SAISON 2016/17 BAYERISCHER BASKETBALLVERBAND BEZIRK OBERFRANKEN ADRESSEN ORDNUNGEN SPIELPLÄNE

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SAISON 2016/17 BAYERISCHER BASKETBALLVERBAND BEZIRK OBERFRANKEN ADRESSEN ORDNUNGEN SPIELPLÄNE
BAYERISCHER BASKETBALLVERBAND
      BEZIRK OBERFRANKEN

SAISON 2016/17
          ADRESSEN
         ORDNUNGEN
         SPIELPLÄNE
BBV - Bezirk Oberfranken

Inhalt
Adressen
 Vorstand.....................................................................................3     Vereine........................................................................................4
Ordnungen
 DBB-Spielordnung (DBB-SO)..............................................9                           BBV - Spielordnung (BBV-SO).......................................... 21
 DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)........................... 15                                     Ausschreibung für die bezirklichen Wettbewerbe .25
 DBB-Rechtsordnung (DBB-RO)....................................... 17                               Strafenkatalog für die bezirklichen Wettbewerbe... 33

Spielbetrieb - Adressen                                                                           Spielbetrieb - Spiele
 Bezirksoberliga Damen A (BODA).................................. 35                               Bezirksoberliga Herren (BOH)......................................... 49
 Bezirksoberliga Damen B (BODB).................................. 35                               Bezirksoberliga Damen A (BODA).................................. 49
 Bezirksoberliga Herren (BOH)......................................... 36                          Bezirksoberliga Damen B (BODB).................................. 50
 Bezirksliga Herren (BLH).................................................... 36                   Bezirksliga Herren (BLH).................................................... 50
 Bezirksklasse Herren A (BKHA)........................................ 37                          Bezirksklasse Herren A (BKHA)........................................ 51
 Bezirksklasse Herren B (BKHB)........................................ 37                          Bezirksklasse Herren B (BKHB)........................................ 51
 Kreisliga Herren A (KLHA)................................................. 38                     Kreisliga Herren A (KLHA)................................................. 52
 Kreisliga Herren B (KLHB).................................................. 38                    Kreisliga Herren B (KLHB).................................................. 52
 Senioren Ü35 Herren (S35M)........................................... 39
 Senioren Ü40 Herren (S40M)........................................... 39                           Bezirksliga Ü40 männlich (Ü40M).................................. 52
 Senioren Ü45 Herren (S45M)........................................... 39                           Bezirksliga Ü45 männlich (Ü45M).................................. 53
 Bezirkspokal Herren (BPH)................................................ 39                       Bezirkspokal Herren (BPH)................................................ 53
 Kreispokal Herren (KPH).................................................... 39                     Kreispokal Herren (KPH).................................................... 53
 Bezirkspokal Damen (BPD)............................................... 39                         Bezirkspokal Damen (BPD)............................................... 53
 Bezirksoberliga U20 männlich (U20M1)...................... 40                                      Bezirksoberliga U20 (U20M1).......................................... 53
 Bezirksoberliga U19 weiblich (U19W1)........................ 40                                    Bezirksoberliga U19 (U19W1)......................................... 53
 Bezirksoberliga U18 männlich (U18M1)...................... 41                                      Bezirksoberliga U18 (U18M1).......................................... 53
 Bezirksliga U18 männlich (U18M2)............................... 41                                 Bezirksliga U18 (U18M2)................................................... 54
 Bezirksklasse U18 männlich (U18M3).......................... 41                                    Bezirksklasse U18 (U18M3).............................................. 54
 Bezirksoberliga U17 weiblich (U17W1)........................ 41                                    Bezirksoberliga U17 (U17W1)......................................... 54
 Bezirksoberliga U16 männlich (U16M1)...................... 42                                      Bezirksoberliga U16 (U16M1).......................................... 54
 Bezirksliga U16 männlich (U16M2)............................... 42                                 Bezirksliga U16 (U16M2)................................................... 54
 Bezirksklasse U16 männlich A (U16M3A).................... 43                                       Bezirksklasse U16 A (U16M3A)....................................... 55
 Bezirksklasse U16 männlich B (U16M3B).................... 43                                       Bezirksklasse U16 B (U16M3B)........................................ 55
 Bezirksoberliga U14 männlich (U14M1)...................... 44                                      Bezirksoberliga U14 (U14M1).......................................... 56
 Bezirksliga U14 männlich (U14M2)............................... 44                                 Bezirksliga U14 (U14M2)................................................... 56
 Bezirksklasse U14 männlich (U14M3).......................... 45                                    Bezirksklasse U14 (U14M3).............................................. 57
 Bezirksoberliga U13 weiblich (U13W1)........................ 45                                    Bezirksoberliga U13 (U13W1)......................................... 57
Spielhallen...................................................................... 46

Anhang
 Hinweise zum Jugendspielbetrieb................................ 58
  Schiedsrichterkostenabrechnung ............................... 60
 DBB Musterspielbogen (Ausfüllhilfe)........................... 64

2                                                                              Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen                                                                 Vorstand

Vorstand
Ehrenvorsitzender                                         Minireferent
Herbert Franke             franke[at]wscomdesign.de       Martina Förner nina.foerner[at]pertinereadkemmern.
Post: Fliederweg 10, 96215 Lichtenfels                    de
Fon: 09571/70710                                          Post: Bockgasse 14a, 96164 Kemmern
                                                          Fon: 09544/981498 , 0179/4908048
Ehrenvorsitzender
Jürgen Vogel                        vogel.sen[at]web.de   Jugend Beisitzer 1
 Post: Bleyerstr. 14, 95500 Heinersreuth                  Clemens Rüb                          clemens.rueb[at]
 Fon: 0921/44632                                          djk-bamberg-basketball.de
                                                           Post: Zieglerschlag 1a, 96049 Bamberg
1. Vorsitzender
                                                           Fon: 0951/603179
Reiner Hoffmann         hoffmann.reiner53[at]web.de
Post: Eichenweg 51, 96149 Breitengüßbach                  Jugend Beisitzer 2
Fon: 09544/2689 , 0152/24409244                           Thomas Lorber                        tlorber[at]web.de
                                                           Post: Altenburger Str. 89, 96049 Bamberg
2. Vorsitzender
                                                           Fon: 0171/9354822
Erik Nöchel            erik.noechel[at]bbv-online.de
Post: Cosima-Wagner-Str. 25, 95444 Bayreuth               Jugendlehrgänge (Abrechung)
Fon: 0160/7556182                                         Udo Schilling                       udo[at]schilling.net
                                                           Post: Kloster-Langheim-Str. 14, 96050 Bamberg
Finanzreferent
                                                           Fon: 0170/4819352
Norbert Geißner norbert.geissner[at]bbv-online.de
 Post: Richard-Wagner-Str. 42a, 95444 Bayreuth            Vorsitzender der Rechtskammer
 Fon: 0921/5160440 , 0171/4825598                         Wolfgang Hörnlein             jack[at]bbc-coburg.com
                                                          Post: Kasernenstr. 14, 96450 Coburg, 0151/25306123
Sportreferent Herren
Klaus Wolf                klaus.wolf[at]bbv-online.de     SR-Einsatzleiter West
Post: Cosima-Wagner-Str. 27, 95444 Bayreuth               Michael Schilling                 sr-west[at]online.de
Fon: 0921/16873900 , 0151/54855402                        Post: Holzgartenstr. 13, 96050 Bamberg
                                                          Fon: 0951/9329568 , 0170/8805785
Sportreferent Damen
Meinhard Madinger              m.madinger[at]web.de       SR-Einsatzleiter Ost
Post: Lönsstr. 17, 96317 Kronach                          Detlef Dittrich                       sr-ost[at]online.de
Fon: 09261/2173 , 0172/9463592                            Post: Fabrikstr. 4, 96175 Pettstadt
                                                          Fon: 0175 5914066
Jugendreferent
Michael Kunz                    coachmichl[at]gmx.de      Redaktion Basketball-Blättla
 Post: Oberer Kapellberg 10, 96103 Hallstadt              Klaus Wolf                klaus.wolf[at]bbv-online.de
 Fon: 0951/72211 , 0171/2665066                           Post: Cosima-Wagner-Str. 27, 95444 Bayreuth
                                                          Fon: 0921/16873900 , 0151/54855402
Trainerreferent
Norbert Nicklas                 nyppsiss[at]pronics.de        Bankverbindung
 Post: Sophienthal 89, 95466 Weidenberg                   n.a.
 Fon: 09278/985636 , 0151/16262155
Schiedsrichterreferent                                    Internet-Seiten des Bezirks
Stefan Weckwerth                sweckwerth[at]web.de       http://ftp.bbv-online.de/ofr
Post: Max-Reger-Str. 30, 96317 Kronach
Fon: 09261/61823 , 0171/2726738
Schulsportreferent
Kerstin Högen            kerstin.hoegen[at]t-online.de
Post: Hohenlohestr. 7, 96163 Gundelsheim
Fon: 0951/5190482 , 01525 3127045

                                            Saison 2016/2017                                                     3
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen                                                                        Vereine

Vereine
Brose Baskets e.V. (BRO, 0240460)                           1. FC Baunach (BAU, 0240406)
Vereinsanschrift:                                           Vereinsanschrift:
 Brose Baskets Geschäftsstelle info[at]brosebaskets.de       Jochen Hirmke                joachim.hirmke[at]arcor.de
 Geisfelder Straße 14 a, 96050 Bamberg                       Fraunhoferstr. 18, 96050 Bamberg
                                                             Fon: 0951/16532
Jugendwart:                                                 Schiedsrichterwart:
 Patrick Hwastunow patrick.hwastunow[at]googlemail.com       Detlef Busch                  detlefbusch[at]t-online.de
 Fon: 0170/98609440                                          Fon: 0151/12251961 , 0951/9648274
                                                            Jugendwart:
                                                             Georg Lang                         geo.lang[at]online.de
DJK Don Bosco Bamberg (DJK, 0240401)                         Fon: 0951/30180413 , 0171/4358848
Vereinsanschrift:
 Michael Schilling          Basketball[at]DJK-Bamberg.de
 Holzgartenstr. 13, 96050 Bamberg                           BBC Bayreuth (BT, 0240455)
 Fon: 0951/9329568 , 0170/8805785                           Vereinsanschrift:
Schiedsrichterwart:                                          BBC Geschäftstelle T. Dressel        thomas.dressel[at]
 N.N.                   Schiedsrichter[at]DJK-Bamberg.de     bbc-bayreuth.de
 Fon: 09519329568                                            Brunnenstr. 7, 95444 Bayreuth
Jugendwart:                                                  Fon: 0921 16800077 , 0172-8109007 Fax: 0921 16800077
 Johanna Beck                  jugend[at]djk-bamberg.de     Schiedsrichterwart:
 Fon: 0170/5588550                                           Klaus Wolf                   klaus.wolf[at]bbv-online.de
                                                             Fon: 0921/16873900 , 0151/54855402
                                                            Jugendwart:
Post-SV Bamberg (POST, 0240403)                              Marcel Schröder        marcel.schroeder96[at]gmail.com
Vereinsanschrift:                                            Fon: 0157 72521222
 Klaus Bertelmann Klaus.Bertelmann[at]postsportverein.de
 Am Luitpoldhain 29, 96050 Bamberg                          BSC Saas Bayreuth (SAAS, 0240434)
 Fon: 0170/8566655                                          Vereinsanschrift:
Schiedsrichterwart:                                          Martin Schmidt          schmidt.martin[at]gmail.com
 Harald Pappenscheller       pappenscheller[at]arcor.de      Nenntmannsreuth 28, 95460 Bad Berneck
 Fon: 0951/131203                                            Fon: 0176/81389585
Jugendwart:
 Christoph Bertelmann christoph[at]bertelmaenner.de
 Fon: 0163/2542970                                          TSV Bindlach (BIND, 0240457)
                                                            Vereinsanschrift:
                                                             Carlo Steiner                    mail[at]carlosteiner.de
TSG 2005 Bamberg (TSG, 0240405)                              Wieland-Wagner-Str. 3a, 95444 Bayreuth
Vereinsanschrift:                                            Fon: 0151/14013429
 Wolfgang Franke                 bw-franke[at]t-online.de   Schiedsrichterwart:
 Altenburger Strasse 31, 96047 Bamberg                       Matthias Wadenstorfer       ma.wadenstorfer[at]web.de
 Fon: 0951/203410 , 0179/5102975                             Fon: 0170/2347621
Schiedsrichterwart:
 Johann Lechner           lechner.johann[at]siemens.com     Bischberg Baskets (BISH, 0240461)
 Fon: 09547/603170 , 09131/984429
                                                            Vereinsanschrift:
                                                             Michael Düthorn              m.duethorn[at]freenet.de
TTL Basketball Bamberg (TTL, 0240436)                        Am Reuthersbach 7, 96120 Bischberg
Vereinsanschrift:                                            Fon: 0163/6392318
 TTL Basketball Bamberg info[at]ttl-basketball-bamberg.     Schiedsrichterwart:
 de                                                          Michael Düthorn              m.duethorn[at]freenet.de
 Ernst-Zinner-Str. 29, 96052 Bamberg                         Fon: 0163/6392318
 Fon: 0176 63170758                                         Jugendwart:
Schiedsrichterwart:                                          Barbara Klug                   barbara.klug[at]gmx.de
 Christoph Popp               christoph_popp[at]yahoo.de     Fon: 0151/23322509
 Fon: 0951 1832079 , 0175 2019861
Jugendwart:
 Dieter Hofmann hofmann[at]ttl-basketball-bamberg.de
 Fon: 0176/83681308

4                                               Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen                                                                         Vereine

TSV Breitengüßbach (BREI, 0240408)                           DJK Eggolsheim (EGG, 0240412)
Vereinsanschrift:                                            Vereinsanschrift:
 Thorsten Glahn            thorsten.glahn[at]t-online.de      Alexander Roppelt                   alex-heiner[at]web.de
 Am Ziedergraben 38a, 96103 Hallstadt-Dörfleins               Schillerstr. 8, 91330 Eggolsheim
 Fon: 0160/3652071                                            Fon: 09545/1652 , 01578-9614051
Schiedsrichterwart:                                          Schiedsrichterwart:
 Manuel Förtsch           manuel.foertsch[at]t-online.de      Heinrich Roppelt                   eggolsheim[at]web.de
 Fon: 09544/987321 , 0151/21298040                            Fon: 09545/4718 , 0178-7187040
Jugendwart:                                                  Jugendwart:
 Hans-Jürgen Uch                       hjuch[at]gmx.de        Max Rahm                     rahm.max[at]googlemail.com
 Fon: 09542/7254 , 01575 7475678                              , 0170-5658225

TSV Burgwindheim (BURG, 0240432)                             VfB Forchheim (FO, 0240462)
Vereinsanschrift:                                            Vereinsanschrift:
 Manfred Dorn              manfreddorn8[at]t-online.de        Josef Heilmann                heilmann.josef[at]web.de
 Am Stückberg 6, 96154 Burgwindheim                           Forchheimer Str. 19, 91353 Hausen
 Fon: 09551/544 , 0160/91327027                               Fon: 09191 978479 Fax: 09191 979504
Schiedsrichterwart:
 Kilian Schmidt kilian.schmidt.architektur[at]gmail.com      SV Gundelsheim (GUND, 0240414)
 Fon: 0176 20284201
                                                             Vereinsanschrift:
                                                              Wolfgang Eminger               svg-basketball[at]gmx.de
BBC Coburg (CO, 0240409)                                      Westliche Ringstr. 35, 96153 Gundelsheim
Vereinsanschrift:                                             Fon: 0951/43149 , 01757276454
 Wolfgang Hörnlein               jack[at]bbc-coburg.com      Schiedsrichterwart:
 Kasernenstr. 14, 96450 Coburg                                Florian Ritter                   basketball-sr[at]gmx.de
 , 0151/25306123                                              Fon: 0170/4909522
Schiedsrichterwart:
 Ibrahim Yanik              ibi.yanik[at]bbc-coburg.com      SpVgg Hausen (HAUS, 0240474)
 Fon: 0162/1779719
                                                             Vereinsanschrift:
Jugendwart:
                                                              Sascha Jäger                 Saschajaeger.15[at]gmx.de
 Murat Avcilar           murat.avcilar[at]bbc-coburg.com
                                                              Sudetenstr. 2a, 91353 Hausen
 Fon: 0151/29117164
                                                              Fon: 09191/31961

TSV Ebermannstadt (EBS, 0240411)                             TSV Hof (HO, 0240417)
Vereinsanschrift:                                            Vereinsanschrift:
 Thomas Krauß               tsv-ebs[at]basketball-ebs.de      Matthias Rauch                        ar[at]mm-com.de
 Hauptstr. 33, 91320 Ebermannstadt                            Konradsreuther Str. 26a, 95145 Oberkotzau
 Fon: 09194/5969 , 0172 8475985                               Fon: 09286/8325 , 0172/8968992
Jugendwart:                                                  Schiedsrichterwart:
 Thomas Krauß               tsv-ebs[at]basketball-ebs.de      Alexander Battilana Avila alexander.battilana[at]gmx.de
 Fon: 09194/5969 , 0172 8475985                               Fon: 0151 / 25251599

BBC Eckersdorf (ECK, 0240472)                                SC Kemmern (KEM, 0240419)
Vereinsanschrift:                                            Vereinsanschrift:
 Jonas Riesner                    jonas.riesner[at]web.de     Martina Förner nina.foerner[at]pertinereadkemmern.de
 De-Cuvry-Str. 17a, 95488 Eckersdorf                          Bockgasse 14a, 96164 Kemmern
 Fon: 0921/32510 , 0160/99066337                              Fon: 09544/981498 , 0179/4908048
Schiedsrichterwart:                                          Schiedsrichterwart:
 Jens Gillsch                        jensgillsch[at]web.de    Max Vatter                    vatter-max[at]t-online.de
 Fon: 0921/1511735 , 0179/7981303                             Fon: 09544/5679 , 0157/86034375
Jugendwart:
 Sebastian Seiler                sebastian_sei[at]web.de
 Fon: 0176/21726694
                                                             Maintal Baskets Hassberge (MBH, 0250583 )
                                                             Vereinsanschrift:
                                                              Harald Mantel                 harald.mantel[at]freenet.de
                                                              Ilbinc-Str. 4, 97478 Knetzgau
                                                              Fon: 09527/7541 , 0151/58112949
                                                             Jugendwart:
                                                              Harald Mantel                 harald.mantel[at]freenet.de
                                                              Fon: 09527/7541 , 0151/58112949

                                                 Saison 2016/2017                                                         5
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen                                                                         Vereine

TS Kronach (KC, 0240420)                                     TSV Ludwigsstadt (LUD, 0240424)
Vereinsanschrift:                                            Vereinsanschrift:
 Meinhard Madinger              m.madinger[at]web.de          Günter Schwab                   schwalud[at]t-online.de
 Lönsstr. 17, 96317 Kronach                                   Thünahofer Str. 53, 96337 Ludwigsstadt
 Fon: 09261/2173 , 0172/9463592                               Fon: 09263/7859 , 09281/409226
Schiedsrichterwart:                                          Schiedsrichterwart:
 Stefan Weckwerth               sweckwerth[at]web.de          Paul Pfeiffer               paulchen_pfeiffer[at]web.de
 Fon: 09261/61823 , 0171/2726738                              Fon: 0171/8220690
                                                             Jugendwart:
                                                              Günter Schwab                   schwalud[at]t-online.de
ATS Kulmbach (KU, 0240421)                                    Fon: 09263/7859 , 09281/409226
Vereinsanschrift:
 Peter Fraas                          bbfraas[at]gmx.de
 Krähenwinkel 21, 95326 Kulmbach                             ATSV Nordhalben (NORD, 0240425)
 Fon: 09221/7278 , 0179/6369687                              Vereinsanschrift:
Schiedsrichterwart:                                           Josef Daum                   daum_josef[at]t-online.de
 Holger Wiesner          wiesner.kulmbach[at]freenet.de       Blumenstr. 24 b, 96365 Nordhalben
 Fon: 0171/5008957                                            Fon: 09267/1575 , 09267/914040
Jugendwart:
 Stefan Balduf               schdief[at]googlemail.com
 Fon: 0157/76805382
                                                             RSC Oberhaid (OHD, 0240437)
                                                             Vereinsanschrift:
BBF Küps (KÜPS, 0240470)                                      Wolfgang Brem             wolfgang-brem[at]t-online.de
Vereinsanschrift:                                             Bahnhofstr. 10, 96173 Oberhaid
 Hans-Joachim Weise                  jo.weise[at]linnik.de    Fon: 09503/288 , 0160/94462393
 Nelkenweg 14, 96328 Küps                                    Schiedsrichterwart:
 Fon: 0176-63107649                                           Jochen Eichhorn            j.eichhorn[at]drb-gruppe.org
Schiedsrichterwart:                                           Fon: 09503/921013 , 0151/15154233
 Hans-Joachim Weise                  jo.weise[at]linnik.de   Jugendwart:
 Fon: 0176-63107649                                           Wolfgang Brem             wolfgang-brem[at]t-online.de
Jugendwart:                                                   Fon: 09503/288 , 0160/94462393
 Stefan Rasokat                     rasso17[at]freenet.de
 Fon: 0151 54786655
                                                             SV Pettstadt (PETT, 0240447)
                                                             Vereinsanschrift:
TS Lichtenfels (LIF, 0240423)                                 Stefan Philipp              basketball[at]sv-pettstadt.de
Vereinsanschrift:                                             Hauptstr. 32, 96175 Pettstadt
 Achim Nyirö                              achim[at]uzf.de     Fon: 09502/1639 , 0160/97628333
 Abt-Hemmerlein-Str. 24, 96215 Lichtenfels                   Jugendwart:
 Fon: 0175/8644541                                            Markus Wichert              basketball[at]sv-pettstadt.de
Schiedsrichterwart:                                           Fon: 0151/22673844
 Bastian Girg                  bastian.girg[at]gmail.com
 Fon: 0176/60028570                                          SpVgg Rattelsdorf (RATT, 0240428)
                                                             Vereinsanschrift:
BG Litzendorf (LITZ, 0240444)                                 Katja Aumüller abteilungsleitung[at]rattelsdorf-baskets.de
Vereinsanschrift:                                             Veitsbergblick 14, 96179 Rattelsdorf
 Stephan Möller            basketball[at]bg-litzendorf.de     Fon: 09547/872502 , 0170/4782435
 Am Kayweg 11, 96123 Litzendorf                              Jugendwart:
 Fon: 0178/8895929                                            Andy Sippach                asippach[at]googlemail.com
Schiedsrichterwart:                                           Fon: 0160/8832600
 Andreas Zeiß                      andy.zeiss[at]gmx.de
 Fon: 09505 8974 , 0160/95950787                             SG Regnitzlosau (REGL, 0240442)
Jugendwart:
 Mariana Malcharczyk          m_malcharczyk[at]web.de        Vereinsanschrift:
 Fon: 09505 950804 , 0151/25345303                            Bruno Rauh                    bruno.rauh[at]t-online.de
                                                              Trogenau 1, 95194 Regnitzlosau
                                                              Fon: 09294/1211
                                                             Schiedsrichterwart:
                                                              Bruno Rauh                    bruno.rauh[at]t-online.de
                                                              Fon: 09294/1211
                                                             Jugendwart:
                                                              Bruno Rauh                    bruno.rauh[at]t-online.de
                                                              Fon: 09294/1211

6                                                Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen                                                                           Vereine

Regnitztal Baskets (BGR, 0240464)                              ASV Wunsiedel (WUN, 0240451)
Vereinsanschrift:                                              Vereinsanschrift:
 Michl Junge                     michl.junge[at]t-online.de     Victor Clauss                v.clauss[at]asv-wunsiedel.de
 Laurenzistr. 2, 96129 Strullendorf                             Jean-Paul-Str. 3, 95163 Weißenstadt
 Fon: 09543/40486 , 0171/4774252                                Fon: 09253/976317
Schiedsrichterwart:                                            Schiedsrichterwart:
 Stefan Biesenecker                      stebie1[at]arcor.de    Michael Specht                   spechtmichael[at]web.de
 Fon: 09543-41420 , 0170-4980705                                Fon: 0170-2735916
                                                               Jugendwart:
                                                                Martin Ecker                       martinecker[at]web.de
TSV Staffelstein (STAF, 0240476)                                Fon: 09232/919649
Vereinsanschrift:
 Michael Bornschlegel Michael_bornschlegel[at]yahoo.de
 St.-Johannes-Ring 36, 96231 Bad Staffelstein                  SV Zapfendorf (ZAPF, 0240431)
 Fon: 09573/222072 , 0160/8485300                              Vereinsanschrift:
Jugendwart:                                                     Magda Kurz                        mukkurz[at]gmx.de
 Michael Bornschlegel Michael_bornschlegel[at]yahoo.de          Wiesenweg 13, 96199 Zapfendorf
 Fon: 09573/222072 , 0160/8485300                               Fon: 09547/1027
                                                               Schiedsrichterwart:
                                                                Frank Däbritz             Frank_Daebritz[at]simmerl.de
SV Weidenberg (WEID, 0240430)                                   Fon: 0951/6030497 , 0170/5353689
                                                               Jugendwart:
Vereinsanschrift:                                               Marco Nestmann                    nemazap[at]gmx.de
 Dr. Markus Lang      mlang.svw.basketball[at]gmail.com         Fon: 09547/233 , 0172/9533027
 Brandenburgerstr. 24, 95448 Bayreuth
 Fon: 0160/7048000
Schiedsrichterwart:
 Roger Stokes                         r.stokes[at]gmx.de
 Fon: 0170/4678550
Jugendwart:
 Dr. Markus Lang      mlang.svw.basketball[at]gmail.com
 Fon: 0160/7048000

TV Weismain (WEIS, 0240450)
Vereinsanschrift:
 Dominik Büttner            basketball[at]tv-weismain.de
 Zum Kalkberg 7, 96260 Weismain
 Fon: 095751565 , 017630355542
Schiedsrichterwart:
 Dominik Büttner            basketball[at]tv-weismain.de
 Fon: 095751565 , 017630355542
Jugendwart:
 Georg Reich                    reichdoing[at]freenet.de
 Fon: 09575/1627 , 0178 6056804

                                                   Saison 2016/2017                                                         7
BBV - Bezirk Oberfranken - Adressen                Vereine

8                               Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen                                                 DBB-Spielordnung (DBB-SO)

DBB-Spielordnung (DBB-SO)
- Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde)
  Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf ), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau),
  2009 (Werder/Havel), 2010 (Bad Kreuznach), 2011 (Hamburg), 2012 (Gotha), 2014 (Dresden) und 2015 (Köln)
  beschlossen.

I. Allgemeines                                                      Kommissar und Kampfrichter, Hallensprecher und Scouter.
                                                                     Ein Spieler, der in einem Wettbewerb eingesetzt wird,
                                                                    muss teilnahmeberechtigt, einsatzberechtigt und spielbe-
§1                                                                  rechtigt sein.
 Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Seni-            Jeder auf dem Spielbericht eingetragene Spieler gilt als
oren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer       eingesetzt.
verbindlich.
 Es gelten die vom DBB herausgegebenen „Offiziellen                II. Spielorganisation
Basketball-Regeln“. Der DBB kann Abweichungen zulassen.
 Außerdem gelten die „FIBA-Bestimmungen für die Spiel-
berechtigung von Basketballspielern“ sowie die „FIBA-Be-            §6
stimmungen zur Regelung des Internationalen Transfers von            Pflichtspiele sind alle Spiele eines ausgeschriebenen
Spielern“.                                                          Wettbewerbs.
 Verstöße werden nach den dazu vorgesehenen Strafbe-                Pflichtspiele sind in Hallen auszutragen. Der Veranstalter
stimmungen geahndet.                                                regelt die Zulassung. Umfang und Art der technischen Ausrü-
                                                                    stung bestimmt der Veranstalter.
§2                                                                   Die Zulassung von Spielbällen und technischer Ausrü-
                                                                    stung regelt der DBB.
 Veranstalter ist, wer einen Wettbewerb ausschreibt und
durchführt. Veranstalter können der DBB, die Landesverbän-
de sowie deren Gliederungen und Zusammenschlüsse sein.              §7
 Der Veranstalter kann nicht geregelte Sachverhalte der             Pflichtspiele sind grundsätzlich in Spielklassen auszutra-
Spielordnung in einer eigenen Spielordnung oder Ausschrei-          gen. Jede Spielklasse kann in Spielgruppen mit festzulegen-
bung ergänzen.                                                      der Wertigkeit unterteilt werden.
 Veranstalter haben für jeden Wettbewerb eine Spiellei-             Die höchste Spielklasse unterhalb der Bundesliga ist die
tung einzusetzen.                                                   Regionalliga. Weitere Spielklassen kann der Veranstalter ein-
 Veranstalter können für die Teilnahme an Wettbewerben             richten.
Beiträge erheben und die Teilnahme von Voraussetzungen
abhängig machen.                                                    §8
                                                                     Die Landesverbände bilden vier Regionalliga-Bereiche:
§3                                                                  a) Regionalliga Nord:
 An ausgeschriebenen Wettbewerben können Vereine und                  Berliner Basketball Verband e.V.
Spielgemeinschaften teilnehmen.                                        Brandenburgischer Basketball-Verband e.V.
 Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist nur nach Veröf-              Bremer Basketball Verband e.V.
fentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlus-               Hamburger Basketball Verband e.V.
stabellen und bis zum 31.01. zulässig. Sie richtet sich nach           Basketball-Verband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
den Vorschriften des zuständigen Landesverbandes, der die              Niedersächsischer Basketball Verband e.V.
Vorschrift des Satzes 1 einschränken kann. Die Spielgemein-            Basketball-Verband Sachsen-Anhalt e.V.
schaft wird wie ein Verein behandelt.                                  Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.V.
 Veranstalter können Auswahlmannschaften als Teilneh-
                                                                    b) Regionalliga West:
mer an ihren Wettbewerben zulassen.
                                                                       Westdeutscher Basketball-Verband e.V.
                                                                    c) Regionalliga Südwest:
§4
                                                                       Basketball-Verband Baden-Württemberg e.V.
Ausrichter ist, wer ein Pflichtspiel durchführt. Wenn nichts           Hessischer Basketball-Verband e.V.
anderes festgelegt ist, ist der im Spielplan zuerst genannte           Basketball-Verband Rheinland-Pfalz e.V.
Verein Ausrichter.                                                     Basketball-Verband Saar e.V.
                                                                    d) Regionalliga Südost:
§5                                                                     Bayerischer Basketball-Verband e.V.
 Teilnehmer eines Spieles sind alle Personen, die mit der             Basketball-Verband Sachsen e.V.
unmittelbaren Durchführung eines Basketballspiels befasst              Thüringer Basketball-Verband e.V.
sind. Das sind insbesondere: Spieler, Trainer, Trainer-Assistent,    Veranstalter der Regionalligen sind die beteiligten Lan-
Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer,       desverbände oder deren Zusammenschlüsse.

                                                    Saison 2016/2017                                                             9
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen                                            DBB-Spielordnung (DBB-SO)

 Der Sportkommission regelt die Rahmenausschreibungen          Mit Ablauf des 31.5. wird aus einer bestehenden Anwart-
und die Standards für die Regionalligen.                       schaft das entsprechende Teilnahmerecht. Landesverbände
                                                               können für ihren Spielbetrieb oder
§9                                                             Teile ihres Spielbetriebs einen früheren Termin festlegen.
                                                                Bei Verzicht oder Verlust der Anwartschaft sind die Ab-
 In jeder Spielklasse kann ein Verein nur mit einer Mann-
                                                               schlusstabellen anzupassen. Ein Rechtsmittel ist nicht zuläs-
schaft teilnehmen. Der Veranstalter kann abweichende Rege-
                                                               sig.
lungen treffen.
 Die Anzahl der Auf- und Absteiger ist von dem Veranstal-
ter bzw. den Veranstaltern der einzelnen Spielklassen oder     § 16
-gruppen festzulegen.                                           Ein Verein kann für eine Mannschaft auf die Anwartschaft
 Das Überspringen einer Spielklasse oder -gruppe ist un-      oder das Teilnahmerecht verzichten. Der Verzicht ist dem
zulässig.                                                      Veranstalter schriftlich zu erklären. Die Mannschaft ist damit
 Ein Verein, der bisher noch nicht an einem ausgeschriebe-    Letztplatzierter des Wettbewerbes.
nen Wettbewerb teilgenommen hat, kann nur für die Dauer         Verliert eine Mannschaft die Anwartschaft oder das Teil-
eines Wettbewerbs in der untersten Spielklasse außer Kon-      nahmerecht, so ist sie Letztplatzierter des Wettbewerbes.
kurrenz teilnehmen.                                             Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft auf den Aufstieg
                                                               oder kann sie ihn nicht wahrnehmen, so behält sie die An-
§ 10                                                           wartschaft auf das bisherige Teilnahmerecht.
Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an Wettbe-
werben teil, so muss er die Mannschaften fortlaufend mit       § 17
Ordnungszahlen versehen. Die Mannschaft in der höchsten         Ein Verein kann seine Teilnahmerechte an einen anderen
Spielklasse erhält dabei die niedrigste Ordnungszahl.          Verein seines Landesverbands übertragen.
                                                                Die Teilnahmerechte können auch getrennt nach weibli-
§ 11                                                           chem oder männlichem Bereich übertragen werden.
                                                                Eine Übertragung von einzelnen Teilnahmerechten ist
 Wettbewerbe beginnen am 1.7. und enden am 30.6.
                                                               nicht zulässig.
 Wettbewerbe werden gemäß Ausschreibung durchge-
                                                                Die Landesverbände können zusätzliche Regelungen
führt. Diese muss spätestens am 30.4. veröffentlicht sein.
                                                               treffen.
 Die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten oder
                                                                Eine Übertragung ist nur nach Veröffentlichung der be-
die Anpassung an veränderte Umstände ist zulässig. Sie ist
                                                               treffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum
unverzüglich vorzunehmen und bekannt zu geben.
                                                               31.1. zulässig.
 Regelungen über Auf- und Abstieg dürfen nur bis zwei
Wochen vor Beginn des Spielbetriebs geändert werden.
                                                               § 18
§ 12                                                           Bei nicht rechtzeitiger Beendigung des Spielbetriebs ist der
                                                               Veranstalter berechtigt, seine Teilnehmer für weiterführende
 Der Spielbetrieb einer Spielklasse oder Spielgruppe be-
                                                               Wettbewerbe zu benennen. Die Entscheidung ist endgültig.
ginnt mit deren erstem Spiel.
 Spätestens vier Wochen vor Beginn des Spielbetriebs ist
der verbindliche Spielplan zu veröffentlichen. In besonderen   III. Teilnahmeberechtigung
Fällen kann die Frist verkürzt werden.
                                                               § 19
§ 13                                                           Die Teilnahmeberechtigung ist die Berechtigung eines Spie-
 Die Vereine sind verpflichtet, dem Veranstalter die in der   lers, für einen bestimmten Verein am Spielbetrieb teilzuneh-
Ausschreibung geforderten Angaben zu machen.                   men.
 Der Veranstalter hat eine Liste mit den geforderten Anga-
ben zusammen mit dem Spielplan zu veröffentlichen.             § 20
                                                                Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag
§ 14                                                           des Vereins. Sie wird durch den Teilnehmerausweis nachge-
 Nach Abschluss des Spielbetriebs ist unverzüglich die        wiesen und ist beitragspflichtig.
offizielle Abschlusstabelle zu veröffentlichen.                 Der Antrag ist nur dann gestellt, wenn das entsprechende
 Gegen diese Abschlusstabelle ist binnen einer Woche          Formular vollständig ausgefüllt ist und alle zur Bearbeitung
nach Veröffentlichung der Rechtsbehelf der Beschwerde          erforderlichen Unterlagen und Nachweise dem DBB vorlie-
beim Rechtsausschuss des Veranstalters gegeben. Dieser         gen.
entscheidet endgültig.                                          Die Teilnahmeberechtigung beginnt mit Eingang des
                                                               gestellten Antrages beim DBB.
§ 15                                                            Bei Veränderung der persönlichen Daten ist ein Antrag
 Mit Bestandskraft der Abschlusstabelle steht die Platzie-    auf Erneuerung des Teilnehmerausweises zu stellen.
rung der Mannschaften fest. Jede Mannschaft erlangt damit       Der DBB kann einen Antrag ablehnen oder eine Teil-
die Anwartschaft auf das in der Ausschreibung festgelegte      nahmeberechtigung widerrufen bzw. zurücknehmen. Die
Teilnahmerecht der folgenden Wettbewerbe.                      Entscheidung kann durch eine vom Präsidium beauftragte

10                                               Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen                                               DBB-Spielordnung (DBB-SO)

Person erfolgen. Binnen einer Woche nach Zugang der Ent-          IV.      Einsatzberechtigung
scheidung ist der Rechtsbehelf der Beschwerde beim DBB-
Rechtsausschuss gegeben. Dieser entscheidet endgültig.
Für den Basketballverband Baden-Württemberg gilt für die          § 25
Dauer des Pilotprojekts der § 20, Abs. in folgender Fassung:       Die Einsatzberechtigung ist die Berechtigung eines Spie-
Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des          lers, während eines Wettbewerbs in einer bestimmten Mann-
Vereins. Sie ist beitragspflichtig.                               schaft (Stammmannschaft) eingesetzt zu werden. Sie wird
Der BBW ist berechtigt, für die Dauer des Projekts den § 34,      vom Verein festgelegt.
Abs. ‚ und ƒ durch eine abweichende Regelung in der Aus-           Die Einsatzberechtigung wird vom Verein im Spielbe-
schreibung zu ersetzen.                                           triebsportal des DBB durch Eintragung in die Spielerliste der
                                                                  entsprechenden Mannschaft festgelegt.
§ 21                                                               Veranstalter von Pokal- oder anderen Sonderwettbewer-
                                                                  ben können die Einsatzberechtigung für diese Wettbewerbe
Die Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn
                                                                  regeln.
a) die Mitgliedschaft eines Vereins in einem Landesverband
   endet;
                                                                  § 26
b) der DBB auf Antrag die Freigabe für einen anderen Bas-
                                                                   Neben der Einsatzberechtigung in der Stammmannschaft
   ketball-Spielbetrieb erteilt,
                                                                  ist ein Aushilfseinsatz in der Mannschaft mit der nächst nied-
c) der Verein die Teilnahmeberechtigung an den DBB zu-            rigeren Ordnungszahl zulässig.
   rückgibt,                                                       Dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in derselben
d) der Verein dem Spieler die Freigabe erteilt,                   Spielklasse oder in gleichwertigen Spielgruppen teilnehmen.
e) wenn der Verein schriftlich den Verlust des Teilnehmeraus-      Der Aushilfseinsatz ist bis zu fünfmal zulässig.
   weises erklärt und keine Erneuerung beantragt wird.
                                                                  § 27
§ 22                                                               Eine Änderung der Einsatzberechtigung kann bis zum
Ein Antrag auf Änderung der Teilnahmeberechtigung ist not-        31.1. beim zuständigen Landesverband beantragt werden.
wendig bei                                                         Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen
                                                                  einer Woche. Die Entscheidung ist endgültig.
a) Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen
    Verein;
                                                                  § 28
b) Bildung von Spielgemeinschaften;
                                                                  Ein Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist möglich
c) Änderung des Vereinsnamens.
                                                                  für
                                                                  a) einen Spieler, der noch nicht zum Einsatz gekommen ist;
§ 23
                                                                  b) einen bereits zum Einsatz gekommenen Spieler
 Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen
                                                                      – für eine Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl;
Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberech-
                                                                      – für eine Mannschaft mit höherer Ordnungszahl;
tigung für einen anderen Verein erteilt.
 Besitzt der Spieler noch eine Teilnahmeberechtigung, ist        c) für einen bereits zum Einsatz gekommene Spieler von
die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich.                     einer Mannschaft für die auf das Teilnahmerecht verzich-
 Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Wochen, gilt          tet wurde.
sie als erteilt.
                                                                  § 29
§ 24                                                               Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann
 Vereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbe-           die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt
werb eine Teilnahmeberechtigung besaßen, sind nur vom             werden.
1.7. bis 31.1. zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus ei-    Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die
nem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein inner-        Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit
halb des DBB.                                                     einer niedrigeren Ordnungszahl nur in begründeten Ausnah-
 Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen           mefällen möglich. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr
Verein nur erhalten, wenn er                                      zulässig.
                                                                   Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen und wird
a) durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist,
                                                                  die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft
    dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine
                                                                  mit einer höheren Ordnungszahl beantragt, so ist der Spieler
    Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist
                                                                  nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unter-
    oder
                                                                  liegt einer Sperre von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mann-
b) eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein             schaft. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.
    besitzt.                                                       Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen
 Bei Übertragung von Teilnahmerechten an einen ande-             Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde,
ren Verein und bei Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine       können für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt
Freigabe nicht erforderlich.                                      werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig.

                                                    Saison 2016/2017                                                        11
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen                                              DBB-Spielordnung (DBB-SO)

§ 30                                                             stalter dies vorsieht. treffen.
 Jugendliche können unter Beachtung der Jugendspiel-              Der Ausrichter ist verpflichtet, den Spielbericht der
ordnung die Einsatzberechtigung für maximal zwei Senioren-       Spielleitung am ersten Werktag nach dem Austragungstag
mannschaften erhalten. Hierzu zählen auch Einsatzberechti-       zuzusenden. Die Spielleitung hat einen nicht zugegangenen
gungen für Bundesligamannschaften.                               Spielbericht unter Setzung einer Ausschlussfrist und Festle-
 In Seniorenmannschaften sind Aushilfseinsätze für Ju-          gung der Versandform beim Ausrichter anzufordern. In die-
gendliche in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren           sem Fall ist der Ausrichter verpflichtet, sich über den Zugang
Ordnungszahl zahlenmäßig nicht begrenzt. Aushilfseinsätze        des Spielberichts zu vergewissern. Der Veranstalter kann eine
sind nicht möglich für Jugendliche, die bereits zwei Einsatz­    andere Regelung treffen.
berechtigungen in Seniorenmannschaften haben.
 Ein Jugendlicher mit einer Sonderteilnahmeberechtigung         § 34
für einen Zweitverein kann in diesem die Einsatzberech-           Der Trainer muss vor Spielbeginn die Vollständigkeit und
tigung nur für eine Mannschaft erlangen. Eine Änderung           Richtigkeit der Aufstellung seiner Mannschaft auf dem Spiel-
dieser Einsatzberechtigung und Aushilfseinsätze sind nicht       bericht durch Unterschrift bestätigen. Bis dahin nicht einge-
möglich.                                                         tragene Spieler sind nicht spielberechtigt.
 Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren            Auf dem Spielbericht eingetragene Spieler müssen ihren
Bereich weiter einschränken.                                     Teilnehmerausweis unaufgefordert dem 1. Schiedsrichter
                                                                 vorlegen.
V. Spielberechtigung                                              Der 1. Schiedsrichter muss die Teilnehmerausweise und
                                                                 die Identität der Spieler prüfen. Fehlen bzw. Beanstandung
                                                                 von Teilnehmerausweisen sowie die nicht festgestellte Iden-
§ 31                                                             tität von Spielern sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu
Die Spielberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers,       protokollieren.
in einem bestimmten Spiel zum Einsatz zu kommen. Sie ist          Die Identität von Spielern kann bis zum Abzeichnen des
durch seine persönlichen Voraussetzungen bestimmt.               Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter nachgewiesen wer-
                                                                 den. Die Protokollierung erfolgt durch den 1. Schiedsrichter
§ 31 a                                                           auf der Rückseite des Spielberichtes.
                                                                  Ein Spieler, dessen Identität von den Schiedsrichtern nicht
 In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel
                                                                 festgestellt werden konnte, wird behandelt wie ein Spieler
pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser
                                                                 ohne Teilnahmeberechtigung.
hat einen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Absatz 1 AufenthG vor-
                                                                 Über die Möglichkeit der Durchführung des Spiels entschei-
zulegen, der nicht gemäß § 6 Absatz 1 AufenthG erteilt wur-
                                                                 det der 1. Schiedsrichter. Eine negative Entscheidung ist auf
de.
                                                                 dem Spielbericht zu begründen.
 Absatz  findet keine Anwendung auf einen Spieler, der
vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmebe-
rechtigung besaß.                                                § 36
 Absatz  findet keine Anwendung auf einen Spieler,             Ist kein Kommissar eingesetzt, darf sich zur Überwachung
dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügig-          des Kampfgerichts ein Mannschaftsbegleiter des Gastvereins
keit) gewährt wird.                                              am Anschreibetisch aufhalten.
 Absatz  findet keine Anwendung auf einen Berufsbas-
ketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine        VII. Spielwertung
Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbe-
dingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als
Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmebe-     § 37
rechtigung besitzt, vorzulegen.                                   Auf Antrag eines Spielpartners bei der Spielleitung ist ge-
                                                                 gen eine Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn
§ 32                                                             diese eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15
Die Spielberechtigung von Jugendlichen regelt die Jugend-        Minuten verursacht und dies zu vertreten hat.
spielordnung.                                                     Der Antrag ist nur zulässig, wenn er vor Spielbeginn beim
                                                                 1. Schiedsrichter angemeldet wird. Der 1. Schiedsrichter hat
                                                                 dies zusammen mit der Begründung auf dem Spielbericht zu
VI. Spielbetrieb                                                 protokollieren.
                                                                  In diesen Fällen ist das Spiel durchzuführen, es sei denn,
§ 33                                                             der Spielbeginn verzögert sich um mehr als 30 Minuten nach
                                                                 dem angesetzten Spielbeginn. Diese Frist ist von Mannschaf-
 Der Ausrichter ist für die ordnungsgemäße und regelge-
                                                                 ten, Schiedsrichtern und Kampfgericht abzuwarten. Wird
rechte Durchführung des Spiels verantwortlich.
                                                                 nach Ablauf dieser Frist das Spiel durchgeführt, ist der Antrag
 Er ist weiter verantwortlich für rechtzeitige Bereitstellung
                                                                 hinfällig.
angemessener Umkleideräume, Sicherheit der Teilnehmer
                                                                  Der Antrag ist gebührenfrei.
und Erste Hilfe.
                                                                  Für Fristen und Kosten gelten die Vorschriften des Protest-
 Ein Spielbericht in elektronischer Form darf verwendet
                                                                 verfahrens der Rechtsordnung entsprechend.
werden, sofern dieser vom DBB zugelassen ist und der Veran-

12                                                Saison 2016/2017
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen                                               DBB-Spielordnung (DBB-SO)

§ 38                                                               schieden, wird ihnen jeweils ein Wertungspunkt abgezogen
 Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft            und das Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten gewertet.
auf Spielverlust zu entscheiden, wenn                               Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im
                                                                   Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzfähige Spieler auf
a) das Spiel ausgefallen ist, weil die Mannschaft nicht ange-      dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß
    treten ist und dies zu vertreten hat,                          den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet1. Abweichend
b) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Aus-     hiervon erhält die verlierende Mannschaft 0 Wertungspunkte
    richters das Spielfeld nicht zur Verfügung gestellt und dies   für die Klassifikation.
    zu vertreten hat,
c) das Spiel ausgefallen ist, weil eine Verlegung nicht wie        § 41
    vorgeschrieben durchgeführt wurde,                              Fehlende Spielbereitschaft und Nichtantreten sind nur
d) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Aus-     dann nicht zu vertreten, wenn höhere Gewalt (unvorherseh-
    richters das Kampfgericht oder die regelgerechte Spiel-        bares oder unabwendbares Ereignis) gegeben ist.
    ausrüstung nicht zur Verfügung hat,                             Der Einwand der höheren Gewalt ist nur dann zulässig,
e) das Spiel ausgefallen ist, weil sie die vorgeschriebene         wenn er nachweislich spätestens am ersten Werktag nach
    Spielkleidung nicht zur Verfügung hat,                         dem Spieltermin der Spielleitung unter Darlegung der ge-
f ) sie sich weigert, unter Leitung angesetzter oder zu akzep-     samten Umstände schriftlich mitgeteilt worden ist. Beweis-
    tierender Schiedsrichter zu spielen,                           mittel können nachgereicht werden.
g) für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberech-
    tigter Spieler teilgenommen hat,                               VIII. Platzierung
h) in dieser ein im Spielbericht nicht eingetragener Spieler
    eingesetzt wurde,                                              § 42
i) sie für einen Spielabbruch verantwortlich ist,                   Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabel-
j) sie oder ihr Verein gesperrt ist,                               len entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte.
                                                                    Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit
k) sie ihrer Wartepflicht von 30 Minuten nicht nachgekom-
                                                                   geringerer Anzahl an Spielen besser platziert.
    men ist,
                                                                    Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen
l) der Ausrichter schuldhaft nicht innerhalb von drei Wo-          werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der
    chen den Spielbericht für ein Spiel seiner Mannschaft an       aufgeführten Reihenfolge ermittelt:
    die Spielleitung gesandt hat.
                                                                   a) nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spie-
 Bei Spielausfall muss die Spielleitung über die Kosten des
                                                                       len dieser Mannschaften untereinander;
ausgefallenen Spiels entscheiden.
 Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Grün-            b) nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus den Spie-
den nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die                len dieser Mannschaften untereinander;
Spielleitung über die Wertung und Kosten.                          c) nach dem höheren Wert der Korbdifferenz aus allen Spie-
 Neben der Entscheidung auf Spielverlust kann bei schuld-             len des Wettbewerbs;
haftem Verhalten zusätzlich auf eine Ordnungsstrafe erkannt        d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver
werden.                                                                Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten
                                                                       bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbe-
§ 39                                                                   werbs.
Trifft die Spielleitung in den Fällen der §§ 37 und 38 SO nicht     Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statt-
innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin             haft.
eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht,
innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde          § 43 leer
beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser
hat eine Sachentscheidung zu treffen.
                                                                   § 44 leer
§ 39 a
                                                                   § 45
Zählfehler können nur bis zur Unterschrift des 1. Schiedsrich-
ters von diesem abschließend korrigiert werden.                    Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft vor deren letztem
                                                                   Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher
                                                                   von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen.
§ 40
 Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, ver-
lorene mit 0 Wertungspunkten gewertet.                             IX. Spielverlegung
 Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschie-
den, wird ihr 1 Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit          § 46
0:20 Korbpunkten gewertet: der Spielpartner erhält 2 Wer-          Spielverlegungen sind nach den Bestimmungen des Veran-
tungs- und 20:0 Korbpunkte.                                        stalters vorzunehmen.
 Wird gegen beide Mannschaften auf Spielverlust ent-

                                                   Saison 2016/2017                                                         13
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen                                             DBB-Spielordnung (DBB-SO)

§ 47                                                            nicht korrigiert werden.
 Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich     Wird eine Spielwiederholung angeordnet, hat die Spiellei-
aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist           tung eine Entscheidung über die Kostenverteilung des nicht
endgültig.                                                      gewerteten Spiels zu treffen.
 Entsteht ein Verlegungsgrund erst am Austragungstag,
kann der Ausrichter das Spiel ohne Antrag in eine andere        XI. Sportdisziplin
Halle verlegen.
 Eine Spielverlegung kann nicht mit Teilnahme an einer
                                                                § 53
Sitzung, Erkrankung, beruflicher Verhinderung, Urlaub oder
ähnlichem begründet werden.                                      Wird ein Spieler wegen offensichtlich unsportlichen Ver-
                                                                haltens disqualifiziert, ist er von diesem Zeitpunkt an nicht
                                                                mehr spielberechtigt. Dies gilt auch, wenn die Disqualifika-
§ 48
                                                                tion in einem Pflichtspiel der Bundesligen ausgesprochen
Wird ein Spieler oder Trainer zu Maßnahmen des DBB abge-        wurde.
stellt, so besteht bis zwölf Tage vor dem Spieltermin ein An-    Der Schiedsrichter muss die Gründe für diese Disqualifi-
spruch auf Spielverlegung für die Stammmannschaft.              kation schriftlich der Spielleitung innerhalb von 48 Stunden
                                                                mitteilen.
X. Protestverfahren                                              Die Spielleitung hat unverzüglich über die Dauer der
                                                                Sperre zu entscheiden.
                                                                 Ist die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach
§ 49                                                            der Disqualifikation nicht getroffen worden, so ist der Spieler
 Verstöße gegen die Spielregeln, die Spielordnung, die         vorläufig wieder spielberechtigt.
Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen können in Be-
zug auf ein bestimmtes Spiel in einem Protestverfahren gel-     § 54
tend gemacht werden.
 Der Antrag zur Einleitung eines Protestverfahrens ist –        Erfolgt die Disqualifikation in einem Pflichtspiel, so richtet
wenn keine Spieljury eingesetzt ist – bei der Spielleitung zu   sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung fest-
stellen.                                                        gelegten Anzahl der Pflichtspiele der Mannschaft, in deren
 Voraussetzung für die Einleitung eines Protestverfahrens      Spiel die Disqualifikation ausgesprochen wurde.
ist die rechtzeitige Anmeldung des Protestes durch den Kapi-     Bei anderen Spielen richtet sich die Dauer der Sperre nach
tän oder den Trainer beim 1. Schiedsrichter.                    der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele
                                                                der Stammmannschaft, für die der Spieler einsatzberechtigt
                                                                ist.
§ 50                                                             Die Entscheidung ist von der Spielleitung dem Spieler,
 Ein Protest aus dem Spielverlauf ist in der ersten Auszeit    dem Verein und dem DBB mitzuteilen.
nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden. Wird in            Der Spieler ist bis zum Ende des Tages, an dem das letzte
einer Spielperiode nach Entstehen des Protestgrundes keine      der Sperre zuzurechnende Pflichtspiel ausgetragen wird,
Auszeit mehr gegeben, so ist der Protest nach Ende der je-      nicht spielberechtigt.
weiligen Spielperiode anzumelden.
 Andere Proteste sind unverzüglich nach Entstehen des          § 55
Protestgrundes anzumelden
 Der Protestgrund ist anzugeben.                                Verhält sich ein Teilnehmer am Spiel (§ 5 Abs. 1 SO) nach
 Die Protestanmeldung ist vom Kapitän nach Spielende           dem Spielende zum Verlassen der Spielstätte und dem dazu
durch Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem       gehörigen Parkplatz in einer Weise, die einen Schiedsrichter
Spielberichtsbogen zu bestätigen, bevor der Spielbericht        zu einem Einschreiten verpflichtet hätte, so ist er mit Spiel-
durch den 1. Schiedsrichter abgezeichnet wird.                  sperre und/oder Geldstrafe zu bestrafen.
 Nach Abzeichnen des Spielberichtes durch den 1.               Das gleiche gilt für ein Verhalten vom Zeitpunkt der Öffnung
Schiedsrichter ist ein Protest nicht mehr zulässig.             der Spielstätte bis zum Spielbeginn.
                                                                 Der Vorfall ist durch einen Teilnehmer am Spiel (§ 5 Abs. 1
                                                                SO) der Spielleitung binnen 48 Stunden zu melden.
§ 51                                                             Der örtliche Raum eines Vergehens ist begrenzt auf die
 Der 1. Schiedsrichter ist verpflichtet, jeden angemeldeten    Spielstätte insgesamt einschließlich eines zur Spielstätte
Protest auf dem Spielbericht zu protokollieren. Name der        gehörenden Parkplatzes und des unmittelbaren Weges zu
Mannschaft, Protestgrund und Zeitpunkt der Anmeldung            diesem.
sind anzugeben.                                                 Sobald ein Teilnehmer am Spiel die vorstehenden Räumlich-
 Das Spiel ist in jedem Fall weiter durchzuführen.             keiten verlassen hat, unterliegt ein zu ahndendes Verhalten
                                                                i.S.d. Absatz 1 den zuständigen staatlichen Stellen.
§ 52
 Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn        § 56
der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beein-        Verstoßen andere Teilnehmer am Spiel gegen die Sport-
flusst hat.                                                     disziplin, gelten diese Vorschriften entsprechend. An Stelle
 Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter können             einer Sperre kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.

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BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen                                    DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)

 Wird ein Teilnehmer am Spielbetrieb – insbesondere Spie-         müssen die Mannschaften einen anwesenden vereinsneutra-
ler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, medizinisches Personal     len Schiedsrichter als 2. Schiedsrichter akzeptieren. Kann kein
– durch ein ordentliches Gericht wegen einer Straftat gegen        zweiter Schiedsrichter gefunden werden, ist das Spiel von
die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt oder        einem zu leiten.
ist er durch ein Zivilgericht zu einem Unterlassen von Hand-        Ein verspätet antretender Schiedsrichter darf nur vor Be-
lungen und / oder zu Schadensersatzleistungen verurteilt           ginn des dritten Viertels und nur sofern zuvor kein anderer
worden, die auf einem Verstoß gegen die Vorschriften zum           Schiedsrichter ersatzweise tätig wurde, seine Tätigkeit auf-
Schutze der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, können             nehmen.
das Präsidium des DBB oder des zuständigen Landesverban-            Ist 15 Minuten nach angesetztem Spielbeginn keiner der
des zeitliche oder dauernde Sperren, Amtsunwürdigkeit oder         Schiedsrichter erschienen, so müssen die Mannschaften an-
Lizenzentzug als Strafen gemäß § 23 DBB-RO verhängen.              wesende vereinsneutrale Schiedsrichter akzeptieren.
Gegen diese Entscheidung ist binnen 14 Tagen nach Zustel-           Sind keine vereinsneutralen Schiedsrichter anwesend,
lung die Beschwerde möglich. Die Beschwerde ist beim DBB-          können sich die Mannschaften auf vereinseigene Schieds-
Rechtsausschuss einzulegen. Sie hat keine aufschiebende            richter einigen. Diese Einigung ist vor dem Spiel von beiden
Wirkung. Der DBB-Rechtsausschuss entscheidet endgültig.            Kapitänen auf dem Spielbericht zu bestätigen.
                                                                    Das Ausbleiben jedes angesetzten Schiedsrichters ist auf
§ 57                                                               dem Spielbericht zu vermerken.
Ein gesperrter Teilnehmer am Spielbetrieb darf an keinem
Pflichtspiel teilnehmen.                                           § 60
                                                                   Kann das Spiel wegen fehlender Schiedsrichter nicht begon-
                                                                   nen werden, müssen Mannschaften und Kampfgericht bis zu
XII. Schiedsrichter-Einsatz                                        30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn auf Schiedsrichter
                                                                   warten.
§ 58
 Für Pflichtspiele werden die Schiedsrichter vom Veranstal-       XIII. Sonderspielbetrieb
ter eingesetzt.
 Ein Pflichtspiel kann nur gewertet werden, wenn es von
mindestens einem Schiedsrichter mit gültiger Schiedsrichter-       § 61
lizenz geleitet worden ist.                                        Die Ahndung von Verstößen bei Freundschaftsspielen kann
                                                                   bei dem für den Austragungsort zuständigen LV-Sportwart
§ 59                                                               beantragt werden. Dieser entscheidet als Vorinstanz.
 Ist nur ein Schiedsrichter zum Spielbeginn angetreten, so
 - Ende der Spielordnung -

DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)
- Beschlossen vom JUGENDHAUPTAUSSCHUSS am 06.07.2002 – Änderungen wurden vom Jugendhauptausschuss
  2003, Jugendtag 2004 (Göttingen), a.o. Jugendtag 2006 (Rotenburg), a.o. Jugendtag 2007, Jugendtag 2008, 2009,
  2010, 2012, 2013 (Hagen) und 2014 (Heidelberg) beschlossen.
§ 1 Allgemeines                                                        wendigen Maßnahmen anordnen.
                                                                   § 2 Altersklasseneinteilung
1. Die JSO regelt den Jugendspielbetrieb. Sie ist für alle Teil-
    nehmer verbindlich. Sie wird durch die jeweilige Aus-
                                                                   1. Im Jugendbereich gelten folgende Altersklasseneinteilun-
    schreibung ergänzt.
                                                                       gen:
2. Die DBB-SO ist im Jugendspielbetrieb sinngemäß anzu-                     −− U20-Jugendliche nicht älter als 19 Jahre
    wenden, wenn die JSO keine Regelung trifft.                             −− U19-Jugendliche nicht älter als 18 Jahre
                                                                            −− U18-Jugendliche nicht älter als 17 Jahre
3. Soweit in der JSO bzw. DBB-SO zugelassen, können Ver-
                                                                            −− U17-Jugendliche nicht älter als 16 Jahre
    anstalter für ihre Wettbewerbe abweichende oder ergän-
                                                                            −− U16-Jugendliche nicht älter als 15 Jahre
    zende Vorschriften treffen.
                                                                            −− U15-Jugendliche nicht älter als 14 Jahre
4. Im Bereich des Mini-Basketballs (U12 und jünger) gelten                  −− U14-Jugendliche nicht älter als 13 Jahre
    ferner die vom DBB-Jugendausschuss (DBB-JA) beschlos-                   −− U13-Jugendliche nicht älter als 12 Jahre
    senen MINI-Spielregeln.                                                 −− U12-Jugendliche nicht älter als 11 Jahre
5. Der DBB, die LV und ihre regionalen Zusammenschlüsse                     −− U11-Jugendliche nicht älter als 10 Jahre
    können für ihren Jugendspielbetrieb ergänzende Rege-                    −− U10-Jugendliche nicht älter als 9 Jahre
    lungen treffen, die für bestimmte Altersklassen/Wett-                   −− U 9-Jugendliche nicht älter als 8 Jahre
    bewerbe verpflichtend vorschreiben, nach bestimmten                     −− U 8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre
    Grundsätzen der Verteidigung und des Angriffs zu spie-         2. Stichtag ist jeweils der 31.12. des laufenden Spieljahres.
    len, und die für die Einhaltung dieser Regelungen not-

                                                   Saison 2016/2017                                                           15
BBV - Bezirk Oberfranken - Ordnungen                                 DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO)

§ 3 Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen                    sen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielbe-
                                                                    rechtigt.
1. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist als individuelle För-
                                                                8. Mit dem Antrag auf Ausweitung der Spielberechtigung
    dermaßnahme für Jugendliche anzusehen.
                                                                   gem. Absatz 1 und 2 sind folgende Unterlagen vorzule-
2. Jugendliche können nur eine Sonderteilnahmeberechti-            gen:
    gung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines          −− Sportärztliches Attest – nicht älter als einen Monat - mit
    anderen Vereins erhalten.                                         einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des
3. Die Sonderteilnahmeberechtigung ist über den Landes-               Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen,
    verband des Zweitvereins beim DBB bis zum 30.11. des           −− Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtig-
    Spieljahres zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflich-         ten
    tig. Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen und Lan-
                                                                    Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teil-
    desverbänden zu unterzeichnen. Die Landesverbände
                                                                    nehmerausweis an den Landesverband zu zahlen. Die
    können hierfür eine Gebühr festlegen.
                                                                    Höhe dieses Betrags wird vom Landesverband festgelegt.
4. Der Einsatz im Zweitverein muss in einer anderen Alters-
                                                                9. Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen
    oder Spielklasse erfolgen, als im Stammverein möglich
                                                                    Spieljahres. Ihre Änderung ist innerhalb des Spieljahres
    wäre. Aushilfseinsätze sind nicht möglich. Die Landesver-
                                                                    nicht zulässig.
    bände können weitergehende Einschränkungen festle-
    gen.                                                        10. Die Landesverbände können für ihren Bereich die Zahl der
                                                                     Aushilfseinsätze abweichend von § 26 DBB-Spielordnung
5. Eine Sonderteilnahmeberechtigung kann während des
                                                                     regeln.
    Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wech-
    sel des Stammvereins und kann nicht wieder neu bean-        11. Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seni-
    tragt werden. Aushilfseinsätze sind nicht möglich.               orenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der
                                                                     Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen
6. Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahme-
                                                                     pro Spieljahr erlangen.
    berechtigungen auf drei je Spiel begrenzt.
                                                                § 5 Sonderregelungen
§ 4 Einsatz- und Spielberechtigung von Jugendlichen
                                                                1. Die LV-Jugendwarte können für Kaderspieler Sonderrege-
1. Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in
                                                                    lungen für die Wettbewerbe auf LV-Ebene treffen.
    ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen
    der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb        2. Auf Vorschlag des Vizepräsidenten für Jugendfragen/
    spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-Ju-          Schulsport kann der Jugendausschuss in begründeten
    gendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweili-       Fällen abweichend von den Fristen der DBB-SO eine Teil-
    gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und            nahmeberechtigung für einen Jugendlichen erteilen.
    wird durch eine Genehmigung nachgewiesen.
                                                                3. Der Vizepräsident für Jugend/Schulsport kann für DBB-
2. Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich         Kaderathleten (ab D/C-Kader) Sonderregelungen für alle
    der Altersklasse U19 spielberechtigt. Die Spielberechti-        Wettbewerbe treffen, insb. Einsatzmöglichkeiten ein-
    gung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist beim jeweili-       schränken.
    gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
                                                                § 6 Spielzeit/Spielerzahl
    wird durch eine Genehmigung erlangt.
3. Jugendliche der Altersklasse U13 sind bis einschließlich     1. Der Veranstalter ist berechtigt, von den FIBA-Regeln ab-
    der Altersklasse U18 spielberechtigt. Die Spielberechti-        weichende Spielzeiten und Spielerzahlen in den jeweili-
    gung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist beim jeweili-       gen Ausschreibungen festzulegen.
    gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
                                                                2. An einem Tag sollen Jugendliche nicht mehr als zwei Spie-
    wird durch eine Genehmigung erlangt.
                                                                    le mit voller Spielzeit bestreiten.
4. Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich
                                                                3. Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit soll die Gesamtspiel-
    der Altersklasse U17 spielberechtigt. Die Spielberechti-
                                                                    zeit je Tag die Spieldauer von zwei normalen Spielen nicht
    gung für die Altersklassen U16 bzw. U17 ist beim jeweili-
                                                                    überschreiten.
    gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
    wird durch eine Genehmigung erlangt.                        § 7 Deutsche Meisterschaften
5. Jugendliche der Altersklasse U11 sind bis einschließlich
                                                                1. Alljährlich werden vom Jugendausschuss Deutsche Meis-
    der Altersklasse U16 spielberechtigt. Die Spielberechti-
                                                                    terschaften in den Altersklassen
    gung für die Altersklassen U15 bzw. U16 ist beim jeweili-
                                                                   weiblich:     männlich:
    gen Landesverband durch den Verein zu beantragen und
                                                                   - U17         - U19
    wird durch eine Genehmigung erlangt.
                                                                   - U15         - U16
6. Jugendliche der Altersklasse U10 sind bis einschließlich     			              - U14
    der Altersklasse U13 spielberechtigt.                          durchgeführt.
7. Jugendliche der Altersklasse U9 sowie jüngerer Altersklas-   2. Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss

16                                               Saison 2016/2017
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