Die Folgen der Covid-19-Pandemie für die Musikbranche

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Die Folgen der Covid-19-Pandemie für die Musikbranche
           Frankreich, Deutschland, Niederlande, Finnland, Spanien, Italien, Vereinigtes Königreich,
     Vereinigte Staaten, Kanada, Costa Rica, Argentinien, Brasilien, Japan, Indonesien, Kenia, Simbabwe

1. Fazit der staatlichen Beschränkungen für die Musikbranche
Als erste, von den staatlichen Beschränkungen betroffene Sparte, werden die Live-Darbietungen auch die letzten
sein, die wieder zu einer normalen Aktivität zurückkehren. In den meisten Ländern sind alle Musikbereiche
betroffen (Produktion, Konzerte, Darbietungen, Vertrieb, Aufführung, audiovisueller Sektor, Rundfunk). Nur das
Streaming erlaubt gegebenenfalls die Aufrechterhaltung einer gewissen Tätigkeit.
Nachdem in Frankreich die Aufführungsorte vom ständigen Jojo-Effekt des Gesundheitsprotokolls (halbe
Besetzung, vorgezogene Zeiten wegen Ausgangssperre) beeinträchtigt waren, mussten sie schließlich am 30.
Oktober letzten Jahres ihre Türen schließen. Nur Aufnahmen, Proben und Online-Aufführungen in den Studios
und Veranstaltungsräumen finden weiterhin statt, aber jegliches Konzert unter Anwesenheit von Publikum ist
verboten.
In Deutschland finden seit April letzten Jahres keine Veranstaltungen mehr statt. In manchen kommununalen
oder Landesopernhäusern bzw. großen Theatern konnte der Betrieb im September und Oktober letzten Jahres
wieder kurz aufgenommen werden (mit höchstens 37 Musiker*innen auf der Bühne und einem Publikumsanteil
von höchstens 500 Personen in Veranstaltungsräumen mit bis zu 1 500 Sitzplätzen).
Schließlich wurde im November die gesamte Schließung der Veranstaltungsräume beschlossen. Die
Rundfunkorchester setzen allerdings ihren Normalbetrieb für Studioaufnahmen mit einer eingeschränkten Anzahl
von Musiker*innen fort. Dennoch bleibt die Lage im Landesinnern aufgrund der Autonomie der Bundesländer
uneinheitlich; beispielsweise dürfen in der Region um Frankfurt bis Ostern weder Proben noch Veranstaltungen
stattfinden.
Die Niederlande befinden sich derzeitig im Halb-Shutdown mit einer Ausgangssperre von 21.00h – 4.30h, mit
Verängerung bis zum 2. März. Die Konzertsäle sind seit dem 4. November geschlossen und nur Aufnahmen für
die Ausstrahlung von Online-Aufführungen, ohne Publikum, sind gestattet.
Von September bis 4. November konnten Orchester in Ensembles reduziert auf 30 Musiker*innen auftreten und
bis zu 30 Zuschauer durften im Raum dabeisein. Das Modell bestand in zwei Konzerten von jeweils einer Stunde
nacheinander am selben Abend. Die Musiker*innen waren natürlich hocherfreut, auftreten zu dürfen, aber
berichteten, dass diese Konzerte oft länger als geplant ausfielen. Für die selbstständigen Arbeitnehmer*innen
stellte sich die Frage, ob sie für ein Konzert oder zwei Konzerte vergütet werden sollten. Viele Musiker*innen
haben auf eine zusätzliche Belastung aufgrund der Verdopplung dieser Konzerte hingewiesen.
In Finnland hingegen hatte man anfänglich die Gesundheitskrise gut in den Griff bekommen (die Gesellschaft
funktionierte weitgehend normal, Konzerte waren mit reduzierter Besetzung erlaubt), alle Kultureinrichtungen,
Aufführungsorte und Bühnen sind schließlich seit Dezember 2020 geschlossen.
In Spanien sind derzeit die Einschränkungen für den Kulturbereich am wenigstens restriktiv. Sie unterscheiden
sich allerdings von einer Autonomiebehörde zur anderen (17 CCAA). Allgemein besteht eine Ausgangssperre
von Mitternacht bis 6.00h morgens, aber die Uhrzeiten und das Ausmaß der Beschränkungen sind
unterschiedlich. Beispielsweise sind Bars, Restaurants, Konzertsäle und Theater in Madrid geöffnet, wohingegen
in Barcelona und den meisten CCAAs die Kultureinrichtungen geschlossen sind und eine Ausgangsperre mit
besonderen Auflagen von 2 Stunden morgens und 2 Stunden nachmittags besteht, was mit Matinee-
Vorstellungen nicht zu vereinbaren ist.

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In Madrid (Spanisches Nationalorchester) wurde ein Format, bestehend aus zwei Konzerten von 1h 15min ohne
Pause pro Abend, einführt, was es ermöglicht, kulturelles Schaffen aufrechtzuerhalten. Die Anzahl der
Musiker*innen auf der Bühne und die Anzahl der Publikumsmitglieder sind um 25% reduziert.
In Italien sind alle Kultureinrichtungen, Bühnen und Opernhäuser geschlossen und keinerlei kulturelle Tätigkeit
(Aufnahmen, Ausstrahlungen) findet in Innenräumen von Aufführungsorten statt.
Im Vereinigten Königreich zeichnet sich nach einer zaghaften Neueröffnung von Kultureinrichtungen in der
Sommersaison (physischer Sicherheitsabstand, 30 % der üblichen Einnahmen aus dem Kartenverkauf) ein
ähnliches System wie das französische Modell heute ab: professionelle Aufnahmen, Proben und Ausstrahlungen
in Studios, Kinovorführräumen, Konzertsälen und im Außenbereich sind gestattet. Bars, Pubs und Restaurants
sind nur zum Mitnehmen (takeaway) geöffnet. Livemusik ist dort verboten.
In den USA sind die Einschränkungen von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. Da es im Allgemeinen
nicht möglich ist, Konzertprogramme unter Anwesenheit von Publikum zu veranstalten, sind nur Aufnahmen und
Online-Aufführungen gestattet. In manchen US-amerikanischen Bundesstaaten können Veranstaltungen mit
einer begrenzten Anzahl von 100 Personen (in Aufführungsorten mit einer Kapazität von 1 000 Sitzplätzen) seit
ein paar Monaten stattfinden, bevor die Covid-19 Fallzahlen zu sehr ansteigen. Auf der Bühne betrug die Anzahl
der zugelassenen Musiker*innen zwischen 30 und 40, aber die Gruppierung von Musiker*innen für Proben oder
Aufnahmen wird immer komplizierter, ja sogar unmöglich.
In Kanada ist die Gesundheitskrise schlimmer geworden, insbesondere in den Provinzen British Columbia,
Ontario, Alberta und Quebec. Im Land herrscht eine verheerende Lage für die Musikbranche: alle
Kultureinrichtungen sind geschlossen und die professionellen Aufnahmen werden im Allgemeinen zuhause
durchgeführt (home studio streaming), mit Ausnahme einiger Provinzen, in denen die ausübenden
Künstler*innen auf der Bühne mit höchstens 10 Personen auftreten können.
In Costa Rica sind die Hygieneeinschränkungen abgestuft, von der Schließung von Kultureinrichtungen bis zur
Streichung aller Kulturveranstaltungen, bis hin zur Auferlegung einer Ausgangssperre für das ganze Land, mit
geringfügigen unterschiedlichen Einschränkungen je nach Gebiet. Die Orchestermusiker*innen dürfen für Online-
Aufführungen proben, mit Ausnahme von Blasinstrumenten.
In Argentinien gilt im Allgemeinen eine Ausgangssperre, aber das Tätigkeitsausmaß ist von Region zu Region
verschieden: in manchen Provinzen herrscht nahezu Normalität, wohingegen andere völlig im Stillstand sind. Die
meisten Musiker*innen sind überhaupt nicht erwerbstätig oder nur teilzeitbeschäftigt. In der Provinz Cordoba
beträgt die maximale zulässige Anzahl von Zuschauern etwa 50 % im Vergleich zur normalen, aber sinkt in
anderen Provinzen bis auf 30 % ab. Die meisten Kultureinrichtungen sind geschlossen. Manche bleiben teilweise
geöffnet, mit einer Begrenzung von 500 bis 1 000 Personen.
In Brasilien sind Theater, Bars und die anderen Live-Aufführungsorte geschlossen. Die nationalen und
internationalen Kulturveranstaltungen sind verschoben oder abgesagt, einschließlich des Karnevals von Rio, was
eine beträchtliche wirtschaftliche Einbuße für das Land bedeutet.
In Japan wurde von der Regierung für das ganze Land am 8. Januar der Notstand verhängt, nachdem zum
Jahresende 2020 die Fallzahlen stark angestiegen waren. Das Ausgehen ist seither nur eingeschränkt möglich
und die Gastronomie muss um 20.00h schließen, was die Möglichkeit für Konzerte oder Veranstaltungen mit
Anwesenheit des Publikums einschränkt.
Ende Januar gab es nur 300 Covid-19-Fälle auf 100 000 Einwohner, aber nach der Entdeckung von 700 neuen
Fällen in Tokio mussten manche Konzerte entweder verschoben oder abgesagt werden.
Die Konzertsäle und Theater sind im Allgemeinen geöffnet, aber manche Einrichtungen sind aufgrund der
Entscheidung von örtlichen Behörden geschlossen. Die Konzertsäle sind auf ein festes Kontingent von weniger
als 50 % der Aufnahmekapazität beschränkt.
In Indonesien befindet sich die Musikbranche seit März 2020 in der Krise. Alle Kultureinrichtungen sind
geschlossen und nur einige Audioaufnahmen sind unter Mitwirkung von höchstens 4 Musiker*innen erlaubt. Die
Regierung ermutigt zur Zusammenarbeit zwischen Künstler*innen und anderen Kunstformen auf den digitalen
Plattformen.

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Kenia befindet sich derzeit im halben Lockdown mit einer Ausgangssperre von 22.00h bis 4.00h. Diskotheken
und Kultureinrichtungen sind geschlossen und die seltenen Veranstaltungen finden nur am Wochenende statt,
was die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Branche drastisch einschränkt.
In Simbabwe ist die Lage mehr als katastrophal für die Musikbranche: keine Tätigkeit mit physischer Präsenz
der ausübenden Künstler*innen ist augenblicklich gestattet und die Online-Aktivität ist stark eingeschränkt, denn
nur sehr wenige Musiker*innen haben Zugang zum Streaming.
Eine digitale Wende ist langfristig schwerlich existenzfähig
In diesen Ländern hat die Pandemie die meisten Musiker*innen und Musikeinrichtungen dazu gezwungen,
Veranstaltungen mit Publikum einzustellen und statt dessen Online-Konzerte auf digitalen Plattformen zu
durchzuführen. Aufnahmen und Ausstrahlung werden allmählich weiterentwickelt (Zoom, YouTube, Instagram
live...), insbesondere bei den großen Sinfonieorchestern, die Online-Kartenverkauf anbieten, aber dies ist bei
weitem noch nicht die Regel. Der Einsatz von digitalen Plattformen zieht viele Bedenken nach sich: die
Vergütung der Musiker*innen, Ungleichheiten zwischen Künstler*innen aufgrund der digitalen Kluft, Kosten für
den Zugang zu Tonstudios und die ungewisse Tragfähigkeit des Modells. Tatsächlich steht der Beweis noch aus,
ob das Publikum dafür Interesse hat, wohingegen umfangreiche Produktionsmittel dafür notwendig sind.

2. Staatliche und gewerkschaftliche Unterstützungsmaßnahmen für Musiker*innen
 „Wir hören ständig von den Beschäftigten in der Tourismusbranche, Gastronomie, Fluggesellschaften. Alle diese
bekamen Finanzhilfen. Umfangreiche Mittel. Die Musikbranche lässt man stattdessen zu Grunde gehen…“
Horace Trubridge, Generalsekretär der MU (Vereinigtes Königreich)
In der Musikbranche gibt es unterschiedliche Arten von Arbeitsverträgen, von regulärer Anstellung bis hin zu
atypischen Beschäftigungsformen (selbstständige Musiker*innen, freiberufliche Künstler*innen...). Die staatlichen
Hilfsmaßnahmen, die während der Gesundheitskrise eingesetzt wurden, haben sich im Allgemeinen als
unpassend, sogar als nicht abrufbar für Berufsgruppen mit diesen prekären Beschäftigungsformen erwiesen.
Darüberhinaus richten sich diese Finanzhilfen direkt an Einrichtungen, nicht an die Künstler*innen, welche diese
beschäftigen und noch weniger an die sogenannten freischaffenden Musiker*innen.
Am 29. Oktober 2020 versicherte Roselyne Bachelot, Ministerin für Kultur in Frankreich: „Kulturschaffen wird
weiterhin Bestand haben,“ indem sie, an die Musikbranche gerichtet, dazu aufforderte, sich weiterhin sich auf die
Vorbereitungen von Aufführungen und Produktionen ohne Publikum einzustellen. In der Tat können nur
Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mehr schlecht als recht dieser Empfehlung folgen, was den gesamten
Bereich der selbstständigen Musiker*innen außer Acht lässt. Was die SNAM-CGT anbetrifft, so wird die
Einrichtung eines Garantiefonds oder eines Unterstützungssystems für Beschäftigung gefordert, um den
Neustart und die Finanzierung von Proben, Aufenthalten und Aufnahmen zu ermöglichen, damit alle ausübenden
Künstler*innen der Musik, gleichgültig in welcher Form sie tätig sind, wieder die Arbeit aufnehmen können.
Auch wenn das System der Unterstützung für die zeitlich beschränkt Beschäftigten im Kulturbereich es bisher
ermöglicht hat, den Schaden deutlich zu begrenzen, so wurden Hunderte von Millionen Euro an Hilfsplänen zum
Schutz oder zum Neustart, die vom Staat eingerichtet worden sind (133 Millionen Euro), vom Nationalen
Musikzentrum (180 Millionen Euro) oder bestimmten Gebietskörperschaften, nur den Unternehmen zugewiesen.
Die SNAM-CGT fordert, dass zusätzlichen Hilfen für die ausübenden Künstler*innen bereitgestellt werden.
Ferner ist die Frage der Berechtigung der zeitlich beschränkt Beschäftigten im Kulturbereich für die
Inanspruchnahme von Kurzarbeit noch zu regeln: der Staat hat bis heute keine Maßnahme ergriffen, damit die
Arbeitgeber, deren Veranstaltungen abgesagt wurden, den betroffenen Künstler*innen und Techniker*innen
Entschädigungszahlungen für Teilzeitbeschäftigung ausbezahlen können. Diese Hilfe wird allerdings mehr als 8
Millionen Beschäftigten in Frankreich gewährt.
In Deutschland wurde eine Spendenplattform durch die Gewerkschaft DOV eingerichtet: etwa 4 Millionen € an
Spenden wurden damit gesammelt und an selbstständige Musiker*innen verteilt, unabhängig davon, ob es
Gewerkschaftsmitglieder sind oder nicht.
Die Regierungshilfen, die den Freischaffenden zugute kommen könnten, sind nicht wirklich wirksam (es gibt nicht
wie in Frankreich ein Arbeitslosensondersystem für diese Kategorie von Beschäftigten), doch die Regierung hat

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versprochen, ein Finanzhilfesystem einzurichten, bei dem von der Steuererklärung des Vorjahres ausgegangen
wird.
In den Niederlanden gibt es eine staatliche Hilfe für den Kultursektor, aber diese ist ausschließlich Institutionen
vorbehalten, nicht für Musiker*innen und noch weniger für Freischaffende bestimmt. Eine befristete
Übergangsmaßnahme wurde für Covid-19 betroffene, selbstständige Arbeitnehmer*innen eingerichtet: TOZO
(etwas 1 000 Euro pro Monat und pro Person). Allerdings wird bei der Berechtigung zu diesem wirtschaftlichen
Rettungsfonds das Einkommen des Ehegatten oder Partners des betreffenden Arbeitnehmers miteingerechnet.
Ferner ist nicht die Kulturbranche die Zielgruppe dieser Maßnahme, sondern sie richtet sich an alle
Selbsständigen. Viele Musiker*innen waren nicht bei der Handelskammer als selbstständige Arbeitnehmer*innen
gemeldet, daher haben etwa 33 % von ihnen kein Anrecht auf diese Übergangshilfe.
In Finnland hat das Kulturministerium dem Kultursektor 70 Millionen Euro an Unterstützung bewilligt. Viele
Mitglieder der finnischen Musikergewerkschaft (SML) konnten von diesem Fonds sowie anderen Hilfen vonseiten
von Stiftungen der Bereiche Kunst und Kultur profitieren.
Die Gewerkschaft erhielt eine Finanzierung von 72 000 Euro für ein Studienprojekt, das damit verbunden ist,
dass Arbeitgeber der Branche die verschiedenen Möglichkeiten ausprobieren können, Live-
Veranstaltungsformate anzupassen (als Antwort auf die Pandemie und unter Berücksichtigung des
Umweltfaktors), aber auch um die Tragfähigkeit des Online-Formats für die Musikbranche zu bewerten.
Die Gesamtheit der finnischen Beschäftigten haben Zugang zu Arbeitslosengeldern in Höhe von etwa 750 Euro
pro Monat oder 60% des vorherigen Einkommens (vorausgesetzt, dass sie einer Arbeitslosenversicherung
angehören). Allerdings konnten mehr als die Hälfte der selbstständigen Musiker*innen nicht davon profitieren
(etwa 1 500 von 2 500 freischaffenden Mitgliedern der SML).
Die SML hat ausübenden Künstler*innen zwei Serien von Finanzhilfen über die Handy-Applikation der
Gewerkschaft gewährt. Im Juni wurden 500 000 Euro und im Oktober-November wurden 200 000 Euro
zusätzlich, vorbehaltlich von Mitgliedschaft, ausgezahlt. Diese Beihilfen betrugen entweder jeweils 1 000 oder
500 Euro, ergänzend zum möglichen Grundeinkommen (selten). Diese Hilfen wurden mit Subventionen von
Gramex Finnland finanziert.
In Spanien haben seit März 2020 die Kommunen ihre Kultursubventionen eingestellt, um sie für das Sozial- und
Gesundheitswesen umzulenken. 140 Milliarden öffentlicher Mittel, von denen 72 700 Millionen an Hilfsgeldern
unmittelbar von der Europäischen Union erhalten wurden, haben es seit September ermöglicht, dass in den
Kommunalkonzertsälen wieder Konzerte für die selbstständigen Musiker*innen abgehalten werden konnten.
Am 5. Mai 2020 wurde ein Gesetzesentwurf über eine staatliche Unterstützung für alle selbstständigen
Arbeitnehmer*innen verabschiedet, aber nur vertraglich beschäftigte Musiker*innen und diejenigen, die keine
Arbeitslosenunterstützung erhalten, können davon profitieren.
In Italien wurde eine Vergütung von 600 Euro pro Musiker*in ab März 2020 (Decreto Cura Italia), welche den
Arbeitnehmer*innen, die dem Rentenfonds für Kulturbeschäftigte angehören, die aber keine Rente beziehen
(Bedingung: mindestens 30 im Jahr 2019 eingebezahlte Tagesbeiträge mit einem Einkommen, das unter 50 000
Euro liegt), zur Verfügung gestellt. Diese Vergütung wird durch die INPS auf Antrag ausbezahlt, in einem
Rahmen von maximal 48, 6 Millionen Euro insgesamt. Diese Zahlungen wurden danach auf 1 000 Euro
angehoben (Decreto Rilancio im Mai und Decreto Ristori im Oktober), aber viele Musiker*innen konnten nicht
davon profitieren, denn sie konnten keinen Vertrag nachweisen.
Ein Hilfsfonds von 20 Millionen Euro wurde durch den Erlass der Cura Italia (Fondo emergenze spettacolo,
cinema e audiovisivo) zur Unterstützung von Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen,
Chorsänger*innen und Zirkuskünstler*innen eingerichtet, die dem Rentenfonds für Kulturbeschäftigte angehören
und über Arbeitsverträge mit Kultur- und Kunsteinrichtungen (Finanzhilfe für den Zeitraum vom 23. Februar 2020
bis 31. Dezember 2020) verfügen.
Die Cassa integrazione guadagni (soziale Absicherung) steht allen italienischen Arbeitnehmer*innen aus allen
verschiedenen Branchen zur Verfügung, die vorübergehend arbeitsunfähig sind. Diese Vergütung kommt allen
Arbeitnehmer*innen zugute, die mindestens 90 Tage Betriebszugehörigkeit nachweisen können, mit einer
Maximaldauer von 9 Wochen und 80 % eines nicht erhaltenen Gehalts entsprechend.

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Mehrere Anfragen an die Regierung stehen noch zur Diskussion, insbesonder die Änderung des Kriteriums zur
Zuteilung der Hilfen, die nicht mehr nur auf der Anzahl der Beitragstage, sondern auf einem gemischten
Kriterium, das auch das Einkommen des Musikers berücksichtigen würde, beruhen würde.
Im Vereinigten Königreich wurden 1,57 Milliarden Pfund von der Regierung als Unterstützung für die
Kreativbranche bereitgestellt. Am 5. Juli 2020 wurde der Cultural Recovery Fund (500 Millionen GBP)
angekündigt. Er richtet sich an Einrichtungen und Organisationen, die sich Kunst, Kultur und dem Kulturerbe
widmen (in einer Bandbreite von 500 000 bis 3 Millionen GBP pro Organisation), aber im Gegensatz zu
Schottland, Wales und Nordirland kann in England keine Finanzhilfe unmittelbar von den ausübenden
Künstler*innen in Anspruch genommen werden.
Die SEISS-Unterstützung (Self-Employed Income Support Scheme) wurde ins Leben gerufen. Diese Hilfe beläuft
sich auf 80 % der Durchschnittseinkommen der selbstständigen Arbeitnehmer*innen im Laufe der letzten drei
Jahre. Für diese Unterstützung muss man bestimmte Zuweisungskriterien erfüllen, darunter das Vorlegen einer
Steuererklärung für das Steuerjahr 2018-19, wobei nur die angegebene Tätigkeit berücksichtigt wird, auch für
Straßenmusiker*innen (busking). Ein Finanzierungsprojekt für Künstler*innen (auf Anmeldung) wurde vom Art
Council England eingerichtet, aber nur sehr wenige Musiker*innen konnten davon profitieren, da die Nachfrage
höher als das Angebot war. Ein Unterstützungsfonds wurde von der Musikergewerkschaft eingerichtet (MU
Coronavirus Hardship Fund), der eine Hilfe von 200 GBP pro Musiker*in und 6 Monate kostenloser
Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft anbietet.
Weitere Beihilfen oder materielle Unterstützung für die Musiker*innen wurden auch über Help Musicians UK, der
Royal Society of Musicians oder British Assistance for Performing Arts Medicine (BAPAM) in beschränkten
Ausmaßen bereitgestellt.
In den USA wird die Nutzung von digitalen Medien durch das Integrated Media Agreement (IMA) für alle
Sinfonieorchester geregelt. Ab März 2020 handelte die Sinfonie-Abteilung der AFM (Symphonic Services
Division oder SSD) eine Abänderung des IMA mit der Employers Electronic Media Association (EMA) aus, damit
die Vereinbarung auf das Streaming erweitert wird und damit die Musiker*innen weiterhin ihr übliches Gehalt
beziehen können, wenn sie zustimmen, dass ihre Live-Aufführungen oder Archivaufnahmen live ausgestrahlt
werden. Diese Vereinbarung garantiert 30 vergütete Arbeitstage für die Musiker*innen, sobald eine Live-
Aufnahme auf eine digitale Plattform online gestellt wird.
Eine andere Abänderung des IMA wurde von der AFM bewirkt, damit die Orchester dazu ermutigt werden, die
Gehälter der Musiker*innen wärend der Gesundheitskrise weiter zu bezahlen: je mehr die Orchester ihre
Beschäftigten vergüten, desto mehr Streaming-Zeit erhalten sie jeden Monat gratis (4 Gehaltsstufen: 75 bei
100 %, 60 bei 75 %, 30 bei 60 %, 15 bei 30 %). Mit Hilfe dieses Systems haben die meisten Sinfonieorchester
ihren Musiker*innen mindestens 60 % ihres Gehalts weiterbezahlt.
Die Auszahlung von Arbeitslosengeldern in allen verschiedenen Bereichen obliegt der Befugnis jedes
Bundesstaats. Die Unterstützung betrug 600 USD pro Woche bis zum Jahresende 2020. Dann fiel sie auf 300
USD pro Woche. Allerdings ist die Leistung dieser Unterstützung auf 26 Wochen insgesamt begrenzt und setzt
voraus, dass eine bestimmte vertragliche Arbeitsstundenzahl vorgewiesen werden kann. Aufgrund dieser
Sachzwänge konnten viele Musiker*innen nicht von dieser Unterstützung profitieren.
Keine spezielle Hilfe wurde für die ausübenden Künstler*innen vorgesehen. Die AFM hat einen Solidaritätsfonds
für die freiberuflichen Musiker*innen eingerichtet, aber dieser kann nur geringe Beträge anbieten.
In Kanada hat die Gewerkschaft eine sehr wichtige Rolle gespielt. Sie hat es ermöglicht, dass die Musikbranche
seit Beginn der Pandemie Hilfen erhalten hat.
Der Geltungsbereich des Music Performance Trust Fund wurde auf das Streaming erweitert: anfänglich wurde er
entwickelt, um den Musiker*innen eine Vergütung anzubieten, deren Verträge storniert worden waren, jetzt deckt
er die Ausstrahlung von Konzerten und kostenlosen Veranstaltungen ab. Er übernimmt 30 % bis 50 % des
Engagements der Musiker*innen, vorbehaltlich der Einhaltung gewisser Mindeststandards. Die Anzahl der
Musiker*innen, die diese Vergütung in Anspruch nehmen konnten, ist allerdings beschränkt: Schwierigkeiten
beim Zugang zu Tonstudios, zu angemessenem digitalen Material, Streaming-Plattformen...
Der Canadian Emergency Relief Benefit (CERB) steuert eine Finanzhilfe von 2 000 CAD für die Dauer von vier
Wochen für Arbeitnehmer*innen und Freischaffende, die von Covid-19 betroffen sind, bei. Ursprünglich war

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diese Hilfe mit dem Erhalt jeglichen anderen Einkommens unvereinbar, aber nach Lobbyarbeit der kanadischen
Gewerkschaften ist es ab jetzt möglich, davon zu profitieren, solange die Gesamtheit der Ersatzeinnahmen nicht
2 000 CAD pro Monat übersteigt.
Die Canadian Recovery Benefit (CRB), bis Juni 2020 verwaltet von der Agence du Revenu du Canada, erlaubt
es, alle zwei Wochen 897 CAD zu erhalten. Die erneute Registrierung ist alle zwei Wochen verpflichtend, für
insgesamt 13 förderfähige Zeiträume, bzw. 26 Wochen zwischen dem 27. September 2020 und dem 25.
September 2021. Viele Musiker*innen konnten aufgrund der atypischen Form ihrer Beschäftigung nicht von
dieser zusätzlichen Hilfe profitieren.
Der Zeitraum der Gewerkschaftsmitgliedschaft wurde ferner ohne Sanktionen für alle Mitglieder verlängert.
In Costa Rica bietet das Programm Programa Protéger eine vorübergehende Finanzhilfe für von Covid-19
betroffene Arbeitnehmer*innen, in verschiedenen Sektoren und für die Dauer von 3 Monaten an. Der Hilfsbetrag
beläuft sich auf 84,88 € pro Monat für die Teilzeitbeschäftigten von 50% oder mehr. Die Arbeitslosen oder
Arbeitnehmer, deren Vertrag suspendiert ist, die betroffenen Freischaffenden und die Personen, deren
Erwerbstätigkeit um 50% oder mehr reduziert ist, haben Anrecht auf 169,76 € im Monat. Keine besondere Hilfe
wurde für die Musiker*innen eingerichtet.
In Argentinien wurden umfangreiche staatliche Hilfen zugewiesen an:
– Selbstständige Arbeitnehmer*innen bis Dezember 2020: eine monatliche Unterstützung von ungefähr 50 %
des Mindestgrundlohns kommt damit 12 Millionen Arbeitnehmer*innen zugute;
– Den Arbeitgebern: die Unterstützung deckt 50 % des Gehalts jedes Beschäftigten ab, was einen Anreiz
schafft, die Verträge zu honorieren;
Von März bis Mai 2020 konnten die vertraglich gebundenen Musiker*innen weiterhin die Gesamtheit ihrer
Gehälter bekommen.
Der Kultur vorbehaltene staatliche Maßnahmen wurden seit November 2020 eingeführt: garantierter Mindest-
und Durchschnittslohn für die Beschäftigten im Kulturbereich (etwa 35 000 Beschäftigte, von Techniker*innen bis
zu Schauspieler*innen, im ganzen Land).
Vergütungen werden von der Provinz-Behörde bewilligt: Subventionen, die dem Mindestlohn für 1 000
Musiker*innen entsprechen.
Lebensmittelhilfen, die staatlich finanziert werden, werden in manchen Provinzen aufgrund einer Initiative der
Gewerkschaft verteilt (in Buenos Aires wurden beispielsweise zwischen 9 000 und 12 000 Tonnen Lebensmittel
eingesammelt und wurden an bedürftige Musiker*innen umverteilt).
In Brasilien wird Covid-19 betroffenen Beschäftigten eine staatliche Hilfe zur Verfügung gestellt, für alle
Bereiche, aber der Betrag ist sehr gering. Eine spezielle Finanzhilfe für den Kulturbereich wird eingerichtet (Aldir
Blanc-Gesetz). Manche staatlichen oder privaten Unternehmen haben eine Finanzhilfe für künstlerische Online-
Projekte angeboten.
In Japan gibt es kommunale Subventionen (in sehr geringer Höhe) für die selbstständigen Musiker*innen, die
Online-Aufführungen ausstrahlen.
Im April 2020 hat die Regierung eine Finanzhilfe von einer Million Yen (d.h. etwa 8 000 Euro) an alle
Beschäftigten, die mehr als 50 % ihrer Lohneinnahmen eingebüßt haben, ausbezahlt.
Die Agentur für Kulturelle Angelegenheiten bewilligt eine vorübergehende Unterstützung für Künstler*innen und
Gruppen von professionellen Kunstschaffenden, damit sie ihre Aktivitäten fortsetzen können, sofern sie Beweise
für ihre berufliche Tätigkeit vorlegen können.
Die Leistungen der Sozialversicherung werden bis Ende Februar 2021 für alle selbstständigen
Arbeitnehmer*innen verlängert.
Die Musikunternehmen, die Musiker*innen unter Vertrag beschäftigen, erhalten eine staatliche Beihilfe zur
Beschäftigungsanpassung bis März oder April 2021.
In Indonesien wird den Arbeitnehmer*innen, die keine Löhne oder Gehälter beziehen, eine Überbrückungshilfe
in Höhe von 25 % ihrer vorherigen Einkünfte, ausbezahlt.

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Die Gewerkschaft FeSMI erhält einige Spenden von privaten Unternehmen, was es ihr erlaubt, 100 bis 200
Indonesische Dollar pro Monat an jedes Gewerkschaftsmitglied auszuzahlen. Solidaritätskonzerte werden mit
Hilfe von Sponsoren organisiert. Die Einnahmen werden wieder an die Musiker*innen verteilt.
In Kenia wurde ein symbolischer Fonds von 100 Millionen Schilling (d.h. etwa 750 000 Euro) vom
Kulturministerium aufgelegt, zur Verteilung an die Gesamtheit der Kulturschaffenden (Tänzer*innen,
Musiker*innen, Schauspieler*innen...). Um davon profitieren zu können, müssen sich die Künstler*innen online
anmelden und ein Video online stellen oder eine Aufnahme vorlegen, die ihre künstlerische Tätigkeit nachweist.
Diese einmalige Maßnahme wurde etwa sechs Monate nach Beginn der Pandemie ergriffen und umfasste etwa
5 000 Schilling pro Person dar (d.h. 50 bis 100 €). Sehr wenige Musiker*innen haben davon profitiert, vor allem
aufgrund des Unterschieds zwischen dem niedrigen Betrag, der angeboten wurde, und der Umständlichkeit der
Antragsstellung.
Im Laufe des Jahres 2020 erhielt die Gewerkschaft Nahrungmittelrationen von Unternehmen. Sie wurden unter
allen Mitgliedern verteilt, was es den Musiker*innen ermöglicht hat, sich wenigstens einen oder zwei Monate lang
zu ernähren. Diese Aktion kann im Augenblick nicht mehr fortgesetzt werden, da die Lebensmittelunternehmen
Schwierigkeiten haben.
In Simbabwe wurde ein staatlicher Fonds namens Athletes and Arts Relief Fund (AARF) in Höhe von 20
Millionen Simbabwe-Dollar (55 000 USD) zur Verfügung gestellt, um den Künstler*innen und Athlet*innen zu
helfen, deren Aktivitäten und Einnahmequellen durch die Covid-19 Pandemie in Mitleidenschaft gezogen
wurden. Der Hilfsfonds für die Künstler*innen wird durch den Nationalen Rat der Künste von Simbabwe (NACZ)
verteilt. Um ihn in Anspruch nehmen zu können, müssen die Künstler*innen eine durchgängige Berufsausübung
seit zwei Jahren nachweisen. Die Hilfen können bis zu 5 000 Simbabwe-Dollar (13,8 USD) betragen. Die
Vereinigungen von Künstler*innen und sozialen Organisationen, die beim Nationalrat der Künste oder dem
Museum für Schöne Künste von Simbabwe eingetragen sind, können bis zu 7 500 Simbabwe-Dollar (20,7 USD)
erhalten. Weniger als 100 Musiker*innen haben Anspruch auf diese zusätzlichen Hilfsleistungen. Die
Gewerkschaft prangert fehlende Transparenz von Seiten der Regierung an.
Die Gewerkschaft hat alle ihre gesamten Mittel dazu aufgewendet, Erste Hilfe- und Nahrungspakete zu kaufen,
um die am prekärsten Beschäftigten (etwa 300 Musiker*innen ingesamt) zu unterstützen.

3. Zustand der Branche im Bereich Beschäftigung und Einnahmen und Lage der
   Musikergewerkschaften
Seit März 2020 befindet sich die Musikbranche in einem erbärmlichen Zustand, unabhängig vom Land: die
Stornierung von Verträgen vor ihrer Unterschrift, das vollständige Aufgeben von Berufsanfängern und jungen
Künstler*innen, schwache Finanzierungsmöglichkeiten lassen es weder zu, wieder künstlerischen Tätigkeiten
nachzugehen noch sich richtig auf die Zeit nach der Covid-Pandemie vorzubereiten...
Während die vom Staat und den örtlichen Gebietskörperschaften beschäftigten Musiker*innen praktisch keine
Lohneinbußen in Ländern wie Deutschland, Kanada, Costa Rica, Spanien, Frankreich und den Niederlanden
erlitten, haben die meisten freischaffenden Musiker*innen weder Beschäftigung noch konkrete Hilfeleistungen.
Sie sind oft dazu gezwungen, eine zweite Beschäftigung zu suchen oder umzuschulen: sie sind in Lagerhäusern
tätig, beim Verkauf von Obst und Gemüse, Autowäsche, Unternehmertum... Der Sommer 2020 war besonders
verheerend: tatsächlich leben die meisten selbstständigen Musiker*innen größtenteils von den Einkünften, die
sie den Sommer über verdienen. Dieses Jahr wird geschätzt, dass die freischaffenden Musiker*innen in einem
Monat soviel verdient haben, wie sie im Allgemeinen in einer Arbeitswoche verdienen.
Die Mitgliedsbeiträge, die an die Musikergewerkschaften bezahlt werden, sind rückläufig, was sich erheblich auf
ihre Ressourcen auswirkt. Solidaritätsaufrufe werden gestartet. Es ist wichtiger als je zuvor, die Kräfte zu
bündeln, um den Künstler*innen bei den Regierungen eine Stimme zu verleihen.
Frankreich
Von der SNAM (900 Antworten) wurde Anfang Oktober mittels einer Umfrage eine katastrophale Bilanz gezogen:
–   Jeder zweite Musiker hatte zwischen März 2020 und Februar 2021 weniger als 14 ausgeführte oder
    vorgesehene Engagements (im Vergleich zu normalerweise 53);

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–   91 % der Vertragsstornierungen wurden überhaupt nicht vergütet;
–   56 % der Musiker*innen bezweifeln, dass es möglich ist, ihre Arbeitslosenversicherungsansprüche bis
    August 2021 geltend machen zu können. 26 % meinen, dass dies unmöglich sein wird;
–   Zwischen März 2020 und Februar 2021 ging die Anzahl der durchgeführten oder vorgesehenen
    Engagements um 68 % im Vergleich mit dem Vorjahr zurück;
–   41 % der Musiker*innen, die keine Nebenwerbstätigkeit haben, erfüllen nicht die Bedingungen, um Anrecht
    auf Krankenzeit oder Mutterschaftsurlaub zu haben. Diese Zahl würde 54,5 % betragen, wenn sie einen
    Auftrag im November ausgeführt hätten, weil damit der Bezugszeitraum verschoben werden würde.
Finnland
Das Gesamtbeschäftigungsniveau wird auf 20 % des Niveaus des Jahres 2019 geschätzt. Die von den
selbstständigen Musiker*innen erlittenen Einbußen belaufen sich auf etwa 80 Millionen Euro für das Jahr 2020.
Einige Orchester haben vorübergehend ihre Arbeitsverträge außer Kraft gesetzt, aber die Einbußen für die
Musiker*innen dieser Orchester waren weniger gravierend.
Vereinigtes Königreich
–   38 % der Musiker*innen können keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen oder bekommen nur einen Teil.
–   34 % der Musiker*innen haben vor, den Beruf zu wechseln und die Musikbranche zu verlassen.
–   47 % der Musiker*innen waren dazu gezwungen, Arbeit außerhalb der Musikbranche zu suchen.
–   70 % sind nicht in der Lage, mehr als ein Viertel ihrer üblichen Arbeit zu leisten.
–   36 % der Musiker*inne gehen derzeit keiner beruflichen Tätigkeit nach.
–   87 % der Musiker*innen haben 2020 weniger als 20 000 GBP verdient, was weit unter dem
    Durchschnittslohn von 29 600 GBP im Vereinigten Königreich liegt.
–   Der kollektive Verlust der Branche beträgt mehr als 20 Millionen GBP.
USA
Manche Orchester üben keinerlei Tätigkeit mehr aus und bezahlen ihre Musiker*innen überhaupt nicht mehr
oder sehr wenig: beispielsweise erhalten die Musiker*innen des Nashville Orchesters nur 300 USD pro Woche.
50 % der freischaffenden Musiker*innen erhalten überhaupt kein Gehalt.
Manche Orchester haben ihren Musiker*innen gekündigt.
Kanada
Bei den Kultureinrichtungen und den großen Orchestern besteht ein Defizit von 25 %, weil ihre
Kartenverkaufseinnahmen fehlen. Eine von der AFM durchgeführte Umfrage im November 2020 zeigt, dass in
Montréal 20 % der Gewerkschaftsmitglieder vorhaben, der Musikbranche den Rücken zu kehren und
umzuschulen.
Costa Rica
Der Haushalt von 2021 des Kulturministeriums ist um etwa 2 Millionen € reduziert, was sich erheblich auf die
Möglichkeiten eines Wirtschaftsaufschwungs auswirkt und die gesamte Wertschöpfungskette in der Musik und
des Filmschaffens schwächt.
Am 25. Juni 2020 wurde die Estrategia Nacional Costa Rica Creativa y Cultural 2020-2030 mit dem Ziel
gestartet, mit Hilfe von „sektoriellen Gesprächsrunden“ die Bedürfnisse und die Lösungen für den Neustart jedes
Sektors kurz- und mittelfristig zu erurieren. Die Gewerkschaft UTM nimmt an der sektoriellen Gesprächsrunde
der Musik teil.
Künstlerauschüsse haben sich gebildet, um der Regierung Vorschläge zu unterbreiten, aber es lässt sich keine
bedeutsame Entwicklung feststellen und die Gesetzesinitiativen sind sehr langsam.

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Argentinien
Die Versuche, die Orchester von José C. Paz und das Sinfonieorchester von Pilar aufzulösen, konnten
abgewendet werden, weil das Publikum mobil machte und die Gewerkschaften Druck ausübten.
Die Mittel der SADEM sind um 50 % im Vergleich zum Jahr 2019 zurückgegangen, aber die staatliche
Unterstützung hat der Gewerkschaft das Überleben ermöglicht.
Die SADEM spielt eine wichtige Rolle in der Diskussion von Protokollen auf nationaler Ebene für musikalische
Darbietungen online, die Rettung der Kultureinrichtungen, die Kontrolle bezüglich der Einschränkungen und der
Verträge, die Unterstützung der Beschäftigten und dem Kampf gegen die soziale Isolierung.
Brasilien
Eine große Anzahl von Musikschulen und Geschäften haben für immer geschlossen.
Online-Musikunterricht hat sich entwickelt und die selbstständigen Musiker*innen, die Zugang zum Internet
haben, haben Online-Darbietungen angeboten.
Der brasilianische Staat hat sich bei der Handhabung der Pandemie und ihrer Folgen als nachlässig erwiesen,
insbesondere im kulturellen Bereich.
Indonesien
Die Online-Produktion wird gefördert, aber bleibt schwierig für Künstler*innen, die nicht über ein sehr großes
Publikum verfügen. Die digitale Kluft ist besonders am Rand der großen Städte spürbar.
Maßnahmen, die darauf abzielen, die Kunst und die kreativen Tätigkeiten über die digitalen Plattformen zu
regeln, werden derzeit von der Regierung erörtert.
Kenia
85 % der Musiker*innen sind ohne Beschäftigung und erhalten keinerlei Einkünfte. Sehr wenige Musiker*innen
bieten ihre Darbietungen online an, weil die Tonstudios sehr viel Geld dafür verlangen.
Simbabwe
Die Kosten für Tonstudios belaufen sich auf 2 000 Simbabwe-Dollar, was die Möglichkeit ihrer Nutzung erheblich
einschränkt.
Die digitalen Plattformen treffen eine strenge Auswahl. Nur die bekannten Künstler*innen können Online-
Produktionen anbieten, wodurch es praktisch keine künstlerische Vielfalt gibt.
Kein einziges ZIMU-Mitglied ist in der Lage, seinen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen.
Jüngste Polemik: ein Verantwortlicher bei der Polizei hat angeblich die Produktion von Online-Konzerten
untersagt; seitdem sind die Musiker*innen immer weniger gewillt, ihre Darbietungen auf den digitalen Plattformen
zu teilen, weil sie Angst vor Vergeltungsmaßnahmen haben.
Vorlage vorbereitet von Éloïse Tropea – Februar 2021

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Government support   Support fund for the   Elegibility to support   Trade union provides    Venues allowed to    Venues may open for
                              for independant      cultural sector       based on previous          direct support      host performances w/ recordings / streamed
                                   workers                                    contracts                                       audiences          performances
          Argentina                Yes                   Yes                     Yes                     Yes                  Yes/No                  Yes
          Brazil                   Yes                   Yes                     Yes                     No                     No                    No
          Canada                   Yes                   Yes                     Yes                     Yes                    No                    No
          Costa Rica               Yes                   No                       /                      No                     No                    Yes
          Finland                  Yes                   Yes                      /                      Yes                    No                    Yes
          France                   Yes                   Yes                     Yes                     No                     No                    Yes
          Germany                  Yes                   Yes                     Yes                     Yes                    No                    Yes

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          Indonesia                Yes                   No                      Yes                     Yes                    No                    No
          Italy                    Yes                   Yes                     Yes                     No                     No                    No
          Japan                    Yes                   Yes                      /                      No                     Yes                   Yes
          Kenya                    No                    Yes                     No                      Yes                    No                    No
          The Netheralnds          Yes                   Yes                     Yes                     No                     No                    Yes
          Spain                    Yes                   Yes                     Yes                     No                     Yes                   Yes
          United Kingdom           Yes                   Yes                     Yes                     Yes                    No                    Yes
          United States            Yes                   No                      Yes                     No                     No                    No
          Zimbabwe                 No                    Yes                     No                      Yes                    No                    No
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