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Sammelversion, bestehend aus: Kundenrichtlinien für Debitkarten, Fassung Februar 2021, gültig ab 1.7. 2021 Aushang für Preise und Konditionen für Service-, Debit- und Kreditkarten, gültig ab 1.7.2021 Informationen für Verbraucher gem. §§ 5 ff und 8 ff Fern-Finanzdienstleistungsgesetz Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher Mustervertrag
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Debit Mastercard®) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden „Kontoinhaber“), zu Standards für die Kommunikation (delegierte Verordnung welchem Debitkarten ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen der Kommission (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie berechtigten Inhaber dieser Debitkarte (im Folgenden „Kar- (EU) 2015/2366) keine Ausnahme von der starken Kun- teninhaber“) einerseits und der UniCredit Bank Austria AG (im denauthentifizierung vorliegt. Folgenden „Kreditinstitut“) andererseits. Die Nutzung der Debitkarte mit dem Mastercard® Identity A. Allgemeines und Basisbenutzungsmöglichkeiten Check™-Verfahren ist in Abschnitt B geregelt. der Debitkarte 1.7. Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte für den Karteninhaber: 1. Allgemeine Bestimmungen 1.7.a. Bei Debitkarten die zu einem Konto mit grundlegenden 1.1. Debitkarten-Service: Funktionen (im Folgenden „Basiskonto“) ausgegeben sind, Das Debitkarten-Service ist ein Bargeldbezugssystem und sind nachfolgend angeführte Benutzungsmöglichkeiten nur bargeldloses Zahlungssystem, welches mit speziell ausgege- innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mög- benen Zugangsinstrumenten Bargeldbezüge und/oder bar- lich. geldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen 1.7.1. Geldausgabeautomaten: ermöglicht. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten 1.2. Kontaktloses Zahlen: (GAA) im In- und Ausland, die mit einem auf der Debitkarte Debitkarten mit dem Kontaktlos-Symbol ermöglichen dem angeführten Symbol gekennzeichnet sind, mit der Debitkarte Karteninhaber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und Bar- und dem persönlichen Code Bargeld bis zu den vereinbarten geldbehebungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen. Limits zu beziehen Bei Debitkarten, die zu einem Basiskonto 1.3. Persönlicher Code: ausgegeben sind, ist eine Freischaltung der Debitkarte im Der persönliche Code zur Debitkarte, auch PIN (persönliche Rahmen der Funktion GeoControl für Barbehebungen außer- Identifizierungsnummer, Personal Identification Number) ge- halb des EWR nicht möglich. nannt, ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber bei 1.7.2. POS-Kassen: Abschluss des Kartenvertrages erhält. Die Eingabe des per- 1.7.2.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit sönlichen Codes ermöglicht die Benützung des Debitkarten- dem auf der Debitkarte angeführten Symbol gekennzeichnet Services. sind („point of sale“-Kassen; im Folgenden „POS-Kassen“), 1.4. Karteninhaber: mit der Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunterneh- wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Karten- men (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Aus- antrag zu stellen. Debitkarten werden nur an natürliche Per- land bis zum vereinbarten Limits bargeldlos zu bezahlen. sonen ausgegeben, die als Kontoinhaber oder Zeichnungsbe- Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS- rechtigte über ein Konto des Kreditinstitutes einzeln dispositi- Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des onsberechtigt sind. Bei Gemeinschaftskonten erfordert die persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Ausgabe von Debitkarten an Zeichnungsberechtigte die Zu- Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen stimmung aller Kontoinhaber, die Ausgabe an einen Kontoin- Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unter- haber ist ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber zuläs- schriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den sig. Rechnungsbetrag im Rahmen der dafür mit dem Kontoinha- Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer Debitkarte für ber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunterneh- sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungs- men zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung be- berechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit reits jetzt an. zu unterfertigen und die Geltung dieser Kundenrichtlinien zu 1.7.2.2. Kontaktlos-Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen akzeptieren. Codes: An POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte ange- 1.5. Kartenantrag, Kartenvertrag: führten Kontaktlos-Symbol gekennzeichnet sind, ist der Kar- Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertig- teninhaber auch berechtigt, mit der Debitkarte ohne Einste- ten Kartenantrag an, kommt der Kartenvertrag zu Stande. Der cken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Ein- Kartenantrag gilt jedenfalls mit Zustellung der Debitkarte an gabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der De- den Karteninhaber als angenommen. bitkarte zur POS-Kasse, Lieferungen und Leistungen von Ver- 1.6. Kartendaten/Mastercard® Identity Check™- tragsunternehmen im In- und Ausland bis zu einem Betrag Verfahren: von EUR 50,– pro Einzeltransaktion, insgesamt maximal EUR Kartendaten sind die auf der Debitkarte angeführten Daten, 125,- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. die der Karteninhaber für Zahlungen im Fernabsatz bei Ak- Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zu ei- zeptanzstellen bekannt zu geben hat. Dies sind in der Regel: nem Betrag von EUR 50,– pro Einzeltransaktion durch bloßes Kartennummer, Ablaufdatum und CVC (=Card Verification Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunter- Code). nehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rech- Zusätzlich zur Angabe der Kartendaten kann bei Zahlungen nungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zah- im Internet auch die Teilnahme am Mastercard® Identity len. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt Check™-Verfahren erforderlich sein. Dies ist jedenfalls dann an. der Fall, wenn der Zahlungsvorgang bei einem Vertragsun- Nach Erreichen dieser Beschränkungen muss der Karteninha- ternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ausgelöst ber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem wird und gemäß den technischen Regulierungsstandards für _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 1
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Debit Mastercard®) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 Code durchführen, um weitere Kontaktlos-Zahlungen freizu- erforderlich, wenn der Zahlungsvorgang bei einem Vertrags- schalten. unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ausgelöst Vor dem erstmaligen Einsatz der Debitkarte für Kontaktlos- wird und gemäß den technischen Regulierungsstandards für Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bar- Standards für die Kommunikation (delegierte Verordnung der geldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen Codes Kommission (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) verwendet worden sein. 2015/2366) keine Ausnahme von der starken Kundenauthen- 1.7.2.3. Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten und Parkgebüh- tifizierung vorliegt. ren ohne Eingabe des persönlichen Codes: Hinsichtlich der Autorisierung von Zahlungen im Internet im Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne Ein- Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens siehe stecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Abschnitt B. Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der 1.7.5. Wiederkehrende Zahlungen mit demselben Zahlungsemp- Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnut- fänger im Fernabsatz über das Internet (E-Commerce, M-Com- zungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kon- merce): taktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne de- Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnut- ren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von zungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zum Fernabsatzes über das Internet im Rahmen des vereinbarten POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut POS-Limits bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Ver- Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist tragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debit- bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben karte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zah- Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten (bei lungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinsti- Zahlungen mit dem Mastercard® Identity Check™-Verfahren tut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. durch Eingabe der für die Bestätigung von Zahlungen im Mas- 1.7.3. Selbstbedienungsautomaten: tercard® Identity Check™-Verfahren gemäß Punkt B4 erforder- Mit der Debitkarte können die im Kreditinstitut aufgestellten lichen Daten) das Kreditinstitut unwiderruflich an, die dem Selbstbedienungsautomaten für Einzahlungen, Informations- ersten und den nachfolgenden Zahlungsvorgängen zugrunde- anforderungen, Auftragserteilungen und Abgabe von Wis- liegenden Rechnungsbeträge im Rahmen des vereinbarten sens- und Willenserklärungen bedient werden. Einzahlungen POS-Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. in Euro auf das beim Kreditinstitut geführte Konto, zu dem die Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Debitkarte ausgegeben ist sowie die Erteilung von Zahlungs- Achtung: Eine Authentifizierung des Karteninhabers bei wie- aufträgen können mit der Debitkarte und dem persönlichen derkehrenden Zahlungen mit demselben Zahlungsempfänger Code vorgenommen werden. Die Erteilung von Zahlungsauf- im Fernabsatz über das Internet erfolgt nur beim ersten Zah- trägen ist zu dem Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben lungsvorgang, nicht jedoch bei den folgenden Zahlungsvor- ist und darüber hinaus mit der Debitkarte des Kontoinhabers gängen. auch zu anderen beim Kreditinstitut geführten Konten, bei de- 1.7.6. Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus nen der Karteninhaber Kontoinhaber ist, möglich. Für die Er- bekannt ist („Blankoanweisungen“): teilung von sonstigen Aufträgen und die Abgabe von sonsti- Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der ge- gen rechtsverbindlichen Willenserklärungen gegenüber der naue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Bank ist zusätzlich ein mit dem Karteninhaber vereinbartes Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, Autorisierungsinstrument notwendig. Mit Einsatz dieses Auto- nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der risierungselements gilt ein Auftrag als erteilt bzw. eine Wil- Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den lenserklärung als abgegeben. blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Infor- 1.7.4. Kartenzahlungen im Fernabsatz: mation über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, Kartenzahlungen im Fernabsatz sind nur bei nach Vollen- spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags. dung des 14 Lebensjahres abgeschlossenen Kartenverträ- Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertrags- gen möglich. unternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne de- Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, ren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter- wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der nehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabever- (über das Internet, telefonisch, per Fax oder E-Mail) im Rah- halten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jewei- men des vereinbarten POS-Limits bargeldlos zu bezahlen, ligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte er- falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der warten können. Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im diese Sachumstände darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung Rahmen des vereinbarten POS-Limits an das jeweilige Ver- ist vom Karteninhaber gegenüber dem Kreditinstitut inner- tragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese halb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Anweisung bereits jetzt an. Kontos mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonstigem Aus- Zusätzlich zur Angabe der Kartendaten kann bei Zahlungen schluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen. im Internet auch die Teilnahme am Mastercard® Identity Check™-Verfahren erforderlich sein. Dies ist jedenfalls dann _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 2
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Debit Mastercard®) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 Achtung: Solche Blankoanweisungen fordern zum Beispiel insbesondere auf Reisen auch andere Zahlungsmittel mitzu- Hotels und Leihwagenunternehmen. Bitte prüfen Sie in die- führen. sem Fall besonders genau den Vertrag mit dem Vertragsun- 1.12. Gültigkeitsdauer der Debitkarte, Kartenvertragsdauer und ternehmen und dessen Abrechnung. Beendigung: 1.7.7. Altersnachweis: 1.12.1. Gültigkeitsdauer der Debitkarte: Mit der Debitkarte kann der Karteninhaber gegenüber Dritten Der Karteninhaber erhält nach Abschluss des Kartenvertrages nachweisen, ob er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber eine Debitkarte, die bis zum Ende des Jahres oder des Monats relevante Altersgrenze überschritten hat. Die diesbezügliche gültig ist, das auf ihr vermerkt ist. Bestätigung vom Kreditinstitut wird vom Dritten anhand der 1.12.2. Austausch der Debitkarte: vom Karteninhaber persönlich oder an technischen Einrich- Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält der Karteninhaber recht- tungen zu diesem Zweck präsentierten Debitkarte elektro- zeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue Debitkarte. nisch eingeholt. Das Kreditinstitut ist bei aufrechtem Kartenvertrag überdies 1.7. 8. Abfrage des Vertragsunternehmens zur Debitkarte: berechtigt, die Debitkarte aus wichtigem Grund zurückzufor- Vertragsunternehmen sind berechtigt, anhand der ihnen vom dern und dem Karteninhaber eine neue Debitkarte zur Verfü- Karteninhaber zur Verfügung gestellten Kartendaten zu prü- gung zu stellen. fen, ob die Debitkarte einsetzbar ist, zum Zeitpunkt der Prü- 1.12.3. Vernichtung der Debitkarte: fung gültig ist und ob eine Sperre der Debitkarte vorliegt. Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Debitkarte ver- 1.8. Einwendungen aus dem Grundgeschäft: pflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten Debitkarte Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninha- eine Debitkarte zu vernichten. ber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leis- 1.12.4. Dauer des Kartenvertrags tungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Ver- Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung tragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Ein- keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des haltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos Grundgeschäftes durch den Vertragspartner. kündigen. 1.9. Haftung des Kontoinhabers: Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhaltung 1.9.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Bei Vorlie- der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. gen eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag sowohl Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im vom Kredit-institut als auch vom Kontoinhaber und vom Kar- Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Ver- teninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Handelt bindlichkeiten solidarisch. es sich um eine zu einem Basiskonto ausgegebene Debit- 1.9.2. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut karte, gilt hinsichtlich des Kündigungsrechtes des Kreditinsti- aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgeleg- tutes hiervon abweichend Punkt 1.11.4.a. Bestehende Ver- ten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die pflichtungen des Konto- und Karteninhabers werden durch zum Konto des Unternehmers ausgegeben wurde, entstehen, die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich sind zu erfüllen. unbegrenzt. 1.12.4.a) Abweichend von Punkt 1.11.4. kann das Kreditinstitut 1.10. Falsche Bedienung eines Geldausgabeautomaten bzw. einer den zu einem Basiskonto abgeschlossenen Kartenvertrag bei für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung vorgesehenen Erfüllung folgender Bedingungen kündigen: POS-Kasse: 1. wenn der Karteninhaber die Debitkarte absichtlich für nicht Wird ein Geldausgabeautomat viermal, etwa durch Eingabe rechtmäßige Zwecke genutzt hat; eines unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann 2. wenn über das Basiskonto in mehr als 24 aufeinanderfol- die Debitkarte vom Geldausgabeautomaten aus Sicherheits- genden Monaten kein Zahlungsvorgang abgewickelt wurde; gründen eingezogen und/ oder unbrauchbar gemacht werden. 3. wenn der Kontoinhaber unrichtige Angaben gemacht hat, Wird eine für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung um das Basiskonto eröffnen zu können, wobei ihm dieses vorgesehene POS-Kasse viermal, etwa durch Eingabe eines Recht bei Vorlage der richtigen Angaben verwehrt worden unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann die De- wäre; bitkarte von Mitarbeitern des Vertragsunternehmens eingezo- 4. der Karteninhaber hat in der Europäischen Union keinen gen und/oder unbrauchbar gemacht oder von der POS-Kasse rechtmäßigen Aufenthalt mehr; automatisch gesperrt werden. 5. der Kontoinhaber hat in der Folge bei einem in Österreich 1.11. Verfügbarkeit des Systems: ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto eröff- Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen, net, das ihm die Nutzung der in § 25 Abs. 1 Verbraucherzah- nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Proble- lungskontogesetz genannten Dienste ermöglicht; men bei der Akzeptanz der Debitkarten kommen. Auch kann 6. gegen den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber wird wegen es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder Debitkarten Kreditinstituts oder eines seiner Mitarbeiter Anklage gemäß kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code § 210 Abs. 1 StPO erhoben; nicht an Dritte weitergegeben werden. Es wird empfohlen, 7. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat das Basiskonto _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 3
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Debit Mastercard®) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 wiederholt für die Zwecke einer unternehmerischen Tätig- von SMS im Rahmen des Internetbanking zuletzt bekannt ge- keit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 des Konsumen- gebene Mobiltelefonnummer. tenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. 140/1979, genutzt; 1.13.3. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der 8. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat eine Änderung Kundenrichtlinien hat der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber, dieser Kundenrichtlinien abgelehnt, die das Kreditinstitut al- wenn dieser Verbraucher ist, das Recht, den Kartenvertrag vor len Inhabern der bei ihm geführten Basiskonten bzw. Karten- dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündi- inhabern wirksam angeboten hat. gen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsanbot hin- Im Falle der Kündigung aus den in Z 2, 4, 5, 6, 7, und 8 ange- weisen. führten Gründen ist vom Kreditinstitut eine Kündigungsfrist 1.13.4. Die Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. gelten auch für Ände- von zwei Monaten einzuhalten. Bei Vorliegen der in Z 1 oder Z 3 angeführten Kündigungsgründe erfolgt die Kündigung mit rungen des Kartenvertrages, in welchem die Geltung dieser Kundenrichtlinien zwischen Kunden und dem Kreditinstitut sofortiger Wirkung. vereinbart worden ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und hat – sofern eine solche Mitteilung nicht der nationalen Sicherheit oder der öf- 1.13.5. Die vorstehenden Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. finden auf die Änderung der Leistungen der Bank und die Änderung der fentlichen Ordnung zuwiderlaufen würde – den Kündigungs- Entgelte keine Anwendung. grund zu enthalten. 1.14. Adressänderungen: 1.12.5. Rückgabe der Debitkarte: Der Kontoinhaber und der Karteninhaber sind verpflichtet, Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Debitkarten und mit Beendigung des Karten- dem Kreditinstitut jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber bzw. der Kartenin- vertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich zurückzuge- haber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten ben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen. schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaber 1.13. Zusendung und Änderung der Kundenrichtlinien: bzw. Karteninhaber bekannt gegebene Adresse gesendet wur- 1.13.1. Änderungen dieser Kundenrichtlinien werden dem den. Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem 1.15. Rechtswahl: vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kontoinhaber bzw. auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustim- mung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt österreichi- sches Recht. dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Wi- derspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut 2. Bestimmungen für das Debitkarten-Service den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Ände- 2.1. Benützungsinstrumente: rungsangebot ist dem Kunden mitzuteilen. Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benüt- Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung der zungs-instrumente die Debitkarte und in einem verschlosse- geänderten mit den ursprünglichen Bedingungen sowie die nen Kuvert einen persönlichen Code. vollständige Fassung der neuen Kundenrichtlinien auf seiner Die Debitkarte und der persönliche Code werden an den Kar- Internetseite veröffentlichen und diese in Schriftform dem teninhaber persönlich ausgehändigt oder, wenn dies mit dem Kontoinhaber bzw. Karteninhaber auf dessen Verlangen in Kontoinhaber ausdrücklich gesondert vereinbart wurde, auf seinen Geschäftsstellen aushändigen oder postalisch über- dem Postweg zugesandt. Debitkarte und persönlicher Code mitteln. Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber bzw. Kar- dürfen nicht gemeinsam versendet werden. teninhaber mit der Mitteilung über die angebotene Änderung Die Debitkarte bleibt Eigentum des Kreditinstituts. auf diese Möglichkeiten hinweisen. 2.2. Limitvereinbarung und Limitänderung: 1.13.2. Die Mitteilung nach Punkt 1.12.1. erfolgt grundsätzlich per Post an die letzte vom Kunden bekannt gegebene An- 2.2.1. Limitvereinbarung: schrift (s. auch Z 11 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedin- Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren, gungen der UniCredit Bank Austria AG). Abweichend von die- • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wö- sem Grundsatz wird das Kreditinstitut diese Mitteilung in chentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von elektronischer Form über das Postfach im Internetbanking Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie (z. B. OnlineBanking/24You bzw. BusinessNet) vornehmen, so- • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wö- fern der Kunde mit dem Kreditinstitut eine Vereinbarung zur chentlich) unter Benützung der Debitkarte bargeldlos an Nutzung zumindest eines Internetbanking-Produktes abge- POS-Kassen bezahlt werden kann. Innerhalb der vereinbar- schlossen hat. Diese elektronische Mitteilung erfolgt derart, ten Limits kann auch bei Geldausgabeautomaten mit POS- dass das Kreditinstitut das Änderungsangebot nicht mehr ein- Funktion und im Rahmen des Fernabsatzes (siehe Punkt seitig abändern kann und der Kunde die Möglichkeit hat, die 1.7.4.) bezahlt werden. Mitteilung bei sich abzuspeichern und auszudrucken. Erfolgt 2.2.2. Limitsenkungen durch den Kontoinhaber: eine solche elektronische Mitteilung über das Internetban- Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, king, wird das Kreditinstitut den Kunden überdies gleichzeitig die Senkung der Limits beim Kreditinstitut zu veranlassen. davon in Kenntnis setzen, dass das Änderungsangebot im 2.3. Kontodeckung: Postfach des Internetbanking verfügbar und abfragbar ist. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Dies geschieht durch Übersenden eines separaten E-Mails an die in Punkt 1.6. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse o- Debitkarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu der eines separaten SMS an die vom Kunden für den Erhalt _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 4
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Debit Mastercard®) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche De- sierung maßgeblich, der weder Samstag, Sonntag noch aner- ckung (Guthaben, eingeräumter Kontoüberziehungsrahmen) kannter Feiertag war. Der Kurs sowie das Kursdatum werden aufweist. dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklä- 2.4. Pflichten des Karteninhabers: rungen vereinbarten Form bekannt gegeben. 2.4.1. Verwahrung der Debitkarte und Geheimhaltung 2.6.4. Das Kreditinstitut übermittelt dem Karteninhaber un- des persönlichen Codes: verzüglich nachdem es einen Zahlungsauftrag des Kartenin- Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflich- habers wegen einer Barabhebung an einem Geldautomaten tet, die Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weiter- oder wegen einer Zahlung an einer Verkaufsstelle erhalten gabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht zulässig. hat, der auf eine Währung der Europäischen Union lautet, die Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht auf der Debitkarte notiert werden. Der persönliche Code von der Währung des Kontos zu dem die Debitkarte ausgege- darf niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern ben ist abweicht, eine elektronische Mitteilung mit den in Ar- des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern oder anderen tikel 3a Absatz 1 Verordnung (EU) Nr. 924/2009 genannten Karteninhabern, bekannt gegeben werden. Bei der Verwen- Informationen. dung des persönlichen Codes ist darauf zu achten, dass Die vorstehenden Mitteilungen erfolgt nach Wahl des Kunden dieser nicht von Dritten ausgespäht wird. mittels Push-Benachrichtigung über die Mobile Banking App 2.4.3. Meldepflicht bei Abhandenkommen der Debitkarte: des Kreditinstituts oder per E-Mail an die letzte vom Kartenin- Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder haber bekannt gegebene E-Mail-Adresse. sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er 2.6.5. Für Landeswahrungen von Mitgliedstaaten der Europäi- davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder schen Union, die nicht der Euro sind, findet sich eine Darstel- über die 24h ServiceLine eine Sperre der Debitkarte zu veran- lung der gesamten Wahrungsumrechnungsentgelte im Sinne lassen. von Artikel 2 Nummer 9 VO (EG) Nr. 924/2009 als prozentua- len Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro-Referenzwech- 2.5. Abrechnung: selkurse der Europäischen Zentralbank jederzeit auf Transaktionen unter der Verwendung der Debitkarte werden www.psa.at unter „Kursinfo“. vom Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben ist, abgebucht und im Kontoauszug ausgewiesen. 2.7. Sperre: 2.6. Umrechnung von Fremdwährungen: 2.7.1. Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber o- 2.6.1. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeld- der vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt wer- losen Zahlungen im Ausland wird der jeweilige Betrag der den: ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: • jederzeit telefonisch über die 24h ServiceLine des Kreditin- • bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum stitutes unter der Telefonnummer 05 05 05-25 (aus dem jeweiligen Fixkurs; Ausland: +43 5 05 05-25) oder • bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der • jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment Europäischen Währungsunion sind, zu dem in 2.6.2. darge- Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer stellten Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs. („PSA Sperrnotruf“), die im Inland einer Aufschrift an jedem Geldausgabeautomaten bzw. auf der Internetseite 2.6.2. Der Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird auf http://www.debitkarte.at entnommen und bei jedem Kredit- Basis der auf der von TeleTrader Software GmbH betriebenen institut erfragt werden kann, oder Internetseite www.austrofx.at (unter “Marktbeobachtung“) öf- • zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstitutes per- fentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von in- sönlich, schriftlich oder telefonisch beim Kreditinstitut. ländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt. Der Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des in Rechnung gestellte Bank Austria AustroFX-Fremdwäh- Sperrauftrags wirksam. Die über den „PSA Sperrnotruf“ bean- rungskurs wird für jede Fremdwährung aus dem Mittelwert tragte Sperre ohne Angabe der Bankfolgenummer bewirkt bis aller zu dieser Fremdwährung auf www.austrofx.at (unter auf Weiteres die Sperre aller zum Konto ausgegebenen Debit- “Marktbeobachtung“) gegenübergestellten Devisenverkaufs- karten. kurse, ohne Berücksichtigung des Kurses der Bank Austria, ge- bildet. Für die Ermittlung eines Bank Austria AustroFX-Fremd- 2.7.2. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der währungskurses sind mindestens 5 auf www.austrofx.at (un- Sperre von Debitkarten bzw. einzelnen Debitkarten zu seinem ter “Marktbeobachtung“) veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine der Bank Austria AustroFX) erforderlich. Stehen weniger Kurse neue Debitkarte nur aufgrund eines Auftrages des Kontoinha- zur Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Pay- bers erstellt. ment Services Austria GmbH www.psa.at ersichtliche Refe- 2.7.3. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne renzwechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung. Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu 2.6.3. Die Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurse kön- sperren oder die zur Debitkarte vereinbarten Limits herabzu- nen beim Kreditinstitut erfragt oder auf www.psa.at unter setzen, wenn „Kursinfo“ abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der ist der Tag vor der Autorisierung der Zahlung, außer der so er- Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch ge- mittelte Kurstag wäre ein Samstag, Sonntag oder anerkannter nommen werden können, dies rechtfertigen, Feiertag; diesfalls ist der Kurs vom letzten Tag vor der Autori- • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Debitkarte besteht oder _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 5
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Debit Mastercard®) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 • der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusammen- Verfahren mittels Push-Nachricht an die vom Kunden ge- hang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen nutzte Internetbanking-App der Bank Austria (Mobile Banking Kreditlinie (Überschreitung oder eingeräumte Kontoüberzie- App) erfolgt, ist der Karteninhaber zur Teilnahme am MIC- hung) nicht nachgekommen ist, und Verfahren berechtigt. o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund 3. Definitionen einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens- verhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichte- 3.1. Kartenprüfnummer (CVC = Card Validation Code oder CVV = ten gefährdet ist oder Card Verification Value): Dies ist eine 3-stellige Kartenprüf- o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten nummer, die sich in der Regel auf der Rückseite der Debit- ist oder diese unmittelbar droht. karte befindet. Diese benötigt der Karteninhaber bei jeder Das Kreditinstitut wird den Karteninhaber über die Sperre Zahlung im Internet mit Hilfe des MIC-Verfahrens. bzw. die Herabsetzung der vereinbarten Limits und die 3.2. Kartennummer (PAN = Primary Account Number): Diese Gründe hierfür – soweit dies nicht innerstaatliche oder ge- Nummer befindet sich auf der Debitkarte. Diese benötigt der meinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften sowie gerichtliche Karteninhaber bei der Registrierung sowie bei jeder Zahlung oder verwaltungsbehördliche Anordnungen verletzen oder ob- im Internet mit Hilfe des MIC-Verfahrens. jektiven Sicherheits-erwägungen zuwiderlaufen würde – mög- 3.3. Transaktionscode (3DS-Code): Den Transaktionscode erhält lichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre bzw. der Karteninhaber nach Eingabe seiner Kartennummer, des Herabsetzung von Limits in der mit ihm vereinbarten Form in- Ablaufdatums seiner Karte und der Kartenprüfnummer an die formieren. von ihm im Rahmen des Internetbanking des Kreditinstitutes B. Besondere Bedingungen für das Mastercard® Iden- für die Übermittlung der mobile TAN bekannt gegebene Mo- tity Check™-Verfahren (im Folgenden „MIC- biltelefonnummer per SMS für die Bestätigung der jeweilige Verfahren“). Nur anwendbar bei nach Vollendung des Zahlungstransaktion. 14. Lebensjahres abgeschlossenen Kartenverträgen: 3.4. Sicherheitsfrage: Dies ist eine Frage, die der Karteninhaber im Zuge der Registrierung auszuwählen und zu der er eine 1. Voraussetzungen für die Teilnahme am MIC-Verfahren: Antwort zu definieren hat, die nur er kennt. 1.1. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am MIC- 3.5. Autorisierungscode (ATC): ist ein vom Kunden in der Mo- Verfahren sind: bile Banking App ab Version 7 zu setzender Autorisierungs- • eine vom Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte. code, der für die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe von • die Registrierung durch den Karteninhaber. sonstigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen gegenüber • ein Endgerät des Karteninhabers, das für den Empfang ei- der Bank im Rahmen des Internetbanking verwendet werden nes Transaktionscodes (3DS-Codes, siehe Punkt B 3.3.) ge- kann und welcher auch zur Freigabe von Kartenzahlungen im eignet ist. Rahmen des MIC-Verfahrens dient. 1.2. Abweichend von Punkt 1.1. müssen ab dem 1. April 2021 3.6. Biometrische Daten: Bei Verwendung von Internetbanking- für die Nutzung des MIC-Verfahrens mit ab 1. November Apps der Bank auf mobilen Geräten (Smartphone oder Tablet) 2020 ausgestellten Debitkarten (Erstausgabe oder Austausch- kann der Kunde – abhängig von den technischen Möglichkei- karten) folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ten des Endgeräts – optional statt der Internetbanking-Ge- • der Karteninhaber hat ein aktives Internetbanking beim Kre- heimzahl (Internetbanking-PIN) und/oder des ATC biometri- ditinstitut. sche Daten (wie Fingerprints oder FaceID) in der jeweiligen In- • die Mobile Banking App des Kreditinstitutes ab Version 7 ternetbanking-App nutzen. wurde auf dem Endgerät des Karteninhabers installiert , im 4. Zahlen mit dem Mastercard® Identity Check™-Verfah- Rahmen dessen vom Kunden auch ein Autorisierungscode ren (siehe Punkt B. 3.5.) gesetzt wurde. 4.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit seiner Debitkarte im Eine gesonderte Registrierung der Debitkarten für das MIC- Rahmen des Fernabsatzes im Internet (E-Commerce) Liefe- Verfahren ist bei Nutzung dieser Debitkarten im Rahmen des rungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsun- MIC-Verfahrens ab dem 1. April 2021 nicht erforderlich. ternehmen (im Folgenden: „Vertragsunternehmen“), die das 2. Registrierung (bei ab 1. November 2020 ausgegebene MIC-Verfahren anbieten, im In- und Ausland bargeldlos zu be- Debitkarten nur erforderlich bei Nutzung des MIC- zahlen. Verfahrens bis zum 31. März 2021) 4.2. Für den Karteninhaber ist die Teilnahme des Vertragsun- Der Karteninhaber kann sich im Internetbanking des Kreditin- ternehmens am MIC-Verfahren dadurch erkennbar, dass die- stitutes für das MIC-Verfahren registrieren. Hierbei hat der ser das Mastercard® Identity Check™-Logo auf seinen Inter- Karteninhaber eine Antwort zu einer Sicherheitsfrage zu defi- netseiten darstellt. nieren und die Registrierung zum MIC-Verfahren entspre- 4.3.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Mastercard Identity chend dem im Internetbanking für die Abgabe von rechtsver- Check“ im Internet hat der Karteninhaber in den vorgesehe- bindlichen Willenserklärungen vorgesehenen Verfahren durch nen Dialogfeldern folgende Daten der Debitkarte einzugeben: Eingabe der für diese Transaktion gültigen TAN und anschlie- • die Kartennummer ßende Betätigung des zur Freigabe vorgesehenen Buttons • das Ablaufdatum der Debitkarte (Monat und Jahr) vorzunehmen. Mit Erhalt einer elektronischen Auftragsbestä- tigung, welche mittels SMS an die im Rahmen des Internet- • die Kartenprüfnummer banking für die Übermittlung des mobileTAN bekannt gege- bene Mobiltelefonnummer oder bei aktviertem Push-TAN _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 6
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Debit Mastercard®) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 4.3.2. Nach Eingabe dieser Kartendaten öffnet sich ein weite- • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen res Dialogfeld. Nach Überprüfung der Daten des Vertragsun- Verwendung der Debitkarte im MIC-Verfahren besteht ternehmens und des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (insbe- oder sondere des Rechnungsbetrages) hat der Karteninhaber in • der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusam- vorgesehenen Eingabefeldern seinen Transaktionscode sowie menhang mit einer mit der Debitkarte verbundenen Kre- die von ihm bei Registrierung definierte Antwort auf die Si- ditlinie (Überschreitung oder vereinbarte Kontoüberzie- cherheitsfrage in den vorgesehenen Eingabefeldern einzuge- hungsrahmen) nicht nachgekommen ist und ben. o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund Durch die Eingabe des Transaktionscodes sowie der Antwort einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens- auf die Sicherheitsfrage und das Bestätigen der Zahlung mit verhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichte- der im jeweiligen Zahlungsablauf vorgesehenen Vorrichtung ten gefährdet ist oder (z. B. OK-Button) weist der Karteninhaber das Kreditinstitut o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das Vertragsun- ist oder diese unmittelbar droht. ternehmen zu bezahlen und das Konto, zu dem die Debitkarte Ist eine Deregistrierung oder Sperre erfolgt, ist der Kartenin- ausgestellt wurde, zu belasten. haber nicht mehr berechtigt und ist es ihm auch nicht mehr 4.3.2.1. Abweichend von Punkt 4.3.2. gelangt der Karteninha- möglich, die Debitkarte im Rahmen des MIC-Verfahrens zu ber ab dem 1. April 2021 mit ab 1. November 2020 ausge- verwenden. stellten Debitkarten nach Eingabe der Kartendaten durch An- Eine Sperre der Debitkarte hat eine Sperre der Teilnahme klicken der auf sein für die Nutzung der Mobile Banking App am MIC-Verfahren zur Folge. Eine Deregistrierung oder registriertes mobiles Endgerät übermittelten Push-Nachricht Sperre der Teilnahme am MIC-Verfahren bewirkt NICHT die direkt auf die Seite der Mobile Banking App, auf der die MIC- Sperre der Debitkarte. Verfahrenszahlung freizugeben ist. Nach einer Deregistrierung oder Sperre ist die Teilnahme am Nach Überprüfung der angezeigten Daten des Vertragsunter- MIC-Verfahren nur nach neuerlicher Registrierung (hinsicht- nehmens und des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (insbe- lich Erfordernis der Registrierung siehe Punkt B2) möglich. sondere des Rechnungsbetrages) hat der Karteninhaber sei- Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezahlmöglichkeit im nen ATC in dem vorgesehenen Eingabefeld einzugeben. Rahmen des MIC-Verfahrens für Debitkarten zur Gänze einzu- Durch die Eingabe des ATC und das Bestätigen der Zahlung stellen, wenn es dies zur Abwehr von Schäden oder zur Ein- mit der im jeweiligen Zahlungsablauf vorgesehenen Vorrich- haltung von gesetzlichen Bestimmungen für erforderlich hal- tung (z. B. OK-Button) weist der Karteninhaber das Kreditinsti- ten darf. tut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das Vertrags- 6. Sorgfaltspflichten und Haftung des Karteninhabers unternehmen zu bezahlen und das Konto, zu dem die Debit- karte ausgestellt wurde, zu belasten. 6.1. Bei missbräuchlicher Verwendung der Debitkarte im MIC- Verfahren hat der Karteninhaber unverzüglich die Sperre der 4.3.3. Nach Bestätigung der Zahlung kann der Zahlungsauf- Teilnahme am MIC-Verfahren zu veranlassen. trag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt die Anweisung unter der Voraussetzung, dass sie im verein- 6.2. Der Karteninhaber hat geheim zu halten, welche Sicher- barten POS-Limit Deckung findet, bereits jetzt an. heitsfrage er gewählt hat und welche Antwort er zu dieser Si- cherheitsfrage definiert hat. Er darf die von ihm definierte Durch das Zahlen im Rahmen des MIC-Verfahrens verringert Antwort auf die Sicherheitsfrage jedenfalls nicht am für das der Karteninhaber den Betrag, der ihm im Rahmen des im De- MIC-Verfahren verwendeten Endgerät speichern. bitkarten-Service vereinbarten Limits zur Bezahlung an POS- Kassen zur Verfügung steht. 6.3. Der Karteninhaber hat bei Eingabe der Kartendaten, der Internetbanking-Zugangsdaten (Verfügernummer und Inter- 5. Deregistrierung durch den Karteninhaber und Sperre netbanking-PIN) und des Transaktionscodes bzw. des Autori- durch Kreditinstitut sierungscodes sowie der Antwort auf die Sicherheitsfrage da- 5.1. Der Karteninhaber kann jederzeit im Internetbanking der rauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht wer- UniCredit Bank Austria AG die Debitkarte von der Teilnahme den. am MIC-Verfahren deregistrieren 7. Haftung des Kreditinstitutes für Verfügbarkeit des 5.1.1. Abweichend von Punkt 5.1. kann bei ab dem 1. Novem- Internets ber 2020 ausgegebenen Debitkarten ab dem 1. April 2021 7.1. Das Kreditinstitut ist nicht in der Lage, sicher zu stellen, keine gesonderte Deregistrierung der Debitkarte für die Teil- dass alle Vertragsunternehmen das MIC-Verfahren akzeptie- nahme am MIC-Verfahren, sondern nur eine Deaktivierung ren. Das Kreditinstitut haftet daher nicht für die Verfügbarkeit der Debitkarte für alle Fernabsatzzahlungen vorgenommen des MIC-Verfahrens bei einem konkreten Vertragsunterneh- werden. men. 5.2. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne Mit- 7.2. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die tech- wirkung des Karteninhabers für das MIC-Verfahren zu sperren, nische Verfügbarkeit von Leitungen, Netzen (Internet) sowie wenn die von den Karteninhabern und Vertragsunternehmen ver- • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit wendeten Endgeräte. Insbesondere Leitungsstörungen, die der Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr im MIC- mit der Internetverbindung des Karteninhabers zusammen- Verfahren in Anspruch genommen werden können, dies hängen, begründen keine Haftung des Kreditinstitutes. rechtfertigen, 8. Änderung der Mobiltelefonnummer _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 7
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Debit Mastercard®) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung seiner Mo- biltelefonnummer dem Kreditinstitut unverzüglich (mittels TAN-Eingabe) im Internetbanking oder in der Filiale bekannt zugeben, andernfalls es ihm nicht möglich ist, am MIC- Verfahren teilzunehmen. Die Möglichkeit der Änderung der Mobiltelefonnummer im Internetbanking kann aus Sicher- heitsgründen vonseiten der Bank ausgesetzt werden, wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der persönlichen Identifikationsmerkmale oder der Systeme, für die sie benutzt werden können, dies rechtfertigen. _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 8
AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2021 DAUERLEISTUNGEN zu unseren Service- und Debitkarten PREIS IN EUR Entgelt für Leistungen, die das Kreditinstitut im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit einem Kunden dauernd oder wiederkehrend erbringt. Bereitstellung einer BankCard (Debitkarte) pro Quartal 5,40 BankCard (Debitkarte) für Studenten pro Quartal ko ste nlo s BankCard (Debitkarte) pro Quartal 2, 6 4 beschränkt auf die Verwendung an Selbstbedienungsautomaten in Bank Austria Filialen MegaCard (Debitkarte) pro Quartal ko ste nlo s Business-ServiceCard (Cash-In Card) ko ste nlo s Business-ServiceCard Plus ko ste nlo s CardTAN Karte pro Quartal 3,15 Mastercard Identity Check kostenlos EINZELLEISTUNGEN zu unseren Service- und Debitkarten PREIS IN EUR Kartennachbestellung wegen - Namensänderung 14 , 80 - techn. Defekt wegen unsachgemäßer Verwahrung / Benutzung - Tausch in eine BankCard (Debitkarte) im Sondermotiv Ausgabepreis für eine BankCard im Sondermotiv 14 , 80 Kartensperre ko ste nlo s Gebühr für Express-Zusendung der Karte 36 , 00 Bargeldbehebung in Bank Austria Filialen ko ste nlo s mit BankCard und Megacard #) Bargeldbehebung im Rahmen des Debitkarten-Service - im Inland bzw. innerhalb der EU in EUR und ko ste nlo s in Schweden in Schwedischen Kronen *) - im Ausland in anderer Währung, oder in EUR außerhalb der EU *) 2, 0 0 p lu s 0, 8 0 % de s b eh obe ne n Bet r ag es / Tr an sa kt ion Unbare Zahlung im Rahmen des Debitkarten-Service - im Inland bzw. innerhalb der EU in EUR und ko ste nlo s in Schweden in Schwedischen Kronen *) - im Ausland in anderer Währung oder in EUR außerhalb der EU *) 1, 3 0 plu s 0, 8 0 % d e s Zah lung sb et r age s / T r an sa kt ion #) zuzüglich der vereinbarten Kontoführungs-/Buchungs-/Service-Entgelte *) Fremdwährung Umrechnung zum Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN 1
AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2021 Business-ServiceCard (Cash-In Card), Business-Service Card Plus CardTAN Karte Kartennachbestellung wegen - unsachgemäßer Verwahrung / Benutzung 14 , 80 - Namensänderung 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN 2
AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2021 Kreditkarten PREIS IN EUR Visa / Mastercard (der card complete Service Bank AG) Prepaid Card - Hauptkarte pro Monat 1, 5 0 - Zusatzkarte pro Monat 1, 0 0 bei Kartenbestellung vor 31. Mai 2009: ko ste nlo s Classic Card ohne Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 19 , 20 - Zusatzkarte pro Jahr 19 , 20 Classic Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 57 , 60 - Zusatzkarte pro Jahr 33 , 60 - Studenten (max. bis 30. Lebensjahr) pro Jahr 33 , 60 Gold Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 69 , 60 - Zusatzkarte pro Jahr 39 , 60 Platinum Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 12 0 ,0 0 - Zusatzkarte pro Jahr 66 , 00 Visa Infinite Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 40 0 ,0 0 - Zusatzkarte pro Jahr 20 0 ,0 0 Visa Business Classic Card pro Jahr 54 , 50 Duo in Verbindung mit VISA Classic Privatkarte mit Versicherungsschutz pro Jahr 12 , 00 Visa Business Gold Card pro Jahr 11 8 ,0 0 Duo in Verbindung mit VISA Platinum Privatkarte mit Versicherungsschutz pro Jahr 12 , 00 Visa Secure Code ko ste nlo s Mastercard Identity Check Kos ten lo s Darüberhinausgehende Entgelte: Visa / Mastercard Prepaid Card siehe Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Karten der card complete Service Bank AG Fassung Juli 2019, zu finden unter https://www.cardcomplete.com/agb/ Visa / Mastercard siehe Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten der card complete Service Bank AG Fassung Juli 2019, zu finden unter https://www.cardcomplete.com/agb/ 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN 3
AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN STAND 1. Juli 2021 PREIS IN EUR Bank Austria Diners Club Cards (der DC Bank AG) Classic, Gold oder Golf Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 70,00 - Zusatzkarte pro Jahr 35,00 Student Classic Card mit Versicherungsschutz (max. bis 30. Lebensjahr) pro Jahr 24,00 Vintage Card mit Versicherungsschutz - Hauptkarte pro Jahr 140,00 - Zusatzkarte pro Jahr 70,00 Darüberhinausgehende Entgelte. Siehe Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Diners Club Kreditkarten der DC Bank AG Fassung August 2018, zu finden unter https://www.dinersclub.at/allgemeine-geschaeftsbedingungen. 2. AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR SERVICE-, DEBIT- UND KREDITKARTEN 4
Debitkarte (BankCard und MegaCard) Informationen für Verbraucher gem. §§ 5 ff und 8 ff Fern-Finanzdienstleistungsgesetz Fassung August 2020 1. Informationen Sofern Sie die Vertragsbedingungen und die Informatio- nen gemäß §§ 5ff und 8 ff FernFinG erst nach Vertrags- Wissenswertes. abschluss erhalten beginnt die Rücktrittsfrist mit Erhalt Als Debitkarte vereinigt die BankCard bzw. die MegaCard dieser Informationen. Sollten Sie von Ihrem Rücktritts- (in Folge Debitkarte) der UniCredit Bank Austria AG (in recht gemäß § 8 FernFinG Gebrauch machen wollen, so Folge Bank Austria) eine Reihe von Funktionen, die Ihren ist Ihr Rücktritt gegenüber der Bank Austria (Schreiben an Wünschen und Anforderungen individuell angepasst wer- die Bank Austria, Postfach 76000, 1011 Wien) ausdrück- den können. lich zu erklären. Gemäß § 2 Absatz 1 FernFinG gelten bei Verträgen über Funktionen: Finanzdienstleistungen, die eine Grundvereinbarung mit an Kassen, die mit dem auf der Debitkarte angeführ- daran anschließenden aufeinander folgenden Leistungen ten Symbol gekennzeichnet sind („point of sale“- umfassen, die Bestimmungen des FernFinG nur für die Kassen; im Folgenden „POS-Kassen“), im In- und Aus- Grundvereinbarung. Die einzelnen von Ihnen unter Ver- land bis zum vereinbarten Limit bargeldlos bezahlen. wendung der Debitkarte getätigten Geschäfte bleiben da- an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, die her von einem Rücktritt von dem hinsichtlich der Debit- mit dem auf der Debitkarte angeführten Symbol ge- karte geschlossenen Vertrag unberührt. Sollten Sie von kennzeichnet sind, Bargeld bis zu den vereinbarten Li- Ihrem Rücktrittsrecht nicht Gebrauch machen, bleibt der mits beziehen. Vertrag weiter bestehen. Kontaktlos bezahlen und Bargeld beheben an mit Kündigungsrecht: dem „kontaktlos“-Symbol gekennzeichnete POS-Kas- Gemäß Punkt 1.12.4 der "Kundenrichtlinien für Debitkar- sen. ten" wird der Kartenvertrag auf unbestimmte Zeit abge- Im SB-Foyers Bargeld beheben und einzahlen, Konto- schlossen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der auszug drucken, Überweisungen beauftragen. Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl Kontoinha- Zutrittsmöglichkeit zu SB-Foyers der Bank Austria. ber als auch Karteninhaber können den Kartenvertrag je- derzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Code & Load - Laden von Wertkartenhandys Monat kündigen. Im Falle der Beendigung der Kontover- Mitgliedskarte für Kundenclubs ausgewählter Unter- bindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Debitkar- nehmen. ten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Zahlungen im Rahmen des Fernabsatzes (Internet, Debitkarte zurückzugeben. Telefon, FAX) im Rahmen der vereinbarten POS– Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhal- Limits. tung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Kartenver- Senden von Geldern an andere Debitkarten-Inhaber trag sowohl vom Kreditinstitut als auch vom Kontoinha- mittels ZOIN-Funktion. ber und vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung auf- Kosten der Debitkarte auf einen Blick. gelöst werden. Die zur Verrechnung gelangenden Entgelte sind dem se- Anwendbares Recht und Gerichtsstand: paraten Informationsblatt „Aushang für Preise und Kon- Für alle vorvertraglichen und vertraglichen Rechtsbezie- ditionen“ zu entnehmen. hungen gilt österreichisches Recht. Gemäß Ziffer 21 (2) Informationen über den Fernabsatzvertrag: der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG“ bleibt der für Klagen eines Verbrau- Rücktrittsrecht: chers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsab- Gemäß § 8 Absatz 5 des Fern-Finanzdienstleistungsge- schluss mit dem Kreditinstitut gegebene allgemeine Ge- setz (im Folgenden kurz „FernFinG“ genannt) darf inner- richtsstand in Österreich auch dann erhalten, wenn der halb der Rücktrittsfrist mit der Erfüllung des Vertrages Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins erst nach Vorliegen Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Ent- begonnen werden. Trotz dieser Zustimmung sind Sie ge- scheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. mäß § 8 des FernFinG berechtigt, von dem hinsichtlich Vertragssprache: der Debitkarte abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Ta- gen zurückzutreten. Die Rücktritts-frist beginnt mit dem Informationen gemäß den § 5 und 8 des FernFinG sowie Tag des Vertragsabschlusses. die diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedin- gungen werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt. Während der Laufzeit des Vertrages führen wir sämtliche Kommunikation zu diesem Vertrag mit Ihnen in Deutsch. Seite 1 von 2 I Debitkarte (BankCard und MegaCard)
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