LÄRMTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Anhang - Stadt Baunach
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Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 2 vom 03.01.2019 Inhaltsverzeichnis 1 VERANLASSUNG 3 2 GRUNDLAGEN 3 2 ERMITTLUNG DER EMISSIONEN 5 2.1 Wanderparkplatz 5 2.2 Skater-Anlage 5 2.3 Streetball-Platz 8 2.4 Bolzplatz 9 3 ERMITTLUNG DER IMMISSIONEN 9 3.1 Parkplatzlärm 9 3.2 Freizeit- und Sportlärm 9 4 ZUSAMMENFASSUNG 11 www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 3 vom 03.01.2019 1 VERANLASSUNG Im Süden der Stadt Baunach soll im Bereich „Röderweg Süd“, in der Verlängerung der Straße „Röderweg“, eine Wohnbebauung aufgeplant werden. Westlich angrenzend an dieses Areal befindet sich ein öffentlicher Wanderparkplatz sowie im Anschluss daran eine Freizeitanlage für Kinder und Jugendliche mit Skateranlage, Streetball- Platz und einem Bolzplatz mit einem Tor. Nördlich des geplanten Baugebietes, in rund 250 m Entfernung, befindet sich eine Tennisplatz- anlage. Diese wird jedoch nicht weiter untersucht, da bereits bestehende Bebauung wesentlich näher liegt (150 m) und überdies zum neuen Baugebiet ein Höhenanstieg von über 20 m be- steht, der zudem mit Wald bestockt ist. Die vorliegende Lärmtechnische Untersuchung soll klären, mit welchen Belastungen an den geplanten Wohngebäuden zu rechnen ist und welche Schallschutzmaßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten. Der Auftrag zur Bearbeitung der Lärmtechnischen Untersuchung ging an die Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg. 2 GRUNDLAGEN Die nachfolgend aufgeführten Schriften und Regelwerke wurden in der vorliegenden Untersu- chung berücksichtigt. Dabei ist zu differenzieren in den Lärm vom öffentlichen Wanderparkplatz, der nach der DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ zu beurteilen und nach der RLS-90 zu berechnen ist, sowie in den Lärm von der Freizeit- und Sportanlage, für die die 18. BImSchV anzuwenden ist. Wanderparkplatz: [1] DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ [2] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90 Freizeit- und Skateanlage: [3] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportan- lagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV) [4] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Geräusche von Trendsportanlagen Teil 1: Ska- teanlagen, Augsburg, 2005 [5] VDI-Richtlinie: VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 [6] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Geräusche von Trendsportanlagen Teil 2: Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline-Skatehockey, Streetball, Augsburg, 2006 Die Berechnung wurde für den nächstliegenden Immissionsort (Haus Südwest, s. nachfolgen- den Abbildung 1) vorgenommen. www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 4 vom 03.01.2019 Abbildung 1: Lageplan Immissionsort und Emittenten Die geplante bauliche Nutzung ist Allgemeines Wohngebiet. Damit gelten für den Lärm durch den Wanderparkplatz gemäß [1] folgende Orientierungswerte: tags 55 dB(A) nachts 45 dB(A) Hinsichtlich des Freizeit- und Sportanlagenlärms gelten für Allgemeines Wohngebiet nach der 18. BImSchV [3] folgende Immissionsrichtwerte: tags, außerhalb der Ruhezeiten 55 dB(A) tags, innerhalb der Ruhezeiten 50 dB(A) nachts 40 dB(A) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen diese Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Dies bedeutet: tags, außerhalb der Ruhezeiten 55 + 30 = 85 dB(A) tags, innerhalb der Ruhezeiten 50 + 30 = 80 dB(A) nachts 40 + 20 = 60 dB(A) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags an Werktagen 6.00 - 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 7.00 - 22.00 Uhr www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 5 vom 03.01.2019 nachts an Werktagen 22.00 - 6.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 22.00 - 7.00 Uhr Ruhezeit an Werktagen 6.00 - 8.00 / 20.00 - 22.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 7.00 - 9.00 / 13.00 - 15.00 / 20.00 - 22.00 Uhr Für die Ermittlung der Beurteilungspegel wurde das EDV-Programm SoundPLAN (Version 8.1) verwendet, welches ständig fortgeschrieben wird und den jeweils aktuellen Anforderungen und Richtlinien entspricht. Mit diesem Programm wurde ein digitales Geländemodell erstellt, in dem die bestehenden und die geplanten Gebäude sowie die Immissionsorte berücksichtigt sind. 2 ERMITTLUNG DER EMISSIONEN Nachfolgend werden die einzelnen Emittenten und die für sie angesetzten Emissionspegel be- schrieben. 2.1 Wanderparkplatz Der Wanderparkplatz stellt sich als ungeregelte Stellplatzfläche mit wassergebundener Decke dar, auf der etwa bis zu 10 Pkw abgestellt werden können. Dieser Fall ist zwar sehr unwahr- scheinlich, wird aber als „worst case“ (ungünstigster Fall) der Berechnung zugrunde gelegt. Angenommen wird also die Anfahrt von 10 Pkw innerhalb einer Stunde am frühen Vormittag (z. B. zwischen 8.00 und 9.00 Uhr) und die Abfahrt aller Pkw innerhalb einer Stunde am späten Nachmittag (z. B. zwischen 16.00 und 17.00 Uhr). Daraus ergibt sich der in der nachfolgenden Grafik dargestellte LmE-Wert: 2.2 Skater-Anlage Die Skateranlage weist mehrere bauliche Einrichtungen auf, die nachfolgend beschrieben wer- den. Darüber hinaus werden sogenannte Flatland-Tricks in der ebenen Fläche berücksichtigt, www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 6 vom 03.01.2019 also mehr oder weniger auf der Stelle ausgeführte Tricks auf dem Skateboard, ohne die Nut- zung der baulichen Einrichtungen. Auch wenn die Anlage von Inline-Skatern genutzt werden kann, werden diese nicht näher be- trachtet, da die Nutzung durch Skateboarder die lärmintensivere ist und die Berechnung damit auf der sicheren Seite ist. Gemäß [4] wird als worst case eine Betriebszeit von 10.00 bis 22.00 Uhr angesetzt. Abb. 2: Coping ramp Abb. 3: Pyramide www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 7 vom 03.01.2019 Abb. 4: Curb Abb. 5: Bank Für diese Einrichtungen ist (gemäß Tab. 24 in [4]) von den in der nachfolgenden Tabelle 1 dar- gestellten Emissionswerten auszugehen: www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 8 vom 03.01.2019 Tab. 1: Emissionswerte LWA,1h KI LWAF,max (Schallleistungs- (Zuschlag Impulshal- (Spitzenschallleistungs- pegel für ein Ereig- tigkeit) pegel) nis/Stunde) Coping ramp 69 dB(A) 9 dB(A) 115 dB(A) Pyramide 69 dB(A) 11 dB(A) 116 dB(A) Curb 68 dB(A) 10 dB(A) 114 dB(A) Bank 71 dB(A) 10 dB(A) 118 dB(A) Flatland 67 dB(A) 9 dB(A) 114 dB(A) Ausgehend von den Emissionswerten in Tabelle 1 und der Nutzungsintensität, also den Ereig- nissen pro Stunde, ergeben sich nach der Formel LWA = LWA,1h + KE,1h wobei KE,1h = 10 log (n), also die Korrektur für die Anzahl n der Ereignisse ist, (gem. Tab. 20 in [4]) die in der nachfolgenden Tabelle 2 dargestellten Schallleistungspegel LWA: Tab. 2: Schallleistungspegel Ereignisse pro KE,1h LWA Stunde (Zuschlag Impulshal- (Schallleistungspegel) tigkeit) Coping ramp 60 18 dB(A) 87 dB(A) Pyramide 120 21 dB(A) 90 dB(A) Curb 60 18 dB(A) 86 dB(A) Bank 60 18 dB(A) 89 dB(A) Flatland 30 15 dB(A) 82 dB(A) 2.3 Streetball-Platz Für einen Streetball-Platz mit einem Korb ist (gemäß Tab. 43 in [5]) von den in der nachfolgen- den Tabelle 3 dargestellten Emissionskennwerten auszugehen: Tab. 3: Emissionskennwerte Streetball-Platz LWA KI KI* LWAF,max (Schallleistungspegel) (Zuschlag Impulshaltig- (Zuschlag Impulshaltig- (Spitzenschallleistungs- keit) keit ohne menschliche pegel) Stimme) 87 dB(A) 9 dB(A) 6 dB(A) 106 dB(A) (Gemäß 18. BImSchV ist KI* anzusetzen) www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 9 vom 03.01.2019 2.4 Bolzplatz Für den Bolzplatz ist (gemäß Tab. 35 in [5] und Tab. 4 in [6]) bei angenommenem Fußballspiel von 6 Kindern von den in der nachfolgenden Tabelle 4 dargestellten Emissionskennwerten aus- zugehen: Tab. 4: Emissionskennwerte Bolzplatz LWA 1 LWA KI* KI LWAF,max (Schallleistungspegel (Schallleistungspegel (Zuschlag Im- (Zuschlag Im- (Spitzenschall- bezogen auf eine aller Spieler, n= 6) pulshaltigkeit pulshaltigkeit) leistungspegel) Person) ohne menschli- che Stimme) 87 dB(A) 95 dB(A) 0 dB(A) 10 dB(A) 119 dB(A) (Gemäß 18. BImSchV ist KI* anzusetzen) 3 ERMITTLUNG DER IMMISSIONEN Für die Berechnung wurde das international verbreitete EDV-Programm SoundPLAN (Version 8.1) verwendet, welches die aktuell geltenden Vorgaben und Richtlinien berücksichtigt und stän- dig fortgeschrieben wird. Damit wurde ein digitales Geländemodell erstellt, in welchem die Emit- tenten und der Immissionsort sowie topographische Gegebenheiten berücksichtigt wurden. 3.1 Parkplatzlärm Aus der Nutzung des Wanderparkplatzes ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 5 dar- gestellten Beurteilungspegel. Tab. 5: Parkplatz-Lärm HR = Himmelsrichtung; OW,T bzw. OW,N = Orientierungswert tags bzw. nachts; LrT bzw. LrN = Beurteilungspegel tags bzw. nachts; LrT,diff bzw. LrN,diff = Überschreitung tags bzw. nachts Der relevante Orientierungswert tags wird deutlich unterschritten. 3.2 Freizeit- und Sportlärm Bei der als worst case angenommenen gleichzeitigen Nutzung von Skateanlage, Streetballplatz und Bolzplatz in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr werktags ergeben sich die in der nachfol- genden Tabelle 6 dargestellten Beurteilungspegel. www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 10 vom 03.01.2019 Tab. 6: Sportlärm werktags RW,Mo bzw. RW,A bzw. RW,TaR bzw. RW,N = Richtwert morgens bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts; LrMo bzw. LrA bzw. LrTaR bzw. LrN = Beurteilungspegel morgens bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts Die Richtwerte werden deutlich eingehalten. Hinsichtlich der Spitzenpegel ergeben sich werktags die in der nachfolgenden Tabelle 7 darge- stellten Beurteilungspegel. Tab. 7: Spitzenpegel Sportlärm werktags RW,Mo,max bzw. RW,A,max bzw. RW,TaR,max bzw. RW,N,max = Richtwert morgens bzw. abends bzw. tags außer- halb der Ruhezeiten bzw. nachts; LrMo,max bzw. LrA,max bzw. LrTaR,max bzw. LrN,max = Beurteilungspegel mor- gens bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts Der zulässige Spitzenpegel wird deutlich unterschritten. Für die Situation sonntags ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 8 dargestellten Beur- teilungspegel. Tab. 8: Sportlärm sonntags RW,Mo bzw. RW,Mi bzw. RW,A bzw. RW,TaR bzw. RW,N = Richtwert morgens bzw. mittags bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts; LrMo bzw. LrMi bzw. LrA bzw. LrTaR bzw. LrN = Beurteilungspegel morgens bzw. mittags bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts Die Richtwerte bleiben deutlich unterschritten. Bei den Spitzenpegeln sonntags ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 9 dargestellten Beurteilungspegel. Tab. 9: Spitzenpegel Sportlärm sonntags RW,Mo,max bzw. RW,Mi,max bzw. RW,A,max bzw. RW,TaR,max = Richtwert morgens bzw. mittags bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten; LrMo,max bzw. LrMi,max bzw. LrA,max bzw. LrTaR,max = Beurteilungspegel morgens bzw. mittags bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten www.planungsgruppe-strunz.de
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach Seite 11 vom 03.01.2019 Der zulässige Spitzenpegel bleibt deutlich unterschritten. 4 ZUSAMMENFASSUNG Die Untersuchung der auf das Baugebiet einwirkenden Emissionen durch den Wanderparkplatz bzw. durch die Einrichtungen der Freizeit- und Sportanlage (Skateanlage, Streetballplatz, Bolz- platz) für einen durchgängigen Betrieb von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowohl werktags als auch sonntags hat gezeigt, dass die einzuhaltenden Orientierungswerte bzw. Richtwerte nicht über- schritten werden. Schallschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich. Da künftige Anwohner jedoch subjektiv eine Störwirkung durch die Freizeitanlage empfinden können, sollte für schutzwürdige Raumnutzungen (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer) empfohlen werden, diese nicht auf den zur Freizeitanlage ausgerichteten Gebäudeseiten anzuordnen. Aufgestellt: Bamberg, den 03.01.2019 Ku-18.028.7 Für die Bearbeitung: Planungsgruppe S t r u n z: Kirschäckerstraße 39, 96052 Bamberg Ingenieurgesellschaft mbH ( 0951 / 9 80 03 - 0 Kutzner Schönfelder www.planungsgruppe-strunz.de
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