LÄRMTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Anhang - Stadt Baunach
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Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 2
vom 03.01.2019
Inhaltsverzeichnis
1 VERANLASSUNG 3
2 GRUNDLAGEN 3
2 ERMITTLUNG DER EMISSIONEN 5
2.1 Wanderparkplatz 5
2.2 Skater-Anlage 5
2.3 Streetball-Platz 8
2.4 Bolzplatz 9
3 ERMITTLUNG DER IMMISSIONEN 9
3.1 Parkplatzlärm 9
3.2 Freizeit- und Sportlärm 9
4 ZUSAMMENFASSUNG 11
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vom 03.01.2019
1 VERANLASSUNG
Im Süden der Stadt Baunach soll im Bereich „Röderweg Süd“, in der Verlängerung der Straße
„Röderweg“, eine Wohnbebauung aufgeplant werden.
Westlich angrenzend an dieses Areal befindet sich ein öffentlicher Wanderparkplatz sowie im
Anschluss daran eine Freizeitanlage für Kinder und Jugendliche mit Skateranlage, Streetball-
Platz und einem Bolzplatz mit einem Tor.
Nördlich des geplanten Baugebietes, in rund 250 m Entfernung, befindet sich eine Tennisplatz-
anlage. Diese wird jedoch nicht weiter untersucht, da bereits bestehende Bebauung wesentlich
näher liegt (150 m) und überdies zum neuen Baugebiet ein Höhenanstieg von über 20 m be-
steht, der zudem mit Wald bestockt ist.
Die vorliegende Lärmtechnische Untersuchung soll klären, mit welchen Belastungen an den
geplanten Wohngebäuden zu rechnen ist und welche Schallschutzmaßnahmen gegebenenfalls
erforderlich sind, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten.
Der Auftrag zur Bearbeitung der Lärmtechnischen Untersuchung ging an die Planungsgruppe
Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg.
2 GRUNDLAGEN
Die nachfolgend aufgeführten Schriften und Regelwerke wurden in der vorliegenden Untersu-
chung berücksichtigt. Dabei ist zu differenzieren in den Lärm vom öffentlichen Wanderparkplatz,
der nach der DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ zu beurteilen und nach der RLS-90
zu berechnen ist, sowie in den Lärm von der Freizeit- und Sportanlage, für die die 18. BImSchV
anzuwenden ist.
Wanderparkplatz:
[1] DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“
[2] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90
Freizeit- und Skateanlage:
[3] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportan-
lagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV)
[4] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Geräusche von Trendsportanlagen Teil 1: Ska-
teanlagen, Augsburg, 2005
[5] VDI-Richtlinie: VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen,
September 2012
[6] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Geräusche von Trendsportanlagen Teil 2:
Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline-Skatehockey, Streetball, Augsburg, 2006
Die Berechnung wurde für den nächstliegenden Immissionsort (Haus Südwest, s. nachfolgen-
den Abbildung 1) vorgenommen.
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Abbildung 1: Lageplan Immissionsort und Emittenten
Die geplante bauliche Nutzung ist Allgemeines Wohngebiet. Damit gelten für den Lärm durch
den Wanderparkplatz gemäß [1] folgende Orientierungswerte:
tags 55 dB(A)
nachts 45 dB(A)
Hinsichtlich des Freizeit- und Sportanlagenlärms gelten für Allgemeines Wohngebiet nach der
18. BImSchV [3] folgende Immissionsrichtwerte:
tags, außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A)
tags, innerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A)
nachts 40 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen diese Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als
30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Dies bedeutet:
tags, außerhalb der Ruhezeiten 55 + 30 = 85 dB(A)
tags, innerhalb der Ruhezeiten 50 + 30 = 80 dB(A)
nachts 40 + 20 = 60 dB(A)
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:
tags an Werktagen 6.00 - 22.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen 7.00 - 22.00 Uhr
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nachts an Werktagen 22.00 - 6.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen 22.00 - 7.00 Uhr
Ruhezeit an Werktagen 6.00 - 8.00 / 20.00 - 22.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen 7.00 - 9.00 / 13.00 - 15.00 / 20.00 - 22.00 Uhr
Für die Ermittlung der Beurteilungspegel wurde das EDV-Programm SoundPLAN (Version 8.1)
verwendet, welches ständig fortgeschrieben wird und den jeweils aktuellen Anforderungen und
Richtlinien entspricht. Mit diesem Programm wurde ein digitales Geländemodell erstellt, in dem
die bestehenden und die geplanten Gebäude sowie die Immissionsorte berücksichtigt sind.
2 ERMITTLUNG DER EMISSIONEN
Nachfolgend werden die einzelnen Emittenten und die für sie angesetzten Emissionspegel be-
schrieben.
2.1 Wanderparkplatz
Der Wanderparkplatz stellt sich als ungeregelte Stellplatzfläche mit wassergebundener Decke
dar, auf der etwa bis zu 10 Pkw abgestellt werden können. Dieser Fall ist zwar sehr unwahr-
scheinlich, wird aber als „worst case“ (ungünstigster Fall) der Berechnung zugrunde gelegt.
Angenommen wird also die Anfahrt von 10 Pkw innerhalb einer Stunde am frühen Vormittag
(z. B. zwischen 8.00 und 9.00 Uhr) und die Abfahrt aller Pkw innerhalb einer Stunde am späten
Nachmittag (z. B. zwischen 16.00 und 17.00 Uhr).
Daraus ergibt sich der in der nachfolgenden Grafik dargestellte LmE-Wert:
2.2 Skater-Anlage
Die Skateranlage weist mehrere bauliche Einrichtungen auf, die nachfolgend beschrieben wer-
den. Darüber hinaus werden sogenannte Flatland-Tricks in der ebenen Fläche berücksichtigt,
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also mehr oder weniger auf der Stelle ausgeführte Tricks auf dem Skateboard, ohne die Nut-
zung der baulichen Einrichtungen.
Auch wenn die Anlage von Inline-Skatern genutzt werden kann, werden diese nicht näher be-
trachtet, da die Nutzung durch Skateboarder die lärmintensivere ist und die Berechnung damit
auf der sicheren Seite ist.
Gemäß [4] wird als worst case eine Betriebszeit von 10.00 bis 22.00 Uhr angesetzt.
Abb. 2: Coping ramp
Abb. 3: Pyramide
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Abb. 4: Curb
Abb. 5: Bank
Für diese Einrichtungen ist (gemäß Tab. 24 in [4]) von den in der nachfolgenden Tabelle 1 dar-
gestellten Emissionswerten auszugehen:
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Tab. 1: Emissionswerte
LWA,1h KI LWAF,max
(Schallleistungs- (Zuschlag Impulshal- (Spitzenschallleistungs-
pegel für ein Ereig- tigkeit) pegel)
nis/Stunde)
Coping ramp 69 dB(A) 9 dB(A) 115 dB(A)
Pyramide 69 dB(A) 11 dB(A) 116 dB(A)
Curb 68 dB(A) 10 dB(A) 114 dB(A)
Bank 71 dB(A) 10 dB(A) 118 dB(A)
Flatland 67 dB(A) 9 dB(A) 114 dB(A)
Ausgehend von den Emissionswerten in Tabelle 1 und der Nutzungsintensität, also den Ereig-
nissen pro Stunde, ergeben sich nach der Formel
LWA = LWA,1h + KE,1h
wobei KE,1h = 10 log (n), also die Korrektur für die Anzahl n der Ereignisse ist,
(gem. Tab. 20 in [4]) die in der nachfolgenden Tabelle 2 dargestellten Schallleistungspegel LWA:
Tab. 2: Schallleistungspegel
Ereignisse pro KE,1h LWA
Stunde (Zuschlag Impulshal- (Schallleistungspegel)
tigkeit)
Coping ramp 60 18 dB(A) 87 dB(A)
Pyramide 120 21 dB(A) 90 dB(A)
Curb 60 18 dB(A) 86 dB(A)
Bank 60 18 dB(A) 89 dB(A)
Flatland 30 15 dB(A) 82 dB(A)
2.3 Streetball-Platz
Für einen Streetball-Platz mit einem Korb ist (gemäß Tab. 43 in [5]) von den in der nachfolgen-
den Tabelle 3 dargestellten Emissionskennwerten auszugehen:
Tab. 3: Emissionskennwerte Streetball-Platz
LWA KI KI* LWAF,max
(Schallleistungspegel) (Zuschlag Impulshaltig- (Zuschlag Impulshaltig- (Spitzenschallleistungs-
keit) keit ohne menschliche pegel)
Stimme)
87 dB(A) 9 dB(A) 6 dB(A) 106 dB(A)
(Gemäß 18. BImSchV ist KI* anzusetzen)
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2.4 Bolzplatz
Für den Bolzplatz ist (gemäß Tab. 35 in [5] und Tab. 4 in [6]) bei angenommenem Fußballspiel
von 6 Kindern von den in der nachfolgenden Tabelle 4 dargestellten Emissionskennwerten aus-
zugehen:
Tab. 4: Emissionskennwerte Bolzplatz
LWA 1 LWA KI* KI LWAF,max
(Schallleistungspegel (Schallleistungspegel (Zuschlag Im- (Zuschlag Im- (Spitzenschall-
bezogen auf eine aller Spieler, n= 6) pulshaltigkeit pulshaltigkeit) leistungspegel)
Person) ohne menschli-
che Stimme)
87 dB(A) 95 dB(A) 0 dB(A) 10 dB(A) 119 dB(A)
(Gemäß 18. BImSchV ist KI* anzusetzen)
3 ERMITTLUNG DER IMMISSIONEN
Für die Berechnung wurde das international verbreitete EDV-Programm SoundPLAN (Version
8.1) verwendet, welches die aktuell geltenden Vorgaben und Richtlinien berücksichtigt und stän-
dig fortgeschrieben wird. Damit wurde ein digitales Geländemodell erstellt, in welchem die Emit-
tenten und der Immissionsort sowie topographische Gegebenheiten berücksichtigt wurden.
3.1 Parkplatzlärm
Aus der Nutzung des Wanderparkplatzes ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 5 dar-
gestellten Beurteilungspegel.
Tab. 5: Parkplatz-Lärm
HR = Himmelsrichtung; OW,T bzw. OW,N = Orientierungswert tags bzw. nachts; LrT bzw. LrN = Beurteilungspegel
tags bzw. nachts; LrT,diff bzw. LrN,diff = Überschreitung tags bzw. nachts
Der relevante Orientierungswert tags wird deutlich unterschritten.
3.2 Freizeit- und Sportlärm
Bei der als worst case angenommenen gleichzeitigen Nutzung von Skateanlage, Streetballplatz
und Bolzplatz in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr werktags ergeben sich die in der nachfol-
genden Tabelle 6 dargestellten Beurteilungspegel.
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Tab. 6: Sportlärm werktags
RW,Mo bzw. RW,A bzw. RW,TaR bzw. RW,N = Richtwert morgens bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten
bzw. nachts; LrMo bzw. LrA bzw. LrTaR bzw. LrN = Beurteilungspegel morgens bzw. abends bzw. tags außerhalb der
Ruhezeiten bzw. nachts
Die Richtwerte werden deutlich eingehalten.
Hinsichtlich der Spitzenpegel ergeben sich werktags die in der nachfolgenden Tabelle 7 darge-
stellten Beurteilungspegel.
Tab. 7: Spitzenpegel Sportlärm werktags
RW,Mo,max bzw. RW,A,max bzw. RW,TaR,max bzw. RW,N,max = Richtwert morgens bzw. abends bzw. tags außer-
halb der Ruhezeiten bzw. nachts; LrMo,max bzw. LrA,max bzw. LrTaR,max bzw. LrN,max = Beurteilungspegel mor-
gens bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts
Der zulässige Spitzenpegel wird deutlich unterschritten.
Für die Situation sonntags ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 8 dargestellten Beur-
teilungspegel.
Tab. 8: Sportlärm sonntags
RW,Mo bzw. RW,Mi bzw. RW,A bzw. RW,TaR bzw. RW,N = Richtwert morgens bzw. mittags bzw. abends bzw. tags
außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts; LrMo bzw. LrMi bzw. LrA bzw. LrTaR bzw. LrN = Beurteilungspegel morgens
bzw. mittags bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts
Die Richtwerte bleiben deutlich unterschritten.
Bei den Spitzenpegeln sonntags ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 9 dargestellten
Beurteilungspegel.
Tab. 9: Spitzenpegel Sportlärm sonntags
RW,Mo,max bzw. RW,Mi,max bzw. RW,A,max bzw. RW,TaR,max = Richtwert morgens bzw. mittags bzw. abends
bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten; LrMo,max bzw. LrMi,max bzw. LrA,max bzw. LrTaR,max = Beurteilungspegel
morgens bzw. mittags bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten
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Der zulässige Spitzenpegel bleibt deutlich unterschritten.
4 ZUSAMMENFASSUNG
Die Untersuchung der auf das Baugebiet einwirkenden Emissionen durch den Wanderparkplatz
bzw. durch die Einrichtungen der Freizeit- und Sportanlage (Skateanlage, Streetballplatz, Bolz-
platz) für einen durchgängigen Betrieb von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowohl werktags als auch
sonntags hat gezeigt, dass die einzuhaltenden Orientierungswerte bzw. Richtwerte nicht über-
schritten werden.
Schallschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich.
Da künftige Anwohner jedoch subjektiv eine Störwirkung durch die Freizeitanlage empfinden
können, sollte für schutzwürdige Raumnutzungen (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer) empfohlen
werden, diese nicht auf den zur Freizeitanlage ausgerichteten Gebäudeseiten anzuordnen.
Aufgestellt:
Bamberg, den 03.01.2019
Ku-18.028.7
Für die Bearbeitung: Planungsgruppe S t r u n z:
Kirschäckerstraße 39, 96052 Bamberg
Ingenieurgesellschaft mbH
( 0951 / 9 80 03 - 0
Kutzner Schönfelder
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