KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro) Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021 - Bank Austria

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KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro)
                                                   Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen         und dem persönlichen Code Bargeld bis zu den vereinbarten
dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden „Kontoinhaber“), zu          Limits zu beziehen Bei Debitkarten, die zu einem Basiskonto
welchem Debitkarten ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen           ausgegeben sind, ist eine Freischaltung der Debitkarte im
berechtigten Inhaber dieser Debitkarte (im Folgenden                Rahmen der Funktion GeoControl für Barbehebungen
„Karteninhaber“) einerseits und der UniCredit Bank Austria AG
                                                                    außerhalb des EWR nicht möglich.
(im Folgenden „Kreditinstitut“) andererseits.
                                                                    1.6.2. POS-Kassen:
1. Allgemeine Bestimmungen
                                                                    1.6.2.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit
1.1. Debitkarten-Service:                                           dem auf der Debitkarte angeführten Symbol gekennzeichnet
Das Debitkarten-Service ist ein Bargeldbezugssystem und             sind („point of sale“-Kassen; im Folgenden „POS-Kassen“),
bargeldloses Zahlungssystem, welches mit speziell                   mit der Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen
ausgegebenen Zugangsinstrumenten Bargeldbezüge                      und Leistungen von Handels- und
und/oder bargeldlose Zahlungen an gekennzeichneten                  Dienstleistungsunternehmen (im Folgenden
Akzeptanzstellen ermöglicht.                                        „Vertragsunternehmen“) im In- und Ausland bis zum
1.2. Kontaktloses Zahlen:                                           vereinbarten Limits bargeldlos zu bezahlen. Auch
Debitkarten mit dem Kontaktlos-Symbol ermöglichen dem               Geldausgabe-automaten können die Funktion von POS-
Karteninhaber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und                 Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des
Bargeldbehebungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen.             persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein.
1.3. Persönlicher Code:                                             Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen
Der persönliche Code zur Debitkarte, auch PIN (persönliche          Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine
Identifizierungsnummer, Personal Identification Number)             Unterschriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den
genannt, ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber in      Rechnungsbetrag im Rahmen der dafür mit dem
einem verschlossenen Kuvert erhält. Die Eingabe des                 Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige
persönlichen Codes ermöglicht die Benützung des                     Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt
Debitkarten-Services.                                               diese Anweisung bereits jetzt an.
1.4. Karteninhaber:                                                 1.6.2.2. Kontaktlos-Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen
Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte              Codes: An POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte
wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten                angeführten Kontaktlos-Symbol gekennzeichnet sind, ist der
Kartenantrag zu stellen. Debitkarten werden nur an natürliche       Karteninhaber auch berechtigt, mit der Debitkarte ohne
Personen ausgegeben, die als Kontoinhaber oder                      Einstecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung
Zeichnungsberechtigte über ein Konto des Kreditinstitutes           und/oder Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes
einzeln dispositionsberechtigt sind. Bei Gemeinschaftskonten        Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse, Lieferungen und
erfordert die Ausgabe von Debitkarten an                            Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis
Zeichnungsberechtigte die Zustimmung aller Kontoinhaber,            zu einem Betrag von EUR 50,– pro Einzeltransaktion,
die Ausgabe an einen Kontoinhaber ist ohne Zustimmung der           insgesamt maximal EUR 125,- in Folge, kontaktlos und
anderen Kontoinhaber zulässig.                                      bargeldlos zu bezahlen.
Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer Debitkarte für          Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zu
sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungs-       einem Betrag von EUR 50,– pro Einzeltransaktion durch
berechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit           bloßes Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des
zu unterfertigen und die Geltung dieser Kundenrichtlinien zu        Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an,
akzeptieren.                                                        den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen
                                                                    zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits
1.5. Kartenantrag, Kartenvertrag:
                                                                    jetzt an.
Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber
                                                                    Nach Erreichen dieser Beschränkungen muss der
unterfertigten Kartenantrag an, kommt der Kartenvertrag zu
                                                                    Karteninhaber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit
Stande. Der Karten-antrag gilt jedenfalls mit Zustellung der
                                                                    persönlichem Code durchführen, um weitere Kontaktlos-
Debitkarte an den Karteninhaber als angenommen.
                                                                    Zahlungen freizuschalten.
1.6. Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte für den                 Vor dem erstmaligen Einsatz der Debitkarte für Kontaktlos-
      Karteninhaber:                                                Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese
1.6.a. Bei Debitkarten die zu einem Konto mit grundlegenden         zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur
Funktionen (im Folgenden „Basiskonto“) ausgegeben sind,             Bargeldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen
sind nachfolgend angeführte Benutzungsmöglichkeiten nur             Codes verwendet worden sein.
innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
                                                                    1.6.3. Selbstbedienungsautomaten:
möglich.
                                                                    Mit der Debitkarte können die im Kreditinstitut aufgestellten
1.6.1. Geldausgabeautomaten:                                        Selbstbedienungsautomaten für Einzahlungen,
Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten           Informationsanforderungen, Auftragserteilungen und Abgabe
(GAA) im In- und Ausland, die mit einem auf der Debitkarte          von Wissens- und Willenserklärungen bedient werden.
angeführten Symbol gekennzeichnet sind, mit der Debitkarte          Einzahlungen in Euro auf das beim Kreditinstitut geführte
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2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                           AUSHANG                                              SEITE 1
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro)
                                                  Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben ist sowie die              gemacht oder von der POS-Kasse automatisch gesperrt
Erteilung von Zahlungsaufträgen können mit der Debitkarte          werden.
und dem persönlichen Code vorgenommen werden. Die                  1.10. Verfügbarkeit des Systems:
Erteilung von Zahlungsaufträgen ist zu dem Konto, zu dem           Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen,
die Debitkarte ausgegeben ist und darüber hinaus mit der           nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden
Debitkarte des Kontoinhabers auch zu anderen beim                  Problemen bei der Akzeptanz der Debitkarten kommen. Auch
Kreditinstitut geführten Konten, bei denen der Karteninhaber       kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen
Kontoinhaber ist, möglich. Für die Erteilung von sonstigen         der Funktions-fähigkeiten der Akzeptanzstellen oder
Aufträgen und die Abgabe von sonstigen rechtsverbindlichen         Debitkarten kommen. Auch in solchen Fällen darf der
Willenserklärungen gegenüber der Bank ist zusätzlich ein mit       persönliche Code nicht an Dritte weitergegeben werden. Es
dem Karteninhaber vereinbartes Autorisierungsinstrument            wird empfohlen, insbesondere auf Reisen auch andere
notwendig. Mit Einsatz dieses Autorisierungselements gilt ein      Zahlungsmittel mitzuführen.
Auftrag als erteilt bzw. eine Willenserklärung als abgegeben.
                                                                   1.11. Gültigkeitsdauer der Debitkarte, Kartenvertrags-
1.6.4. Altersnachweis:                                                  dauer und Beendigung:
Mit der Debitkarte kann der Karteninhaber gegenüber Dritten
                                                                   1.11.1. Gültigkeitsdauer der Debitkarte:
nachweisen, ob er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber
                                                                   Der Karteninhaber erhält nach Abschluss des Kartenvertrages
relevante Altersgrenze überschritten hat. Die diesbezügliche
                                                                   eine Debitkarte, die bis zum Ende des Jahres oder des Monats
Bestätigung vom Kreditinstitut wird vom Dritten anhand der
                                                                   gültig ist, das auf ihr vermerkt ist.
vom Karteninhaber persönlich oder an technischen
Einrichtungen zu diesem Zweck präsentierten Debitkarte             1.11.2. Austausch der Debitkarte:
elektronisch eingeholt.                                            Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält der Karteninhaber
                                                                   rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue
1.7. Einwendungen aus dem Grundgeschäft:
                                                                   Debitkarte. Das Kredit-institut ist bei aufrechtem
Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche,
                                                                   Kartenvertrag überdies berechtigt, die Debitkarte aus
die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem
                                                                   wichtigem Grund zurückzufordern und dem Karteninhaber
Karteninhaber und seinem Vertragspartner über Lieferungen
                                                                   eine neue Debitkarte zur Verfügung zu stellen.
und Leistungen ergeben, die der Karteninhaber unter
Verwendung der Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt      1.11.3. Vernichtung der Debitkarte:
mit dem Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere          Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Debitkarte
auch für die Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut        verpflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten
übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme                   Debitkarte zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der
Abwicklung des Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.          Gültigkeitsdauer ist eine Debitkarte zu vernichten.
1.8. Haftung des Kontoinhabers:                                    1.11.4. Dauer des Kartenvertrags:
                                                                   Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
1.8.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter
                                                                   Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung
Verwendung der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des
                                                                   des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der
Kontoinhabers.
                                                                   Karten-inhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter
Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im
                                                                   Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos
Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden
                                                                   kündigen.
Verbindlichkeiten solidarisch.
                                                                   Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhaltung
1.8.2. Unternehmer haften für Schäden, die dem                     einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Bei
Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen                    Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag
Kundenrichtlinien festgelegten Sorgfaltspflichten durch            sowohl vom Kredit-institut als auch vom Kontoinhaber und
den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto des Unternehmers        vom Karteninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.
ausgegeben wurde, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens        Handelt es sich um eine zu einem Basiskonto ausgegebene
des Karteninhabers betraglich unbegrenzt.                          Debitkarte, gilt hinsichtlich des Kündigungsrechtes des
1.9. Falsche Bedienung eines Geldausgabeautomaten bzw.             Kreditinstitutes hiervon abweichend Punkt 1.11.4.a.
      einer für die Durchführung einer bargeldlosen                Bestehende Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers
      Zahlung vorgesehenen POS-Kasse:                              werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht
Wird ein Geldausgabeautomat viermal, etwa durch Eingabe            berührt und sind zu erfüllen.
eines unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann         1.11.4a) Abweichend von Punkt 1.11.4. kann das
die Debitkarte vom Geldausgabeautomaten aus                        Kreditinstitut den zu einem Basiskonto abgeschlossenen
Sicherheitsgründen eingezogen und/ oder unbrauchbar                Kartenvertrag bei Erfüllung folgender Bedingungen kündigen:
gemacht werden. Wird eine für die Durchführung einer               1. wenn der Karteninhaber die Debitkarte absichtlich für nicht
bargeldlosen Zahlung vorgesehene POS-Kasse viermal, etwa              rechtmäßige Zwecke genutzt hat;
durch Eingabe eines unrichtigen persönlichen Codes, falsch         2. wenn über das Basiskonto in mehr als 24
bedient, kann die Debitkarte von Mitarbeitern des                     aufeinanderfolgenden Monaten kein Zahlungsvorgang
Vertragsunternehmens eingezogen und/oder unbrauchbar                  abgewickelt wurde;
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2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                          AUSHANG                                             SEITE 2
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro)
                                                   Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

3. wenn der Kontoinhaber unrichtige Angaben gemacht hat,            übermitteln. Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber bzw.
   um das Basiskonto eröffnen zu können, wobei ihm dieses           Karteninhaber mit der Mitteilung über die angebotene
   Recht bei Vorlage der richtigen Angaben verwehrt worden          Änderung auf diese Möglichkeiten hinweisen.
   wäre;                                                            1.12.2. Die Mitteilung nach Punkt 1.12.1. erfolgt grundsätz-
4. der Karteninhaber hat in der Europäischen Union keinen           lich per Post an die letzte vom Kunden bekannt gegebene
   rechtmäßigen Aufenthalt mehr;                                    Anschrift (s. auch Z 11 Abs. 2 der Allgemeinen
5. der Kontoinhaber hat in der Folge bei einem in Österreich        Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG).
   ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto              Abweichend von diesem Grundsatz wird das Kreditinstitut
   eröffnet, das ihm die Nutzung der in § 25 Abs. 1                 diese Mitteilung in elektronischer Form über das Postfach im
   Verbraucherzahlungskontogesetz genannten Dienste                 Internetbanking (z. B. OnlineBanking/24You bzw.
   ermöglicht;                                                      BusinessNet) vornehmen, sofern der Kunde mit dem
6. gegen den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber wird wegen             Kreditinstitut eine Vereinbarung zur Nutzung zumindest eines
   einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des         Internetbanking-Produktes abgeschlossen hat. Diese
   Kreditinstituts oder eines seiner Mitarbeiter Anklage gemäß      elektronische Mitteilung erfolgt derart, dass das Kreditinstitut
   § 210 Abs. 1 StPO erhoben;                                       das Änderungsangebot nicht mehr einseitig abändern kann
7. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat das Basiskonto           und der Kunde die Möglichkeit hat, die Mitteilung bei sich
   wiederholt für die Zwecke einer unternehmerischen                abzuspeichern und auszudrucken. Erfolgt eine solche
   Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 des             elektronische Mitteilung über das Internetbanking, wird das
   Konsumentenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. 140/1979,               Kreditinstitut den Kunden überdies gleichzeitig davon in
   genutzt;                                                         Kenntnis setzen, dass das Änderungsangebot im Postfach des
8. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat eine Änderung            Internetbanking verfügbar und abfragbar ist. Dies geschieht
   dieser Kundenrichtlinien abgelehnt, die das Kreditinstitut       durch Übersenden eines separaten E-Mails an die vom
   allen Inhabern der bei ihm geführten Basiskonten bzw.            Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder eines
   Karteninhabern wirksam angeboten hat.                            separaten SMS an die vom Kunden für den Erhalt von SMS im
Im Falle der Kündigung aus den in Z 2, 4, 5, 6, 7, und 8            Rahmen des Internetbanking zuletzt bekannt gegebene
angeführten Gründen ist vom Kreditinstitut eine                     Mobiltelefonnummer.
Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten. Bei Vorliegen
                                                                    1.12.3. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der
der in Z 1 oder Z 3 angeführten Kündigungsgründe erfolgt die
                                                                    Kundenrichtlinien hat der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber,
Kündigung mit sofortiger Wirkung.
                                                                    wenn dieser Verbraucher ist, das Recht, den Kartenvertrag vor
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und hat – sofern eine
                                                                    dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu
solche Mitteilung nicht der nationalen Sicherheit oder der
                                                                    kündigen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsanbot
öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen würde – den
                                                                    hinweisen.
Kündigungsgrund zu enthalten.
                                                                    1.12.4. Die Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. gelten auch für
1.11.5. Rückgabe der Debitkarte:
                                                                    Änderungen des Kartenvertrages, in welchem die Geltung
Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto
                                                                    dieser Kundenrichtlinien zwischen Kunden und dem
ausgegebenen Debitkarten und mit Beendigung des
                                                                    Kreditinstitut vereinbart worden ist.
Kartenvertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich
zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht             1.12.5. Die vorstehenden Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. finden auf
zurückgegebene Debitkarten zu sperren und/oder                      die Änderung der Leistungen der Bank und die Änderung der
einzuziehen.                                                        Entgelte keine Anwendung.
1.12. Zusendung und Änderung der Kundenrichtlinien:                 1.13. Adressänderungen:
                                                                    Der Kontoinhaber und der Karteninhaber sind verpflichtet,
1.12.1. Änderungen dieser Kundenrichtlinien werden dem
                                                                    dem Kreditinstitut jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich
Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem
                                                                    bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber bzw. der
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis
                                                                    Karteninhaber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt,
auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die
                                                                    gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als
Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim
                                                                    zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom
Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
                                                                    Kontoinhaber bzw. Karteninhaber bekannt gegebene Adresse
Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf
                                                                    gesendet wurden.
wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot
hinweisen. Das Änderungsangebot ist dem Kunden                      1.14. Rechtswahl:
mitzuteilen.                                                        Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kontoinhaber bzw.
Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung der         dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt
geänderten mit den ursprünglichen Bedingungen sowie die             österreichisches Recht.
vollständige Fassung der neuen Kundenrichtlinien auf seiner
Internetseite veröffentlichen und diese in Schriftform dem          2. Bestimmungen für das Debitkarten-Service
Kontoinhaber bzw. Karteninhaber auf dessen Verlangen in             2.1. Benützungsinstrumente:
seinen Geschäftsstellen aushändigen oder postalisch                 Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als
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2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                           AUSHANG                                              SEITE 3
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro)
                                                   Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

Benützungs-instrumente die Debitkarte und in einem                 2.6. Umrechnung von Fremdwährungen:
verschlossenen Kuvert einen persönlichen Code.                     2.6.1. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw.
Die Debitkarte und der persönliche Code werden an den              bargeldlosen Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der
Karten-inhaber persönlich ausgehändigt oder, wenn dies mit         jeweilige Betrag der ausländischen Währung wie folgt
dem Konto-inhaber ausdrücklich gesondert vereinbart wurde,         umgerechnet:
auf dem Postweg zugesandt. Debitkarte und persönlicher             • bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten
Code dürfen nicht gemeinsam versendet werden.                          zum jeweiligen Fixkurs;
Die Debitkarte bleibt Eigentum des Kreditinstituts.                • bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der
2.2. Limitvereinbarung und Limitänderung:                              Europäischen Währungsunion sind, zu dem in 2.6.2.
2.2.1. Limitvereinbarung:                                              dargestellten Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs.
Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren,               2.6.2. Der Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird
• bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wö-      auf Basis der auf der von TeleTrader Software GmbH
    chentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von          betriebenen Internetseite www.austrofx.at (unter
    Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie                “Marktbeobachtung“) öffentlich zugänglich gemachten De-
• bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z.B. täglich oder wö-      visenverkaufskurse von inländischen und ausländischen
    chentlich) unter Benützung der Debitkarte bargeldlos an        Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte Bank
    POS-Kassen bezahlt werden kann. Innerhalb der                  Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird für jede
    vereinbarten Limits kann auch bei                              Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser
    Geldausgabeautomaten mit POS-Funktion bezahlt                  Fremdwährung auf www.austrofx.at (unter
    werden.                                                        („Marktbeobachtung“) gegenübergestellten
2.2.2. Limitsenkungen durch den Kontoinhaber:                      Devisenverkaufskurse, ohne Berücksichtigung des Kurses der
Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt,           Bank Austria, gebildet. Für die Ermittlung eines Bank Austria
die Senkung der Limits beim Kreditinstitut zu veranlassen.         AustroFX-Fremdwährungskurses sind mindestens 5 auf
                                                                   www.austrofx.at (unter „Marktbeobachtung“) veröffentlichte
2.3. Kontodeckung:
                                                                   Kurse (ohne den Kurs der Bank Austria AustroFX) erforderlich.
Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits
                                                                   Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der auf der
die in Punkt 1.6. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der
                                                                   Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH
Debitkarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu
                                                                   www.psa.at unter „Kursinfo“ ersichtliche Referenzwechselkurs
dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche
                                                                   von OANDA Corporation zur Anwendung.
Deckung (Guthaben, eingeräumter
Kontoüberziehungsrahmen) aufweist.                                 2.6.3. Die Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurse
                                                                   können beim Kreditinstitut erfragt oder auf www.psa.at unter
2.4. Pflichten des Karteninhabers:                                 „Kursinfo“ abgefragt werden. Der Kurstag für die Umrechnung
2.4.1. Verwahrung der Debitkarte und Geheimhaltung des             ist der Tag vor der Autorisierung der Zahlung, außer der so
persönlichen Codes:                                                ermittelte Kurstag wäre ein Samstag, Sonntag oder
Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse                    anerkannter Feiertag; diesfalls ist der Kurs vom letzten Tag
verpflichtet, die Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine         vor der Autorisierung maßgeblich, der weder Samstag,
                                                                   Sonntag noch anerkannter Feiertag war. Der Kurs sowie das
Weitergabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht
                                                                   Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den
zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er            Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben.
darf nicht auf der Debitkarte notiert werden. Der
                                                                   2.6.4. Das Kreditinstitut übermittelt dem Karteninhaber
persönliche Code darf niemandem, insbesondere auch
                                                                   unverzüglich nachdem es einen Zahlungsauftrag des
nicht Mitarbeitern des Kreditinstituts, anderen                    Karteninhabers wegen einer Barabhebung an einem
Kontoinhabern oder anderen Karteninhabern, bekannt                 Geldautomaten oder wegen einer Zahlung an einer
gegeben werden. Bei der Verwendung des persönlichen                Verkaufsstelle erhalten hat, der auf eine Währung der
Codes ist darauf zu achten, dass dieser nicht von Dritten          Europäischen Union lautet, die von der Währung des Kontos
ausgespäht wird.                                                   zu dem die Debitkarte ausgegeben ist abweicht, eine
2.4.3. Meldepflicht bei Abhandenkommen der Debitkarte:             elektronische Mitteilung mit den in Artikel 3a Absatz 1
Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder           Verordnung (EU) Nr. 924/2009 genannten Informationen.
sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte hat der       Die vorstehenden Mitteilungen erfolgt nach Wahl des Kunden
Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er        mittels Push-Benachrichtigung über die Mobile Banking App
davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder         des Kreditinstituts oder per E-Mail an die letzte vom
                                                                   Karteninhaber bekannt gegebene E-Mail-Adresse.
über die 24h ServiceLine eine Sperre der Debitkarte zu
veranlassen.                                                       2.6.5. Für Landeswahrungen von Mitgliedstaaten der
                                                                   Europäischen Union, die nicht der Euro sind, findet sich eine
2.5. Abrechnung:                                                   Darstellung der gesamten Wahrungsumrechnungsentgelte
Transaktionen unter der Verwendung der Debitkarte werden           im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 VO (EG) Nr. 924/2009 als
vom Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben ist, abgebucht         prozentualen Aufschlag auf die letzten verfügbaren Euro-
und im Kontoauszug ausgewiesen.                                    Referenzwechselkurse der Europäischen Zentralbank jederzeit
                                                                   auf www.psa.at unter „Kursinfo“.
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2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                          AUSHANG                                            SEITE 4
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN (Maestro)
                                                     Fassung Februar 2021, gültig ab 1. Juli 2021

2.7. Sperre:                                                           2.7.3. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne
2.7.1. Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber               Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu
oder vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt               sperren oder die zur Debitkarte vereinbarten Limits
werden:                                                                herabzusetzen, wenn
• jederzeit telefonisch über die 24h ServiceLine des                   • objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit
    Kreditinstitutes unter der Telefonnummer 05 05 05-25                   der Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch
    (aus dem Ausland: +43 5 05 05-25) oder                                 genommen werden können, dies rechtfertigen,
• jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment             • der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen
    Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer                  Verwendung der Debitkarte besteht oder
    („PSA Sperrnotruf“), die im Inland einer Aufschrift an             • der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im
    jedem Geldausgabeautomaten bzw. auf der Internetseite                  Zusammenhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument
    http://www.debitkarte.at entnommen und bei jedem                       verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder
    Kreditinstitut erfragt werden kann, oder                               eingeräumte Kontoüberziehung) nicht nachgekommen ist,
• zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstitutes                    und
    persönlich, schriftlich oder telefonisch beim Kreditinstitut.          o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten
Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des                     aufgrund einer Verschlechterung oder Gefährdung der
Sperrauftrags wirksam. Die über den „PSA Sperrnotruf“                          Vermögensverhältnisse des Karteninhabers oder eines
beantragte Sperre ohne Angabe der Bankfolgenummer                              Mitverpflichteten gefährdet ist oder
bewirkt bis auf Weiteres die Sperre aller zum Konto                        o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit
ausgegebenen Debitkarten.                                                      eingetreten ist oder diese unmittelbar droht.
                                                                       Das Kreditinstitut wird den Karteninhaber über die Sperre
2.7.2. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der
                                                                       bzw. die Herabsetzung der vereinbarten Limits und die
Sperre von Debitkarten bzw. einzelnen Debitkarten zu seinem
                                                                       Gründe hierfür – soweit dies nicht innerstaatliche oder
Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine
                                                                       gemeinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften sowie
neue Debitkarte nur aufgrund eines Auftrages des
                                                                       gerichtliche oder verwaltungs-behördliche Anordnungen
Kontoinhabers erstellt.
                                                                       verletzen oder objektiven Sicherheits-erwägungen
                                                                       zuwiderlaufen würde – möglichst vor, spätestens aber
                                                                       unverzüglich nach der Sperre bzw. Herabsetzung von Limits in
                                                                       der mit ihm vereinbarten Form informieren.

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2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                              AUSHANG                                            SEITE 5
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