SCHUTZKONZEPT AB 1. JANUAR 2022 SCHULEN

 
WEITER LESEN
S C H U L P F L E G E

SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

Volksschule, Schulergänzende Betreuung,
Freiwilliger Schulsport, Berufsvorbereitungsjahr,
Musikschule, Erwachsenenbildung

                           Stadthaus          Telefon 052 354 24 50
                           Märtplatz 29       bildung@ilef.ch
                           Postfach           www.ilef.ch
                           8307 Effretikon    facebook.com/stadtilef
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

IMPRESSUM

Stadt Illnau-Effretikon
Schulpflege
Märtplatz 29
Postfach
8307 Effretikon

Telefon 052 354 24 50
bildung@ilef.ch
www.ilef.ch
facebook.com/stadtilef

                          2 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

INHALTSVERZEICHNIS

1.   GRUNDLAGEN ..................................................................................................................................................... 5
     1.1      VERANTWORTLICH FÜR DIE UMSETZUNG UND DEN KONTAKT ............................................... 5
     1.2      SCHULPFLEGE ............................................................................................................................ 5
     1.3      UMSETZUNG VOR ORT ............................................................................................................... 6
2.   KOMMUNIKATION .............................................................................................................................................. 6

     2.1      SCHULE ....................................................................................................................................... 6
     2.2      BETREUUNG ............................................................................................................................... 6
     2.3      MUSIKSCHULE ............................................................................................................................ 6
     2.4      ERWACHSENENBILDUNG........................................................................................................... 6
     2.5      FREIWILLIGER SCHULSPORT ..................................................................................................... 7
     2.6      HEIMATILICHE SPRACHE UND KULTUR ..................................................................................... 7
     2.7      MIETER SCHULRÄUME (EXTERNE) ............................................................................................ 7
3.   GRUNDSÄTZE...................................................................................................................................................... 7

     3.1      ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE ....................................................................................................... 7
     3.1.1 BERUFSVORBEREITUNGSJAHR ................................................................................................. 7
     3.2      ABGRENZUNG............................................................................................................................. 8
4.   KRANKHEITSSYMPTOME, SELBSTQUARANTÄNE............................................................................................. 8

     4.1      GRUNDSÄTZE ............................................................................................................................. 8
     4.2      KRANKHEITSSYMPTOME............................................................................................................ 8
     4.3      LEHR-, BETREUUNGS- UND SCHULPERSONAL.......................................................................... 9
     4.4      SCHÜLER/INNEN ......................................................................................................................... 9
     4.4.1 KINDERGARTENSCHÜLER/INNEN............................................................................................... 9
     4.4.2 PRIMAR- UND SEKUNDARSCHÜLER/INNEN............................................................................... 9
     4.5      ERFASSUNG QUARANTÄNE UND POSITIV GETESTETE PERSONEN.......................................... 9
     4.6      MELDUNG POSITIV GETESTETE ERWACHSENE UND SCHÜLER/INNEN ................................... 9
5.   REPETITIVE TESTS ............................................................................................................................................ 10
     5.1      TEILNEHMENDE........................................................................................................................ 10
     5.2      DURCHFÜHRUNG ..................................................................................................................... 10
     5.3      POSITIVER POOL ...................................................................................................................... 10
     5.3.1 EINZELTESTS ............................................................................................................................ 11
     5.3.2 NICHT GETESTETE SCHÜLER/INNEN .........................FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT.
     5.4      POSITVER EINZELTEST ............................................................................................................. 11
6.   HYGIENE, SCHUTZ UND INFRASTRUKTUR ...................................................................................................... 11

     6.1      HYGIENE UND HÄNDE WASCHEN............................................................................................ 11
     6.2      MASKEN .................................................................................................................................... 11
     6.2.1 MASKENTRAGDISPENS ............................................................................................................ 12

                                                                                                                                                               3 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

      6.3      LÜFTEN ..................................................................................................................................... 12
      6.4      IMMOBILIEN BILDUNG ............................................................................................................. 12
7.    SCHULBETRIEB.................................................................................................................................................. 12

      7.1      GRUNDSÄTZE ........................................................................................................................... 12
      7.2      BESONDERE UNTERRICHTSFORMEN UND GEMISCHTE GRUPPEN........................................ 13
      7.3      SEKUNDARSTUFE ..................................................................................................................... 13
      7.4      ANLÄSSE DER SCHULE ............................................................................................................ 13
      7.5      KLASSEN- UND SKILAGER ........................................................................................................ 13
      7.6      SCHULINTERNE ANLÄSSE FÜR DAS PERSONAL ..................................................................... 14
      7.7      ANLÄSSE MIT EXTERNEN ......................................................................................................... 14
8.    SCHULERGÄNZENDE BETREUUNG .................................................................................................................. 14

      8.1      GRUNDSÄTZE SCHULERGÄNZENDE BETREUUNG .................................................................. 14
      8.2      MAHLZEITEN............................................................................................................................. 14
9.    ARBEITGEBERPFLICHT / ARBEITNEHMERSCHUTZ .......................................................................................... 14
10.   INKRAFTSETZUNG ............................................................................................................................................ 14

                                                                                                                                                               4 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

1.     GRUNDLAGEN

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-
Epidemie im Bildungsbereich am 22. September 2021 festgelegt und per 1. Dezember 2021 und per 1. Januar
2022 angepasst.
Die Schule erstellt und aktualisiert ihr Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bundes und des Kantons.
(Artikel 4 Covid-Verordnung besondere Lage und § 1 V Covid-19 Bildungsbereich).
Das Schutzkonzept enthält mindestens folgende Punkte:
–     Massnahmen betreffend Hygiene, Mindestabstand, Raumluftqualität und Infrastruktur
–     Umgang mit angeordneten Isolations- und Quarantänemassnahmen
–     Schul- und Klassenanlässe
–     Pflichten der Arbeitgeberin zum Schutz der Arbeitnehmenden
–     Anordnung von (befristeter) Maskentragpflicht ohne Befreiungsmöglichkeit
–     Bezeichnung der für die Umsetzung des Konzeptes und für den Kontakt mit den zuständigen Behörden
      verantwortlichen Person

1.1    VERANTWORTLICH FÜR DIE UMSETZUNG UND DEN KONTAKT

Franziska Bürgisser
Leiterin Bildung
Stadthaus, Märtplatz 29
8307 Effretikon
052 354 24 50
franziska.buergisser@ilef.ch

Die Stellvertretung wird durch das Schulpräsidium sichergestellt (siehe 2.2)

1.2    SCHULPFLEGE

Erika Klossner-Locher
Schulpräsidentin
Stadthaus, Märtplatz 29
8307 Effretikon
052 354 24 50
erika.klossner@ilef.ch

                                                                                                     5 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

1.3    UMSETZUNG VOR ORT

Für die Umsetzung sind folgende Leitungen verantwortlich:
–     Schule Illnau: Roger Bangerter, Schulleitung
–     Schule Schlimperg: Brigitte Maag und Reto Diem, Schulleitung
–     Schule Eselriet: Stefan Fretz und Rahel Sauteur, Schulleitung
–     Schule Ottikon-Kyburg: Stefan Fretz, Schulleitung
–     Sekundarschule Hagen/Watt: Marianna Minder und Marc Keller, Schulleitung
–     Berufsvorbereitungsjahr: Simone Häsli, Schulleitung
–     Musikschule: Jacqueline Treichler, Leiterin Musikschule
–     Betreuung Illnau: Karin Marti, Leiterin Betreuung Illnau
–     Betreuung Schlimperg: Gülhan Ogulkanmis, Leiterin Betreuung Schlimperg
–     Betreuung Eselriet: Jan Frischknecht, Leiter Betreuung Eselriet
–     Betreuung Kyburg: Lea Klossner, Leiterin Betreuung Kyburg
–     Betreuung Rikon: Pia Tanner, Leiterin Betreuung Rikon

2.     KOMMUNIKATION

2.1    SCHULE

1.    Verantwortliche / Schulpräsidium – Schulleitung
2.    Schulleitung – Klassenlehrpersonen bzw. Lehr- und Schulpersonal inkl. Leitungen Betreuung
3.    Klassenlehrperson – Eltern

2.2    BETREUUNG

1.    Verantwortliche / Schulpräsidium – Leiterin Bereich Betreuung
2.    Leiterin Bereich Betreuung – Leitungen Betreuung
3.    Leitungen Betreuung– Mitarbeitende Betreuung
4.    Leitungen Betreuung– Eltern

2.3    MUSIKSCHULE

1.    Verantwortliche / Schulpräsidium – Schulleitung
2.    Schulleitung – Musiklehrpersonen
3.    Musiklehrpersonen – Schüler/innen bzw. Eltern

2.4    ERWACHSENENBILDUNG

1.    Verantwortliche / Schulpräsidium – Fachleiterin Bildung
2.    Fachleiterin Bildung – Kursleitungen
3.    Kursleitung – Kursteilnehmende

                                                                                                  6 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

2.5      FREIWILLIGER SCHULSPORT

1.      Verantwortliche / Schulpräsidium – Fachleiterin Bildung
2.      Fachleiterin Bildung – Schulsportchef, Kursleitungen
3.      Fachleiterin Bildung – Kursteilnehmende

2.6      HEIMATILICHE SPRACHE UND KULTUR

1.      Verantwortliche / Schulpräsidium – Sachbearbeiterin Bildung
2.      Sachbearbeiterin Bildung – Mieter/innen bzw. Trägerschaften

2.7      MIETER SCHULRÄUME (EXTERNE)

1.      Stadtschreiber – Verantwortliche / Schulpräsidentin und Leiter Hochbau (Sportverantwortlicher)
2.      Verantwortliche / Schulpräsidium – Sachbearbeiterin Bildung
3.      Sachbearbeiterin Bildung – Mieter

2.7.1    MIETER

–       Sportvereine
–       Trägerschaften HSK-Kurse (Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur)
–       Kultur (Musik, Theater)
–       Kochkurse
–       Private (Sport, Yoga, Weiteres)

3.       GRUNDSÄTZE

3.1      ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

–       Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf den Vorgaben und Empfehlungen von Bund und Kanton.
–       Es ist für alle Personen an den Schulen und auf den Schulanlagen verbindlich.
–       Das Schutzkonzept ist auf der Website https://www.schule-ilef.ch/covid19 publiziert.
–       Die Schulleitungskonferenz aktualisiert das Schutzkonzept bei Bedarf im Auftrag der Schulpflege.
–       Die Schulleitungskonferenz beziehungsweise die Schulleitung fällt im Rahmen des Schutzkonzepts
        spezifische Entscheide für alle Volksschulen und das Berufsvorbereitungsjahr oder für ihre Schule.

3.1.1    BERUFSVORBEREITUNGSJAHR

–       Für das Berufsvorbereitungsjahr besteht aufgrund der Altersstufe der Schüler/innen ein ergänzendes
        Schutzkonzept Berufsvorbereitungsjahr. Es beruht auf den Vorgaben des Mittelschul- und
        Berufsbildungsamtes.

                                                                                                             7 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

3.2    ABGRENZUNG

–     Die Nutzung der Schulanlagen durch Dritte wie Vereine, externe Kursanbieter und private Organisationen
      ist solange möglich, wie sich die Nutzung mit der Covid-19 Situation und dem Schulbetrieb vereinbaren
      lässt.
–     Die Nutzer sind verpflichtet, eigene Schutzkonzepte zu erstellen. Dieses basieren auf den gültigen
      Konzepten von Schule, Gemeinde, dem Kanton Zürich beziehungsweise des Bundes.
–     Für Angebote für Kinder und Jugendliche im Volksschulalter gelten auf den Schulanlagen und in den
      Schulräumen die Regelungen des vorliegenden Schutzkonzeptes, sofern nicht von offizieller Stelle ein
      spezifisches Schutzkonzept gilt.
–     Die Nutzer sind für die Umsetzung der Schutzmassnahmen ihres Angebotes verantwortlich.

4.     KRANKHEITSSYMPTOME, SELBSTQUARANTÄNE

4.1    GRUNDSÄTZE

–     Personen (Lehr-, Betreuungs- und Schulpersonal, Schüler/innen, Besucher/innen und Dritte) mit Covid-19
      Krankheitssymptomen bleiben zu Hause.
–     Gesundheitliche Unsicherheiten werden durch die betroffenen Personen mit dem Arzt besprochen, die
      Schule trifft keine medizinischen Abklärungen.
–     Die Schule ordnet grundsätzlich keine Tests, Quarantäne oder Isolationsmassnahmen an.
–     Die Schule weist zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Covid-19 vorsorglich Schulquarantänen an.
      Dies betrifft bei auftretenden positiven Fällen insbesondere
      –    Schüler/innen, welche nicht an den regelmässigen Schultests mitmachen.
      –    Schüler/innen, welche von der Maskentragpflicht befreit sind.

4.2    KRANKHEITSSYMPTOME

–     Die häufigsten Krankheitssymptome sind gemäss Bundesamt für Gesundheit (Website vom 29.11.2021)
      –    Symptome einer akuten Atemwegserkrankung d.h.
           –    Halsschmerzen
           –    Husten (meist trocken)
           –    Kurzatmigkeit
           –    Brustschmerzen
      –    Fieber
      –    Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
      –    Zudem sind folgende Symptome möglich
           –    Kopfschmerzen
           –    Allgemeine Schwäche, Unwohlsein
           –    Muskelschmerzen
           –    Schnupfen
           –    Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
           –    Hautausschläge
      –    Die Symptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein. Ebenfalls möglich sind
           Komplikationen wie eine Lungenentzündung.

                                                                                                        8 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

4.3      LEHR-, BETREUUNGS- UND SCHULPERSONAL

–       Betroffene Lehr-, Betreuungs- oder Schulpersonen melden sich bei der Schulleitung/Vorgesetzten ab und
        bleiben zu Hause bzw. gehen nach Hause.
–       Sie unterziehen sich einem Test, wenn die Symptome auf eine COVID-19 Erkrankung hinweisen.
        Unsicherheiten klären sie mit ihrem Arzt.
–       Bleiben mit der Schulleitung/Vorgesetzten in Kontakt.

4.4      SCHÜLER/INNEN

4.4.1    KINDERGARTENSCHÜLER/INNEN

–       Für Schüler/innen des Kindergartens steht eine altersgerechte Entscheidungshilfe mit den klassischen
        Symptomen zur Verfügung.
        https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/informationen-rund-um-schulen-kitas-heime/coronavirus-
        volksschule.html.
        Die Unterlagen stehen auch in nicht-deutscher Sprache zur Verfügung.
–       Die Informationen werden allen Eltern von Kindergartenkindern am 29.11.2021 zugestellt. Die Lehrperson
        gibt die Informationen den Eltern von Kindern mit Symptomen ab.
–       Die Kinder bleiben mit starkem Husten (ohne chronische Erkrankung) und/oder über 38.5 Grad Fieber zu
        Hause bzw. werden von den Eltern abgeholt.
–       Die Eltern nehmen Kontakt mit dem Kinderarzt auf.
–       Das Kind besucht den Kindergarten erst wieder, wenn es mindestens 24 Stunden gesund ist.
–       Die Eltern melden der Lehrperson das Testergebnis.

4.4.2    PRIMAR- UND SEKUNDARSCHÜLER/INNEN

–       Haben Primar- oder Sekundarschüler/innen Symptome gemäss 4.2 bleibt die Schülerin / der Schüler zu
        Hause bzw. geht nach Hause. Die Lehrperson informiert die Eltern.
–       Die Eltern lassen ihre Tochter / ihren Sohn testen.
–       Die Eltern melden der Lehrperson das Testergebnis.

4.5      ERFASSUNG QUARANTÄNE UND POSITIV GETESTETE PERSONEN

–       Die Abteilung Bildung stellt den Schulen eine Liste mit den nötigen Angaben für Schüler/innen und
        Lehrpersonen in Quarantäne oder mit positiven Testergebnissen zur Verfügung.
–       Die Liste wird durch die Schulleitungen geführt. Die Lehrpersonen melden den Schulleitungen positive
        Fälle und solche in Quarantäne.

4.6      MELDUNG POSITIV GETESTETE ERWACHSENE UND SCHÜLER/INNEN

–       Positiv getestete Lehrpersonen und Schüler/innen werden umgehend durch die Schulleitung an das
        Contact Tracing des Volksschulamtes gemeldet.
–       Die Meldung erfolgt per Mail mittels Kopfzeile und entsprechender Personalzeile per Mail.
–       ct@lunge-zuerich.ch, Tel. +41 44 268 20 90, Montag bis Freitag 7.30-18 Uhr, Samstag 8-12 Uhr sowie
        Sonn- und Feiertage 11-18 Uhr
–       Von allen Meldungen wird eine Kopie an franziska.buergisser@ilef.ch geschickt.
–       Die Schulleitung informiert betroffene Klassen und das Lehrpersonenteam über positive Fälle gemäss
        Musterbrief Volksschulamt.

                                                                                                            9 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

5.       REPETITIVE TESTS

–       Die Schulpflege hat am 6. September 2021 die Teilnahme aller Klassen und Schulstufen an Covid-
        Schultests beschlossen.
–       Es handelt sich um PCR-Tests (individuelle Speichelgewinnung durch Mundspülung mit Salzwasser)
–       Die Teilnahme ist für Schüler/innen und Lehrpersonen freiwillig.
–       Den Lehrpersonen und Schüler/innen wird die Teilnahme empfohlen.
–       Es fallen keine Kosten für die Teilnehmenden an.
–       Die Verwaltung trägt die Verantwortung für die Organisation des Tests.
–       Die definierten Regelungen für Klassen gelten auch für Gruppen der Betreuung oder schulischer
        Angebote (Wahlfach, Freifach, freiwilliger Schulsport etc.)

5.1      KOMMUNALE VORSICHTSWOCHEN 3. BIS 14. JANUAR 2022

–       Die Schulpflege hat am 7. Dezember 2021 beschlossen, dass alle Schüler/innen an den Tests mitmachen
        sollen. Nicht-teilnehmende Schüler/innen aller Schulstufen tragen Maske.
–       Das Betreuungs-, Schul- und Lehrpersonal soll ebenfalls bei den Tests mitmachen.
5.1.1    KANTONALE VORSICHTSWOCHEN 3. BIS 24. JANUAR 2022

–       Der Regierungsrat hat am 8. Dezember 2021 beschlossen, dass alle Schüler/innen ab 1. Primarklasse
        Maske tragen müssen.

5.2      TEILNEHMENDE

–       Die Eltern der teilnehmenden Schüler/innen unterzeichnen eine Einwilligung. Sie geben für den Fall
        positiver Pools ihre Mailadresse und Handynummer (des gleichen Elternteils) sowie die
        Krankenkassennummer (für die Abwicklung der Kosten von Einzeltests) bekannt.
–       Der Einstieg in die wöchentlichen Tests ist per 3. Januar 2022 möglich.
–       Personen mit Maskentragdispens d.h. Schüler/innen ab der 1. Primarklasse und Lehr-, Betreuungs- und
        Schulpersonal müssen wöchentlich an den repetitiven Tests teilnehmen.

5.3      DURCHFÜHRUNG

–       Die Klassen testen einmal wöchentlich im Rahmen des Unterrichts.
–       Die Ergebnisse werden den Klassenlehrpersonen bzw. den Lehrpersonen mit Testverantwortung für eine
        Klasse automatisch durch die Software der Testorganisation mitgeteilt.
–       Die Eltern und Schüler/innen werden nur im Falle positiver Pools aktiv informiert.

5.4      POSITIVER POOL

–       Bei positiven Pools wird die Lehrpersonen direkt über das Tool, die Schulleitung über die Lehrperson und
        die Verwaltung per Mail informiert.
–       Die Familien werden durch Klapp, Mail oder in Briefform durch die Schule (Lehrperson, Schulleitung) über
        positive Pools und das weitere Vorgehen informiert.
–       Die Schule entscheidet je nach Alter der Schüler/innen über die Details. Ältere Schüler/innen werden
        direkt durch die Lehrperson informiert, bei jüngeren werden Briefe versandt bzw. nach Hause gegeben.

                                                                                                          10 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

5.4.1    EINZELTESTS

–       Die Klassenlehrperson führt mit allen Schüler/innen und Lehr-, Betreuungs- und Schulpersonen positiver
        Pools Einzeltests durch. Die Administration übernimmt die Lehrperson oder eine weitere Person in der
        Schule (Fachlehrperson, Assistenz, Schulleitung).
–       Einzeltests können nur mit generell teilnehmenden Schüler/innen und Lehr-, Betreuungs- und
        Schulpersonen durchgeführt werden.

5.5      POSITVER EINZELTEST

–       Positive Fälle in einer Schule werden dem Schul-Contact-Tracing gemeldet werden.
–       Bei vielen positiven Fällen können durch den Kanton verpflichtende Ausbruchstestungen in einer Schule
        angeordnet werden.
–       Positiv getestete Schüler/innen und Erwachsene müssen in Isolation.
–       Genesene, geimpfte und repetitiv testende Kinder besuchen in der Regel weiterhin den Unterricht.
–       Sind in einer Klasse drei oder mehr Kinder positiv, müssen nicht repetitiv testende Kinder für 10 Tage in
        die Quarantäne. Diese kann frühestens nach 7 Tagen aufgrund des Schreibens zur Quarantäneverkürzung
        vom Contact Tracing wieder zur Schule.
–       Auf der Sekundarstufe prüft das Contact-Tracing alle nahen Kontakte und die Schutzmassnahmen und
        entscheidet individuell über Quarantänemassnahmen.

6.       HYGIENE, SCHUTZ UND INFRASTRUKTUR

6.1      HYGIENE UND HÄNDE WASCHEN

–       Die Hygieneregeln werden periodisch im Unterricht in Erinnerung gerufen. Sie sind auf ausgehängten
        Plakaten ersichtlich.
–       Das Hände-Waschen ist ein fixes Ritual im Schulalltag. Beim Start des Schulmorgens und des
        Schulnachmittags ist Hände-Waschen zwingend.
–       Zur Handhygiene werden nur Desinfektionsmittel verwendet, wenn die nächste Waschmöglichkeit ausser
        Reichweite ist.

6.2      MASKEN

–       Für Schüler/innen ab der 1. Primarklasse sowie für Lehr-, Betreuungs- und Schulpersonal gilt während der
        Unterrichtszeit, in der Betreuung, bei Angeboten der Schule und in Zusammenarbeitsgefässen
        Maskenpflicht in Innenräumen.
–       Besucher/innen und Dritte tragen ab der 1. Primarklasse in den Innenräumen Maske.
–       Die Maskenpflicht wird bei den Eingängen ausgeschildert.
–       In den öffentlichen Verkehrsmitteln und im Schulbus tragen Schüler/innen ab der 1. Primarklasse Maske.
–       Einwegmasken (normale Grösse und Kindergrösse) werden von der Stadt zur Verfügung gestellt. Die
        Schulleitung sorgt für einen angemessenen Vorrat für ihre Schule / Betreuung.

                                                                                                           11 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

6.2.1    MASKENTRAGDISPENS

–       Eine Maskentragdispens für Schüler/innen und Lehrpersonen muss stets durch ein ärztliches Attest
        bestätigt werden.
–       Die Schüler/innen und Lehrpersonen sind verpflichtet, am wöchentlichen repetitiven Testen in der Schule
        teilzunehmen.
        –     Weigern sich Eltern, das Einverständnis für die wöchentlich repetitiven Tests zu erteilen, informiert
              die Lehrperson sie über die Pflicht im Zusammenhang mit der Maskentragdispens.
        –     Weigern sich die Eltern, werden die Schüler/innen temporär dispensiert.
        –     Gleichzeitig wird unverzüglich Meldung an die Schulpflege gemacht. Diese macht die Eltern auf die
              Schulpflicht aufmerksam und ordnet Tests an.
–       Die Klassenlehrperson ist für die Überprüfung der Teilnahme von Schüler/innen an den Schultests
        verantwortlich.
–       Die Schulleitung ist für die Überprüfung der Teilnahme von Lehr- und Schulpersonal an den Schultests
        verantwortlich.

6.3      LÜFTEN

–       Die Lehrpersonen sorgen für ausgiebiges Lüften nach jeder Unterrichtslektion und in der Mitte jeder
        Unterrichtslektion gemäss Broschüre des BAG «das Schulzimmer richtig lüften».
–       Jedes Klassenzimmer verfügt über ein CO2 Messgerät. Gibt dieses einen hohen CO2 Gehalt an (orange
        oder rote Anzeige), wird zusätzlich gelüftet, bis das Gerät wieder grün anzeigt.
–       Die Schüler/innen verbringen mindestens die 10 Uhr Pause immer draussen.

6.4      IMMOBILIEN BILDUNG

–       Die Lehrpersonen sorgen mit den Klassen für die regelmässige Reinigung der Schülertische, Oberflächen
        und IT-Infrastruktur, insbesondere beim Wechsel von Klassen.
–       Die Immobilienbewirtschaftung stellt sicher, dass in den Schulräumen stets genügend Reinigungsboxen
        (Flächenreinigungsspray, Einweghandtuchrollen) sowie bei den Waschstellen Flüssigseife und
        Einweghandtücher zur Verfügung stehen.
–       Die Mitarbeitenden der Immobilienverwaltung arbeiten während der Unterrichtszeiten Innern mit Maske.
        Ausserhalb der Unterrichtszeiten kann bei Einzelarbeiten im Innern auf Maske verzichtet werden.

7.       SCHULBETRIEB

7.1      GRUNDSÄTZE

–       Die Schüler/innen sollen sich möglichst normal im Klassenverband und auf dem Pausenplatz verhalten
        und bewegen können.
–       Aussenstehende Personen, Eltern und Dritte halten sich wo möglich vom Schulareal fern und betreten
        nur für definierte Anlässe das Schulareal und halten Abstand. In den Innenräumen tragen sie in jedem
        Falle Maske.
–       Studierende der Pädagogischen Hochschule Zürich können in Illnau-Effretikon Praktika absolvieren. Die
        zuständige Lehrperson weist sie auf die aktuell gültigen Regelungen bezüglich Covid-19 hin. Studierende
        mit Maskentragdispens weisen der verantwortlichen Lehrperson wöchentlich ein gültiges Zertifikat
        aufgrund eines PCR-Tests vor.

                                                                                                             12 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

7.2    BESONDERE UNTERRICHTSFORMEN UND GEMISCHTE GRUPPEN

Die Verantwortlichen (Klassenlehrperson, Fachlehrperson) treffen die nötigen Schutz- und
Hygienemassnahmen für die spezifische Unterrichtsform. Dies betrifft insbesondere folgende Angebote mit
Besonderheiten:
–     Musikunterricht
      lm Musikunterricht wird ab 1. Primarklasse durchgehend Maske getragen.
–     WAH
      lm WAH-Unterricht wird durchgehend Maske getragen.
      Die Mahlzeiten werden ohne Maske sitzend unter Einhaltung der Abstandsregelungen an den Tischen
      eingenommen.
–     Sportunterricht
      Sportunterricht findet ab 1. Primarklasse mit Maske statt. Die Maske wird auch in den Garderoben
      getragen. Sportunterricht im Freien findet ohne Maske statt.
–     Zahnprophylaxe
      Das Zähneputzen findet im Kindergarten statt.
–     Spetten
      Fallen Lehrpersonen aus und können keine Stellvertretungen gefunden werden, werden Schüler/innen
      teilweise auf andere Klassen verteilt. Die Klassen mischen sich dadurch. Die Gast-Lehrperson hält fest,
      welche Kinder wann in ihrer Klasse waren.
–     Freiwilliger Schulsport
      Im freiwilligen Schulsport tragen alle Schüler/innen Maske.

7.3    SEKUNDARSTUFE

–     Die Schüler/innen haben im Klassenverband in der Regel die gleichen Arbeitsplätze.
–     Wo möglich wechseln die Lehrpersonen die Räume, nicht die Klassen.

7.4    ANLÄSSE DER SCHULE

–     Für Klassenanlässe ausserhalb des regulären Unterrichts stellt die Lehrperson der Schulleitung
      mindestens zwei Wochen vor dem Anlass ein einfaches Schutzkonzept für die Einhaltung der Regelungen
      gemäss aktuellen Vorgaben und Pandemiesituation zu.
      –    Die Schulleitung kann den Anlass untersagen, wenn das Schutzkonzept die Einhaltung der gängigen
           Regeln nicht klar gewährleistet (z.B. beim Essen)
–     Die Schulen können Schulanlässe mit Schutzkonzept unter Einhaltung der aktuellen Regeln durchführen.

7.5    SKILAGER

–     Die Lager können unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
      –    Je Lager wird durch die Lagerleitung ein spezifisches Schutzkonzept erstellt.
      –    Alle Lagerteilnehmenden ab 16-jährig weisen ein Zertifikat vor (Genesen, Geimpft)
      –    Das Schutzkonzept orientiert sich am geltenden schulischen Schutzkonzept der Schule Illnau-
           Effretikon sowie am Musterschutzkonzept des Kantons bzw. des Bundes.
      –    Die Vorgaben am Lagerort werden jederzeit eingehalten.
      –    Testkonzept:
           –    Vor dem Lager: Teilnahme Schüler/innen und Begleitpersonen an den Pooltests in den Klassen
                (Begleitpersonen können auch private PCR-Tests in Apotheken oder Testzentren auf Kosten des
                Lagers machen)
                –    Teilnehmende aus positiven Pools müssen einen privaten PCR Test in einem Testzentrum
                     machen, bevor sie anreisen dürfen.

                                                                                                          13 / 14
SCHUTZKONZEPT
AB 1. JANUAR 2022
SCHULEN

               –    Dienstag im Lager: Pooltest mit allen
               –    Freitag im Lager: Pooltest mit allen

7.6    SCHULINTERNE ANLÄSSE FÜR DAS PERSONAL

–     Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildungen, Arbeitssitzungen und
      Schulkonferenzen finden ab 10 Personen wo möglich über digitale Austauschgefässe statt.
–     Das Tragen von Masken ist bei allen Präsenzanlässen Innenräumen obligatorisch.
–     Die Einnahme von Speisen und Getränken in Innenräumen ist nur unter konsequenter Einhaltung der
      Abstandsregelungen erlaubt.
–     Weihnachts- und Neujahrsanlässe der Schule für das Personal Innern werden abgesagt. Anlässe draussen
      können stattfinden.

7.7    ANLÄSSE MIT EXTERNEN

–     An Anlässen für Eltern oder mit weiteren Teilnehmenden, sowie bei individuellen Elternbesuchen tragen
      alle Personen Masken.
–     Für schulische Darbietungen und Elternabende gilt in Innenräumen die maximale Belegung von 2/3 der
      Kapazität.

8.     SCHULERGÄNZENDE BETREUUNG

8.1    GRUNDSÄTZE SCHULERGÄNZENDE BETREUUNG

–     Die Regelungen die Volksschule geltenden auch für die schulergänzende Betreuung.

8.2    MAHLZEITEN

–     Die Einnahme von Mahlzeiten erfolgt in den dafür vorgesehenen Betreuungsräumen sitzend.
–     Die Sitzordnung wird schriftlich festgehalten.
–     Schüler/innen ab 1. Primarklasse halten bei den Mahlzeiten wo möglich die Abstände ein. Die Mahlzeiten
      werden deshalb zumeist in Schichten eingenommen.
–     Für (Zwischen-)Mahlzeiten draussen gilt keine Sitzpflicht.

9.     ARBEITGEBERPFLICHT / ARBEITNEHMERSCHUTZ

–     Für Lehr- und Kontaktsituationen, in denen der Mindestabstand über längere Zeit nicht eingehalten
      werden kann, wird für die Lehr- oder Betreuungsperson ein der Situation angepasster Schutz
      (Hygienemaske, FFP2 Maske, Schutzscheibe) zur Verfügung gestellt.

10.    INKRAFTSETZUNG

Das vorliegende Schutzkonzept tritt nach der Genehmigung der Schulpflege am 14. Juli 2020 per
1. August 2020 in Kraft.

Erika Klossner-Locher                           Franziska Bürgisser
Schulpräsidentin                                Leiterin Bildung

                                                                                                          14 / 14
Sie können auch lesen