Je weniger Kontakt, desto besser - Kontaktlos bezahlen - Bank Austria
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Je weniger Kontakt, desto besser. LIMIT- ERHÖHUNG Kontaktlos bezahlen AUF BIS ZU 50€! Kontaktloses Bezahlen hat nicht nur praktischen Nutzen – es ist auch eine der Möglichkeiten, Ansteckungen mit dem Covid-19-Virus zu vermeiden. Aus diesem Grund können bis auf Weiteres mit der Bank Austria Debitkarte (BankCard bzw. MegaCard) an POS-Kassen Beträge bis zu 50 Euro ohne PIN-Eingabe bezahlt werden (eine Umstellung der POS-Kassen in Österreich erfolgt sukzessive bis Mitte April). Sobald die kontaktlosen Zahlungen ohne PIN-Eingabe den Gesamtbetrag von 125 Euro überschreiten, ist wie bisher aus Sicherheitsgründen wieder eine PIN-Eingabe erforderlich. Diese Erhöhung des Limits für Zahlungen ohne PIN-Eingabe ist zeitlich begrenzt und wird mit dem Ende der Corona-Krise und nach gesonderter Bekanntgabe wieder rückgängig gemacht. www.bankaustria.at
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020 ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®) Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden „Kontoinhaber“), zu Standards für die Kommunikation (delegierte Verordnung welchem Debitkarten ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen der Kommission (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie berechtigten Inhaber dieser Debitkarte (im Folgenden „Kar- (EU) 2015/2366) keine Ausnahme von der starken Kun- teninhaber“) einerseits und der UniCredit Bank Austria AG (im denauthentifizierung vorliegt. Folgenden „Kreditinstitut“) andererseits. Die Nutzung der Debitkarte mit dem Mastercard® Identity A. Allgemeines und Basisbenutzungsmöglichkeiten Check™-Verfahren ist in Abschnitt B geregelt. der Debitkarte 1.7. Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte für den Karteninhaber: 1. Allgemeine Bestimmungen 1.7.a. Bei Debitkarten die zu einem Konto mit grundlegenden 1.1. Debitkarten-Service: Funktionen (im Folgenden „Basiskonto“) ausgegeben sind, Das Debitkarten-Service ist ein Bargeldbezugssystem und sind nachfolgend angeführte Benutzungsmöglichkeiten nur bargeldloses Zahlungssystem, welches mit speziell ausgege- innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mög- benen Zugangsinstrumenten Bargeldbezüge und/oder bar- lich. geldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen 1.7.1. Geldausgabeautomaten: ermöglicht. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten 1.2. Kontaktloses Zahlen: (GAA) im In- und Ausland, die mit einem auf der Debitkarte Debitkarten mit dem Kontaktlos-Symbol ermöglichen dem angeführten Symbol gekennzeichnet sind, mit der Debitkarte Karteninhaber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und Bar- und dem persönlichen Code Bargeld bis zu den vereinbarten geldbehebungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen. Limits zu beziehen Bei Debitkarten, die zu einem Basiskonto 1.3. Persönlicher Code: ausgegeben sind, ist eine Freischaltung der Debitkarte im Der persönliche Code zur Debitkarte, auch PIN (persönliche Rahmen der Funktion GeoControl für Barbehebungen außer- Identifizierungsnummer, Personal Identification Number) ge- halb des EWR nicht möglich. nannt, ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber bei 1.7.2. POS-Kassen: Abschluss des Kartenvertrages erhält. Die Eingabe des per- 1.7.2.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit sönlichen Codes ermöglicht die Benützung des Debitkarten- dem auf der Debitkarte angeführten Symbol gekennzeichnet Services. sind („point of sale“-Kassen; im Folgenden „POS-Kassen“), 1.4. Karteninhaber: mit der Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunterneh- wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Karten- men (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Aus- antrag zu stellen. Debitkarten werden nur an natürliche Per- land bis zum vereinbarten Limits bargeldlos zu bezahlen. sonen ausgegeben, die als Kontoinhaber oder Zeichnungsbe- Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS- rechtigte über ein Konto des Kreditinstitutes einzeln dispositi- Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des onsberechtigt sind. Bei Gemeinschaftskonten erfordert die persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein. Ausgabe von Debitkarten an Zeichnungsberechtigte die Zu- Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen stimmung aller Kontoinhaber, die Ausgabe an einen Kontoin- Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unter- haber ist ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber zuläs- schriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den sig. Rechnungsbetrag im Rahmen der dafür mit dem Kontoinha- Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer Debitkarte für ber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunterneh- sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungs- men zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung be- berechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit reits jetzt an. zu unterfertigen und die Geltung dieser Kundenrichtlinien zu 1.7.2.2. Kontaktlos-Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen akzeptieren. Codes: An POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte ange- 1.5. Kartenantrag, Kartenvertrag: führten Kontaktlos-Symbol gekennzeichnet sind, ist der Kar- Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertig- teninhaber auch berechtigt, mit der Debitkarte ohne Einste- ten Kartenantrag an, kommt der Kartenvertrag zu Stande. Der cken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Ein- Kartenantrag gilt jedenfalls mit Zustellung der Debitkarte an gabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der De- den Karteninhaber als angenommen. bitkarte zur POS-Kasse, Lieferungen und Leistungen von Ver- 1.6. Kartendaten/Mastercard® Identity Check™- tragsunternehmen im In- und Ausland bis zu einem Betrag Verfahren: von EUR 25,– pro Einzeltransaktion, insgesamt maximal EUR Kartendaten sind die auf der Debitkarte angeführten Daten, 125,- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. die der Karteninhaber für Zahlungen im Fernabsatz bei Ak- Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zu ei- zeptanzstellen bekannt zu geben hat. Dies sind in der Regel: nem Betrag von EUR 25,– pro Einzeltransaktion durch bloßes Kartennummer, Ablaufdatum und CVC (=Card Verification Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunter- Code). nehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rech- Zusätzlich zur Angabe der Kartendaten kann bei Zahlungen nungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zah- im Internet auch die Teilnahme am Mastercard® Identity len. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt Check™-Verfahren erforderlich sein. Dies ist jedenfalls dann an. der Fall, wenn der Zahlungsvorgang bei einem Vertragsun- Nach Erreichen dieser Beschränkungen muss der Karteninha- ternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ausgelöst ber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem wird und gemäß den technischen Regulierungsstandards für _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 1
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020 ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®) Code durchführen, um weitere Kontaktlos-Zahlungen freizu- Kommission (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) schalten. 2015/2366) keine Ausnahme von der starken Kundenauthen- Vor dem erstmaligen Einsatz der Debitkarte für Kontaktlos- tifizierung vorliegt. Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese Hinsichtlich der Autorisierung von Zahlungen im Internet im zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bar- Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens siehe geldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen Codes Abschnitt B. verwendet worden sein. 1.7.5. Wiederkehrende Zahlungen mit demselben Zahlungsemp- 1.7.2.3. Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten und Parkgebüh- fänger im Fernabsatz über das Internet (E-Commerce, M-Com- ren ohne Eingabe des persönlichen Codes: merce): Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne Ein- Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne de- stecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder ren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnut- Fernabsatzes über das Internet im Rahmen des vereinbarten zungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kon- POS-Limits bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige taktlos und bargeldlos zu bezahlen. Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnut- bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben zungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten (bei POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zum Zahlungen mit dem Mastercard® Identity Check™-Verfahren POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut durch Eingabe der für die Bestätigung von Zahlungen im Mas- unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Ver- tercard® Identity Check™-Verfahren gemäß Punkt B4 erforder- tragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debit- lichen Daten) das Kreditinstitut unwiderruflich an, die dem karte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zah- ersten und den nachfolgenden Zahlungsvorgängen zugrunde- lungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinsti- liegenden Rechnungsbeträge im Rahmen des vereinbarten tut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. POS-Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. 1.7.3. Selbstbedienungsautomaten: Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Mit der Debitkarte können die im Kreditinstitut aufgestellten Achtung: Eine Authentifizierung des Karteninhabers bei wie- Selbstbedienungsautomaten für Einzahlungen, Informations- derkehrenden Zahlungen mit demselben Zahlungsempfänger anforderungen, Auftragserteilungen und Abgabe von Wis- im Fernabsatz über das Internet erfolgt nur beim ersten Zah- sens- und Willenserklärungen bedient werden. Einzahlungen lungsvorgang, nicht jedoch bei den folgenden Zahlungsvor- in Euro auf das beim Kreditinstitut geführte Konto, zu dem die gängen. Karte ausgegeben ist, sowie die Erteilung von Zahlungsaufträ- 1.7.6. Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus gen können mit der Debitkarte und dem persönlichen Code bekannt ist („Blankoanweisungen“): vorgenommen werden. Für die Erteilung von sonstigen Auf- Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der ge- trägen und die Abgabe von sonstigen rechtsverbindlichen naue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Willenserklärungen gegenüber der Bank ist zusätzlich ein mit Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, dem Karteninhaber vereinbartes Autorisierungsinstrument nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der notwendig. Mit Einsatz dieses Autorisierungselements gilt ein Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den Auftrag als erteilt bzw. eine Willenserklärung als abgegeben. blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Infor- 1.7.4. Kartenzahlungen im Fernabsatz: mation über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, Kartenzahlungen im Fernabsatz sind nur bei nach Vollen- spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags. dung des 14 Lebensjahres abgeschlossenen Kartenverträ- Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertrags- gen möglich. unternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne de- Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, ren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter- wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der nehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabever- (über das Internet, telefonisch, per Fax oder E-Mail) im Rah- halten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jewei- men des vereinbarten POS-Limits bargeldlos zu bezahlen, ligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte er- falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der warten können. Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im diese Sachumstände darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung Rahmen des vereinbarten POS-Limits an das jeweilige Ver- ist vom Karteninhaber gegenüber dem Kreditinstitut inner- tragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese halb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Anweisung bereits jetzt an. Kontos mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonstigem Aus- Zusätzlich zur Angabe der Kartendaten kann bei Zahlungen schluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen. im Internet auch die Teilnahme am Mastercard® Identity Achtung: Solche Blankoanweisungen fordern zum Beispiel Check™-Verfahren erforderlich sein. Dies ist jedenfalls dann Hotels und Leihwagenunternehmen. Bitte prüfen Sie in die- erforderlich, wenn der Zahlungsvorgang bei einem Vertrags- sem Fall besonders genau den Vertrag mit dem Vertragsun- unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ausgelöst ternehmen und dessen Abrechnung. wird und gemäß den technischen Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene 1.7.7. Altersnachweis: Standards für die Kommunikation (delegierte Verordnung der Mit der Debitkarte kann der Karteninhaber gegenüber Dritten _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 2
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020 ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®) nachweisen, ob er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber gültig ist, das auf ihr vermerkt ist. relevante Altersgrenze überschritten hat. Die diesbezügliche 1.12.2. Austausch der Debitkarte: Bestätigung vom Kreditinstitut wird vom Dritten anhand der Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält der Karteninhaber recht- vom Karteninhaber persönlich oder an technischen Einrich- zeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue Debitkarte. tungen zu diesem Zweck präsentierten Debitkarte elektro- Das Kreditinstitut ist bei aufrechtem Kartenvertrag überdies nisch eingeholt. berechtigt, die Debitkarte aus wichtigem Grund zurückzufor- 1.7. 8. Abfrage des Vertragsunternehmens zur Debitkarte: dern und dem Karteninhaber eine neue Debitkarte zur Verfü- Vertragsunternehmen sind berechtigt, anhand der ihnen vom gung zu stellen. Karteninhaber zur Verfügung gestellten Kartendaten zu prü- 1.12.3. Vernichtung der Debitkarte: fen, ob die Debitkarte einsetzbar ist, zum Zeitpunkt der Prü- Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Debitkarte ver- fung gültig ist und ob eine Sperre der Debitkarte vorliegt. pflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten Debitkarte 1.8. Einwendungen aus dem Grundgeschäft: zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, eine Debitkarte zu vernichten. die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninha- 1.12.4. Dauer des Kartenvertrags ber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leis- Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. tungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Ver- des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der tragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Ein- Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt haltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des kündigen. Grundgeschäftes durch den Vertragspartner. Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhaltung 1.9. Haftung des Kontoinhabers: einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Bei Vorlie- 1.9.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung gen eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag sowohl der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. vom Kredit-institut als auch vom Kontoinhaber und vom Kar- Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im teninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Handelt Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Ver- es sich um eine zu einem Basiskonto ausgegebene Debit- bindlichkeiten solidarisch. karte, gilt hinsichtlich des Kündigungsrechtes des Kreditinsti- 1.9.2. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut tutes hiervon abweichend Punkt 1.11.4.a. Bestehende Ver- aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgeleg- pflichtungen des Konto- und Karteninhabers werden durch ten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und zum Konto des Unternehmers ausgegeben wurde, entstehen, sind zu erfüllen. bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich 1.12.4.a) Abweichend von Punkt 1.11.4. kann das Kreditinstitut unbegrenzt. den zu einem Basiskonto abgeschlossenen Kartenvertrag bei 1.10. Falsche Bedienung eines Geldausgabeautomaten bzw. einer Erfüllung folgender Bedingungen kündigen: für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung vorgesehenen 1. wenn der Karteninhaber die Debitkarte absichtlich für nicht POS-Kasse: rechtmäßige Zwecke genutzt hat; Wird ein Geldausgabeautomat viermal, etwa durch Eingabe 2. wenn über das Basiskonto in mehr als 24 aufeinanderfol- eines unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann genden Monaten kein Zahlungsvorgang abgewickelt wurde; die Debitkarte vom Geldausgabeautomaten aus Sicherheits- 3. wenn der Kontoinhaber unrichtige Angaben gemacht hat, gründen eingezogen und/ oder unbrauchbar gemacht werden. um das Basiskonto eröffnen zu können, wobei ihm dieses Wird eine für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung Recht bei Vorlage der richtigen Angaben verwehrt worden vorgesehene POS-Kasse viermal, etwa durch Eingabe eines wäre; unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann die De- 4. der Karteninhaber hat in der Europäischen Union keinen bitkarte von Mitarbeitern des Vertragsunternehmens eingezo- rechtmäßigen Aufenthalt mehr; gen und/oder unbrauchbar gemacht oder von der POS-Kasse 5. der Kontoinhaber hat in der Folge bei einem in Österreich automatisch gesperrt werden. ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto eröff- 1.11. Verfügbarkeit des Systems: net, das ihm die Nutzung der in § 25 Abs. 1 Verbraucherzah- Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen, lungskontogesetz genannten Dienste ermöglicht; nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Proble- 6. gegen den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber wird wegen men bei der Akzeptanz der Debitkarten kommen. Auch kann einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Kreditinstituts oder eines seiner Mitarbeiter Anklage gemäß Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder Debitkarten § 210 Abs. 1 StPO erhoben; kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code 7. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat das Basiskonto nicht an Dritte weitergegeben werden. Es wird empfohlen, wiederholt für die Zwecke einer unternehmerischen Tätig- insbesondere auf Reisen auch andere Zahlungsmittel mitzu- keit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 des Konsumen- führen. tenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. 140/1979, genutzt; 1.12. Gültigkeitsdauer der Debitkarte, Kartenvertragsdauer und 8. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat eine Änderung Beendigung: dieser Kundenrichtlinien abgelehnt, die das Kreditinstitut al- len Inhabern der bei ihm geführten Basiskonten bzw. Karten- 1.12.1. Gültigkeitsdauer der Debitkarte: inhabern wirksam angeboten hat. Der Karteninhaber erhält nach Abschluss des Kartenvertrages eine Debitkarte, die bis zum Ende des Jahres oder des Monats _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 3
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020 ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®) Im Falle der Kündigung aus den in Z 2, 4, 5, 6, 7, und 8 ange- dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündi- führten Gründen ist vom Kreditinstitut eine Kündigungsfrist gen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsanbot hin- von zwei Monaten einzuhalten. Bei Vorliegen der in Z 1 oder Z weisen. 3 angeführten Kündigungsgründe erfolgt die Kündigung mit 1.13.4. Die Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. gelten auch für Ände- sofortiger Wirkung. rungen des Kartenvertrages, in welchem die Geltung dieser Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und hat – sofern eine Kundenrichtlinien zwischen Kunden und dem Kreditinstitut solche Mitteilung nicht der nationalen Sicherheit oder der öf- vereinbart worden ist. fentlichen Ordnung zuwiderlaufen würde – den Kündigungs- 1.13.5. Die vorstehenden Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. finden auf grund zu enthalten. die Änderung der Leistungen der Bank und die Änderung der 1.12.5. Rückgabe der Debitkarte: Entgelte keine Anwendung. Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto 1.14. Adressänderungen: ausgegebenen Debitkarten und mit Beendigung des Karten- Der Kontoinhaber und der Karteninhaber sind verpflichtet, vertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich zurückzuge- dem Kreditinstitut jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich ben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber bzw. der Kartenin- Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen. haber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten 1.13. Zusendung und Änderung der Kundenrichtlinien: schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen, 1.13.1. Änderungen dieser Kundenrichtlinien werden dem wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaber Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem bzw. Karteninhaber bekannt gegebene Adresse gesendet wur- vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis den. auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustim- 1.15. Rechtswahl: mung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kontoinhaber bzw. dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Wi- dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt österreichi- derspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut sches Recht. den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Ände- rungsangebot ist dem Kunden mitzuteilen. 2. Bestimmungen für das Debitkarten-Service Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung der 2.1. Benützungsinstrumente: geänderten mit den ursprünglichen Bedingungen sowie die Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benüt- vollständige Fassung der neuen Kundenrichtlinien auf seiner zungs-instrumente die Debitkarte und in einem verschlosse- Internetseite veröffentlichen und diese in Schriftform dem nen Kuvert einen persönlichen Code. Kontoinhaber bzw. Karteninhaber auf dessen Verlangen in Die Debitkarte und der persönliche Code werden an den Kar- seinen Geschäftsstellen aushändigen oder postalisch über- teninhaber persönlich ausgehändigt oder, wenn dies mit dem mitteln. Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber bzw. Kar- Kontoinhaber ausdrücklich gesondert vereinbart wurde, auf teninhaber mit der Mitteilung über die angebotene Änderung dem Postweg zugesandt. Debitkarte und persönlicher Code auf diese Möglichkeiten hinweisen. dürfen nicht gemeinsam versendet werden. 1.13.2. Die Mitteilung nach Punkt 1.12.1. erfolgt grundsätzlich Die Debitkarte bleibt Eigentum des Kreditinstituts. per Post an die letzte vom Kunden bekannt gegebene An- 2.2. Limitvereinbarung und Limitänderung: schrift (s. auch Z 11 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedin- 2.2.1. Limitvereinbarung: gungen der UniCredit Bank Austria AG). Abweichend von die- Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren, sem Grundsatz wird das Kreditinstitut diese Mitteilung in bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wö- elektronischer Form über das Postfach im Internetbanking chentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von (z. B. OnlineBanking/24You bzw. BusinessNet) vornehmen, so- Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie fern der Kunde mit dem Kreditinstitut eine Vereinbarung zur bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wö- Nutzung zumindest eines Internetbanking-Produktes abge- chentlich) unter Benützung der Debitkarte bargeldlos an schlossen hat. Diese elektronische Mitteilung erfolgt derart, POS-Kassen bezahlt werden kann. Innerhalb der vereinbar- dass das Kreditinstitut das Änderungsangebot nicht mehr ein- ten Limits kann auch bei Geldausgabeautomaten mit POS- seitig abändern kann und der Kunde die Möglichkeit hat, die Funktion und im Rahmen des Fernabsatzes (siehe Punkt Mitteilung bei sich abzuspeichern und auszudrucken. Erfolgt 1.7.4.) bezahlt werden. eine solche elektronische Mitteilung über das Internetban- king, wird das Kreditinstitut den Kunden überdies gleichzeitig 2.2.2. Limitsenkungen durch den Kontoinhaber: davon in Kenntnis setzen, dass das Änderungsangebot im Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Postfach des Internetbanking verfügbar und abfragbar ist. die Senkung der Limits beim Kreditinstitut zu veranlassen. Dies geschieht durch Übersenden eines separaten E-Mails an 2.3. Kontodeckung: die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse o- Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits der eines separaten SMS an die vom Kunden für den Erhalt die in Punkt 1.6. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der von SMS im Rahmen des Internetbanking zuletzt bekannt ge- Debitkarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu gebene Mobiltelefonnummer. dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche De- 1.13.3. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der ckung (Guthaben, eingeräumter Kontoüberziehungsrahmen) aufweist. Kundenrichtlinien hat der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber, 2.4. Pflichten des Karteninhabers: wenn dieser Verbraucher ist, das Recht, den Kartenvertrag vor 2.4.1. Verwahrung der Debitkarte und Geheimhaltung des persönlichen Codes: _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 4
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020 ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®) Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflich- Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer tet, die Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weiter- („PSA Sperrnotruf“), die im Inland einer Aufschrift an jedem gabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht zulässig. Geldausgabeautomaten bzw. auf der Internetseite Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht www.bankomatkarte.at entnommen und bei jedem Kredit- auf der Debitkarte notiert werden. Der persönliche Code institut erfragt werden kann, oder darf niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstitutes per- des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern oder anderen sönlich, schriftlich oder telefonisch beim Kreditinstitut. Karteninhabern, bekannt gegeben werden. Bei der Verwen- Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des dung des persönlichen Codes ist darauf zu achten, dass Sperrauftrags wirksam. Die über den „PSA Sperrnotruf“ bean- dieser nicht von Dritten ausgespäht wird. tragte Sperre ohne Angabe der Bankfolgenummer bewirkt bis 2.4.3. Meldepflicht bei Abhandenkommen der Debitkarte: auf Weiteres die Sperre aller zum Konto ausgegebenen Debit- Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder karten. sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte hat der 2.7.2. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er Sperre von Debitkarten bzw. einzelnen Debitkarten zu seinem davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine über die 24h ServiceLine eine Sperre der Debitkarte zu veran- neue Debitkarte nur aufgrund eines Auftrages des Kontoinha- lassen. bers erstellt. 2.5. Abrechnung: 2.7.3. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne Transaktionen unter der Verwendung der Debitkarte werden Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu vom Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben ist, abgebucht sperren oder die zur Debitkarte vereinbarten Limits herabzu- und im Kontoauszug ausgewiesen. setzen, wenn 2.6. Umrechnung von Fremdwährungen: objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der 2.6.1. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeld- Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch ge- losen Zahlungen im Ausland wird der jeweilige Betrag der nommen werden können, dies rechtfertigen, ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum Verwendung der Debitkarte besteht oder jeweiligen Fixkurs; der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusammen- bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der hang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen Europäischen Währungsunion sind, zu dem in 2.6.2. darge- Kreditlinie (Überschreitung oder eingeräumte Kontoüberzie- stellten Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs. hung) nicht nachgekommen ist, und 2.6.2. Der Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird auf o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund Basis der auf der von TeleTrader Software GmbH betriebenen einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens- Internetseite www.austrofx.at öffentlich zugänglich gemach- verhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichte- ten Devisenverkaufskurse von inländischen und ausländi- ten gefährdet ist oder o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten schen Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird für jede ist oder diese unmittelbar droht. Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremd- Das Kreditinstitut wird den Karteninhaber über die Sperre währung auf www.austrofx.at gegenübergestellten Devisen- bzw. die Herabsetzung der vereinbarten Limits und die verkaufskurse, ohne Berücksichtigung des Kurses der Bank Gründe hierfür – soweit dies nicht innerstaatliche oder ge- Austria, gebildet. Für die Ermittlung eines Bank Austria meinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften sowie gerichtliche AustroFX-Fremdwährungskurses sind mindestens 5 auf oder verwaltungsbehördliche Anordnungen verletzen oder ob- www.austrofx.at veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der jektiven Sicherheits-erwägungen zuwiderlaufen würde – mög- Bank Austria AustroFX) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur lichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre bzw. Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Payment Herabsetzung von Limits in der mit ihm vereinbarten Form in- Services Austria GmbH www.psa.at ersichtliche Referenz- formieren. wechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung. B. Besondere Bedingungen für das Mastercard® Iden- 2.6.3. Die Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurse kön- tity Check™-Verfahren (im Folgenden „MIC- nen beim Kreditinstitut erfragt oder auf www.psa.at abgefragt Verfahren“). Nur anwendbar bei nach Vollendung des werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem 14. Lebensjahres abgeschlossenen Kartenverträgen: die PSA die Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von 1. Voraussetzungen für die Teilnahme am MIC-Verfahren: Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben. 1.1. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am MIC- 2.7. Sperre: Verfahren sind: eine vom Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte. 2.7.1. Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber o- der vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt wer- die Registrierung durch den Karteninhaber. den: ein Endgerät des Karteninhabers, das für den Empfang ei- jederzeit telefonisch über die 24h ServiceLine des Kreditin- nes Transaktionscodes (3DS-Codes, siehe Punkt B 3.3.) ge- stitutes unter der Telefonnummer 05 05 05-25 (aus dem eignet ist. Ausland: +43 5 05 05-25) oder 1.2. Abweichend von Punkt 1.1. müssen ab dem 1. April 2021 jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment für die Nutzung des MIC-Verfahrens mit ab 1. November _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 5
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020 ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®) 2020 ausgestellten Debitkarten (Erstausgabe oder Austausch- kann der Kunde – abhängig von den technischen Möglichkei- karten) folgende Voraussetzungen erfüllt sein: ten des Endgeräts – optional statt der Internetbanking-Ge- der Karteninhaber hat ein aktives Internetbanking beim Kre- heimzahl (Internetbanking-PIN) und/oder des ATC biometri- ditinstitut. sche Daten (wie Fingerprints oder FaceID) in der jeweiligen In- die Mobile Banking App des Kreditinstitutes ab Version 7 ternetbanking-App nutzen. wurde auf dem Endgerät des Karteninhabers installiert , im 4. Zahlen mit dem Mastercard® Identity Check™-Verfah- Rahmen dessen vom Kunden auch ein Autorisierungscode ren (siehe Punkt B. 3.5.) gesetzt wurde. 4.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit seiner Debitkarte im Eine gesonderte Registrierung der Debitkarten für das MIC- Rahmen des Fernabsatzes im Internet (E-Commerce) Liefe- Verfahren ist bei Nutzung dieser Debitkarten im Rahmen des rungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsun- MIC-Verfahrens ab dem 1. April 2021 nicht erforderlich. ternehmen (im Folgenden: „Vertragsunternehmen“), die das 2. Registrierung (bei ab 1. November 2020 ausgegebene MIC-Verfahren anbieten, im In- und Ausland bargeldlos zu be- Debitkarten nur erforderlich bei Nutzung des MIC- zahlen. Verfahrens bis zum 31. März 2021) 4.2. Für den Karteninhaber ist die Teilnahme des Vertragsun- Der Karteninhaber kann sich im Internetbanking des Kreditin- ternehmens am MIC-Verfahren dadurch erkennbar, dass die- stitutes für das MIC-Verfahren registrieren. Hierbei hat der ser das Mastercard® Identity Check™-Logo auf seinen Inter- Karteninhaber eine Antwort zu einer Sicherheitsfrage zu defi- netseiten darstellt. nieren und die Registrierung zum MIC-Verfahren entspre- 4.3.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Mastercard Identity chend dem im Internetbanking für die Abgabe von rechtsver- Check“ im Internet hat der Karteninhaber in den vorgesehe- bindlichen Willenserklärungen vorgesehenen Verfahren durch nen Dialogfeldern folgende Daten der Debitkarte einzugeben: Eingabe der für diese Transaktion gültigen TAN und anschlie- die Kartennummer ßende Betätigung des zur Freigabe vorgesehenen Buttons vorzunehmen. Mit Erhalt einer elektronischen Auftragsbestä- das Ablaufdatum der Debitkarte (Monat und Jahr) tigung, welche mittels SMS an die im Rahmen des Internet- die Kartenprüfnummer banking für die Übermittlung des mobileTAN bekannt gege- 4.3.2. Nach Eingabe dieser Kartendaten öffnet sich ein weite- bene Mobiltelefonnummer oder bei aktviertem Push-TAN res Dialogfeld. Nach Überprüfung der Daten des Vertragsun- Verfahren mittels Push-Nachricht an die vom Kunden ge- ternehmens und des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (insbe- nutzte Internetbanking-App der Bank Austria (Mobile Banking sondere des Rechnungsbetrages) hat der Karteninhaber in App) erfolgt, ist der Karteninhaber zur Teilnahme am MIC- vorgesehenen Eingabefeldern seinen Transaktionscode sowie Verfahren berechtigt. die von ihm bei Registrierung definierte Antwort auf die Si- cherheitsfrage in den vorgesehenen Eingabefeldern einzuge- 3. Definitionen ben. 3.1. Kartenprüfnummer (CVC = Card Validation Code oder CVV = Durch die Eingabe des Transaktionscodes sowie der Antwort Card Verification Value): Dies ist eine 3-stellige Kartenprüf- auf die Sicherheitsfrage und das Bestätigen der Zahlung mit nummer, die sich in der Regel auf der Rückseite der Debit- der im jeweiligen Zahlungsablauf vorgesehenen Vorrichtung karte befindet. Diese benötigt der Karteninhaber bei jeder (z. B. OK-Button) weist der Karteninhaber das Kreditinstitut Zahlung im Internet mit Hilfe des MIC-Verfahrens. unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das Vertragsun- 3.2. Kartennummer (PAN = Primary Account Number): Diese ternehmen zu bezahlen und das Konto, zu dem die Debitkarte Nummer befindet sich auf der Debitkarte. Diese benötigt der ausgestellt wurde, zu belasten. Karteninhaber bei der Registrierung sowie bei jeder Zahlung 4.3.2.1. Abweichend von Punkt 4.3.2. gelangt der Karteninha- im Internet mit Hilfe des MIC-Verfahrens. ber ab dem 1. April 2021 mit ab 1. November 2020 ausge- 3.3. Transaktionscode (3DS-Code): Den Transaktionscode erhält stellten Debitkarten nach Eingabe der Kartendaten durch An- der Karteninhaber nach Eingabe seiner Kartennummer, des klicken der auf sein für die Nutzung der Mobile Banking App Ablaufdatums seiner Karte und der Kartenprüfnummer an die registriertes mobiles Endgerät übermittelten Push-Nachricht von ihm im Rahmen des Internetbanking des Kreditinstitutes direkt auf die Seite der Mobile Banking App, auf der die MIC- für die Übermittlung der mobile TAN bekannt gegebene Mo- Verfahrenszahlung freizugeben ist. biltelefonnummer per SMS für die Bestätigung der jeweilige Nach Überprüfung der angezeigten Daten des Vertragsunter- Zahlungstransaktion. nehmens und des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (insbe- 3.4. Sicherheitsfrage: Dies ist eine Frage, die der Karteninhaber sondere des Rechnungsbetrages) hat der Karteninhaber sei- im Zuge der Registrierung auszuwählen und zu der er eine nen ATC in dem vorgesehenen Eingabefeld einzugeben. Antwort zu definieren hat, die nur er kennt. Durch die Eingabe des ATC und das Bestätigen der Zahlung 3.5. Autorisierungscode (ATC): ist ein vom Kunden in der Mo- mit der im jeweiligen Zahlungsablauf vorgesehenen Vorrich- bile Banking App ab Version 7 zu setzender Autorisierungs- tung (z. B. OK-Button) weist der Karteninhaber das Kreditinsti- code, der für die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe von tut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das Vertrags- sonstigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen gegenüber unternehmen zu bezahlen und das Konto, zu dem die Debit- der Bank im Rahmen des Internetbanking verwendet werden karte ausgestellt wurde, zu belasten. kann und welcher auch zur Freigabe von Kartenzahlungen im 4.3.3. Nach Bestätigung der Zahlung kann der Zahlungsauf- Rahmen des MIC-Verfahrens dient. trag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt 3.6. Biometrische Daten: Bei Verwendung von Internetbanking- Apps der Bank auf mobilen Geräten (Smartphone oder Tablet) _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 6
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020 ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®) die Anweisung unter der Voraussetzung, dass sie im verein- 6.2. Der Karteninhaber hat geheim zu halten, welche Sicher- barten POS-Limit Deckung findet, bereits jetzt an. heitsfrage er gewählt hat und welche Antwort er zu dieser Si- Durch das Zahlen im Rahmen des MIC-Verfahrens verringert cherheitsfrage definiert hat. Er darf die von ihm definierte der Karteninhaber den Betrag, der ihm im Rahmen des im De- Antwort auf die Sicherheitsfrage jedenfalls nicht am für das bitkarten-Service vereinbarten Limits zur Bezahlung an POS- MIC-Verfahren verwendeten Endgerät speichern. Kassen zur Verfügung steht. 6.3. Der Karteninhaber hat bei Eingabe der Kartendaten, der Internetbanking-Zugangsdaten (Verfügernummer und Inter- 5. Deregistrierung durch den Karteninhaber und Sperre netbanking-PIN) und des Transaktionscodes bzw. des Autori- durch Kreditinstitut sierungscodes sowie der Antwort auf die Sicherheitsfrage da- 5.1. Der Karteninhaber kann jederzeit im Internetbanking der rauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht wer- UniCredit Bank Austria AG die Debitkarte von der Teilnahme den. am MIC-Verfahren deregistrieren 7. Haftung des Kreditinstitutes für Verfügbarkeit des 5.1.1. Abweichend von Punkt 5.1. kann bei ab dem 1. Novem- Internets ber 2020 ausgegebenen Debitkarten ab dem 1. April 2021 7.1. Das Kreditinstitut ist nicht in der Lage, sicher zu stellen, keine gesonderte Deregistrierung der Debitkarte für die Teil- dass alle Vertragsunternehmen das MIC-Verfahren akzeptie- nahme am MIC-Verfahren, sondern nur eine Deaktivierung ren. Das Kreditinstitut haftet daher nicht für die Verfügbarkeit der Debitkarte für alle Fernabsatzzahlungen vorgenommen des MIC-Verfahrens bei einem konkreten Vertragsunterneh- werden. men. 5.2. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne Mit- 7.2. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die tech- wirkung des Karteninhabers für das MIC-Verfahren zu sperren, nische Verfügbarkeit von Leitungen, Netzen (Internet) sowie wenn die von den Karteninhabern und Vertragsunternehmen ver- objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit wendeten Endgeräte. Insbesondere Leitungsstörungen, die der Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr im MIC- mit der Internetverbindung des Karteninhabers zusammen- Verfahren in Anspruch genommen werden können, dies hängen, begründen keine Haftung des Kreditinstitutes. rechtfertigen, 8. Änderung der Mobiltelefonnummer der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung seiner Mo- Verwendung der Debitkarte im MIC-Verfahren besteht biltelefonnummer dem Kreditinstitut unverzüglich (mittels oder TAN-Eingabe) im Internetbanking oder in der Filiale bekannt der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusam- zugeben, andernfalls es ihm nicht möglich ist, am MIC- menhang mit einer mit der Debitkarte verbundenen Kre- Verfahren teilzunehmen. Die Möglichkeit der Änderung der ditlinie (Überschreitung oder vereinbarte Kontoüberzie- Mobiltelefonnummer im Internetbanking kann aus Sicher- hungsrahmen) nicht nachgekommen ist und heitsgründen vonseiten der Bank ausgesetzt werden, wenn o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens- persönlichen Identifikationsmerkmale oder der Systeme, für verhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichte- die sie benutzt werden können, dies rechtfertigen. ten gefährdet ist oder o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. Ist eine Deregistrierung oder Sperre erfolgt, ist der Kartenin- haber nicht mehr berechtigt und ist es ihm auch nicht mehr möglich, die Debitkarte im Rahmen des MIC-Verfahrens zu verwenden. Eine Sperre der Debitkarte hat eine Sperre der Teilnahme am MIC-Verfahren zur Folge. Eine Deregistrierung oder Sperre der Teilnahme am MIC-Verfahren bewirkt NICHT die Sperre der Debitkarte. Nach einer Deregistrierung oder Sperre ist die Teilnahme am MIC-Verfahren nur nach neuerlicher Registrierung (hinsicht- lich Erfordernis der Registrierung siehe Punkt B2) möglich. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezahlmöglichkeit im Rahmen des MIC-Verfahrens für Debitkarten zur Gänze einzu- stellen, wenn es dies zur Abwehr von Schäden oder zur Ein- haltung von gesetzlichen Bestimmungen für erforderlich hal- ten darf. 6. Sorgfaltspflichten und Haftung des Karteninhabers 6.1. Bei missbräuchlicher Verwendung der Debitkarte im MIC- Verfahren hat der Karteninhaber unverzüglich die Sperre der Teilnahme am MIC-Verfahren zu veranlassen. _____________________________________________________________________________________________________ 2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN AUSHANG SEITE 7
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