INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)

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INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
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INTER Krankenversicherung AG
Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
Absatzformat: Überschrift
    Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

               Inhaltsverzeichnis
                                                                                                           Seite

               Aufnahmefähigkeit, Eintrittsalter, Mindestvertragsdauer,
               Kinderalleinversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

               Versicherbarkeit von Berufen / Berufsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 – 5

               Bonitätsprüfung, Vorversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

               Versicherungsbeginn, Beitragszahlung, Prämienzuschlag,
               Fehlende Zähne / ersetzte Zähne /
               kieferorthopädische Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 – 8

               Antrags-Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

               Wartezeiten / Wartezeitenerlass / Leistungsjahrbegrenzung . . . . . . . . 10

               Tarifbesonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 – 14

               Krankentagegeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 – 18

               Auslandsaufenthalt / Wegzug ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 – 20

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INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
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Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

Aufnahmefähigkeit                                                            Abschluss einer Krankheitskostenzusatzversicherung
                                                                             (außer Pflegezusatz nach Tarif QualiCare) ein ärztlicher
   Aufnahmefähig sind natürliche Personen, die ihren                         Untersuchungsbericht inkl. Laborbefund (auf dem hierfür
   ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.                                  bestimmten Vordruck) erforderlich. Auf den HIV-Test
   Zur Prüfung der Aufnahme eines ausländischen                              kann in diesem Fall verzichtet werden.
   Staatsbürgers (ausgenommen Bürger aus dem EWR*
   und der Schweiz) sind eine zum Zeitpunkt der Antrag-                      Gegen Vorlage der Rechnung werden die anfallenden
   stellung gültige, längerfristige (mindestens 2 Jahre)                     Kosten von der INTER Krankenversicherung AG erstattet.
   oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie eine
   Kopie der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
   und bei Selbständigen eine Kopie der Gewerbe-
   anmeldung erforderlich.                                                   Mindestvertragsdauer
                                                                             Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre
                                                                             (24 Monate). Anträge, die diese Vertragslaufzeit nicht
Eintrittsalter                                                               erwarten lassen, werden nicht angenommen.

Das Eintrittsalter wird aus der Differenz zwischen
dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr berechnet.
Der Geburtsmonat spielt hierbei keine Rolle.                                 Kinderalleinversicherung
Grundsätzlich gibt es kein Höchstaufnahmealter (außer                        Kinder sind in der Krankheitskostenvollversicherung ab
bei folgenden Tarifen/Tarifsystemen: BEA – 55 Jahre,                         Vollendung des 1. Lebensjahres versicherbar. Demnach
JA – 60 Jahre, JAK – 45 Jahre, TAN / TFN / TSN / TMA /                       ist eine Versicherung zuvor nur möglich, wenn mindestens
TMN – 65 Jahre, Option – 45 Jahre). Ab Eintrittsalter                        ein Elternteil bei der INTER krankheitskostenvollversichert
55 Jahre ist für den Abschluss einer Krankheitskosten-                       ist. Die Antragstellung darf bei einer Alleinversicherung
vollversicherung und ab Eintrittsalter 70 Jahre für den                      erst nach dem ersten Geburtstag erfolgen.

* EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
  Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
  Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern.

                                                                                                                                                     3
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    Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

    Versicherbarkeit von Berufen / Berufsgruppen
    Die Angabe des Berufes für jede zu versichernde Person und den Antragsteller ist unabhängig vom
    beantragten Tarif unerlässlich. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Auch bei hier nicht aufgeführten Berufen/Berufsgruppen erfolgt eine individuelle Prüfung.

     Personenkreis                       Voll-KV              Zusatz –             Zusatz –             KT               KHT
                                                              ambulant/            Zahn
                                                              stationär/
                                                              Pflegetagegeld
     Akrobaten/Artisten                                                          ✔                                    
     Arbeitssuchende                                         ✔                    ✔                                    ✔
     Ausbeiner                                               ✔                    ✔                                    ✔
     Auto-/Kfz-Händler                   Berufsrecherche* ✔                        ✔                    Berufsrecherche* ✔
     Bergarbeiter unter Tage sowie                           ✔                    ✔                                    ✔
     in Gruben, Hütten, Tunnels,
     Steinbrüchen tätige Personen
     Berufskraftfahrer                                       ✔                    ✔                                    ✔
     (z. B. Lastkraftwagenfahrer)
     Berufstaucher                                                               ✔                                    
     Berufs- und Vertragssportler                                                ✔                                    
     Dachdecker                          ✔                    ✔                    ✔                    ✔                ✔
     Detektive                                               ✔                    ✔                                    ✔
     Diskjockeys                                                                 ✔                                    
     Eventmanager                        Berufsrecherche* ✔                        ✔                    Berufsrecherche* ✔
     Fliegendes Personal                 ✔                    ✔                    ✔                    ✔                ✔
     (Flugbesatzung u. a. Pilot,
     Kabinenbesatzung)
     Fliesenleger                        ✔                    ✔                    ✔                    ✔                ✔
     Fotomodelle                         Berufsrecherche* ✔                        ✔                                    ✔
     Gastwirt/Gastronom                  Berufsrecherche* ✔                        ✔                    Berufsrecherche* ✔
                                                                                                        mindestens 21
                                                                                                        Tage Karenzzeit
     Gerüstbauer                         ✔                    ✔                    ✔                    ✔                ✔
     Geschäftsführer                     Berufsrecherche* Berufsrecherche* ✔                            Berufsrecherche* Berufsrecherche*
     (ohne nähere Angaben)
     Hausfrauen                          Berufsrecherche* ✔                        ✔                                    ✔
     Holz- und Bautenschützer            ✔                    ✔                    ✔                    ✔                ✔
     Industriekletterer                                                          ✔                                    
     Kampfsportlehrer                                                            ✔                                    
     Kioskinhaber                        Berufsrecherche* ✔                        ✔                    Berufsrecherche* ✔
     Kopfschlächter                                          ✔                    ✔                                    ✔

    ✔ Versicherbar             Berufsrecherche* Ein ausführlicher Recherchebericht ist erforderlich
     Nicht versicherbar                        (auf den hierfür bestimmten Vordrucken – www.inter-makler.net)

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INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

 Personenkreis                       Voll-KV              Zusatz –             Zusatz –             KT                KHT
                                                          ambulant/            Zahn
                                                          stationär/
                                                          Pflegetagegeld
 Künstlerische Berufe                Berufsrecherche* ✔                        ✔                                     ✔
 (z. B. Tänzer, Sänger, Musiker,
 Schauspieler, Kunstmaler,
 Komponist)
 Messebauer                          ✔                    ✔                    ✔                    ✔                 ✔
 Plakatierer                                             ✔                    ✔                                     ✔
 Prostituierte                                                               ✔                                     
 Saisonarbeiter                                                              ✔                                     
 Schausteller                                            ✔                    ✔                                     ✔
 Seeleute                            ✔                    ✔                    ✔                    ✔                 ✔
 Lehrer/Trainer (z. B. Golflehrer,  Berufsrecherche* ✔                         ✔                    Nur in Verbin-    ✔
 Tennislehrer, Reitlehrer, Tanzleh-                                                                 dung mit KKV
 rer, Fitnesstrainer, Musiklehrer,
 Hundetrainer) außer Tauchschul-
 lehrer und Kampfsportlehrer
 (diese sind nicht versicherbar)
 Sicherheitsdienste                                                          ✔                                     
 Tagesmutter                         Berufsrecherche* ✔                        ✔                    Nur in Verbin-    ✔
                                                                                                    dung mit KKV
                                                                                                    mindestens
                                                                                                    21 Tage Karenz-
                                                                                                    zeit, maximal
                                                                                                    50,– € gesamt
 Tauchschullehrer                                                            ✔                                     
 Tätowierer / Piercer                Berufsrecherche* ✔                        ✔                    Berufsrecherche* ✔
 Transportunternehmer                Berufsrecherche* ✔                        ✔                    Berufsrecherche* ✔
 Trockenbauer                        ✔                    ✔                    ✔                    ✔                 ✔

✔ Versicherbar             Berufsrecherche* Ein ausführlicher Recherchebericht ist erforderlich
 Nicht versicherbar                        (auf den hierfür bestimmten Vordrucken – www.inter-makler.net)

                                                                                                                            5
INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
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    Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

    Bonitätsprüfung                                                              a) Antragsteller hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt
                                                                                    innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung nicht
    Personen mit harten und mittleren Bonitätsmerkmalen                             ununterbrochen in Ländern des Europäischen Wirt-
    (u. a. Antrag auf Vollstreckungsbescheid, fruchtlose Pfän-                      schaftsraums (EWR)* oder der Schweiz:
    dung, Eidesstattliche Versicherung [EV], Haftbefehl zur
    Erzwingung der EV, Verweigerung der Vermögensaus-                                    Ein ärztlicher Untersuchungsbericht inkl. Labor-
    kunft) in den letzten drei Jahren (Haftbefehl ein Jahr)                              befund** und zahnärztlicher Untersuchungsbericht
    werden nicht angenommen.                                                             (auf den hierfür bestimmten Vordrucken) sind
                                                                                         erforderlich. Die anfallenden Kosten trägt der
                                                                                         Antragsteller.

    Vorversicherung                                                              b) Antragsteller hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt
                                                                                    innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung
    Aufnahmefähig sind generell selbständig tätige Personen,                        ununterbrochen in Ländern des Europäischen Wirt-
    die unmittelbar vor Vertragsbeginn mindestens 12 Monate                         schaftsraums (EWR)* oder der Schweiz:
    in einer deutschen Krankenversicherung (GKV oder PKV)
    versichert waren. Dieser Zeitraum muss sich aus den                                  Bis 2 Monate ohne Vorversicherung: ein Nachweis
    Angaben im Antrag ergeben.                                                           des Vorversicherers ist erforderlich
                                                                                         Ab 3 Monate ohne Vorversicherung: ein ärztlicher
    Bei Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung                                 Untersuchungsbericht inkl. Laborbefund** und
    mit unmittelbarem Übertritt ist grundsätzlich ein Nach-                              zahnärztlicher Untersuchungsbericht (auf den
    weis des Vorversicherers über die Vorversicherungszeiten                             hierfür bestimmten Vordrucken) sind erforderlich.
    erforderlich.                                                                        Die anfallenden Kosten trägt der Antragsteller.

    Anträge von Arbeitnehmern, Freiberuflern und                                 Als Vorversicherung kann eine befristete Auslandsreise-
    Beamten ohne unmittelbare Vorversicherung bei einer                          krankenversicherung nicht anerkannt werden. Bei Unklar-
    PKV oder GKV werden unter folgenden Bedingungen                              heiten ist ein Nachweis über den Umfang des bisher
    geprüft:                                                                     bestehenden Versicherungsschutzes vorzulegen.

    * EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
       Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
       Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern.
    ** Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr muss kein Laborbefund vorgelegt werden.

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INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

Versicherungsbeginn                                       Prämienzuschlag
 Versicherungsbeginn bei der Zusatzversicherung,          Es besteht seit dem 1. Januar 2009 gemäß § 193 Abs. 3
 Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeld-                VVG für alle in Deutschland gemeldeten Personen eine
 versicherung: Liegt der beantragte Versicherungs-        Pflicht zur Versicherung. Der Versicherungspflichtige hat
 beginn an dem Tag, an dem der Antrag policiert           bei Eintritt seiner Versicherungspflicht einen Monat Zeit,
 werden kann, in der Vergangenheit, wird der Ver-         dieser nachzukommen.
 sicherungsbeginn auf den Tag der Policierung fest-
 gesetzt. Versicherungsbeginn ist somit frühestens der    Wird der Vertragsschluss später als einen Monat nach
 Tag, an dem die Policierung erfolgt. Ab diesem Zeit-     dem Entstehen der Pflicht beantragt, ist ein gesetzlicher
 punkt muss der Versicherungsnehmer die Beiträge          Prämienzuschlag zu entrichten. Der Zuschlag beträgt
 bezahlen und hat sofort den tariflichen Versicherungs-   für jeden weiteren Monat der Nichtversicherung einen
 schutz (bei KHT, KT nach Ablauf der Wartezeiten).        Monatsbeitrag; ab dem 6. Monat der Nichtversicherung
 Vordatierung: Der Versicherungsbeginn kann bis zu        1/6 des Monatsbeitrags. Für die Berechnung der genauen
 6 Monate vordatiert werden.                              Höhe des Prämienzuschlags ist der Beitrag für die sub-
 Rückdatierung: Bei Übertritt aus der gesetzlichen        stitutive Krankenversicherung inkl. der Risikozuschläge
 Krankenversicherung oder freien Heilfürsorge und bei     und des gesetzlichen Zuschlags ohne die Beiträge für
 Kindernachversicherung sind Rückdatierungen bis zu       PPV, KHT, KT und BEA zu Grunde zu legen. Der Prämien-
 2 Monaten möglich, entsprechend zum Zeitpunkt der        zuschlag wird mit dem Erstbeitrag abgebucht. Die Verein-
 Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung          barung einer Ratenzahlung ist möglich.
 bzw. freien Heilfürsorge und zum Tag der Geburt.
                                                          Bei Personen ohne Vorversicherung wird das Beginn-
                                                          datum der Versicherungspflicht in der Regel der
                                                          01. Januar 2009 sein. Kann die Dauer der Nicht-
Beitragszahlung                                           versicherung nicht ermittelt werden, so geht man von
                                                          einer Nichtversicherung von 5 Jahren aus.
 Anträge, die kein SEPA-Mandat enthalten, werden
 nicht angenommen.                                        Sollte der Antragsteller seinen Wohnsitz erstmals in
 Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich,          Deutschland aufnehmen, stellt das Datum der Anmeldung
 halbjährlich und jährlich bezahlt werden.                das Beginndatum der Versicherungspflicht dar. In diesem
                                                          Fall ist ein Nachweis über die erstmalige Wohnsitz-
                                                          aufnahme in Deutschland vorzulegen.

                                                                                                                       7
INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
Absatzformat: Überschrift
    Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

    Fehlende Zähne / ersetzte Zähne / kieferorthopädische Behandlung
    Generell sind die Fragen nach fehlenden und ersetzten         c) Besteht eine Zahn-/Kieferfehlstellung oder ist eine
    Zähnen von zu versichernden Personen ab Eintrittsalter           kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder
    16 zu beantworten. Die Frage nach Kiefer- / Zahnfehl-            laufend, wird ein Leistungsausschluss für Kiefer- und
    stellungen und kieferorthopädischen Behandlungen ist             Zahnstellungsanomalien einschließlich Folgen verein-
    immer zu beantworten.                                            bart. Die Gesamtkosten der Behandlung können auf
                                                                     Anfrage gegen Vorlage eines aktuellen Heil- und
    Krankheitskostenvollversicherung                                 Kostenplans bzw. Restkostenplans (in voller Höhe) in
    a) für fehlende, nicht ersetzte Zähne (ausgenommen               einen monatlichen Risikozuschlag umgelegt werden.
       Weisheitszähne) gelten folgende Regelungen:
                                                                  Zahnzusatzversicherung
          Bei 1– 3 fehlenden Zähnen wird für jeden fehlenden        Bei 1– 5 fehlenden Zähnen wird ein Leistungs-
          (nicht ersetzten Zahn) ein Risikozuschlag von 5,– €       ausschluss vereinbart (kein Risikozuschlag möglich)
          monatlich erhoben. Dieser Zuschlag gilt für die           Ab 6 fehlenden Zähnen wird der Antrag nicht
          gesamte Vertragsdauer.                                    angenommen.
          Bei 4 – 5 fehlenden Zähnen ist ein aktueller zahn-        Sind 6 oder mehr Zähne ersetzt, überkront, mit Inlays
          ärztlicher Untersuchungsbericht (auf dem hierfür          bzw. Onlays und/oder mit einem selbst herausnehm-
          bestimmten Vordruck) erforderlich. Dieser darf nicht      baren Zahnersatz versorgt und erfolgte die Maßnahme
          vom Antragsteller für sich selbst ausgefüllt werden.      vor mehr als 10 Jahren, wird der Antrag nicht ange-
          Für die angegebenen fehlenden Zähne wird ein              nommen.
          Leistungsausschluss vereinbart.                           Bei 14 ersetzten, überkronten, mit Inlays bzw. Onlays
          Ab 6 fehlenden Zähnen kann der Antrag nicht               und/oder mit einem selbst herausnehmbaren Zahn-
          angenommen werden                                         ersatz versorgten Zähnen wird der Antrag nicht ange-
                                                                    nommen (das Alter des Zahnersatzes spielt hierbei
    b) Sind 6 oder mehr Zähne ersetzt, überkront, mit Inlays        keine Rolle).
       bzw. Onlays und/oder mit einem selbst herausnehm-            Besteht eine Zahn-/Kieferfehlstellung oder ist eine
       baren Zahnersatz versorgt und erfolgte die Maßnahme          kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder
       vor mehr als 10 Jahren, ist ein aktueller zahnärztlicher     laufend, gilt ein Leistungsausschluss für Kiefer- und
       Untersuchungsbericht (auf dem hierfür bestimmten             Zahnstellungsanomalien einschließlich Folgen als
       Vordruck) erforderlich. Dieser darf nicht vom Antrag-        vereinbart.
       steller für sich selbst ausgefüllt werden.

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INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

Antrags-Checkliste
Eine zügige und effiziente Antragsbearbeitung ist im          ✔ Bei Beantragung beitragsfreier Pflegepflichtversiche-
Interesse aller Beteiligten. Um überflüssige Nachbearbei-         rungen für Kinder Beantwortung der Einkommens-
tungen zu vermeiden, soll diese Zusammenstellung mit              fragen sowie bei Alleinversicherung Vorlage eines
allen standardmäßig zwingend erforderlichen Angaben/              aktuellen Nachweises einer anderweitig bestehenden
Unterlagen dem Vertrieb als Checkliste bei der Antrags-           privaten Pflegepflichtversicherung eines Elternteils
aufnahme dienen.                                              ✔   Vorversicherungsdaten mit (voraussichtlichem)
                                                                  Enddatum
✔ Beruf aller Personen unabhängig vom beantragten             ✔   Weitere Krankentage- bzw. Krankenhaustagegelder
    Versicherungsschutz; Berufsstellung zwingend                  bei Beantragung Krankentagegeld bzw. Krankenhaus-
    bei Krankentagegeld                                           tagegeld
✔   SEPA-Unterschrift                                         ✔   Bei Beantragung Krankentagegeld ggf. zusätzlich
✔   bei Ausbildungstarifen (voraussichtliches) Ausbildungs-       Beantwortung der Fragen nach Praxis- bzw. Betriebs-
    ende und aktueller Ausbildungsnachweis (Immatrikula-          ausfallversicherung
    tionsbescheinigung, Schulbescheinigung)                   ✔   Bei Beantragung Krankentagegeld als Ergänzungs-
✔   Nettoeinkommen bei Krankentagegeld, bei Praxis-               versicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung
    neugründungen ggf. Schätzung                                  Angabe der Höhe des Krankengeldanspruchs
✔   Beantwortung aller Gesundheitsfragen                      ✔   Abgelehnte Anträge
✔   Erläuterung aller mit „ja“ beantworteten Gesundheits-     ✔   Antragsunterschriften Versicherungsnehmer /
    fragen sowie Angabe der Behandlungsdauer und des              zu versichernde Personen (Volljährige)
    aktuellen Standes (behandlungs- und beschwerde-           ✔   Unterschrift Empfangsbestätigung
    frei?)                                                    ✔   Vermittlerunterschrift
✔   Streichungen/Korrekturen in den Gesundheitsfragen         ✔   Einreichung aller Antragsseiten (insb. inkl. Rechts-
    sind an dieser Stelle explizit gegenzuzeichnen                folgenbelehrung § 19 Abs. 5 VVG)
✔   Bei Angabe von Routine-/Check-Up-/Kontrollunter-
    suchung: Handelt es sich hier um Vorsorge im
    Rahmen der gesetzlichen Programme oder liegen
    kontrollbedürftige Erkrankungen vor? Wie sind/waren
    die Ergebnisse/Befunde?

                                                                                                                         9
INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
Absatzformat: Überschrift
     Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

     Wartezeiten / Wartezeitenerlass / Leistungsjahrbegrenzung
      Beim Neuabschluss einer Krankheitskostenvoll-          Die Wartezeiten können gegen Vorlage eines
      versicherung sowie einer Zusatzversicherung nach       ärztlichen Untersuchungsberichts (auf dem hierfür
      QualiMedZ oder QualiCare wird auf die Wartezeiten      bestimmten Vordruck) erlassen werden. Dies gilt
      verzichtet.                                            auch bei Erhöhungen des Versicherungsschutzes
      Bei Erhöhungen des Versicherungsschutzes bzw. bei      bzw. Tarifumstellungen. Die Kosten hierfür trägt der
      Tarifumstellungen gelten für den hinzukommenden Teil   Antragsteller.
      die bedingungsgemäßen Wartezeiten:                     Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit.
      – die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten               Bei einer Umstellung aus einer Krankheitskostenvoll-
      – die besondere Wartezeit von 8 Monaten für            versicherung in eine Zahnzusatzversicherung sowie
         Entbindung, Erkrankungen des psychischen oder       innerhalb der Krankheitskostenvollversicherung wird
         psychiatrischen Formenkreises, Zahnbehandlung,      die zurückgelegte Versicherungszeit auf die Leistungs-
         Zahnersatz, Kieferorthopädie                        jahre im Zahnbereich angerechnet.
      Bei Tarifen wie Krankentagegeld (KT) und Kranken-
      haustagegeld (KHT) gelten die o. g. bedingungs-
      gemäßen Wartezeiten von 3 und 8 Monaten. Bei erst-
      maligem Abschluss der Tarife KT und KHT gleichzeitig
      mit einer Krankheitskostenvollversicherung entfallen
      die bedingungsgemäßen Wartezeiten.

10
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

Tarifbesonderheiten
 Personenkreis / Tarifsystem          Tarif                                Besonderheiten
 Mediziner                            Für alle Medizinertarife gilt:       Es ist wichtig, im Antrag die korrekte Berufsbezeichnung ent-
                                                                           sprechend dem verliehenen akademischen Grad anzugeben.
                                                                           Der Arzt muss selbst versichert sein, damit Ehegatten, Kinder
                                                                           oder Lebensgefährten (alle in häuslicher Gemeinschaft, wirt-
                                                                           schaftlich abhängig oder Unterhaltsempfänger) nach den
                                                                           Medizinertarifen mitversichert werden können. Es sind jedoch
                                                                           für den Arzt keine gleichartigen Tarife, wie die der anderen zu
                                                                           versichernden Personen erforderlich (Kranken-/Krankenhaus-/
                                                                           Pflegetagegelder).
                                      JAKU, JAU, JAS10 U,                  Zugangsvoraussetzung ist eine gültige Approbation als Human-
                                      JAS20 U, JEU, JABest,                mediziner. Der Beruf muss allerdings nicht ausgeübt werden.
                                      JABest 1, JABest 2                   Auch Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgen sind versicherbar.
                                                                           Versicherbar sind hier ebenfalls Psychiater (Fachärzte für Neuro-
                                                                           logie und Fachärzte für Psychiatrie). Psychologen und Psycho-
                                                                           therapeuten sind in den Normaltarifen versicherbar.
                                                                           JAK U – neben diesem Tarif dürfen keine Ergänzungsversiche-
                                                                           rungen für stationäre Wahlleistungen oder Optionstarife abge-
                                                                           schlossen werden. Versicherungsfähig sind angestellte Ärzte
                                                                           (Humanmediziner, nicht Zahnärzte).
                                      ZAK1 U, ZAKV1 U, ZAK2 U,             Zugangsvoraussetzung ist eine gültige Approbation als Zahn-
                                      ZAKV2 U, ZAK3S U, ZAZ U,             mediziner. Der Beruf muss allerdings nicht ausgeübt werden.
                                      ZABest, ZABest 1, ZABest2,
                                                                           Auch Kieferorthopäden und Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgen
                                      ZAMLBest, ZAMLBest 1,
                                                                           sind versicherbar.
                                      ZAMLBest 2
                                                                           ZAZ U – bei nachträglicher Hinzunahme dieses Tarifs ist
                                                                           zusätzlich zum Antrag ein zahnärztlicher Untersuchungsbericht
                                                                           (auf dem hierfür bestimmten Vordruck) einzureichen. Dieser darf
                                                                           nicht vom Antragsteller für sich selbst ausgefüllt werden.
 Ausbildungstarife                    Für alle Ausbildungstarife gilt:     Die A-Tarife können für die Dauer einer in den Allgemeinen
                                                                           Versicherungsbedingungen festgelegten Ausbildungszeit abge-
                                                                           schlossen werden. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
                                                                           aus dem Inland oder einer vergleichbaren Hochschule in einem
                                                                           EWR*-Vertragsstaat oder der Schweiz bzw. ein Ausbildungs-
                                                                           nachweis sind vor Vertragsabschluss vorzulegen. Bei Verlegung
                                                                           des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland sind die Regelungen
                                                                           gemäß der Tabelle Auslandsaufenthalt/Wegzug ins Ausland zu
                                                                           beachten. Die Mindestvertragslaufzeit gilt auch für die Aus-
                                                                           bildungstarife.
                                      QMB 300A, QME 300A,                  Abschlussfähig für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet
                                      QMP 300A                             bzw. das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
                                      JAZ 300 A                            Abschlussfähig für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet
                                                                           bzw. das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Entweder
                                                                           ist ein Elternteil Arzt bzw. Zahnarzt (Kopie der Approbationsur-
                                                                           kunde erforderlich) und die zu versichernde Person in Berufs-/
                                                                           oder Schulausbildung, Berufspraktikant, Student oder die zu
                                                                           versichernde Person studiert selbst (Zahn-)Medizin.

* EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
  Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
  Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern.

                                                                                                                                                     11
Absatzformat: Überschrift
     Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

     Personenkreis / Tarifsystem   Tarif               Besonderheiten
     Optionstarife                 Option,             Option:
                                   Option P            für GKV-Versicherte
                                                       Recht auf Umstellung in eine Krankheitskostenvoll-, Kranken-
                                                       tagegeld-, Pflegetagegeld- sowie Pflege-Pflichtversicherung
                                                       Bei Beantragung des Tarifes Option ist eine Pflichtmitglied-
                                                       schaft in einer GKV Voraussetzung und muss bei Antragstellung
                                                       angegeben werden.
                                                          maximale Versicherungsdauer von 10 Jahren (Verlängerung
                                                          möglich) oder bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres

                                                       für INTER-Versicherte
                                                       Recht auf entsprechende Ausweitung des bestehenden
                                                       Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
                                                          maximale Versicherungsdauer von 10 vollen Kalenderjahren

                                                       Option P:
                                                       für privat Vollversicherte bei anderen PKV-Unternehmen
                                                       Recht auf Umstellung in eine Krankheitskostenvoll-, Kranken-
                                                       tagegeld-, Pflegetagegeld- sowie Pflege-Pflichtversicherung
                                                          maximale Versicherungsdauer von 18 Monaten
     Beitragsentlastung im Alter   BEA U               Die Beitragsentlastung im Alter (BEA) kann ab Eintrittsalter 21
                                                       nur in Verbindung mit einer Krankheitskostenversicherung ver-
                                                       einbart werden. Der für die Beitragsentlastung ab Alter 65 Jahre
                                                       vereinbarte Betrag (BEA-Satz) darf den jeweils gültigen Monats-
                                                       beitrag der Krankheitskostenversicherung nicht übersteigen.
     Zusatzversicherung            AVP (Basis),        Im Tarif AVP ist keine Risikoprüfung erforderlich. Der Tarif AVP ist
     (ambulant)                    AGP (Exklusiv),     allein abschlussfähig.
                                   APP (Premium)       Der Tarif AGP ist nur in Verbindung mit Tarif AVP abschließbar.
     Zusatzversicherung            Z70 (Basis),        Die Bausteine Z70, Z80, Z90, Z90Plus sind allein abschlussfähig.
     (Zahn)                        Z80 (Exklusiv),     Der Tarif ZPRO ist in Verbindung mit einem der Tarife Z70, Z80,
                                   Z90 (Premium),      Z90 und mit GZE 1 und GZE 2 versicherbar.
                                   ZPRO
                                   Z90Plus (Premium)   Die Kombination der Tarife Z70, Z80, Z90, Z90Plus ist unzulässig.
                                                       Im Tarif Z70 ist keine Risikoprüfung erforderlich.
     Zusatzversicherung            SU (Basis),         Die Tarife SU, S1, S2 sind alleine abschlussfähig.
     (stationär)                   S2 (Exklusiv),      Im Tarif SU ist keine Risikoprüfung erforderlich.
                                   S2B, S2B65,
                                   S1 (Premium),       Zum Tarif S1B kann der Tarif S1B65 („Beitragsbremse“)
                                   S1B, S1B65          abgeschlossen werden.
                                                       Zum Tarif S2B kann der Tarif S2B65 („Beitragsbremse“)
                                                       abgeschlossen werden.
     Krankenhaustagegeld           KHT U               KHT U kann wie folgt abgeschlossen werden:
                                                        50,– € ohne weiteren Versicherungsschutz
                                                       100,– € in Verbindung mit einer Vollversicherung oder Zusatz-
                                                       versicherung (bei der Zusatzversicherung muss mindestens ein
                                                       Exklusiv-Baustein versichert sein).
                                                       Anderweitige Krankenhaustagegelder (außer bei Unfall-
                                                       versicherungen) sind anzurechnen.

12
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

Personenkreis / Tarifsystem   Tarif                     Besonderheiten
Pflegetagegeld                INTER QualiCare®             5 Tarifstufen für die jeweiligen 5 Pflegegrade
                              QC 1, QC 2, QC 3, QC 4,      Tagegeldtarife leisten jeweils ab einem Pflegegrad (Leistungs-
                              QC 5                         höhe dann additiv)
                                                           QC 1 – QC 5 sind in beliebiger Kombination abschließbar
                                                           Tagessätze können in 1 Euro-Schritten vereinbart werden
                                                           maximale Absicherung: 300 Euro Tagessatz insgesamt
                              QCS 2, QCS 3, QCS 4          Tarifstufen zur Erhöhung der Leistung bei stationärer Pflege
                                                           in den Pflegegraden 2 bis 4 auf die Höhe der Leistung aus
                                                           den QC-Tarifstufen für Pflegegrad 5
                                                           Tagessätze ergeben sich aus den vereinbarten Tagessätzen
                                                           der QC-Tarifstufen und sind daher nicht frei wählbar
                              QC E                         Tarif für Einmalleistung
                                                           leistet ab Pflegegrad 2 und entfällt anschließend
                                                           muss immer mit mind. einem Pflegetagegeld abgeschlossen
                                                           werden
                                                           kann in 1.000-Euro-Schritten vereinbart werden
                                                           (max. 25.000 Euro)
Anwartschaft                  R, KA                     Anwartschaftsgründe:
                                                          Anspruch auf freie Heilfürsorge
                                                          Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
                                                          oder Anspruch auf Familienversicherung
                                                          vorübergehender längerer Auslandsaufenthalt
                                                        wirtschaftliche Notlage, sofern die Grundversicherung nicht der
                                                        Erfüllung der Pflicht zur Versicherung nach § 193, Abs. 3 VVG
                                                        dient
                                                        In besonderen Fällen: bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit
                                                        z. B. für Krankentagegeldtarife bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähig-
                                                        keit oder Elternzeit.

                                                        Große Anwartschaftsversicherung (Tarif R):
                                                          Eintrittsalter bleibt erhalten
                                                          weiterhin Aufbau von Rückstellungen
                                                          keine erneute Risikoprüfung
                                                          keine Wartezeiten

                                                        Kleine Anwartschaftsversicherung (Tarif KA):
                                                           bisher angesparte Alterungsrückstellungen bleiben erhalten
                                                           kein weiterer Aufbau von Rückstellungen
                                                           keine erneute Risikoprüfung
                                                           keine Wartezeiten
                                                        Für Ausbildungstarife kann keine Anwartschaftsversicherung
                                                        abgeschlossen werden. Diese sind zuvor in Normaltarife
                                                        umzustellen.
                                                        Tarife, die grundsätzlich nicht in AW umgestellt werden können:
                                                        BEA (U), AV-W

                                                                                                                            13
Absatzformat: Überschrift
     Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

     Personenkreis / Tarifsystem   Tarif        Besonderheiten
     Auslandsreise-                ReiseAV S    ReiseAV S:
     krankenversicherung           ReiseAV F      Auslandsreise-Krankenversicherung mit Dauerpolice
                                   ReiseAV SW     (mit Jahresbeitrag)
                                                  Versicherungsschutz bei jeder Reise für die ersten 56 Tage
                                                ReiseAV F:
                                                  Auslandsreise-Krankenversicherung mit Dauerpolice
                                                  (mit Jahresbeitrag) für Familien (max. 2 Erwachsene,
                                                  beliebig viele Kinder)
                                                  Versicherungsschutz bei jeder Reise für die ersten 56 Tage
                                                ReiseAV SW:
                                                  Auslandsreise-Krankenversicherung mit Dauerpolice
                                                  (mit Monatsbeitrag)
                                                  Versicherungsschutz bei jeder Reise für die ersten 56 Tage
     Grenzgängertarife             Z110U CH     Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz
                                                in der Bundesrepublik Deutschland haben und als Grenzgänger
                                                in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
                                                Bei Antragstellung ist der Fragebogen „Schweizer Grenzgänger –
                                                Die 3 Varianten“ einzureichen sowie eine Versicherungs-
                                                bestätigung der Schweizer Versicherung.
     Basistarif                    BTN U,       Versicherungsfähig sind nicht versicherte Personen, die
                                   BTB U        nach Vorlage und Prüfung des Fragebogens „Prüfung des
                                                Kontrahierungszwangs“ (nach § 193 Abs. 5 Nr. 2 VVG)
                                                der PKV zuzuordnen sind.
                                                Ausnahme:
                                                Die INTER hat einen Vertrag bereits wegen Drohung oder
                                                arglistiger Täuschung angefochten oder ist vom Versicherungs-
                                                vertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertrag-
                                                lichen Anzeigepflicht zurückgetreten.
                                                Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit (Leistungsbezug nach
                                                SGB II oder XII) wird der Beitrag im Basistarif halbiert und der
                                                Beitrag zur Pflegepflichtversicherung auf den hälftigen Beitrag
                                                der sozialen Pflegepflichtversicherung gekappt.

14
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

Krankentagegeld
Versicherbar ist der Verdienstausfall aus der beruflichen   Definition für das versicherbare Einkommen
Tätigkeit unter Berücksichtigung der berufsspezifischen
Höchstsätze.                                                Arbeitnehmer
                                                            Jahresbruttolohn/-gehalt (Sonderzahlungen, wie z. B.
Maximale Höhe des Krankentagegeldes                         Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind zu berücksichtigen!)
Bedingungsgemäß darf das Krankentagegeld,                   – Steuern
zusammen mit
                                                            = versicherbares Nettoeinkommen
    sonstigen Krankengeldern
                                                            : 360
    Krankentagegeldern und
                                                            + 50,– € maximal* (nur bei privat Vollversicherten:
    dem Tagessatz aus der Praxis- bzw. Betriebs-
                                                              für anrechnungsfähige Beiträge zur Kranken-,
    ausfallversicherung
                                                              Pflege- und Rentenversicherung)
das auf den Kalendertag umgerechnete, mittels beruf-
                                                            – Nettokrankengeld der GKV bei gesetzlich Versicherten
licher Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen nicht über-
steigen.                                                    = versicherbares Krankentagegeld pro Tag / Tagessatz

                                                            * Im Falle eines höheren Bedarfs sind entsprechende Nachweise
                                                              vorzulegen.

                                                            Niedergelassene Ärzte, Zahn- und Tierärzte
                                                            Bruttopraxiseinnahmen
                                                            – Steuern
                                                            = versicherbares Einkommen
                                                            : 360
                                                            + 50,– € maximal* (für anrechnungsfähige Beiträge
                                                              zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung)
                                                            = versicherbares Krankentagegeld pro Tag / Tagessatz

                                                            * Im Falle eines höheren Bedarfs sind entsprechende Nachweise
                                                              vorzulegen.

                                                             Beispiel auf Jahresbasis:
                                                             Bruttopraxiseinnahmen                  180.000,– €
                                                             – Steuern                                45.000,– €
                                                             = Einkommen                            135.000,– €
                                                             : 360 Tage
                                                             = Tagessatz                                  375,– €
                                                             + Sozialbeiträge                              50,– € (maximal)
                                                             = versicherbares Krankentagegeld 425,– €
                                                               pro Tag / Tagessatz

                                                                                                                              15
Absatzformat: Überschrift
     Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

     Selbständige anderer Berufe und Freiberufler:                   Ist das versicherbare Einkommen nur ungenau zu
     Bruttoeinkommen (Gewinn)                                        ermitteln, kann es hilfsweise höchstens mit 80 % des
     – Steuern                                                       Bruttoeinkommens (Praxiseinnahmen, Lohn, Gehalt,
                                                                     Gewinn) zugrunde gelegt werden.
     = versicherbares Einkommen
     : 360
     + 50,– € maximal* (für anrechnungsfähige Beiträge
       zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung)
     = versicherbares Krankentagegeld pro Tag / Tagessatz

     * Im Falle eines höheren Bedarfs sind entsprechende Nachweise
       vorzulegen.

      Beispiel auf Jahresbasis:
      Einnahmen (Umsatz/Erlös)               300.000,– €
      – Geschäfts- und
        Materialkosten           210.000,– €
      = Bruttoeinkommen (Gewinn)  90.000,– €
      – Steuern                   17.500,– €
      = Nettoeinkommen                         72.500,– €
      : 360 Tage
      = Tagessatz                      200,– €
      + anrechenbare Sozialbeiträge     50,– € (maximal)
        (sofern Absicherung vorhanden)
      = versicherbares Krankentagegeld 250,– €
        pro Tag / Tagessatz

16
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

 Berufsgruppe / Tarife                ohne Vollversicherung                 in Ergänzung zur Voll-               Sonstiges
                                      versicherbare                         versicherung versicherbare
                                      Tarife / Tagessätze                   Tarife / Tagessätze
 Arbeitnehmer                         max. insg. 300 €                      max. insg. 500 € ***                 Angebot der Anpassung
 TAN 6 U ab dem 43. Tag                                                                                          der Tagegeldhöhe an die
 der Arbeitsunfähigkeit                                                                                          allgemeine Einkommensent-
                                                                                                                 wicklung in regelmäßigen Ab-
 TAN 9 U ab dem 64. Tag
                                                                                                                 ständen ohne erneute Risiko-
 der Arbeitsunfähigkeit
                                                                                                                 prüfung und Wartezeiten.
 TAN 13 U ab dem 92. Tag
                                                                                                                 Möglichkeit der Anpassung
 der Arbeitsunfähigkeit
                                                                                                                 an die individuelle Einkom-
 TAN 26 U ab dem 183. Tag                                                                                        mensentwicklung innerhalb
 der Arbeitsunfähigkeit                                                                                          von 2 Monaten nach Gehalts-
 TAN 39 U ab dem 274. Tag                                                                                        erhöhung ohne erneute Risiko-
 der Arbeitsunfähigkeit                                                                                          prüfung und Wartezeiten.
 TAN 52 U ab dem 366. Tag
 der Arbeitsunfähigkeit
 Freiberufler *                       TFN 14 –TFN 42                        TFN 3 – TFN 42                       Möglichkeit der Anpassung
 TFN 3 ab dem 4. Tag                  max. insg. 300 €                      bis 100 € je Stufe                   an die individuelle Einkom-
 der Arbeitsunfähigkeit                                                     für TFN 3 und TFN 7,                 mensentwicklung innerhalb
                                                                            danach in bedarfs-                   von 2 Monaten nach Erhalt
 TFN 7 ab dem 8. Tag
                                                                            gerechter Höhe                       eines Steuerbescheids ohne
 der Arbeitsunfähigkeit
                                                                            max. insg. 500 € ***                 erneute Risikoprüfung und
 TFN 14 ab dem 15. Tag                                                                                           Wartezeiten.
 der Arbeitsunfähigkeit
 TFN 21 ab dem 22. Tag
 der Arbeitsunfähigkeit
 TFN 28 ab dem 29. Tag
 der Arbeitsunfähigkeit
 TFN 42 ab dem 43. Tag
 der Arbeitsunfähigkeit
 Freiberufler-Neugründungen           TFN 28 –TFN 42                        TFN 14 – TFN 42
 (in den ersten 2 Jahren)             max. insg. 100 €                      max. insg. 200 € ***
 Selbständige**                       TSN 14 U – TSN 42 U                   TSN 3 U – TSN 42 U
 TSN 3 U ab dem 4. Tag                max. insg. 300 €                      bis 100 € je Stufe für
 der Arbeitsunfähigkeit                                                     TSN 3 U und TSN 7 U,
                                                                            danach in bedarfs-
 TSN 7 U ab dem 8. Tag
                                                                            gerechter Höhe
 der Arbeitsunfähigkeit
                                                                            max. insg. 500 € ***
 TSN 14 U ab dem 15. Tag
 der Arbeitsunfähigkeit
 TSN 21 U ab dem 22. Tag
 der Arbeitsunfähigkeit
 TSN 28 U ab dem 29. Tag
 der Arbeitsunfähigkeit
 TSN 42 U ab dem 43. Tag
 der Arbeitsunfähigkeit

* Versicherungsfähig sind Personen, die aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die aus selbständiger beruflicher
    Tätigkeit als Apotheker Einkommen erzielen.
    Dazu zählen: Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Sachverständige, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer,
    Ingenieure, Dolmetscher, Übersetzer, Redakteure, Journalisten, Bildberichterstatter, Heilpraktiker, Masseure, Krankengymnasten,
    Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, Medizinische Fußpfleger, Motopäden.
** GmbH-Geschäftsführer mit einem Anteil am Stammkapital von mindestens 50 % können im Rahmen dieser Richtlinien nach TSN 3 U – TSN 42 U
    versichert werden, sofern kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung besteht.
*** Falls ein höherer Bedarf in Bezug auf den Höchstsatz besteht, ist eine Anfrage an die Direktion zu stellen.
                                                                                                                                                         17
Absatzformat: Überschrift
     Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

      Berufsgruppe / Tarife                ohne Vollversicherung                 in Ergänzung zur Voll-               Sonstiges
                                           versicherbare                         versicherung versicherbare
                                           Tarife / Tagessätze                   Tarife / Tagessätze
      Selbständige –                       TSN 28 U – TSN 42 U                   TSN 14 U – TSN 42 U
      Neugründungen                        max. insg. 100 €                      max. insg. 200 € ***
      (in den ersten 2 Jahren)
      Angestellte Ärzte,                   TMA 6 U – TMA 52 U                    TMA 6 U – TMA 52 U                   Bei Eröffnung einer eigenen
      Zahnärzte, Tierärzte                 300 €                                 500 € ***                            Praxis: Option auf Verkürzung
      TMA 6 U ab dem 43. Tag                                                                                          der Karenzzeit ohne erneute
      der Arbeitsunfähigkeit                                                                                          Risikoprüfung und Wartezeiten
                                                                                                                      innerhalb von 6 Monaten
      TMA 9 U ab dem 64. Tag
                                                                                                                      nach Wechsel in den Tarif für
      der Arbeitsunfähigkeit
                                                                                                                      niedergelassene Mediziner.
      TMA 12 U ab dem 85. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMA 15 U ab dem 106. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMA 18 U ab dem 127. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMA 26 U ab dem 183. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMA 39 U ab dem 274. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMA 52 U ab dem 366. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      Niedergelassene Ärzte,               TMN 14 U – TMN 42 U                   TMN 3 U – TMN 42 U
      Zahnärzte, Tierärzte                 max. insg. 500 €                      bis 250 € je Stufe für
      TMN 3 U ab dem 4. Tag                                                      TMN 3 U und TMN 7 U,
      der Arbeitsunfähigkeit                                                     danach in bedarfs-
                                                                                 gerechter Höhe
      TMN 7 U ab dem 8. Tag
                                                                                 max. insg. 800 € ***
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMN 14 U ab dem 15. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMN 21 U ab dem 22. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMN 28 U ab dem 29. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      TMN 42 U ab dem 43. Tag
      der Arbeitsunfähigkeit
      Praxisvertreter und                  TMN 14 U – TMN 42 U
      Honorarärzte                         bis insg. 200 €

     * Versicherungsfähig sind Personen, die aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die aus selbständiger beruflicher
         Tätigkeit als Apotheker Einkommen erzielen.
         Dazu zählen: Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Sachverständige, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer,
         Ingenieure, Dolmetscher, Übersetzer, Redakteure, Journalisten, Bildberichterstatter, Heilpraktiker, Masseure, Krankengymnasten,
         Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, Medizinische Fußpfleger, Motopäden.
     ** GmbH-Geschäftsführer mit einem Anteil am Stammkapital von mindestens 50 % können im Rahmen dieser Richtlinien nach TSN 3 U – TSN 42 U
         versichert werden, sofern kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung besteht.
     *** Falls ein höherer Bedarf in Bezug auf den Höchstsatz besteht, ist eine Anfrage an die Direktion zu stellen.
18
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

Auslandsaufenthalt / Wegzug ins Ausland
                                                   Europäischer Wirtschaftsraum (EWR*)               Nicht-EWR-Länder
                                                   und die Schweiz                                   (außereuropäisch)
 Krankheitskostenvollversicherung                     uneingeschränkter Versicherungs-                  uneingeschränkter Versicherungs-
 Aufenthalt unter 6 Monate                            schutz                                            schutz
                                                      Vertragsfortsetzung ohne besondere                Vertragsfortsetzung ohne besondere
                                                      Bedingungen                                       Bedingungen
 Aufenthalt über 6 Monate                          Aufenthalt in der Schweiz:                        Aufenthalt in den USA, Kanada,
 (bei folgenden Tarifen über 12 Monate:              ab dem 7. bzw. 13. Monat (je nach               Australien:
 JAZ 300A, QMB/QME/QMP 300A,                         Tarif, siehe linke Spalte) Begrenzung             grundsätzlich außerordentliches
 JABest, ZABest, ZAMLBest)                           der Leistungen auf das Niveau in                  Kündigungsrecht gemäß AVB
                                                     Deutschland                                     ABER:
                                                   ODER:                                                 im Einzelfall ab dem 7. bzw. 13. Monat
                                                      ab dem 7. bzw. 13. Monat (je nach                  (je nach Tarif, siehe linke Spalte)
                                                      Tarif, siehe linke Spalte) Zahlung eines           Zahlung eines Auslandszuschlages
                                                      Auslandszuschlages (z. Zt. 85 %)                   (z. Zt. 250 % für die USA; 70 % für
                                                      gegen uneingeschränkten Leistungs-                 Kanada und 85 % für Australien) und
                                                      anspruch                                           Ausschluss von Rücktransport, Über-
                                                   Aufenthalt in den übrigen                             führung oder Bestattung im Todesfall
                                                   EWR*-Ländern:                                     Aufenthalt in anderen
                                                     uneingeschränkter Versicherungs-                Nicht-EWR-Ländern:
                                                     schutz (vorbehaltlich etwaiger                     grundsätzlich außerordentliches
                                                     Änderungen der Kostenentwicklung                   Kündigungsrecht gemäß AVB
                                                     im jeweiligen Land)                             ABER:
                                                                                                         im Einzelfall Vertragsfortführung unter
                                                                                                         Ausschluss von Rücktransport, Über-
                                                                                                         führung oder Bestattung im Todesfall
                                                                                                         (vorbehaltlich etwaiger Änderungen
                                                                                                         der Kostenentwicklung im jeweiligen
                                                                                                         Land und ggf. daraus resultierender
                                                                                                         Leistungsbegrenzung auf das Niveau
                                                                                                         in Deutschland)
 Krankheitskostenzusatzversicherung                   uneingeschränkter Versicherungs-                   uneingeschränkter Versicherungs-
                                                      schutz bei vorübergehenden Aufent-                 schutz während des ersten Monats
                                                      halten                                             eines vorübergehenden Aufenthaltes
                                                      bei Wohnsitzverlegung Begrenzung                   ab dem 2. Monat Ausdehnung des
                                                      der Leistungen auf das Niveau in                   Versicherungsschutzes durch Ver-
                                                      Deutschland                                        einbarung möglich
                                                      Zahlung eines Auslandszuschlages                   grundsätzlich erlischt der Versiche-
                                                      (Ausnahme Krankenhaustagegeld)                     rungsschutz bei Wohnsitzverlegung
                                                      gegen uneingeschränkten Leistungs-                 Anwartschaft möglich
                                                      anspruch möglich
                                                      Anwartschaft möglich
 Pflegetagegeldversicherung                           uneingeschränkter Versicherungs-                   uneingeschränkter Versicherungs-
                                                      schutz auch bei Wohnsitzverlegung                  schutz auch bei Wohnsitzverlegung

* EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
  Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
  Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern.

                                                                                                                                                     19
Absatzformat: Überschrift
Annahmerichtlinien Kranken2 Titel

                                                   Europäischer Wirtschaftsraum (EWR*)               Nicht-EWR-Länder
                                                   und die Schweiz                                   (außereuropäisch)
 Krankentagegeldversicherung                          Vertragsfortführung mit uneinge-                  kein Leistungsanspruch während des
                                                      schränktem Leistungsanspruch                      Aufenthaltes
                                                      möglich                                           im Einzelfall für einen fest bestimmten
                                                                                                        Zeitraum Anwartschaft möglich (ohne
                                                                                                        Leistungsanspruch)
 Pflegepflichtversicherung                             Vertragsfortführung möglich mit                   Vertragsfortführung möglich ohne
                                                       Anspruch auf Pflegegeld ohne Zahlung              Leistungsanspruch während des
                                                       eines Auslandszuschlages                          Aufenthaltes
                                                       Große Anwartschaft gemäß PPV-AVB                  Große Anwartschaft gemäß PPV-AVB
                                                       möglich                                           möglich

* EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
  Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
  Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern.

                                                                                                                                                     bro kv annahmerichtlinien 1811 br pdf

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