Schutzkonzept COVID-19 - Alterszentrum Weihermatt
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ALTERSZENTRUM WEIHERMATT Tel 044 735 56 56 Fax 044 735 56 66 alterszentrum@az-weihermatt.ch Schutzkonzept COVID-19 Gültig ab 29. Juni 2021
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort .................................................................................................................................. 3 2 Allgemein .............................................................................................................................. 3 2.1 Grundsatz ....................................................................................................................... 3 2.2 Ziel der Massnahmen...................................................................................................... 3 2.3 Grundregeln .................................................................................................................... 3 2.4 Kommunikation ............................................................................................................... 4 2.5 Massnahmen .................................................................................................................. 4 2.5.1 Allgemein ................................................................................................................. 4 2.5.2 Besuche ................................................................................................................... 5 2.5.4 Covid19 im Alterszentrum Weihermatt...................................................................... 5 2.5.5 Externe Aufenthalte .................................................................................................. 5 2.5.6 Dienstleistungsbetriebe ............................................................................................ 5 2.5.7 Veranstaltungen ....................................................................................................... 5 2.5.8 Abwesenheit von Mitarbeitenden AZW ..................................................................... 6 2.5.9 Testung des Personals ............................................................................................. 6 2.6 Neueintritte und Verlegungen.......................................................................................... 6 2.7 Ausrüstung...................................................................................................................... 6 2.8 Vollzug der hier vorliegenden Massnahmen.................................................................... 6 3 Mitgeltende interne Dokumente ............................................................................................. 7 4 Mitgeltende Dokumente (Anhänge) ....................................................................................... 7 5 Weiterführende Infos ............................................................................................................. 7 6 Schlussbestimmungen .......................................................................................................... 7 210629_Schutzkonzept AZW.docx 2 29.06.2021
1 Vorwort Das Alterszentrum Weihermatt in Urdorf ist eine öffentlich-rechtliche Institution und gehört der Gemeinde Urdorf. Sie beherbergt 91 Bewohnerinnen und Bewohner. Das Alterszentrum engagiert sich für das Wohl, die Pflege und Betreuung sowie die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Bei der Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) steht der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen im Fokus. Sie haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Per 2. Juni 2020 hat die Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich seine bis dahin geltenden Weisungen und Verordnungen für die Alters- und Pflegeheime neu festgelegt. Die Aufhebung des generellen kantonalen Besuchsverbots setzt voraus, dass ein individuelles Schutzkonzept, welches die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundes im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie umsetzt, vorhanden sein muss. Die konkreten Regelungen müssen von den Institutionen selbst erarbeitet und an die eigenen Gegebenheiten angepasst werden. Diese Regelungen/Schutzkonzepte liegen im Verantwortungsbereich der Institutionen und deren Trägerschaften. 2 Allgemein 2.1 Grundsatz Das Schutzkonzept regelt den Heim- und Nebenbetrieb und beschreibt, welche Vorgaben das Alterszentrum Weihermatt erfüllen muss, um Lockerungen im Besuchswesen, in der Zulas- sung von externen Dienstleistern und bei angebotenen Nebenleistungen machen zu können. o Das Schutzkonzept legt betriebsinterne Schutzmassnahmen fest. o Die Gesamtleitung stellt die Ausführung des Schutzkonzeptes sicher. o Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, dieses Konzept konsequent umzusetzen. o Das Konzept regelt die Verhaltensmassnahmen gegenüber den Bewohnenden, Angehörigen und Mitarbeitenden. o Das Schutzkonzept wird laufend an die epidemiologische Entwicklung und die Aktualisierungen der Vorgaben des BAG und den kantonalen Vorgaben angepasst. o Die räumlichen Voraussetzungen im Alterszentrum Weihermatt werden ebenfalls berücksichtigt. o Das Konzept regelt den Umgang mit externen Dienstleistern, Handwerkern und Lieferanten. 2.2 Ziel der Massnahmen Das Ziel der Massnahmen ist eine möglichst geringe Gefahr einer Ansteckung mit dem COVID-19-Virus bei allen Personen, die im Alterszentrum leben oder arbeiten oder die Kontakt zu den Bewohnenden haben. 2.3 Grundregeln Das Schutzkonzept muss sicherstellen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden. Für jede dieser Vorgaben müssen ausreichende und angemessene Massnahmen vorgesehen werden. Die Gesamtleitung ist für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich. 1. Alle Personen halten den Mindestabstand zueinander. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, tragen die Personen eine Hygienemaske (gemäss BAG). 2. Alle Personen in der Institution reinigen sich regelmässig gründlich die Hände (waschen und desinfizieren) 3. Das Hände schütteln und Umarmungen sind zu vermeiden. 4. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden. 210629_Schutzkonzept AZW.docx 3 29.06.2021
5. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen, auch bei den Mitarbeitenden. 6. Mitarbeitende mit Symptomen, die auf COVID-19 hindeuten, gehen mit einer Hygienemaske zum Heimarzt. Der Heimarzt führt einen COVID-19 Test durch und der Heimarzt/Mitarbeitende teilt das Testergebnis umgehend der Leitung Pflege und Betreuung mit. 7. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten. 8. Information der Mitarbeitenden und anderer betroffener Personen über die Vorgaben und Massnahmen. 9. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen, zu überprüfen und allenfalls anzupassen. 10. Hat ein Bewohner Covid19-Symptome, wird ein Test gemacht. Sollten mehrere Personen in einer Wohngruppe Covid19-Symptome haben, wird der Heimarzt beigezogen, die Situation analysiert und die notwendigen Massnahmen erlassen. 2.4 Kommunikation Die Gesamtleitung informiert Mitarbeitende, Bewohnende, Angehörige, erste Bezugspersonen und gesetzliche Vertreter regelmässig schriftlich über die aktuellen Entwicklungen, Richtlinien und Massnahmen. Alle relevanten Informationen werden auf der Homepage laufend aktualisiert. Es finden kontinuierlich Mitarbeiterschulungen statt (Schulungen zu Vorgaben des BAG, über den Umgang mit besonders gefährdeten Personen, über das Verhalten im COVID-19- Krankheitfall, Isolationen etc.). Die Gesamtleitung informiert regelmässig die Bereichsleitung Soziales und Gesundheit der Gemeinde Urdorf über die aktuelle Situation oder besondere Vorkommnisse. Der Führungsstab (Mitglieder des Leitungsteams) Pandemiefall Alterszentrum Weihermatt tagt regelmässig und unterstützt die Gesamtleitung bei der Entschlussfassung und Durchführung der Pandemieregelungen. Mitarbeitende sowie Bewohnende können sich mit Kritik, Verbesserungsvorschlägen etc. zu den ergriffenen Schutzmassnahmen an die Gesamtleitung wenden. 2.5 Massnahmen Schutzmassnahmen müssen sinnvoll und korrekt eingesetzt werden. Die Vorgaben der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich sind zwingend einzuhalten. 2.5.1 Allgemein o Alle Personen müssen sich beim Betreten des Alterszentrums Weihermatt die Hände mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren und tragen eine Schutzmaske. o Alle Mitarbeitenden halten sich im Kontakt mit Bewohnenden und externen Personen an die geltenden Hygiene- und Schutzvorschriften. o Alle externen Personen, die sich auf dem Areal des Alterszentrums Weihermatt aufhalten, befolgen die Hygieneregeln. Sie halten, wenn immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Bewohnenden ein. o Das Heim instruiert die externen Personen (Besuchenden, externe Dienstleistenden und Handwerker) über die Schutzmassnahmen. o Zwecks Unterstützung des Contact Tracings erfasst das Heim von allen externen Personen die Personalien und hält die Kontakte mit Bewohnenden (einschliesslich Datum) fest. Dies dient bei Neuinfektionen zur Rückverfolgbarkeit. Die Daten werden nach 4 Wochen gelöscht. o In den Besuchsräumen ist die Anzahl der Anwesenden auf 6 Personen beschränkt, und es gilt für die Besuchenden Maskenpflicht. 210629_Schutzkonzept AZW.docx 4 29.06.2021
2.5.2 Besuche o Ärzte/Ärztinnen, Physiotherapeut/innen, Logopäd/innen, Coifeuse und Podologin sowie alle anderen Dienstleister, die einen engen Kontakt zu den Bewohnenden haben, müssen wöchentlich einen negativen Antigenschnelltest mitbringen und tragen eine Schutzmaske. o Alle Besuchenden haben eine Schutzmaske zu tragen. Bringen Sie bitte Ihre eigene Schutzmaske mit. o Besuche sind erlaubt auf den Wohngruppen, den Bewohnerzimmern und in den Besuchsräumen D2 und E2 auf den Etagen D und E sowie im Café Weihermatt. o Im ganzen Haus und speziell auf den Wohngruppen gilt für alle Besucher Maskenpflicht. Halten Sie die Distanzregeln (1.5 Meter Abstand) zu Drittpersonen immer ein. o Die Liftbenützung wird in der Anzahl Personen eingeschränkt. In den grossen Liften auf maximal 3 Personen und im kleinen Lift auf 1 Person. o Füllen Sie bei jedem Besuch das Formular «Besucher Kontrollblatt Alterszentrum Weihermatt» (Anhang 2) aus und werfen es beim Empfang in den Briefkasten. Es dient der Vermeidung von Neuinfektionen und der Rückverfolgbarkeit im Falle eines Coronavorfalls. Messen Sie die Temperatur an dem dafür vorgesehenen Messgerät im Eingangsbereich. o Im Wartebereich ist 1.5 Meter Abstand einzuhalten. 2.5.4 Covid19 im Alterszentrum Weihermatt o Gibt es im Alterszentrum einen einzelnen Covid19-Fall, ist der betreffende Bewohner in Isolation im eigenen Zimmer. Die Dauer der Isolation ist vom BAG festgelegt. Wenn mehrere Bewohner in einer oder mehreren Wohngruppen positiv mit Covid19 getestet worden sind, kann der Führungsstab mit Einbezug des Heimarztes Massnahmen erlassen, um die Ansteckung von weiteren Bewohnenden und des Personals zu minimieren. Die Massnahmen können sein: o Schliessung des Alterszentrums für Besucher o Bewohner dürfen das Alterszentrum nicht verlassen o Bewohner sind in der Isolation auf der eigenen Wohngruppe o Bewohner sind in der Isolation im eigenen Zimmer Die Massnahmen werden wöchentlich überprüft und mit dem Heimarzt besprochen. 2.5.5 Externe Aufenthalte o Die Bewohnenden dürfen das Alterszentrum mit Ab- und Rückmeldung bei der entsprechenden Pflegewohngruppe verlassen. Personen, die Bewohnende bei einem externen Aufenthalt begleiten und die das Heimareal alleine verlassen, werden vom Personal über die Einhaltung der Schutzmassnahmen instruiert. Sie erklären gegenüber dem Alterszentrum schriftlich, die Verantwortung für die Einhaltung der Schutzmassnahmen zu übernehmen. 2.5.6 Dienstleistungsbetriebe o Das Café Weihermatt ist von 10:00 – 17:00 Uhr für Konsumationen geöffnet. Beim Mittagessen ist es in zwei Sektoren aufgeteilt: in einen Gäste- und einen Bewohner- Sektor. Besucher, die zusammen mit ihren im AZW wohnhaften Angehörigen essen möchten, werden ebenfalls im Gäste-Sektor platziert. Eine Reservation wird dringend empfohlen. o Die Anweisungen des Servicepersonals sind einzuhalten. 2.5.7 Veranstaltungen o Bei Veranstaltungen mit externen Künstlern (musikalische Unterhaltung, Konzerte, Theater usw.) sind keine externen Gäste erlaubt. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. 210629_Schutzkonzept AZW.docx 5 29.06.2021
2.5.8 Abwesenheit von Mitarbeitenden AZW o Bei Ferien haben alle Mitarbeitenden bei ihrer Rückkehr die Pflicht, das Personal- Kontrollblatt des Alterszentrums Weihermatt auszufüllen. Die Temperatur wird im AZW gemessen und festgehalten. Das Formular ist ausgefüllt im Sekretariat abzugeben. o Wer in ein Risikoland gemäss BAG Liste reist, muss nach der Rückkehr 7 Tage in Quarantäne zu Hause bleiben. Die Quarantänezeit wird zudem vom Lohn abgezogen. Im Weiteren müssen sie auch damit rechnen, dass die Krankenkassen keine Kosten übernehmen. o Bei Arbeitsbeginn wird die Temperatur von jedem Mitarbeitenden gemessen. Sollte ein Mitarbeitender Temperatur/Fieber haben, muss er sich bei seinem Vorgesetzten melden. 2.5.9 Testung des Personals o Das Personal, das noch nicht die zweite Impfung erhalten hat und während der letzten 3 Monate nicht an Covid-19 erkrankt ist, wird wöchentlich getestet. 2.6 Neueintritte und Verlegungen o Bei Neueintritten und Verlegungen (Spital->Alterszentrum) geht der betreffende Bewohner in Quarantäne. Nach 5 Tagen wird ein Covid19-Test gemacht. Ist dieser negativ, darf das Zimmer unter Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygienemass- nahmen verlassen werden. Ist der Test positiv, wird der Bewohnende für 10 Tage in Isolation gesetzt und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. 2.7 Ausrüstung Das Alterszentrum Weihermatt regelt den Umgang mit der jeweiligen korrekten Ausrüstung, welche je nach Situation und individuellen Verordnungen / Weisungen einzuhalten ist. Mitarbeitende müssen über das notwendige Wissen zur richtigen Anwendung der Schutzausrüstung verfügen und entsprechend geübt im Umgang damit sein. Die Bereichsleiter sind für die korrekte Schulung in ihrem Bereich verantwortlich. Die Mitarbeitenden, Bewohnenden, Angehörigen und Handwerker/Lieferanten werden je nach Bedarf mit der notwendigen Schutzausrüstung durch das Alterszentrum Weihermatt ausgerüstet. Externe Dienstleister sind für das notwendige Schutzmaterial selber verantwortlich. 2.8 Vollzug der hier vorliegenden Massnahmen Die Gesamtleitung des Alterszentrums Weihermatt ist dazu verpflichtet, das vorliegende Konzept konsequent umzusetzen. Bei schwerwiegendem «Nichteinhalten» ist sie befugt, zur Sicherheit der Menschen in unserer Institution, erweiterte Konsequenzen und Massnahmen auszusprechen. 210629_Schutzkonzept AZW.docx 6 29.06.2021
3 Mitgeltende interne Dokumente - Hygienekonzepte - Leitfaden Infektiöse Krankheiten - Arbeitsanweisungen Hygiene und Schutzmassnahmen Dienstleister (Physiotherapeut, Coiffeur, Podologie, …) - Notfallhandbuch - AA Vorgehen Diagnose infektiöse Krankheiten 4 Mitgeltende Dokumente (Anhänge) - Bestätigung für Dienstleister Alterszentrum Weihermatt (Anhang 1) - Besucher Kontrollblatt Alterszentrum Weihermatt (Anhang 2) - Personal Kontrollblatt Alterszentrum Weihermatt (Anhang 3) 5 Weiterführende Infos BAG: Informationen und Empfehlungen für sozialmedizinische Institutionen 01.04.2021 BAG: Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien 12.05.2021 BAG: Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen 31.05.2021 Personenverkehrs GD KtZ: Anordnung und Empfehlungen 17.05.2021 BAG: Erläuterung Covid-19-Verordnung 3 31.05.2021 BAG: Empfehlungen zur Anwendung von Schutzmaterial 03.08.2020 BAG: Informationen für Gesundheitsfachpersonen 09.04.2021 BAG: Anweisung zu Quarantäne 31.05.2021 BAG: Anweisung zur Isolation 14.05.2021 BAG: So schützen wir uns 29.03.2021 BAG: Auswirkungen der Covid-19-Impfung auf die Massnahmen in den 23.04.2021 sozialmedizinischen Institutionen 6 Schlussbestimmungen Dieses Schutzkonzept wird als dynamisches Instrument angesehen und laufend den aktuellen Begebenheiten angepasst. Ausnahmen der oben beschriebenen Massnahmen können nur von der Gesamtleitung oder einer von ihr delegierten Person gemacht werden. Wenn eine aktuelle COVID-19-Infektion auftritt, kann das Alterszentrum Weihermatt erneut komplett geschlossen werden, um den Schutz aller zu gewähren und eine Ausbreitung zu verhindern oder zu verlangsamen. Kantonale und vom Bund erlassene Weisungen sind diesem Schutzkonzept übergeordnet. Urdorf, 31. März 2021 Alterszentrum Weihermatt Gesamtleitung Otto Kaufmann ___________________________________________________________________________ Die Mitglieder des Leitungsteam vom Alterszentrum Weihermatt verpflichten sich der konsequenten Umsetzung des vorliegenden Konzeptes und garantieren die jeweilige Information/Schulung der unterstellten Mitarbeitenden. 210629_Schutzkonzept AZW.docx 7 29.06.2021
Bestätigung für Dienstleister Alterszentrum Weihermatt Schutzkonzept COVID-19 (Beilage 1 zum Schutzkonzept) Das Alterszentrum Weihermatt ist der Lebensmittelpunkt für 91 Bewohnerinnen und Bewohner. Bei der Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) steht der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen im Fokus. Sie haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Als externe Dienstleister im Alterszentrum Weihermatt sind Sie verpflichtet, unser Schutzkonzept COVID-19 AZW in grösster Verantwortung umzusetzen. Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz und freuen uns, Sie wieder bei uns im Haus willkommen zu heissen. Dienstleister ____________________________________ (Geschäftsname/Rechtsform) Name ____________________________________ (Dienstleister/Inhaber/Mitarbeiter) Vorname ____________________________________ Strasse / Nr. ____________________________________ PLZ / Ort ____________________________________ Telefon Nr. ____________________________________ Weitere Mitarbeiter ____________________________________ Bestätigung Schutzkonzept Das Schutzkonzept vom COVID-19 AZW in der Version 1.0 wurde am __.__.2021 an den oben aufgeführten Betrieb / Einzelperson ausgehändigt. Die unterzeichnete Person bestätigt: ☐ das Schutzkonzept studiert und verstanden zu haben ☐ sich an die Regelungen und Weisungen zu halten ☐ sich jeweils über Erneuerungen der Regelungen aktiv zu informieren ☐ Sie waren in den letzten 10 Tagen nicht in einem Risikoland (BAG Liste). ☐ Mit der Unterschrift wird weiterhin bestätigt, dass nur Mitarbeitende, welche gesund und ohne Krankheitszeichen sind, die Dienstleistungen im Alterszentrum Weihermatt vollziehen können. Bei einer allfälligen Krankheit oder einem Verdacht auf COVID-19 Symptome wird die Gesamtleitung umgehend informiert und das Angebot eingestellt. Urdorf, ___.___.2021 Unterschrift: _______________________________ Externer Mitarbeiter 210629_Schutzkonzept AZW.docx 8 29.06.2021
Besucher Kontrollblatt Alterszentrum Weihermatt Schutzkonzept COVID-19 (Beilage 2 zum Schutzkonzept) Das Alterszentrum Weihermatt ist der Lebensmittelpunkt für 91 Bewohnerinnen und Bewohner. Bei der Bekämpfung der Ausbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) steht der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen im Fokus. Sie haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Neben dem Wohlbefinden und der professionellen Pflege und Betreuung steht bei uns die Sicherheit unserer Bewohnenden im Mittelpunkt. Wir freuen uns, dass Sie nach so langer Zeit wieder Ihre «Lieben» besuchen können. Durch die Vorgaben des Schutzkonzeptes sind wir aktuell verpflichtet, die Besucherdaten aufzunehmen. Im Sinne des Datenschutzes garantieren wir Ihnen, dass wir die vorliegenden Daten nach vier Wochen vernichten werden und diese auch zu keinem anderen Zweck verwenden. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Freude beim Besuch. Sie besuchen Bewohnername Wohngruppe _________________________________________ _____________________ Besucherangaben: Name / Vorname: _____________________________________________ Telefon mit guter Erreichbarkeit _____________________________________________ Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass ☐ Sie sich gesund fühlen, keine Anzeichen von Symptomen einer Grippe oder COVID-19 haben. ☐ Sie keinen Kontakt zu erkrankten Personen (COVID-19) in den letzten 10 Tagen hatten. ☐ Sie waren in den letzten 10 Tagen nicht in einem Risikoland (BAG Liste). ☐ Sie in den letzten drei Wochen selber nicht an COVID-19 erkrankt waren oder aus Sicherheitsgründen in Quarantäne waren. ☐ Sie sich an die Hygienevorschriften in unserem Haus halten. Urdorf, ___.___.2021 ________________________________ (Unterschrift) Besucher 210629_Schutzkonzept AZW.docx 9 29.06.2021
Personal Kontrollblatt Alterszentrum Weihermatt Schutzkonzept COVID-19 Liebe Mitarbeitende Bei der Bekämpfung der Ausbreitung bzw. einer neuen Welle des Coronavirus (COVID-19) steht der Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen im Fokus. Deshalb bitten wir alle Mitarbeitende nach 7 Tagen Abwesenheit folgende Fragen zu beantworten und es wird am ersten Arbeitstag die Temperatur gemessen. Für Rückkehrende aus einem Risikogebiet (Risikoländer nach BAG) gilt eine 10 tägige Quarantäne. Bei grippalen Symptomen (Fieber, Husten) informieren Sie ihre vorgesetzte Person und melden sich umgehend bei unserem Heimarzt, Praxis Medvadis, Dr. Ch. Meerwein, 044 735 66 88 und lassen sich testen. Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund. Name / Vorname Abteilung …………………………………………………… ……………….……………… Abwesenheit von …………….. bis ……………….. in …………………………………. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass: □ Sie sich gesund fühlen, keine Anzeichen von Symptomen einer Grippe oder COVID-19 haben □ Sie in den letzten 10 Tagen keinen Kontakt zu erkrankten Personen (COVID-19) hatten. □ Sie in den letzten drei Wochen selber nicht an COVID-19 erkrankt waren oder aus Sicherheitsgründen in Quarantäne waren. □ Sie in den Ferien nicht in einem Risikoland (BAG Liste) waren. □ Sie sich auch in den Ferien an die Hygienevorschriften gehalten haben. Temperaturmessung: ………………….°C Urdorf, …………………………………….. …………………………………………………… (Unterschrift) Mitarbeiterin/Mitarbeiter AZW 210629_Schutzkonzept AZW.docx 10 29.06.2021
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