Schriftliche Kleine Anfrage - der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 14.01.20 - Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19691 21. Wahlperiode 21.01.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 14.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Wie und wo schafft Hamburg die notwendigen Schulplätze für Grund- schülerinnen und Grundschüler? In Zeiten von Lehrermangel kommt es auf den effizienten Einsatz der Fach- kräfte an. Hierfür ist ein gutes Schulmanagement, ein gutes Team, das Hand in Hand arbeitet, sowie Haltung und Führung erforderlich. Die Schülerzahlen steigen bis 2030 um 25 Prozent. Lokal sind weit höhere Steigerungsraten wie 75 Prozent in Süderelbe, 45 Prozent in Harburg und 40 Prozent in Altona prognostiziert. Diese Zahlen zeigen, wie wichtig es war, einen neuen Schulentwicklungsplan (SEPL) aufzulegen – hier musste der Senat buchstäblich zum Jagen getragen werden. Doch nachdem dieses Pla- nungselement endlich da ist, geht es um die Frage der Realisierung. Die Erkenntnis, dass schnell etwas passieren muss – in der Priorität zuerst für Grundschulplätze – ist immerhin im Senat vorhanden. In der Pressekonfe- renz vom 17.12.2019 hat er das „Hamburger Klassenhaus“ vorgestellt – eine Modulbauweise in Holzrahmentechnik, die auf unterschiedlichste Bedürfnisse anpassbar und theoretisch in einer Bauzeit von rund fünf Monaten zu reali- sieren sei. Doch vielfach fehlen Grundstücke und Platz für die neu zu schaf- fenden Schulen und Gebäude. Daher benötigen Eltern, Lehrkräfte und Schü- lerinnen und Schüler konkrete Informationen in den einzelnen Schulgebieten, um wieder Vertrauen in das Verwaltungshandeln der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Schulentwicklungsplan (SEPL) dient gemäß § 86 des Hamburgischen Schulge- setzes (HmbSG) „zur Vorbereitung von Entscheidungen zur Schulorganisation und zur Weiterentwicklung des Schulwesens“. Der Plan soll darlegen, wie sich unter anderem unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen und des Elternwahlverhal- tens die Schülerzahlen an den einzelnen Schulen voraussichtlich entwickeln. Unter Beachtung der ebenfalls im Hamburgischen Schulgesetz enthaltenen Vorgaben über die Mindestzügigkeiten der Schulformen und des Gebots altersangemessener Wege soll der SEPL ein entsprechendes regionales Standortnetz darlegen. Dabei ist die Schulentwicklungsplanung eine kontinuierliche Aufgabe. Der im Oktober beschlosse- ne SEPL 2019 schreibt die in 2012 beschriebene und umgesetzte beziehungsweise in Umsetzung befindliche Planung fort und nimmt einen Planungszeitraum bis 2030 in den Blick. Dieser große Zeitraum impliziert, dass die Planungen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Darüber hinaus entwickeln sich die Schülerzahlen in den Regionen unter- schiedlich und auch die Schulformen sind von den steigenden Schülerzahlen unter- schiedlich betroffen.
Drucksache 21/19691 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Zu berücksichtigen ist zudem, dass die im Schulentwicklungsplan ausgewiesene Ent- wicklung der Schulen in unterschiedlichem Tempo verläuft. An manchen Standorten werden das ausgewiesene Zielbild und die entsprechende Schulgröße erst im Verlauf mehrerer Jahre erreicht, an anderen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Der SEPL ist als Bedarfsplanung ausdrücklich kein Bauprogramm, sondern nur die Grundlage hierfür. Aussagen über nötige oder zu prüfende Baumaßnahmen dienen der Klarstellung darüber, dass die Standortplanung notwendige Baumaßnahmen im Blick hat. Eine standortbezogene und detaillierte Bauplanung wird dadurch nicht ersetzt. Wie schon bei vergangenen Schulentwicklungsplänen werden die konkreten Baumaß- nahmen und die entsprechende Planung erst in den Jahren nach der Verabschiedung Schritt für Schritt geprüft und mit den Schulgemeinschaften abgestimmt. Die Bauplanung für das Jahr 2020 liegt bereits seit Langem vor und entspricht der Bedarfsplanung des Schulentwicklungsplans. Die Realisierung von Neugründungen ist ein komplexer Prozess, weil neben den Pla- nungsphasen damit auch die Klärung von Standortfragen verbunden ist. Die Standort- suche für sämtliche Bedarfe, die aus der Schulentwicklungsplanung folgen, befindet sich für jeden erforderlichen neuen Standort in einem laufenden Verfahren, das in enger Abstimmung mit den Bezirken und der für Stadtentwicklung und Wohnungsbau zuständigen Behörde durchgeführt wird. Bei Grundschulen ist die fußläufige Entfer- nung ausschlaggebend für eine Standortentscheidung. Wie schon bei vergangenen Schulentwicklungsplänen werden die konkreten Baumaß- nahmen und die entsprechende Planung erst in den Jahren nach der Verabschiedung des SEPL Schritt für Schritt mit den Schulgemeinschaften abgestimmt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele und welche Schulgrundstücke sind seit 2011 verkauft, wie viele hinzugekauft worden? Bitte Schulform, Standort und Grundstücksgröße sowie Jahr des Vertragsschlusses benennen. Siehe Anlage. Hamburgs Schulen wurden durch das Bauprogramm von 2013 bis 2019 um rund 106 000 m² vergrößert. Grundstücke wurden unter anderem aufgegeben, weil durch die Schulstrukturreform an früheren Grund-, Haupt- und Realschulen entweder das Primar- oder das Sekun- darstufenangebot wegfiel und sich somit der lokale Bedarf an diesem Standort redu- ziert hat. In Einzelfällen konnte das auch einen kompletten Standort betreffen. Auch wurden Schulen im Rahmen der Umstrukturierung zusammengelegt, was zu Syner- gien und damit ebenfalls zu Verkäufen führte. Da die Schülerzahlentwicklung nicht in allen Regionen und an allen Standorten gleichmäßig angestiegen ist, kam es an ein- zelnen Standorten zu räumlichen Überkapazitäten. 2. In Hamburg-Mitte sollen vier neue Grundschulen für circa 330 Schülerin- nen und Schüler geschaffen werden. Wie viele und welche dieser geplanten Schulen werden in den kommenden zwei Jahren realisiert werden? In den kommenden zwei Jahren soll die Grundschule Baakenhafen in der HafenCity realisiert werden. Eine temporäre Beschulung in der HafenCity wird ab dem Schuljahr 2021/2022 sichergestellt. 3. Im geplanten Elbinselquartier ist laut SEPL eine weitere Grundschule zu planen. Wie weit ist die Standortsuche gediehen? Ist dieser fußläufig zu den Neubauvorhaben ausgerichtet? Wenn ja, wo? 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19691 Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer Planung/Realisierung zu rechnen? Der Standort für die Grundschule liegt südlich des Vogelhüttendeichs und damit fuß- läufig im Neubauquartier. Die Realisierung der Schule ist bis zum Jahr 2025 vorgese- hen. 4. Die Planungen für den Grasbrook werden im SEPL als „langfristig“ angegeben. Wann ist mit einer Entscheidung/Planung beziehungsweise Realisierung zu rechnen? Der genaue Zeitpunkt ist noch unklar, da die Planungen der städtebaulichen Umset- zung auf dem Grasbrook noch nicht abschließend sind. Im Übrigen siehe Vorbemer- kung. 5. In Altona sollen zwei bis drei neue Grundschulen für circa 250 Schüle- rinnen und Schüler geschaffen werden. Wie viele und welche werden in den nächsten zwei Jahren realisiert werden? 6. Wie weit ist die Standortsuche für je eine Grundschule an der Trabrenn- bahn/Volkspark und dem Gelände des AK Altona gediehen? Sind diese fußläufig zu den Neubauvorhaben ausgerichtet? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer konkreten Planung bezie- hungsweise Realisierung zu rechnen? 7. Gerade im Bereich der Max-Brauer-Allee und der Gasstraße ist aufgrund von Neubauvorhaben mit hohen Schülerzuwächsen zu rechnen. Von welchem Schülerwachstum in diesem Bereich geht der Senat aus und wie will er die entsprechenden heute fehlenden Schulplätze schaffen? 8. Der Senat hat den Vorschlag der Elternvertretung, das ideal liegende und brachliegende Grundstück an der Gasstraße für eine Schulgründung zu nutzen, nicht positiv aufgenommen. Welche Gründe sprechen gegen dieses Grundstück? Welcher anderen Nutzung soll das Grundstück zugeführt werden? 9. Welcher Standort für eine Grundschule wird alternativ zur Gasstraße in Erwägung gezogen und wie schnell wäre dieser zu ertüchtigen? 10. Laut SEPL will die BSB den Bedarf einer weiteren Grundschule in Altona lediglich prüfen. Wie kommt die zuständige Behörde zu dieser Aussage angesichts drastisch steigender Schülerzahlen? Ist es ihr Ziel, die zu schaffenden Schulplätze lieber über übergroße Grundschulen (sieben Züge an einem Standort) zu realisieren? Wenn nein, wie sollen die fehlenden Schulplätze dann geschaffen wer- den? Wenn ja, wie kann die Behörde dieses verantworten, wo die Bildung unserer Kinder so wichtig ist und gute Bedingungen unabdingbar sind? Die Bedarfsplanung für Altona, insbesondere für die Region 4, berücksichtigt sowohl Schulerweiterungen als auch den Neubau von (Grund-)Schulen. Die Realisierung von Neugründungen ist ein komplexer Prozess, weil neben den Pla- nungsphasen auch die Klärung von Standortfragen damit verbunden ist. Kurzfristige Lösungen sind an bestehenden Standorten realisierbar. Der Ausbau zur Fünfzügigkeit ist an den Schulen Mendelssohnstraße, Schule Bahrenfelder Straße, Schule Trenknerweg sowie der Loki-Schmidt-Schule bereits in Planung beziehungs- weise Realisierung und an der Schule Rothestraße gerade abgeschlossen. Damit kann der kurzfristig entstehende Mehrbedarf in dieser Region abgedeckt werden. Auch an der Max-Brauer-Schule besteht die Möglichkeit, kurzfristig entstehende Mehr- bedarfe mit zu versorgen. 3
Drucksache 21/19691 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Das Grundstück an der Gasstraße befindet sich im Eigentum der Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (HIE) und steht für den Schulbau nicht zur Verfügung. Der größere Teil der zusätzlich zu erwartenden Schülerschaft ist dann zu beschulen, wenn die noch in Planung oder Realisierung befindlichen großen Wohnungsbaupro- jekte wie der zweite Bauabschnitt der Mitte Altona, die Baumaßnahmen im Bereich Euler/Hermes- und Kolbenschmidt-Gelände, die Aktivitäten im Umfeld des AK Altona und das Projekt Science City Hamburg Bahrenfeld/Trabrennbahn realisiert werden. Da es hier zum Teil zu Verzögerungen in der Realisierung kommen kann, ist zu prü- fen, inwieweit die Gesamtentwicklung von Neubau und Geburtenrate ab circa 2026 die Annahmen des vorliegenden Schulentwicklungsplans bestätigt oder veränderte Bedarfsberechnungen erstellt werden. Abhängig von dieser Dynamik ist dann die Fra- ge zu klären, ob eine weitere Grundschule benötigt wird. Die derzeit geplanten Neu- gründungen sind vorrangig für die zukünftigen Bedarfe im Grenzbereich Ottensen/ Othmarschen beziehungsweise Bahrenfeld/Trabrennbahn geplant und sind auch im zeitlichen Zusammenhang mit der Umsetzung des dortigen Wohnungsbaus zu sehen. Die Schülerschaft im Kerngebiet von Ottensen soll überwiegend durch die Erweite- rung der Bestandsschulen versorgt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Laut SEPL sollen Grundschulen die Anzahl von sieben Zügen nicht überschreiten, „um die innere Organisation und Übersichtlichkeit der Schulen nicht zu erschweren“. Welche Grundschulen werden in Ham- burg bereits siebenzügig und an einem Standort geführt, sodass diese als Beispiel für eine gut organisierte und übersichtliche Schule dienen? Die Schule In der Alten Forst hat zum Schuljahr 2018/2019 erstmalig sieben erste Klassen aufgenommen, die Grundschule Sternschanze führte zu diesem Zeitpunkt an zwei Standorten in den Klassenstufen 1, 2 und 4 sieben Parallelklassen. 12. Wie werden die Gebäude der aufgegebenen Standorte katholischer Grundschulen – Dohrnweg und an der Reitbahn – künftig genutzt? Kommt eine Nutzung von staatlicher Seite in Betracht? Wenn ja, in welcher Form und hat es diesbezüglich bereits Gespräche gegeben? Erste Gespräche mit Vertretern des Erzbistums zur weiteren Nutzung von aufgegebe- nen Standorten katholischer Schulen haben stattgefunden. Im Übrigen siehe Vorbe- merkung. 13. Wie weit ist die Überlegung der zuständigen Behörden gediehen, die Zweigstelle des ReBBZs Bernstorffstraße und Standort der bisherigen Katholischen Schule Altona am Dohrnweg zu einem Grundschulstandort zu machen? 14. Sofern das ReBBZ Bernstorffstraße geschlossen werden soll, gäbe es in der Region keine weiteren Standorte der sonderpädagogischen Beschu- lung außer im Böttcherkamp beziehungsweise in der Carsten-Rehder- Straße. Sinkt der Bedarf an ReBBZ-Plätzen in der Region oder wie kann der Senat eine geplante ReBBZ-Schließung verantworten? Die Überlegungen zum Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum Altona (ReBBZ) sind im Kontext der Planungen zum Struenseequartier zu sehen. Nach der Fertigstel- lung der dort geplanten Grundschule hat das ReBBZ zusätzliche Kapazitäten am Standort Carsten-Rehder-Straße, da dorthin derzeit die Ganztagsschule an der Elbe ausgelagert ist. Nach jetzigem Planungsstand kann davon ausgegangen werden, dass dieser Standort dann ausreicht, um gemeinsam mit dem ReBBZ Altona-West den Bedarf an entsprechenden Schulplätzen abdecken zu können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 12. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19691 15. Plant der Senat, weitere ReBBZ-Standorte zugunsten allgemeiner Beschulung aufzugeben? Wenn ja, welche und zu wann? Siehe dazu die Ausführungen im SEPL 2019 für die Region 14 und Region 20. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 16. In Eimsbüttel sollen drei neue Grundschulen für circa 190 Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Wie viele und welche werden in den kommenden zwei Jahren realisiert werden? Zu wann ist ansonsten eine Realisierung geplant? 17. Die Planungen für die Isestraße werden im SEPL als „langfristig“ ange- geben. Wann ist mit einer konkreten Entscheidung/Planung beziehungs- weise Realisierung zu rechnen? Die Wolfgang-Borchert-Schule ist bereits gegründet, und die Herrichtung des Stand- orts Schwenckestraße ist in Realisierung. Am Standort Telemannstraße wurde mit den vorbereitenden Prüfungen begonnen, um diesen Standort dauerhaft als Grundschule nutzen zu können. Der Standort Isestraße wird zurzeit vom Landesinstitut für Lehrerbildung und Schul- entwicklung genutzt und wird voraussichtlich ab 2025/2026 für die Schülerversorgung benötigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 18. In Hamburg-Nord sollen zwei neue Grundschulen für circa 120 Schüle- rinnen und Schüler geschaffen werden. Wie viele und welche werden in den kommenden zwei Jahren realisiert werden? Zu wann ist ansonsten eine Realisierung geplant? 19. In der Region 13 (Uhlenhorst, Hohenfelde, Barmbek, Dulsberg) soll eine neue Grundschule für circa 60 Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Wie weit ist die Standortsuche gediehen? Ist der neue Standort fußläufig zu den Neubauvorhaben ausgerichtet? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer Planung/Realisierung zu rechnen? Am Standort Eschenweg des ReBBZ Winterhude wird eine neue dreizügige Grund- schule entstehen. Diese wird nach jetzigem Planungsstand voraussichtlich spätestens zum Schuljahr 2023/2024 realisiert werden. Die Fertigstellung der zweiten Grundschu- le mit ebenfalls drei Zügen, das heißt bis zu 345 Schülerinnen und Schüler, in der Region 13 ist nach jetzigen Überlegungen bis zum Jahr 2024 vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 20. In Wandsbek soll in der Region 15 (Wandsbek, Marienthal, Jenfeld, Tonndorf) eine neue Grundschule für circa 80 Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Wie weit ist die Standortsuche gediehen? Ist dieser Standort fußläufig zu den Neubauvorhaben ausgerichtet? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer konkreten Planung bezie- hungsweise Realisierung zu rechnen? Die neu zu gründende Grundschule in der Region 15 soll nach heutigen Überlegun- gen voraussichtlich bis zum Jahr 2025 fertiggestellt sein. Im Übrigen siehe Vorbemer- kung. 21. In Bergedorf sollen drei neue Grundschulen für circa 230 Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Wie viele und welche werden in den kommenden zwei Jahren realisiert werden? 5
Drucksache 21/19691 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22. Im Bereich Lohbrügge, Bergedorf soll südlich der Bundesstraße 5 eine neue Grundschule für circa 50 Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Wie weit ist die Standortsuche gediehen? Ist dieser Standort fußläufig zu den Neubauvorhaben ausgerichtet? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer konkreten Planung bezie- hungsweise Realisierung zu rechnen? 23. Wann werden die Schulstandortfragen für Oberbillwerder entschieden? Unter welchen Voraussetzungen soll gegebenenfalls auf einen Standort verzichtet werden? Zwei der drei neuen Grundschulen werden im Zuge der Entwicklung des neuen Stadt- teils Oberbillwerder geschaffen. Die Lage ist bereits im Masterplan für Oberbillwerder verzeichnet. Die ersten Wohnungen und damit auch die erste geplante Grundschule sollen nach jetzigem Planungsstand ab dem Jahr 2026 realisiert werden. Ein Verzicht auf einen Standort ist nicht geplant. Die dritte Grundschule soll südlich der Bundes- straße 5 fußläufig zu Wohnungsneubaugebieten liegen. Nach jetzigen Plänen ist die Realisierung ab dem Jahr 2025 vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 24. In Harburg sollen drei neue Grundschulen für circa 200 Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Wie viele und welche Grundschulen werden in den kommenden zwei Jahren realisiert werden? Zu wann ist ansonsten eine Realisierung geplant? 25. Der Bedarf des Harburger Binnenhafens soll durch eine Schulneugrün- dung am Soldatenfriedhof gedeckt werden, der für diese Schülerinnen und Schüler jenseits der großen Bundesstraße 73 liegt. Wie hoch ist in den kommenden zehn Jahren der Bedarf an Schulplätzen für Kinder aus dem Binnenhafen? Warum wird diesen Kindern der weite und gefährli- che Schulweg über eine Bundesstraße hinweg zugemutet? Warum wird nicht eine Grundschule fußläufig im Quartier geplant? 26. Der dritte Grundschulstandort in Harburg ist noch offen. Wie weit ist die Standortsuche gediehen? Ist dieser fußläufig zu Neubauvorhaben aus- gerichtet? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer konkreten Planung bezie- hungsweise Realisierung zu rechnen? 27. Spielt der Erhalt der katholischen Grundschule Harburg bei der Planung eine Rolle? Werden die aufgegebenen Standorte der katholischen Kirche bei der Suche miteinbezogen? Wenn ja, wie weit sind die Gespräche gediehen? Wenn nein, warum nicht? Für die Region werden drei neue Grundschulen geplant. Die Schule Sinstorfer Weg wird ab dem Schuljahr 2020/2021 ihren Betrieb aufnehmen. Die Fertigstellung der Schule am Park ist für das Schuljahr 2021/2022 vorgesehen und soll die Schülerinnen und Schüler aus dem Binnenhafen versorgen. Sie liegt in fußläufiger Entfernung. Für einen dritten Grundschulstandort konzentriert sich die Standortsuche auf Bereiche südlich des Harburger Zentrums. Die Realisierung ist nach jetzigem Planungsstand ab dem Jahr 2025 vorgesehen. Bei der Standortsuche werden die katholischen Schul- standorte berücksichtigt. Erste Gespräche mit Vertretern des Erzbistums zur weiteren Nutzung der aufgegebenen Standorte katholischer Schulen haben stattgefunden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 28. In Süderelbe soll eine neue Grundschule für circa 60 Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Wie weit ist die Standortsuche gediehen? Ist dieser Standort fußläufig zu den Neubauvorhaben ausgerichtet? 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19691 Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? 29. Die Planungen für die neue Grundschule in Süderelbe werden im SEPL als „langfristig“ angegeben. Wann ist mit einer Entscheidung/Planung beziehungsweise Realisierung zu rechnen? Die Fertigstellung einer zusätzlichen, neuen Grundschule mit drei Zügen, das heißt bis zu 345 Schülerinnen und Schüler, ist voraussichtlich ab dem Jahr 2025 vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 30. Nach § 13 (2a) Hamburgisches Schulgesetz stellt die zuständige Behör- de „sicher, dass ein regional ausgewogenes Angebot der Halbtags- beschulung in zumutbarer Entfernung zum Wohnort besteht“. Welche Grundschulen sollen künftig in welchem Zeitraumen die Betreuung sicherstellen beziehungsweise in Form einer offenen, teilgebundenen oder gebundenen Grundschule geführt werden? Bitte in Form einer Tabelle darstellen unter Berücksichtigung bestehender und geplanter Grundschulen, sortiert nach Schulregionen. Zu den bestehenden Ganztagsformen und -angeboten an Hamburgs Grundschulen siehe www.hamburg.de/schulinfosystem. Die zum Schuljahr 2020/2021 startende Grundschule Sinstorfer Weg wird nach derzeitigen Planungen als offene Ganztags- schule im GBS-Modell geführt werden. Im Übrigen wird bei der Neugründung von Schulen die Form der Ganztagsschule im Rahmen des Gründungsprozesses unter Berücksichtigung der Vorgaben des HmbSG geklärt, insofern sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Angaben zu den weiteren Neugründungen möglich. 7
Drucksache 21/19691 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Anlage Auflistung von der für Finanzen zuständigen Behörde über den Verkauf und Ankauf von Schulgrundstücken VERKÄUFE Standort Größe in m² Schulform 2011 keine 2012 Osterbekstraße 7.287 Gymnasium Große Freiheit 63/65 5.248 Grundschule, Hauptschule, Realschule St. Petersburger Straße 1 1.136 nicht bekannt Osterbekstraße/Kätnerort 2.606 Gymnasium 2013 Oststeinbeker Weg 29 30.487 Hauptschule Großmoordamm 277 2.743 Grundschule, Hauptschule, Realschule 2014 Münzstraße 6 8.468 Sonderschule 2015 Kielkoppelstraße 16 4.281 Stadteilschule Stephanstraße 15 16.191 Berufsschule 2016 Richardstraße 85 2.516 Grundschule Steinbeker Markstr. 8/10 11.479 Sonderschule Ballerstaedtweg 1 5.058 Grundschule Saseler Weg 11 10.435 Grundschule Stellinger Steindamm 19.188 Stadteilschule Brucknerstraße 17 1.071 Sonderschule 2017 Stephanstraße 15 16.191 Berufsschule Neusurenland 7.912 Grundschule 2018 Mümmelmannsberg 54 3.404 Stadteilschule An der Berner Au 12 1.993 Grundschule, Stadtteilschule Lange Striepen 51 1.475 Grundschule 2019 keine ANKÄUFE 2011 keine 2012 Volksdorfer Damm 13.494 Stadteilschule 2013 keine 2014 keine 2015 Max-Eichholz-Ring 25 41 Grundschule Kirchenheerweg 1.483 Stadteilschule 2016 Harkortstraße 4.389 Stadteilschule Kirchenheerweg 29.354 Stadteilschule 2017 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19691 keine 2018 keine 2019 Baakenallee 2.578 Grundschule Flurstraße 7 3.804 Stadteilschule 9
Sie können auch lesen