SCHALLIMMISSIONSPROGNOSE | IMMISSIONSSCHUTZ BEBAUUNGSPLAN NR. VBB-WJ 18 "NÖRDLICH DER KARL-LIEBKNECHT-STRAßE"
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Projekt-Nr.: 5384 Schallimmissionsprognose | Immissionsschutz Bebauungsplan Nr. VbB-Wj 18 „Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße“ Version 1.0 | 31.01.2020
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384|Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Auftrag Erstellen der schalltechnischen Untersuchung für den Bebauungsplan „Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße" Auftraggeber Wohnungsgenossenschaft „Carl Zeiss" eG Sonnenhof 9 07743 Jena Auftragnehmer goritzka akustik - Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Inhaber: M. Eng. Matthias Barth Handelsplatz 1, 04319 Leipzig Umfang 47 Seiten Textteil, zzgl. 26 Bilder Versionsverlauf 1.0 I 31.01.2020 I Ursprungsversion Bearbeiter B. Eng. D. Mennig^ geprüft J erstellt
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick Überblick 3
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick INHALTSVERZEICHNIS - ÜBERBLICK 1 PROLOG 6 2 VORÜBERLEGUNGEN 7 3 BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 8 3.1 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR 8 3.2 ÜBERGEBENE / VERWENDETE UNTERLAGEN 10 3.3 EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN 10 4 SCHALLTECHNISCHES BERECHNUNGSMODELL 10 5 MÖGLICHE KONFLIKTSITUATIONEN UND LÖSUNGSANSÄTZE 11 ANLAGEN / BILD ANLAGE 1 BEGRIFFSERKLÄRUNG 39 ANLAGE 2 B-PLAN (ENTWURF) 42 ANLAGE 3 BESTIMMUNG DES BEWERTETEN BAU-SCHALLDÄMM-MAß 43 ANLAGE 4 QUALITÄT DER SCHALLTECHNISCHEN UNTERSUCHUNG 44 ANLAGE 5 RESULTIERENDE AUßENLÄRMPEGEL AN DEN IMMISSIONSORTEN 45 BILD-01 Lageplan INHALTSVERZEICHNIS - TEIL A „VERKEHRSLÄRM“ A1 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG 16 A2 ERMITTLUNG DER EMISSION 16 A2.1 STRAßENVERKEHR 16 A2.2 STRAßENBAHNVERKEHR 17 A3 ERMITTLUNG DER IMMISSION 18 A3.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 18 A3.2 ISOPHONENKARTEN 18 A3.3 INTERPRETATION DER ERGEBNISSE 19 A3.4 AUßENWOHNBEREICHE 20 A3.5 EINFLUSS VON REFLEXIONEN AUF UMLIEGENDE BEBAUUNG 20 A3.6 ABWÄGUNG 22 BILDER Ohne städtebauliche Planung Mit städtebaulicher Planung Bild-A-01a: Straßenverkehr, tags Bild-A-02a: Straßenverkehr, tags Bild-A-01b: Straßenverkehr, nachts Bild-A-02b: Straßenverkehr, nachts Bild-A-01c: Straßenbahnverkehr, tags Bild-A-02c: Straßenbahnverkehr, tags Bild-A-01d: Straßenbahnverkehr, nachts Bild-A-02d: Straßenbahnverkehr, nachts Bild-A-01e: Summe Verkehr, tags Bild-A-02e: Summe Verkehr, tags Bild-A-01f: Summe Verkehr, nachts Bild-A-02f: Summe Verkehr, nachts 4
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick INHALTSVERZEICHNIS - TEIL B „SPORTLÄRM“ B1 SITUATIONSBESCHREIBUNG 25 B2 IMMISSIONSORTE / BEURTEILUNGSKRITERIEN 26 B2.1 IMMISSIONSORTE 26 B2.2 BEURTEILINGSKRITERIEN 26 B3 ERMITTLUNG DER EMISSIONEN 27 B3.1 EMISSIONSANSATZ FUßBALLPALTZ 27 B4 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 28 B4.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 28 B4.2 BERECHNUNGSERGEBNISSE 29 BILDER Bild-B-01: Lageplan + Emissionen Ostbad Jena / Sportanlage INHALTSVERZEICHNIS - TEIL C „AUßENLÄRMPEGEL“ SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG 32 LÖSUNGSANSATZ 32 RASTERRECHNUNG 34 ERMITTLUNG DER EMISSION 34 RESULTIERENDER AUßENLÄRMPEGEL 35 C5.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 35 C5.2 FLÄCHENDECKENDE AUßENLÄRMPEGEL 35 C5.3 EINZELPUNKTBERECHNUNG DER AUßENLÄRMPEGEL 36 BILDER Mit städtebaulicher Planung Bild-C-01a: res. Außenlärmpegel EG, tags Bild-C-05a: res. Außenlärmpegel 4OG, tags Bild-C-01b: res. Außenlärmpegel EG, nachts Bild-C-05b: res. Außenlärmpegel 4OG, nachts Bild-C-02a: res. Außenlärmpegel 1.OG, tags Bild-C-06a: res. Außenlärmpegel 2OG Bild-C-02b: res. Außenlärmpegel 1.OG, nachts freie Schallausbreitung, tags Bild-C-03a: res. Außenlärmpegel 2.OG, tags Bild-C-06b: res. Außenlärmpegel 2OG, Bild-C-03b: res. Außenlärmpegel 2.OG, nachts freie Schallausbreitung, nachts Bild-C-04a: res. Außenlärmpegel 3OG, tags Bild-C-04b: res. Außenlärmpegel 3OG,nachts 5
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick 1 PROLOG Die Stadt Jena plant den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. VbB-Wj 18 „Nördlich der Karl-Liebknecht- Straße“ aufzustellen. Im Rahmen dessen hat die Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG das Ingenieurbüro goritzka akustik beauftragt, die Lärmarten Verkehrslärm (Ermitteln der Verkehrslärmbelastung im Plangebiet von den außerhalb des B-Planes liegenden Schallquellen Straßenverkehr und Straßenbahnverkehr), Sportlärm (Ermitteln der Beurteilungspegel im Plangebiet von den außerhalb des B-Planes liegenden Freizeitanlagen Fußballplatz und Freibad „Ostbad Jena“) rechnerisch zu untersuchen sowie den resultierenden Außenlärm an der geplanten Bebauung zu ermitteln. Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind auftretende Konfliktsituationen innerhalb und außerhalb des Plangebietes (s. BILD-01), in denen die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 nicht eingehalten werden können, aufzuzeigen, zu beschreiben und mögliche Lösungsansätze zur Konfliktbewältigung zu benennen. Aufbauend auf dieser Ausgangssituation wird die vorliegende schalltechnische Untersuchung in drei Teilen (A bis C) bearbeitet. Teil A - Verkehrslärm Konkret wird der Straßenverkehrslärm der das B-Plan-Gebiet umgebenden Straßen und der Verkehrslärm der Straßenbahnstrecke entlang der Karl-Liebknecht-Straße untersucht. Es wird der Verkehrslärm für den Prognose-Zustand ohne städtebauliche Planung und für den Prognose-Zustand mit städtebaulicher Planung ermittelt. Aufbauend auf den Ergebnissen werden Aussagen zu möglichen Außenwohnbereichen getroffen. Teil B - Freizeitlärm Die Immissionen von Sport und Freizeitanlagen sind nach der 18. BImschV (/19/) zu beurteilen. Die Emissionskennwerte werden der VDI 3770 (/20/) entnommen. Berücksichtigt wird die westlich des Vorhabens gelegene Sportanlage „Am Jenzig“ und das nordwestlich gelegene Freibad „Ostbad Jena“. Die Belegungszahlen der Sportanlage werden von der Stadt Jena abgefragt, die Öffnungszeiten des Freibads der offiziellen Website entnommen und aufbauend auf den Emissionen die Beurteilungspegel an der geplanten Bebauung ermittelt. 6
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick Teil C – resultierender bzw. maßgeblicher Außenlärmpegel Zur schalltechnischen Dimensionierung der Außenbauteile ist die gesamte zu erwartende schalltechnische Belastung im B-Plan-Gebiet nach der DIN 4109-1 zu berechnen. Im Konkreten Fall setzt sich der resultierende bzw. maßgebliche Außenlärmpegel aus den folgenden Lärmarten zusammen: Straßen- und Straßenbahnverkehr (Ergebnisse aus Teil A) Gewerbelärm (zulässige Immissionsrichtwerte) Anmerkung 1: Der Sportlärm ist bei der Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach der DIN 4109 nicht mit zu berücksichtigen. 2 VORÜBERLEGUNGEN Das Baugebiet ist planungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Als Vergleichsgröße der Immissionen werden die Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt 1 sowie die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV herangezogen. Die TABELLE 1 fasst die Informationen zusammen. TABELLE 1: Orientierungswerte der DIN 18005-1, Beiblatt1 für ein Allgemeines Wohngebiet sowie die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete - tags | nachts DIN 18005 16. BImSchV Orientierungswert Immissionsgrenzwert tags nachts tags nachts 1 2 3 4 55 dB(A) 45 (40) dB(A)1 59 dB(A) 49 dB(A) Anmerkung zu den Vergleichsgrößen der Immissionen Das Bundes-Immissionsschutzgesetz nennt die Trennung unverträglicher Nutzungen als vorrangigen Grundsatz des Immissionsschutzes. Dieser Grundsatz ist für Bebauungspläne als „Abwägungsdirektive“ unmittelbar anzuwenden. Wenn die Einhaltung von Abständen jedoch allein nicht ausreichend für den Immissionsschutz ist oder wenn bestandsgeprägte Situationen die Einhaltung von ausreichenden Abständen nicht zulassen, müssen Maßnahmen des Immissionsschutzes vorgegeben werden. 1 Im Nachtzeitraum ist der höhere Orientierungswert als Grundlage zur Beurteilung von Verkehrslärm heranzuziehen (hier 45 dB(A)). 7
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick Das Baugesetzbuch selbst oder Verordnungen hierzu geben keine Richt- oder Grenzwerte zum Immissionsschutz vor. Richt- und Grenzwerte aus anderen Quellen sind also nicht starr und unkommentiert zu übernehmen. Sie sind vielmehr im Verfahren Material für die Abwägung und können je nach Planungsfall auch unter- oder überschritten werden. Der Abwägungsspielraum wird begrenzt durch die Verpflichtung, Gesundheitsschäden auszuschließen. Erforderliche Mindestabstände neuer Straßen von schutzbedürftigen Nutzungen, ebenso wie die erforderlichen Abstände neuer Baugebiete von bestehenden Straßen (Heranrücken der Bebauung an Straßen) ergeben sich anhaltsweise aus den Orientierungswerten der DIN 18005. Zu beachten ist, dass diese „Werte jedoch keine Planungsobergrenze darstellen, sondern eine in der Bauleitplanung überschreitbare Orientierungshilfe“ (/6/). Über die Höhe des Abwägungsspielraums gibt es keine rechtsverbindlichen Regelungen. Hilfsweise kann man bei Verkehrslärm als Obergrenze die Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV (/7/) heranziehen, da davon ausgegangen werden kann, dass diese Durchführungsverordnung rechtlich insoweit nicht strittig ist. 3 BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 3.1 VORSCHRIFTEN, NORMEN, RICHTLINIEN UND LITERATUR /1/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG); Ausfertigungsdatum: 15.03.1974; in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) geändert worden ist /2/ BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO); Ausfertigungsdatum: 26.06.1962; in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) /3/ BauGB Baugesetzbuch; Ausfertigungsdatum: 23.06.1960; in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist /4/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; Ausgabedatum: 1999-10 /5/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm; 26. August 1998; Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) /6/ VGH Bad.-Württ. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 5. Senat. Urteil vom 17.06.2010, Az 5 S 884/09 8
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick /7/ 16. BImschV Sechszehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), 12.06.1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist /8/ HLUG, Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG), Heft 3, Wiesbaden 2005 /9/ HLfU, Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen; Hessische Landesanstalt für Umwelt (HLfU), Heft 192, Wiesbaden 1995 /10/ RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 /11/ P.A. Mäcke Normierter Tagesgang der Verkehrsstärke in Stadt, Land, Region; Institut für Stadtbauwesen der TH Aachen /12/ Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallemissionen von Schienenwegen; Ausgabe 2014. /13/ DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Mindestanforderungen, Ausgabedatum 2018-01 /14/ DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau – Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Ausgabedatum 2018-01 /15/ Berliner Leitfaden Lärmschutz in der Bauleitplanung, Mai 2017 /16/ LfU-PPLS Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) - Parkplatzlärmstudie (PPLS); 6. überarbeitete Auflage; Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; August 2007 /17/ DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau – Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabedatum 2002-07 /18/ DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Bbl. 1 Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabedatum 1987-05 /19/ 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468) geändert worden ist /20/ VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeit-anlagen; September 2012 /21/ Frankfurter Arbeitshilfe zur Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse; Stand 09/2017, Arbeitshilfe erstellt durch die Stadt Frankfurt am Main 9
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick 3.2 ÜBERGEBENE / VERWENDETE UNTERLAGEN /22/ Pläne des Vorhabens, Bebauungsentwurf, übermittelt durch den Auftraggeber /23/ Verkehrsdaten Karl-Liebknecht-Straße / Jenzigweg, übergeben von der Stadtverwaltung Jena, per E-Mail am 29.11.2016 /24/ Entwurf NVP 2014-2018, übergeben von der Stadtverwaltung Jena, Internet-Link Stand 01.12.2016 /25/ Informationen zur Zusammensetzung der Straßenbahnen, übergeben von der Stadtverwaltung Jena; per E-Mail am 06.12.2016 /26/ Informationen zur Belegung der Anliegerstraßen, übergeben von der Stadtverwaltung Jena, per E-Mail am 12.12.2016 /27/ Informationen zur Sportanlage Am Jenzig, Prognose der Belegungszahlen Stand 23.06.2017; per E-Mail von der Stadtverwaltung Jena am 04.08.2017 /28/ Saison und Öffnungszeiten „Ostbad Jena“, Website Stand 15.01.2018 https://www.jenaer-baeder.de/freibaeder/ostbad/oeffnungszeiten-tarife.html /29/ Schalltechnische Untersuchung 4399/16 goritzka akustik, Schallimmissionsprognose B-Plan B- Wj 18 „Nördlich der Karl-Liebknecht-Straße“ /30/ Aktualisierte Informationen zur Verkehrsbelastung auf der Karl-Liebknecht-Straße, übergeben vom Auftraggeber, per E-Mail am 06.12.2019 3.3 EINHEITEN, FORMELZEICHEN, BERECHNUNGSALGORITHMEN In der ANLAGE 1 sind die in der schalltechnischen Untersuchung aufgeführten Begriffe, Formelzeichen und die für die Ermittlung der Emission verwendeten Berechnungsalgorithmen erläutert. 4 SCHALLTECHNISCHES BERECHNUNGSMODELL Als Grundlage aller schalltechnischen Beurteilungen wird ein dreidimensionales schalltechnisches Berechnungsmodell erstellt. Dieses besteht aus einem Ausbreitungsmodell (Gelände, Bebauung) und einem Emissionsmodell (Emittenten). Grundlage sind die digitalen Daten aus /29/. 10
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick 5 MÖGLICHE KONFLIKTSITUATIONEN UND LÖSUNGSANSÄTZE Nachstehende Übersicht gibt einen Einblick in die Berechnungsergebnisse. Es beschreibt evtl. vorhandene Konflikte und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Verkehrslärm Konflikt: Überschreitung der Orientierungswerte Lösungen: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird aufgezeigt, dass die Überplanung des Gebietes aus städtebaulichen Gründen gewünscht ist. Die – weitestgehend geschlossene - Baureihe an der Karl-Liebknecht-Straße stellt eine effiziente gestalterische Lärmminderungsmaßnahme für die nördlicheren Baufelder dar. o Es werden die resultierenden Außenlärmpegel nach DIN4109-01 ermittelt. Aus diesen Außenlärmpegeln können die Anforderungen an das erforderliche Schalldämm - Maß (R’w,ges) der Gebäude abgeleitet werden. Sportlärm Konflikt: Durch die Nutzung der angrenzenden sportlichen Einrichtungen sind – für den gewählten Berechnungsansatz - keine Konflikte zu erwarten. 6 VORSCHLAG ZUR TEXTLICHEN FESTSETZUNG IM B-PLAN „LÄRM“ Aus den Ausführungen in den Teilen A bis C ergibt sich folgender Vorschlag für die schalltechnischen Festsetzungen zum Bebauungsplan. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Möglichkeit, dass zeitliche Abfolge der Bebauung nicht festgeschrieben werden soll. Wird festgeschrieben, dass die erste Häuserreihe entlang der Karl-Liebknecht-Straße zuerst zu errichten ist, können die resultierenden Außenlärmpegel den BILDERN C-01a – C-05b der schalltechnischen Untersuchung entnommen werden (Projekt-Nr. 5384, goritzka akustik - Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik, 04319 Leipzig). Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Außenlärmeinwirkungen gelten für den aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall: freie Schallausbreitung nachts Immissionshöhe 8,8 m über Gelände (2. OG) 11
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick Maßgebliche Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile entsprechend den Anforderungen der DIN 4109-1:2018-01, "Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen", und DIN 4109-2:2018-01, "Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen", auszubilden. Grundlage hierzu sind die im Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß Tab. 7 der DIN 4109-1:2018-01 einander wie folgt zugeordnet sind: 12
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Überblick Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 nachzuweisen. Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden. Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fassung ein anderes Verfahren als Grundlage für den Schallschutznachweis gegen Außenlärm vorgibt. Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche tags und nachts fassaden- und geschossweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden (Projekt-Nr. 5384, goritzka akustik - Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik, 04319 Leipzig). 13
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A Teil A Verkehrslärm 14
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A INHALTSVERZEICHNIS A1 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG 16 A2 ERMITTLUNG DER EMISSION 16 A2.1 STRAßENVERKEHR 16 A2.2 STRAßENBAHNVERKEHR 17 A3 ERMITTLUNG DER IMMISSION 18 A3.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 18 A3.2 ISOPHONENKARTEN 18 A3.3 INTERPRETATION DER ERGEBNISSE 19 A3.4 AUßENWOHNBEREICHE 20 A3.5 EINFLUSS VON REFLEXIONEN AUF UMLIEGENDE BEBAUUNG 20 A3.6 ABWÄGUNG 22 BILDER Ohne städtebauliche Planung Mit städtebaulicher Planung Bild-A-01a: Straßenverkehr, tags Bild-A-02a: Straßenverkehr, tags Bild-A-01b: Straßenverkehr, nachts Bild-A-02b: Straßenverkehr, nachts Bild-A-01c: Straßenbahnverkehr, tags Bild-A-02c: Straßenbahnverkehr, tags Bild-A-01d: Straßenbahnverkehr, nachts Bild-A-02d: Straßenbahnverkehr, nachts Bild-A-01e: Summe Verkehr, tags Bild-A-02e: Summe Verkehr, tags Bild-A-01f: Summe Verkehr, nachts Bild-A-02f: Summe Verkehr, nachts 15
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A A1 SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG Es wird der Straßenverkehrslärm und der Straßenbahnverkehrslärm für die umliegenden Straßen untersucht. Dabei wird der Verkehrslärm für den Prognose-Zustand ohne städtebauliche Planung [Variante 1] und für den Prognose-Zustand mit städtebaulicher Planung [Variante 2] ermittelt. Als relevante Schallquellen werden die Karl-Liebknecht-Straße (B 7) – Straßenverkehr - und der Straßenbahnverkehr der Linien 2, 3 und 33 angesehen. Um die Immissionssituation vollständig zu beschreiben und im Sinne der Prognosesicherheit, werden die anderen ausgewiesenen Straßen in die Berechnung einbezogen (Daten /23/). A2 ERMITTLUNG DER EMISSION A2.1 STRAßENVERKEHR Die Emissionspegel des Straßenverkehrs werden nach den Algorithmen der RLS-90 (s. /10/ und ANLAGE 1) berechnet. Die in der TABELLE 2 ausgewiesenen Emissionsdaten des Straßenverkehrs für die Karl-Liebknecht-Straße wurden in /30/ für den Prognosehorizont 2030 übergeben. Nebenstraßen wurden teilweise übergeben, bei fehlenden Informationen wurden Annahmen entsprechend /11/ getroffen. TABELLE 2: Straßenverkehrsdaten, Prognosehorizont 2030 – tags | nachts DTV , tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts -- tags nachts Straßenabschnitt Kfz/24h Kfz/h % km/h km/h dB(A) dB(A) dB(A) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Karl-Liebknecht-Straße, B7 (B-Plan) DTV 10.244* 607 66 3,0 25,0 50 50 50 50 0 60,7 57,0 Karl-Liebknecht-Straße, B7 (östlich) DTV 10.289* 617 113 3,0 25,0 50 50 50 50 0 60,7 57,0 Karl-Liebknecht-Straße (südlich) DTV 6.954* 410 49 3,0 21,0 50 50 50 50 0 59,0 55,1 Jenzigweg DTV 6.737* 405 32,0 3,0 22,0 50 50 50 50 0 59,0 53,4 Am Erlkönig DTV 750** 45 8 3,0 1,0 50 50 50 50 0 49,4 40,7 Gembdental DTV 100** 2 1 0,0 0,0 50 50 50 50 0 32,5 25,1 Pestalozzi Straße DTV 150** 9 2 1,0 1,0 50 50 50 50 0 41,1 32,9 Planstraße 1 DTV 100** 6 1 0,0 0,0 50 50 50 50 0 39,7 31,4 Anlieger Ost DTV 25** 2 1 0,0 0,0 50 50 50 50 0 32,5 25,1 *Vom Auftraggeber übermittelt, Prognosenullfall 2030 **nach /11/, DSTRO für die Straßenoberfläche Asphaltbeton bzw. geriffelte Gußasphalte nach Tabelle 4 der RLS 90 16
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A Anmerkung 2: Der Steigungszuschlag wird, basierend auf dem digitalen Geländemodell, Programmintern berücksichtigt. A2.2 STRAßENBAHNVERKEHR Die Emissionspegel des Straßenbahnverkehrs werden nach den Algorithmen der Schall 03-14 (/10/) und ANLAGE 1) berechnet. Die Emissionsdaten für den Straßenbahnverkehr wurden seitens der Stadt Jena für den entsprechenden Streckenabschnitt übergeben (/24/,/25/). Als Prognosehorizont gilt das Jahr 2025. Laut /25/ werden zum Zeitpunkt der Bearbeitung nur teilweise, zukünftig aber vermehrt Niederflurwagen mit Klima-Anlage eingesetzt. Im Sinne der Prognose-Sicherheit werden im Berechnungsmodell ausschließlich Niederflurwagen mit Klima-Anlagen eingesetzt (21-2-A6 nach Schall 03). Die Geschwindigkeit im Streckenabschnitt beträgt nach /24/ 30 km/h, östlich der Pestalozzi-Straße verlaufen die Gleise auf Holzschwellen auf Schotter, westlich der Pestalozzi-Straße straßenbündig. Die in der TABELLE 3 ausgewiesenen Emissionsdaten des Straßenbahnverkehrs werden mit den entsprechenden Abschnitten in das Berechnungsmodell integriert. Die Berechnungsvorschriften sind in der ANLAGE 1 erläutert. Als Prognosehorizont gilt das Jahr 2025. TABELLE 3: Emissionspegel Straßenbahn für den Beurteilungszeitraum tags und nachts, für die jeweilige Emissionshöhe nach Schall03-14 Strecken- Abschnitt Emissionshöhe *LW’A,h,m,Fz, tags *LW’A,h,m,Fz, nachts [m] [dB] [dB] 1 2 3 4 Östlich der Mündung 0,0 67,7 69,0 Pestalozzi-Str. / B7* 4,0 62,7 64,1 Westlich der Mündung 0,0 73,4 71,7 Pestalozzi-Str. / B7** 4,0 62,7 61,1 Kurve im Bereich 0,0 81,4 79,7 Karl-Liebknecht- 4,0 62,7 61,1 Straße / Jenzigweg*** *Gleise auf Holzschwellen auf Schotterbett **straßenbündige Gleise *** Kurvenradius < 100 m 17
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A TABELLE 4: Straßenbahnverkehr im Abschnitt Jenzigweg / An der Trebe; Zahlen nach /30/ Straßenbahnlinie Anzahl Tag (6:00 – 22:00 Uhr) Anzahl Nacht (22:00 – 6:00 Uhr) 1 2 3 Linie 2 86 20 Linie 3 86 20 Linie 33 4 20 Summe 178 60 A3 ERMITTLUNG DER IMMISSION A3.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN Die Berechnungen wurden mit dem Programmsystem LimA (Version 12.0) durchgeführt. Grundlage sind die Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel • RLS 90 für den Straßenverkehr • Schall 03-14 für den Straßenbahnverkehr Folgende Prämissen liegen den flächendeckenden Berechnungen (Isophonen) zugrunde: Immissionshöhe: 5,8 m über Gelände (1.Obergeschoss) Rasterweite: 5,0 m Beurteilungszeiträume o tags: 06.00 bis 22.00 Uhr o nachts: 22.00 bis 06.00 Uhr A3.2 ISOPHONENKARTEN Die Immissionen werden pro Verkehrsart (hier Straßenverkehr und Straßenbahnverkehr) ausgewiesen. In den Isophonenkarten ist die Lärmsituation - für den Tag- (06.00 bis 22.00 Uhr) und Nachtzeitraum (22.00 bis 06.00 Uhr) graphisch dargestellt. Variante 1 – ohne städtebauliche Planung Bild-A-01a: Straßenverkehr, tags, ohne städtebauliche Planung Bild-A-01b: Straßenverkehr, nachts, ohne städtebauliche Planung Bild-A-01c: Straßenbahnverkehr, tags, ohne städtebauliche Planung Bild-A-01d: Straßenbahnverkehr, nachts, ohne städtebauliche Planung Bild-A-01e: Summe Verkehr, tags, ohne städtebauliche Planung Bild-A-01f: Summe Verkehr, nachts, ohne städtebauliche Planung 18
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A Variante 2 – mit städtebaulicher Planung Bild-A-02a: Straßenverkehr, tags, mit städtebaulicher Planung Bild-A-02b: Straßenverkehr, nachts, mit städtebaulicher Planung Bild-A-02c: Straßenbahnverkehr, tags, mit städtebaulicher Planung Bild-A-02d: Straßenbahnverkehr, nachts, mit städtebaulicher Planung Bild-A-02e: Summe Verkehr, tags, mit städtebaulicher Planung Bild-A-02f: Summe Verkehr, nachts, mit städtebaulicher Planung A3.3 INTERPRETATION DER ERGEBNISSE Aufbauend auf den Isophonenkarten ist zu konstatieren, dass die Orientierungswerte ORW tags und ORW nachts an allen Baufeldern überschritten werden (Vergleich BILD A-01e bzw. A-01f). Die maßgebliche Lärmquelle stellt der Straßenverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße dar. die Immissionsgrenzwerte IGW tags und IGW nachts an den südlichsten Baufeldern überschritten werden. die rechtlich anerkannten Schwellenwerte der Gesundheitsgefährdung von tags 70 dB(A) und nachts 60 dB(A) werden unterschritten. Unter Beachtung der angedachten Baugrenze ergeben sich an der Südseite des Vorhabens, die in der TABELLE 5 ausgewiesenen Beurteilungspegel. TABELLE 5: Beurteilungspegel Lr an der Südseite der Bebauung Beurteilungspegel [dB(A)] Orientierungswert [dB(A)] Berechnungshöhe tags nachts tags nachts 1 2 3 Südseite ca. 66 ca. 55 55 45 Der TABELLE 5 ist zu entnehmen, dass die Überschreitungen größtenteils > 5 dB betragen (in Bezug auf die Orientierungswerte der DIN 18005). Nach /15/ ist dies als „deutliche Überschreitung“ anzusehen, aus dem ein „hohes Abwägungserfordernis“ resultiert. Eine „Überplanung ist in begründeten städtebaulichen Fällen möglich (/15/).“ 19
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A A3.4 AUßENWOHNBEREICHE In /21/ sind Empfehlungen zur Beurteilung gesunder Wohnverhältnisse für Außenwohnbereiche definiert. Für Summenpegel aus Schienen- und Straßenlärm unter 64 dB(A) sind demnach keine Schallschutzmaßnahmen an Außenwohnbereichen notwendig. Für die Beurteilung der Außenwohnbereiche ist nur der Tagzeitraum relevant. Wie in Abschnitt A3.3 beschrieben, werden die höchsten Summenpegel an den Baufeldern entlang der Karl-Liebknecht-Straße erreicht. Die Summenpegel überschreiten an der Südseite 64 dB(A). Nördlich dieser Baufelder unterschreitet der Summenpegel 64 dB(A). Es ist zu empfehlen: Außenwohnbereiche nur nördlich der Baufelder entlang der Karl-Liebknecht-Straße zu planen oder Außenwohnbereiche zwischen den südlichsten Baufeldern und der Karl-Liebknecht-Straße mit Lärmschutzmaßnahmen zu versehen (z.B. verglaste Loggien) Dies gilt auch für Außenwohnbereiche an der Ost- und Westseite dieser Baufelder. A3.5 EINFLUSS VON REFLEXIONEN AUF UMLIEGENDE BEBAUUNG Die Reflexionen an einer geschlossenen Fassade (Planungsentwurf) entlang der Karl-Liebknecht-Straße können zu einer Pegelerhöhung an der gegenüberliegenden vorhandenen Bebauung führen. Der Einfluss der Reflexionen wird exemplarisch an zwei Aufpunkten an der Karl-Liebknecht-Straße Hausnummer 98 (A01) und Nr. 92 (A02) für den Straßenverkehr ausgewiesen (Lage in BILD 1). In der TABELLE 6 werden die Mittelungspegel und die resultierenden Pegeldifferenzen an den exemplarischen Aufpunkten mit und ohne geplante Bebauung verglichen. TABELLE 6 Mittelungspegel an den Aufpunkten, mit / ohne Bebauung (Lm,frei), Straßenverkehr Aufpunkte Lm,stl,tag Lm,stl,nacht Lm,stl,frei,tag Lm,stl,frei,nacht ΔLm,stl,tag ΔLm,stl,nacht 1 2 3 4 5 6 7 8 A01 EG / N 67,1 58,8 67,1 58,8 0,0 0,0 A01 1.OG / N 67,1 58,8 67,1 58,8 0,0 0,0 A02 EG / N 64,7 56,4 64,7 56,4 0,0 0,0 A02 1.OG / N 65,1 56,8 65,1 56,8 0,0 0,0 20
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A Es ist festzustellen, dass keine höhere schalltechnische Belastung an den exemplarischen Immissionsorten zu erwarten ist (Pegeldifferenzen mit / ohne Bebauung 0 dB) Anmerkung 3: Bereits in der schalltechnischen Zuarbeit für einen vorherigen Entwurf (/29/) betrug die rechnerische Erhöhung weniger als 1 dB. Im aktuellen Entwurf befinden sich die Baufelder weiter entfernt von der Karl-Liebknecht-Straße und setzen sich nach Osten nicht bis auf die Höhe von IO-A01 fort. Die Berechnungen decken sich damit mit der Erwartungshaltung, dass keine wesentlichen Pegelerhöhungen zu erwarten sind. Reflexionseigenschaften der Gebäude Im Berechnungsmodell werden für Gebäude grundsätzlich „gegliederte Fassaden“ angenommen. Eine „gegliederte Fassade“ (im Sinne der RLS-90 sind dies z.B. Fassaden mit Erkern, Balkonen etc.) führt zu einem Reflexionsverlust des auftreffenden Schallstrahls von 2 dB (entspricht ungefähr einem Absorptionsgrad von 0,37). Im Vergleich führen „glatte Gebäudefassaden und reflektierende Lärmschutzwände“ zu einem Reflexionsverlust von 1 dB. Testrechnungen in /29/ ergaben am Aufpunkt A01, mit einem Reflexionsverlust von 1 dB bzw. 2 dB an der gegenüberliegenden Fassade eine Erhöhung von ΔL = LA01,RV1 - LA01,RV2 ≤ 0,1 dB. Einfluss von Reflexionen auf umliegende Bebauung Im Ergebnis ist festzustellen, dass – für den beschriebenen Berechnungsansatz – die Reflexionen an der geschlossenen Baureihe (Planungsentwurf) die Mittelungspegel an der gegenüberliegenden vorhandenen Bebauung nicht erhöhen. Die 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung - sieht bei wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen Maßnahmen vor, wenn § 1, (2) 2. „durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Diese Erhöhungen treffen im vorliegenden Fall nicht ein. Verschiedene Studien zum Thema Verkehrslärm kommen zu Ergebnissen, die nahelegen, dass eine Pegelveränderung um 1 Dezibel (A) bereits wahrgenommen werden kann („Können Lärmminderungsmaßnahmen mit geringer akustischer Wirkung wahrgenommen werden?“ Umweltbundesamt, Berlin 2004). Mit Pegeländerungen unter 1 Dezibel (A) an den betroffenen Fassaden kann im konkreten Fall mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es zu keiner spürbar erhöhten Lärmbelastung für die Bewohner der vorhandenen Bebauung kommt. 21
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil A A3.6 ABWÄGUNG Aufbauend auf den übergebenen Informationen ist zu konstatieren, dass eine Lärmschutzwand an der Karl-Liebknecht-Straße stadtplanerisch nicht gewünscht ist, die – weitestgehend geschlossene - Baureihe an der Karl-Liebknecht-Straße eine gute Abschirmung für die nördlicheren Baufelder bringt (s. BILD A-02e und A-02f) es durch Reflexionen zu keiner wesentlichen Erhöhung der Lärmbelastung an den umliegenden Wohngebäuden kommt. Es werden daher die resultierenden Außenlärmpegel nach der DIN 4109-1:2018-01 rechnerisch ermittelt und die sich daraus ergebenden Anforderungen an das erforderliche Schalldämm - Maß (R’w,ges) ausgewiesen (s. Teil C). 22
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil B Teil B Sport- und Freizeitlärm 23
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil B INHALTSVERZEICHNIS B1 SITUATIONSBESCHREIBUNG 25 B2 IMMISSIONSORTE / BEURTEILUNGSKRITERIEN 26 B2.1 IMMISSIONSORTE 26 B2.2 BEURTEILINGSKRITERIEN 26 B3 EMISSIONSANSATZ 27 B4 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL 28 B4.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 28 B4.2 BERECHNUNGSERGEBNISSE 29 BILDER Bild-B-01: Lageplan + Emissionen Ostbad Jena / Sportanlagen 24
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil B B1 SITUATIONSBESCHREIBUNG In diesem Teil sind die Immissionen von Sport und Freizeitanlagen nach der 18. BImSchV (/19/) zu beurteilen. Die Emissionskennwerte werden der VDI 3770 (/20/) entnommen. Berücksichtigt wird die westlich des Vorhabens gelegene Sportanlage „Am Jenzig“ und das nordwestlich gelegene Freibad „Ostbad Jena“. Freibad „Ostbad Jena“ Das Freibad „Ostbad Jena“ wird laut /28/ in der Saison vom 15. Mai bis 15. September zwischen 9:00 – 20:00 Uhr betrieben. Aufbauend auf übergebenen Informationen durch die Stadt Jena ist am nächstgelegenen Campingplatz (Am Jenzig 3) ein Beurteilungspegel Lr,tags = 60 dB(A), herrührend von der Emission des Freibads, zulässig (entspricht Mischgebiet MI nach /5/). Aufbauend auf der Annahme, dass der Immissionsrichtwert am nächstgelegenen Immissionsort (Campingplatz) eingehalten werden muss, wird der maximal zulässige Flächenschallleistungspegel für das Freibad ermittelt. Setzt man diesen Flächenschallleistungspegel für eine Berechnung des Mittelungspegels an der nächstgelegenen Grenze des B-Plan-Gebiets Karl-Liebknecht-Straße an, ergibt sich dort ein Mittelungspegel von 45 dB(A). Dieser Mittelungspegel liegt 9 dB unter dem IRW in den Ruhezeiten tags für allgemeine Wohngebiete IRW Ruhezeiten,tags = 55 dB(A) (Lage s. BILD B-01). Im Ergebnis dieses Berechnungsansatzes ist festzustellen, dass die Emissionen des Freibads „Ostbad Jena“ für das B-Plan-Gebiet Karl-Liebknecht-Straße zu vernachlässigen sind, da die Immissionen 10 dB unter dem Immissionsrichtwert für Ruhezeiten liegen (analog zur Formulierung in der TA Lärm (/5/) Abschnitt 2.2 „Einwirkungsbereich einer Anlage“). Sportanlage „Am Jenzig“ Entsprechend der übergebenen Prognosezahlen (/27/) findet von Montag bis Freitag Schul- und Vereinssport im Tagzeitraum zwischen 07:30 und 22:00 Uhr statt. An den Wochenenden finden Fußballspiele im Tagzeitraum zwischen 09:00 und 18:00 Uhr statt. Im Sinne eines Worst-Case-Szenarios wird angenommen, dass an Sonn- und Feiertagen zwei Spiele parallel auf dem großen und kleinen Feld in der Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr stattfinden (Vergleich mit IRW Ruhezeiten = 55 dB(A). Vereinzelte Ereignisse wie Sommerveranstaltungen (Sportfeste oder Vereinsfeste) werden nicht berücksichtigt. Die PKW-An- und Abfahrt zu den Spielen erfolgt über den Jenzigweg. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf dem Jenzigweg (DTV 12.800) wird der PKW- Verkehr, der der Sportanlage zuzuordnen ist, vernachlässigt. 25
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil B B2 IMMISSIONSORTE / BEURTEILUNGSKRITERIEN B2.1 IMMISSIONSORTE Die in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung betrachteten Immissionsorte (IO) werden so gewählt, dass das Untersuchungsgebiet schalltechnisch beschrieben wird und dass anhand der auszuweisenden anteiligen Beurteilungspegel L r,an Rückschlüsse auf die bestimmende(n) Emissionsquelle(n) gezogen werden und evtl. notwendig werdende aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen bestimmt werden können. Konkret werden die, den Sportanlagen nächstgelegenen, Immissionsorte (IO)betrachtet (Lage s. BILD-B-01). B2.2 BEURTEILINGSKRITERIEN Die Immissionen der Sport- und Freizeitanlagen sind mit den Immissionsrichtwerten der 18.BImschV (Sportanlagenlärmschutzverordnung, /19/) zu vergleichen. Die TABELLE 7 fasst die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte (IRW) – unter Beachtung der Beurteilungszeiten im Beurteilungszeitraum tags – zusammen. TABELLE 7: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für ein allgemeines Wohngebiet (WA), tags Uhrzeit IRW [dB(A)] 1 2 3 4 tags an Werktagen 6.00 bis 22.00 Uhr 55 7.00 bis 22.00 Uhr 55 an Sonn- und Feiertagen Ruhezeiten an Werktagen 6.00 bis 08.00 Uhr 50 20.00 bis 22.00 Uhr 55 an Sonn- und Feiertagen* 7.00 bis 09.00 Uhr 50 13.00 bis 15.00 Uhr 55 20.00 bis 22.00 Uhr 55 * Die Ruhezeit von 13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Sportanlage oder der Sportanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die in der TABELLE 7 aufgeführten Immissionsrichtwerte im Beurteilungszeitraum tags um nicht mehr als 30 dB(A), in den Ruhezeiten um nicht als 10 dB(A), überschreiten. 26
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil B Anmerkung 4: Nach Nummer 1.5 des Anhangs zur 18. BImSchV gelten "Überschreitungen der Immissionsrichtwerte durch besondere Ereignisse und Veranstaltungen […] als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen." Anmerkung 5: Wenn an Sonn- und Feiertagen die gesamte Nutzungszeit der Sportanlagen zusammenhängend weniger als 4 h beträgt und mehr als 30 min in die mittägliche Ruhezeit fallen, gilt nach Nummer 1.3.2.2 des Anhangs zur 18. BImSchV als Beurteilungszeit ein Zeitabschnitt von 4 h, der die gesamte Nutzungszeit umfasst. B3 ERMITTLUNG DER EMISSIONEN B3.1 EMISSIONSANSATZ FUßBALLPALTZ Grundlage der Berechnungen bildet die VDI 3770. Wesentliche Emittenten – unabhängig ob Trainings- oder Spielbetrieb – sind die Spieler, die Zuschauer und die Übungsleiter / Schiedsrichter2. Anmerkung 6: Nach der 18. BImSchV sind die „An- und Abfahrtswege und Parkplätze durch Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art so zu gestalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein Mindestmaß beschränkt werden.“ Im Sinne eines Worst-Case-Szenarios wird angenommen, dass an Sonn- und Feiertagen zwei Spiele parallel auf dem großen und kleinen Feld in der Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr stattfinden (Vergleich mit IRW Ruhezeiten = 55 dB(A). Unter Berücksichtigung der Zuschauerzahlen n wird die kennzeichnende Geräuschsituation nach VDI 3770 aus den nachfolgenden Gleichungen bestimmt. Schiedsrichterpfiffe / Übungsleiter (auf das gesamte Spielfeld verteilt) LWA = 73,0 dB + 20 log(1+n) dB für n ≤ 30 Zuschauer LWA = 98,5 dB + 3 log(1+n) dB für n > 30 Zuschauer Spieler (auf das gesamte Spielfeld verteilt) LWA = 94 dB 2 Nach der VDI 3770 werden die Schiedsrichterpfiffe stellvertretend für die Geräuschemission des Übungsleiters verwendet. 27
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil B Zuschauer (auf das gesamte Spielfeld verteilt) LWA = 80 dB + 10 log(n) dB für n ≤ 500 Zuschauer LWA = 80 dB + 8∙10-5 ∙ n dB + 10 log(n) dB für n > 500 Zuschauer Anmerkung 7: Für den Spielbetrieb ist n = 50 (Annahme). Die sich ergebenden Emissionen für den Trainingsbetrieb und den Spielbetrieb sind in der TABELLE 8 ausgewiesen. TABELLE 8: Emissionsdaten Fußballfelder | tags LWA Fläche Lwa'' [dB(A)] [m²] [dB(A)/m²] 1 2 3 4 Spiel auf großem Feld Schiedsrichterpfiffe* 103,6 7700 64,8 Spieler 94,0 7700 55,1 Zuschauer* 97,0 250 73,0 Spiel auf kleinem Feld Schiedsrichterpfiffe** 103,6 6200 65,7 Spieler 94,0 6200 56,1 Zuschauer** 97,0 250 73,0 *berechnet nach /20/ für n = 50 Zuschauer **berechnet nach /20/ für n = 50 Zuschauer Anmerkung 8: Dass für zwei parallel stattfindende Spiele jeweils n = 50 Zuschauer anwesend sind, stellt eine Annahme des Sachverständigen im Sinne der Prognosesicherheit dar. B4 ERMITTLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL B4.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN Die Schallausbreitungsberechnungen werden mit dem Programmsystem LimA (Version 2019.02) durchgeführt. Grundlage für die Berechnung der Geräuschimmissionen sind die DIN ISO 9613-2 (/4/) und die TA Lärm (/5/). Folgende Prämissen liegen den Einzelpunktberechnungen zugrunde: Lage der Immissionsorte: 0,5 m vor geöffnetem Fenster der betreffenden Fassade Berechnungshöhen: entsprechend der Geschosshöhe meteorologische Korrektur : 0 dB 28
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil B B4.2 BERECHNUNGSERGEBNISSE In der TABELLE 9 sind die Beurteilungspegel Lr, herrührend von den Emissionen des Ostbads Jena, an den Immissionsorten (IO) ausgewiesen und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt. TABELLE 9: Beurteilungspegel Lr an den relevanten Immissionsorten (IO), Emission Ostbad Jena Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Unterschreitung L IO L,tags L,nachts Lr,tags Lr,nachts Ltags Lnachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 1 2 3 4 5 6 7 IO-BP 1.OG 55,0 -- 46,0 -- -9,0 -- In der TABELLE 10 sind die Beurteilungspegel Lr, herrührend von den Emissionen der Sportanlage, an den Immissionsorten (IO) ausgewiesen und den Immissionsrichtwerten (IRW) gegenübergestellt. TABELLE 10: Beurteilungspegel Lr an den relevanten Immissionsorten (IO), Emission Sportanlage Immissionsrichtwert Beurteilungspegel Lr Unterschreitung L IO L,tags L,nachts Lr,tags Lr,nachts Ltags Lnachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) 1 2 3 4 5 6 7 IO-BP 1.OG 55,0 -- 53,0 -- -2,0 -- Die Ergebnisse in den TABELLEN weisen aus, dass an den dem nächstgelegenen Immissionsort IO-BP (analog zu IO-10) die Immissionsrichtwerte unterschritten bzw. eingehalten werden. 29
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil C Teil C resultierender bzw. maßgeblicher Außenlärmpegel 30
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil C INHALTSVERZEICHNIS SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG 32 LÖSUNGSANSATZ 32 RASTERRECHNUNG 34 ERMITTLUNG DER EMISSION 34 RESULTIERENDER AUßENLÄRMPEGEL 35 C5.1 BERECHNUNGSPRÄMISSEN 35 C5.2 FLÄCHENDECKENDE BERECHNUNG DER AUßENLÄRMPEGEL 35 C5.3 EINZELPUNKTBERECHNUNG DER AUßENLÄRMPEGEL 36 BILDER Mit städtebaulicher Planung Bild-C-01a: res. Außenlärmpegel EG, tags Bild-C-05a: res. Außenlärmpegel 4OG, tags Bild-C-01b: res. Außenlärmpegel EG, nachts Bild-C-05b: res. Außenlärmpegel 4OG, nachts Bild-C-02a: res. Außenlärmpegel 1.OG, tags Bild-C-06a: res. Außenlärmpegel 2OG Bild-C-02b: res. Außenlärmpegel 1.OG, nachts freie Schallausbreitung, tags Bild-C-03a: res. Außenlärmpegel 2.OG, tags Bild-C-06b: res. Außenlärmpegel 2OG, Bild-C-03b: res. Außenlärmpegel 2.OG, nachts freie Schallausbreitung, nachts Bild-C-04a: res. Außenlärmpegel 3OG, tags Bild-C-04b: res. Außenlärmpegel 3OG,nachts 31
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil C SITUATIONSBESCHREIBUNG / AUFGABENSTELLUNG Zur schalltechnischen Dimensionierung der Außenbauteile und einer eventuellen Festlegung von Außenwohnbereichen ist die gesamte zu erwartende schalltechnische Belastung an den Fassaden des Bebauungsentwurfs nach der DIN 4109-02 zu berechnen. Im Konkreten Fall setzt sich der resultierende bzw. maßgebliche Außenlärmpegel aus folgenden Lärmarten zusammen: Straßen- und Straßenbahnverkehr (Ergebnisse aus Teil A) Gewerbelärm (zulässige Immissionsrichtwerte) LÖSUNGSANSATZ In Abschnitt 7 der DIN 4109-01 sind Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen formuliert. Diesen Anforderungen liegt die rechnerische Ermittlung des vorhandenen oder zu erwartenden resultierenden Außenlärmpegels La,res zugrunde. Die Vorgehensweise zur Berechnung des La,res ist in Abschnitt 4.4.5 der DIN 4109-02 beschrieben und nachfolgend zusammengefasst. Allgemeines In der Regel wird die Lärmbelastung zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels berechnet. Im Sinne der DIN 4109-02 sind als Lärmquellen der Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserverkehr sowie der Industrie / Gewerbe zu betrachten. Überlagern sich an der schutzbedürftigen Bebauung mehrere dieser Lärmquellen, so werden diese energetisch summiert. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich für den Tag und für die Nacht aus den zugehörigen Beurteilungspegeln (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr bzw. 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Im Nachtzeitraum ist zusätzlich der Zuschlag der erhöhten nächtlichen Störwirkung für Räume, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden zu berücksichtigen. Konkretes Vorhaben Bezugnehmend auf die vorliegende schalltechnische Untersuchung ist auf die vorhandenen Geräuschquellen „öffentlicher Straßenverkehr“ und „Gewerbe- und Industrieanlagen“ einzugehen: Es werden die maßgeblichen Außenlärmpegel La,res nutzungsunabhängig für den Tag- und Nachtzeitraum wie folgt berechnet: 32
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil C 1) Im ersten Schritt sind die Schallimmissionen der einzelnen Lärmquellen für den Tag- und Nachtzeitraum entsprechend der jeweiligen Berechnungsvorschrift zu berechnen: o Straßenverkehr Lr,str nach RLS-90 o Straßenbahnverkehr Lstb nach Schall 03-14 o gewerblicher Lärm Lr,gewerbe - Immissionsrichtwerte (IRW) nach TA Lärm 2) Die Schallimmissionen für den Tag- und Nachtzeitraum der einzelnen Lärmquellen werden gegenübergestellt. Ist die Differenz zwischen den Schalldruckpegeln kleiner als 10 dB, werden dem Nachtpegel 10 dB hinzuaddiert. Bei einer größeren Differenz bleiben die Schalldruckpegel unverändert. 3) Die einzelnen Beurteilungspegel Lr,str, Lr,stb und Lr,gewerbe sind energetisch zu summieren. Dem Summenpegel werden anschließend 3 dB arithmetisch addiert. Der maßgebliche Außenlärmpegel La,res ergibt sich schließlich aus La,stb La,str La,gewerbe La,res =10 log ((10 10 ) + (10 10 ) + (10 10 )) +3 dB 4) Die berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel La,res werden in einem 5,0 m Raster geschossweise für den Tag- und Nachtzeitraum ausgewiesen (siehe BILD C-01a - C-06b). 5) Als „maßgeblicher Außenlärmpegel“ ist - entsprechend der Nutzung des jeweiligen Raumes - entweder: o der Tagzeitraum (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr) oder o der Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) als Grundlage zur Berechnung heranzuziehen. Bei Räumen, die „überwiegend zum Schlafen genutzt werden“, wird entsprechend der DIN 4109:2018-01 grundsätzlich der Außenlärmpegel derjenigen Tageszeit herangezogen, welcher die höhere Anforderung ergibt. Für Räume die vor allem Tags genutzt werden (z.B. Büroräume), ist ausschließlich der Tagzeitraum heranzuziehen. Hinweis: In Wohngebäuden ist es grundsätzlich zu empfehlen, auch Räume die entsprechend der Planung nicht als Schlafräume ausgewiesen sind, in der Auslegung der Schalldämmung der Fenster dennoch als Schlafraum zu betrachten. 33
goritzka akustik Projekt-Nr.: 5384 | Version 1.0 Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik Teil C Aufbauend auf den maßgeblichen Außenlärmpegeln kann die Anforderung an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R`w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach nachstehender Gleichung, ermittelt werden: R`w,ges = La - KRaumart Dabei ist KRaumart = 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien KRaumart = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnliches KRaumart = 35 dB für Büroräume und Ähnliches La der maßgebliche Außenlärmpegel Mindestens einzuhalten sind R`w,ges = 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien R`w,ges = 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnliches RASTERRECHNUNG Zur schalltechnischen Dimensionierung der Außenbauteile und einer eventuellen Festlegung von Außenwohnbereichen ist die gesamte zu erwartende schalltechnische Belastung an den Fassaden der Wohnbebauung nach der DIN 4109-01 zu berechnen. Da es sich bei dem vorliegenden Vorhaben um Baufelder in einem vorhaben bezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Außenlärmpegel für den Tag- und Nachtzeitraum flächendeckend je Geschoss berechnet und ausgewiesen (s. Bilder C-01a – C-06b) ERMITTLUNG DER EMISSION Die prognostischen Emissionen für den Straßen- und Straßenbahnverkehr können dem Teil A Abschnitt A2 entnommen werden. Als Gewerbelärm werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (WA) zum Ansatz gebracht. Als Beurteilungswerte "Außen" (0,5 m vor der Mitte eines geöffneten Fensters) für die Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“ gelten somit: Immissionsrichtwerte nach der TA Lärm (/5/) Tag Nacht Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) 40 dB(A) 34
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