Schutz und Gewährung von Selbstbestimmung März 2020 - Persönlichkeitsrechte von Menschen in stationären Institutionen
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Persönlichkeitsrechte von Menschen in stationären
Institutionen
Schutz und Gewährung von
Selbstbestimmung
März 2020
Prof. Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M.
peter.moesch@hslu.chInhalt
1. Grundsätzliches zur Rechtsstellung von Menschen im Heim
1. Vertretungsrechte aus Gesetz und im Rahmen von Beistandschaften
2. Heimvertrag und Persönlichkeitsschutz beim Aufenthalt in stationären
Einrichtungen
3. Insb. bewegungsbeschränkende Massnahmen
4. Insb. disziplinarische und erzieherische Massnahmen
5. Zusammenfassung; Checkliste
18.03.2020 21. Grundsätzliches zur Rechtsstellung von Menschen im Heim
18.03.2020 3Vorbemerkungen
– Freiheit als Regel, Beschränkungen als Ausnahme
– Freiheitseinschränkung bedarf
– besonderer Begründung
– Kindeswohl/Jugendschutz (Zivilrechtliche Kindes- und Jugendschutz)
– Erwachsenenwohl (Erwachsenenschutzrecht)
– Schutz von Dritten oder der Infrastruktur oder Sicherheitsinteressen
– der Einwilligung, einer gesetzlichen Grundlage oder einer
Notstandssituation
– der Verhältnismässigkeit
18.03.2020 4Grundsätzliches zur Rechtsstellung von Menschen
–Freiheit und ihre öffentlich- und privatrechtlichen
Rahmenbedingungen
–Voraussetzungen, diese Freiheit wahrzunehmen
–Rechtsfähigkeit - Rechte haben können…
–Urteilsfähigkeit – Persönlichkeitsrechte wahrnehmen
können…
–Handlungsfähigkeit - sich ohne Zustimmung verpflichten
können…(Verträge etc.)
18.03.2020 5Rechtsstellung urteilsfähiger Minderjähriger und Erwachsener
unter Beistandschaft I
Insb. Was bedeutet Urteilsfähigkeit?: Erkenntnis- und
Wertungsfähigkeit
Fähigkeit einer Person zu vernunftgemässem Handeln. Jede Person, der
nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung,
psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit
mangelt, vernunftgemäss zu handeln.“(Art. 16 ZGB)
–Urteilsfähigkeit wird vermutet
–Relativ, situativ, mit Bezug auf eine bestimmte Handlung oder
Entscheidung
–Unvernunft ist nicht gleich urteilsunfähig
18.03.2020 6Rechtsstellung urteilsfähiger Minderjähriger und Erwachsener
unter Beistandschaft II
Insb. Rechtsfolgen der Urteilsfähigkeit
–bei Volljährigkeit und ohne Beistandschaft: volle Handlungsfähigkeit
–Unter (umfassender) Beistandschaft
– Verpflichtungen, soweit Handlungsfähigkeit nicht beschränkt oder
Einwilligung
– Alltagsgeschäfte selbständig
– Haftung
– Vorteile annehmen
– Persönlichkeitsrechte wahrnehmen
18.03.2020 7Rechtsstellung urteilsfähiger Erwachsener unter
Beistandschaft III: Fazit
Urteilsfähige Erwachsene dürfen Persönlichkeitsrechte
grundsätzlichselber ausüben
– Physische und psychische Integrität
– Sexualität
– Selbstbestimmung hinsichtlich Informationen
– Meinungsäusserung, Religion
– Verhalten und Entscheide als Teil der Persönlichkeit
– Kleidung
– Nutzung von Informations- und Kommunikationsmitteln
– Aufenthalt
– Kontakte und Umgang
– Bewegungsfreiheit
Grenzen
– Öffentlichrechtliche Schranken
– Persönlichkeitsrechte Dritter
– Überwiegende unabdingbare vertragsgemässe Beschränkungen
– Zwingende und eindeutig überwiegende Schutz- und Vertretungs- und Entscheidrechte
Dritter insb. Vertretungsrecht Beistände (Güterabwägung nötig!) 18.03.2020 8Rechtsstellung urteilsfähiger Minderjähriger und Erwachsener
unter Beistandschaft IV: Persönlichkeitsrechte
Und was ist bei Urteilsunfähigkeit?
– Vorherige Einwilligung
– Vertretungsrecht nach mutmasslichem Willen oder
wohlverstandenem Interesse
– Unvertretbarkeit
18.03.2020 92. Vertretungsrechte für Erwachsene: Vollmacht, aus Gesetz
und im Rahmen von Beistandschaften
18.03.2020 10Gesetzliche und behördliche Vertretungsrechte: Übersicht
– Vertretungsrechte kraft Vollmacht (Art. 32 ff. OR)
– Urteilsfähigkeit vorausgesetzt; Ausdruck von Selbstbestimmung; jederzeit
widerrufbar; Nur gültig, wenn Überwachung des Vertreters möglich
– Sonderfälle Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
– Gesetzliche Vertretungsrechte für Erwachsene bei Urteilsunfähigkeit
– Gesetzliche Vertretung für medizinische (insb. somatisch bedingten)
Massnahmen gegenüber Urteilsunfähigen
– Gesetzliche Vertretungsrechte beim Betreuungsvertrag für den in
Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
– Gesetzliche Vertretungsrechte für den Ehegatten, wenn der andere
Urteilsunfähig
– Behördliche Bevollmächtigung von Beiständen
18.03.2020 11Insb. Vertretung von Urteilsunfähigen bei medizinischen
Massnahmen: Kaskade nach Art. 378 ZGB
1. In Patientenverfügung/Vorsorgeauftrag genannte Person
2. Beistand mit entsprechendem Vertretungsrecht
3. Ehegatte/eingetr. Partner und gemeinsamer Haushalt oder regelmässigen
persönlichen Beistand
4. Person in gemeinsamem Haushalt UND mit regelmässig persönlichem
Beistand
5. Nachkommen, wenn sie regelmässig und persönlich Beistand leisten
6. Eltern, wenn sie regelmässig und persönlich Beistand leisten
7. Geschwister, die regelmässig und persönlich Beistand leisten
peter.moesc
18.03.2020 h@hslu.ch12Insb. Behördliche Massnahmen der KESB: Voraussetzungen
– Funktion und Arbeitsweise der KESB
– Voraussetzungen personenbezogene Massnahmen: Beistandschaft
– Subsidiarität zu eigener Vorsorge und freiwilligen Mn. (Art. 389 nZGB)
– Schwächezustand und Schutzbedürtigkeit
– Belastung und Schutz von Angehörigen und Dritten sind zu
berücksichtigen
– Von Amtes wegen oder auf Antrag
– Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Unterbringung
peter.moesc
18.03.2020 h@hslu.ch13Însb. Beistandschaften: Schwächezustände als Voraussetzung
für Massnahmen (Art. 390 ZGB)
Variante psychische Beeinträchtigung
Geistige Behinderung, psychische Störung oder ähnlicher in der Person liegender
Schwächezustand
… mit Folge: Person kann eigene Angelegenheiten nicht mehr erledigen
Variante Abwesenheit oder vorübergehende Urteilsunfähigkeit
Abwesenheit oder vorübergehende Urteilsunfähigkeit und
Keine Möglichkeit zur Stellvertretung und
Mit Folge: Erledigung notwendigerweise zu regelnder Angelegenheiten nicht
möglich
peter.moesc
18.03.2020 h@hslu.ch14Insb. Vertretungsrechte von Beiständen
– Begleitbeistände?
– Mitwirkungsbeistände?
– Vertretungsbeistände mit oder ohne Beschränkung der
Handlungsfähigkeit
– Umfassende Beistandschaft
18.03.2020 15Person des Beistandes oder der Beiständin
- Eignung und Voraussetzungen
- Aufgaben und Vertretungsrechte
- insb. genehmigungspflichtige Geschäfte
- insb. höchstpersönlicher Bereich
peter.moesc
18.03.2020 h@hslu.ch16Angehörige als Beistände
- Voraussetzungen für Ernennung von Angehörigen
- Verfahrensregeln bzgl. Berichterstattung und Inventar
- Entscheidvorbehalte für KESB
- Und was ist mit Vertretungsrechten ohne behördliches Mandat?
peter.moesc
18.03.2020 h@hslu.ch173. Heimvertrag und Persönlichkeitsschutz bei Aufenthalt in
Wohn- und Pflegeeinrichtungen
18.03.2020 18Rechtsstellung Institution
Auftragsverhältnis nach OR gegenüber Adressaten oder/und
deren gesetzlichen Vertretern
– Minderjährige Kinder/Eltern
– Erwachsene/Beistände
Öffentlichrechtlicher Rahmen (z.B.)
– Heimaufsicht
– Strafrecht
– Sozialversicherung (berufl. Massnahmen)/Sozialhilfe
Pflichten gemäss allgemeinen Bestimmungen
– Gewährung der Selbstbestimmung und der Persönlichkeit
– Leistungen der Betreuung und ev. der Förderung
– Schutzgarantenpflichten
– Schweigepflicht im Rahmen von Persönlichkeitsrechten
18.03.2020 19Sonderregeln Betreuungsvertrag beim Aufenthalt von
urteilsunfähigen Erwachsenen in Wohn- und
Pflegeeinrichtungen (Art. 382 ff. ZGB)
– Schriftlicher Betreuungsvertrag
– Stellvertretung von Urteilsunfähigen gemäss der Vertretung bei
medizinischen Massnahmen
– Allgemeine Verpflichtung auf den Persönlichkeitsschutz (Art. 386
ZGB)
– Konkrete Verpflichtungen (Art. 386 Abs. 1, 2 und 3 ZGB)
– Förderung von Kontakten zu Personen ausserhalb der Einrichtung
– Informationspflicht an KESB, wenn sich niemand von extern um
Betroffene/n kümmert
– Gewähr freier Arztwahl (ausser bei wichtigen Gründen)
18.03.2020 204. Insb. bewegungsbeschränkende Massnahmen
18.03.2020 21Beschränkungen der Bewegungsfreiheit an urteilsunfähigen
Erwachsenen (Art. 383 ff. ZGB)
Voraussetzungen der Beschränkung der Bewegungsfreiheit :
Zulässiges Motiv
Gefahrabwehr Betroffene/Dritter (ernsthafte Gefahr für das Leben
oder die körperliche Integrität)
Schwerwiegende Störung des Gemeinschaftsleben beseitigen
Verhältnismässigkeit: sachlich/zeitlich
Eignung
Notwendigkeit
Zumutbarkeit
18.03.2020 22Beschränkungen der Bewegungsfreiheit (nArt. 383 ff. ZGB) II
Was sind Beschränkungen der Bewegungsfreiheit?
–Bettgitter und Schranken
–Angurten zur Sturzvermeiden
–Abschliessen von Türen
–Mit Codes gesicherte Türen oder Fenster
–Ausgehverbot
–Zwangsweises Waschen oder Baden?
–Elektronische Melder?
18.03.2020 23Beschränkungen der Bewegungsfreiheit IV: formelle
Voraussetzungen und Regeln
Zuständigkeit: Heim!!!
Aufklärung des Betroffenen
Protokollierung (anordnende Person, Zweck, Art, Dauer)
Regelmässige Überprüfung
Informations- und Einsichtsrecht (Vertreter bei med. Massnahmen/Aufsicht)
Beschwerderecht bei Erwachsenenschutzbehörde
Aufsicht
18.03.2020 245. Insb. disziplinarische und erzieherische Massnahmen
18.03.2020 25Disziplinarische und erzieherische Massnahmen
… brauchen eine besondere Rechtfertigung:
• aktuelle Einwilligung der urteilsfähigen Betroffenen
• aktuelle Einwilligung der gesetzlichen Vertreter im Rahmen ihres
Vertretungsrechts
• Situation bei Erwachsenen: Güterabwägung
• Notwehr und Notstand
• Immer beachten: Grundsatz der Verhältnismässigkeit
• Tipp: Verfahrensvorschriften (Protokollierung etc.) beachten wie bei
Urteilsunfähigen
18.03.2020 26Schutz und Selbstbestimmung: z.B. Sexualität und
Nahrungsaufnahme…
- In einem Behindertenheim möchte der 40jährige geistig behinderte Bewohner Julius,
- auf seinem Zimmer einen Pornofilm schauen… Seine Mutter (umfassende Beiständin) hat
dies dem Heim untersagt.
- dass seine wo anders wohnhafte Freundin Eva bei ihm übernachten darf…
- Und er möchte, trotz seinen 95 KG fast täglich einen Pack Pommes-Chips essen und
zwei Flaschen Cola trinken…
18.03.2020 276. Fazit
18.03.2020 28Checkliste: Zulässigkeit Freiheitsbeschränkungen
– Grundsatz der Freiheit und Selbstbestimmung
Grundsatz von Regel und Ausnahme im Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafrecht
– Liegt eine genügende normative Grundlage für die Freiheitsbeschränkung vor?
– Gesetzliche Grundlage: Jugendstrafrechtliche Grundlage; ZGB/FU;
Sterilisationsgesetz etc. oder
– Zustimmung des Betroffenen (bei Urteilsfähigkeit) oder Zustimmung
des/der gesetzlichen Vertreters/In und wohlverstandenes Interesse des
Betroffenen (bei eindeutig fehlender Urteilsfähigkeit); zulässige
vertragsrechtliche Beschränkung
– Notwehr oder Notstandssituation/notstandsähnliche Situation
– Ist die Freiheitsbeschränkung in Art und Dauer verhältnismässig?
– Zweckeignung
– Notwendigkeit
– Zweck-Folgen-Relation
– Werden die Verfahrensvoraussetzungen beachtet?
– Zuständigkeit (intern/extern); Dokumentation
18.03.2020 29Sie können auch lesen