INTER Krankenversicherung AG Annahmerichtlinien (Stand 1/2019)
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Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Inhaltsverzeichnis Seite Aufnahmefähigkeit, Eintrittsalter, Mindestvertragsdauer, Kinderalleinversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Versicherbarkeit von Berufen / Berufsgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 – 5 Bonitätsprüfung, Vorversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Versicherungsbeginn, Beitragszahlung, Prämienzuschlag, Fehlende Zähne / ersetzte Zähne / kieferorthopädische Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 – 8 Antrags-Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Wartezeiten / Wartezeitenerlass / Leistungsjahrbegrenzung . . . . . . . . 10 Tarifbesonderheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 – 14 Krankentagegeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 – 18 Auslandsaufenthalt / Wegzug ins Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 – 20 2
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Aufnahmefähigkeit Abschluss einer Krankheitskostenzusatzversicherung (außer Pflegezusatz nach Tarif QualiCare) ein ärztlicher Aufnahmefähig sind natürliche Personen, die ihren Untersuchungsbericht inkl. Laborbefund (auf dem hierfür ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. bestimmten Vordruck) erforderlich. Auf den HIV-Test Zur Prüfung der Aufnahme eines ausländischen kann in diesem Fall verzichtet werden. Staatsbürgers (ausgenommen Bürger aus dem EWR* und der Schweiz) sind eine zum Zeitpunkt der Antrag- Gegen Vorlage der Rechnung werden die anfallenden stellung gültige, längerfristige (mindestens 2 Jahre) Kosten von der INTER Krankenversicherung AG erstattet. oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie eine Kopie der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und bei Selbständigen eine Kopie der Gewerbe- anmeldung erforderlich. Mindestvertragsdauer Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre (24 Monate). Anträge, die diese Vertragslaufzeit nicht Eintrittsalter erwarten lassen, werden nicht angenommen. Das Eintrittsalter wird aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr und dem Geburtsjahr berechnet. Der Geburtsmonat spielt hierbei keine Rolle. Kinderalleinversicherung Grundsätzlich gibt es kein Höchstaufnahmealter (außer Kinder sind in der Krankheitskostenvollversicherung ab bei folgenden Tarifen/Tarifsystemen: BEA – 55 Jahre, Vollendung des 1. Lebensjahres versicherbar. Demnach JA – 60 Jahre, JAK – 45 Jahre, TAN / TFN / TSN / TMA / ist eine Versicherung zuvor nur möglich, wenn mindestens TMN – 65 Jahre, Option – 45 Jahre). Ab Eintrittsalter ein Elternteil bei der INTER krankheitskostenvollversichert 55 Jahre ist für den Abschluss einer Krankheitskosten- ist. Die Antragstellung darf bei einer Alleinversicherung vollversicherung und ab Eintrittsalter 70 Jahre für den erst nach dem ersten Geburtstag erfolgen. * EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern. 3
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Versicherbarkeit von Berufen / Berufsgruppen Die Angabe des Berufes für jede zu versichernde Person und den Antragsteller ist unabhängig vom beantragten Tarif unerlässlich. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch bei hier nicht aufgeführten Berufen/Berufsgruppen erfolgt eine individuelle Prüfung. Personenkreis Voll-KV Zusatz – Zusatz – KT KHT ambulant/ Zahn stationär/ Pflegetagegeld Akrobaten/Artisten ✔ Arbeitssuchende ✔ ✔ ✔ Ausbeiner ✔ ✔ ✔ Auto-/Kfz-Händler Berufsrecherche* ✔ ✔ Berufsrecherche* ✔ Bergarbeiter unter Tage sowie ✔ ✔ ✔ in Gruben, Hütten, Tunnels, Steinbrüchen tätige Personen Berufskraftfahrer ✔ ✔ ✔ (z. B. Lastkraftwagenfahrer) Berufstaucher ✔ Berufs- und Vertragssportler ✔ Dachdecker ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Detektive ✔ ✔ ✔ Diskjockeys ✔ Eventmanager Berufsrecherche* ✔ ✔ Berufsrecherche* ✔ Fliegendes Personal ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ (Flugbesatzung u. a. Pilot, Kabinenbesatzung) Fliesenleger ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Fotomodelle Berufsrecherche* ✔ ✔ ✔ Gastwirt/Gastronom Berufsrecherche* ✔ ✔ Berufsrecherche* ✔ mindestens 21 Tage Karenzzeit Gerüstbauer ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Geschäftsführer Berufsrecherche* Berufsrecherche* ✔ Berufsrecherche* Berufsrecherche* (ohne nähere Angaben) Hausfrauen Berufsrecherche* ✔ ✔ ✔ Holz- und Bautenschützer ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Industriekletterer ✔ Kampfsportlehrer ✔ Kioskinhaber Berufsrecherche* ✔ ✔ Berufsrecherche* ✔ Kopfschlächter ✔ ✔ ✔ ✔ Versicherbar Berufsrecherche* Ein ausführlicher Recherchebericht ist erforderlich Nicht versicherbar (auf den hierfür bestimmten Vordrucken – www.inter-makler.net) 4
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Personenkreis Voll-KV Zusatz – Zusatz – KT KHT ambulant/ Zahn stationär/ Pflegetagegeld Künstlerische Berufe Berufsrecherche* ✔ ✔ ✔ (z. B. Tänzer, Sänger, Musiker, Schauspieler, Kunstmaler, Komponist) Messebauer ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Plakatierer ✔ ✔ ✔ Prostituierte ✔ Saisonarbeiter ✔ Schausteller ✔ ✔ ✔ Seeleute ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Lehrer/Trainer (z. B. Golflehrer, Berufsrecherche* ✔ ✔ Nur in Verbin- ✔ Tennislehrer, Reitlehrer, Tanzleh- dung mit KKV rer, Fitnesstrainer, Musiklehrer, Hundetrainer) außer Tauchschul- lehrer und Kampfsportlehrer (diese sind nicht versicherbar) Sicherheitsdienste ✔ Tagesmutter Berufsrecherche* ✔ ✔ Nur in Verbin- ✔ dung mit KKV mindestens 21 Tage Karenz- zeit, maximal 50,– € gesamt Tauchschullehrer ✔ Tätowierer / Piercer Berufsrecherche* ✔ ✔ Berufsrecherche* ✔ Transportunternehmer Berufsrecherche* ✔ ✔ Berufsrecherche* ✔ Trockenbauer ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ ✔ Versicherbar Berufsrecherche* Ein ausführlicher Recherchebericht ist erforderlich Nicht versicherbar (auf den hierfür bestimmten Vordrucken – www.inter-makler.net) 5
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Bonitätsprüfung a) Antragsteller hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung nicht Personen mit harten und mittleren Bonitätsmerkmalen ununterbrochen in Ländern des Europäischen Wirt- (u. a. Antrag auf Vollstreckungsbescheid, fruchtlose Pfän- schaftsraums (EWR)* oder der Schweiz: dung, Eidesstattliche Versicherung [EV], Haftbefehl zur Erzwingung der EV, Verweigerung der Vermögensaus- Ein ärztlicher Untersuchungsbericht inkl. Labor- kunft) in den letzten drei Jahren (Haftbefehl ein Jahr) befund** und zahnärztlicher Untersuchungsbericht werden nicht angenommen. (auf den hierfür bestimmten Vordrucken) sind erforderlich. Die anfallenden Kosten trägt der Antragsteller. Vorversicherung b) Antragsteller hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung Aufnahmefähig sind generell selbständig tätige Personen, ununterbrochen in Ländern des Europäischen Wirt- die unmittelbar vor Vertragsbeginn mindestens 12 Monate schaftsraums (EWR)* oder der Schweiz: in einer deutschen Krankenversicherung (GKV oder PKV) versichert waren. Dieser Zeitraum muss sich aus den Bis 2 Monate ohne Vorversicherung: ein Nachweis Angaben im Antrag ergeben. des Vorversicherers ist erforderlich Ab 3 Monate ohne Vorversicherung: ein ärztlicher Bei Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung Untersuchungsbericht inkl. Laborbefund** und mit unmittelbarem Übertritt ist grundsätzlich ein Nach- zahnärztlicher Untersuchungsbericht (auf den weis des Vorversicherers über die Vorversicherungszeiten hierfür bestimmten Vordrucken) sind erforderlich. erforderlich. Die anfallenden Kosten trägt der Antragsteller. Anträge von Arbeitnehmern, Freiberuflern und Als Vorversicherung kann eine befristete Auslandsreise- Beamten ohne unmittelbare Vorversicherung bei einer krankenversicherung nicht anerkannt werden. Bei Unklar- PKV oder GKV werden unter folgenden Bedingungen heiten ist ein Nachweis über den Umfang des bisher geprüft: bestehenden Versicherungsschutzes vorzulegen. * EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern. ** Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr muss kein Laborbefund vorgelegt werden. 6
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Versicherungsbeginn Prämienzuschlag Versicherungsbeginn bei der Zusatzversicherung, Es besteht seit dem 1. Januar 2009 gemäß § 193 Abs. 3 Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeld- VVG für alle in Deutschland gemeldeten Personen eine versicherung: Liegt der beantragte Versicherungs- Pflicht zur Versicherung. Der Versicherungspflichtige hat beginn an dem Tag, an dem der Antrag policiert bei Eintritt seiner Versicherungspflicht einen Monat Zeit, werden kann, in der Vergangenheit, wird der Ver- dieser nachzukommen. sicherungsbeginn auf den Tag der Policierung fest- gesetzt. Versicherungsbeginn ist somit frühestens der Wird der Vertragsschluss später als einen Monat nach Tag, an dem die Policierung erfolgt. Ab diesem Zeit- dem Entstehen der Pflicht beantragt, ist ein gesetzlicher punkt muss der Versicherungsnehmer die Beiträge Prämienzuschlag zu entrichten. Der Zuschlag beträgt bezahlen und hat sofort den tariflichen Versicherungs- für jeden weiteren Monat der Nichtversicherung einen schutz (bei KHT, KT nach Ablauf der Wartezeiten). Monatsbeitrag; ab dem 6. Monat der Nichtversicherung Vordatierung: Der Versicherungsbeginn kann bis zu 1/6 des Monatsbeitrags. Für die Berechnung der genauen 6 Monate vordatiert werden. Höhe des Prämienzuschlags ist der Beitrag für die sub- Rückdatierung: Bei Übertritt aus der gesetzlichen stitutive Krankenversicherung inkl. der Risikozuschläge Krankenversicherung oder freien Heilfürsorge und bei und des gesetzlichen Zuschlags ohne die Beiträge für Kindernachversicherung sind Rückdatierungen bis zu PPV, KHT, KT und BEA zu Grunde zu legen. Der Prämien- 2 Monaten möglich, entsprechend zum Zeitpunkt der zuschlag wird mit dem Erstbeitrag abgebucht. Die Verein- Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung barung einer Ratenzahlung ist möglich. bzw. freien Heilfürsorge und zum Tag der Geburt. Bei Personen ohne Vorversicherung wird das Beginn- datum der Versicherungspflicht in der Regel der 01. Januar 2009 sein. Kann die Dauer der Nicht- Beitragszahlung versicherung nicht ermittelt werden, so geht man von einer Nichtversicherung von 5 Jahren aus. Anträge, die kein SEPA-Mandat enthalten, werden nicht angenommen. Sollte der Antragsteller seinen Wohnsitz erstmals in Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, Deutschland aufnehmen, stellt das Datum der Anmeldung halbjährlich und jährlich bezahlt werden. das Beginndatum der Versicherungspflicht dar. In diesem Fall ist ein Nachweis über die erstmalige Wohnsitz- aufnahme in Deutschland vorzulegen. 7
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Fehlende Zähne / ersetzte Zähne / kieferorthopädische Behandlung Generell sind die Fragen nach fehlenden und ersetzten c) Besteht eine Zahn-/Kieferfehlstellung oder ist eine Zähnen von zu versichernden Personen ab Eintrittsalter kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder 16 zu beantworten. Die Frage nach Kiefer- / Zahnfehl- laufend, wird ein Leistungsausschluss für Kiefer- und stellungen und kieferorthopädischen Behandlungen ist Zahnstellungsanomalien einschließlich Folgen verein- immer zu beantworten. bart. Die Gesamtkosten der Behandlung können auf Anfrage gegen Vorlage eines aktuellen Heil- und Krankheitskostenvollversicherung Kostenplans bzw. Restkostenplans (in voller Höhe) in a) für fehlende, nicht ersetzte Zähne (ausgenommen einen monatlichen Risikozuschlag umgelegt werden. Weisheitszähne) gelten folgende Regelungen: Zahnzusatzversicherung Bei 1– 3 fehlenden Zähnen wird für jeden fehlenden Bei 1– 5 fehlenden Zähnen wird ein Leistungs- (nicht ersetzten Zahn) ein Risikozuschlag von 5,– € ausschluss vereinbart (kein Risikozuschlag möglich) monatlich erhoben. Dieser Zuschlag gilt für die Ab 6 fehlenden Zähnen wird der Antrag nicht gesamte Vertragsdauer. angenommen. Bei 4 – 5 fehlenden Zähnen ist ein aktueller zahn- Sind 6 oder mehr Zähne ersetzt, überkront, mit Inlays ärztlicher Untersuchungsbericht (auf dem hierfür bzw. Onlays und/oder mit einem selbst herausnehm- bestimmten Vordruck) erforderlich. Dieser darf nicht baren Zahnersatz versorgt und erfolgte die Maßnahme vom Antragsteller für sich selbst ausgefüllt werden. vor mehr als 10 Jahren, wird der Antrag nicht ange- Für die angegebenen fehlenden Zähne wird ein nommen. Leistungsausschluss vereinbart. Bei 14 ersetzten, überkronten, mit Inlays bzw. Onlays Ab 6 fehlenden Zähnen kann der Antrag nicht und/oder mit einem selbst herausnehmbaren Zahn- angenommen werden ersatz versorgten Zähnen wird der Antrag nicht ange- nommen (das Alter des Zahnersatzes spielt hierbei b) Sind 6 oder mehr Zähne ersetzt, überkront, mit Inlays keine Rolle). bzw. Onlays und/oder mit einem selbst herausnehm- Besteht eine Zahn-/Kieferfehlstellung oder ist eine baren Zahnersatz versorgt und erfolgte die Maßnahme kieferorthopädische Behandlung vorgesehen oder vor mehr als 10 Jahren, ist ein aktueller zahnärztlicher laufend, gilt ein Leistungsausschluss für Kiefer- und Untersuchungsbericht (auf dem hierfür bestimmten Zahnstellungsanomalien einschließlich Folgen als Vordruck) erforderlich. Dieser darf nicht vom Antrag- vereinbart. steller für sich selbst ausgefüllt werden. 8
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Antrags-Checkliste Eine zügige und effiziente Antragsbearbeitung ist im ✔ Bei Beantragung beitragsfreier Pflegepflichtversiche- Interesse aller Beteiligten. Um überflüssige Nachbearbei- rungen für Kinder Beantwortung der Einkommens- tungen zu vermeiden, soll diese Zusammenstellung mit fragen sowie bei Alleinversicherung Vorlage eines allen standardmäßig zwingend erforderlichen Angaben/ aktuellen Nachweises einer anderweitig bestehenden Unterlagen dem Vertrieb als Checkliste bei der Antrags- privaten Pflegepflichtversicherung eines Elternteils aufnahme dienen. ✔ Vorversicherungsdaten mit (voraussichtlichem) Enddatum ✔ Beruf aller Personen unabhängig vom beantragten ✔ Weitere Krankentage- bzw. Krankenhaustagegelder Versicherungsschutz; Berufsstellung zwingend bei Beantragung Krankentagegeld bzw. Krankenhaus- bei Krankentagegeld tagegeld ✔ SEPA-Unterschrift ✔ Bei Beantragung Krankentagegeld ggf. zusätzlich ✔ bei Ausbildungstarifen (voraussichtliches) Ausbildungs- Beantwortung der Fragen nach Praxis- bzw. Betriebs- ende und aktueller Ausbildungsnachweis (Immatrikula- ausfallversicherung tionsbescheinigung, Schulbescheinigung) ✔ Bei Beantragung Krankentagegeld als Ergänzungs- ✔ Nettoeinkommen bei Krankentagegeld, bei Praxis- versicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung neugründungen ggf. Schätzung Angabe der Höhe des Krankengeldanspruchs ✔ Beantwortung aller Gesundheitsfragen ✔ Abgelehnte Anträge ✔ Erläuterung aller mit „ja“ beantworteten Gesundheits- ✔ Antragsunterschriften Versicherungsnehmer / fragen sowie Angabe der Behandlungsdauer und des zu versichernde Personen (Volljährige) aktuellen Standes (behandlungs- und beschwerde- ✔ Unterschrift Empfangsbestätigung frei?) ✔ Vermittlerunterschrift ✔ Streichungen/Korrekturen in den Gesundheitsfragen ✔ Einreichung aller Antragsseiten (insb. inkl. Rechts- sind an dieser Stelle explizit gegenzuzeichnen folgenbelehrung § 19 Abs. 5 VVG) ✔ Bei Angabe von Routine-/Check-Up-/Kontrollunter- suchung: Handelt es sich hier um Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Programme oder liegen kontrollbedürftige Erkrankungen vor? Wie sind/waren die Ergebnisse/Befunde? 9
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Wartezeiten / Wartezeitenerlass / Leistungsjahrbegrenzung Beim Neuabschluss einer Krankheitskostenvoll- Die Wartezeiten können gegen Vorlage eines versicherung sowie einer Zusatzversicherung nach ärztlichen Untersuchungsberichts (auf dem hierfür QualiMedZ oder QualiCare wird auf die Wartezeiten bestimmten Vordruck) erlassen werden. Dies gilt verzichtet. auch bei Erhöhungen des Versicherungsschutzes Bei Erhöhungen des Versicherungsschutzes bzw. bei bzw. Tarifumstellungen. Die Kosten hierfür trägt der Tarifumstellungen gelten für den hinzukommenden Teil Antragsteller. die bedingungsgemäßen Wartezeiten: Bei Unfällen entfällt die allgemeine Wartezeit. – die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten Bei einer Umstellung aus einer Krankheitskostenvoll- – die besondere Wartezeit von 8 Monaten für versicherung in eine Zahnzusatzversicherung sowie Entbindung, Erkrankungen des psychischen oder innerhalb der Krankheitskostenvollversicherung wird psychiatrischen Formenkreises, Zahnbehandlung, die zurückgelegte Versicherungszeit auf die Leistungs- Zahnersatz, Kieferorthopädie jahre im Zahnbereich angerechnet. Bei Tarifen wie Krankentagegeld (KT) und Kranken- haustagegeld (KHT) gelten die o. g. bedingungs- gemäßen Wartezeiten von 3 und 8 Monaten. Bei erst- maligem Abschluss der Tarife KT und KHT gleichzeitig mit einer Krankheitskostenvollversicherung entfallen die bedingungsgemäßen Wartezeiten. 10
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Tarifbesonderheiten Personenkreis / Tarifsystem Tarif Besonderheiten Mediziner Für alle Medizinertarife gilt: Es ist wichtig, im Antrag die korrekte Berufsbezeichnung ent- sprechend dem verliehenen akademischen Grad anzugeben. Der Arzt muss selbst versichert sein, damit Ehegatten, Kinder oder Lebensgefährten (alle in häuslicher Gemeinschaft, wirt- schaftlich abhängig oder Unterhaltsempfänger) nach den Medizinertarifen mitversichert werden können. Es sind jedoch für den Arzt keine gleichartigen Tarife, wie die der anderen zu versichernden Personen erforderlich (Kranken-/Krankenhaus-/ Pflegetagegelder). JAKU, JAU, JAS10 U, Zugangsvoraussetzung ist eine gültige Approbation als Human- JAS20 U, JEU, JABest, mediziner. Der Beruf muss allerdings nicht ausgeübt werden. JABest 1, JABest 2 Auch Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgen sind versicherbar. Versicherbar sind hier ebenfalls Psychiater (Fachärzte für Neuro- logie und Fachärzte für Psychiatrie). Psychologen und Psycho- therapeuten sind in den Normaltarifen versicherbar. JAK U – neben diesem Tarif dürfen keine Ergänzungsversiche- rungen für stationäre Wahlleistungen oder Optionstarife abge- schlossen werden. Versicherungsfähig sind angestellte Ärzte (Humanmediziner, nicht Zahnärzte). ZAK1 U, ZAKV1 U, ZAK2 U, Zugangsvoraussetzung ist eine gültige Approbation als Zahn- ZAKV2 U, ZAK3S U, ZAZ U, mediziner. Der Beruf muss allerdings nicht ausgeübt werden. ZABest, ZABest 1, ZABest2, Auch Kieferorthopäden und Mund-/Kiefer-/Gesichtschirurgen ZAMLBest, ZAMLBest 1, sind versicherbar. ZAMLBest 2 ZAZ U – bei nachträglicher Hinzunahme dieses Tarifs ist zusätzlich zum Antrag ein zahnärztlicher Untersuchungsbericht (auf dem hierfür bestimmten Vordruck) einzureichen. Dieser darf nicht vom Antragsteller für sich selbst ausgefüllt werden. Ausbildungstarife Für alle Ausbildungstarife gilt: Die A-Tarife können für die Dauer einer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Ausbildungszeit abge- schlossen werden. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung aus dem Inland oder einer vergleichbaren Hochschule in einem EWR*-Vertragsstaat oder der Schweiz bzw. ein Ausbildungs- nachweis sind vor Vertragsabschluss vorzulegen. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland sind die Regelungen gemäß der Tabelle Auslandsaufenthalt/Wegzug ins Ausland zu beachten. Die Mindestvertragslaufzeit gilt auch für die Aus- bildungstarife. QMB 300A, QME 300A, Abschlussfähig für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet QMP 300A bzw. das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. JAZ 300 A Abschlussfähig für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet bzw. das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Entweder ist ein Elternteil Arzt bzw. Zahnarzt (Kopie der Approbationsur- kunde erforderlich) und die zu versichernde Person in Berufs-/ oder Schulausbildung, Berufspraktikant, Student oder die zu versichernde Person studiert selbst (Zahn-)Medizin. * EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern. 11
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Personenkreis / Tarifsystem Tarif Besonderheiten Optionstarife Option, Option: Option P für GKV-Versicherte Recht auf Umstellung in eine Krankheitskostenvoll-, Kranken- tagegeld-, Pflegetagegeld- sowie Pflege-Pflichtversicherung Bei Beantragung des Tarifes Option ist eine Pflichtmitglied- schaft in einer GKV Voraussetzung und muss bei Antragstellung angegeben werden. maximale Versicherungsdauer von 10 Jahren (Verlängerung möglich) oder bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres für INTER-Versicherte Recht auf entsprechende Ausweitung des bestehenden Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. maximale Versicherungsdauer von 10 vollen Kalenderjahren Option P: für privat Vollversicherte bei anderen PKV-Unternehmen Recht auf Umstellung in eine Krankheitskostenvoll-, Kranken- tagegeld-, Pflegetagegeld- sowie Pflege-Pflichtversicherung maximale Versicherungsdauer von 18 Monaten Beitragsentlastung im Alter BEA U Die Beitragsentlastung im Alter (BEA) kann ab Eintrittsalter 21 nur in Verbindung mit einer Krankheitskostenversicherung ver- einbart werden. Der für die Beitragsentlastung ab Alter 65 Jahre vereinbarte Betrag (BEA-Satz) darf den jeweils gültigen Monats- beitrag der Krankheitskostenversicherung nicht übersteigen. Zusatzversicherung AVP (Basis), Im Tarif AVP ist keine Risikoprüfung erforderlich. Der Tarif AVP ist (ambulant) AGP (Exklusiv), allein abschlussfähig. APP (Premium) Der Tarif AGP ist nur in Verbindung mit Tarif AVP abschließbar. Zusatzversicherung Z70 (Basis), Die Bausteine Z70, Z80, Z90, Z90Plus sind allein abschlussfähig. (Zahn) Z80 (Exklusiv), Der Tarif ZPRO ist in Verbindung mit einem der Tarife Z70, Z80, Z90 (Premium), Z90 und mit GZE 1 und GZE 2 versicherbar. ZPRO Z90Plus (Premium) Die Kombination der Tarife Z70, Z80, Z90, Z90Plus ist unzulässig. Im Tarif Z70 ist keine Risikoprüfung erforderlich. Zusatzversicherung SU (Basis), Die Tarife SU, S1, S2 sind alleine abschlussfähig. (stationär) S2 (Exklusiv), Im Tarif SU ist keine Risikoprüfung erforderlich. S2B, S2B65, S1 (Premium), Zum Tarif S1B kann der Tarif S1B65 („Beitragsbremse“) S1B, S1B65 abgeschlossen werden. Zum Tarif S2B kann der Tarif S2B65 („Beitragsbremse“) abgeschlossen werden. Krankenhaustagegeld KHT U KHT U kann wie folgt abgeschlossen werden: 50,– € ohne weiteren Versicherungsschutz 100,– € in Verbindung mit einer Vollversicherung oder Zusatz- versicherung (bei der Zusatzversicherung muss mindestens ein Exklusiv-Baustein versichert sein). Anderweitige Krankenhaustagegelder (außer bei Unfall- versicherungen) sind anzurechnen. 12
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Personenkreis / Tarifsystem Tarif Besonderheiten Pflegetagegeld INTER QualiCare® 5 Tarifstufen für die jeweiligen 5 Pflegegrade QC 1, QC 2, QC 3, QC 4, Tagegeldtarife leisten jeweils ab einem Pflegegrad (Leistungs- QC 5 höhe dann additiv) QC 1 – QC 5 sind in beliebiger Kombination abschließbar Tagessätze können in 1 Euro-Schritten vereinbart werden maximale Absicherung: 300 Euro Tagessatz insgesamt QCS 2, QCS 3, QCS 4 Tarifstufen zur Erhöhung der Leistung bei stationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 4 auf die Höhe der Leistung aus den QC-Tarifstufen für Pflegegrad 5 Tagessätze ergeben sich aus den vereinbarten Tagessätzen der QC-Tarifstufen und sind daher nicht frei wählbar QC E Tarif für Einmalleistung leistet ab Pflegegrad 2 und entfällt anschließend muss immer mit mind. einem Pflegetagegeld abgeschlossen werden kann in 1.000-Euro-Schritten vereinbart werden (max. 25.000 Euro) Anwartschaft R, KA Anwartschaftsgründe: Anspruch auf freie Heilfürsorge Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Anspruch auf Familienversicherung vorübergehender längerer Auslandsaufenthalt wirtschaftliche Notlage, sofern die Grundversicherung nicht der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung nach § 193, Abs. 3 VVG dient In besonderen Fällen: bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit z. B. für Krankentagegeldtarife bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähig- keit oder Elternzeit. Große Anwartschaftsversicherung (Tarif R): Eintrittsalter bleibt erhalten weiterhin Aufbau von Rückstellungen keine erneute Risikoprüfung keine Wartezeiten Kleine Anwartschaftsversicherung (Tarif KA): bisher angesparte Alterungsrückstellungen bleiben erhalten kein weiterer Aufbau von Rückstellungen keine erneute Risikoprüfung keine Wartezeiten Für Ausbildungstarife kann keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden. Diese sind zuvor in Normaltarife umzustellen. Tarife, die grundsätzlich nicht in AW umgestellt werden können: BEA (U), AV-W 13
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Personenkreis / Tarifsystem Tarif Besonderheiten Auslandsreise- ReiseAV S ReiseAV S: krankenversicherung ReiseAV F Auslandsreise-Krankenversicherung mit Dauerpolice ReiseAV SW (mit Jahresbeitrag) Versicherungsschutz bei jeder Reise für die ersten 56 Tage ReiseAV F: Auslandsreise-Krankenversicherung mit Dauerpolice (mit Jahresbeitrag) für Familien (max. 2 Erwachsene, beliebig viele Kinder) Versicherungsschutz bei jeder Reise für die ersten 56 Tage ReiseAV SW: Auslandsreise-Krankenversicherung mit Dauerpolice (mit Monatsbeitrag) Versicherungsschutz bei jeder Reise für die ersten 56 Tage Grenzgängertarife Z110U CH Versicherungsfähig sind Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und als Grenzgänger in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei Antragstellung ist der Fragebogen „Schweizer Grenzgänger – Die 3 Varianten“ einzureichen sowie eine Versicherungs- bestätigung der Schweizer Versicherung. Basistarif BTN U, Versicherungsfähig sind nicht versicherte Personen, die BTB U nach Vorlage und Prüfung des Fragebogens „Prüfung des Kontrahierungszwangs“ (nach § 193 Abs. 5 Nr. 2 VVG) der PKV zuzuordnen sind. Ausnahme: Die INTER hat einen Vertrag bereits wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten oder ist vom Versicherungs- vertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertrag- lichen Anzeigepflicht zurückgetreten. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit (Leistungsbezug nach SGB II oder XII) wird der Beitrag im Basistarif halbiert und der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung auf den hälftigen Beitrag der sozialen Pflegepflichtversicherung gekappt. 14
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Krankentagegeld Versicherbar ist der Verdienstausfall aus der beruflichen Definition für das versicherbare Einkommen Tätigkeit unter Berücksichtigung der berufsspezifischen Höchstsätze. Arbeitnehmer Jahresbruttolohn/-gehalt (Sonderzahlungen, wie z. B. Maximale Höhe des Krankentagegeldes Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind zu berücksichtigen!) Bedingungsgemäß darf das Krankentagegeld, – Steuern zusammen mit = versicherbares Nettoeinkommen sonstigen Krankengeldern : 360 Krankentagegeldern und + 50,– € maximal* (nur bei privat Vollversicherten: dem Tagessatz aus der Praxis- bzw. Betriebs- für anrechnungsfähige Beiträge zur Kranken-, ausfallversicherung Pflege- und Rentenversicherung) das auf den Kalendertag umgerechnete, mittels beruf- – Nettokrankengeld der GKV bei gesetzlich Versicherten licher Tätigkeit erzielte Nettoeinkommen nicht über- steigen. = versicherbares Krankentagegeld pro Tag / Tagessatz * Im Falle eines höheren Bedarfs sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Niedergelassene Ärzte, Zahn- und Tierärzte Bruttopraxiseinnahmen – Steuern = versicherbares Einkommen : 360 + 50,– € maximal* (für anrechnungsfähige Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) = versicherbares Krankentagegeld pro Tag / Tagessatz * Im Falle eines höheren Bedarfs sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Beispiel auf Jahresbasis: Bruttopraxiseinnahmen 180.000,– € – Steuern 45.000,– € = Einkommen 135.000,– € : 360 Tage = Tagessatz 375,– € + Sozialbeiträge 50,– € (maximal) = versicherbares Krankentagegeld 425,– € pro Tag / Tagessatz 15
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Selbständige anderer Berufe und Freiberufler: Ist das versicherbare Einkommen nur ungenau zu Bruttoeinkommen (Gewinn) ermitteln, kann es hilfsweise höchstens mit 80 % des – Steuern Bruttoeinkommens (Praxiseinnahmen, Lohn, Gehalt, Gewinn) zugrunde gelegt werden. = versicherbares Einkommen : 360 + 50,– € maximal* (für anrechnungsfähige Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) = versicherbares Krankentagegeld pro Tag / Tagessatz * Im Falle eines höheren Bedarfs sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Beispiel auf Jahresbasis: Einnahmen (Umsatz/Erlös) 300.000,– € – Geschäfts- und Materialkosten 210.000,– € = Bruttoeinkommen (Gewinn) 90.000,– € – Steuern 17.500,– € = Nettoeinkommen 72.500,– € : 360 Tage = Tagessatz 200,– € + anrechenbare Sozialbeiträge 50,– € (maximal) (sofern Absicherung vorhanden) = versicherbares Krankentagegeld 250,– € pro Tag / Tagessatz 16
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Berufsgruppe / Tarife ohne Vollversicherung in Ergänzung zur Voll- Sonstiges versicherbare versicherung versicherbare Tarife / Tagessätze Tarife / Tagessätze Arbeitnehmer max. insg. 300 € max. insg. 500 € *** Angebot der Anpassung TAN 6 U ab dem 43. Tag der Tagegeldhöhe an die der Arbeitsunfähigkeit allgemeine Einkommensent- wicklung in regelmäßigen Ab- TAN 9 U ab dem 64. Tag ständen ohne erneute Risiko- der Arbeitsunfähigkeit prüfung und Wartezeiten. TAN 13 U ab dem 92. Tag Möglichkeit der Anpassung der Arbeitsunfähigkeit an die individuelle Einkom- TAN 26 U ab dem 183. Tag mensentwicklung innerhalb der Arbeitsunfähigkeit von 2 Monaten nach Gehalts- TAN 39 U ab dem 274. Tag erhöhung ohne erneute Risiko- der Arbeitsunfähigkeit prüfung und Wartezeiten. TAN 52 U ab dem 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit Freiberufler * TFN 14 –TFN 42 TFN 3 – TFN 42 Möglichkeit der Anpassung TFN 3 ab dem 4. Tag max. insg. 300 € bis 100 € je Stufe an die individuelle Einkom- der Arbeitsunfähigkeit für TFN 3 und TFN 7, mensentwicklung innerhalb danach in bedarfs- von 2 Monaten nach Erhalt TFN 7 ab dem 8. Tag gerechter Höhe eines Steuerbescheids ohne der Arbeitsunfähigkeit max. insg. 500 € *** erneute Risikoprüfung und TFN 14 ab dem 15. Tag Wartezeiten. der Arbeitsunfähigkeit TFN 21 ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit TFN 28 ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit TFN 42 ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Freiberufler-Neugründungen TFN 28 –TFN 42 TFN 14 – TFN 42 (in den ersten 2 Jahren) max. insg. 100 € max. insg. 200 € *** Selbständige** TSN 14 U – TSN 42 U TSN 3 U – TSN 42 U TSN 3 U ab dem 4. Tag max. insg. 300 € bis 100 € je Stufe für der Arbeitsunfähigkeit TSN 3 U und TSN 7 U, danach in bedarfs- TSN 7 U ab dem 8. Tag gerechter Höhe der Arbeitsunfähigkeit max. insg. 500 € *** TSN 14 U ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit TSN 21 U ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit TSN 28 U ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit TSN 42 U ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit * Versicherungsfähig sind Personen, die aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die aus selbständiger beruflicher Tätigkeit als Apotheker Einkommen erzielen. Dazu zählen: Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Sachverständige, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Dolmetscher, Übersetzer, Redakteure, Journalisten, Bildberichterstatter, Heilpraktiker, Masseure, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, Medizinische Fußpfleger, Motopäden. ** GmbH-Geschäftsführer mit einem Anteil am Stammkapital von mindestens 50 % können im Rahmen dieser Richtlinien nach TSN 3 U – TSN 42 U versichert werden, sofern kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung besteht. *** Falls ein höherer Bedarf in Bezug auf den Höchstsatz besteht, ist eine Anfrage an die Direktion zu stellen. 17
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Berufsgruppe / Tarife ohne Vollversicherung in Ergänzung zur Voll- Sonstiges versicherbare versicherung versicherbare Tarife / Tagessätze Tarife / Tagessätze Selbständige – TSN 28 U – TSN 42 U TSN 14 U – TSN 42 U Neugründungen max. insg. 100 € max. insg. 200 € *** (in den ersten 2 Jahren) Angestellte Ärzte, TMA 6 U – TMA 52 U TMA 6 U – TMA 52 U Bei Eröffnung einer eigenen Zahnärzte, Tierärzte 300 € 500 € *** Praxis: Option auf Verkürzung TMA 6 U ab dem 43. Tag der Karenzzeit ohne erneute der Arbeitsunfähigkeit Risikoprüfung und Wartezeiten innerhalb von 6 Monaten TMA 9 U ab dem 64. Tag nach Wechsel in den Tarif für der Arbeitsunfähigkeit niedergelassene Mediziner. TMA 12 U ab dem 85. Tag der Arbeitsunfähigkeit TMA 15 U ab dem 106. Tag der Arbeitsunfähigkeit TMA 18 U ab dem 127. Tag der Arbeitsunfähigkeit TMA 26 U ab dem 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit TMA 39 U ab dem 274. Tag der Arbeitsunfähigkeit TMA 52 U ab dem 366. Tag der Arbeitsunfähigkeit Niedergelassene Ärzte, TMN 14 U – TMN 42 U TMN 3 U – TMN 42 U Zahnärzte, Tierärzte max. insg. 500 € bis 250 € je Stufe für TMN 3 U ab dem 4. Tag TMN 3 U und TMN 7 U, der Arbeitsunfähigkeit danach in bedarfs- gerechter Höhe TMN 7 U ab dem 8. Tag max. insg. 800 € *** der Arbeitsunfähigkeit TMN 14 U ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit TMN 21 U ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit TMN 28 U ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit TMN 42 U ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Praxisvertreter und TMN 14 U – TMN 42 U Honorarärzte bis insg. 200 € * Versicherungsfähig sind Personen, die aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder die aus selbständiger beruflicher Tätigkeit als Apotheker Einkommen erzielen. Dazu zählen: Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Sachverständige, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Dolmetscher, Übersetzer, Redakteure, Journalisten, Bildberichterstatter, Heilpraktiker, Masseure, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, Medizinische Fußpfleger, Motopäden. ** GmbH-Geschäftsführer mit einem Anteil am Stammkapital von mindestens 50 % können im Rahmen dieser Richtlinien nach TSN 3 U – TSN 42 U versichert werden, sofern kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung besteht. *** Falls ein höherer Bedarf in Bezug auf den Höchstsatz besteht, ist eine Anfrage an die Direktion zu stellen. 18
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Auslandsaufenthalt / Wegzug ins Ausland Europäischer Wirtschaftsraum (EWR*) Nicht-EWR-Länder und die Schweiz (außereuropäisch) Krankheitskostenvollversicherung uneingeschränkter Versicherungs- uneingeschränkter Versicherungs- Aufenthalt unter 6 Monate schutz schutz Vertragsfortsetzung ohne besondere Vertragsfortsetzung ohne besondere Bedingungen Bedingungen Aufenthalt über 6 Monate Aufenthalt in der Schweiz: Aufenthalt in den USA, Kanada, (bei folgenden Tarifen über 12 Monate: ab dem 7. bzw. 13. Monat (je nach Australien: JAZ 300A, QMB/QME/QMP 300A, Tarif, siehe linke Spalte) Begrenzung grundsätzlich außerordentliches JABest, ZABest, ZAMLBest) der Leistungen auf das Niveau in Kündigungsrecht gemäß AVB Deutschland ABER: ODER: im Einzelfall ab dem 7. bzw. 13. Monat ab dem 7. bzw. 13. Monat (je nach (je nach Tarif, siehe linke Spalte) Tarif, siehe linke Spalte) Zahlung eines Zahlung eines Auslandszuschlages Auslandszuschlages (z. Zt. 85 %) (z. Zt. 250 % für die USA; 70 % für gegen uneingeschränkten Leistungs- Kanada und 85 % für Australien) und anspruch Ausschluss von Rücktransport, Über- Aufenthalt in den übrigen führung oder Bestattung im Todesfall EWR*-Ländern: Aufenthalt in anderen uneingeschränkter Versicherungs- Nicht-EWR-Ländern: schutz (vorbehaltlich etwaiger grundsätzlich außerordentliches Änderungen der Kostenentwicklung Kündigungsrecht gemäß AVB im jeweiligen Land) ABER: im Einzelfall Vertragsfortführung unter Ausschluss von Rücktransport, Über- führung oder Bestattung im Todesfall (vorbehaltlich etwaiger Änderungen der Kostenentwicklung im jeweiligen Land und ggf. daraus resultierender Leistungsbegrenzung auf das Niveau in Deutschland) Krankheitskostenzusatzversicherung uneingeschränkter Versicherungs- uneingeschränkter Versicherungs- schutz bei vorübergehenden Aufent- schutz während des ersten Monats halten eines vorübergehenden Aufenthaltes bei Wohnsitzverlegung Begrenzung ab dem 2. Monat Ausdehnung des der Leistungen auf das Niveau in Versicherungsschutzes durch Ver- Deutschland einbarung möglich Zahlung eines Auslandszuschlages grundsätzlich erlischt der Versiche- (Ausnahme Krankenhaustagegeld) rungsschutz bei Wohnsitzverlegung gegen uneingeschränkten Leistungs- Anwartschaft möglich anspruch möglich Anwartschaft möglich Pflegetagegeldversicherung uneingeschränkter Versicherungs- uneingeschränkter Versicherungs- schutz auch bei Wohnsitzverlegung schutz auch bei Wohnsitzverlegung * EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern. 19
Absatzformat: Überschrift Annahmerichtlinien Kranken2 Titel Europäischer Wirtschaftsraum (EWR*) Nicht-EWR-Länder und die Schweiz (außereuropäisch) Krankentagegeldversicherung Vertragsfortführung mit uneinge- kein Leistungsanspruch während des schränktem Leistungsanspruch Aufenthaltes möglich im Einzelfall für einen fest bestimmten Zeitraum Anwartschaft möglich (ohne Leistungsanspruch) Pflegepflichtversicherung Vertragsfortführung möglich mit Vertragsfortführung möglich ohne Anspruch auf Pflegegeld ohne Zahlung Leistungsanspruch während des eines Auslandszuschlages Aufenthaltes Große Anwartschaft gemäß PPV-AVB Große Anwartschaft gemäß PPV-AVB möglich möglich * EWR-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königsreich, Zypern. bro kv annahmerichtlinien 1811 br pdf INTER Krankenversicherung AG · Erzbergerstraße 9-15 · 68165 Mannheim
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