Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben

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Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster
im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
Stand: 19.10.2020

1. Grundlagen
   - Bundesamt für Gesundheit (BAG): Covid-19-Verordnung vom 19. Juni 2020
   - Regierungsrat des Kantons Zürich: Beschluss RRB-2020-0704, Corona-Pandemie betr.
      Schutzkonzepte Bildungseinrichtungen vom 8. Juli 2020
   - Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich (MBA), Richtlinie COVID-19 –
      Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und
      Tertiärstufe vom 11. August 2020 (mit Revisionen)
   - Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich (MBA): Corona-Schutzkonzeptraster für
      Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II vom 11. August 2020.

2. Allgemeine Anforderungen an Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen
   Der Unterricht wird grundsätzlich im Vollbetrieb geführt. Die Schutz- und Hygienemassnahmen sind
   soweit als möglich umzusetzen. Können aufgrund der schulischen Aktivität, der örtlichen
   Gegebenheiten oder aus betrieblichen Gründen weder der erforderliche Abstand eingehalten noch
   Schutzmassnahmen (z.B. Schutzmasken, Trennwände) ergriffen werden, so müssen die Kontaktdaten
   der anwesenden Personen erhoben werden (Art. 4 Abs. 2 Bst. B Covid-19-Verordnung besondere Lage).
   Dieses Schutzkonzept wurde nach einem Raster des Mittelschul- und Berufsbildungsamts erstellt.
   Es wurde dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt am 14. August 2020 zur Genehmigung vorgelegt.

3. Anlaufstellen für Fragen
   Anlaufstelle für Fragen und Anliegen ist das Sekretariat der Berufswahlschule Uster:
   044 444 23 44, sekretariat@bws-uster.ch.
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
Schutzmassnahmen in               Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehenen                 verantwortlichen
Verantwortung der                 Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle                                   Person(en)
Bildungseinrichtung
1. Massnahmen zur                 Der Rektor ist für die Belange der Schule zuständig, er wird durch den    Rektor
     Sicherstellung der           Prorektor vertreten. Zur Schulleitung gehören zudem die Leiterin ZIB
     Führungs- und                (Zusätzlich individuelle Begleitung/Sonderpädagogik) sowie die Leiterin
     Handlungsfähigkeit der       des Sekretariats. Die Stellvertretungen sind geregelt.
     Schulleitung                 Im Bedarfsfall kann die Schulleitung, entsprechend der
                                  Stellvertretungsregelung, in zwei alternierende Teams aufgeteilt
                                  werden:
                                  - Rektor mit Leiterin ZIB
                                  - Prorektor mit Leiterin Sekretariat
2.   Vorbereitung auf Szenarien   Die Richtlinie COVID-19 gibt einen Rahmen für den                         Prorektor
     gemäss Richtlinie COVID-     Ganzklassenunterricht vor und dient der Orientierungshilfe für die
     19 (Eventualplanung)         Schuljahresplanung. Je nach epidemiologischer Entwicklung können
                                  Bildungs- und Gesundheitsdirektion weitere Massnahmen zur
                                  Eindämmung der Coronavirus-Pandemie auf Ebene Klasse,
                                  Bildungseinrichtung oder Kanton bestimmen.
                                  Die Richtlinie definiert vier Szenarien:

                                  Szenario 1
                                  Ganzklassenunterricht gemäss Schutzkonzept (Covid-19-Verordnung
                                  besondere Lage). Massnahmen sind u.a. Einhaltung des
                                  Mindestabstands, Einbau von Schutzabschrankungen, teilweise
                                  Maskenpflicht.

                                  Eventualplanung:
                                  vorliegendes Schutzkonzept

                                  Szenario 2
                                  Ganzklassenunterricht gemäss Schutzkonzept (Covid-19-Verordnung
                                  besondere Lage) ergänzt durch situative Massnahmen in Absprache
                                  mit dem MBA oder durch den Kanton verordnet. Zusätzliche
                                  Massnahmen sind z.B. vollständiges Maskenobligatorium im Gebäude
                                  und auf dem Schulareal.

                                  Eventualplanung:
                                  vorliegendes Schutzkonzept

                                  Szenario 3
                                  Halbklassenunterricht gemäss entsprechendem Schutzkonzept [vgl.
                                  RRB Nr 555/20206) und entsprechender Covid-19-Grundprinzipien.

                                  Eventualplanung:
                                  Fernunterricht mit gleichzeitigem Präsenzunterricht gemäss
                                  Schutzkonzept BWS Uster vom 28.05.2020

                                  Szenario 4
                                  Fernunterricht nach Konzept der Bildungseinrichtung mit Regelungen
                                  zur Methodik, zum Verhältnis von digitalem Unterricht versus
                                  Selbststudium, zum Umgang mit Abwesenheiten
                                  beim Fernunterricht, zur Art der Leistungsbeurteilung und zu
                                  Angeboten für schulisch oder psychosozial gefährdete Lernende und
                                  Studierende.

                                  Eventualplanung:
                                  Konzept der Phase vom 16. März bis zum 5. Juni 2020
                                  Gilt auch für den Fall, wenn eine Klasse in Quarantäne muss (für die
                                  betr. Personen).
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3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung
Regelungen zum
Mindestabstand:

   Mindestabstand von 1.5        Es gilt Maskenpflicht im ganzen Gebäude und auf dem ganzen              SL
    Metern möglichst bei allen    Schulareal.
    interpersonellen Kontakten.   Es werden Masken an Lernende und Mitarbeitende während den
                                  ersten Wochen nach den Ferien jeweils von 08:00-09:10 Uhr durch
                                  Zivis vor dem Haupteingang abgegeben.
                                  An verschiedenen Standorten wird auf die allgemeinen Hygieneregeln
                                  aufmerksam gemacht.
                                  Jeder Klasse wird ein Pausenbereich im Aussenbereich zugeteilt.
                                  In diesen Zonen wird explizit auf die 1.5m-Abstandsregel hingewiesen.
                                  Das Controlling erfolgt durch Mitarbeitende der BWS Uster.

   Gestützt auf die              Jedes Zimmer ist mit Plexiglasvorrichtungen ausgestattet, welche bei    LP
    Fürsorgepflicht des           Bedarf eingesetzt werden können.
    Arbeitgebenden sind für       Auch im Personalraum gilt Maskenpflicht.                                Alle MA
    das Personal die              Meetings/Schulische Standortgespräche finden i.d.R. digital statt.      SL/KLP
    Abstandsregeln des Bundes
    konsequent einzuhalten.
    Kann der empfohlene
    Abstand nicht eingehalten
    werden, gilt das STOP
    Prinzip (Substitution,
    Technische Massnahmen,
    Organisatorische
    Massnahmen, Persönliche
    Schutzmassnahmen).

   Regelungen für                Durchsetzung und Controlling der Hygieneregeln in den                   LP/KLP GNS
    Unterrichtsräume, bei         Schulungsräumen erfolgt in einer ersten Phase gemäss Checkliste
    welchen der                   durch die Lehrpersonen, in einer zweiten Phase durch die Klasse GNS
    Mindestabstand unter den
    SuS, Lernenden,
    Studierenden dauerhaft
    unterschritten wird:
    - zwingend fixe Sitzordnung
    - zwingend häufige
    Luftumwälzung
    - evt. Plexiglas
    - evt. Abtrennungen

                                  Die übrigen Räume werden durch das Sekretariat bzw. durch den           Sekr.
                                  Hausdienst unterhalten.

                                  Entsorgungsstation Masken: Ab 14:00 Uhr vor dem Gebäude, wird           Sekr.
                                  durch das Sekretariat geleert.

   Bei verankerter               Ist umgesetzt.
    Sitzreihenanordnung sind
    die Plätze möglichst so zu
    belegen, dass der
    Mindestabstand
    eingehalten wird, z.B.
    Freihalten eines Platzes.

   Anwendung der fixen           In den ersten vier Wochen findet Unterricht ausschliesslich in fixen    SL
    Sitzordnung möglichst in      Klassen statt. Je nach Lageentwicklung werden anschliessend Mixed-
    allen Klassen, auch den       Klassen (z.B. Wahlfächer) im Distance Learning durchgeführt, sofern
    unteren. Die fixe             die Abstände nicht eingehalten werden können.
    Sitzordnung ist zu            Das digitale Absenzenwesen der BWS Uster bildet die
    dokumentieren, damit sie      Zusammensetzung der Klassen und des Lehrpersonals lektionengenau
    bei Zimmerwechseln            ab und das Ganze wird gespeichert.
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
unverändert bleibt und
    gegenüber dem Contact
    Tracing bei Bedarf
    offengelegt werden kann.

   Situative                     Siehe oben
    Schutzmassnahmen für
    spezielle
    Unterrichtssituationen
    (fachspezifische
    Vereinbarungen).

   In Bereichen, in denen sich   Gehrichtungen und Stauräume sind am Boden markiert.                        C Infra
    die Personen bewegen bzw.
    durchgehen, z.B. in
    Eingangs- und
    Pausenbereichen, sind die
    Personen durch geeignete
    Lenkungsmassnahmen nach
    Möglichkeit so zu lenken,
    dass der erforderliche
    Abstand zwischen den
    Personen eingehalten
    werden kann.

   Festlegung einer              In den sanitarischen Einrichtungen werden gewisse Anlagen                  C Infra
    Personenhöchstzahl in         abgesperrt (z.B. Pissoirs), so dass sich nicht zu viele Personen im Raum
    sanitären Anlagen und         aufhalten können.Die Lernenden können auch ausserhalb der Pausen
    Garderoben                    die Toiletten nutzen. Zudem werden Warteräume definiert.
   Regelungen für                Die Mediothek ist rein digital.                                            SL
    Mediotheknutzung und
    Ausleihe

    Hygienemassnahmen für        Hinweistafeln und Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung.                C Gesundheit
     gemeinsam genutzte
     Gegenstände
 Regelmässiges und               Die Instruktion ans Personal sowie an die Lernenden erfolgt am ersten      SL
     ausgiebiges Lüften der       Schultag und bei Lageveränderungen verbunden mit
     Unterrichtsräume             Schutzkonzeptanpassungen.
     respektive entsprechende
     Einstellung automatischer
     Lüftungen
Sensibilisierung der SuS,
Lernenden und Studierenden
 für die Hygiene- und            Die Info erfolgt am ersten Schultag und bei Bedarf (z.B. nach den          SL
     Verhaltensregeln allgemein   Ferien).
     mittels                      Info-Screens bieten laufend aktuelle Infos.                                Sekr.
     Präventionskampagnen         Alle durchlaufen einen Kurs in der ersten Woche zum Thema                  C Gesundheit
     (z.B. Aushang,               Gesunderhaltung.
     Infoschreiben)

   für deren Einhaltung vor
    Ort durch Markierungen                                                                                   C Infra
    und Informationen zu
    spezifischen Regelungen
    der Bildungseinrichtung
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
   für das Einhalten der       Info und Anweisungen erfolgen am ersten Schultag und bei Bedarf:      SL
    Abstandsregeln auf der      -    Minimalabstand (> 1.5 m) einhalten
    Anreise zur                 -    Im ÖV stets eine Maske tragen
    Bildungseinrichtung         -    Die Strecke zwischen dem Bahnhof Uster und der BWS ist
    (Schulweg) und Aufenthalt        möglichst zu Fuss zurückzulegen.
    auf dem Areal der
    Bildungseinrichtung
    (Pausen etc.).
   für Maskenpflicht in den
    öV.
    4. Weitere Schutzmassnahmen
   Information an Jugendliche  Schriftliche Information der Familien vor Schulbeginn (ist am         SL
    und Eltern bzw.             14.08.2020 erfolgt) und bei Lageveränderung.
    Erziehungsberechtigte,
    volljährige Lernende und    Mündliche Information an die Lernenden erfolgt nach Schulbeginn und   SL
    Studierende und Personal,   bei Lageveränderung, mit einer anschliessenden, angeleiteten
    dass die SwissCovidApp vor  Installation im Klassenverband.
    kollektiven
    Quarantänemassnahmen
    schützt: je mehr Beteiligte
    der Bildungseinrichtung die
    App nutzen, desto eher sind
    gezielte anstatt
    flächendeckende
    Quarantänemassnahmen
    möglich.
   Möglichst wenig             Siehe oben
    Durchmischung der
    Gruppen
   Weitergehende               Siehe oben
    Schutzmassnahmen, wo
    eine Durchmischung
    schulorganisatorisch
    zwingend ist (z.B. fixe
    Sitzordnung, grössere
    Räume)
   Vermeidung häufiger         Fixe Klassenverbände haben einen fest zugeteilten Klassen-            Prorektor
    Wechsel der                 Schulungsraum.
    Unterrichtsräume
   Vermeidung von              Getrennte Pausenzonen (zugewiesene Klassensektoren)                   SL
    Ansammlungen ausserhalb
    der Unterrichtsräume und
    auf dem Areal der
    Bildungseinrichtung
   Pausenregelungen wie        Durch fixe Klassenverbände sowie fix zugeteilte Räume können die      LP
    gestaffelte Pausen, Pausen  Pausen gestaffelt durchgeführt werden.
    in Unterrichtsräumen, etc.
   Information der             Info erfolgt via Mail in der ersten Schulwoche sowie bei Bedarf.      SL
    Elternschaft und            Ablauf/Vorgehen: siehe Anhang 1
    Erziehungsberechtigten
    zum Vorgehen bei
    auftretenden
    Krankheitssymptomen auf
    dem Areal der
    Bildungseinrichtung.
   Information über            Info erfolgt via Mail in der ersten Schulwoche sowie bei Bedarf.      SL
    Weitergabe der              Ablauf/Vorgehen: siehe Anhang 1
    Kontaktdaten an kantonale
    Behörden im Rahmen des
    Contact Tracing.
   Erinnerung, dass Personen   Info erfolgt am ersten Schultag sowie bei Bedarf.                     SL
    mit Krankheitssymptomen     Ablauf/Vorgehen: siehe Anhang 1
    zuhause bleiben
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
   Minimierung der Präsenz     Veranstaltungen mit Dritten (Eltern-, Infoabende etc.) finden digital     SL
    Dritter auf dem Areal und   statt.
    im Gebäude der
    Bildungseinrichtung
    5. Infrastruktur und Schutzmaterialien
   Bereitstellung von Masken   Siehe oben
    für Arbeitnehmende und
    als Reserve in Härtefällen
    oder bei Auftreten von
    Krankheitssymptomen
   Bereitstellen von Masken
    sowie die besonderen
    Massnahmen zum Schutz
    von Arbeitnehmenden, z.B.
    Plexiglas für Pulte
   Regelmässige Reinigung      Siehe oben
    (idealerweise mehrmals
    täglich) von sanitären
    Anlagen und Oberflächen,
    die berührt werden
   Bereitstellen von           Siehe oben
    Desinfektionssprays und
    evtl.
    Händedesinfektionsmittel
    für gemeinsam genutzte
    Geräte (z.B. Drucker,
    Computer,
    Getränkeautomaten)
   Bereitstellung von          Ist umgesetzt                                                             SL
    Handhygienestationen
    (Waschbecken, Flüssigseife-
    Spender sowie
    Einweghandtücher,
    ergänzend
    Händedesinfektionsmittel)

   Es müssen genügend -           Ist umgesetzt                                                          SL
    wenn möglich geschlossene
    - Abfalleimer bereitgestellt
    werden, namentlich zur
    Entsorgung von
    Taschentüchern und
    Masken.
    6. Sportunterricht
Regelungen für den                                                                                        C Sport
Sportunterricht
 Maskenpflicht während des        Sportunterricht findet in den ersten vier Wochen ausschliesslich im
    Sportunterrichts.              Freien und i.d.R. individuell mittels Tracking-Sportapp statt.
 Verzicht auf Sportarten mit      Ab 19.10.2020:
    intensivem Körperkontakt.      · Maskenpflicht gilt auch während des Sportunterrichts (ausser im
 Regeln für Garderoben- und           Freien, wenn der Abstand von 1.5m konsequent eingehalten wird).
    Duschenbenutzung (z.B.         · Maskenpflicht gilt auch in Garderoben (da dies beim Duschen nicht
    Höchstanzahl Personen zur          gehen kann, wird auf’s Duschen verzichtet).
    Einhaltung der
    Abstandsregel sowie            => Der Sportunterricht wird in einer separaten Weisung geregelt.
    häufiges Reinigen)

     7. Verpflegungseinrichtung/Bistro
Es gelten die Vorschriften gemäss Das Schutzkonzept für das Bistro (Betrieb ab KW 38) richtet sich nach   C Bistro
Covid-19-Verordnung besondere     dem Branchenschutzkonzept GastroSuisse (Anhang 2).
Lage.                             Mitgebrachte Mahlzeiten können im Klassenzimmer unter Einhaltung
                                  der Hygienevorschriften oder im Freien eingenommen werden. Die
                                  Mikrowellen in der Aula können benutzt werden.
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
Markierte Stauräume verhindern eine Massierung.
                                 Im Bistrobereich stehen reservierte Tische für MA/Klassen zur
                                 Verfügung Es sind die max. Anzahl Plätze pro Tisch definiert.
                                 Die Masken sind bis zur Einnahme des Sitzplatzes zu tragen.
                                 Es gibt keine Essens-Selbstbedienung.
                                 Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das bedienende
                                 Personal sind vorhanden.
     8. Isolations- und Quarantänemassnahmen (Anhang 1)
    Isolation der Person mit    Separater Raum ist vorbereitet, Ablauf ist befohlen.                C Gesundheit
     Krankheitssymptomen,
     wenn diese auf dem Areal
     der Bildungseinrichtung
     auftreten
    Abgabe einer Maske für      Alle haben eine Maske                                               C Gesundheit
     symptomatische Personen
     und allfällige
     Begleitpersonen.
    Meldung von positiv         Erfassung durch KLP => Mldg. an Sekr/SL an MBA                      Rektor
     getesteten Personen an das
     MBA
    Umsetzung der vom           Verbindungskontrolle mit zuget. Schulaz. ist erfolgt                Rektor
     kantonsärztlichen Dienst    Az. => Rektor => Krisenstab
     via MBA angeordneten
     Massnahmen

Schulleitung BWS Uster

Hp. Hunger
Rektor

Geht an
www.bws-uster.ch

z.K. an
MBA Kt. ZH
Präsident SPF SSU
Schulverwaltung SSU
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
Coronavirus – Vorgehen im Verdachts- und Krankheitsfall
         Wenn zuhause Symptome1                    Wenn in der Schule Symptome1                   Kontakt mit Verdachtsfall                       Kontakt mit einer                        Positiver COVID-19 Test
                auftreten                                    auftreten                                                                            positiv getesteten
                                                                                                                                                        Person

  1
      Dies gilt insbesondere für Symptome wie Halsschmerzen, Schluckweh, starker Husten, Kurzatmigkeit, Störung von Geruchs- oder Geschmackssinn und Fieber. Bei leichten Symptomen im Zusammenhang
      mit einer Erkältung (laufende Nase, Halskratzen oder gelegentliches Husten) ist keine weitere Abklärung nötig..

         Kranke Personen dürfen die                 Zeigt eine Person Krankheits-                              A)                         Ist im eigenen Haushalt oder sehr                 Ein/e Schüler/in oder
           Schule nicht besuchen.                     symptome, muss sie sofort                  Personen, die sich im weiten            engen Umfeld eine Person an COVID            ein/e MA BWS ist positiv auf CoVID-
            Sie bleiben zuhause.                            isoliert werden.                    Umfeld von (möglicherweise)                -19 erkrankt, ist der Schulbesuch                 19 getestet worden.
                                                    Falls Wartezeiten entstehen,              infizierten Personen bewegen, ist           nicht erlaubt, wenn man innerhalb
                                                    hält sich die symptomatische                   der Schulbesuch möglich,                der letzten 2 Tage Kontakt hatte.
                                                     Person allein in einem gut                    solange keine Symptome
                                                        belüfteten Raum auf.                     auftreten. Wenn Symptome
        Meldung via threema an KLP                                                                  auftreten, Vorgehen wie                                                              Meldung an KLP via threema
                                                                                                                                              Meldung KLP via threema                     KLP informiert SL und Sekr
                                                                                                                B)                             KLP informiert SL/Sekr.
                                                     Erwachsene mit Krankheits-                     Sind im eigenen Haushalt
                                                      symptomen begeben sich                        oder sehr engen Umfeld
                                                     möglichst ohne Nutzung des                    (möglicherweise) infizierte
       Umgehend Hausärztin/Hausarzt                                                                                                                                                    Der Schüler/die Schülerin bzw.
                                                           ÖV nach Hause.                       Personen, die man innerhalb der
            kontaktieren und                                                                                                                                                          der/die MA muss sich in Isolation
                                                                                              letzten 2 Tage getroffen hat, ist vom       Der Schüler/die Schülerin bzw.
           Coronavirus-Check                                                                                                                                                             begeben und die geltenden
                                                                                                  Schulbesuch abzusehen und                der/die MA BWS begibt sich in              Empfehlungen des BAG sowie die
              durchführen:
                                                                                                   zuhause zu bleiben, bis das           Quarantäne gemäss den geltenden               Weisungen und Anordnungen
       https://bag-coronavirus.ch/check/
                                                     Bei Minderjährigen werden                Testergebnis der (möglicherweise)             Empfehlungen des BAG und                    der kantonalen Gesundheits-
                                                      die Eltern informiert. Die                           infizierten                   den Weisungen und Anordnungen
                                                                                                                                                                                        behörden befolgen. Mail der
                                                             Schule klärt                               Personen vorliegt                         der kantonalen
                                                                                                                                                                                       Behörde an sekretariat@bws-
                                                   die Heimwegmöglichkeiten ab.                                                           Gesundheitsbehörden. Mail der
             Die Ärztin/der Arzt                                                                                                                                                        uster.ch im CC weiterleiten.
                                                                                                                                           Behörde an sekretariat@bws-
         entscheidet, ob ein COVID-
                                                                                                                                            uster.ch im CC weiterleiten.
           19-Test notwendig ist.
                                                                                                                                                                                         Die Schulleitung kontaktiert
             Die Ärztin/der Arzt                                                                                                                                                          das MBA, die SPF SSU und
        entscheidet, wann ein Schul-                   Der Raum, in dem sich die
                                                                                                                                                                                                informiert die
         besuch wieder möglich ist.                     symptomatische Person
                                                                                                   Info an KLP via threema                                                               möglicherweise betroffenen
                                                     aufgehalten hat, wird gelüftet
                                                                                                           Abklären                                                                       Schülerinnen und Schüler,
                                                           und ihr Sitzplatz,
                                                                                                   DILE und Arbeitsaufträge                                                            deren Eltern sowie die MA BWS.
                                                    Kontaktoberflächen desinfiziert.
                                                                                                                                                                                         Der kantonsärztliche Dienst
                                                                                                                                                                                           überprüft, ob sich noch
                                                                                                                                                                                       weitere Personen in Quarantäne
Schulleitung / Oktober 2020                                                                                                                                                                   begeben müssen.
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
Konzept
         a. Betriebsaufnahme Bistro:

BISTRO   in der 5. Woche BVJ/nach BEWAWO

         b. Betrieb durch:
         GHH&GNS mit SPRINT/WPF

         c. Angebot:
         2 Gänger i.d.R.

        d. Preise:
         5.- bzw. 7.50

         e. Schutzmassnahmen
          Alle verpflegen sich in der Aula,
             Klassenzimmer oder draussen unter
             Einhaltung der Distanz von 1.5m
          Keine Externen
          GHH/GNS in Küche
          Bei Engpässen (Plätze): Einweggeschirr
             einsetzen für Klassenzimmer/draussen
          Maske/Handschuhe bei Produktion
          Max. Anzahl Sitzplätze pro Tisch sind
             definiert
          Bodenmarkierungen sind zu beachten
          Bistrobereich ausschliesslich für Bistro-
             Kunden/-innen
          Beide Mikrowellen sind in Betrieb
          Aufsicht: C Bistro

         f. Werbemassnahmen
          Menue via Threema: ScJ/VoC
          Menueplan/Wochenplan: Screen bei
             Ausschank: Sekr.
          Instapost: ScJ/VoC an RuF
Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
Aula / Bistro / Corona ab 19.10.2020 - Ausgabe und Rückgabe des Geschirrs - Bistro / Cafeteria

                                                              Abfall
                                                              Boy Boywagen
                                                                    Abfall
                                                                                                 1
Aula / Bistro / Corona ab 19.10.2020 – Boden Abgrenzungsmarkierungen – inkl. Absperrsockel

                     Bodenabgrenzungsmarkierungen

                                                            Abfall
                     Absperrsockel (Bänder)

                                                             Abfall
                                                                                             2
Aula / Bistro / Corona ab 19.10.2020– Fussweg- bzw. Durchgangmarkierungen

           Den Pfeilen so platzieren, dass „rechts“ stets die Laufrichtung entspricht

                                                                                        Abfall
                                                                                         Abfall
                                                                                                  3
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Hygienevorschriften:
• 1. Einhaltung bestehendes HACCP-Konzept
      1.1. Hazard, Analyse, Critical, Control, Points (Warenannahme, Versorgung, (Kühl-)Lagerung, GHP, Reinigung)

• 2. Einhaltung bestehendes BWS-Hygienekonzept
      2.1. Haare zusammenbinden, Händewaschen und Desinfizieren vor Arbeitsbeginn, Arbeitskleidung (Poloshirts), etc.

• 3. Ergänzende persönliche Hygienemassnahmen gemäss BAG-Vorgabe
      3.1. Permanentes Tragen vom Hygienemasken
      3.2. Permanentes Tragen von medizinischen Schutzhandschuhe

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
      4.1. Anzahl Lernende & LP, GHH und GNS / Bereich Küche und Bistro-Aula / Aussenbereiche eineinhalb Meter Abstandregel (1.5m)
      4.2. Regelmässiges Desinfizieren der Raumgegenstände
      4.3. Gekennzeichnete Fass-Wege (evtl. Einbahn etc.), evtl. Absperrungen, Aufenthalt in der Aula, Abgabe Speisen, Mikrowelle

• 5. Keine Catering für Externe
      5.1. HPS, Weidli und Freiestrasse
• 6. Angebot Bistro - Mittagsverpflegung
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 3:

• 3. Ergänzende persönliche Hygienemassnahmen gemäss BAG-Vorgabe
      3.1. Das permanente Tragen von *Hygienemasken (gemäss Anleitung "korrektes Anwenden")

  Entsorgen, wenn:

             - Sichtbare Verschmutzung durch Lebensmittel

             - Wiederholte Berührung mit den Händen

             - Toilettenbesuch (vor und nach, Hände waschen und desinfizieren)

             - Sie "feucht" geworden sind

             - Einsatz beendet (=> i. d. R. 1 Maske pro Einsatz)

   (*Hygienemasken werden den LeL durch die BWS kostenneutral zur Verfügung gestellt)
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 3:

• 3. Ergänzende persönliche Hygienemassnahmen gemäss BAG-Vorgabe
     3.1. Das permanente Tragen von *Schutzhandschuhen (gemäss Anleitung "korrektes Anwenden"

  Entsorgen, nach:

           - Einzelnen Lebensmittelverarbeitungsauftrag

           - Betrieblichen Aufträge (kalte- und wärme Küche, Abwaschküche, Aula und Bistro)

           - Berührung bei Raum- und sonstigen Gegenständen (Tische, Türfallen, Schubladengriffe etc.)

           - Toilettenbesuch (vor und nach – Achtung: Hände waschen und desinfizieren)

           - Einsatz beendet (=> i. d. R. 1 Maske pro Einsatz)

   (*Schutzhandschuhe werden den LeL durch die BWS kostenneutral zur Verfügung gestellt)
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 3: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020

• 3. Ergänzende persönliche Hygienemassnahmen gemäss BAG-Vorgabe
     3.1. Das permanente Tragen von *Schutzhandschuhen (gemäss Anleitung "korrektes Anwenden"
          1 nach gründliches Händewaschen und desinfizieren kann ohne Schutzhandschuhe gearbeitet werden

  Entsorgen, nach:

           - Einzelnen Lebensmittelverarbeitungsauftrag

           - Betrieblichen Aufträge (kalte- und wärme Küche, Abwaschküche, Aula und Bistro)

           - Berührung bei Raum- und sonstigen Gegenständen (Tische, Türfallen, Schubladengriffe etc.)

           - Toilettenbesuch (vor und nach – Achtung: Hände waschen und desinfizieren)

           - Einsatz beendet (=> i. d. R. 1 Maske pro Einsatz)

   (*Schutzhandschuhe werden den LeL durch die BWS kostenneutral zur Verfügung gestellt)
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4:

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.1. Anzahl Lernende & LP

     Küchen Einsatz GHH und GNS:
      Totalbestand:

        GHH:          LeL, siehe akt. Klassenbestand Extranet BWS + 2 LP
        GNS:          LeL, siehe akt. Klassenbestand Extranet BWS + 2 LP

        Das permanente Tragen von Hygienemasken und *Schutzhandschuhen
        (*Ausnahme siehe Sheet 24) in allen Bereichen der;

        - Schulküche, Abwaschküche, Aula, Bistro und Vorzimmer

        - Regelmässiges Lüften der Werkstatträume

                                  Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4:

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.1. Anzahl Lernende & LP

     Bistro Einsatz GHH und GNS:
      Totalbestand: 3 – 4 LeL + 2 LP

        2 LeL + 2 LP:             warmes-kaltes Buffet, Getränke

         1 LeL:      *Eingangskontrolle

        *Empfehlungen an den LeL Abgeben:
         - Hände desinfizieren
         - Anweisen der LeL für Bistrobedarf in den richtigen Fass-Weg.
         - Restliche LeL Anweisen für übrigen Bedarf (Mensa, Mikrowelle, Ausgang)

                                 Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4:

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.2. Regelmässiges Desinfizieren der Raumgegenstände und Lüften der Räume

     Bistro und Aula Einsatz GHH und GNS:
      1 - 2 LeL: Desinfizieren vor und nach Benutzung der Tische, Stühle, Ablagen, Mikrowelle, Abfallentsorgung etc.

                                Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4:

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.3. Gekennzeichnete Fass-Wege (evtl. Einbahn), evtl. Absperrungen für alle Beteiligten

     Aula Bereich:

         - alle Ein- und Ausgänge der Aula:     uneingeschränkt
          Der Bistro- und Cafeteria Bereich, der Ein- und Ausgang
          zur Aula sind zwischen 11:45h – 12:45h fix definiert

                                Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4:

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.3. Gekennzeichnete Fass-Wege, evtl. Absperrungen für alle Beteiligten

     Bistro: nur geltend für den Zeitpunkt 11:45h – 12:30h

        Ab Eingangstüre aus dem Vorraum des Haupteingangs gilt;

        - für den Essensbedarf aus dem Bistro, Fass-Weg* rechts benutzen, hier gilt «Einbahn»
        - zweiter Gehbereich* links benutzen, sowohl für den «Ein- und Ausgang» der Aula

         - 1.5m Markierungen bis vor den Bistro (warmes Buffet-Getränke) bestehend
         - Abgrenzung zur Bistroausgabe: Holzschiene und Plexiglasabschirmung

        Keine Selbstbedienung: Produkte sind abgepackt und werden den LeL überreicht

        (*evt mit wegnehmbare Boden-Kennzeichnung und seitliche Abgrenzung durch Absperrvorrichtung)

        Mikrowelle- und Selekta Automatenbereich:
        - mit Fass-Weg, Bodenmarkierungen 1.5m, Absperrung

                                Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4:

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.3. Aufenthalt in der Aula

     Bistro Sitzbereich:           Aufenthalt Mittagsessen 11:45h – 12:30h

         - Bistro: Warme/kalt Buffetausgabe - Getränke- bestehender Standort
                    Kassensystem wie gehabt
         - Aula: Tische-Stühle:
                   1.5m Distanz – 9 Tische
•                  *Reservierte beschriftete Zonen-Tischbereiche für:
                    *3 Tische für den Mitarbeiter*innen (à 4 Stühle)
                    *3 Tische für den LeL der Klassen GHH / GNS (à 5 Stühle)
                     3 Tische für den übrigen LeL (à 5 Stühle)
                   Sitzen auf den Tischen oder andere Stühle dazuschieben ist nicht erlaubt!
                   Kapazität der Sitzplätze im Bistrobereich ausgeschöpft:
                   Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen
-                  Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz!
                                   Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.3. Aufenthalt in der Aula

     Bistro Sitzbereich:           Aufenthalt Mittagsessen 11:45h – 12:30h

         - Bistro: Warme/kalt Buffetausgabe - Getränke- bestehender Standort
                    Kassensystem wie gehabt
         - Aula: Tische-Stühle:
                   1.5m Distanz – 9 Tische
•                  *Reservierte beschriftete Zonen-Tischbereiche für:
                   *3 Tische...ist nicht erlaubt!
                   1 alle Tischgruppen im Bistrobereich werden zusammengebunden (Kabelbinder)
                   1 alle Stühle à 4 - 5, werden an den Tischgruppen zusammengebunden (Kabelbinder)

                     Kapazität der Sitzplätze im Bistrobereich ausgeschöpft:
                     Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen
-                    Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz!
                                   Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4:

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
      4.3. Aufenthalt in der Aula

      Cafeteria Sitzbereich: Aufenthalt Mittagsessen 11:45h – 12:30h

          - Cafeteria: zwei Mikrowellen- und Selecta Automatenbereich:
                     - mit Fass-Weg, Bodenmarkierungen 1.5m, Absperrung
                      Tische-Stühle:
                       1.5m Distanz – 3 Tische
                     *Reservierte beschriftete Zonen-Tischbereich für:
                     *3 runde Tische für den LeL (à 3 Stühle)
                     Sitzen auf den Tischen oder andere Stühle dazu schieben ist nicht erlaubt!
                       Kapazität der Sitzplätze im Cafeteria Bereich ausgeschöpft:
                     Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen
  -                   Im Bistro Bereich, wenn dort zur diesen Zeitpunkt freie Plätze ergeben
          Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz!

                                    Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4:

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.3. Aufenthalt in der Aula

     Aula Sitzbereich:             Aufenthalt tagsüber, ausser während Mittagessen

         - Aula:    Tische-Stühle:
                    1.5m Distanz – 9 Tische

                     Zonen-Tischbereiche für:
                     12 Tische
                     wovon 6 Tische à 5 Stühle
                     wovon 3 Tische à 4 Stühle
                     wovon 3 Tisch(Runde) à 3 Stühle
                     Sitzen auf den Tischen oder andere Stühle dazu schieben ist nicht erlaubt!
                     Kapazität der Sitzplätze im ganzen Aula Bereich ausgeschöpft:
                     Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen
-                    Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz!
                                   Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 4: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020

• 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe
     4.3. Aufenthalt in der Aula

     Aula Sitzbereich:             Aufenthalt tagsüber, ausser während Mittagessen

         - Aula:    Tische-Stühle:
                    1.5m Distanz – 9 Tische

                     Zonen-Tischbereiche für:
                     12 Tische
                     wovon 6 Tische...ist nicht erlaubt!
                     1 alle Tischgruppen im Bistrobereich werden zusammengebunden (Kabelbinder)
                     1 alle Stühle à 4 - 5, werden an den Tischgruppen zusammengebunden (Kabelbinder)

                     (Für Gruppenarbeiten werden zusätzliche Stühle aus dem Schulzimmer genommen)
                     Kapazität der Sitzplätze im ganzen Aula Bereich ausgeschöpft:
                     Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen
-                    Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz!
                                   Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 6:
Speisen:
• Take Away (warmRoter Punkt kaltBlauer Punkt / VegeGrüner Punkt)
          Thaicurry-Reis, Chicken Nuggets, Lasagne, Tacos etc.

• Getränke
          Wasser & Sirup
          Selecta Automat

• Einweggeschirr Benutzung
          Bowle, Kebab- & Taco- & Sandwichpapiersäckli, Servietten-Besteck-Becher

•   Keine Selbstbedienung: Produkte sind abgepackt und werden den LeL überreicht
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 6: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020
Speisen:
• Take Away (warmRoter Punkt kaltBlauer Punkt / VegeGrüner Punkt)
          Thaicurry-Reis, Chicken Nuggets, Lasagne, Tacos etc.

• Getränke
          Wasser & Sirup
          Selecta Automat

•   1 Einweggeschirr        für Benutzung ausserhalb der Bistro
          Bowle, Kebab- & Taco- & Sandwichpapiersäckli, Servietten-Besteck-Becher

•   1 Porzellan-    und Glasgeschirr für Benutzung innerhalb der Bistro
          Teller
          Cr/Ni Besteck
          Glasgeschirr für Dessert/Getränke

•   Keine Selbstbedienung: Produkte sind abgepackt und werden den LeL überreicht
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 6:

• Take Away:

  Täglich abwechselnd, entweder oder:

         - warm:
             - Hamburger-Buns, Lasagne, Penne mit Sauce/Pesto, Schnitzel mit Beilage/Gemüse-Salat Dessert

             - Bratwurst, Cervelat mit Brot, Tacos, Kebab, Falafel, etc.

        - kalt:
           - Salatteller(li) > Ei, Poulet, Käse etc.

             - Hörnli-Fleischkäsesalat

             - Ciabatta > Tomaten-Mozzarella

  .
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 6:

• Getränke:

  Täglich abwechselnd, entweder oder:

        - kalt:
              - Leitungswasser > Natur oder mit Pfefferminz etc.

              - Sirup oder Selbstgemachte Eistee

        - Selecta Automat
              - diverse Softdrinks

              - diverse Süssigkeiten

              - diverse Salziges (Chips etc.)
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 6:

• Einweggeschirr:

     - Plastik/Papier Bowle mit Deckel:

        - Salatteller, Hörnlisalat, G'Hacktes&Hörnli, Thai etc.

     - Kebab&Taco&Sandwichpapiersäckli

        - Kebab, Tacos, Bratwurst, Ciabatta

     - Servietten-Besteck-Becher

        - Papier/Plastikbecher mit Deckel

        - Abgepacktes Einheitsbesteck (Serviette, Messer, Löffel, Gabel)
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO
Umsetzung Punkt 6: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020

• Porsellangeschirr:

     - Porzellan Teller:

        - Salatteller, Hörnlisalat, G'Hacktes&Hörnli, Thai etc.

     - Glasschälchen und Glasbecher

        - Desserts, Créme, Mousse, Fruchtsalat, Mineral, Sirup, Eistee, etc.

     - Servietten-Besteck

        - Chromstahlbesteck in einem Serviette gewickelt

     - Tablett

        - rotes Tablett für Essentransport
PREISE SPEISEN KÜCHE/BISTRO
Preisliste Bistro:

• Take Away
                       CHF 5.-, CHF 7.50 oder CHF 10.-
                       Nachschlag* möglich, es hät solangs hät, im Preis einbegriffen!
                       *Ausser bei Fleisch/Fisch/Vege «Eiweisskomponent» > einen Aufpreis   CHF 2.50
• Getränke
         Wasser        im Preis einbegriffen
         Eistee        "
         Sirup         "

   Selecta Automat     Gemäss Angaben Automat

Die Preise variieren je nach Angebot (Ersichtlich am Bildschirm Sekretariat)
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