Schriftliche Arbeit - APVO 9

Die Seite wird erstellt Norbert Göbel
 
WEITER LESEN
Schriftliche Arbeit - APVO § 9

I. Rechtliche Vorgaben
APVO § 9 mit Kompetenzen im Anhang, Durchführungsbestimmung zur APVO
Bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres hat die Lehrkraft im
Vorbereitungsdienst eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus
der schulischen Praxis anzufertigen, das sich auf in der Anlage genannte
Kompetenzen bezieht.
Die schriftliche Arbeit kann als Gruppenarbeit angefertigt werden, wenn das
Vorhaben oder das Thema die Bearbeitung durch mehrere Lehrkräfte im Vor-
bereitungsdienst erfordert und die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar sind.
Die schriftliche Arbeit wird von zwei Ausbildenden, die von der Leiterin oder dem
Leiter des Studienseminars bestimmt werden, jeweils mit einer Note nach § 13 Abs.
1 bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen.
Aus den Einzelnoten ermittelt die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars die
Note für die schriftliche Arbeit. Dafür errechnet sie oder er das arithmetische Mittel
der Einzelnoten. Die errechnete Zahl (Punktwert der schriftlichen Arbeit) ist
entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 4 einer Note (Note der schriftlichen Arbeit)
zuzuordnen.

   Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reicht bis spätestens zu Beginn des 10. Aus-
   bildungsmonats einen Themenvorschlag bei der Leiterin oder dem Leiter des
   Studienseminars ein. Diese oder dieser setzt das Thema im Einvernehmen mit der oder
   dem fachlich zuständigen Ausbildenden fest.

   Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Tag des zweiten Ausbildungshalbjahres
   in zwei Exemplaren bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben.
   Wird die schriftliche Arbeit nicht fristgerecht oder gar nicht abgegeben, ist sie mit
   „ungenügend“ zu bewerten.

   Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der
   schriftlichen Arbeit (§ 9 Abs. 3 Satz 6) und den Noten nach Absatz 2 die Aus-
   bildungsnote. Dafür errechnet sie oder er den Mittelwert, wobei der Punktwert der
   schriftlichen Arbeit doppelt gewichtet wird.

   Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil
   oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und
   Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden.

   Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3
   Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 3 bearbeitet wurde, ist nur dann zuzulassen, wenn i. S. einer
   Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende
   Arbeit mit vorzulegen.

Schriftliche Arbeit nach APVO § 9       -1-                           Stand: 28.01.2015
Täuschung, Ordnungsverstoß § 17
Versucht der Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen
oder verstößt er erheblich gegen die Ordnung, so wird der betroffene Prüfungsteil in
der Regel mit „ungenügend (6)“ bewertet. In leichten Fällen kann die Wiederholung
des Prüfungsteils aufgegeben oder von Maßnahmen abgesehen werden. Die
Entscheidung trifft das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses.
Wird der Prüfungsbehörde eine Täuschung nach Aushändigung des Prüfungs-
zeugnisses bekannt, so kann die Prüfung nur innerhalb von fünf Jahren nach
Bekanntgabe der Gesamtnote der Staatsprüfung für nicht bestanden erklärt werden.

II. Themenfindung (siehe APVO § 9)
Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiVD) nimmt sich ein Problem vor, dass zu
ihrer Professionalisierung führt. Das gewählte Thema oder das Vorhaben aus der
schulischen Praxis ist eindeutig in die Kompetenzen der Ausbildung einzuordnen
und muss zudem einem Ausbildungsfach zugeordnet werden.

Wege zur Themenfindung/-gestaltung
   -   Die Beratung der LiVD bezüglich der Themenfindung sollte nach den ersten
       Wochen des Vorbereitungsdienstes beginnen, spätestens am Ende des
       ersten Ausbildungshalbjahres (siehe auch VII. Empfehlungen).
   -   Bei der Auswahl eines Vorhabens oder eines Themas aus der schulischen
       Praxis sollten berücksichtigt werden:
       → die Rahmenbedingungen im Umfeld Schule: regionale Gegebenheiten der
         Schule, Schulprogramm, Schulprofil der Schule, schuleigene Arbeitspläne,
         Methodencurriculum, Arbeitsbedingungen der Lehrkraft in personeller und
         sachlicher Hinsicht vor Ort
       → die individuellen Bedingungen (unterrichtliche Erfahrungen, fach-
         spezifische, pädagogische, psychologische Kenntnisse der LiVD; etc.)
       → Interessen, Schwerpunkte der LiVD, auch außerschulische Fähigkeiten in
         Verbindung mit schulischer Arbeit
       → Innovative Möglichkeiten (Schulentwicklung, Unterrichtsqualität, Berufs-
         orientierung, Elternarbeit, z.B. Elternseminare, besondere Schwer-
         punktlegung der Schule)
       → Bezüge zur Lern- und Lebenssituation der Schüler (Fördern und Fordern,
         Stadtteilschule, Ganztagsschule, Öffnung von Schule, Kooperationspartner
         der Schule, veränderte Kindheit)
       → Möglichkeiten für fächerübergreifende Themen mit offenen Unterrichts-
         formen

Schriftliche Arbeit nach APVO § 9    -2-                        Stand: 28.01.2015
→ Unterrichtspraxis, z.B. Unterrichtseinheit / Teileinheit: kurze Darstellung der
         Unterrichtseinheit und ausführliche Darstellung einer Unterrichtsstunde mit
         Reflexion zu einem eingegrenzten Thema

       → Kompetenzen aus der APVO

Kompetenzen aus der APVO Anlage
   -   1. Kompetenzbereich        Unterrichten
   -   2. Kompetenzbereich        Erziehen
   -   3. Kompetenzbereich        Beurteilen, Beraten du Unterstützen,
                                  Diagnostizieren und Fördern
   -   4. Kompetenzbereich        Mitwirken bei der Gestaltung der
                                  Eigenverantwortlichkeit der Schule und
                                  Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz
   -   5. Kompetenzbereich:       personale Kompetenzen

Aspekte zur Themenformulierung

   -   Welche fachdidaktischen, fachmethodischen           oder   schulpädagogischen
       Intentionen will die Arbeit verfolgen?

   -   Kennzeichnet das Thema genau den Schwerpunkt, bietet dieser Schwerpunkt
       eine Problematisierungsmöglichkeit?

   -   Veranlasst das Thema zu einer gründlichen, zielgerichteten, eng um-
       schriebenen Untersuchung der Problematik?

   -   Ist das Thema in der zur Verfügung stehenden Zeit und auf 15 Seiten
       realistisch und erfolgreich zu bearbeiten?

   -   Ist ein konkreter Bezug zur Schule in der Themenformulierung erkennbar?

Rolle und Aufgabe der Erstbewerterin / des Erstbewerters bei der Themenfindung:

   -   beratende Begleitung bei der Themenfindung / - formulierung

   -   In gegenseitiger Absprache kann ein Besuch (Unterrichtsbesuch,
       Projektbesuch etc.) stattfinden; Absprachen sollten dem Zweitgutachter/ der
       Zweitgutachterin mitgeteilt werden.

Schriftliche Arbeit nach APVO § 9      -3-                         Stand: 28.01.2015
Mögliche Fragestellungen zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs

Bearbeiten Sie bitte vor dem Beratungsgespräch mit ihrem / ihrer Fach- oder
Pädagogikseminarleiter / -leiterin die folgenden Fragen und nutzen Sie diese für Ihre
Themenfindung.

 1. Mein Thema lautet (Arbeitsfassung)

 2. Aus welchem Praxisbereich meines
    Berufsfeldes habe ich das Thema
    entwickelt?
 3. In welchem Kompetenzbereich liegt der
    Schwerpunkt meiner Arbeit?

 4. Was genau möchte ich untersuchen,
    herausfinden, dokumentieren?

 5. Warum bearbeite ich das Thema? Worin
    liegt meine Motivation?

 6. Für wen ist das Ergebnis meiner Arbeit
    nützlich?

 7. Wie soll mein inhaltlicher Schwerpunkt
    lauten?

 8. Welche Leitfragen habe ich im Kopf?

 9. Was muss ich im Theorieteil darstellen?
    (Forschungsstand?/ Ist-Stand?)

 10. Welche Untersuchungsmethoden sind
     meinem Thema angemessen? (Befragung
     und Auswertung, Analyse, Darstellung, etc.)
 11. Worauf liegt der Schwerpunkt der
     Reflexion? Werden die zentralen
     Fragestellungen aufgegriffen? (s.o 7 u. 8)
 12. Wie dokumentiere ich die Ergebnisse im
     Anhang? (z.B. Fragebogen, Test, Fotos,
     Tabelle, Video, Grafik, Diagramme, etc.)
 13. Ist eine fundierte Bearbeitung der
     Fragestellung auf 15 Seiten möglich?
     Muss ich das Thema weiter eingrenzen?
 14. Wo sehe ich momentan noch Probleme?

 15. Wer / was kann mir helfen? Wo liegen
     meine Ressourcen?

Schriftliche Arbeit nach APVO § 9          -4-                    Stand: 28.01.2015
III. Formale Vorgaben

Einreichen des       Themeneinrechung bei der Seminarleitung bis spätestens zu
Themas               Beginn des 10. Ausbildungsmonats

Umfang               Maximal 15 Seiten

Schrift              Arial; Schriftgröße 11; 1,5zeilig

Ränder               Links: 3 cm; rechts: 2,5 cm; oben: 2,5 cm; unten 2 cm

Ergänzungen          In Form von Fußnoten in Schriftgröße 8 auf jeder Seite

Titelblatt /         Siehe Dateien auf der Homepage Studienseminar
Formblätter

Inhaltsverzeichnis   Das Inhaltsverzeichnis wird den inhaltlichen Ausarbeitungen
                     vorangestellt und ist klar gegliedert

Zitate               Unterscheidung von eigenem und fremden Gedankengut wird
                     durch Kennzeichnung der Zitate in Anführungszeichen oder als
                     gedankliche Übernahme mit Quellenangabe versehen.

Anhang               5 – 10 Seiten; durchnummeriert

Literaturverzeichnis Alle verwendeten Materialien sind durch Quellenangaben belegt

Layout               Die äußere Form der Arbeit ist klar strukturiert und übersichtlich
                     gestaltet. Eine besondere Form der Bindung ist nicht
                     vorgeschrieben!

Versicherungs-       Eine Versicherungserklärung ist der Arbeit beizufügen
erklärung            „Ich habe die schriftliche Arbeit selbständig angefertigt, keine anderen
                     als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen
                     der Arbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen
                     Werken entnommen sind, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich
                     gemacht. Ich versichere, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher
                     Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“

Einverständnis-      Im Anschluss an die Versicherung wird folgende Einverständnis-
erklärung            erklärung abgegeben:
                     „Ich bin damit einverstanden / nicht einverstanden, dass die Arbeit
                     nach dem Ende meines Vorbereitungsdienstes in der Seminar-
                     bibliothek anderen Auszubildenden zur Einsicht (nicht zur Ausleihe!)
                     zugänglich gemacht wird.“

Abgabe               Die schriftliche Arbeit ist in zwei gebundenen Exemplaren bei der
                     Seminarleitung (im Büro des Studienseminars Goslar) spätestens am
                     letzten Tag des zweiten Ausbildungshalbjahres abzugeben. Zusätzlich
                     ist die Arbeit zweifach in digitalisierter Form (CD o. DVD) abzugeben.

Schriftliche Arbeit nach APVO § 9       -5-                            Stand: 28.01.2015
IV. Aufbau der schriftlichen Arbeit
Die Kompetenzdarstellung wird im Sinne eines roten Fadens in der gesamten
schriftlichen Arbeit sichtbar.

   -   Darlegung der inneren Fragestellung / Begründung der Thematik

   -   Zielsetzung / Intention

   -   Knappe Darlegung der theoretischen Grundlagen

   -   Analytische / bewertende Darstellung des Vorhabens

   -   Analyse des Untersuchungsgegenstandes / Reflexion mit Rückbezug auf die
       grundlegende Fragestellung und die persönliche Kompetenzentwicklung

V. Beurteilungskriterien
Formale Kriterien: (siehe auch III. Formale Vorgaben)
                   - Klare Gliederung
                   - Verständliche Sprache
                   - Korrektheit in Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung
                       (grobe Abweichungen und Verstöße führen zur Abwertung!)

Inhaltliche Kriterien (Auswahl – kein Abhakkatalog!):

                    -   Begründung des Themas und / oder des thematischen
                        Schwerpunktes
                    -   Entwicklung einer Fragestellung / Leitfragen
                    -   Durchgehend klare Kompetenzorientierung
                    -   Knappe theoretische Einbettung
                    -   Angemessene Verarbeitung relevanter Literatur
                    -   Trennung zwischen übernommener und eigener Meinung
                    -   Eigenständige Leistung (Kreativität, Originalität, etc.)
                    -   Klare Beschreibung der wesentlichen Ergebnisse
                    -   Reflexion der Ergebnisse unter dem gewählten Schwerpunkt
                    -   Versuch, Konsequenzen für die weitere Schul-/ Unterrichts-
                        praxis aufzuzeigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die schriftliche Arbeit mit doppelter Gewichtung in
die Ausbildungsnote eingeht. Eine verspätete oder nicht erfolgte Abgabe der
schriftlichen Arbeit wird mit „ungenügend“ (6) bewertet (s.o.).

Schriftliche Arbeit nach APVO § 9     -6-                       Stand: 28.01.2015
VI. Organisatorische Hinweise
Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag der LiVD von der/dem Leiter/in der
Studienseminars aus wichtigem Grund, den die LiVD nicht zu vertreten hat,
mehrmals um insgesamt bis zu acht Wochen verlängert werden.

   Sicherungskopien nicht vergessen!

Schriftliche Arbeit nach APVO § 9      -7-              Stand: 28.01.2015
Sie können auch lesen