Besondere Bedingungen für Debitkarten - Fassung Dezember 2021 - Raiffeisen

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Besondere Bedingungen
       für Debitkarten

Fassung Dezember 2021
Besondere Bedingungen für Debitkarten

I.   Allgemeine Bestimmungen                                               Gemeinschaftskonten die Zustimmung aller Kontoinhaber. Die
                                                                           Zustimmung zur Ausgabe einer physischen Debitkarte an einen
1. | Anwendungsbereich                                                     Zeichnungsberechtigten schließt die Zustimmung zur Ausgabe
                                                                           einer digitalen Debitkarte an diesen Zeichnungsberechtigten mit
     Diese Besonderen Bedingungen gelten für die Verwendung von            ein, auch wenn diese Ausgabe erst später erfolgt. Zeichnungs-
     physischen und digitalen Debitkarten, die das Kreditinstitut für      berechtigte, für die eine Debitkarte ausgegeben werden soll,
     die Benutzung                                                         haben den Kartenantrag zu unterfertigen und damit die Geltung
     - an Geldausgabeautomaten und bei bargeldlosen Zahlungen              dieser Besonderen Bedingungen zu akzeptieren.
        im Rahmen des mit dem Kreditinstitut jeweils vereinbarten
        und durch ein Symbol auf der Debitkarte ersichtlich                2.2 | Ausgabe der physischen Debitkarte
        gemachten Debitkarten-Services und der Kontaktlos-                 Der Karteninhaber erhält vom Kreditinstitut die physische
        Funktion dieses Debitkarten-Services (Abschnitt II)                Debitkarte an seine zuletzt von ihm oder dem Kontoinhaber
     - der P2P-Funktion (Punkt II. 6)                                      bekanntgegebene Adresse zugesandt. Der Karteninhaber ist
     - im Selbstbedienungsbereich des Kreditinstitutes und anderer         verpflichtet, die physische Debitkarte sofort nach Erhalt an der
        Kreditinstitute (Abschnitt III)                                    dafür vorgesehenen Stelle zu unterfertigen. Die physischen
     - bei sonstigen Funktionen (Abschnitt IV)                             Debitkarten bleiben Eigentum des Kreditinstitutes.
     ausgegeben hat.
     Die konkreten Funktionen der Debitkarte sind mit dem Kredit-          2.3 | Ausgabe der digitalen Debitkarte
     institut zu vereinbaren. Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet,
     andere als die von ihm mit dem Kontoinhaber vereinbarten              2.3.1 | Endgerät und Wallet
     Funktionen der Debitkarte zu ermöglichen.                             Die digitale Debitkarte ist ein digitales Abbild der vom Kredit-
     Sollten Teile der Besonderen Bedingungen nur für die                  institut an den Inhaber der digitalen Debitkarte ausgegebenen
     physische Debitkarte oder nur für die digitale Debitkarte             physischen Debitkarte. Die Ausgabe der digitalen Debitkarte
     gelten, wird darauf besonders hingewiesen.                            erfolgt auf einem geeigneten mobilen Endgerät („mobiles
     Die Besonderen Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung                 Endgerät“). Auf dem mobilen Endgerät muss eine für die
     zwischen dem Inhaber eines Kontos, zu welchem Debitkarten             Speicherung der digitalen Debitkarte vorgesehene Applikation
     ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen berechtigten Inhaber            installiert sein, die dem Karteninhaber
     dieser Debitkarte (Karteninhaber) einerseits und dem Kredit-          - vom Kreditinstitut zu den in Punkt 2.3.2 enthaltenen
     institut andererseits.                                                   Bedingungen („Banken-Wallet“) oder
                                                                           - von einem anderen Anbieter aufgrund einer vom Karten-
2. | Ausgabe der Debitkarten                                                  inhaber mit dem Anbieter abzuschließenden Vereinbarung
                                                                              („Dritt-Wallet“)
     2.1 | Ausgabe an Kontoinhaber und                                     zur Verfügung gestellt wird.
     Zeichnungsberechtigte
     Debitkarten werden nur an natürliche Personen ausgegeben,             Sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit dem mobilen End-
     die als Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigter über ein             gerät hat der Karteninhaber an den Mobilfunkbetreiber oder
     Konto des Kreditinstitutes einzeln dispositionsberechtigt sind.       den Hersteller des mobilen Endgeräts, mit dem er ein Ver-
     Ist der Kontoinhaber Unternehmer, so können Debitkarten               tragsverhältnis eingegangen ist, zu richten. Entgelte, die der
     auch an einen Zeichnungsberechtigten mit gemeinschaftlicher           Mobilfunkbetreiber im Zusammenhang mit der Nutzung der
     Dispositionsberechtigung ausgegeben werden und kann der               digitalen Debitkarte in Rechnung stellt, trägt der Karteninhaber.
     Karteninhaber mit der Debitkarte im Rahmen der mit dem
     Kontoinhaber vereinbarten Funktionen und Limits einzeln dis-          2.3.2 | Banken-Wallet
     ponieren. Ist der Kontoinhaber Unternehmer kann die Disposi-          Das Kreditinstitut stellt dem Karteninhaber über App Stores
     tionsberechtigung von Zeichnungsberechtigten auch auf Ver-            Software für mobile Endgeräte mit dafür geeigneten Betriebs-
     fügungen unter Verwendung der Debitkarte beschränkt werden.           systemen zur Verfügung, die es dem Karteninhaber, der am
                                                                           Electronic Banking des Kreditinstitutes (kurz: ELBA) teilnimmt,
     Die Ausgabe einer Debitkarte an einen Kontoinhaber eines              ermöglicht,
     Gemeinschaftskontos ist ohne Zustimmung der anderen Konto-            a. seine digitale Debitkarte, andere mobile Zahlkarten und
     inhaber zulässig.                                                        andere Zahlungsdienste auf dem mobilen Endgerät zu
                                                                              aktivieren, anzuzeigen und zu nutzen;
     Die Ausgabe einer Debitkarte an einen Zeichnungsberech-               b. Mehrwertservices rund um das mobile Bezahlen zu nutzen
     tigten erfordert die Zustimmung des Kontoinhabers und bei                und

                                                                                                                                          2
Besondere Bedingungen für Debitkarten

  c. im in der Banken-Wallet integrierten Kundenkartenbereich          Die Nutzung der Banken-Wallet für kommerzielle oder ge-
		 - Kundenkarten digital zu speichern und als Identifikation          werbliche Zwecke ist untersagt. Der Karteninhaber darf die
  		 wiederzugeben, sowie                                              Banken-Wallet nicht verändern, kopieren, zerlegen, neu zu-
		 - Kundenbindungsprogramme, zu denen er sich registriert             sammensetzen, veröffentlichen, vervielfältigen, nachbauen oder
  		 hat, zu verwalten, und                                            Derivatprodukte daraus erstellen. Der Karteninhaber hat vor
		 - sich für von dem Kreditinstitut vorgeschlagene Kunden-            dem Hochladen von Daten in die Banken-Wallet sicherzustellen,
  		 bindungsprogramme zu registrieren.                                dass ihm an den Daten die entsprechenden Nutzungsrechte
                                                                       zustehen und die Veröffentlichung rechtmäßig ist.
    Weiters kann der Karteninhaber zukünftig ab dem vom Kredit-        Die Nutzung der in der Banken-Wallet gespeicherten mobilen
    institut bekanntzugebenden Zeitpunkt in der Banken-Wallet          Zahlkarten, anderen Zahlungsdienste, Kundenbindungspro-
    a. wenn Vertragsunternehmen infolge Zahlungen des Karten-          gramme und Mehrwertservices erfolgt auf Grundlage der dazu
       inhabers im Rahmen des Fernabsatzes (Punkt II.5.3) ein          zwischen dem Karteninhaber einerseits und dem Anbieter dieser
       digitales Abbild der Debitkarte (Token) in ihren Systemen       Dienste andererseits abzuschließenden Verträge. Das Kredit-
       hinterlegt haben, den Token -soweit er für die Bank erkennbar   institut wird – soweit es nicht selbst Anbieter dieser Dienste ist
       ist- verwalten (einschließlich Löschung bzw. Sperre des         – nicht Partei dieser Verträge und hat auch keine Möglichkeit,
       Tokens)                                                         auf Inhalte Dritter, zu denen allenfalls über die Banken-Wallet
    b. die Daten seiner physischen Debitkarte (Kartennummer            Zugang gewährt wird, Einfluss zu nehmen. Das Kreditinstitut
       bzw. PAN, Ablaufdatum), Kartenprüfnummer (eine dreistellige     übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Inhalte
       Kartenprüfnummer, die sich auf der Rückseite der Debitkarte     von Dritten (zB kartenausstellende Kreditinstitute, Anbieter von
       befindet; auch CVC bzw. Card Verification Code genannt)         Kundenbindungsprogrammen, Anbietern von Mehrwertser-
       sowie den persönlichen Code der physischen Debitkarte           vices), zu denen über die Banken-Wallet Zugang gewährt wird.
       abfragen.                                                       Sollte das Kreditinstitut Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten
                                                                       der Banken-Wallet erlangen, wird es diese Inhalte löschen bzw.
    Für die Installation und Nutzung der Banken-Wallet fallen gegen-   den Zugang zu diesen Inhalten unverzüglich entfernen.
    über dem Kreditinstitut keine Entgelte an. Im Zusammenhang         Der Zugriff auf die in der Banken-Wallet gespeicherten Inhalte
    mit der Nutzung können Kosten des Datentransfers des Netz-         Dritter hängt von der Erfüllung der vom Karteninhaber mit den
    betreibers anfallen, die vom Karteninhaber selbst zu tragen        Dritten vereinbarten Voraussetzungen ab. Dies gilt insbesondere
    sind.                                                              für die Identifizierung des Karteninhabers durch die mit dem
    Bei der Installation der Banken-Wallet legt der Karteninhaber      Dritten vereinbarten Merkmale (zB PIN und TAN).
    unter Verwendung des für ELBA vereinbarten Identifikations-        Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Download der Banken-
    verfahrens eine „Wallet-PIN“ fest, die in der Folge für den        Wallet aus dem App Store und wird auf unbestimmte Zeit
    Zugriff auf Funktionen der Banken-Wallet verwendet wird. Eine      eingeräumt. Der Karteninhaber kann das Nutzungsrecht jeder-
    Änderung der Wallet-PIN ist auf diesem Wege möglich. Nach          zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und auch durch
    5-facher Falscheingabe der Wallet-PIN wird der Zugriff auf die     Löschung der Banken- Wallet vom mobilen Endgerät kündigen.
    Banken-Wallet automatisch gesperrt.                                Das Kreditinstitut hat - wenn kein wichtiger Kündigungsgrund
    Dem Karteninhaber wird das einfache, nicht-ausschließliche         vorliegt - bei der Kündigung eine Kündigungsfrist von zwei
    und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Banken-Wallet         Monaten einzuhalten.
    samt allfälliger Updates und anderer Bestandteile auf Dauer der    Die Löschung der Banken-Wallet vom mobilen Endgerät
    Nutzungsvereinbarung für eigene, private Zwecke zu nutzen.         des Karteninhabers und die Kündigung der Nutzungsverein-
    Zum Zweck der Wartung der für die Banken-Wallet erforder-          barung zur Banken-Wallet können dazu führen, dass auch
    lichen technischen Einrichtungen können vorübergehende Ein-        die in der Banken-Wallet gespeicherte digitale Debitkarte
    schränkungen der Nutzung der Banken-Wallet erforderlich sein.      und sonstige Leistungen des Kreditinstitutes oder Dritter
    Sollten diese Einschränkungen zwischen 6:00 Uhr und 24:00          (wie insbesondere mobile Zahlkarten und andere Zahlungs-
    Uhr erfolgen müssen, wird das Kreditinstitut die Karteninhaber     dienste) für den Karteninhaber nicht mehr verwendbar sind.
    darauf nach Möglichkeit vorweg, zB durch entsprechenden
    Hinweis in ELBA hinweisen.                                         2.3.3 | Aktivierung der digitalen Debitkarte
    Das Kreditinstitut trifft keine Haftung, wenn dem Konto- oder      Bei Verwendung der Banken-Wallet erfolgt die Aktivierung der
    Karteninhaber im Zusammenhang mit der Banken-Wallet Scha-          digitalen Debitkarte unter Verwendung des zwischen dem Kre-
    den durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein          ditinstitut und dem Karteninhaber für das Electronic Banking
    unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf             vereinbarten Identifikationsverfahrens (PIN/TAN oder Signa-
    einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen         tur-App, siehe dazu Punkt 4 der Bedingungen für Electronic
    der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung des      Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business)
    Kreditinstitutes beruht.                                           des Kreditinstituts.

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Besondere Bedingungen für Debitkarten

    Bei Verwendung einer Dritt-Wallet erfolgt die Aktivierung mit      Kreditinstitut jederzeit berechtigt ist, dem Karteninhaber eine
    Hilfe eines Einmalpasswortes, das der Karteninhaber per SMS,       neue digitale Debitkarte zur Verfügung zu stellen.
    E-Mail oder App-Nachricht erhält.
                                                                       4.2 | Dauer des Kartenvertrags
3. | Persönlicher Code und Kundenauthentifizierung                     Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
                                                                       Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung
    3.1 | Persönlicher Code                                            des Kontoinhabers.
    Der Karteninhaber erhält vom Kreditinstitut – wenn für eine ver-   Der Kartenvertrag zu einer digitalen Debitkarte endet mit dem
    einbarte Funktion der Debitkarte benötigt – in einem verschlos-    Ende des Kartenvertrags der in der digitalen Debitkarte abge-
    senen Kuvert einen persönlichen Code an seine zuletzt vom          bildeten physischen Debitkarte. Bei Beendigung des Karten-
    Kontoinhaber oder Karteninhaber bekanntgegebene Adresse            vertrags über die digitale Debitkarte bleibt hingegen der
    zugesandt. Nutzt der Karteninhaber das ELBA des Kreditins-         Kartenvertrag über die physische Debitkarte weiter aufrecht,
    tituts, kann er zukünftig den persönlichen Code ab dem vom         sofern er nicht ebenfalls gekündigt wird.
    Kreditinstitut bekanntzugebenden Zeitpunkt dort abfragen.
    Der für Zahlungen mit der digitalen Debitkarte benötigte persön-   4.3 | Dauer der Vereinbarung zur P2P-Funktion (Punkt II. 6)
    liche Code entspricht dem persönlichen Code zur physischen         Auch die Vereinbarung über die P2P-Funktion wird auf unbe-
    Debitkarte, sodass zur digitalen Debitkarte keine weitere Zu-      stimmte Zeit abgeschlossen. Sie endet jedenfalls mit der Be-
    sendung/Anzeige erfolgt.                                           endigung der Kontoverbindung, zu der die zugrunde liegende
                                                                       physische Debitkarte des Karteninhabers ausgegeben wurde
    3.2 | Kundenauthentifizierung                                      und/oder mit Beendigung des Kartenvertrags über die zugrunde
    Abhängig von der verwendeten Wallet (Punkt I. 2.3.1) setzt         liegende physische Debitkarte.
    die Verwendung der digitalen Debitkarte die Kundenauthenti-        Achtung: Eine gesonderte Beendigung der Vereinbarung über
    fizierung („Kundenauthentifizierung“) am mobilen Endgerät          die P2P-Funktion beendet nicht den zugrunde liegenden Karten-
    voraus. Diese Kundenauthentifizierung ist ein am mobilen End-      vertrag. Die Debitkarte kann im Umfang des Kartenvertrages
    gerät vorhandenes Verfahren zur Überprüfung der Identität des      weiterverwendet werden.
    Karteninhabers auf Grundlage der Gerätebindung (mittels einer
    Gerätenummer, die bei der Installation dem mobilen Endgerät        4.4 | Kündigung
    zugeordnet und in den Systemen des Kreditinstitutes registriert
    wird) gemeinsam mit der Wallet-PIN oder biometrischen Mitteln      4.4.1 | ordentliche Kündigung
    (zB Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan). Die Wallet-
    PIN ist bei Verwendung der Banken-Wallet die vom Karteninha-       4.4.1.1 | Kündigung durch Konto- oder Karteninhaber
    ber gemäß Punkt I.2.3.2 festgelegte PIN, bei Verwendung einer      Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können
    Dritt-Wallet ein mit dem jeweiligen Wallet-Anbieter vereinbarter   den Kartenvertrag (für die physische und/oder digitale Debit-
    Zugangscode (abhängig von der verwendeten Dritt-Wallet kann        karte) insgesamt oder auch gesondert nur die Vereinbarung
    mit dem Wallet-Anbieter als Wallet-PIN auch die Geräte-PIN         über die P2P-Funktion jederzeit zum Letzten eines jeden Monats
    vereinbart werden).                                                kündigen. Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines
                                                                       Monats ausgesprochen werden, wirken erst zum ersten Ge-
4. | Gültigkeit der Debitkarte, Dauer und Beendigung                   schäftstag des folgenden Monats.
     des Vertrags
                                                                       4.4.1.2 | Kündigung durch das Kreditinstitut
    4.1 | Gültigkeit der Debitkarte                                    Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag (für die physische
    Die Debitkarte ist bis zum Ende des Jahres oder Monats gültig,     und/oder digitale Debitkarte) insgesamt oder auch gesondert
    das auf ihr vermerkt ist. Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält      nur die Vereinbarung über die P2P-Funktion unter Einhaltung
    der Karteninhaber rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer      einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen.
    eine neue Debitkarte. Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer
    neuen physischen Debitkarte verpflichtet, für die gesicherte       4.4.2 | außerordentliche Kündigung
    Vernichtung der alten physischen Debitkarte zu sorgen. Das         Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können der Kartenvertrag
    Kreditinstitut ist bei aufrechtem Kartenvertrag berechtigt, die    und die Vereinbarung über die P2P-Funktion vom Kontoinhaber,
    physische Debitkarte aus wichtigem Grund zurückzufordern           vom Karteninhaber und von dem Kreditinstitut mit sofortiger
    und dem Karteninhaber eine neue physische Debitkarte zur           Wirkung aufgelöst werden.
    Verfügung zu stellen.
    Eine digitale Debitkarte steht dem Karteninhaber auf Dauer der     4.5 | Rechtsfolgen der Kündigung
    Gültigkeit der physischen Debitkarte zur Verfügung, wobei das      Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto

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Besondere Bedingungen für Debitkarten

    ausgegebenen physischen Debitkarten und bei Beendigung des            6. | Meldepflicht bei Abhandenkommen oder miss-
    Kartenvertrages die jeweilige physische Debitkarte unverzüglich            bräuchlicher Verwendung der Debitkarte oder ihrer
    zurückzugeben. Eine digitale Debitkarte ist vom Karteninhaber mit          Funktionen
    Ende des Kartenvertrags am mobilen Endgerät zu löschen. Das
    Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Debitkarten zu        Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder
    sperren und/oder einzuziehen und digitale Debitkarten zu löschen.         sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte oder einer
    Bestehende Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers                  der dazu vereinbarten Funktionen hat der Karteninhaber bzw.
    werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht                der Kontoinhaber, unverzüglich sobald er davon Kenntnis er-
    berührt und sind zu erfüllen.                                             langt, die Sperre der Debitkarte oder der betroffenen Funktion
    Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Debit-               wie nachstehend in Punkt 7.1 vereinbart zu veranlassen. Er-
    karte werden dem Kontoinhaber, der Verbraucher ist, bei Be-               stattet der Karteninhaber bei Abhandenkommen (z.B. Verlust
    endigung des Kartenvertrags anteilig rückerstattet. Dies gilt nicht       oder Diebstahl), missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger
    für einmal anlässlich der Ausgabe der Debitkarte anfallende               nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte darüber hinaus eine
    Entgelte für die Erstellung und Ausfolgung der Debitkarte.                Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde, wird er diese auf
                                                                              Verlangen des Kreditinstitutes im Original oder in Kopie über-
5. | Sorgfaltspflichten des Karteninhabers                                    geben.

    Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflichtet,         7. | Sperre, Limitsenkung
    - eine physische Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine
       Weitergabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht                 7.1 | Sperre durch den Kontoinhaber oder den
       zulässig,                                                              Karteninhaber
    - das mobile Endgerät, auf dem eine digitale Debitkarte oder
       die P2P-Funktion aktiviert ist, sorgfältig zu verwahren und vor        7.1.1 | Sperre der Debitkarte
       dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des mobilen           Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber für jede
       Endgerätes an dritte Personen ohne vorherige Deaktivierung             zum Konto ausgegebene Debitkarte oder vom betreffenden
       der darauf gespeicherten digitalen Debitkarte(n) oder P2P-             Karteninhaber wie folgt beauftragt werden:
       Funktionen ist nicht zulässig.                                         - jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Raiffeisen
    Warnhinweis: Wenn die am mobilen Endgerät in der Banken-                      SperrHotline für Karten und Electronic Banking, deren
    Wallet gespeicherte digitale Debitkarte nicht deaktiviert wird,               Telefonnummer das Kreditinstitut dem Kontoinhaber bekannt
    sind Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen                      gegeben hat und die auf der Internet-Seite www.raiffeisen.at
    Codes (siehe Punkt II. 3) weiterhin möglich.                                  abrufbar ist, oder
    Der persönliche Code, die Wallet-PIN und bei Verwendung                   - jederzeit über eine für diese Zwecke von der Payment
    der P2P-Funktion die P2P-PIN sind geheim zu halten und dür-                   Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer
    fen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des                       („PSA-Sperrnotruf“) (die Telefonnummer der Sperrnotruf-
    Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern oder anderen Karten-                  nummer kann im Inland einer Aufschrift an jedem Geldausgabe-
    inhabern bekannt gegeben werden. Der persönliche Code, die                    automaten bzw. der Internetseite www.bankomatkarte.at
    Wallet-PIN und die P2P-PIN dürfen nicht am mobilen Endgerät               oder www.psa.at entnommen und bei jedem Kreditinstitut
    abgespeichert werden. Bei der Verwendung des persönlichen                 erfragt werden), oder
    Codes, der Wallet-PIN und der P2P-PIN ist darauf zu achten,               - zu den jeweiligen Öffnungszeiten beim Kreditinstitut oder
    dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden.                           - ab dem 1. April 2021 jederzeit durch Eingabe des Sperr-
                                                                                  auftrags im vom Kontoinhaber bzw. Karteninhaber genutzten
    Bei Zahlungen mit der Debitkarte im Fernabsatz (Punkt II. 5) ist              ELBA des Kreditinstitutes unter Verwendung des dafür
    der Karteninhaber verpflichtet,                                               vereinbarten Identifikationsverfahrens.
    - bei Eingabe der Kartendaten und Verwendung der Signa-                   Die Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrags
       tur-App darauf zu achten, dass die Eingabe nicht von Dritten           wirksam.
       ausgespäht wird, und die von ihm im Zuge des Zahlvor-                  Die Sperre einer physischen Debitkarte ohne Angabe der Karten-
       ganges verwendeten Internetseiten zu schließen und nicht               folgenummer bewirkt die Sperre aller zum Konto ausgegebenen
       nur deren Anzeige zu beenden, sodass es einem unberech-                physischen Debitkarten. Die Sperre einer digitalen Debitkarte
       tigten Dritten nicht möglich ist, auf diese zuzugreifen,               ohne Angabe der Kartenfolgenummer bewirkt die Sperre aller
    - unverzüglich die Sperre der Debitkarte für Zahlungen im                 zum Konto ausgegebenen digitalen Debitkarten.
       Fernabsatz zu veranlassen, wenn er in Kenntnis davon ist,              Eine Sperre der physischen Debitkarte bewirkt jedoch nicht
    dass ein unbefugter Dritter Zugang zu seinen Kartendaten hat.             auch die Sperre der digitalen Debitkarte. Eine Sperre der

                                                                                                                                            5
Besondere Bedingungen für Debitkarten

  digitalen Debitkarte hat keine Auswirkung auf die physische              karte in diesen Ländern zu ermöglichen.
  Debitkarte. Die Sperre der physischen Debitkarte und der di-             Eine von dem Kreditinstitut veranlasste Sperre einer Debitkarte
  gitalen Debitkarte müssen also gesondert beauftragt werden.              wird von dem Kreditinstitut aufgehoben, sobald die Gründe für
  Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von            die Sperre nicht mehr vorliegen.
  zu seinem Konto ausgegebenen Debitkarten unabhängig davon
  zu veranlassen, wer die Sperre beauftragt hat. Der Karteninhaber         7.3 | Hinweis für kontaktlose Kleinbetragszahlungen
  kann nur die Aufhebung der von ihm selbst beauftragten Sperre            Achtung: Die Sperre der physischen Debitkarte wirkt nicht
  seiner Debitkarte veranlassen.                                           für kontaktlose Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des
                                                                           persönlichen Codes. Kleinbetragszahlungen sind auch
  7.1.2 | Sperre der Zahlungen im Fernabsatz und                           nach der Sperre bis zum Betrag von maximal EUR 125,00
  der P2P-Funktion                                                         weiterhin möglich.
  Die Möglichkeit, mit einer Debitkarte Zahlungen im Fernabsatz
  (Punkt II. 5) zu tätigen, kann für sich allein vom Karteninhaber     8. | Verwendung der Debitkarte und der zugehörigen
  – nicht jedoch vom Kontoinhaber - ebenso gesondert gesperrt               Funktionen durch den Karteninhaber oder
  werden wie die zur Debitkarte vereinbarte P2P-Funktion (siehe             unbefugte Dritte
  Punkt II. 6). Diese Sperren kann auch nur der Karteninhaber
  wieder aufheben. Eine Sperre der P2P-Funktion ohne Angabe                Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der
  der Kartenfolgenummer bewirkt bis auf weiteres die Sperre der            Debitkarte oder ihrer Funktionen erfolgen auf Rechnung des
  P2P-Funktion aller zum Konto ausgegebenen Debitkarten. Nach              Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der
  vorgenommener Sperre wird die P2P-Funktion nur aufgrund                  Karteninhaber zwar das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr
  eines Auftrags des Karteninhabers wieder aktiviert.                      vollendet hat, unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft, das
                                                                           unter Verwendung der Debitkarte geschlossen wurde, wegen
  7.2 | Sperre durch das Kreditinstitut                                    der Minderjährigkeit des Karteninhabers gültig ist.
  Das Kreditinstitut ist berechtigt, Debitkarten ohne Mitwirkung           Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus
  des Kontoinhabers oder des Karteninhabers insgesamt oder                 der Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Sorg-
  für bestimmte Funktionen zu sperren, wenn                                faltspflichten durch die Inhaber einer Karte, die zum Konto des
  a. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der               Unternehmers ausgegeben wurde, bei jeder Art des Verschul-
      Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch                 dens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt.
      genommen werden können, dies rechtfertigen;
  b. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen        9. | Einwendungen aus dem Grundgeschäft
      Verwendung der Debitkarte besteht; oder
  c. der Kontoinhaber seinen Zahlungsverpflichtungen im                    Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die
      Zusammenhang mit einer mit der Debitkarte oder seinem                sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber
      Konto verbundenen Kreditgewährung (eingeräumte Konto-                und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen
      überziehung oder Überschreitung) nicht nachgekommen                  ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Debit-
      ist und                                                              karte oder ihrer Funktionen bargeldlos bezahlt hat, sind direkt
  - entweder die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen                  mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch
      aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der                  für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut über-
      Vermögenslage des Kontoinhabers oder eines Mitverpflich-             nimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des
      teten gefährdet ist,                                                 Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.
  - oder beim Kontoinhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten
      ist oder diese unmittelbar droht.                                10.| Verfügbarkeit der Systeme
  In den Fällen der Punkte a. und c. ist das Kreditinstitut auch
  berechtigt, die zur Debitkarte vereinbarten Limits ohne Mitwirkung       Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen,
  des Kontoinhabers oder des Karteninhabers herabzusetzen.                 nicht im Einflussbereich des Kreditinstitutes liegenden Ab-
  Eine Sperre aus den vorstehend in Punkt a. genannten Si-                 schaltungen der Betriebssysteme kommen. Auch kann es durch
  cherheitsgründen kann sich zum Schutz vor missbräuchlicher               Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktions-
   Verwendung ausgespähter Kartendaten auch nur auf bestimmte              fähigkeiten der Akzeptanzstellen kommen. Auch in solchen
  Länder beziehen. Der geografische Umfang derartiger Sper-                Fällen dürfen die nach Punkt I. 5 geheim zu haltenden Daten
  ren ist auf der Internetseite des Kreditinstitutes zum Stichwort         nicht an Dritte weitergegeben werden. Es wird empfohlen,
  „GeoControl“ abfragbar. In diesem Fall hat der Karteninhaber             insbesondere auf Reisen auch andere Zahlungsmittel mitzu-
  die Möglichkeit, die Sperre für die gesperrten Länder insgesamt          führen. In den genannten Fällen kann es auch zu Verzögerungen
  aufheben zu lassen, um die tatsächliche Verwendung der Debit-            in der Kontobelastung kommen.

                                                                                                                                        6
Besondere Bedingungen für Debitkarten

11.| Änderungen des Kartenvertrags, der Vereinbarun-                            automaten mit dem auf der Debitkarte angeführten Symbol der
     gen zu den Funktionen der Debitkarte oder der                              Kontaktlos-Funktion (NFC) des Debitkarten-Services genutzt
     Besonderen Bedingungen                                                     werden.

      Änderungen des Kartenvertrags, der zur Nutzung der einzelnen          2. | Bargeldlose Zahlungen
      Funktionen der Debitkarte getroffenen Vereinbarungen oder
      der Besonderen Bedingungen werden dem Kontoinhaber –                      Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem auf
      auch mit Wirkung für den Karteninhaber - vom Kreditinstitut               der Debitkarte angeführten Symbol eines Zahlungskarten-Ser-
      spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt                  vices gekennzeichnet sind (im folgenden „POS-Kassen“), mit
      ihres Inkrafttretens wie in Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedin-           der Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen und
      gungen vorgesehen angeboten.                                              Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im
      Ein Änderungsangebot im Sinne der Z 2 der Allgemeinen                     folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu
      Geschäftsbedingungen ist hinsichtlich der im Kartenvertrag,               dem mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limit bargeldlos zu
      in den zur Nutzung der einzelnen Funktionen der Debitkarte                bezahlen. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persön-
      getroffenen Vereinbarungen oder in den Besonderen Bedin-                  lichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein.
      gungen vereinbarten Leistungen des Kreditinstitutes und der               Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes
      vom Kontoinhaber zu zahlenden Entgelten nur in folgenden                  und – sofern an der POS-Kasse gefordert – Betätigung der
      Fällen zulässig und wirksam:                                              Taste „OK“ bzw. durch seine Unterschriftsleistung das Kredit-
      - gegenüber Unternehmern: Änderungsangebote im Sinne                      institut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen
          der Z 43 Abs 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,                  des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das
          wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind;              jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut
      - gegenüber Verbrauchern: ausschließlich Änderungsan-                     nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.
          gebote zur Anpassung von Entgelten für Zahlungsdienste,               Digitale Debitkarten können nur an POS-Kassen mit dem auf
          wenn die dafür in Z 44 der Allgemeinen Geschäftsbedin-                der Debitkarte angeführten Symbol der Kontaktlos-Funktion
          gungen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, und                 (NFC) des Debitkarten-Services genutzt werden. Je nach für
          Änderungsangebote zur Änderung von Leistungen des                     die Speicherung der digitalen Debitkarte verwendeter Wallet
          Kreditinstituts (ausgenommen Habenzinsen), wenn die dafür             (Punkt I. 2.3.1) und Anforderung der POS-Kasse kann nach
          in Z 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgese-                 der Kundenauthentifizierung am mobilen Endgerät die Eingabe
          henen Voraussetzungen erfüllt sind.                                   des persönlichen Codes an der POS-Kasse entfallen.
      Die Zustimmung des Kontoinhabers – auch mit Wirkung für
      den Karteninhaber - zu einem Änderungsangebot gilt als erteilt,       3. | Zahlungen am POS ohne Eingabe des
      wenn bei dem Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeit-                  persönlichen Codes
      punkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kontoinhabers
      einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kontoinhaber im              3.1 | Kleinbetragszahlungen an POS-Kassen
      Änderungsangebot hinweisen.                                               An POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte angeführten
      Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den                 Symbol der Kontaktlos-Funktion des Debitkarten-Services ge-
      Rahmenvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder                 kennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit
      auch nur den Kartenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung             der Debitkarte , ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe
      kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut       des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Debitkarte
      den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen.                           zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter-
                                                                                nehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 50,00 pro
                                                                                Einzeltransaktion, kontaktlos zu bezahlen („Kleinbetragszah-
II.   Benützung der Geldausgabeautomaten und                                    lungen“). Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen
      bargeldlose Zahlungen                                                     durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des
                                                                                Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an,
1. | Bargeldbehebung                                                            den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen
                                                                                zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse
      Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten im              kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das
      In- und Ausland, die mit einem auf der Debitkarte angeführten             Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicher-
      Symbol eines Debitkarten-Services gekennzeichnet sind, mit der            heitsgründen ist die Summe der direkt aufeinanderfolgenden
      Debitkarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem mit               Kleinbetragszahlungen auf insgesamt EUR 125,00 beschränkt.
      dem Kontoinhaber vereinbarten Limit für Bargeldbehebungen                 Nach Erreichen dieser Grenze muss der Karteninhaber eine
      zu beheben. Digitale Debitkarten können nur an Geldausgabe-               Transaktion mit einer physischen Debitkarte mit dem persön-

                                                                                                                                                7
Besondere Bedingungen für Debitkarten

    lichen Code durchführen. Die genannten Betragsgrenzen gelten             Debitkarte im Fernabsatz allerdings weder wiederkehrende
    nicht, wenn die Eingabe des persönlichen Codes unterbleibt,              Zahlungsvorgänge angewiesen noch Blankoanweisungen
    weil die Zahlung mit einer digitalen Debitkarte mit Kundenau-            erteilt werden.
    thentifizierung am mobilen Endgerät erfolgt (Punkt II.2. letzter     -   Karteninhaber ab dem 01.04.2021 eine neue Debitkarte mit
    Satz).                                                                   e-commerce- Funktion erhalten und diese für eine der in
                                                                             diesem Abschnitt geregelten Zahlungen im Fernabsatz
    Vor dem erstmaligen Einsatz der physischen Debitkarte für eine           verwenden. In diesem Fall erklärt der Karteninhaber auch
    Kleinbetragszahlung muss diese Funktion durch Stecken in eine            mit Wirkung für den Kontoinhaber mit der ersten dieser
    POS-Kasse oder Geldausgabeautomaten und durch einmalige                  Kartenzahlungen im Fernabsatz seine Zustimmung zu
    Eingabe einer beliebigen 4stelligen Zahl aktiviert werden.               diesem Abschnitt. Darauf wird der Karteninhaber vor der
                                                                             Autorisierung dieser Kartenzahlung im Rahmen des 3D-
    3.2 | Zahlung von Entgelten für die Nutzung von                          Secure Verfahrens (Punkt 5.3.1.1) nochmals hingewiesen
    Verkehrsmitteln oder Parkgebühren                                        werden.
    Zahlungen von Entgelten für die Nutzung von Verkehrsmitteln
    oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS-Terminals im In-          5.2 | Im Fernabsatz verwendete Kartendaten
    und Ausland sind in der in Punkt 3.1. beschriebenen Weise bis        Kartendaten im Sinne dieses Abschnitts sind
    zu den mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits (Punkt II.7)         - Kartennummer
    für Zahlungen an POS-Kassen und im Fernabsatz vereinbarten           - Ablaufdatum (Monat und Jahr)
    Limits ohne Eingabe des persönlichen Codes möglich.                  - Kartenprüfnummer (eine dreistellige Kartenprüfnummer, die
                                                                            sich auf der Rückseite der Debitkarte befindet auch als CVC
4. | Zahlungen mit der in der Dritt-Wallet gespeicherten                    (=Card Verification Code) bezeichnet).
     digitalen Debitkarte in Apps und im Internet
                                                                         5.3 | Zahlungen im Fernabsatz
    Wenn der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in einer Dritt-
    Wallet gespeichert hat und die Verwendung der dort gespeicher-       5.3.1 | einmalige und wiederkehrende Zahlungsvorgänge
    ten digitalen Debitkarte als Zahlungsoption angeführt ist, ist der   Der Karteninhaber ist berechtigt, innerhalb des mit dem
    Karteninhaber berechtigt, mit der digitalen Debitkarte in Apps       Kontoinhaber vereinbarten Limits mit der physischen Debitkarte
    und im Internet auf Websites Lieferungen und Leistungen von          ohne deren Vorlage einmalige und wiederkehrende Lieferungen
    Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zu dem nach Punkt         und Leistungen, die Vertragsunternehmen im In- und Ausland
    II.7 vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Der Zahlungsvor-     im Rahmen des Fernabsatzes anbieten, bargeldlos zu bezah-
    gang wird durch Auswahl der für diese Zahlung vorgesehenen           len, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht.
    Schaltfläche eingeleitet. Durch das Bestätigen der Zahlung
    mittels der Kundenauthentifizierung weist der Karteninhaber          5.3.1.1 | 3D-Secure -Verfahren
    das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im         Zahlungen mit der physischen Debitkarte im Fernabsatz an
    Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits            Vertragsunternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschafts-
    an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kredit-          raum sind nur im Rahmen des 3D-Secure-Verfahrens des
    institut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.                     auf der Debitkarte ersichtlich gemachten Debitkarten-Service
                                                                         - zulässig. Diese Zahlungen sind möglich, wenn der Karten-
5. | Zahlungen mit der physischen Debitkarte                             inhaber das ELBA des Kreditinstitutes verwendet und sein
     im Fernabsatz                                                       Computersystem so konfiguriert, dass es die technischen
                                                                         Voraussetzungen für das 3D-Secure Verfahren (wie zB das
    5.1 | Anwendungsbereich dieses Punkts 5                              Öffnen von Dialogfenstern) erfüllt. Die Zahlung wird mittels
    a. Dieser Abschnitt gilt für Kartenverträge, die zu einer physi-     der zum ELBA des Kreditinstitutes vereinbarten Signatur-App
       schen Debitkarte ab 01.04.2021 abgeschlossen werden.              authentifiziert. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut mit
    b. Für Kartenverträge, die bereits früher abgeschlossen wurden,      Authentifizierung der Zahlung in der Signatur-App unwider-
       gilt dieser Abschnitt, wenn                                       ruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit
    - der Karteninhaber bereits früher die Verwendung des                dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Ver-
       Debitkarten-Service 3D-Secure für Zahlungen im Internet           tragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese
       vereinbart hat. In diesem Fall tritt dieser Abschnitt an die      Anweisung bereits jetzt an.
       Stelle der Besonderen Bedingungen für bargeldlose Zahlun-         Bietet ein Vertragsunternehmen mit Sitz außerhalb des Euro-
       gen im Internet im Rahmen des Debitkarten-Service 3D-             päischen Wirtschaftsraums für Zahlungen im Fernabsatz das
       Secure (Fassung 2019). Bis zum Erhalt einer neuen Debit-          3D-Secure -Verfahren des auf der Debitkarte ersichtlich ge-
       karte mit e-commerce-Funktion können mit der physischen           machten Debitkarten-Service an, so ist dieses Verfahren zu

                                                                                                                                      8
Besondere Bedingungen für Debitkarten

  verwenden, auch wenn das Vertragsunternehmen daneben                    Auf Verlangen des Kreditinstituts hat der Karteninhaber oder
  noch andere Verfahren für Zahlungen unter Verwendung der                der Kontoinhaber diese Sachumstände darzulegen. Der An-
  physischen Debitkarte anbietet.                                         spruch des Kontoinhabers auf Erstattung ist vom Kontoinhaber
  Achtung: Eine Authentifizierung des Karteninhabers bei wie-             selbst oder vom Karteninhaber gegenüber dem Kreditinstitut
  derkehrenden Zahlungen mit demselben Zahlungsempfänger                  innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung
  im Fernabsatz erfolgt nur beim ersten Zahlungsvorgang, nicht            seines Kontos mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonstigem
  jedoch bei den folgenden Zahlungsvorgängen.                             Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen.
                                                                          Die Erstattung erfolgt durch Gutschrift auf jenem Konto, zu dem
  5.3.1.2 | andere Zahlungen im Fernabsatz                                die Debitkarte ausgegeben wurde.
  Bietet ein Vertragsunternehmen mit Sitz außerhalb des                   Der Kontoinhaber hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn
  Europäischen Wirtschaftsraums für Zahlungen im Fernabsatz               ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang
  das 3D-Secure Verfahren des auf der Debitkarte ersichtlich              mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin von dem
  gemachten Debitkarten-Service nicht an, so dürfen Zahlungen             Kreditinstitut oder vom Vertragsunternehmen mitgeteilt oder
  mit der physischen Debitkarte auch mittels Bekanntgabe der              zugänglich gemacht wurden. Dies erfolgt seitens des Kreditins-
  Kartendaten erfolgen. Der Karteninhaber weist in diesem Fall            tituts durch Zugänglichmachung in der ELBA-Mailbox. Nutzt der
  durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut un-                Kontoinhaber die ELBA-Mailbox nicht, so erfolgt die Information
  widerruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür                an eine von ihm dem Kreditinstitut für Kommunikationszwecke
  mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige               bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Hat der Kontoinhaber dem
  Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese           Kreditinstitut keine E-Mail-Adresse bekanntgegeben, erfolgt die
  Anweisung bereits jetzt an. Bei wiederkehrenden Zahlungs-               Information durch Andruck auf dem Kontoauszug.
  vorgängen gilt die Anweisung zum ersten Zahlungsvorgang                 Achtung: Solche Blankoanweisungen fordern zum Beispiel
  auch für alle nachfolgenden Zahlungsvorgänge.                           Hotels und Leihwagenunternehmen. Bitte prüfen Sie in die-
                                                                          sem Fall besonders genau den Vertrag mit dem Vertrags-
  5.3.2 | Glücksspieltransaktionen–Gewinnauszahlung                       unternehmen und dessen Abrechnung.
  Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit
  Glücksspielunternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit,       6. | P2P-Zahlungen
  sich allfällige Spielgewinne (zB aus Lotterien) auf das Konto, zu
  dem die Debitkarte ausgegeben wurde, überweisen zu lassen.              6.1 | Beschreibung der P2P-Funktion
  Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Glücksspielunternehmen            Die P2P-Funktion ermöglicht dem Karteninhaber, der auch
  die Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um diese Überwei-             Inhaber des Kontos ist, zu dem die physische Debitkarte aus-
  sungen zu ermöglichen.                                                  gegeben wurde, mit Hilfe der in der Banken-Wallet gespeicherten
                                                                          digitalen Debitkarte über ein mobiles Endgerät
  5.3.3 | Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht                    - das unbare Senden von Geldbeträgen an einen von ihm
  im Voraus bekannt ist („Blankoanweisung“)                                  gewählten Empfänger, der Inhaber einer von dem Kredit-
  Im Fall einer Anweisungserklärung, bei der der genaue Betrag               institut oder einem anderen österreichischen Kreditinstitut
  zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung                   ausgestellten Debitkarte oder Kreditkarte ist, und
  zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist,         - das Empfangen von Geldbeträgen (= der Geldbetrag wird
  wird innerhalb des mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits der            von einer dritten Person an den Karteninhaber bezahlt).
  Geldbetrag blockiert, dem der Karteninhaber zugestimmt hat.             Ab dem 7.6.2022 steht diese Funktion auch Karteninhabern,
  Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich         die nicht auch Inhaber des Kontos sind, zu dem die physische
  nach Eingang der Information über den genauen Betrag des                Debitkarte ausgegeben wurde, zur Verfügung.
  Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch nach Eingang des
  Zahlungsauftrags.                                                       6.2 | Authentifizierung der P2P-Zahlung, P2P-PIN
  Der Kontoinhaber haftet bis zum blockierten Betrag für die Be-          Die Authentifizierung im Rahmen des Sendens eines Geld-
  zahlung des vom Vertragsunternehmen bei dem Kreditinstitut              betrages, erfolgt über die mit dem Kreditinstitut vereinbarte
  eingereichten Betrages.                                                 Signatur-App, durch Eingabe der vom Karteninhaber im Zuge
  Der Kontoinhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung,                der Registrierung für die P2P-Funktion zu wählenden P2P-PIN
  wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der             oder über die am mobilen Endgerät eingerichteten biometri-
  Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhal-             schen Mittel (zB Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan).
  ten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jeweiligen             Ab dem 7.6.2022 erfolgt die Authentifizierung durch Kunden-
  Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten             authentifizierung gemäß Punkt I.3.2.
  können.

                                                                                                                                       9
Besondere Bedingungen für Debitkarten

    6.3 | Nutzung der P2P-Funktion                                      gesonderte Behebungsmöglichkeiten vereinbart werden, für die
                                                                        die vorstehend angesprochenen Limits nicht gelten. Behebun-
    6.3.1 | Geld senden                                                 gen im Rahmen dieser gesonderten Behebungsmöglichkeiten
    Der Karteninhaber ist berechtigt, mit seiner Debitkarte mittels     werden auch nicht auf die im Rahmen des nach Punkt II. 7.1
    der P2P-Funktion bis zu dem mit ihm für diese Funktion verein-      vereinbarten Limits behebbaren Betrag angerechnet. Dadurch
    barten Limit bargeldlos Zahlungen in Euro durchzuführen, wofür      ergibt sich eine Erhöhung des Gesamtrisikos des Konto-
    im Zuge der Zahlungsanweisung entweder die Mobiltelefon-            inhabers im Missbrauchsfall.
    nummer des Empfängers oder die Kartennummer (PAN) der               Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die
    Debit- oder Kreditkarte des Empfängers abgefragt wird. Der          Senkung des Limits bei der kontoführenden Stelle zu veranlassen.
    Karteninhaber weist durch Authentifizierung (siehe Punkt 6.2.)      Für die Änderung des Limits durch das Kreditinstitut gilt Punkt
    das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag an den jeweiligen         I. 7.2 dieser Besonderen Bedingungen.
    Empfänger zu zahlen.
    Nach erfolgter Zahlungsanweisung können die mittels P2P-Funk-       7.2. | Kontodeckung
    tion erteilten Zahlungsaufträge nicht mehr widerrufen werden.       Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bar-
    Das Kreditinstitut nimmt die mit einem solchen Zahlungsauftrag      geld von Geldausgabeautomaten und bargeldlose Zahlungen
    erteilte Anweisung bereits jetzt an.                                nur in dem Ausmaß beheben bzw. vornehmen, als das Konto, zu
                                                                        dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung
    6.3.2 | Geld empfangen                                              (Guthaben und eingeräumte Kontoüberziehung) aufweist.
    Der Karteninhaber ist berechtigt, mit seiner Debitkarte Geld-
    beträge bis zu dem mit ihm für diese Funktion vereinbarten          7.3. | Abrechnung
    Limit bargeldlos in Euro zu empfangen. Das Kreditinstitut ist
    verpflichtet und unwiderruflich befugt, Geldbeträge, die der        7.3.1. | Kontoabbuchung
    Karteninhaber mit seiner Debitkarte empfängt, dem Konto, zu         Mit der Debitkarte getätigte Bargeldbehebungen und bargeld-
    dem die Debitkarte ausgegeben wurde, gutzuschreiben.                lose Zahlungen werden vom Konto abgebucht und in der mit
                                                                        dem Kontoinhaber für den Zugang von Erklärungen vereinbarten
    6.3.3 | Transaktionen nur in Euro                                   Form bekannt gegeben.
    Transaktionen im Rahmen der P2P-Funktion sind nur in Euro
    möglich.                                                            7.3.2. | Fremdwährung
                                                                        Bei der Verrechnung von Bargeldbehebungen bzw. bargeldlosen
7. | Limit, Kontodeckung, Abrechnung                                    Zahlungen in fremder Währung an POS-Kassen im Ausland
                                                                        oder im Fernabsatz wird der jeweilige Betrag der ausländischen
    7.1 | Limit                                                         Währung wie folgt umgerechnet:
    Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren, bis zu         - bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum
    welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich, wöchentlich oder          jeweiligen Fixkurs;
    monatlich) unter Benützung der Debitkarte einerseits Bargeld        - bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der
    von Geldausgabeautomaten (siehe Punkt II. 1.) behoben werden           Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie nachstehend
    kann sowie andererseits folgende Zahlungen getätigt werden             beschrieben ermittelten Fremdwährungskurs.
    können:
    - bargeldlos an POS-Kassen (siehe Punkt II. 2. bis 3.),             Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Tele-
    - mit der in der Dritt-Wallet gespeicherten digitalen Debitkarte    trader Software GmbH betriebenen Internetseite www.austrofx.
       in Apps und im Internet, (siehe Punkt II.4)                      at öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von
    - im Fernabsatz (siehe Punkt II. 5.),                               inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt.
    - mittels der P2P-Funktion (siehe Punkt II. 6).
    Die Limits gelten immer für alle zum Konto ausgegebenen             Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für jede
    physischen und digitalen Debitkarten gemeinsam. P2P-Zahlun-         Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremdwäh-
    gen werden auf den maximalen Rahmen, der für Zahlungen mit          rung auf www.austrofx.at gegenübergestellten Devisenverkaufs-
    der Debitkarte an POS-Kassen vereinbart wurde, angerechnet.         kurse ohne Berücksichtigung des Kurses der der Raiffeisen
    Die Vereinbarung von Limits kann auch über das ELBA des             Bankengruppe zugehörenden Kreditinstitute gebildet.
    Kreditinstituts sowie über die Banken-Wallet (Punkt I 2.3.2)
    erfolgen, wenn dort diese Möglichkeit vorgesehen ist.               Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind mindestens
    Für die im Kreditinstitut selbst oder auch in anderen, im Karten-   5 auf www.austrofx.at veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der
    vertrag vereinbarten Kreditinstituten zur Verfügung stehenden       der Raiffeisen Bankengruppe zugehörenden Kreditinstitute)
    Geldausgabeautomaten (siehe unten in Punkt III.1) können            erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der

                                                                                                                                     10
Besondere Bedingungen für Debitkarten

    auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH                  die in Punkt 7.1 getroffenen Regelungen zu den gesonderten
    www.psa.at ersichtliche Referenzwechselkurs von OANDA Cor-              Behebungsmöglichkeiten an diesen Geldausgabeautomaten.
    poration zur Anwendung.
                                                                        2. | Kontoauszugsdrucker
    Die Fremdwährungskurse können bei dem Kreditinstitut erfragt
    oder auf www.psa.at abgefragt werden. Der Kurstag für die               Wenn der Kontoinhaber mit dem Kreditinstitut die Verwendung
    Umrechnung ist der Tag, an dem die Bargeldbehebung bzw.                 des Kontoauszugsdruckers vereinbart hat, gilt folgendes:
    bargeldlose Zahlung erfolgt. Der Kurs sowie das Kursdatum               Der Karteninhaber kann mit der Debitkarte an den in dem Kre-
    werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von               ditinstitut installierten Selbstbedienungsgeräten Auszüge zum
    Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben.                          Konto, zu dem die Debitkarte ausgefolgt wurde, ausdrucken.
                                                                            Ungeachtet dieser Möglichkeit können Kontoauszüge im Einzel-
    Das Kreditinstitut übermittelt dem Karteninhaber unverzüglich           fall auch zugesandt oder bei dem kontoführenden Kreditinstitut
    nachdem es in einem Monat den ersten auf eine bestimmte                 schalterlagernd hinterlegt werden.
    andere Währung der Union als dem Euro lautenden Zahlungs-               Das Kreditinstitut haftet nicht für Schäden aus einer verspäteten,
    auftrag wegen einer Barabhebung an einem Geldautomaten                  unsachgemäßen oder unterlassenen Abholung oder Zustellung.
    (Punkt II.1) oder bargeldlosen Zahlung an einer POS-Kasse               Mit Abholung/Abrufung mittels Kontoauszugsdrucker, jedenfalls
    (Punkte II 2 und 3) erhalten hat, eine Mitteilung über die gesam-       aber - mit Ablauf von 6 Wochen nach Bereitstellung, tritt die
    ten Währungsumrechnungsentgelte, die es für die Umrechnung              Wirkung der Zustellung ein und es beginnen allfällige Reklama-
    des zu zahlenden Betrags in Euro verrechnet, ausgedrückt als            tionsfristen zu den im Kontoauszug enthaltenen Buchungen des
    prozentualen Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro-Refe-           Kreditinstitutes zu laufen. Den Kontoinhaber, der Unternehmer
    renzwechselkurse der Europäischen Zentralbank.                          ist, trifft die Obliegenheit der regelmäßigen Abholung/Abrufung
                                                                            mittels Kontoauszugsdrucker.
    Die Mitteilung über die Währungsumrechnungsentgelte erhält
    der Karteninhaber mit Wirkung auch für den Kontoinhaber über        3. | Selbstbedienungsterminals für Einzahlungen,
    seine von ihm dem Kreditinstitut für Kommunikationszwecke                Überweisungen und Kontoabfragen
    bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Hat der Karteninhaber dem
    Kreditinstitut keine E-Mail-Adresse bekanntgegeben, kann die            Mit Debitkarten können in dem Kreditinstitut aufgestellte Termi-
    Mitteilung über die Währungsumrechnungsentgelte nicht er-               nals für Einzahlungen, Kontoabfragen (einschließlich abgewi-
    folgen. Der Karteninhaber oder der Kontoinhaber mit Wirkung             ckelter Transaktionen und vorgemerkter Aufträge) und mit der
    für den Karteninhaber kann auf die Mitteilung über die Wäh-             physischen Debitkarte auch die Terminals für Überweisungs-
    rungsumrechnungsentgelte verzichten. Wurde eine Debitkarte              aufträge bedient werden. Zur Erteilung von Überweisungs-
    zum Konto eines Unternehmers ausgegeben, unterbleibt die                aufträgen über ein Selbstbedienungsterminal ist zusätzlich
    Mitteilung über die Währungsumrechnungsentgelte jedenfalls.             die Autorisierung durch Unterschrift oder die Eingabe des
                                                                            persönlichen Codes erforderlich.
                                                                            Einzahlungen über die Selbstbedienungsterminals werden – un-
III. Selbstbedienungsbereich                                                geachtet der vom Terminal vorgenommenen ersten Prüfung – nur
                                                                            vorbehaltlich der späteren Prüfung der Echtheit der eingezahlten
    Mit den vom Kreditinstitut ausgegebenen physischen De-                  Banknoten entgegengenommen und gutgeschrieben.
    bitkarten können die in diesem Abschnitt angesprochenen                 Der bei Kontoabfrage an einem Terminal aufscheinende Konto-
    Selbstbedienungsgeräte, die vom Kreditinstitut während und              stand kann als unverbindliche Avisi vorgemerkte Kontobewe-
    auch außerhalb der Banköffnungszeiten zur Verfügung gestellt            gungen beinhalten, die - auch wenn sie Gutschriften betreffen
    werden, bedient werden.                                                 – jederzeit rückgängig gemacht werden können. Verbindlich
    Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten steht dieses                 sind nur die vereinbarungsgemäß schriftlich oder elektronisch
    Service dem Karteninhaber                                               bereitgestellten Kontoauszüge.
    - auch bei anderen österreichischen Kreditinstituten                    Alle Überweisungsaufträge, die dem Kreditinstitut über ein
    - und auch mit der digitalen Debitkarte zu Verfügung.                   Selbstbedienungsterminal unter Verwendung der Debitkarte
                                                                            und des persönlichen Codes erteilt werden, werden zulasten
1. | Geldausgabeautomaten                                                   des Kontoinhabers ausgeführt, wenn entsprechende Deckung
                                                                            am Konto vorhanden ist und ein für diesen Zweck allenfalls
    Für Geldausgabeautomaten, die außerhalb des Debitkarten-                vereinbartes Limit nicht überschritten wird. Punkt I. 7. dieser
    Services im Kreditinstitut selbst oder auch in anderen, im Kar-         Besonderen Bedingungen gilt auch für diese Funktion. Für die
    tenvertrag vereinbarten Kreditinstituten zur Verfügung stehen,          hier angesprochenen Überweisungsaufträge gelten die mit dem
    gelten die Regelungen des Abschnitts II und insbesondere auch           Kontoinhaber für das Debitkarten-Service vereinbarten Limits nicht.

                                                                                                                                            11
Besondere Bedingungen für Debitkarten

IV. Sonstige Funktionen der Debitkarte

1. | Altersnachweis

    Mit der physischen Debitkarte kann der Karteninhaber gegen-
    über Dritten nachweisen, ob er eine bestimmte, dem Dritten
    gegenüber relevante Altersgrenze überschritten hat. Die dies-
    bezügliche Bestätigung des Kreditinstituts wird vom Dritten
    anhand der vom Karteninhaber persönlich oder an technischen
    Einrichtungen zu diesem Zweck präsentierten physischen Debit-
    karte elektronisch eingeholt.

2. | Postabholung

    Physische Debitkarten werden auch als Nachweis der Be-
    rechtigung zur Abholung schalterlagernder Post verwendet.
    Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, vor Ausfolgung der Post
    noch andere Identitätsnachweise zu verlangen.

3. | Unterschriftsprüfung

    Physische Debitkarten, die vom Karteninhaber unterfertigt sind
    (siehe Punkt I.2.2), werden auch zur Prüfung von Unterschriften
    auf vom Karteninhaber dem Kreditinstitut persönlich erteilten
    Aufträgen verwendet. Bei Barbehebungen des Karteninhabers
    bei einem anderen als dem kartenausgebenden Kreditinstitut
    wird das auszahlende Kreditinstitut anhand einer solchen Debit-
    karte die Unterschrift des Karteninhabers prüfen.

4. | Weitere Funktionen

    Weitere Funktionen der Debitkarte (etwa für den Zutritt zu Safes)
    sind zwischen dem Kreditinstitut und dem Kontoinhaber zu
    vereinbaren.

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