SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE | IMMISSIONSSCHUTZ BEBAUUNGSPLAN NR. VBB-WJ 18 "NÖRDLICH DER KARL-LIEBKNECHT-STRAßE"

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SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE | IMMISSIONSSCHUTZ BEBAUUNGSPLAN NR. VBB-WJ 18 "NÖRDLICH DER KARL-LIEBKNECHT-STRAßE"
Projekt-Nr.: 5384

Schallimmissionsprognose | Immissionsschutz
Bebauungsplan Nr. VbB-Wj 18
„Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße“

Version
1.0 | 31.01.2020
SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE | IMMISSIONSSCHUTZ BEBAUUNGSPLAN NR. VBB-WJ 18 "NÖRDLICH DER KARL-LIEBKNECHT-STRAßE"
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384|Version 1.0
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik

Auftrag Erstellen der schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan
 „Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße"

Auftraggeber Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss" eG
 Sonnenhof 9

 07743 Jena

Auftragnehmer goritzka akustik - Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik
 Inhaber: M. Eng. Matthias Barth
 Handelsplatz 1, 04319 Leipzig

Umfang 47 Seiten Textteil, zzgl. 26 Bilder

Versionsverlauf 1.0 I 31.01.2020 I Ursprungsversion

Bearbeiter B. Eng. D. Mennig^
 geprüft J erstellt
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goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick

 Überblick

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 INHALTSVERZEICHNIS - ÜBERBLICK

1 PROLOG 6
2 VORÜBERLEGUNGEN 7
3 BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 8
3.1 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR 8
3.2 ÜBERGEBENE / VERWENDETE UNTERLAGEN 10
3.3 EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN 10
4 SCHALLTECHNISCHES BERECHNUNGSMODELL 10
5 MÖGLICHE KONFLIKTSITUATIONEN UND LÖSUNGSANSÄTZE 11

ANLAGEN / BILD
ANLAGE 1 BEGRIFFSERKLÄRUNG 39
ANLAGE 2 B-PLAN (ENTWURF) 42
ANLAGE 3 BESTIMMUNG DES BEWERTETEN BAU-SCHALLDÄMM-MAß 43
ANLAGE 4 QUALITÄT DER SCHALLTECHNISCHEN UNTERSUCHUNG 44
ANLAGE 5 RESULTIERENDE AUßENLÄRMPEGEL AN DEN IMMISSIONSORTEN 45

BILD-01 Lageplan

 INHALTSVERZEICHNIS - TEIL A „VERKEHRSLÄRM“

A1 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG 16
A2 ERMITTLUNG DER EMISSION 16
A2.1 STRAßENVERKEHR 16
A2.2 STRAßENBAHNVERKEHR 17
A3 ERMITTLUNG DER IMMISSION 18
A3.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 18
A3.2 ISOPHONENKARTEN 18
A3.3 INTERPRETATION DER ERGEBNISSE 19
A3.4 AUßENWOHNBEREICHE 20
A3.5 EINFLUSS VON REFLEXIONEN AUF UMLIEGENDE BEBAUUNG 20
A3.6 ABWÄGUNG 22

BILDER
Ohne städtebauliche Planung Mit städtebaulicher Planung
Bild-A-01a: Straßenverkehr, tags Bild-A-02a: Straßenverkehr, tags
Bild-A-01b: Straßenverkehr, nachts Bild-A-02b: Straßenverkehr, nachts
Bild-A-01c: Straßenbahnverkehr, tags Bild-A-02c: Straßenbahnverkehr, tags
Bild-A-01d: Straßenbahnverkehr, nachts Bild-A-02d: Straßenbahnverkehr, nachts
Bild-A-01e: Summe Verkehr, tags Bild-A-02e: Summe Verkehr, tags
Bild-A-01f: Summe Verkehr, nachts Bild-A-02f: Summe Verkehr, nachts

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 INHALTSVERZEICHNIS - TEIL B „SPORTLÄRM“

B1 SITUATIONSBESCHREIBUNG 25
B2 IMMISSIONSORTE / BEURTEILUNGSKRITERIEN 26
B2.1 IMMISSIONSORTE 26
B2.2 BEURTEILINGSKRITERIEN 26
B3 ERMITTLUNG DER EMISSIONEN 27
B3.1 EMISSIONSANSATZ FUßBALLPALTZ 27
B4 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 28
B4.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 28
B4.2 BERECHNUNGSERGEBNISSE 29

BILDER
 Bild-B-01: Lageplan + Emissionen Ostbad Jena / Sportanlage

 INHALTSVERZEICHNIS - TEIL C „AUßENLÄRMPEGEL“

 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG 32
 LÖSUNGSANSATZ 32
 RASTERRECHNUNG 34
 ERMITTLUNG DER EMISSION 34
 RESULTIERENDER AUßENLÄRMPEGEL 35
C5.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 35
C5.2 FLÄCHENDECKENDE AUßENLÄRMPEGEL 35
C5.3 EINZELPUNKTBERECHNUNG DER AUßENLÄRMPEGEL 36

BILDER

Mit städtebaulicher Planung
Bild-C-01a: res. Außenlärmpegel EG, tags Bild-C-05a: res. Außenlärmpegel 4OG, tags
Bild-C-01b: res. Außenlärmpegel EG, nachts Bild-C-05b: res. Außenlärmpegel 4OG, nachts
Bild-C-02a: res. Außenlärmpegel 1.OG, tags Bild-C-06a: res. Außenlärmpegel 2OG
Bild-C-02b: res. Außenlärmpegel 1.OG, nachts freie Schallausbreitung, tags
Bild-C-03a: res. Außenlärmpegel 2.OG, tags Bild-C-06b: res. Außenlärmpegel 2OG,
Bild-C-03b: res. Außenlärmpegel 2.OG, nachts freie Schallausbreitung, nachts
Bild-C-04a: res. Außenlärmpegel 3OG, tags
Bild-C-04b: res. Außenlärmpegel 3OG,nachts

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1 PROLOG

Die Stadt Jena plant den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. VbB-Wj 18 „Nördlich der Karl-Liebknecht-
Straße“ aufzustellen. Im Rahmen dessen hat die Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG das
Ingenieurbüro goritzka akustik beauftragt, die Lärmarten

 Verkehrslärm (Ermitteln der Verkehrslärmbelastung im Plangebiet von den außerhalb des
 B-Planes liegenden Schallquellen Straßenverkehr und Straßenbahnverkehr),
 Sportlärm (Ermitteln der Beurteilungspegel im Plangebiet von den außerhalb des
 B-Planes liegenden Freizeitanlagen Fußballplatz und Freibad „Ostbad Jena“)

rechnerisch zu untersuchen sowie den resultierenden Außenlärm an der geplanten Bebauung zu
ermitteln.

Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind auftretende Konfliktsituationen innerhalb und außerhalb des
Plangebietes (s. BILD-01), in denen die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 nicht
eingehalten werden können, aufzuzeigen, zu beschreiben und mögliche Lösungsansätze zur
Konfliktbewältigung zu benennen.

Aufbauend auf dieser Ausgangssituation wird die vorliegende schalltechnische Untersuchung in drei
Teilen (A bis C) bearbeitet.

Teil A - Verkehrslärm
Konkret wird der Straßenverkehrslärm der das B-Plan-Gebiet umgebenden Straßen und der
Verkehrslärm der Straßenbahnstrecke entlang der Karl-Liebknecht-Straße untersucht. Es wird der
Verkehrslärm

 für den Prognose-Zustand ohne städtebauliche Planung und
 für den Prognose-Zustand mit städtebaulicher Planung

ermittelt. Aufbauend auf den Ergebnissen werden Aussagen zu möglichen Außenwohnbereichen
getroffen.

Teil B - Freizeitlärm
Die Immissionen von Sport und Freizeitanlagen sind nach der 18. BImschV (/19/) zu beurteilen. Die
Emissionskennwerte werden der VDI 3770 (/20/) entnommen. Berücksichtigt wird die westlich des
Vorhabens gelegene Sportanlage „Am Jenzig“ und das nordwestlich gelegene Freibad „Ostbad Jena“.
Die Belegungszahlen der Sportanlage werden von der Stadt Jena abgefragt, die Öffnungszeiten des
Freibads der offiziellen Website entnommen und aufbauend auf den Emissionen die Beurteilungspegel
an der geplanten Bebauung ermittelt.
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Teil C – resultierender bzw. maßgeblicher Außenlärmpegel
Zur schalltechnischen Dimensionierung der Außenbauteile ist die gesamte zu erwartende
schalltechnische Belastung im B-Plan-Gebiet nach der DIN 4109-1 zu berechnen. Im Konkreten Fall
setzt sich der resultierende bzw. maßgebliche Außenlärmpegel aus den folgenden Lärmarten
zusammen:

 Straßen- und Straßenbahnverkehr (Ergebnisse aus Teil A)
 Gewerbelärm (zulässige Immissionsrichtwerte)

Anmerkung 1: Der Sportlärm ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach der
 DIN 4109 nicht mit zu berücksichtigen.

2 VORÜBERLEGUNGEN

Das Baugebiet ist planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Als
Vergleichsgröße der Immissionen werden die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 sowie die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV herangezogen. Die TABELLE 1 fasst die Informationen
zusammen.

TABELLE 1: Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt1 für ein Allgemeines Wohngebiet sowie
 die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für reine und allgemeine Wohngebiete und
 Kleinsiedlungsgebiete - tags | nachts

 DIN 18005 16. BImSchV
 Orientierungswert Immissionsgrenzwert
 tags nachts tags nachts
 1 2 3 4
 55 dB(A) 45 (40) dB(A)1 59 dB(A) 49 dB(A)

Anmerkung zu den Vergleichsgrößen der Immissionen
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz nennt die Trennung unverträglicher Nutzungen als vorrangigen
Grundsatz des Immissionsschutzes. Dieser Grundsatz ist für Bebauungspläne als „Abwägungsdirektive“
unmittelbar anzuwenden. Wenn die Einhaltung von Abständen jedoch allein nicht ausreichend für den
Immissionsschutz ist oder wenn bestandsgeprägte Situationen die Einhaltung von ausreichenden
Abständen nicht zulassen, müssen Maßnahmen des Immissionsschutzes vorgegeben werden.

1 Im Nachtzeitraum ist der höhere Orientierungswert als Grundlage zur Beurteilung von Verkehrslärm
heranzuziehen (hier 45 dB(A)).
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Das Baugesetzbuch selbst oder Verordnungen hierzu geben keine Richt- oder Grenzwerte zum
Immissionsschutz vor. Richt- und Grenzwerte aus anderen Quellen sind also nicht starr und
unkommentiert zu übernehmen. Sie sind vielmehr im Verfahren Material für die Abwägung und können
je nach Planungsfall auch unter- oder überschritten werden. Der Abwägungsspielraum wird begrenzt
durch die Verpflichtung, Gesundheitsschäden auszuschließen.
Erforderliche Mindestabstände neuer Straßen von schutzbedürftigen Nutzungen, ebenso wie die
erforderlichen Abstände neuer Baugebiete von bestehenden Straßen (Heranrücken der Bebauung an
Straßen) ergeben sich anhaltsweise aus den Orientierungswerten der DIN 18005. Zu beachten ist, dass
diese „Werte jedoch keine Planungsobergrenze darstellen, sondern eine in der Bauleitplanung
überschreitbare Orientierungshilfe“ (/6/).

Über die Höhe des Abwägungsspielraums gibt es keine rechtsverbindlichen Regelungen. Hilfsweise
kann man bei Verkehrslärm als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV (/7/)
heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass diese Durchführungsverordnung rechtlich
insoweit nicht strittig ist.

3 BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN
3.1 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR

/1/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
 Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
 (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG); Ausfertigungsdatum:
 15.03.1974; in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl.
 I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl.
 I S. 432) geändert worden ist
/2/ BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
 (Baunutzungsverordnung - BauNVO); Ausfertigungsdatum: 26.06.1962; in
 der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S.
 3786)
/3/ BauGB Baugesetzbuch; Ausfertigungsdatum: 23.06.1960; in der Fassung der
 Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt
 durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808)
 geändert worden ist
/4/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines
 Berechnungsverfahren; Ausgabedatum: 1999-10
/5/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; 26. August 1998; Geändert
 durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5)
/6/ VGH Bad.-Württ. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 5. Senat. Urteil vom
 17.06.2010, Az 5 S 884/09

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/7/ 16. BImschV Sechszehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-
 Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16.
 BImSchV), 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung
 vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist
/8/ HLUG, Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch
 Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren,
 Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer
 typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten; Hessisches
 Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), Heft 3, Wiesbaden 2005
/9/ HLfU, Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf
 Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen;
 Hessische Landesanstalt für Umwelt (HLfU), Heft 192, Wiesbaden 1995
/10/ RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990
/11/ P.A. Mäcke Normierter Tagesgang der Verkehrsstärke in Stadt, Land, Region; Institut für
 Stadtbauwesen der TH Aachen
/12/ Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallemissionen von Schienenwegen;
 Ausgabe 2014.
/13/ DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Mindestanforderungen, Ausgabedatum 2018-01
/14/ DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau – Rechnerische Nachweise der Erfüllung der
 Anforderungen, Ausgabedatum 2018-01
/15/ Berliner Leitfaden Lärmschutz in der Bauleitplanung, Mai 2017
/16/ LfU-PPLS Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) - Parkplatzlärmstudie (PPLS); 6.
 überarbeitete Auflage; Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen
 aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern
 und Tiefgaragen; August 2007
/17/ DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau – Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die
 Planung, Ausgabedatum 2002-07
/18/ DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische
 Bbl. 1 Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabedatum 1987-05
/19/ 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588,
 1790), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I
 S. 1468) geändert worden ist
/20/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeit-anlagen;
 September 2012
/21/ Frankfurter Arbeitshilfe zur Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse; Stand 09/2017,
 Arbeitshilfe erstellt durch die Stadt Frankfurt am Main

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3.2 ÜBERGEBENE / VERWENDETE UNTERLAGEN

/22/ Pläne des Vorhabens, Bebauungsentwurf, übermittelt durch den Auftraggeber
/23/ Verkehrsdaten Karl-Liebknecht-Straße / Jenzigweg, übergeben von der Stadtverwaltung Jena,
 per E-Mail am 29.11.2016
/24/ Entwurf NVP 2014-2018, übergeben von der Stadtverwaltung Jena, Internet-Link Stand
 01.12.2016
/25/ Informationen zur Zusammensetzung der Straßenbahnen, übergeben von der Stadtverwaltung
 Jena; per E-Mail am 06.12.2016
/26/ Informationen zur Belegung der Anliegerstraßen, übergeben von der Stadtverwaltung Jena, per
 E-Mail am 12.12.2016
/27/ Informationen zur Sportanlage Am Jenzig, Prognose der Belegungszahlen Stand 23.06.2017;
 per E-Mail von der Stadtverwaltung Jena am 04.08.2017
/28/ Saison und Öffnungszeiten „Ostbad Jena“, Website Stand 15.01.2018
 https://www.jenaer-baeder.de/freibaeder/ostbad/oeffnungszeiten-tarife.html
/29/ Schalltechnische Untersuchung 4399/16 goritzka akustik, Schallimmissionsprognose B-Plan B-
 Wj 18 „Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße“
/30/ Aktualisierte Informationen zur Verkehrsbelastung auf der Karl-Liebknecht-Straße, übergeben
 vom Auftraggeber, per E-Mail am 06.12.2019

3.3 EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN

In der ANLAGE 1 sind die in der schalltechnischen Untersuchung aufgeführten Begriffe, Formelzeichen
und die für die Ermittlung der Emission verwendeten Berechnungsalgorithmen erläutert.

4 SCHALLTECHNISCHES BERECHNUNGSMODELL

Als Grundlage aller schalltechnischen Beurteilungen wird ein dreidimensionales schalltechnisches
Berechnungsmodell erstellt. Dieses besteht aus einem

 Ausbreitungsmodell (Gelände, Bebauung) und einem
 Emissionsmodell (Emittenten).

Grundlage sind die digitalen Daten aus /29/.

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5 MÖGLICHE KONFLIKTSITUATIONEN UND LÖSUNGSANSÄTZE

Nachstehende Übersicht gibt einen Einblick in die Berechnungsergebnisse. Es beschreibt evtl.
vorhandene Konflikte und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.

Verkehrslärm
 Konflikt: Überschreitung der Orientierungswerte
 Lösungen:
 Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird aufgezeigt, dass die Überplanung des Gebietes
 aus städtebaulichen Gründen gewünscht ist. Die – weitestgehend geschlossene - Baureihe an
 der Karl-Liebknecht-Straße stellt eine effiziente gestalterische Lärmminderungsmaßnahme für
 die nördlicheren Baufelder dar.
 o Es werden die resultierenden Außenlärmpegel nach DIN4109-01 ermittelt. Aus diesen
 Außenlärmpegeln können die Anforderungen an das erforderliche Schalldämm - Maß
 (R’w,ges) der Gebäude abgeleitet werden.

Sportlärm
 Konflikt: Durch die Nutzung der angrenzenden sportlichen Einrichtungen sind – für den gewählten
 Berechnungsansatz - keine Konflikte zu erwarten.

6 VORSCHLAG ZUR TEXTLICHEN FESTSETZUNG IM B-PLAN „LÄRM“

Aus den Ausführungen in den Teilen A bis C ergibt sich folgender Vorschlag für die schalltechnischen
Festsetzungen zum Bebauungsplan. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Möglichkeit, dass zeitliche
Abfolge der Bebauung nicht festgeschrieben werden soll. Wird festgeschrieben, dass die erste
Häuserreihe entlang der Karl-Liebknecht-Straße zuerst zu errichten ist, können die resultierenden
Außenlärmpegel den BILDERN C-01a – C-05b der schalltechnischen Untersuchung entnommen
werden (Projekt-Nr. 5384, goritzka akustik - Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik,
04319 Leipzig).

Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)

Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Außenlärmeinwirkungen gelten für den aus
schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall:

 freie Schallausbreitung nachts
 Immissionshöhe 8,8 m über Gelände (2. OG)

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Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die
Außenbauteile entsprechend den Anforderungen der DIN 4109-1:2018-01, "Schallschutz im Hochbau -
Teil 1: Mindestanforderungen", und DIN 4109-2:2018-01, "Schallschutz im Hochbau - Teil 2:
Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen", auszubilden. Grundlage hierzu sind die im
Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß Tab. 7
der DIN 4109-1:2018-01 einander wie folgt zugeordnet sind:

 12
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Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart
und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01
nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im
Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche
Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen. Die Anforderungen an die
Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1:2018-01
und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden.

Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt des
Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fassung ein anderes Verfahren als
Grundlage für den Schallschutznachweis gegen Außenlärm vorgibt.

Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen Außenlärmpegel bzw.
Lärmpegelbereiche tags und nachts fassaden- und geschossweise der schalltechnischen Untersuchung
zum Bebauungsplan entnommen werden (Projekt-Nr. 5384, goritzka akustik - Ingenieurbüro für Schall-
und Schwingungstechnik, 04319 Leipzig).

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 Teil A

 Verkehrslärm

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 INHALTSVERZEICHNIS

A1 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG 16
A2 ERMITTLUNG DER EMISSION 16
A2.1 STRAßENVERKEHR 16
A2.2 STRAßENBAHNVERKEHR 17
A3 ERMITTLUNG DER IMMISSION 18
A3.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 18
A3.2 ISOPHONENKARTEN 18
A3.3 INTERPRETATION DER ERGEBNISSE 19
A3.4 AUßENWOHNBEREICHE 20
A3.5 EINFLUSS VON REFLEXIONEN AUF UMLIEGENDE BEBAUUNG 20
A3.6 ABWÄGUNG 22

BILDER
Ohne städtebauliche Planung Mit städtebaulicher Planung
Bild-A-01a: Straßenverkehr, tags Bild-A-02a: Straßenverkehr, tags
Bild-A-01b: Straßenverkehr, nachts Bild-A-02b: Straßenverkehr, nachts
Bild-A-01c: Straßenbahnverkehr, tags Bild-A-02c: Straßenbahnverkehr, tags
Bild-A-01d: Straßenbahnverkehr, nachts Bild-A-02d: Straßenbahnverkehr, nachts
Bild-A-01e: Summe Verkehr, tags Bild-A-02e: Summe Verkehr, tags
Bild-A-01f: Summe Verkehr, nachts Bild-A-02f: Summe Verkehr, nachts

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A1 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG

Es wird der Straßenverkehrslärm und der Straßenbahnverkehrslärm für die umliegenden Straßen
untersucht. Dabei wird der Verkehrslärm

 für den Prognose-Zustand ohne städtebauliche Planung [Variante 1] und
 für den Prognose-Zustand mit städtebaulicher Planung [Variante 2]

ermittelt. Als relevante Schallquellen werden die Karl-Liebknecht-Straße (B 7) – Straßenverkehr - und
der Straßenbahnverkehr der Linien 2, 3 und 33 angesehen. Um die Immissionssituation vollständig zu
beschreiben und im Sinne der Prognosesicherheit, werden die anderen ausgewiesenen Straßen in die
Berechnung einbezogen (Daten /23/).

A2 ERMITTLUNG DER EMISSION
A2.1 STRAßENVERKEHR

Die Emissionspegel des Straßenverkehrs werden nach den Algorithmen der RLS-90 (s. /10/ und
ANLAGE 1) berechnet. Die in der TABELLE 2 ausgewiesenen Emissionsdaten des Straßenverkehrs für
die Karl-Liebknecht-Straße wurden in /30/ für den Prognosehorizont 2030 übergeben. Nebenstraßen
wurden teilweise übergeben, bei fehlenden Informationen wurden Annahmen entsprechend /11/
getroffen.

TABELLE 2: Straßenverkehrsdaten, Prognosehorizont 2030 – tags | nachts

 DTV , 
 tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts -- tags nachts
 Straßenabschnitt Kfz/24h Kfz/h % km/h km/h dB(A) dB(A) dB(A)
 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Karl-Liebknecht-Straße,
B7 (B-Plan) DTV 10.244* 607 66 3,0 25,0 50 50 50 50 0 60,7 57,0
Karl-Liebknecht-Straße,
B7 (östlich) DTV 10.289* 617 113 3,0 25,0 50 50 50 50 0 60,7 57,0
Karl-Liebknecht-Straße
(südlich) DTV 6.954* 410 49 3,0 21,0 50 50 50 50 0 59,0 55,1
Jenzigweg DTV 6.737* 405 32,0 3,0 22,0 50 50 50 50 0 59,0 53,4
Am Erlkönig DTV 750** 45 8 3,0 1,0 50 50 50 50 0 49,4 40,7
Gembdental DTV 100** 2 1 0,0 0,0 50 50 50 50 0 32,5 25,1
Pestalozzi Straße
DTV 150** 9 2 1,0 1,0 50 50 50 50 0 41,1 32,9
Planstraße 1 DTV 100** 6 1 0,0 0,0 50 50 50 50 0 39,7 31,4
Anlieger Ost DTV 25** 2 1 0,0 0,0 50 50 50 50 0 32,5 25,1
*Vom Auftraggeber übermittelt, Prognosenullfall 2030
**nach /11/, DSTRO für die Straßenoberfläche Asphaltbeton bzw. geriffelte Gußasphalte nach Tabelle 4 der RLS 90

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Anmerkung 2: Der Steigungszuschlag wird, basierend auf dem digitalen Geländemodell,
 Programmintern berücksichtigt.

A2.2 STRAßENBAHNVERKEHR

Die Emissionspegel des Straßenbahnverkehrs werden nach den Algorithmen der Schall 03-14 (/10/) und
ANLAGE 1) berechnet. Die Emissionsdaten für den Straßenbahnverkehr wurden seitens der Stadt Jena
für den entsprechenden Streckenabschnitt übergeben (/24/,/25/). Als Prognosehorizont gilt das Jahr
2025.

Laut /25/ werden zum Zeitpunkt der Bearbeitung nur teilweise, zukünftig aber vermehrt Niederflurwagen
mit Klima-Anlage eingesetzt. Im Sinne der Prognose-Sicherheit werden im Berechnungsmodell
ausschließlich Niederflurwagen mit Klima-Anlagen eingesetzt (21-2-A6 nach Schall 03).

Die Geschwindigkeit im Streckenabschnitt beträgt nach /24/ 30 km/h, östlich der Pestalozzi-Straße
verlaufen die Gleise auf Holzschwellen auf Schotter, westlich der Pestalozzi-Straße straßenbündig.
Die in der TABELLE 3 ausgewiesenen Emissionsdaten des Straßenbahnverkehrs werden mit den
entsprechenden Abschnitten in das Berechnungsmodell integriert. Die Berechnungsvorschriften sind in
der ANLAGE 1 erläutert. Als Prognosehorizont gilt das Jahr 2025.

TABELLE 3: Emissionspegel Straßenbahn für den Beurteilungszeitraum tags und nachts, für die
 jeweilige Emissionshöhe nach Schall03-14

 Strecken- Abschnitt Emissionshöhe *LW’A,h,m,Fz, tags *LW’A,h,m,Fz, nachts

 [m] [dB] [dB]
 1 2 3 4
 Östlich der Mündung
 0,0 67,7 69,0
 Pestalozzi-Str. / B7*
 4,0 62,7 64,1
 Westlich der Mündung 0,0 73,4 71,7
 Pestalozzi-Str. / B7** 4,0 62,7 61,1
 Kurve im Bereich 0,0 81,4 79,7
 Karl-Liebknecht- 4,0 62,7 61,1
 Straße / Jenzigweg***
*Gleise auf Holzschwellen auf Schotterbett
**straßenbündige Gleise
*** Kurvenradius < 100 m

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TABELLE 4: Straßenbahnverkehr im Abschnitt Jenzigweg / An der Trebe; Zahlen nach /30/

 Straßenbahnlinie Anzahl Tag (6:00 – 22:00 Uhr) Anzahl Nacht (22:00 – 6:00 Uhr)
 1 2 3
 Linie 2 86 20
 Linie 3 86 20
 Linie 33 4 20
 Summe 178 60

A3 ERMITTLUNG DER IMMISSION
A3.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN

Die Berechnungen wurden mit dem Programmsystem LimA (Version 12.0) durchgeführt. Grundlage sind
die Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel

• RLS 90 für den Straßenverkehr
• Schall 03-14 für den Straßenbahnverkehr

Folgende Prämissen liegen den flächendeckenden Berechnungen (Isophonen) zugrunde:

 Immissionshöhe: 5,8 m über Gelände (1.Obergeschoss)
 Rasterweite: 5,0 m
 Beurteilungszeiträume
 o tags: 06.00 bis 22.00 Uhr
 o nachts: 22.00 bis 06.00 Uhr

A3.2 ISOPHONENKARTEN

Die Immissionen werden pro Verkehrsart (hier Straßenverkehr und Straßenbahnverkehr) ausgewiesen.
In den Isophonenkarten ist die Lärmsituation - für den Tag- (06.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtzeitraum
(22.00 bis 06.00 Uhr) graphisch dargestellt.

Variante 1 – ohne städtebauliche Planung
 Bild-A-01a: Straßenverkehr, tags, ohne städtebauliche Planung
 Bild-A-01b: Straßenverkehr, nachts, ohne städtebauliche Planung
 Bild-A-01c: Straßenbahnverkehr, tags, ohne städtebauliche Planung
 Bild-A-01d: Straßenbahnverkehr, nachts, ohne städtebauliche Planung
 Bild-A-01e: Summe Verkehr, tags, ohne städtebauliche Planung
 Bild-A-01f: Summe Verkehr, nachts, ohne städtebauliche Planung
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Variante 2 – mit städtebaulicher Planung
 Bild-A-02a: Straßenverkehr, tags, mit städtebaulicher Planung
 Bild-A-02b: Straßenverkehr, nachts, mit städtebaulicher Planung
 Bild-A-02c: Straßenbahnverkehr, tags, mit städtebaulicher Planung
 Bild-A-02d: Straßenbahnverkehr, nachts, mit städtebaulicher Planung
 Bild-A-02e: Summe Verkehr, tags, mit städtebaulicher Planung
 Bild-A-02f: Summe Verkehr, nachts, mit städtebaulicher Planung

A3.3 INTERPRETATION DER ERGEBNISSE

Aufbauend auf den Isophonenkarten ist zu konstatieren, dass

 die Orientierungswerte ORW tags und ORW nachts an allen Baufeldern überschritten werden
 (Vergleich BILD A-01e bzw. A-01f). Die maßgebliche Lärmquelle stellt der Straßenverkehr auf
 der Karl-Liebknecht-Straße dar.
 die Immissionsgrenzwerte IGW tags und IGW nachts an den südlichsten Baufeldern überschritten
 werden.
 die rechtlich anerkannten Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung von tags 70 dB(A) und
 nachts 60 dB(A) werden unterschritten.

Unter Beachtung der angedachten Baugrenze ergeben sich an der Südseite des Vorhabens, die in der
TABELLE 5 ausgewiesenen Beurteilungspegel.

TABELLE 5: Beurteilungspegel Lr an der Südseite der Bebauung

 Beurteilungspegel [dB(A)] Orientierungswert [dB(A)]
 Berechnungshöhe tags nachts tags nachts
 1 2 3
 Südseite ca. 66 ca. 55 55 45

Der TABELLE 5 ist zu entnehmen, dass die Überschreitungen größtenteils > 5 dB betragen (in Bezug
auf die Orientierungswerte der DIN 18005). Nach /15/ ist dies als „deutliche Überschreitung“ anzusehen,
aus dem ein „hohes Abwägungserfordernis“ resultiert. Eine „Überplanung ist in begründeten
städtebaulichen Fällen möglich (/15/).“

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A3.4 AUßENWOHNBEREICHE

In /21/ sind Empfehlungen zur Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse für Außenwohnbereiche definiert.
Für Summenpegel aus Schienen- und Straßenlärm unter 64 dB(A) sind demnach keine
Schallschutzmaßnahmen an Außenwohnbereichen notwendig. Für die Beurteilung der
Außenwohnbereiche ist nur der Tagzeitraum relevant. Wie in Abschnitt A3.3 beschrieben, werden die
höchsten Summenpegel an den Baufeldern entlang der Karl-Liebknecht-Straße erreicht. Die
Summenpegel überschreiten an der Südseite 64 dB(A). Nördlich dieser Baufelder unterschreitet der
Summenpegel 64 dB(A).

Es ist zu empfehlen:
 Außenwohnbereiche nur nördlich der Baufelder entlang der Karl-Liebknecht-Straße zu planen
 oder
 Außenwohnbereiche zwischen den südlichsten Baufeldern und der Karl-Liebknecht-Straße mit
 Lärmschutzmaßnahmen zu versehen (z.B. verglaste Loggien)
 Dies gilt auch für Außenwohnbereiche an der Ost- und Westseite dieser Baufelder.

A3.5 EINFLUSS VON REFLEXIONEN AUF UMLIEGENDE BEBAUUNG

Die Reflexionen an einer geschlossenen Fassade (Planungsentwurf) entlang der Karl-Liebknecht-Straße
können zu einer Pegelerhöhung an der gegenüberliegenden vorhandenen Bebauung führen. Der
Einfluss der Reflexionen wird exemplarisch an zwei Aufpunkten an der Karl-Liebknecht-Straße
Hausnummer 98 (A01) und Nr. 92 (A02) für den Straßenverkehr ausgewiesen (Lage in BILD 1). In der
TABELLE 6 werden die Mittelungspegel und die resultierenden Pegeldifferenzen an den exemplarischen
Aufpunkten mit und ohne geplante Bebauung verglichen.

TABELLE 6 Mittelungspegel an den Aufpunkten, mit / ohne Bebauung (Lm,frei), Straßenverkehr

 Aufpunkte Lm,stl,tag Lm,stl,nacht Lm,stl,frei,tag Lm,stl,frei,nacht ΔLm,stl,tag ΔLm,stl,nacht
 1 2 3 4 5 6 7 8
 A01 EG / N 67,1 58,8 67,1 58,8 0,0 0,0
 A01 1.OG / N 67,1 58,8 67,1 58,8 0,0 0,0
 A02 EG / N 64,7 56,4 64,7 56,4 0,0 0,0
 A02 1.OG / N 65,1 56,8 65,1 56,8 0,0 0,0

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Es ist festzustellen, dass
 keine höhere schalltechnische Belastung an den exemplarischen Immissionsorten zu erwarten
 ist (Pegeldifferenzen mit / ohne Bebauung 0 dB)

Anmerkung 3: Bereits in der schalltechnischen Zuarbeit für einen vorherigen Entwurf (/29/) betrug
 die rechnerische Erhöhung weniger als 1 dB. Im aktuellen Entwurf befinden sich die
 Baufelder weiter entfernt von der Karl-Liebknecht-Straße und setzen sich nach Osten
 nicht bis auf die Höhe von IO-A01 fort. Die Berechnungen decken sich damit mit der
 Erwartungshaltung, dass keine wesentlichen Pegelerhöhungen zu erwarten sind.

Reflexionseigenschaften der Gebäude
Im Berechnungsmodell werden für Gebäude grundsätzlich „gegliederte Fassaden“ angenommen. Eine
„gegliederte Fassade“ (im Sinne der RLS-90 sind dies z.B. Fassaden mit Erkern, Balkonen etc.) führt zu
einem Reflexionsverlust des auftreffenden Schallstrahls von 2 dB (entspricht ungefähr einem
Absorptionsgrad von 0,37).
Im Vergleich führen „glatte Gebäudefassaden und reflektierende Lärmschutzwände“ zu einem
Reflexionsverlust von 1 dB. Testrechnungen in /29/ ergaben am Aufpunkt A01, mit einem
Reflexionsverlust von 1 dB bzw. 2 dB an der gegenüberliegenden Fassade eine Erhöhung von
ΔL = LA01,RV1 - LA01,RV2 ≤ 0,1 dB.

Einfluss von Reflexionen auf umliegende Bebauung
Im Ergebnis ist festzustellen, dass – für den beschriebenen Berechnungsansatz – die Reflexionen an
der geschlossenen Baureihe (Planungsentwurf) die Mittelungspegel an der gegenüberliegenden
vorhandenen Bebauung nicht erhöhen.

Die 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung - sieht bei wesentlichen Änderungen von öffentlichen
Straßen Maßnahmen vor, wenn

§ 1, (2) 2. „durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel
(A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird.

Diese Erhöhungen treffen im vorliegenden Fall nicht ein. Verschiedene Studien zum Thema
Verkehrslärm kommen zu Ergebnissen, die nahelegen, dass eine Pegelveränderung um 1 Dezibel (A)
bereits wahrgenommen werden kann („Können Lärmminderungsmaßnahmen mit geringer akustischer
Wirkung wahrgenommen werden?“ Umweltbundesamt, Berlin 2004). Mit Pegeländerungen unter 1
Dezibel (A) an den betroffenen Fassaden kann im konkreten Fall mit hoher Sicherheit davon
ausgegangen werden, dass es zu keiner spürbar erhöhten Lärmbelastung für die Bewohner der
vorhandenen Bebauung kommt.

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A3.6 ABWÄGUNG

Aufbauend auf den übergebenen Informationen ist zu konstatieren, dass

 eine Lärmschutzwand an der Karl-Liebknecht-Straße stadtplanerisch nicht gewünscht ist,
 die – weitestgehend geschlossene - Baureihe an der Karl-Liebknecht-Straße eine gute
 Abschirmung für die nördlicheren Baufelder bringt (s. BILD A-02e und A-02f)
 es durch Reflexionen zu keiner wesentlichen Erhöhung der Lärmbelastung an den umliegenden
 Wohngebäuden kommt.

Es werden daher die resultierenden Außenlärmpegel nach der DIN 4109-1:2018-01 rechnerisch ermittelt
und die sich daraus ergebenden Anforderungen an das erforderliche Schalldämm - Maß (R’w,ges)
ausgewiesen (s. Teil C).

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 Teil B

 Sport- und Freizeitlärm

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 INHALTSVERZEICHNIS

B1 SITUATIONSBESCHREIBUNG 25
B2 IMMISSIONSORTE / BEURTEILUNGSKRITERIEN 26
B2.1 IMMISSIONSORTE 26
B2.2 BEURTEILINGSKRITERIEN 26
B3 EMISSIONSANSATZ 27
B4 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 28
B4.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 28
B4.2 BERECHNUNGSERGEBNISSE 29

BILDER
Bild-B-01: Lageplan + Emissionen Ostbad Jena / Sportanlagen

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B1 SITUATIONSBESCHREIBUNG

In diesem Teil sind die Immissionen von Sport und Freizeitanlagen nach der 18. BImSchV (/19/) zu
beurteilen. Die Emissionskennwerte werden der VDI 3770 (/20/) entnommen. Berücksichtigt wird die
westlich des Vorhabens gelegene Sportanlage „Am Jenzig“ und das nordwestlich gelegene Freibad
„Ostbad Jena“.

Freibad „Ostbad Jena“
Das Freibad „Ostbad Jena“ wird laut /28/ in der Saison vom 15. Mai bis 15. September zwischen 9:00 –
20:00 Uhr betrieben. Aufbauend auf übergebenen Informationen durch die Stadt Jena ist am
nächstgelegenen Campingplatz (Am Jenzig 3) ein Beurteilungspegel Lr,tags = 60 dB(A), herrührend von
der Emission des Freibads, zulässig (entspricht Mischgebiet MI nach /5/).

Aufbauend auf der Annahme, dass der Immissionsrichtwert am nächstgelegenen Immissionsort
(Campingplatz) eingehalten werden muss, wird der maximal zulässige Flächenschallleistungspegel für
das Freibad ermittelt. Setzt man diesen Flächenschallleistungspegel für eine Berechnung des
Mittelungspegels an der nächstgelegenen Grenze des B-Plan-Gebiets Karl-Liebknecht-Straße an, ergibt
sich dort ein Mittelungspegel von 45 dB(A). Dieser Mittelungspegel liegt 9 dB unter dem IRW in den
Ruhezeiten tags für allgemeine Wohngebiete IRW Ruhezeiten,tags = 55 dB(A) (Lage s. BILD B-01).

Im Ergebnis dieses Berechnungsansatzes ist festzustellen, dass die Emissionen des Freibads „Ostbad
Jena“ für das B-Plan-Gebiet Karl-Liebknecht-Straße zu vernachlässigen sind, da die Immissionen 10 dB
unter dem Immissionsrichtwert für Ruhezeiten liegen (analog zur Formulierung in der TA Lärm (/5/)
Abschnitt 2.2 „Einwirkungsbereich einer Anlage“).

Sportanlage „Am Jenzig“
Entsprechend der übergebenen Prognosezahlen (/27/) findet von Montag bis Freitag Schul- und
Vereinssport im Tagzeitraum zwischen 07:30 und 22:00 Uhr statt. An den Wochenenden finden
Fußballspiele im Tagzeitraum zwischen 09:00 und 18:00 Uhr statt.

Im Sinne eines Worst-Case-Szenarios wird angenommen, dass an Sonn- und Feiertagen zwei Spiele
parallel auf dem großen und kleinen Feld in der Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr stattfinden (Vergleich
mit IRW Ruhezeiten = 55 dB(A). Vereinzelte Ereignisse wie Sommerveranstaltungen (Sportfeste oder
Vereinsfeste) werden nicht berücksichtigt. Die PKW-An- und Abfahrt zu den Spielen erfolgt über den
Jenzigweg. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf dem Jenzigweg (DTV 12.800) wird der PKW-
Verkehr, der der Sportanlage zuzuordnen ist, vernachlässigt.

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B2 IMMISSIONSORTE / BEURTEILUNGSKRITERIEN
B2.1 IMMISSIONSORTE

Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung betrachteten Immissionsorte (IO) werden so
gewählt,
 dass das Untersuchungsgebiet schalltechnisch beschrieben wird und
 dass anhand der auszuweisenden anteiligen Beurteilungspegel L r,an Rückschlüsse auf die
 bestimmende(n) Emissionsquelle(n) gezogen werden und evtl. notwendig werdende aktive oder
 passive Schallschutzmaßnahmen bestimmt werden können.

Konkret werden die, den Sportanlagen nächstgelegenen, Immissionsorte (IO)betrachtet (Lage s.
BILD-B-01).

B2.2 BEURTEILINGSKRITERIEN

Die Immissionen der Sport- und Freizeitanlagen sind mit den Immissionsrichtwerten der 18.BImschV
(Sportanlagenlärmschutzverordnung, /19/) zu vergleichen. Die TABELLE 7 fasst die einzuhaltenden
Immissionsrichtwerte (IRW) – unter Beachtung der Beurteilungszeiten im Beurteilungszeitraum tags –
zusammen.

TABELLE 7: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet (WA), tags

 Uhrzeit IRW [dB(A)]
 1 2 3 4

 tags an Werktagen 6.00 bis 22.00 Uhr 55

 7.00 bis 22.00 Uhr 55
 an Sonn- und Feiertagen
 Ruhezeiten an Werktagen 6.00 bis 08.00 Uhr 50
 20.00 bis 22.00 Uhr 55
 an Sonn- und Feiertagen* 7.00 bis 09.00 Uhr 50
 13.00 bis 15.00 Uhr 55
 20.00 bis 22.00 Uhr 55
*
 Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die
 Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00
 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt.

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die in der TABELLE 7 aufgeführten Immissionsrichtwerte im
Beurteilungszeitraum tags um nicht mehr als 30 dB(A), in den Ruhezeiten um nicht als 10 dB(A),
überschreiten.

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Anmerkung 4: Nach Nummer 1.5 des Anhangs zur 18. BImSchV gelten "Überschreitungen der
 Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen […] als
 selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer
 Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig
 von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen."

Anmerkung 5: Wenn an Sonn- und Feiertagen die gesamte Nutzungszeit der Sportanlagen
 zusammenhängend weniger als 4 h beträgt und mehr als 30 min in die mittägliche
 Ruhezeit fallen, gilt nach Nummer 1.3.2.2 des Anhangs zur 18. BImSchV als
 Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 h, der die gesamte Nutzungszeit umfasst.

B3 ERMITTLUNG DER EMISSIONEN
B3.1 EMISSIONSANSATZ FUßBALLPALTZ

Grundlage der Berechnungen bildet die VDI 3770. Wesentliche Emittenten – unabhängig ob Trainings-
oder Spielbetrieb – sind

 die Spieler,
 die Zuschauer und
 die Übungsleiter / Schiedsrichter2.

Anmerkung 6: Nach der 18. BImSchV sind die „An- und Abfahrtswege und Parkplätze durch
 Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art so zu gestalten, dass schädliche
 Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.“

Im Sinne eines Worst-Case-Szenarios wird angenommen, dass an Sonn- und Feiertagen zwei Spiele
parallel auf dem großen und kleinen Feld in der Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr stattfinden (Vergleich
mit IRW Ruhezeiten = 55 dB(A). Unter Berücksichtigung der Zuschauerzahlen n wird die kennzeichnende
Geräuschsituation nach VDI 3770 aus den nachfolgenden Gleichungen bestimmt.

Schiedsrichterpfiffe / Übungsleiter (auf das gesamte Spielfeld verteilt)
LWA = 73,0 dB + 20 log(1+n) dB für n ≤ 30 Zuschauer
LWA = 98,5 dB + 3 log(1+n) dB für n > 30 Zuschauer

Spieler (auf das gesamte Spielfeld verteilt)
LWA = 94 dB

2 Nach der VDI 3770 werden die Schiedsrichterpfiffe stellvertretend für die Geräuschemission des
 Übungsleiters verwendet.
 27
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Zuschauer (auf das gesamte Spielfeld verteilt)
LWA = 80 dB + 10 log(n) dB für n ≤ 500 Zuschauer
LWA = 80 dB + 8∙10-5 ∙ n dB + 10 log(n) dB für n > 500 Zuschauer

Anmerkung 7: Für den Spielbetrieb ist n = 50 (Annahme).

Die sich ergebenden Emissionen für den Trainingsbetrieb und den Spielbetrieb sind in der TABELLE 8
ausgewiesen.

TABELLE 8: Emissionsdaten Fußballfelder | tags

 LWA Fläche Lwa''
 [dB(A)] [m²] [dB(A)/m²]
 1 2 3 4
 Spiel auf großem Feld
 Schiedsrichterpfiffe* 103,6 7700 64,8
 Spieler 94,0 7700 55,1
 Zuschauer* 97,0 250 73,0
 Spiel auf kleinem Feld
 Schiedsrichterpfiffe** 103,6 6200 65,7
 Spieler 94,0 6200 56,1
 Zuschauer** 97,0 250 73,0
*berechnet nach /20/ für n = 50 Zuschauer
**berechnet nach /20/ für n = 50 Zuschauer

Anmerkung 8: Dass für zwei parallel stattfindende Spiele jeweils n = 50 Zuschauer anwesend sind,
 stellt eine Annahme des Sachverständigen im Sinne der Prognosesicherheit dar.

B4 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL
B4.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN

Die Schallausbreitungsberechnungen werden mit dem Programmsystem LimA (Version 2019.02)
durchgeführt. Grundlage für die Berechnung der Geräuschimmissionen sind die DIN ISO 9613-2 (/4/)
und die TA Lärm (/5/). Folgende Prämissen liegen den Einzelpunktberechnungen zugrunde:

 Lage der Immissionsorte: 0,5 m vor geöffnetem Fenster der betreffenden Fassade
 Berechnungshöhen: entsprechend der Geschosshöhe
 meteorologische Korrektur : 0 dB

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B4.2 BERECHNUNGSERGEBNISSE

In der TABELLE 9 sind die Beurteilungspegel Lr, herrührend von den Emissionen des Ostbads Jena, an
den Immissionsorten (IO) ausgewiesen und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt.

TABELLE 9: Beurteilungspegel Lr an den relevanten Immissionsorten (IO), Emission Ostbad
 Jena

 Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Unterschreitung L
 IO L,tags L,nachts Lr,tags Lr,nachts Ltags Lnachts
 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
 1 2 3 4 5 6 7
 IO-BP 1.OG 55,0 -- 46,0 -- -9,0 --

In der TABELLE 10 sind die Beurteilungspegel Lr, herrührend von den Emissionen der Sportanlage, an
den Immissionsorten (IO) ausgewiesen und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt.

TABELLE 10: Beurteilungspegel Lr an den relevanten Immissionsorten (IO), Emission
 Sportanlage

 Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Unterschreitung L
 IO L,tags L,nachts Lr,tags Lr,nachts Ltags Lnachts
 dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
 1 2 3 4 5 6 7
 IO-BP 1.OG 55,0 -- 53,0 -- -2,0 --

Die Ergebnisse in den TABELLEN weisen aus, dass an den dem nächstgelegenen Immissionsort
IO-BP (analog zu IO-10) die Immissionsrichtwerte unterschritten bzw. eingehalten werden.

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 Teil C

 resultierender bzw. maßgeblicher Außenlärmpegel

 30
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 INHALTSVERZEICHNIS

 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG 32
 LÖSUNGSANSATZ 32
 RASTERRECHNUNG 34
 ERMITTLUNG DER EMISSION 34
 RESULTIERENDER AUßENLÄRMPEGEL 35
C5.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 35
C5.2 FLÄCHENDECKENDE BERECHNUNG DER AUßENLÄRMPEGEL 35
C5.3 EINZELPUNKTBERECHNUNG DER AUßENLÄRMPEGEL 36

BILDER

Mit städtebaulicher Planung
Bild-C-01a: res. Außenlärmpegel EG, tags Bild-C-05a: res. Außenlärmpegel 4OG, tags
Bild-C-01b: res. Außenlärmpegel EG, nachts Bild-C-05b: res. Außenlärmpegel 4OG, nachts
Bild-C-02a: res. Außenlärmpegel 1.OG, tags Bild-C-06a: res. Außenlärmpegel 2OG
Bild-C-02b: res. Außenlärmpegel 1.OG, nachts freie Schallausbreitung, tags
Bild-C-03a: res. Außenlärmpegel 2.OG, tags Bild-C-06b: res. Außenlärmpegel 2OG,
Bild-C-03b: res. Außenlärmpegel 2.OG, nachts freie Schallausbreitung, nachts
Bild-C-04a: res. Außenlärmpegel 3OG, tags
Bild-C-04b: res. Außenlärmpegel 3OG,nachts

 31
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 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG

Zur schalltechnischen Dimensionierung der Außenbauteile und einer eventuellen Festlegung von
Außenwohnbereichen ist die gesamte zu erwartende schalltechnische Belastung an den Fassaden des
Bebauungsentwurfs nach der DIN 4109-02 zu berechnen. Im Konkreten Fall setzt sich der resultierende
bzw. maßgebliche Außenlärmpegel aus folgenden Lärmarten zusammen:

 Straßen- und Straßenbahnverkehr (Ergebnisse aus Teil A)
 Gewerbelärm (zulässige Immissionsrichtwerte)

 LÖSUNGSANSATZ

In Abschnitt 7 der DIN 4109-01 sind Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
formuliert. Diesen Anforderungen liegt die rechnerische Ermittlung des vorhandenen oder zu
erwartenden resultierenden Außenlärmpegels La,res zugrunde. Die Vorgehensweise zur Berechnung des
La,res ist in Abschnitt 4.4.5 der DIN 4109-02 beschrieben und nachfolgend zusammengefasst.

Allgemeines
In der Regel wird die Lärmbelastung zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels berechnet.
Im Sinne der DIN 4109-02 sind als Lärmquellen der Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserverkehr sowie
der Industrie / Gewerbe zu betrachten. Überlagern sich an der schutzbedürftigen Bebauung mehrere
dieser Lärmquellen, so werden diese energetisch summiert.

Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich für den Tag und für die Nacht aus den zugehörigen
Beurteilungspegeln (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr bzw. 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Im Nachtzeitraum ist
zusätzlich der Zuschlag der erhöhten nächtlichen Störwirkung für Räume, die überwiegend zum Schlafen
genutzt werden zu berücksichtigen.

Konkretes Vorhaben
Bezugnehmend auf die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist auf die vorhandenen
Geräuschquellen „öffentlicher Straßenverkehr“ und „Gewerbe- und Industrieanlagen“ einzugehen:

Es werden die maßgeblichen Außenlärmpegel La,res nutzungsunabhängig für den Tag- und
Nachtzeitraum wie folgt berechnet:

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goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil C

1) Im ersten Schritt sind die Schallimmissionen der einzelnen Lärmquellen für den Tag- und
 Nachtzeitraum entsprechend der jeweiligen Berechnungsvorschrift zu berechnen:
 o Straßenverkehr Lr,str nach RLS-90
 o Straßenbahnverkehr Lstb nach Schall 03-14
 o gewerblicher Lärm Lr,gewerbe - Immissionsrichtwerte (IRW) nach TA Lärm

2) Die Schallimmissionen für den Tag- und Nachtzeitraum der einzelnen Lärmquellen werden
 gegenübergestellt. Ist die Differenz zwischen den Schalldruckpegeln kleiner als 10 dB, werden
 dem Nachtpegel 10 dB hinzuaddiert. Bei einer größeren Differenz bleiben die Schalldruckpegel
 unverändert.

3) Die einzelnen Beurteilungspegel Lr,str, Lr,stb und Lr,gewerbe sind energetisch zu summieren. Dem
 Summenpegel werden anschließend 3 dB arithmetisch addiert. Der maßgebliche Außenlärmpegel
 La,res ergibt sich schließlich aus

 La,stb La,str La,gewerbe
 La,res =10 log ((10 10 ) + (10 10 ) + (10 10 )) +3 dB

4) Die berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel La,res werden in einem 5,0 m Raster
 geschossweise für den Tag- und Nachtzeitraum ausgewiesen (siehe BILD C-01a - C-06b).

5) Als „maßgeblicher Außenlärmpegel“ ist - entsprechend der Nutzung des jeweiligen Raumes -
 entweder:
 o der Tagzeitraum (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder
 o der Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)
 als Grundlage zur Berechnung heranzuziehen.

 Bei Räumen, die „überwiegend zum Schlafen genutzt werden“, wird entsprechend der
 DIN 4109:2018-01 grundsätzlich der Außenlärmpegel derjenigen Tageszeit herangezogen,
 welcher die höhere Anforderung ergibt. Für Räume die vor allem Tags genutzt werden
 (z.B. Büroräume), ist ausschließlich der Tagzeitraum heranzuziehen.

 Hinweis: In Wohngebäuden ist es grundsätzlich zu empfehlen, auch Räume die entsprechend der
 Planung nicht als Schlafräume ausgewiesen sind, in der Auslegung der Schalldämmung der
 Fenster dennoch als Schlafraum zu betrachten.

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Aufbauend auf den maßgeblichen Außenlärmpegeln kann die Anforderung an die gesamten bewerteten
Bau-Schalldämm-Maße R`w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen, unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach nachstehender Gleichung, ermittelt werden:

 R`w,ges = La - KRaumart

Dabei ist
 KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien
 KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräumen in
 Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnliches
 KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches
 La der maßgebliche Außenlärmpegel

Mindestens einzuhalten sind
 R`w,ges = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien
 R`w,ges = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräumen in
 Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnliches

 RASTERRECHNUNG

Zur schalltechnischen Dimensionierung der Außenbauteile und einer eventuellen Festlegung von
Außenwohnbereichen ist die gesamte zu erwartende schalltechnische Belastung an den Fassaden der
Wohnbebauung nach der DIN 4109-01 zu berechnen. Da es sich bei dem vorliegenden Vorhaben um
Baufelder in einem vorhaben bezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Außenlärmpegel für den
Tag- und Nachtzeitraum flächendeckend je Geschoss berechnet und ausgewiesen
(s. Bilder C-01a – C-06b)

 ERMITTLUNG DER EMISSION

Die prognostischen Emissionen für den Straßen- und Straßenbahnverkehr können dem Teil A Abschnitt
A2 entnommen werden. Als Gewerbelärm werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete
(WA) zum Ansatz gebracht. Als Beurteilungswerte "Außen" (0,5 m vor der Mitte eines geöffneten
Fensters) für die Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“ gelten somit:

Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm (/5/)

 Tag Nacht
 Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) 40 dB(A)

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