LÄRMTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Anhang - Stadt Baunach

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LÄRMTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Anhang - Stadt Baunach
Anhang

LÄRMTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

               zum

   Bebauungsplan „Röderweg Süd“
          Stadt Baunach

          vom 03.01.2019
LÄRMTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Anhang - Stadt Baunach
Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan „Röderweg Süd“, Stadt Baunach                           Seite 2
vom 03.01.2019

                                              Inhaltsverzeichnis

       1         VERANLASSUNG                                                              3

       2         GRUNDLAGEN                                                                3

       2         ERMITTLUNG DER EMISSIONEN                                                 5

       2.1       Wanderparkplatz                                                           5
       2.2       Skater-Anlage                                                             5
       2.3       Streetball-Platz                                                          8
       2.4       Bolzplatz                                                                 9

       3         ERMITTLUNG DER IMMISSIONEN                                                9

       3.1       Parkplatzlärm                                                             9
       3.2       Freizeit- und Sportlärm                                                   9

       4         ZUSAMMENFASSUNG                                                          11

                                                                       www.planungsgruppe-strunz.de
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1          VERANLASSUNG

Im Süden der Stadt Baunach soll im Bereich „Röderweg Süd“, in der Verlängerung der Straße
„Röderweg“, eine Wohnbebauung aufgeplant werden.
Westlich angrenzend an dieses Areal befindet sich ein öffentlicher Wanderparkplatz sowie im
Anschluss daran eine Freizeitanlage für Kinder und Jugendliche mit Skateranlage, Streetball-
Platz und einem Bolzplatz mit einem Tor.
Nördlich des geplanten Baugebietes, in rund 250 m Entfernung, befindet sich eine Tennisplatz-
anlage. Diese wird jedoch nicht weiter untersucht, da bereits bestehende Bebauung wesentlich
näher liegt (150 m) und überdies zum neuen Baugebiet ein Höhenanstieg von über 20 m be-
steht, der zudem mit Wald bestockt ist.
Die vorliegende Lärmtechnische Untersuchung soll klären, mit welchen Belastungen an den
geplanten Wohngebäuden zu rechnen ist und welche Schallschutzmaßnahmen gegebenenfalls
erforderlich sind, um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten.
Der Auftrag zur Bearbeitung der Lärmtechnischen Untersuchung ging an die Planungsgruppe
Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg.

2          GRUNDLAGEN

Die nachfolgend aufgeführten Schriften und Regelwerke wurden in der vorliegenden Untersu-
chung berücksichtigt. Dabei ist zu differenzieren in den Lärm vom öffentlichen Wanderparkplatz,
der nach der DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ zu beurteilen und nach der RLS-90
zu berechnen ist, sowie in den Lärm von der Freizeit- und Sportanlage, für die die 18. BImSchV
anzuwenden ist.

Wanderparkplatz:
[1] DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“
[2] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90

Freizeit- und Skateanlage:
[3] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportan-
    lagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV)
[4] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Geräusche von Trendsportanlagen Teil 1: Ska-
    teanlagen, Augsburg, 2005
[5] VDI-Richtlinie: VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen,
    September 2012
[6] Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.): Geräusche von Trendsportanlagen Teil 2:
    Beachvolleyball, Bolzplätze, Inline-Skatehockey, Streetball, Augsburg, 2006
Die Berechnung wurde für den nächstliegenden Immissionsort (Haus Südwest, s. nachfolgen-
den Abbildung 1) vorgenommen.

                                                                       www.planungsgruppe-strunz.de
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Abbildung 1: Lageplan Immissionsort und Emittenten

Die geplante bauliche Nutzung ist Allgemeines Wohngebiet. Damit gelten für den Lärm durch
den Wanderparkplatz gemäß [1] folgende Orientierungswerte:
tags   55 dB(A)
nachts 45 dB(A)

Hinsichtlich des Freizeit- und Sportanlagenlärms gelten für Allgemeines Wohngebiet nach der
18. BImSchV [3] folgende Immissionsrichtwerte:
          tags, außerhalb der Ruhezeiten                    55 dB(A)
          tags, innerhalb der Ruhezeiten                    50 dB(A)
          nachts                                            40 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen diese Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als
30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Dies bedeutet:
          tags, außerhalb der Ruhezeiten                    55 + 30 = 85 dB(A)
          tags, innerhalb der Ruhezeiten                    50 + 30 = 80 dB(A)
          nachts                                            40 + 20 = 60 dB(A)

Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:
          tags            an Werktagen                      6.00 - 22.00 Uhr
                          an Sonn- und Feiertagen           7.00 - 22.00 Uhr

                                                                               www.planungsgruppe-strunz.de
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          nachts          an Werktagen                      22.00 - 6.00 Uhr
                          an Sonn- und Feiertagen           22.00 - 7.00 Uhr

          Ruhezeit        an Werktagen                      6.00 - 8.00 / 20.00 - 22.00 Uhr
                          an Sonn- und Feiertagen           7.00 - 9.00 / 13.00 - 15.00 / 20.00 - 22.00 Uhr

Für die Ermittlung der Beurteilungspegel wurde das EDV-Programm SoundPLAN (Version 8.1)
verwendet, welches ständig fortgeschrieben wird und den jeweils aktuellen Anforderungen und
Richtlinien entspricht. Mit diesem Programm wurde ein digitales Geländemodell erstellt, in dem
die bestehenden und die geplanten Gebäude sowie die Immissionsorte berücksichtigt sind.

2          ERMITTLUNG DER EMISSIONEN

Nachfolgend werden die einzelnen Emittenten und die für sie angesetzten Emissionspegel be-
schrieben.

2.1        Wanderparkplatz

Der Wanderparkplatz stellt sich als ungeregelte Stellplatzfläche mit wassergebundener Decke
dar, auf der etwa bis zu 10 Pkw abgestellt werden können. Dieser Fall ist zwar sehr unwahr-
scheinlich, wird aber als „worst case“ (ungünstigster Fall) der Berechnung zugrunde gelegt.
Angenommen wird also die Anfahrt von 10 Pkw innerhalb einer Stunde am frühen Vormittag
(z. B. zwischen 8.00 und 9.00 Uhr) und die Abfahrt aller Pkw innerhalb einer Stunde am späten
Nachmittag (z. B. zwischen 16.00 und 17.00 Uhr).

Daraus ergibt sich der in der nachfolgenden Grafik dargestellte LmE-Wert:

2.2        Skater-Anlage

Die Skateranlage weist mehrere bauliche Einrichtungen auf, die nachfolgend beschrieben wer-
den. Darüber hinaus werden sogenannte Flatland-Tricks in der ebenen Fläche berücksichtigt,

                                                                               www.planungsgruppe-strunz.de
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also mehr oder weniger auf der Stelle ausgeführte Tricks auf dem Skateboard, ohne die Nut-
zung der baulichen Einrichtungen.
Auch wenn die Anlage von Inline-Skatern genutzt werden kann, werden diese nicht näher be-
trachtet, da die Nutzung durch Skateboarder die lärmintensivere ist und die Berechnung damit
auf der sicheren Seite ist.
Gemäß [4] wird als worst case eine Betriebszeit von 10.00 bis 22.00 Uhr angesetzt.

Abb. 2: Coping ramp

Abb. 3: Pyramide

                                                                       www.planungsgruppe-strunz.de
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Abb. 4: Curb

Abb. 5: Bank

Für diese Einrichtungen ist (gemäß Tab. 24 in [4]) von den in der nachfolgenden Tabelle 1 dar-
gestellten Emissionswerten auszugehen:

                                                                       www.planungsgruppe-strunz.de
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Tab. 1: Emissionswerte
                        LWA,1h                     KI                        LWAF,max
                        (Schallleistungs-          (Zuschlag Impulshal-      (Spitzenschallleistungs-
                        pegel für ein Ereig-       tigkeit)                  pegel)
                        nis/Stunde)
 Coping ramp                   69 dB(A)                    9 dB(A)                 115 dB(A)
 Pyramide                      69 dB(A)                  11 dB(A)                  116 dB(A)
 Curb                          68 dB(A)                  10 dB(A)                  114 dB(A)
 Bank                          71 dB(A)                  10 dB(A)                  118 dB(A)
 Flatland                      67 dB(A)                    9 dB(A)                 114 dB(A)

Ausgehend von den Emissionswerten in Tabelle 1 und der Nutzungsintensität, also den Ereig-
nissen pro Stunde, ergeben sich nach der Formel

LWA = LWA,1h + KE,1h
wobei KE,1h = 10 log (n), also die Korrektur für die Anzahl n der Ereignisse ist,

(gem. Tab. 20 in [4]) die in der nachfolgenden Tabelle 2 dargestellten Schallleistungspegel LWA:

Tab. 2: Schallleistungspegel
                        Ereignisse          pro KE,1h                        LWA
                        Stunde                     (Zuschlag Impulshal-      (Schallleistungspegel)
                                                   tigkeit)
 Coping ramp                       60                    18 dB(A)                   87 dB(A)
 Pyramide                          120                   21 dB(A)                   90 dB(A)
 Curb                              60                    18 dB(A)                   86 dB(A)
 Bank                              60                    18 dB(A)                   89 dB(A)
 Flatland                          30                    15 dB(A)                   82 dB(A)

2.3        Streetball-Platz

Für einen Streetball-Platz mit einem Korb ist (gemäß Tab. 43 in [5]) von den in der nachfolgen-
den Tabelle 3 dargestellten Emissionskennwerten auszugehen:

Tab. 3: Emissionskennwerte Streetball-Platz

 LWA                          KI                            KI*                         LWAF,max
 (Schallleistungspegel)       (Zuschlag Impulshaltig-       (Zuschlag Impulshaltig-     (Spitzenschallleistungs-
                              keit)                         keit ohne menschliche       pegel)
                                                            Stimme)

        87 dB(A)                         9 dB(A)                       6 dB(A)                 106 dB(A)
(Gemäß 18. BImSchV ist KI* anzusetzen)

                                                                                 www.planungsgruppe-strunz.de
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2.4        Bolzplatz

Für den Bolzplatz ist (gemäß Tab. 35 in [5] und Tab. 4 in [6]) bei angenommenem Fußballspiel
von 6 Kindern von den in der nachfolgenden Tabelle 4 dargestellten Emissionskennwerten aus-
zugehen:

Tab. 4: Emissionskennwerte Bolzplatz

 LWA 1                     LWA                        KI*                  KI                LWAF,max
 (Schallleistungspegel     (Schallleistungspegel      (Zuschlag      Im-   (Zuschlag Im-     (Spitzenschall-
 bezogen auf eine          aller Spieler, n= 6)       pulshaltigkeit       pulshaltigkeit)   leistungspegel)
 Person)                                              ohne menschli-
                                                      che Stimme)

         87 dB(A)                 95 dB(A)                  0 dB(A)             10 dB(A)        119 dB(A)
(Gemäß 18. BImSchV ist KI* anzusetzen)

3          ERMITTLUNG DER IMMISSIONEN

Für die Berechnung wurde das international verbreitete EDV-Programm SoundPLAN (Version
8.1) verwendet, welches die aktuell geltenden Vorgaben und Richtlinien berücksichtigt und stän-
dig fortgeschrieben wird. Damit wurde ein digitales Geländemodell erstellt, in welchem die Emit-
tenten und der Immissionsort sowie topographische Gegebenheiten berücksichtigt wurden.

3.1        Parkplatzlärm

Aus der Nutzung des Wanderparkplatzes ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 5 dar-
gestellten Beurteilungspegel.

Tab. 5: Parkplatz-Lärm

HR = Himmelsrichtung; OW,T bzw. OW,N = Orientierungswert tags bzw. nachts; LrT bzw. LrN = Beurteilungspegel
tags bzw. nachts; LrT,diff bzw. LrN,diff = Überschreitung tags bzw. nachts

Der relevante Orientierungswert tags wird deutlich unterschritten.

3.2        Freizeit- und Sportlärm

Bei der als worst case angenommenen gleichzeitigen Nutzung von Skateanlage, Streetballplatz
und Bolzplatz in der Zeit von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr werktags ergeben sich die in der nachfol-
genden Tabelle 6 dargestellten Beurteilungspegel.

                                                                                  www.planungsgruppe-strunz.de
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Tab. 6: Sportlärm werktags

RW,Mo bzw. RW,A bzw. RW,TaR bzw. RW,N = Richtwert morgens bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten
bzw. nachts; LrMo bzw. LrA bzw. LrTaR bzw. LrN = Beurteilungspegel morgens bzw. abends bzw. tags außerhalb der
Ruhezeiten bzw. nachts

Die Richtwerte werden deutlich eingehalten.

Hinsichtlich der Spitzenpegel ergeben sich werktags die in der nachfolgenden Tabelle 7 darge-
stellten Beurteilungspegel.

Tab. 7: Spitzenpegel Sportlärm werktags

RW,Mo,max bzw. RW,A,max bzw. RW,TaR,max bzw. RW,N,max = Richtwert morgens bzw. abends bzw. tags außer-
halb der Ruhezeiten bzw. nachts; LrMo,max bzw. LrA,max bzw. LrTaR,max bzw. LrN,max = Beurteilungspegel mor-
gens bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts

Der zulässige Spitzenpegel wird deutlich unterschritten.

Für die Situation sonntags ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 8 dargestellten Beur-
teilungspegel.

Tab. 8: Sportlärm sonntags

RW,Mo bzw. RW,Mi bzw. RW,A bzw. RW,TaR bzw. RW,N = Richtwert morgens bzw. mittags bzw. abends bzw. tags
außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts; LrMo bzw. LrMi bzw. LrA bzw. LrTaR bzw. LrN = Beurteilungspegel morgens
bzw. mittags bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten bzw. nachts

Die Richtwerte bleiben deutlich unterschritten.

Bei den Spitzenpegeln sonntags ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle 9 dargestellten
Beurteilungspegel.

Tab. 9: Spitzenpegel Sportlärm sonntags

RW,Mo,max bzw. RW,Mi,max bzw. RW,A,max bzw. RW,TaR,max = Richtwert morgens bzw. mittags bzw. abends
bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten; LrMo,max bzw. LrMi,max bzw. LrA,max bzw. LrTaR,max = Beurteilungspegel
morgens bzw. mittags bzw. abends bzw. tags außerhalb der Ruhezeiten

                                                                            www.planungsgruppe-strunz.de
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Der zulässige Spitzenpegel bleibt deutlich unterschritten.

4          ZUSAMMENFASSUNG

Die Untersuchung der auf das Baugebiet einwirkenden Emissionen durch den Wanderparkplatz
bzw. durch die Einrichtungen der Freizeit- und Sportanlage (Skateanlage, Streetballplatz, Bolz-
platz) für einen durchgängigen Betrieb von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowohl werktags als auch
sonntags hat gezeigt, dass die einzuhaltenden Orientierungswerte bzw. Richtwerte nicht über-
schritten werden.
Schallschutzmaßnahmen werden nicht erforderlich.
Da künftige Anwohner jedoch subjektiv eine Störwirkung durch die Freizeitanlage empfinden
können, sollte für schutzwürdige Raumnutzungen (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer) empfohlen
werden, diese nicht auf den zur Freizeitanlage ausgerichteten Gebäudeseiten anzuordnen.

Aufgestellt:
Bamberg, den 03.01.2019
Ku-18.028.7

Für die Bearbeitung:                                               Planungsgruppe S t r u n z:
                                                                   Kirschäckerstraße 39, 96052 Bamberg
                                                                   Ingenieurgesellschaft mbH
                                                                   ( 0951 / 9 80 03 - 0

Kutzner                                                            Schönfelder

                                                                             www.planungsgruppe-strunz.de
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