KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 - Bank Austria
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KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen und dem persönlichen Code Bargeld bis zu den vereinbarten dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden „Kontoinhaber“), zu Limits zu beziehen Bei Debitkarten, die zu einem Basiskonto welchem Debitkarten ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen ausgegeben sind, ist eine Freischaltung der Debitkarte im berechtigten Inhaber dieser Debitkarte (im Folgenden Rahmen der Funktion GeoControl für Barbehebungen „Karteninhaber“) einerseits und der UniCredit Bank Austria AG außerhalb des EWR nicht möglich. (im Folgenden „Kreditinstitut“) andererseits. 1.6.2. POS-Kassen: 1. Allgemeine Bestimmungen 1.6.2.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit 1.1. Debitkarten-Service: dem auf der Debitkarte angeführten Symbol gekennzeichnet Das Debitkarten-Service ist ein Bargeldbezugssystem und sind („point of sale“-Kassen; im Folgenden „POS-Kassen“), bargeldloses Zahlungssystem, welches mit speziell mit der Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen ausgegebenen Zugangsinstrumenten Bargeldbezüge und Leistungen von Handels- und und/oder bargeldlose Zahlungen an gekennzeichneten Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden Akzeptanzstellen ermöglicht. „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zum 1.2. Kontaktloses Zahlen: vereinbarten Limits bargeldlos zu bezahlen. Auch Debitkarten mit dem Kontaktlos-Symbol ermöglichen dem Geldausgabe-automaten können die Funktion von POS- Karteninhaber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des Bargeldbehebungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen. persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. 1.3. Persönlicher Code: Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Der persönliche Code zur Debitkarte, auch PIN (persönliche Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Identifizierungsnummer, Personal Identification Number) Unterschriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den genannt, ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber in Rechnungsbetrag im Rahmen der dafür mit dem einem verschlossenen Kuvert erhält. Die Eingabe des Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige persönlichen Codes ermöglicht die Benützung des Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt Debitkarten-Services. diese Anweisung bereits jetzt an. 1.4. Karteninhaber: 1.6.2.2. Kontaktlos-Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte Codes: An POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten angeführten Kontaktlos-Symbol gekennzeichnet sind, ist der Kartenantrag zu stellen. Debitkarten werden nur an natürliche Karteninhaber auch berechtigt, mit der Debitkarte ohne Personen ausgegeben, die als Kontoinhaber oder Einstecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung Zeichnungsberechtigte über ein Konto des Kreditinstitutes und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes einzeln dispositionsberechtigt sind. Bei Gemeinschaftskonten Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse, Lieferungen und erfordert die Ausgabe von Debitkarten an Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis Zeichnungsberechtigte die Zustimmung aller Kontoinhaber, zu einem Betrag von EUR 50,– pro Einzeltransaktion, die Ausgabe an einen Kontoinhaber ist ohne Zustimmung der insgesamt maximal EUR 125,- in Folge, kontaktlos und anderen Kontoinhaber zulässig. bargeldlos zu bezahlen. Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer Debitkarte für Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zu sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungs- einem Betrag von EUR 50,– pro Einzeltransaktion durch berechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit bloßes Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des zu unterfertigen und die Geltung dieser Kundenrichtlinien zu Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, akzeptieren. den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits 1.5. Kartenantrag, Kartenvertrag: jetzt an. Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber Nach Erreichen dieser Beschränkungen muss der unterfertigten Kartenantrag an, kommt der Kartenvertrag zu Karteninhaber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit Stande. Der Karten-antrag gilt jedenfalls mit Zustellung der persönlichem Code durchführen, um weitere Kontaktlos- Debitkarte an den Karteninhaber als angenommen. Zahlungen freizuschalten. 1.6. Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte für den Vor dem erstmaligen Einsatz der Debitkarte für Kontaktlos- Karteninhaber: Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese 1.6.a. Bei Debitkarten die zu einem Konto mit grundlegenden zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Funktionen (im Folgenden „Basiskonto“) ausgegeben sind, Bargeldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen sind nachfolgend angeführte Benutzungsmöglichkeiten nur Codes verwendet worden sein. innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 1.6.3. Selbstbedienungsautomaten: möglich. Mit der Debitkarte können die im Kreditinstitut aufgestellten 1.6.1. Geldausgabeautomaten: Selbstbedienungsautomaten für Einzahlungen, Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten Informationsanforderungen, Auftragserteilungen und Abgabe (GAA) im In- und Ausland, die mit einem auf der Debitkarte von Wissens- und Willenserklärungen bedient werden. angeführten Symbol gekennzeichnet sind, mit der Debitkarte Einzahlungen in Euro auf das beim Kreditinstitut geführte _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 1
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben ist sowie die gemacht oder von der POS-Kasse automatisch gesperrt Erteilung von Zahlungsaufträgen können mit der Debitkarte werden. und dem persönlichen Code vorgenommen werden. Die 1.10. Verfügbarkeit des Systems: Erteilung von Zahlungsaufträgen ist zu dem Konto, zu dem Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen, die Debitkarte ausgegeben ist und darüber hinaus mit der nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Debitkarte des Kontoinhabers auch zu anderen beim Problemen bei der Akzeptanz der Debitkarten kommen. Auch Kreditinstitut geführten Konten, bei denen der Karteninhaber kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen Kontoinhaber ist, möglich. Für die Erteilung von sonstigen der Funktions-fähigkeiten der Akzeptanzstellen oder Aufträgen und die Abgabe von sonstigen rechtsverbindlichen Debitkarten kommen. Auch in solchen Fällen darf der Willenserklärungen gegenüber der Bank ist zusätzlich ein mit persönliche Code nicht an Dritte weitergegeben werden. Es dem Karteninhaber vereinbartes Autorisierungsinstrument wird empfohlen, insbesondere auf Reisen auch andere notwendig. Mit Einsatz dieses Autorisierungselements gilt ein Zahlungsmittel mitzuführen. Auftrag als erteilt bzw. eine Willenserklärung als abgegeben. 1.11. Gültigkeitsdauer der Debitkarte, Kartenvertrags- 1.6.4. Altersnachweis: dauer und Beendigung: Mit der Debitkarte kann der Karteninhaber gegenüber Dritten 1.11.1. Gültigkeitsdauer der Debitkarte: nachweisen, ob er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber Der Karteninhaber erhält nach Abschluss des Kartenvertrages relevante Altersgrenze überschritten hat. Die diesbezügliche eine Debitkarte, die bis zum Ende des Jahres oder des Monats Bestätigung vom Kreditinstitut wird vom Dritten anhand der gültig ist, das auf ihr vermerkt ist. vom Karteninhaber persönlich oder an technischen Einrichtungen zu diesem Zweck präsentierten Debitkarte 1.11.2. Austausch der Debitkarte: elektronisch eingeholt. Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält der Karteninhaber rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue 1.7. Einwendungen aus dem Grundgeschäft: Debitkarte. Das Kredit-institut ist bei aufrechtem Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, Kartenvertrag überdies berechtigt, die Debitkarte aus die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem wichtigem Grund zurückzufordern und dem Karteninhaber Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen eine neue Debitkarte zur Verfügung zu stellen. und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt 1.11.3. Vernichtung der Debitkarte: mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Debitkarte auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut verpflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Debitkarte zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner. Gültigkeitsdauer ist eine Debitkarte zu vernichten. 1.8. Haftung des Kontoinhabers: 1.11.4. Dauer des Kartenvertrags: Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 1.8.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung Verwendung der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Kontoinhabers. Karten-inhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden kündigen. Verbindlichkeiten solidarisch. Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhaltung 1.8.2. Unternehmer haften für Schäden, die dem einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Bei Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag Kundenrichtlinien festgelegten Sorgfaltspflichten durch sowohl vom Kredit-institut als auch vom Kontoinhaber und den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto des Unternehmers vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. ausgegeben wurde, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens Handelt es sich um eine zu einem Basiskonto ausgegebene des Karteninhabers betraglich unbegrenzt. Debitkarte, gilt hinsichtlich des Kündigungsrechtes des 1.9. Falsche Bedienung eines Geldausgabeautomaten bzw. Kreditinstitutes hiervon abweichend Punkt 1.11.4.a. einer für die Durchführung einer bargeldlosen Bestehende Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers Zahlung vorgesehenen POS-Kasse: werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht Wird ein Geldausgabeautomat viermal, etwa durch Eingabe berührt und sind zu erfüllen. eines unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann 1.11.4a) Abweichend von Punkt 1.11.4. kann das die Debitkarte vom Geldausgabeautomaten aus Kreditinstitut den zu einem Basiskonto abgeschlossenen Sicherheitsgründen eingezogen und/ oder unbrauchbar Kartenvertrag bei Erfüllung folgender Bedingungen kündigen: gemacht werden. Wird eine für die Durchführung einer 1. wenn der Karteninhaber die Debitkarte absichtlich für nicht bargeldlosen Zahlung vorgesehene POS-Kasse viermal, etwa rechtmäßige Zwecke genutzt hat; durch Eingabe eines unrichtigen persönlichen Codes, falsch 2. wenn über das Basiskonto in mehr als 24 bedient, kann die Debitkarte von Mitarbeitern des aufeinanderfolgenden Monaten kein Zahlungsvorgang Vertragsunternehmens eingezogen und/oder unbrauchbar abgewickelt wurde; _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 2
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 3. wenn der Kontoinhaber unrichtige Angaben gemacht hat, übermitteln. Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber bzw. um das Basiskonto eröffnen zu können, wobei ihm dieses Karteninhaber mit der Mitteilung über die angebotene Recht bei Vorlage der richtigen Angaben verwehrt worden Änderung auf diese Möglichkeiten hinweisen. wäre; 1.12.2. Die Mitteilung nach Punkt 1.12.1. erfolgt grundsätz- 4. der Karteninhaber hat in der Europäischen Union keinen lich per Post an die letzte vom Kunden bekannt gegebene rechtmäßigen Aufenthalt mehr; Anschrift (s. auch Z 11 Abs. 2 der Allgemeinen 5. der Kontoinhaber hat in der Folge bei einem in Österreich Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG). ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto Abweichend von diesem Grundsatz wird das Kreditinstitut eröffnet, das ihm die Nutzung der in § 25 Abs. 1 diese Mitteilung in elektronischer Form über das Postfach im Verbraucherzahlungskontogesetz genannten Dienste Internetbanking (z. B. OnlineBanking/24You bzw. ermöglicht; BusinessNet) vornehmen, sofern der Kunde mit dem 6. gegen den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber wird wegen Kreditinstitut eine Vereinbarung zur Nutzung zumindest eines einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des Internetbanking-Produktes abgeschlossen hat. Diese Kreditinstituts oder eines seiner Mitarbeiter Anklage gemäß elektronische Mitteilung erfolgt derart, dass das Kreditinstitut § 210 Abs. 1 StPO erhoben; das Änderungsangebot nicht mehr einseitig abändern kann 7. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat das Basiskonto und der Kunde die Möglichkeit hat, die Mitteilung bei sich wiederholt für die Zwecke einer unternehmerischen abzuspeichern und auszudrucken. Erfolgt eine solche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 des elektronische Mitteilung über das Internetbanking, wird das Konsumentenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. 140/1979, Kreditinstitut den Kunden überdies gleichzeitig davon in genutzt; Kenntnis setzen, dass das Änderungsangebot im Postfach des 8. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat eine Änderung Internetbanking verfügbar und abfragbar ist. Dies geschieht dieser Kundenrichtlinien abgelehnt, die das Kreditinstitut durch Übersenden eines separaten E-Mails an die vom allen Inhabern der bei ihm geführten Basiskonten bzw. Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder eines Karteninhabern wirksam angeboten hat. separaten SMS an die vom Kunden für den Erhalt von SMS im Im Falle der Kündigung aus den in Z 2, 4, 5, 6, 7, und 8 Rahmen des Internetbanking zuletzt bekannt gegebene angeführten Gründen ist vom Kreditinstitut eine Mobiltelefonnummer. Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten. Bei Vorliegen 1.12.3. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der der in Z 1 oder Z 3 angeführten Kündigungsgründe erfolgt die Kundenrichtlinien hat der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber, Kündigung mit sofortiger Wirkung. wenn dieser Verbraucher ist, das Recht, den Kartenvertrag vor Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und hat – sofern eine dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu solche Mitteilung nicht der nationalen Sicherheit oder der kündigen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsanbot öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen würde – den hinweisen. Kündigungsgrund zu enthalten. 1.12.4. Die Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. gelten auch für 1.11.5. Rückgabe der Debitkarte: Änderungen des Kartenvertrages, in welchem die Geltung Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto dieser Kundenrichtlinien zwischen Kunden und dem ausgegebenen Debitkarten und mit Beendigung des Kreditinstitut vereinbart worden ist. Kartenvertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht 1.12.5. Die vorstehenden Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. finden auf zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder die Änderung der Leistungen der Bank und die Änderung der einzuziehen. Entgelte keine Anwendung. 1.12. Zusendung und Änderung der Kundenrichtlinien: 1.13. Adressänderungen: Der Kontoinhaber und der Karteninhaber sind verpflichtet, 1.12.1. Änderungen dieser Kundenrichtlinien werden dem dem Kreditinstitut jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber bzw. der vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis Karteninhaber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Kontoinhaber bzw. Karteninhaber bekannt gegebene Adresse Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf gesendet wurden. wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot ist dem Kunden 1.14. Rechtswahl: mitzuteilen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kontoinhaber bzw. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung der dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt geänderten mit den ursprünglichen Bedingungen sowie die österreichisches Recht. vollständige Fassung der neuen Kundenrichtlinien auf seiner Internetseite veröffentlichen und diese in Schriftform dem 2. Bestimmungen für das Debitkarten-Service Kontoinhaber bzw. Karteninhaber auf dessen Verlangen in 2.1. Benützungsinstrumente: seinen Geschäftsstellen aushändigen oder postalisch Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 3
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 Benützungs-instrumente die Debitkarte und in einem 2.6. Umrechnung von Fremdwährungen: verschlossenen Kuvert einen persönlichen Code. 2.6.1. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. Die Debitkarte und der persönliche Code werden an den bargeldlosen Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der Karten-inhaber persönlich ausgehändigt oder, wenn dies mit jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt dem Konto-inhaber ausdrücklich gesondert vereinbart wurde, umgerechnet: auf dem Postweg zugesandt. Debitkarte und persönlicher • bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten Code dürfen nicht gemeinsam versendet werden. zum jeweiligen Fixkurs; Die Debitkarte bleibt Eigentum des Kreditinstituts. • bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der 2.2. Limitvereinbarung und Limitänderung: Europäischen Währungsunion sind, zu dem in 2.6.2. 2.2.1. Limitvereinbarung: dargestellten Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs. Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren, 2.6.2. Der Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wö- auf Basis der auf der von TeleTrader Software GmbH chentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von betriebenen Internetseite www.austrofx.at (unter Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie “Marktbeobachtung“) öffentlich zugänglich gemachten De- • bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wö- visenverkaufskurse von inländischen und ausländischen chentlich) unter Benützung der Debitkarte bargeldlos an Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte Bank POS-Kassen bezahlt werden kann. Innerhalb der Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird für jede vereinbarten Limits kann auch bei Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bezahlt Fremdwährung auf www.austrofx.at (unter werden. („Marktbeobachtung“) gegenübergestellten 2.2.2. Limitsenkungen durch den Kontoinhaber: Devisenverkaufskurse, ohne Berücksichtigung des Kurses der Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Bank Austria, gebildet. Für die Ermittlung eines Bank Austria die Senkung der Limits beim Kreditinstitut zu veranlassen. AustroFX-Fremdwährungskurses sind mindestens 5 auf www.austrofx.at (unter „Marktbeobachtung“) veröffentlichte 2.3. Kontodeckung: Kurse (ohne den Kurs der Bank Austria AustroFX) erforderlich. Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der die in Punkt 1.6. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH Debitkarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu www.psa.at unter „Kursinfo“ ersichtliche Referenzwechselkurs dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche von OANDA Corporation zur Anwendung. Deckung (Guthaben, eingeräumter Kontoüberziehungsrahmen) aufweist. 2.6.3. Die Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut erfragt oder auf www.psa.at unter 2.4. Pflichten des Karteninhabers: „Kursinfo“ abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung 2.4.1. Verwahrung der Debitkarte und Geheimhaltung des ist der Tag vor der Autorisierung der Zahlung, außer der so persönlichen Codes: ermittelte Kurstag wäre ein Samstag, Sonntag oder Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse anerkannter Feiertag; diesfalls ist der Kurs vom letzten Tag verpflichtet, die Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine vor der Autorisierung maßgeblich, der weder Samstag, Sonntag noch anerkannter Feiertag war. Der Kurs sowie das Weitergabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben. darf nicht auf der Debitkarte notiert werden. Der 2.6.4. Das Kreditinstitut übermittelt dem Karteninhaber persönliche Code darf niemandem, insbesondere auch unverzüglich nachdem es einen Zahlungsauftrag des nicht Mitarbeitern des Kreditinstituts, anderen Karteninhabers wegen einer Barabhebung an einem Kontoinhabern oder anderen Karteninhabern, bekannt Geldautomaten oder wegen einer Zahlung an einer gegeben werden. Bei der Verwendung des persönlichen Verkaufsstelle erhalten hat, der auf eine Währung der Codes ist darauf zu achten, dass dieser nicht von Dritten Europäischen Union lautet, die von der Währung des Kontos ausgespäht wird. zu dem die Debitkarte ausgegeben ist abweicht, eine 2.4.3. Meldepflicht bei Abhandenkommen der Debitkarte: elektronische Mitteilung mit den in Artikel 3a Absatz 1 Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder Verordnung (EU) Nr. 924/2009 genannten Informationen. sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte hat der Die vorstehenden Mitteilungen erfolgt nach Wahl des Kunden Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er mittels Push-Benachrichtigung über die Mobile Banking App davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder des Kreditinstituts oder per E-Mail an die letzte vom Karteninhaber bekannt gegebene E-Mail-Adresse. über die 24h ServiceLine eine Sperre der Debitkarte zu veranlassen. 2.6.5. Für Landeswahrungen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht der Euro sind, findet sich eine 2.5. Abrechnung: Darstellung der gesamten Wahrungsumrechnungsentgelte Transaktionen unter der Verwendung der Debitkarte werden im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 VO (EG) Nr. 924/2009 als vom Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben ist, abgebucht prozentualen Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro- und im Kontoauszug ausgewiesen. Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank jederzeit auf www.psa.at unter „Kursinfo“. _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 4
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 2.7. Sperre: 2.7.3. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne 2.7.1. Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu oder vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt sperren oder die zur Debitkarte vereinbarten Limits werden: herabzusetzen, wenn • jederzeit telefonisch über die 24h ServiceLine des • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit Kreditinstitutes unter der Telefonnummer 05 05 05-25 der Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch (aus dem Ausland: +43 5 05 05-25) oder genommen werden können, dies rechtfertigen, • jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer Verwendung der Debitkarte besteht oder („PSA Sperrnotruf“), die im Inland einer Aufschrift an • der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im jedem Geldausgabeautomaten bzw. auf der Internetseite Zusammenhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument http://www.debitkarte.at entnommen und bei jedem verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Kreditinstitut erfragt werden kann, oder eingeräumte Kontoüberziehung) nicht nachgekommen ist, • zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstitutes und persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Kreditinstitut. o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Sperrauftrags wirksam. Die über den „PSA Sperrnotruf“ Vermögensverhältnisse des Karteninhabers oder eines beantragte Sperre ohne Angabe der Bankfolgenummer Mitverpflichteten gefährdet ist oder bewirkt bis auf Weiteres die Sperre aller zum Konto o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit ausgegebenen Debitkarten. eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. Das Kreditinstitut wird den Karteninhaber über die Sperre 2.7.2. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der bzw. die Herabsetzung der vereinbarten Limits und die Sperre von Debitkarten bzw. einzelnen Debitkarten zu seinem Gründe hierfür – soweit dies nicht innerstaatliche oder Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine gemeinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften sowie neue Debitkarte nur aufgrund eines Auftrages des gerichtliche oder verwaltungs-behördliche Anordnungen Kontoinhabers erstellt. verletzen oder objektiven Sicherheits-erwägungen zuwiderlaufen würde – möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre bzw. Herabsetzung von Limits in der mit ihm vereinbarten Form informieren. _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 5
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