Je weniger Kontakt, desto besser - Kontaktlos bezahlen - Bank Austria

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Je weniger Kontakt, desto besser - Kontaktlos bezahlen - Bank Austria
Je weniger Kontakt,
desto besser.

                                                                                                                         LIMIT-
                                                                                                                       ERHÖHUNG

Kontaktlos bezahlen                                                                                                    AUF BIS ZU
                                                                                                                        50€!
Kontaktloses Bezahlen hat nicht nur praktischen Nutzen – es ist auch eine der Möglichkeiten, Ansteckungen mit dem
Covid-19-Virus zu vermeiden. Aus diesem Grund können bis auf Weiteres mit der Bank Austria Debitkarte (BankCard bzw.
MegaCard) an POS-Kassen Beträge bis zu 50 Euro ohne PIN-Eingabe bezahlt werden (eine Umstellung der POS-Kassen in
Österreich erfolgt sukzessive bis Mitte April). Sobald die kontaktlosen Zahlungen ohne PIN-Eingabe den Gesamtbetrag von 125 Euro
überschreiten, ist wie bisher aus Sicherheitsgründen wieder eine PIN-Eingabe erforderlich. Diese Erhöhung des Limits für Zahlungen ohne
PIN-Eingabe ist zeitlich begrenzt und wird mit dem Ende der Corona-Krise und nach gesonderter Bekanntgabe wieder rückgängig gemacht.

www.bankaustria.at
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                        Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020
                                                        ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®)

Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen           eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene
dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden „Kontoinhaber“), zu            Standards für die Kommunikation (delegierte Verordnung
welchem Debitkarten ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen             der Kommission (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie
berechtigten Inhaber dieser Debitkarte (im Folgenden „Kar-            (EU) 2015/2366) keine Ausnahme von der starken Kun-
teninhaber“) einerseits und der UniCredit Bank Austria AG (im         denauthentifizierung vorliegt.
Folgenden „Kreditinstitut“) andererseits.                             Die Nutzung der Debitkarte mit dem Mastercard® Identity
A. Allgemeines und Basisbenutzungsmöglichkeiten                       Check™-Verfahren ist in Abschnitt B geregelt.
  der Debitkarte                                                      1.7. Benützungsmöglichkeiten der Debitkarte für den
                                                                           Karteninhaber:
1. Allgemeine Bestimmungen                                            1.7.a. Bei Debitkarten die zu einem Konto mit grundlegenden
1.1. Debitkarten-Service:                                             Funktionen (im Folgenden „Basiskonto“) ausgegeben sind,
Das Debitkarten-Service ist ein Bargeldbezugssystem und               sind nachfolgend angeführte Benutzungsmöglichkeiten nur
bargeldloses Zahlungssystem, welches mit speziell ausgege-            innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) mög-
benen Zugangsinstrumenten Bargeldbezüge und/oder bar-                 lich.
geldlose Zahlungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen               1.7.1. Geldausgabeautomaten:
ermöglicht.                                                           Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten
1.2. Kontaktloses Zahlen:                                             (GAA) im In- und Ausland, die mit einem auf der Debitkarte
Debitkarten mit dem Kontaktlos-Symbol ermöglichen dem                 angeführten Symbol gekennzeichnet sind, mit der Debitkarte
Karteninhaber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und Bar-              und dem persönlichen Code Bargeld bis zu den vereinbarten
geldbehebungen an gekennzeichneten Akzeptanzstellen.                  Limits zu beziehen Bei Debitkarten, die zu einem Basiskonto
1.3. Persönlicher Code:                                               ausgegeben sind, ist eine Freischaltung der Debitkarte im
Der persönliche Code zur Debitkarte, auch PIN (persönliche            Rahmen der Funktion GeoControl für Barbehebungen außer-
Identifizierungsnummer, Personal Identification Number) ge-           halb des EWR nicht möglich.
nannt, ist eine Ziffernkombination, die der Karteninhaber bei         1.7.2. POS-Kassen:
Abschluss des Kartenvertrages erhält. Die Eingabe des per-            1.7.2.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit
sönlichen Codes ermöglicht die Benützung des Debitkarten-             dem auf der Debitkarte angeführten Symbol gekennzeichnet
Services.                                                             sind („point of sale“-Kassen; im Folgenden „POS-Kassen“),
1.4. Karteninhaber:                                                   mit der Debitkarte und dem persönlichen Code Lieferungen
Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte                und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunterneh-
wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Karten-          men (im Folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und Aus-
antrag zu stellen. Debitkarten werden nur an natürliche Per-          land bis zum vereinbarten Limits bargeldlos zu bezahlen.
sonen ausgegeben, die als Kontoinhaber oder Zeichnungsbe-             Auch Geldausgabeautomaten können die Funktion von POS-
rechtigte über ein Konto des Kreditinstitutes einzeln dispositi-      Kassen haben. Im Ausland kann an Stelle der Eingabe des
onsberechtigt sind. Bei Gemeinschaftskonten erfordert die             persönlichen Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein.
Ausgabe von Debitkarten an Zeichnungsberechtigte die Zu-              Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen
stimmung aller Kontoinhaber, die Ausgabe an einen Kontoin-            Codes und Betätigung der Taste „OK“ bzw. durch seine Unter-
haber ist ohne Zustimmung der anderen Kontoinhaber zuläs-             schriftsleistung das Kreditinstitut unwiderruflich an, den
sig.                                                                  Rechnungsbetrag im Rahmen der dafür mit dem Kontoinha-
Der Kontoinhaber kann die Ausstellung einer Debitkarte für            ber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunterneh-
sich selbst und für dritte Personen, insbesondere Zeichnungs-         men zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung be-
berechtigte, beantragen. Diese haben den Kartenantrag mit             reits jetzt an.
zu unterfertigen und die Geltung dieser Kundenrichtlinien zu          1.7.2.2. Kontaktlos-Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen
akzeptieren.                                                          Codes: An POS-Kassen, die mit dem auf der Debitkarte ange-
1.5. Kartenantrag, Kartenvertrag:                                     führten Kontaktlos-Symbol gekennzeichnet sind, ist der Kar-
Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertig-            teninhaber auch berechtigt, mit der Debitkarte ohne Einste-
ten Kartenantrag an, kommt der Kartenvertrag zu Stande. Der           cken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Ein-
Kartenantrag gilt jedenfalls mit Zustellung der Debitkarte an         gabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der De-
den Karteninhaber als angenommen.                                     bitkarte zur POS-Kasse, Lieferungen und Leistungen von Ver-
1.6. Kartendaten/Mastercard® Identity Check™-                         tragsunternehmen im In- und Ausland bis zu einem Betrag
     Verfahren:                                                       von EUR 25,– pro Einzeltransaktion, insgesamt maximal EUR
Kartendaten sind die auf der Debitkarte angeführten Daten,            125,- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen.
die der Karteninhaber für Zahlungen im Fernabsatz bei Ak-             Der Karteninhaber weist bei Kleinbetragszahlungen bis zu ei-
zeptanzstellen bekannt zu geben hat. Dies sind in der Regel:          nem Betrag von EUR 25,– pro Einzeltransaktion durch bloßes
Kartennummer, Ablaufdatum und CVC (=Card Verification                 Hinhalten der Debitkarte zur POS-Kasse des Vertragsunter-
Code).                                                                nehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rech-
Zusätzlich zur Angabe der Kartendaten kann bei Zahlungen              nungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zah-
im Internet auch die Teilnahme am Mastercard® Identity                len. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt
Check™-Verfahren erforderlich sein. Dies ist jedenfalls dann          an.
der Fall, wenn der Zahlungsvorgang bei einem Vertragsun-              Nach Erreichen dieser Beschränkungen muss der Karteninha-
ternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ausgelöst                ber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem
wird und gemäß den technischen Regulierungsstandards für
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                             AUSHANG                                               SEITE 1
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                      Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020
                                                      ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®)

Code durchführen, um weitere Kontaktlos-Zahlungen freizu-           Kommission (EU) 2018/389 zur Ergänzung der Richtlinie (EU)
schalten.                                                           2015/2366) keine Ausnahme von der starken Kundenauthen-
Vor dem erstmaligen Einsatz der Debitkarte für Kontaktlos-          tifizierung vorliegt.
Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese            Hinsichtlich der Autorisierung von Zahlungen im Internet im
zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bar-         Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens siehe
geldbehebung am GAA unter Eingabe des persönlichen Codes            Abschnitt B.
verwendet worden sein.                                              1.7.5. Wiederkehrende Zahlungen mit demselben Zahlungsemp-
1.7.2.3. Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten und Parkgebüh-       fänger im Fernabsatz über das Internet (E-Commerce, M-Com-
ren ohne Eingabe des persönlichen Codes:                            merce):
Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne Ein-      Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne de-
stecken der Debitkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder         ren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von
Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der          Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des
Debitkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnut-          Fernabsatzes über das Internet im Rahmen des vereinbarten
zungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kon-             POS-Limits bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige
taktlos und bargeldlos zu bezahlen.                                 Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist
Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnut-            bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben
zungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten               Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten (bei
POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Debitkarte zum             Zahlungen mit dem Mastercard® Identity Check™-Verfahren
POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut            durch Eingabe der für die Bestätigung von Zahlungen im Mas-
unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Ver-        tercard® Identity Check™-Verfahren gemäß Punkt B4 erforder-
tragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Debit-           lichen Daten) das Kreditinstitut unwiderruflich an, die dem
karte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zah-              ersten und den nachfolgenden Zahlungsvorgängen zugrunde-
lungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinsti-         liegenden Rechnungsbeträge im Rahmen des vereinbarten
tut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.                         POS-Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen.
1.7.3. Selbstbedienungsautomaten:                                   Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.
Mit der Debitkarte können die im Kreditinstitut aufgestellten       Achtung: Eine Authentifizierung des Karteninhabers bei wie-
Selbstbedienungsautomaten für Einzahlungen, Informations-           derkehrenden Zahlungen mit demselben Zahlungsempfänger
anforderungen, Auftragserteilungen und Abgabe von Wis-              im Fernabsatz über das Internet erfolgt nur beim ersten Zah-
sens- und Willenserklärungen bedient werden. Einzahlungen           lungsvorgang, nicht jedoch bei den folgenden Zahlungsvor-
in Euro auf das beim Kreditinstitut geführte Konto, zu dem die      gängen.
Karte ausgegeben ist, sowie die Erteilung von Zahlungsaufträ-       1.7.6. Zahlungsvorgänge, bei denen der Betrag nicht im Voraus
gen können mit der Debitkarte und dem persönlichen Code                   bekannt ist („Blankoanweisungen“):
vorgenommen werden. Für die Erteilung von sonstigen Auf-            Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der ge-
trägen und die Abgabe von sonstigen rechtsverbindlichen             naue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine
Willenserklärungen gegenüber der Bank ist zusätzlich ein mit        Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt,
dem Karteninhaber vereinbartes Autorisierungsinstrument             nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der
notwendig. Mit Einsatz dieses Autorisierungselements gilt ein       Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den
Auftrag als erteilt bzw. eine Willenserklärung als abgegeben.       blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Infor-
1.7.4. Kartenzahlungen im Fernabsatz:                               mation über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei,
Kartenzahlungen im Fernabsatz sind nur bei nach Vollen-             spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags.
dung des 14 Lebensjahres abgeschlossenen Kartenverträ-              Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertrags-
gen möglich.                                                        unternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages.
Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne de-       Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung,
ren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunter-           wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der
nehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes                Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabever-
(über das Internet, telefonisch, per Fax oder E-Mail) im Rah-       halten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jewei-
men des vereinbarten POS-Limits bargeldlos zu bezahlen,             ligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte er-
falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der        warten können.
Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das           Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber
Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im            diese Sachumstände darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung
Rahmen des vereinbarten POS-Limits an das jeweilige Ver-            ist vom Karteninhaber gegenüber dem Kreditinstitut inner-
tragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese          halb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines
Anweisung bereits jetzt an.                                         Kontos mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonstigem Aus-
Zusätzlich zur Angabe der Kartendaten kann bei Zahlungen            schluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen.
im Internet auch die Teilnahme am Mastercard® Identity              Achtung: Solche Blankoanweisungen fordern zum Beispiel
Check™-Verfahren erforderlich sein. Dies ist jedenfalls dann        Hotels und Leihwagenunternehmen. Bitte prüfen Sie in die-
erforderlich, wenn der Zahlungsvorgang bei einem Vertrags-          sem Fall besonders genau den Vertrag mit dem Vertragsun-
unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union ausgelöst            ternehmen und dessen Abrechnung.
wird und gemäß den technischen Regulierungsstandards für
eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene          1.7.7. Altersnachweis:
Standards für die Kommunikation (delegierte Verordnung der          Mit der Debitkarte kann der Karteninhaber gegenüber Dritten
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                           AUSHANG                                              SEITE 2
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                           Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020
                                                           ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®)

nachweisen, ob er eine bestimmte, dem Dritten gegenüber             gültig ist, das auf ihr vermerkt ist.
relevante Altersgrenze überschritten hat. Die diesbezügliche        1.12.2. Austausch der Debitkarte:
Bestätigung vom Kreditinstitut wird vom Dritten anhand der          Bei aufrechtem Kartenvertrag erhält der Karteninhaber recht-
vom Karteninhaber persönlich oder an technischen Einrich-           zeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue Debitkarte.
tungen zu diesem Zweck präsentierten Debitkarte elektro-            Das Kreditinstitut ist bei aufrechtem Kartenvertrag überdies
nisch eingeholt.                                                    berechtigt, die Debitkarte aus wichtigem Grund zurückzufor-
1.7. 8. Abfrage des Vertragsunternehmens zur Debitkarte:            dern und dem Karteninhaber eine neue Debitkarte zur Verfü-
Vertragsunternehmen sind berechtigt, anhand der ihnen vom           gung zu stellen.
Karteninhaber zur Verfügung gestellten Kartendaten zu prü-          1.12.3. Vernichtung der Debitkarte:
fen, ob die Debitkarte einsetzbar ist, zum Zeitpunkt der Prü-       Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Debitkarte ver-
fung gültig ist und ob eine Sperre der Debitkarte vorliegt.         pflichtet, für die gesicherte Vernichtung der alten Debitkarte
1.8. Einwendungen aus dem Grundgeschäft:                            zu sorgen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist
Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche,             eine Debitkarte zu vernichten.
die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninha-          1.12.4. Dauer des Kartenvertrags
ber und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leis-           Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
tungen ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der          Er endet jedenfalls mit der Beendigung der Kontoverbindung
Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Ver-         des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der
tragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die         Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit unter Ein-
Höhe des Rechnungsbetrages. Das Kreditinstitut übernimmt            haltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos
keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des               kündigen.
Grundgeschäftes durch den Vertragspartner.                          Das Kreditinstitut kann den Kartenvertrag unter Einhaltung
1.9. Haftung des Kontoinhabers:                                     einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Bei Vorlie-
1.9.1. Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung       gen eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag sowohl
der Debitkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers.             vom Kredit-institut als auch vom Kontoinhaber und vom Kar-
Bei Gemeinschaftskonten haften alle Kontoinhaber für die im         teninhaber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Handelt
Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Ver-             es sich um eine zu einem Basiskonto ausgegebene Debit-
bindlichkeiten solidarisch.                                         karte, gilt hinsichtlich des Kündigungsrechtes des Kreditinsti-
1.9.2. Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut       tutes hiervon abweichend Punkt 1.11.4.a. Bestehende Ver-
aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgeleg-       pflichtungen des Konto- und Karteninhabers werden durch
ten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die       die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht berührt und
zum Konto des Unternehmers ausgegeben wurde, entstehen,             sind zu erfüllen.
bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich        1.12.4.a) Abweichend von Punkt 1.11.4. kann das Kreditinstitut
unbegrenzt.                                                         den zu einem Basiskonto abgeschlossenen Kartenvertrag bei
1.10. Falsche Bedienung eines Geldausgabeautomaten bzw. einer       Erfüllung folgender Bedingungen kündigen:
für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung vorgesehenen        1. wenn der Karteninhaber die Debitkarte absichtlich für nicht
POS-Kasse:                                                            rechtmäßige Zwecke genutzt hat;
Wird ein Geldausgabeautomat viermal, etwa durch Eingabe             2. wenn über das Basiskonto in mehr als 24 aufeinanderfol-
eines unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann            genden Monaten kein Zahlungsvorgang abgewickelt wurde;
die Debitkarte vom Geldausgabeautomaten aus Sicherheits-            3. wenn der Kontoinhaber unrichtige Angaben gemacht hat,
gründen eingezogen und/ oder unbrauchbar gemacht werden.              um das Basiskonto eröffnen zu können, wobei ihm dieses
Wird eine für die Durchführung einer bargeldlosen Zahlung             Recht bei Vorlage der richtigen Angaben verwehrt worden
vorgesehene POS-Kasse viermal, etwa durch Eingabe eines               wäre;
unrichtigen persönlichen Codes, falsch bedient, kann die De-        4. der Karteninhaber hat in der Europäischen Union keinen
bitkarte von Mitarbeitern des Vertragsunternehmens eingezo-           rechtmäßigen Aufenthalt mehr;
gen und/oder unbrauchbar gemacht oder von der POS-Kasse             5. der Kontoinhaber hat in der Folge bei einem in Österreich
automatisch gesperrt werden.                                          ansässigen Kreditinstitut ein zweites Zahlungskonto eröff-
1.11. Verfügbarkeit des Systems:                                      net, das ihm die Nutzung der in § 25 Abs. 1 Verbraucherzah-
Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen,              lungskontogesetz genannten Dienste ermöglicht;
nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Proble-      6. gegen den Kontoinhaber bzw. Karteninhaber wird wegen
men bei der Akzeptanz der Debitkarten kommen. Auch kann               einer strafbaren vorsätzlichen Handlung zum Nachteil des
es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der             Kreditinstituts oder eines seiner Mitarbeiter Anklage gemäß
Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder Debitkarten            § 210 Abs. 1 StPO erhoben;
kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code            7. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat das Basiskonto
nicht an Dritte weitergegeben werden. Es wird empfohlen,              wiederholt für die Zwecke einer unternehmerischen Tätig-
insbesondere auf Reisen auch andere Zahlungsmittel mitzu-             keit im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 des Konsumen-
führen.                                                               tenschutzgesetzes – KSchG, BGBl. 140/1979, genutzt;
1.12. Gültigkeitsdauer der Debitkarte, Kartenvertragsdauer und      8. der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber hat eine Änderung
      Beendigung:                                                   dieser Kundenrichtlinien abgelehnt, die das Kreditinstitut al-
                                                                    len Inhabern der bei ihm geführten Basiskonten bzw. Karten-
1.12.1. Gültigkeitsdauer der Debitkarte:
                                                                    inhabern wirksam angeboten hat.
Der Karteninhaber erhält nach Abschluss des Kartenvertrages
eine Debitkarte, die bis zum Ende des Jahres oder des Monats
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                           AUSHANG                                             SEITE 3
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                       Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020
                                                       ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®)

Im Falle der Kündigung aus den in Z 2, 4, 5, 6, 7, und 8 ange-       dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu kündi-
führten Gründen ist vom Kreditinstitut eine Kündigungsfrist          gen. Darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsanbot hin-
von zwei Monaten einzuhalten. Bei Vorliegen der in Z 1 oder Z        weisen.
3 angeführten Kündigungsgründe erfolgt die Kündigung mit             1.13.4. Die Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. gelten auch für Ände-
sofortiger Wirkung.                                                  rungen des Kartenvertrages, in welchem die Geltung dieser
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und hat – sofern eine        Kundenrichtlinien zwischen Kunden und dem Kreditinstitut
solche Mitteilung nicht der nationalen Sicherheit oder der öf-       vereinbart worden ist.
fentlichen Ordnung zuwiderlaufen würde – den Kündigungs-             1.13.5. Die vorstehenden Punkte 1.12.1. bis 1.12.3. finden auf
grund zu enthalten.                                                  die Änderung der Leistungen der Bank und die Änderung der
1.12.5. Rückgabe der Debitkarte:                                     Entgelte keine Anwendung.
Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto            1.14. Adressänderungen:
ausgegebenen Debitkarten und mit Beendigung des Karten-              Der Kontoinhaber und der Karteninhaber sind verpflichtet,
vertrages die jeweilige Debitkarte unverzüglich zurückzuge-          dem Kreditinstitut jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich
ben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene         bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber bzw. der Kartenin-
Debitkarten zu sperren und/oder einzuziehen.                         haber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten
1.13. Zusendung und Änderung der Kundenrichtlinien:                  schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen,
1.13.1. Änderungen dieser Kundenrichtlinien werden dem               wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaber
Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem             bzw. Karteninhaber bekannt gegebene Adresse gesendet wur-
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis         den.
auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustim-              1.15. Rechtswahl:
mung des Kunden gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor       Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kontoinhaber bzw.
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Wi-            dem Karteninhaber und dem Kreditinstitut gilt österreichi-
derspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut        sches Recht.
den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Ände-
rungsangebot ist dem Kunden mitzuteilen.                             2. Bestimmungen für das Debitkarten-Service
Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung der          2.1. Benützungsinstrumente:
geänderten mit den ursprünglichen Bedingungen sowie die              Der Karteninhaber erhält von dem Kreditinstitut als Benüt-
vollständige Fassung der neuen Kundenrichtlinien auf seiner          zungs-instrumente die Debitkarte und in einem verschlosse-
Internetseite veröffentlichen und diese in Schriftform dem           nen Kuvert einen persönlichen Code.
Kontoinhaber bzw. Karteninhaber auf dessen Verlangen in              Die Debitkarte und der persönliche Code werden an den Kar-
seinen Geschäftsstellen aushändigen oder postalisch über-            teninhaber persönlich ausgehändigt oder, wenn dies mit dem
mitteln. Das Kreditinstitut wird den Kontoinhaber bzw. Kar-          Kontoinhaber ausdrücklich gesondert vereinbart wurde, auf
teninhaber mit der Mitteilung über die angebotene Änderung           dem Postweg zugesandt. Debitkarte und persönlicher Code
auf diese Möglichkeiten hinweisen.                                   dürfen nicht gemeinsam versendet werden.
1.13.2. Die Mitteilung nach Punkt 1.12.1. erfolgt grundsätzlich      Die Debitkarte bleibt Eigentum des Kreditinstituts.
per Post an die letzte vom Kunden bekannt gegebene An-               2.2. Limitvereinbarung und Limitänderung:
schrift (s. auch Z 11 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedin-         2.2.1. Limitvereinbarung:
gungen der UniCredit Bank Austria AG). Abweichend von die-           Der Kontoinhaber und das Kreditinstitut vereinbaren,
sem Grundsatz wird das Kreditinstitut diese Mitteilung in             bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wö-
elektronischer Form über das Postfach im Internetbanking               chentlich) Bargeld unter Benützung der Debitkarte von
(z. B. OnlineBanking/24You bzw. BusinessNet) vornehmen, so-            Geldausgabeautomaten behoben werden kann, sowie
fern der Kunde mit dem Kreditinstitut eine Vereinbarung zur
                                                                      bis zu welchem Limit pro Zeiteinheit (z. B. täglich oder wö-
Nutzung zumindest eines Internetbanking-Produktes abge-                chentlich) unter Benützung der Debitkarte bargeldlos an
schlossen hat. Diese elektronische Mitteilung erfolgt derart,
                                                                       POS-Kassen bezahlt werden kann. Innerhalb der vereinbar-
dass das Kreditinstitut das Änderungsangebot nicht mehr ein-           ten Limits kann auch bei Geldausgabeautomaten mit POS-
seitig abändern kann und der Kunde die Möglichkeit hat, die            Funktion und im Rahmen des Fernabsatzes (siehe Punkt
Mitteilung bei sich abzuspeichern und auszudrucken. Erfolgt
                                                                       1.7.4.) bezahlt werden.
eine solche elektronische Mitteilung über das Internetban-
king, wird das Kreditinstitut den Kunden überdies gleichzeitig       2.2.2. Limitsenkungen durch den Kontoinhaber:
davon in Kenntnis setzen, dass das Änderungsangebot im               Der Kontoinhaber ist ohne Angabe von Gründen berechtigt,
Postfach des Internetbanking verfügbar und abfragbar ist.            die Senkung der Limits beim Kreditinstitut zu veranlassen.
Dies geschieht durch Übersenden eines separaten E-Mails an           2.3. Kontodeckung:
die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse o-            Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits
der eines separaten SMS an die vom Kunden für den Erhalt             die in Punkt 1.6. beschriebenen Benützungsmöglichkeiten der
von SMS im Rahmen des Internetbanking zuletzt bekannt ge-            Debitkarte nur in dem Ausmaß ausnützen, als das Konto, zu
gebene Mobiltelefonnummer.                                           dem die Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche De-
1.13.3. Im Falle einer solchen beabsichtigten Änderung der
                                                                     ckung (Guthaben, eingeräumter Kontoüberziehungsrahmen)
                                                                     aufweist.
Kundenrichtlinien hat der Kontoinhaber bzw. Karteninhaber,
                                                      2.4. Pflichten des Karteninhabers:
wenn dieser Verbraucher ist, das Recht, den Kartenvertrag vor
                                                      2.4.1. Verwahrung der Debitkarte und Geheimhaltung
                                                               des persönlichen Codes:
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                            AUSHANG                                              SEITE 4
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                         Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020
                                                         ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®)

Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflich-             Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer
tet, die Debitkarte sorgfältig zu verwahren. Eine Weiter-              („PSA Sperrnotruf“), die im Inland einer Aufschrift an jedem
gabe der Debitkarte an dritte Personen ist nicht zulässig.             Geldausgabeautomaten bzw. auf der Internetseite
Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht               www.bankomatkarte.at entnommen und bei jedem Kredit-
auf der Debitkarte notiert werden. Der persönliche Code                institut erfragt werden kann, oder
darf niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern                  zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Kreditinstitutes per-
des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern oder anderen                sönlich, schriftlich oder telefonisch beim Kreditinstitut.
Karteninhabern, bekannt gegeben werden. Bei der Verwen-             Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des
dung des persönlichen Codes ist darauf zu achten, dass              Sperrauftrags wirksam. Die über den „PSA Sperrnotruf“ bean-
dieser nicht von Dritten ausgespäht wird.                           tragte Sperre ohne Angabe der Bankfolgenummer bewirkt bis
2.4.3. Meldepflicht bei Abhandenkommen der Debitkarte:              auf Weiteres die Sperre aller zum Konto ausgegebenen Debit-
Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder            karten.
sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Debitkarte hat der        2.7.2. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der
Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er         Sperre von Debitkarten bzw. einzelnen Debitkarten zu seinem
davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder          Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine
über die 24h ServiceLine eine Sperre der Debitkarte zu veran-       neue Debitkarte nur aufgrund eines Auftrages des Kontoinha-
lassen.                                                             bers erstellt.
2.5. Abrechnung:                                                    2.7.3. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne
Transaktionen unter der Verwendung der Debitkarte werden            Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu
vom Konto, zu dem die Debitkarte ausgegeben ist, abgebucht          sperren oder die zur Debitkarte vereinbarten Limits herabzu-
und im Kontoauszug ausgewiesen.                                     setzen, wenn
2.6. Umrechnung von Fremdwährungen:                                   objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der
2.6.1. Bei der Verrechnung von Bargeldbezügen bzw. bargeld-            Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch ge-
losen Zahlungen im Ausland wird der jeweilige Betrag der               nommen werden können, dies rechtfertigen,
ausländischen Währung wie folgt umgerechnet:                          der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen
 bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum              Verwendung der Debitkarte besteht oder
  jeweiligen Fixkurs;                                                 der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusammen-
 bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der             hang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen
  Europäischen Währungsunion sind, zu dem in 2.6.2. darge-             Kreditlinie (Überschreitung oder eingeräumte Kontoüberzie-
  stellten Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs.                    hung) nicht nachgekommen ist, und
2.6.2. Der Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird auf
                                                                       o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund
Basis der auf der von TeleTrader Software GmbH betriebenen               einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens-
Internetseite www.austrofx.at öffentlich zugänglich gemach-              verhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichte-
ten Devisenverkaufskurse von inländischen und ausländi-                  ten gefährdet ist oder
                                                                       o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten
schen Kreditinstituten ermittelt. Der in Rechnung gestellte
Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurs wird für jede                    ist oder diese unmittelbar droht.
Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremd-              Das Kreditinstitut wird den Karteninhaber über die Sperre
währung auf www.austrofx.at gegenübergestellten Devisen-            bzw. die Herabsetzung der vereinbarten Limits und die
verkaufskurse, ohne Berücksichtigung des Kurses der Bank            Gründe hierfür – soweit dies nicht innerstaatliche oder ge-
Austria, gebildet. Für die Ermittlung eines Bank Austria            meinschaftsrechtliche Rechtsvorschriften sowie gerichtliche
AustroFX-Fremdwährungskurses sind mindestens 5 auf                  oder verwaltungsbehördliche Anordnungen verletzen oder ob-
www.austrofx.at veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der            jektiven Sicherheits-erwägungen zuwiderlaufen würde – mög-
Bank Austria AustroFX) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur       lichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre bzw.
Verfügung, gelangt der auf der Homepage der PSA Payment             Herabsetzung von Limits in der mit ihm vereinbarten Form in-
Services Austria GmbH www.psa.at ersichtliche Referenz-             formieren.
wechselkurs von OANDA Corporation zur Anwendung.                    B. Besondere Bedingungen für das Mastercard® Iden-
2.6.3. Die Bank Austria AustroFX-Fremdwährungskurse kön-            tity Check™-Verfahren (im Folgenden „MIC-
nen beim Kreditinstitut erfragt oder auf www.psa.at abgefragt       Verfahren“). Nur anwendbar bei nach Vollendung des
werden. Der Kurstag für die Umrechnung ist der Tag, an dem          14. Lebensjahres abgeschlossenen Kartenverträgen:
die PSA die Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum
werden dem Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von           1. Voraussetzungen für die Teilnahme am MIC-Verfahren:
Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben.                      1.1. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am MIC-
2.7. Sperre:                                                             Verfahren sind:
                                                                     eine vom Kreditinstitut ausgegebene Debitkarte.
2.7.1. Die Sperre einer Debitkarte kann vom Kontoinhaber o-
der vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt wer-         die Registrierung durch den Karteninhaber.
den:                                                                 ein Endgerät des Karteninhabers, das für den Empfang ei-
 jederzeit telefonisch über die 24h ServiceLine des Kreditin-        nes Transaktionscodes (3DS-Codes, siehe Punkt B 3.3.) ge-
  stitutes unter der Telefonnummer 05 05 05-25 (aus dem               eignet ist.
  Ausland: +43 5 05 05-25) oder                                     1.2. Abweichend von Punkt 1.1. müssen ab dem 1. April 2021
 jederzeit über eine für diese Zwecke von der PSA Payment          für die Nutzung des MIC-Verfahrens mit ab 1. November
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                           AUSHANG                                             SEITE 5
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                         Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020
                                                         ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®)

2020 ausgestellten Debitkarten (Erstausgabe oder Austausch-            kann der Kunde – abhängig von den technischen Möglichkei-
karten) folgende Voraussetzungen erfüllt sein:                         ten des Endgeräts – optional statt der Internetbanking-Ge-
 der Karteninhaber hat ein aktives Internetbanking beim Kre-          heimzahl (Internetbanking-PIN) und/oder des ATC biometri-
  ditinstitut.                                                         sche Daten (wie Fingerprints oder FaceID) in der jeweiligen In-
 die Mobile Banking App des Kreditinstitutes ab Version 7             ternetbanking-App nutzen.
  wurde auf dem Endgerät des Karteninhabers installiert , im           4. Zahlen mit dem Mastercard® Identity Check™-Verfah-
  Rahmen dessen vom Kunden auch ein Autorisierungscode                     ren
  (siehe Punkt B. 3.5.) gesetzt wurde.
                                                                       4.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit seiner Debitkarte im
Eine gesonderte Registrierung der Debitkarten für das MIC-             Rahmen des Fernabsatzes im Internet (E-Commerce) Liefe-
Verfahren ist bei Nutzung dieser Debitkarten im Rahmen des             rungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsun-
MIC-Verfahrens ab dem 1. April 2021 nicht erforderlich.                ternehmen (im Folgenden: „Vertragsunternehmen“), die das
2. Registrierung (bei ab 1. November 2020 ausgegebene                  MIC-Verfahren anbieten, im In- und Ausland bargeldlos zu be-
Debitkarten nur erforderlich bei Nutzung des MIC-                      zahlen.
Verfahrens bis zum 31. März 2021)                                      4.2. Für den Karteninhaber ist die Teilnahme des Vertragsun-
Der Karteninhaber kann sich im Internetbanking des Kreditin-           ternehmens am MIC-Verfahren dadurch erkennbar, dass die-
stitutes für das MIC-Verfahren registrieren. Hierbei hat der           ser das Mastercard® Identity Check™-Logo auf seinen Inter-
Karteninhaber eine Antwort zu einer Sicherheitsfrage zu defi-          netseiten darstellt.
nieren und die Registrierung zum MIC-Verfahren entspre-                4.3.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Mastercard Identity
chend dem im Internetbanking für die Abgabe von rechtsver-             Check“ im Internet hat der Karteninhaber in den vorgesehe-
bindlichen Willenserklärungen vorgesehenen Verfahren durch             nen Dialogfeldern folgende Daten der Debitkarte einzugeben:
Eingabe der für diese Transaktion gültigen TAN und anschlie-
                                                                         die Kartennummer
ßende Betätigung des zur Freigabe vorgesehenen Buttons
vorzunehmen. Mit Erhalt einer elektronischen Auftragsbestä-              das Ablaufdatum der Debitkarte (Monat und Jahr)
tigung, welche mittels SMS an die im Rahmen des Internet-                die Kartenprüfnummer
banking für die Übermittlung des mobileTAN bekannt gege-               4.3.2. Nach Eingabe dieser Kartendaten öffnet sich ein weite-
bene Mobiltelefonnummer oder bei aktviertem Push-TAN                   res Dialogfeld. Nach Überprüfung der Daten des Vertragsun-
Verfahren mittels Push-Nachricht an die vom Kunden ge-                 ternehmens und des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (insbe-
nutzte Internetbanking-App der Bank Austria (Mobile Banking            sondere des Rechnungsbetrages) hat der Karteninhaber in
App) erfolgt, ist der Karteninhaber zur Teilnahme am MIC-              vorgesehenen Eingabefeldern seinen Transaktionscode sowie
Verfahren berechtigt.                                                  die von ihm bei Registrierung definierte Antwort auf die Si-
                                                                       cherheitsfrage in den vorgesehenen Eingabefeldern einzuge-
3. Definitionen                                                        ben.
3.1. Kartenprüfnummer (CVC = Card Validation Code oder CVV =
                                                                       Durch die Eingabe des Transaktionscodes sowie der Antwort
Card Verification Value): Dies ist eine 3-stellige Kartenprüf-
                                                                       auf die Sicherheitsfrage und das Bestätigen der Zahlung mit
nummer, die sich in der Regel auf der Rückseite der Debit-
                                                                       der im jeweiligen Zahlungsablauf vorgesehenen Vorrichtung
karte befindet. Diese benötigt der Karteninhaber bei jeder
                                                                       (z. B. OK-Button) weist der Karteninhaber das Kreditinstitut
Zahlung im Internet mit Hilfe des MIC-Verfahrens.
                                                                       unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das Vertragsun-
3.2. Kartennummer (PAN = Primary Account Number): Diese                ternehmen zu bezahlen und das Konto, zu dem die Debitkarte
Nummer befindet sich auf der Debitkarte. Diese benötigt der            ausgestellt wurde, zu belasten.
Karteninhaber bei der Registrierung sowie bei jeder Zahlung
                                                                       4.3.2.1. Abweichend von Punkt 4.3.2. gelangt der Karteninha-
im Internet mit Hilfe des MIC-Verfahrens.
                                                                       ber ab dem 1. April 2021 mit ab 1. November 2020 ausge-
3.3. Transaktionscode (3DS-Code): Den Transaktionscode erhält          stellten Debitkarten nach Eingabe der Kartendaten durch An-
der Karteninhaber nach Eingabe seiner Kartennummer, des                klicken der auf sein für die Nutzung der Mobile Banking App
Ablaufdatums seiner Karte und der Kartenprüfnummer an die              registriertes mobiles Endgerät übermittelten Push-Nachricht
von ihm im Rahmen des Internetbanking des Kreditinstitutes             direkt auf die Seite der Mobile Banking App, auf der die MIC-
für die Übermittlung der mobile TAN bekannt gegebene Mo-               Verfahrenszahlung freizugeben ist.
biltelefonnummer per SMS für die Bestätigung der jeweilige
                                                                       Nach Überprüfung der angezeigten Daten des Vertragsunter-
Zahlungstransaktion.
                                                                       nehmens und des beabsichtigten Rechtsgeschäftes (insbe-
3.4. Sicherheitsfrage: Dies ist eine Frage, die der Karteninhaber      sondere des Rechnungsbetrages) hat der Karteninhaber sei-
im Zuge der Registrierung auszuwählen und zu der er eine               nen ATC in dem vorgesehenen Eingabefeld einzugeben.
Antwort zu definieren hat, die nur er kennt.
                                                                       Durch die Eingabe des ATC und das Bestätigen der Zahlung
3.5. Autorisierungscode (ATC): ist ein vom Kunden in der Mo-           mit der im jeweiligen Zahlungsablauf vorgesehenen Vorrich-
bile Banking App ab Version 7 zu setzender Autorisierungs-             tung (z. B. OK-Button) weist der Karteninhaber das Kreditinsti-
code, der für die Erteilung von Aufträgen und die Abgabe von           tut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das Vertrags-
sonstigen rechtsverbindlichen Willenserklärungen gegenüber             unternehmen zu bezahlen und das Konto, zu dem die Debit-
der Bank im Rahmen des Internetbanking verwendet werden                karte ausgestellt wurde, zu belasten.
kann und welcher auch zur Freigabe von Kartenzahlungen im
                                                                       4.3.3. Nach Bestätigung der Zahlung kann der Zahlungsauf-
Rahmen des MIC-Verfahrens dient.
                                                                       trag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt
3.6. Biometrische Daten: Bei Verwendung von Internetbanking-
Apps der Bank auf mobilen Geräten (Smartphone oder Tablet)
_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                              AUSHANG                                              SEITE 6
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN
                                                        Fassung August 2020, gültig für ab 1. November 2020
                                                        ausgestellte Debitkarten (Debit Mastercard®)

die Anweisung unter der Voraussetzung, dass sie im verein-            6.2. Der Karteninhaber hat geheim zu halten, welche Sicher-
barten POS-Limit Deckung findet, bereits jetzt an.                    heitsfrage er gewählt hat und welche Antwort er zu dieser Si-
Durch das Zahlen im Rahmen des MIC-Verfahrens verringert              cherheitsfrage definiert hat. Er darf die von ihm definierte
der Karteninhaber den Betrag, der ihm im Rahmen des im De-            Antwort auf die Sicherheitsfrage jedenfalls nicht am für das
bitkarten-Service vereinbarten Limits zur Bezahlung an POS-           MIC-Verfahren verwendeten Endgerät speichern.
Kassen zur Verfügung steht.                                           6.3. Der Karteninhaber hat bei Eingabe der Kartendaten, der
                                                                      Internetbanking-Zugangsdaten (Verfügernummer und Inter-
5. Deregistrierung durch den Karteninhaber und Sperre
                                                                      netbanking-PIN) und des Transaktionscodes bzw. des Autori-
    durch Kreditinstitut                                              sierungscodes sowie der Antwort auf die Sicherheitsfrage da-
5.1. Der Karteninhaber kann jederzeit im Internetbanking der          rauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht wer-
UniCredit Bank Austria AG die Debitkarte von der Teilnahme            den.
am MIC-Verfahren deregistrieren                                       7. Haftung des Kreditinstitutes für Verfügbarkeit des
5.1.1. Abweichend von Punkt 5.1. kann bei ab dem 1. Novem-               Internets
ber 2020 ausgegebenen Debitkarten ab dem 1. April 2021                7.1. Das Kreditinstitut ist nicht in der Lage, sicher zu stellen,
keine gesonderte Deregistrierung der Debitkarte für die Teil-         dass alle Vertragsunternehmen das MIC-Verfahren akzeptie-
nahme am MIC-Verfahren, sondern nur eine Deaktivierung                ren. Das Kreditinstitut haftet daher nicht für die Verfügbarkeit
der Debitkarte für alle Fernabsatzzahlungen vorgenommen               des MIC-Verfahrens bei einem konkreten Vertragsunterneh-
werden.                                                               men.
5.2. Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Debitkarte ohne Mit-      7.2. Das Kreditinstitut übernimmt keine Haftung für die tech-
wirkung des Karteninhabers für das MIC-Verfahren zu sperren,          nische Verfügbarkeit von Leitungen, Netzen (Internet) sowie
wenn                                                                  die von den Karteninhabern und Vertragsunternehmen ver-
  objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit                wendeten Endgeräte. Insbesondere Leitungsstörungen, die
     der Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr im MIC-             mit der Internetverbindung des Karteninhabers zusammen-
     Verfahren in Anspruch genommen werden können, dies               hängen, begründen keine Haftung des Kreditinstitutes.
     rechtfertigen,                                                   8. Änderung der Mobiltelefonnummer
  der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen         Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung seiner Mo-
     Verwendung der Debitkarte im MIC-Verfahren besteht               biltelefonnummer dem Kreditinstitut unverzüglich (mittels
     oder                                                             TAN-Eingabe) im Internetbanking oder in der Filiale bekannt
  der Karteninhaber seinen Zahlungspflichten im Zusam-               zugeben, andernfalls es ihm nicht möglich ist, am MIC-
     menhang mit einer mit der Debitkarte verbundenen Kre-            Verfahren teilzunehmen. Die Möglichkeit der Änderung der
     ditlinie (Überschreitung oder vereinbarte Kontoüberzie-          Mobiltelefonnummer im Internetbanking kann aus Sicher-
     hungsrahmen) nicht nachgekommen ist und                          heitsgründen vonseiten der Bank ausgesetzt werden, wenn
  o entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund          objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der
     einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens-            persönlichen Identifikationsmerkmale oder der Systeme, für
     verhältnisse des Karteninhabers oder eines Mitverpflichte-       die sie benutzt werden können, dies rechtfertigen.
     ten gefährdet ist oder
  o beim Karteninhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten
     ist oder diese unmittelbar droht.
Ist eine Deregistrierung oder Sperre erfolgt, ist der Kartenin-
haber nicht mehr berechtigt und ist es ihm auch nicht mehr
möglich, die Debitkarte im Rahmen des MIC-Verfahrens zu
verwenden.
Eine Sperre der Debitkarte hat eine Sperre der Teilnahme
am MIC-Verfahren zur Folge. Eine Deregistrierung oder
Sperre der Teilnahme am MIC-Verfahren bewirkt NICHT die
Sperre der Debitkarte.
Nach einer Deregistrierung oder Sperre ist die Teilnahme am
MIC-Verfahren nur nach neuerlicher Registrierung (hinsicht-
lich Erfordernis der Registrierung siehe Punkt B2) möglich.
Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezahlmöglichkeit im
Rahmen des MIC-Verfahrens für Debitkarten zur Gänze einzu-
stellen, wenn es dies zur Abwehr von Schäden oder zur Ein-
haltung von gesetzlichen Bestimmungen für erforderlich hal-
ten darf.
6. Sorgfaltspflichten und Haftung des Karteninhabers
6.1. Bei missbräuchlicher Verwendung der Debitkarte im MIC-
Verfahren hat der Karteninhaber unverzüglich die Sperre der
Teilnahme am MIC-Verfahren zu veranlassen.

_____________________________________________________________________________________________________
2.1. KUNDENRICHTLINIEN FÜR DEBITKARTEN                             AUSHANG                                               SEITE 7
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