Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben
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Schutzkonzept für den Unterricht und die Begegnung an der BWS Uster im Rahmen der COVID-19-Schutzvorgaben Stand: 19.10.2020 1. Grundlagen - Bundesamt für Gesundheit (BAG): Covid-19-Verordnung vom 19. Juni 2020 - Regierungsrat des Kantons Zürich: Beschluss RRB-2020-0704, Corona-Pandemie betr. Schutzkonzepte Bildungseinrichtungen vom 8. Juli 2020 - Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich (MBA), Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe vom 11. August 2020 (mit Revisionen) - Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich (MBA): Corona-Schutzkonzeptraster für Ganzklassenunterricht in Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II vom 11. August 2020. 2. Allgemeine Anforderungen an Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen Der Unterricht wird grundsätzlich im Vollbetrieb geführt. Die Schutz- und Hygienemassnahmen sind soweit als möglich umzusetzen. Können aufgrund der schulischen Aktivität, der örtlichen Gegebenheiten oder aus betrieblichen Gründen weder der erforderliche Abstand eingehalten noch Schutzmassnahmen (z.B. Schutzmasken, Trennwände) ergriffen werden, so müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen erhoben werden (Art. 4 Abs. 2 Bst. B Covid-19-Verordnung besondere Lage). Dieses Schutzkonzept wurde nach einem Raster des Mittelschul- und Berufsbildungsamts erstellt. Es wurde dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt am 14. August 2020 zur Genehmigung vorgelegt. 3. Anlaufstellen für Fragen Anlaufstelle für Fragen und Anliegen ist das Sekretariat der Berufswahlschule Uster: 044 444 23 44, sekretariat@bws-uster.ch.
Schutzmassnahmen in Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehenen verantwortlichen Verantwortung der Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle Person(en) Bildungseinrichtung 1. Massnahmen zur Der Rektor ist für die Belange der Schule zuständig, er wird durch den Rektor Sicherstellung der Prorektor vertreten. Zur Schulleitung gehören zudem die Leiterin ZIB Führungs- und (Zusätzlich individuelle Begleitung/Sonderpädagogik) sowie die Leiterin Handlungsfähigkeit der des Sekretariats. Die Stellvertretungen sind geregelt. Schulleitung Im Bedarfsfall kann die Schulleitung, entsprechend der Stellvertretungsregelung, in zwei alternierende Teams aufgeteilt werden: - Rektor mit Leiterin ZIB - Prorektor mit Leiterin Sekretariat 2. Vorbereitung auf Szenarien Die Richtlinie COVID-19 gibt einen Rahmen für den Prorektor gemäss Richtlinie COVID- Ganzklassenunterricht vor und dient der Orientierungshilfe für die 19 (Eventualplanung) Schuljahresplanung. Je nach epidemiologischer Entwicklung können Bildungs- und Gesundheitsdirektion weitere Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie auf Ebene Klasse, Bildungseinrichtung oder Kanton bestimmen. Die Richtlinie definiert vier Szenarien: Szenario 1 Ganzklassenunterricht gemäss Schutzkonzept (Covid-19-Verordnung besondere Lage). Massnahmen sind u.a. Einhaltung des Mindestabstands, Einbau von Schutzabschrankungen, teilweise Maskenpflicht. Eventualplanung: vorliegendes Schutzkonzept Szenario 2 Ganzklassenunterricht gemäss Schutzkonzept (Covid-19-Verordnung besondere Lage) ergänzt durch situative Massnahmen in Absprache mit dem MBA oder durch den Kanton verordnet. Zusätzliche Massnahmen sind z.B. vollständiges Maskenobligatorium im Gebäude und auf dem Schulareal. Eventualplanung: vorliegendes Schutzkonzept Szenario 3 Halbklassenunterricht gemäss entsprechendem Schutzkonzept [vgl. RRB Nr 555/20206) und entsprechender Covid-19-Grundprinzipien. Eventualplanung: Fernunterricht mit gleichzeitigem Präsenzunterricht gemäss Schutzkonzept BWS Uster vom 28.05.2020 Szenario 4 Fernunterricht nach Konzept der Bildungseinrichtung mit Regelungen zur Methodik, zum Verhältnis von digitalem Unterricht versus Selbststudium, zum Umgang mit Abwesenheiten beim Fernunterricht, zur Art der Leistungsbeurteilung und zu Angeboten für schulisch oder psychosozial gefährdete Lernende und Studierende. Eventualplanung: Konzept der Phase vom 16. März bis zum 5. Juni 2020 Gilt auch für den Fall, wenn eine Klasse in Quarantäne muss (für die betr. Personen).
3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung Regelungen zum Mindestabstand: Mindestabstand von 1.5 Es gilt Maskenpflicht im ganzen Gebäude und auf dem ganzen SL Metern möglichst bei allen Schulareal. interpersonellen Kontakten. Es werden Masken an Lernende und Mitarbeitende während den ersten Wochen nach den Ferien jeweils von 08:00-09:10 Uhr durch Zivis vor dem Haupteingang abgegeben. An verschiedenen Standorten wird auf die allgemeinen Hygieneregeln aufmerksam gemacht. Jeder Klasse wird ein Pausenbereich im Aussenbereich zugeteilt. In diesen Zonen wird explizit auf die 1.5m-Abstandsregel hingewiesen. Das Controlling erfolgt durch Mitarbeitende der BWS Uster. Gestützt auf die Jedes Zimmer ist mit Plexiglasvorrichtungen ausgestattet, welche bei LP Fürsorgepflicht des Bedarf eingesetzt werden können. Arbeitgebenden sind für Auch im Personalraum gilt Maskenpflicht. Alle MA das Personal die Meetings/Schulische Standortgespräche finden i.d.R. digital statt. SL/KLP Abstandsregeln des Bundes konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, gilt das STOP Prinzip (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatorische Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen). Regelungen für Durchsetzung und Controlling der Hygieneregeln in den LP/KLP GNS Unterrichtsräume, bei Schulungsräumen erfolgt in einer ersten Phase gemäss Checkliste welchen der durch die Lehrpersonen, in einer zweiten Phase durch die Klasse GNS Mindestabstand unter den SuS, Lernenden, Studierenden dauerhaft unterschritten wird: - zwingend fixe Sitzordnung - zwingend häufige Luftumwälzung - evt. Plexiglas - evt. Abtrennungen Die übrigen Räume werden durch das Sekretariat bzw. durch den Sekr. Hausdienst unterhalten. Entsorgungsstation Masken: Ab 14:00 Uhr vor dem Gebäude, wird Sekr. durch das Sekretariat geleert. Bei verankerter Ist umgesetzt. Sitzreihenanordnung sind die Plätze möglichst so zu belegen, dass der Mindestabstand eingehalten wird, z.B. Freihalten eines Platzes. Anwendung der fixen In den ersten vier Wochen findet Unterricht ausschliesslich in fixen SL Sitzordnung möglichst in Klassen statt. Je nach Lageentwicklung werden anschliessend Mixed- allen Klassen, auch den Klassen (z.B. Wahlfächer) im Distance Learning durchgeführt, sofern unteren. Die fixe die Abstände nicht eingehalten werden können. Sitzordnung ist zu Das digitale Absenzenwesen der BWS Uster bildet die dokumentieren, damit sie Zusammensetzung der Klassen und des Lehrpersonals lektionengenau bei Zimmerwechseln ab und das Ganze wird gespeichert.
unverändert bleibt und gegenüber dem Contact Tracing bei Bedarf offengelegt werden kann. Situative Siehe oben Schutzmassnahmen für spezielle Unterrichtssituationen (fachspezifische Vereinbarungen). In Bereichen, in denen sich Gehrichtungen und Stauräume sind am Boden markiert. C Infra die Personen bewegen bzw. durchgehen, z.B. in Eingangs- und Pausenbereichen, sind die Personen durch geeignete Lenkungsmassnahmen nach Möglichkeit so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen den Personen eingehalten werden kann. Festlegung einer In den sanitarischen Einrichtungen werden gewisse Anlagen C Infra Personenhöchstzahl in abgesperrt (z.B. Pissoirs), so dass sich nicht zu viele Personen im Raum sanitären Anlagen und aufhalten können.Die Lernenden können auch ausserhalb der Pausen Garderoben die Toiletten nutzen. Zudem werden Warteräume definiert. Regelungen für Die Mediothek ist rein digital. SL Mediotheknutzung und Ausleihe Hygienemassnahmen für Hinweistafeln und Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung. C Gesundheit gemeinsam genutzte Gegenstände Regelmässiges und Die Instruktion ans Personal sowie an die Lernenden erfolgt am ersten SL ausgiebiges Lüften der Schultag und bei Lageveränderungen verbunden mit Unterrichtsräume Schutzkonzeptanpassungen. respektive entsprechende Einstellung automatischer Lüftungen Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden für die Hygiene- und Die Info erfolgt am ersten Schultag und bei Bedarf (z.B. nach den SL Verhaltensregeln allgemein Ferien). mittels Info-Screens bieten laufend aktuelle Infos. Sekr. Präventionskampagnen Alle durchlaufen einen Kurs in der ersten Woche zum Thema C Gesundheit (z.B. Aushang, Gesunderhaltung. Infoschreiben) für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen C Infra und Informationen zu spezifischen Regelungen der Bildungseinrichtung
für das Einhalten der Info und Anweisungen erfolgen am ersten Schultag und bei Bedarf: SL Abstandsregeln auf der - Minimalabstand (> 1.5 m) einhalten Anreise zur - Im ÖV stets eine Maske tragen Bildungseinrichtung - Die Strecke zwischen dem Bahnhof Uster und der BWS ist (Schulweg) und Aufenthalt möglichst zu Fuss zurückzulegen. auf dem Areal der Bildungseinrichtung (Pausen etc.). für Maskenpflicht in den öV. 4. Weitere Schutzmassnahmen Information an Jugendliche Schriftliche Information der Familien vor Schulbeginn (ist am SL und Eltern bzw. 14.08.2020 erfolgt) und bei Lageveränderung. Erziehungsberechtigte, volljährige Lernende und Mündliche Information an die Lernenden erfolgt nach Schulbeginn und SL Studierende und Personal, bei Lageveränderung, mit einer anschliessenden, angeleiteten dass die SwissCovidApp vor Installation im Klassenverband. kollektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr Beteiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen, desto eher sind gezielte anstatt flächendeckende Quarantänemassnahmen möglich. Möglichst wenig Siehe oben Durchmischung der Gruppen Weitergehende Siehe oben Schutzmassnahmen, wo eine Durchmischung schulorganisatorisch zwingend ist (z.B. fixe Sitzordnung, grössere Räume) Vermeidung häufiger Fixe Klassenverbände haben einen fest zugeteilten Klassen- Prorektor Wechsel der Schulungsraum. Unterrichtsräume Vermeidung von Getrennte Pausenzonen (zugewiesene Klassensektoren) SL Ansammlungen ausserhalb der Unterrichtsräume und auf dem Areal der Bildungseinrichtung Pausenregelungen wie Durch fixe Klassenverbände sowie fix zugeteilte Räume können die LP gestaffelte Pausen, Pausen Pausen gestaffelt durchgeführt werden. in Unterrichtsräumen, etc. Information der Info erfolgt via Mail in der ersten Schulwoche sowie bei Bedarf. SL Elternschaft und Ablauf/Vorgehen: siehe Anhang 1 Erziehungsberechtigten zum Vorgehen bei auftretenden Krankheitssymptomen auf dem Areal der Bildungseinrichtung. Information über Info erfolgt via Mail in der ersten Schulwoche sowie bei Bedarf. SL Weitergabe der Ablauf/Vorgehen: siehe Anhang 1 Kontaktdaten an kantonale Behörden im Rahmen des Contact Tracing. Erinnerung, dass Personen Info erfolgt am ersten Schultag sowie bei Bedarf. SL mit Krankheitssymptomen Ablauf/Vorgehen: siehe Anhang 1 zuhause bleiben
Minimierung der Präsenz Veranstaltungen mit Dritten (Eltern-, Infoabende etc.) finden digital SL Dritter auf dem Areal und statt. im Gebäude der Bildungseinrichtung 5. Infrastruktur und Schutzmaterialien Bereitstellung von Masken Siehe oben für Arbeitnehmende und als Reserve in Härtefällen oder bei Auftreten von Krankheitssymptomen Bereitstellen von Masken sowie die besonderen Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, z.B. Plexiglas für Pulte Regelmässige Reinigung Siehe oben (idealerweise mehrmals täglich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die berührt werden Bereitstellen von Siehe oben Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten) Bereitstellung von Ist umgesetzt SL Handhygienestationen (Waschbecken, Flüssigseife- Spender sowie Einweghandtücher, ergänzend Händedesinfektionsmittel) Es müssen genügend - Ist umgesetzt SL wenn möglich geschlossene - Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern und Masken. 6. Sportunterricht Regelungen für den C Sport Sportunterricht Maskenpflicht während des Sportunterricht findet in den ersten vier Wochen ausschliesslich im Sportunterrichts. Freien und i.d.R. individuell mittels Tracking-Sportapp statt. Verzicht auf Sportarten mit Ab 19.10.2020: intensivem Körperkontakt. · Maskenpflicht gilt auch während des Sportunterrichts (ausser im Regeln für Garderoben- und Freien, wenn der Abstand von 1.5m konsequent eingehalten wird). Duschenbenutzung (z.B. · Maskenpflicht gilt auch in Garderoben (da dies beim Duschen nicht Höchstanzahl Personen zur gehen kann, wird auf’s Duschen verzichtet). Einhaltung der Abstandsregel sowie => Der Sportunterricht wird in einer separaten Weisung geregelt. häufiges Reinigen) 7. Verpflegungseinrichtung/Bistro Es gelten die Vorschriften gemäss Das Schutzkonzept für das Bistro (Betrieb ab KW 38) richtet sich nach C Bistro Covid-19-Verordnung besondere dem Branchenschutzkonzept GastroSuisse (Anhang 2). Lage. Mitgebrachte Mahlzeiten können im Klassenzimmer unter Einhaltung der Hygienevorschriften oder im Freien eingenommen werden. Die Mikrowellen in der Aula können benutzt werden.
Markierte Stauräume verhindern eine Massierung. Im Bistrobereich stehen reservierte Tische für MA/Klassen zur Verfügung Es sind die max. Anzahl Plätze pro Tisch definiert. Die Masken sind bis zur Einnahme des Sitzplatzes zu tragen. Es gibt keine Essens-Selbstbedienung. Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das bedienende Personal sind vorhanden. 8. Isolations- und Quarantänemassnahmen (Anhang 1) Isolation der Person mit Separater Raum ist vorbereitet, Ablauf ist befohlen. C Gesundheit Krankheitssymptomen, wenn diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftreten Abgabe einer Maske für Alle haben eine Maske C Gesundheit symptomatische Personen und allfällige Begleitpersonen. Meldung von positiv Erfassung durch KLP => Mldg. an Sekr/SL an MBA Rektor getesteten Personen an das MBA Umsetzung der vom Verbindungskontrolle mit zuget. Schulaz. ist erfolgt Rektor kantonsärztlichen Dienst Az. => Rektor => Krisenstab via MBA angeordneten Massnahmen Schulleitung BWS Uster Hp. Hunger Rektor Geht an www.bws-uster.ch z.K. an MBA Kt. ZH Präsident SPF SSU Schulverwaltung SSU
Coronavirus – Vorgehen im Verdachts- und Krankheitsfall Wenn zuhause Symptome1 Wenn in der Schule Symptome1 Kontakt mit Verdachtsfall Kontakt mit einer Positiver COVID-19 Test auftreten auftreten positiv getesteten Person 1 Dies gilt insbesondere für Symptome wie Halsschmerzen, Schluckweh, starker Husten, Kurzatmigkeit, Störung von Geruchs- oder Geschmackssinn und Fieber. Bei leichten Symptomen im Zusammenhang mit einer Erkältung (laufende Nase, Halskratzen oder gelegentliches Husten) ist keine weitere Abklärung nötig.. Kranke Personen dürfen die Zeigt eine Person Krankheits- A) Ist im eigenen Haushalt oder sehr Ein/e Schüler/in oder Schule nicht besuchen. symptome, muss sie sofort Personen, die sich im weiten engen Umfeld eine Person an COVID ein/e MA BWS ist positiv auf CoVID- Sie bleiben zuhause. isoliert werden. Umfeld von (möglicherweise) -19 erkrankt, ist der Schulbesuch 19 getestet worden. Falls Wartezeiten entstehen, infizierten Personen bewegen, ist nicht erlaubt, wenn man innerhalb hält sich die symptomatische der Schulbesuch möglich, der letzten 2 Tage Kontakt hatte. Person allein in einem gut solange keine Symptome belüfteten Raum auf. auftreten. Wenn Symptome Meldung via threema an KLP auftreten, Vorgehen wie Meldung an KLP via threema Meldung KLP via threema KLP informiert SL und Sekr B) KLP informiert SL/Sekr. Erwachsene mit Krankheits- Sind im eigenen Haushalt symptomen begeben sich oder sehr engen Umfeld möglichst ohne Nutzung des (möglicherweise) infizierte Umgehend Hausärztin/Hausarzt Der Schüler/die Schülerin bzw. ÖV nach Hause. Personen, die man innerhalb der kontaktieren und der/die MA muss sich in Isolation letzten 2 Tage getroffen hat, ist vom Der Schüler/die Schülerin bzw. Coronavirus-Check begeben und die geltenden Schulbesuch abzusehen und der/die MA BWS begibt sich in Empfehlungen des BAG sowie die durchführen: zuhause zu bleiben, bis das Quarantäne gemäss den geltenden Weisungen und Anordnungen https://bag-coronavirus.ch/check/ Bei Minderjährigen werden Testergebnis der (möglicherweise) Empfehlungen des BAG und der kantonalen Gesundheits- die Eltern informiert. Die infizierten den Weisungen und Anordnungen behörden befolgen. Mail der Schule klärt Personen vorliegt der kantonalen Behörde an sekretariat@bws- die Heimwegmöglichkeiten ab. Gesundheitsbehörden. Mail der Die Ärztin/der Arzt uster.ch im CC weiterleiten. Behörde an sekretariat@bws- entscheidet, ob ein COVID- uster.ch im CC weiterleiten. 19-Test notwendig ist. Die Schulleitung kontaktiert Die Ärztin/der Arzt das MBA, die SPF SSU und entscheidet, wann ein Schul- Der Raum, in dem sich die informiert die besuch wieder möglich ist. symptomatische Person Info an KLP via threema möglicherweise betroffenen aufgehalten hat, wird gelüftet Abklären Schülerinnen und Schüler, und ihr Sitzplatz, DILE und Arbeitsaufträge deren Eltern sowie die MA BWS. Kontaktoberflächen desinfiziert. Der kantonsärztliche Dienst überprüft, ob sich noch weitere Personen in Quarantäne Schulleitung / Oktober 2020 begeben müssen.
Konzept a. Betriebsaufnahme Bistro: BISTRO in der 5. Woche BVJ/nach BEWAWO b. Betrieb durch: GHH&GNS mit SPRINT/WPF c. Angebot: 2 Gänger i.d.R. d. Preise: 5.- bzw. 7.50 e. Schutzmassnahmen Alle verpflegen sich in der Aula, Klassenzimmer oder draussen unter Einhaltung der Distanz von 1.5m Keine Externen GHH/GNS in Küche Bei Engpässen (Plätze): Einweggeschirr einsetzen für Klassenzimmer/draussen Maske/Handschuhe bei Produktion Max. Anzahl Sitzplätze pro Tisch sind definiert Bodenmarkierungen sind zu beachten Bistrobereich ausschliesslich für Bistro- Kunden/-innen Beide Mikrowellen sind in Betrieb Aufsicht: C Bistro f. Werbemassnahmen Menue via Threema: ScJ/VoC Menueplan/Wochenplan: Screen bei Ausschank: Sekr. Instapost: ScJ/VoC an RuF
Aula / Bistro / Corona ab 19.10.2020 - Ausgabe und Rückgabe des Geschirrs - Bistro / Cafeteria Abfall Boy Boywagen Abfall 1
Aula / Bistro / Corona ab 19.10.2020 – Boden Abgrenzungsmarkierungen – inkl. Absperrsockel Bodenabgrenzungsmarkierungen Abfall Absperrsockel (Bänder) Abfall 2
Aula / Bistro / Corona ab 19.10.2020– Fussweg- bzw. Durchgangmarkierungen Den Pfeilen so platzieren, dass „rechts“ stets die Laufrichtung entspricht Abfall Abfall 3
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Hygienevorschriften: • 1. Einhaltung bestehendes HACCP-Konzept 1.1. Hazard, Analyse, Critical, Control, Points (Warenannahme, Versorgung, (Kühl-)Lagerung, GHP, Reinigung) • 2. Einhaltung bestehendes BWS-Hygienekonzept 2.1. Haare zusammenbinden, Händewaschen und Desinfizieren vor Arbeitsbeginn, Arbeitskleidung (Poloshirts), etc. • 3. Ergänzende persönliche Hygienemassnahmen gemäss BAG-Vorgabe 3.1. Permanentes Tragen vom Hygienemasken 3.2. Permanentes Tragen von medizinischen Schutzhandschuhe • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.1. Anzahl Lernende & LP, GHH und GNS / Bereich Küche und Bistro-Aula / Aussenbereiche eineinhalb Meter Abstandregel (1.5m) 4.2. Regelmässiges Desinfizieren der Raumgegenstände 4.3. Gekennzeichnete Fass-Wege (evtl. Einbahn etc.), evtl. Absperrungen, Aufenthalt in der Aula, Abgabe Speisen, Mikrowelle • 5. Keine Catering für Externe 5.1. HPS, Weidli und Freiestrasse • 6. Angebot Bistro - Mittagsverpflegung
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 3: • 3. Ergänzende persönliche Hygienemassnahmen gemäss BAG-Vorgabe 3.1. Das permanente Tragen von *Hygienemasken (gemäss Anleitung "korrektes Anwenden") Entsorgen, wenn: - Sichtbare Verschmutzung durch Lebensmittel - Wiederholte Berührung mit den Händen - Toilettenbesuch (vor und nach, Hände waschen und desinfizieren) - Sie "feucht" geworden sind - Einsatz beendet (=> i. d. R. 1 Maske pro Einsatz) (*Hygienemasken werden den LeL durch die BWS kostenneutral zur Verfügung gestellt)
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 3: • 3. Ergänzende persönliche Hygienemassnahmen gemäss BAG-Vorgabe 3.1. Das permanente Tragen von *Schutzhandschuhen (gemäss Anleitung "korrektes Anwenden" Entsorgen, nach: - Einzelnen Lebensmittelverarbeitungsauftrag - Betrieblichen Aufträge (kalte- und wärme Küche, Abwaschküche, Aula und Bistro) - Berührung bei Raum- und sonstigen Gegenständen (Tische, Türfallen, Schubladengriffe etc.) - Toilettenbesuch (vor und nach – Achtung: Hände waschen und desinfizieren) - Einsatz beendet (=> i. d. R. 1 Maske pro Einsatz) (*Schutzhandschuhe werden den LeL durch die BWS kostenneutral zur Verfügung gestellt)
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 3: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020 • 3. Ergänzende persönliche Hygienemassnahmen gemäss BAG-Vorgabe 3.1. Das permanente Tragen von *Schutzhandschuhen (gemäss Anleitung "korrektes Anwenden" 1 nach gründliches Händewaschen und desinfizieren kann ohne Schutzhandschuhe gearbeitet werden Entsorgen, nach: - Einzelnen Lebensmittelverarbeitungsauftrag - Betrieblichen Aufträge (kalte- und wärme Küche, Abwaschküche, Aula und Bistro) - Berührung bei Raum- und sonstigen Gegenständen (Tische, Türfallen, Schubladengriffe etc.) - Toilettenbesuch (vor und nach – Achtung: Hände waschen und desinfizieren) - Einsatz beendet (=> i. d. R. 1 Maske pro Einsatz) (*Schutzhandschuhe werden den LeL durch die BWS kostenneutral zur Verfügung gestellt)
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.1. Anzahl Lernende & LP Küchen Einsatz GHH und GNS: Totalbestand: GHH: LeL, siehe akt. Klassenbestand Extranet BWS + 2 LP GNS: LeL, siehe akt. Klassenbestand Extranet BWS + 2 LP Das permanente Tragen von Hygienemasken und *Schutzhandschuhen (*Ausnahme siehe Sheet 24) in allen Bereichen der; - Schulküche, Abwaschküche, Aula, Bistro und Vorzimmer - Regelmässiges Lüften der Werkstatträume Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.1. Anzahl Lernende & LP Bistro Einsatz GHH und GNS: Totalbestand: 3 – 4 LeL + 2 LP 2 LeL + 2 LP: warmes-kaltes Buffet, Getränke 1 LeL: *Eingangskontrolle *Empfehlungen an den LeL Abgeben: - Hände desinfizieren - Anweisen der LeL für Bistrobedarf in den richtigen Fass-Weg. - Restliche LeL Anweisen für übrigen Bedarf (Mensa, Mikrowelle, Ausgang) Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.2. Regelmässiges Desinfizieren der Raumgegenstände und Lüften der Räume Bistro und Aula Einsatz GHH und GNS: 1 - 2 LeL: Desinfizieren vor und nach Benutzung der Tische, Stühle, Ablagen, Mikrowelle, Abfallentsorgung etc. Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.3. Gekennzeichnete Fass-Wege (evtl. Einbahn), evtl. Absperrungen für alle Beteiligten Aula Bereich: - alle Ein- und Ausgänge der Aula: uneingeschränkt Der Bistro- und Cafeteria Bereich, der Ein- und Ausgang zur Aula sind zwischen 11:45h – 12:45h fix definiert Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.3. Gekennzeichnete Fass-Wege, evtl. Absperrungen für alle Beteiligten Bistro: nur geltend für den Zeitpunkt 11:45h – 12:30h Ab Eingangstüre aus dem Vorraum des Haupteingangs gilt; - für den Essensbedarf aus dem Bistro, Fass-Weg* rechts benutzen, hier gilt «Einbahn» - zweiter Gehbereich* links benutzen, sowohl für den «Ein- und Ausgang» der Aula - 1.5m Markierungen bis vor den Bistro (warmes Buffet-Getränke) bestehend - Abgrenzung zur Bistroausgabe: Holzschiene und Plexiglasabschirmung Keine Selbstbedienung: Produkte sind abgepackt und werden den LeL überreicht (*evt mit wegnehmbare Boden-Kennzeichnung und seitliche Abgrenzung durch Absperrvorrichtung) Mikrowelle- und Selekta Automatenbereich: - mit Fass-Weg, Bodenmarkierungen 1.5m, Absperrung Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.3. Aufenthalt in der Aula Bistro Sitzbereich: Aufenthalt Mittagsessen 11:45h – 12:30h - Bistro: Warme/kalt Buffetausgabe - Getränke- bestehender Standort Kassensystem wie gehabt - Aula: Tische-Stühle: 1.5m Distanz – 9 Tische • *Reservierte beschriftete Zonen-Tischbereiche für: *3 Tische für den Mitarbeiter*innen (à 4 Stühle) *3 Tische für den LeL der Klassen GHH / GNS (à 5 Stühle) 3 Tische für den übrigen LeL (à 5 Stühle) Sitzen auf den Tischen oder andere Stühle dazuschieben ist nicht erlaubt! Kapazität der Sitzplätze im Bistrobereich ausgeschöpft: Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen - Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz! Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020 • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.3. Aufenthalt in der Aula Bistro Sitzbereich: Aufenthalt Mittagsessen 11:45h – 12:30h - Bistro: Warme/kalt Buffetausgabe - Getränke- bestehender Standort Kassensystem wie gehabt - Aula: Tische-Stühle: 1.5m Distanz – 9 Tische • *Reservierte beschriftete Zonen-Tischbereiche für: *3 Tische...ist nicht erlaubt! 1 alle Tischgruppen im Bistrobereich werden zusammengebunden (Kabelbinder) 1 alle Stühle à 4 - 5, werden an den Tischgruppen zusammengebunden (Kabelbinder) Kapazität der Sitzplätze im Bistrobereich ausgeschöpft: Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen - Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz! Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.3. Aufenthalt in der Aula Cafeteria Sitzbereich: Aufenthalt Mittagsessen 11:45h – 12:30h - Cafeteria: zwei Mikrowellen- und Selecta Automatenbereich: - mit Fass-Weg, Bodenmarkierungen 1.5m, Absperrung Tische-Stühle: 1.5m Distanz – 3 Tische *Reservierte beschriftete Zonen-Tischbereich für: *3 runde Tische für den LeL (à 3 Stühle) Sitzen auf den Tischen oder andere Stühle dazu schieben ist nicht erlaubt! Kapazität der Sitzplätze im Cafeteria Bereich ausgeschöpft: Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen - Im Bistro Bereich, wenn dort zur diesen Zeitpunkt freie Plätze ergeben Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz! Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.3. Aufenthalt in der Aula Aula Sitzbereich: Aufenthalt tagsüber, ausser während Mittagessen - Aula: Tische-Stühle: 1.5m Distanz – 9 Tische Zonen-Tischbereiche für: 12 Tische wovon 6 Tische à 5 Stühle wovon 3 Tische à 4 Stühle wovon 3 Tisch(Runde) à 3 Stühle Sitzen auf den Tischen oder andere Stühle dazu schieben ist nicht erlaubt! Kapazität der Sitzplätze im ganzen Aula Bereich ausgeschöpft: Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen - Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz! Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SCHUTZMASSNAHMEN KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 4: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020 • 4. Ergänzende "Psychical Distance/Schutzkonzept", gemäss BAG-Vorgabe 4.3. Aufenthalt in der Aula Aula Sitzbereich: Aufenthalt tagsüber, ausser während Mittagessen - Aula: Tische-Stühle: 1.5m Distanz – 9 Tische Zonen-Tischbereiche für: 12 Tische wovon 6 Tische...ist nicht erlaubt! 1 alle Tischgruppen im Bistrobereich werden zusammengebunden (Kabelbinder) 1 alle Stühle à 4 - 5, werden an den Tischgruppen zusammengebunden (Kabelbinder) (Für Gruppenarbeiten werden zusätzliche Stühle aus dem Schulzimmer genommen) Kapazität der Sitzplätze im ganzen Aula Bereich ausgeschöpft: Im Klassenzimmer oder draussen in entspr. Klassenzonen - Draussen ist keinen Maskenpflicht, doch Einhalten des 1.5m Distanz! Das permanente Tragen von Hygienemasken gilt im Gebäude als Pflicht!
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 6: Speisen: • Take Away (warmRoter Punkt kaltBlauer Punkt / VegeGrüner Punkt) Thaicurry-Reis, Chicken Nuggets, Lasagne, Tacos etc. • Getränke Wasser & Sirup Selecta Automat • Einweggeschirr Benutzung Bowle, Kebab- & Taco- & Sandwichpapiersäckli, Servietten-Besteck-Becher • Keine Selbstbedienung: Produkte sind abgepackt und werden den LeL überreicht
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 6: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020 Speisen: • Take Away (warmRoter Punkt kaltBlauer Punkt / VegeGrüner Punkt) Thaicurry-Reis, Chicken Nuggets, Lasagne, Tacos etc. • Getränke Wasser & Sirup Selecta Automat • 1 Einweggeschirr für Benutzung ausserhalb der Bistro Bowle, Kebab- & Taco- & Sandwichpapiersäckli, Servietten-Besteck-Becher • 1 Porzellan- und Glasgeschirr für Benutzung innerhalb der Bistro Teller Cr/Ni Besteck Glasgeschirr für Dessert/Getränke • Keine Selbstbedienung: Produkte sind abgepackt und werden den LeL überreicht
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 6: • Take Away: Täglich abwechselnd, entweder oder: - warm: - Hamburger-Buns, Lasagne, Penne mit Sauce/Pesto, Schnitzel mit Beilage/Gemüse-Salat Dessert - Bratwurst, Cervelat mit Brot, Tacos, Kebab, Falafel, etc. - kalt: - Salatteller(li) > Ei, Poulet, Käse etc. - Hörnli-Fleischkäsesalat - Ciabatta > Tomaten-Mozzarella .
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 6: • Getränke: Täglich abwechselnd, entweder oder: - kalt: - Leitungswasser > Natur oder mit Pfefferminz etc. - Sirup oder Selbstgemachte Eistee - Selecta Automat - diverse Softdrinks - diverse Süssigkeiten - diverse Salziges (Chips etc.)
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 6: • Einweggeschirr: - Plastik/Papier Bowle mit Deckel: - Salatteller, Hörnlisalat, G'Hacktes&Hörnli, Thai etc. - Kebab&Taco&Sandwichpapiersäckli - Kebab, Tacos, Bratwurst, Ciabatta - Servietten-Besteck-Becher - Papier/Plastikbecher mit Deckel - Abgepacktes Einheitsbesteck (Serviette, Messer, Löffel, Gabel)
SPEISEN&GESCHIRR KÜCHE/BISTRO Umsetzung Punkt 6: 1ANPASSUNG ab 19.10.2020 • Porsellangeschirr: - Porzellan Teller: - Salatteller, Hörnlisalat, G'Hacktes&Hörnli, Thai etc. - Glasschälchen und Glasbecher - Desserts, Créme, Mousse, Fruchtsalat, Mineral, Sirup, Eistee, etc. - Servietten-Besteck - Chromstahlbesteck in einem Serviette gewickelt - Tablett - rotes Tablett für Essentransport
PREISE SPEISEN KÜCHE/BISTRO Preisliste Bistro: • Take Away CHF 5.-, CHF 7.50 oder CHF 10.- Nachschlag* möglich, es hät solangs hät, im Preis einbegriffen! *Ausser bei Fleisch/Fisch/Vege «Eiweisskomponent» > einen Aufpreis CHF 2.50 • Getränke Wasser im Preis einbegriffen Eistee " Sirup " Selecta Automat Gemäss Angaben Automat Die Preise variieren je nach Angebot (Ersichtlich am Bildschirm Sekretariat)
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