Sammelversion, bestehend aus: Bank ...

Die Seite wird erstellt Julie Eberhardt
 
WEITER LESEN
Sammelversion, bestehend aus:
   Kundenrichtlinien für Debitkarten, Fassung Februar 2021, gültig ab 1.7. 2021
   Aushang für Preise und Konditionen für Service-, Debit- und Kreditkarten,
     gültig ab 1.7.2021
   Informationen für Verbraucher gem. §§ 5 ff und 8 ff Fern-Finanzdienstleistungsgesetz
   Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher
   Mustervertrag
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                 (Debit Mastercard®)
                                                 Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen           eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene
dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden „Kontoinhaber“), zu            Standards für die Kommunikation (delegierte Verordnung
welchem Debitkarten ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen             der Kommission (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie
berechtigten Inhaber dieser Debitkarte (im Folgenden „Kar-            (EU) 2015/2366) keine Ausnahme von der starken Kun-
teninhaber“) einerseits und der UniCredit Bank Austria AG (im         denauthentifizierung vorliegt.
Folgenden „Kreditinstitut“) andererseits.                             Die Nutzung der Debitkarte mit dem Mastercard® Identity
A. Allgemeines und Basisbenutzungsmöglichkeiten                       Check™-Verfahren ist in Abschnitt B geregelt.
  der Debitkarte                                                      1.7. Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte für den
                                                                           Karteninhaber:
1. Allgemeine Bestimmungen                                            1.7.a. Bei Debitkarten die zu einem Konto mit grundlegenden
1.1. Debitkarten-Service:                                             Funktionen (im Folgenden „Basiskonto“) ausgegeben sind,
Das Debitkarten-Service ist ein Bargeldbezugssystem und               sind nachfolgend angeführte Benutzungsmöglichkeiten nur
bargeldloses Zahlungssystem, welches mit speziell ausgege-            innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mög-
benen Zugangsinstrumenten Bargeldbezüge und/oder bar-                 lich.
geldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen               1.7.1. Geldausgabeautomaten:
ermöglicht.                                                           Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten
1.2. Kontaktloses Zahlen:                                             (GAA) im In- und Ausland, die mit einem auf der Debitkarte
Debitkarten mit dem Kontaktlos-Symbol ermöglichen dem                 angeführten Symbol gekennzeichnet sind, mit der Debitkarte
Karteninhaber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und Bar-              und dem persönlichen Code Bargeld bis zu den vereinbarten
geldbehebungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen.                  Limits zu beziehen Bei Debitkarten, die zu einem Basiskonto
1.3. Persönlicher Code:                                               ausgegeben sind, ist eine Freischaltung der Debitkarte im
Der persönliche Code zur Debitkarte, auch PIN (persönliche            Rahmen der Funktion GeoControl für Barbehebungen außer-
Identifizierungsnummer, Personal Identification Number) ge-           halb des EWR nicht möglich.
nannt, ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber bei         1.7.2. POS-Kassen:
Abschluss des Kartenvertrages erhält. Die Eingabe des per-            1.7.2.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit
sönlichen Codes ermöglicht die Benützung des Debitkarten-             dem auf der Debitkarte angeführten Symbol gekennzeichnet
Services.                                                             sind („point of sale“-Kassen; im Folgenden „POS-Kassen“),
1.4. Karteninhaber:                                                   mit der Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen
Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte                und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunterneh-
wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Karten-          men (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Aus-
antrag zu stellen. Debitkarten werden nur an natürliche Per-          land bis zum vereinbarten Limits bargeldlos zu bezahlen.
sonen ausgegeben, die als Kontoinhaber oder Zeichnungsbe-             Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS-
rechtigte über ein Konto des Kreditinstitutes einzeln dispositi-      Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des
onsberechtigt sind. Bei Gemeinschaftskonten erfordert die             persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein.
Ausgabe von Debitkarten an Zeichnungsberechtigte die Zu-              Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen
stimmung aller Kontoinhaber, die Ausgabe an einen Kontoin-            Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unter-
haber ist ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber zuläs-             schriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den
sig.                                                                  Rechnungsbetrag im Rahmen der dafür mit dem Kontoinha-
Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer Debitkarte für            ber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunterneh-
sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungs-         men zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung be-
berechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit             reits jetzt an.
zu unterfertigen und die Geltung dieser Kundenrichtlinien zu          1.7.2.2. Kontaktlos-Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen
akzeptieren.                                                          Codes: An POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte ange-
1.5. Kartenantrag, Kartenvertrag:                                     führten Kontaktlos-Symbol gekennzeichnet sind, ist der Kar-
Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertig-            teninhaber auch berechtigt, mit der Debitkarte ohne Einste-
ten Kartenantrag an, kommt der Kartenvertrag zu Stande. Der           cken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Ein-
Kartenantrag gilt jedenfalls mit Zustellung der Debitkarte an         gabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der De-
den Karteninhaber als angenommen.                                     bitkarte zur POS-Kasse, Lieferungen und Leistungen von Ver-
1.6. Kartendaten/Mastercard® Identity Check™-                         tragsunternehmen im In- und Ausland bis zu einem Betrag
     Verfahren:                                                       von EUR 50,– pro Einzeltransaktion, insgesamt maximal EUR
Kartendaten sind die auf der Debitkarte angeführten Daten,            125,- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen.
die der Karteninhaber für Zahlungen im Fernabsatz bei Ak-             Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zu ei-
zeptanzstellen bekannt zu geben hat. Dies sind in der Regel:          nem Betrag von EUR 50,– pro Einzeltransaktion durch bloßes
Kartennummer, Ablaufdatum und CVC (=Card Verification                 Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunter-
Code).                                                                nehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rech-
Zusätzlich zur Angabe der Kartendaten kann bei Zahlungen              nungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zah-
im Internet auch die Teilnahme am Mastercard® Identity                len. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt
Check™-Verfahren erforderlich sein. Dies ist jedenfalls dann          an.
der Fall, wenn der Zahlungsvorgang bei einem Vertragsun-              Nach Erreichen dieser Beschränkungen muss der Karteninha-
ternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ausgelöst                ber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem
wird und gemäß den technischen Regulierungsstandards für
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                             AUSHANG                                               SEITE 1
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                               (Debit Mastercard®)
                                               Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

Code durchführen, um weitere Kontaktlos-Zahlungen freizu-           erforderlich, wenn der Zahlungsvorgang bei einem Vertrags-
schalten.                                                           unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ausgelöst
Vor dem erstmaligen Einsatz der Debitkarte für Kontaktlos-          wird und gemäß den technischen Regulierungsstandards für
Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese            eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene
zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bar-         Standards für die Kommunikation (delegierte Verordnung der
geldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen Codes            Kommission (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie (EU)
verwendet worden sein.                                              2015/2366) keine Ausnahme von der starken Kundenauthen-
1.7.2.3. Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten und Parkgebüh-       tifizierung vorliegt.
ren ohne Eingabe des persönlichen Codes:                            Hinsichtlich der Autorisierung von Zahlungen im Internet im
Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne Ein-      Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens siehe
stecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder         Abschnitt B.
Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der          1.7.5. Wiederkehrende Zahlungen mit demselben Zahlungsemp-
Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnut-          fänger im Fernabsatz über das Internet (E-Commerce, M-Com-
zungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kon-             merce):
taktlos und bargeldlos zu bezahlen.                                 Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne de-
Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnut-            ren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von
zungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten               Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des
POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zum             Fernabsatzes über das Internet im Rahmen des vereinbarten
POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut            POS-Limits bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige
unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Ver-        Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist
tragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debit-           bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben
karte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zah-              Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten (bei
lungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinsti-         Zahlungen mit dem Mastercard® Identity Check™-Verfahren
tut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.                         durch Eingabe der für die Bestätigung von Zahlungen im Mas-
1.7.3. Selbstbedienungsautomaten:                                   tercard® Identity Check™-Verfahren gemäß Punkt B4 erforder-
Mit der Debitkarte können die im Kreditinstitut aufgestellten       lichen Daten) das Kreditinstitut unwiderruflich an, die dem
Selbstbedienungsautomaten für Einzahlungen, Informations-           ersten und den nachfolgenden Zahlungsvorgängen zugrunde-
anforderungen, Auftragserteilungen und Abgabe von Wis-              liegenden Rechnungsbeträge im Rahmen des vereinbarten
sens- und Willenserklärungen bedient werden. Einzahlungen           POS-Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen.
in Euro auf das beim Kreditinstitut geführte Konto, zu dem die      Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.
Debitkarte ausgegeben ist sowie die Erteilung von Zahlungs-         Achtung: Eine Authentifizierung des Karteninhabers bei wie-
aufträgen können mit der Debitkarte und dem persönlichen            derkehrenden Zahlungen mit demselben Zahlungsempfänger
Code vorgenommen werden. Die Erteilung von Zahlungsauf-             im Fernabsatz über das Internet erfolgt nur beim ersten Zah-
trägen ist zu dem Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben           lungsvorgang, nicht jedoch bei den folgenden Zahlungsvor-
ist und darüber hinaus mit der Debitkarte des Kontoinhabers         gängen.
auch zu anderen beim Kreditinstitut geführten Konten, bei de-       1.7.6. Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus
nen der Karteninhaber Kontoinhaber ist, möglich. Für die Er-              bekannt ist („Blankoanweisungen“):
teilung von sonstigen Aufträgen und die Abgabe von sonsti-          Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der ge-
gen rechtsverbindlichen Willenserklärungen gegenüber der            naue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine
Bank ist zusätzlich ein mit dem Karteninhaber vereinbartes          Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt,
Autorisierungsinstrument notwendig. Mit Einsatz dieses Auto-        nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der
risierungselements gilt ein Auftrag als erteilt bzw. eine Wil-      Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den
lenserklärung als abgegeben.                                        blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Infor-
1.7.4. Kartenzahlungen im Fernabsatz:                               mation über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei,
Kartenzahlungen im Fernabsatz sind nur bei nach Vollen-             spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags.
dung des 14 Lebensjahres abgeschlossenen Kartenverträ-              Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertrags-
gen möglich.                                                        unternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages.
Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne de-       Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung,
ren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter-           wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der
nehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes                Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabever-
(über das Internet, telefonisch, per Fax oder E-Mail) im Rah-       halten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jewei-
men des vereinbarten POS-Limits bargeldlos zu bezahlen,             ligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte er-
falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der        warten können.
Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das
                                                                    Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber
Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im
                                                                    diese Sachumstände darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung
Rahmen des vereinbarten POS-Limits an das jeweilige Ver-            ist vom Karteninhaber gegenüber dem Kreditinstitut inner-
tragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese
                                                                    halb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines
Anweisung bereits jetzt an.
                                                                    Kontos mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonstigem Aus-
Zusätzlich zur Angabe der Kartendaten kann bei Zahlungen            schluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen.
im Internet auch die Teilnahme am Mastercard® Identity
Check™-Verfahren erforderlich sein. Dies ist jedenfalls dann
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                           AUSHANG                                              SEITE 2
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                (Debit Mastercard®)
                                                Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

Achtung: Solche Blankoanweisungen fordern zum Beispiel              insbesondere auf Reisen auch andere Zahlungsmittel mitzu-
Hotels und Leihwagenunternehmen. Bitte prüfen Sie in die-           führen.
sem Fall besonders genau den Vertrag mit dem Vertragsun-            1.12. Gültigkeitsdauer der Debitkarte, Kartenvertragsdauer und
ternehmen und dessen Abrechnung.                                          Beendigung:
1.7.7. Altersnachweis:                                              1.12.1. Gültigkeitsdauer der Debitkarte:
Mit der Debitkarte kann der Karteninhaber gegenüber Dritten         Der Karteninhaber erhält nach Abschluss des Kartenvertrages
nachweisen, ob er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber             eine Debitkarte, die bis zum Ende des Jahres oder des Monats
relevante Altersgrenze überschritten hat. Die diesbezügliche        gültig ist, das auf ihr vermerkt ist.
Bestätigung vom Kreditinstitut wird vom Dritten anhand der          1.12.2. Austausch der Debitkarte:
vom Karteninhaber persönlich oder an technischen Einrich-           Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält der Karteninhaber recht-
tungen zu diesem Zweck präsentierten Debitkarte elektro-            zeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue Debitkarte.
nisch eingeholt.                                                    Das Kreditinstitut ist bei aufrechtem Kartenvertrag überdies
1.7. 8. Abfrage des Vertragsunternehmens zur Debitkarte:            berechtigt, die Debitkarte aus wichtigem Grund zurückzufor-
Vertragsunternehmen sind berechtigt, anhand der ihnen vom           dern und dem Karteninhaber eine neue Debitkarte zur Verfü-
Karteninhaber zur Verfügung gestellten Kartendaten zu prü-          gung zu stellen.
fen, ob die Debitkarte einsetzbar ist, zum Zeitpunkt der Prü-       1.12.3. Vernichtung der Debitkarte:
fung gültig ist und ob eine Sperre der Debitkarte vorliegt.         Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Debitkarte ver-
1.8. Einwendungen aus dem Grundgeschäft:                            pflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten Debitkarte
Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche,             zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist
die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninha-          eine Debitkarte zu vernichten.
ber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leis-           1.12.4. Dauer des Kartenvertrags
tungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der          Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Ver-         Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung
tragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die         des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der
Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt            Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Ein-
keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des               haltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos
Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.                          kündigen.
1.9. Haftung des Kontoinhabers:                                     Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhaltung
1.9.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung       einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Bei Vorlie-
der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.             gen eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag sowohl
Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im         vom Kredit-institut als auch vom Kontoinhaber und vom Kar-
Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Ver-             teninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Handelt
bindlichkeiten solidarisch.                                         es sich um eine zu einem Basiskonto ausgegebene Debit-
1.9.2. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut       karte, gilt hinsichtlich des Kündigungsrechtes des Kreditinsti-
aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgeleg-       tutes hiervon abweichend Punkt 1.11.4.a. Bestehende Ver-
ten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die       pflichtungen des Konto- und Karteninhabers werden durch
zum Konto des Unternehmers ausgegeben wurde, entstehen,             die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und
bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich        sind zu erfüllen.
unbegrenzt.                                                         1.12.4.a) Abweichend von Punkt 1.11.4. kann das Kreditinstitut
1.10. Falsche Bedienung eines Geldausgabeautomaten bzw. einer       den zu einem Basiskonto abgeschlossenen Kartenvertrag bei
für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung vorgesehenen        Erfüllung folgender Bedingungen kündigen:
POS-Kasse:                                                          1. wenn der Karteninhaber die Debitkarte absichtlich für nicht
Wird ein Geldausgabeautomat viermal, etwa durch Eingabe               rechtmäßige Zwecke genutzt hat;
eines unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann          2. wenn über das Basiskonto in mehr als 24 aufeinanderfol-
die Debitkarte vom Geldausgabeautomaten aus Sicherheits-              genden Monaten kein Zahlungsvorgang abgewickelt wurde;
gründen eingezogen und/ oder unbrauchbar gemacht werden.            3. wenn der Kontoinhaber unrichtige Angaben gemacht hat,
Wird eine für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung             um das Basiskonto eröffnen zu können, wobei ihm dieses
vorgesehene POS-Kasse viermal, etwa durch Eingabe eines               Recht bei Vorlage der richtigen Angaben verwehrt worden
unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann die De-          wäre;
bitkarte von Mitarbeitern des Vertragsunternehmens eingezo-         4. der Karteninhaber hat in der Europäischen Union keinen
gen und/oder unbrauchbar gemacht oder von der POS-Kasse               rechtmäßigen Aufenthalt mehr;
automatisch gesperrt werden.                                        5. der Kontoinhaber hat in der Folge bei einem in Österreich
1.11. Verfügbarkeit des Systems:                                      ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto eröff-
Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen,              net, das ihm die Nutzung der in § 25 Abs. 1 Verbraucherzah-
nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Proble-        lungskontogesetz genannten Dienste ermöglicht;
men bei der Akzeptanz der Debitkarten kommen. Auch kann             6. gegen den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber wird wegen
es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der             einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des
Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder Debitkarten            Kreditinstituts oder eines seiner Mitarbeiter Anklage gemäß
kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code              § 210 Abs. 1 StPO erhoben;
nicht an Dritte weitergegeben werden. Es wird empfohlen,            7. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat das Basiskonto

_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                           AUSHANG                                              SEITE 3
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                (Debit Mastercard®)
                                                Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

  wiederholt für die Zwecke einer unternehmerischen Tätig-           von SMS im Rahmen des Internetbanking zuletzt bekannt ge-
  keit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 des Konsumen-          gebene Mobiltelefonnummer.
  tenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. 140/1979, genutzt;                1.13.3. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der
8. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat eine Änderung             Kundenrichtlinien hat der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber,
dieser Kundenrichtlinien abgelehnt, die das Kreditinstitut al-       wenn dieser Verbraucher ist, das Recht, den Kartenvertrag vor
len Inhabern der bei ihm geführten Basiskonten bzw. Karten-          dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündi-
inhabern wirksam angeboten hat.                                      gen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsanbot hin-
Im Falle der Kündigung aus den in Z 2, 4, 5, 6, 7, und 8 ange-       weisen.
führten Gründen ist vom Kreditinstitut eine Kündigungsfrist
                                                                     1.13.4. Die Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. gelten auch für Ände-
von zwei Monaten einzuhalten. Bei Vorliegen der in Z 1 oder Z
3 angeführten Kündigungsgründe erfolgt die Kündigung mit             rungen des Kartenvertrages, in welchem die Geltung dieser
                                                                     Kundenrichtlinien zwischen Kunden und dem Kreditinstitut
sofortiger Wirkung.
                                                                     vereinbart worden ist.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und hat – sofern eine
solche Mitteilung nicht der nationalen Sicherheit oder der öf-       1.13.5. Die vorstehenden Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. finden auf
                                                                     die Änderung der Leistungen der Bank und die Änderung der
fentlichen Ordnung zuwiderlaufen würde – den Kündigungs-
                                                                     Entgelte keine Anwendung.
grund zu enthalten.
                                                                     1.14. Adressänderungen:
1.12.5. Rückgabe der Debitkarte:
                                                                     Der Kontoinhaber und der Karteninhaber sind verpflichtet,
Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto
ausgegebenen Debitkarten und mit Beendigung des Karten-              dem Kreditinstitut jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich
                                                                     bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber bzw. der Kartenin-
vertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich zurückzuge-
                                                                     haber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten
ben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene
Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen.                         schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen,
                                                                     wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaber
1.13. Zusendung und Änderung der Kundenrichtlinien:                  bzw. Karteninhaber bekannt gegebene Adresse gesendet wur-
1.13.1. Änderungen dieser Kundenrichtlinien werden dem               den.
Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem
                                                                     1.15. Rechtswahl:
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis
                                                                     Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kontoinhaber bzw.
auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustim-
mung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor       dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt österreichi-
                                                                     sches Recht.
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Wi-
derspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut        2. Bestimmungen für das Debitkarten-Service
den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Ände-
                                                                     2.1. Benützungsinstrumente:
rungsangebot ist dem Kunden mitzuteilen.
                                                                     Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benüt-
Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung der
                                                                     zungs-instrumente die Debitkarte und in einem verschlosse-
geänderten mit den ursprünglichen Bedingungen sowie die
                                                                     nen Kuvert einen persönlichen Code.
vollständige Fassung der neuen Kundenrichtlinien auf seiner
                                                                     Die Debitkarte und der persönliche Code werden an den Kar-
Internetseite veröffentlichen und diese in Schriftform dem
                                                                     teninhaber persönlich ausgehändigt oder, wenn dies mit dem
Kontoinhaber bzw. Karteninhaber auf dessen Verlangen in
                                                                     Kontoinhaber ausdrücklich gesondert vereinbart wurde, auf
seinen Geschäftsstellen aushändigen oder postalisch über-
                                                                     dem Postweg zugesandt. Debitkarte und persönlicher Code
mitteln. Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber bzw. Kar-
                                                                     dürfen nicht gemeinsam versendet werden.
teninhaber mit der Mitteilung über die angebotene Änderung
                                                                     Die Debitkarte bleibt Eigentum des Kreditinstituts.
auf diese Möglichkeiten hinweisen.
                                                                     2.2. Limitvereinbarung und Limitänderung:
1.13.2. Die Mitteilung nach Punkt 1.12.1. erfolgt grundsätzlich
per Post an die letzte vom Kunden bekannt gegebene An-               2.2.1. Limitvereinbarung:
schrift (s. auch Z 11 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedin-         Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren,
gungen der UniCredit Bank Austria AG). Abweichend von die-           • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wö-
sem Grundsatz wird das Kreditinstitut diese Mitteilung in              chentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von
elektronischer Form über das Postfach im Internetbanking               Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie
(z. B. OnlineBanking/24You bzw. BusinessNet) vornehmen, so-          • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wö-
fern der Kunde mit dem Kreditinstitut eine Vereinbarung zur            chentlich) unter Benützung der Debitkarte bargeldlos an
Nutzung zumindest eines Internetbanking-Produktes abge-                POS-Kassen bezahlt werden kann. Innerhalb der vereinbar-
schlossen hat. Diese elektronische Mitteilung erfolgt derart,          ten Limits kann auch bei Geldausgabeautomaten mit POS-
dass das Kreditinstitut das Änderungsangebot nicht mehr ein-           Funktion und im Rahmen des Fernabsatzes (siehe Punkt
seitig abändern kann und der Kunde die Möglichkeit hat, die            1.7.4.) bezahlt werden.
Mitteilung bei sich abzuspeichern und auszudrucken. Erfolgt          2.2.2. Limitsenkungen durch den Kontoinhaber:
eine solche elektronische Mitteilung über das Internetban-           Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt,
king, wird das Kreditinstitut den Kunden überdies gleichzeitig       die Senkung der Limits beim Kreditinstitut zu veranlassen.
davon in Kenntnis setzen, dass das Änderungsangebot im               2.3. Kontodeckung:
Postfach des Internetbanking verfügbar und abfragbar ist.            Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits
Dies geschieht durch Übersenden eines separaten E-Mails an           die in Punkt 1.6. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der
die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse o-            Debitkarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu
der eines separaten SMS an die vom Kunden für den Erhalt
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                            AUSHANG                                              SEITE 4
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                 (Debit Mastercard®)
                                                 Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche De-           sierung maßgeblich, der weder Samstag, Sonntag noch aner-
ckung (Guthaben, eingeräumter Kontoüberziehungsrahmen)                kannter Feiertag war. Der Kurs sowie das Kursdatum werden
aufweist.                                                             dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklä-
2.4. Pflichten des Karteninhabers:                                    rungen vereinbarten Form bekannt gegeben.
2.4.1. Verwahrung der Debitkarte und Geheimhaltung                    2.6.4. Das Kreditinstitut übermittelt dem Karteninhaber un-
         des persönlichen Codes:                                      verzüglich nachdem es einen Zahlungsauftrag des Kartenin-
Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflich-            habers wegen einer Barabhebung an einem Geldautomaten
tet, die Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weiter-             oder wegen einer Zahlung an einer Verkaufsstelle erhalten
gabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht zulässig.
                                                                      hat, der auf eine Währung der Europäischen Union lautet, die
Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht
auf der Debitkarte notiert werden. Der persönliche Code               von der Währung des Kontos zu dem die Debitkarte ausgege-
darf niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern                  ben ist abweicht, eine elektronische Mitteilung mit den in Ar-
des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern oder anderen               tikel 3a Absatz 1 Verordnung (EU) Nr. 924/2009 genannten
Karteninhabern, bekannt gegeben werden. Bei der Verwen-               Informationen.
dung des persönlichen Codes ist darauf zu achten, dass                Die vorstehenden Mitteilungen erfolgt nach Wahl des Kunden
dieser nicht von Dritten ausgespäht wird.                             mittels Push-Benachrichtigung über die Mobile Banking App
2.4.3. Meldepflicht bei Abhandenkommen der Debitkarte:                des Kreditinstituts oder per E-Mail an die letzte vom Kartenin-
Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder              haber bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte hat der
Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er           2.6.5. Für Landeswahrungen von Mitgliedstaaten der Europäi-
davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder            schen Union, die nicht der Euro sind, findet sich eine Darstel-
über die 24h ServiceLine eine Sperre der Debitkarte zu veran-         lung der gesamten Wahrungsumrechnungsentgelte im Sinne
lassen.                                                               von Artikel 2 Nummer 9 VO (EG) Nr. 924/2009 als prozentua-
                                                                      len Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro-Referenzwech-
2.5. Abrechnung:                                                      selkurse der Europäischen Zentralbank jederzeit auf
Transaktionen unter der Verwendung der Debitkarte werden              www.psa.at unter „Kursinfo“.
vom Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben ist, abgebucht
und im Kontoauszug ausgewiesen.                                       2.7. Sperre:
2.6. Umrechnung von Fremdwährungen:                                   2.7.1. Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber o-
2.6.1. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeld-           der vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt wer-
losen Zahlungen im Ausland wird der jeweilige Betrag der              den:
ausländischen Währung wie folgt umgerechnet:                          • jederzeit telefonisch über die 24h ServiceLine des Kreditin-
• bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum               stitutes unter der Telefonnummer 05 05 05-25 (aus dem
  jeweiligen Fixkurs;                                                   Ausland: +43 5 05 05-25) oder
• bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der            • jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment
  Europäischen Währungsunion sind, zu dem in 2.6.2. darge-              Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer
  stellten Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs.                     („PSA Sperrnotruf“), die im Inland einer Aufschrift an jedem
                                                                        Geldausgabeautomaten bzw. auf der Internetseite
2.6.2. Der Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird auf
                                                                        http://www.debitkarte.at entnommen und bei jedem Kredit-
Basis der auf der von TeleTrader Software GmbH betriebenen              institut erfragt werden kann, oder
Internetseite www.austrofx.at (unter “Marktbeobachtung“) öf-
                                                                      • zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstitutes per-
fentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von in-
                                                                        sönlich, schriftlich oder telefonisch beim Kreditinstitut.
ländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt. Der
                                                                      Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des
in Rechnung gestellte Bank Austria AustroFX-Fremdwäh-
                                                                      Sperrauftrags wirksam. Die über den „PSA Sperrnotruf“ bean-
rungskurs wird für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert
                                                                      tragte Sperre ohne Angabe der Bankfolgenummer bewirkt bis
aller zu dieser Fremdwährung auf www.austrofx.at (unter
                                                                      auf Weiteres die Sperre aller zum Konto ausgegebenen Debit-
“Marktbeobachtung“) gegenübergestellten Devisenverkaufs-
                                                                      karten.
kurse, ohne Berücksichtigung des Kurses der Bank Austria, ge-
bildet. Für die Ermittlung eines Bank Austria AustroFX-Fremd-         2.7.2. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der
währungskurses sind mindestens 5 auf www.austrofx.at (un-             Sperre von Debitkarten bzw. einzelnen Debitkarten zu seinem
ter “Marktbeobachtung“) veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs          Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine
der Bank Austria AustroFX) erforderlich. Stehen weniger Kurse         neue Debitkarte nur aufgrund eines Auftrages des Kontoinha-
zur Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Pay-              bers erstellt.
ment Services Austria GmbH www.psa.at ersichtliche Refe-              2.7.3. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne
renzwechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung.                  Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu
2.6.3. Die Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurse kön-              sperren oder die zur Debitkarte vereinbarten Limits herabzu-
nen beim Kreditinstitut erfragt oder auf www.psa.at unter             setzen, wenn
„Kursinfo“ abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung           • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der
ist der Tag vor der Autorisierung der Zahlung, außer der so er-         Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch ge-
mittelte Kurstag wäre ein Samstag, Sonntag oder anerkannter             nommen werden können, dies rechtfertigen,
Feiertag; diesfalls ist der Kurs vom letzten Tag vor der Autori-      • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen
                                                                        Verwendung der Debitkarte besteht oder
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                             AUSHANG                                              SEITE 5
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                (Debit Mastercard®)
                                                Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

 • der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusammen-           Verfahren mittels Push-Nachricht an die vom Kunden ge-
   hang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen             nutzte Internetbanking-App der Bank Austria (Mobile Banking
   Kreditlinie (Überschreitung oder eingeräumte Kontoüberzie-        App) erfolgt, ist der Karteninhaber zur Teilnahme am MIC-
   hung) nicht nachgekommen ist, und                                 Verfahren berechtigt.
   o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund
                                                                     3. Definitionen
     einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens-
     verhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichte-      3.1. Kartenprüfnummer (CVC = Card Validation Code oder CVV =
     ten gefährdet ist oder                                          Card Verification Value): Dies ist eine 3-stellige Kartenprüf-
   o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten          nummer, die sich in der Regel auf der Rückseite der Debit-
     ist oder diese unmittelbar droht.                               karte befindet. Diese benötigt der Karteninhaber bei jeder
Das Kreditinstitut wird den Karteninhaber über die Sperre            Zahlung im Internet mit Hilfe des MIC-Verfahrens.
bzw. die Herabsetzung der vereinbarten Limits und die                3.2. Kartennummer (PAN = Primary Account Number): Diese
Gründe hierfür – soweit dies nicht innerstaatliche oder ge-          Nummer befindet sich auf der Debitkarte. Diese benötigt der
meinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften sowie gerichtliche          Karteninhaber bei der Registrierung sowie bei jeder Zahlung
oder verwaltungsbehördliche Anordnungen verletzen oder ob-           im Internet mit Hilfe des MIC-Verfahrens.
jektiven Sicherheits-erwägungen zuwiderlaufen würde – mög-           3.3. Transaktionscode (3DS-Code): Den Transaktionscode erhält
lichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre bzw.        der Karteninhaber nach Eingabe seiner Kartennummer, des
Herabsetzung von Limits in der mit ihm vereinbarten Form in-         Ablaufdatums seiner Karte und der Kartenprüfnummer an die
formieren.                                                           von ihm im Rahmen des Internetbanking des Kreditinstitutes
B. Besondere Bedingungen für das Mastercard® Iden-                   für die Übermittlung der mobile TAN bekannt gegebene Mo-
tity Check™-Verfahren (im Folgenden „MIC-                            biltelefonnummer per SMS für die Bestätigung der jeweilige
Verfahren“). Nur anwendbar bei nach Vollendung des                   Zahlungstransaktion.
14. Lebensjahres abgeschlossenen Kartenverträgen:                    3.4. Sicherheitsfrage: Dies ist eine Frage, die der Karteninhaber
                                                                     im Zuge der Registrierung auszuwählen und zu der er eine
1. Voraussetzungen für die Teilnahme am MIC-Verfahren:               Antwort zu definieren hat, die nur er kennt.
1.1. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am MIC-                   3.5. Autorisierungscode (ATC): ist ein vom Kunden in der Mo-
     Verfahren sind:                                                 bile Banking App ab Version 7 zu setzender Autorisierungs-
• eine vom Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte.                    code, der für die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe von
• die Registrierung durch den Karteninhaber.                         sonstigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen gegenüber
• ein Endgerät des Karteninhabers, das für den Empfang ei-           der Bank im Rahmen des Internetbanking verwendet werden
  nes Transaktionscodes (3DS-Codes, siehe Punkt B 3.3.) ge-          kann und welcher auch zur Freigabe von Kartenzahlungen im
  eignet ist.                                                        Rahmen des MIC-Verfahrens dient.
1.2. Abweichend von Punkt 1.1. müssen ab dem 1. April 2021           3.6. Biometrische Daten: Bei Verwendung von Internetbanking-
für die Nutzung des MIC-Verfahrens mit ab 1. November                Apps der Bank auf mobilen Geräten (Smartphone oder Tablet)
2020 ausgestellten Debitkarten (Erstausgabe oder Austausch-          kann der Kunde – abhängig von den technischen Möglichkei-
karten) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:                       ten des Endgeräts – optional statt der Internetbanking-Ge-
• der Karteninhaber hat ein aktives Internetbanking beim Kre-        heimzahl (Internetbanking-PIN) und/oder des ATC biometri-
  ditinstitut.                                                       sche Daten (wie Fingerprints oder FaceID) in der jeweiligen In-
• die Mobile Banking App des Kreditinstitutes ab Version 7           ternetbanking-App nutzen.
  wurde auf dem Endgerät des Karteninhabers installiert , im         4. Zahlen mit dem Mastercard® Identity Check™-Verfah-
  Rahmen dessen vom Kunden auch ein Autorisierungscode                  ren
  (siehe Punkt B. 3.5.) gesetzt wurde.
                                                                     4.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit seiner Debitkarte im
Eine gesonderte Registrierung der Debitkarten für das MIC-           Rahmen des Fernabsatzes im Internet (E-Commerce) Liefe-
Verfahren ist bei Nutzung dieser Debitkarten im Rahmen des           rungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsun-
MIC-Verfahrens ab dem 1. April 2021 nicht erforderlich.              ternehmen (im Folgenden: „Vertragsunternehmen“), die das
2. Registrierung (bei ab 1. November 2020 ausgegebene                MIC-Verfahren anbieten, im In- und Ausland bargeldlos zu be-
Debitkarten nur erforderlich bei Nutzung des MIC-                    zahlen.
Verfahrens bis zum 31. März 2021)                                    4.2. Für den Karteninhaber ist die Teilnahme des Vertragsun-
Der Karteninhaber kann sich im Internetbanking des Kreditin-         ternehmens am MIC-Verfahren dadurch erkennbar, dass die-
stitutes für das MIC-Verfahren registrieren. Hierbei hat der         ser das Mastercard® Identity Check™-Logo auf seinen Inter-
Karteninhaber eine Antwort zu einer Sicherheitsfrage zu defi-        netseiten darstellt.
nieren und die Registrierung zum MIC-Verfahren entspre-              4.3.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Mastercard Identity
chend dem im Internetbanking für die Abgabe von rechtsver-           Check“ im Internet hat der Karteninhaber in den vorgesehe-
bindlichen Willenserklärungen vorgesehenen Verfahren durch           nen Dialogfeldern folgende Daten der Debitkarte einzugeben:
Eingabe der für diese Transaktion gültigen TAN und anschlie-          • die Kartennummer
ßende Betätigung des zur Freigabe vorgesehenen Buttons
                                                                      • das Ablaufdatum der Debitkarte (Monat und Jahr)
vorzunehmen. Mit Erhalt einer elektronischen Auftragsbestä-
tigung, welche mittels SMS an die im Rahmen des Internet-             • die Kartenprüfnummer
banking für die Übermittlung des mobileTAN bekannt gege-
bene Mobiltelefonnummer oder bei aktviertem Push-TAN
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                            AUSHANG                                               SEITE 6
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                 (Debit Mastercard®)
                                                 Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

4.3.2. Nach Eingabe dieser Kartendaten öffnet sich ein weite-          • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen
res Dialogfeld. Nach Überprüfung der Daten des Vertragsun-                 Verwendung der Debitkarte im MIC-Verfahren besteht
ternehmens und des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (insbe-                 oder
sondere des Rechnungsbetrages) hat der Karteninhaber in                • der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusam-
vorgesehenen Eingabefeldern seinen Transaktionscode sowie                  menhang mit einer mit der Debitkarte verbundenen Kre-
die von ihm bei Registrierung definierte Antwort auf die Si-               ditlinie (Überschreitung oder vereinbarte Kontoüberzie-
cherheitsfrage in den vorgesehenen Eingabefeldern einzuge-                 hungsrahmen) nicht nachgekommen ist und
ben.                                                                    o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund
Durch die Eingabe des Transaktionscodes sowie der Antwort                  einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens-
auf die Sicherheitsfrage und das Bestätigen der Zahlung mit                verhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichte-
der im jeweiligen Zahlungsablauf vorgesehenen Vorrichtung                  ten gefährdet ist oder
(z. B. OK-Button) weist der Karteninhaber das Kreditinstitut            o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten
unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das Vertragsun-                  ist oder diese unmittelbar droht.
ternehmen zu bezahlen und das Konto, zu dem die Debitkarte            Ist eine Deregistrierung oder Sperre erfolgt, ist der Kartenin-
ausgestellt wurde, zu belasten.                                       haber nicht mehr berechtigt und ist es ihm auch nicht mehr
4.3.2.1. Abweichend von Punkt 4.3.2. gelangt der Karteninha-          möglich, die Debitkarte im Rahmen des MIC-Verfahrens zu
ber ab dem 1. April 2021 mit ab 1. November 2020 ausge-               verwenden.
stellten Debitkarten nach Eingabe der Kartendaten durch An-           Eine Sperre der Debitkarte hat eine Sperre der Teilnahme
klicken der auf sein für die Nutzung der Mobile Banking App           am MIC-Verfahren zur Folge. Eine Deregistrierung oder
registriertes mobiles Endgerät übermittelten Push-Nachricht           Sperre der Teilnahme am MIC-Verfahren bewirkt NICHT die
direkt auf die Seite der Mobile Banking App, auf der die MIC-         Sperre der Debitkarte.
Verfahrenszahlung freizugeben ist.
                                                                      Nach einer Deregistrierung oder Sperre ist die Teilnahme am
Nach Überprüfung der angezeigten Daten des Vertragsunter-             MIC-Verfahren nur nach neuerlicher Registrierung (hinsicht-
nehmens und des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (insbe-               lich Erfordernis der Registrierung siehe Punkt B2) möglich.
sondere des Rechnungsbetrages) hat der Karteninhaber sei-             Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezahlmöglichkeit im
nen ATC in dem vorgesehenen Eingabefeld einzugeben.                   Rahmen des MIC-Verfahrens für Debitkarten zur Gänze einzu-
Durch die Eingabe des ATC und das Bestätigen der Zahlung              stellen, wenn es dies zur Abwehr von Schäden oder zur Ein-
mit der im jeweiligen Zahlungsablauf vorgesehenen Vorrich-            haltung von gesetzlichen Bestimmungen für erforderlich hal-
tung (z. B. OK-Button) weist der Karteninhaber das Kreditinsti-       ten darf.
tut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das Vertrags-
                                                                      6. Sorgfaltspflichten und Haftung des Karteninhabers
unternehmen zu bezahlen und das Konto, zu dem die Debit-
karte ausgestellt wurde, zu belasten.                                 6.1. Bei missbräuchlicher Verwendung der Debitkarte im MIC-
                                                                      Verfahren hat der Karteninhaber unverzüglich die Sperre der
4.3.3. Nach Bestätigung der Zahlung kann der Zahlungsauf-
                                                                      Teilnahme am MIC-Verfahren zu veranlassen.
trag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt
die Anweisung unter der Voraussetzung, dass sie im verein-            6.2. Der Karteninhaber hat geheim zu halten, welche Sicher-
barten POS-Limit Deckung findet, bereits jetzt an.                    heitsfrage er gewählt hat und welche Antwort er zu dieser Si-
                                                                      cherheitsfrage definiert hat. Er darf die von ihm definierte
Durch das Zahlen im Rahmen des MIC-Verfahrens verringert
                                                                      Antwort auf die Sicherheitsfrage jedenfalls nicht am für das
der Karteninhaber den Betrag, der ihm im Rahmen des im De-
                                                                      MIC-Verfahren verwendeten Endgerät speichern.
bitkarten-Service vereinbarten Limits zur Bezahlung an POS-
Kassen zur Verfügung steht.                                           6.3. Der Karteninhaber hat bei Eingabe der Kartendaten, der
                                                                      Internetbanking-Zugangsdaten (Verfügernummer und Inter-
5. Deregistrierung durch den Karteninhaber und Sperre                 netbanking-PIN) und des Transaktionscodes bzw. des Autori-
   durch Kreditinstitut                                               sierungscodes sowie der Antwort auf die Sicherheitsfrage da-
5.1. Der Karteninhaber kann jederzeit im Internetbanking der          rauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht wer-
UniCredit Bank Austria AG die Debitkarte von der Teilnahme            den.
am MIC-Verfahren deregistrieren                                       7. Haftung des Kreditinstitutes für Verfügbarkeit des
5.1.1. Abweichend von Punkt 5.1. kann bei ab dem 1. Novem-               Internets
ber 2020 ausgegebenen Debitkarten ab dem 1. April 2021                7.1. Das Kreditinstitut ist nicht in der Lage, sicher zu stellen,
keine gesonderte Deregistrierung der Debitkarte für die Teil-         dass alle Vertragsunternehmen das MIC-Verfahren akzeptie-
nahme am MIC-Verfahren, sondern nur eine Deaktivierung                ren. Das Kreditinstitut haftet daher nicht für die Verfügbarkeit
der Debitkarte für alle Fernabsatzzahlungen vorgenommen               des MIC-Verfahrens bei einem konkreten Vertragsunterneh-
werden.                                                               men.
5.2. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne Mit-      7.2. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die tech-
wirkung des Karteninhabers für das MIC-Verfahren zu sperren,          nische Verfügbarkeit von Leitungen, Netzen (Internet) sowie
wenn                                                                  die von den Karteninhabern und Vertragsunternehmen ver-
 • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit                wendeten Endgeräte. Insbesondere Leitungsstörungen, die
    der Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr im MIC-              mit der Internetverbindung des Karteninhabers zusammen-
    Verfahren in Anspruch genommen werden können, dies                hängen, begründen keine Haftung des Kreditinstitutes.
    rechtfertigen,                                                    8. Änderung der Mobiltelefonnummer

_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                             AUSHANG                                               SEITE 7
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                               (Debit Mastercard®)
                                               Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung seiner Mo-
biltelefonnummer dem Kreditinstitut unverzüglich (mittels
TAN-Eingabe) im Internetbanking oder in der Filiale bekannt
zugeben, andernfalls es ihm nicht möglich ist, am MIC-
Verfahren teilzunehmen. Die Möglichkeit der Änderung der
Mobiltelefonnummer im Internetbanking kann aus Sicher-
heitsgründen vonseiten der Bank ausgesetzt werden, wenn
objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der
persönlichen Identifikationsmerkmale oder der Systeme, für
die sie benutzt werden können, dies rechtfertigen.

_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                         AUSHANG                        SEITE 8
AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR
                                                         SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN
                                                                                                STAND 1. Juli 2021

DAUERLEISTUNGEN zu unseren Service- und Debitkarten                                                PREIS IN EUR
Entgelt für Leistungen, die das Kreditinstitut im Rahmen eines Vertragsverhältnisses
mit einem Kunden dauernd oder wiederkehrend erbringt.

Bereitstellung einer
  BankCard (Debitkarte)                                                       pro Quartal                      5,40

  BankCard (Debitkarte) für Studenten                                         pro Quartal               ko ste nlo s
  BankCard (Debitkarte)                                                       pro Quartal                      2, 6 4
  beschränkt auf die Verwendung an Selbstbedienungsautomaten in
  Bank Austria Filialen

  MegaCard (Debitkarte)                                                       pro Quartal               ko ste nlo s
  Business-ServiceCard (Cash-In Card)                                                                   ko ste nlo s

  Business-ServiceCard Plus                                                                             ko ste nlo s

  CardTAN Karte                                                               pro Quartal                       3,15

  Mastercard Identity Check                                                                               kostenlos

EINZELLEISTUNGEN zu unseren Service- und Debitkarten                                               PREIS IN EUR
  Kartennachbestellung wegen
  - Namensänderung                                                                                           14 , 80
  - techn. Defekt wegen unsachgemäßer Verwahrung / Benutzung
  - Tausch in eine BankCard (Debitkarte) im Sondermotiv

  Ausgabepreis für eine BankCard im Sondermotiv                                                              14 , 80

  Kartensperre                                                                                         ko ste nlo s

  Gebühr für Express-Zusendung der Karte                                                                     36 , 00

  Bargeldbehebung in Bank Austria Filialen                                                             ko ste nlo s
  mit BankCard und Megacard #)

  Bargeldbehebung im Rahmen des Debitkarten-Service
  - im Inland bzw. innerhalb der EU in EUR und                                                         ko ste nlo s
    in Schweden in Schwedischen Kronen *)
  - im Ausland in anderer Währung, oder in EUR außerhalb der EU *)                            2, 0 0 p lu s 0, 8 0 %
                                                                                               de s b eh obe ne n
                                                                                                       Bet r ag es /
                                                                                                     Tr an sa kt ion

  Unbare Zahlung im Rahmen des Debitkarten-Service
  - im Inland bzw. innerhalb der EU in EUR und                                                         ko ste nlo s
    in Schweden in Schwedischen Kronen *)
  - im Ausland in anderer Währung oder in EUR außerhalb der EU *)                                             1, 3 0
                                                                                              plu s 0, 8 0 % d e s
                                                                                            Zah lung sb et r age s
                                                                                                 / T r an sa kt ion
  #)   zuzüglich der vereinbarten Kontoführungs-/Buchungs-/Service-Entgelte
  *)   Fremdwährung Umrechnung zum Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs

2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN                                            1
AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR
                                                        SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN
                                                                              STAND 1. Juli 2021

  Business-ServiceCard (Cash-In Card),
  Business-Service Card Plus
  CardTAN Karte
  Kartennachbestellung wegen
  - unsachgemäßer Verwahrung / Benutzung                                                14 , 80
  - Namensänderung

2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN                       2
AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR
                                                        SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN
                                                                                         STAND 1. Juli 2021

Kreditkarten                                                                                  PREIS IN EUR

  Visa / Mastercard (der card complete Service Bank AG)
  Prepaid Card
    - Hauptkarte                                                          pro Monat                    1, 5 0
    - Zusatzkarte                                                         pro Monat                    1, 0 0
  bei Kartenbestellung vor 31. Mai 2009:                                                        ko ste nlo s

  Classic Card ohne Versicherungsschutz
    - Hauptkarte                                                              pro Jahr                19 , 20
    - Zusatzkarte                                                             pro Jahr                19 , 20

  Classic Card mit Versicherungsschutz
    - Hauptkarte                                                              pro Jahr                57 , 60
    - Zusatzkarte                                                             pro Jahr                33 , 60
    - Studenten (max. bis 30. Lebensjahr)                                     pro Jahr                33 , 60

  Gold Card mit Versicherungsschutz
   - Hauptkarte                                                               pro Jahr                69 , 60
   - Zusatzkarte                                                              pro Jahr                39 , 60

  Platinum Card mit Versicherungsschutz
    - Hauptkarte                                                              pro Jahr              12 0 ,0 0
    - Zusatzkarte                                                             pro Jahr               66 , 00

  Visa Infinite Card mit Versicherungsschutz
    - Hauptkarte                                                              pro Jahr              40 0 ,0 0
    - Zusatzkarte                                                             pro Jahr              20 0 ,0 0

  Visa Business Classic Card                                                  pro Jahr                54 , 50
  Duo in Verbindung mit VISA Classic Privatkarte mit
  Versicherungsschutz                                                         pro Jahr                12 , 00

  Visa Business Gold Card                                                     pro Jahr              11 8 ,0 0
  Duo in Verbindung mit VISA Platinum Privatkarte mit
  Versicherungsschutz                                                         pro Jahr                12 , 00

  Visa Secure Code                                                                              ko ste nlo s

  Mastercard Identity Check                                                                     Kos ten lo s

Darüberhinausgehende Entgelte:
  Visa / Mastercard Prepaid Card
  siehe Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Karten der card complete Service Bank AG
  Fassung Juli 2019, zu finden unter https://www.cardcomplete.com/agb/

  Visa / Mastercard
  siehe Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten der card complete Service Bank AG
  Fassung Juli 2019, zu finden unter https://www.cardcomplete.com/agb/

2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN                                     3
AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR
                                                        SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN
                                                                                          STAND 1. Juli 2021

                                                                                             PREIS IN EUR

  Bank Austria Diners Club Cards (der DC Bank AG)
  Classic, Gold oder Golf Card mit Versicherungsschutz
  - Hauptkarte                                                                pro Jahr              70,00
  - Zusatzkarte                                                               pro Jahr              35,00

  Student Classic Card mit Versicherungsschutz
  (max. bis 30. Lebensjahr)                                                   pro Jahr              24,00

  Vintage Card mit Versicherungsschutz
  - Hauptkarte                                                                pro Jahr             140,00
  - Zusatzkarte                                                               pro Jahr              70,00

Darüberhinausgehende Entgelte.
Siehe Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Diners Club Kreditkarten der DC Bank AG
Fassung August 2018, zu finden unter https://www.dinersclub.at/allgemeine-geschaeftsbedingungen.

2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN                                 4
Debitkarte (BankCard und MegaCard)
Informationen für Verbraucher gem. §§ 5 ff und 8 ff Fern-Finanzdienstleistungsgesetz
Fassung August 2020

1. Informationen                                           Sofern Sie die Vertragsbedingungen und die Informatio-
                                                           nen gemäß §§ 5ff und 8 ff FernFinG erst nach Vertrags-
Wissenswertes.                                             abschluss erhalten beginnt die Rücktrittsfrist mit Erhalt
Als Debitkarte vereinigt die BankCard bzw. die MegaCard    dieser Informationen. Sollten Sie von Ihrem Rücktritts-
(in Folge Debitkarte) der UniCredit Bank Austria AG (in    recht gemäß § 8 FernFinG Gebrauch machen wollen, so
Folge Bank Austria) eine Reihe von Funktionen, die Ihren   ist Ihr Rücktritt gegenüber der Bank Austria (Schreiben an
Wünschen und Anforderungen individuell angepasst wer-      die Bank Austria, Postfach 76000, 1011 Wien) ausdrück-
den können.                                                lich zu erklären.
                                                           Gemäß § 2 Absatz 1 FernFinG gelten bei Verträgen über
Funktionen:                                                Finanzdienstleistungen, die eine Grundvereinbarung mit
 an Kassen, die mit dem auf der Debitkarte angeführ-      daran anschließenden aufeinander folgenden Leistungen
  ten Symbol gekennzeichnet sind („point of sale“-         umfassen, die Bestimmungen des FernFinG nur für die
  Kassen; im Folgenden „POS-Kassen“), im In- und Aus-      Grundvereinbarung. Die einzelnen von Ihnen unter Ver-
  land bis zum vereinbarten Limit bargeldlos bezahlen.     wendung der Debitkarte getätigten Geschäfte bleiben da-
 an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, die          her von einem Rücktritt von dem hinsichtlich der Debit-
  mit dem auf der Debitkarte angeführten Symbol ge-        karte geschlossenen Vertrag unberührt. Sollten Sie von
  kennzeichnet sind, Bargeld bis zu den vereinbarten Li-   Ihrem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch machen, bleibt der
  mits beziehen.                                           Vertrag weiter bestehen.
 Kontaktlos bezahlen und Bargeld beheben an mit           Kündigungsrecht:
  dem „kontaktlos“-Symbol gekennzeichnete POS-Kas-         Gemäß Punkt 1.12.4 der "Kundenrichtlinien für Debitkar-
  sen.                                                     ten" wird der Kartenvertrag auf unbestimmte Zeit abge-
 Im SB-Foyers Bargeld beheben und einzahlen, Konto-       schlossen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der
  auszug drucken, Überweisungen beauftragen.               Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl Kontoinha-
 Zutrittsmöglichkeit zu SB-Foyers der Bank Austria.       ber als auch Karteninhaber können den Kartenvertrag je-
                                                           derzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem
 Code & Load - Laden von Wertkartenhandys                 Monat kündigen. Im Falle der Beendigung der Kontover-
 Mitgliedskarte für Kundenclubs ausgewählter Unter-       bindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Debitkar-
  nehmen.                                                  ten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige
 Zahlungen im Rahmen des Fernabsatzes (Internet,          Debitkarte zurückzugeben.
  Telefon, FAX) im Rahmen der vereinbarten POS–            Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhal-
  Limits.                                                  tung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Bei
                                                           Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Kartenver-
 Senden von Geldern an andere Debitkarten-Inhaber
                                                           trag sowohl vom Kreditinstitut als auch vom Kontoinha-
  mittels ZOIN-Funktion.
                                                           ber und vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung auf-
Kosten der Debitkarte auf einen Blick.                     gelöst werden.
Die zur Verrechnung gelangenden Entgelte sind dem se-      Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
paraten Informationsblatt „Aushang für Preise und Kon-
                                                           Für alle vorvertraglichen und vertraglichen Rechtsbezie-
ditionen“ zu entnehmen.
                                                           hungen gilt österreichisches Recht. Gemäß Ziffer 21 (2)
Informationen über den Fernabsatzvertrag:                  der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit
                                                           Bank Austria AG“ bleibt der für Klagen eines Verbrau-
Rücktrittsrecht:                                           chers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsab-
Gemäß § 8 Absatz 5 des Fern-Finanzdienstleistungsge-       schluss mit dem Kreditinstitut gegebene allgemeine Ge-
setz (im Folgenden kurz „FernFinG“ genannt) darf inner-    richtsstand in Österreich auch dann erhalten, wenn der
halb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrages   Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins
erst nach Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung        Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Ent-
begonnen werden. Trotz dieser Zustimmung sind Sie ge-      scheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.
mäß § 8 des FernFinG berechtigt, von dem hinsichtlich      Vertragssprache:
der Debitkarte abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Ta-
gen zurückzutreten. Die Rücktritts-frist beginnt mit dem   Informationen gemäß den § 5 und 8 des FernFinG sowie
Tag des Vertragsabschlusses.                               die diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedin-
                                                           gungen werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt.
                                                           Während der Laufzeit des Vertrages führen wir sämtliche
                                                           Kommunikation zu diesem Vertrag mit Ihnen in Deutsch.

Seite 1 von 2 I Debitkarte (BankCard und MegaCard)
Sie können auch lesen