinsanschrift: Wolfgang Eminger svg-basketball[at]gmx.de BBC Coburg (CO, 0240409) Westliche Ringstr. 35, 96153 Gundelsheim Vereinsanschrift: Fon: 0951/43149 , 01757276454 Wolfgang Hörnlein jack[at]bbc-coburg.com Schiedsrichterwart: Kasernenstr. 14, 96450 Coburg Florian Ritter basketball-sr[at]gmx.de , 0151/25306123 Fon: 0170/4909522 Schiedsrichterwart: Ibrahim Yanik ibi.yanik[at]bbc-coburg.com SpVgg Hausen (HAUS, 0240474) Fon: 0162/1779719 Vereinsanschrift: Jugendwart: Sascha Jäger Saschajaeger.15[at]gmx.de Murat Avcilar murat.avcilar[at]bbc-coburg.com Sudetenstr. 2a, 91353 Hausen Fon: 0151/29117164 Fon: 09191/31961 TSV Ebermannstadt (EBS, 0240411) TSV Hof (HO, 0240417) Vereinsanschrift: Vereinsanschrift: Thomas Krauß tsv-ebs[at]basketball-ebs.de Matthias Rauch ar[at]mm-com.de Hauptstr. 33, 91320 Ebermannstadt Konradsreuther Str. 26a, 95145 Oberkotzau Fon: 09194/5969 , 0172 8475985 Fon: 09286/8325 , 0172/8968992 Jugendwart: Schiedsrichterwart: Thomas Krauß tsv-ebs[at]basketball-ebs.de Alexander Battilana Avila alexander.battilana[at]gmx.de Fon: 09194/5969 , 0172 8475985 Fon: 0151 / 25251599 BBC Eckersdorf (ECK, 0240472) SC Kemmern (KEM, 0240419) Vereinsanschrift: Vereinsanschrift: Jonas Riesner jonas.riesner[at]web.de Martina Förner nina.foerner[at]pertinereadkemmern.de De-Cuvry-Str. 17a, 95488 Eckersdorf Bockgasse 14a, 96164 Kemmern Fon: 0921/32510 , 0160/99066337 Fon: 09544/981498 , 0179/4908048 Schiedsrichterwart: Schiedsrichterwart: Jens Gillsch jensgillsch[at]web.de Max Vatter vatter-max[at]t-online.de Fon: 0921/1511735 , 0179/7981303 Fon: 09544/5679 , 0157/86034375 Jugendwart: Sebastian Seiler sebastian_sei[at]web.de Fon: 0176/21726694 Maintal Baskets Hassberge (MBH, 0250583 ) Vereinsanschrift: Harald Mantel harald.mantel[at]freenet.de Ilbinc-Str. 4, 97478 Knetzgau Fon: 09527/7541 , 0151/58112949 Jugendwart: Harald Mantel harald.mantel[at]freenet.de Fon: 09527/7541 , 0151/58112949 Saison 2016/2017 5
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Vereine TS Kronach (KC, 0240420) TSV Ludwigsstadt (LUD, 0240424) Vereinsanschrift: Vereinsanschrift: Meinhard Madinger m.madinger[at]web.de Günter Schwab schwalud[at]t-online.de Lönsstr. 17, 96317 Kronach Thünahofer Str. 53, 96337 Ludwigsstadt Fon: 09261/2173 , 0172/9463592 Fon: 09263/7859 , 09281/409226 Schiedsrichterwart: Schiedsrichterwart: Stefan Weckwerth sweckwerth[at]web.de Paul Pfeiffer paulchen_pfeiffer[at]web.de Fon: 09261/61823 , 0171/2726738 Fon: 0171/8220690 Jugendwart: Günter Schwab schwalud[at]t-online.de ATS Kulmbach (KU, 0240421) Fon: 09263/7859 , 09281/409226 Vereinsanschrift: Peter Fraas bbfraas[at]gmx.de Krähenwinkel 21, 95326 Kulmbach ATSV Nordhalben (NORD, 0240425) Fon: 09221/7278 , 0179/6369687 Vereinsanschrift: Schiedsrichterwart: Josef Daum daum_josef[at]t-online.de Holger Wiesner wiesner.kulmbach[at]freenet.de Blumenstr. 24 b, 96365 Nordhalben Fon: 0171/5008957 Fon: 09267/1575 , 09267/914040 Jugendwart: Stefan Balduf schdief[at]googlemail.com Fon: 0157/76805382 RSC Oberhaid (OHD, 0240437) Vereinsanschrift: BBF Küps (KÜPS, 0240470) Wolfgang Brem wolfgang-brem[at]t-online.de Vereinsanschrift: Bahnhofstr. 10, 96173 Oberhaid Hans-Joachim Weise jo.weise[at]linnik.de Fon: 09503/288 , 0160/94462393 Nelkenweg 14, 96328 Küps Schiedsrichterwart: Fon: 0176-63107649 Jochen Eichhorn j.eichhorn[at]drb-gruppe.org Schiedsrichterwart: Fon: 09503/921013 , 0151/15154233 Hans-Joachim Weise jo.weise[at]linnik.de Jugendwart: Fon: 0176-63107649 Wolfgang Brem wolfgang-brem[at]t-online.de Jugendwart: Fon: 09503/288 , 0160/94462393 Stefan Rasokat rasso17[at]freenet.de Fon: 0151 54786655 SV Pettstadt (PETT, 0240447) Vereinsanschrift: TS Lichtenfels (LIF, 0240423) Stefan Philipp basketball[at]sv-pettstadt.de Vereinsanschrift: Hauptstr. 32, 96175 Pettstadt Achim Nyirö achim[at]uzf.de Fon: 09502/1639 , 0160/97628333 Abt-Hemmerlein-Str. 24, 96215 Lichtenfels Jugendwart: Fon: 0175/8644541 Markus Wichert basketball[at]sv-pettstadt.de Schiedsrichterwart: Fon: 0151/22673844 Bastian Girg bastian.girg[at]gmail.com Fon: 0176/60028570 SpVgg Rattelsdorf (RATT, 0240428) Vereinsanschrift: BG Litzendorf (LITZ, 0240444) Katja Aumüller abteilungsleitung[at]rattelsdorf-baskets.de Vereinsanschrift: Veitsbergblick 14, 96179 Rattelsdorf Stephan Möller basketball[at]bg-litzendorf.de Fon: 09547/872502 , 0170/4782435 Am Kayweg 11, 96123 Litzendorf Jugendwart: Fon: 0178/8895929 Andy Sippach asippach[at]googlemail.com Schiedsrichterwart: Fon: 0160/8832600 Andreas Zeiß andy.zeiss[at]gmx.de Fon: 09505 8974 , 0160/95950787 SG Regnitzlosau (REGL, 0240442) Jugendwart: Mariana Malcharczyk m_malcharczyk[at]web.de Vereinsanschrift: Fon: 09505 950804 , 0151/25345303 Bruno Rauh bruno.rauh[at]t-online.de Trogenau 1, 95194 Regnitzlosau Fon: 09294/1211 Schiedsrichterwart: Bruno Rauh bruno.rauh[at]t-online.de Fon: 09294/1211 Jugendwart: Bruno Rauh bruno.rauh[at]t-online.de Fon: 09294/1211 6 Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Vereine Regnitztal Baskets (BGR, 0240464) ASV Wunsiedel (WUN, 0240451) Vereinsanschrift: Vereinsanschrift: Michl Junge michl.junge[at]t-online.de Victor Clauss v.clauss[at]asv-wunsiedel.de Laurenzistr. 2, 96129 Strullendorf Jean-Paul-Str. 3, 95163 Weißenstadt Fon: 09543/40486 , 0171/4774252 Fon: 09253/976317 Schiedsrichterwart: Schiedsrichterwart: Stefan Biesenecker stebie1[at]arcor.de Michael Specht spechtmichael[at]web.de Fon: 09543-41420 , 0170-4980705 Fon: 0170-2735916 Jugendwart: Martin Ecker martinecker[at]web.de TSV Staffelstein (STAF, 0240476) Fon: 09232/919649 Vereinsanschrift: Michael Bornschlegel Michael_bornschlegel[at]yahoo.de St.-Johannes-Ring 36, 96231 Bad Staffelstein SV Zapfendorf (ZAPF, 0240431) Fon: 09573/222072 , 0160/8485300 Vereinsanschrift: Jugendwart: Magda Kurz mukkurz[at]gmx.de Michael Bornschlegel Michael_bornschlegel[at]yahoo.de Wiesenweg 13, 96199 Zapfendorf Fon: 09573/222072 , 0160/8485300 Fon: 09547/1027 Schiedsrichterwart: Frank Däbritz Frank_Daebritz[at]simmerl.de SV Weidenberg (WEID, 0240430) Fon: 0951/6030497 , 0170/5353689 Jugendwart: Vereinsanschrift: Marco Nestmann nemazap[at]gmx.de Dr. Markus Lang mlang.svw.basketball[at]gmail.com Fon: 09547/233 , 0172/9533027 Brandenburgerstr. 24, 95448 Bayreuth Fon: 0160/7048000 Schiedsrichterwart: Roger Stokes r.stokes[at]gmx.de Fon: 0170/4678550 Jugendwart: Dr. Markus Lang mlang.svw.basketball[at]gmail.com Fon: 0160/7048000 TV Weismain (WEIS, 0240450) Vereinsanschrift: Dominik Büttner basketball[at]tv-weismain.de Zum Kalkberg 7, 96260 Weismain Fon: 095751565 , 017630355542 Schiedsrichterwart: Dominik Büttner basketball[at]tv-weismain.de Fon: 095751565 , 017630355542 Jugendwart: Georg Reich reichdoing[at]freenet.de Fon: 09575/1627 , 0178 6056804 Saison 2016/2017 7
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen Vereine 8 Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Spielordnung (DBB-SO) DBB-Spielordnung (DBB-SO) - Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf ), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau), 2009 (Werder/Havel), 2010 (Bad Kreuznach), 2011 (Hamburg), 2012 (Gotha), 2014 (Dresden) und 2015 (Köln) beschlossen. I. Allgemeines Kommissar und Kampfrichter, Hallensprecher und Scouter. Ein Spieler, der in einem Wettbewerb eingesetzt wird, muss teilnahmeberechtigt, einsatzberechtigt und spielbe- §1 rechtigt sein. Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Seni- Jeder auf dem Spielbericht eingetragene Spieler gilt als oren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer eingesetzt. verbindlich. Es gelten die vom DBB herausgegebenen „Offiziellen II. Spielorganisation Basketball-Regeln“. Der DBB kann Abweichungen zulassen. Außerdem gelten die „FIBA-Bestimmungen für die Spiel- berechtigung von Basketballspielern“ sowie die „FIBA-Be- §6 stimmungen zur Regelung des Internationalen Transfers von Pflichtspiele sind alle Spiele eines ausgeschriebenen Spielern“. Wettbewerbs. Verstöße werden nach den dazu vorgesehenen Strafbe- Pflichtspiele sind in Hallen auszutragen. Der Veranstalter stimmungen geahndet. regelt die Zulassung. Umfang und Art der technischen Ausrü- stung bestimmt der Veranstalter. §2 Die Zulassung von Spielbällen und technischer Ausrü- stung regelt der DBB. Veranstalter ist, wer einen Wettbewerb ausschreibt und durchführt. Veranstalter können der DBB, die Landesverbän- de sowie deren Gliederungen und Zusammenschlüsse sein. §7 Der Veranstalter kann nicht geregelte Sachverhalte der Pflichtspiele sind grundsätzlich in Spielklassen auszutra- Spielordnung in einer eigenen Spielordnung oder Ausschrei- gen. Jede Spielklasse kann in Spielgruppen mit festzulegen- bung ergänzen. der Wertigkeit unterteilt werden. Veranstalter haben für jeden Wettbewerb eine Spiellei- Die höchste Spielklasse unterhalb der Bundesliga ist die tung einzusetzen. Regionalliga. Weitere Spielklassen kann der Veranstalter ein- Veranstalter können für die Teilnahme an Wettbewerben richten. Beiträge erheben und die Teilnahme von Voraussetzungen abhängig machen. §8 Die Landesverbände bilden vier Regionalliga-Bereiche: §3 a) Regionalliga Nord: An ausgeschriebenen Wettbewerben können Vereine und Berliner Basketball Verband e.V. Spielgemeinschaften teilnehmen. Brandenburgischer Basketball-Verband e.V. Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist nur nach Veröf- Bremer Basketball Verband e.V. fentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlus- Hamburger Basketball Verband e.V. stabellen und bis zum 31.01. zulässig. Sie richtet sich nach Basketball-Verband Mecklenburg-Vorpommern e.V. den Vorschriften des zuständigen Landesverbandes, der die Niedersächsischer Basketball Verband e.V. Vorschrift des Satzes 1 einschränken kann. Die Spielgemein- Basketball-Verband Sachsen-Anhalt e.V. schaft wird wie ein Verein behandelt. Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.V. Veranstalter können Auswahlmannschaften als Teilneh- b) Regionalliga West: mer an ihren Wettbewerben zulassen. Westdeutscher Basketball-Verband e.V. c) Regionalliga Südwest: §4 Basketball-Verband Baden-Württemberg e.V. Ausrichter ist, wer ein Pflichtspiel durchführt. Wenn nichts Hessischer Basketball-Verband e.V. anderes festgelegt ist, ist der im Spielplan zuerst genannte Basketball-Verband Rheinland-Pfalz e.V. Verein Ausrichter. Basketball-Verband Saar e.V. d) Regionalliga Südost: §5 Bayerischer Basketball-Verband e.V. Teilnehmer eines Spieles sind alle Personen, die mit der Basketball-Verband Sachsen e.V. unmittelbaren Durchführung eines Basketballspiels befasst Thüringer Basketball-Verband e.V. sind. Das sind insbesondere: Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Veranstalter der Regionalligen sind die beteiligten Lan- Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer, desverbände oder deren Zusammenschlüsse. Saison 2016/2017 9
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Spielordnung (DBB-SO) Der Sportkommission regelt die Rahmenausschreibungen Mit Ablauf des 31.5. wird aus einer bestehenden Anwart- und die Standards für die Regionalligen. schaft das entsprechende Teilnahmerecht. Landesverbände können für ihren Spielbetrieb oder §9 Teile ihres Spielbetriebs einen früheren Termin festlegen. Bei Verzicht oder Verlust der Anwartschaft sind die Ab- In jeder Spielklasse kann ein Verein nur mit einer Mann- schlusstabellen anzupassen. Ein Rechtsmittel ist nicht zuläs- schaft teilnehmen. Der Veranstalter kann abweichende Rege- sig. lungen treffen. Die Anzahl der Auf- und Absteiger ist von dem Veranstal- ter bzw. den Veranstaltern der einzelnen Spielklassen oder § 16 -gruppen festzulegen. Ein Verein kann für eine Mannschaft auf die Anwartschaft Das Überspringen einer Spielklasse oder -gruppe ist un- oder das Teilnahmerecht verzichten. Der Verzicht ist dem zulässig. Veranstalter schriftlich zu erklären. Die Mannschaft ist damit Ein Verein, der bisher noch nicht an einem ausgeschriebe- Letztplatzierter des Wettbewerbes. nen Wettbewerb teilgenommen hat, kann nur für die Dauer Verliert eine Mannschaft die Anwartschaft oder das Teil- eines Wettbewerbs in der untersten Spielklasse außer Kon- nahmerecht, so ist sie Letztplatzierter des Wettbewerbes. kurrenz teilnehmen. Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft auf den Aufstieg oder kann sie ihn nicht wahrnehmen, so behält sie die An- § 10 wartschaft auf das bisherige Teilnahmerecht. Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an Wettbe- werben teil, so muss er die Mannschaften fortlaufend mit § 17 Ordnungszahlen versehen. Die Mannschaft in der höchsten Ein Verein kann seine Teilnahmerechte an einen anderen Spielklasse erhält dabei die niedrigste Ordnungszahl. Verein seines Landesverbands übertragen. Die Teilnahmerechte können auch getrennt nach weibli- § 11 chem oder männlichem Bereich übertragen werden. Eine Übertragung von einzelnen Teilnahmerechten ist Wettbewerbe beginnen am 1.7. und enden am 30.6. nicht zulässig. Wettbewerbe werden gemäß Ausschreibung durchge- Die Landesverbände können zusätzliche Regelungen führt. Diese muss spätestens am 30.4. veröffentlicht sein. treffen. Die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten oder Eine Übertragung ist nur nach Veröffentlichung der be- die Anpassung an veränderte Umstände ist zulässig. Sie ist treffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum unverzüglich vorzunehmen und bekannt zu geben. 31.1. zulässig. Regelungen über Auf- und Abstieg dürfen nur bis zwei Wochen vor Beginn des Spielbetriebs geändert werden. § 18 § 12 Bei nicht rechtzeitiger Beendigung des Spielbetriebs ist der Veranstalter berechtigt, seine Teilnehmer für weiterführende Der Spielbetrieb einer Spielklasse oder Spielgruppe be- Wettbewerbe zu benennen. Die Entscheidung ist endgültig. ginnt mit deren erstem Spiel. Spätestens vier Wochen vor Beginn des Spielbetriebs ist der verbindliche Spielplan zu veröffentlichen. In besonderen III. Teilnahmeberechtigung Fällen kann die Frist verkürzt werden. § 19 § 13 Die Teilnahmeberechtigung ist die Berechtigung eines Spie- Die Vereine sind verpflichtet, dem Veranstalter die in der lers, für einen bestimmten Verein am Spielbetrieb teilzuneh- Ausschreibung geforderten Angaben zu machen. men. Der Veranstalter hat eine Liste mit den geforderten Anga- ben zusammen mit dem Spielplan zu veröffentlichen. § 20 Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag § 14 des Vereins. Sie wird durch den Teilnehmerausweis nachge- Nach Abschluss des Spielbetriebs ist unverzüglich die wiesen und ist beitragspflichtig. offizielle Abschlusstabelle zu veröffentlichen. Der Antrag ist nur dann gestellt, wenn das entsprechende Gegen diese Abschlusstabelle ist binnen einer Woche Formular vollständig ausgefüllt ist und alle zur Bearbeitung nach Veröffentlichung der Rechtsbehelf der Beschwerde erforderlichen Unterlagen und Nachweise dem DBB vorlie- beim Rechtsausschuss des Veranstalters gegeben. Dieser gen. entscheidet endgültig. Die Teilnahmeberechtigung beginnt mit Eingang des gestellten Antrages beim DBB. § 15 Bei Veränderung der persönlichen Daten ist ein Antrag Mit Bestandskraft der Abschlusstabelle steht die Platzie- auf Erneuerung des Teilnehmerausweises zu stellen. rung der Mannschaften fest. Jede Mannschaft erlangt damit Der DBB kann einen Antrag ablehnen oder eine Teil- die Anwartschaft auf das in der Ausschreibung festgelegte nahmeberechtigung widerrufen bzw. zurücknehmen. Die Teilnahmerecht der folgenden Wettbewerbe. Entscheidung kann durch eine vom Präsidium beauftragte 10 Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Spielordnung (DBB-SO) Person erfolgen. Binnen einer Woche nach Zugang der Ent- IV. Einsatzberechtigung scheidung ist der Rechtsbehelf der Beschwerde beim DBB- Rechtsausschuss gegeben. Dieser entscheidet endgültig. Für den Basketballverband Baden-Württemberg gilt für die § 25 Dauer des Pilotprojekts der § 20, Abs. in folgender Fassung: Die Einsatzberechtigung ist die Berechtigung eines Spie- Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des lers, während eines Wettbewerbs in einer bestimmten Mann- Vereins. Sie ist beitragspflichtig. schaft (Stammmannschaft) eingesetzt zu werden. Sie wird Der BBW ist berechtigt, für die Dauer des Projekts den § 34, vom Verein festgelegt. Abs. ‚ und ƒ durch eine abweichende Regelung in der Aus- Die Einsatzberechtigung wird vom Verein im Spielbe- schreibung zu ersetzen. triebsportal des DBB durch Eintragung in die Spielerliste der entsprechenden Mannschaft festgelegt. § 21 Veranstalter von Pokal- oder anderen Sonderwettbewer- ben können die Einsatzberechtigung für diese Wettbewerbe Die Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn regeln. a) die Mitgliedschaft eines Vereins in einem Landesverband endet; § 26 b) der DBB auf Antrag die Freigabe für einen anderen Bas- Neben der Einsatzberechtigung in der Stammmannschaft ketball-Spielbetrieb erteilt, ist ein Aushilfseinsatz in der Mannschaft mit der nächst nied- c) der Verein die Teilnahmeberechtigung an den DBB zu- rigeren Ordnungszahl zulässig. rückgibt, Dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in derselben d) der Verein dem Spieler die Freigabe erteilt, Spielklasse oder in gleichwertigen Spielgruppen teilnehmen. e) wenn der Verein schriftlich den Verlust des Teilnehmeraus- Der Aushilfseinsatz ist bis zu fünfmal zulässig. weises erklärt und keine Erneuerung beantragt wird. § 27 § 22 Eine Änderung der Einsatzberechtigung kann bis zum Ein Antrag auf Änderung der Teilnahmeberechtigung ist not- 31.1. beim zuständigen Landesverband beantragt werden. wendig bei Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen einer Woche. Die Entscheidung ist endgültig. a) Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein; § 28 b) Bildung von Spielgemeinschaften; Ein Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist möglich c) Änderung des Vereinsnamens. für a) einen Spieler, der noch nicht zum Einsatz gekommen ist; § 23 b) einen bereits zum Einsatz gekommenen Spieler Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen – für eine Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl; Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberech- – für eine Mannschaft mit höherer Ordnungszahl; tigung für einen anderen Verein erteilt. Besitzt der Spieler noch eine Teilnahmeberechtigung, ist c) für einen bereits zum Einsatz gekommene Spieler von die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich. einer Mannschaft für die auf das Teilnahmerecht verzich- Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Wochen, gilt tet wurde. sie als erteilt. § 29 § 24 Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann Vereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbe- die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt werb eine Teilnahmeberechtigung besaßen, sind nur vom werden. 1.7. bis 31.1. zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus ei- Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die nem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein inner- Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit halb des DBB. einer niedrigeren Ordnungszahl nur in begründeten Ausnah- Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen mefällen möglich. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr Verein nur erhalten, wenn er zulässig. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen und wird a) durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist, die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine mit einer höheren Ordnungszahl beantragt, so ist der Spieler Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unter- oder liegt einer Sperre von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mann- b) eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein schaft. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig. besitzt. Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen Bei Übertragung von Teilnahmerechten an einen ande- Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde, ren Verein und bei Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine können für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt Freigabe nicht erforderlich. werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig. Saison 2016/2017 11
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Spielordnung (DBB-SO) § 30 stalter dies vorsieht. treffen. Jugendliche können unter Beachtung der Jugendspiel- Der Ausrichter ist verpflichtet, den Spielbericht der ordnung die Einsatzberechtigung für maximal zwei Senioren- Spielleitung am ersten Werktag nach dem Austragungstag mannschaften erhalten. Hierzu zählen auch Einsatzberechti- zuzusenden. Die Spielleitung hat einen nicht zugegangenen gungen für Bundesligamannschaften. Spielbericht unter Setzung einer Ausschlussfrist und Festle- In Seniorenmannschaften sind Aushilfseinsätze für Ju- gung der Versandform beim Ausrichter anzufordern. In die- gendliche in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren sem Fall ist der Ausrichter verpflichtet, sich über den Zugang Ordnungszahl zahlenmäßig nicht begrenzt. Aushilfseinsätze des Spielberichts zu vergewissern. Der Veranstalter kann eine sind nicht möglich für Jugendliche, die bereits zwei Einsatz andere Regelung treffen. berechtigungen in Seniorenmannschaften haben. Ein Jugendlicher mit einer Sonderteilnahmeberechtigung § 34 für einen Zweitverein kann in diesem die Einsatzberech- Der Trainer muss vor Spielbeginn die Vollständigkeit und tigung nur für eine Mannschaft erlangen. Eine Änderung Richtigkeit der Aufstellung seiner Mannschaft auf dem Spiel- dieser Einsatzberechtigung und Aushilfseinsätze sind nicht bericht durch Unterschrift bestätigen. Bis dahin nicht einge- möglich. tragene Spieler sind nicht spielberechtigt. Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren Auf dem Spielbericht eingetragene Spieler müssen ihren Bereich weiter einschränken. Teilnehmerausweis unaufgefordert dem 1. Schiedsrichter vorlegen. V. Spielberechtigung Der 1. Schiedsrichter muss die Teilnehmerausweise und die Identität der Spieler prüfen. Fehlen bzw. Beanstandung von Teilnehmerausweisen sowie die nicht festgestellte Iden- § 31 tität von Spielern sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu Die Spielberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, protokollieren. in einem bestimmten Spiel zum Einsatz zu kommen. Sie ist Die Identität von Spielern kann bis zum Abzeichnen des durch seine persönlichen Voraussetzungen bestimmt. Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter nachgewiesen wer- den. Die Protokollierung erfolgt durch den 1. Schiedsrichter § 31 a auf der Rückseite des Spielberichtes. Ein Spieler, dessen Identität von den Schiedsrichtern nicht In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel festgestellt werden konnte, wird behandelt wie ein Spieler pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser ohne Teilnahmeberechtigung. hat einen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Absatz 1 AufenthG vor- Über die Möglichkeit der Durchführung des Spiels entschei- zulegen, der nicht gemäß § 6 Absatz 1 AufenthG erteilt wur- det der 1. Schiedsrichter. Eine negative Entscheidung ist auf de. dem Spielbericht zu begründen. Absatz findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmebe- rechtigung besaß. § 36 Absatz findet keine Anwendung auf einen Spieler, Ist kein Kommissar eingesetzt, darf sich zur Überwachung dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügig- des Kampfgerichts ein Mannschaftsbegleiter des Gastvereins keit) gewährt wird. am Anschreibetisch aufhalten. Absatz findet keine Anwendung auf einen Berufsbas- ketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine VII. Spielwertung Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbe- dingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmebe- § 37 rechtigung besitzt, vorzulegen. Auf Antrag eines Spielpartners bei der Spielleitung ist ge- gen eine Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn § 32 diese eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15 Die Spielberechtigung von Jugendlichen regelt die Jugend- Minuten verursacht und dies zu vertreten hat. spielordnung. Der Antrag ist nur zulässig, wenn er vor Spielbeginn beim 1. Schiedsrichter angemeldet wird. Der 1. Schiedsrichter hat dies zusammen mit der Begründung auf dem Spielbericht zu VI. Spielbetrieb protokollieren. In diesen Fällen ist das Spiel durchzuführen, es sei denn, § 33 der Spielbeginn verzögert sich um mehr als 30 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn. Diese Frist ist von Mannschaf- Der Ausrichter ist für die ordnungsgemäße und regelge- ten, Schiedsrichtern und Kampfgericht abzuwarten. Wird rechte Durchführung des Spiels verantwortlich. nach Ablauf dieser Frist das Spiel durchgeführt, ist der Antrag Er ist weiter verantwortlich für rechtzeitige Bereitstellung hinfällig. angemessener Umkleideräume, Sicherheit der Teilnehmer Der Antrag ist gebührenfrei. und Erste Hilfe. Für Fristen und Kosten gelten die Vorschriften des Protest- Ein Spielbericht in elektronischer Form darf verwendet verfahrens der Rechtsordnung entsprechend. werden, sofern dieser vom DBB zugelassen ist und der Veran- 12 Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Spielordnung (DBB-SO) § 38 schieden, wird ihnen jeweils ein Wertungspunkt abgezogen Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft und das Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten gewertet. auf Spielverlust zu entscheiden, wenn Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzfähige Spieler auf a) das Spiel ausgefallen ist, weil die Mannschaft nicht ange- dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß treten ist und dies zu vertreten hat, den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet1. Abweichend b) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Aus- hiervon erhält die verlierende Mannschaft 0 Wertungspunkte richters das Spielfeld nicht zur Verfügung gestellt und dies für die Klassifikation. zu vertreten hat, c) das Spiel ausgefallen ist, weil eine Verlegung nicht wie § 41 vorgeschrieben durchgeführt wurde, Fehlende Spielbereitschaft und Nichtantreten sind nur d) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Aus- dann nicht zu vertreten, wenn höhere Gewalt (unvorherseh- richters das Kampfgericht oder die regelgerechte Spiel- bares oder unabwendbares Ereignis) gegeben ist. ausrüstung nicht zur Verfügung hat, Der Einwand der höheren Gewalt ist nur dann zulässig, e) das Spiel ausgefallen ist, weil sie die vorgeschriebene wenn er nachweislich spätestens am ersten Werktag nach Spielkleidung nicht zur Verfügung hat, dem Spieltermin der Spielleitung unter Darlegung der ge- f ) sie sich weigert, unter Leitung angesetzter oder zu akzep- samten Umstände schriftlich mitgeteilt worden ist. Beweis- tierender Schiedsrichter zu spielen, mittel können nachgereicht werden. g) für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberech- tigter Spieler teilgenommen hat, VIII. Platzierung h) in dieser ein im Spielbericht nicht eingetragener Spieler eingesetzt wurde, § 42 i) sie für einen Spielabbruch verantwortlich ist, Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabel- j) sie oder ihr Verein gesperrt ist, len entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte. Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit k) sie ihrer Wartepflicht von 30 Minuten nicht nachgekom- geringerer Anzahl an Spielen besser platziert. men ist, Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen l) der Ausrichter schuldhaft nicht innerhalb von drei Wo- werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der chen den Spielbericht für ein Spiel seiner Mannschaft an aufgeführten Reihenfolge ermittelt: die Spielleitung gesandt hat. a) nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spie- Bei Spielausfall muss die Spielleitung über die Kosten des len dieser Mannschaften untereinander; ausgefallenen Spiels entscheiden. Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Grün- b) nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus den Spie- den nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die len dieser Mannschaften untereinander; Spielleitung über die Wertung und Kosten. c) nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus allen Spie- Neben der Entscheidung auf Spielverlust kann bei schuld- len des Wettbewerbs; haftem Verhalten zusätzlich auf eine Ordnungsstrafe erkannt d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver werden. Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbe- § 39 werbs. Trifft die Spielleitung in den Fällen der §§ 37 und 38 SO nicht Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statt- innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin haft. eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht, innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde § 43 leer beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser hat eine Sachentscheidung zu treffen. § 44 leer § 39 a § 45 Zählfehler können nur bis zur Unterschrift des 1. Schiedsrich- ters von diesem abschließend korrigiert werden. Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. § 40 Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, ver- lorene mit 0 Wertungspunkten gewertet. IX. Spielverlegung Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschie- den, wird ihr 1 Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit § 46 0:20 Korbpunkten gewertet: der Spielpartner erhält 2 Wer- Spielverlegungen sind nach den Bestimmungen des Veran- tungs- und 20:0 Korbpunkte. stalters vorzunehmen. Wird gegen beide Mannschaften auf Spielverlust ent- Saison 2016/2017 13
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Spielordnung (DBB-SO) § 47 nicht korrigiert werden. Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich Wird eine Spielwiederholung angeordnet, hat die Spiellei- aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist tung eine Entscheidung über die Kostenverteilung des nicht endgültig. gewerteten Spiels zu treffen. Entsteht ein Verlegungsgrund erst am Austragungstag, kann der Ausrichter das Spiel ohne Antrag in eine andere XI. Sportdisziplin Halle verlegen. Eine Spielverlegung kann nicht mit Teilnahme an einer § 53 Sitzung, Erkrankung, beruflicher Verhinderung, Urlaub oder ähnlichem begründet werden. Wird ein Spieler wegen offensichtlich unsportlichen Ver- haltens disqualifiziert, ist er von diesem Zeitpunkt an nicht mehr spielberechtigt. Dies gilt auch, wenn die Disqualifika- § 48 tion in einem Pflichtspiel der Bundesligen ausgesprochen Wird ein Spieler oder Trainer zu Maßnahmen des DBB abge- wurde. stellt, so besteht bis zwölf Tage vor dem Spieltermin ein An- Der Schiedsrichter muss die Gründe für diese Disqualifi- spruch auf Spielverlegung für die Stammmannschaft. kation schriftlich der Spielleitung innerhalb von 48 Stunden mitteilen. X. Protestverfahren Die Spielleitung hat unverzüglich über die Dauer der Sperre zu entscheiden. Ist die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach § 49 der Disqualifikation nicht getroffen worden, so ist der Spieler Verstöße gegen die Spielregeln, die Spielordnung, die vorläufig wieder spielberechtigt. Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen können in Be- zug auf ein bestimmtes Spiel in einem Protestverfahren gel- § 54 tend gemacht werden. Der Antrag zur Einleitung eines Protestverfahrens ist – Erfolgt die Disqualifikation in einem Pflichtspiel, so richtet wenn keine Spieljury eingesetzt ist – bei der Spielleitung zu sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung fest- stellen. gelegten Anzahl der Pflichtspiele der Mannschaft, in deren Voraussetzung für die Einleitung eines Protestverfahrens Spiel die Disqualifikation ausgesprochen wurde. ist die rechtzeitige Anmeldung des Protestes durch den Kapi- Bei anderen Spielen richtet sich die Dauer der Sperre nach tän oder den Trainer beim 1. Schiedsrichter. der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele der Stammmannschaft, für die der Spieler einsatzberechtigt ist. § 50 Die Entscheidung ist von der Spielleitung dem Spieler, Ein Protest aus dem Spielverlauf ist in der ersten Auszeit dem Verein und dem DBB mitzuteilen. nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden. Wird in Der Spieler ist bis zum Ende des Tages, an dem das letzte einer Spielperiode nach Entstehen des Protestgrundes keine der Sperre zuzurechnende Pflichtspiel ausgetragen wird, Auszeit mehr gegeben, so ist der Protest nach Ende der je- nicht spielberechtigt. weiligen Spielperiode anzumelden. Andere Proteste sind unverzüglich nach Entstehen des § 55 Protestgrundes anzumelden Der Protestgrund ist anzugeben. Verhält sich ein Teilnehmer am Spiel (§ 5 Abs. 1 SO) nach Die Protestanmeldung ist vom Kapitän nach Spielende dem Spielende zum Verlassen der Spielstätte und dem dazu durch Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem gehörigen Parkplatz in einer Weise, die einen Schiedsrichter Spielberichtsbogen zu bestätigen, bevor der Spielbericht zu einem Einschreiten verpflichtet hätte, so ist er mit Spiel- durch den 1. Schiedsrichter abgezeichnet wird. sperre und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Nach Abzeichnen des Spielberichtes durch den 1. Das gleiche gilt für ein Verhalten vom Zeitpunkt der Öffnung Schiedsrichter ist ein Protest nicht mehr zulässig. der Spielstätte bis zum Spielbeginn. Der Vorfall ist durch einen Teilnehmer am Spiel (§ 5 Abs. 1 SO) der Spielleitung binnen 48 Stunden zu melden. § 51 Der örtliche Raum eines Vergehens ist begrenzt auf die Der 1. Schiedsrichter ist verpflichtet, jeden angemeldeten Spielstätte insgesamt einschließlich eines zur Spielstätte Protest auf dem Spielbericht zu protokollieren. Name der gehörenden Parkplatzes und des unmittelbaren Weges zu Mannschaft, Protestgrund und Zeitpunkt der Anmeldung diesem. sind anzugeben. Sobald ein Teilnehmer am Spiel die vorstehenden Räumlich- Das Spiel ist in jedem Fall weiter durchzuführen. keiten verlassen hat, unterliegt ein zu ahndendes Verhalten i.S.d. Absatz 1 den zuständigen staatlichen Stellen. § 52 Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn § 56 der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beein- Verstoßen andere Teilnehmer am Spiel gegen die Sport- flusst hat. disziplin, gelten diese Vorschriften entsprechend. An Stelle Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter können einer Sperre kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. 14 Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) Wird ein Teilnehmer am Spielbetrieb – insbesondere Spie- müssen die Mannschaften einen anwesenden vereinsneutra- ler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, medizinisches Personal len Schiedsrichter als 2. Schiedsrichter akzeptieren. Kann kein – durch ein ordentliches Gericht wegen einer Straftat gegen zweiter Schiedsrichter gefunden werden, ist das Spiel von die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt oder einem zu leiten. ist er durch ein Zivilgericht zu einem Unterlassen von Hand- Ein verspätet antretender Schiedsrichter darf nur vor Be- lungen und / oder zu Schadensersatzleistungen verurteilt ginn des dritten Viertels und nur sofern zuvor kein anderer worden, die auf einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schiedsrichter ersatzweise tätig wurde, seine Tätigkeit auf- Schutze der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, können nehmen. das Präsidium des DBB oder des zuständigen Landesverban- Ist 15 Minuten nach angesetztem Spielbeginn keiner der des zeitliche oder dauernde Sperren, Amtsunwürdigkeit oder Schiedsrichter erschienen, so müssen die Mannschaften an- Lizenzentzug als Strafen gemäß § 23 DBB-RO verhängen. wesende vereinsneutrale Schiedsrichter akzeptieren. Gegen diese Entscheidung ist binnen 14 Tagen nach Zustel- Sind keine vereinsneutralen Schiedsrichter anwesend, lung die Beschwerde möglich. Die Beschwerde ist beim DBB- können sich die Mannschaften auf vereinseigene Schieds- Rechtsausschuss einzulegen. Sie hat keine aufschiebende richter einigen. Diese Einigung ist vor dem Spiel von beiden Wirkung. Der DBB-Rechtsausschuss entscheidet endgültig. Kapitänen auf dem Spielbericht zu bestätigen. Das Ausbleiben jedes angesetzten Schiedsrichters ist auf § 57 dem Spielbericht zu vermerken. Ein gesperrter Teilnehmer am Spielbetrieb darf an keinem Pflichtspiel teilnehmen. § 60 Kann das Spiel wegen fehlender Schiedsrichter nicht begon- nen werden, müssen Mannschaften und Kampfgericht bis zu XII. Schiedsrichter-Einsatz 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn auf Schiedsrichter warten. § 58 Für Pflichtspiele werden die Schiedsrichter vom Veranstal- XIII. Sonderspielbetrieb ter eingesetzt. Ein Pflichtspiel kann nur gewertet werden, wenn es von mindestens einem Schiedsrichter mit gültiger Schiedsrichter- § 61 lizenz geleitet worden ist. Die Ahndung von Verstößen bei Freundschaftsspielen kann bei dem für den Austragungsort zuständigen LV-Sportwart § 59 beantragt werden. Dieser entscheidet als Vorinstanz. Ist nur ein Schiedsrichter zum Spielbeginn angetreten, so - Ende der Spielordnung - DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) - Beschlossen vom JUGENDHAUPTAUSSCHUSS am 06.07.2002 – Änderungen wurden vom Jugendhauptausschuss 2003, Jugendtag 2004 (Göttingen), a.o. Jugendtag 2006 (Rotenburg), a.o. Jugendtag 2007, Jugendtag 2008, 2009, 2010, 2012, 2013 (Hagen) und 2014 (Heidelberg) beschlossen. § 1 Allgemeines wendigen Maßnahmen anordnen. § 2 Altersklasseneinteilung 1. Die JSO regelt den Jugendspielbetrieb. Sie ist für alle Teil- nehmer verbindlich. Sie wird durch die jeweilige Aus- 1. Im Jugendbereich gelten folgende Altersklasseneinteilun- schreibung ergänzt. gen: 2. Die DBB-SO ist im Jugendspielbetrieb sinngemäß anzu- −− U20-Jugendliche nicht älter als 19 Jahre wenden, wenn die JSO keine Regelung trifft. −− U19-Jugendliche nicht älter als 18 Jahre −− U18-Jugendliche nicht älter als 17 Jahre 3. Soweit in der JSO bzw. DBB-SO zugelassen, können Ver- −− U17-Jugendliche nicht älter als 16 Jahre anstalter für ihre Wettbewerbe abweichende oder ergän- −− U16-Jugendliche nicht älter als 15 Jahre zende Vorschriften treffen. −− U15-Jugendliche nicht älter als 14 Jahre 4. Im Bereich des Mini-Basketballs (U12 und jünger) gelten −− U14-Jugendliche nicht älter als 13 Jahre ferner die vom DBB-Jugendausschuss (DBB-JA) beschlos- −− U13-Jugendliche nicht älter als 12 Jahre senen MINI-Spielregeln. −− U12-Jugendliche nicht älter als 11 Jahre 5. Der DBB, die LV und ihre regionalen Zusammenschlüsse −− U11-Jugendliche nicht älter als 10 Jahre können für ihren Jugendspielbetrieb ergänzende Rege- −− U10-Jugendliche nicht älter als 9 Jahre lungen treffen, die für bestimmte Altersklassen/Wett- −− U 9-Jugendliche nicht älter als 8 Jahre bewerbe verpflichtend vorschreiben, nach bestimmten −− U 8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre Grundsätzen der Verteidigung und des Angriffs zu spie- 2. Stichtag ist jeweils der 31.12. des laufenden Spieljahres. len, und die für die Einhaltung dieser Regelungen not- Saison 2016/2017 15
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) § 3 Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen sen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielbe- rechtigt. 1. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist als individuelle För- 8. Mit dem Antrag auf Ausweitung der Spielberechtigung dermaßnahme für Jugendliche anzusehen. gem. Absatz 1 und 2 sind folgende Unterlagen vorzule- 2. Jugendliche können nur eine Sonderteilnahmeberechti- gen: gung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines −− Sportärztliches Attest – nicht älter als einen Monat - mit anderen Vereins erhalten. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des 3. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist über den Landes- Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen, verband des Zweitvereins beim DBB bis zum 30.11. des −− Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtig- Spieljahres zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflich- ten tig. Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen und Lan- Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teil- desverbänden zu unterzeichnen. Die Landesverbände nehmerausweis an den Landesverband zu zahlen. Die können hierfür eine Gebühr festlegen. Höhe dieses Betrags wird vom Landesverband festgelegt. 4. Der Einsatz im Zweitverein muss in einer anderen Alters- 9. Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen oder Spielklasse erfolgen, als im Stammverein möglich Spieljahres. Ihre Änderung ist innerhalb des Spieljahres wäre. Aushilfseinsätze sind nicht möglich. Die Landesver- nicht zulässig. bände können weitergehende Einschränkungen festle- gen. 10. Die Landesverbände können für ihren Bereich die Zahl der Aushilfseinsätze abweichend von § 26 DBB-Spielordnung 5. Eine Sonderteilnahmeberechtigung kann während des regeln. Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wech- sel des Stammvereins und kann nicht wieder neu bean- 11. Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seni- tragt werden. Aushilfseinsätze sind nicht möglich. orenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen 6. Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahme- pro Spieljahr erlangen. berechtigungen auf drei je Spiel begrenzt. § 5 Sonderregelungen § 4 Einsatz- und Spielberechtigung von Jugendlichen 1. Die LV-Jugendwarte können für Kaderspieler Sonderrege- 1. Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in lungen für die Wettbewerbe auf LV-Ebene treffen. ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb 2. Auf Vorschlag des Vizepräsidenten für Jugendfragen/ spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-Ju- Schulsport kann der Jugendausschuss in begründeten gendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweili- Fällen abweichend von den Fristen der DBB-SO eine Teil- gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und nahmeberechtigung für einen Jugendlichen erteilen. wird durch eine Genehmigung nachgewiesen. 3. Der Vizepräsident für Jugend/Schulsport kann für DBB- 2. Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich Kaderathleten (ab D/C-Kader) Sonderregelungen für alle der Altersklasse U19 spielberechtigt. Die Spielberechti- Wettbewerbe treffen, insb. Einsatzmöglichkeiten ein- gung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist beim jeweili- schränken. gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und § 6 Spielzeit/Spielerzahl wird durch eine Genehmigung erlangt. 3. Jugendliche der Altersklasse U13 sind bis einschließlich 1. Der Veranstalter ist berechtigt, von den FIBA-Regeln ab- der Altersklasse U18 spielberechtigt. Die Spielberechti- weichende Spielzeiten und Spielerzahlen in den jeweili- gung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist beim jeweili- gen Ausschreibungen festzulegen. gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und 2. An einem Tag sollen Jugendliche nicht mehr als zwei Spie- wird durch eine Genehmigung erlangt. le mit voller Spielzeit bestreiten. 4. Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich 3. Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit soll die Gesamtspiel- der Altersklasse U17 spielberechtigt. Die Spielberechti- zeit je Tag die Spieldauer von zwei normalen Spielen nicht gung für die Altersklassen U16 bzw. U17 ist beim jeweili- überschreiten. gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. § 7 Deutsche Meisterschaften 5. Jugendliche der Altersklasse U11 sind bis einschließlich 1. Alljährlich werden vom Jugendausschuss Deutsche Meis- der Altersklasse U16 spielberechtigt. Die Spielberechti- terschaften in den Altersklassen gung für die Altersklassen U15 bzw. U16 ist beim jeweili- weiblich: männlich: gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und - U17 - U19 wird durch eine Genehmigung erlangt. - U15 - U16 6. Jugendliche der Altersklasse U10 sind bis einschließlich - U14 der Altersklasse U13 spielberechtigt. durchgeführt. 7. Jugendliche der Altersklasse U9 sowie jüngerer Altersklas- 2. Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss 16 Saison 2016/2017
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