Schriftliche Arbeit - APVO 9
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Schriftliche Arbeit - APVO § 9 I. Rechtliche Vorgaben APVO § 9 mit Kompetenzen im Anhang, Durchführungsbestimmung zur APVO Bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine schriftliche Arbeit über ein Vorhaben oder ein Thema aus der schulischen Praxis anzufertigen, das sich auf in der Anlage genannte Kompetenzen bezieht. Die schriftliche Arbeit kann als Gruppenarbeit angefertigt werden, wenn das Vorhaben oder das Thema die Bearbeitung durch mehrere Lehrkräfte im Vor- bereitungsdienst erfordert und die individuellen Leistungen deutlich abgrenzbar sind. Die schriftliche Arbeit wird von zwei Ausbildenden, die von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars bestimmt werden, jeweils mit einer Note nach § 13 Abs. 1 bewertet. Die Benotung ist schriftlich zu begründen. Aus den Einzelnoten ermittelt die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars die Note für die schriftliche Arbeit. Dafür errechnet sie oder er das arithmetische Mittel der Einzelnoten. Die errechnete Zahl (Punktwert der schriftlichen Arbeit) ist entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 4 einer Note (Note der schriftlichen Arbeit) zuzuordnen. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reicht bis spätestens zu Beginn des 10. Aus- bildungsmonats einen Themenvorschlag bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars ein. Diese oder dieser setzt das Thema im Einvernehmen mit der oder dem fachlich zuständigen Ausbildenden fest. Die schriftliche Arbeit ist spätestens am letzten Tag des zweiten Ausbildungshalbjahres in zwei Exemplaren bei der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars abzugeben. Wird die schriftliche Arbeit nicht fristgerecht oder gar nicht abgegeben, ist sie mit „ungenügend“ zu bewerten. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars ermittelt aus dem Punktwert der schriftlichen Arbeit (§ 9 Abs. 3 Satz 6) und den Noten nach Absatz 2 die Aus- bildungsnote. Dafür errechnet sie oder er den Mittelwert, wobei der Punktwert der schriftlichen Arbeit doppelt gewichtet wird. Themen der schriftlichen Arbeit können u. a. zu schulinternen Projekten, zum Schulprofil oder Schulprogramm, zur Erziehungs- und Elternarbeit, zu Diagnose- und Fördervorhaben, zur (unterrichtlichen) Arbeit in Lerngruppen gestellt werden. Ein Thema aus einem Themenbereich, das schon im Rahmen einer Prüfung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 3 bearbeitet wurde, ist nur dann zuzulassen, wenn i. S. einer Weiterentwicklung eine neue Leistung möglich ist. In diesem Fall ist die betreffende Arbeit mit vorzulegen. Schriftliche Arbeit nach APVO § 9 -1- Stand: 28.01.2015
Täuschung, Ordnungsverstoß § 17 Versucht der Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen oder verstößt er erheblich gegen die Ordnung, so wird der betroffene Prüfungsteil in der Regel mit „ungenügend (6)“ bewertet. In leichten Fällen kann die Wiederholung des Prüfungsteils aufgegeben oder von Maßnahmen abgesehen werden. Die Entscheidung trifft das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses. Wird der Prüfungsbehörde eine Täuschung nach Aushändigung des Prüfungs- zeugnisses bekannt, so kann die Prüfung nur innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe der Gesamtnote der Staatsprüfung für nicht bestanden erklärt werden. II. Themenfindung (siehe APVO § 9) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiVD) nimmt sich ein Problem vor, dass zu ihrer Professionalisierung führt. Das gewählte Thema oder das Vorhaben aus der schulischen Praxis ist eindeutig in die Kompetenzen der Ausbildung einzuordnen und muss zudem einem Ausbildungsfach zugeordnet werden. Wege zur Themenfindung/-gestaltung - Die Beratung der LiVD bezüglich der Themenfindung sollte nach den ersten Wochen des Vorbereitungsdienstes beginnen, spätestens am Ende des ersten Ausbildungshalbjahres (siehe auch VII. Empfehlungen). - Bei der Auswahl eines Vorhabens oder eines Themas aus der schulischen Praxis sollten berücksichtigt werden: → die Rahmenbedingungen im Umfeld Schule: regionale Gegebenheiten der Schule, Schulprogramm, Schulprofil der Schule, schuleigene Arbeitspläne, Methodencurriculum, Arbeitsbedingungen der Lehrkraft in personeller und sachlicher Hinsicht vor Ort → die individuellen Bedingungen (unterrichtliche Erfahrungen, fach- spezifische, pädagogische, psychologische Kenntnisse der LiVD; etc.) → Interessen, Schwerpunkte der LiVD, auch außerschulische Fähigkeiten in Verbindung mit schulischer Arbeit → Innovative Möglichkeiten (Schulentwicklung, Unterrichtsqualität, Berufs- orientierung, Elternarbeit, z.B. Elternseminare, besondere Schwer- punktlegung der Schule) → Bezüge zur Lern- und Lebenssituation der Schüler (Fördern und Fordern, Stadtteilschule, Ganztagsschule, Öffnung von Schule, Kooperationspartner der Schule, veränderte Kindheit) → Möglichkeiten für fächerübergreifende Themen mit offenen Unterrichts- formen Schriftliche Arbeit nach APVO § 9 -2- Stand: 28.01.2015
→ Unterrichtspraxis, z.B. Unterrichtseinheit / Teileinheit: kurze Darstellung der Unterrichtseinheit und ausführliche Darstellung einer Unterrichtsstunde mit Reflexion zu einem eingegrenzten Thema → Kompetenzen aus der APVO Kompetenzen aus der APVO Anlage - 1. Kompetenzbereich Unterrichten - 2. Kompetenzbereich Erziehen - 3. Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten du Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern - 4. Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz - 5. Kompetenzbereich: personale Kompetenzen Aspekte zur Themenformulierung - Welche fachdidaktischen, fachmethodischen oder schulpädagogischen Intentionen will die Arbeit verfolgen? - Kennzeichnet das Thema genau den Schwerpunkt, bietet dieser Schwerpunkt eine Problematisierungsmöglichkeit? - Veranlasst das Thema zu einer gründlichen, zielgerichteten, eng um- schriebenen Untersuchung der Problematik? - Ist das Thema in der zur Verfügung stehenden Zeit und auf 15 Seiten realistisch und erfolgreich zu bearbeiten? - Ist ein konkreter Bezug zur Schule in der Themenformulierung erkennbar? Rolle und Aufgabe der Erstbewerterin / des Erstbewerters bei der Themenfindung: - beratende Begleitung bei der Themenfindung / - formulierung - In gegenseitiger Absprache kann ein Besuch (Unterrichtsbesuch, Projektbesuch etc.) stattfinden; Absprachen sollten dem Zweitgutachter/ der Zweitgutachterin mitgeteilt werden. Schriftliche Arbeit nach APVO § 9 -3- Stand: 28.01.2015
Mögliche Fragestellungen zur Vorbereitung des Beratungsgesprächs Bearbeiten Sie bitte vor dem Beratungsgespräch mit ihrem / ihrer Fach- oder Pädagogikseminarleiter / -leiterin die folgenden Fragen und nutzen Sie diese für Ihre Themenfindung. 1. Mein Thema lautet (Arbeitsfassung) 2. Aus welchem Praxisbereich meines Berufsfeldes habe ich das Thema entwickelt? 3. In welchem Kompetenzbereich liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit? 4. Was genau möchte ich untersuchen, herausfinden, dokumentieren? 5. Warum bearbeite ich das Thema? Worin liegt meine Motivation? 6. Für wen ist das Ergebnis meiner Arbeit nützlich? 7. Wie soll mein inhaltlicher Schwerpunkt lauten? 8. Welche Leitfragen habe ich im Kopf? 9. Was muss ich im Theorieteil darstellen? (Forschungsstand?/ Ist-Stand?) 10. Welche Untersuchungsmethoden sind meinem Thema angemessen? (Befragung und Auswertung, Analyse, Darstellung, etc.) 11. Worauf liegt der Schwerpunkt der Reflexion? Werden die zentralen Fragestellungen aufgegriffen? (s.o 7 u. 8) 12. Wie dokumentiere ich die Ergebnisse im Anhang? (z.B. Fragebogen, Test, Fotos, Tabelle, Video, Grafik, Diagramme, etc.) 13. Ist eine fundierte Bearbeitung der Fragestellung auf 15 Seiten möglich? Muss ich das Thema weiter eingrenzen? 14. Wo sehe ich momentan noch Probleme? 15. Wer / was kann mir helfen? Wo liegen meine Ressourcen? Schriftliche Arbeit nach APVO § 9 -4- Stand: 28.01.2015
III. Formale Vorgaben Einreichen des Themeneinrechung bei der Seminarleitung bis spätestens zu Themas Beginn des 10. Ausbildungsmonats Umfang Maximal 15 Seiten Schrift Arial; Schriftgröße 11; 1,5zeilig Ränder Links: 3 cm; rechts: 2,5 cm; oben: 2,5 cm; unten 2 cm Ergänzungen In Form von Fußnoten in Schriftgröße 8 auf jeder Seite Titelblatt / Siehe Dateien auf der Homepage Studienseminar Formblätter Inhaltsverzeichnis Das Inhaltsverzeichnis wird den inhaltlichen Ausarbeitungen vorangestellt und ist klar gegliedert Zitate Unterscheidung von eigenem und fremden Gedankengut wird durch Kennzeichnung der Zitate in Anführungszeichen oder als gedankliche Übernahme mit Quellenangabe versehen. Anhang 5 – 10 Seiten; durchnummeriert Literaturverzeichnis Alle verwendeten Materialien sind durch Quellenangaben belegt Layout Die äußere Form der Arbeit ist klar strukturiert und übersichtlich gestaltet. Eine besondere Form der Bindung ist nicht vorgeschrieben! Versicherungs- Eine Versicherungserklärung ist der Arbeit beizufügen erklärung „Ich habe die schriftliche Arbeit selbständig angefertigt, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die Stellen der Arbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen sind, mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Ich versichere, dass die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat.“ Einverständnis- Im Anschluss an die Versicherung wird folgende Einverständnis- erklärung erklärung abgegeben: „Ich bin damit einverstanden / nicht einverstanden, dass die Arbeit nach dem Ende meines Vorbereitungsdienstes in der Seminar- bibliothek anderen Auszubildenden zur Einsicht (nicht zur Ausleihe!) zugänglich gemacht wird.“ Abgabe Die schriftliche Arbeit ist in zwei gebundenen Exemplaren bei der Seminarleitung (im Büro des Studienseminars Goslar) spätestens am letzten Tag des zweiten Ausbildungshalbjahres abzugeben. Zusätzlich ist die Arbeit zweifach in digitalisierter Form (CD o. DVD) abzugeben. Schriftliche Arbeit nach APVO § 9 -5- Stand: 28.01.2015
IV. Aufbau der schriftlichen Arbeit Die Kompetenzdarstellung wird im Sinne eines roten Fadens in der gesamten schriftlichen Arbeit sichtbar. - Darlegung der inneren Fragestellung / Begründung der Thematik - Zielsetzung / Intention - Knappe Darlegung der theoretischen Grundlagen - Analytische / bewertende Darstellung des Vorhabens - Analyse des Untersuchungsgegenstandes / Reflexion mit Rückbezug auf die grundlegende Fragestellung und die persönliche Kompetenzentwicklung V. Beurteilungskriterien Formale Kriterien: (siehe auch III. Formale Vorgaben) - Klare Gliederung - Verständliche Sprache - Korrektheit in Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung (grobe Abweichungen und Verstöße führen zur Abwertung!) Inhaltliche Kriterien (Auswahl – kein Abhakkatalog!): - Begründung des Themas und / oder des thematischen Schwerpunktes - Entwicklung einer Fragestellung / Leitfragen - Durchgehend klare Kompetenzorientierung - Knappe theoretische Einbettung - Angemessene Verarbeitung relevanter Literatur - Trennung zwischen übernommener und eigener Meinung - Eigenständige Leistung (Kreativität, Originalität, etc.) - Klare Beschreibung der wesentlichen Ergebnisse - Reflexion der Ergebnisse unter dem gewählten Schwerpunkt - Versuch, Konsequenzen für die weitere Schul-/ Unterrichts- praxis aufzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass die schriftliche Arbeit mit doppelter Gewichtung in die Ausbildungsnote eingeht. Eine verspätete oder nicht erfolgte Abgabe der schriftlichen Arbeit wird mit „ungenügend“ (6) bewertet (s.o.). Schriftliche Arbeit nach APVO § 9 -6- Stand: 28.01.2015
VI. Organisatorische Hinweise Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag der LiVD von der/dem Leiter/in der Studienseminars aus wichtigem Grund, den die LiVD nicht zu vertreten hat, mehrmals um insgesamt bis zu acht Wochen verlängert werden. Sicherungskopien nicht vergessen! Schriftliche Arbeit nach APVO § 9 -7- Stand: 28.01.2015
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