Besondere Bedingungen für Debitkarten - Fassung Dezember 2021 - Raiffeisen
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Besondere Bedingungen für Debitkarten Fassung Dezember 2021
Besondere Bedingungen für Debitkarten I. Allgemeine Bestimmungen Gemeinschaftskonten die Zustimmung aller Kontoinhaber. Die Zustimmung zur Ausgabe einer physischen Debitkarte an einen 1. | Anwendungsbereich Zeichnungsberechtigten schließt die Zustimmung zur Ausgabe einer digitalen Debitkarte an diesen Zeichnungsberechtigten mit Diese Besonderen Bedingungen gelten für die Verwendung von ein, auch wenn diese Ausgabe erst später erfolgt. Zeichnungs- physischen und digitalen Debitkarten, die das Kreditinstitut für berechtigte, für die eine Debitkarte ausgegeben werden soll, die Benutzung haben den Kartenantrag zu unterfertigen und damit die Geltung - an Geldausgabeautomaten und bei bargeldlosen Zahlungen dieser Besonderen Bedingungen zu akzeptieren. im Rahmen des mit dem Kreditinstitut jeweils vereinbarten und durch ein Symbol auf der Debitkarte ersichtlich 2.2 | Ausgabe der physischen Debitkarte gemachten Debitkarten-Services und der Kontaktlos- Der Karteninhaber erhält vom Kreditinstitut die physische Funktion dieses Debitkarten-Services (Abschnitt II) Debitkarte an seine zuletzt von ihm oder dem Kontoinhaber - der P2P-Funktion (Punkt II. 6) bekanntgegebene Adresse zugesandt. Der Karteninhaber ist - im Selbstbedienungsbereich des Kreditinstitutes und anderer verpflichtet, die physische Debitkarte sofort nach Erhalt an der Kreditinstitute (Abschnitt III) dafür vorgesehenen Stelle zu unterfertigen. Die physischen - bei sonstigen Funktionen (Abschnitt IV) Debitkarten bleiben Eigentum des Kreditinstitutes. ausgegeben hat. Die konkreten Funktionen der Debitkarte sind mit dem Kredit- 2.3 | Ausgabe der digitalen Debitkarte institut zu vereinbaren. Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, andere als die von ihm mit dem Kontoinhaber vereinbarten 2.3.1 | Endgerät und Wallet Funktionen der Debitkarte zu ermöglichen. Die digitale Debitkarte ist ein digitales Abbild der vom Kredit- Sollten Teile der Besonderen Bedingungen nur für die institut an den Inhaber der digitalen Debitkarte ausgegebenen physische Debitkarte oder nur für die digitale Debitkarte physischen Debitkarte. Die Ausgabe der digitalen Debitkarte gelten, wird darauf besonders hingewiesen. erfolgt auf einem geeigneten mobilen Endgerät („mobiles Die Besonderen Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung Endgerät“). Auf dem mobilen Endgerät muss eine für die zwischen dem Inhaber eines Kontos, zu welchem Debitkarten Speicherung der digitalen Debitkarte vorgesehene Applikation ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen berechtigten Inhaber installiert sein, die dem Karteninhaber dieser Debitkarte (Karteninhaber) einerseits und dem Kredit- - vom Kreditinstitut zu den in Punkt 2.3.2 enthaltenen institut andererseits. Bedingungen („Banken-Wallet“) oder - von einem anderen Anbieter aufgrund einer vom Karten- 2. | Ausgabe der Debitkarten inhaber mit dem Anbieter abzuschließenden Vereinbarung („Dritt-Wallet“) 2.1 | Ausgabe an Kontoinhaber und zur Verfügung gestellt wird. Zeichnungsberechtigte Debitkarten werden nur an natürliche Personen ausgegeben, Sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit dem mobilen End- die als Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigter über ein gerät hat der Karteninhaber an den Mobilfunkbetreiber oder Konto des Kreditinstitutes einzeln dispositionsberechtigt sind. den Hersteller des mobilen Endgeräts, mit dem er ein Ver- Ist der Kontoinhaber Unternehmer, so können Debitkarten tragsverhältnis eingegangen ist, zu richten. Entgelte, die der auch an einen Zeichnungsberechtigten mit gemeinschaftlicher Mobilfunkbetreiber im Zusammenhang mit der Nutzung der Dispositionsberechtigung ausgegeben werden und kann der digitalen Debitkarte in Rechnung stellt, trägt der Karteninhaber. Karteninhaber mit der Debitkarte im Rahmen der mit dem Kontoinhaber vereinbarten Funktionen und Limits einzeln dis- 2.3.2 | Banken-Wallet ponieren. Ist der Kontoinhaber Unternehmer kann die Disposi- Das Kreditinstitut stellt dem Karteninhaber über App Stores tionsberechtigung von Zeichnungsberechtigten auch auf Ver- Software für mobile Endgeräte mit dafür geeigneten Betriebs- fügungen unter Verwendung der Debitkarte beschränkt werden. systemen zur Verfügung, die es dem Karteninhaber, der am Electronic Banking des Kreditinstitutes (kurz: ELBA) teilnimmt, Die Ausgabe einer Debitkarte an einen Kontoinhaber eines ermöglicht, Gemeinschaftskontos ist ohne Zustimmung der anderen Konto- a. seine digitale Debitkarte, andere mobile Zahlkarten und inhaber zulässig. andere Zahlungsdienste auf dem mobilen Endgerät zu aktivieren, anzuzeigen und zu nutzen; Die Ausgabe einer Debitkarte an einen Zeichnungsberech- b. Mehrwertservices rund um das mobile Bezahlen zu nutzen tigten erfordert die Zustimmung des Kontoinhabers und bei und 2
Besondere Bedingungen für Debitkarten c. im in der Banken-Wallet integrierten Kundenkartenbereich Die Nutzung der Banken-Wallet für kommerzielle oder ge- - Kundenkarten digital zu speichern und als Identifikation werbliche Zwecke ist untersagt. Der Karteninhaber darf die wiederzugeben, sowie Banken-Wallet nicht verändern, kopieren, zerlegen, neu zu- - Kundenbindungsprogramme, zu denen er sich registriert sammensetzen, veröffentlichen, vervielfältigen, nachbauen oder hat, zu verwalten, und Derivatprodukte daraus erstellen. Der Karteninhaber hat vor - sich für von dem Kreditinstitut vorgeschlagene Kunden- dem Hochladen von Daten in die Banken-Wallet sicherzustellen, bindungsprogramme zu registrieren. dass ihm an den Daten die entsprechenden Nutzungsrechte zustehen und die Veröffentlichung rechtmäßig ist. Weiters kann der Karteninhaber zukünftig ab dem vom Kredit- Die Nutzung der in der Banken-Wallet gespeicherten mobilen institut bekanntzugebenden Zeitpunkt in der Banken-Wallet Zahlkarten, anderen Zahlungsdienste, Kundenbindungspro- a. wenn Vertragsunternehmen infolge Zahlungen des Karten- gramme und Mehrwertservices erfolgt auf Grundlage der dazu inhabers im Rahmen des Fernabsatzes (Punkt II.5.3) ein zwischen dem Karteninhaber einerseits und dem Anbieter dieser digitales Abbild der Debitkarte (Token) in ihren Systemen Dienste andererseits abzuschließenden Verträge. Das Kredit- hinterlegt haben, den Token -soweit er für die Bank erkennbar institut wird – soweit es nicht selbst Anbieter dieser Dienste ist ist- verwalten (einschließlich Löschung bzw. Sperre des – nicht Partei dieser Verträge und hat auch keine Möglichkeit, Tokens) auf Inhalte Dritter, zu denen allenfalls über die Banken-Wallet b. die Daten seiner physischen Debitkarte (Kartennummer Zugang gewährt wird, Einfluss zu nehmen. Das Kreditinstitut bzw. PAN, Ablaufdatum), Kartenprüfnummer (eine dreistellige übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Inhalte Kartenprüfnummer, die sich auf der Rückseite der Debitkarte von Dritten (zB kartenausstellende Kreditinstitute, Anbieter von befindet; auch CVC bzw. Card Verification Code genannt) Kundenbindungsprogrammen, Anbietern von Mehrwertser- sowie den persönlichen Code der physischen Debitkarte vices), zu denen über die Banken-Wallet Zugang gewährt wird. abfragen. Sollte das Kreditinstitut Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten der Banken-Wallet erlangen, wird es diese Inhalte löschen bzw. Für die Installation und Nutzung der Banken-Wallet fallen gegen- den Zugang zu diesen Inhalten unverzüglich entfernen. über dem Kreditinstitut keine Entgelte an. Im Zusammenhang Der Zugriff auf die in der Banken-Wallet gespeicherten Inhalte mit der Nutzung können Kosten des Datentransfers des Netz- Dritter hängt von der Erfüllung der vom Karteninhaber mit den betreibers anfallen, die vom Karteninhaber selbst zu tragen Dritten vereinbarten Voraussetzungen ab. Dies gilt insbesondere sind. für die Identifizierung des Karteninhabers durch die mit dem Bei der Installation der Banken-Wallet legt der Karteninhaber Dritten vereinbarten Merkmale (zB PIN und TAN). unter Verwendung des für ELBA vereinbarten Identifikations- Das Nutzungsrecht beginnt mit dem Download der Banken- verfahrens eine „Wallet-PIN“ fest, die in der Folge für den Wallet aus dem App Store und wird auf unbestimmte Zeit Zugriff auf Funktionen der Banken-Wallet verwendet wird. Eine eingeräumt. Der Karteninhaber kann das Nutzungsrecht jeder- Änderung der Wallet-PIN ist auf diesem Wege möglich. Nach zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und auch durch 5-facher Falscheingabe der Wallet-PIN wird der Zugriff auf die Löschung der Banken- Wallet vom mobilen Endgerät kündigen. Banken-Wallet automatisch gesperrt. Das Kreditinstitut hat - wenn kein wichtiger Kündigungsgrund Dem Karteninhaber wird das einfache, nicht-ausschließliche vorliegt - bei der Kündigung eine Kündigungsfrist von zwei und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Banken-Wallet Monaten einzuhalten. samt allfälliger Updates und anderer Bestandteile auf Dauer der Die Löschung der Banken-Wallet vom mobilen Endgerät Nutzungsvereinbarung für eigene, private Zwecke zu nutzen. des Karteninhabers und die Kündigung der Nutzungsverein- Zum Zweck der Wartung der für die Banken-Wallet erforder- barung zur Banken-Wallet können dazu führen, dass auch lichen technischen Einrichtungen können vorübergehende Ein- die in der Banken-Wallet gespeicherte digitale Debitkarte schränkungen der Nutzung der Banken-Wallet erforderlich sein. und sonstige Leistungen des Kreditinstitutes oder Dritter Sollten diese Einschränkungen zwischen 6:00 Uhr und 24:00 (wie insbesondere mobile Zahlkarten und andere Zahlungs- Uhr erfolgen müssen, wird das Kreditinstitut die Karteninhaber dienste) für den Karteninhaber nicht mehr verwendbar sind. darauf nach Möglichkeit vorweg, zB durch entsprechenden Hinweis in ELBA hinweisen. 2.3.3 | Aktivierung der digitalen Debitkarte Das Kreditinstitut trifft keine Haftung, wenn dem Konto- oder Bei Verwendung der Banken-Wallet erfolgt die Aktivierung der Karteninhaber im Zusammenhang mit der Banken-Wallet Scha- digitalen Debitkarte unter Verwendung des zwischen dem Kre- den durch einen unabhängigen Dritten oder sonst durch ein ditinstitut und dem Karteninhaber für das Electronic Banking unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf vereinbarten Identifikationsverfahrens (PIN/TAN oder Signa- einen Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen tur-App, siehe dazu Punkt 4 der Bedingungen für Electronic der Mittel der automationsunterstützten Datenverarbeitung des Banking-Leistungen (Internet Banking und ELBA business) Kreditinstitutes beruht. des Kreditinstituts. 3
Besondere Bedingungen für Debitkarten Bei Verwendung einer Dritt-Wallet erfolgt die Aktivierung mit Kreditinstitut jederzeit berechtigt ist, dem Karteninhaber eine Hilfe eines Einmalpasswortes, das der Karteninhaber per SMS, neue digitale Debitkarte zur Verfügung zu stellen. E-Mail oder App-Nachricht erhält. 4.2 | Dauer des Kartenvertrags 3. | Persönlicher Code und Kundenauthentifizierung Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung 3.1 | Persönlicher Code des Kontoinhabers. Der Karteninhaber erhält vom Kreditinstitut – wenn für eine ver- Der Kartenvertrag zu einer digitalen Debitkarte endet mit dem einbarte Funktion der Debitkarte benötigt – in einem verschlos- Ende des Kartenvertrags der in der digitalen Debitkarte abge- senen Kuvert einen persönlichen Code an seine zuletzt vom bildeten physischen Debitkarte. Bei Beendigung des Karten- Kontoinhaber oder Karteninhaber bekanntgegebene Adresse vertrags über die digitale Debitkarte bleibt hingegen der zugesandt. Nutzt der Karteninhaber das ELBA des Kreditins- Kartenvertrag über die physische Debitkarte weiter aufrecht, tituts, kann er zukünftig den persönlichen Code ab dem vom sofern er nicht ebenfalls gekündigt wird. Kreditinstitut bekanntzugebenden Zeitpunkt dort abfragen. Der für Zahlungen mit der digitalen Debitkarte benötigte persön- 4.3 | Dauer der Vereinbarung zur P2P-Funktion (Punkt II. 6) liche Code entspricht dem persönlichen Code zur physischen Auch die Vereinbarung über die P2P-Funktion wird auf unbe- Debitkarte, sodass zur digitalen Debitkarte keine weitere Zu- stimmte Zeit abgeschlossen. Sie endet jedenfalls mit der Be- sendung/Anzeige erfolgt. endigung der Kontoverbindung, zu der die zugrunde liegende physische Debitkarte des Karteninhabers ausgegeben wurde 3.2 | Kundenauthentifizierung und/oder mit Beendigung des Kartenvertrags über die zugrunde Abhängig von der verwendeten Wallet (Punkt I. 2.3.1) setzt liegende physische Debitkarte. die Verwendung der digitalen Debitkarte die Kundenauthenti- Achtung: Eine gesonderte Beendigung der Vereinbarung über fizierung („Kundenauthentifizierung“) am mobilen Endgerät die P2P-Funktion beendet nicht den zugrunde liegenden Karten- voraus. Diese Kundenauthentifizierung ist ein am mobilen End- vertrag. Die Debitkarte kann im Umfang des Kartenvertrages gerät vorhandenes Verfahren zur Überprüfung der Identität des weiterverwendet werden. Karteninhabers auf Grundlage der Gerätebindung (mittels einer Gerätenummer, die bei der Installation dem mobilen Endgerät 4.4 | Kündigung zugeordnet und in den Systemen des Kreditinstitutes registriert wird) gemeinsam mit der Wallet-PIN oder biometrischen Mitteln 4.4.1 | ordentliche Kündigung (zB Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan). Die Wallet- PIN ist bei Verwendung der Banken-Wallet die vom Karteninha- 4.4.1.1 | Kündigung durch Konto- oder Karteninhaber ber gemäß Punkt I.2.3.2 festgelegte PIN, bei Verwendung einer Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können Dritt-Wallet ein mit dem jeweiligen Wallet-Anbieter vereinbarter den Kartenvertrag (für die physische und/oder digitale Debit- Zugangscode (abhängig von der verwendeten Dritt-Wallet kann karte) insgesamt oder auch gesondert nur die Vereinbarung mit dem Wallet-Anbieter als Wallet-PIN auch die Geräte-PIN über die P2P-Funktion jederzeit zum Letzten eines jeden Monats vereinbart werden). kündigen. Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines Monats ausgesprochen werden, wirken erst zum ersten Ge- 4. | Gültigkeit der Debitkarte, Dauer und Beendigung schäftstag des folgenden Monats. des Vertrags 4.4.1.2 | Kündigung durch das Kreditinstitut 4.1 | Gültigkeit der Debitkarte Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag (für die physische Die Debitkarte ist bis zum Ende des Jahres oder Monats gültig, und/oder digitale Debitkarte) insgesamt oder auch gesondert das auf ihr vermerkt ist. Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält nur die Vereinbarung über die P2P-Funktion unter Einhaltung der Karteninhaber rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. eine neue Debitkarte. Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen physischen Debitkarte verpflichtet, für die gesicherte 4.4.2 | außerordentliche Kündigung Vernichtung der alten physischen Debitkarte zu sorgen. Das Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können der Kartenvertrag Kreditinstitut ist bei aufrechtem Kartenvertrag berechtigt, die und die Vereinbarung über die P2P-Funktion vom Kontoinhaber, physische Debitkarte aus wichtigem Grund zurückzufordern vom Karteninhaber und von dem Kreditinstitut mit sofortiger und dem Karteninhaber eine neue physische Debitkarte zur Wirkung aufgelöst werden. Verfügung zu stellen. Eine digitale Debitkarte steht dem Karteninhaber auf Dauer der 4.5 | Rechtsfolgen der Kündigung Gültigkeit der physischen Debitkarte zur Verfügung, wobei das Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto 4
Besondere Bedingungen für Debitkarten ausgegebenen physischen Debitkarten und bei Beendigung des 6. | Meldepflicht bei Abhandenkommen oder miss- Kartenvertrages die jeweilige physische Debitkarte unverzüglich bräuchlicher Verwendung der Debitkarte oder ihrer zurückzugeben. Eine digitale Debitkarte ist vom Karteninhaber mit Funktionen Ende des Kartenvertrags am mobilen Endgerät zu löschen. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Debitkarten zu Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sperren und/oder einzuziehen und digitale Debitkarten zu löschen. sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte oder einer Bestehende Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers der dazu vereinbarten Funktionen hat der Karteninhaber bzw. werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht der Kontoinhaber, unverzüglich sobald er davon Kenntnis er- berührt und sind zu erfüllen. langt, die Sperre der Debitkarte oder der betroffenen Funktion Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Debit- wie nachstehend in Punkt 7.1 vereinbart zu veranlassen. Er- karte werden dem Kontoinhaber, der Verbraucher ist, bei Be- stattet der Karteninhaber bei Abhandenkommen (z.B. Verlust endigung des Kartenvertrags anteilig rückerstattet. Dies gilt nicht oder Diebstahl), missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger für einmal anlässlich der Ausgabe der Debitkarte anfallende nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte darüber hinaus eine Entgelte für die Erstellung und Ausfolgung der Debitkarte. Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde, wird er diese auf Verlangen des Kreditinstitutes im Original oder in Kopie über- 5. | Sorgfaltspflichten des Karteninhabers geben. Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflichtet, 7. | Sperre, Limitsenkung - eine physische Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weitergabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht 7.1 | Sperre durch den Kontoinhaber oder den zulässig, Karteninhaber - das mobile Endgerät, auf dem eine digitale Debitkarte oder die P2P-Funktion aktiviert ist, sorgfältig zu verwahren und vor 7.1.1 | Sperre der Debitkarte dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des mobilen Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber für jede Endgerätes an dritte Personen ohne vorherige Deaktivierung zum Konto ausgegebene Debitkarte oder vom betreffenden der darauf gespeicherten digitalen Debitkarte(n) oder P2P- Karteninhaber wie folgt beauftragt werden: Funktionen ist nicht zulässig. - jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Raiffeisen Warnhinweis: Wenn die am mobilen Endgerät in der Banken- SperrHotline für Karten und Electronic Banking, deren Wallet gespeicherte digitale Debitkarte nicht deaktiviert wird, Telefonnummer das Kreditinstitut dem Kontoinhaber bekannt sind Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen gegeben hat und die auf der Internet-Seite www.raiffeisen.at Codes (siehe Punkt II. 3) weiterhin möglich. abrufbar ist, oder Der persönliche Code, die Wallet-PIN und bei Verwendung - jederzeit über eine für diese Zwecke von der Payment der P2P-Funktion die P2P-PIN sind geheim zu halten und dür- Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer fen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern des („PSA-Sperrnotruf“) (die Telefonnummer der Sperrnotruf- Kreditinstitutes, anderen Kontoinhabern oder anderen Karten- nummer kann im Inland einer Aufschrift an jedem Geldausgabe- inhabern bekannt gegeben werden. Der persönliche Code, die automaten bzw. der Internetseite www.bankomatkarte.at Wallet-PIN und die P2P-PIN dürfen nicht am mobilen Endgerät oder www.psa.at entnommen und bei jedem Kreditinstitut abgespeichert werden. Bei der Verwendung des persönlichen erfragt werden), oder Codes, der Wallet-PIN und der P2P-PIN ist darauf zu achten, - zu den jeweiligen Öffnungszeiten beim Kreditinstitut oder dass diese nicht von Dritten ausgespäht werden. - ab dem 1. April 2021 jederzeit durch Eingabe des Sperr- auftrags im vom Kontoinhaber bzw. Karteninhaber genutzten Bei Zahlungen mit der Debitkarte im Fernabsatz (Punkt II. 5) ist ELBA des Kreditinstitutes unter Verwendung des dafür der Karteninhaber verpflichtet, vereinbarten Identifikationsverfahrens. - bei Eingabe der Kartendaten und Verwendung der Signa- Die Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrags tur-App darauf zu achten, dass die Eingabe nicht von Dritten wirksam. ausgespäht wird, und die von ihm im Zuge des Zahlvor- Die Sperre einer physischen Debitkarte ohne Angabe der Karten- ganges verwendeten Internetseiten zu schließen und nicht folgenummer bewirkt die Sperre aller zum Konto ausgegebenen nur deren Anzeige zu beenden, sodass es einem unberech- physischen Debitkarten. Die Sperre einer digitalen Debitkarte tigten Dritten nicht möglich ist, auf diese zuzugreifen, ohne Angabe der Kartenfolgenummer bewirkt die Sperre aller - unverzüglich die Sperre der Debitkarte für Zahlungen im zum Konto ausgegebenen digitalen Debitkarten. Fernabsatz zu veranlassen, wenn er in Kenntnis davon ist, Eine Sperre der physischen Debitkarte bewirkt jedoch nicht dass ein unbefugter Dritter Zugang zu seinen Kartendaten hat. auch die Sperre der digitalen Debitkarte. Eine Sperre der 5
Besondere Bedingungen für Debitkarten digitalen Debitkarte hat keine Auswirkung auf die physische karte in diesen Ländern zu ermöglichen. Debitkarte. Die Sperre der physischen Debitkarte und der di- Eine von dem Kreditinstitut veranlasste Sperre einer Debitkarte gitalen Debitkarte müssen also gesondert beauftragt werden. wird von dem Kreditinstitut aufgehoben, sobald die Gründe für Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von die Sperre nicht mehr vorliegen. zu seinem Konto ausgegebenen Debitkarten unabhängig davon zu veranlassen, wer die Sperre beauftragt hat. Der Karteninhaber 7.3 | Hinweis für kontaktlose Kleinbetragszahlungen kann nur die Aufhebung der von ihm selbst beauftragten Sperre Achtung: Die Sperre der physischen Debitkarte wirkt nicht seiner Debitkarte veranlassen. für kontaktlose Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes. Kleinbetragszahlungen sind auch 7.1.2 | Sperre der Zahlungen im Fernabsatz und nach der Sperre bis zum Betrag von maximal EUR 125,00 der P2P-Funktion weiterhin möglich. Die Möglichkeit, mit einer Debitkarte Zahlungen im Fernabsatz (Punkt II. 5) zu tätigen, kann für sich allein vom Karteninhaber 8. | Verwendung der Debitkarte und der zugehörigen – nicht jedoch vom Kontoinhaber - ebenso gesondert gesperrt Funktionen durch den Karteninhaber oder werden wie die zur Debitkarte vereinbarte P2P-Funktion (siehe unbefugte Dritte Punkt II. 6). Diese Sperren kann auch nur der Karteninhaber wieder aufheben. Eine Sperre der P2P-Funktion ohne Angabe Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der der Kartenfolgenummer bewirkt bis auf weiteres die Sperre der Debitkarte oder ihrer Funktionen erfolgen auf Rechnung des P2P-Funktion aller zum Konto ausgegebenen Debitkarten. Nach Kontoinhabers. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der vorgenommener Sperre wird die P2P-Funktion nur aufgrund Karteninhaber zwar das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr eines Auftrags des Karteninhabers wieder aktiviert. vollendet hat, unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Verwendung der Debitkarte geschlossen wurde, wegen 7.2 | Sperre durch das Kreditinstitut der Minderjährigkeit des Karteninhabers gültig ist. Das Kreditinstitut ist berechtigt, Debitkarten ohne Mitwirkung Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus des Kontoinhabers oder des Karteninhabers insgesamt oder der Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Sorg- für bestimmte Funktionen zu sperren, wenn faltspflichten durch die Inhaber einer Karte, die zum Konto des a. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Unternehmers ausgegeben wurde, bei jeder Art des Verschul- Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch dens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt. genommen werden können, dies rechtfertigen; b. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen 9. | Einwendungen aus dem Grundgeschäft Verwendung der Debitkarte besteht; oder c. der Kontoinhaber seinen Zahlungsverpflichtungen im Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die Zusammenhang mit einer mit der Debitkarte oder seinem sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber Konto verbundenen Kreditgewährung (eingeräumte Konto- und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen überziehung oder Überschreitung) nicht nachgekommen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Debit- ist und karte oder ihrer Funktionen bargeldlos bezahlt hat, sind direkt - entweder die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut über- Vermögenslage des Kontoinhabers oder eines Mitverpflich- nimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des teten gefährdet ist, Grundgeschäftes durch den Vertragspartner. - oder beim Kontoinhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. 10.| Verfügbarkeit der Systeme In den Fällen der Punkte a. und c. ist das Kreditinstitut auch berechtigt, die zur Debitkarte vereinbarten Limits ohne Mitwirkung Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen, des Kontoinhabers oder des Karteninhabers herabzusetzen. nicht im Einflussbereich des Kreditinstitutes liegenden Ab- Eine Sperre aus den vorstehend in Punkt a. genannten Si- schaltungen der Betriebssysteme kommen. Auch kann es durch cherheitsgründen kann sich zum Schutz vor missbräuchlicher Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktions- Verwendung ausgespähter Kartendaten auch nur auf bestimmte fähigkeiten der Akzeptanzstellen kommen. Auch in solchen Länder beziehen. Der geografische Umfang derartiger Sper- Fällen dürfen die nach Punkt I. 5 geheim zu haltenden Daten ren ist auf der Internetseite des Kreditinstitutes zum Stichwort nicht an Dritte weitergegeben werden. Es wird empfohlen, „GeoControl“ abfragbar. In diesem Fall hat der Karteninhaber insbesondere auf Reisen auch andere Zahlungsmittel mitzu- die Möglichkeit, die Sperre für die gesperrten Länder insgesamt führen. In den genannten Fällen kann es auch zu Verzögerungen aufheben zu lassen, um die tatsächliche Verwendung der Debit- in der Kontobelastung kommen. 6
Besondere Bedingungen für Debitkarten 11.| Änderungen des Kartenvertrags, der Vereinbarun- automaten mit dem auf der Debitkarte angeführten Symbol der gen zu den Funktionen der Debitkarte oder der Kontaktlos-Funktion (NFC) des Debitkarten-Services genutzt Besonderen Bedingungen werden. Änderungen des Kartenvertrags, der zur Nutzung der einzelnen 2. | Bargeldlose Zahlungen Funktionen der Debitkarte getroffenen Vereinbarungen oder der Besonderen Bedingungen werden dem Kontoinhaber – Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem auf auch mit Wirkung für den Karteninhaber - vom Kreditinstitut der Debitkarte angeführten Symbol eines Zahlungskarten-Ser- spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt vices gekennzeichnet sind (im folgenden „POS-Kassen“), mit ihres Inkrafttretens wie in Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedin- der Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen und gungen vorgesehen angeboten. Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen (im Ein Änderungsangebot im Sinne der Z 2 der Allgemeinen folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zu Geschäftsbedingungen ist hinsichtlich der im Kartenvertrag, dem mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limit bargeldlos zu in den zur Nutzung der einzelnen Funktionen der Debitkarte bezahlen. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des persön- getroffenen Vereinbarungen oder in den Besonderen Bedin- lichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. gungen vereinbarten Leistungen des Kreditinstitutes und der Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes vom Kontoinhaber zu zahlenden Entgelten nur in folgenden und – sofern an der POS-Kasse gefordert – Betätigung der Fällen zulässig und wirksam: Taste „OK“ bzw. durch seine Unterschriftsleistung das Kredit- - gegenüber Unternehmern: Änderungsangebote im Sinne institut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen der Z 43 Abs 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind; jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut - gegenüber Verbrauchern: ausschließlich Änderungsan- nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. gebote zur Anpassung von Entgelten für Zahlungsdienste, Digitale Debitkarten können nur an POS-Kassen mit dem auf wenn die dafür in Z 44 der Allgemeinen Geschäftsbedin- der Debitkarte angeführten Symbol der Kontaktlos-Funktion gungen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, und (NFC) des Debitkarten-Services genutzt werden. Je nach für Änderungsangebote zur Änderung von Leistungen des die Speicherung der digitalen Debitkarte verwendeter Wallet Kreditinstituts (ausgenommen Habenzinsen), wenn die dafür (Punkt I. 2.3.1) und Anforderung der POS-Kasse kann nach in Z 47 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgese- der Kundenauthentifizierung am mobilen Endgerät die Eingabe henen Voraussetzungen erfüllt sind. des persönlichen Codes an der POS-Kasse entfallen. Die Zustimmung des Kontoinhabers – auch mit Wirkung für den Karteninhaber - zu einem Änderungsangebot gilt als erteilt, 3. | Zahlungen am POS ohne Eingabe des wenn bei dem Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeit- persönlichen Codes punkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kontoinhabers einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kontoinhaber im 3.1 | Kleinbetragszahlungen an POS-Kassen Änderungsangebot hinweisen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte angeführten Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den Symbol der Kontaktlos-Funktion des Debitkarten-Services ge- Rahmenvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder kennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit auch nur den Kartenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung der Debitkarte , ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird das Kreditinstitut des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Debitkarte den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen. zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter- nehmen im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 50,00 pro Einzeltransaktion, kontaktlos zu bezahlen („Kleinbetragszah- II. Benützung der Geldausgabeautomaten und lungen“). Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bargeldlose Zahlungen durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, 1. | Bargeldbehebung den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten im kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das In- und Ausland, die mit einem auf der Debitkarte angeführten Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicher- Symbol eines Debitkarten-Services gekennzeichnet sind, mit der heitsgründen ist die Summe der direkt aufeinanderfolgenden Debitkarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem mit Kleinbetragszahlungen auf insgesamt EUR 125,00 beschränkt. dem Kontoinhaber vereinbarten Limit für Bargeldbehebungen Nach Erreichen dieser Grenze muss der Karteninhaber eine zu beheben. Digitale Debitkarten können nur an Geldausgabe- Transaktion mit einer physischen Debitkarte mit dem persön- 7
Besondere Bedingungen für Debitkarten lichen Code durchführen. Die genannten Betragsgrenzen gelten Debitkarte im Fernabsatz allerdings weder wiederkehrende nicht, wenn die Eingabe des persönlichen Codes unterbleibt, Zahlungsvorgänge angewiesen noch Blankoanweisungen weil die Zahlung mit einer digitalen Debitkarte mit Kundenau- erteilt werden. thentifizierung am mobilen Endgerät erfolgt (Punkt II.2. letzter - Karteninhaber ab dem 01.04.2021 eine neue Debitkarte mit Satz). e-commerce- Funktion erhalten und diese für eine der in diesem Abschnitt geregelten Zahlungen im Fernabsatz Vor dem erstmaligen Einsatz der physischen Debitkarte für eine verwenden. In diesem Fall erklärt der Karteninhaber auch Kleinbetragszahlung muss diese Funktion durch Stecken in eine mit Wirkung für den Kontoinhaber mit der ersten dieser POS-Kasse oder Geldausgabeautomaten und durch einmalige Kartenzahlungen im Fernabsatz seine Zustimmung zu Eingabe einer beliebigen 4stelligen Zahl aktiviert werden. diesem Abschnitt. Darauf wird der Karteninhaber vor der Autorisierung dieser Kartenzahlung im Rahmen des 3D- 3.2 | Zahlung von Entgelten für die Nutzung von Secure Verfahrens (Punkt 5.3.1.1) nochmals hingewiesen Verkehrsmitteln oder Parkgebühren werden. Zahlungen von Entgelten für die Nutzung von Verkehrsmitteln oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS-Terminals im In- 5.2 | Im Fernabsatz verwendete Kartendaten und Ausland sind in der in Punkt 3.1. beschriebenen Weise bis Kartendaten im Sinne dieses Abschnitts sind zu den mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits (Punkt II.7) - Kartennummer für Zahlungen an POS-Kassen und im Fernabsatz vereinbarten - Ablaufdatum (Monat und Jahr) Limits ohne Eingabe des persönlichen Codes möglich. - Kartenprüfnummer (eine dreistellige Kartenprüfnummer, die sich auf der Rückseite der Debitkarte befindet auch als CVC 4. | Zahlungen mit der in der Dritt-Wallet gespeicherten (=Card Verification Code) bezeichnet). digitalen Debitkarte in Apps und im Internet 5.3 | Zahlungen im Fernabsatz Wenn der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in einer Dritt- Wallet gespeichert hat und die Verwendung der dort gespeicher- 5.3.1 | einmalige und wiederkehrende Zahlungsvorgänge ten digitalen Debitkarte als Zahlungsoption angeführt ist, ist der Der Karteninhaber ist berechtigt, innerhalb des mit dem Karteninhaber berechtigt, mit der digitalen Debitkarte in Apps Kontoinhaber vereinbarten Limits mit der physischen Debitkarte und im Internet auf Websites Lieferungen und Leistungen von ohne deren Vorlage einmalige und wiederkehrende Lieferungen Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zu dem nach Punkt und Leistungen, die Vertragsunternehmen im In- und Ausland II.7 vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Der Zahlungsvor- im Rahmen des Fernabsatzes anbieten, bargeldlos zu bezah- gang wird durch Auswahl der für diese Zahlung vorgesehenen len, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Schaltfläche eingeleitet. Durch das Bestätigen der Zahlung mittels der Kundenauthentifizierung weist der Karteninhaber 5.3.1.1 | 3D-Secure -Verfahren das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Zahlungen mit der physischen Debitkarte im Fernabsatz an Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits Vertragsunternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschafts- an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kredit- raum sind nur im Rahmen des 3D-Secure-Verfahrens des institut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. auf der Debitkarte ersichtlich gemachten Debitkarten-Service - zulässig. Diese Zahlungen sind möglich, wenn der Karten- 5. | Zahlungen mit der physischen Debitkarte inhaber das ELBA des Kreditinstitutes verwendet und sein im Fernabsatz Computersystem so konfiguriert, dass es die technischen Voraussetzungen für das 3D-Secure Verfahren (wie zB das 5.1 | Anwendungsbereich dieses Punkts 5 Öffnen von Dialogfenstern) erfüllt. Die Zahlung wird mittels a. Dieser Abschnitt gilt für Kartenverträge, die zu einer physi- der zum ELBA des Kreditinstitutes vereinbarten Signatur-App schen Debitkarte ab 01.04.2021 abgeschlossen werden. authentifiziert. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut mit b. Für Kartenverträge, die bereits früher abgeschlossen wurden, Authentifizierung der Zahlung in der Signatur-App unwider- gilt dieser Abschnitt, wenn ruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit - der Karteninhaber bereits früher die Verwendung des dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Ver- Debitkarten-Service 3D-Secure für Zahlungen im Internet tragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese vereinbart hat. In diesem Fall tritt dieser Abschnitt an die Anweisung bereits jetzt an. Stelle der Besonderen Bedingungen für bargeldlose Zahlun- Bietet ein Vertragsunternehmen mit Sitz außerhalb des Euro- gen im Internet im Rahmen des Debitkarten-Service 3D- päischen Wirtschaftsraums für Zahlungen im Fernabsatz das Secure (Fassung 2019). Bis zum Erhalt einer neuen Debit- 3D-Secure -Verfahren des auf der Debitkarte ersichtlich ge- karte mit e-commerce-Funktion können mit der physischen machten Debitkarten-Service an, so ist dieses Verfahren zu 8
Besondere Bedingungen für Debitkarten verwenden, auch wenn das Vertragsunternehmen daneben Auf Verlangen des Kreditinstituts hat der Karteninhaber oder noch andere Verfahren für Zahlungen unter Verwendung der der Kontoinhaber diese Sachumstände darzulegen. Der An- physischen Debitkarte anbietet. spruch des Kontoinhabers auf Erstattung ist vom Kontoinhaber Achtung: Eine Authentifizierung des Karteninhabers bei wie- selbst oder vom Karteninhaber gegenüber dem Kreditinstitut derkehrenden Zahlungen mit demselben Zahlungsempfänger innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung im Fernabsatz erfolgt nur beim ersten Zahlungsvorgang, nicht seines Kontos mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonstigem jedoch bei den folgenden Zahlungsvorgängen. Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen. Die Erstattung erfolgt durch Gutschrift auf jenem Konto, zu dem 5.3.1.2 | andere Zahlungen im Fernabsatz die Debitkarte ausgegeben wurde. Bietet ein Vertragsunternehmen mit Sitz außerhalb des Der Kontoinhaber hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn Europäischen Wirtschaftsraums für Zahlungen im Fernabsatz ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang das 3D-Secure Verfahren des auf der Debitkarte ersichtlich mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin von dem gemachten Debitkarten-Service nicht an, so dürfen Zahlungen Kreditinstitut oder vom Vertragsunternehmen mitgeteilt oder mit der physischen Debitkarte auch mittels Bekanntgabe der zugänglich gemacht wurden. Dies erfolgt seitens des Kreditins- Kartendaten erfolgen. Der Karteninhaber weist in diesem Fall tituts durch Zugänglichmachung in der ELBA-Mailbox. Nutzt der durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut un- Kontoinhaber die ELBA-Mailbox nicht, so erfolgt die Information widerruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür an eine von ihm dem Kreditinstitut für Kommunikationszwecke mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Hat der Kontoinhaber dem Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Kreditinstitut keine E-Mail-Adresse bekanntgegeben, erfolgt die Anweisung bereits jetzt an. Bei wiederkehrenden Zahlungs- Information durch Andruck auf dem Kontoauszug. vorgängen gilt die Anweisung zum ersten Zahlungsvorgang Achtung: Solche Blankoanweisungen fordern zum Beispiel auch für alle nachfolgenden Zahlungsvorgänge. Hotels und Leihwagenunternehmen. Bitte prüfen Sie in die- sem Fall besonders genau den Vertrag mit dem Vertrags- 5.3.2 | Glücksspieltransaktionen–Gewinnauszahlung unternehmen und dessen Abrechnung. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielunternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, 6. | P2P-Zahlungen sich allfällige Spielgewinne (zB aus Lotterien) auf das Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben wurde, überweisen zu lassen. 6.1 | Beschreibung der P2P-Funktion Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Glücksspielunternehmen Die P2P-Funktion ermöglicht dem Karteninhaber, der auch die Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um diese Überwei- Inhaber des Kontos ist, zu dem die physische Debitkarte aus- sungen zu ermöglichen. gegeben wurde, mit Hilfe der in der Banken-Wallet gespeicherten digitalen Debitkarte über ein mobiles Endgerät 5.3.3 | Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht - das unbare Senden von Geldbeträgen an einen von ihm im Voraus bekannt ist („Blankoanweisung“) gewählten Empfänger, der Inhaber einer von dem Kredit- Im Fall einer Anweisungserklärung, bei der der genaue Betrag institut oder einem anderen österreichischen Kreditinstitut zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung ausgestellten Debitkarte oder Kreditkarte ist, und zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, - das Empfangen von Geldbeträgen (= der Geldbetrag wird wird innerhalb des mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits der von einer dritten Person an den Karteninhaber bezahlt). Geldbetrag blockiert, dem der Karteninhaber zugestimmt hat. Ab dem 7.6.2022 steht diese Funktion auch Karteninhabern, Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich die nicht auch Inhaber des Kontos sind, zu dem die physische nach Eingang der Information über den genauen Betrag des Debitkarte ausgegeben wurde, zur Verfügung. Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags. 6.2 | Authentifizierung der P2P-Zahlung, P2P-PIN Der Kontoinhaber haftet bis zum blockierten Betrag für die Be- Die Authentifizierung im Rahmen des Sendens eines Geld- zahlung des vom Vertragsunternehmen bei dem Kreditinstitut betrages, erfolgt über die mit dem Kreditinstitut vereinbarte eingereichten Betrages. Signatur-App, durch Eingabe der vom Karteninhaber im Zuge Der Kontoinhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, der Registrierung für die P2P-Funktion zu wählenden P2P-PIN wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der oder über die am mobilen Endgerät eingerichteten biometri- Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhal- schen Mittel (zB Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan). ten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jeweiligen Ab dem 7.6.2022 erfolgt die Authentifizierung durch Kunden- Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten authentifizierung gemäß Punkt I.3.2. können. 9
Besondere Bedingungen für Debitkarten 6.3 | Nutzung der P2P-Funktion gesonderte Behebungsmöglichkeiten vereinbart werden, für die die vorstehend angesprochenen Limits nicht gelten. Behebun- 6.3.1 | Geld senden gen im Rahmen dieser gesonderten Behebungsmöglichkeiten Der Karteninhaber ist berechtigt, mit seiner Debitkarte mittels werden auch nicht auf die im Rahmen des nach Punkt II. 7.1 der P2P-Funktion bis zu dem mit ihm für diese Funktion verein- vereinbarten Limits behebbaren Betrag angerechnet. Dadurch barten Limit bargeldlos Zahlungen in Euro durchzuführen, wofür ergibt sich eine Erhöhung des Gesamtrisikos des Konto- im Zuge der Zahlungsanweisung entweder die Mobiltelefon- inhabers im Missbrauchsfall. nummer des Empfängers oder die Kartennummer (PAN) der Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, die Debit- oder Kreditkarte des Empfängers abgefragt wird. Der Senkung des Limits bei der kontoführenden Stelle zu veranlassen. Karteninhaber weist durch Authentifizierung (siehe Punkt 6.2.) Für die Änderung des Limits durch das Kreditinstitut gilt Punkt das Kreditinstitut an, den Zahlungsbetrag an den jeweiligen I. 7.2 dieser Besonderen Bedingungen. Empfänger zu zahlen. Nach erfolgter Zahlungsanweisung können die mittels P2P-Funk- 7.2. | Kontodeckung tion erteilten Zahlungsaufträge nicht mehr widerrufen werden. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bar- Das Kreditinstitut nimmt die mit einem solchen Zahlungsauftrag geld von Geldausgabeautomaten und bargeldlose Zahlungen erteilte Anweisung bereits jetzt an. nur in dem Ausmaß beheben bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Deckung 6.3.2 | Geld empfangen (Guthaben und eingeräumte Kontoüberziehung) aufweist. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit seiner Debitkarte Geld- beträge bis zu dem mit ihm für diese Funktion vereinbarten 7.3. | Abrechnung Limit bargeldlos in Euro zu empfangen. Das Kreditinstitut ist verpflichtet und unwiderruflich befugt, Geldbeträge, die der 7.3.1. | Kontoabbuchung Karteninhaber mit seiner Debitkarte empfängt, dem Konto, zu Mit der Debitkarte getätigte Bargeldbehebungen und bargeld- dem die Debitkarte ausgegeben wurde, gutzuschreiben. lose Zahlungen werden vom Konto abgebucht und in der mit dem Kontoinhaber für den Zugang von Erklärungen vereinbarten 6.3.3 | Transaktionen nur in Euro Form bekannt gegeben. Transaktionen im Rahmen der P2P-Funktion sind nur in Euro möglich. 7.3.2. | Fremdwährung Bei der Verrechnung von Bargeldbehebungen bzw. bargeldlosen 7. | Limit, Kontodeckung, Abrechnung Zahlungen in fremder Währung an POS-Kassen im Ausland oder im Fernabsatz wird der jeweilige Betrag der ausländischen 7.1 | Limit Währung wie folgt umgerechnet: Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren, bis zu - bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich, wöchentlich oder jeweiligen Fixkurs; monatlich) unter Benützung der Debitkarte einerseits Bargeld - bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der von Geldausgabeautomaten (siehe Punkt II. 1.) behoben werden Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie nachstehend kann sowie andererseits folgende Zahlungen getätigt werden beschrieben ermittelten Fremdwährungskurs. können: - bargeldlos an POS-Kassen (siehe Punkt II. 2. bis 3.), Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von Tele- - mit der in der Dritt-Wallet gespeicherten digitalen Debitkarte trader Software GmbH betriebenen Internetseite www.austrofx. in Apps und im Internet, (siehe Punkt II.4) at öffentlich zugänglich gemachten Devisenverkaufskurse von - im Fernabsatz (siehe Punkt II. 5.), inländischen und ausländischen Kreditinstituten ermittelt. - mittels der P2P-Funktion (siehe Punkt II. 6). Die Limits gelten immer für alle zum Konto ausgegebenen Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für jede physischen und digitalen Debitkarten gemeinsam. P2P-Zahlun- Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremdwäh- gen werden auf den maximalen Rahmen, der für Zahlungen mit rung auf www.austrofx.at gegenübergestellten Devisenverkaufs- der Debitkarte an POS-Kassen vereinbart wurde, angerechnet. kurse ohne Berücksichtigung des Kurses der der Raiffeisen Die Vereinbarung von Limits kann auch über das ELBA des Bankengruppe zugehörenden Kreditinstitute gebildet. Kreditinstituts sowie über die Banken-Wallet (Punkt I 2.3.2) erfolgen, wenn dort diese Möglichkeit vorgesehen ist. Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind mindestens Für die im Kreditinstitut selbst oder auch in anderen, im Karten- 5 auf www.austrofx.at veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der vertrag vereinbarten Kreditinstituten zur Verfügung stehenden der Raiffeisen Bankengruppe zugehörenden Kreditinstitute) Geldausgabeautomaten (siehe unten in Punkt III.1) können erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der 10
Besondere Bedingungen für Debitkarten auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH die in Punkt 7.1 getroffenen Regelungen zu den gesonderten www.psa.at ersichtliche Referenzwechselkurs von OANDA Cor- Behebungsmöglichkeiten an diesen Geldausgabeautomaten. poration zur Anwendung. 2. | Kontoauszugsdrucker Die Fremdwährungskurse können bei dem Kreditinstitut erfragt oder auf www.psa.at abgefragt werden. Der Kurstag für die Wenn der Kontoinhaber mit dem Kreditinstitut die Verwendung Umrechnung ist der Tag, an dem die Bargeldbehebung bzw. des Kontoauszugsdruckers vereinbart hat, gilt folgendes: bargeldlose Zahlung erfolgt. Der Kurs sowie das Kursdatum Der Karteninhaber kann mit der Debitkarte an den in dem Kre- werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von ditinstitut installierten Selbstbedienungsgeräten Auszüge zum Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben. Konto, zu dem die Debitkarte ausgefolgt wurde, ausdrucken. Ungeachtet dieser Möglichkeit können Kontoauszüge im Einzel- Das Kreditinstitut übermittelt dem Karteninhaber unverzüglich fall auch zugesandt oder bei dem kontoführenden Kreditinstitut nachdem es in einem Monat den ersten auf eine bestimmte schalterlagernd hinterlegt werden. andere Währung der Union als dem Euro lautenden Zahlungs- Das Kreditinstitut haftet nicht für Schäden aus einer verspäteten, auftrag wegen einer Barabhebung an einem Geldautomaten unsachgemäßen oder unterlassenen Abholung oder Zustellung. (Punkt II.1) oder bargeldlosen Zahlung an einer POS-Kasse Mit Abholung/Abrufung mittels Kontoauszugsdrucker, jedenfalls (Punkte II 2 und 3) erhalten hat, eine Mitteilung über die gesam- aber - mit Ablauf von 6 Wochen nach Bereitstellung, tritt die ten Währungsumrechnungsentgelte, die es für die Umrechnung Wirkung der Zustellung ein und es beginnen allfällige Reklama- des zu zahlenden Betrags in Euro verrechnet, ausgedrückt als tionsfristen zu den im Kontoauszug enthaltenen Buchungen des prozentualen Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro-Refe- Kreditinstitutes zu laufen. Den Kontoinhaber, der Unternehmer renzwechselkurse der Europäischen Zentralbank. ist, trifft die Obliegenheit der regelmäßigen Abholung/Abrufung mittels Kontoauszugsdrucker. Die Mitteilung über die Währungsumrechnungsentgelte erhält der Karteninhaber mit Wirkung auch für den Kontoinhaber über 3. | Selbstbedienungsterminals für Einzahlungen, seine von ihm dem Kreditinstitut für Kommunikationszwecke Überweisungen und Kontoabfragen bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Hat der Karteninhaber dem Kreditinstitut keine E-Mail-Adresse bekanntgegeben, kann die Mit Debitkarten können in dem Kreditinstitut aufgestellte Termi- Mitteilung über die Währungsumrechnungsentgelte nicht er- nals für Einzahlungen, Kontoabfragen (einschließlich abgewi- folgen. Der Karteninhaber oder der Kontoinhaber mit Wirkung ckelter Transaktionen und vorgemerkter Aufträge) und mit der für den Karteninhaber kann auf die Mitteilung über die Wäh- physischen Debitkarte auch die Terminals für Überweisungs- rungsumrechnungsentgelte verzichten. Wurde eine Debitkarte aufträge bedient werden. Zur Erteilung von Überweisungs- zum Konto eines Unternehmers ausgegeben, unterbleibt die aufträgen über ein Selbstbedienungsterminal ist zusätzlich Mitteilung über die Währungsumrechnungsentgelte jedenfalls. die Autorisierung durch Unterschrift oder die Eingabe des persönlichen Codes erforderlich. Einzahlungen über die Selbstbedienungsterminals werden – un- III. Selbstbedienungsbereich geachtet der vom Terminal vorgenommenen ersten Prüfung – nur vorbehaltlich der späteren Prüfung der Echtheit der eingezahlten Mit den vom Kreditinstitut ausgegebenen physischen De- Banknoten entgegengenommen und gutgeschrieben. bitkarten können die in diesem Abschnitt angesprochenen Der bei Kontoabfrage an einem Terminal aufscheinende Konto- Selbstbedienungsgeräte, die vom Kreditinstitut während und stand kann als unverbindliche Avisi vorgemerkte Kontobewe- auch außerhalb der Banköffnungszeiten zur Verfügung gestellt gungen beinhalten, die - auch wenn sie Gutschriften betreffen werden, bedient werden. – jederzeit rückgängig gemacht werden können. Verbindlich Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten steht dieses sind nur die vereinbarungsgemäß schriftlich oder elektronisch Service dem Karteninhaber bereitgestellten Kontoauszüge. - auch bei anderen österreichischen Kreditinstituten Alle Überweisungsaufträge, die dem Kreditinstitut über ein - und auch mit der digitalen Debitkarte zu Verfügung. Selbstbedienungsterminal unter Verwendung der Debitkarte und des persönlichen Codes erteilt werden, werden zulasten 1. | Geldausgabeautomaten des Kontoinhabers ausgeführt, wenn entsprechende Deckung am Konto vorhanden ist und ein für diesen Zweck allenfalls Für Geldausgabeautomaten, die außerhalb des Debitkarten- vereinbartes Limit nicht überschritten wird. Punkt I. 7. dieser Services im Kreditinstitut selbst oder auch in anderen, im Kar- Besonderen Bedingungen gilt auch für diese Funktion. Für die tenvertrag vereinbarten Kreditinstituten zur Verfügung stehen, hier angesprochenen Überweisungsaufträge gelten die mit dem gelten die Regelungen des Abschnitts II und insbesondere auch Kontoinhaber für das Debitkarten-Service vereinbarten Limits nicht. 11
Besondere Bedingungen für Debitkarten IV. Sonstige Funktionen der Debitkarte 1. | Altersnachweis Mit der physischen Debitkarte kann der Karteninhaber gegen- über Dritten nachweisen, ob er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber relevante Altersgrenze überschritten hat. Die dies- bezügliche Bestätigung des Kreditinstituts wird vom Dritten anhand der vom Karteninhaber persönlich oder an technischen Einrichtungen zu diesem Zweck präsentierten physischen Debit- karte elektronisch eingeholt. 2. | Postabholung Physische Debitkarten werden auch als Nachweis der Be- rechtigung zur Abholung schalterlagernder Post verwendet. Das Kreditinstitut ist nicht verpflichtet, vor Ausfolgung der Post noch andere Identitätsnachweise zu verlangen. 3. | Unterschriftsprüfung Physische Debitkarten, die vom Karteninhaber unterfertigt sind (siehe Punkt I.2.2), werden auch zur Prüfung von Unterschriften auf vom Karteninhaber dem Kreditinstitut persönlich erteilten Aufträgen verwendet. Bei Barbehebungen des Karteninhabers bei einem anderen als dem kartenausgebenden Kreditinstitut wird das auszahlende Kreditinstitut anhand einer solchen Debit- karte die Unterschrift des Karteninhabers prüfen. 4. | Weitere Funktionen Weitere Funktionen der Debitkarte (etwa für den Zutritt zu Safes) sind zwischen dem Kreditinstitut und dem Kontoinhaber zu vereinbaren. 12
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