Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Musikschule Basel Musikschule Riehen Musikschule der SCB Institut Weiterbildung Vera Oeri-Bibliothek HOCHSCHULE FÜR MUSIK FHNW Schola Cantorum Basiliensis, Klassik, Jazz Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel Gültig für alle Standorte ab 01. Juni 2021 1 (Neuregelungen in rot) Seit 19. Juni 2020 gilt wegen der Covid-19-Epidemie in der Schweiz die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz vom 28. September 2012. Gestützt auf dieses Epidemiengesetz hat der Bundesrat am 26. Mai 2021 eine aktuelle «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» erlassen. Das vorliegende Schutzkonzept stützt sich auf die Vorgaben dieser Verordnung und hat zum Ziel, die wertvolle musikalisch-künstlerische, kulturelle und soziale Vielfalt des Campus der Musik Akademie Basel auch unter den gegebenen schwierigen Umständen zu erhalten. Die im Schutzkonzept definierten Massnahmen sollen die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) verhindern, Übertragungsketten unterbrechen und die auf dem Campus MAB (alle Standorte) anwesenden Personen vor Ansteckung schützen. Das Schutzkonzept geht von einer gemeinsam getragenen Verantwortung aus: Die institutionelle Verantwortung der MAB und der HSM FHNW und die individuelle, persönliche Verantwortung aller Personen, welche sich auf dem Campus der MAB aufhalten oder Aktivitäten im Rahmen des Leistungsauftrags der Musikschulen und Hochschule entfalten. Allgemeine Regelungen Präsenz auf dem Campus MAB Präsenz und Betrieb auf dem Campus MAB sind unter Einhaltung der in diesem Schutzkonzept festgelegten Schutzmassnahmen wieder möglich. Veranstaltungen sind wieder vermehrt öffentlich zugänglich, doch nur per Online-Anmeldung sowie gemäss den jeweiligen Raumvorgaben (siehe Anhang) und werden im Veranstaltungskalender entsprechend gekennzeichnet. Die jeweilige maximale Raumbelegung wird über die Anmeldeliste eingehalten. Zutritt ist nur nach vorheriger Online-Anmeldung möglich. Für Mitarbeitende gilt weiterhin eine Homeoffice-Empfehlung in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten. Alle Personen, die sich auf dem Campus der MAB aufhalten, müssen zu jedem Zeitpunkt die vorgesehenen Schutzmassnahmen einhalten. Tests Die Hochschule für Musik bietet an den Standorten Leonhardstrasse und Jazzcampus regelmässige Corona-Speicheltests (gepoolte PCR-Speicheltests) an. Die Teilnahme an den Tests ist freiwillig und erfolgt unter Wahrung der Anonymität. Details zum Testkonzept finden Sie im Inside FHNW. Die Teilnahme an den Corona-Speicheltests entbindet nicht vom Einhalten der Schutzmassnahmen. 1 Die Campusleitung MAB und HSM beobachtet laufend die Entwicklung der Lage und passt ihr Schutzkonzept, wenn nötig, an. Musik-Akademie Basel – Leonhardsstrasse 6 – Postfach – CH-4009 Basel T +41 61 264 57 57 – direktion@mab-bs.ch – www.musik-akademie.ch
Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel, gültig ab 01.06.2021 Seite 2 Öffnungszeiten • Der Campus MAB ist von Montag bis und mit Samstag von 07.30 bis 22.00 Uhr geöffnet, am Sonntag von 10.00 bis 18.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt der Campus MAB geschlossen. • Der Jazzcampus ist von Montag bis und mit Donnerstag von 08.00 bis 21.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 20.15 Uhr geöffnet; am Samstag und Sonntag geschlossen. Der Zutritt während der Schliesszeiten ist via FH-Card geregelt. • Der Musikpavillon an der Vogelsangstrasse ist nur via FH-Card zugänglich. • Die Vera Oeri-Bibliothek ist im Teilbetrieb montags 11.00–19.00 Uhr, dienstags bis freitags 11.00– 18.00 Uhr, samstags 11.00–16.00 Uhr geöffnet, an Sonn- und Feiertagen geschlossen (wenn geschlossen, ist der Zutritt in die Bibliothek mit FH-Card möglich). Maskenpflicht An allen Standorten der MAB besteht in sämtlichen Gebäuden und deren Innenräumen inkl. Gängen eine grundsätzliche Maskenpflicht. Diese gilt für alle Dozierenden/Lehrenden, Mitarbeitenden, Studierenden und Schüler*innen, Konzertbesucher*innen und gilt auch im Präsenzunterricht (Einzel, Gruppe, Ensemble, Band), in Auftrittssituationen auf der Bühne, bei Proben sowie bei internen Veranstaltungen und Prüfungen. Ausserhalb der Gebäude muss keine Maske getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind: • Kinder unter 12 Jahren allgemein sowie Schüler*innen der Musikschulen unter 12 Jahren im Präsenzunterricht. • Präsenzunterricht und Proben mit Blasinstrumenten/Gesang (Einzel und Kleingruppen) unter Einhaltung der Flächenvorgabe von 10m2 pro Person und mit guter Lüftung. • Im Musikschul-Gruppenunterricht mit Erwachsenen ist der zusätzliche Einsatz von Plexiglas- Trennwänden obligatorisch. • Solo-Auftritte auf einer Bühne bei gesichertem Abstand (mind. 1,5 m). • Auftritte von Sänger*innen und Spieler*innen von Blasinstrumenten (solo oder im Ensemble), wenn die Schutzvorkehrungen eingehalten werden (Abstand auf mind. 2,5 m bzw. der Einsatz von Plexiglas-Trennwänden). • Mitarbeitende an ihrem Arbeitsplatz in Einzelbüros. • Essen und Trinken (nur sitzend in der Cafeteria) • Gesunde Personen, die nachweisbar aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen (das ärztliche Attest muss vorgezeigt werden können). Unterricht und Veranstaltungen an der Hochschule für Musik FHNW Institute Klassik, Jazz, Schola Cantorum Basiliensis Ausbildung und Weiterbildung dürfen wieder im Präsenzunterricht stattfinden. Die Dozierenden entscheiden in Absprache mit der Leitung, ob der kurzfristige Wechsel vom Distanz- zum Präsenzunterricht in diesem Semester noch organisierbar ist. Die Einhaltung der detaillierten Schutzmassnahmen ist obligatorisch (Hygiene, Abstand, Masken). Welche Auftritte/Aufführungen/Konzerte/Prüfungen/Vortragsabende öffentlich zugänglich sind, entscheidet die Institutsleitung. Öffentliche Veranstaltungen sind nur per Online-Anmeldung zugänglich. Die maximale Raumbelegung ist im Anhang 1 festgehalten. Die Einhaltung der weiteren Schutzmassnahmen/ Verhaltensregeln ist zwingend (Masken, Abstände etc.). Unterricht an den Musikschulen Musikschule Basel, Musikschule Jazz, Musikschule SCB, Musikschule Riehen Für alle nachfolgend genannten Unterrichtsformen gilt die Einhaltung der auf den Seiten 3 und 4 aufgeführten Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln. Alle Präsenzangebote im Einzelunterricht dürfen über alle Schulstufen und mit Erwachsenen uneingeschränkt stattfinden. Gruppen- und Ensembleangebote für Kinder (Unterricht, Proben, Auftritte ohne Publikum) und Jugendliche dürfen bis und mit Jahrgang 2001 ohne fixe Obergrenze an Personen stattfinden, inklusive Aktivitäten mit Gesang, Singkreise und Chöre. Die Angebote sind mit Schutzkonzept und unter Einhaltung der Grundregeln zu Abstand, Masken und Lüften durchzuführen. Gruppen- und Ensembleangebote inkl. Gesang (Unterricht und Proben) für Erwachsene über 20 Jahre (Jahrgang 2000 oder älter) dürfen in Innenräumen bis max. 50 Personen mit ergänzenden Schutzvorkehrungen (grösserer Abstand, Maskenpflicht, Lüftung) stattfinden, im Aussenbereich sind ebenfalls max. 50 Teilnehmende möglich. Dies immer mit Anwendung des Schutzkonzepts.
Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel, gültig ab 01.06.2021 Seite 3 Bei Aktivitäten ohne Maske in Innenräumen, die weder mit Gesang noch mit einer erheblichen körperlichen Anstrengung verbunden sind und an einem zugewiesenen Platz ausgeübt werden (z. B. Blasinstrumente), gilt eine Mindestfläche von 10 m2 pro Person. Wo keine Maske getragen werden kann (Singen, Blasinstrumente), muss für jede Person weiterhin eine Fläche von 25 m2 zur Verfügung stehen oder es werden zwischen den einzelnen Personen wirksame Abschrankungen angebracht. Angebote der musikalischen Früherziehung, Kurse im Vorschulalter und Rhythmik: das Einhalten der Abstandsregeln ist bei kleinen Kindern kaum möglich, jedoch wann immer möglich anzustreben. Angebote der musikalischen Früherziehung, der Grundschule und Rhythmik dürfen in konstanten Gruppen oder Klassen regulär stattfinden. Die Lehrperson und weitere Erwachsene unterliegen der Maskenpflicht. Das Händewaschen vor und nach dem Unterricht ist weiterhin Pflicht. Es sind genügend grosse Räume zu wählen, die auch die Einhaltung der Distanzregeln bei Bewegung erlauben. Veranstaltungen Auftritte/Aufführungen/Konzerte/Prüfungen/Vortragsabende/Vortragsübungen sowie die jeweilige öffentliche Zugänglichkeit werden von der zuständigen Instituts-/Musikschulleitung organisiert und bewilligt. Konzerte/Veranstaltungen in Innenräumen sind nur gemäss den jeweiligen Raumvorgaben (siehe Anhang) öffentlich zugänglich und werden im Veranstaltungskalender entsprechend gekennzeichnet. Die jeweilige maximale Raumbelegung wird über die Anmeldeliste eingehalten. Zutritt ist nur nach vorheriger Online-Anmeldung möglich. Im Bereich der Musikschulen sind für alle Altersgruppen Auftritte von Chören vor Publikum in Innenräumen weiterhin generell untersagt, im Aussenbereich sind max. 50 Teilnehmende möglich. Die Einhaltung der Schutzmassnahmen/Verhaltensregeln ist zwingend (Masken, Abstände etc.). Verwaltung/Administration/Services/Organisation Für Mitarbeitende gilt weiterhin eine Homeoffice-Empfehlung in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten (siehe Testangebot). Verhaltensregeln Allgemeine Verhaltensregeln Die vom Bundesamt für Gesundheit BAG erlassenen Verhaltens- und Hygieneregeln zur Verhütung von Übertragungen (Abstand halten, kein Händeschütteln, häufiges und gründliches Händewaschen, in Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen) gelten für alle Mitarbeitenden, Studierenden, Schülerinnen und Schüler sowie Gäste und Konzertbesucher*innen. Der Umgang mit besonders gefährdeten Personen (Mitarbeitenden / Studierenden/ erwachsene Schüler*innen) und deren Schutz ist mit den jeweiligen Vorgesetzten im Vorfeld abzusprechen. Aufgrund der aktuellen Situation und basierend auf den Erfahrungen der letzten Monate ist das Rauchen auf dem gesamten Campusgelände (alle Standorte) bis auf Weiteres nur noch einzeln erlaubt (keine Rauchergruppen ohne Masken!). Jeglicher Aufenthalt auf dem Campusgelände (alle Standorte) soll auf den unmittelbaren Zweck des Aufenthaltes (Unterricht, Studium, Forschung, Bürotätigkeiten, Veranstaltungsbesuch, Begleitung von Personen mit Einschränkungen, Begleitung von kleinen Kindern) beschränkt bleiben. Weiterhin gilt: Wer sich krank fühlt, bleibt grundsätzlich dem Campus MAB (alle Standorte) fern! Wer positiv getestet wurde, bleibt ab Test mindestens 10 Tage dem Campus MAB fern. Personen, welche einen engen Kontakt mit einer an COVID-19 erkrankten Person hatten oder Krankheitssymptome einer COVID-Infektion aufweisen, sollen sich gemäss den geltenden Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und den Weisungen und Anordnungen der kantonalen Gesundheitsbehörden verhalten. Sollten Kinder und Jugendliche Symptome aufweisen, gilt die übergeordnete Regelung des Kantons Basel-Stadt für allgemeinbildende Schulen. Ist der Schulbesuch aufgrund der Symptome bzw. einer Quarantänepflicht untersagt, gilt dies selbstverständlich auch für den Musikunterricht an der MAB. Krankheitsfälle oder bestätigte COVID-19-Erkrankungen von Mitarbeitenden, Studierenden sowie Schüler*innen werden umgehend an die jeweilige Institutsleitung gemeldet (telefonisch oder über coronavirus-mab.hsm@fhnw.ch), damit das Contact-Tracing und die notwendigen Quarantänemassnahmen angeordnet und gewährleistet werden können.
Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel, gültig ab 01.06.2021 Seite 4 Verhaltensregeln im Unterricht / in Unterrichts- und Proberäumen Folgende Verhaltensregeln sind auch im Unterricht einzuhalten: • Maskenpflicht während des Unterrichts in Unterrichts- und Proberäumen (siehe auch Abschnitt zur Maskenpflicht). • strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln • Berücksichtigung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 m gegenüber jeder anwesenden Person. Die im Unterrichts- und Probenraum verfügbare unmöblierte Fläche darf nicht kleiner sein als 2,5 m2 pro Person. Diese Vorgabe ist in allen Räumen strikt einzuhalten. • Für Gesang und Blasinstrumente gilt ein Mindestabstand von 2,5 m. Im Rahmen von Musikschul- Gruppenunterricht/-proben mit Erwachsenen ist der zusätzliche Einsatz von Plexiglas- Trennwänden obligatorisch. • Wo keine Maske getragen werden kann (Singen, Blasinstrumente), muss für jede Person eine Fläche von 25 m2 zur Verfügung stehen oder es werden zwischen den einzelnen Personen wirksame Abschrankungen angebracht. Die in zahlreichen Räumen bereitstehenden Plexiglaswände können als Trennscheiben eingesetzt werden. Unterrichtsräume, in welchen aufgrund der Platzverhältnisse und der Unterrichtsform Plexiglasscheiben benötigt werden, müssen vor Unterrichtsbeginn damit ausgestattet sein. Deren Bereitstellung muss von den Lehrenden mit der Verwaltung und dem Hausdienst vor Unterrichtsbeginn geklärt werden. Lehrperson und Lernende dürfen während des Unterrichts generell nur auf ihren persönlichen Instrumenten spielen. Ausgenommen von dieser Regel sind folgende Instrumente: Klavier, Cembalo, Orgel, Mallets, Drumset, Harfe, Kontrabass, Verstärker und Boxen für E-Instrumente. Nicht persönliche und gemeinsam genutzte Instrumente müssen vor jeder Unterrichtssequenz durch die Lehrperson gereinigt werden. Bläser*innen sowie Sänger*innen achten besonders darauf, ausschliesslich ihre persönlichen Gegenstände zu berühren und die Hände nicht an Mund und Nase zu führen. Bläser*innen müssen ihre Instrumente zudem in einen eigens dafür vorgesehenen Behälter oder Papiertücher entleeren. Die Tücher sind anschliessend in einem geschlossenen Abfallkübel zu entsorgen. Lehrpersonen, die Blasinstrumente oder Gesang unterrichten, spielen oder singen selbst nur dann, wenn es notwendig ist. Lüften Unterrichtsräume, welche nicht über geeignete technische Lüftungseinrichtungen verfügen, müssen nach jeder Unterrichtssequenz über die Fenster gut durchgelüftet werden. Beim Verlassen der Zimmer sind diese Fenster wieder zu schliessen. Nota bene: Unterrichtsräume, welche die Einhaltung des Schutzkonzepts nicht gewährleisten, dürfen NICHT genutzt werden. Säle und öffentliche Räume für Unterrichts- und Probenbetrieb Die Nutzung der Säle und öffentlichen Räume für Unterrichts- und Probenbetrieb ist bei Einhaltung der obengenannten Bedingungen ebenfalls möglich. Die Höchstzahl erlaubter Personen ist unbedingt zu respektieren und die Sicherheitsbestuhlung beizubehalten oder nach Unterricht/Probe wiederherzustellen! Verhaltensregeln bei Veranstaltungen mit Publikum/Gästen Alle obengenannten Verhaltensregeln, Bedingungen und Schutzmassnahmen sind strikt einzuhalten. Das angemeldete Publikum ist verpflichtet, während der ganzen Veranstaltung Gesichtsmasken zu tragen und die für das Tracing (Nachweisbarkeit/Rückverfolgung der Kontaktketten) erforderlichen persönlichen Kontaktdaten anzugeben (siehe Anhang 1 «Nutzung öffentlicher Säle/Räume» sowie Anhang 2 «Jazzcampus Club / Bar»). Verhaltensregeln Verwaltung/Administration/Organisation Auskünfte von der Verwaltung MAB Auskünfte sollen möglichst per Telefon oder E-Mail eingeholt werden. Die Abstandsregeln (Markierungen, Plexiglasscheiben) sind einzuhalten. Für Mitarbeitende der Verwaltung ist Homeoffice empfohlen. Präsenz erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten. Auskünfte bei den Sekretariaten/der Administration Musikschulen Auskünfte sollen möglichst per Telefon oder E-Mail eingeholt werden. Die Abstandsregeln (Markierungen, Plexiglasscheiben) sind einzuhalten. Für Mitarbeitende der Sekretariate/Administration ist Homeoffice empfohlen. Präsenz erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten.
Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel, gültig ab 01.06.2021 Seite 5 Auskünfte/Aufsuchen der Sekretariate/Administration Hochschule für Musik Auskünfte sollen möglichst per Telefon oder E-Mail eingeholt werden. Die Abstandsregeln (Markierungen, Plexiglasscheiben) sind einzuhalten. Für Mitarbeitende der Sekretariate/Administration ist Homeoffice empfohlen. Präsenz erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten. Spezifische Regelungen der Standorte/Betriebe Raumnutzung im Campus Musik (Leonhardsstrasse) / Üben und Proben für Studierende Sämtliche Räume sind mit der jeweils maximal erlaubten Personenzahl (inkl. Publikum) beschildert. Räume sind vor der Nutzung im Raumplaner MAB zu reservieren (die Nachweisbarkeit [Tracing] der Kontakte muss gewährleistet sein). Die reservierende Person muss in der Lage sein, alle Anwesenden nachzuweisen. Für Ensembles gilt eine Höchstzahl, welche der Raumgrösse entsprechen muss. Die max. definierte Personenzahl für den benutzen Raum darf nicht überschritten werden. Alle Personen müssen um spätestens 24.00 Uhr den Campus MAB verlassen haben. Raumnutzungen im Jazzcampus Alle Räume sind vor der genehmigten Nutzung im Raumplaner MAB bzw. im Reservationsbuch Jazzcampus zu reservieren (die Nachweisbarkeit [Tracing] der Kontakte muss gewährleistet sein). Die reservierende Person muss in der Lage sein, alle Anwesenden nachzuweisen. Im Jazzcampus ist der Zugang weiterhin über die aktuellen FH-Card-Zugangsberechtigungen geregelt. Die Veranstaltungsräume Jazzcampus Club, H9 Performance und A16 Saal, sind gemäss Vorgaben für Konzerte geöffnet. Der veranstaltungsbezogene Barbetrieb wird gemäss Vorgaben und unter Einhaltung der allgemeinen Verhaltensregeln geführt. Vera Oeri-Bibliothek Der Lesesaal ist geöffnet, die VOB ist zugänglich. Ausleihen sind möglich. Der Service der elektronischen und postalischen Dokumentenlieferung bleibt aufrechterhalten. Auch für die Mitarbeitenden der VOB ist Homeoffice empfohlen. Präsenz erfolgt in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten. Cafeteria Die «Caffetteria Bellini» ist die Betriebs- und Schulkantine der MAB und ist gemäss Vorgaben geöffnet, siehe Anhang 3 «Caffetteria Bellini». Sonstige Fragen und Antworten Desinfektionsmittel Desinfektionsmittel steht in jedem Unterrichtszimmer zur Verfügung. Für den Verbleib des Desinfektionsmittels und für die Nachfüllung beim Hausdienst sorgen die Lehrpersonen. Masken Masken stehen, wenn nötig, beim Hausdienst bereit. Grundsätzlich ist jede/jeder einzelne für die eigene Versorgung verantwortlich. Zuständigkeiten/Standorte Campus Leonhardsstrasse: Marc de Haller/André Weishaupt Musikschule Zentrum/Kolpinghaus: Thomas Waldner, Martin Neher, David Lauri, Ingrid Bertleff Musikschule SCB: Christina Hess Musikschule Jazz: Kaspar von Grünigen Musikschule Riehen: Claudia de Vries Jazzcampus/Hochschule für Musik FHNW, Jazz: Bernhard Ley Hochschule für Musik FHNW, Klassik: Georges Starobinski Hochschule für Musik FHNW, Schola Cantorum Basiliensis: Thomas Drescher Musikpavillon: André Weishaupt Vera Oeri-Bibliothek: Markus Erni
Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel, gültig ab 01.06.2021 Seite 6 Wie lange dauert dieser Zustand bzw. gilt diese Weisung? Diese Weisung gilt ab 01.06.2021 bis auf Weiteres und ersetzt alle vorhergehenden Regelungen. Grundlagen: • Covid-19 Verordnung des Bundes, Änderung vom 26.05.2021 sowie Erläuterungen des Bundes zur Covid-19 Verordnung • Covid-19-Schutzkonzept FHNW, gültig seit 31.05.2021 • Aktualisierte Vorgaben des Verbands der Musikschulen Schweiz (VMS) Basel, 31.05.2021 Direktion & Campuskonferenz Musik-Akademie Basel / Hochschule für Musik FHNW Anhänge: Anhang 1 «Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum» Anhang 2 «Jazzcampus Club / Bar», gültig erst ab 12. Juni 2021 Anhang 3 «Caffetteria Bellini»
Schutzkonzept Campus MAB, gültig ab 01.06.2021 Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum Aufgrund der grossen räumlichen Unterschiede auf dem Campus der MAB (alle Standorte) wird das Schutzkonzept je Raum/Saal spezifiziert. Dessen Einhaltung ist – über die vom Hausdienst zu erbringender Leistung hinaus – vom jeweiligen veranstaltenden Institut für jede Veranstaltung zu garantieren. Basis: gültiges Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel Die Anzahl an zugelassenen Personen pro Musikzimmer bleibt unverändert. Proben in Gruppen bis 50 Personen (Chöre, Orchester etc.) sind ohne Publikum und unter Einhaltung der Schutzmassnahmen zulässig. An Veranstaltungen mit Publikum sind maximal 100 Personen (Musiker*innen und Publikum) resp. 1/2 der Kapazität pro Raum zugelassen (Maximalzahlen pro Raum s. unten). Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen. Veranstaltungen sind für Hörerinnen und Hörer/Gäste nur nach Anmeldung und unter Einhaltung des gültigen Schutzkonzepts zugänglich. Zudem muss das Publikum sitzen bleiben. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern gegenüber jeder anwesenden Person darf die verfügbare unmöblierte Fläche nicht kleiner als 2,25 m 2 pro Person sein. Für alle Räume übergreifend gelten folgende Massnahmen: Sicherheitsbestuhlung: - erstellt durch den Hausdienst. Die Bestuhlung darf nicht verändert werden. - Zwischen Auftrittsbereich («Bühne») und Zuhörer*innen ist ein Abstand von 4 m einzuhalten. - Die unten angegebenen Zahlen entsprechen maximale Saalbelegungen. Contact Tracing: - Eine Präsenzliste (Name, Vorname, Telefon) ist seitens Veranstalter zu führen und nachzuweisen. Die Besucher*innen müssen sich zwingend in die Liste eintragen. - Die Präsenzlisten werden vom veranstaltenden Institut/Aufsichtsperson archiviert und jeweils zwei Wochen nach der Veranstaltung gelöscht. - Das Tracing der Musiker*innen ist durch die Programmangaben gesichert. Aufsicht: seitens Veranstalter (Institut) zu garantieren Hygiene: Hausdienst (Händedesinfektion, Toiletten, gut sichtbare Bodenmarkierungen vor Ein- und Ausgängen zur Vermeidung von Menschenansammlungen sind sicherzustellen.) Masken: Auf dem Campus MAB besteht eine generelle Maskenpflicht. Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum, 01.06.2021 1/4
Grosser Saal: Gesamtfläche Saal = 228 m2 Gesamtfläche Empore = 67 m2 Fläche Bühne Gross = 78 m2 Fläche Bühne Klein = 47 m2 Kapazität Saal mit grosser Bühne 144 Sitzplätze / 200 Personen (inkl. Musiker*innen) mit kleiner Bühne 192 Sitzplätze / 200 Personen (inkl. Musiker*innen) Empore 70 Sitzplätze / 80 Personen (inkl. Musiker*innen) Belegung Saal mit grosser Bühne 100 Personen inkl. Musiker*innen mit kleiner Bühne 100 Personen inkl. Musiker*innen Empore inklusive Kleiner Saal: Gesamtfläche Saal = 100 m2 Fläche Bühne = 33 m2 Kapazität Saal 80 Sitzplätze / 90 Personen (inkl. Musiker*innen) Belegung Saal 45 Personen inkl. Musiker*innen Klaus Linder-Saal: Gesamtfläche Saal = 109 m2 Belegbar = 0.66 Kapazität Saal 50 Sitzplätze / 60 Personen (inkl. Musiker*innen) Belegung Saal 30 Personen inkl. Musiker*innen Neuer Saal: Gesamtfläche Saal = 177 m2 Fläche Bühne = 28 m2 Kapazität Saal 100 Sitzplätze / 110 Personen (inkl. Musiker*innen) BelegungSaal 55 Personen inkl. Musiker*innen Studio Eckenstein: Gesamtfläche Saal = 117 m2 Belegbar = 0.66 Kapazität Saal 50 Sitzplätze / 60 Personen (inkl. Musiker*innen) Belegung Saal 30 Personen inkl. Musiker*innen Rhythmiksaal: Gesamtfläche Saal = 107 m2 Kapazität Saal 50 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 25 Personen inkl. Musiker*innen Mehrzweckraum: Gesamtfläche Saal = 112 m2 Kapazität Saal 50 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 25 Personen inkl. Musiker*innen Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum, 01.06.2021 2/4
Studio 1: Gesamtfläche Saal = 81 m2 Kapazität Saal 35 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 15 Personen inkl. Musiker*innen Studio 2: Gesamtfläche Saal = 82 m2 Kapazität Saal 35 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 15 Personen inkl. Musiker*innen Vortragssaal (6-301): Gesamtfläche Saal = 112 m2 Kapazität Saal 50 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 25 Personen inkl. Musiker*innen Theoriesaal (6-401): Gesamtfläche Saal = 130 m2 Kapazität Saal 50 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 25 Personen inkl. Musiker*innen Ensembleraum (5-001): Gesamtfläche Saal = 76 m2 Kapazität Saal 30 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 15 Personen inkl. Musiker*innen Ensembleraum (5-212): Gesamtfläche Saal = 47 m2 Kapazität Saal 20 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 10 Personen inkl. Musiker*innen Saal Kleinbasel (Rebgasse 70): Gesamtfläche Saal = 188 m2 Kapazität Saal 60 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 20 Personen inkl. Musiker*innen Jazzcampus Club: Gesamtfläche Saal = 130 m2 Fläche Bühne = 30 m2 Kapazität Saal 100 Sitzplätze / 120 Personen (inkl. Musiker*innen) Belegung Saal 60 Personen inkl. Musiker*innen Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum, 01.06.2021 3/4
Jazzcampus Club (Bar-Betrieb): Gemäss separater Anweisung (Anhang 2 des Schutzkonzepts) Jazzcampus A16: Gesamtfläche Saal = 112 m2 Kapazität Saal 80 Personen inkl. Musiker*innen Belegung Saal 40 Personen inkl. Musiker*innen Jazzcampus Performance H9: Gesamtfläche Saal = 114 m2 Fläche Bühne = 57 m2 Kapazität Saal 80 Sitzplätze / 110 Personen (inkl. Musiker*innen) Belegung Saal 40 Personen inkl. Musiker*innen Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 1 – Nutzung öffentlicher Säle und Räume für Veranstaltungen mit Publikum, 01.06.2021 4/4
Schutzkonzept Campus MAB, gültig erst ab 12.06.2021 Jazzcampus Club / Bar Grundregeln 1. Alle Mitarbeitenden im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände. 2. Das Tragen einer Schutzmaske ist für alle Mitarbeitenden und Gäste im Jazzcampus Club und in der Bar Pflicht. 3. Kontaktangaben der Besuchenden (Name, Vorname, Telefonnummer) werden über Reservations- bzw. Vorverkaufssysteme organisiert. Kontakte werden auf Aufforderung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch den Betrieb/Veranstaltenden während 14 Tagen nach der Veranstaltung ausgewiesen. Die Daten der Präsenzliste werden zu keinen anderen Zwecken verwendet und werden nach 14 Tagen gelöscht. 4. Besonders gefährdete Personen werden angemessen geschützt. 5. Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen werden nach Hause geschickt und angewiesen, die Isolation gemäss BAG zu befolgen. 6. Mitarbeitende und anderen betroffene Personen im Jazzcampus Club werden über die Vorgaben und Massnahmen informiert, und die Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen miteinbezogen. 7. Offensichtlich alkoholisierten Gästen wird der Zutritt zu Veranstaltungen verweigert. 8. Der Betrieb verzichtet auf Gegenstände, die von mehreren Gästen geteilt werden (z. B. Salznüsse, Strohhalmbehälter). 9. Zugänge und Wartezonen zu Veranstaltungen werden so gestaltet, dass die gültige Distanzregel gemäss eingehalten und Menschenansammlungen verhindert werden können. 10. Im Büro halten alle Mitarbeitenden die gültige Distanzregel ein. Hygiene 1. Aufstellen von Händehygiene-Stationen: Die Gäste müssen sich beim Betreten der Spielstätte die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren. 2. Hygienestationen stehen in den Toiletten bereit. Die Gäste werden gut sichtbar auf die geltenden Hygienemassnahmen aufmerksam gemacht. 3. Vor folgenden Arbeiten sind die Hände möglichst zu waschen oder zu desinfizieren: Tische eindecken, sauberes Geschirr anfassen, Servietten falten. 4. Die Gäste müssen sich beim Verlassen der Spielstätte die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren. Gästegruppen Auseinanderhalten 1. Die Grösse einer Gästegruppe ist auf 4 Personen pro Tisch beschränkt. 2. Die Gäste müssen ihre Plätze vorab reservieren. 3. Getränke müssen in der Bar oder im Clubraum ausschliesslich sitzend konsumiert werden. Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 2 – Jazzcampus Club / Bar per 12.06.2021
Seite 2 Distanz halten 1. Das Tragen von Schutzmasken ist im Jazzcampus Club und in der Bar Pflicht. 2. Der Betrieb stellt sicher, dass die wartenden Gästegruppen den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Gästegruppen einhalten können. 3. Die Länge von Veranstaltungspausen richtet sich im Wesentlichen nach der Anzahl Gäste, die sich im Club und in der Bar befinden. Es ist ausreichend Zeit für Pausen vorzusehen, damit die maximale Personenzahl in den Toiletten eingehalten werden kann. 4. Künstler*innen sowie deren Begleitpersonen gelten als Personengruppe. Die Distanzregel oder Schutzmassnahmen erübrigen sich innerhalb dieser Gruppe. 5. Zwischen Künstler*innen und Gästen ist eine Distanz von 1,5 Metern einzuhalten. 6. Besonders exponierte Positionen im Personalbereich (Mitarbeitende Bar) sollen, sofern räumlich umsetzbar, durch geeignete Schranken abgetrennt werden. 7. Es gelten grundsätzlich keine Mindestabstände für Gäste oder Mitarbeitende, wenn sie sich vom Club/Bar und im Aussenbereich von einem zum anderen Ort fortbewegen. 8. Der Betrieb weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin. Bei Nichteinhaltung macht der Betrieb vom Hausrecht Gebrauch. Der Betrieb ist nicht für die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen im öffentlichen Raum zuständig. 9. Wo Gäste die Bestellungen nicht am Tisch, sondern an der Theke abgeben (Bar), sind die Gäste mit Plakaten auf die Abstandsregeln aufmerksam zu machen, und es sind Distanzhalter (Markierungen) anzubringen. Die Konsumation hat sitzend pro Gästegruppe oder ausserhalb des Betriebs zu erfolgen. 10. Die Schutzmassnahmen (insbesondere auch die Distanzregel) gelten auch bei der An- /Ablieferung von Equipment, Waren und Abfällen. Arbeit mit unvermeidbarer Distanz von 1,5 Metern 1. Zwischen Gast und Mitarbeitenden findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln wird strikt verzichtet. 2. 2 Personen, die länger als 5 Minuten nebeneinander arbeiten, halten einen Abstand von 1,5 Metern zueinander ein. 3. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb die Mitarbeitenden, indem diese durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen während der Arbeit möglichst minimal exponiert wird. Reinigung 1. Häufig berührte Oberflächen und Gegenstände werden regelmässig gereinigt und desinfiziert, insbesondere Theken und Getränke-/Speisekarten. 2. Für die Reinigungsarbeit kommen vorzugsweise Einwegtücher zum Einsatz. 3. In den Toiletten kommen Einwegtücher zum Einsatz. 4. Seifenspender und Hygienestationen werden regelmässig aufgefüllt. 5. Offene Abfalleimer werden regelmässig geleert. 6. Die Mitarbeitenden verwenden persönliche Arbeitskleidung. 7. An den Ausgängen sind Abfalleimer und Desinfektionsstationen bereit zu stellen, damit die Gäste ihre Hygienemaske ausziehen, entsorgen und sich die Hände desinfizieren können. Desinfektionsstationen sind auch bei den Eingängen bereit zu stellen. 8. Instrumente (Backline, DJ-Equipment) sowie weiteres Equipment (z. B. Mischpulte) des Veranstalters/der Veranstalterin, welche von mehreren Personen berührt werden, werden regelmässig desinfiziert. Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 2 – Jazzcampus Club / Bar per 12.06.2021
Seite 3 Besonders gefährdete Personen 1. Wo bei Veranstaltungen kein separater Bereich für Risikogruppen (gemäss Definition des BAG) eingerichtet werden kann, werden diese Personen im Vorfeld und beim Einlass darüber informiert, dass der Veranstaltende von einem Besuch abrät, da eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann. 2. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, dem Betrieb zu melden, wenn sie einer Risikogruppe angehören. 3. Die Abklärung, ob Mitarbeitende besonders gefährdet sind, findet durch freiwillige, vertrauliche Gespräche statt. Zur Risikogruppe zählende Mitarbeitende werden, wenn immer möglich, im Backoffice oder an wenig exponierten Positionen eingesetzt. 4. Die Bestimmungen von Art. 10c der COVID-19-Verordnung 2 müssen übernommen werden und gelten für alle Veranstaltenden und alle Mitarbeitenden. COVID-19 erkrankte Mitarbeitende am Arbeitsplatz 1. Der Einsatz von kranken Mitarbeitenden wird ausgeschlossen. 2. Die Mitarbeitenden bestätigen, dass sie nicht mit Krankheitssymptomen, die auf das neue Coronavirus hindeuten, zur Arbeit erscheinen. 3. Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen, die auf das neue Coronavirus hindeuten, werden mit Hygienemaske nach Hause geschickt und informiert, die Regeln der (Selbst-)Isolation gemäss den Empfehlungen des BAG zu befolgen. 4. Die Betriebsleitung Club informiert die Mitarbeitenden transparent über die Gesundheitssituation im Betrieb. Dabei ist zu beachten, dass Gesundheitsdaten besonders schützenswerte Daten sind. Informationen 1. Gäste, Mitarbeitende und andere betroffene Personen werden über die Vorgaben und Massnahmen informiert. 2. Im Vorfeld der Veranstaltung und während des Einlasses zur Spielstätte: - Gäste werden über die Schutzmassnahmen informiert. - Gäste werden über die spezifische Risikosituation informiert. 3. Während der Veranstaltung: Gäste werden in neuralgischen Bereichen, z. B. bei der Toilettenanlage, über die Schutzmassnahmen informiert. 4. Beim Verlassen der Spielstätte: Appell an die Gäste, im Umgang mit Anderen, insbesondere Risikogruppen, ihr Verhalten entsprechend anzupassen. Management 1. Seifenspender, Händedesinfektionsmittel, Einweghandtücher sowie Reinigungsmittel (für Gegenstände und/oder Oberflächen) werden regelmässig nachgefüllt. Die Betriebsleitung Club achtet auf ausreichenden Vorrat. 2. Der Hausdienst stellt Hygieneartikel wie Seife und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung. Er kontrolliert den Bestand regelmässig und füllt nach. Bei Bedarf bietet er Hygienemasken (z. B. chirurgische Masken, OP-Masken) und Handschuhe an. 3. Mitarbeitende sind verpflichtet ihrer/ihrem Vorgesetzten zu melden, wenn er/sie der Risikogruppe angehören. Die Abklärung, ob ein/e Mitarbeiter/in besonders gefährdet ist, findet durch freiwillige, vertrauliche Gespräche statt. 4. Die Betriebsleitung Bar lässt keine erkrankten Mitarbeitenden arbeiten und schickt Betroffene sofort nach Hause. 5. Die Kontaktperson Arbeitssicherheit (Sicherheitsbeauftragte/r des Betriebs) überprüft die Umsetzung der Massnahmen. 6. Der/die COVID-19-Verantwortliche stellt die Instruktion sowie Information der an der Veranstaltung tätigen Personen sicher. 31.05.2021 Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 2 – Jazzcampus Club / Bar per 12.06.2021
Schutzkonzept Campus MAB, gültig ab 01.06.2021 Anhang 3 – Caffetteria Bellini Basis: gültiges Schutzkonzept Campus Musik-Akademie Basel Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00–17.00 Uhr Verkauf (Mitarbeitende): Herr N. Caserta, Frau C. Indovina, Frau M. Saraniti Angebot: warme und kalte Getränke Süssgebäck – Sandwich – Pizzas – Focaccie – Pasta – Mittagsmenü Bemerkung: An den Tischen vor der Theke dürfen ausschliesslich in der Caffetteria Bellini gekaufte Getränke/Speisen konsumiert werden. Hygienische Massnahmen Theke: Mitarbeitende Plexiglas-Front vor der Theke Handschuhe und Schutzmaske nach kantonaler Bestimmung Desinfektionsmittel Kunden Physical Distancing für Kunden und Mitarbeitende Einhaltung der markierten Abstände (Bodenmarkierung) Einhaltung der Einbahnstrasse (one way) Konsumationsbereich: Tische/Stühle Zwei Tische zusammen mit je maximal vier Stühlen. Tische und Stühle dürfen nicht verschoben werden. Wenn nicht konsumiert wird, besteht Maskenpflicht. Konsumation Der Aufenthalt in der Cafeteria ist auf die Konsumation von Getränken und Speisen zu beschränken. Alle anderen Aufenthalte sind möglichst zu vermeiden (keine Versammlungen). Keine stehende Konsumation möglich. Automaten: Regelmässige Oberflächendesinfektion Grundsätze 1. Die geltenden BAG-Richtlinien müssen eingehalten werden. 2. Alle Mitarbeitenden im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände. 3. Mitarbeitende und andere Personen halten 1,5 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Metern gilt Maskenpflicht. Zudem sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein. 4. Die Cafeteria darf nicht als Versammlungs-, sondern «nur» als Durchgangsort genutzt werden. Max. 4 Personen pro Tisch, Ansammlungen von mehr als 5 Personen, stehend oder sitzend, sind untersagt. Es besteht Maskenpflicht (Ausnahme: Konsumation). 5. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten. 6. Den Anordnungen der Mitarbeitenden und des Hausdienstes ist Folge zu leisten. Schutzkonzept Campus MAB – Anhang 3 – Caffetteria Bellini, per 01.06.2021 1/1
Sie können auch lesen