Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel

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Musikschule Basel
                                                                                                                              Musikschule Riehen
                                                                                                                             Musikschule der SCB
                                                                                                                             Institut Weiterbildung
                                                                                                                              Vera Oeri-Bibliothek

                                                                                                              HOCHSCHULE FÜR MUSIK FHNW
                                                                                                       Schola Cantorum Basiliensis, Klassik, Jazz

Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel
Gültig für alle Standorte ab 01. Juni 2021 1 (Neuregelungen in rot)

Seit 19. Juni 2020 gilt wegen der Covid-19-Epidemie in der Schweiz die besondere Lage gemäss
Epidemiengesetz vom 28. September 2012. Gestützt auf dieses Epidemiengesetz hat der Bundesrat
am 26. Mai 2021 eine aktuelle «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur
Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» erlassen.
Das vorliegende Schutzkonzept stützt sich auf die Vorgaben dieser Verordnung und hat zum Ziel, die
wertvolle musikalisch-künstlerische, kulturelle und soziale Vielfalt des Campus der Musik Akademie
Basel auch unter den gegebenen schwierigen Umständen zu erhalten.
Die im Schutzkonzept definierten Massnahmen sollen die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19)
verhindern, Übertragungsketten unterbrechen und die auf dem Campus MAB (alle Standorte)
anwesenden Personen vor Ansteckung schützen.
Das Schutzkonzept geht von einer gemeinsam getragenen Verantwortung aus: Die institutionelle
Verantwortung der MAB und der HSM FHNW und die individuelle, persönliche Verantwortung aller
Personen, welche sich auf dem Campus der MAB aufhalten oder Aktivitäten im Rahmen des
Leistungsauftrags der Musikschulen und Hochschule entfalten.

Allgemeine Regelungen
Präsenz auf dem Campus MAB
Präsenz und Betrieb auf dem Campus MAB sind unter Einhaltung der in diesem Schutzkonzept
festgelegten Schutzmassnahmen wieder möglich.
Veranstaltungen sind wieder vermehrt öffentlich zugänglich, doch nur per Online-Anmeldung sowie
gemäss den jeweiligen Raumvorgaben (siehe Anhang) und werden im Veranstaltungskalender
entsprechend gekennzeichnet. Die jeweilige maximale Raumbelegung wird über die Anmeldeliste
eingehalten. Zutritt ist nur nach vorheriger Online-Anmeldung möglich.
Für Mitarbeitende gilt weiterhin eine Homeoffice-Empfehlung in Absprache mit den jeweiligen
Vorgesetzten.
Alle Personen, die sich auf dem Campus der MAB aufhalten, müssen zu jedem Zeitpunkt die
vorgesehenen Schutzmassnahmen einhalten.
Tests
Die Hochschule für Musik bietet an den Standorten Leonhardstrasse und Jazzcampus regelmässige
Corona-Speicheltests (gepoolte PCR-Speicheltests) an. Die Teilnahme an den Tests ist freiwillig und
erfolgt unter Wahrung der Anonymität. Details zum Testkonzept finden Sie im Inside FHNW. Die
Teilnahme an den Corona-Speicheltests entbindet nicht vom Einhalten der Schutzmassnahmen.

1
    Die Campusleitung MAB und HSM beobachtet laufend die Entwicklung der Lage und passt ihr Schutzkonzept, wenn nötig, an.

            Musik-Akademie Basel – Leonhardsstrasse 6 – Postfach – CH-4009 Basel
            T +41 61 264 57 57 – direktion@mab-bs.ch – www.musik-akademie.ch
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Öffnungszeiten
• Der Campus MAB ist von Montag bis und mit Samstag von 07.30 bis 22.00 Uhr geöffnet, am
   Sonntag von 10.00 bis 18.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt der Campus MAB geschlossen.
• Der Jazzcampus ist von Montag bis und mit Donnerstag von 08.00 bis 21.00 Uhr und am Freitag
   von 08.00 bis 20.15 Uhr geöffnet; am Samstag und Sonntag geschlossen. Der Zutritt während der
   Schliesszeiten ist via FH-Card geregelt.
• Der Musikpavillon an der Vogelsangstrasse ist nur via FH-Card zugänglich.
• Die Vera Oeri-Bibliothek ist im Teilbetrieb montags 11.00–19.00 Uhr, dienstags bis freitags 11.00–
   18.00 Uhr, samstags 11.00–16.00 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feiertagen geschlossen (wenn
   geschlossen, ist der Zutritt in die Bibliothek mit FH-Card möglich).

Maskenpflicht
An allen Standorten der MAB besteht in sämtlichen Gebäuden und deren Innenräumen inkl. Gängen
eine grundsätzliche Maskenpflicht. Diese gilt für alle Dozierenden/Lehrenden, Mitarbeitenden,
Studierenden und Schüler*innen, Konzertbesucher*innen und gilt auch im Präsenzunterricht (Einzel,
Gruppe, Ensemble, Band), in Auftrittssituationen auf der Bühne, bei Proben sowie bei internen
Veranstaltungen und Prüfungen. Ausserhalb der Gebäude muss keine Maske getragen werden.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind:
• Kinder unter 12 Jahren allgemein sowie Schüler*innen der Musikschulen unter 12 Jahren im
  Präsenzunterricht.
• Präsenzunterricht und Proben mit Blasinstrumenten/Gesang (Einzel und Kleingruppen) unter
  Einhaltung der Flächenvorgabe von 10m2 pro Person und mit guter Lüftung.
• Im Musikschul-Gruppenunterricht mit Erwachsenen ist der zusätzliche Einsatz von Plexiglas-
  Trennwänden obligatorisch.
• Solo-Auftritte auf einer Bühne bei gesichertem Abstand (mind. 1,5 m).
• Auftritte von Sänger*innen und Spieler*innen von Blasinstrumenten (solo oder im Ensemble), wenn
  die Schutzvorkehrungen eingehalten werden (Abstand auf mind. 2,5 m bzw. der Einsatz von
  Plexiglas-Trennwänden).
• Mitarbeitende an ihrem Arbeitsplatz in Einzelbüros.
• Essen und Trinken (nur sitzend in der Cafeteria)
• Gesunde Personen, die nachweisbar aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen (das
  ärztliche Attest muss vorgezeigt werden können).

Unterricht und Veranstaltungen an der Hochschule für Musik FHNW
Institute Klassik, Jazz, Schola Cantorum Basiliensis
Ausbildung und Weiterbildung dürfen wieder im Präsenzunterricht stattfinden. Die Dozierenden
entscheiden in Absprache mit der Leitung, ob der kurzfristige Wechsel vom Distanz- zum
Präsenzunterricht in diesem Semester noch organisierbar ist.
Die Einhaltung der detaillierten Schutzmassnahmen ist obligatorisch (Hygiene, Abstand, Masken).
Welche Auftritte/Aufführungen/Konzerte/Prüfungen/Vortragsabende öffentlich zugänglich sind,
entscheidet die Institutsleitung. Öffentliche Veranstaltungen sind nur per Online-Anmeldung
zugänglich.
Die maximale Raumbelegung ist im Anhang 1 festgehalten. Die Einhaltung der weiteren
Schutzmassnahmen/ Verhaltensregeln ist zwingend (Masken, Abstände etc.).

Unterricht an den Musikschulen
Musikschule Basel, Musikschule Jazz, Musikschule SCB, Musikschule Riehen
Für alle nachfolgend genannten Unterrichtsformen gilt die Einhaltung der auf den Seiten 3 und 4
aufgeführten Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln.
Alle Präsenzangebote im Einzelunterricht dürfen über alle Schulstufen und mit Erwachsenen
uneingeschränkt stattfinden.
Gruppen- und Ensembleangebote für Kinder (Unterricht, Proben, Auftritte ohne Publikum) und
Jugendliche dürfen bis und mit Jahrgang 2001 ohne fixe Obergrenze an Personen stattfinden,
inklusive Aktivitäten mit Gesang, Singkreise und Chöre. Die Angebote sind mit Schutzkonzept und
unter Einhaltung der Grundregeln zu Abstand, Masken und Lüften durchzuführen.
Gruppen- und Ensembleangebote inkl. Gesang (Unterricht und Proben) für Erwachsene über 20
Jahre (Jahrgang 2000 oder älter) dürfen in Innenräumen bis max. 50 Personen mit ergänzenden
Schutzvorkehrungen (grösserer Abstand, Maskenpflicht, Lüftung) stattfinden, im Aussenbereich sind
ebenfalls max. 50 Teilnehmende möglich. Dies immer mit Anwendung des Schutzkonzepts.
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Bei Aktivitäten ohne Maske in Innenräumen, die weder mit Gesang noch mit einer erheblichen
körperlichen Anstrengung verbunden sind und an einem zugewiesenen Platz ausgeübt werden (z. B.
Blasinstrumente), gilt eine Mindestfläche von 10 m2 pro Person.
Wo keine Maske getragen werden kann (Singen, Blasinstrumente), muss für jede Person weiterhin
eine Fläche von 25 m2 zur Verfügung stehen oder es werden zwischen den einzelnen Personen
wirksame Abschrankungen angebracht.
Angebote der musikalischen Früherziehung, Kurse im Vorschulalter und Rhythmik: das
Einhalten der Abstandsregeln ist bei kleinen Kindern kaum möglich, jedoch wann immer möglich
anzustreben. Angebote der musikalischen Früherziehung, der Grundschule und Rhythmik dürfen in
konstanten Gruppen oder Klassen regulär stattfinden. Die Lehrperson und weitere Erwachsene
unterliegen der Maskenpflicht. Das Händewaschen vor und nach dem Unterricht ist weiterhin Pflicht.
Es sind genügend grosse Räume zu wählen, die auch die Einhaltung der Distanzregeln bei Bewegung
erlauben.

Veranstaltungen
Auftritte/Aufführungen/Konzerte/Prüfungen/Vortragsabende/Vortragsübungen sowie die jeweilige
öffentliche Zugänglichkeit werden von der zuständigen Instituts-/Musikschulleitung organisiert und
bewilligt.
Konzerte/Veranstaltungen in Innenräumen sind nur gemäss den jeweiligen Raumvorgaben (siehe
Anhang) öffentlich zugänglich und werden im Veranstaltungskalender entsprechend gekennzeichnet.
Die jeweilige maximale Raumbelegung wird über die Anmeldeliste eingehalten. Zutritt ist nur nach
vorheriger Online-Anmeldung möglich.
Im Bereich der Musikschulen sind für alle Altersgruppen Auftritte von Chören vor Publikum in
Innenräumen weiterhin generell untersagt, im Aussenbereich sind max. 50 Teilnehmende möglich.
Die Einhaltung der Schutzmassnahmen/Verhaltensregeln ist zwingend (Masken, Abstände etc.).

Verwaltung/Administration/Services/Organisation
Für Mitarbeitende gilt weiterhin eine Homeoffice-Empfehlung in Absprache mit den jeweiligen
Vorgesetzten (siehe Testangebot).

Verhaltensregeln
Allgemeine Verhaltensregeln
Die vom Bundesamt für Gesundheit BAG erlassenen Verhaltens- und Hygieneregeln zur Verhütung
von Übertragungen (Abstand halten, kein Händeschütteln, häufiges und gründliches Händewaschen,
in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen) gelten für alle Mitarbeitenden, Studierenden,
Schülerinnen und Schüler sowie Gäste und Konzertbesucher*innen.
Der Umgang mit besonders gefährdeten Personen (Mitarbeitenden / Studierenden/ erwachsene
Schüler*innen) und deren Schutz ist mit den jeweiligen Vorgesetzten im Vorfeld abzusprechen.
Aufgrund der aktuellen Situation und basierend auf den Erfahrungen der letzten Monate ist das
Rauchen auf dem gesamten Campusgelände (alle Standorte) bis auf Weiteres nur noch einzeln
erlaubt (keine Rauchergruppen ohne Masken!).
Jeglicher Aufenthalt auf dem Campusgelände (alle Standorte) soll auf den unmittelbaren Zweck des
Aufenthaltes (Unterricht, Studium, Forschung, Bürotätigkeiten, Veranstaltungsbesuch, Begleitung von
Personen mit Einschränkungen, Begleitung von kleinen Kindern) beschränkt bleiben.
Weiterhin gilt: Wer sich krank fühlt, bleibt grundsätzlich dem Campus MAB (alle Standorte) fern!
Wer positiv getestet wurde, bleibt ab Test mindestens 10 Tage dem Campus MAB fern.
Personen, welche einen engen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten oder
Krankheitssymptome einer COVID-Infektion aufweisen, sollen sich gemäss den geltenden
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und den Weisungen und Anordnungen der
kantonalen Gesundheitsbehörden verhalten.
Sollten Kinder und Jugendliche Symptome aufweisen, gilt die übergeordnete Regelung des Kantons
Basel-Stadt für allgemeinbildende Schulen. Ist der Schulbesuch aufgrund der Symptome bzw. einer
Quarantänepflicht untersagt, gilt dies selbstverständlich auch für den Musikunterricht an der MAB.
Krankheitsfälle oder bestätigte COVID-19-Erkrankungen von Mitarbeitenden, Studierenden sowie
Schüler*innen werden umgehend an die jeweilige Institutsleitung gemeldet (telefonisch oder über
coronavirus-mab.hsm@fhnw.ch),      damit   das    Contact-Tracing   und      die   notwendigen
Quarantänemassnahmen angeordnet und gewährleistet werden können.
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Verhaltensregeln im Unterricht / in Unterrichts- und Proberäumen
Folgende Verhaltensregeln sind auch im Unterricht einzuhalten:
• Maskenpflicht während des Unterrichts in Unterrichts- und Proberäumen (siehe auch Abschnitt zur
   Maskenpflicht).
• strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln
• Berücksichtigung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 m gegenüber jeder anwesenden
   Person. Die im Unterrichts- und Probenraum verfügbare unmöblierte Fläche darf nicht kleiner sein
   als 2,5 m2 pro Person. Diese Vorgabe ist in allen Räumen strikt einzuhalten.
• Für Gesang und Blasinstrumente gilt ein Mindestabstand von 2,5 m. Im Rahmen von Musikschul-
   Gruppenunterricht/-proben mit Erwachsenen ist der zusätzliche Einsatz von Plexiglas-
   Trennwänden obligatorisch.
• Wo keine Maske getragen werden kann (Singen, Blasinstrumente), muss für jede Person eine
   Fläche von 25 m2 zur Verfügung stehen oder es werden zwischen den einzelnen Personen
   wirksame Abschrankungen angebracht.
Die in zahlreichen Räumen bereitstehenden Plexiglaswände können als Trennscheiben eingesetzt
werden. Unterrichtsräume, in welchen aufgrund der Platzverhältnisse und der Unterrichtsform
Plexiglasscheiben benötigt werden, müssen vor Unterrichtsbeginn damit ausgestattet sein. Deren
Bereitstellung muss von den Lehrenden mit der Verwaltung und dem Hausdienst vor
Unterrichtsbeginn geklärt werden.
Lehrperson und Lernende dürfen während des Unterrichts generell nur auf ihren persönlichen
Instrumenten spielen. Ausgenommen von dieser Regel sind folgende Instrumente: Klavier, Cembalo,
Orgel, Mallets, Drumset, Harfe, Kontrabass, Verstärker und Boxen für E-Instrumente. Nicht
persönliche und gemeinsam genutzte Instrumente müssen vor jeder Unterrichtssequenz durch die
Lehrperson gereinigt werden.
Bläser*innen sowie Sänger*innen achten besonders darauf, ausschliesslich ihre persönlichen
Gegenstände zu berühren und die Hände nicht an Mund und Nase zu führen. Bläser*innen müssen
ihre Instrumente zudem in einen eigens dafür vorgesehenen Behälter oder Papiertücher entleeren.
Die Tücher sind anschliessend in einem geschlossenen Abfallkübel zu entsorgen. Lehrpersonen, die
Blasinstrumente oder Gesang unterrichten, spielen oder singen selbst nur dann, wenn es notwendig
ist.
Lüften
Unterrichtsräume, welche nicht über geeignete technische Lüftungseinrichtungen verfügen, müssen
nach jeder Unterrichtssequenz über die Fenster gut durchgelüftet werden. Beim Verlassen der
Zimmer sind diese Fenster wieder zu schliessen.
Nota bene: Unterrichtsräume, welche die Einhaltung des Schutzkonzepts nicht gewährleisten,
dürfen NICHT genutzt werden.
Säle und öffentliche Räume für Unterrichts- und Probenbetrieb
Die Nutzung der Säle und öffentlichen Räume für Unterrichts- und Probenbetrieb ist bei Einhaltung
der obengenannten Bedingungen ebenfalls möglich. Die Höchstzahl erlaubter Personen ist unbedingt
zu respektieren und die Sicherheitsbestuhlung beizubehalten oder nach Unterricht/Probe
wiederherzustellen!
Verhaltensregeln bei Veranstaltungen mit Publikum/Gästen
Alle obengenannten Verhaltensregeln, Bedingungen und Schutzmassnahmen sind strikt einzuhalten.
Das angemeldete Publikum ist verpflichtet, während der ganzen Veranstaltung Gesichtsmasken zu
tragen und die für das Tracing (Nachweisbarkeit/Rückverfolgung der Kontaktketten) erforderlichen
persönlichen Kontaktdaten anzugeben (siehe Anhang 1 «Nutzung öffentlicher Säle/Räume» sowie
Anhang 2 «Jazzcampus Club / Bar»).
Verhaltensregeln Verwaltung/Administration/Organisation
Auskünfte von der Verwaltung MAB
Auskünfte sollen möglichst per Telefon oder E-Mail eingeholt werden.
Die Abstandsregeln (Markierungen, Plexiglasscheiben) sind einzuhalten.
Für Mitarbeitende der Verwaltung ist Homeoffice empfohlen. Präsenz erfolgt in Absprache mit den
jeweiligen Vorgesetzten.
Auskünfte bei den Sekretariaten/der Administration Musikschulen
Auskünfte sollen möglichst per Telefon oder E-Mail eingeholt werden.
Die Abstandsregeln (Markierungen, Plexiglasscheiben) sind einzuhalten.
Für Mitarbeitende der Sekretariate/Administration ist Homeoffice empfohlen. Präsenz erfolgt in
Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten.
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Auskünfte/Aufsuchen der Sekretariate/Administration Hochschule für Musik
Auskünfte sollen möglichst per Telefon oder E-Mail eingeholt werden.
Die Abstandsregeln (Markierungen, Plexiglasscheiben) sind einzuhalten.
Für Mitarbeitende der Sekretariate/Administration ist Homeoffice empfohlen. Präsenz erfolgt in
Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten.

Spezifische Regelungen der Standorte/Betriebe
Raumnutzung im Campus Musik (Leonhardsstrasse) / Üben und Proben für Studierende
Sämtliche Räume sind mit der jeweils maximal erlaubten Personenzahl (inkl. Publikum) beschildert.
Räume sind vor der Nutzung im Raumplaner MAB zu reservieren (die Nachweisbarkeit [Tracing] der
Kontakte muss gewährleistet sein). Die reservierende Person muss in der Lage sein, alle Anwesenden
nachzuweisen.
Für Ensembles gilt eine Höchstzahl, welche der Raumgrösse entsprechen muss. Die max. definierte
Personenzahl für den benutzen Raum darf nicht überschritten werden.
Alle Personen müssen um spätestens 24.00 Uhr den Campus MAB verlassen haben.
Raumnutzungen im Jazzcampus
Alle Räume sind vor der genehmigten Nutzung im Raumplaner MAB bzw. im Reservationsbuch
Jazzcampus zu reservieren (die Nachweisbarkeit [Tracing] der Kontakte muss gewährleistet sein).
Die reservierende Person muss in der Lage sein, alle Anwesenden nachzuweisen. Im Jazzcampus
ist der Zugang weiterhin über die aktuellen FH-Card-Zugangsberechtigungen geregelt.
Die Veranstaltungsräume Jazzcampus Club, H9 Performance und A16 Saal, sind gemäss Vorgaben
für Konzerte geöffnet. Der veranstaltungsbezogene Barbetrieb wird gemäss Vorgaben und unter
Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln geführt.
Vera Oeri-Bibliothek
Der Lesesaal ist geöffnet, die VOB ist zugänglich. Ausleihen sind möglich. Der Service der
elektronischen und postalischen Dokumentenlieferung bleibt aufrechterhalten.
Auch für die Mitarbeitenden der VOB ist Homeoffice empfohlen. Präsenz erfolgt in Absprache mit den
jeweiligen Vorgesetzten.
Cafeteria
Die «Caffetteria Bellini» ist die Betriebs- und Schulkantine der MAB und ist gemäss Vorgaben
geöffnet, siehe Anhang 3 «Caffetteria Bellini».

Sonstige Fragen und Antworten
Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel steht in jedem Unterrichtszimmer zur Verfügung. Für den Verbleib des
Desinfektionsmittels und für die Nachfüllung beim Hausdienst sorgen die Lehrpersonen.
Masken
Masken stehen, wenn nötig, beim Hausdienst bereit. Grundsätzlich ist jede/jeder einzelne für die
eigene Versorgung verantwortlich.
Zuständigkeiten/Standorte
Campus Leonhardsstrasse: Marc de Haller/André Weishaupt
Musikschule Zentrum/Kolpinghaus: Thomas Waldner, Martin Neher, David Lauri, Ingrid Bertleff
Musikschule SCB: Christina Hess
Musikschule Jazz: Kaspar von Grünigen
Musikschule Riehen: Claudia de Vries
Jazzcampus/Hochschule für Musik FHNW, Jazz: Bernhard Ley
Hochschule für Musik FHNW, Klassik: Georges Starobinski
Hochschule für Musik FHNW, Schola Cantorum Basiliensis: Thomas Drescher
Musikpavillon: André Weishaupt
Vera Oeri-Bibliothek: Markus Erni
Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel, gültig ab 01.06.2021
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Wie lange dauert dieser Zustand bzw. gilt diese Weisung?
Diese Weisung gilt ab 01.06.2021 bis auf Weiteres und ersetzt alle vorhergehenden Regelungen.

Grundlagen:
• Covid-19 Verordnung des Bundes, Änderung vom 26.05.2021 sowie Erläuterungen des Bundes
  zur Covid-19 Verordnung
• Covid-19-Schutzkonzept FHNW, gültig seit 31.05.2021
• Aktualisierte Vorgaben des Verbands der Musikschulen Schweiz (VMS)

Basel, 31.05.2021

Direktion & Campuskonferenz Musik-Akademie Basel / Hochschule für Musik FHNW

Anhänge:
Anhang 1    «Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum»
Anhang 2    «Jazzcampus Club / Bar», gültig erst ab 12. Juni 2021
Anhang 3    «Caffetteria Bellini»
Schutzkonzept Campus MAB, gültig ab 01.06.2021
Anhang 1 –                 Nutzung öffentlicher Säle und Räume für
                           Veranstaltungen mit Publikum

Aufgrund der grossen räumlichen Unterschiede auf dem Campus der MAB (alle Standorte) wird das
Schutzkonzept je Raum/Saal spezifiziert. Dessen Einhaltung ist – über die vom Hausdienst zu
erbringender Leistung hinaus – vom jeweiligen veranstaltenden Institut für jede Veranstaltung zu
garantieren.
Basis: gültiges Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel
Die Anzahl an zugelassenen Personen pro Musikzimmer bleibt unverändert.
Proben in Gruppen bis 50 Personen (Chöre, Orchester etc.) sind ohne Publikum und unter Einhaltung der
Schutzmassnahmen zulässig.
An Veranstaltungen mit Publikum sind maximal 100 Personen (Musiker*innen und Publikum) resp. 1/2 der
Kapazität pro Raum zugelassen (Maximalzahlen pro Raum s. unten). Nicht mitzuzählen sind dabei
Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung
der Veranstaltung mithelfen. Veranstaltungen sind für Hörerinnen und Hörer/Gäste nur nach Anmeldung
und unter Einhaltung des gültigen Schutzkonzepts zugänglich. Zudem muss das Publikum sitzen bleiben.
Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern gegenüber jeder
anwesenden Person darf die verfügbare unmöblierte Fläche nicht kleiner als 2,25 m 2 pro Person sein.

Für alle Räume übergreifend gelten folgende Massnahmen:

 Sicherheitsbestuhlung:                  -    erstellt durch den Hausdienst. Die Bestuhlung darf nicht
                                              verändert werden.
                                         -    Zwischen Auftrittsbereich («Bühne») und Zuhörer*innen ist
                                              ein Abstand von 4 m einzuhalten.
                                         -    Die unten angegebenen Zahlen entsprechen maximale
                                              Saalbelegungen.

 Contact Tracing:                        -    Eine Präsenzliste (Name, Vorname, Telefon) ist seitens
                                              Veranstalter zu führen und nachzuweisen. Die
                                              Besucher*innen müssen sich zwingend in die Liste eintragen.
                                         -    Die Präsenzlisten werden vom veranstaltenden
                                              Institut/Aufsichtsperson archiviert und jeweils zwei Wochen
                                              nach der Veranstaltung gelöscht.
                                         -    Das Tracing der Musiker*innen ist durch die
                                              Programmangaben gesichert.

 Aufsicht:                               seitens Veranstalter (Institut) zu garantieren

 Hygiene:                                Hausdienst (Händedesinfektion, Toiletten, gut sichtbare
                                         Bodenmarkierungen vor Ein- und Ausgängen zur Vermeidung
                                         von Menschenansammlungen sind sicherzustellen.)

 Masken:                                 Auf dem Campus MAB besteht eine generelle Maskenpflicht.

Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum, 01.06.2021   1/4
Grosser Saal:
Gesamtfläche Saal = 228 m2
Gesamtfläche Empore = 67 m2
Fläche Bühne Gross = 78 m2
Fläche Bühne Klein = 47 m2
Kapazität     Saal mit grosser Bühne               144 Sitzplätze / 200 Personen (inkl. Musiker*innen)
                   mit kleiner Bühne               192 Sitzplätze / 200 Personen (inkl. Musiker*innen)
              Empore                                70 Sitzplätze / 80 Personen (inkl. Musiker*innen)
Belegung      Saal mit grosser Bühne               100 Personen inkl. Musiker*innen
                   mit kleiner Bühne               100 Personen inkl. Musiker*innen
              Empore                               inklusive

Kleiner Saal:
Gesamtfläche Saal = 100 m2
Fläche Bühne = 33 m2
Kapazität Saal                                     80 Sitzplätze / 90 Personen (inkl. Musiker*innen)
Belegung Saal                                      45 Personen inkl. Musiker*innen

Klaus Linder-Saal:
Gesamtfläche Saal = 109 m2
Belegbar = 0.66
Kapazität Saal                                     50 Sitzplätze / 60 Personen (inkl. Musiker*innen)
Belegung Saal                                      30 Personen inkl. Musiker*innen

Neuer Saal:
Gesamtfläche Saal = 177 m2
Fläche Bühne = 28 m2
Kapazität Saal                                     100 Sitzplätze / 110 Personen (inkl. Musiker*innen)
BelegungSaal                                       55 Personen inkl. Musiker*innen

Studio Eckenstein:
Gesamtfläche Saal = 117 m2
Belegbar = 0.66
Kapazität Saal                                     50 Sitzplätze / 60 Personen (inkl. Musiker*innen)
Belegung Saal                                      30 Personen inkl. Musiker*innen

Rhythmiksaal:
Gesamtfläche Saal = 107 m2
Kapazität Saal                                     50 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      25 Personen inkl. Musiker*innen

Mehrzweckraum:
Gesamtfläche Saal = 112 m2
Kapazität Saal                                     50 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      25 Personen inkl. Musiker*innen

Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum, 01.06.2021   2/4
Studio 1:
Gesamtfläche Saal = 81 m2
Kapazität Saal                                     35 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      15 Personen inkl. Musiker*innen

Studio 2:
Gesamtfläche Saal = 82 m2
Kapazität Saal                                     35 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      15 Personen inkl. Musiker*innen

Vortragssaal (6-301):
Gesamtfläche Saal = 112 m2
Kapazität Saal                                     50 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      25 Personen inkl. Musiker*innen

Theoriesaal (6-401):
Gesamtfläche Saal = 130 m2
Kapazität Saal                                     50 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      25 Personen inkl. Musiker*innen

Ensembleraum (5-001):
Gesamtfläche Saal = 76 m2
Kapazität Saal                                     30 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      15 Personen inkl. Musiker*innen

Ensembleraum (5-212):
Gesamtfläche Saal = 47 m2
Kapazität Saal                                     20 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      10 Personen inkl. Musiker*innen

Saal Kleinbasel (Rebgasse 70):
Gesamtfläche Saal = 188 m2
Kapazität Saal                                     60 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      20 Personen inkl. Musiker*innen

Jazzcampus Club:
Gesamtfläche Saal = 130 m2
Fläche Bühne = 30 m2
Kapazität Saal                                     100 Sitzplätze / 120 Personen (inkl. Musiker*innen)
Belegung Saal                                      60 Personen inkl. Musiker*innen

Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum, 01.06.2021   3/4
Jazzcampus Club (Bar-Betrieb):
Gemäss separater Anweisung (Anhang 2 des Schutzkonzepts)

Jazzcampus A16:
Gesamtfläche Saal = 112 m2
Kapazität Saal                                     80 Personen inkl. Musiker*innen
Belegung Saal                                      40 Personen inkl. Musiker*innen

Jazzcampus Performance H9:
Gesamtfläche Saal = 114 m2
Fläche Bühne = 57 m2
Kapazität Saal                                     80 Sitzplätze / 110 Personen (inkl. Musiker*innen)
Belegung Saal                                      40 Personen inkl. Musiker*innen

Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum, 01.06.2021   4/4
Schutzkonzept Campus MAB, gültig erst ab 12.06.2021
Jazzcampus Club / Bar

Grundregeln
1. Alle Mitarbeitenden im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände.
2. Das Tragen einer Schutzmaske ist für alle Mitarbeitenden und Gäste im Jazzcampus Club und in
    der Bar Pflicht.
3. Kontaktangaben der Besuchenden (Name, Vorname, Telefonnummer) werden über
    Reservations- bzw. Vorverkaufssysteme organisiert.
    Kontakte werden auf Aufforderung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch den
    Betrieb/Veranstaltenden während 14 Tagen nach der Veranstaltung ausgewiesen. Die Daten der
    Präsenzliste werden zu keinen anderen Zwecken verwendet und werden nach 14 Tagen
    gelöscht.
4. Besonders gefährdete Personen werden angemessen geschützt.
5. Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen werden nach Hause geschickt und angewiesen, die
    Isolation gemäss BAG zu befolgen.
6. Mitarbeitende und anderen betroffene Personen im Jazzcampus Club werden über die Vorgaben
    und Massnahmen informiert, und die Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen
    miteinbezogen.
7. Offensichtlich alkoholisierten Gästen wird der Zutritt zu Veranstaltungen verweigert.
8. Der Betrieb verzichtet auf Gegenstände, die von mehreren Gästen geteilt werden (z. B.
    Salznüsse, Strohhalmbehälter).
9. Zugänge und Wartezonen zu Veranstaltungen werden so gestaltet, dass die gültige Distanzregel
    gemäss eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden können.
10. Im Büro halten alle Mitarbeitenden die gültige Distanzregel ein.

Hygiene
1. Aufstellen von Händehygiene-Stationen: Die Gäste müssen sich beim Betreten der Spielstätte die
   Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren.
2. Hygienestationen stehen in den Toiletten bereit. Die Gäste werden gut sichtbar auf die geltenden
   Hygienemassnahmen aufmerksam gemacht.
3. Vor folgenden Arbeiten sind die Hände möglichst zu waschen oder zu desinfizieren: Tische
   eindecken, sauberes Geschirr anfassen, Servietten falten.
4. Die Gäste müssen sich beim Verlassen der Spielstätte die Hände mit Wasser und Seife waschen
   oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren.

Gästegruppen Auseinanderhalten
1. Die Grösse einer Gästegruppe ist auf 4 Personen pro Tisch beschränkt.
2. Die Gäste müssen ihre Plätze vorab reservieren.
3. Getränke müssen in der Bar oder im Clubraum ausschliesslich sitzend konsumiert werden.

Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 2 – Jazzcampus Club / Bar per 12.06.2021
Seite 2

Distanz halten
1. Das Tragen von Schutzmasken ist im Jazzcampus Club und in der Bar Pflicht.
2. Der Betrieb stellt sicher, dass die wartenden Gästegruppen den Mindestabstand von 1,5 Metern
    zu anderen Gästegruppen einhalten können.
3. Die Länge von Veranstaltungspausen richtet sich im Wesentlichen nach der Anzahl Gäste, die
    sich im Club und in der Bar befinden. Es ist ausreichend Zeit für Pausen vorzusehen, damit die
    maximale Personenzahl in den Toiletten eingehalten werden kann.
4. Künstler*innen sowie deren Begleitpersonen gelten als Personengruppe. Die Distanzregel oder
    Schutzmassnahmen erübrigen sich innerhalb dieser Gruppe.
5. Zwischen Künstler*innen und Gästen ist eine Distanz von 1,5 Metern einzuhalten.
6. Besonders exponierte Positionen im Personalbereich (Mitarbeitende Bar) sollen, sofern räumlich
    umsetzbar, durch geeignete Schranken abgetrennt werden.
7. Es gelten grundsätzlich keine Mindestabstände für Gäste oder Mitarbeitende, wenn sie sich vom
    Club/Bar und im Aussenbereich von einem zum anderen Ort fortbewegen.
8. Der Betrieb weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin. Bei Nichteinhaltung
    macht der Betrieb vom Hausrecht Gebrauch. Der Betrieb ist nicht für die Einhaltung der Hygiene-
    und Schutzmassnahmen im öffentlichen Raum zuständig.
9. Wo Gäste die Bestellungen nicht am Tisch, sondern an der Theke abgeben (Bar), sind die Gäste
    mit Plakaten auf die Abstandsregeln aufmerksam zu machen, und es sind Distanzhalter
    (Markierungen) anzubringen. Die Konsumation hat sitzend pro Gästegruppe oder ausserhalb des
    Betriebs zu erfolgen.
10. Die Schutzmassnahmen (insbesondere auch die Distanzregel) gelten auch bei der An-
    /Ablieferung von Equipment, Waren und Abfällen.

Arbeit mit unvermeidbarer Distanz von 1,5 Metern
1. Zwischen Gast und Mitarbeitenden findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind
   medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln wird strikt verzichtet.
2. 2 Personen, die länger als 5 Minuten nebeneinander arbeiten, halten einen Abstand von 1,5
   Metern zueinander ein.
3. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb die Mitarbeitenden,
   indem diese durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener
   Schutzmassnahmen während der Arbeit möglichst minimal exponiert wird.

Reinigung
1. Häufig berührte Oberflächen und Gegenstände werden regelmässig gereinigt und desinfiziert,
    insbesondere Theken und Getränke-/Speisekarten.
2. Für die Reinigungsarbeit kommen vorzugsweise Einwegtücher zum Einsatz.
3. In den Toiletten kommen Einwegtücher zum Einsatz.
4. Seifenspender und Hygienestationen werden regelmässig aufgefüllt.
5. Offene Abfalleimer werden regelmässig geleert.
6. Die Mitarbeitenden verwenden persönliche Arbeitskleidung.
7. An den Ausgängen sind Abfalleimer und Desinfektionsstationen bereit zu stellen, damit die Gäste
    ihre Hygienemaske ausziehen, entsorgen und sich die Hände desinfizieren können.
    Desinfektionsstationen sind auch bei den Eingängen bereit zu stellen.
8. Instrumente (Backline, DJ-Equipment) sowie weiteres Equipment (z. B. Mischpulte) des
    Veranstalters/der Veranstalterin, welche von mehreren Personen berührt werden, werden
    regelmässig desinfiziert.

Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 2 – Jazzcampus Club / Bar per 12.06.2021
Seite 3

Besonders gefährdete Personen
1. Wo bei Veranstaltungen kein separater Bereich für Risikogruppen (gemäss Definition des BAG)
   eingerichtet werden kann, werden diese Personen im Vorfeld und beim Einlass darüber
   informiert, dass der Veranstaltende von einem Besuch abrät, da eine Ansteckung nicht
   ausgeschlossen werden kann.
2. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, dem Betrieb zu melden, wenn sie einer Risikogruppe
   angehören.
3. Die Abklärung, ob Mitarbeitende besonders gefährdet sind, findet durch freiwillige, vertrauliche
   Gespräche statt. Zur Risikogruppe zählende Mitarbeitende werden, wenn immer möglich, im
   Backoffice oder an wenig exponierten Positionen eingesetzt.
4. Die Bestimmungen von Art. 10c der COVID-19-Verordnung 2 müssen übernommen werden und
   gelten für alle Veranstaltenden und alle Mitarbeitenden.

COVID-19 erkrankte Mitarbeitende am Arbeitsplatz
1. Der Einsatz von kranken Mitarbeitenden wird ausgeschlossen.
2. Die Mitarbeitenden bestätigen, dass sie nicht mit Krankheitssymptomen, die auf das neue
   Coronavirus hindeuten, zur Arbeit erscheinen.
3. Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen, die auf das neue Coronavirus hindeuten, werden mit
   Hygienemaske nach Hause geschickt und informiert, die Regeln der (Selbst-)Isolation gemäss
   den Empfehlungen des BAG zu befolgen.
4. Die Betriebsleitung Club informiert die Mitarbeitenden transparent über die Gesundheitssituation
   im Betrieb. Dabei ist zu beachten, dass Gesundheitsdaten besonders schützenswerte Daten sind.

Informationen
1. Gäste, Mitarbeitende und andere betroffene Personen werden über die Vorgaben und
    Massnahmen informiert.
2. Im Vorfeld der Veranstaltung und während des Einlasses zur Spielstätte:
    - Gäste werden über die Schutzmassnahmen informiert.
    - Gäste werden über die spezifische Risikosituation informiert.
3. Während der Veranstaltung: Gäste werden in neuralgischen Bereichen, z. B. bei der
    Toilettenanlage, über die Schutzmassnahmen informiert.
4. Beim Verlassen der Spielstätte: Appell an die Gäste, im Umgang mit Anderen, insbesondere
    Risikogruppen, ihr Verhalten entsprechend anzupassen.

Management
1. Seifenspender, Händedesinfektionsmittel, Einweghandtücher sowie Reinigungsmittel (für
   Gegenstände und/oder Oberflächen) werden regelmässig nachgefüllt. Die Betriebsleitung Club
   achtet auf ausreichenden Vorrat.
2. Der Hausdienst stellt Hygieneartikel wie Seife und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge
   zur Verfügung. Er kontrolliert den Bestand regelmässig und füllt nach. Bei Bedarf bietet er
   Hygienemasken (z. B. chirurgische Masken, OP-Masken) und Handschuhe an.
3. Mitarbeitende sind verpflichtet ihrer/ihrem Vorgesetzten zu melden, wenn er/sie der Risikogruppe
   angehören. Die Abklärung, ob ein/e Mitarbeiter/in besonders gefährdet ist, findet durch freiwillige,
   vertrauliche Gespräche statt.
4. Die Betriebsleitung Bar lässt keine erkrankten Mitarbeitenden arbeiten und schickt Betroffene
   sofort nach Hause.
5. Die Kontaktperson Arbeitssicherheit (Sicherheitsbeauftragte/r des Betriebs) überprüft die
   Umsetzung der Massnahmen.
6. Der/die COVID-19-Verantwortliche stellt die Instruktion sowie Information der an der
   Veranstaltung tätigen Personen sicher.

31.05.2021

Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 2 – Jazzcampus Club / Bar per 12.06.2021
Schutzkonzept Campus MAB, gültig ab 01.06.2021
Anhang 3 – Caffetteria Bellini
Basis: gültiges Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel

Öffnungszeiten:                      Montag bis Freitag
                                     09.00–17.00 Uhr

Verkauf (Mitarbeitende):             Herr N. Caserta, Frau C. Indovina, Frau M. Saraniti

Angebot:                             warme und kalte Getränke
                                     Süssgebäck – Sandwich – Pizzas – Focaccie – Pasta – Mittagsmenü

Bemerkung:                           An den Tischen vor der Theke dürfen ausschliesslich in der
                                     Caffetteria Bellini gekaufte Getränke/Speisen konsumiert werden.

Hygienische Massnahmen
Theke:
               Mitarbeitende         Plexiglas-Front vor der Theke
                                     Handschuhe und Schutzmaske nach kantonaler Bestimmung
                                     Desinfektionsmittel
               Kunden                Physical Distancing für Kunden und Mitarbeitende
                                     Einhaltung der markierten Abstände (Bodenmarkierung)
                                     Einhaltung der Einbahnstrasse (one way)

Konsumationsbereich:
           Tische/Stühle             Zwei Tische zusammen mit je maximal vier Stühlen.
                                     Tische und Stühle dürfen nicht verschoben werden.
                                     Wenn nicht konsumiert wird, besteht Maskenpflicht.
               Konsumation           Der Aufenthalt in der Cafeteria ist auf die Konsumation von
                                     Getränken und Speisen zu beschränken. Alle anderen Aufenthalte
                                     sind möglichst zu vermeiden (keine Versammlungen).
                                     Keine stehende Konsumation möglich.

Automaten:                           Regelmässige Oberflächendesinfektion

Grundsätze
1. Die geltenden BAG-Richtlinien müssen eingehalten werden.
2. Alle Mitarbeitenden im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände.
3. Mitarbeitende und andere Personen halten 1,5 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit
   unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Metern gilt Maskenpflicht. Zudem sollen die Mitarbeitenden
   durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen
   möglichst minimal exponiert sein.
4. Die Cafeteria darf nicht als Versammlungs-, sondern «nur» als Durchgangsort genutzt werden.
   Max. 4 Personen pro Tisch, Ansammlungen von mehr als 5 Personen, stehend oder sitzend, sind
   untersagt. Es besteht Maskenpflicht (Ausnahme: Konsumation).
5. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu
   gewährleisten.
6. Den Anordnungen der Mitarbeitenden und des Hausdienstes ist Folge zu leisten.

Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 3 – Caffetteria Bellini, per 01.06.2021                               1/1
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